1896 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

—.

————ö

Station Savignyplatz für den Personenverkehr eröffnet werden. IG6

zweiten Nachtrags zum jahr 1896/97, vom 22. Juli 1896; und unter

Auswärtigen Amts sowie der 9 verwaltung, vom 22. Juli 1896

8

erlin, den 30. Juli 19b90. S Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. 1

In Veriretung:

Kraefft.

Die Nummer 24 des „Reichs⸗Gesetzblatts“, die von

heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2325 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines

Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1896/97, vom 22. Juli 1896; unter

.2326 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines sch. che Fhendk.n für das Etats⸗

. Nr. 2327 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer An⸗ leihe für Zwecke der eha. des Reichsheeres und des Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗

Berlin, den 8 dic . hhsnas aiserliches Post⸗Zeitungsamt. 8 g.er at 5

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dauf Grund des § 28 des ö vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) den Landrath Joseph Freusbherg in Arnsberg zum Mitglied des Bezirksausschusses in Berlin und zum Stellvertreter des Präsidenten desselben im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel „Verwaltungsgerichts⸗ Direktor“ auf Lebenszeit zu ernennen; ferner den Militär⸗Intendantur⸗Rath Hoefer, bzerft gl mit Wahrnehmung der Militär⸗Intendantenstelle des XVII. Armee⸗ Korps, zum Militär⸗Intendanten, sowie

den ö“ Kallusky von der Intendantur des IV. Armee⸗Korps zum Militär⸗Intendantur⸗ Rath zu ernennen.

Seine Maäjestät de König haben Allergnädigst geruht: dden Gerichts⸗Assessor Jacobi in Berlin zum Amtsrichter in Peitz, 1 88' Gerichts⸗Assessor Sillies zu Berlin zum Amtsricht er in Gransee, . den Gerichts⸗Affessor TDismer in Frankfurt a. O. zum Amtsrichter in Schwerin a. W.,

den Gerichts⸗Assessor Hamann in Schroda zum Amts⸗ ichter daselbst, G 88 den sdebst , Aseser Düsterdieck in Hannover zum

Amtsrichter in Wesselburen, aar drein Mösfehur Grimsehl aus Osterode zum Amts⸗

richter in Dorum, 8 den Gerichts⸗Assessor Schulte⸗Lippern in Borbeck zum

Amtsrichter daselbst, 18“

meüctes, da ecac,. or e“ Zeddies in Cassel um Amtsrichter in Spangenberg, 3 den Fchehts usf or üe in Tilsit zum Staats⸗ anwalt in Insterburg, ““

den Gerichts⸗Assessor Schoen in Königsberg i. Pr. zum Staatsanwalt in Aurich, und

den Gen gegsgesor Dr. jur. Wahn in Essen zum Staatsanwalt daselbst zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kaufmann Hermann von Hövell, Inhaber der irma H. von Hövell zu Berlin, und dem Ingenieur Julius Söbe Inhaber der Firma J. L. Bacon zu Berlin, das Prädikat als Königliche sowie dem Gürtlermeister Oskar Juncker, Mitinhaber der irma C. E. Juncker zu Berlin, das Prädikat als Königlicher Firncgactlernehier zu verleihen.

Auf Ihren Bericht vom 30. Juni d. J. will Ich der Stadtgemeinde Spremberg im Kreise gleichen Namens, Regierungsbezirks Frankfurt a. O., welche den Bau und Betrieb einer Kleinbahn vom Bahnhof Spremberg der Berlin⸗ Görlitzer Eisenbahn nach der Stadt Spremberg und von dort nach den Kohlengruhen bei Pulsberg und Terpe Fe-n-e d-2 das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des für dieje Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Der eingereichte Höhen⸗ und Lageplan erfolgt mit der Uebersichtskarte zurüꝛck.

An Vorß M. Y. „Hohenzollern“, Marifjären, den 12. Juli 1896.

2 8 Wilhelm R. u“

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Finanz⸗Ministerium. Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 9. d. M. 457 der Protokolle beschlossen, daß im § 2 der Be⸗ vre ee 24 1n der 8* Satz des siebenten Absatzes olgende Fassung erhält: geBei A Einfuhr von Wein sowie von Petroleum in zum Transport dieser Flüssigkeiten eigens eingerichteten Fahrzeugen ohne anderweitige unmittelbare Umschließung ist das zollpflichtige Gewicht in der Weise zu ermitteln, daß zu dem Eigengewicht der Flüssigkeit v“ bei Wein 17 Proz., 8 bei leichten ineralölen der Tarifnummer 29 a 29 Proz., 3 bei 22 Far Mineralschmierölen der Tarifnummer 29 b roz., 8 bei pemaeheen 25 Proz. 8 dieses Gewichts zugeschlagen werden. ö sescs an. 12 des dortigen Verwaltungsbezirks sind hiernach mit entsprechender Anweisung zu versehen. Berlin, den 23. Juli 1895. 1— C Im Auftrage: .“ sämmtliche Königliche Bergiagial⸗Steuer Di b 3 An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, an den General⸗Direktor des Thüringischen Zoll⸗ 8 und Steuervereins zu Erfurt und an die König⸗ liche Regierung zu Sigmaringen.

Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Bekanntmachung.

Die Ziehung der 2. Klasse 195. Königlich reuher89 Ha. Lonri⸗ wird am 10. Au ug er Miorgens 8 Uhr, im Ziehungs⸗Saale des Lotterie⸗Gebäudes

ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind den 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor⸗ legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 6. August, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts ein⸗ erlin ven 81. Jul 8’a86—

Koönigliche General⸗Lotte cDirektion 8 Thiele. Strauß.

Ministertum der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. Bekanntmachung. be Die philosophische Fakultät hat dem Privatdozenten, rofessor Dr. Phischen, hierselbst ein Paderstein sches tipendium zuerkannt. s 1 Die Verleihung des Stipendiums für das Jahr 1. Ok⸗ tober 1896/97 wird durch die hiesige medizinische Fakultät er⸗ Berlin, den 29. Juli 1896. 8 Rektor und Senat der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. vRVäFer 8

8

Kriegs⸗Ministerium.

Dem Militär⸗Intendanten Hoefer ist die Militär⸗Inten⸗ dantenstelle des XVII. Armee⸗Korps übertragen worden.

Die überzähligen Militär⸗Intendantur⸗Assessoren Bartels und Heuser sind, unter Ueberweisung zu den Intendanturen des Garde⸗Korps bezw. XIV. Armee⸗Korps, zu etatsmäßigen Militär⸗Intendantur⸗Assessoren ernannt worden.

b

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 13 der Vorschriften über die Prüfung der mhilrgröt vom 13. Juli 1889 (Central⸗Bl. f. d. D. R. S. 421) bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß mit der haltung der thierärztlichen Fachprüfung am Donnerstag, den 15. Oktober d. J. . begonnen wird. Die Meldungen zu dieser Prüfung sind bis spätestens den 10. Oktober d. J. an mich einzureichen. Berlin, den 29. Juli 1895. Der Rektor der nrelschen Hochschule. Schütz.

Justiz⸗Ministerium. 8

Die Rechtsanwalte Dr. Sally Meyer in Danzig und Kautz in Dt.⸗Eylau sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Marienwerder, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Danzig bezw. Dt.⸗Eylau, *

der Rechtsanwalt Daechsel in Wernigerode ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Naumburg, mit Anweisung Leines Wohnsitzes in Wernigerode, ernannt worden. 8

v1““ Bekanntmachung.

Nach e e des vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 3 B

1) . Allerhöchste Erlaß vom 23. März 1896, betreffend die Genehmigung des Anschlusses der Heerde⸗Ueberemser Emsthal⸗Ent⸗ wässerungsgenossenschaft an die Emsgenossenschaft zu Harsewinkel, durch das Amteblatt F Fafglicen Regierung zu Minden Nr. 27

—. 191, ausgegeben am 4. Juli 1896; 1 E. 2) die dislerböchfte Konzessionsurkunde vom 29. April 1896, be⸗ treffend den Bau und Betrieb von vollspurigen Nebeneisenbahnen von Muskau über Teuplitz nach Sommerfeld und von Rauscha nach Freiwaldau durch die Lausitzer II durch das Amts⸗ blatt der ie Ivvn zu Frankfurt a. O. Nr. 27 S. 205, ausgegeben am 8. Juli 1896;

389 der Allerhöchste Erlaß vom 3. Juni 1896, betreffend die Anwendung des Enteignungsverfahrens zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau des fiskalischen Sicerdetghefens zu Oberwesel a. Rh. mit Gleisanschluß an den dortigen Bahnhof in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 29 S. 167, ausgegeben am 9. Juli 1896; 1

8 der Allerhöchste Erlaß vom 11. Juni 1896, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Pr. Eylau für die von ihm zu bauenden Chausseen 1) von Klein⸗ Haferbeck bis zur Pr. Friedländer Kreisgrenze und 2) von Kilgis nach Kreuzburg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 29 S. 265, ausgegeben am 16. Juli 1896;

5) der am 22. Juni 1896 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Miedar, Larischhof und Rybna im Kreise Tarnowitz vom 5. Oktober 1894, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 28 S. 208,

Gemäß § 46 des Kommunalabgaben⸗Gesetzes vom 14. Juli 1893 1ehnag, gact zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben ein⸗ schätzbare Reinertra er auf Königlich preußischem Staatsgebiete belegenen Strecken der Pfälzischen Eisen⸗ bahnen aus dem Betriebsjahre 1895, wie folgt, festgestellt worden ist: .

a. bermours (gne der Nahebrücke) bis Münster a. Stein 6571 197

ausgegeben am 10. Juli 1896.

Bekanntmachung. .

Abgereist:

Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten, nach der Provinz Hannover; der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen,

Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Kügler, auf Urlaub.

MNichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König trafen gestern Abend gegen 10 Uhr in Kiel ein und bege en Sich heute Mittag von dort nach Wilhelmshöhe. Heute Vor⸗ mittag um 11 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben an Bord der Nacht „Hohenzollern“ den französischen Marine⸗Attaché,

Republik an dem Untergange des Kanonenboots „Iltis“ aus⸗ zusprechen. 8 11“

8

Admiral Freiherrn von Sterneck und dem Staatssekretär

des Reichs⸗Marineamts, Admiral Hollmann sind anläßlich des

Unterganges S. M. Kanonenboots „Iltis“ folgende Depeschen gewechselt worden: 1

Seiner Excellenz dem Admiral Hollmann, Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts.

Die Trauer, welche die deutsche Marine wegen Verlusts von

Schiff, Offizieren und Mannschaft, die durch heldenmüthige, beispiellose

flichterfüllung in den Tod gingen, erfüllt, theilt in treuer Kamerad⸗

aft die Kaiserliche und Königliche Kriegsmarine. In meinem und 8 e 14 Kaiserlichen und Königlichen Kriegsmarine bringe ich

Eurer Excellenz unsere tiefgefühlte Theilnahme dar. Sterneck,

Admiral.

Seiner Excellenz dem K. und K. österreichischen Marine-. Kommandanten, Herrn Admiral Freiherrn von Sterneck, Ems.

tiefgefühlten Dank für die Worte regster Theilnahme, welche Sie in acgene und im Namen der Kaiserlichen und Königlichen Kriegsmarine

t an mich gerichtet haben. schaftenn vig Marine wird es mit mir stets in dankbarer Er⸗

innerung behalten, welch warmen Antheil die Kaiserliche und König⸗ liche Kriegsmarine an ihrer Trauer um die in der Erfüllung ihrer

Pflicht in den Tod gegangenen Kameraden genommen hat. 1“ ollmann,

5

e 2

Durch Wiederholung der am 29. d. M. veröffentlichten Depesche des Chdee der Freuzer⸗Division, Kontre⸗Admirals Tirpitz, st F festgestellt, daß bei dem Untergang S. M.

kanonenboots „Iltis“ 8

8 die hee sa Karl Rabe (geboren 20. Oktober 1874 zu Münchehagen, Kreis Stolzenau) und Karl Keil (geboren 22. April 1877 zu Leipzig) gerettet sind und

der Signalmaat v Dietrich Rave (geboren 3. Februar 1875 zu Röbel, Fürstenthum Lübeck) und der Matrose Wilhelm Kiel (geboren 19. Dezember 1875 zu Lübeck) ihren Tod gefunden haben. 1“

Nach der im Reichs⸗Versicherungsamt gefertigten Zusammenstellung, welche auf den vesSee der Vorstände der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗Anstalten und der ugelassenen Kasseneinrichtungen beruht, betrug des Jahe der fels dem Inkrafttreten des Invaliditäts⸗ und Altersversi zrunge⸗ gesetzes bis einschließlich 30. Juni 1896 von den 31 Versiche⸗ rungsanstalten und den 9 vorhandenen Kasseneinrichtungen bewilligten Invalidenrenten . . . . . . . 188 444; davon sind infolge Todes oder Auswanderung der Berechtigten, Wiedererlangung der Erwerbsfähig⸗ keit, Bezuges von Unfallrenten oder aus anderen 8 Gründen in Wegfall gekommen . . . . . . . 48 20. sodaß am 30. Juni 1896 laufend waren . . . . 140 224.

Die Zahl der während desselben Zeitraums be⸗ willigten Altersrenten 5 82S 11“ davon sind infolge Todes oder Auswanderung der Berechtigten oder aus anderen Gründen in Wegfall 8 1ö1ö1eeue sodaß am 30. Juni 1896 laufend waren. E18.

Beitragserstattungen sind bis zum 30. Juni 1896 bewilligt. 1““

a. an weibliche Versicherte, die in die Ehe n äb˙˙˙˙8. an die Hinterbliebenen von Versicherten 10 060,

1“ zusammen 1134

283 782,

Graf Wolff Metternich hat einen ihm Allerhöchst be⸗ Seönan nlin⸗ angetreten. Während der Dauer desselben werden die Geschäfte des Kaiserlichen General⸗Konsulats dem Legations⸗Sekretär Grafen von Quadt⸗Wykradt⸗

Isny wahrgenommen. Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Bohnstedt bei der General⸗

b. St. Ingbert Landesgrenze bis Scheidt Betriebsgrenze =18 489 41 ₰. St. Johann⸗Saarbrücken, den 27. Juli 1896. Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. In Vertretung: Firnhaber.

Kommission in Düsseldorf ist in gleicher Amtseigenschaft zur General⸗Kommission in Merseburg bche worden.

11“

Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent empfing gestern Mittag 8 uch des Fürsten von Bulgarien.

Seine ghexan der Staats⸗Minister und Minister für

Lieutenant zur See Burchard, welcher beauftragt war, Seiner Majestät die Theilnahme des der Französischen 8

Zwischen dem österreichischen Marine⸗Kommandanten,

Eurer Excellenz sage ich im Namen der deutschen Marine meinen

aus Anlaß des Untergangs S. M. Kbts. „Iltis“ in treuer Kamerad-

Admiral, Staatsschetd des Reichs⸗Marineamts. 8

des Einfalles einer

Der Kaiserliche General⸗Konsul für Egypten, Gesandter

erwiderte, er sei nicht in der Lage, der Antwort, welche vor einigen

Sachsen.

Seine Majestät der König empfing gestern Vormitta 11 ³¾ Uhr im Königlichen Schlosse zu Pillnitz den Königli preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Dönhoff in Audienz.

Deutsche Kolonien.

Wie „W. T. B.“ Für. ist der Bezirks⸗Hauptmann von Langenburg am Nyassa⸗See von Eltz an Malaria gestorben. ““

Oesterreich⸗Ungarn. 1““

Der Zusammenkunft des rumänischen Minister⸗Präsidenten Sturdza mit dem österreichisch⸗ungarischen Minister des Aeußern Grafen Goluchowski, welche in diesen Tagen zu Wien fena esgn hat, widmet die „Neue 1 Presse“ im Zu⸗ ammenhang mit dem bevorstehenden Besuch des Kaisers bei dem König von Rumänien einen längeren Artikel. Das Blatt versichert auf Grund von Informationen von einer Seite, welche in der Lage sei, in die Anschauungen und Absichten des Minister⸗Präsidenten Sturdza Einblick zu haben, daß Rumänien nicht nur in Hinsicht auf seine Stellung zu Oesterreich⸗Ungarn im Einverständniß mit der öster⸗ reichischen auswärtigen Politik sich befinde, sondern daß es auch sich der in Wiener Kreisen vorhan⸗ denen Auffassung von der Lage im Orient im allgemeinen anschließe. Diese Zuffastung estehe darin, daß man erwarte, daß die kretische Verwickelung über kurz oder lang ihre Er⸗ ledigung finde, wie die armenische Episode ihren offiziellen Abschluß im Winter erreichte. Rumänien freue sich über den beruhigenden Einfluß Oesterreich⸗Ungarns in der orientalischen Frage, überzeugt von der Selbst⸗ 11 der österreichisch⸗ungarischen Politik auf der Balkan⸗

halbinsel. Rumänien widme sich ganz seinen inneren Inter⸗ essen und wünsche nicht, daß seine wirthschaftliche Entwickelung durch internationale Konflikte unterbrochen werde. Graf Golu⸗ chowski und Minister⸗Präsident Sturdza, weit entfernt, pro⸗ vozierende Staatsmänner zu sein, begegneten sich mit Erfolg auch in dem Bestreben, das Verhältniß beider Länder zu Rußland möglichst freundlich zu gestalten. Der Kaiser von Rußland werde bei seinem Besuch in Wien Gelegenheit haben zu hören, daß die Zusammenkunft des Kaisers von Oesterreich mit dem König von Rumänien keineswegs bezwecke, Rußland irgendwie zu reizen, sondern eher den Zweck habe, die Kaiserbegegnung in Wien im Sinne des zu ergänzen.

Anläßlich des Unfalles, welchen die deutsche Marine durch den Untergang des Kanonenbootes „Iltis“ erlitten hat, schreibt das Wiener „Fremdenblatt“: „Auch in der Kriegomarine Oesterreich⸗Ungarns empfindet man warme Theilnahme über das tragische Schicksal, welches die bis zum letzten Augenblicke pflichtgetreuen deutschen Seeleute betroffen hat. Die Männer der beiden Flotten, durch Tradition, kameradschaftliche, waffenbrüderliche Ge⸗ sinnung eng verbunden, gaben diesen Gefühlen wiederholt überzeugenden Ausdruck. Das Beileid der österreichisch⸗ ungarischen Kriegsmarine kommt also von Herzen und wird in weiten Kreisen der Bevölkerung mitempfunden.“ 8

Großbritannien und Irland.

Das Oberhaus nahm gestern in dritter Lesung die Universitäts⸗Bill an.

Im Unterhause beantragte, wie „W. T. B.“ aus London berichtet, der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain gestern die Ernennung eines Ausschusses zur Untersuchung der Verwaltung der Südafrikanischen Gesell⸗ schaft und erklärte, die von ihm vorgeschlagene Unter⸗ uchung erstrecke sich ich auf den Ursprung und die Umstände des Einfalles Jameson's. Allein um die betreffenden Verhältnisse und hh. zur völligen Klarheit zu bringen, nehme er Harcourt's nterantrag auf eine parlamentarische Untersuchung an. Er hätte freilich eine Spezialkommission vorgezogen, weil diese ein schnelleres Er⸗ gebniß erzielt haben würde, aber Präzedenzfälle begünstigten eine parlamentarische Untersuchung, zumal sich eine Spezial⸗ kommission mit der Untersuchung der Verwaltung der Gesellschaft und anderer Fragen, velche Sache der Exekutive und des Unterhauses sei, nicht hätte befassen können. Er hoffe, daß der Ausschuß ein kleinerer, etwa aus 13 Mitgliedern bestehender sein werde. Nach anderthalb⸗ stündiger Berathung wurde ohne Abstimmung der Antrag angenommen, daß ein Comité ernannt werde zur Untersuchung und Beri ““ über den Ursprung und die Umstände

ewaffneten Streitmacht in das Gebiet von Transvaal und über die Verwaltung der Südafrika⸗Gesell⸗ schaft, sowie ferner zur Berichterstattung über die Verände⸗ rungen, welche in der Regierung der unter der Kontrole der Gesellschaft stehenden Gebiete erwünscht erschienen. Der Staatssekretär des Innern Ridler erklärte, das Gericht allein habe die Befugniß, bei ö“ zu Ge⸗ fängnißstrafen anzuordnen, daß die Verurtheilten als Gefangene erster Klasse behandelt werden sollen. In dem Falle Jameson und Genossen habe der Gerichtshof eine solche An⸗ ordnung nicht getroffen, daher würden die Betreffenden dem esetz gemäß in der üblichen Weise behandelt. Der Minister des Innern habe keine gesetzliche Be⸗ fugniß, die endguͤltigen Anordnungen des Gerichts ab⸗ zuändern. Ob eine solche Abänderung mittels Ausübung der Königlichen Prärogative werde erwirkt werden, sei eine Frage, über welche er nicht intder S sei, eine Erklärung abzugeben. Das Unterhausmitglied Reid fragte an, ob die Regierung Schritte beabsichtige, um die Personen, welche Jameson’'s Einfall vorbereitet und gäcgrdert hätten, ohne ihr eigenes Leben dabei zu wagen, vor Gericht zu bringen. General⸗Staatsanwalt Webster

Monaten auf eine ähnliche Anfrage ertheilt wurde, etwas hinzuzufügen; er müsse die Antwort auf Fragen über Schritte verweigern, welche gethan werden dürften, oder über Personen, geß b e sie gerichtet seien. Curzon theilte sodann mit, die Pforte habe Befehle an die türkische Kommission in Biredjik gesandt, daß Allen, die zum E zurückkehren wollen, dies gestattet werde. Fitzmaurice berichte, eine Anzahl armenischer Familien habe bereits von dieser Erlaubniß Gebrau 9 gemacht, er erwarte die Rückkehr anderer Armenier, ie geflohen seien, und hoffe, daß die Einwohner der benach⸗ arten Dörfer zum Christenthum zurückkehren würden. Die in eine Moschee verwandelte armenische Kirche sei wieder her⸗

regulärer Truppen sei auf dem Wege von Aleppo nach Biredjik, um die Reserve zu ersetzen.

Gestern wurden Jameson und Genossen nach dem Ge⸗ fängniß Wormwood⸗Scrubs in der Vorstadt Hammersmith he gefcset wo sie als Strafgefangene zweiter Klasse behandelt werden sollen. Die Behandlung als Strafgefangene v-. S war ihnen nur für das Holloway⸗Gefängniß zugestanden worden.

Italien.

Das Kriegs⸗Ministerium erhielt, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern aus Djibuti über Marseille vier Briefe, de ver⸗ öffentlicht worden sind. Dieselben enthalten Listen von 700 italienischen Unteroffizieren und Soldaten, welche in Schoa gefangen gehalten werden. Bei mehreren Namen sind einige Worte hinzugefügt, in welchen die Bitte ausgesprochen

wird, den betreffenden Familien Mittheilung davon se machen,

daß die Gefangenen sich wohl befinden und daß sie hoffen, bald wieder in die Heimath 8†¼ gelangen.

ater Martinelli, General⸗Prior der Augustiner, ist zum Päpstlichen Delegirten in den Vereinigten Staaten von Amerika an Stelle Satolli’'s ernannt worden.

Rumänien. 8

Der Neae Prtterr Sturdza ist gestern Vormittag

in Sinaja eingetroffen.

Schweden und Norwegen. Die Session des norwegischen Storthings ist gestern

geschlossen worden.

Dänemark. Aus Kopenhagen wird dem „W. T. B.“ mitgetheilt, daß

das dänische Uebungsgeschwader, welches am 5. August von Kopenhagen abgehen und in Frederikshavn behufs Kohlenein⸗ nahme vor Anker gehen wird, am 11. August zwei Kanonen⸗ boote nach 8e zur Theilnahme an der Feier der Ent⸗ hüllung des

boot „S 41“ Verunglückten entsenden werde.

enkmals für die mit dem deutschen Torpedo⸗

Der ööö der Vereinigten Staaten von Amerika Cleveland hat, wie „W. T. B.“ aus Washington unter

dem gestrigen Tage berichtet, eine Proklamation erlassen,

welche den Bürgern Cuba gegenüber die Bewahrung der Neutralität zur Fflicht macht und ankündigt, daß jede Ver⸗ letzung der Neutralität streng verfolgt werde.

Nach einer in Madrid eingetroffenen Depesche aus avanna ist in der Hauptstadt der Insel Pinos ein affen⸗ und Munitionsdepot und damit zusammenhängend

eine Verschwörung entdeckt worden. Den Verschwörern war es gelungen, sich des Militär⸗Kommandanten zu emächtigen; derselbe wurde jedoch durch die Polizei wieder befreit und so der Plan zum Scheitern gebracht. Ver⸗ haftungen wurden vorgenommen. Ein in

gegangenes Telegramm aus Havanna meldet über die Unruhen auf der Insel Pinos, daß unter den dortigen Gefangenen vorgestern eine Revolte ausgebrochen sei. Personen hätten sich gestern der Bewegung angeschlossen und bereiteten einen Angriff auf die Stadt vor.

ew⸗York ein⸗

reihundert andere

14 8

b

n a d b

Genossen nichts Anderes versteht, als eine besondere des Termins „zur Erklärung über die Berechnung“. In einer solchen Bekanntmachung liegt die Aufforderung, sich in dem Termin über die Berechnung zu erklären.. .“ (21/96.)

Entscheidungen des Reichsgerichts. In Bezug auf § 218 Th. I Tit. 13 des Preuß. Allg.

Landrechts:

„In der Regel wird nur der, welcher wissentlich einen nachtheiligen Rath oder eine schädliche Empfehlung ertheilt, für den widrigen Erfolg verantwortlich“

hat das Reichsgericht, VI. Zivilsenat, durch Urtheil vom 13. April 1896 ausgesprochen, daß der Rathgeber oder Empfehlende auch dann haftbar ist, wenn er den Rath oder die Empfehlung ertheilt hat trotz seiner völligen, kenntniß von der durch ihn bestätigten Thatsache. „Die Arglist kann ebenso im Verschweigen, wie im Behaupten bestehen. Die Kenntniß des Empfehlenden von der durch ihn be⸗ stätigten Thatsache gewährt die Garantie für die Richtigkeit der Be⸗ stätigung. Das Vertrauen auf diese Kenntni bestimmt den Ent⸗ schluß dessen, der den Rath oder die Empfehlung empfängt. Die Verschweigung der Unkenntniß bewirkt somit die Täuschung des letzteren. Würde die von der Werthlosigkeit der Hypothek auf einer vermeintlichen

Irrthum, beruht haben, so, ließe sich hierauf nicht die Folgerung bauen, daß der Beklagte sich bewußt gewesen sei, es habe das Vermögen des Klägers durch diese Täuschung erheblich geschädigt werden können. Die Unkenntniß kann aber auch auf völligem an Wissen be⸗

bewußten Un⸗

enntniß des Werths, also auf

uhen. Giebt dann der Nichtwissende bestimmtes Wissen vor, so muß r sich auch sagen, daß der auf sein angebliches Wissen Vertrauende

getäuscht werden und zu Schaden kommen kann. Bestimmt er gleich⸗ wohl trotz dieser Einsicht den ihm Vertrauenden zur Vornahme einer diesen schädigenden Handlung, so ist sein Handeln auf Grund seiner Voraussicht der lässiges, sondern ein arglistiges.“ (413/95.

Möglichkeit eines Gääbigeuden Erfolgs kein fahr⸗

Nach § 100 des Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1889 estimmt das Gericht zur Erklärung über die Berechnung,

wieviel zur Deckung des in der Bilanz der Genossenschaft bezeichneten Fehlbetrages die Genossen vorschußweise beizutragen haben, einen Termin, welcher öffentlich bekannt zu machen ist; „die in der Berech⸗

ung Recsgekücgten Genossen sind besonders zu laden.“ In Bezug uf diese Bestimmun hat das Reichsgericht, I. Zivilsenat, urch Urtheil vom 6. Mai 1896 ausgesprochen, daß es in der esonderen Ladung der in der Berechnung aufgeführten

Genossen einer ausdrücklichen Aufforderung, in dem Termin zu erscheinen, nicht bedarf. „Wenn das Gese

Erklärungstermin öffentlich bekannt zu machen, und die in der Be⸗ rechnung aufgeführten Genossen besonders zu laden seien, so ergiebt

etz vorschreibt, daß der

ch daraus, daß es in der öffentlichen Bekanntmachung des Termins

ur Erklärung über die Berechnung“ eine allgemeine Ladung aller

etheiligten erblickt und unter der besonderen aeege anntmachung

d

w

II

gestellt und die Priester seien zurückgebracht worden; ein Bataillon

BI“ 1““

d

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. Nach § 15 des preußischen Gesetzes vom 25. August 1876, be⸗

treffend die Gründung neuer Ansiedelungen, kann die Ansie⸗

elungsgenehmigung versagt werden, wenn gegen die Ansiede⸗

lung von dem Eigenthümer ꝛc. eines benachbarten Grundsstücks Ein⸗ spruch erhoben und der Einspruch durch Thatsachen begründet wird,

elche die Annahme rechtfertigen, daß die Ansiedelung den utz der Nutzungen benachbarter Grundstücke aus dem e oder Gartenbau, aus der Forstwirthschaft, der Zagd oder der Fischerei gefährden werde. Diese Bestimmung

8

findet, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 19. Februar 1896, in vollem Umfang b. L“ auf die Anlegung von Kolonien in Westpreußen und Posen auf Grund des Gesetzes vom 26. April 1886, betr. die eförderun deutscher Ansiedelungen in Westpreußen und Posen. „(Es ist nicss mit der Revisionsklägerin anzunehmen,) daß durch das Gesetz vom 26. April 1886 den von der Ansiedelungs⸗Kommission zur Kolonssation erworbenen Gütern irgend eine exemte tellung habe ein⸗

5. August 1876 soda 9 Brmat erh der etzterem Gesetz einen Anspruch haben, habe geschmälert werden sollen. Es scheiden deshalb für den Gerichtshof alle nationalpolitischen Ge⸗ sichtspunkte, die von den Parteien zur ü- eebbracht worden sind, hier aus. Allein gerade im Sinne des nsiedelungsgesetzes vom 25. August 1876 kam für die Abwägung in eantwortung der vor⸗ angestellten Frage aus §§ 19, 15 a. a. O. Folgendes in Betracht. Es handelt sich bei der hier beabsichtigten Anlegung einer Kolonie um ein Unternehmen von erheblicher volks⸗ wirthschaftlicher Bedeutung, wie sie für die hesammten ösftlichen Provinzen ihres anerkanntermaßen wirthschaftlichen Nutzens wegen erstrebt werden, und weiter um die Bildung eines Gemeinwesens, das in der ühesges. aller Gemeindeämter und

etwa gegenüber „jenen Gütern

Einrichtungen mit einer Reihe von Kautelen versehen wird, die für die Wahrung des Eigenthums, für den —2q der Nutzungen aus demselben, für die Sicherung der öffentlichen rdnung ꝛc. eine solche Bedeutung haben, daß die nach § 15 a. a. D. in Betracht zu ziehenden Gefährdungen benachbarter Grundstücke aus Kolonistenstellen, wie sie hier geplant werden, weitaus nicht in dem Umfange zu be⸗ sorgen sind, wie aus völlig isolierten Einzelansiedelungen.“ ([V. 314.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Weimar wird der „Geraer tg.“ geschrieben: Das Ge⸗ werbegericht erkannte die Entschädigungsklage des Verlags der „Wei⸗ marischen Neuesten Nachrichten“ gegen das am 18.3 Juli d. J. plötzlich ausständig gewordene S ersonal (vgl. Nr. 174 d. Br.) als 5 an und verurtheilte jeden der Ausständigen zur Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Betrages von 10,80 (für eine Arbeits⸗ woche nach ortsüblichem Tagelohn)..

In Lemgo ist einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge ein Ausstand der Stellmacher ausgebrochen.

Hier in Berlin sind nach demselben Blatt die Ausstände der viss in der Luxuspapierfabrik von Priester u. Eyck und der

rbeiter der Fabrik chirurgischer Apparate von Fromm⸗ holz im Sinne der Arbeiter beendet worden. Aus London meldet „W. T. B.“ über die Verhandlungen des internationalen Sozialistenkongresses: Der Ko nahm Nachmittag Beschlußanträge an zu Gunsten des allgemeinen Stimmrechts und des Stimmrechts für jeden Erwachsenen, sowie ferner

für untrennbar von der der Arbeiter und erließ eine Aufforderung an die arbeitende Klasse aller Länder, sich zu organisieren zur Nieder⸗ werfung des Kapitalismus und zur Aufrichtung der internationalen sozialen Demokratie. Endlich wurde jede Kolonialpolitik, welches auch der Vorwand für eine solche sei, für eine Ausdehnun spolitik und für ein Feld kapitalistischer Ausbeutung erklärt. Dauptrener der Nachmittags⸗Sitzung waren Bebel und Jaurés. C1““

„Gelegentlich der Anwesenheit zahlreicher, an d dritten internationalen Plychologen⸗Kongreß in Mün nehmenden Aerzte des In⸗ und Auslandes wird, wie München

die Sichtbarmachung von Bewegungen der Weichtheile des mensch⸗ lichen Körpers mittels X-Strahlen vorgeführt werden, sodaß

½. B. das Pulsieren des „die Flsß⸗ u. s. Fluorescenzschirm wird beobachten können. Die 3

dungen zu dem Kongreß ist bereits auf 300 gestiegen.

befinden sich ca. 40 französisch und ca. 30 englisch sprechende Theil nehmer, 20 Italiener, 14 Russen, sowie zahlreiche Gelehrte aus Skandinavien, den Niederlanden, Oesterreich und der

Ehrengäste sind angemeldet: J

Ludwig Ferdinand und die

sowie Ihre Hoheiten der Herzog

Mecklenburg. 1.“

Aus dem beschränkten Wettbewerb um Entwürfe für eine neue evangelische Kirche in Charlottenburg, welche 1000 Plätze fassen soll, und zu der eine Baunsumme von 350 000

heimer Baurath Eggert, Professor Christi Hehl und b Regierungs⸗Rath Prasefsor Nrofasler. 1.“ eget⸗ Land⸗ und Forstwirthschaft.

Weizenernte Spaniens. Die Weizenernte hat in den meisten Theilen Spaniens begonnen,

6

in einigen Provinzen ist sie bereits vollendet. Die Nachrichten über das Er sind noch spärlich. Es scheint, daß die Ernte doch besser ausgefallen ist, als man während einiger Zeit glaubte; besonders soll

zu wünschen übrig lassen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Portugal. Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums der Innern sind die Häfen des Golfs von Finkand und die Herkünfte von

worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 289 vom 4. Dezember v. J.) Durch Berfügung des Königlich portugiesischen Ministertums des ist der Hafen von Parä für von Gelbfieber verseucht erklärt orden.

Kairo, 30. Juli. Gestern und vorgestern waren, dem „W. T. B.“ zufolge, 176 Neuerkrankungen und 193 Todesfälle an Cholera zu verzeichnen, davon 5 Todesfälle in Kairo und 7 in Alexandrien. 1

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 30. d. M. gestellt 12 301, nicht rechtzeitig en d- Felien find am 29. d. M gestellt 4212, ni n er esien sind am 29. d. M. geste nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 8

Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Enkeesthe Berlin stand am 30. Juli

das Grundstück Prenzlauer Allee 204, dem Töpfermeister Ma Kiepert gehörig, zur Versteigerung; Füsgearaam d2 8- mit 8

Triftstraße 3, Meistbietender.

Gebot von 66 400 blieb der Maurerm Conrad Huschert,

1“ 8

Se Fes werden sollen Fhcches dem Ansiedelungsgesetz vom tzern der Schutz, auf welchen sie aus

1

zu Gunsten des Initiativrechts und des Lokal⸗ und National. referendums. Ferner erklärte der Kongreß die Emanzipation der Frauen

Blätter melden, in der mit dem Kongreß verbundenen Ausstellung

zur Verfügung steht, sind die Architekten Vollmer und Jassoy als Sieger hervorgegangen. Das Preisgericht bildeten die Herren Ge⸗-

88

die Qualität der Körner vorzüglich sein, dagegen wird die Quantität

St. Petersburg seit dem 1. März d. J. für rein von Cholera erklärt