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Mülholtzer v. Mülholtz auf Kirchenrein bach, Hauptm. von der Fortifikation Ingolstadt, bisher kommandiert zur Eisenbahn⸗Abtheil. des Königl. preuß. Großen Generalstabs, unter Stellung à la suite des Ingen. Korps, zum Eisenbahnlinien⸗Kommissar in Ludwigshafen, Steyrer, Hauptm. des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, Babinger, Pr. Lt. des 10. Inf. Regts. von der Tann, Hertinger, Pr. Lt., bisher à la suite des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich und Vorstand der Arbeiter⸗Abtheil., — letztere beiden unter Beförderung zu Hauptleuten ohne Patent, — sämmtlich in ihren Truppentheilen zu Komp. Chefs, Heidersberger, Pr. Lt. des 13. Inf. Regts Kaiser Franz von Oesterreich, unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, zum Vorstand der Arbeiter⸗ Abrheil., — ernannt. Frhr. Reichlin v. Meldegg, Oberst (mit dem Range eines Brig. Kommandeurs), bisher à la suite des Inf. Leib⸗ Regts., vh in Berlin und Bevollmächtigter zum Bundesrath des Deutschen Reichs, unter Versetzung zu den Offizieren à la suite der Armee, Frhr. v. Schacky auf Schönfeld, Oberst, bisher à la suite des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Karl von Bayern, Kommandeur der 1. Kav. Brig., zugleich mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspekteurs der Milcrärlschen Strafanstalten beauf⸗ tragt, — zu Gen. Majoren, Graf v. Seinsheim, Oberst⸗Lt. à la suite der Armee, zum Obersten, Engelharodt, Sec. Lt. im 19. Inf. Regt., Krafft, Sec. Lt. im Eisenbahn⸗Bat., — zu Pr. Lts. ohne Patent, — befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 17. Juli. Hoffmann, Oberst und Kommandeur des 6. Inf. Regts. Kaiser ilhelm, König von Preußen, unter Verleihung des Charakters als Gen. Major, Pflaumer, Oberst und Kommandeur des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den bestim mungsmäßigen Abzeichen, — mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Juli.
Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ aus Molde meldet, gestern früh an
Land und machten einen längeren Spaziergang.
1“ ö 8
Die im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte Uebersicht der Betriebs⸗Ergebnisse deutscher Fsenpahren im Monat Juni 1896 ergiebt für 62 Bahnen, die schon im Juni 1895 im Betriebe waren, Folgendes: Gesammtlänge: 39 799,18 km.
im V gegen auf b gegen Einnahme Ganzen das Vorjahr’ 1 km das Vorjahr
ℳ ℳ ℳ V ℳ 2 %
für alle Bahnen im Juni 1896
aus dem Her V V sonenverkehre 36 364 789 — 4 001 464 932 — 123 — 11,66
aus dem Güter⸗ verkehre. .71 977 067 + 7 009 799 1 814 + 144 + 8,62
für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre 1. April — 31. März in der Zeit vom 1. April 1896 bis Ende Juni 1896 “ aus dem Per⸗ “ sonenverkehre 88 334 167 + 4 099 542 2 728 + 77 + 2,90
aus dem Güter⸗ verkehre .. . 182779141 + 11975905] ß5 550 + 265/+ 5,01
für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre 1. Januar — 31. Dezember in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Juni 1896 “
aus dem Per⸗ 8 sonenverkehre 31 793 692 + 1 724 394 .“ 151 + 3,21 aus dem Güter⸗ verkehre .. . 65 322 254 + 6 100 020 9 841 + 694/ + 7,59
Im Jahre 1896 fiel das Pfingstfest in den Mai, im Jahre 1895 in den Juni.
Eröffnet wurden: am 1. Juni die Strecke Geestemünde — Cuxhaven 43,27 km mit der hsbsigung von Speckenbüttel nach Bederkesa 17,61 km (Königliche Eisenbahn⸗Direktion in b5.. am 8. Juni der Anschluß von Rixdorf nach
iederschönweide⸗Johannisthal 5,27 km (Königliche Eisenbahn⸗ Direktion in Berlin).
In dem soeben im Verlage der hiesigen Mittler'schen Hofbuchdruckerei erschienenen, vom Auswärtigen Amt heraus⸗ See amtlichen Verzeichniß der Kaiserlich
eutschen Konsulate wird auch diesmal im Interesse des Publikums darauf hingewiesen, daß es sich empfiehlt, Schreiben, in denen die amtliche Thätigkeit einer Konsular⸗ behörde in Anspruch genommen wird, an das betreffende Konsular amt (die Adresse in lateinischer Schrift: Dentsches [General-, Vize-] Konsulat) und nicht an die Person des Stelleninhabers zu richten. er
Die Nichtbeachtung dieses Hinweises kann zur Folge haben, daß Schreiben mit persönlicher Adresse, welche einem aus dem Amt ausgeschiedenen oder für längere Zeit beurlaubten Konsul nachgesandt werden, erst eine verspätete oder überhaupt keine Erledigung finden. 1
In Fällen, wo das Verzeichniß Konsularämter als zur Zeit vakant bezeichnet, sind die Schreiben dennoch an die betreffende Konsulorbehörde zu richten, damit sie von dem zuständigen, wenngleich in dem Verzeichniß nicht namhaft gemachten Verweser erledigt werden können.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine beabsichtigt S. M. S. „Prinzeß Wilhelm“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän von Holtzendorff, heute von Shiakwan in See zu gehen.
Nach dem Staatsvertrag zwischen Preußen und Hessen vom 23. Juni d. 2 hat es die Großherzogliche Regierung übernommen, die gesetzlichen Bestimmungen über die Pensio⸗ nierung der im Dienst der Gemeinschaft verwendeten hessischen Beamten und über die Versorgung ihrer
aufzufordern.
Hinterbliebenen mit den bezüglichen Bestimmungen der preußischen Gesetze in Einklang zu bringen. ur vorläufigen Beurtheilung der hieraus sich ergebenden Aende⸗ rungen 89 wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, das Cbehpeetge liche Staats⸗Ministerium beiden Kammern der Stände zwei CC“ zur einstweiligen Kenntniß⸗ nahme mitgetheilt, deren verfassungsmäßige Verabschiedung im übrigen, da sie noch die letzten Durchberathungsstadien in den Ministerien und eine schließliche Verständigung mit der preußischen Regierung zu durchlaufen haben werden, dem nächsten Landtage vorbehalten bleibt.
8
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Minister des Aeußeren Graf von Goluchowski begab sich gestern zum Besuch des Reichskanzlers Fürsten zu Hohenlohe nach Alt⸗Aussee, von wo er am Abend nach Ischl zurückkehrte. Heute früh ist der Minister wieder in Wien eingetroffen. 88
Großbritannien und Irland.
Die Königin kam gestern Nachmittag von Windsor nach London, um der Vermählung der Prinzessin Maud von Wales mit dem Prinzen Karl von Dänemark bei⸗ zuwohnen. Bevor sich die Königin nach dem Buckingham⸗ palast begab, sprach Allerhöchstdieselbe in Marlborough⸗House vor, begrüßte den Prinzen und die Prinzessin von Wales, sowie die Fürsilichen Gäste und besichtigte dann die Hochzeitsgeschenke der Prinzessin Maud. Dem Kronprinzen von Dänemark verlieh die Königin den Hosenband⸗Orden und dem Prinzen Karl von Dänemark den Bath⸗Orden.
Gestern Abend gab der Prinz von Wales in Marl⸗ borough⸗House ein glänzendes Femahl, an welchem die dänischen Prinzen, sowie beinahe sämmtliche Mitglieder der britischen Königlichen Familie und die ausländischen Fürstlich⸗ keiten, welche zur Vermählungsfeier in London weilen, theil⸗ nahmen.
In einer am Montag unter dem Vorsitz des Herzogs von Westminster abgehaltenen Versammlung des 9 ilfs⸗ comités für Kreta wurde beglofsene eine Kommission zur Vertheilung von Unterstützungen nach Kreta zu entsenden und zu einem Zusammenwirken der amerikanischen und europäischen Völker behufs Erleichterung der wachsenden Noth auf Kreta
8
Frankreich.
Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein ministerielles Rundschreiben, betreffend die Regelung der Lage der ausländischen Studierenden der Medizin. Die Lehranstalten sollen den Medizinern offen stehen, welche zu ihrer weiteren Ausbildung eintreffen. Die Studieren⸗ den sollen in zwei Kategorien 1 werden; diejenigen Studierenden, welche die ärzüliche hätigkeit in Frankreich ausüben wollen, müssen ein französisches Baccalaureatsdiplom oder ein gleichwerthiges Diplom beibringen, die übrigen Studierenden sollen von der Baccalaureatsprüfung befreit sein, das von ihnen aber erworbene Diplom soll ihnen nicht
Recht geben, die ärztliche Thätigkeit in Frankreich aus⸗ zuüben.
Italien.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer verlas der Minister⸗Präsident di Rudini eine Erklärung, worin er darauf hinwies, daß er die Ursachen der Demission des Kabinets, als er dieselbe dem Hause mitgetheilt, ohne Rückhalt dargelegt habe. Die Ursache der letzten Krise bezeichne daher den einzigen Punkt, bei welchem das Programm der Regierung jetzt abgeändert werde. Die Regierung habe sich nach Peüfung der S6 über⸗ zeugt, daß die legislativen Dekrete vom November 1894, betreffend die Reorganisation des Heeres, nicht zur Anwendung gelangen könnten, und daß es außerdem nicht angebracht sei, andere radikale Veränderungen im Heeresbestande einzufuͤhren. Es sei daher nöthig, die Dinge wieder auf den Stand zu bringen, auf dem sie sich im wesentlichen infolge der Gesetze von 188è7 und 1892 üftahe hätten. Die Regierung halte es jedoch für unumgänglich nöthig, in das Kriegsbudget für 1897/98 die Summe von 230 Millionen Lire, abgesehen von den Ausgaben für Afrika, einzusetzen; die Regierung ver⸗ traue, sie werde, wenn der Friedenszustand fortdauere, letztere in die Grenzen, in denen sie sich seit 1893 befunden hätten, zurück⸗ bringen können. Die Regierung behalte sich vor, wenn es nöthig werde, bei der Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeiten Maßnahmen vorzuschlagen, welche die Konsolidierung des Budgets und die Sicherung des Gleichgewichts des⸗ selben bezweckten. Das Kabinet lade nunmehr die Kammer ein, ihre Arbhbeiten fürthn an und die Berathung der Vorlagen, betreffend izilien, wieder aufzunehmen, welche ohne Nachtheil für die öffent⸗ lichen Angelegenheiten nicht in der Schwebe bleiben könnten. Nach dem Minister⸗Präsidenten di Rudini sprach der Depu⸗ tirte Imbriani, welcher ausführte, die Art und Weise, wie die Kabinetskrisis vor sich gegangen sei, sei nicht korrekt ge⸗ wesen. Der Minister⸗Präsident habe sich von Ricotti getrennt, um einen Programmwechsel vornehmen zu können. Redner erklärte, er sei von dem Wiedereintritt Visconti Venosta's in die Regierung nicht befriedigt; letzterer werde, wie er ehemals Napoleon unterthan gewesen sei, jetzt dem Deutschen Kaiser und dem Kaiser von Oesterreich Ser sein. Auf eine Anfrage des Deputirten Sanguinetti erklärte der Minister⸗Präsident di Rudini, die Regierung beabsichtige, den Entwurf, betreffend eine Eisenbahn⸗Enquste, in Ueberein⸗ stimmung mit dem Votum der Kammer aufrecht zu halten. Die Sitzung wurde sodann auf kurze Zeit vertagt, da die Minister sich in den Senat begaben. Nach Wiederaufnahme der Sitzung wurde die Berathung der Vorlage, betreffend das Zivilkommissariat für Sizilien, beendet. 1 1
Im Senat verlas der Minister⸗Präsident di Rudini dieselbe veriseeeg, Erklärung. Eine Interpellation Vitel⸗ leschi's über die letzte ministerielle Krisis wird am nächsten
ee zur Berathung gestellt werden. Der Senat nahm so⸗
dann den Gesetzentwurf, betreffend die Prämien zu Gunsten der Handelsmarine, an.
Spanien.
Die „Gaceta de Madrid“ von gestern veröffentlicht ein Dekret, wonach vom 25. Juli ab die zweite Kolumne des 1“ oödukte in Anwendung
ZIEWI1“
Eine am Montag abgehaltene Versammlung von liberalen Senatoren und Deputirten beschloß, alle finanziellen mit Ausnahme desjenigen, be⸗ treffend die Pachtverlängerung der Taback⸗Kompagnie, zu be⸗ kämpfen. Der gestern zusammengetretene Ministerrath beschloß jedoch, trotz der Obstruktion der Liberalen und Carlisten die Finanzgesetzentwürfe aufrecht zu erhalten.
Gestern begann der Senat die Berathung der Vorlage, betreffend die Eisenbahnsubventionen.
Der „Agence 1nas wird aus Athen berichtet, die kretische Nationalversammlung sei am Montag wieder zusammengetreten. Die Versammlung, der auch die moham danischen Abgeordneten beigewohnt hätten, habe die Ernennung verschiedener Kommissionen vorgenommen, werde aber bis zum Eintreffen der Antwort der Pforte auf die Reklamationen der Kreter nur der 8bg nach tagen. — Seit Sonnabend sei kein Zusammenstoß zwischen den e 2 nd de Aufständischen vorgekommen. 86 1
Griechenland.
Ein Trupp von 180 Mann, welcher in Macedonien eindringen wollte, um bulgarischen Umtrieben entgegenzutreten, wurde, der „Agence Havas“ zufolge, durch die thessalischen Behörden aufgelöst. Die Regierung hat energische Maßregeln ergriffen, um ähnliche Bewegungen zu verhindern.
8 Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ erfährt aus Peking, der Handelsvertrag zwischen China und Japan sei gestern unterzeichnet worden. Derselbe enthalt⸗ 29 Artikel und fuße auf dem Vertrage von Shimonoseki. China gestehe Japan die Rechte der meistbegünstigten Nation zu, Japan verweigere diese B ünstigung China gegenüber. Japan erhalte die Erlaubniß, in China gatreie anzulegen, jedoch seien die Erzeugnisse steuerpflichtig.
ezüglich der Faktoreien selbst sei noch nichts bestimmt. Die
Export⸗ und Likin⸗Zölle blieben unverändert.
Der „Times“ zufolge sind in Singapore Berichte über Aufstände der Eingeborenen auf Formosa eingetroffen.
Afrika.
Aus Buluwayo wird dem „Reuter'schen Bureau“ meldet, daß der General Carrington am Montag die erste befestigte Stellung der Matabeles angegriffen habe. Der Kampf sei sehr heftig gewesen und habe bis Mittag edauert. Die Matabeles hätten hartnäckigen Wider⸗ sand geleistet, ihre Stellung sei jedoch enommen und ihr Kraal verbrannt worden. Die Aufständischen hätten 60 Todte, die Engländer 3 Todte und 11 Verwundete ver⸗ loren; unter letzteren befinde sich ein Lieutenant, der jedoch nur leicht verwundet sei.
Der „Daily Telegraph“ berichtet aus Prätoria vom 20. d. M., die Regierung der Südafrikanischen Republik werde, wie man glaube, der Chartered Com⸗ pany in dieser Woche ihre Entschädigungsforderung für den Einfall Jameson’'s vorlegen.
Statistik und Volkswirthschaft
Jugendliche Arbeiter in Preußen.
Die Zahl der Kinder und jungen Leute, welche im Jahre 1895
in den der Gewerbeaufsicht unterstellten Betrieben beschäftigt waren, ist bereits in Nr. 170 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ mitgetheilt worden. die verschiedenen Gewerbezweige vertheilen sie sich, wie folgt:
wurden in den preußischen Aufsichtsbezirken insgesammt beschäftigt:
Kinder junge Leute in den unter von 14 bis 16 Jahren
S 14 Jahren] männlich weiblich zusammen zweigen —,— — —
Bergbau, Hütten⸗ und Salinenwesen, “
Torfgräberei . .. 103] y6372 16491 985 6731 Industrie d. Steine und Erden.. 219 11105 10741 2047 13273 Metallverarbeitung 111]15025 14296 2750 17964 Maschinen, Werk⸗ zeuge, Instrumente, Apparate 2 33] 10419 9933 254 10675 Chem. Industrie. 71167 1265° 649 568 1816 Forstwirthschaftl. “
Nebenprodukte,
Leuchtstoffe, Fette,
Oele und Firnisse 11 306 246 190% y555 Textilindustrie ... 160] 10514 9644 13212 25046 Vapie und Leder. 51] 3210] 2863 2 2419 6002 ndustrie der Holz⸗
und Schnitzstoffe. 37 18] 4512 4618 52⁰⁸8 Nahrungs⸗ und Genußmittel .. . 93¹]¹ ß6761 6417 11897 Bekleidung und Reinigung .... 12 21]1607] 1465 3636] 5316
olygraphische 2 sch 52 54] 4303] 3891 1015 5483
Gewerbe... Sonstige Industrie⸗ zweige 23 18 680 656 329 267] 1009
Die größte Zunahme an jugendlichen Arbeitern weisen demnach im preußischen Staat auf die Textilindustrie, die Industrien der Metallverarbeitung, der Steine und Erden, der Nahrungs⸗ und Genußmittel, die 2 vier⸗ und Lederindustrie, die polvgraphischen Ge⸗ werbe und die Industrie der Maschinen, Werkzeuge, Instrumente und lipperet, während in der Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe sowie in der Arbeiter etwas gesunken ist und in dem Bergbau, Hütten, und Salinenwesen dieselbe sogar einen 5 erheblichen Rückgang erfabren hat. Dies gilt indessen nicht auch für alle Provinzen und Regierungs⸗ bezirke in gleichem Maße. Im Bezirk Merseburg z. B. hat in der
Industrie der Steine und Erden eine wesentliche Abnahme der Be⸗ 6 schäftigung junger Leute — nach der Ansicht des Autsichtsbeamten in-
folge des wenig günstigen Geschäftsganges — stattgefunden; in Schleswig⸗Holstein weist die Textilindustrie und im Bezirk Minden die Zigarrenfabrikation einen erheblichen Rückgang der Kopfzahl der beschäftigten jugendlichen Arbeiter auf. Ja, in mehreren Fücenge bezw. Regierungsbezirken war nicht nur in einem einzelnen ndustrie⸗
weig, sondern überhaupt eine mehr oder weniger beträchtliche
bnahme an jugendlichen Arbeitern zu konstatieren: so in
Ostpreußen (— 72 Köpfe), Pommern (— 49), Posen (— 127), den
Regierungsbezirken Breslau (— 278), Oppeln (— 246), den bereils genannten Bezirken Merseburg (— 135) und Schleswig⸗Holstein (— 71), ferner in den zu einem Inspektionsbezirk vereinigten Re⸗ gierungsbezirken Hannover, Stade, Aurich, Osnabrück (— 83), sowie in den Bezirken Hildesheim (— 90), Trier (— 133) und Sigmaringen
16
1895 1894¹ 1895 1894] 1895 [1894 1895 V 1894
emischen Industrie die Zahl der beschäftigten jugendlichen
(— 7). In anderen Aufsichtsbezirken, wie z. B. Magdeburg, hat zwar eine Zunahme an jugendlichen Arbeitern stattgefunden, sie ist aber bei weitem nicht so rasch vor sich gegangen, wie die Mehrein⸗ stellung, erwachsener Arbeiter und Arbeiterinnen. Diese Erscheinung führt die große Mehrzahl der Aufsichtsbeamten darauf zurück, daß die Erfüllung der Bestimmungen über die Arbeitszeit der jugendlichen Arbe ter nach Ansicht vieler Gewerbetreibenden zu lästig und mit zu viel Störungen für den Betrieb verbunden sei, weshalb viele Unter⸗ nehmer die Beschäftigung jugendlicher Personen überhaupt zu ver⸗ meiden bestrebt seien. Bemerkenswerth sind hier noch die folgenden Beobachtungen aus zwei schlesischen Regierungsbezirken: „Die Zu⸗ nahme an männlichen jugendlichen Arbeitern ist eingetreten bei der Metallverarbeitung, bei. der Maschinenfabrikation, in der Textilindustrie und bei der Fabrikation von Nahrungs⸗ und Genußmitteln, also in Betrieben, wo eine mehr handwerks⸗ mäßige Ausbildung des Arbeiternachwuchses angestrebt wird. Eine Vermehrung der Arbeitsgelegenheit an solchen Stellen ist im Iuteresse der jungen Leute nur erwünscht. Der Rückgang bei einem Theil der Hüttenindustrie und bei den Industrien der Holz⸗ und Schnitzstoffe, wo die Jungen überpiehesd ziemlich schwere Handlanger⸗ arbeit zu verrichten haben, ist mit Genugthuung zu begrüßen. Eine erhebliche Abnahme der weiblichen Jugendlichen ist im Hütten⸗ wesen (von 421 im Jahre 1893 auf 381 im Jahre 1894 und 199 im Berichtsjahre) und zwar in erster Linie bei den Zinkhütten und noch mehr auf den Koksanstalten zu beobachten. Abgesehen von der Erschwerung durch Führung der Verzeichnisse und Arbeits⸗ bücher hat die Erkenntniß, daß die Arbeit auf den Hüttenwerken für die im Uebergangsstadium der Entwickelung begriffenen Mädchen von 14 bis 16 Jahren zu anstrengend ist, viele Werksleitungen veranlaßt, von ihrer Einstellung abzusehen. Ueberhaupt wird jetzt bei Anlegung von Arbeitern ihre körperliche Leistungsfähigkeit und ihr Gesundheits⸗ zustand eingehender wie früher in Rücksicht gezogen; infolgedessen ist auch für die jugendlichen Arbeiter eine günstige Verschiebung aus schwererer in mehr bekömmliche, leichtere Thätigkeit wahrnehmbar.“ (Oppeln.) „Im allgemeinen werden Mädchen, wo sie nur irgend verwendbar sind, orgezogen und daher dürfte es auch gekommen sein, daß die Zahl der maͤnnlichen jugendlichen Arbeiter um 392 ab⸗, die der weiblichen um 68 zugenommen hat. In den⸗ jenigen Betrieben, in welchen in Tag⸗ und Nachtschicht gearbeitet wird, wie in den Zuckerfabriken, sind die jugendlichen Arbeiter schon wegen des Schichtwechsels unbequem und kaber fast ganz verschwunden. Nur in drei Zuckerfabriken sind noch einige, in einer sogar 10 in der Nacht angetroffen worden. Da bei zwei Fabriken die Verwarnung nicht geholfen hatte, ist das gerichtliche Strafverfahren eingeleitet worden.“ (Breslau.)
Der Frage, in welcher Weise etwa jugendliche Personen und besonders Kinder, die in Fabriken keine Aufnahme fanden, anderwärts beschäftigt worden sind, ist eine Anzahl von Aufsichtsbeamten näher getreten und dabei mehrfach zu dem EGef elangt, 8 in manchen Industriezweigen ein Abströmen jugendlicher Personen in kleingewerbliche und hausindustrielle Betriebe stattgefunden hat, und daß hier ihre Beschäftigung, weil den Schutzbestimmungen der §§ 135 flg. der Gewerbeordnung nicht unterworfen, sich in einer für die geistige und körperliche Entwickelung der jugendlichen Personen ungünstigeren Weise vollziehe. Es liegt hierzu eine FrcHere Reihe interessanter Beobachtungen vor, deren Besprechung indessen einem besonderen Ar⸗ tikel vorbehalten bleiben soll.
Zuwiderhandlungen gegen die zu Gunsten der jugendlichen Arbeiter erlassenen Schutzbestimmungen sin⸗ während des Berichts⸗ jahres in noch zahlreicheren Fällen festgestellt worden als 1894. In hervorragendem Maße sind hierbei die Feleten betheiligt. Wie im Vorjahre, handelt es sich in erster Linie um Verstöße mehr for⸗ maler Art, wie nicht vorschriftsmäßige Führung der Arbeitsbücher, Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die Verzeichnisse und Aushänge u. dergl. Vielfach ist aber auch eine verbots⸗ widrige Beschäftigung von Kindern in Fabriken, eine über⸗ 895 lange Beschäftigung junger Leute sowie die Nicht⸗ einhaltung der für jugendliche Personen vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Arbeitspausen beobachtet worden. So berichtet z. B. der Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath für den Bezirk Breslau: „Die Führung der Arbeitsbücher läßt in vielen Fällen noch zu wünschen übrig, immerhin ist aber eine allgemeine Besserung gegen das Vorjahr erkennbar. Falsche Umschläge, alte, nicht den vorge⸗ schriebenen Formularen entsprechende Arbeitsbücher wurden noch mehr⸗ fach gefunden, auch solche, in denen die Unterschrift des Amtsvorstehers fehlte. Zwei Arbeitsbücher waren von jungen Leuten unter 16 Jahren fefälscht, um älter zu erscheinen. Von den Gewerbeaufsichts⸗ eamten sind in 253 Anlagen Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen, betreffend jugendliche Arbeiter, festgestellt worden. 49 Personen wurden, soweit bekannt geworden, wegen der Zuwiderhandlungen bestraft. Hervorzuheben ist, daß im Bezirk der Gewerbe⸗Inspektion Breslau in 26 Fabriken 91 junge Leute länger als 10 Stunden beschäftigt waren und in 23 An⸗ lagen jungen Leuten die vorgeschriebenen Pausen nicht gewährt wurden. In 13 Ziegeleien und einer Weberei wurden schulpflichtige Kinder angetroffen. In den Steinbrüchen um Striegau wurden bhenanice Arbeiter mit den erwachsenen Arbeitern elf Stunden beschäftigt. Ein Steinbruchbesitzer, welcher gleichzeitig Steinmetz⸗ meister ist, weigerte sich, eine Aenderung eintreten zu lassen, weil er behauptete, seine jugendlichen Arbeiter als Steinmetz⸗ lehrlinge im handwerksmäßigen Betrieb zu beschäftigen. In einer kleinen Maschinenfabrik wurde ein jugendlicher Arbeiter ermittelt, welcher in einer zwölfstündigen, früh um 5 Uhr beginnenden Schicht beschäftigt war. In Betreff der Pausen ist am meisten in der Gruppe für Bekleidung und im polygraphischen Gewerbe gefehlt worden, in beiden Gruppen ist die Accordarbeit an kleinen Maschinen und das Durcharbeiten der älteren Leute ohne besondere Pause die Veranlassung iu den Uebertretungen.’“ Aehnliche Wahrnehmungen sind noch von vielen anderen Aufsichtsbeamten gemacht worden, und es möge genügen, hier nur noch die folgende Berichtstelle anzuführen: „Die für die jugendlichen Arbeiter ec gesetzlichen Bestimmungen werden im allgemeinen jetzt sorgfältiger beobachtet als früher. Daß die Zahl der ermittelten Zuwiderhandlungen in den gewerblichen Anlagen noch erheblich ist, hat hauptsächlich darin seinen Grund, daß sich unter den besichtigten Anlagen eine größere Anzahl tleinere befinden, welche zum ersten Male von der Gewerbe⸗Inspektion revidiert worden sind. Immerhin hat gegen das Vorjahr eine erfreuliche Abnahme der Zuwider⸗ handlungen stattgefunden. In vielen Wind⸗ und Wassermühlen stellte der Gewerbe⸗Inspektor fest, daß weder eine 10 stündige Arbeitszeit noch eine, regelmäßige Nacht⸗ und Sonntagsruhe ein⸗ gehalten wurde, es kam vielmehr vor, daß die Lehrlinge gleich den Gehilfen 17 bis 18 Stunden arbeiten mußten. In allen Fällen ist die zuständige Polizeiverwaltung um Abstellung der Mißstände ersucht worden. Eine zu lange Arbeitszeit wurde fast ausschließlich in kleinen, bis⸗ ber noch nicht revidierten Anlagen ermittelt; darunter befand sich eine städtische und eine einem Amtsvorsteher gehörige Ziegelei. Die Ver⸗ längerung der Arbeitszeit betrug in allen Fällen ½ bis 1 Stunde.
uch eine größere, zweifellos als Fabrik anzusehende Tischlerei beschäf⸗ tigte einen jugendlichen Arbeiter täglich 11 Stunden, wofür die Be⸗ sitzer gerichtlich mit 10 ℳ bestraft wurden. In einigen Anlagen vorden schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren gleich den jugendlichen ebeitern 10 Stunden täglich beschäftigt, und es stellte sich heraus, daß in desen Fällen die Kinder von ihren Eltern dem Arbeitgeber als jugend⸗ jche Arbeiter zugeführt worden waren; eine genaue Prüfung der Arbeitsbücher war unterlassen worden. Auch Schulkinder wurden och wiederholt in Fabriten beschäftigt angetroffen. Einige Buch⸗ ruckereien hatten den Ausweg getroffen, das Falzen nicht in ihrem genen Betriebe, sondern in zu diesem Zwecke gemietheten Räumen nainehmen se lassen und zwar angeblich von besonderen Unternehmern, ss che ihrerseits die Schulkinder beschäftigten. Die Polizeiverwaltung 1 ersucht worden, die erforderlichen Feststellungen zu machen und b eenen Falles Strafanträge zu stellen. In den Gußputzereien der secengiebereien werden noch vielfach im jugendlichen Alter Ehende Arbeiter verwendet. Da dieselben durch den e. ttaub außerordentlich zu leiden haben, so wurde, so lange nicht be⸗
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sondere Einrichtungen zur Unschädlichmachung des Staubes getroffen sind, die Beschäftigung von Arbeitern unter 18 Jahren Grund des § 120 c der Gewerbeordnung untersagt. In der Maschinen⸗ hechelei einer Spinnerei wurden ausschließlich Burschen im Alter von 16 bis 20 Jahren beschäftigt. Sie waren alle körperlich zurückge⸗ blieben und vielfach mit Lungenleiden behaftet. Auch hier wurde die ö ‚von Arbeitern unter 18 Jahren verboten. In der Ge⸗ werbe⸗Inspektion Görlitz hat die Zahl der Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen eine augenfällige Abnahme erfahren. Auch hier ist festgestellt worden, daß die Besitzer kleinerer Anlagen, Ma⸗ schinenfabriken, Schlossereien und dergleichen, in denen Lehrlinge beschäftigt werden, ihre Anlagen in Bezug auf die Gewerbeaufsicht gewöhnlich nicht als Fabriken, sondern als Werkstätten ansehen und dann glauben, von einer Beschränkung der Arbeitszeit, wie sie die Gewerbeordnung vorschreibt, entbunden zu sein. Dieser Auffassung haben sich auch die Gerichte angeschlossen, da einige Besitzer, gegen welche in früheren Jahren Strafantrag gestellt worden war, freigesprochen wurden. Der Zweck und der Werth der Arbeitsbücher wird von den meisten Arbeitern, von vielen Arbeitgebern und auch von manchen Polizei⸗ verwaltungen vollständig verkannt. Dies beweist die Thatsache, daß die Arbeiter die Arbeitsbücher vielfach beim Abgange aus der Arbeit im Stich lassen, daß die Arbeitgeber die Bücher beim Eintritt in die Arbeit gar nicht einfordern und die erforderlichen Eintragungen unter⸗ lassen und daß die Polizeiverwaltungen auf Wunsch neue Arbeits⸗ bücher ohne weiteres ausstellen, in einigen Fällen sogar solche mit nicht mehr gültigem Vordruck.“ (Liegnitz.)
Die Zahl der Ausnahmebewilligungen auf Grund des § 139 der Gewerbeordnung hielt sich in sehr engen Grenzen. In einer größeren Zahl von Bezirken wurden solche Ausnahmen über⸗ haupt nicht nachgesucht oder nicht bewilligt; und soweit in anderen Bezirken vereinzelte Ausnahmebewilligungen gemäß § 139 Abs. 2 er⸗ folgten, wurde meist gestattet, die Frühstücks⸗ und Vesperpause auf je † Stunde abzukürzen oder auch die letztere ganz wegfallen zu lassen unter der Bedingung, daß die Mittagspause auf 1 ½ oder 2 Stunden verlängert werde, bei periodischer Ermäßigung der gesammten Arbeits⸗ dauer in gewissen Betrieben auf 7 oder 8 Stunden auch ohne weitere Bedingung.; “
8 5 5 ‧“ Aus Langenbielau wird dem „Vorwärts“ zum Weber⸗ ausstand geschrieben: Um über die Zugeständnisse der Firma B. Neugebauer Söhne Beschluß zu fassen, fanden sich am Montog Morgen die Ausständigen zusammen. Die Versammlung be⸗ schloß, die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn sich bei geheimer Abstimmung ein Viertel der Ausständigen für Aufnahme der Arbeit erklären würde. Bei der Abstimmung wurden 447 Stimm⸗ 5 abgegeben; davon erklärten sich 445 gegen die Aufnahme der rbeit. Mithin ist die Weiterführung des Ausstands beschlossen. Der Arbeiterausschuß wurde beauftragt, weitere Verhandlunzen mit B. Neugebauer Söhne anzuknüpfen. (Vgl. Nr. 171 ier in Berlin haben der „Post“ zufolge die Hutarbeiter vorgestern ihren allgemeinen Ausstand, der erfolglos blieb, für beendet erklärt. (Vgl. Nr. 170 d. Bl.) — Die Ber⸗ liner Radfahr⸗Dienstmänner haben am Dienstag in einer Versammlung beschlossen, bei dem Institut die Herab⸗ setzung der Abgabe für Rad und Uniform von 1,60 ℳ auf 1 ℳ zu beantragen, weil die Einnahmen sich verringert haben. Für den Fall E ihrer Forderung wollen sie in einen Ausstand eintreten.
Aus Wien berichtet die „Presse’, daß im Ausstande der dortigen Spenglergehilfen (Klempner) in so fern eine Wendung eingetreten ist, als sich die Zahl der unter den alten Bedingungen arbeitenden Gehilfen gegen den Stand der Vorwoche vermehrt. Das Comité der Meister erklärt es als unrichtig, daß 65 Unternehmer die Forderungen der Gebhbilfen bewilligt hätten. Richtig sei, daß bei 65 Unternehmern gearbeitet werde; bei den meisten von ihnen geschehe dies jedoch unter den alten Sefangereen. (Vgl. Nr. 168 d. Bl.) — Der Ausstand der Wagnergehilfen, welcher nun schon drei Wochen währt, dauert fort. (Vgl. Nr. 161 d. Bl.)
„Aus Lille meldet „W. T. B.“ Der Kongreß der fran⸗ zösischen Arbeiterpartei ist gestern Vormittag eröffnet worden. Es sind 315 Delegirte anwesend.
Kunst und Wissenschaft.
Ueber den Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Bastian, dessen siebzigster Geburtstag vor kurzem im Museum für Völkerkunde festlich begangen wurde degt. Nr. 152 d. Bl.), ist, wie die „Nat. Ztg.“ mittheilt, gestern in Berlin in einem Briefe d. d. Singapore, 24. Juni 1896, eine Nachricht eingetroffen, in welcher ein Herr E. Rostados mittheilt, daß Professor Dr. Bastian ihn am 20. Juni besucht und seine ethnographischen Sammlungen besichtigt habe, welch letztere sein höchstes Interesse hervorgerufen hätten, sodaß er deren Erwerb für das Königliche Museum für Völkerkunde zu Berlin als wünschenswerth bezeichnete. Professor Dr. Bastian ging Anfang März mit einjährigem Urlaub nach Aden, indem er den Suez⸗Kanal durchschiffte, hielt sich einige Zeit auf Java auf, wo er Empfehlungsbriefe aus Hamburg für Tongking er⸗ wartete, war bis zum 23. Juni in Singapore, reiste dann nach Tongking (Anam) und wird sich weiter in das Innere begeben.
— In der Internationalen Kunstausstellung zu Berlin ist gestern das vor kurzem angekündigte neue Gemälde von Eduard von Gebhardt eingetroffen und im Saal 35 der Düsseldorfer Abtheilung eingereiht worden. Das Bild stellt die Auferweckung des Lazarus dar, der aus dem Sarkophag sich aufgerichtet hat, von sorgenden Händen umgeben. Die Scene ist eine stimmungsvolle Friedhofsland⸗ chaft. Im Mittelpunkt steht die dahinschwebende Lichtgestalt Christi; er streichelt das goldblonde Haar eines Mädchens, das, überwältigt von unaussprechlichem Dank, vor ihm aufs Knie gesunken ist. Links vor einem Portal staut sich die Menge; in den Gesichtszügen der Männer und Frauen spiegelt sich eine ganze Skala von Empfin⸗ dungen, vom Schreck und Erstaunen bis zu freudiger Begeisterung.
— Bei archäologischen Studien über den Drachenfels bei Dürkheim, an dem noch heutzutage die deutsche Volkssage von Siegfried, dem Drachentödter, haftet, gelang es, in der sogenannten Drachenhöhle, einer natürlichen Höhlung, etwa 5 m unterhalb der Felsmasse des Drachenfels, eine Runen⸗Inschrift zu entdecken und zu deuten. Dieselbe enthält mit Sicherheit den Namen des Widmers, Ithersid = Itherfrid, der nach Dr. Wilser „blühend schön“ bedeutet. Die Inschrift schent dem Kriegsgotte Tyr gewidmet zu sein. Der Entdecker, Prof. Mehlis, hält diese Inschrift, wie er in Nr. 5 und 6 des „Korrespondenzblattes der deutschen Anthropologischen Gesellschaft“, 1896, ausführt, für ein Werk der in der karolingischen Zeit bis Mainz, Speyer und Straßburg handeltreibenden Friesen und nimmt als Zeit für sie den Beginn des 8. “ unserer Zeitrechnung an. Die Inschrift wird demnächst ausgehoben und in das Kantonal⸗ Museum zu Dürkheim a. d. Haardt verbracht.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die brandenburgische Fischerei⸗Schutzgenossenschaft hat jetzt durch Aussetzen von Krebsen den Versuch gemacht, die in ihrem Bezirk belegenen Gewässer wieder mit diesen Thieren zu bevölkern, und zur Förderung dieses Versuchs die Mitglieder auf⸗ gefordert, in den nächsten zwei Jahren den Krebsfang in möglichst geringem Umfange auszuüben. Besonders aber wird darauf auf⸗ merksam gemacht, daß der Fang von Krebsen, die vom Kopf bis zum Schwanzende nicht 10 Zentimeter messen, mit Geldstrafe bis zu 150 ℳ oder entsprechender Haft bestraft wird. Bei der gleichen Strafe ist übrigens auch der Fang von Karpfen, die nicht 28 Zentimeter messen, verboten.
aris, 22. Juli. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ ver⸗ zffen wict die Ernteschätzungen nach dem Stand vom 15. d.
Der Durchschnittsstand des Winterweizens stellt sich auf 74 gegen 69 im Jahre 1895, derjenige des Frühjahrsweizens auf 71 gegen 72 im Jahre 1895, der Hurchschnittestand des Roggens auf 80 gegen 76, derjenige des Frühjabrshafers auf 71 gegen 81 und derjenige der Frühjahrsgerste auf 76 gegen 83 im Vorjahre.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ u 8 Maßregeln. “
Durch Königliche Verordnung vom 16. d. M. ist für Herkünfte von Port Said Quarantäne angeordnet worden; alle Häfen, welche von Port Said weiter als 165 km entfernt sind, gelten als choleraverdächtig.
Norwegen.
Durch Königliche Verordnung vom 8. d. M. ist das s. Z. gegen Rußland bezw. Galizien und die Bukowina erlassene B.,8 gen Einfuhr von gebrauchter Wäsche, gebrauchten Kleidungs⸗ stücken ꝛc. aufgehoben worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 160 vom 10. Juli 1894.)
Die behufs Berathung von Mitteln zur Bekämpfung der Viehseuchen nach Hamburg berufene Konferenz 848G vor⸗ Fisn im dortigen Stadthause statt. Es nahmen daran, dem „Hamb.
orr.“ zufolge, theil der Regierungs⸗Präsident in Schleswig Zimmer⸗ mann, der Geheime Regierungs⸗Rath Rosenhagen aus Altona, die Landräthe der schleswig⸗holsteinischen Kreise Rendsburg, Husum, Eiderstedt, Norder. und Süder⸗Dithmarschen, Itzehoe und Pinneberg und die Kreis⸗Thierärzte Veterinär⸗Physikus Wedekind und Vollers aus Altona. Aus waren zugegen die Senatoren Hachmann und Roosen, Spyndikus Roeloffs, Dr. Friedheim, Schlachthof⸗Direktor Boysen und Staats⸗ Thierarzt Vollers. Zur Besprechung gelangten die Fragen: 1) welche Maßnahmen gemeinsam von den preußischen und hamburgischen Be⸗ hörden zu treffen sind, um den Versand von Fettvieh aus den wegen der Maul⸗ und Klauenscuche verseuchten Kreisen ee. thunlichst zu ermöglichen; 2) daß die thierärztliche Untersuchung des auf den Altonaer Rampen ankommenden Viehs und der in der Bleicher⸗ straße in Altona abgehaltenen kleinen Viehmärkte in Zukunft durch hamburgische Veterinärbeamte und durch Vermehrung des thierärztlichen Personals in Altona zur Ausführung gelangen solle; 3) daß die Dauer der 10 tägigen Quarantäne für dänisches Vieh für die ver⸗ schiedenen Quarantäne⸗Anstalten gleichmäßig geregelt werden möge Ueber alle drei Fragen wurde nach eingehender Berathung ein voll⸗ ständiges Einvernehmen erzielt. Die thierärztliche Untersuchung der Thiere vor dem Transport nach Hamburg, die Zulässigkeit dieser Transvorte an bestimmten Wochentagen, die Abschlachtungsfristen für die Thiere u. s. w. wurden berathen und festgestellt. Auch hinsichtlich der thierärztlichen Kontrole auf den Altonaer Vieh⸗ rampen wurde der hamburgischen Veterinärbehörde auf Grund der im Jahre 1873 abgeschlossenen Konvention das Recht zugestanden, die thierärztliche Kontrole in Altona durch hamburgische Veterinär⸗ beamte ausführen zu lassen. Zugleich wurde auf eine Vermehrung der thierärztlichen Kräfte in Altona Bedacht genommen. Die Frage der Feststellung einer gleichen Quarantänezeit in den verschiedenen Quarantäne⸗Anstalten erlangte dahin ihre Erledigung, daß in Zu⸗ kunft die Quarantänezeit mit der vüin fäheüng der Thiere indie Anstalt beginnt und, von dieser Zeit an ge⸗ rechnet, volle zehn Tage zu dauern hat.
„Koscheh, 21. Juli. Die Cholera, welche bis gestern be⸗ trächtlich abgenommen hatte, ist aufs neue heftiger ausgebrochen. Es wird ein neues Spital in der Wüste gebaut.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. “ An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 12 526, nicht rechtzeiti 8 v feten hes n er esien sind am 20. d. M. gestellt 4558, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. gefte ges
— Aus dem Regierungsbezirk Merseburg wird berichtet: Die Kupferpreise sind im Laufe des letzten Vierteljahres nicht un⸗ wesentlich gestiegen. Der durchschnittliche Verkaufspreis für Mans⸗ felder Kupfer betrug in der Zeit vom 1. April bis 10. Juni d. J. 99,73 ℳ für 100 kg, gegen 97,44 ℳ im I. Quartal. Anfang Juni wurde Mansfelder Kupfer sogar zu 106 ℳ für 100 kg verkauft. Eine weitere Erhöhung der Preise wird sich in der nächsten 2. kaum durchsetzen lassen, weil die Konsumenten bei dem jetzigen hohen Preis mit weiteren Käufen sich abwartend zeigen. Die letzte Preiserhöhung wird zum theil auf Spekulation zurückgeführt, in der Hauptsache mag sie aber in dem großen Verbrauch von Kupfer in Europa und der dadurch bewirkten stetigen Abnahme der Vorräthe begründet sein. — Die Silberpreise sind fast unverändert geblieben wie im Vorvierteljahre. Der durchschnittliche Verkaufspreis für Mansfelder Silber betrug in der Zeit vom 1. April bis 10. Juni d. J. 91,50 ℳ für das Kilogramm, während er im vorigen Quartal 91,25 ℳ betragen hat. — Die Lage der Mansfelder Gewerkschaft hat sich augenblicklich wieder etwas günstiger gestaltet, sodaß die Kuxe, die im vorigen Jahre noch mit 252 notierten, heute bereits mit 584 bezahlt werden. Zum ersten Mal ist in diesem Jahre wieder eine, wenn auch nur geringe, Aus⸗ beute gezahlt worden.
„Koönigsberg, 21. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen weichend. oggen weichend, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 101. Gerste nbig. Hafer fest, do. loko pr. 2000 Pfd. Seheee 112. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 106,00. Spiritus pr. ec eu 100 % loko 34,00, do. pr. Juni 33,90, do. pr. Sept.
Danzig, 21. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert, Umsatz 50 t, do. inländ. hochbunt und weiß 142, do. inländ. hellbunt 139, do. Transit hochbunt und weiß 106, do. hellbunt 103, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Sept.⸗Okt. 138,50, do. Transit pr. Sept.⸗Okt. 98,50, Regulierungspreis zum freien Verkehr 140. Roggen loko unverändert, inländischer 102, do. russischer und polnischer zum Transit 68, do. Termin pr. Sept.⸗Okt. 102,00, do. Termin Transit pr. 2. „.. 68,50, do. Regu⸗ lierungspreis zum freien Verkehr 103. Gerste, große (660 — 700 Gramm) 112. Gerste, kleine (625 — 660 Gramm) 105,00. Hafer, inländischer 113,00. Erbsen, inländische 110,00. Spiritus loko kontingentiert 53,50, nicht kontingentiert 33,50.
Stettin, 21. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen matt, loko —, per Juli⸗August —, per September⸗Oktober 137,00. Roggen matt, loko —,—, per Juli⸗August —,—, pr. September⸗ Okt. 110,00. Pommerscher Hafer loko 118—-124. Rühöl loko unverändert, per Juli⸗Aug. 45,50, per Septbr.⸗Oktbr. 45,50. Spiritus matt, loko mit 70 ℳ Konsumsteuer 33,40. Petroleum loko 10,55.
Breslau, 21. Juli. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus per 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juli 53,40, do. do. 70 ℳ Verbrauchsabgaben pr. Juli 33,40.
Magdeburg, 21. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 9,50 — 9,70, Nachprodukte exkl. 75 % Rendement —,—. Ruhig. Brotraffinade 1 25,00. Brotraffinade II 24,75. Gem. Raffinade mit Faß 24,50 — 25,50, Melts I1 mit Faß 23,75. Rubhig, stetig. Roh⸗ zucker I. Produkt Transito f. a. B. S per Juli 9,37 ½ Gd., 9,45 Br., pr. August 9,45 bez. und Br., pr. September 9,57 ⅞ Gd., 9,60 Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,97 ½ Gd., 10,02 ½ Br., pr. Januar⸗ März 10,22 ½ Gd., 10,25 Br. Stetig.
Bremen, 21. Juli. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer BA 8—8. Loko 6,25 Br. Kusstsches Petroleum. oko 6,15 Br. Schmalz matt. Wileor 20 ¾ 4, Armour sbield
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