1896 / 172 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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1272.

des Neutschen Reichs⸗Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers⸗

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Diensta

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pastor Fromme zu Wersabe im Kreise Geestemünde und dem Steuer⸗Einnehmer erster Klasse Lange zu Bergen im Kreise Rügen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Amtmann u Erxleben I im Kreise Neu⸗ aldensleben den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, owie den Eisenbahn⸗Weichenstellern erster Klasse a. D. Ullrich zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler und Schneider zu Wiebelskirchen im Kreise Ottweiler, bisher zu Neunkirchen desselben Kreises, dem Eisenbahn⸗Bremser a. D. Maurer zu Malstatt im Kreise Saarbrücken, bisher zu Saarbrücken, und dem Gemeinde⸗Vollziehungsbeamten a. D. Walkenhorst zu Herne im Landkreise Bochum das Allgemeine Ehrenzeichen zu

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verleihen.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar: der Kommandeur⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’s des Bären: dem General⸗Major von Prittwitz und Gaffron, Kommandeur der 14. Infanterie⸗Brigade;

der Kommandeur⸗Insignien zweiter Klasse

desselben Ordens: dem Obersten von Kracht, Kommandeur des An⸗ haltischen Infanterie⸗Regiments dem ajor von Kotze,

r. 93, und Bataillons⸗Kommandeur in demselben Regiment; der Ritter⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens: den Hauptleuten von Uthmann, Freiherr von Troschke, Nordbeck, Digeon von Monteton, sämmtlich in demselben Regiment;

der Ritter⸗Insignien zweiter Klasse desselben 8 Ordens:

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8

ddem Premier⸗Lieutenant von Berenhorst vom 2. Garde⸗ egiment z. F., kommandiert zur Kriegs⸗Akademie, den Premier⸗Lieutenants Back, Kneiff und Freiherr von Kittlitz, dem Second⸗Lieutenant Grafen von Hertzberg und dem Zahlmeister Löwe, sämmtlich im Anhaltischen Infanterie⸗Regiment Nr. 93;

der silbernen Medaille desselben Ordens:

den Feldwebeln Lehmann und Erbert, dem Ober⸗Lazarethgehilfen Gaudlitz und

den Sergeanten (Hoboisten) Trimpert und sämmtlich in demselben Regiment;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant Grafen von Kanitz, etatsmäßigem Stabsoffizier des 2. Garde⸗Regiments z. F., und dem Major Freiherrn Grote, à la suite des 2. Branden⸗ burgischen Ulanen⸗Regiments Nr. 11, kommandiert beim Kaiser⸗ lichen Statthalter in Elsaß⸗Lothringen; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Reuter vom 3. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 66; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich dhessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Groß⸗ 1 müthigen:

dem Hauptmann Buddecke im Infanterie⸗Regiment Nr. 143;

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88 Blumberg,

*

des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von Kalck⸗

stein, Kommandeur des 1. Garde⸗Regiments z. F. 8

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Ober⸗Buchhaltern Sior, Liebrich, Padberg, Wegener, Schumann, sowie dem Ober⸗Kalkulator Voß bei der Reichs⸗Hauptbank in Berlin den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

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, den 21. Juli, Abends.

Allerhöchste Verordnung vom 16. Juli 1896, u“ betreffend die Unterstellung der Schutztruppen.

Ich bestimme auf Ihren Vortrag Folgendes:

Die in den afrikanischen Schutzgebieten zur Verwen⸗ dung gelangenden Schutztruppen werden dem Reichskanzler unterstellt. In weiterer Folge unterstehen sie dem betref⸗ fenden Gouverneur oder Landeshauptmann und dem⸗ nächst dem Kommandeur. Ob und inwieweit diese Unterstellung unter den Gouverneur bezw. Landes⸗ hauptmann eintretenden Falles auf deren Stellvertreter über⸗ zugehen hat, bestimmt der Reichskanzler. Sie haben hiernach ie weiteren Vorschriften über Neuorganisation der Schutz⸗ truppen zu erlassen.

An Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 16. Juli 1896.

Wilhelm. I. R. Fürst zu Hohenlohe.

Dem zum Vize⸗ und Deputy⸗Konsul der Vereinigten

†Staaten von Amerika in Bremen an Stelle des Kaufmanns

Georg Wilhelm Wätjen ernannten Herrn Lucien J. Pickarts ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt vorden.

Landespolizeiliche Anordnung.

—In Verfolg der Deklaration vom 9. April 1896 Nr. 642 T I b saaßeraedeelihe Beilage zu Nr. 16 des Amts⸗ blatts) zur landespolizeilichen Anordnung vom 6. Dezember 1895 Nr. 2347 T T b, betreffend die Abwehr gegen die Ein⸗ schleppung der Maul⸗ und Klauenseuche in den diesseitigen Regierungsbezirk durch das aus südlichen Reichstheilen stammende Vieh (Außerordentliche Beilage zu Nr. 49 des Amtsblatts), bestimme ich, daß die angeordneten Maßregeln bis auf weiteres auf das aus dem Fürstenthum Schwarzburg⸗Sonders hausen (Iffd. Nr. 14) stammende Vieh keine Anwendung finden, da die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche daselbst zur Zeit nicht herrscht. Bromberg, den 13. Juli 1896. Der Regierungs⸗Präsid

* on Barnekow.

1“ Berorhinan

betreffend das Verbot der Einfuhr von

8 fleisch aus Rußland. Vom 19. Juli 1896.

Der Senat verordnet:

In Anlaß der in Rußland herrschenden Schweine⸗

euchen wird die Einfuhr von frischem Schweinefleisch und allen Zubereitungen von Schweinefleisch aus Rußland in das bremische Staatsgebiet verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur gar⸗ gekochtes Schweinefleisch und ausgeschmolzenes Schweinefett.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats aam 17. und bekannt gemacht am 19. Juli 1896.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst

den Regierungs⸗Assessor Dr. jur. von Massow zu Kammin zum Landrath zu ernennen.

1““

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Bachmann in Ilfeld ist zum Kreisphysikus des Kreises Ilfeld ernannt worden.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

Das lateinische und das deutsche Verzeichniß der Vorlesungen an der hiesigen Universität für das am 16. Oktober cr. beginnende Winter⸗Semester ist von heute ab bei dem Oberpedell Besteher im Universitätsgebäude, ersteres für 25 ₰, letzteres für 20 ₰, zu haben.

Berlin, den 20. Juli 1896. .

Der Rektor der Universität. A. Wagne

geruht:

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Dirigent des Landgestüts zu Zirke, Landstallmeister 5 ius ist in gleicher Amtseigenschaft nach Dillen⸗ urg, un

der Gestüt⸗Direktor Freiherr von Senden zu Marien⸗ werder in gleicher Amtseigenschaft nach Zirke versetzt worden. Ministerium des Innern. dtrn Dem Landrath Dr. jur, von Massow ist das Landraths⸗ amt im Kreise Kammin übertragen worden. E11“

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Bekannime Gohoe.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Februar 1896, durch welchen heseh h worden ist, daß die von der Stadt Posen auf Grund des

llerhöchsten Privilegiums vom 24. Januar 1894 noch auszugebenden Se e- nicht nur mit 4 oder 3 ½ %, sondern auch mit 3 % verzinst werden dürfen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Posen Nr. 9 S. 59, ausgegeben am 3. März 1896;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 9. März 1896, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis eh für die von ihm zu bauende Chaussee von Roslasin nach der Eisenbahn⸗ Haltestelle bei Goddentow⸗Lanz und von dort weiter bis zur Neuen⸗ dorf⸗Wierschutziner Chaussee in der Nähe von Bresin, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 28 S. 201, ausgegeben am 9. Juli 1896;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Mai 1896, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Remscheid auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Oktober 1891 aufgenommenen Anleihe von 4 au 27% durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Düsseldorf Nr. 26 S. 227, ausgegeben am 27. Juni 1896;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 8. Juni 1896, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Uetersen * Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Vergrößerung hres an der Pinnau bei der hohen Brücke zu Uetersen be en Lösch⸗ und Ladeplatzes in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 28 S. 250, ausgegeben am 4. Juli 1896.

Forst⸗Akademie Eberswalde. Winter⸗Semester 1896/97. Anfang: 15. Oktober.

Danckelmann: Waldbau. Forstliche Zeit⸗ und Streitfragen. Forstliche Exkursionen. Kienitz: Verhalten der Waldbäume. Forstliche Exkursionen. „Schwappach: Forstverwaltungslehre. Holzmeßkunde. Forst⸗ liche Exkursionen. eising: Forstpolitik. Forstliche Exkursionen. aspeyres: Ablösung der Walddienstbarkeiten. Repetitorium. Schubert: Mathematische Grundlagen Hefee⸗ k8unde und Waldwerthrechnung). athematik. 1 Müttrich: Meteorologie und Klimalehre. Mechanik. Grundzüge der Differential⸗ und Integral⸗Rechnung. Remelé: Allgemeine und anorganische Chemie. Minera⸗ logisches und chemisches Praktikum. Ramann: Bodenkundliches Praktikum. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikum. Altum: Wirbelthiere. Zoologisches Praktikum. Zoologisch Erkursionen. h Eckstein: Fischzucht. Dickel: Zwil⸗ und Strafprozeß⸗Repetitorium in Rechtskunde .S. s von Canstein: Landwirthschaft II. (Thierzucht.) addatz: Erste Hilfeleistung in Unglücksfä–lleen. Eberswalde, den 17. Juli 1896. Der Direktor der Forst⸗Akademie. Danckelmann.

Forstliches

der Forstwissenschaft Uebungsaufgaben in der

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) wird zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der in Preußen belegenen Bahnstrecke der Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft aus dem Betriebsjahre 1895 auf 69 247 81 festgestellt worden ist.

Köln, den 18. Juli 1896. 1 1

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Hoeter.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reich und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium zur Aus⸗ gabe auf den Inhaber lautender Hypotheken⸗Pfandbriefe und

ommunal⸗Obligationen für die sanngeern che kreditbank zu Hildesheim veröffentlicht.