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eer Baissiers wurde jedoch ein Umschwung der Stimmung hervor⸗ gerufen, der indessen wieder schwand, als bekannt wurde, daß große Fatubren unterwegs seien. G (Schluß⸗Kurse.) Geld für Regierungsbonds, Prozentsatz 2, Geld für andere Sicherheiten, Prozentsatz 4, echsel auf London (60 Tage) 4,88, Cable Transfers 4,89 ¼, Wechsel auf Paris (60 589 5418% Wechsel auf Berlin (60 Tage) 95 /16, Atchison Topeka & Santa Aktien 11, Canadian Pacifiec Aktien 58, Zentral Pacific Aktien 14, Chicago Milwaukee & St. Paul Aktien 68 ⅛, Denver & Rio Grande referred 42 ½, Illinois Zentral Aktien 90, Lake Shore Shares 137 ½, Louisville & Nasbhville Aktien 45 ½, New⸗York Lake Erie Shares 13 New⸗York Zentralbahn 90 ½, Northern Pacisie Preferred 13, Norfolt and Westerr Preferred 11, Pbiladelphia and Reading 5 % 1. Inc. Bds. 26 ½, Unson Pacifiec Aktien 6, 4 % Vereinigte Staaten Bonds F 8 Silber, Commercial Bars 68 ¼. — Tendenz für Geld: Fest. 8 Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 78½, do. do. in New⸗Orleans 6 ½, Petroleum Stand. white in New⸗PYork 50, do. do. in Philadelphiag 6,45, do. rohes (in Cases) 7,40, o. Pixe line Certif. per August 101, Schmalz Western steam 3,90, o/. Rohe & Brothers 4,15. Mais per Juli 32 ¾, per September 32 ⅞, per Oktober 33. Rother Winterweizen 63 ⅛, Weizen per Juli 61 ¾, do. per August 62, do. per September 62 ¼, do. per Dezember 64 ½. Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 12 ⅛, o. Rio Nr. 7 per August 10,85, do. Rio per Oktober 10,00, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,40, Zucker 2 ⅛, Zinn 13,60, Kupfer 11,25. Wifible Supply an Weizen 46743 000 Bushels, do. an Mais 8 666 000 Bushels. 8 Chicago, 20. Juli. (W. T. B.) Weizen schwächte sich nach Eröffnung infolge allgemeiner Liquidation etwas ab, erholte sich aber auf Abnahme der Visible Supplyv. — Meldungen über günstiges Wetter in den Maisgebieten übten anfangs auf Mais einen Preis⸗ druck aus. Durch die Deckungskäufe der Baissiers wurde die Einbuße jedoch wieder ausgeglichen. Gegen Schluß gaben die Preise wieder twas nach. SSe., pr. Juli 55% do. pr. September 56 ¼. Mais pr. Juli 5 ¼. Schmalz pr. Juli 3,35, do. pr. September 3,42. Speck short clear 3,80. Pork pr. Juli 6,30.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 21. Juli. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Postdampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ hat am 19. Juli Abends die Reise von Oporto nach Brasilien fortgesetzt. er Postdampfer „Willehad“ ist am 19. Juli Vormittags in Villa Garcia angekommen. Der Postdampfer „Halle“ ist am 18. Juli Mittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Reichs⸗Postdampfer „Darmstadt“ ist am 19. Juli Nachmittags n Adelaide angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Preußen“ t am 20. Juli Vormittags in Hongkong angekommen. Der ampfer „Riverdale“ ist am 19. Juli in Montevideo ange⸗ 1b Der “ „Saale“ ist am 20. Juli Nach⸗ mittags auf der Weser angekommen.
e 20. Juli. (W. T. B.) Homburg⸗Amerf⸗ anische Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Post⸗ ampfer „Scandia“ ist Sonnabend Morgen in New⸗York an⸗ ekommen. 8
London, 20. Juli. (W. T. B.) Der Uniondampfer Scot“ ist auf der Ausreise Sonnabend von Sout hampton bgegangen. Der Uniondampfer „Mexican“ ist auf der Heimreise
gestern in Southampton angekommen und der Uniondampfer
„Greek“ von den Canarischen Inseln abgegangen. Der Union⸗
dampfer „Goth“ ist gestern auf der Ausreise in Kapstadt an⸗
gekommen. 1
Rotterdam, 20. Juli. (W. T. B.) Niederländisch⸗
Amerikanische HsrllZihrgt „Gesellschaft. Der ampfer „Maasdam“ ist Sonnabend von New⸗York bgegangen. Der Dampfer „Spaarndam“ ist Sonntag Vor⸗ ittag in New⸗York angekommen. Der Dampfer „Schiedam“ t Sonnabend Vormittag in New⸗York angekommen.
Theater und Musik.
Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater (Kroll) geht morgen Meyerbeer's Oper „Die Afrikanerin“ unter Professor leffel's Leitung in Scene. Herr Francesco d’Andrade 155 um ersten Mal in Berlin die Rolle des Nelusco als Gast, Herr von Bandrowski, vom Opernhause in. Frankfurt a. M., setzt sein Gastspiel als Vasco de Gama fort. Die Selica singt Fräulein einl, die Ines: Frau Pfeiffer⸗Rißmann, den Don Pedro: Herr Riechmann, den Groß⸗Inquisitor: Herr Drewes. — Im Garten findet on Nachmittags 6 Uhr ab Militär⸗Konzert statt.
Am 17.,18. und 19. d. M. feierte in Weimar, ihrem Stiftungs⸗ ort, die „Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger⸗
as Jubiläum ihres 25 jährigen Bestehens. Es hatten sich aus allen Theilen des Reichs etwa 15 Vertreter des Schauspieler⸗ standes zu diesem Zweck eingefunden. Seine Königliche Hoheit
er Großbherzog empfing, wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ mittheilt, den Stifter der Vereinigung, Hofrath Barnay, in Audienz und sprach
Wetterbericht vom 21. Juli, 8 Uhr Morgens.
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in huldvollster Weise Seine besten Wünsche für das fernere Gedeihen der Genossenschaft aus.
Den Schauspielern John Heminge und Henry Condell wurde, wie die „Köln. Ztg.“ mittheilt, für ihre unsterblichen Ver⸗ dienste um ihren 6 und Kollegen William Shakespeare auf dem Friedhofe der Kirche of St. Mary the Virgin im Bezirk Aldermanbury der Londoner City vor einigen Tagen ein Denk⸗ mal gesetzt. Bekanntlich haben diese beiden die einzige schriftliche Aufzeichnung der Werke des großen britischen Wühnendichters der achwelt überliefert. Das Denkmal ist ein Piedestal von rothem Granit, das eine 1 der Büste in Strat⸗ ford on Avon modellierte Bronzebüste des Dichters von Professor C. J. Allen in Liverpool trägt. Darunter liegt ein aufgeschlagener Band von weißem Granit mit dem Titel der ersten Folio⸗Ausgabe und (auf der gegenüberstehenden Seite) einem Auszug aus der Vorrede. Diese Darstellung des ersten Bandes dient als Denkmal für die beiden Herausgeber, denn kein Bildniß der beiden Freunde ist auf die Nachwelt gekommen. Darunter aber auf dem Piedestal erscheint die Inschrift: „Zum Andenken an John Herleng⸗ und Henry Condell, die Schauspielgenossen und Freunde Sh 1e. Sie lebten viele Jahre in dieser Pfarre und sind ier begraben. Ihrer selbstlosen Säneicung verdankt die Welt alles, was Shakespeare heißt. ie allein sammelten seine Werke, ohne Rücksicht auf eigenen Verlust, und schenkten sie der Welt, ohne Hoffnung auf Gewinn. Sie ernteten damit den Dank der Menschheit.“ Von dem Lebenslaufe Heminge’s und Condell's ist nur wenig bekannt; auf der rückseitigen Tafel des Piedestals wird erwähnt, daß der erstgenannte 42 Jahre in der Pfarre St. Maxy the Virgin lebte, daß er in der Kirche getraut wurde und daß von seinen 14 Kindern 13 dort getauft, vier begraben und eines getraut wurde. Er selbst starb im Jahre 1630. Henry Condell lebte über 30 Jahre in der Pfarre, und von seinen neun Kindern wurden acht dort getauft und sechs liegen, wie er selbst und seine Gattin, da begraben. — Das Denk⸗ mal hat ein Herr Charles Clement Walker, der auch für gemein⸗ nützige Zwecke manche großmüthige Schenkungen gemacht hat, er⸗ richten lassen. Es wurde in Gegenwart des Lord⸗Mayor enthüllt, und Sir Henry Irving, der erste lebende Shakespeare⸗Darsteller Englands, und der amerikanische Botschafter Bayard hielten kurze Ansprachen. 8 8 8
Mannigfaltiges.
Das Denkmal der Königin Luise im Thiergarten war am Sonntag, dem Sterbetage der Königin, von kostbarem Blumenschmuck umgeben und wurde besonders am Nachmittag stark besucht. Vor dem Luisenstein auf der benachbarten Luiseninsel hatte die Thiergarten⸗ verwaltung gleichfalls prächtige Blumentöpfe aufstellen lassen.
Das Garde⸗Füsilier⸗Regiment ist heute vom Truppen⸗ Uebungsplatz bei Döberitz in die Garnison zurückgekehrt. Das 2. EI z. F. wird am 24. d. M. nach Döberitz ausrücken.
Bei der Einziehungs⸗Abtheilung der Stadt⸗Hauptkasse, welche dazu bestimmt ist, diejenigen baaren Gelder, die als Erstattungen auf Kosten aller Art aus dem Bereich der Armen⸗, Waisen⸗, Kranken⸗, Irren⸗ und Idiotenpflege oder auf Grund besonderer Ueber⸗ weisung eingehen, einzuziehen und zu verrechnen, hat sich der Ge⸗ schäftsverkehr im Verwaltungsjahre 1895/96 folgendermaßen gestaltet: Bei der Soll⸗Einnahme: Aus dem Vorjahre verblieben 699 083,31 ℳ und zum Soll gestellt 2 036 482 ℳ, zu⸗ sammen 2 735 565,31 ℳ, niedergeschlagen 167 208,25 ℳ, bleiben einzuziehen 2 568 357,06 ℳ, eingezogen und der Stadt⸗Hauptkasse zur definitiven Vereinnahmung überwiesen 1 864 210,94 ℳ Es waren somit auf neue Rechnung 704 146,12 ℳ zu übertragen. Bei der Ist⸗ Einnahme: Aus dem Vorjahre verblieben 81 927,52 ℳ, eingezogen 1 885 053,69 ℳ, zusammen 1 966 981,21 ℳ; zurückgezahlt 31 169,93 ℳ, nicht zur definitiven Rechnung gekommen 71 600,34 ℳ, zusammen 102 770,27 ℳ; den betreffenden Spezial⸗Verwaltungen der Stadt⸗ Hauptkasse zur Vereinnahmung überwiesen — wie oben — 1 864 210,94 ℳ
Gestern besuchte der Minister für Handel und Gewerbe Bre⸗ feld die Berliner Gewerbe⸗Ausstellung.
Die erste Ziehung der Ausstellungs⸗Lotterie findet am 12, 13., 14. und 15. August statt. Die Termine für die übrigen Ziehungen sind noch nicht Festgesetzt.
Der Kraal für die Hottentotten und Herero in der Kolonial⸗ Ausstellung geht seiner Vollendung entgegen. Herr Lieutenant von Garczinski, der selbst längere Zeit in Süd⸗Afrika war, leitet den Bau, der den heimischen Charakter möglichst genau wahren soll. Der Platz wird von einer etwa 1 ½ m hohen Hecke eingefaßt. In der Westecke ist das Haarde Beest⸗Haus, eine Lehmhütte, erbaut, in in welchem sich die Eingeborenen den Tag über auf⸗ halten werden. Das Haarde⸗Beest⸗Haus, so benannt nach einer Antilopenart mit eigenartig geformtem Gehörn, ist der Versammlungs⸗ und Berathungsraum. In der Mitte des Platzes sieht man den Feuerherd, auf dem die Speisen, Rind⸗ oder Hammel⸗
bezogen, mit steifem Westwind in Biarritz. Da das William Busnach und Georges Duval. Deutsch Theilminimum nordwärts fortzuschreiten scheint, so ist auch für Deutschland Gewitter und danach kühlere westliche Luftströmung zu erwarten.
Deutsche Seewarte.
Wind. Wetter.
Temperatur in 0 Celsius 5 ‧C. = 40R.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeress⸗ red. in Millim.
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8 W wolkenlos . 5 NO wolkig Christiansund O wolkig Kopenhagen. 1 bedeckt Stockholm. 1
Opern⸗Theater Afrikanerin.
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Uebersicht der Witterung. Ueber Frankreich hat sich im Südrand der
atlantischen Depression ein Theilminimum gebildet, R esid en 3. Th eater Direktion:
das in Clermont schon heute früh Gewitter hervor⸗
ef. In Deutschland herrscht noch ruhiges, heiteres Lautenburg. Mittwoch: Der Stellvertreter. (Le eißes Wetter, in Westfrankreich hat sich der Himmel! Remplaçant.
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Königliche Schauspiele. Mittwoch: Neues (Kroll). 146. Vorstellung. Die Oper in 5 Akten von Giacomo
Donnerstag: 147. Vorstellung. Das Heimchen am 8 “
wolkenlos Heerd. Oper in 3 Abtheilungen (frei nach Dickens' Neues Theater. Schiffbauerdamm 42/5. Gestorben: Hr. General⸗Major z. D. Hermann A. M. Willner. Mittwoch: Gastspiel von Leopold Deutsch. Carl von Wedel (Berlin). — Hr. General⸗Major Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud 3. D. Carl von Brauchitsch (Rostock i. M S und Barré von Victor Léon und F. Zell. Musik Pr. Profeflor Adolf Geyer (Ostseebad Prerow). von Antoine Banèds. In Scene gesetzt von Sig⸗ —
mund Lautenburg. Kapellmeister:
Ib bed. gleichnamiger Erzählung) von balb bed. 22 —. Mufik von Carl Goldmark. Anfang 71 Uhr.
bsee i Deutsches Theater. Gesammt⸗Gastspiel des seter 8 Lefsing⸗Theaters: Peene nnr v
onnerstag: Das Glück im IäZ.
wolkenlos Freitag: Der Fall Clémenceau. —
) Schwank in 3 Akten von
Erlauben Sie, Madame!
Mittwoch: Madame Sans⸗ Anfang 7 ½ Uhr.
1 Adolph Ernst⸗Theater.
wolkig b 8 ei „unter Direktion Adolph Ernst. Lessing- Theater. Ferenezv⸗Operetten ley’s Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon
3 Ensemble mit Julius Spielmann als Gast. Letzte sresil 5 1 Woche der FaffNbenen ven⸗ W 1 6 Thomas. Repertotrestück des Globe⸗Theaters in
Sigmund
von Max “ geegFe⸗ Sie, Wfüscenn ües Letbeae von F. Nanach demn ggfang Kammergerichts⸗Referendar Ludwig von Ploetz 7 ½ Uhr
Donnerstag: Der Stellvertreter. — Vorher:
des Konzerts 6 Ubr, der Vorstellung 7 Uhr. Dauer⸗ und Ehrenkarten haben Gültigkeit.
Donnerstag und Freitag: Tata⸗Toto.
Ht London. — Vorher; Die Bajazzi. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.
fleisch mit Reis, zubereitet werden. Vorläufig haben die neuen Gäste der Kolonial⸗Ausstellung in dem Hause der Platzinspektion ihr Nacht. quartier aufgeschlagen. In den nächsten Tagen werden sie jedoch ihr eigentliches 8 in der früheren Feuerwache beziehen. Hier sind drei Gemächer hergestellt. In dem einen wird ein Herero mit seiner Frau wohnen, das mittelste Gemach ist für die zwei
ottentotten⸗Frauen und das dritte für fünf Männer bestimmt. Die
immer machen einen durchaus wohnlichen Eindruck. Außerdem sind noch besondere Waschräume für Männer und Frauen und ein Gemach fin den Aufseher vorgesehen. Die Herero und Hottentotten arbeiten elbst an der Herstellung des Kraals und der Gebäude mit und er⸗ weisen sich als sehr anstellig und arbeitsam; sie haben trotz der Kürze ihres Aufenthalts unter den Besuchern durch ihre Bescheidenheit und ihre Liebenswürdigkeit schon Freunde gewonnen.
Der Kommissar für das öffentliche Fuhrwesen im Königlichen Polizei⸗Präsidium, Polizei⸗Hauptmann Dahle, welcher gestern bei einem Spazierritt im Thiergarten einen Schlaganfall erlitt und vom Pene fiel, ist wenige Stunden darauf in der Charité gestorben.
r war der Amtsnachfolger des unlängst verstorbenen Polizei⸗ Hauptmanns Gaul.
London, 20. Juli. Nach einer bei Lloyds eingegangenen Mel⸗ dung aus Rangoon vom heutigen Tage verlautet, daß das eng⸗ li he Schiff „Sierra Carima“, von Mauritius nach Rangoon unterwegs, bei den Malediven untergegangen ist. Alle an Bord befindlichen Personen sollen umgekommen sein.
Genua, 20. Juli. 600 deutsche Turner, welche auf einer Turnfahrt durch Italien begriffen sind, trafen heute Mittag nach 1 Uhr hier ein. Sie wurden am Bahnhof von dem Vorstand des hiesigen Turnvereins „Colombo“ und Mitgliedern der deutschen Kolonie empfangen. Abends 5 Uhr wurde den deutschen Turnern vom Verein „Colombo“ ein Ehrentrunk in seiner mit deutschen und italienischen Fahnen reichgeschmückten Turnhalle angeboten, bei dem die Vertreter der Behörden zugegen waren. Es wurden Trinksprüche auf Ihre Majestäten den Deutschen Kaiser und den König von Italien fowie auf die ver⸗ bündeten Nationen ausgebracht; Redner waren der Vorsitzende des Vereins „Colombo“, Quillico, der Führer der deutschen Turner Bier, der deutsche General⸗Konsul Schneegans, der Bürgermeister von Genua und Andere. Die Trinksprüche wurden mit brausenden Hoch⸗ und Vivarufen aufgenommen, die preußische und die italienische National⸗ hymne unter lebhafter Begeisterung der Versammlung gespielt. Den deutschen Gästen, welche heute Abend von hier weiterreisen, wurde von der Bevölkerung Genuas ein sympathischer Empfang bereitet.
Olevano, 20. Juli. Im hiesigen Rathhaufe fand heute die Enthüllung eines vom deutschen Künstlerverein in Rom geschenkten und von Gerhardt modellierten Reliefbildes Seiner Majestät des Deutschen Kaisers im Beisein der Ortsbehörden und zahlreicher Bürger statt. Der Bürgermeister hob in seiner Festrede, welche mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser schloß, hervor, daß es vielleicht das erste Mal sei, daß das Bildniß eines fremden Fürsten in einer italienischen Gemeinde enthüllt werde, daß Kaiser Wilhelm jedoch für Olevano kein Fremder sei, weil er dort Grund und Boden besitze, und daß Seine W auch für Italien nicht fremd sei, weil er dessen Freuden und Leiden theile. Nach der Rede spielte die Kapelle die preußische Nationalhymne. Der deutsche Künstlerverein sandte aus Rom zur Feier der Enthüllung des Bildes seines Kaiser⸗ lichen Protektors telegraphische Glückwünsche für die Zukunft Olevanos.
Drontheim, 20. Juli. Der Hamburger transatlantische Schnelldampfer „Columbia traf heute früh mit etwa 300 Vergnügungsreisenden auf der Fahrt nach Spitzbergen hier ein. Seine Malestät der Deutsche Kaiser lud, wie „W. T. B.“ meldet, die Passagiere der „Columbia“ zu einer Besichtigung der „Hohenzollern“ ein. Die Allerhöchste .g; wurde mit großer Begeisterung aufgenommen. Das Wetter ist hell und sonnig. — Der Führer der „Columbia“ Kapitän Vogelgesang sandte an die Direktion der Hamburg⸗Amerika⸗Linie in Hamburg ferner folgende telegraphische Mittheilung: „Seine Majestät der Deutsche Kaiser kam mit Seinem ganzen Stab an Bord der „Columbia', besichtigte dieselbe eingehend und sprach Sein ungetheiltes Lob über die auf dem Schiff Ordnung und Sauberkeit aus. Seine Majestät nahm eine kleine Erfrischung entgegen und übersandte nach Seiner Rückkehr an Bord der „Hohenzollern“ dem Kapitän der „Columbia“ Seine Photographie mit eigenhändiger Unterschrift.“
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. G“ Konstantinopel, 21. Juli. (W. T. B.) Fünf Sêne Grenzwächter wurden auf türkischem Gebiet, das sie bei der Verfolgung von Räubern betreten hatten, verhaftet. nfolge eines Protestes der bulgarischen Regierung sind die renzwächter gestern wieder freigelassen worden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Margarethe Lüdecke mit Hrn.
(Charlottenburg — Berlin). — Freiin Minette von Plettenberg mit Hrn. Kreisdirektor Dedo von Krosigk (Westhusen —Bamenobl).
8 Verehelicht: Hr. Gerichts⸗Assessor Dr. Paul G Schroeter mit Frl. Agathe Wellman (Breslau). — Hr. Oberlehrer Dr. phil. Otto Remmers mit
Friedrich⸗Wilhelmstüdtischer Konzert-Park. Frl. Natalie Hauiog (Hannover). DeEdafse traßs 1e.n9s
rektion: Julius tzsche. 164† 1
b f 1 23 äten! . GBerlin). — Hrn. Prem.⸗Lieut. Armand von wolkenlos Meyerbeer. Text von Eugoͤne Scribe, deutsch von g. Mittehoch⸗, Seee. 28 sehns. Bentivegni (Potsdam). — Hrn. Marinestations⸗ halb bed. Ferd. Gumbert. Ballet von aaul Taglioni. In Unter den Linden Novität. Auf dem Liebes⸗ Pfarrer Rogge (Kiel). — Hrn. Pastor Ueberschär Sens Felce⸗ 15 Sber. Regt 8 Tetzlaff. 8. bureau. Große banzisce 2 r Pel hasc d. 1 gent: Professor Kleffel. asco de Gama: Herr 8 G 8 Stettin). — ne Tochter: Hrn. ajo 212n von Bandrowski, vom Opernhause in Frankfurt Arrangiert vom Balletmeister Poggiolest. Anfang 1— — wolkenlos a. M., Nelusco: Here Francesco d'Andrade, König⸗ Hedeckt ng bayerischer Kammersänger, als Gäste.) Anfang
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberst⸗Lieut. Kriebel (Inowrazlaw). — Hrn. Divisions⸗Pfarrer Franke
antomime in 2 Akten. (Quickendorf). — Hrn. Polizei⸗Assessor Se
Gallwitz (Cassel). — Hrn. Sec.⸗Lieut. von Kameke (Pasewalk). — Hrn. Divisions⸗Pfarrer Strauß (Thorn). — Hrn. Benno Grafen Rittberg (Dresden).
8 ” Ober-⸗Ljeut. Hanns Weiskopf (Trient, irol).
erw. Fr. Regierungs⸗Rath Clara Bergius, Gustav Wanda. geb. Manera (Goldschmieden b. Dt. Lissa). 1
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Dr. Fischer 8 u in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Letter Monat Druck der Norddeutschen? ruckerei Verlags⸗ — hen Buchdruckerei und Verlag Mittwoch: Char⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des usfen⸗ lichen Anzeiger⸗ (Kommanditgesenschaften an
Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche —vom 13. bis 18. Juli 1896.
Anfang 8 Uhr.
zum Deutschen Reichs⸗Anz
3
Privilegium
zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypotheken⸗ Pfandbriefe und Kommunal⸗Obligationen für die Hannoversche Bodenkredit⸗Bank zu Hildesheim.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
wollen, nachdem unter der Firma „Hannoversche Bodenkredit⸗ Bank“ mit dem Sitz in Hildesheim eine Aktiengesellschaft zum Be⸗ triebe des Hypothekenbank⸗ und Kommunal⸗Darlehnsgeschäfts errichtet ist, auf Grund des Gesetzes wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Samml. S. 75) der genannten Aktiengesellschaft unter der Voraussetzung, 8gf ihre Eintragung in das Handelsregister dem⸗ nächst erfolgt, nach Maßgabe ibres anliegenden, zur notariellen Ver⸗ handlung vom 17. März d. J. verlautbarten Statuts durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zinsscheinen versehener Hypotheken⸗Pfand⸗ briefe und Kommunal⸗Obligationen, wie solche im Statut bezeichnet und in Gemäßheit desselben zu verzinsen sind, mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß jeder Inhaber solcher Fpaitet famcberfsge. Kommunal⸗Obligationen und Zinsscheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne den Nachweis seines Eigen⸗ thums daran erbringen zu mäsen.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches eine Gewährleistung seitens des Staats für die Sicherheit der auszugebenden Inhaberpapiere nicht übernommen wird, ist nach der Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister mit dem Gefellschaftostatu im gesetzlichen Wege zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben, Neues Palais, den 29. April 1896. Wilhelm R. Miquel. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke.
Statuten der Hannoverschen Bodenkredit⸗Bank.
I. Allgemeine Bestimmungen.
8 § 1. Unter der Firma Hannoversche Bodenkredit⸗Bank wird durch dieses Statut eine Aktiengesellschaft begründet, welche ihren Sitz in Hildesheim hat und berechtigt ist, Zweiganstalten innerhalb des Deutschen Reichs zu errichten. § 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Realkredits und der Betrieb der in § 13 näher bezeichneten Handelsgeschäfte. Die zur Gewährung hypothekarischer Darlehen erforderlichen Mittel sollen durch Emission von Hypotheken⸗Pfandbriefen beschafft werden. § 3. Die Gesellschaft beginnt mit dem Tage ihrer Eintragung in das Handelsregister. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt. § 4. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Denffcher. Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗ nzeiger“. 3D2 Aufsichtsrath bezw. der Vorstand kann die Bekanntmachung auch durch andere öffentliche Blätter anordnen. In allen Fällen ge⸗ nügt für die Rechtmäßigkeit der Einberufung der Generalversamm⸗ lung, daß die Veröffentlichungdurch den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ rechtzeitig erfolgt ist.
II. Grundkapital. § 5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt eine Million Mark und wird in tausend auf Inhaber lautende Aktien über je ein⸗
tausend Mark zerlegt.
Dasselbe kann durch Beschluß der Generalversammlung bis auf fünf Millionen Mark erhöht werden.
§ 6. Auf die gezeichneten Aktien sind 25 % ihres Nennwerths noch vor Eintragung der Gesellschaft an den Vorstand in der von diesem in der Aufforderung gestellten Frist, der Rest von 75 % in den nach näherer Bestimmung des Aufsichtsraths vom Vorstand aus⸗ zuschreibenden Raten zu leisten. Die einzelnen Raten dürfen den Betrag von 25 % in jedem einzelnen Falle nicht übersteigen. Bei der Ausschreibung der Raten sind die bekannt zu geben; auch sind die Einzahlungstermine so festzusetzen, daß zwischen der Zahlungsaufforderung und dem Einzahlungstermine eine Frist von mindestens zwei Wochen liegt.
§ 7. Bei nicht rechtzeitiger Leistung der eingeforderten Theil⸗ zahlungen haben die Aktionäre 6 % Verzugszinsen, vom Tage der Fälligkeit an gerechnet, und eine Konventionalstrafe von 10 % des eingeforderten Theilbetrags zu entrichten. Der Aufsichtsrath kann aus Billigkeits⸗ rücksichten in einzelnen Fällen die Konventionalstrafe ganz oder theil⸗ weise erlassen.
Im übrigen bewendet es in Betreff der Folgen des Verzugs der Aktionäre bei Einzahlung der ausgeschriebenen Theilbeträge bei den Vorschriften der Art. 219, 184 — 184 des Handelsgesetzbuchs. Die den Verlust der Ansprüche aus der Zeichnung der Aktien und den bisher geleisteten Zahlungen aussprechende Erklärung des Vorstands kann jedoch nur auf Beschluß des Aufsichtsraths ergehen.
§ 8. Bis zur Berichtigung des vollen Betrags und bis zur wirklichen Ausfertigung der Aktien werden über die geschehenen Ein⸗ zahlungen der einzelnen Theilbeträge Interimsscheine unter fortlaufen⸗ der Nummer ausgefertigt, die auf den Namen des Aktienzeichners lauten und nach geschehener Vollzahlung gegen die Aktien selbst aus⸗ getauscht werden. Auf die Interimsscheine und deren Weiterbegebung finden die Art. 220, 182 — 183 des Handelsgesetzbuchs Anwendung.
§ 9. Die Aktien und die Interimsscheine werden nach einem vom Aufsichtsrath festzustellenden Schema ausgefertigt.
§ 10. Sowohl den Aktien wie den Interimsscheinen sind Dividendenscheine auf zehn Jahre und Talons beizufügen.
§ 11. Die Auszahlung der Dividendenscheine erfolgt bei den vom Vorstand bekannt zu machenden Zahlstellen und zwar spätestens binnen vier Wochen nach Feststellung der Dividende durch die General⸗ versammlung gegen Aushändigung der 5 für das betreffende Geschäftsjahr. Dividenden, welche innerhalb vier Jahren nach dem auf ihre Fälligkeit folgenden 31. Dezember nicht abgehoben sind, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft. 1
§ 12. Sind Aktien, Dividendenscheine oder Talons estaöhf oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen so erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Fweifel obwaltet, so ist der Vorstand ermächtigt, gegen Feischacg der beschädigten neue gleich⸗ artige Papiere auf Kosten des Inhabers auszufertigen und auszu⸗ reichen. Außer diesem Falle ist die Ausfertigung neuerzAktien nur zulässig nach gerichtlicher Kraftloserklärung, welche im Gerichtsstande der Gesellschaft bei dem zuständigen Gericht nachzusuchen ist. Eine serichtliche Kraftloserklärung beschädigter oder verlorener Dividenden⸗ cheine findet nicht statt; der Betrag derselben wird jedoch demjenigen, welcher die Beschädigung oder den Verlust innerhalb des oben gedachten vierjährigen 1 bei dem Vorstand anzeigt und seinen Anspruch
urch Einreichung des in seinen wesentlichen Theilen beschädigten Papiers oder durch Vorlegung der Aktie selbst bescheinigt hat, binnen einer vom Ablauf des vierjährigen Zeitraums zu berechnenden ein⸗ jährigen Ausschlußfrist vusteratte im Falle des Verlustes jedoch nur
dann, wenn der betreffende Dipidendenbetrag nicht anderweit an den Vorzeiger des Scheins ausbezahlt ist.
Auch eine gerichtliche Kraftloserklärung beschädigter oder verlorener Talons findet nicht statt. Die neuer Dividendenscheine ge⸗ schieht, wenn der Aktieninhaber den Talon nicht einreichen kann, gegen Vorzelgung der Aktie. Ist aber vor Ausreichung der neuen Dividenden⸗ scheine der Verlust des Talons von einem Dritten dem Vorstand unter Erhebung von Ansprüchen auf die neuen Scheine angemeldet worden, so werden letztere, bis der Streit im Wege der Güte oder des Prozesses erledigt und der Direktion der legale Rachweis über die is egung des Streits geliefert ist, zurückbehalten.
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X““ III. Geschäftskreis.
vA. Allgemeine Bestimmungen.
8 13. Die Gesellschaft ist befugt:
) unkündbare und kündbare Hypotheken⸗ und Grundschuld⸗Dar⸗ lehne auf Hrundresih innerhalb des in der Verfassung des Deutschen Reichs bestimmten Bundesgebiets zu gewähren; die Beleihung von Grundbesitz in Städten von über 150 000 Einwohnern ist aus⸗ geschlossen;
2) Hypotheken und Grundschulden zu erwerben, zu beleihen und zu versichern, sowie die Anlegung von Geldern in Hypotheken und Grundschulden und die Aufnahme und Veräußerung von Hypotheken und Grundschulden zu vermitteln, Hypotheken⸗ und Grundschuldbriefe in Verwahrung zu nehmen und die Einziehung und Auszahlung von Zinsen zu besorgen;
3) an Keeisfe Kommunen, öffentliche Korporationen und öffent⸗ liche Genossenschaften mit Genehmigung der vorgesetzten Aufsichts⸗ behörde derselben auch ohne Hypotheken⸗ oder Grundschuldsicherheit amortisierbare oder in bestimmter Frist rückzahlbare Darlehne zu ge⸗ währen und für dieselben entsprechende Obligationen auszugeben;
4) Hypotheken⸗Pfandbriefe auszugeben;
5) Gelder verzinslich anzunehmen
a. zu dem Zwecke, die Erwerbung von hypothekarischen oder Grundschulddarlehnen zu vermitteln oder dafür Hypotheken⸗Pfandbriefe auszuhändigen,
„ b. mit mindestens vierwöchentlicher Kündigungsfrist. Jederzeit rückzahlbare Gelder dürfen nur unverzinslich angenommen werden;
80» das Inkasso von Wechseln, Anweisungen und Werthpapieren zu besorgen;
7) ihre Kassenbestände nutzbar zu machen durch Hinterlegung bei Bankhäusern und Bankanstalten, durch Ankauf und Beleihung der von ihr ausgegebenen Hypotheken⸗Pfandbriefe, ferner durch Ankauf von Wechseln und Werthpapieren, sowie im Lombardgeschäft nach den Grundsätzen der Reichsbank.
84 . Die Gesellschaft hat sich jeder im vorhergehenden Para⸗
raphen nicht ausdrücklich gestatteten Thätigkeit, insbesondere auch anderweitigen Verwendung ihrer Kassenbestände und aller Spekulationsgeschäfte für eigene Rechnung, zu enthalten.
§ 15. Grundstücke zu erwerben ist der Gesellschaft nur gestattet
1) zur Benutzung als Geschäftsräume,
2) behufs der Sicherstellung oder Verwerthung von Gesellschafts⸗
forderungen; im letzteren soll auf baldigste Wiederveräußerun
der Grundstücke möglichst Bedacht genommen werden. B. Hypothekarische und Grundschulddarlehne.
§ 16. Hypothekarische und Grundschulddarlehne werden nur in
Beträgen von mindestens 1500 ℳ bewilligt.
Sie werden als unkündbare oder kündbare oder auf bestimmte Zeitfrist Pehegür
§ 17. Die ausgegebenen Darlehnsprospekte und Antragsformulare müssen sämmtliche vom Schuldner zu übernehmende Baaryverpflichtungen, namentlich auch in Ansehung der Feshat der Nebenleistungen und biner etwaigen Hinausschiebung des Beginns der Tilgung, klar ersehen assen.
Die Darlehnsvaluta ist dem Schuldner stets in baarem Gelde zu gewähren. Die Zahlung der Zinsen hat halbjährlich zu erfolgen; bei einer über vier Wochen hinausgehenden Verzögerung der Zahlung erhöhen sich die Zinsen für das Mal um ein Biraspren⸗ sofern dem Schuldner nicht auf sein Ansuchen die Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt ausdrücklich gestundet ist.
§ 18. Die Tilgung der unkündbaren hypothekarischen und Grund⸗ schulddarlehne geschieht durch Amortisation.
Der jährliche Tilgungsbeitrag des Schuldners muß mindestens ½5 % der Darlehnssumme betragen. Der Beginn der Amortisation darf höchstens auf zehn Jahre Sö werden.
§ 19. Zinsen und diesen rechtlich gleichstehende Leistungen des Schuldners dürfen nur in Prozenten des jeweiligen Darlehnsrestes erhoben werden. Der überschießende Betrag der vereinbarten Jahres⸗ leistung ist zum Zweck der Tilgung zu verwenden.
Auf Verwaltungskostenbeiträge und ähnliche aee. welche insgesammt den Betrag von ¼ % der Schuld nicht überschreiten, finden die vorstehenden Bestimmungen keine u““
§ 20. Jedem Darlehnsschuldner muß urkundlich das Recht ein⸗ geräumt werden, spätestens zum Ablauf des zehnten Jahres nach der Darlehnsaufnahme seine Schuld nach voraufgegangener Kündigung ganz oder theilweise in Baar zurückzuzahlen. ie Kündigungsfrist darf die Frist von neun Monaten nicht überschreiten.
Abschlagszahlungen von weniger als 1000 ℳ ist die Gesellschaft anzunehmen hist verpflichtet, sie ist auch befugt, angebotene Abschlags⸗ zahlungen nach ihrem Belieben um 1000 ℳ zu erhöhen oder zu ermäßigen, und braucht Theilzahlungen überhaupt nur gegen Einräumung des Vor⸗ rechts für den ungetilgten Betrag der Schuld anzunehmen. In Ansehung einer nach den vorstehenden Bestimmungen zulässigen Rückzahlung dürfen Rückzahlungsprovisionen seitens der Gesellschaft nicht erhoben und die Bestellung einer Kündigungskaution nicht gefordert werden.
§ 21. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach Veröffentlichung der Jahresbilanz jedem ihrer Schuldner auf Verlangen mitzutheilen, welcher Betrag des Darlehns am Schluß des Vorjahres amorti⸗
ert war. sl Sie ist ferner verpflichtet, sobald 10 % oder bei eintretender Veräußerung des Pfandgrundstücks 5 % der Schuld getilgt sind, auf Verlangen des Schuldners 882 und Löschungsbewilligung für den getilgten Betrag zu ertheilen. Die Verpflichtung zur
ortzahlung der nach dem ursprünglichen Tilgungsplan zu entrichtenden
ahresleistung bleibt hierbei unberührt, soweit nicht mit Zustimmung beider Theile für den verminderten Schuldbetrag ein neuer Tilgungs⸗ vertrag abgeschlossen wird. 8 8
§ 22. In folgenden Ausnahmefällen kann die Haorfs e Rück⸗ zahlung der unkündbaren hypothekarischen oder Grundschulddarlehne seitens der Gesellschaft gefordert werden:
1) wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt, oder
2) wenn eine theilweise Veräußerung des ver fändeten Grund⸗ besitzes oder eine Theilung desselben unter mehrere Eigenthümer statt⸗ efunden hat, ohne daß wegen Regulierung der Hypothek oder Grund⸗ schuld mit der Bank ein Abkommen getroffen ist, oder
3) die mitverpfändeten Gebäude nicht deee ee26 gegen Feuersgefahr versichert hält, oder die Versicherungsprämie nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlt, oder auf Verlangen der Gesell⸗ schaft die letzte Quittung über die bezahlten Versicherungsprämien nicht ungesäumt vorlegt, oder
4) mit der Fatln der Zinsen, Amortisationsraten oder Ver⸗ waltungskostenbeiträge lä
bleibt, ode “
nger als vier Wochen im Rückstande
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Staats⸗Anzeiger.
5) wenn die Zwangsversteigerung ober Zwangsverwaltung des üs. See Grundbesitzes oder eines Theils desselben 1nge.
rd, oder
6) wenn durch Verschulden des Schuldners der Werth der Pfand⸗ gegenstände sich so vermindert hat, daß für die Forderung bezw. den noch nicht getilgten Theil en keine den urspränglichen Darlehnsbedingungen entsprechende Sicherheit mehr vorhanden ist.
Bei Verminderungen des Werths der beliehenen Grundstücke, welchen ein unwirthschaftliches Verfahren des “ nicht zu Grunde liegt, desgleichen bei solchen Abveräußerungen, deren Unschädlichkeit nach Ma Hahe der bestehenden gesebi en Bestimmungen von der zu⸗ ständigen Behörde bescheinigt wird, darf ein Kündigungsrecht nur bin. 58 desjenigen Betrages, welcher in dem verminderten Werth des Pfandobjekts nicht mehr statutenmäßige Deckung findet, hinsichtlich des gesammten Darlehns aber nur dann ausbedungen werden, wenn der gedeckt bleibende Betrag nicht mehr den geringsten Satz einer zuläfigen Darlehnsbewilligung erreicht.
Der Fall der Auflösung der Gesellschaft darf als Kündigungsgrund nicht ausbedungen werden.
§ 23. Hypothekarische oder Grundschulddarlehne ohne Amorti⸗ sotion dürfen nur unter Verabredung einer bestimmten Kündigungs⸗ rist oder eines festen Rückzahlungstermins gewährt werden. Die dem Schuldner vinseruna⸗ Kündigungsfrist darf die Frist von neun Monaten und jedenfalls die der Gesellschaft selbst eingeräumte Kündi⸗ gungsfrist nicht überschreiten.
§ 24. Die Beleihung der Grundstücke darf, soweit die Hypo⸗ theken und Grundschulden als Unterlage für Hypotheken⸗Pfandbriefe 1n werden, nur 8 folgenden Grundsätzen erfolgen:
1) Die Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zu⸗ lässig; sie darf
a. bei ländlichen Grundstücken —,
b. bei städtischen Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut ge⸗ legenen Grundstücken in größeren Städten mit normal fortschreitender Entwickelung 6/10,
c. bei Weinbergen, Wäldern und solchen Liegenschaften, deren Ertrag auf Anpflanzungen beruht und deren Werth unter Berück⸗ sichtigung dieser Anpflanzungen abgeschätzt ist, ½ des ermittelten Werthes nicht übersteigen.
Im Falle der Nr. c kann, wenn die dauernde wirthschaftliche Unterhaltung der Anpflanzungen rechtlich sicher gestellt ist, die Be⸗ leihung bis auf 8 des Werthes erfolgen.
2) Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muß sowohl durch den Ertrags⸗ als durch den Verkaufswerth des beliehenen Grundstücks vollkommen gerechtfertigt sein.
Bei der Abschätzung sind lediglich die dauernden Eigenschaften des zu beleihenden Grundstücks und derjenige Ertrag, welchen das Grundstück bei gewöhnlicher Bewirthschaftung in den Händen eines e Befschers nachhaltig gewähren kann, zu berücksichtigen. Ins⸗
esondere ist bei der Beleihung von Fabriken und gewerblichen An⸗ r. nur der von der jeweiligen Benutzungsart unabhängige dauernde
erth 89 berücksichtigen.
3) Bergwerke, Steinbrüche, Torfstiche und ähnliche einen dauernden Ertrag nicht gewährende Grundstücke, sowie Bauplätze dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Darlehne auf Neubauten dürfen zur Unterlage von Hypotheken⸗Pfandbriefen erst dann benutzt werden, wenn die be⸗ liehenen Baulichkeiten vollkommen fertiggestellt und Etracgfabs sind.
Baulichkeiten, welche sich auf den verpfändeten Grundstücken be⸗ finden, müssen nach den speziellen Bestimmungen des Darlehnsver⸗ trags gegen Fenesecsac versichert sein. Das Pfandrecht der Bank ist ausdrücklich auf die Brandentschädigungsgelder auszudehnen.
C. Söas ene Fferrbbees.
25. Der Gesammtbetrag der auszugebenden Hypotheken⸗
Pfandbriefe und en darf das Fünfzehnfache des baar ein⸗
ezahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Im durch spätere
tatutenänderungen das eingezahlte Grundkapital über zehn Millionen
Mark steigt, darf die Ausgabe von Hypotheken⸗Pfandbriefen und Obli⸗
,gee; bis zum zwanzigfachen Betrage des eingezahlten Grund⸗ aapitals erfolgen.
§ 26. Die Hypotheken⸗Pfandbriefe werden nach einem vom Auf⸗ sichtsrath aufzustellenden Schema eüsseferdig und vom Vorsitzenden des Aufsichtsraths, sowie von zwei Mitgliedern der Direktion durch eigenhändige Unterschrift vollzogen.
Aus dem Hypotheken⸗Pfandbriefe muß das Wesentliche des 5 der Gesellschaft und dem Inhaber bestehenden fiectenöhaltn es, Pnbelonders in Betreff der Kündbarkeit der Hypotheken⸗Pfandbriefe, ersichtli n.
§ 27. Die Hepeteben Pfebriee sind verzinslich; sie lauten au Inhaber und sind seitens der Inhaber unkündbar. Die 1ag. darf ihrerseits auf das Recht zur Kündigung der Hypotheken⸗Pfandbriefe nur insoweit verzichten, als ihr gegenüber die Kündbarkeit der zur Unterlage dienenden Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen aus⸗
Fschig en 8 Demgemäß darf die Kündbarkeit der Hypotheken⸗ Psandbrie e keinesfalls für einen längeren als zehnjährigen Zeitraum ausgeschlossen werden.
Die Ausgabe von Hypotheken⸗Pfandbriefen, deren Einlösungswerth den Nennwerth übersteigt, sowie von solchen Hypotheken⸗Pfandbriefen, deren Inhabern ein Kündigungsrecht eingeräumt ist, ist nicht gestattet.
§ 28. Der 5 der auszugebenden Hypotheken⸗
fandbriefe muß in Höhe des Nennwerths jederzeit durch Hypotheken und
rundschulden von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinsertrag gedeckt sein, und zwar mindestens zur Hälfte durch unkündbare ö. Forderungen. Bei vorzeitiger Rückzahlung unkünd⸗ arer Forderungen dürfen an Stelle derselben bis zum Ablauf der lanmäßigen Tilgungsperiode kündbare Hypotheken und Grund⸗ chulden, oder solche mit festen Rückzahlungsterminen zur Deckung benutzt werden.
§ 29. Den Hypotheken⸗Pfandbriefen werden halbjährlich fällig werdende Zinsscheine für einen Feörscbeigen Zeitraum und eine An⸗ weisung zur . neuer Zinsscheine (Talon) beigegeben. Die
insen werden gegen ees s h der Zinsscheine bei der Kasse der
esellschaft und den auf den Zinsscheinen angegebenen Zahlstellen ausgezahlt und verjähren im Falle der Nichterhebung zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf von vier Jahren, vom 31. Dezember des⸗ jenigen Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind.
30. Die Einlösung der vrpotbeben Pfandirefe erfolgt durch Rückkauf oder durch Baareinlösung nach vorgängiger ““ er Aus⸗ loosung durch die Ge 7 8 Die gekündigten oder gezogenen Nummern, saw. der Ort und die Zeit der Einlösung werden durch das Gesell⸗ chaftsblatt dreimal in angemessenen Zeiträumen bekannt gemacht, das erste Mal mindestens drei Monate vor dem Auszahlungstermine.
— G“ hört die Verzinsung der Hypotheken⸗Pfand⸗ riefe auf.
Die Ausloosungen geschehen zu notariellem Protokoll.
§ 31. Die Rückzahlung der eendigten oder ausgeloosten
ypotheken⸗Pfandbriefe erfolgt gegen ihre Einlieferung zum Nennwerthe ei den bekannt zu machenden Zahlstellen. Bei der Rückzahlung sind mit dem Hypotheken⸗Pfandbriefe die bis zum Auszahlungstermine noch nicht sällig Sencses -. einzuliefern, widrigenfalls deren Betrag in Abzug gebracht wird.
§ 32. Die Bestimmungen s Statuts über beschädigte oder verlorene Aktien, Dividenscheine und Talons finden auf beschädigte oder o ʒxxö“ Zinsscheine und Talons ent⸗ nwendung.
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