1896 / 172 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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D. Sicherheit der Hypotheken⸗Pfandbriefe. § 33. Die Sicergen der 8 ypotheken⸗Pfandbriefe und daren

Zinsen wird gebildet

1) durch die von der Gesellschaft erworbenen Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen von mindestens gleichem Betrage und min⸗

ddestens gleichem Zinsertrage;

2) durch das gesammte sonstige Vermögen der Gesellschaft. § 34. Die Urkunden über diejenigen Hypotheken⸗ und Grund⸗

schuldforderungen, auf Grund deren die Ausgabe von Hypotheken⸗ 9 andbriefen erfolgen soll, werden unter Mitverschluß eines Pfand⸗ a

lters gelegt, welcher die Interessen der Hypotheken⸗Pfandbriefinhaber wahrzunehmen, sowie die Bedeckung der Hypotheken⸗Pfandbriefe nach den vorstehenden Bestimmungen zu überwachen und auf den zur Aus⸗ abe gelangenden Hypotheken⸗Pfandbriefen zu bescheinigen hat. Für

Wechlberun sfälle des Pfandhalters wird ein Stellvertreter ernannt.

Der Pfandhalter bezw. sein Stellvertreter ist befugt, jederzeit mittels Einsicht in die Bücher der Gesellschaft das Verhältniß der

Summe der vorhandenen Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen

zur Summe der im Verkehr befindlichen Hypotheken⸗Pfandbriefe zu rüfen.

8 ea. hat darüber zu wachen, daß der Betrag, um welchen sich das apital der als Sicherheit dienenden Hypotheken⸗ und Grundschuld⸗ orderungen durch Amortisation, Rückzahlung oder sonstige Weise auf

eine hinter dem Betrage der im Verkehr befindlichen Hypotheken⸗ fandbriefe zurückbleibende Summe vermindert, zur Zurückziehung von verwendet oder durch andere Hypotheken⸗ und rundschuldforderungen ersetzt wird.

E. Obli 1 Krase, K 35. Die Modalitäten der Darlehne, welche an Kreise, Kom⸗ öffentliche Korporationen oder öffentliche ge⸗ geben werden, unterliegen der jedesmaligen besonderen Vereinbarung. Auf die auf Grund solcher Darlehne auszugebenden Obligationen finden die §§ 29 32 dieses Statuts entsprechende Anwendung.

IV. Organisation.

§ 36. Die Organe der Gesellschaft sind 8 1) der Vorstand (Direktion), 2) der Aufsichtsrath, ) die Generalversammlung. A. Direktion. 1 § 37. Der Vorstand besteht aus zwei oder mehr Direktoren nach Bestimmung des Aufsichtsrathes. ie werden vom Aufsichts⸗ rathe zu notariellem Protokolle gewählt unter Errichtung eines Vertrages, welcher ihre festen Bezüge und ihren Antheil an der Tantième festsetzt. Die Anstellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet

der Ansprüche aus dem bestehenden Anstellungsvertrage.

§ 38. Der Aufsichtsrath kann stellvertretende Direktoren be⸗ stellen. Dieselben haben in Bezug auf die Befugniß zur Vertretung der Gesellschaft gleiche Rechte wie die . Direktoren. Für ihre Wirksamkeit B.-; es des Nachweises der Verhinderung der übrigen Direktionsmitglieder nicht. § 39. Für die Bestellung von Prokuristen durch die Direktion bedarf es der Genehmigung des Aufsichtsrathes. § 40. Die Gesellschaft wird durch die Direktoren gerichtlich und außer erichtlich vertreten. 1 Oefelben sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, diejenigen Beschränkungen einzuhalten, welche für den Umfang ihrer Vertretungs⸗ befugniß durch den Aufsichtsrath ö werden. § 41. Die Legitimation der Direktoren, der stellvertretenden Direktoren und der Prokuristen wird durch einen Auszug aus dem Handelsregister geführt. 1 § 42. Für die Bank verbindliche Willenserklärungen sind kund zu geben und zu zeichnen von 1.““ entweder zwei Direktoren, b oder einem Direktor und einem Prokuristen, oder zwei Prokuristen. 1 Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der oder gestempelten Firma ihre Namenzsunterschrift

hinzufügen. B. Aufsichtsrath. 1

§ 43. Der Aufsichtsrath besteht aus mindestens neun, höchstens fünfzehn Mitgliedern, welche von der Generalversammlung auf die Zeit bis zur dritten ordentlichen auf die Wahl folgenden Generalversammlung und unter Beobachtung der nachstehenden Be⸗ stimmungen gewählt werden.

Bis die Reihenfolge des Austritts nach der Amtsdauer feststeht, entscheidet das Loos. Die Aufsichtsrathsmitglieder werden zu diesem Zweck in drei der Zahl nach möglichst gleiche Klassen getheilt, von denen die erste nach einem, die zweite nach zwei, die dritte nach drei Jahren ausscheidet. Bis zur Vollziehung von Neuwahlen bleiben die Mitglieder des Aufsichtsraths in Funktion. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsraths vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ist für den Rest derselben in der nächsten Generalversammlung eine Neuwahl zu vollziehen. Der Berufung einer besonderen Generalversammlung zu diesem Zweck bedarf es nicht, so lange noch neun Aufsichtsrathsmitglieder im Amte sind.

Das Mandat des von der konstituierenden Generalversammlung gewählten Aufsichtsraths gilt nur für die Dauer des ersten vollen 58 Rechtzeitig vor Ablauf desselben ist eine General⸗ versammlung zum Zwecke der Neuwahl des Aufsichtsraths zu berufen.

§ 44. Der Aufsichtsrath wählt alljährlich nach seiner Einsetzung durch die Generalversammlung einen Vorsitzenden und einen stell⸗ vertretenden Vorsitzenden. Die zur Vornahme dieser Wahl erforder⸗ li ““ wird durch das an Lebensjahren älteste Mitglied geleitet.

Im Falle der Behinderung des Vorsitzenden übt ün Stell⸗ vertreter und bei dessen Verhinderung das an Lebensjahren älteste Mitglied dessen Befugnisse aus.

§ 45. Die Legitimation der Mitglieder des Aufsichtsraths, sowie des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters wird durch ein auf Grund der Wahlverhandlungen gefertigtes gerichtliches oder notarielles Protokoll geführt.

§ 46. Der Vorsitzende kann den Aufsichtsrath zu einer Sitzung nach seinem Ermessen, muß ihn aber auf Antrag dreier Aufsichtsraths⸗ mitglieder oder eines Direktors, und zwar in solchen Antragsfällen innerhalb zwei Wochen, berufen. Die Berufung ist ordnungsmäßig geschehen, wenn die Einladungen rechtzeitig befördert sind.

§ 47. Beschlußfähig ist der Aufsichtsrath, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Den Vorsitz führt der Vorsitzende; in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter; sind beide abwesend, das den Lebensjahren nach älteste Mitglied.

Die Beschlüsse des Aufsichtsraths werden mit einfacher Stimmen⸗ mehrheit der Erschienenen gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Ueber die Sitzungen des Aufsichtsraths wird ein Protokoll ge⸗ führt, welches von den Erschienenen zu unterzeichnen ist.

§ 48. Der Aufsichtsrath übt alle ihm durch das Fe Handelsgesetzbuch Rechte aus, insbesondere auch alle Rechte, welche weder der Generalversammlung ausschließlich zustehen, noch der Direktion gesetzlich oder vertragsmäßig übertragen sind.

Er hat die Direktion bei der Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und zu dem Zwecke von dem Gange der Angelegenheiten der Krehlchaet sich zu unterrichten. Er kann jederzeit über dieselben Berichterstattung von der Direktion fordern und selbst oder durch einzelne von ihm zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen.

Zu dem Geschäftsbereich des Aufsichtsraths gehört ins⸗ besondere noch:

1) die Anstellung der Mitglieder der Direktion und deren Stellvertreter, sowie des Pfandhalters, die Suspension und derselben, unbeschadet ihrer Ansprüche aus bestehenden

erträgen;

2) die Genehmigung zur Anstellung von Prokuristen, sowie von Hänten⸗ welche ein Gehalt von mehr als 3000 oder Tantième 11111AXAX“

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3) die Festsetzung einer Dienstinstruktion für die Direktion und 1

einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrath;

4) die Errichtung von Iwathnsedelasgpehen und Vertretungen;

5) die Festsetzung allgemeiner Grundsätze für die Ertheilung hypothekarischer Varlehne, die Vorschriften über die Werthermittlung der zu beleihenden Grundstücke und die Genehmigung von Darlehnen an Krelse, Kommunen, öffentliche Korporationen oder öffentliche Ge⸗ nossenschaften; 4

1- zscha Prüfun der Jahresrechnung, der Bilanz, der Vorschläge über Gewinnvertheilung und die Berichterstattung über die ausge⸗ führte Prüfung an die Generalversammlung.

§ 49. Ausfertigungen des Aufsichtsraths sind rechtsgültig ge⸗ zeichnet, wenn sie mit der Unterschrift u““

Hannoversche Bodenkredit⸗Bank. Der Aufsichtsrath. versehen und vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unter⸗ zeichnet sind.

§ 50. Der Aufsichtsrath bezieht für seine I eine Tantibome von 8 % vom Reingewinn nach näherer Vorschrift des § 62, über deren Vertheilung unter seine Mitglieder er besonders beschließt. Dem ersten Aufsichtsrath darf eine Vergütung für seine Thätigkeit nur durch die ordentliche Generalversammlung nach dem ersten vollen Geschäftsjahre bewilligt werden.

C. Generalversammlung. 8

§ 51. Innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäfts⸗ jahres findet eine ordentliche Generalversammlung der Aktionäre statt, welche durch den Vorsitzenden des Aufsichtsraths zu berufen ist. Die Berufung erfolgt durch einmalige öffentliche Bekanntmachung. Zwischen dem Tage der Bekanntmachung und der Generalversammlung muß eine Frist von mindestens drei Wochen liegen.

§ 52. In gleicher Weise sind außerordentliche Generalversamm⸗ lungen zu berufen, so oft dies die Direktion oder der Aufsichtsrath für erforderlich erachtet oder falls dies Aktionäre, welche zusammen mindestens den zwanzigsten Theil des Aktienkapitals besitzen, unter Hinterlegung ihrer Aktien bei der Gesellschaftskasse gemäß Art. 237 des Handelsgesetzbuchs beantragen.

§ 53. Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, welche bis Ablauf des zweiten der Generalversammlung vorhergehenden Werktages ihre Aktien bei der Kasse der Gesellschaft oder einer der andern in der öffentlichen Be⸗ kanntmachung zu bezeichnenden Stellen hinterlegt haben.

Ueber die geschehene Hinterlegung von Aktien ist dem Aktionär ein Hinterlegungsschein auszufertigen, welcher als Einlaß zur General⸗ versammlung und zum Nachweise des Umfanges des Stimm⸗ rechts dient.

Spätestens am zweiten Werktage nach der Generalversammlung werden gegen Rückgabe des Hinterlegungsscheines die Aktien dem Vorzeiger 1

So lange die Aktien noch nicht ausgegeben sind, treten behufs Theilnahme an der Generalversammlung die Interimsscheine an die Stelle der Aktien. 8

§ 54. Aktionäre, welche gemäß § 53 zur Theilnahme an der Generalversammlung berechtigt sind, können sich durch einen Bevoll⸗ mächtigten auf Grund schriftlicher Vollmacht und des als Einlaßkarte dienenden Hinterlegungsscheines vertreten lassen. 1 b

Die Entscheidung über etwaige Einwendungen in Betreff der gebührt den anwesenden Mitgliedern des Auf⸗

sraths.

Ohne besondere Vollmachten werden Ehefrauen durch ihre Ehe⸗ männer vertreten.

In der Generalversammlung gewährt jede Aktie eine e.

§ 56. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vor⸗ sitzende des Aufsichtsraths, in dessen Stellvertreter bezw. das an Lebensjahren älteste Mitglied des Aufsichtsraths. Ist keine dieser Personen erschienen, so eröffnet ein Mitglied der Direk⸗ tion die Generalversammlung und läßt einen Vorsitzenden wählen. Ueber die Verhandlungen ist ein gerichtliches oder notarielles Pro⸗ tokoll aufzunehmen und vom Vorsitzenden und zwei Aktionären zu unterschreiben.

Eine beglaubigte Abschrift des Protokolls ist ohne Verzug nach der Generalversammlung von der Direktion zum Handelsregister ein⸗ ureichen.

1 § 57. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit des in der Generalversammlung vertretenen Aktienkapitals gefaßt mit Ausnahme der Fälle, für welche das Fesen oder dieses Statut abweichende Bestimmungen getroffen haben.

ie Abstimmungen erfolgen schrifrs oder mündlich. Schrift⸗ liche Abstimmung hat zu erfolgen auf Anordnung des Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens fünf Aktionären.

Wahlen werden, sofern sie nicht durch ausnahmslose Zustimmung erfolgen, in schriftlicher Abstimmung vollzogen. Als gewählt gelten die⸗ jenigen, welche die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. G

§ 58. Eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abge⸗ gebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen überr:

1) Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals,

2) Aenderungen des Statuts,

3) Auflösung der Gesellschaft,

4) Vereinigung der Gesellschaft mit einer andern Gesellschaft.

Die Abänderung der §§ 25, 33, 34 darf, abgesehen von dem Falle, daß sie auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erfolgt, erst dann ge⸗ schehen, wenn eine seitens des Pfandhalters zu diesem Zwecke berufene Versammlung der Hypotheken⸗Pfandbrief⸗Inhaber ihre Zustimmung zu der beabsichtigten Aenderung erklärt hat. Die Versammlung wird durch zweimalige öffentliche Bekanntmachung unter Mittheilung des Abänderungsantrags berufen. Die erste Bekanntmachung hat min⸗ destens sechs Wochen vor dem Tage der Versammlung zu geschehen. Die Genehmigung gilt als ertheilt, wenn mindestens drei Viertel des in der Versammlunghvertretenen Hypotheken⸗Pfandbrief⸗Kapitals sich für dieselbe ausspricht.

In der über Auflösung oder Vereinigung mit einer andern Ge⸗ sellschaft beschließenden Generalversammlung müssen mindestens drei Viertel des Grundkapitals vertreten sein. Sofern die erste Generalversammlung nicht beschlußfähig ist, wird eine zweite General⸗ versammlung berufen, welche ohne Rücksicht auf die Höhe des ver⸗ tretenen Grundkapitals beschlußfähig ist.

V. Bilanz. Reingewinn. Reserven.

§ 59. Im Laufe der ersten vier Monate eines jeden Geschäfts⸗ jahres ist für das verflossene Geschäftsjahr die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und einem die Verhältnisse der Gesellschaft ent⸗ wickelnden Geschäftsberichte mit Vorschlägen über die Gewinnverthei⸗ lung von der Direktion dem Aufsichtsrathe vorzulegen.

§ 60. Für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung kommen die Vorschriften der Art. 31, 185 a des Handelsgesetzbuchs mit folgenden Pesraen zur Anwendung:

1) In der Gewinn⸗ und Verlustrechnung ist in getrennten Positionen der Betrag der eingegangenen Hypotheken⸗ und Grund⸗ schuldzinsen, der Verwaltungskostenbeiträge und der etwaigen sonstigen Leistungen der Schuldner (Provisionen u. s. w.), soweit sie nicht Kapitalsabtrag sind, aufzuführen, ebenso die Höhe der von der Gesell⸗ schaft gezahlten Hypotheken⸗Pfandbrief⸗ und Obligationszinsen.

2) In der Bilanz sind in gesonderten Positionen anzugeben:

A. unter den Aktiven:

„a. der Bestbag der zur Deckung der Hypotheken⸗Pfandbriefe be⸗ stimmten hypothe arischen und Grundschuldforderungen, sowie der zur Deckung der Obligationen bestimmten Darlehne an Kreise, Kommunen, öffentliche Korporationen und öffentliche Genossenschaften,

b. die Höhe der rückständigen Jahresleistungen der Schuldner,

c. die der Gesellschaft gehörigen Grundstücke nach ihrer Gesammt⸗

zahl und unter Ansatz des nach den Vorschriften des Handelsgesetz⸗ buchs (Art. 31, 185 a, 239 b) zu berechnenden Werths; b

B. unter den Passiven: die ausgegebenen Hypotheken⸗Pfandbriefe und Obligationen nach ihrem Nennwerthe. 3) Das gesammte im Berichtsjahre bei Begebung von Hypotheken⸗ Pfandbriefen und Obligationen entstandene Disagio und die durch diese Begebung erwachsenen Unkosten sind zu Lasten des Berichts⸗ jahres zu verrechnen. 8 4) Wenn im Falle der Hinausrückung der Amortisation die Tilgungsbeiträge vorüͤbergehend zu Gunsten der Gesellschaft verrechnet werden, dürfen diese Forderungen in der Bilanz nur als besondere Aktivposten eingestellt werden. Dasselbe gilt von sonstigen von den Darlehnsnehmern besonders übernommenen Nebenleistungen (für die erstellung, hüser eltese und Begebung der Hypotheken⸗Pfandbriefe, rovisionen u. s. w.); diese Beträge dürfen den Schuldnern höchstens auf zehn Jahre gestundet werden.

§ 61. Aus dem Geschäftsbericht mu e

1) der Gesammtbetrag der der Gesellschaft zustehenden ländlichen und der der städtischen Hypotheken bezw. Grundschulden;

2) der Gesammtbetrag der Amortisations⸗, sowie der ohne Amor⸗ tisation gewährten Darlehne;

3) die Zahl der bestehenden Darlehne;

4) die Zahl der Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen (getrennt nach ländlichen und städtischen), an denen die Gesellschaft im Berichtsjahre betheiligt war;

5) die Zahl der Grundstücke, die die Gesellschaft im Berichts⸗ sesre hat übernehmen müssen, sowie die Verluste oder Gewinne, die eim Wiederverkauf von erstandenen Grundstücken eingetreten sind;

6) die einzelnen Buchwerthe der von der Gesellschaft erstandenen und noch nicht wieder verkauften Grundstücke;

7) die von den der Gesellschaft zu entrichtenden Jahresleistungen vorhandenen Rückstände, getrennt nach den Jahren der Fälligkeit;

8) die im Berichtsjahr im Wege der regelmäßigen Amortisation, sowie die aus anderen Gründen erfolgten Rückzahlungen.

§ 62. Nach Genehmigung der Bilanz durch die General⸗ I wird der nach Buchung der Abschreibungen verbleibende Re gha g wie folgt, vertheilt:

—) zunächst sind 5 % in den eseFtichen Reservefonds so lange einzustellen, bis derselbe den zehnten Theil des Grundkapitals 6 hat. Später finden Zuweisungen an den gesetzlichen Reservefonds nur insoweit und innerhalb 5 % des jährlichen Reingewinns statt, als erforderlich ist, um ihn auf der bezeichneten Höhe zu halten;

2) alsdann wird eine Dividende bis zu 4 % des eingezahlten Aktienkapitals an die Aktionäre vertheilt;

3) von dem verbleibenden Ueberschusse werden:

a. 8 % des Ueberschusses als Tantidme für die Mitglieder des Aufsichtsrathes verwendet,

b. die den Direktionsmitgliedern und anderen Beamten vertrags⸗ mäßig zugebilligten Tantièmen berichtigt; b

4) von dem alsdann noch verbleibenden Betrage des Rein⸗ gewinns wird die eine Hälfte zur Bildung eines Extra⸗Reservefonds berwendet. bis derselbe 50 % des eingezahlten Grundkapitals er⸗ rei at;

5) über die Verwendung des Restes beschließt die General⸗ versammlung.

§ 63. Die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind nach erfolgter Genehmigung durch die Generalversammlung ohne Ver⸗ zug öffentlich bekannt zu machen.

Von dem Geschäftsbericht nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung ist jedem Inhaber eines Hypotheken⸗Pfandbriefes, welcher dies unter ee. des Stückes oder der Zinsanweisung bis zum Schlusse desjenigen Geschäftsjahres, für welches der Bericht gegeben wird, und später, so lange der Vorrath reicht, verlangt, ein Druck⸗ exemplar gegen Zahlung von höchstens 50 und Erstattung der Portokosten zu verabfolgen.

VI. Liquidation und Fusion. § 64. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft durch Liqui⸗ dation oder Vereinigung mit einer anderen Gesellschaft bestimmt die

Generalversammlung, welche die Auflösung oder die Vereinigung be⸗ schließt, die Modalitäten der Ausführung und wählt die Liquidatoren⸗

VII. Aufsicht her Staatsregierung.

§ 65. Die Aufsichtsbehörde ist befugt, zur Wahrnehmung des Aufsichtsrechts für beständig oder für einzelne Fälle einen Kommissar zu ernennen.

Derselbe ist insbesondere befugt, die Gesellschaftsorgane einschließ⸗ lich der Generalversammlung gültig zu berufen, ihren Berathungen beizuwohnen und jederzeit von den Kassen, Büchern, Rechnungen und sonstigen Schriftstücken der Gesellschaft Einsicht zu nehmen.

Die vom Aufsichtsrath zu erlassenden Vorschriften über die Werthsermittelung sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Der Aufsichtsbehörde ist ferner nach deren näherer Anordnung mit dem jährlichen Geschäftsabschluß ein Verzeichniß der vorgekom⸗ menen Beleihungen vorzulegen, aus welchem das Verhältniß des an⸗ genommenen Beleihungswerthes zu dem Grundsteuer⸗Reinertrag bezw. Gebäudesteuer⸗Nutzungswerth zu ersehen ist.

VIII. Uebergangsbestimmungen.

§ 66. Die Gesellschaft ist befugt, von der Hildesheimer Hypo⸗ thekenbank, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche am heutigen Tage in Liquidation tritt, die derselben zustehenden Hypotheken⸗ und Grundschuldrechte zu erwerben.

Der in der ersten Generalversammlung gewählte Aufsichtsrath ist ermächtigt, alle Zusätze und Aenderungen zu beschließen, welche vom Richter zum Zwecke der Eintragung des Statuts in das Handels⸗ register verlangt werden.

Handel und Gewerbe.

Liverpool, 20. Juli. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1500 B. Fe Middl. amerikanische Lieferungen: Ruhig. Juli⸗August 34 64 Werth, August⸗September 337/44 ³8⁄664 Käuferpreis, eptember⸗Oktober 3³¹ ¹4 33³2 ⁄4 Verkäuferpreis, Oktober⸗November 32²864 do., November⸗ Dezember 327/14 do., Dezember⸗Januar 327⁄14 do., Januar⸗Februar 327⁄64 qWerth, Februar.März 328/c Käuferpreis, März⸗April 3 ² 64— 3³⁰⁄%4 Verkäuferpreis, April⸗Mai ¼4 d. do.

Wollauktion. Die Auktion eröffnete sehr ruhig, Preise 5 % unter den vorigen Auktionspreisen.

Bradford, 20. Juli. (W. T. 8 Wolle ruhig, Preise kaum behauptet. Garne träge; in Stoffen gutes Geschäft.

Paris, 20. Juli. (W. T. B.) (Fchluß.) Rohzucker ruhig, 88 % loko 27 ¾. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3, per 100 kg, pr. Juli 29 ½, pr. August 29 ⅞⅜, pr. Oktober⸗Januar z * pr. Januar⸗

April 29 ¼.

St. Petersburg, 20. Juli. (E T. B.) Nachrichten zu⸗ folge, welche im wuitschen Fenan „Ministerium einliefen, plant die chinesische Regierung eine Münzreform und zwar die Er⸗ seäung des Taöëls durch eine dem mexikanischen Piaster gleichwerthige Münzeinheit gleich 0,717 Taöl.

lorenz, 20. Juli. (W. T. B.) Auf der italienischen Meridional⸗Eisenbahn betrug in der 19. Dekade vom 1. bis 10. Juli 18965 auf dem Hauptnetz die Einnahme 2 392 809 e⸗ 27 188) Lire. Seit 1. Januar 1896 46 050 749 (+ 144 218) Lire. Im gressegegenc betrug die Einnahme seit 1. Januar 1896 3 433 577 (+ 32 097) Lire.

Amsterdam, 18. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen auf Termine flau, do. pr. November 136, do. pr. März 136. Roggen loko ruhig, do. auf Termine träge, do. pr. Juli 89, do. pr⸗ Oktober 89, do. pr. März 92. Rüböl loko 24 ¼, do. pr. Herbst 28½, do. pr. Mai 1897 24 ¼.

Java⸗Kaffee good ordinary 50. Bancazinn 37 ¼B.;

1. Untersuchungs⸗Sachen. D.“ 2. Aufge ote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung 4. Berläufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

1

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Auswe 8 0. Verschiedene

ekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[26302] Steckbrief. Gegen den am 6. Januar 1863 zu Papenhausen bei Schötmar i. Lippe geborenen Ziegler Heinrich haeasg⸗ welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ uchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird gfacht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗Gefängniß abzuliefern und davon

Nachricht zu geben.

E11“ [26301]

Die durch Beschluß der Strafkammer Kaiserl. Landgerichts hierselbst vom 7. November 1894 gegen den Glasmacher Nikolaus Offner, geb. 7. Oktober 1872 zu Sucht, wegen Verletzung der Wehrpflicht angeordnete Vermögensbeschlagnahme wurde durch Entscheidung desselben Gerichts vom 4. Juli 1896 wieder aufgehoben.

Saargemünd, den 17. Juli 1896.

eer Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Schaefer.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[26336] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrich⸗Wilhelmstadt Band 8. Nr. 172 auf den Namen:

8 des Rentiers Hermann Pfannenstiel zu Ebers⸗ walde,

2) des Rittergutsbesitzers Gustav Pfannenstiel zu Ba,öee, sep Fran Pauline 8

3) der sep. Frau Pauline Zennert, geb. Pfannen⸗ ftr hu Prießen a. Oder 3

) der Frau Prediger abeth Behrends, geb. pfhwefügs zu Bergsdorf i. Mark, 1

einge tragene, zu Berlin, Luisenstr. 9, belegene Grund⸗ tück zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den

iteigenthümern am 25. September 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten

ericht, teue Friedrichstraße 13, Erdgeschof,

lügel C., Zimmer 40, versteigert werden. as

rundstück ist zur Grundsteuer nicht, dagegen mit 12 590 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. September 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 67/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.

Berlin, den 13. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[26338] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im ö8e en. von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim Band 73 Nr. 3171 auf den Namen des Bankdirektors Herrmann Friedmann hier eingetragene, zu Berlin, Perlebergerstraße 45 belegene Grund⸗ stüchk am 28. September 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 7 a 71 qm sres und mit 13 440 Nutzungswerth zur Gebäude⸗ teuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Er⸗ theilung des Zuschlags wird am 1. Oktober 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 75. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 14. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[26337] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zemnesbedlercnans 8 das im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 32 Nr. 1282 auf den Namen des Fräuleins Mathilde Lippits in Weimar eingetragene, zu Berlin, Pallasstraße 13, belegene Grundstück am 28. September 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 10 a 45 qm groß und mit 19 510 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafen Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. Oktober 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 77. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 14. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[26339]

Zum öffentlich meistbietenden Verkauf des zum Zwecke der Zwangsversteigerung beschlagnahmten, dem Maurer Bauunternehmer Heinrich Froh zu Parchim gehörenden Hauses Nr. 416 zu Parchim mit Zubehör wird ein erster Verkaufstermin auf den 30. September 1896 und ein Ueberbotstermin auf den 21. Oktober 1896, jedesmal Vor⸗ mittags 10 Uhr, angesetzt, in welchen Kauf⸗ liebhaber zur Abgabe ihres Bots und Ueberbots zu erscheinen hierdurch geladen werden. Ferner

zur Anmeldung aller von der Meldungs⸗ pflicht nicht ausgenommenen dinglichen Ansprüche an das zu verkaufende Grundstück zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel und zur etwaigen Ausführung von Erstigkeitsrechten, sowie zur sofortigen Verkündigung des Ausschluß⸗ urtheils ein Termin auf den 30. September 1896, Vormittags 10 Uhr, angesetzt. Der erste Verkaufstermin ist zugleich auch bestimmt zur endlichen Feststellung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf scei Wochen vor demselben auf der Gerichts⸗ chreiberei zur Einsicht bereit liegen wird. Dem chuldner und den bei der Zwangsversteigerung be⸗

zu erscheinen und bis eine Woche vor diesem Termin Vorschläge für die Verkausbedingungen einzureichen. Parchim, den 16. Juli 1896,g 8 Großherzogliches Amtsgericht.

[62917] Aufgebot. Der Johann Wilhelm Bömper, Direktor in Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Görz daselbst, hat das Ansgebot bezüglich der Aktie Nr. 174 der Aktiengesellschaft Hof⸗Bierbrauerei Schöfferhof Dreikönigshof vormals Conrad Rösch in Mainz über 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. De⸗ zember 1898, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Saal 35, anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die ÜUr⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mainz, den 7. Januar 1896. Großherzogliches Amtsgericht. 1 (gez.) Hattemer. Veröffentlicht: Pfeiffer, Hilfs⸗Gerichtsschreiber.

[26354] Aufgebot.

Der Lehrer Franz Bütow in Berlin, Kolonie⸗ straße 66 II, hat das Aufgebot der von dem Preußischen Beamtenverein in Hannover für ihn über ein Kapital von 1500 ausgestellten Lebens⸗ versicherungs⸗Police Nr. 19 964 beantragt. Der Inhaber der Police wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 11. Febrnar 1897, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 91, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Police vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Police er⸗ folgen wird.

Hannover, den 7. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. VK.

ö“ Aufasebheht.

Der Kaufmann Raphaöël Sander in Hannover, Mitinhaber der Firma S. Sander Söhne daselbst, am ö 49 a., hat das Aufgebot des von der Reichsbankhauptstelle in Hannover am 10. Ok⸗ tober 1895 wegen eines Darlehns von ursprünglich 12 000 ℳ, jetzt noch 1000 ℳ, und eines Unterpfandes von 3 ½ % Bremer Staatsanleihe zum Betrage von 25 000 auegestellten Pfandscheins Nr. 2138 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ eees. spätestes in dem auf Donnerstag,

en 18. Februar 1897, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 91, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hannover, den 7. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. VK.

[26294] Anufgebot. Der Heuerling Heinrich Ortmann, früher bei Nr. 6, jetzt bei Nr. 3 zu Holsen bei Bünde, hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Spar⸗ kassenbuchs Nr. 50 727 der Kreis⸗Sparkasse zu Herford beantragt. Dasselbe ist gebildet über eine ursprüngliche Einlage (31. Dezember 1885) von 150 und wies am 1. Januar 1896 einen Be⸗ stand von 726,85 auf. Der unbekannte Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1897, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine he Rechte bei dem unterzeichneten Verichte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt werden wird. Herford, den 9. Juli 1896. G Königliches Amtsgericht.

[26292] „Aufgebot. vI1“

Der Papierhändler August Weber in Hannover, Marktstraße 47, hat das Aufgebot des von der Kreditbank zu Hannover, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, für ihn ausgestellten und am 1. Januar 1895 über 193 80 lautenden Sparkassenbuchs Nr. 2234 beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 18. Februar 1897, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Zimmer 91, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Sparkassen⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird. 88 .

Hannover, den 9. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. VK.

[22059] 8 Auf den Antrag des Rentiers John Blew zu Krone a. Br., als Pflegers der drei Geschwister Michael, Michalina und Johanna Bagdzinski, un⸗ bekannten Aufenthalts, wird der Inhaber des Spar⸗ kassenbuchs Nr. 84 der Kreissparkasse zu Bromberg über 109,97 und auf den Namen der vorgenannten Geschwister Bagdzinski lautend, welches angeblich verloren gegangen ist und zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden soll, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23. Jauuar 1897, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 9 des Landgerichtsgebäudes) seine Rechte anzumelden und das Buch E widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Bromberg, den 23. Juni 1896. Königliches Amtsgericht. 8

[26296] Aufgebot. b Die Frau Lantne Pagenstecher in annover hat das Aufgebot des für 8 von der parkasse der Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt Hannover ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 23 115, am 2. Januar 1896 über 205 35. lautend, beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 4. Februar 1897, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 91, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch Fernaresene widrigenfalls die desselben erfolgen wird. Hannover, den 5. Juli 1896.

theiligten Gläubigern wird deigelafsen. in dem ge⸗ dachten Termin zum Zwecke der 2 Füseg äung ei 8 endlichen Feststellundg der Verkaufsbed

ngungen!

8

[26293) Aufgebot.

Der Bürgermeister Linnemann in Bösingfeld hat das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen Hypothekenurkunde vom 2. Oktober 1873 über das ür den Flecken Bösingfeld auf den Grundbesitz des Gastwirths Himstedt Nr. 2 in Bösingfeld Bd. 2 Bl. 20 des Grundbuchs von Bösingfeld in Abthl. III unter Nr. 1 eingetragenen Darlehns von 9000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Diens⸗ tag, 26. Jannar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ sebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ zunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird.

Alverdissen, den 14. Juli 1896. Fäürstlich Lippisches Amtsgericht.

(Unterschrift.)

[26288] Aufgebot.

1) Der Bahnbeamte Jacob Schmidt in Main und 2) der Bürgermeisterei⸗Angestellte Joset Schmidt daselbst, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Struve in Mainz, haben den Erlaß des Auf⸗ gebots beantragt und zwar bezüglich folgender, in der Beh Ffensess gegegener Immohbilien:

a. Acker Flur 1 4 in der Allee 8 Hr. Meter x

Acker Flur XIV Nr. 95 auf dem Hartenber

5887 Qu.⸗Meter, indem dieselben das Frtenberg der beiden Grundstücke als angeblich einzige Erben des zu Paris am 18. Mai 1880 gestorbenen Pferde⸗ händlers Josef Schneider aus Nainz in Anspruch nehmen. Es werden demgemäß alle diejenigen, welche Ansprüche auf das obige Gelände erheben zu können glauben, unter dem Rechtsnachtheile der An⸗ erkennung der von den Antragstellern geltend ge⸗ machten Ansprüchen aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche bezüglich des oben bezeichneten, in der Gemarkung Gonsenheim gelegenen Geländes spä⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 24. Sep⸗ tember 1896, Vormittags 10 Uhr, vor Gr. Amtsgericht Mainz, Saal Nr. 35, anberaumten Termin geltend zu machen.

Mainz, den 17. Juli 1896.

Gr. Amtsgericht Mainz. 8 929) ebhard.

Veröffentlicht: Schmitt, Gr. Hilfsgerichtsschreiber.

[26283] Aufgebot.

Zur Erlangung eines Ausschlußurtheils zwecks als Eigenthümer ist das Aufgebot folgender Grundstücke beantragt:

1) von dem Stellmacher Fosef Temming zu Legden das Aufgebot der im Grundbuch von Legden Band IV Blatt 25 auf den Namen des Josef Kemper zu Legden eingetragenen Parzelle der Steuer⸗ gemeinde Legden Flur 9 Nr. 423/121, Epkes Weide,

von dem Kötter Anton Niehues zu Kirchspiel Asbeck das Aufgebot der zum Grundbuch weeang übernommenen Parzelle der Steuergemeinde Kirch⸗ . Schöppingen Flur 22 Nr. 737/55 a., im Brock, eide,

3) von dem Kötter Heinrich Herbers zu Averesch Kirchspiel Wessum, das Aufgebot der zum Grundbuch noch nicht übernommenen Parzellen der Steuer⸗ gemeinde Kirchspiel Wessum Flur 12 Nr. 218, Speckenfeld, Weide, und Flur 14 Nr. 411, Budden⸗ feld, Weide,

4) von dem Ackerer Johann Heinrich Terhalle zu Ottenstein das Aufgebot der zum Grundbuch noch nicht übernommenen Parzellen der Steuergemeinde Ottenstein Flur 2 Nr. 931/177, Morwinkel, Wiese,

lur 2 Nr. 550, Striststelsgoorden, Garten, und

lur 4 Nr. 552, Nienkamp, Acker, Nr. 623 und 624,

nubbelsmote, Acker,

5) von dem Oekonomen Bernard Geuking gt. Schulze van Halle zu Ahle, Kirchspiel Heek, das Aufgebot der zum Grundbuch noch nicht über⸗ nommenen Parzellen der Kirchspiel Wessum Flur 4 Nr. 549/67, 68, 69 und 70, Dünnen⸗ kamp, Weide und Acker 6) von dem Ackerer Hermann Gerwing zu Alstätte in fortgesetzter Gütergemeinschaft mit seinen Kindern Josef und Anna Gerwing das Aufgebot der zum Grundbuch noch nicht übernommenen Parzellen der Steuergemeinde Alstätte Flur 3 Nr. 164/1, 165/1, 1880, 168/1, 169/1, 170/1, Waldhuser Venn,

eide,

7) von den Stuhlmachern Franz und Bernard Middendorf zu Asbeck das Aufgebot der zum Grund⸗ buch noch nicht übernommenen Parzelle der Steuer⸗ gemeinde Asbeck Flur 5 Nr. 131, im Dorfe, Hof⸗ raum, 8) von dem Fabrikarbeiter Gerhard Mensing zu Ahaus das Aufgebot der im Grundbuch von Ahaus Band 7 Blatt 103 auf den Namen der Wittwe Josef Mensing, geborene Gertrudis Segbers, zu eingetragenen Parzelle der Steuergemeinde Ahaus Flur 12 Nr. 285/45 a., in der Mühlenstiege, Garten, Es werden daher alle diejenigen, welche an diesen Grundstücken das Eigenthum oder andere zur Wirk⸗ samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grund⸗ buch bedürfende dingliche Rechte . tend zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 23. September 1896, ““ 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Grundstücke werden niechschtossa. und die Antragsteller als Eigenthümer 8 rundstücke in das Grundbuch werden .een. werden. Ahaus, den 12. Juni 1896. Königliches Amtsgericht.

82

[26284] 1““ Der Rechtsanwalt iegler in Ahaus hat Namens des Fuhrmanns Johann Heinrich van der Kolk zu Kirchspiel Epe⸗

2) des Fabrikarbeiters Johann ten Brink in Gronau,

9 des Fabrikarbeiters Heinrich Elbers Peselbst

4) des Fabrikarbeiters Hermann Roeßink daselbst

An de Ulkstegge, groß 8a 27 qm beantragt. Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden hier⸗ durch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermin am 23. September 1896, Vorm. 9 Uhr, anzu⸗ Nelden,, 8 sümit ihren Feeeh und en auf das Grundstück ausgeschlossen werden. Ahaus, den 23. Juni 1896. gesch 8 Königliches Amtsgericht.

[26290] Oeffentliches Aufgebot.

Auf Antrag der Gütlersehefrau Therese Manninger in Hundsruck ergeht hiemit an deren Geschwisterkind ö Huber, geborene Hochleitner, geboren am

1. Juni 1823 in Lanzenreuth, Taglöhnersehefrau von dort, zuletzt in München wohnhaft gewesen, welche vor 46 Jahren nach Amerika ausgewandert ist und seither verschollen ist, die Au orderung, spätestens in dem hiemit auf Dienstag, den 13. Juli 1897, Vormittags 9 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine berhanlic, oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werde. Weiters werden die Erbbetheiligten aufgeforden, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, und ergeht an alle diejenigen, welche über das Leben der Ver⸗ schollenen Kunde geben können, die Aufforderung, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Grafenau, den 15. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. (Lz. S.) (gez.) Welzhofer, K. Oberamtsrichter. G Zur Beglaubigung: Der Kgl. Sekretär: (L. S.) Hümmert.

8

[26285] Aufforderung. Johann Heinrich Daub, geboren 13. April

1814 zu Ober⸗Mockstadt, seit langen Jahren un⸗ bekannt wo abwesend, wird aufgefordert, spätestens im Termine Freitag, den 25. A. 1896, Vormittags 9 Uhr, über sein dahier kuratorisch verwaltetes Vermögen zu verfügen, widrigenfalls er für todt erklärt und das Vermögen seiner von ihm mit seiner Braut Sophie Heun erzeugten und seiner⸗ seits auch anerkannten Tochter Maria Daub, jetzt verwittweten Noiset zu Heegheim, ausgehändigt werden wird. Nidda, den 15. Juli 1896.

Großh. Amtsgericht Nidda

See 82

[26286] Aufgebot.

Auf den Antrag des Eigenthümers Johann

P on in Strellin als des Abwesenheitsvormundes

werden 8 ,;

1) Johann Srock, geboren am 12. Januar 1834 zu Oppalin

2) Marianna Anna Srock, geboren am 25. Sep⸗ tember 1836 zu Oppalin

beide zuletzt in Zarnowitz wohnhaft, welche seit un⸗

efähr 20 Jahren verschollen sind, aufgefordert, sich

spitestens zu dem am 28. Mai 1897, Vor⸗

mittags 12 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin

persönlich oder schriftlich vor dem unterzeichneten

erklärt werden. Putzig, den 8. Juli 1896. Königliches Amtsgericht.

[26291] Aufgebot.

Auf Antrag der Wilhelmine, gesch. Fritzsch, geb Pristel, in Glauchau ist um Leben oder Tod de 1853 in Oelsnitz b. Lichtenstein geborenen Christian Fritzsch festzustellen und dessen unbekannte

rben zu ermitteln, das Aufgebotsverfahren eröffne worden. Fritzsch ist 1873 nach Amerika aus gewandert, seit 1874 ist keine Nachricht über ihn vorhanden. Es wird Aufgebotstermin auf den 25. Januar 1897, Vormittags 11 Uhr, be Der genannte Fritzsch und seine un

hekannten Erben werden aufgefordert, spätestens i dem Termine hier zu erscheinen und ihre Rechte an zumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag der Verschollene für todt erklärt, die unbekannten Erben von der Erbschaft ausgeschlossen werden sollen. Glauchau, am 18. J 96. 1“ Königliches Amtsgericht.

Kantzian.

88 8

126282) Verschollenheitsverfahren.s Nr. 11 230. Das Gr. Amtsgericht Donaueschingen hat unterm Heutigen folgenden Vorbescheid erlassen: Der am 27. Juni 1825 zu Oefingen geborene, zu⸗ letzt dort wohnhaft gewesene Landwirth Michael Goll, welcher im Jahr 1852 nach Amerika aus⸗ wanderte, wird seit dem Jahre 1855 vermißt, und ist dessen Verschollenheitserklärung beantragt. Der Vermißte wird deshalb gemäß L.⸗R. S. 119 auf⸗ gefordert, binnen Jahresfrist Nachricht hierher gelangen zu lassen, widrigenfalls er für verschollen erklärt würde. Zugleich werden alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Vermißten zu ertheilen vermögen, aufgefordert, hieroon dem dies⸗ seitigen Gerichte binnen gleicher Frist Anzeige zu erstatten. Donaneschingen, den 11. Juli 1896. Der W“ Gr. Amtsgerichts:

86 J. V.: Gnaedig.

[26289) Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Büdners Ernst Wetzel in Neuenhagen⸗Abtei, werden die Erben des am 8. August 1894 zu Neuenhagen⸗Abtei ver⸗ storbenen Dienstknechts Ernst Gustav Dubberke aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine am 3. Juni 1897, Vormittags 11 Uhr, an hie her Gerichtsstelle sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird und der sich später meldende Erbe alle Persüpasgen des Erbschaftsbesitzers an⸗ uerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch rrsatz der Nutzungen, sondern nur des Vorhandenen würde fordern dürfen.

Rügenwalde, den 13. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. VK.

S 8.

das Außge ot des in der Steuergemeinde Kirchspiel Epe belegen ckerg ndstücks h 18 88

Königliches Amtsgericht.

8

Gerichte zu melden, widrigenfalls sie für todt werden