1896 / 180 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Durchführung der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit erwachsener Arbeiterinnen in Preußen.

Die Zahl der erwachsenen Arbeiterinnen, welche im Jahre 1895 a den der vpesschen Gewerbeaufsicht unterstellten Betrieben be⸗ schäftigt waren, ist bereits in Nr. 170 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ mitge⸗ stheilt worden. Auf die verschiedenen Gewerbezweige vertheilen sie sich, wie folgt: Es wurden in den preußischen Aufsichtsbezirken ins⸗ gesammt beschäftigt:

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—. „Arbeiterin nen 16 bis 21 V über zusammen

in den Industriezweigen Fahzer ult si Jabr alt

1895, 1894] 1895] 18941 1895 1894 Vergban, Pürten⸗- und

linenw., Torfgr. .5 720 6 469 8 258 8 189 13 978] 14 658 Industrie der Steine u. Erden . . 7 390 7 225/112 166 10 889]/ 19 556 18 114 Metalverarbeinunß .. 7888 7558 7090,6 820] 14 994 14 373 Maschinen, Werkzeuge, Instrumente, Apparate 2 473 2 484 3 919 3 979]/ 6 392 6 463 Industrie. . 2 359 2 228]⁄ 3 291 3 237] 5 650 5 465 Forstwirthschaftl. Reben⸗ produkte, Leuchtstoffe, 8 Fette, Oele u. Firnisse 1 1 0011 768=1 1 1757.11 007 7, 2 176, 1 775 Textilindustrie 52 718 50 26182 535/78 058 135 253 128 319 und Leder 9 551 9 127[11 394 10 884s 20 945 20 011

ndustrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe.. 2 220 2 079 3 414 3 4111 5 634 5 490

Nahrungs⸗ u. Genuß⸗

mittet 1u““ 8. 17 526 16 335[28 663 26 357] 46 189 42 692 Bekleidung u. Reinigung [13 75112 488116 244 ,16 119] 29 995 28 607 Polvgraphische Gewerbe 3 760] 3 717 3 899 3 6477 7 659 7 364

Sonstige Industriezweige 973 y986]ʃ 1 668] 1 466¹⁄ 2 641] ÿ2 452

Die größte Zunahme an erwachsenen Arbeiterinnen weisen dem⸗ nach die Textilindustrie, die Industrien der Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mittel, der Steine und Erden sowie der Bekleidung und Reinigung auf; in diesen Industriezweigen überschreitet sie das normale Ver ält⸗ niß, und in den Zigarrenfabriken wie in den Ziegeleien vieler Re⸗ gierungsbezirke hat geradezu eine Verdrängung der männlichen durch weibliche Arbeiter stattgefunden. Einen Rückgang hat die Kopfzahl der beschäftigten Arbeiterinnen nur im Bergbau, Huüͤtten⸗ und Salinen⸗ wesen und in der Industrie der Maschinen, Werkzeuge, Instrumente Wund Apparate erfahren. Von der Mehrzahl der Aufsichts⸗ beamten wird die vermehrte Einstellung von Arbeiterinnen in fast allen Industriezweigen dem lebhafteren Geschäfts⸗

ang zugeschrieben, während der Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath h WMer eburg und andere Berichterstatter z. B. die Vermehrung der weiblichen Arbeitskräfte in den Industrien der Steine und Erden auf den flauen Geschäftsgang dieser Gewerbezweige, der die Besitzer zur Feätebdenng billigerer Arbeitskräfte bewogen habe, zurückführen. Das Berichtsjahr brachte zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten der Arbeiterschutzgesetze von 1891 in fast allen Industrien, welche Arbeiterinnen in größerer Zahl beschäftigen, eine lebhafte, zum theil rasch 8 entwickelnde Aufwärtsbewegung. Die früher allgemein

ebräuchlichen Mittel, den in solchen Zeiten auftretenden Mangel an rbeitskräften auszugleichen: die Zuhilfenahme von Nachtarbeit,

von Ueberstunden in gesetzlich unbeschränktem Umfange u. s. w.

sind für Arbeiter weiblichen Geschlechts nicht mehr anwendbar, und es müssen deshalb andere Wege gesucht werden, um die steigende Nachfrage nach den Erzeugnissen der Industrie zu befriedigen. Daß hierbei nicht immer und überall sofort das Richtige getroffen wird, daß namentlich in der Uebergangszeit viel Energie, Geschäftskenntniß

und ernstlicher guter Wille erforderlich sind, um den Schutz der

Arbeiterinnen mit den Anforderungen in Einklang zu bringen, welche die Erhaltung und Förderung des Absatzes, insbesondere auch nach

dem Auslande, an den Unternehmer stellen, bedarf keiner weiteren

Ausführung. Von diesem Gesichtspunkt gehen die nach⸗ stehenden des Gewerbe⸗Inspektors zu Barmen aus. Der Beamte sagt: „Eine Wirkung der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit erwachsener weiblicher Arbeiter tritt

in diesem Jahre im hiesigen Bezirk viel schärfer zu Tage als in den

Vorjahren, nämlich die Wirkung, daß in Zeiten des geschäftlichen Aufschwungs eine größere Zahl von Arbeiterinnen erforderlich ist, als vor dem Inkrafttreten der bezüglichen Bestimmungen. Einzelne Zweige der hiesigen Textilindustrie Riemendreherei und Band⸗ weberei sind zum theil so stark beschäftigt, daß sie zur Bewältigung

der einlaufenden Aufträge für die erwachsenen veeinsichem Arbeiter

Doppelschichten mit Tag⸗ und Nachtbetrieb oder auch einfache Schichten mit sehr langer, bis zu vierzehnstündiger, nur durch eine einstündige Mittagspause unterbrochener Arbeitszeit eingerichtet haben. Um die hierfür erforderlichen Nebenarbeiten, die praktisch nur von Arbeiterinnen aus⸗ geführt werden können, in Iändisee Arbeitszeit zu bewältigen, war zu⸗ nächst die Beschaffung einer größeren Zahl Hilfsmaschinen (Spul⸗Dublier⸗ spelmaschinen) erforderlich, zu deren Bedienung eine größere Zahl von rbeiterinnen neu eingestellt werden mußte. Diese Wirkung des Gesetzes ist gewiß die erstrebte. Sie verhindert wirksam die Ueberanstrengun der Arbeiterinnen und macht Zustände unmöglich, wie sie jett no im Handwerk herrschen, wo Arbeiterinnen in der Saison, wie kürzlich in Elberfeld wurde, wochenlang tstic bis 11 und 12 Uhr Nachts, in einem Falle sogar bis 4 Uhr Morgens beschäftigt werden. Besorgnißerregend ist nur, daß in Zeiten des Rückgangs und selbst des nermalen Geschäftsgangs die überschüssigen Arbeiterinnen die Zahl der Arbeitslosen vermehren werden. Auch erlaubt diese Er⸗ cheinung meines Erachtens den Rückschluß, daß, wenn das Gesetz auch ür die erwachsenen männlichen Arbeiter die Arbeitszeit festlegen und ie Nachtarbeit verbieten sollte, die Unregelmäßigkeit in der Beschäf⸗ tigung sich noch wesentlich verschlimmern wird. Die Fabrikanten, namentlich die der Textilindustrie, welche immermehr Saisonindustrie wird, werden gezwungen sein, ihre Fabriken und den Bestand an Arbeitsmaschinen erheblich zu vergrößern, um in der hohen Saison ihre Kunden befriedigen zu können. Die Arbeiter⸗ zahl wird erheblich vermehrt werden müssen, aber nur während eines Theils des Jahres beschäftigt werden können.“ 822 berichtet der Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath für den Auf⸗ sichtsbezirk Frankfurt a. O.: „Eine erhebliche Verminderung der Zahl der Arbeiterinnen wird in absehbarer Zeit kaum eintreten, weil einerseits bei dem heutigen Stande der Technik die Arbeiterinnen für gewisse Iüesrewage und gewisse Arbeiten unentbehrlich sind, sich in der Regel leichter lenken lassen und vielfach fleißiger und eelakäie arbeiten als die Männer, und weil andererseits die durch das Gesetz vorgeschriebenen Ein⸗ schränkungen in der Arbeitszeit sich insofern weniger fühlbar machen, als in vielen Betrieben für den normalen Geschäftsgang schon jetzt der elfstündige Arbeitstag besteht. Eine große Anzahl von Fabrik⸗ besitzern hat dem Gewerbe⸗Inspektor zu Kottbus gegenüber wiederholt den Wunsch ausgesprochen, daß allgemein der elfstündige Normal⸗ arbeitstag eingeführt werden möge. Sie versprechen sich davon eine heilsame Eindämmung der auf allen Gebieten auftretenden Ueber⸗ produktion und heben mit Recht hervor, daß durch eine derartige Maß⸗ nahme die Durchführung der für die Arbeiterinnen gegebenen Schutz⸗ vorschriften ganz von selbst gewährleistet werde. Wenn man in einzelnen Industriezweigen, beispielsweise in der Tuchfabrikation, von Ansang an bestrebt gewesen ist, den durch die Arbeilerschutzgescz gebung hervorgerufenen Ausfall an Arbeitszeit durch Verwendung schneller gehender Maschinen wieder auszugl „so ist man sich in den Kreisen der einsichtigeren Fabrikanten doch auch sehr bald darüber klar ge⸗ worden, daß die neueren ö infolge des schnelleren Ganges auch eine verschärfte Aufmerksamkeit seitens des Arbeiters erfordern, seine tägliche Leistungsfähigkeit schneller aufzehren und dadurch eine derartig lange regelmäßige Arbeitsdauer, wie sie früher üblich war, von selbst ausschließen.“ Die ermittelten Zuwiderhandlungen gegen die die Be⸗ schäftigung von Arbeiterinnen regelnden gesetzlichen und bundesräth⸗

lichen Vorschriften waren zum theil nur geringfügiger Art, bezogen sich in vielen Fällen lediglich auf ormvor⸗ scheigten (Anzeigen, Aushänge) und ließen dann, weil zumeist auf Unkenntniß der Bestimmungen beruhend, eine Belehrung und Warnung der Unternehmer oder Betriebsleiter als ausreichend er⸗ scheinen, sofern nicht eine materielle Se hrr Arbeite⸗ rinnen durch diese Verstöße nachgewiesen wurde. In sehr zahlreichen ällen haben aber auch, wie aus allen Aufsichtsbezirken berichtet wird, ebertretungen der Bestimmungen hinsichtlich der zulässigen Arbeits⸗ zeiten in ausgedehntem Umfange stattgefunden. Besonders häufig waren die Zuwiderhandlungen in Ziegeleien. Die Durchführung der Be üßepfhes macht hier, wie mehrfach mitgetheilt wird, besondere Schwierigkeiten, weil die Besitzer namentlich der kleinen Ziegeleien die Verwaltung und Leitung beüfig in die Hände von Ziegelmeistern legen, die aus b- Arbeiterstande hervorgegangen sind und die Arbeits⸗ zeiten gern ihrem eigenen Belieben anpassen. Auch in der Zigarren⸗ snduftise sind zahlreiche Uebertretungen wahrgenommen worden. Die Verstöße gegen die Bestimmungen über die zulässigen Arbeitszeiten bestanden nach fast sämmtlichen Berichten zum weitaus größten Theil in der gesetzwidrigen Beschäftigung von Arbeiterinnen nach 5 Uhr Nachmittags an den Vorabenden vor den Sonn⸗ und Festtagen. So be⸗ richtet z. B. der Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath für den Aufsichts⸗ bezirk Breslau: „Die schon wegen Beschäftigung von 10 jugend⸗ lichen Arbeitern während der Nacht erwähnte Zuckerfabrik gewährte auch den Arbeiterinnen, welche bei der Verarbeitung des Saftes be⸗ chäftigt waren, keine einstündige Mittagspause. Auf Ersuchen um bstellung dieser dcae e hiceert entließ der Direktor die Arbeiterinnen. Wegen Beginns der Arbeit um 5 Uhr Morgens und Ueberarbeit von 49 Arbeiterinnen trotz vor⸗ hergegangener Verwarnung wurde gegen die Betriebsleitung einer Chamottefabrik Strafantrag gestellt. Ueber die in dieser Fabrik zahlreich vertretenen, beim Schlagen von Formsteinen be⸗ hestate Arbeiterinnen bemerkt der Gewerbe⸗Inspektor in Reichen⸗ bach: erscheint es mir, daß das in der Bekanntmachung, betreffend Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter in Ziegeleien, vom 27. April 1893 enthaltene Verbot der Ziegelstein⸗Handformerei durch 8 auch auf die in Chamottefabriken mit dem Schlagen von ormsteinen beschäftigten Arbeiterinnen ausgedehnt wird. Das Gewicht dieser Formsteine ist ungleich größer, die Masse zäher und schwerer zu bearbeiten als gewöhnlicher Zlegelthon, außerdem findet diese Beschäftigung über den Brennöfen in ziemlich hoher Temperatur statt, sodch auch in dieser Beziehung Gründe zu einer Ausnahmebestimmung 6* dürften“. 1s Uebelstand muß es 899% bezeichnet werden, daß in den hiesigen Granitsteinbrüchen zahl⸗ reiche Arbeiterinnen beim Schlagen, Aufladen und Transport von Steinen beschäftigt werden. Fn einem Steinbruch arbeiteten 14 Arbeiterinnen am Sonnabend bis 6 Uhr, in einem anderen 9 Arbeiterinnen täglich und am Sonnabend 11 ½ Stunden. Als un⸗ gehörig muß es auch bezeichnet werden, daß in einer Zuckerfabrik weidtiche Persenen zum Sacken und zum Transport von zwei Zentner schweren Zuckersäcken, noch dazu eine schiefe Ebene hinauf, verwendet werden. Ein Einspruch dagegen fand bei der Direktion kein Gehör. Wegen der Zuwiderhandlungen sind, soweit bekannt, elf Bestrafungen erfolgt.“ „Im allgemeinen äußerten sich die Arbeiterinnen auch über den früheren ebah der Arbeitszeit an Sonnabenden und Vorabenden der Festtage befriedigt. Die früheren Klagen über den damit verbundenen Lohnausfall sind seltener geworden. Leider wurde aber die Wohlthat des Gesetzes in manchen Fällen dadurch wieder aufgehoben, daß die Arbeiterinnen nach Schluß der Arbeitszeit oft noch längere Zeit, sogar bis 1 ½ Stunden, auf die Auszahlung ihres Lohnes warten mußten. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen an den Sonnabenden und Vorabenden der Festtage wurde durch 160 Revisionen kontroliert, dabei wurden 35 Uebertretungen festgestellt. Eine große Anzahl wurde am Vorabend des Buß⸗ und —, ermittelt. In einer größeren Industriestadt verstießen mit wenigen Ausnahmen alle Arbeitgeber gegen das Gesetz. Sie waren der Ansicht, daß der Bußtag nicht als Pesttag⸗ im Sinne des § 137 der Gewerbeordnung anzusehen sei. Von der Polizeiverwaltung ist daraufhin gegen die Betroffenen das Strafverfahren eingeleitet worden. Eine in den Tags zuvor revidierten Betrieben am Buß⸗ und Bettage selbst vorgenommene abermalige Revision ergab fast keine Verstöße gegen die gesetzlichen Be⸗ stimmungen. Dagegen ergab eine dritte. am darauffolgenden Sonn⸗ abend Abend vorgenommene Revision der gleichen Betriebe wieder in vier Fällen Vergehen gegen die obenerwähnten gesetzlichen Bestim⸗ mungen. Deshalb wurde gegen die Besitzer einer Filzschuhwaaren⸗, einer Handschuhe, einer Trikotagenfabrik und Buchdruckerei wiederum das gerichtliche Strafverfahren eingeleitet. In einer Zeitungsdruckerei wurden Arbeiterinnen Sonnabends bis 7 Uhr mit dem Anlegen der Druckbogen beschäftigt. Dem Aufsichtsbeamten gegenüber wurde dies auf Grund der Ausnahmebestimmungen für Gewerbe zur Be⸗ friedigung täglicher Bedürfnisse (Abfcnitt III Ziffer h 2 der ministeriellen Anweisung vom 11. März 1895) von dem Be⸗ triebsleiter für zulässig erklärt, weil nach dieser Vorschrift eine Beschäftigung von „Arbeitern“ bis Sonntag früh 6 Uhr zur Her⸗ stellung der Morgenausgabe statthaft erscheine. Daß diese Bestim⸗ mung sich nur auf fe Arbeiter bezieht, wollte dem Betriebs⸗ leiter schwer einleuchten. ie unzulässige Beschäftigung wurde durch Aufstellung einer Rotationsmaschiue, bei der nur männliches Be⸗ dienungspersonal erforderlich ist, abgestellt. Die Frauen wurden in selben Betriebe anderweit beschäftigt. In zwei Konservenfabriken zu Potsdam wurden ungesetzliche Beschäftigungen von Frauen an Sonn⸗ abenden nach 5 ½ Uhr ermittelt. Beide Fetzeiknten gaben unum⸗ wunden zu, daß sie ohne Bedenken die Arbeiterinnen des Abends, auch an Sonnabenden, so lange beschäftigt hätten, bis die an demselben Tage noch eingelieferten rohen Früchte oder Krebse aufgearbeitet waren. Auch in Zigarrenfabriken und in einer Glashütte wurden Ueber⸗ tretungen der ege eeeren In Perleberg ermittelte der dortige Beamte, daß vier Arbeiterinnen in einer Fabrik 19g Sonn⸗ abend und Vorabend von Festtagen r. is 6 Uhr beschäftigt waren. Der Arbeitgeber wurde mit 20 Geld⸗ strafe eventuell vier Tagen Gefängniß belegt.“ (Potsdam.) „Es war zu meiner Kenntniß gekommen, daß in einer Fabrik, welche ich bereits früher wegen Ueberbeschäftigung von Arbeiterinnen ver⸗ warnt hatten die Mädchen wiederholt von Freitag . bis Sonn⸗ abend Abend unter enhene einer Pause von 4 bis 6 Uhr am Sonn⸗ abend Vormittag und der üblichen Mittags⸗ und Frühstückspausen be⸗ schäftigt wurden. Den Mädchen wurde gesagt, sie könnten sich am Sonntag ausschlafen. Natürlich stellte ich Strafantrag, und die Mädchen wurden polizeilich vernommen. Sie bestritten einstimmig die Thatsache und behaupteten, gesetzmäßig beschästißt worden zu sein. Auf meine Veranlassung wurden die Maͤdchen, sowie auch einzelne ihrer Angehörigen nochmals unter eindring⸗ licher Verwarnung vernommen. Es stellte sich nun heraus, daß sie aus Furcht vor Entlassung die häS. ausgesagt hatten. Der Firmeninhaber wurde zu 100 Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt. Ein anderes gerichtliches Urtheil einen Fabrikanten mit 150 Geldstrafe event. 15 Tagen Gefängniß, seinen Werkmeister mit 50 event. 5 Tagen Gefängniß. In dieser Fabrik wurden die Mädchen Sonnabends wohl um 5 ½ Uhr entlassen, müßteg aber um 8 Uhr Abends wiederkommen, um nun noch bis 12 Uhr Nachts zu arbeiten. Noch schlimmer erging es einem Fabrikbesitzer, welcher zu 300 event. 30 Tagen Gefängniß ver⸗ urtheilt wurde. Hier handelte es sich um wiederholte Nichtgewährung der vorgeschriebenen Pausen für jugendliche Arbeiter und Nichtent⸗ lassung von Arbeiterinnen am Sonnabend um 5 ½ Uhr trotz wieder⸗ holter Verwarnung.“ (Solingen.)

Auf der anderen Seite liegen aber aus einer Reihe von Auf⸗ ichtsbezirken (z. B. Frankfurt a. O., biegnis, Magdeburg, Merse⸗ urg, Erfurt, Münster, Düsseldorf) auch richten vor, welche er⸗ kennen lassen, daß die Schutzbestimmungen in befriedigender Weise durchgeführt sind, oder daß jedenfalls im Berichtsjahre ein Fortschritt zum Besseren bemerkbar war.

Zu der Frage nach der Durchführung der Vorschrift im § 137 Abs. 4 der veewge.; nach der Arbeiterinnen über 16 Jahre, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, ½ v Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen sind, sofern diese

nicht mindestens eine und eine halbe Stunde beträgt, haben Aüch in diesem Jahre nur wenige Aufsichtsb eamte gekusfrt. Der Bericht⸗ erstatter für Potsdam sagt: „Erfreulicherweise war zu beob⸗ achten, daß die 1 der Arbeitgeber zur Gewährun längerer ittagspausen im Zunehmen begriffen ist. Au in diesem Jahre haben wieder einige Betriebe die Mittags⸗ pausen für alle Arbeiter innen auf 1 ½ Stunden verlängert, aber ver⸗ einzelt dafür die Nachmittagspause um Stangh verkürzt. In 2 Be⸗ trieben, 1 Tuch⸗ und 1 Papierfab rik, ist die Mittagspause für Ar⸗ beiterinnen sogar auf 2 Stunden, von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, festgesetzt. Mit diesen Einrichtungen waren die Ar⸗ beiterinnen nach Beren in allen Fällen einverstanden. Im übrigen ist kein Fall bekannt geworden, daß Arbeitgeber diesem Recht der Ar⸗ beiterinnen gegenüber grundsätzlich ablehnend sich verhalten hätten. Nur von Tuchindustriellen ist darauf hingewiesen worden, daß für gewisse Betriebsabtheilungen die Gewährung längerer Mittagspausen un⸗ vereinbar mit dem Betriebe sei, besonders bei allen Arbeiten, bei denen das Arbeitsprodukt von der Weiterarbeit anderer Arbeiter abhängig ist. So z. B. können in Spinnereien, wenn die Arbeiterinnen am Wolf ihre Arbeit früher niederlegten, die Arbeiterinnen an den Spinn⸗ maschinen nicht weiter arbeiten. Dagegen ist die zeitweise Unter⸗ brechung der Arbeit am Webstuhl für die übrigen Arbeiter ohne Einfluß. Bis heßt ist es noch stets gelungen, durch entsprechende Beschäftigung der Arbeiterinnen dem Wunsche um Verlängerung der Mittagspausen entgegenzukommen.“ In der Mehrzahl der Aufsichts⸗ bezirke scheinen indeß die Arbeiterinnen nur selten von der Stellung jenes Antrags Gebrauch gemacht zu haben.

Den Schwierigkeiten, welche viele Industrien, ganz besonders die Textilindustrie, im vergangenen Jahre gehabt vr. um der oft türmisch auftretenden Nachfrage zu entsprechen, ist es neben der Rück⸗ chtnahme auf die Neuheit der gegenwärtigen Sachlage auch zu⸗ zuschreiben, daß die Zahl der Ueberarbeitsbewilligungen auf Grund des § 138 a der Gewerbeordnung sehr erheblich zugenommen hat. Nach den statistischen Ausweisen sind im ganzen Königreich Preußen in 1062 Betrieben (gegen das Vorjahr +. 266) von den 15 549 b- zc., welche überhaupt Arbeite⸗ rinnen über 16 Jahre beschäftigten, 2063 (+ 631) Be⸗ willigungen von Ueberarbeit erwachfener Arbeiterinnen bis zu zwei Stunden an den Wochentagen außer Sonnabend vorgekommen. Die Zahl der betheiligten Arbeiterinnen ist von 61 534 auf 88 530. (von 302 628 überhaupt beschäftigten Arbeiterinnen) und die Zahl der bewilligten Ueberstunden von 1 049 894 ¾ auf 2 220 733 gestiegen, so⸗ daß auf jede Arbeiterin 25,1 (+ 8) Ueberarbeitsstunden entfielen. An Sonnabenden sind dagegen nur in 130 Betrieben (+ 25) im Ganzen 178 (+ 28) Bewilligungen von Ueberarbeit bis zu drei Stunden für 3123 (+ 343) Arbeiterinnen erfolgt. Was die Be⸗ triebsarten anlangt, für welche Ueberarbeit in Anspruch enommen und bewilligt worden ist, so kehren durchweg die in den orjahren gemachten Wahrnehmungen wieder.

Wohlfahrtseinrichtun en.

8 1“

In Köln ist vor einiger Zeit eine 2 ersicherungskasse

gegen Arbeitslosigkeit im inter in Thätigkeit getreten. Männliche Arbeitnehmer im Alter von über 18 Jahre, welche nicht dauernd arbeitsunfähig sind und wenigstens zwei Jahre in Köln wohnen, können der Fen beitreten; während einer bestimmten Wochenanzahl sind Beiträge von 25 zu zahlen. Bei Arbeits⸗ losigkeit im Winter wird zunächst seitens der mit der Kasse in Ver⸗ bindung stehenden Arbeitsnachweisanstalt Arbeit zugewiesen; ist dies jedoch nicht möglich, so erhalten die Versicherten Tagegelder im Höchst⸗ etrage von 2ℳ Die Stadt gewährte der Kasse einen erstmaligen Zu⸗ schuß von 25 000 Ferner hat die Stadt Köln die Errichtung einer gemeinsamen Krankenkasse für die städtischen Arbeiter Lar Zeit etwa 1100) beschlossen; ebenso ist dieselbe aus den Bau⸗ Berufsgenossenschaften ausgeschieden und hat ihre gesammte Bau⸗ Unfallversicherung auf eigene Rechnung übernommen. Der s. Zt. bereits erwähnte Verein zur Verpflegung Genesender macht gute Fortschritte und verfügt gegenwärtig über fünf Ver⸗ flegungsstationen. 192 gemeinnützige Zwecke verschiedener vrs hauptsächlich zur Anlegung des bereits in ·2 81g genommenen Stadtwaldes bei Lindenthal, beabsichtigt die Stadt Köln eine Anleihe von 6 Millionen Mark aufzunehmen, und es ist die Einholung der Allerhöchsten Genehmigung dazu beantragt worden. SSäö Handel und Gewerbe. 11“

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Koöniglichen Amtsgericht I Berlin standen am 26. und 29. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: hrenzlauer Allee, dem Töpfermeister M. Kiepert gehörig; läche 8,19 a; mit dem Gebot von 134 000 blieb der Maurer⸗ meister Wilh. Petrahn, Rykestraße 35, Meistbietender. Til⸗ siterstraße 37, der Handelsgesellschaft W. Stephan u. Co. ge⸗ hörig; Meistbietender blieb der Kaufmann Moritz Levin, Belle⸗ Allianceplatz 13, mit dem Gebot von 101 000 Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks Scheringstraße 10, der Deutschen Handelsbank, G. m. b Hftg., gehörig.

Breslau, 29. Juli. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus per 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juli 53,40, do. do. 70 erbrauchsabgaben pr. Juli 33,40.

Magdeburg, 29. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement

,—, Rachprodukte exkl. 75 % Rendement 6,80 7,50. Geschäftslos. Brotraffinade 1 24,75 25. Brotraffinade II 24,50. Gem. Raffinade mit Faß 24,50 25,25, Melis I mit Faß 23,50. Ruhig, stetig. Roh⸗ zucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg per

März 10,05 Gd., 10,10 Br. Ruhig.

La Plata. rundmuster B. pr. Juli ℳ, pr. August 3,15 ℳ,

pr. September 3,17 ½ ℳ, pr. Oktober 3,20 ℳ, pr. November 3,22 ½ ℳ, pr. Dezember 3,22 ½ ℳ, pr. Januar 3,22 ½ ℳ, pr. Februar 3,25 I

pr. März 3,25 ℳ, pr. April 3,25 ℳ, pr. Mai 3,27 ½ ℳ, pr. J 3,27 ½ Umsatz 55 000. Ruhig

annheim, 29. Juli. . T. B.) Produktenmarkt.

Weizen pr. Juli 14,30, pr. November 14,25. Roggen Pr. 11,40, pr. November 11,80. Hafer pr. Juli 12,70, pr. November 12,20. Mais pr. Juli 8,70, pr. Nopember 8,90.

Bremen, 29. Juli. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der remer . Still. Loko 6,35 Br. Russisches Petroleum. cko 6,15 Br. Schmalz. Flau. Wilcox 20 ₰, Armour shield 19 J, Cudahy 20 ¼ ₰, Choice Grocery 20 ½ ₰, White label 20 ¼ ₰, 20 ₰. Speck matt. Short clear middl. loko 21 ½ ₰. Reis, fes. Kaffee ruhig. Baumwolle ruhig. Upland middl. oko 36 ₰.

Hamburg, 29. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko flau, holsteinischer loko neuer 135—145. Roggen⸗ loko flau, hiesiger —,—, mecklenburger loko neuer 118—122, russischer loko matt, 75 76. Hafer fest. Gerste fest. Rüböl (un⸗ verzollt) ruhig, loko 46. Spiritus ruhig, pr. Juli⸗August 174 Pr. pr. August⸗September 17 ½ Br., pr. September⸗Oktober 17 ½ 809. pr. Oktober ⸗November 17 8 Br. Kaffee ruhig. Umsatz 8 Petroleum behauptet. Standard white loko 6,30. b

Kaffee. (Nachmittagsbericht’) Good average Santos F. September 51, pr. Dezember 4 2 März 82 pr. Mai cker Behauptet. Zuckermarkt. (Schlubßbericht.) üüben·Rohs n I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, an 952% Hamburg pr. Juli 9,32 ½, pr. August 9,35, pr. September d,3, pr. Oktober 9,77 ½, pr. Dezember 9,92 ½⅛, pr. Mär] 10,17 ½. Behaume

Wien, 29. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Pücgr. pr. Herbst 6,56 Gd., 6,58 Br., pr. Frühjahr 6,89 Gd., 6,91 Br⸗

uli 9,30 Gd., 9,35 Br., pr. August 9,32 ½ bez., 9,35 Br., pr. September 9,52 ½ bez. und Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,77 ½ Gd., 9,85 Br., pr. Januar⸗

Foggen pr. Herbst 5,56 Gd., 5,58 Br. vr Frühj. 5,84 Gd., 5,86 Br.

g pr. Juni⸗Juli Gd., B pr. Juli

Wien, 29. Juli.

ndlichen 27 345 000 Fl. der 5 %

Buschtiehrader Eisenbahn rund 2 000 000

angemeldet worden. Die gleichzeitig zur S 20 000 000 Kronen 4 % Obligation 14 r. Faelchihtien. e gelsaien

89 mehrfach überzeichnet worden. Ueber die Zutheilung erfolgt das

eitere in den nächsten Tagen.

Pest, 29. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko

ruhig, pr. Herbst 6,31 Gd., 6,32 Br. 6,71 Br. Roggen pr. Herbst 5,18 Gd.⸗ 5,19 Br.

5,11 Gd., 5,13 Br. Maiz pr. Juli⸗August 3,57 Gd., 3,5 Mai⸗Juni 1897 3,79 Gd., 3,81 Vr. Kohlrapes pr. Naa Sehreg A

10,35 Gd., 10,40 Br. London, 29. Juli. (W. T. B.) Getreidern

Markt träge. Sämmtliche Artikel stetig, geschäftslos. Schwimmendes

a. flauer.

n der Küste 1 Weizen ladun p

9⅔ 19898 Ievrhce: git 1uh1g, 9 angeboten. g. C e⸗Kupfer 48 ⅛½, pr.?

Liherpool, 79. Sn 1, pr. 3 Monat

Amerikaner 16 höher. Middl. amerikant stetig. Juli⸗August 3441¼6 34 ⁄% 341⁄14 Muferpret 6 deeren

W. T. B.) Einer? Dester. reichischen Boden⸗Kredit⸗A nstalt dJnlge 8 CeHe der Sfstzr Pib, ATeter.

Ferttäts.Obligationen der

Rüben⸗Rohzucker loko

8 8 6 Ziemlich erpreis, August⸗ e 8, September⸗Oktober 337 ⁄4 33 %½. ugale hiehtember

„August Gd.,

3,98 Br., vuisville & 2

zur Konvertierung Geld: Leicht.

enbahn

afer pr. Herbst 63

narkt. (Schluß.)

487/16.

ort clear 3,50.

Oktober⸗November 331/(64 3666 Werth, November⸗Dezember 35⁄8 8

3²4⁄¼14 Verkäuferpreis, D 3 oveml ebruar 33 %24 35 ⁄4 eseese Januar 383⁄⁄34 3

45 sh. 18 d. Paris, 29. Juli. (W. T. B.) Die Börse

Umsätze äußerst bewegt. Der starken Realisationslust Schließlich

mäßige Aufnahmsfähigkeit gegenüber. ventionen der Banken und Lesienen Aufnahmen in

Markt, der vorübergehend panikartig war, wieder befestigt Paris, 29. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Roh pucker ruhig,

88 % loko 27. Weißer Zucker behauptet, N r. Juli 29, pr. Ardeif 29, pr. Derhaup⸗ Veen

pril 28 ½. Rom, 29. Juli. (W. T. B.)

auf Termine behauptet, do. pr. Nov. 138, do. pr. loko unverändert, do. auf Termine träge, 35 b

Oktober 88, do. pr. März 92. Rühöl loko 24 ½, do. pr. Herbst

23 ¾, do. pr. Mai 1897 24 ¼.

ebruar. März 3 817% Mär. 3³⁷ . pril 3³6⁄14 Verkäuferpreis, April⸗Mai 3 %2 ( vsg; Glasgow, 29, Juli. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 46 sh. Matt. (Schluß.) Mixed numbers warrants 5.

Tanlango, c Gouverneur der „Banca Romana⸗, ist gestern zetcslen. vb

Amsterdam, 29. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen

anuar⸗ Ohne Datum.

war trotz geringer

8 whans 83 aben Inter⸗ Minenwerken den

- werden kann. 3, per 100 kg,

28, pr. Januar⸗

ärz 137. Roggen Juli —, do. pr.

Java⸗Kaffee good ordinary 50. Bancazinn 36 ½. und Kavalleriepferde,

New⸗York, 29. Juli. (W. T. B.)

Die Börse eröffnete

Aktien 11, Canadian Pacifie Chicago Milwaukee & St.

—Br., pr. August⸗ September 3,88 Gv., 3,90.,2 S Oktober 3,88 099, 58e 1“ . 80, Sg F. Septembr⸗ Fiees. L. 9,Iginge Aktien 90, Lake Shore Shares 141,

Hafer pr. Herbst 5,55 Gd., 5,57 Br., pr. Frühjahr Ed referred 9 ½

66 ⅛. Getreidefracht nach

Weizen pr. Jul b (W. T. B.) B . 1 8000 B., davon für Spekulation und lee msag sdul 18 5 hmag

28. August, 2 Uhr. bung der Gasbeleuchtun

en 43 ¼,

Paul Aktien 67 ⅛, D

Philadelph

Aktien 56 ½, Zentral Pacific Aktien 12 ⅛8, 88 enver & Rio Grande

er, Commercial Bars 68 ⅞. Tendenz für Waäarenbericht.

Baumwolle⸗Preis in

vog pe. vr; 15 6 sd0, ,65, do. o. in adel do. Pipe line Certif. per 8 do. Rohe & Brothers pr. ha 6,70 Gd., 80 per Oktober 31.

- August 110, Schmalz 8895 T f25. 892 k- A. other interweizen 7 eizer „do. per August 63 ¼, do. per September 64 8 do. ver Dezember ee fair Rio Nr. 7 11 ¼, Rio per Oktober 9,50, Mehl, Zinn 13,40, Kupfer 11,00. Weizen stieg während des

Liverpool 2 ½, Ka o Nr. 7 per August 10,35, do. ze Kaf Spring⸗Wheat clears 2,40, Zucker 2 hicago, 26. Juli. anzen Börsenverlaufs infolge von Berichten übe uropa und ungünstige Ernteaussichten i der Haussiers und der Baissiers. Einklang mit dem Wei

aa. 2 6⸗

etroleum Stand. white in New⸗Yor! 15,

6,60, do. rohes

Der Mais

en in fester Haltung.

168

Rr

pr. J 739,10. 5 r. Juli 3,10, do. pr. Sept ork pr. Juli 6,15. 8 geg

1

jeferun

Leptemb

Verdingungen im Auslande.

ßland. Stadtverwaltung von Odessa:

leuchtung der Vorstädte und des neu ängni nancher Berwaltulg bis sum 13. euen h hengrisles. Näheres bei ge⸗

Italien. August, 10 ½ Uhr. Artillerie⸗Direktion des Laboratoriums in Capua: L Voranschlag 57 000 Fr. Vorläufige

August d

Spanien.

Stadtverwaltung von Cadiz: Ausschrei⸗ 8 der Stadt Cadiz während eines --1ne von fünf Jahren, welcher dreimal um dieselbe vre verlängert Vorläufige Kaution 15 000, endgü Grundlage der Ausschreibung 0,15 Fr. für das K

29. August, 2 Uhr. Ausschreibung der elektrischen Stadtbeleu 20 Jahren. Vorläufige Kaution 5000, endgültige

Portugal.

unregelmäßig und verblieb auch im weiteren Verlauf in unregel⸗ slgnbe⸗ Seitengewehren, Bürsten

mäßiger Weizen eröffnete trotz der gestrigen

en lauheit i In erster Linie waren es Berichte über

Festigkeit in den Weizenmärkten und erwarteter Abn künften, sowie auf Deckungen der Baissiers.

r. ndere Sicherheiten, Prozentsatz 2 ½⅛,

Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, ustellungen u. dergl.

8 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

altung. Der Umsatz in Aktien betrug 240 000 Stück.

er Li inteschäden aus

die ein Steigen der Peeise bewirkten. Aber 81 im weiteren Veland, war auf Deckungen der Baissiers und ungünstige Ernteaussichten in Amerika ein fortwährendes Steigen der Preise zu verzeichnen. Der 28 blieb recht fest. Mais durchweg steigend infolge der

n fester ghaag.

anschlag 9 Fl.

ahme in den An⸗ betrieb in trecht:

geräthschaften u. s. w.

1 August, 2 Uhr. Staatseisenbahnbetrieb in unter den Schienenweg in der Roermondsche straat

11. August, Mittags.

(Schluß,Kurse.) Geld für Regierungsbonde, Prozentsatz 1 ½, Geld ven, n 32 1 echsel auf London (60 Tage 87 ¾, Cable Transfers 4,89, Wechsel auf Paris (60 Tage) 5,16 ¼ Wechsel auf Berlin (60 Tage) 957/16, Atchison Topeka & Santa Fe

Felleisen für Pferdeausrüstungsgegen⸗ in Striegeln, eisernen Oefen, Küch 6

30. November. Uebernahme der Aufs Vertheilung von Trinkwasser Isrn

9. August. Technis

für die Stadt Funchal

Schweiz. che Abtheilung der Bundes⸗Kriegsverwalt in Bern: Lieferung vg veesssenrooenest aden für Bffiziergpferte 52 Trainsätteln, engli K eschirren, Tauen, Pferdedecken, gfischen

Niederlande.

Oeffentliche

Zentralbureau der Gesellschaft für den der W Utrecht: Bau einer zweiten Unterführung 29.

Gesellschaft für den Staatseisenbahn⸗

Lieferung der erforderlichen Magazingegenstände

2 2 2 31. elegraphenlieferungen, Artikel aus

blech, Pappe, Möbel, Werkzeugstiele u. s. w.

8 24. August, Mittags.

1 Kommunalverw Voorhut in Oegtsgeest: 1“ 2 nd

Lieferung von ca. 260 chm

r Anzeiger.

New⸗York Lake Erie S b New⸗Pork Zentralbahn 91, Northern p.hgn Preferre 1775 aees. 17

ia and Readin Bds. —, Union Pacifiec Akti 5 ½, 4 % 2* pr. 1925 113, Silb f en 5 ½, 4 % Vereinigte

Western steam 3,45, 0 ⅛, per September

n Amerika, sowie auf Käufe

von 150 000 kg aution 5700 Fr.

tige 50 000 Peseten. 1 ubikmeter Gas. Stadtverwaltung von

chtung auf die Dauer von

5 % J. Inc.

taaten Bonds] 200 000

New⸗York 7 ⁄¼16,

(in Cases) 7,55, Arbeiten auf

eer Juli 50 000 Fr.

r Ernteschäden aus markt verlief im

er 59. Maitz pr. 3. August,

mber 3,15. Speck in Esbjerg:

Schriftliche

(Ernglish, 8 3. August,

Elektrische Be⸗ sitzenden

euerwerks. Rönne:

Nava del Rey: 10 000 Peseten.

Kanalisierung und „Wittekind“ Wummten. Pferde⸗ in Venlo. Vor⸗

Juli 1897, als: verzinntem Weiß⸗

L111“ 1“““

Ohne Datum. Stadiverw Schlachthauses. adzverwaltung von Saloniki:

10. August. General⸗Direktion de äni Gnvar. 8. I 868 —7 Eisenbahnen in

schotterung, Lieferung von besonderen Querba Bauten und Einfriedigungen für die Linie, lanum der Station Basin, Stellen der Signale.

strumente und 43 000 Fr., Kaution 2150 Fr. „Endgültiger Zuschlag am 7. August.

delingens Contor, Colbjörnsens 1 Lieferung von 43 000 t Kohlen. gade 6) in Kopenhagen

Bremen, Der Schnelldampfer „Werra“ hat am 27 Juli Reise von Gibraltar nach New⸗Pork fortgesett. fer al. „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ A St. Vincent pasfsiert. Der Dampfer „Wartbur *ist am 27. Juli

ernambuco nach der Weser dbgegangen. ver Postd as P

Der Reichs⸗Postdampfer „Sachsen“ 2 218 0agrfne gnaen) n⸗ —, 30. Juli. . B. er Postdampfer „N 9 29. Juli Nachmittags auf der If.eeabr; 1E. dampfer „Spree“ ist am 28. Juli Mittags von New⸗York nach 8 Fehenenaen. u orgens in Antwerpen angekommen. Der Reichs⸗Post⸗ dampfer „Prinz Heinrich“ i 29. h r, v2s.n K. ch“ ist am Juli Morgens in Ant⸗ Rotterdam, 29. Juli. (W. T. B.) 8“ 1 ampfer Maasdam“ ist heute früh in Rotterdam angek * Konstantinopel, 28. Juli. (W. T. B.) Auf der 1 strecke der Anatolischen Eisenbahn (Eskichehir —- Konia) wird 1— morgen der Betrieb bis zur Endstation Konia 8 ies. das ganze System dem Verkehr übergeben wird.

Gätiehenh. 350 0 . Piaster. Bau eines umänien.

n und Kl. latten und kompletten Weichen. b fätäsaagah.

06

zust. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: Lieferung von allfischthran und 4100 kg Seehundthran. 200

glatte gelbe Unisormknöpfe ohne 1223 Geäscs ü iigag

September.

Rumänische Eisenbahnen in Bukarest: der Linie Giurgice —Basin: Schienenlegung und Be⸗ lken, Weichenlegung, Erdarbeiten für das Voranschlag

rien.

Bulga 3. August. Militärklub in Cofig. ve⸗ verschiedener In 0

Maschinen für das Arsenal fia. Voranschlag änemark.

1 Uhr. Staatseisenbahn⸗Verwaltung (Maskinaf-

12 Uhr. Esbjerg Sogneraads Gasvaerks Udvalag Lieferung von 500 Stück trockenen Gasmessere 8

ngebote mit d fschri drahng 8 Pag⸗ in Es er Aufschrift „gasmaalere“ sind an xelhus 2 A in

sbjerg zu richten. Näheres be openhagen. h i Ingenieur 8

12 Uhr. Bogense Byraads Gasvaerks Udvalg in

Bogense: Lieferung von 200 Stück trockenen 8

siegelte An n⸗ mit der zufschreft 12 Vor⸗ anzlei⸗Ra a 3 ä ieur

English in Kopenhagen, 8 T“ 8

3. August, 12 Uhr.

xelhus 24A. Rönne Byraads Gasvaerks Udvalg in Per⸗

b ieferung von ca. 600 Stück t uldenblei. Fres- g, g⸗ der gusceft ürgermeisterei⸗Komtor zu Rönne zu richten. i

English in Kopenhagen, Axelhus 2 A. 8 1““ 22. August, 12 Uhr.

ningsvaesen in Kopenhagen, Gothers :.

20 000 Stück Glühlampen. 8 —1

beim Reichs⸗Anzeiger“ (in deutscher Sprache).

nd an das

Directeuren for Kjöbenhavns Belys-

Bedingungen an Ort und Stelle und

Verkehrs⸗Anstalten. 29. Juli. (W. T. B.) e Lloyd. Nachmittags die

hat am 27. Juli Abends

r almas passiert. ist am 27. Juli Nachmittags

hat am 27. Juli Abends

Der Schnell⸗

Der Postdampfer „Straßburg“ ist am

6 Niederländisch⸗ Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft 62

eröffnet, wodurch

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaft 1 Secn 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. * 9. Bank⸗Ausweise. 8 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 8

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[27942] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen:

1) Johann Carl Spoo, geboren zu Saarburg am 10. November 1872, zuletzt wohnhaft zu Sellerich,

2) Matthias Britz, geboren zu Schömerich am 17. November 1873, letzter Wohnort zu Schömerich,

3) Hubert „Orth, geboren zu Wiltingen am 20. Januar 1873, letzter Wohnort zu Wiltingen,

4) Matthias Fisch, geboren zu Wincheringen am 1. Februar 1873, zuletzt wohnhaft daselbst,

5) Franz Schaller, geboren zu Freudenburg am 14. Januar 1873, zuletzt wohnhaft daselbst,

6) Matthias Gent, geboren zu Büschdorf am 30. April 1874, zuletzt wohnhaft daselbst,

7) Matthias Dostert, geboren zu Tawern am 20. März 1875, zuletzt wohnhaft daselbst,

8) Johann Pitsch, geboren zu Wehingen am 10. August 1875, zuletzt wohnhaft daselbst,

9) Johann Franz Hein, geboren zu Buttwag, Gemeinde Nohn, am 10. Oktober 1875, zuletzt wohnhaft daselbst,

„10) Adam Reinersch, geboren zu Palzem am 2. August 1876, zuletzt wohnhaft daselbst,

11) Johann Schreiner, geboren zu Temmels um 46. Oktober 1876, zuletzt wohnhaft daselbst, 82 Michel Hein, geboren zu Freudenburg am

1. Dezember 1876, zuletzt wohnhaft daselbst,

welche hinreichend verdächtig erscheinen, in noch vit rechtsverjährter Zeit als Wehrpflichtige in der

sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden 8 tes oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß des Hundesgebiet zu öve Vergehen gegen 8 40 Nr. 1 Strafgesetzbuchs, das Hauptverfahren or der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet. b läicheitig wird das im Deutschen Reich befind⸗ 22 Vermögen der Angeschuldigten behufs Deckung 8 ewentuellen Geldstrafe und Kosten bis zum Be⸗ von je 3050 mit Beschlag belegt. eer, den 21. Juli 1896. . Königliches Landgericht. Ferienkammer. Henle. van Ham. Ruer.

enn. 1sg- Alfred Arthur Johann, geb. 11. Sep⸗

2) Chalte. Nikolante; 1873 eren olaus Marie Ludwig, geb. 5. August

3 . Bescbürumbach. Alfons, geb. 10. Jult 1873 zu

8 der Strafsache egen n

nge

72

4 lu Büdamendorffer, Johann, geb. 8. Oktober 1873

Bizingen, Bolchen, 1873 zu Bolchen,

lingen,

Ottendorf,

zu Welwingen, zu St. Franz, Freisdorf, Freisdorf, Groß⸗Schemerich, zu Dalstein, Colmar,

1873 zu Heßdor 1873 zu Dalem,

garten, 1873 zu Fehringen,

Reimeringen,

1873 zu Kreuz,

Schwanheim, zuletzt in Metz, Castellaun, zuletzt in Diedenhofen, zu Sobernheim, zuletzt in Me Wilsenroth, zuletzt in Diedenhofen,

Deckung der die Angeklagten moͤgliche

preozehordnung und § 140 St. .B. geklagten

scheint,

5) Jung, Josef Prosper, geb. 9. Juni 1873 m

7) Lemoine, Josef Theodor, geb. 5. Dezember 8) Remy, Franz, geb. 2. März 1873 zu Mor⸗ 9 g Johann, geb. 13. Mai 1873 zu Bisten 10) Weis, Johann, geb. 14. Oktober 1873 zu 11) Zacharias, Johann, geb. 20. Februar 1873 12) Bemrod, Andreas, geb. 24. November 1873 13) Caudy, Johann, geb. 10. Mai 1873 zu 14) Goujon, Josef, geb. 9. Februar 1873 zu 15) Graff, Claudius, geb. 2. August 1873 zu 16) Humbert, Claudius, geb. 18. Oktober 1873 17) Henrion, Nikolaus, geb. 1. Februar 1873 zu 18) Hissette, Johann Nikolaus, geb. 3. März 1*) Jager, eorg Sebastian, geb. 26. Januar

20) Levy, Emil, geb. 3. Juni 1873 zu Freisdorf, 21) Noel, Ludwig, geb. 31. August 1873 zu Har⸗

22) Paquin, Nikolaus Jakob, geb. 19. August

23) Rolles, Peter, geb. 18. Juni 1873 zu Merten, 24) Wagner, Johann, geb. 10. März 1873 zu

25) Zimmer, Johann Peter, geb. 20. Oktober 26) Hirschinger, Peter, geb. 7. März 1873 zu 27) Brod, Johann, geb. §8. Oktober 1875 zu 28) Gebhardt, Karl Philipp, geb. 7. Mai 1872 29) Schnee, Ferdinand, * 15. August 1872 in ad 1—2 zuletzt im Geburtsort wohnhaft gewesen, jetzt, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird zur d rweise tresfe ’.

den höchsten Geldstrafe und der Kosten des Ver⸗ fahrens in Gemäßheit der §§ 325, 326 Straf⸗

Beschlagnahme einzelner zum Vermoͤgen der An⸗

6) Klein, Adolf Karl, geb. 10. Februar 1873 zu

es er.

Deutschen Rei geklagten angeor

[27943]

Pax, geboren

In der Straf zu Gablenberg wegen

wird. Den 28. Juli

2) Aufg

[27959] Grundbuche von

des Architekten unbekannten Au

7a 36 qm nur Das Urtheil über ebenda verkündet zur Einsicht aus. Königliches

8*

Met, den 25. Juli 1896. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

Die unter dem 30. April 1895 gegen den Theodor

mögensbeschlagnahme wird aufgehoben. Trier, den 19. Juli 1896. Königliches Landgericht. Ferienkamme

[27944] K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Aufhebung einer Vera 2nen⸗hcsfh

Verletzung der Wehrpflicht ist die unterm 28. Oktober 1886 verfügte Vermögens⸗ beschlagnahme durch Beschluß der Strafkammer 1 des K. Landgerichts Stuttgart vom 24. Juli 1896 wieder aufgehoben worden, was hiermit veröffentlicht

Staatsanwaltsgeh. Zi 8b. rle.

Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

Niederbarnim Band 104 Nr. 4110 auf den Namen

Straße 9 a., nach dem Kataster Bredowstraße 31 hier belegene Grundstück am 12. Oktober 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, versteigert werden. Das ist mit 51 Reinertrag und einer

Weitere enthält der Aushang an der veeSxn.; am 12. Okrober 1896. Nachmittags 12 ¾ Uhr, 1896 liegen in der Gerichtsschreiberei Zimmer 41

Verkin, den Ur. Jult 1898. Nmtsgericht 1. Abtheilung 85.

befindlichen Vermögens der An⸗ net.

Beschluß. zu Oberweiler, ausgesprochene Ver⸗

sache gegen den am 20. April 1865 geborenen Johann Heinrich Laub

1896. 82

ebote, Zustellungen und dergl.

8 68

den Umgebungen im Kreise

Georg Homann aus Berlin, jetzt fenthalts, eingetragene, in der

rundstück läche von zur Grundsteuer veran agt. Das die Ertheilung des Zuschlags wird

werden. Die Akten 85 K. 58.

üöFyzF⸗-y—————B’—’’—’BO [27958] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll die früher dem Kaufmann Adolf Jung gehörig gewesene Hälfte des im Grundbuche von den Nieder⸗Schönhausener 883 Band 2 Nr. 73 auf den Namen der Ehe⸗ rau des Kaufmanns Jung, Anna, geb. Schönemann, hier, brö zu Berlin, Danzigerstraße 96, be⸗- legenen Grundstücks am 1. Oktober 1896, Bor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C. Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 11 a 37 qm zur Grundsteuer nicht, dagegen mit 10 800 Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Er⸗ theilung des Zuschlags wird am 5. Oktober 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 83. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 24. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

3 Zum Zwecke der Zwangsversteigerung des dem Zimmermann Fritz Brinkmann hierselbst 1.en

rechts von St. Georg hier belegenen Gartens Nr. 398

mit dem darin erbauten Hause stehen zum Verkufe und zur endlichen Regulierung der Verkaufsbedingungen Termine auf Mittwoch, den 7. Okrober

1896, Vormittags 10 ½ bezw. 10 Uhr, sowie zum Ueberbot auf Sonnabend, den 31. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, und endlich zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das gedachte Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörigen Gegenstände auf Mittwoch, den 7. Ok⸗ tober 1896, Vormittags 10 Ühr, vor d unterzeichneten Gerichte an. Neubrandenburg, 25. Juli 1896. Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung I. charenberg.

[27819] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Treumann in Münden als Verwalter im Konkurse über das Ver⸗ mögen des abwesenden Oekonomen Georg Klie aus Ossenfeld werden die Inhaber der beiden auf den Namen des Georg Klie lautenden Aktien der Zucker⸗ fabrik Göttingen Nr. 391 und Nr. 392 der Serie I, eingetragen unter Nr. 391 und Nr. 392 des Aktien⸗ buchs, zum Betrage von je 500 auf efordert, spätestens in dem auf den 1. April 189 Vor⸗

ttt 11 Uhr, anberaumten nfsebob tene⸗ re

Aktien vorzulegen, widrigenfalls die ü kraftlos erklärt werden sollen.

echte bei dem Gericht anzumelden und die

Göttingen, den 9. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. II.

6”