1896 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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6) das am 27. April 1896 Allerhöchst volepens Statut für die Drainagegenossenschaft zu Engelstein⸗Stawken⸗Pristanien im Kreise Angerburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gum⸗ binnen Nr. 23 S. 189, ausgegeben am 3. Juni 1896;

7) das Allerhöchste Privilegium vom 29. April 1896 wegen Aus⸗ gabe auf den Inhaber lautender Hypothekenpfandbriefe und Kommunal⸗ obligationen für die Hannoversche Bodenkreditbank zu Hildesheim das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Hildesheim Nr. 25 S. 211, ausgegeben am 19. Juni 1896;

8) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 29. April 1896, be⸗ treffend den Bau und Betrieb von vollspurigen Nebeneisenbahnen von Muskau nach Sommerfeld und von Rauscha nach Freiwaldau durch die Lausitzer Eisenbahngesellschaft, durch das Amtsblatt der König⸗ lüchen, e zu Liegnitz Nr. 27 S. 177, ausgegeben am 4. Juli ¹

9) das am 4. Mai 1896 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Oberhersdorf im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 23 S. 191, ausgegeben am 5. Juni 1896; 8

10) das am 4. Mai 1896 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Giesdorf im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 23 S. 193, ausgegeben am 5. Juni 1896;

11) das am 4. Mai 1896 Allerhöchst Aesehehe Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Densborn im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 24 S. 205, aus⸗ gegeben am 12. Juni 1896; 8

12) das am 4. Mai 1896 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Rommersheim im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 24 S. 208, ausgegeben am 12. Juni 1896; 6

13) das am 4. Mai 1896 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft II zu Niederhersdorf im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 24 S. 210, ausgegeben am 12. Juni 1896;

14) das am 7. Mai 1896 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs⸗ und Drainagegenossenschaft zu Wilkowen im Kreise Angerburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gum⸗ binnen Nr. 23 S. 193, ausgegeben am 3. Juni 1896;

15) das am 7. Mai 1896 Allerhöchst vollzogene Statut für die Sude⸗Krainkegenossenschaft zu Neuhaus (Elbe) im Kreise Bleckede durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Lüneburg Nr. 23 S. 179, ausgegeben am 5. Juni 1896;

16) das Allerhöchste Privilegium vom 20. Mai 1896 wegen

Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Bonn im Betrage von 4 000 000 durch das Amtsblatt der Köni 8. Regierung zu Köln Nr. 26 S. 229, ausgegeben am 24. Jun 1896; 17) das Allerhöchste Privilegium vom 8. Juni 1896 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Tarnowitz im Betrage von 400 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 27 S. 201, ausgegeben am 3. Juli 1896.

Abgereist:

der Direktor beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Raͤth Raffauf, nach .

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Preußen. Berlin, 14. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König unter⸗ nahmen, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh 7 Uhr eine Kanalfahrt von Laerdalsören nach Borgund und zurück.

8 89 Der Bundesrath versammelte sich heute 9 einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Post und Tele⸗ aphen, der Ausschuß für Justizwesen sowie der Ausschuß für echnungswesen.

Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten, Staats⸗Ministers Dr. von Boetticher zu einer Sitzung zusammen

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Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich 3. Ministerial⸗Direktor von Herrmann und Königlich bayerischer Ministerial⸗Rath von Geiger sind nach München abgereist.

Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat sich

3 gestern auf acht Tage 8* Besuch Ihrer Königlichen Hoheit

der Herzogin von begeben. Ihre Majestät die Kaiserin von Oesterreich ist

odena nach Schloß Wildenwarth

gestern von München nach Ischl abgereist. 11““

*

Die Erste Kammer der Stände trat in ihrer gestrigen

1 Sitzung den Beschlüssen der Zweiten Kammer zu dem Gesetz

über die Landes⸗Kreditkasse bei. Bei der Berathung des Gesetzentwurfs über das oberste Verwaltungsgericht wurde ein Antrag Michel angenommen, wonach Steuer⸗ beamte befähigt sein sollen, Mitglieder des Gerichts zu sein, im Gericht aber bei Steuersachen die Juristen stets die Mehr⸗ zahl bilden sollen. Dem Beschluß der Zweiten Kammer, daß

alle zum Richteramt Personen Mitglieder des Ge⸗

richtshofs sein können, wurde nicht beigetreten, es wurde viel⸗

mehr die Regierungsvorlage angenommen. Im übrigen

wurde den Beschlüssen der Zweiten Kammer zu⸗ gestimmt und das Gesetz im Ganzen angenommen. In der Frage der Anstellung weiblicher Fabrik⸗In⸗ spektoren wurde dem Beschluß der Zweicgn⸗ tammer bei⸗ gepflichtet, welcher die Anstellung weiblicher Assistenten anstatt weiblicher Fabrik⸗Inspektoren wünscht. Eine längere Debatte rief der Antrag Wasserburg auf Aufhebung des Jesuiten⸗

ge e es hervor. Hierzu hatte der Bischof Haffner den Antrag

estellt: falls der Antrag Wasserburg abgelehnt werden sollte as Ersuchen an die Großherzogliche Regierung zu richten, da

diese für Aufhebung oder eventuelle Abänderung des Jesuiten⸗ gesetzes eintrete. Nachdem der Staats⸗Minister Finger erklärt hatte, daß er dies nicht könne, wurden beide Anträge abgelehnt.

Reuß ä. L.

Seine Durchlaucht der Fürst hat sich gestern Nachmittag von Greiz zu mehrwöchigem Aufenthalt an der See nach Scheveningen bezw. Ostende begeben. 1““

Großbritannien und Irland.

Der Prinz Carl von Dänemark, Bräutigam der Prinzessin Maud von Wales, ist, begleitet von seinem älteren Bruder, dem Prinzen Christian von Dänemark, am Sonnabend in London eingetroffen.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses überreichte Scott Montagu eine Bittschrift des Gesundheitsraths von Buluwayo, worin gebeten wird, daß der Freibrief der britischen südafrikanischen Gesellschaft nicht aufgehoben werde und die jetzige Regierungsform unberührt bleibe. Bryce fragte an, ob die Regierung einer Lösung der kretensischen Angelegenheiten dahin, daß die Rechte der Nationalversammlung und die Arrangements für die lokale Autonomie unter die Garantie der Großmächte zu stellen seien, günstig gesinnt sei und dieselbe unterstützen werde, ferner ob die Regierung befürworten wolle, daß die Autorität des Vali gegen die Einmischung des Militär⸗Gouverneurs gesichert werde. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon erwiderte: bei den in Konstantinopel zwischen den Vertretern der Großmächte erfolgten und noch stattfindenden Er⸗ örterungen seien die in der Anfrage erwähnten Vorschläge bisher nicht einbegriffen worden; er glaube nicht, daß es die Einhelligkeit der Mächte, welche aufrecht zu erhalten wünschenswerth sei erleichtern würde, wenn er eine Erklärung über die Ansichten abgäbe, welche die britische Regierung selbständig hege. Curzon erklärte ferner, der Sirdar Kitschener Pascha berichte unter dem vorgestrigen Datum, bis jetzt seien an der Grenze 705 Erkrankungen und 479 Todesfälle, einschließlich des Majors Owen, vorgekommen, während der letzten beiden Tage jedoch kein Fall in Kosche oder Akasche. Er hoffe, daß sich die Vorsichtsmaßregeln erfolgreich erweisen und eine Weiterverbreitung nach Süden verhindert würden. Der Nil steige jetzt normal. Der Erste Lord der Admiralität Goschen theilte mit, daß sich an den Flottenmanövern 15 Schlachtschiffe, 25 Kreuzer, 21 Kanonenboote, 20 Torpedo⸗ bootzerstörer und 24 Torpedoboote, im Ganzen 105 Schiffe mit ee. Gesammtbesatzung von 20 000 Mann betheiligen würden.

Lord Salisbury hat sich in einem Briefe an das Londoner Comité zur Unterstützung der Nothleidenden auf Kreta dahin ausgesprochen, daß er augenblicklich außer stande sei, dem Comité bei der Vertheilung der Unterstützungen zu 9 wegen der Einwände, welche gegen einen Besuch des

ritischen Konsuls auf Kreta in den unruhigen Theilen der Insel von den Vertretern der Großmächte in Konstantinopel mit dem Hinweis darauf erhoben worden seien, daß ein solches

Unternehmen mißdeutet werden könne.

Frankreich.

Der Vize⸗König eeree. gestern Abend gegen

7 Uhr in Paris eingetroffen; zur Begrüßung waren der

chinesische Gesandte mit dem Personal der Gesandtschaft sowie

Vertreter des Präsidenten Faure und des Kriegs⸗Ministers

Billot erschienen, in deren Begleitung der Vize⸗König sich nach dem Grand Hötel begab.

Der Ausschuß der außerparlamentarischen Marinekommission, welche die Zustände der Marine⸗ Artillerie untersuchte, hat einstimmig eine von Chautemps vorgeschlagene Tagesordnung des Inhalts angenommen, der Ausschuß habe nach zahlreichen Sitzungen, welche der Prüfung der neuerdings gegen die Marine⸗Artillerie ge⸗ richteten Kritiken gewidmet gewesen seien, konstatiert, daß diese Kritiken ungerechtfertigt seien und er die Bemühungen der Direktion der Marine⸗Artillerie um die Verbesserung des Materials der Schiffs⸗Artillerie anerkenne. 11

2 88

Gestern früh trafen, wie „W. T. B.“ berichtet, die Offiziere und eine Anzahl Kadetten der Schul⸗ schiffe „Stein“ und „Stosch“ unter Führung ihrer Kom⸗ mandanten, der Kapitäne z. S. von Ahlefeld und Thiele, auf der Station Alt⸗Peterhof ein. Alle Offiziere wurden von der Station in Hofequipagen abgeholt und machten darauf eine Spazierfahrt in den Gärten und Helontagen von Peterhof. Es wurde ihnen dann im Kaufmannssaal des alten Schlosses von Peterhof in Gegenwart des Hofmarschalls Grafen von Benken⸗ dorf ein Frühstück serviert. Nach demselben wurden sämmt⸗ liche Offiziere und Kadetten in Hofequipagen nach dem Alexandria⸗Palais gebracht, woselbst sie die Ehre hatten, dem Kaiser vorgestellt zu werden. Bald darauf wurde dem Kaiser eine Deputation der deutschen Reichsangehörigen vor⸗ gestellt, welche Allerhöchstdemselben eine Glückwunsch⸗Adresse ur . überreichte. Um 4 Uhr Nachmittags er⸗ solgie die Rückkehr der deutschen Offiziere und Kadetten mit dem Kaiserlichen Dampfer „Possilny“ nach den auf der Rhede von Kronstadt ankernden Schulschiffen.

Der russische Gesandte in Japan Hitrowo ist gestern in St. Petersburg plötzlich an Aneurysma gestorben.

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C nden hungen der Minister statt. Es wird, dem „W. T. B.“ zufolge, ver⸗ sichert, daß die Krisis heute ihre Lösung finden werde. Die militärische Frage in ihrer 2v2 zu der finanziellen mha e könne als gelöst betrachtet werden; durch ihr Ausscheiden ei die Hauptschwierigkeit beseitigt. Das Gerücht von dem Eintritt des Generals Pelloux in das Ministerium erhält sich. „Wie der „Messagero“ und „Popolo Romano“ heute übereinstimmend melden, dürfte sich das neue Kabinet, wie folgt, zusammensetzen: di Rudini Präsidium und Inneres, Brin Marine, Costa Justiz, Branca Finanzen, Gianturco Unterricht Guicciardini Ackerbau, Visconti Venosta Aeußeres, Luzzatti Schatz, Pelloux Krieg, Finali öffent⸗ liche Arbeiten, und Prinetti Post und Telegraphie.

Der General Baldissera ist von Massowah gestern in Neapel eingetroffen. . ö Spanien. n der Deputirtenkammer erklärte gestern der Minister des Innern Cos Gayon, Spanien werde für eine Allianz kein Fleckchen Landes opfern, und fügte hinzu, die egierung, welche nicht glaube, daß die Liberalen 8” g seien, die Schwierigkeiten zu lösen, werde der Regent⸗ chaft nicht rathen, ihre Politik zu ändern. Ueber Reformen auf Cuba werde erst nach der Beendigung des Kriegs ver⸗ handelt werden. E11.“

8 Die Majorität der Klerikalen bei den vorgestrigen Stichwahlen dürfte, wie „W. T. B.“ berichtet, in Irüsgen 18 000 und in Antwerpen 10 000 Stimmen betragen haben. Die amtlichen Zahlen sind noch nicht bekannt gemacht worden.

Türkei.

Aus Konstantinopel erfährt „W. T. B.“, der Landtag von Kreta habe sich⸗ ge konstituiert.

Der „Times“ wird aus Canea vom 12. d. M. berichtet, die Nachrichten aus Rethymon lauteten ernst. Es werde gemeldet, daß vier türkische Ortschaften in der Nachbarschaft der Stadt niedergebrannt seien und in Rethymon dadurch eine Panik entstanden sei, daß ein Christ in der Nähe des britischen Konsulats zufällig einen Schuß abgefeuert habe. Es habe sich nunmehr ein Kampf in der Nähe des Konsulats ent⸗ sponnen, in dessen Verlauf ein Polizist und ein Mohamedaner getödtet und zwei Personen verwundet worden seien.

Aus Athen meldet die „Agence Havas“, in Herakleion seien die Leichen von fünf Christen aufgefunden worden. empört, hätten die christlichen Bewohner zwei türkische

8 Amerika. 1 ¹ gemeldet.

Aus Buenos Aires wird dem „W. T. B. G 8 die Deputirtenkammer habe das Gesetz zur Unifizierung. der argentinischen Schuld in der Generaldebatte genehmigt und sei in die Berathung der Einzelbestimmungen eingetreten.

Die „Times“ erfährt aus Lima von gestern, es sei da⸗ selbst eine Verschwörung entdeckt worden, welche General Caceres gegen die Regierung angestiftet habe. Viele Offi⸗ ziere und Zivilpersonen seien verhaftet worden.

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Afrika. ach einer Depesche des General⸗Gouverneurs Laroche war in der letzten Woche auf Madagaskar alles ruhig. Aus Buluwayo vom 12. d. M. erfährt das „Reuter'sche Bureau“, daß aus den Bezirken Mangwe und Tati beun⸗ ruhigende Nachrichten eingelaufen seien. Auf der Straße von Tati, 25 englische Meilen südwestlich von Buluwayo, seien gxoße Massen der aufständischen Eingeborenen bemerkt worden. der Aufstand scheine sich nach Süden zwischen Buluwagyo und dem Protektorat Betschuanaland auszubreiten. Die Makalaka befänden sich in großer Zahl im äußersten Nord⸗ westen der Konzession von Tati. Man befürchte, daß sie sich den Aufständischen im Matoppo⸗Gebirge anschließen würden.

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Nr. 28 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 10. Juli, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; Exequatur⸗Ertheilung. 2) Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1896. 3) Marine und Schiffahrt: Bestimmungen über die gegen⸗ seitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Schweden. 4) Zoll⸗ und Steuerwesen: Ermächtigung der obersten Landes⸗Finanzbehörden zum Erlaß des Eingangszolls auf Kakao⸗ präparate. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 28 der „Veröffentlichungendes Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts“ vom 8. Juli hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im Mai. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Gelbfieber. Gesundheitsverhältnisse ꝛc. in den deutschen SeI 1894/95. eht. im italienischen Heere, 1894. Desgl. in Rumänien. Gesetzgebung u. s. w. (Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg.) Mineralwasserfabriken. (Reg.⸗Bez. Merseburg.) Schlachthäuser. (Reg.⸗Bez. Sigmaringen.) Ansteckende Krank⸗ heiten. (Anhalt.) Viehentschädigungen. (Hamburg.) Entbin⸗ dungen in der Armenpraxis. Tuberkulose und Desinfektion. (Elsaß⸗Lothringen.) Medizinalweine. (Ungarn.) Verfälschung land⸗ wirthschaftlicher Produkte ꝛc. (Schweiz, Kanton Zürich.) Viehver⸗ sicherungen. (Belgien.) Ein⸗ und Durchfuhrverbote bei Cholera. (Niederlande.) Viehgrenzverkehr. Gang der Thierseuchen im Deutschen Reich, Juni. Desgl. in Italien, 29. Dezember bis⸗ 28. März. Zeitweilige Maßregeln gegern Thierseuchen. (Preuß. Reg.⸗ Bezirke Marienwerder, Magdeburg.) Vermischtes. (Preußen. Berlin.) Malzbier ꝛc. (Schlesien.) Bäder, 1895. (Hamburg.) Schlachtzwang, Fleischbeschau und Viehmärkte, 1895. (Schweiz.). Sterblichkeit, 1892/93. Statistik der Hochschulen, 1895. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, Mai. Desgl. in süüeee Städten des Auslandes. Wochentabelle über die Sterbe⸗ älle in deutschen Orten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Ent⸗ scheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege Frl. Naneh. Besondere Beilage: (Deutsches Reich.) Chemische Wein⸗ Untersuchung.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ein Vertrag, durch welchen die gixhzev. des Rechtsmittels der Revision vor dem Erlaß eines Urtheils ausgeschlossen wird, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, vom 6. Fe⸗ bruar 1896, im Gebiet des gemeinen Rechts zulässig. „Darüber, ob die Einlegung des Rechtsmittels der Revision vertragsmäßig vor dem Erlaß eines Urtheils ausgeschlossen werden kann, sagt die Zivil⸗ prozeßordnung nichts und hat darüber, wie die Begründung des Ent⸗ wurfs ergiebt, nichts sagen wollen. Die Wirksamkeit eines solchen Vertrags ist nach dem bürgerlichen Recht zu beurtheilen, und für das hier in Betracht kommende Gebiet des gemeinen Rechts hat das Reichsgericht einen solchen Vertrag in dem Urtheil vom 15. Oktober 1eg722; zulässig erachtet. Davon abzugehen, liegt kein Anlaß vor.“ 8 2

„— Ist dem Bräutigam von den künftigen Schwiegereltern für den Fall seiner Verheirathung mit ihrer Locier die Gewährung einer Mitgabe an die künftigen Eheleute zugesichert worden, so ist,

besteuerung hom 12. Mar 1870 hot eisen Wohn

nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 6. Fe⸗

896, im Gebiet des preußischen Allgemeinen Landrechts nach v Verheirathung der Ehemann allein zur Anstellung ge⸗ Klage gegen die Schwiegereltern auf Erfüllung ihres Ver⸗ prechens legitimiert, wenn seine Ehefrau nicht Mitkontrahentin

z von diesem mit den Eltern abgeschlossenen Vertrags gewesen und auch nachträglich nicht diesem Vertrage mit Bewilligung der Haupt⸗ parteien beigetreten ist. „Wenngleich die Auflassung des zugesagten Grundstücks nach dem Vertrage mit an die Ehefrau des Klägers erfolgen soll, so wird doch dadurch noch nicht ein Recht der Frau auf Auflassung begründet. Berechtigt, die Auflassung zu verlangen, er⸗ scheint nach dem Vertrag der Kläger allein, allerdings mit der Be⸗ schränkung, daß die Auflassung nur an ihn und seine Ehefrau zu ihrem gemeinschaftlichen Eigenthum von ihm beansprucht werden darf.“

(255/95.)

Ein absonderungsberechtigter Gläubiger verzichtet nach einem Urtheil des v Febnh h vom 7. Mäͤrz 1896 nicht ohne weiteres auf sein Abson erungsrecht durch Mit⸗ stimmen zum ganzen Betrage seiner Forderung im Zwangsver⸗ gleichsverfahren, auch wenn er in vollem Bewußtsein dieser Thatsache mitgestimmt hat; vielmehr ist in jedem Einzelfalle die

rage, ob der absonderungsberechtigte Gläubiger durch sein Mit⸗ timmen auf sein Absonderungsrecht verzichtet hat, nach den begleiten⸗ den Umständen zu prüfen. (326/95.) (Val. die Begründung in der besonderen Beilage zum „Reichs⸗Anzeiger“ vom 4. Jugi 1896, S. 116.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach § 1 des Reichsgesetzes wegen der Doppel⸗ itz im Sinne

dieses Gesetzes ein Deutscher an dem Ort, an welchem er eine Wohnung unter Umständen inne hat, welche auf die Absicht der rdauernden Beibehaltung einer solchen schließen lassen. Diese zunächst nur für die Heranziehung zu den direkten Staatssteuern ge⸗ ebene und später auch in andere Gesetze übergegangene Be⸗ timmung des Wohnsitzbegriffs (vgl. Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. Juli 1891) ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IJ. Senats, vom 19. Mai 1896 (in Uebereinstimmung mit einem Urtheil des II. Senats vom 29. April 1896, 11 887), als eine allgemein gültige nicht anzusehen. Zur Begründung, zum Haben und Beibehalten eines Wohnsitzes gehört vielmehr sonst, insbesondere hin⸗ sichtlich der Kommunalbesteuerung in der Provinz Westfalen und der von den Schulvorständen der Schulsozietäten auferlegten Schulsteuern, nach preußischem wie nach gemeinem Recht der Wille, einen be⸗ stimmten Ort zum Mittelpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, und außerdem die Verwirklichung dieses Willens durch ent⸗ sprechendes Handeln. Demgemäß sind auch zum Aufgeben eines Wohnsitzes Kriterien zu verlangen, die im direkten Gegenfatz zu den für die Begründung eines Wohnsitzes erforderlichen Voraussetzungen stehen; es muß also zu der entsprechenden Erklärung ein positives, dieser Willensrichtung konformes Handeln hinzu⸗ kommen. Die Innehabung einer Wohnung aber ist für die Bei⸗ behaltung des Wohnsitzes danach nicht entscheidend. Ein Hand⸗ lungsreisender demnach, welcher früher an dem Sitz des Geschäfts, für welches er das Jahr über reist, gewohnt hat, hört in gemeinde⸗ und schulsteuerlicher Beziehung nicht dadurch auf, daselbst seinen Wohnsitz zu haben, daß er in diesem Ort seine Wohnung aufgiebt und sich nach einem anderen Orte abmeldet, ohne sich anderweitig niederzulassen. Vielmehr hat er zu den Gemeinde⸗ und ulsteuern als Orts⸗ angehöriger beizutragen, solange er für das dortige Geschäft als Reisender thätig ist und im Jahre Feemesag wenn auch nur für kurze Zeit an dem Orte sich behufs seiner geschäftlichen Abwickelungen aufhält. „Anscheinend hat der Kläger früher seinen Wohnort in E. (einer westfälischen Gemeinde) gehabt. Denn er will von dort nach B. verzogen sein und seit Dezember 1891 nicht mehr in E. gewohnt haben. Zum Aufgeben des Wohnsitzes gehört, wie be⸗ merkt, ein entsprechender Wille und dessen Verwirklichung. Die bloße Abmeldung, welche nur zur Erlangung der Steuerfreiheit erklärt sein könnte, beweist noch nicht das Vor⸗ handensein eines auf Aufgeben des Wohnsitzes gerichteten Willens. Allerdings hat der Kläger behauptet, daß er sich in den Jahren 1892 und 1893 nur je elf Tage in E. als Hotelgast aufgehalten habe, ohne dort eine Wohnung zu haben. e. ist er nach wie vor Handlungs⸗ reisender einer Firma in E. gewesen. Die Geschäftsthätigkeit eines beFereleese hat in gewissem Sinne ihren Mittelpunkt am itze der Firma. Dieses Moment ist für die Bestimmung des Wohnsitzes eines Reisenden dann erheblich, wenn er nicht anderwärts einen Wohnsitz hat, was freilich sehr wohl möglich ist. Hatte der Kläger keinen anderen Wohnsitz, hielt er sich aber regelmäßig im Jahre, wenn auch nur auf kurze Zeit, an dem früher von ihm als Wohnsitz angesehenen Orte auf, zu welchem er als Reisender einer dortigen Firma in dauernder, geschäftlicher Sesi hang stand, so liegen die für das Auf⸗ geben eines Wohnsitzes im Schulbezirke erforderlichen Voraussetzungen facta contraria ungeachtet einer entsprechenden illens⸗ erklärung nicht vor. Anders verhält es sich dagegen, wenn sich der Kläger thatsächlich in B. niedergelassen hatte. War dies geschehen, so ist anzunehmen, daß E. aufgehört hatte, der Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse zu sein, und es kann unter dieser Voraussetzung ein zeitweiliger fernerer Aufenthalt ebenda in Verbindung mit dem er⸗ wähnten Verhältniß als Reisender einer dortigen Firma die Annahme einer Fortdauer des Wohnsitzes in E. nicht rechtfertigen. Es bleiht deshalb zu prüfen, ob sich der Kläger in der That seit 1891 in B. niedergelassen hat, oder ob er B. nur einige Male im Jahre auf seinen Geschäftsreisen berührt, dann dort in einem Hotel wohnt und ein Zimmer, ohne es zu benutzen, nur zu dem Zweck gemiethet hat, um den Schein der Begründung eines Wohnsitzes zu erwecken.“

8 Statistik und Volkswirthschaft.. 1““ Die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebens⸗ und im K ch P i 1896: für 1000 k m Königrei reußen betrugen im Jun sur g Weizen 11 (im büim. 1549, Roggen 118 (121), Gerste 126 (130), 126 (124), Kocherbsen 197 (198), Speisebohnen 275 (273), Linsen 384 (385), Eßkartoffeln 40,9 (39,9), Richtstroh 41 (39,7), Heu 49,3 (48,1), Rindfleisch im Großhandel 1037 (1041); für 1 kg Rindfleisch im Kleinhandel von der Keule 132 (133), vom Bauch 112 (112), Schweinefleisch 120 (121), Kalbfleisch 124 (125), Hammelfleisch 122 (121), inländischer Speck 145 (146), Eß⸗ butter 199 (207), g Schweineschmalz 142 (144), Weizen⸗ mehl 27 (27), Roggenmehl 22 (22); für 1 Schock Eier 276 (272).

Veränderungen in der Vertheilung der preußischen Bevölkerung nach dem Geschlecht.

(Stat. Korr.) Seit 1867 ist in Preußen die weibliche Be⸗ völkerung sehr viel schneller als die männliche angewachsen. Nach dem Ergebniß der Volkszählungen stellte sich unter je 10 000 Personen der Mehrbetrag des weiblichen Geschlechts damals auf 96, im Jahre 1871 dagegen auf 158, 1880 auf 164 und 1885 sogar auf 188 Köpfe; nur die Zählung vom 1. Dezember 1875, bei welcher unter je 10 000 Personen durchschnittlich 4931 männliche und 5069 weibliche ermittelt wurden, ergab einen

ückgang des weiblichen Bevölkerungsantheils infolge der nach der Beendigung des deutsch⸗französischen Krieges zwei Jahre hindurch außergewöhnlich häufig vorgekommenen Knabengeburten. Seit 1885 hat sich der Ueberschuß der weiblichen über die männliche Heeeee wieder vermindert. Er betrug unter 10 000 Personen i. J. 189

nur noch 184 und sank nach dem vorläufigen Ergebniß der Volls⸗ üülung vom 2. Dezember v. J. auf 176. Auch die Art des Wohnsitzes äußert Einfluß auf die Vertheilung der Bevölkerung nach dem Geschlecht. Bis gegen Ende des Jahres 1867 befanden sich in den Städten mehr männliche als weibliche Personen, wie nicht anders zu erwarten war, da fast alle Staatsbehörden und Truppen des stehenden Heeres in Städten untergebracht sind. Seit⸗ dem hat ein starker Zuzug vee. Personen vom Lande nach den Städten stattgefunden; doch blieb bis zu Ende des Jahres 1890 der Mehrbetrag der weiblichen über die männliche Bevölkerung in den Städten niedriger als auf dem platten Lande. Nach dem vorläufigen Ergebniß der Volkszählung vom 2. Dezember v. J. überwiegt da⸗ gegen das weibliche Geschlecht nunmehr der Zahl nach in den Städten noch stärker als auf dem platten Lande.

Unter je 10 000 Personen befanden sich nämlich zur gedachten Zeit weibliche mehr als männliche 8 E1“ u“ n den auf dem 18“

b Städten 1

„Dezember 1867 46

8 1871 + 46

1875 + 28

1880 + 150

1 1885 + 186 18 1890 2. 1895

3 4. 1. 1. 1

Die Hauptergebnisse der Berufss

1 Königreich Württemberg.

Durch die Berufs⸗ und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 wurde mittels der Haushaltungslisten, Landwirthschaftskarten und Ge⸗ werbebogen das Urmaterial für drei verschiedene Arten von wirth⸗ schaftlicher Statistik gewonnen: sir eine Berufsstatistik der Personen, für eine Statistik der Landwirthschaftsbetriebe und für eine Statistik der Gewerbebetriebe. Ein Bundesrathsbeschluß vom 11. Juli 1895 ordnete an, daß zunächst die Berufsstatistik hergestellt werden soll, welche aus sechs großen Uebersichten bestehen wird: die Bevölkerun nach Haupt, und Nebenberuf; die Bevölkerung nach Hauptberuf, Alter und Familienstand (nebst Anhang: einige besondere Berufe, deren Ausübung in verschiedenen Gewerbszweigen vorkommt); einige besondere soziale Klassen der Bevölkerung; die Bevölkerung nach Hauptberuf und Religionsbekenntniß; Hausiergewerbetreibende; die beschäftigungslosen Arbeitnehmer. Von der ersten dieser sechs Ueber⸗ sichten sind vor kurzem auch die grundlegenden Hauptzahlen für das Königreich Württemberg in einer Reihe von Tabellen veröffentlicht worden. Zweckmäßig sind darin die Endergebnisse der Berufszählung vom 5. Juni 1882 beigefügt. Denn durch die Vergleichung beider Er⸗ hebungen erhält man tieseren Einblick nicht nur in das Erwerbs⸗ leben Württembergs überhaupt, sondern auch in die Veränderungen während der letzten dreizehn Jahre. 3 2

Nach der amtlichen Veröffentlichung stieg im Königreich Würt⸗ temberg in der Zeit vom 5. Juni 1882 bis zum 14. Juni 1895 die Zahl der Erwerbsthätigen im Hauptberuf von 815 209 auf 984 253 und die Zahl der Nebenberufe von 250 038 auf 269 461, während sich die ge⸗ sammte Bevölkerung Württembergs nur vonl 957 469 auf 2070 662 ver⸗ mehrte; die Zahl der bei ihrer Herrschaft wohnenden Dienstboten für häusliche Dienste hob sich von 53 750 auf 59 642; hingegen sank die Zahl der Familienangehörigen ohne Hauptberuf von 1 088 510 auf 1 026 767. Es zeigt sich mithin eine deutliche Zunahme der Erwerbs⸗ b-5 entsprechender Verminderung der Zahl der Angehörigen ohne Beruf.

Das Verhältniß der männlichen zu der weiblichen Bevölkerung hat sich wenig verändert. Man zählte am 5. Juni 1882 942 093 männliche und 1 015 376 weibliche, am 14. Juni 1895 1 001 886 männliche und 1 068 776 weibliche Einwohner.

In Betreff der Berufsabtheilungen haben sich nicht un⸗ bedeutende Verschiebungen ergeben. Es gehörten an Erwerbsthätigen im Hauptberuf nebst Angehörigen und häuslichen Dienstboten zur Abtheilung A (Landwirthschaft, Gärtnerei, Thierzucht, Forstwirth⸗ schaft und Fischerei) 1882: 942 924 Personen oder 48,17 % der Ge⸗ sammtbevölkerung (außerdem 183 620 im g-h und 1895 nur 933 576 Personen oder 45,09 % (und 183 303 im Nebenberufe), dagegen zur Abtheilung B. (Bergbau und üttenwesen, Industrie und Bauwesen) 1882: 674 080 Personen oder 34,43 % der Gesammtbevölkerung (und 36 333 im Neben⸗ berufe) und 1895: 723 828 Personen oder 34,95 % (und 43 694 im Nebenberufe), zur Abtheilung C. und Verkehr) 1882: 143 258 Personen oder 7,32 % der Gesammtbevölkerung (und 23 361 im Nebenberufe) und 1895: 164 815 Personen oder 7,96 % (und 35 648 im Nebenberufe), zur Abtheilung D (Lohnarbeit wechselnder Art und häusliche Dienste, nicht bei der Herrschaft wohnend) 1882: 11 254 Personen oder 0,58 % der Gesammtbevölke⸗ rung (und 431 im Nebenberufe) und 1895: 12 153 Personen oder 0,95 % (und 406 im Nebenberufe), zur Abtheilung E (Militär⸗, Hof⸗, bürgerlicher, kirchlicher und Schuldienst, Gesundbeitspflege und sogenannte freie Berufsarten) 1882: 95 714 Personen oder 4,89 % der Gesammtbevölkerung (und 6293 im MNebenberufe) und 1895: 110 731 Personen oder 5,34 %) und 6410 im Nebenberufe) zur Ab⸗ theilung F (ohne Beruf und Berufsangabe) 1882: 90 239 oder 4,16 % und 1895: 125 559 Personen oder 6,07 % der Gesammt⸗ bevölkerung.

Unter 100 Ortsanwesenden wurden Erwerbsthätige im Hauptberuf gezählt: in Abtheilung 1882 11161

““ 66.84 20472

T F 78 7785 + 58☛

Sieht man den beruflichen Aufbau der Gesammtbevölkerung Württembergs zunächst ohne Unterscheidung nach Erwerbsthätigen und Nichterwerbsthätigen an, so macht sich nicht nur eine relative, sondern sogar eine absolute Abnahme der landwirthschaftlichen Be⸗ völkerung (Abtheilung A) bemerklich. Alle übrigen Berufsabtheilungen sind in Württemberg auf Kosten der ersten, der Landwirthschaft, gewachsen. stärkerer Heranziehung der Familienangehörigen zur Erwerbsarbeit at sie sich nicht auf ihrem früheren Stande zu be⸗ haupten vermocht; die Zahl der von ihr Ernährten ist absolut, die Zahl der in ihr Erwerbsthätigen —e relativ, d. h. im Vergleich zu den übrigen Berufsabtheilungen gesunken. .

Die gesammte Erwerbsarbeit wird in allen Berufsabtheilungen eine allgemeinere dadurch, daß zunehmend alle verfügbaren Arbeits⸗ kräfte zu einer hauptberuflichen Thätigkeit herangezogen werden. Be⸗ rücksichtigt man, daß in der Abtheilung F nicht nur alle Rentner, Pensionäre u. s. f., sondern auch alle nicht erwerbsthätigen oder „fähigen Anstaltsinsassen, sowie alle in Berufsvorbereitung begriffenen, nicht bei ihren Eltern wohnenden Schüler ꝛc. einbegriffen sind so ist festzustellen, daß der Handel verhältnißmäßig den bedeutendsten Zu wachs zeigt.

2—* größten sozialen Tragweite ist die Thatsache, g. wenn man die taglöhnernden Bauern mit Grundbesitz sowie die se 2 ständigen sogenannten „Hausindustriellen“ einrechnet die Zahl der selbständigen Betriebsleiter aller Art in A bis C von 332 455 auf 322 972, also um 9483 zurückgegangen ist. Naturgemäß war dieser Rückgang weder ein allgemeiner noch ein für die einzelnen Berufe gleichmäßiger. In der Landwirthschaft (A) eigt sich sogar eine, wenn auch nicht starke Vermehrung der Sel st⸗ säadigen um 8717 oder 4,6 %, im Feaden (C) um 1496 oder 5,6 0%. Dagegen muß der Rückgang im eigentlichen Gewerbe um 17 891—16,5 % in der Hausindustrie um 1905 = 19 %) als ein sehr starker und in 8— sozialen Begleiterscheinungen folgenschwerer bezeichnet werden.

Dem gegenüber läßt sich zwar beobachten, daß die Zahl der dem

sogenannten „Mittelstand“ zuzurechnenden Techniker, Betriebs⸗,

Bureaubeamten u. s. f. in allen 3 Abtheilungen A bis C sehr stark, nämlich um 9795 oder über 105 % angewachsen ist. So stark diese Zunahme ist, so ist es doch fraglich, ob sie als ein voll⸗ gültiger Ersatz für das Minus an Selbgaänbi een bezeichnet werden darf; der große Zuwachs an Erwerbsthätigen aller Art besteht daher abgesehen von Abtheilung E, wo sich die verschiedensten Berufs⸗ formen ansammeln aus einer Vermehrung der mit oder ohne Berufsvorbildung erwerbsthätigen Arbeiter aller Art, sowie der im Hauptberuf miterwerbsthätigen Familienmitglieder aller Art; sie haben sich von 364 436 auf 491 007, also um 136 571 oder 37,4 % vermehrt. Daß die bloßen „Angehörigen“ ohne eigenen „Haupt⸗ beruf“ bei 1.58— Gang der Dinge mehr oder weniger zusammen⸗ schrumpfen mußten, leuchtet ohne weiteres ein.

Besonders in die v- springend ist die zunehmende Erwerbs⸗ arbeit des weiblichen Geschlechts. Hier mag vielleicht in der Landwirthschaft (A) sowie in den Nebenberufen eine etwas schärfere Erfassung der Berufsarbeit gegenüber von 1882 mitgewirkt haben. Jedenfalls steht man der Thatsache daß die einen erwer⸗ benden Hauptberuf ausübenden weiblichen Personen in A bis C um 70 472 oder 40,8 % angewachsen sind; diese Zunahme beträgt bei A 39 904 oder 34,9 %, bei B 20 532 oder 45,8 %, kei C 10 036 oder volle 75 %, bei D 1818 oder 51,7 %, bei E 2653 oder 60,5 % Dabei ist noch zu beachten, daß die Zunahme bei den Arbeiterinnen aller Art in B mit + 20 836 2k.. als die Zunahme der weib⸗ lichen Erwerbsthätigen in dieser Abtheilung überhaupt, weil die weib⸗ lichen Personen mit leitender Stellung auch hier an der allgemeinen Abnahme entsprechend betheiligt sind.

Alles in allem wird ein aufmerksamer Beobachter des wirthschaft⸗ lichen Entwickelungsganges der jüngsten Zeit nicht eben überrascht sein durch die Thatsachen, welche hier ziffermäßig festgelegt worden sind. Man wird sich des Gesammteindrucks nicht erwehren können, daß eine weittragende Umbildung in den wirthschaftlichen und sozialen Grund⸗ lagen der württembergischen Bevölkerung eingetreten ist. Die hier nur in den allgemeinsten Umrissen vorgeführten Veränderungen werden noch bedeutungsooller, wenn man bedenkt, daß sie in dem verhältniß⸗ mäßig kurzen Zeitraum von 13 Jahren vor sich gegangen sind.

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Zur Arbeiterbewegung.

In Nürnberg wurde, wie die Münchener „Allg. Ztg.“ be⸗

richtet, am Sonntag ein Parteitag der bayerischen Sozial⸗ demokraten eröffnet.

Hier in Berlin hat sich, einer Meldung der „Köln. Stg. zufolge, der sozialdemokratische Fachverein der Uhrmacher aufgelöst. Zum Ausstande der 8 macher berichtet die Berliner „Volks⸗Ztg.“, daß bis jetzt 145 selbständige Meister und gegen 500 Gesellen und Mädchen die Arbeit einstellten. Die Berliner Gewerkschafts⸗ Kommission hat es, der „Voss. Ztg.“ zufolge, in ihrer letzten Sitzung abgelehnt, über die Berliner Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft den Verruf zu erklären. 8

Kunst und Wissenschaft.

Im Königlichen Institut für Glasmalerei in Char⸗ lottenburg ist ein grpßes enster für die restaurierte Willibrordi⸗ Kirche in Wesel ausgestellt. as Kunstwerk stellt die Bergpredigt dar. Die Komposition rührt von Professor Gesellschap her und ist ein Geschenk für seine Vaterstadt Wesel.

Wie aus Bonn gemeldet wird, ist der Professor der Chemie, Geheime Regierungs⸗Rath Kekulé von Stradonitz im Alter von 68 Jahren gestern daselbst gestorben. Kekulé war seit 1865 Professor der Chemie an der Bonner Universität. Derselbe hat sich auf dem Gebiet der organischen Chemie sehr verdient gemacht, indem er durch seine Arbeit über die Vieratomigkeit des Kohlenstoffes das Fundament zu den neuen Ansichten über den Aufbau der chemischen Verbindungen legte. In seinem „Lehrbuch der organischen Chemie“ brachte er die neuen Grundsätze zur Durchführung.

Saatenstand in Rumänien.

Die auch im Juni bei verhältnißmäßig kühler Witterung häufig niedergegangenen Regen haben die Raps⸗ und Rübsenernte vollends geschädigt. Auch den begonnenen Schnitt von Gerste und Roggen wirkten die Niederschläge störend, während sie den Mais⸗ und Hirse⸗ feldern zu gute kamen.

Im allgemeinen wird in der Moldau für Weizen eine gute

Ernte erwartet, vorausgesetzt daß beständiges trockenes Wetter eintritt. In der Walachei ist der Stand von Roggen. Weizen und Gerste verschieden und verspricht nur ein mittleres Ergebniß.

Handel und Gewerbe.

In Bezug auf die Beibringung von Ursprungs⸗ zeugnissen far die Waareneinfuhr nach Italien sind neuerdings ausführliche Bestimmungen getroffen worden, welche in ihrem vollen Umfange auf die ihren Ursprungsort am 1. August d. J. verlassenden Waaren Anwendung finden. Sonderabdrücke dieser im Juliheft des „Deutschen Handels⸗Archivs“ veröffentlichten Bestimmungen werden von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn hierselbst, Kochstraße 68 71, zum 32 von 10 Pfennig und beim Bezuge von mindestens 25 Stück zum Preise von . Pfennig, ausschließlich Porto, geliefert. Bei größeren

ezügen treten weitere Preisermäßigungen ein. 1

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks - 822 der Ruhr und in Oberschlesien. 8 An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 12 024, nicht rechtzei gestellt keine Wagen. G In Vberschlelten sind am 11. d. M. gestellt 4140, nicht recht⸗

zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 13. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Schlie⸗ mannstraße 9, dem Maurermeister P. Otto gehörig; Fläche 11,38 a; Nutzungswerth 13 900 ℳ; Meistbietende blieb die Neue Berliner Baugesellschaft, Roonstraße 12, mit dem Gebot von 255 800 Lychenerstraße 4, dem Maurermeister P. Otto gehörig; Fläche 10,16 a; Nutzungswerth 11 530 ℳ; Meistbietender blieb der Rentier Jacob Appelbaum, Voßstraße 31, mit dem Gebot von 163 500 Kolbergerstraße 5, dem Maurer⸗ polier Franz Nezold gehörig; Fläche 5,89 a; Meistbietende blieben die Bauunternehmer H. Valding zu Tegel und W. Blümcke zu Reinickendorf mit dem Gebot von 118 500 ℳ% Köpenicker⸗ straße 121 a, dem Schankwirth W. Schöbel gehörig; Nu e werth 8360 ℳ; Ersteherin wurde Frau Gertrud von der Goltz u Charlottenburg mit dem Gebot von 1200 Insterburger⸗ wr 6, dem Klempnermeister P. Hinze zu Spandau gehörig; Fläche 7,86 a; mit dem Gebot von 146 000 wurde die Frau Töpfermeister Friederike Dehnke, Wiesenstraße 16, Ersteherin. Aufgehoden wurde der Versteigerungstermin wegen des Grund⸗ ee Jorndorferstraße, dem Zimmermeister Fritz Langen⸗

agen gehörig.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin wird das Verfahren in der Hertel 'schen Zwangsversteigerungsfache K. 17. 107. 96 aufgehoben. Die Termine am 18. und 22. August 1896 fallen fort. In der Schultzischen Zwangsversteigerungssache 17 K. 101. 96 wird das Versahren aufgehoben. Die Ter⸗ mine am 1. und 5. September d. J. fallen fort. 8

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