1896 / 183 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Aug 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Ghang

Fe

entscheidet die Handwerkskammer.

Der Lehrherr ist verpflichtet, eine Abschrift des Lehrvertrags binnen vierzehn Tagen nach Abschlu desselben der Innung oder dem einzureichen; er kann hierzu durch die Ortspolizei⸗ ehörde angehalten werden.

Die Innungen und Handwerksausschüsse können bestimmen, daß der Abschluß des Lehrvertrags vor der Innung oder dem Handwerks⸗ ausschuß erfolgen soll. In diesem Falle ist dem Lehrherrn und dem Vater oder Vormund des Lehrlings eine Abschrift des Lehrvertrags

auszuhändigen. § 130.

Soweit durch den Bundesrath oder die Landes⸗Zentralbehörde auf Grund des § 128 Vorschriften über die zulässige Zahl von Lehrlingen nicht sind, ist die Handwerkskammer und die Innung 84 Ziffer 3 Absatz 2) zum Erlaß Hs Vorschriften befugt.

8 a.

Die Lehrzeit soll in der Regel drei Jahre dauern; sie darf den Zeitraum von fünf Jahren nicht übersteigen.

Die Dauer der Lehrzeit wird für die einzelnen Gewerbe oder Zweige der Gewerbe nach Anhörung der Innungen oder Handwerks⸗ ausschüsse von der Handwerkskammer festgesetzt. Die Festsetzungen bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Die Handwerkskammer ist befugt, Lehrlinge nach Anhörung der Innung oder des Handwerksausschusses in Einzelfällen von der Inne⸗ haltung der festgesetzten Lehrzeit de

Nach Ablauf der Lehrzeit kann der Lehrling seine Zulassung zur Gesellenprüfung 129) bei dem Prüfungsausschusse Dem Antrage sind das Lehrzeugniß 127 c) und, sofern der Prüfling während seiner Lehrzeit zum Besuch einer Fortbildungs⸗ oder Fach⸗ schule verpflichtet war, die Zeugnisse über den Schulbesuch beizufügen. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch Prüfungsausschüsse, welche für die Innung durch diese, im übrigen durch die Handwerkskammer errichtet werden. 9 131

a.

Die Prüfungsausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. 1 .

Der Vorsitzende wird von der Aufsichtsbehörde ernannt. Ein Beisitzer ist aus der Zahl der selbständigen Gewerbetreibenden, Werk⸗ meister oder Personen in ähnlicher Stellung, welchen das Recht zur Anleitung von Lehrlingen zusteht, für den Prüfungsausschuß der von dieser, im übrigen von der Handwerkskammer zu wählen.

er andere Feü ist aus der Zahl der Gesellen Gehtilgen welche eine Gesellenprüfung bestanden haben, von dem Gesellenausschusse der Innung oder der Handwerkskammer zu wählen. Die Wahl erfolgt auf drei Jahre.

Während der ersten sechs Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen können auch Gesellen (Gehilfen), welche eine Gesellen⸗ prüfung nicht abgelegt haben, gewählt werden, wenn sie eine Lehrzeit vnn mindestens zwei Jahren öe“ haben.

Die Prüfung hat sich auf den Nachweis zu beschränken, daß der Lehrling die in seinem Gewerbe gebräuchlichen Handgriffe und Fe keiten mit genügender Sicherheit ausübt und sowohl über den Werth, die Beschaffung, Aufbewahrung und Behandlung der zu verarbeitenden

ohmaterialien, als auch über die Kennzeichen ihrer guten oder chlechten Beschaffenheit unterrichtet ist.

Im übrigen werden das Verfahren vor dem Prüfungsausschuß, der Prüfung und die Höhe der Prüfungsgebühren durch eine Prüfungsordnung geregelt, welche von der höheren Verwaltungs⸗ behörde nach Anhörung der Handwerkskammer erlassen wird.

Durch die Prüfungsordnung kann bestimmt werden, daß die Prüfung auch in der Buch⸗ und Rechnungsführung zu erfolgen hat. In diesem Falle ist der Prüfungsausschuß befugt, einen besonderen Sachverständigen zuziehen, welcher an der Prüfung mit vollem Stimm⸗ recht theilnimmt. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des den Ausschlag. b

ie Kosten des Prüfungsausschusses werden von der Innung und Handwerkskammer getragen, 6 die Prüfungsgebühren zufließen. c.

Der Prüfungsausschuß hat dem Lehrling über das Ergebniß der Hetfung ein Zeugniß auszustellen. Wird die Prüfung nicht bestanden, o hat der Pesfanssaneschnß den Zeitraum zu bestimmen, vor dessen Ablauf die Prüfung nicht wiederholt werden darf.

Die Prüfungszeugnisse sind S18 und stempelfrei.

Der Vorsitzende ist berechtigt, Beschlüsse des Prüfungsausschusses mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden. Ueber die Beanstandung

IIIa. Meistertitel. 8 § 133. 8

Handwerker, welche kraft Gesetzes einer Zwangsinnung angehören oder einem Handwerksausschuß unterstehen, dürfen den Meistertitel nur führen, wenn sie in ihrem Gewerbe die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen erworben 129) und die Meisterprüfung bestanden haben. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch Prüfungs⸗ bemiffionen, welche aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern estehen.

Die Errichtung der Prüfungskommissionen helgt nach Anhörung der Handwerkskammer durch Verfügung der höheren 11 behörde, welche auch die Mitglieder ernennt; die Ernennung erfolgt auf drei Jahre. 3

Die Prüfung darf nur den Nachweis der Befähigung zur selbst⸗ ständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes und 8 8. seinem selbständigen Betriebe sonst nothwendigen Kenntnisse ezwecken.

Das Verfahren vor der denng anümt füone der Gang der Prüfung und die Höhe der Prüfungsgebühren werden durch eine von der Handwerkskammer mit Genehmigung der Landes⸗Zentralbehörde zu erlassende Prüfungsordnung geregelt.

Die Kosten der Prüfungskommissionen fallen der Handwerkskammer zur Last ‚welcher die Prüfungsgebühren zufließen.

Die Prüfungszeugnisse sind kosten⸗ und stempelfrei.

1) Der bisherige Abschnitt IIIa der Gewerbeordnung erhält die Bezeichnung IIIb.

2) Der 9 134 Absatz 1 der Gewerbeordnung erhält folgende

Fassung:

6 „Auf Fabrikarbeiter finden die Bestimmungen der §§ 121

88 bis 125 oder, wenn die Fabrikarbeiter als Lehrlinge anzusehen 8 sind, die Bestimmungen der §§ 126 bis 128 Anwendung. 659 Hinter § 144 der Gewerbeordnung wird folgender § 144a ein⸗

geschoben: scho ersonen, welche den Bestimmungen der §§ 126 a, 126 b und

29 entgegen Lehrlinge halten, anleiten oder anleiten lassen, können von der Ortspolizeibehörde durch Zwangsstrafen zur

Entlassung der angehalten werden.

Ihn gleicher Weise kann die Entlassung derjenigen Lehr⸗ linge, welche den auf Grund der §§ 84 Ziffer 3 Absatz 2, 128 und 130 erlassenen Vorschriften entgegen angenommen

sind, verfügt werden.

Artikel 6.

1) Im § 148 der Gewerbeordnung werden folgende Ziffern 9 a,

b und c eingeschoben:

9 a. Wer den §§ 126a und 126 b zuwider Lehrlinge hält, anleitet oder anleiten läßt.

9 b. Wer dem § 129 oder den auf Grund der §§ 128 und 130 er⸗ 87 zuwider Lehrlinge hält, anleitet oder an⸗ eiten läßt.

9c. Wer unbefugt den Meistertitel führt.

z sah Die Ziffer 10 des § 148 der Gewerbeordnung erhält folgende

assung: Wer wißentlich der Bestimmung im § 127 e Absatz 2 zuwider einen Lehrling beschäftigt.

899“

3) Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 2 des § 149 der Gewerbeordnung

werden aufgehoben.

scha Im § 150 der Gewerbeordnung wird folgende Ziffer 4a ein⸗ geschoben: Der Lehrherr, welcher den Lehrvertrag nicht ordnungsmäßig ecbschließt (8§ 91c bsatz 1 Ziffer 1 und 126 c). 1

Spcoweit in anderen Gesetzen auf Bestimmungen der bisherigen Titel VI und VII der Gewerbeordnung Bezug genommen wird, ö die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes an deren

elle.

Uebergangsbestimmungen. Artikel 8.

Gewerbetreibende, welche bei Erlaß des Gesetzes Lehrlinge halten, sind berechtigt, die Lehrlinge auszulehren.

Auf Personen, welche beim Inkrafttreten dieser Bestimmungen das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, findet § 129 Absatz 1 Ziffer 2 des Artikels 4 mit der Maßgabe Anwendung, daß denselben die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen auch dann zusteht, wenn sie nur eine geh ng. Lehrzeit zurückgelegt haben. 3

Die untere Verwaltungsbehörde ist befugt, Personen, welche den Voraussetzungen des Absatz 2 nicht entsprechen, nach Anhörung der Innung oder des Handwerksausschusses die Befugniß zur Anleitung

von Lehrlingen zu verleihen.

Die Landes⸗Zentralbehörde kann für einzelne Gewerbe oder Zweige eines Gewerbes bestimmen, daß die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen durch die Zurücklegung einer kürzeren als zweijährigen Lehrzeit erlangt wird.

Artikel 9.

Wer beim Inkrafttreten dieser Bestimmungen ein Gewerbe selbst⸗ ständig betreibt, ist 81 den Meistertitel (Artikel 4 § 133) zu führen, wenn er in diesem Gewerbe die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen besitzt.

Artikel 10.

Dieses Gesetz tritt, soweit es sich um die zu seiner Durchführung erforderlichen Maßnahmen handelt, sofort in Kraft.

Der Zeitpunkt, mit welchem das Gesetz im übrigen ganz oder theilweise in Kraft tritt, wird durch Kaiserliche Verordnung mit Zu⸗ stimmung des Bundesraths bestimmt.

Urkundlich ꝛc. 1u““

Gegeben ꝛc.

Handel und Gewerbe. 3

Berlin, 1. August. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 8.) la. Kartoffelmehl 14 ½ 15 ℳ, la. Kartoffelstärke 14 ½ 15 ℳ, IIa. Kartoffelmehl 11 ½ 12 ½ ℳ, gelber Syrup 16 ½ 17 ℳ, Kap.⸗ Syrup 17 ½ 18 ℳ, Kap.⸗Export 18 ½ 19 ℳ, Kartoffelzucker elber 16 16 ½ ℳ, do. Kap. 17 ½ 18 ℳℳ, Rum⸗Kuleur 31 32 ℳ, Zier⸗Kuleur 30 31 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 19 21 ℳ, do. sekunda 17 19 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 30 32 ℳ, Weizenstärke (großst.) 33 —35 ℳ, Hallesche und Schlesische 34 36 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 46 —47 ℳ, do. (Stücken) 45 46 ℳ, Maisstärke 32 33 ℳ, Schabestärke 32 33 ℳ, Viktoria⸗Erbsen 14 18 ℳ, Kocherbsen 13 —18 ℳ, grüne Erbsen 14 19 ℳ, Futtererbsen 10 ½ 12 ½ ℳ, inländische weiße Bohnen 24 26 ℳ, weiße Flachbohnen 24 26 ℳ, ungarische Bohnen 21 22 ℳ, galizische und russische Bohnen 18 20 ℳ, roße Linsen 24 34 ℳ, mittel do. 17 22 ℳ, kleine do. 2 16 ℳ, Mohn, blauer, nom. 22 28 ℳ, do. weißer 40 50 ℳ, Hirse, 15 19 ℳ, gelber Senf 14 20 ℳ, Hanfkörner 17 ½ bis 19 ℳ, interrübsen 18 18 ½ ℳ, Winterraps 18 ½ 19 ℳ, Buchweizen 14 15 ℳ, Wicken 11 ½ 12 ½ ℳ, Pferdebohnen 12 12 ½ ℳ, Leinsaat 19 20 ℳ, Mais loko 9 9 ½ ℳ, Kümmel 50 56 ℳ, Leinkuchen 13 14 ½ ℳ, Rapskuchen 9 ½ 10 ½ ℳ, pa. Marseill. Erdnußkuchen 12 ¾ 13 ¾ ℳ, pa. doppelt gesiebtes Baum⸗ wollensamenmehl 58 62 % 12 ¾ 13 ¾ ℳ, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 % 9 ¼ 10 ℳ, pa. getr. Getreideschlempe 31 34 % 11 ¾ 12 ¼ ℳ, 2 getr. Mais⸗Weizenschlempe 31 34 % 12 ½ 13 ½ ℳ, pa. getr.

aisschlempe 40 42 % 12 ¼ 13 ℳ, Malzkeime 8 ¾ 9 ¾ ℳ, Roggen⸗ kleie 8 ½ —9 ℳ, Weizenkleie 8 —8 ½ (Alles per 100 kg ab Wehn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)

Die „New⸗Yorker 8gs.Sgn. schreibt in der Nummer vom 25. Juli in ihrer wirthschaftlichen Wochenschau: Im roßen Ganzen fehlt dem Textilmarkt fortwährend der richtige Impuls. Her Absatz erweist sich als ungenügend. Käufer haben ihre Vorsicht noch nicht aufgegeben. Eine Preishebung hat bei der herrschenden Geschäftsstille nicht stattgefunden. Das Jobbinggeschäft wartet immer noch auf den Beginn der Herbsteinkäufe, für deren Ausführung die Zeit jetzt gekommen ist, ohne daß die erwartete Nachfrage sich ein⸗ estellt hat. Eine Ausnahme machen die Einkäufe von brauner

aare für Export, welche sich in dieser Woche lebhafter ge⸗ stalteten. In den S von Fall River, Providence und Boston war der Bestand von Druckkattunen beim Schluß der letzten Woche 1 980 000 Stück, gegen 340 000 zur gleichen Zeit des Vorjahres. An gebleichten Baumwollfabrikaten ist großer Mangel. Wollene Damenkleiderstoffe Sgge Ursprungs in feinen Dessins und vorzüglicher Ausführung sind in diesen Tagen zur Auslage gelangt, ohne übrigens einer starken Kaufbewegung zu begegnen. Für schwarze und glacierte Taffetaseidenwaaren sind nicht unbedeutende Aufträge gebucht worden. Doch entspricht die Nachfrage lange nicht

den gehegten Erwartungen. Die Unsicherheit der finanzpolitischen 1

Verhältnisse läßt einen Aufschwung des Verkehrs leider nicht zu stande kommen. Einen vorzüglich günstigen Eindruck hat die seit mehreren Tagen zum Vollzug gekommene Bewegung der Banken zur ÜUnter⸗ stützung des Schatzamts durch Einlieferung von Gold zur Stärkung der Reserve und zur Abwendung der Nothwendigkeit einer neuen Regierungsanleihe gemacht, ebenso ein Versuch der Banquiers, den Wechselkurs für Tratten auf Europa unter ihre Kontrole zu bringen und dem Goldexport einen Damm entgegenzusetzen. Diese beiden Maßregeln haben sofort das Vertrauen in einem gewissen Grade wieder befestigt und den Ausbruch einer Panik verhütet. Es wird die Aufgabe der haute finance für die Periode bis zum Wahltage bleiben den Glauben an die Haltbarkeit der alten Ordnung der Dinge durch kräftige Maßregeln aufrecht zu halten. Dies ist um so nothwendiger, als der Abfluß des gelben Metalls nach dem Ausland in der letzten Zeit wieder großen Umfang angenommen hat. Doch ist es wahr⸗ scheinlich, daß die auf natürlichem Wege demnächst aufhören wird, wenn einmal die Verschiffungen von Baumwolle und Getreide wieder ihren Anfang nehmen.

Weizen

Stettin, 1. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. unverändert, loko —, per September⸗Oktober —,—, per Oktober⸗ November 137,00. Roggen unverändert, loko —, pr. Sept.⸗Oktober 109,50, per Oktober⸗November 110,50. Pommerscher Leor loko 118 125. Rüböl loko unverändert, per August 45,70, per September⸗ Oktober 45,70. Spiritus geschäftslos, loko mit 70 Konsumsteuer 33,20. Petroleum loko 10,65.

Breslau, 1. düsgafe (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus per 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchs⸗ abgaben pr. August 53,10, do. do. 70 Veeeraarszebeeben pr. August 33,10.

e 1. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement —,—, Nachprodukte exkl. 75 % Rendement —,—. Geschäftslos. Brotraffinade I 24,75 25. Brotraffinade II 24,40. Gem. de mit Faß 24,50 25,25, Melis I mit Faß 23,50. Fest. Roh⸗ zucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg per August 9,62 bez., 9,65 Br., pr. September 9,77 ½ bez., 9,82 ½ Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,95 Gd., 10,00 Br., pr. Januar⸗März 10,17 ½ Gd., 10,25 Br., pr. April⸗Mai 10,40 Gd., 10,55 Br. Alte Ernte stetig, neue Ernte ruhig.

Braunschweig, 1. August. (W. T. B.) Serienziehung der Braunschweigischen 20 Thlr.⸗Loose: 573 581 861 1226 1248 1503 1554 1650 1927 2078 2194 2355 2659 2697 2758 2915 3344 3402 3433 3555 3591 3641 3706 3958 4087 4171 4198 4332 4395 4446 4540 4566 5117 5211 5317 5327 5336 5391 5436 5913 6207 6512 7193 7394 7397 7446 7755 7862 8217 8349 8411 8582 8688 8903 8984 9158 9276 9288 9355 9558 9675 9882.

Meiningen, 1. August. (W. T. B.) Prämienziehung der Meininger 7 Fl.⸗Loose: 8000 Fl. Ser. 7611 Nr. 34, 1000 Fl. Ser. 4525 Nr. 35, je 100 Fl. Ser. 5214 Nr. 34, Ser. 6450 Nr. 35,

Ser. 9371 Nr. 39.

Bremen, 1. August. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Eöö“ Ruhiger. Loko 6,35 Br. Russisches Petroleum. oko 6,15 Br. Schmalz fester. Wilcox 20 ₰, Armour shield 19 ₰3, Cudahy 20 ¼ ₰, Choice Grocery 20 ¼ 3, White label 20 ¼ ₰, Fairbanks 20 . Speck ruhig. Short clear middl. loko 21 ₰. Reis fest. Kaffee fest. Baumwolle fest, Upland middl. loko 37 ½ Z. Taback. 96 Foß Kentucky.

Hamburg, 1. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko neuer 135 145. Roggen loko ruhig, hiesiger —,—, mecklenburger loko neuer 116 —120, russischer loko ruhig, 74—76. Hafer fest. Gerste fest. Rüböl (un⸗ verzollt) ruhig, loko 46. Spiritus ruhig, pr. August⸗September 17 ½ Br., pr. September⸗Oktober 17 ½ Br., pr. Oktober⸗November 17 ½ Br., pr. Noveurber⸗Dezember 17 ¾¼ Br. Kaffee ruhig. Umsatz Sack. Petroleum ruhig. Standard white loko 6,30. Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. September 50 ½, pr. Dezember 48 ½, pr. März 48 ½, pr. Mai 48 ¼l. Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue ÜUsance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,65, pr. September 9,77 ½, pr. Oktober 9,95, pr. Dezember 10,07 ½⅜, pr. März 10,37 ½. pr. Mai 10,50. Stetig.

Prämienziehung der Köln⸗Mindener Prämien⸗Antheil⸗ scheine. (Weitere Meldung.) Je 200 Thlr. Nr. 68 753 68 758 68 781 68 783 68 795 68 796 94 785 94 787 94 788 94 799 173 317.

Wien, 1. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 6,53 Gd., 6,55 Br., pr. Frühjahr 6,86 Gd., 6,88 Br. Roggen pr. Herbst 5,55 Gd., 5,57 Br., pr. Frühj. 5,82 Gd., 5,84 Br. Mais pr. Juli⸗August Gd., Br., pr. September⸗Oktober 3,83 Gd., 3,85 Br., pr. Mai⸗Juni 4,01 Gd., 4,03 Br. Hafer pr. Herbst 5,46 Gd., 5,48 Br., pr. Frühjahr Gd., Br.

Wien, 1. August. (W. T. B) Serienziehung der öster⸗ reichischen 1860 er Loose: 118 164 183 412 628 631 1060 1300 1303 1321 1381 1629 1733 1860 1960 2027 2052 2216 2242 2281 2303 2318 2390 2395 2505 2692 2710 2827 3039 3057 3131 3153 3199 3212 3247 3441 3563 3661 3724 3782 3893 4044 4256 4466 4753 4882 5034 5035 5233 5371 5702 5776 5880 5919 5990 6117 6307 6327 6408 6420 6560 6593 6647 6752 6844 6974 7094 7300 7324 7351 7388 7615 7634 7813 7831 7855 7956 7983 8044 8080 8278 8307 8437 8583 8613 8618 8698 8700 8727 9119 9152 9333 9334 9403 9467 9485 9713 9768 9799 9819 9879 10100 10105 10112 10113 10180 10387 10572 10616 10672 10715 10771 10893 11183 11221 11254 11260 11345 11435 11826 11848 11942 12041 12091 12131 12376 12435 12456 12501 12757 13323 13452 13493 13556 13642 13801 13831 13882 14003 14047 14065 14145 14178 14264 14463 14555 14578 14602 14720 14773 15055 15294 15324 15415 15705 15758 15843 16507 16862 16956 17121 17243 17550 17672 17753 17876 17892 17895 18032 18072 18128 18139 18169 18175 18290 18360 18398 18464 18514 18551 18588 18616 18739 19042 19157

19203 19276 19377. 19945. Ausweis der Südbahn in der

3. August. (W. T. B.) m Woche Fem 22. Juli bis 28. Juli 898 760 Fl., Mehreinnahme 12 115 Fl.

Pest, 1. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko flau, pr. 6,25 Gd., 6,26 Br., pr. Frühjahr 6,65 Gd., 6,67 Br. Roggen 2 Herbst 5,12 Gd., 5,13 Br. Hafer pr. Herbst 5,03 Gd., 5,04 Pr ais pr. August 3,40 Gd., 3,41 Br., pr. September 3,62 Gd., 3,63 Br. Kohlraps pr. August⸗September 10,30 Gd., 10,40 Br. 8

London, 1. August. (W. T. B.) An der Küste 5 Weizen⸗ ladungen angeboten. 1 .

96 % Javazucker 11 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 91¹1⁄16 fest.

3. August. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 25. Juli bis 31. Juli: Engl. Weizen 897, fremder 94 085, engl. Gerste 1781, fremde 13 526, engl. Malzgerste 20 038, fremde —, engl. Hafer 557, fremder 107 828 Qrts., engl. Mehl 14 952 Sack, fremdes 78 347 Sack und 600 Faß. 1

Paris, 1. August. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % loko 27 27 ¼. Weißer Zucker matt, Nr. 3, pr. 100 kg, pr. August 29 ⅛, pr. September 28 ¼, pr. Oktober⸗Januar 28, pr. Januar⸗April 28 ⅛.

Amsterdam, 1. August. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 50. . 8

New⸗York, 1. August. (W. T. B.) Die Börse eröffnete lustlos und verblieb auch im weiteren Verlauf in träger Haltung. Der Umsatz in Aktien betrug 67 000 Stück.

Weizen eröffnete stetig, schwächte sich nach Eröffnung infolge großer Ankünfte etwas ab, erholte sich aber bald wieder, da Berichte von Schäden an der Wintersaat gemeldet wurden. Schluß ruhig, aber stetig. Mais anfangs ziemlich fest infolge schlechter Ernte⸗ berichte. Im weiteren Verlaufe trat auf Verkäufe Reaktion ein. Der Schluß war träge, aber behauptet.

(Schluß⸗Kurse.) Geld für Regierungsbonds, Prozentsatz 1 ½, Geld

für andere Sicherheiten, Prozentsatz 3, Wechsel auf London (60 Tage) 4.88, Cable Transfers 4,89 ¼, Wechsel auf Paris (60 59 5,15 ½ Wechfel auf Berlin (60 Tage) 95 ½, Atchison Topeka & Santa 58 Aktien 11 ⅛⅜, Canadian Pacific Aktien 57, Zentral Pacific Aktien 13, Chicago Milwaukee & St. Paul Aktien 68 ½, Denver & Rio Grande 41, Illinois Zentral Aktien 90 ½, Lake Shore Shares 143, ouisville & Nashville Aktien 43 ¼, New⸗York Lake Erie Shares 13 ½, New⸗York Zentralbahn 91, Northern Pacifie Preferred 11, Norfolk and Westerr Preferred 10, Philadelphia and Reading 5 % I. Inc. Bds. —, Union Pacific Aktien 5 ¼, 4 % Vereinigte Staaten Bonds pr. 1925 113 ex., Silber, Commerceial Bars 68 &. Tendenz für Geld: Leicht.

Waaxrenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 77 ⁄10, do. do. in New⸗Orleans 61¹3⁄16, Petroleum Stand. white in New⸗Pork 6,65, do. do. in Philadelphia 6,60, do. rohes 8. Cases) 7,55, do. Pipe line Certif. per August 106 ½, Schmalz Western steam 3,50, do. Rohe & Brothers 3,80. Mais per Aug. 30 ½, per September 80 per Oktober 31. Rother Winterweizen 67 ⅜, Weizen per Aug. 63 ½, do. per September 64 ⅞, do. per Oktober 65 ½, do. per Dezember 66 ¼. Getreidefracht nach Liverpool 2 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 11 ½, do. Rio Nr. 7 per Sept. 9,65, do. Rio per November 9,15, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,40, Zucker 3, Zinn 13,35, Kupfer 11,00. Nachbörse: Weizen c., Mals c. niedriger. 8

Der Werth der in der Mes. Woche eingeführten Waäaren betrug 8 595 662 Doll. gegen 7 296 107 Doll. in der Vorwoche; davon für Stoffe 2 380 655 Doll. gegen 2 241 686 Doll. in der Vorwoche.

Chicago, 1. August. (W. T. B.) Weizen setzte zwar etwas höher ein und konnte sich auf Berichte üͤber Schäden an der Wintersaat auch eine Zeit lang gut be äcchter gab aber später in⸗ folge matter Kauflust und großer Ankünfte im Nordwesten im Fesle nach. Mais aͤnderte sich im Verlaufe nur wenig, da sich kein be⸗ sonderer Einfluß geltend machte. Schluß stetig.

Weizen pr. August 57 ¾, do. pr. September 58 ½. Mais pr. August 23 v. Schmalz pr. August 3,20, do. pr. September 3,25. Speck short clear 3,60. Pork pr. August 6,25.

1. Untersuchungs⸗Sachen⸗ 8 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung. 4. Verläufe, Berpach ngen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

V Deffentlicher

S 7. Erwerbs⸗ und n et er 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. * 9. Bank⸗Auswe 8.

10. Verschiedene

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch

irthschafts⸗Genossenschaften.

111“

ekanntmachungen.

128535]

28533]

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[27543]

Beschluß. In der Strafsache gegen den Arbeiter Stanislaus ilarski, unbekannten Aufenthalts, im Inlande zu⸗ tzt in Sworowo, Kreis Rawitsch, aufhaltsam ge⸗ wesen, am 15. April 1865 zu Parkowo, Kreis Obornik, geboren, katholisch, wird der Antrag der Königlichen Amtsanwaltschaft zu Rawitsch vom 21. Jult 1896, gegen den Genannten wegen der Be⸗ schuldigung, als Landwehrmann I. Aufgebots ohne rlaubniß ausgewandert, beziehungsweise von dem ihm bis Ende März 1895 von der zuständigen Be⸗ hörde ertheilten Uͤrlaub nicht zurückgekehrt zu sein Uebertretung seßen § 360 Nr. 3 Strafgesetzbuchs —, das Hauptverfahren vor dem Köntglichen Schöffen⸗ gericht hierselbst zu eröffnen, wegen eingetretener Ver⸗ jährung abgelehnt. 6 Rawitsch, den 22. Juli 1896. Königliches Amtsgericht. Paetzold.

2) Aufgebote, Zustellungen

und dergl. 3

[28531] Zwangoversteigernng.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Berlin Band 21 Nr. 1377 auf den Namen des Konditors Berthold Friedländer und des Kaufmanns Julius Steinschneider, beide zu Berlin, eingetragene, Gontardstraße 5 und Kolonade an der Königsbrücke Nr. 24—26 belegene Grundstück am 10. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 4a 51 qm mit 17750 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Oktober 1896, Mittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 101/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ei sicht aus.

Berlin, den 20. Juli 1896. Koönigliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Sengrbolistrecknte soll das im Grundbuche von den Umgebungen Bd. 153 Nr. 6821 auf den Namen der Kommanditgesellschaft in Firma Soenderop & Co. zu Berlin eiggetragene, zu Berlin in der Swinemünderstr. 65 belegene Grundstück am 17. Oktober 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue öö 3, Hof, Flügel C., Zimmer 40, ver⸗ eigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 9 a 63 qm mit 10 960 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17. Oktober 1896, Nachmittags 12 ½ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 92. 1896 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.

Berlin, den 25. Juli 1896. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.

[28532] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ Barnim Band 105 Nr. 4137 auf den Namen des Maurermeisters Richard Orlowsky zu Charlotten⸗ burg eingetragene, zu Berlin, Bredowstraße 21, be⸗ legene Grundstück am 1. Oktober 1896, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 0,42 Reinertrag und einer Fläche von 5 a 90 qm zur Grundsteuer, nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. Oktober 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 79. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 27. Juli 1896.

8*

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ Barnim Band 73 Nr. 3176 auf den Namen des Kaufmanns Paul Lindenau hier eingetragene, zu Berlin, Spenerstraße 7, belegene Grundstüch am 5. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzrichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 8 a 26 qm groß und mit 18 960 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. Oktober 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 85. 96 liegen in der Gerichts⸗ schreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 28. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[28534] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 147 Nr. 6629 auf den Namen des Staakermeisters Rudolf Ellwitz hier eingetragene, in der Straße Nr. 44, nach dem Kataster Zorndorferstraße, angeblich Nr. 29 oder 26 belegene Grundstück am 14. Oktober 1896, Vor⸗ vencags⸗ 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 4,65 Reinertrag und einer Fläche von 7,89 a nur zur Grundsteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. Oktober 1896, Nachmittags 12 ¾ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 52/96

1

liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus⸗ 1 Berlin, den 29. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85 [28528 „In Sachen des Klempnermeisters Theodor Magnus in Königslutter, Klägers, wider den Maler Wilhelm Kühnen hierselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, in der Vorstadt Neu⸗ mark hierselbst sub No. ass. 81 belegenen Wohn⸗ hauses nebst Fühehi, einschließlich der Landabsindung in der Kreuzbreite Nr. 523 der Karte zu 13 a 34 qm zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 9. Juli 1896 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Donnerstag, den 3. Dezember 1896, Morgens 10 Uhr, vor erzoglichem Amtsgerichte Helmstedt angeseßt. in welchem die Fspbcheni e. die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben. Die Versteigerungs⸗ Bedingungen und der können inner⸗ halb der letzten zwei Wochen vor dem Tage der Versteigerung im Gerichtslokale eingesehen werden. Auch kann das Grundstück selbst besichtigt werden.

Helmstedt, den 29. Juli 1896. Herzogliches Amtsgericht. itten.

[28530] 8

In Sachen des Schmiedemeisters Fritz Kalberloh in Broitzem, Klägers, wider die Ehefrau des Porzellanhändlers Lüddecke, Emma, geb. Wendt, in Lehre, Beklagte, wegen Hypothekzinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des der Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 144 zu Lehre nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 21. Juli d. J. ver⸗ fügt, auch die Eintragung dieses velehlusse im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 10. November 1896, Nachmittags 4 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Riddagshausen in der Gelbke'schen Gast⸗ wirthschaft zu Lehre angesetzt, in welchem die 1“ die Hypothekenbriefe zu überreichen aben.

Braunschweig, den 24. Juli 1896. Herzogliches I Riddagshausen. aabe.

In Sachen des Rentners Friedr. Dettmer zu Schöningen, Klägers, wider den Mühlenbesitzer Friedr. Jordan und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Klaas, hieselbst, Beklagte, wegen Hypothek⸗ zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der den Beklagten gehörigen Grund⸗ stücke, als

a. Wohnhaus No. ass. 420 in Schöningen nebst Zubehör und

b. Wohnhaus No. ass. 547 in Schöningen nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Be⸗ schluß vom 25. Juli 1896 verfügt, auch die Ein⸗ tragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 25. Juli 1896 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 19. November 1896, Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Schöningen angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Schöningen, den 30. Juli 1896. Herzogliches 1u“ [28527] Huch.

[28536]

In dem Verfahren betreffend die Zwangsver⸗ steigerung des dem Dekorationsmaler Julius Krüger zu Rostock früher gehörigen, allhier am Großen Katthagen sub Nr. 417 belegenen Wohnbudengrund⸗ stücks ist zur Erklärung über den Theilungs⸗ plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Mittwoch, den 12. August 1896, X“ 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, hieselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu⸗ Pbre⸗ Einsicht auf der Gerichtsschreiberei nieder⸗ gelegt ist.

Rostock, den 29. Juli 1896. 8 Großherzogliches Amtsgericht.

Piper.

[28529]

In Sachen, betreffend die Fnen der zum Nachlasse des Gastwirths Wilhelm Heinzel⸗ mann seither gehörigen Grundstücke Nr. 45, 266, 267 und 2033 bieselbst, hat das Großherzogliche Amts⸗ gericht zur Abnahme der Rechnung des Seguesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf den 1. September 1896, Vormittags 11 Uhr, im Schöffengerichtssaal bestimmt. Der Theilungs⸗ plan und die Rechnung des Sequesters werden vom 10. August d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei, niedergelegt sein.

Tessin, den 27. Juli 1896.

Großherzoglich Mecklenburg.⸗Schwerin. Amtsgericht. [80856] Aufgebot. 3

Es ist das Aufgebot zwecks Kraftloserklärung folgender, angeblich abhanden gekommener Urkunden beantragt:

I. 1) des Primawechsels de dto. Berlin, den 11. Mai 1895, lautend über 1990 ℳ, zahlbar am 11. August 1895, ausgestellt von Dahlmann & Co., ezogen auf Herrn Gustavy Kramer, Berlin SW., Möckernstraße 37/39, angenommen von Gustav Kramer mit dem Blanko⸗Indossament von Dahlmann & Co., sernis dem Indossament seitens der Aktiengesellschaft ür Ernndbcsiß und Hypotheken⸗Verkehr zu Berlin an die Preußische Hypothekenactienbank daselbst, von der Firma Dahlmann & Co. (Inhaber Kaufmann Zellermann zu Berlin, Kochstraße 72), vertreten durch die SI“ Justiz⸗Rath Fleck und Dr. Salman zu Berlin,

2) des Primawechsels de dto. Berlin, den 10. Ok⸗ tober 1895, lautend über 325 ℳ, zahlbar am 25. Ja⸗ nuar 1896, ausgestellt von der Berliner Corsetfabrik

W. & G. Neumann, gezogen auf Herren Jos. Chaym & Olitzki Nachfolger zu Berlin, Herren Fsas,g 106, angenommen von Jos. Chaym & Olitzki Nachfolger mit den Blanko⸗Indossamenten: Berliner Eörset⸗ fabrik W. & S. Neumann, W. Plaut, Adolf Lesser, hon bege Kaufmann Adolf Lesser zu Berlin, Büsching⸗

raße 26,

II. des Depositalscheins der Reichsbank (Reichshaupt⸗ bank zur Aufbewahrung ATI“ Depositen) zu Berlin, Nr. 14 828, vom 16. März 1895, lautend über ein an diesem Tage von Frau Therese Herz, geb. Krohn, hier übergebenes, verschlossenes und mit der Aufschrift „Therese Herz“ versehenes Packer (wieder eingeliefert am 12. Juli 1895), von Frau verw. Herz, Therese, geb. Krohn, zu Berlin, Elsasser⸗ straße 73 II,

III. des Sterbekassenbuchs Nr. 11 744 der neuen großen Berliner Sterbekasse bezw. der großen Ber⸗ liner Sterbekasse Nr. 10, ausgestellt am 11. De⸗ zember 1854 für den Kleidermacher Georg Friedrich

amel, geboren am 22. Juli 1811, von Frau verw.

amel, Wilhelmine, geb. Koepke, zu Berlin, Pank⸗ traße 31 b. IV,

IV. folgender Depotscheine der Reichsbank (Reichs⸗ hauptbank für Werthpapiere) zu Berlin:

1) fällt fort,

„2) Nr. 817 862 vom 6. August 1894, ausgestellt für Dr. med. Richard Klein hier, lautend über 400 4 % Posener Pfandbriefe mit Zinssch., fällig 2. Januar 1895, flg. und Anw. (Paßwort), von 1r 85 Arzt Dr. Klein hierselbst, Kronprinzen⸗ ufer 4,

„3) Nr. 541 780 vom 19. August 1889, ausgestellt für Frau Clara Ferchel, geb. Brack, hier, lautend über 1500 Francs 4 ½ % Portugiesische Staatsanleihe mit Zinsscheinen, fällig 1. Oktober 1889, u. folgenden, von der Vorgenannten, hierselbst, Köpnickerstraße 25, wohnhaft, vertreten durch die Rechtsanwalte Justiz⸗ Rath Felix Kaufmann und Mankiewitz zu Berlin, .4) Nr. 699 771 vom 1. Juni 1892, ausgestellt für die verw. Frau Marie Kuthe in Dessau, lautend über 3000 Aktien der Anhalt⸗Dessauischen Landes⸗ bank mit Gewinnantheilsch. für 1892 flg. und An⸗ weisung, von der Vorgenannten, zu Dessau, Franz⸗ straße 4, wohnhaft,

5) der drei je für den Gastwirth August Franz Hauschild hier ausgestellten,

„a. Nr. 899 408 vom 8. November 1895, lautend über 10 000 3 % Preuß. konsol. Staatsanleihe mit Zinssch., fällig am 1. April 1896, flgde. und Anweisungen,

„b. Nr. 833 521 vom 28. November 1894, lautend über 4000 3 ½ % Preuß. konsol. Staatsanleihe mit Zinssch., fällig am 1. April 1895, flgde. und An⸗ weisungen,

„c. Nr. 834 470 vom 5. Dezember 1894, lautend über 4300 Gulden 4 % Ungarische Goldrente mit Zinssch., fällig am 1. Januar 1895, flgde. und An⸗ weisung, von dem Vorgenannten, Hauschild, jetzt hierselbst, 115, wohnhaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gennerich zu Berlin,

6) Nr. 707 364 vom 16. Juli 1892, ausgestellt für Fräulein Frieda Gutte hier, lautend über 120 3 % Großherzoglich Oldenburgische Eisenbahn⸗ Feaer.ne. (Oldenburger 40⸗Thaler⸗Loos) mit Anweisung 1. Februar 1893, von Fräulein Frieda Gutte zu Berlin, Alexandrinenstraße 62 III,

V. des Sparscheins der Sparkasse der Lebensver⸗ sicherungsanstalt für die Armee und Marine Abthei⸗ lung I. Nr. 3509, de dato Berlin, den 26. Mai 1879, über vom Hauptmann Alfred Brausewetter zu Königsberg i. Pr. eingezahlte 20 ℳ, von dem General⸗Major z. D. Alfred Brausewetter zu Königs⸗ berg i. Pr., Königstraße 50/51, vertreten durch den Rechtsanwalt Güterbock zu Berlin, Friedrich⸗ straße 88

VI. folgender Versicherungspolicen:

1) Nr. 17 306 der Allgemeinen Eisenbahnversiche⸗ rungsgesellschaft in Berlin, ausgestellt am 17. Sep⸗ tember 1873 auf das Leben der Emma Ida Marie Bartel in Anclam, geb. am 24. Januar 1873, lautend über 200 Thaler, zahlbar nach vollendetem 22. Lebensjahre der Versicherten, von der Vorge⸗ nannten und deren ater, Feilenhauermeister A. Bartel, beide zu Greifswald wohnhaft,

2) folgender Versicherungsscheine der Berlinischen Lebensversicherungsgesellschaft zu Berlin,

a. Tabelle A. Nr. 61 782 vom 31. Oktober 1888, ausgestellt auf das Leben des Kaufmanns Arthur Paul Butschkow zu Alt Märtinsdorf, lautend über 3000 ℳ, von dem Vorgenannten, jetzt zu Alt Warten⸗ burg, Kreis Allenstein, wohnhaft,

b. (Aussteuerversicherung) Tabelle O. Nr. 45 179, vom 27. Oktober 1881, ausgestellt für Lisbeth Horn, Tochter des Mühlengutsbesigers Walter Horn zu Mühle Behlenhof, lautend über 1000 ℳ, zahlbar am 27. Oktober 1895, von dem Mühlengutsbesitzer Walter Horn zu Behlenhof Ostpr., als Vertreter seiner vorgenannten Tochter,

VII. 1) Der 16. E und Rück⸗ Hethedrggeg des „Nordstern“, Lebens⸗Versicherungs⸗ ktien⸗Gesellschaft zu Berlin, je zur Police Nr. 7426, lautend je über 117,50 ℳ, ausgestellt in den Jahren 1872 bis 1876, 1878 bis 1881, und 1883 bis 1889, je unter dem 23. Oktober, von den Erben des Berg⸗ schmiedemeisters Wilhelm Jorns zu Goslar, nämlich 1) der Wittwe Jorns, Caroline, geb. Wagener,

9 dem Bäckermeister Julius Jorns,

3) dem Kaufmann Fritz Jorns,

zu 1 und 2 zu Goslar, zu 3 7 Hannover, ins⸗ gesammt vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Colshorn zu Hannover, Georgsplatz Nr. 1,

2) folgender Prämienrückgewährscheine der Vietoria s9 Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗

aft,

a. des 9. und 10. Nr. 101 356 und 111 967 a. ff., ausgestellt am 15. Mai 1884 bezw. 15. Mai 1885 je zur Police Nr. 27 814, lautend je über 879 ℳ,

26. zahlbar nach dem lam Mür 1895 erfolgten)

Tode des Kaufmanns Johann Christian Brackmann zu Reval, von Fräulein Anna Brackmann zu Reval, vertreten durch den vereidigten Rechtsanwalt Gabler u Reval, dieser vertreten durch den Rechtsanwalt

olffgram zu Berlin,

b. des 1. bis 16. und 18. Nr. 45 592, 45 593, 52 768, 60 354, 68 441, 77 024, 86 399, 111 281, 111 282, 117 938, 131 248, 143 911 (die weiteren

sind ohne Nummern), ausgestellt in den Jahren 1876 bis 189½ und 1893 je unter dem 1. Oktober, zur Se. Nr. 26 556, lautend je über 74 40 ₰, zahl⸗ ar nach dem Tode des Kaufmanns E. A. . Scharioth in Thorn bezw. Graudenz bezw. Berlin, von Frau Gutsbesitzer Keller, Theodora, geb. Sponnagel, in Graudenz (als der alleinigen Erbin der Wittwe Sponnagel, Bertha, geb. Giraud) und dem Ehemann derselben, Carl Keller, beide ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Pietsch zu Graudenz,

VIII. des 5 % Berliner Pfandbriefes Litt. F. Nr. 3947, ausgestellt vom Berliner Pfandbriefamt zu Berlin am 1. Januar 1873, lautend über 100 Thaler, ausgeloost und zum 2. Januar 1896 gekündigt, von dem Arbeiter Ernst Greinke zu Char⸗ lottenburg, Pestalozzistraße 28, Hof part.,

IX. des 4 % Zentralpfandbriefs von 1883 der Preußischen Zentralbodenkreditaktiengesellschaft zu Berlin Litt. E. Nr. 1340 über 100 ℳ, ausgeloost zur Rückzahlung zum 1. Juli 1895, von dem Guts⸗ besitzer G. Birnbaum zu Oldendorf bei Prohn, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Axster zu Berlin,

X. des 4 % unkündbaren Hypothekenbriefes der Preußischen Bodenkreditaktienbank zu Berlin vom I. April 1892 Ser. XIV Litt. F. Nr. 8149 über 300 ℳ, von dem Kaufmann Otto Haepp zu Neu⸗ wedell.

Die Inhaber der vorbezeichneten Urkunden werden aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem be⸗ treffs der Urkunden zu I bis IX auf den 17. Ok⸗ tober 1896, Mittags 12 Uhr, betreffs der Urkunde zu X auf den 3. Oktober 13899, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, zur Zeit Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B. part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 20. März 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81.

[28460]2

Das Königl. Amtsgericht München I, Abth. A f. Z. S., hat unterm Heutigen solgendes Aufgebot erlassen: Es sind, wie geltend gemacht, zu Verlust gegangen:

1) der der Austragsbauerswittwe Magdalena Obersteiner in Bennoberg, Gemeinde Eiting, gehörige 4 % Pfandbrief Litt. G. Nr. 17 808 der B. Hypo⸗ theken⸗ & Wechselbank dahier zu 500 ℳ,

2) der der Austragsbauerwittwe Maria Sedlmair in Malching gehörige, zum 1. August 1882 verlooste 4 ½ % ige Pfandbrief Ser. VII Litt. D. Nr. 37 297 der Süddeutschen Bodenkreditbank dahier zu 600 ℳ,

3) der der Privatbediensteten Johanna Strobl in Kalksberg bei Wien gehörige, zum 1. August 1895 verlooste 4 % ige Pfandbrief Ser. XXIV Litt. K. Nr. 441 655 der gleichen Bank zu 200 und

4) der dem Oekonomen Paver Linder in Kniebis, Gemeinde Buching, gehörige 3 ½ % ige Pfandbrief Ser. XXXIII Litt. J. Nr. 5218 der gleichen Bank zu 500

Auf Antrag der vorbezeichneten Magdalena Ober⸗ steiner bezw. des Prozeßbevollmächtigten der Eigen⸗ thümer der sub Z. 2 4 aufgeführten Werthpapiere, des K. Advokaten und Rechtsanwalts Theodor Riegel dahier, werden nun die allenfallsigen Inhabe der bezeichneten Pfandbriefe aufgefordert, ihre Rechte hierauf bis späͤtestens im Aufgebotstermin am Freitag, 26. März 1897, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungszimmer Nr. 40/11 im Augustinerstock, anzumelden und die bezeichneten Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. 1“

Müncheu, 28. Juli 1896.

Der Kgl. Sekretär: J. V.: (L. S.) Graf, gepr. Rpr.

[300) 1 Aufgebot.

Die Haushälterin Eva Wipperfürth zu Fresel⸗, Rheinstraße 74, hat das Aufgebot des angeblich in ihrem Besitze gewesenen Quittungsbuches der städtischen Sparkasse zu Krefeld, alte Nr. 20 810 R. II, neue Nr. 12 193, lautend auf den Namen „Eva Wipper⸗ fürth“, mit einem Guthaben am 1. April 1895 von 165,80 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 14. Oktober 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Krefeld, den 26. März 1896.

8 Königliches Amtsgericht

[148571 Bekanntmachung.

Das K. I Hemau hat unterm 20. April 1896 folgendes Aufgebot erlassen:

Auf dem Anwesen der Gütlerseheleute Taver und Barbara Karl, 24 in Unterpfraundorf, ist seit 22. Juni 1828 für Johann Niebler, Häusler von Unterpfraundorf, auf Grund des Uebergabs⸗ vertrags vom 23. Jänner 1822 an I. Rangstelle ein zu 4 % verzinsliches Darlehen zu 50 Fl. = 85 71 ₰, und für Mathias Maier, Austrägler von Hardt, an II. Rangstelle, ein zu 4 % verzinsliches Darlehen von 200 Fl. = 342 85 im Hyp.⸗ Buche für Pfraundorf Bd. I S. 168 versichert.

Abkömmlinge der genannten 2 Gläubiger und Blutsverwandte derselben in der Seitenlinie konnten nicht ermittelt werden. Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern der Forderungen fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forde⸗ rungen sich beziehenden Handlung an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, so wird gemäß § 82 d. Hyp.⸗Ges. und Art. 123 d. Ausf.⸗Ges. z. R.⸗Z.⸗P.⸗O. auf Antrag der Karl'schen Eheleute vom 13. März I. J. das Aufgebot erlassen und Aufgebotstermin auf Dienstag, den 16. Februar 1897, Vor⸗ mittags 9 Ühr, anberaumt. welche auf die Forderungen ein Recht zu haben glauben, werden zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für er⸗ v-g. erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Gerichtsschreiberel des K. Amtsgerichts Heman.

(L. S.) Schinagl, K. Sekretär.