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Vor den Königlichen technischen Prüfungsämtern in Berlin, Hannover und Aachen haben im Laufe des Jahres vom 1. April 1895 bis dahin 1896 im Ganzen die Vor⸗ bezw. die erste Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufach abgelegt: 8
a. die 8
in Berlin 362, in Hannover 87 und in Aachen 25, zu⸗ sammen 474 Kandidaten 85 Vorjahre 406);
b b. die erste Hauptprüfung:
in Berlin 206, in Hannover 40 und in Aachen 6, zu⸗ sammen 252 Kandidaten (im Vorjahre 194).
Von den 474 Kandidaten zu a sind 113 für das Hoch⸗ baufach, 166 für das Ingenieurbaufach und 195 für das Maschinenbaufach geprüft worden und haben 309, also 65,2 Proz. (im Vorjahre von 406 Kandidaten 259 oder 85 roz.) die Prüfung bestanden, darunter 16 „mit Aus⸗ zeichnung“.
Von den in die erste Hauptprüfung eingetretenen 252 Kandidaten sind 60 für das Hochbaufach, 133 für das Ingenieurbaufach und 59 für das Maschinenbaufach ge⸗ prüft worden und haben 205, also 81,3 Proz. (im Vor⸗ 8 von 194 Kandidaten 170 oder 87,6 Proz.) die Prüfung bestanden, darunter 20 „mit Auszeichnung“.
Bei dem Königlichen technischen Prüfungsamt in Berlin haben sich außerdem 19 Kandidaten der Vorprüfung und 15 der ersten Hauptprüfung im Schiffbau⸗ und Schiffsmaschinen⸗ baufache der Kaiserlichen Marine unterzogen (im Vorjahre 23 bezw. 14 Kandidaten). 8
iervon haben bestanden: die Vorprüfung 12 Kandidaten, also 63,2 Proz. (im Vorjahre von 23 Kandidaten 16 oder 69,6 Proz.), darunter 1 „mit Auszeichnung“, die erste Haupt⸗ prüfung 14 Kandidaten, also 93,3 Proz. (im Vorjahre von 14 Kandidaten 13 oder 92,9 Proz.), darunter 3 „mit Aus⸗ zeichnung“. 1 “ 8
8 Vox dem Königlichen technischen Ober⸗Prüfungsamt in er
iin haben während des vom 1. April 1895 bis dahin 1896 im Ganzen 89 Regierungs⸗Bauführer die zweite Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufach abgelegt. Von diesen Bauführ ern haben 77 die Prüfung be⸗ standen, und zwar 23 als Baumeister für das Hochbaufach, 30 als Baumeister für das Ingenieurbaufach und 24 als Baumeister für das Maschinenbaufach; von diesen sind 76 zu Regierungs⸗Baumeistern ernannt worden.
Nach den Vorschriften vom 6. Juli 1886 sind 74 Re⸗ gierungs⸗Bauführer, und zwar 21 für das Hochbaufach, 37 für das Ingenieurbaufach und 16 für das Maschinenbaufach und nach den Vorschriften vom 15. April 1895 15 Regierungs⸗ Bauführer, und zwar 4 für das Hochbaufach und 11 für das Maschinenbaufach geprüft worden.
Von den 77 Regierungs⸗Bauführern, welche die zweite Hauptprüfung mit Erfolg abgelegt haben, haben 6 das Prädikat „mit Auszeichnung“ zuerkannt erhalten.
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Der Kaiserliche Secschatte⸗ in Madrid, Wirkliche Geheime Rath von Radowitz hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von Madrid fungiert der Erste Betschofts, Setgec⸗ Legations⸗Rath Graf von Arco⸗Valley daselbst als Geschäftsträger.
Der Kaiserliche Gesandte in Belgrad Freiherr von Waecker⸗Gotter hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Belgrad fungiert der Legations⸗Sekretär Freiherr von Ritter zu Grünstein als Geschäftsträger.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Baurath im Reichs⸗Eisen⸗ bahnamt Streckert hat eine Urlaubsreise angetreten. 8 “ 1 8 v11“
8
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Pränseß Wilhelm“, Kom⸗ mandant Korvetten⸗Kapitän von Ho tzendor f
nach Hankow in See gegangen.
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Neuwied, 18. Juli. Seine Durchlaucht der 8 zu Wied und Ihre Königliche Hoheit die Fürsti n begehen heute die Feier der silbernen Hochzeit. 3
Deutsche Kolonien.
Ueber den Verlauf der Ehlers’'schen Expedition berichtet der Kaiserliche Landeshauptmann von Deutsch⸗Neu⸗ Guinea Rüdiger auf Grund der Vernehmungen der über⸗ lebenden eingeborenen Träger aus Friedrich Wilhelmshafen vnter 8 13. April d. J. nach dem „D. Kolonialbl.“
olgendes:
Die Expedition hatte sich am 11. August 1895 an Bord des Dampfers „Ysabel“ in Feees Wilhelmshafen eingeschifft und war nach der Bayernbucht übergeführt worden. Die Ausschiffung an der Mündung des Franziskaflusses geschah am 14. August unmittelbar nach dem Mittagessen. Am Vormittag des genannten Tages waren ür ei e Nahrungsreserve in einem von den Eingeborenen des unmittelbar am Flusse und an der Küste gelegenen Dorfes zur Verfügung gestellten Hause zehn Sack Reis = 600 kg ge⸗ lagert worden. Die Expedition, welche nun den Weg ins Innere antreten sollte, bestand aus: Otto E. Ehlers als Leiter, den Polizei⸗ Unteroffizier von Friedrich Wilhelmshafen Piering als europäischem Begleiter, dem kleinen Diener des Herrn Ehlers, einem 15 Jahre alten Maritiusmischling, der von seinem Herrn Tschökra gerufen wurde, 43 schwarzen Trägern, die aus Eingeborenen von Buka bezw. Bugain⸗ ville, von Neu⸗Mecklenburg und Neu⸗Pommern zusammengesetzt waren. An Nahrungsmitteln führte die Expedition mit 31 Trägerlasten zu 20 kg Reis in geölten Beuteln = 620 kg Reis und dazu eine kleine Proviant⸗ ausrüstung für die Europäer. Bei einiger Sparsamkeit, die wohl durch die erwarteten Erträgnisse der Jagd ausgeglichen werden könnte, glaubte O. Ehlers mit ½ kg Reis für den Mann und Tag auskommen zu önnen und rechnete demgemäß, daß der an Reis mitgenommene Pro⸗ viant für nahezu 30 Tage reichen müßte. Weiter O. Ehlers anzunehmen sich berechtigt, daß er bei der von ihm beabsichtigten Durchquerung, welche in der Luftlinie etwa 170 km Weg betrug, täglich doch sicherlich 6 km, wenn nicht mehr, in der Luftlinie werde zurücklegen können. Ausgesprochene Bedenken gegen diese Annahme wies Ehlers ganz entschieden zurück und berief sich dabei auf seine Erfahrungen. Außerdem lebte Ehlers der sicheren Hoffnung, daß er, wenn nicht schon früher, so doch sicherlich mit Er⸗ reichen des in den Karten „Heath river“ genannten Flusses, nach etwa 110 km Luftlinienweg, genügend Dörfer von Eingeborenen an⸗ treffen würde, daß dann also von einem Nahrungsmangel nicht mehr die Rede sein könne. Die Bedenken über die ganz unbekannten
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Terrainschwierigkeiten glaubte Ehlers unter diesen Umständen nicht B zu sollen, hielt sie auch nicht für so schwierig, wie sie von hier aus gefürchtet wurden.
Die Bewaffnung bestand aus acht Mauserkarabinern mit der nöthigen Munition, zwei Jagdgewehren mit genügender Anzahl von Patronen und der persönlichen Revolverausrüstung der beiden Euro⸗ päer. Tauschartikel für den eventuellen Einkauf von Nahrungsmitteln waren in beschränkter Zahl mitgenommen. Für die persönlichen Be⸗ dürfnisse der beiden Europäer dienten ein größeres und ein kleineres Leinenzelt. Von lebenden Thieren begleiteten die Expedition eine etwa ein Jahr alte Hündin, groß und kräftig, aus dem Blute einer deutschen Dogge hervorgegangen und in Stephansort an der Astrolabeebene geboren, sowie eine kleine, ganz zahme Ziege. Von der Mitnahme einer größeren Anzahl lebender Ziehen mußte nach fehlgeschlagenem Versuch der Schwierigkeit des
reibens wegen Abstand genommen werden. Ehlers hatte keinerlei
Instrumente zur geographischen Ortsbestimmung mitcenommen; außer seiner Uhr trug er, mit einem Riemen um die Hüfte geschnallt, in einem Lederfutteral eine etwa 7 bis 8 cm im Durchmesser große Diopterbussole.
Von einer Anzahl der an der Mündung des Franziskaflusses wohnenden Eingeborenen begleitet, brach die Expedition am Mittwoch, den 14. August 1895, Nachmittags 2 Uhr, von der Küste auf und begann den Marsch in das Innere. Der Weg ging zuerst das Fluß⸗ thal aufwärts, bald auf diesem Ufer, bald auf jenem Ufer entlang. Es gab noch einzelne Eingeborenenpfade, und das flache Wasser des
lusses machte das häufig nothwendige Ueberschreiten des⸗ elben nicht unangenehm oder beschwerlich. So ging es, immer allmählich ansteigend, vorwärts. Nach 2 ½ Tagen, am Sonnabend, den 17. August, noch vor Tages⸗ anbruch hatten die begleitenden Eingeborenen sich von der Expedition getrennt und waren nach der Küste zurückgekehrt. Ehlers hatte ihnen keinen Zettel mit irgend einer Notiz zur Besorgung mitgegeben, sodaß der Dampfer „Ysabel“, welcher am Sonntag, den 18. August, die Bayernbucht noch einmal angelaufen hatte, nur aus den Erzählungen der eben heimgekehrten Eingeborenen erfahren konnte, daß die Expe⸗ dition bis dahin einen erwünschten Verlauf genommen hatte. Im Ganzen wurde dem Flußlauf des Franziskaflusses etwa fünf Tage, das ist bis zum 19. August, gefolgt und dann der Weg nach dem Kompaß durch den Busch eingeschlagen. Bald gelaug es, einen Bachlauf zu er⸗ reichen, dessen Richtung so günstig lag, daß sie verfolgt werden konnte. Gleich nach dem Verlassen des Franziskaflusses mußten hohe Gebirgs⸗ rücken überklettert werden, die noch von der See zu sehen sind und deren Höhe wohl auf 1000 m geschätzt werden kann. Alle diese Gebirgsrücken waren von starkem Hochwald bestanden, welchen dichtes Unterholz neben viel Gestein nur schwer und sehr mühsam passierbar machten. Am 23. August wurde ein großes Eingeborenen⸗ dorf angetroffen, und da die Leute sich sehr freundlich geberdeten, wurde beschlossen, drei 8 bei ihnen zu rasten. Taback und Eisen waren den Leuten ganz unbekannt, nur Glasperlen erweckten ihre Be⸗ gierde, und sie verkauften dafür gern alle Nahrungsmittel,⸗ besonders auch lebende Schweine und Hunde; die Kokospalme ist gar nicht vor⸗ gefunden worden. Für rothe und blaue Farbe, die sonst gern an der Küste zum Schmuck der nackten Leiber verwendet wird, hatten sie gar kein Verständniß, ja sie sollen sich sogar davor gefürchtet haben. Der Schmuck der Einwohner des Dorfes bestand meist in Halsbändern aus Hundezähnen und stark gebogenen Eberhauern, also ganz ähnlich wie bei den Bewohnern der Küste. Leider hatte Ehlers auf dem Marsch durch den Busch, wo der Weg mittels Messer erst geschlagen werden mußte, seine Diopterbussole verloren; sie ist ihm wohl beim Durchdringen des Busches von der Hüfte fortgerissen worden, ohne daß er es bemerkt hatte. Für die Richtungsbestimmung war die Ex⸗ pedition jetzt nur auf einen kleinen Taschenkompaß des Polizei⸗Unter⸗ offiziers Piering angewiesen. Solange der Weg durch den Busch gegangen war, gab der erste Anfang schon ein wenig verlockendes Bild von den Strapazen, welche die Expedition auf dem weiteren Marsch zu erwarten hatte. Das große Dorf lag auf dem Rücken eines hohen Berges, und die der kalten Luft ungewohnten Träger der Expedition litten sehr von der oben herrschenden Kälte. Schon auf dem Wege bis zum Dorfe und nun auch im Dorfe selber hatte die Expedition viel von Regen und feuchtem Nebel zu leiden, die Sonne wurde nur sehr selten gesehen. In dem Dorfe starb der erste Mann, ein Neu⸗Mecklenburger; wie es scheint, hat der Mann Krämpfe ge⸗ habt, doch welche Ursache diese hatten, ist zu erfahren nicht möglich gewesen. Nach drei Tagen, also am 26. August, verließ die Expedition das gastliche Dorf, noch die letzten Reste der einge⸗ handelten Nahrungsmittel, soviel wie es möglich war, mit sich tragend. Es regnete unaufhörlich, und kein Eingeborener des Dorfes hatte seine Begleitung angeboten, doch hatte Ehlers sich eingehend bei ihnen erkundigt, ob er auf einem Wege, dessen Richtung er ihnen mit der Hand gab, noch mehr Dörfer antreffen würde. Die Antwort schien günstig zu lauten, doch hatten die Eingeborenen den Zusatz ge⸗ macht: es wäre aber sehr, sehr weit. Es ist zweifellos schwierig, von Leuten, deren Zeitbestimmung auf so ganz ursprünglicher Grundlage ruht, die Entfernung bis zu einem nächsten Dorf zu erfahren, der Ausdruck „sehr, sehr weit“ ist immer ein dehnbarer Begriff. Ehlers glaubte aber, die Auskunft für sich günstig deuten zu sollen, und mit froher Zuversicht wurde der weitere angetreten. Kein nutzbarer Pfad war von jetzt an vorhanden, prächtiger Hochwald mit riesenhohben Stämmen und dichter Unterbusch bedeckte unabsehbar die Gebirgs⸗ höhen wie die Thäler. Zunächst ging man nun, den eg durch den verschlungenen dichten Unterbusch mittels Messer sich bahnend, von dem Gebirgsrücken abwärts ins Thal, wo ein ziemlich bedeutender Fluß angetroffen wurde, dessen Gewässer nach Osten liefen und der durch Schwimmen passiert werden mußte. Der Weg war sehr beschwerlich, herumgestreute Steine und riesige Felsblöcke versperrten ihn häufig und machten ihn noch beschwerlicher, dazu kam noch fortwährender Regen und feuchter Nebel, sodaß der Fortgang des Marsches ein sehr langsamer war; oft war ein Nacht⸗ lager auf der Höhe eines Gebirgsrückens, und am ganzen nächsten Tage konnte nur das Thal erreicht werden, um das nächste Nachtlager dort aufzuschlagen. Die Träger, schutzlos dem strömenden Regen ausgesetzt, konnten nicht liegen und schlafen, sondern hockten jeder an einer möglichst geschützten Stelle nieder und versuchten in solcher Stellung wenigstens zu ruhen. Nach viertägigem Marsch wurde in einem Thale wieder ein nach Osten fließender Fluß durch Schwimmen passiert, und nach weiteren drei Tagen war ein dritter größerer, ebenso fließender Fluß zu überschreiten. Schon gleich nach Abgang von dem oben erwähnten Dorf trat die Plage der Blutegel ungemein lästig auf. Die Schwarzen mit ihren nackten Leibern waren ihnen schutzlos überliefert, während die beiden Europäer in der ersten Zeit etwas günstiger gestellt waren, wenn anh die Mhehwng ihnen keinen unbedingten Schutz gegen diese Quäl⸗ geister gab.
Unter diesen Beschwerden waren nach Verlassen des gastlichen Dorfes etwa 24 Tage verflossen, da trat das schreckliche Ges 8 des Nahrungsmangels an die Expedition heraa. Chlers sproch einen Leuten Muth ein und vertröstete sie darauf, daß nothwendigerweise in wenigen Tagen ein großer Fluß erreicht werden müsse, und daß dort viele Dörfer liegen, in denen man Essen genügend vorfinden werde.
Mittlerweile war der Nahrungsmangel vollständig geworden, der Hunger plagte die Leute sehr, und zusammen mit den äußerlichen Leiden, welche durch die Bisse der Blutegel verursacht waren, zeigte die scenh bald ein sehr trauriges Bild körperlicher Schwäche und
moralischer Niedergeschlagenheit.
Eine neue sehr böse Plage hatte sich nun n; eingestellt, die, verbunden mit Hunger, mangelhafter und schließ schkichter⸗ Nahrung, das Unglück der Expedition voll machte. In die durch die Blutegel gebissenen Wunden hatten Insekten Eier gelegt, aus denen röthliche kleine Maden ausgekrochen waren; die unden gingen in Eiterung über und aus ihnen floß sehr bald ein übel⸗ riechender Eiter heraus, der nicht nur physisch recht lästig war, sondern besonders auch die moralische Kraft ungemein lähmte. So waren die Körper nicht nur der Schwarzen, sondern besonders auch der beiden Weißen bald vollkommen durch diese eiterigen Geschwüre bedeckt, und alles litt auch unter dieser schrecklichen Plage furchtbar.
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und Piering auch in der ersten Zeit meist gelang, das Gras ode
Die einzige Nah ch r genossen Gras oder die Blätter der Bäume des KWaldes. Wenn 8n w
Baumblätter zu kochen, so konnten die Schwarzen der gr t die wegen kein Feuer bekommen und aßen Gras und Blätten 88 Näse Leute hatten Frücht⸗ gefunden und aßen sie gierig vor Hunger wei müssen diese rüchte giftig gewesen sein; denn nach wenigen Stunkd⸗ traten böse Vergiftungserscheinungen ein, und sie starben unter gro kn “ twa fünf T hrungsl 8b ach etwa fünf Tagen der nahrungslosen Zeit w Morgens entdeckt, daß drei Leute — Neu⸗ Meit wunrde enes Potmilac — an der Ostküste von Neu⸗Mecklenburg — desertien waren unter Mitnahme eines kleinen Stahlkoffers. In demselhe hatte sich an Nahrungsmittern nur ein wenig Mehl, und ein Stückchen Mehlkuchen befunden, sonst waren Teller, Messer 8
Gabeln sein Inhalt. Jedenfalls sind diese Leute im Busch irgendwo
estorben, da die Möglichkeit, sie könnten bewohnte Gegenden erreicht aben, nahezu ausgeschlossen erscheinen mnß. Die Gras⸗ und Blätternahrung hatte auf Alle die Wirkung, daß sich ernste Darmleiden neben sonstigen Erscheinungen des Verhungertseinz entwickelten. „Die blutigen Erscheinungen der rothen Ruhr Dysenterie) waren fast überall aufgetrete“ — einige chwarze starben auch sehr bald daran. Besonders Ehlerg schien sehr zu leiden, und seine Kräfte nahmen sichtbar ab.
Nach acht Tagen der nahrungslosen Zeit war die allgemeine
Schwäche so groß geworden, daß das Mitschleppen des no . handenen Gepäcks nicht mehr angehen wollte. So hatte C nar befohlen, als die Expedition wieder einmal auf dem Rücken eines hohen Geblrehugs üübernachtet hatte, daß in die Stammhöhlung eines dort befindlichen hohen Baumes das Gepäck hineingelegt und verlassen werden sollte. Es wurden daher die beiden Zelte, Bettgestell, Tausch⸗ waaren, wie Aexte Messer, Perlen, ö und etwas Dynamit dort gelassen. Die Waffen mit der nöthigen Munition wurden mitgenommen ebenso alle Papiere, und es ist nach allem sicher, daß Ehlers in den Baum keinerlei schriftliche Mittheilung mit hineingelegt hat. Der Baum wurde auf Befehl des Ehlers durch Axthiebe gezeichnet um ihn wieder finden zu können. Aus der Aeußerung des Ehlers! „Nach zwei Tagen kommen wir nach großen Dörsern mit viel Essen, und wenn wir uns erholt haben, dann holen wir uns die Sachen!“* tönt noch immer die große Hoffnung, seine Expedition gelingen zu sehen. Endlich am elften Tage der nahrungslosen Leidenszeit, also am 30. September, wurde der große luß glehen, welcher seine Gewässer nach Westen bezw. Südwesten führte und auf dessen Erreichen Ehlers seine ganze Hoffnung gesetzt hatte. In durch hohe Berge eingeengtem Flußbett brausten die Fluthen stürmisch dahin und wiesen wohl der Expedition den Weg zu ihrer Rettung, aber leider kein Dorf war weit und breit zu sehen, auch nicht die Spuren einer bewohnten Gegend zu erkennen. Ehlers selber litt furchtbar an dem schon erwähnten Darmleiden mit rein blutigen Ruhrerscheinungen, und seine Kraft war ganz zu Ende. Einigen Schwarzen war es gelungen, eine Sagopalme zu entdecken, und das Mark dieser leider nur einen Palme gab endlich ein wenig bessere Nahrung als das früher genossene Gras, wenn es auch im Heißhunger roh gegessen wurde. Hier endlich gab auch Ehlers seine Genehmigung zum Schlachten einer großen Hündin, die die Expedition treu bis dahin begleitet hatte, doch hat Ehlers abgelehnt, das Fleisch derselben zu essen. Die beiden Europäer und der größte Theil der Schwarzen schliefen fast fortwährend in dem Lager am Fluß vor Erschöpfung, und den kräftigeren unter den letzteren trat die Ueberzeugung entgegen, daß Ehlers, den Alle nicht genug als ihren guten Herm preisen konnten, dem Tode entgegensah und in ganz kurzer Zeit, vielleicht schon in wenigen Stunden, sterben müßte. Von einer Fort⸗ setzung des Fußmarsches konnte für Ehlers allgemein, für Piering schon wegen einer Beinverletzung nicht die Rede
Nach dreitägigem Aufenthalt am Flusse war ein Floß am Morgen des 3. Oktober fertiggestellt, und alles wurde zum Aufbruch bereit ge⸗ macht. Das Floß war wohl fest gebaut aus Stämmen, die lageweise rechtwinklig übereinandergelegt und mit Rotang festgebunden waren, aber es hatte den sroßen Fehler, der dort nicht zu vermeiden war, daß das Holz, welches zum Bauen benutzt werden mußte, für ein richtiges Floß zu schwer war. So kam es, daß das Fos. in das Wasser gelassen, schon ohne Belastung unter Wasser chwamm und naturgemäß einen bedeutenden Tiefgang hatte. it der Belastung der vier Passagiere: Ehlers, Piering und der beiden Schwarzen kanga und Opia, sank es noch etwas tiefer. Mit Mühe Plen es, für Ehlers und Piering in der Mitte des Flosses eine Erhöhung zu bauen, auf diese wurde die Geldkassette, ein Stahl⸗ koffer mit allen Papieren, Gewehre, Patronen und einzelne Kleinig⸗ keiten geladen, und dann wurden durch Stäbe zwei Armsessel konstruiert. Beide Europäer, auf das Floß gebracht, sanken vor Schwäche bald in sich zusammen und schienen sofort in tiefen Schlaf gesunken zu sein.
Am 3. Oktober Vormittags waren die überlebenden Schwarzen aufgebrochen zu neuem Marsch stromab, und gegen Mittag fand die Abfahrt des Flosses statt. Trotz des erhöten Sitzes spülte das Wasser den beiden Europäern bis über die Knie, da das Floß aber im ziemlich reißenden Strome nur trieb, war ein Abwaschen nicht zu fürchten. Opia stand vorn, Ranga hinten auf dem Floß, von Steuern war wenig die Rede. Kaum 150 m von der Abfahrtsstelle stieß das Floß, als es gerade an einem Felsen vorübertrieb, auf einen unter Wasser quer zur Stromrichtung liegenden Baumstamm und kenterte unmittelbar. Alles wurde ins Wasser geschleudert, und Ehlers und Piering, beide scheinbar in tiefem Schlaf, der brs- die körperliche
chwäche erklärt werden muß, versanken lautlos in den Fluthen und sind auch nicht wieder an die Oberfläche gekommen; ohne Kampf sind
e kraftlos und willenlos in den reißenden Fluthen ertrunken; Ran und Opia waren durch die Strömung in die Nähe des rechten Flu⸗ ufers gerissen, und es gelang beiden, je ein herunterhängendes Lianentau zu ergreifen und an das Ufer zu retten. on den beiden Europäern hat keiner von ihnen wieder etwas gesehen.
Leider hat Ehlers den zu Fuß weiter gewanderten Leuten keine schriftliche Mittheilung irgend welcher Art mitgegeben; alles hat sich in dem von ihm selber auf das Floß mitgenommenen Stahlkoffer befunden, und so sind die Aufzeichnungen, welche genaues Licht über die Expedition, ihre Erfahrungen und Leiden verbreiten könnten, leider in dem Fluß versunken und unwiederbringlich verloren.
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Oesterreich⸗Ungarn.
Bei den gestern Nachmittag abgehaltenen Berathungen der österreichischen und ungarischen Minister über die Erneuerung des wirthschaftlichen Ausgleichs mit Ungarn wurde in einer Reihe von bisher noch nicht er⸗ ledigten Punkten Uebereinstimmung erzielt. Bezüglich der Frage des Mahlverkehrs werden die Verhandlungen sortgesezt
werden. Die Besprechungen dürften heute abgeschlossen werden.
Großbritannien und Irland.
Im Oberhause legte Pen der Premier⸗Minister
Lord Salisbury einen Theil des Schriftwechsels, betreffend Venezuela, vor und erklärte, wie „W. T. B.“ berichtet, er boffe in einigen Tagen einen weiteren Theil vorlegen zu önnen. Die Unterhandlungen seien noch nicht beendet, gingen aber in günstiger Weise weiter. Sie beträfen zwei verschiedene Punkte: erstens liege die rage des Grenzstreits mit Venezuela vor, hinsichtlich deren die ereinigten Staaten von Amerika die Haltung eines Freundes Venezuelas angenommen hätten. Die englisch Regierung sei froh darüber gewesen, lieber mit diesen als mit Venezuela unterhandeln zu können; ein Ab⸗
ei bisher aber nicht erreich Die Schwierig⸗ shlusj e⸗ darin, daß der Anspruch Venezuelas sehr große Theile Landes, etwa zwei Drittel von British⸗Guyana ein⸗ jeßlich bedeutender Gebietstheile, deren Zugehörigkeit seit schließ 6 vielen Jahren festgestellt sei, umfasse. Die britische Regie⸗ rung habe nicht daran gedacht und denke auch jetzt noch nicht daran, daß der Besitz dieses Gebiets Sache eines Schiedsspruchs sein solle, obwohl sie stets betreffs der nicht festgestellten Gebiete einem Schiedsspruch geneigt ge⸗ wesen sei. Die Regierung glaube auch nicht, daß im jetzigen Stadium der Angelegenheit ein Schiedsspruch das geeignete Mittel zur Abhilfe wäre. Erst müsse der wirkliche Thatbestand hinsichtlich der Vorgeschichte Venezuelas, Spaniens und ollands in jenen Gegenden festgestellt werden. Wenn durch die Kommission, in welche beide Länder ihr Vertrauen sestrn⸗ dieser Thatbestand festgestellt sei, werde die Lösung der diplomatischen Frage kaum noch schwierig sein. Aber selbst wenn sie schwierig sein sollte, so würde dann Zeit zur Anwendung des Prinzips des Schiedsgerichts sein. Wenn der Schiedsspruch befriedigend sein solle, so müsse die vorgelegte Frage klar und einfach sein. Der Thatbestand sei aber noch nicht festgestellt, denn die Arbeit sei sehr mühselig. Gleichzeitig mit diesen Unterhandlungen habe die Regierung die von dem vorigen Kabinet begonnenen Unterhandlungen über ein allgemeines Schiedsspruchs⸗ sistem zwischen den Vereinigten Staaten und Groß⸗ jritannien wieder aufgenommen; diese seien wegen des Ablebens eines der Unterhändler und wegen der auch jetzt noch nicht überwältigten Schwierigkeit, so große und wichtige Fragen dem Zufall eines Schiedsgerichts auszusetzen, unterbrochen worden. Es hätten viele Erörte⸗ rungen mit der Regierung der Vereinigten Staaten über diesen Punkt stattgefunden. Er (Lord Salisbury) glaube, die amerikanische Regierung sei für eine schnelle, summarische Entscheidung dieser Frage, die britische Regierung sei aber der Ansicht, daß das Prinzip des obligatorischen Schiedsspruchs, zum ersten Mal angewandt, von bedeutendem Risiko und Wmeife begleitet sei und daher eine umsichtige und sorgfältige Behandlung erfordere. Die britische Regierung glaube, es müsse eine Berufung oder ein Protest vorgesehen werden, um eine Ungerechtigkeit zu verhüten, die durch einen Irrthum des Schiedsrichters entstehen könne. Eine der Schwierigkeiten eines Schiedsgerichts, die sich der Regierung am meisten auf⸗ gedrängt habe, sei die, daß man nicht wissen könne, ob das System eines obligatorischen Schiedsspruchs nicht spekulative Ansprüche hervorrufen könne, insofern, als eine Re⸗ gierung, um Popularität zu gewinnen oder um auf die andere Regierung, mit welcher sie unterhandele, einen Druck auszuüben, etwas beanspruche, was zu erlangen si keine große Hoffnung habe. Die Behauptung des Staatssekretärs der Vereinigten Staaten Olney, es sei nicht wahrscheinlich, daß solche Fragen zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien entstehen würden, habe ja viel Wahres für sich. Es dürfe aber nicht vergessen werden, daß die Vereinigten Staaten in den letzten Jahren die Geneigtheit gezeigt hätten, Fragen, welche viele Republiken Süd⸗Amerikas be⸗ rührten, als eigene Angelegenheit zu betrachten. Er beanstande diese Geneigtheit nicht. Großbritannien habe dasselbe gethan; es nehme an den Grenzen Schwedens, Hollands, Belgiens und eegel⸗ Interesse. Dies seien Dinge von Wichtigkeit für roßbritannien, und die Vereinigten Staaten hätten ebenso, wie Großbritannien, das Recht, Interesse an der Wohlfahrt der Nachbarvölker zu zeigen. Diese Thatsache involviere aber die Möglichkeit, daß die Ansprüche solcher Mächte Sache eines Schiedsgerichts werden könnten, und man müsse daher die Aussichten eines obligatorischen Schieds⸗ heri tssystemns unter dem Gesichtspunkt betrachten, aß das Geltendmachen solcher Ansprüche eher von der durch⸗ schnittlichen Meinung der verschiedenen Staaten des ameri⸗ kanischen Kontinents, als von der Neigung der Vereinigten Staaten abhänge. Daher habe die brtische Regierung sehr große Vorsicht und Umsicht bei diesen Unterhandlungen gezeigt und lege deshalb auch die Depeschen, während die Unterhand⸗ lungen noch im Gange seien, vor, weil sie die Ansicht der öffentlichen Meinung über diese Fragen kennen lernen möchte. Das Haus nahm sodann die dritte Lesung der landwirth⸗ schaftlichen Bodensteuerbill an.
Im Unterhause erwiderte der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon auf eine Anfrage, die Regierung habe bis jetzt nichts davon gehört, daß die Vertreter der Groß⸗ mächte in Konstantinopel ihre Einwände gegen die Ver⸗ theilung der Hilfsgelder durch den britischen Konsul auf Kreta furrückgeno en hätten. Der Hilfsausschuß habe der Hoffnung Ausdruck gegeben, zur Vertheilung der
elder einen eigenen Vertreter absenden zu können. Die Regierung habe den Mächten keine Vorstellungen dahin gemacht, ihre Einwände fallen zu lassen, weil sie es für nutzlos halte. Der Kanzler der Schatzkammer Sir M. Hicks Beach bemerkte auf eine weitere Anfrage, daß noch keine Nachricht von der egyptischen Regierung über die bereits ge⸗ machten Ausgaben für die militärischen Operationen im Sudan eingegangen sei⸗ Vermuthlich seien jene Ausgaben aus Geldern bestritten worden, die unter der Kontrole der egyptischen Re⸗ gierung ständen, einschließlich der von der 8ööe sepecten halben Million. Die Frage, ob ein Theil der osten, außer den Ausgaben für die indische Garnison in
Suakin, eventuell von ftnten zu bestreiten sein werde, müsse
andelsamts Ritchie erklärte, er wolle eine Vorlage, betref⸗ end die r metrischen Systems, einbringen, Fenoei mit der Absicht, sie in der jetzigen Session durch⸗ ühren.
Bei einem gestern Abend in der St. James⸗Hall zu London abgehaltenen Bankett hielt der Erste Lord des Schatzamts Balfour eine Rede, worin er ausführte, die wirkliche Triebfeder der Opposition bei der Bekämpfung der Unterrichtsbill sei die Feindseligkeit gegen die Kirche und gegen die religiöse 8 Aus der Nothwendigkeit der Zurück⸗ fiehung der Bill sei die Lehre zu ziehen, daß nur kurze Vor⸗ agen in einer Session durchgebracht werden könnten und daß
oße Fragen nur in kleinen Theilen zur Behandlung zu
ringen seien. Frankreich. 8 In der gestrigen Sitzung des Ministerraths theilte 5 Marine⸗Minister, Admiral Besnard mit, daß wegen der Fortdauer der 2 . auf Kreta der Kreuzer „Loinois“ ich mit dem Kreuzer „Cosmao“ in den kretischen Gewässern vereinigen werde. — Der “ beschloß, den General amont eege Rücksicht auf die Altersgrenze im aktiven ienst zu belassen
fendeahe Erwägung vorbehalten bleiben. Der Präsident des
schrift:
„Der Minister des Aeußern Hanotaux gab dem Vize⸗ König Li⸗Hung⸗Chang zu Ehren gestern ein Frühstück auf dem Eiffel⸗Thurm.
Die Regierung wird, dem „W. T. B.“ zufolge, ein Dekret erlassen, durch welches der Zoll auf ausländischen Zucker vom 1. August ab erhöht wird. Eine Verordnung vom Jahre 1840 gestattet ein derartiges Vorgehen durch Dekret unter worhehalt der Ratifikation durch die Kammern. Der Zon für Rohzucker soll von 7 auf 10,50, für raffinierten
ucker von 8 auf 12,50 Fr. erhöht werden. Diese Maßregel erfolgt unbeschadet der Gewährung von Ausfuhr⸗Prämien auf französischen Zucker, welch letztere erst beim Wiederzusammentritt des Parlaments gesetzlich geregelt werden kann.
Italien.
Die „Agenzia Stefani“ veröffentlicht folgende Note: Der Minister⸗ Präsident di Rudini hatte gestern wiederum eine Unterredung mit Visconti Venosta. Die Entscheidung über das Visconti Venosta gemachte Angebot, das Portefeuille des Aeußern zu übernehmen, ist bis zur Rückkehr des Königs nach Rom verschoben.
Spanien.
In der Deputirtenkammer erklärte gestern der Präsident des Staatsraths Linares Rivas gegenüͤber den Angriffen wegen mangelhafter Soldzahlung an die Truppen, daß einige Militärs auf Cuba den Sold infolge der schwierigen Verkehrs⸗ verhältnisse allerdings verspätet erhalten hätten.
„Die Mütter der nach Cuba abgehenden Soldaten haben, wie dem „W. T. B.“ aus Saragossa berichtet wird, einen Protest gegen die Truppensendungen eingereicht; man glaube, daß dieses Vorgehen durch Agenten der cubanischen Freibeuter veranlaßt sei. Die Regierung sei entschlossen, gegen die An⸗ stifter thatkräftig vorzugehen. 8
Schweiz. b
Die Sammlung von Unterschriften zu dem Referendum
über das Bundesbankgesetz hat bereits begonnen. Die
Frist der zur Einreichung des Referendums nothwendigen 30 000 Unterschriften läuft am 13. Oktober d. J. ab.
Türkei.
Aus Athen wird berichtet, der am Montag bei Kalyves begonnene Kampf dauere noch fort.
Dänemark.
Der Prinz Heinrich von Preußen ist gestern an Bord der YNacht „Espérance“ von Kopenhagen wieder in
See gegangen. Amerika.
Nach einer Meldung aus Havanna haben die Auf⸗ ständischen in der Nähe von Saguag einen Güterzug zum Ent⸗ gleisen gebracht. Der Zug wurde vollständig zertrümmert, der Lokomotivführer getödtet und zwei Heizer verwundet. Die Polizei entdeckte in Havanna ein Depot von Waffen, welche ig 1 Aufständischen bestimmt waren. Zehn Personen wurden verhaftet.
Die argentinische Deputirtenkammer hat das Amendement des Deputirten für Entre Rios zu der Fesefsorlage betreffend die Unifizierung der argen⸗ tinischen Staatsschuld, angenommen. Dieser Beschluß macht die Zurückverweisung der Gesetzvorlage an den Senat
nothwendig. Afrika.
Aus Buluwayo wird gemeldet, der General Carrington habe gestern mit einer starken Streitmacht Buluwayo verlassen und hoffe heute einen entscheidenden Schlag gegen die in den Matoppobergen versammelten Feinde führen zu können.
Nr. 29 der „Veröffentlichungendes Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts“ vom 15. Juli hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Malaria. — Bevölkerungsvorgänge ꝛc. in Augsburg, 1894. — Sterb⸗ lichkeit in Marseille, 1894. — Gesundheitszustand in Niederländisch⸗ Indien, 1. Vierteljahr. — Desgl. in Massachusetts, 1894. — Gesetz⸗ gebung u. s. w. (Preußen). Waagen und Gewichte in Apotheken. — — Posen). Geheimmittel. — (Reg.⸗Bez. Breslau). Schweine⸗ euchen. — (Sachsen). Viehentschädigungen. — Mineralwässer. — (Württemberg). Anstalten für Schwachsinnige und Epileptische. — (Schwarzburg⸗Rudolstadt). Drogen⸗ ꝛc. Handlungen. — (Hamburg). Rersdhe — (Oesterreich. Steiermark). Impfungen. — Gang der
hierseuchen in Frankreich, 1. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Th erseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bezirke Königsberg, Posen, Breslau, Schleswig, Lüneburg, Stade, Baden, Oesterreich). — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Bayern.) — (Belgien.] Pferdeeinfuhr. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Aerzt⸗ liche Prüfungen, 1894/95. — Desgl. zahnärztliche Früeagen — Ort und Zeit des Studiums der 1894/95 geprüften Kandidaten der Medizin. — (Niederlande. Utrecht.) Impfstoff⸗Gewinnungsanstalt, 1894. — (GBereinigte Staaten von Amerika.) Fleischschau, 1894/95. — Fesse hiss — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deut⸗ ais Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. —
itterung.
Entscheidungen des Reichsgerichts. b
Die Aufstellung neuer Versicherun en und deren Bekanntmachung seitens einer erschermge ellschaft auf Gegenseitigkeit oder einer anderen Versicherungsgesellschaft enthält, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, vom 22. Februar 1896, an sich nur die Kundgebung des Willens, daß künftighin diese Bedingungen beim Abschluß neuer Versicherungsverträge norm⸗ ebend sein sollen, nicht aber ohne weiteres die Kundgebung, die Vortheile der neuen Bedingungen auch den nach den älteren Be⸗ dingungen versicherten Personen zu theil werden zu lassen. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn zugleich mit den neuen, den Versicherungsnehmern günstigen Bedingungen eine Erhöhung der
E eingeführt worden ist. — Bei einer Lebensver⸗ cherungsgesellschaft auf Gegens. in P. (Preußen) hatte im Jahre 1875 der W“ S. zu Berlin zu Gunsten seiner Kinder sein Leben in Höhe von 3000 ℳ versichert. Unter den der Police Sbe allgemeinen Bedingungen findet sich unter 8 die Vor⸗
at der Versicherte seinen Tod durch Duell, durch Selbstmord sonsti Uicherts sechen Selbstverschuldung veranlaßt, so wird die Gesellschaft dem öö des Versicherten den vollen Zeitwerth der Police auszahlen. 1 Der Versicherte fand im Jahre 1893 seinen Tod durch Ertrinken im Plötzensee bei Berlin, nachdem er wenige Tage vorher wegen Amts⸗ vergehens zu einer 5monatigen Gefängnißstrafe 1e.e z9gn, ver⸗ urtheilt worden war. Die hinterbliebenen Kinder forderten klagend von der Versicherungsgesellschaft die Zahlung der versicherten Summe
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von 300) ℳ, wogegen diese sich nur zur Zahlung des Zeitwerthes der Police — 656 ℳ — bereit erklärte, indem sie behauptete, daß der Versicherte seinem Leben durch Selbstmord ein Ende gemacht habe. Die Kläger bestritten den Selbstmord, hielten denselben aber für gleichgültig, weil die Beklagte im Jahre 1888 ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen insofern abgeändert habe, daß sie für alle bereits 5 Jahre in Kraft stehenden Policen die Verpflichtung zur Auszahlung der Versicherungssumme auch im Falle der Selbst⸗ entleibung übernommen habe. Diese Aenderung der Versicherungs⸗ bedingungen war gegen eine Erhöhung der Prämiensätze erfolgt und auch öffentlich bekannt gemacht worden. Die Beklagte bestritt aber deren Anwendbarkeit auf die älteren Versicherungen, insbesondere auf die Versicherung des S., da dieser bis zu seinem Tode nur die alte Prämie gezahlt habe. Die Klage wurde in der Berufungsinstanz abgewiesen, nachdem das Gericht auf Grund des erhobenen Indizien⸗ beweises in “ mit den unstreitigen Thatsachen die Ueber⸗ zeugung von dem Selbstmorde gewonnen hatte, weil derselbe „mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ dargethan sei, und die Re⸗ vision der Kläger wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es sich den Ausführungen des Berufungsgerichts anschloß und die oben mitgetheilten Sätze aussprach. (375/95.)
9 2 Statistik und Volkswirthschaft. Die Fabrik⸗Inspektion in Preußen.
Nach den statistischen Nachweisen der „Jahresberichte der preußi⸗ schen Regierungs⸗ und Gewerberäthe für 1895“ hat die Fengr⸗ Inspektion im Königreich Preußen während des vergangenen Jahres eine weitere bedeutende Ausdehnung erfahren. Im ganzen Staat wurden insgesammt 37 258 gewerbliche Anlagen mit 1 319 779 be⸗ schäftigten Arbeitern besichtigt (gegen 34 345 Anlagen mit 1 284 652 Arbeitern im Vorjahre), darunter 29 967 (im Vorjahre 28 349) gewerbliche Anlagen einmal, 5124 (im Vorjahre 4317) zwei⸗ mal und 2167 (im Vorjahre 1634) drei⸗ oder mehrmal. Die Ge⸗ sammtzahl der vorgenommenen Revisionen betrug 48 781 (gegen 43 482 im Vorjahre), von denen 893 (im Vorjahre 614) in der Nacht und 2575 (im Vorjahre 600) an Sonn⸗ und Fest⸗ tagen stattgefunden haben. Nach Industriegruppen geordnet, ge⸗ hören von den durch die Gewerbeaufsichtsbeamten revidierten Be⸗ trieben 10 762 mit 167 455 Arbeitern (im Vorjahre 10 286 mit 176 866 A.) der Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗Industrie an, 6020 mit 182 362 Arbeitern (im Vorj. 4691 mit 159 441 A.) der Industrie der Steine und Erden, 4035 mit 63 971 Arbeitern (im Vorj. 3836 mit 64 795 A.) der Industrie der Holz⸗ und Schnitz⸗ stoffe, 3494 mit 254 202 Arbeitern (im Vorj. 3523 mit 245 693 A.) der Textilindustrie, 2972 mit 142 068 Arbeitern (im Vorj. 2740 mit 132 776 A.) der Metallverarbeitung, 2476 mit 155 459 Arbeitern (im Vorj. 2336 mit 156 382 A.) der Industriegruppe „Maschinen, Werkzeuge, Instrumente, Apparate“, 1808 mit 60 960 Arbeitern (im Vorj. 1780 mit 63 581 A.) der Papier⸗ und Lederindustrie, 1135 mit 38 889 Arbeitern (im Vorj. 920 mit 35 736 A.) der Bekleidungs⸗, und Reinigungsindustrie, 1130 mit 29 637 Arbeitern (im Vorj. 781 mit 21 856 A.) den polygraphischen Gewerben, 943 mit 17 215 Arbeitern (im Vorj. 854 mit 16 751 A.) der Industriegruppe „Fere Nebenprodukte, Leuchtstoffe, Fette, Oele und Firnisse“, 903 mit 44 769 Arbeitern (im Vorj. 1038 mit 48 967 A.) der chemischen Industrie, 650 mit 149 288 Ar⸗ beitern (im Vorj. 674 mit 147 995 A.) dem Bergbau, Hütten⸗ und Salinenwesen bezw. der Torfgräberei und 930 mit 13 504 Arbeitern (im Vorj. 886 mit 13 813 A.) sonstigen Industriezweigen. Mehrmals besichtigt wurden nehmlich Betriebe der Nahrungs⸗ und Genußmittelindustrie, Industrie der Steine und Erden, der Textilindustrie, der Industrie⸗ gruppe „Maschinen, Werkzeuge, Instrumente, Apparate“, der Metall⸗ verarbeitung, der Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe, der Papier⸗ und Lederindustrie, der Industriegruppe „Bergbau, Hütten⸗ und Salinenwesen, Torfgräberei“ und der chemischen Industrie.
Die Zahl der in den Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen beschäftigten Kinder unter 14 Jahren, die sich 1890 in Preußen noch auf 27 485 belief, hat im Berichtsjahre 802 (512 männlichen und 290 weiblichen Geschlechts) betragen, das sind nur 25 weniger als im Vorjahre. Jugendliche Arbeiter von 14 bis 16 Jahren waren in Preußen 110 975 (76 021 männlichen und 34 954 weiblichen Ge⸗ schlechts) vorhanden, das sind 6089 (darunter 2613 weibliche) mehr als im Vorjahre. Auch die Zahl der Arbeiterinnen über 16 Jahre hat eine weitere, leider noch viel größere Steigerung erfahren. Es wurden nämlich im Berichtsjahre 123 774 in den preußischen Aufsichtsbezirken beschäftigte Arbeiterinnen von 16 bis 21 Jahren (5695 mehr als 1894) und 178 854 über 21 Jahre alte Arbeiterinnen (9109 mehr als 1894), insgesammt also 302 628 Ar⸗ beiterinnen über 16 Jahre gezählt, das sind 14 804 mehr als im Vorjahre. Ein erheblicher Rückgang der Frauenarbeit ist nur bei dem Bergbau, Hütten⸗ und Salinenwesen bezw. der Torfgräberei zu konstatieren, und bei der Industriegruppe „Maschinen, Werk⸗ zeuge, Instrumente, Apparate’“ ist die Vermehrung der Kopfzahl der beschäftigten Arbeiterinnen wenigstens einem Stillstand ewichen, während sie in allen anderen Industriezweigen rasch vor sich gegangen ist, besonders in der Textilindustrie, die vornehmlich weibliche Arbeitskräfte beschäftigt, im Berichtsjahre nämlich 135 253 Arbeiterinnen über 16 Jahre. Auch die Anzahl der Fa⸗ briken, welche weibliche Arbeitskräfte überhaupt beschäftigen, ist nicht unerheblich (um 88 auf 15 549) gestiegen. Die von den Aufsichtsbeamten im Jahre 1895 ermittelten Zuwiderhandlungen gegen die zum Besten der jugendlichen Arbeiter erlassenen Schutzgesetze und Verordnungen beliefen sich auf 12 773 in 4772 gewerblichen Anlagen (gegen 12002 in 4185 Anlagen im Vorjahre); Zuwiderhandlungen gegen die zum Schutze der Arbeiterinnen ergangenen Gesetze und Ver⸗ ordnungen wurden 4409 in 1751 Fabriken (im Vorjahre 6330 in 1773 Anlagen) ermittelt. 1
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Die Mittagspause der Arbeiterinnen.
Zu den Bestimmungen der deutschen Gewerbeordnung, welche die Erwartungen nicht erfüllt haben, die man bei Erlaß der Rovelle vom 1. Juni 1891 hegte, gehört u. a. der § 137, in welchem festgesetzt wird, daß Arbeiterinnen, die ein Heeee zu besorgen haben, eine Mittagspause von 1 ½ Stunde beanspruchen dürfen. Diese Be⸗ stimmung will verheiratheten Fabrikarbeiterinnen die Moöglich⸗ keit geben, in der eigenen Häuslichkeit das Mittagsmahl bereiten und im Kreise der Familienangehörigen speisen zu können. Der 8 geber hatte die Absicht, für die verheiratheten Fabrikarbeiterinnen ein wichtiges Stück E“ gewissermaßen gesetzlich festzulegen. Schon in den amtlichen Berichten der deutschen Fabrik⸗ und Gewerbe⸗ Inspektoren ist indeß in den letzten Jahren wiederholt darauf hin⸗ ewiesen worden, daß die Wirkung des § 137 der Gewerbeordnung eider nur eine geringe geblieben 6. namentlich aus zwei Gründen: Die gesetzlich gewährleistete Pause ist zu kurz, um in ihr das haͤusliche Kochgeschäft erledigen und den Weg von und nach der Fabrik zurück⸗ legen zu können. Viele Arbeiterinnen verzichten daher von vornherein darauf, von dem Rechte der längeren Pause Gebrauch zu machen. Andere, welche die letztere gern ausnutzen möchten, wagen es nicht, bei der Fabrikleitung den Antrag auf frühere Entlassung zur Mittags⸗ stunde zu stellen. Sie fürchten die Entlassung aus der Arbeit, da natürlich bei einem geregelten Betrieb vielfach Störungen eintreten, sobald auch nur einzelne Arbeiterinnen früher als andere Mittag die Snenevihe der Mittagspause für die bezeichnete
machen. Da müce von Wedite dunen gewissermaßen von deren Wunsch abhängi gemacht wurde, 2 sich für diese also keineswegs als vortheilhaft erwiesen. Auch in den Berichten der Handelskammern konnte daher die Erfahrung ausgesprochen werden, daß bisher die Wirkung des § 137 der Gewerbeordnung eine sehr geringfägige gewesen ist.
Diese Thatsachen dürfen als fast allgemein bekannt gelten. Einige
neue Ansichten hat über die Angelegenheit in jüngster Zeit Frau E. Gnauck⸗Kühne in einer lesenswerthen Studie ausgesprochen, in
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