1896 / 190 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Aug 1896 18:00:01 GMT) scan diff

dieses Gesetzes betriebene Unternehmen.

und beigedrucktem Kaiserlichen

Dem Kaiserlichen Konsul F. A. Langen in San Miguel Gheign) ist die erbetene Entlassung aus dem 1“”

S. 76) von dem unterzeichneten Regierungs⸗Präsidenten für den Umfang des Regierungsbezirks Gumbinnen bis auf weiteres

§ 105b erhält al Anfr ge- 80 nden Zus 1 105 b er als . olgenden Zusatz: Die 8 des Abs. 2 Susa⸗ auf die Be⸗ chäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Geschaͤftsbetriebe von Konsum⸗ und anderen Vereinen ent⸗ ssprechende Anwendung. 8 Artikel 21.

Die Ziffern 7 a, 7 b und 7d des § 148 Absatz 1 der Gewerbeordnung erhalten folgende Fassung: 7a. wer dem § 56 Absatz 1, Absatz 2 Ziffer 1 bis 5,

7 bis 11, Absaßt 3, § 56 a oder § 56 b zuwiderhandelt; 7 b. wer den Vorschriften der 56 c, 60 a, 60 b Absatz 2 und 3 oder 60 c Absatz 2 und 3 zuwiderhandelt;

7 d. wer bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen Kinder unter vierzehn Jahren zu gewerblichen Zwecken mit sich führt, oder zu dem nach § 42 b Absatz 5 verbotenen Gewerbebetriebe Ainder unter vierzehn Jahren anleitet oder

ausschickt. Artikel 22.

Die Schauspielunternehmern zum Betriebe ihres Gewerbes bisher ertheilte Erlaubniß gilt nur für das beim Inkrafttreten

Artikel 23. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1897 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Fe se hendigen Unterschrift nsiegel. Gegeben Wilhelmshöhe, den 6. August 1896. 1b 8. Wilhelm. 8 von Boetticher.

ertheilt worden. 8

Einfuhr von ausländischem Zucker: 1) in den freien Verkehr: Raffinierter Zucker Rohzucker... .

2) auf Niederlagen: . Raffinierter Zucker Rohzucker

Ausfuhr: 1) von inländischem Zucker der Klasse: 8 . 523 853

des Zuckersteuergesetzes 330 810 98185“ 5 811 2) von ausländischem Zucker aus Niederlagen: Rofnierte yAAA“ Rohzucker .. ““ 8 Berlin, den 11. August 1896.

Kaiserliches Statistisches Amt. 8 von Scheel. 1“

281 194 352 153 8 932

39 454 22 540

13 211 15 720

Landespolizeiliche Anordnung.

Aunuf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 und

er revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873, betreffend Maß⸗ regeln gegen die Rinderpest, wird in Ergänzung der landes⸗ polizeilichen Anordnung vom 13. März 1882 (Amtsblatt

ierdurch Folgendes verordnet: 8 Einziger Paragraph. Die Ein⸗ und Durchfuhr von Hörnern in der im 8 2, Abs. 2 der landespolizeilichen Anordnung vom 13. März 882 vorgeschriebenen Beschaffenheit ist fortan auch auf den die Landesgrenze bei Upidamischken und Kallweitschen im Kreise Goldap überschreitenden Zollstraßen gestattet. Die Prüfung der Einfuhrfähigkeit erfolgt kostenfrei durch die Königlichen Zollämter daselbst. Gumbinnen, den 4. Juli 1896. 8 Der üeibenc 3 egel.

11“

Landespolizeiliche Anordnung.

Im Anschluß an die landespolizeiliche Anordnung vom 31. Januar 1893 (Regierungs⸗Amtsblatt vae. wird auf Grund der Artikel 1 und 6 des Viehseuchen⸗Uebereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich⸗Ungarn vom 6. De⸗ zember 1891 in Verbindung mit § 3 des Gesetzes vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung des Reichs⸗ gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, mit Genehmigung des errn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten olgendes angeordnet:

1) Die Einfuhr von 83 g aus Oesterreich⸗ hacatn wird über das Zollamt Tuntschendorf ge⸗ tattet.

2 Die 1,weat, henücne Pferde müssen mit den in Artikel 2 des Viehseuchenübereinkommens bezeichneten Zeugnissen ver⸗ sehen sein, an der Landesgrenze thierärztlich untersucht und gesund befunden werden.

3) Als Einfuhrtag wird der erste Montag nach jedem Monatsersten, und falls as; diesen Montag ein Feiertag fällt, der nächstfolgende Werktag bestimmt. Zur Einfuhr an andern Tagen ist meine Genehmigung in jedem Falle nachzusuchen. Der Einführende hat sich in diesem Falle vorher zu ver⸗ pflichten, außer der unter Ziffer 4 bezeichneten Gebühr 8 die Reisekosten und Tagegelder des Kreis⸗Thierarztes zu zahlen.

4) An Kosten der thierärztlichen Untersuchung ist gemäß der ege nordnung vom 8. April 1893 (Re⸗

getheilt, den Inhalt in geeigneter Weise bekannt zu machen.

bis spätestens 8 Uhr Abends des der Ankunft vorhergehend Tages schriftlich oder telegraphisch benachrichtigt sein. Breslau, den 6. August 1896. ““ Der Regierungs⸗Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.

3 Bekanntmachung 16

Vom 1. September ab werden zwischen Glatz (Bahnhof) und Landeck Bad nur noch vier tägliche Personenposten zu nachstehenden Zeiten verkehren:

9.35 1.25 4.05 8.22 ab Glatz Bbf. an 1.15 4.50 7. 22] 12.22 an Landeck Bad ab

Breslau, den 8. August 1896. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Hubert.

3.18 9.20 11.10 6.25

11.42 6.20 7.50 2.50 I

Königreich Preußen.

den bisherigen Regierungs⸗Rath Freptg bei der General⸗ Kommission in Königsberg i. Pr. zum Ober⸗Regierungs⸗ Rath, und

den Regierungs⸗Assessor Dr. jur. von Günther zum Landrath zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

Im zweiten Vierteljahr 1896 haben nach abgelegter Prüfung nachbenannte Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur Verwaltung einer Physikatsstelle erhalten:

Dr. Georg Lorenz aus Ober⸗Glogau,

Dr. Rudolf Bandisch aus Szibben,

Dr. Ewald Krefting aus Milspe i. W.

Dr. Frit Taubert aus Berlin, Dr. Erich Bekker aus Czarnikau, Dr. Franz Birkholz aus Schlodien, Dr. Friedrich Schwerdtfeger aus Schivelbein, Dr. Karl Wagner aus Breslau, 8 Ernst Becker aus Charlottenbvure, Kurt Bennecke aus Lichtenberg bei Berl b en Haegele aus Leschnitz, artin Scherb aus Fritzlar, Arthur Adler aus Breslau, ermann Fitzau aus Berlin, ermann Wittzack aus Frankfurt a. M., Paul Bollhagen aus Ahrweiler, 8 Max Schroeder aus Ueckermünde, Pd Winzerling aus Kalau, Paul Bienwald aus Oberdorla, Ernst Spangenberg aus Hameln, Richard Herrmann aus Roitzsch, Dr. Felix Walzer aus Berlin, Dr. Theodor achendorf aus Zülpich, Dr. Karl Callsen aus Glückstadt, Dr. Friedrich Krueger aus Vetschau, Dr. Franz Miethke aus Wesel, Dr. Ernst Schlueter aus Hameln, Dr. Peter Kellendonk aus Mechernich, Dr. Johann Krey aus Sonderburg, Dr. Franz Straube aus Rogasen. Berlin, den 6. August 1896. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Löwenberg. 3 8 Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die Bestimmung zu 1 2 des Zirkularerlasses vom 6. Ja⸗ nuar 1878 (M.⸗Bl. S. 24), betreffend die Zulassung praktischer Landwirthe zur Laufbahn der Oekonomie⸗Kommissarien, wird, wie folgt, abgeändert:

Zur Laufbahn der Oekonomie⸗Kommissare sollen der Regel nach nur solche Landwirthe zugelassen werden, die durch Zeugnisse nachweisen, daß sie

9 mindestens vier Jahre hindurch in der Landwirthschaft

praktisch thätig gewesen sind und sich hierbei bewährt, auch tadellos geführt haben, 2) an einer landwirthschaftlichen Hochschule, einer land⸗ wirthschaftlichen Akademie oder an dem landwirthschaftlichen Institute einer Universität innerhalb des Deutschen Reichs nach Absolvierung der in den Satzungen dieser Anstalten vor⸗ eschriebenen Studienzeit die Abgangsprüfung bestanden und Harbel insbesondere auch in den Grundlagen der Kulturtechnik und des Landwirthschaftsrechts mit befriedigendem Ergebniß geprüft worden sind.

Inwieweit Ausnahmen von diesen Vorbedingungen suxu⸗

lassen sind, bleibt der ministeriellen Entscheidung im Einzelfalle vorbehalten. Landwirthe, die den vorstehenden Anforderungen nach jeder Richtung sind im Falle ihrer Zulassung von der üblichen ersten Prüfung als Oekonomie⸗Kommissions⸗ Anwärter befreit.

Ocuche um Zulassung zur Laufbahn eines Oekonomie⸗ Kommissars sind unter Beifügung eines Lebenslaufs und der Zeugnisse an den Präsidenten derjenigen General⸗Kommission zu richten, in deren Geschäftsbezirk der Gesuchsteller zunächst beschäftigt und ausgebildet zu werden wünscht.

Die Annahme selbst bleibt der ministeriellen Entscheidung vorbehalten. Berlin, den 5. August 1896. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten 8 Im Auftrage: 2 8 Sterneberg An die sämmtlichen General⸗Kommissionen.

Vorstehendes wird zur Kenntniß mit dem Ersuchen mit⸗

An den Rektor der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule hier, den Direktor der Landwirthschaft⸗

gierungs⸗Amts .135) für sbde⸗ Pferd eine Vergütung von 3 an die Zollstelle in Tunt hegs; u entrichten. 5) Die Untersuchung der einzu 42 Pferde findet durch den Königlichen Kreis⸗Thierarzt in Neurode statt. Derselbe muß ve dem Eintreffen der Pferdetransporte

lichen Akademie zu Poppelsdorf und die land⸗ wirthschaftlichen Institute der preußischen Uni⸗ versitäten.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Freytag ist zum 1. Ok Bah⸗ von Königsberg i. Pr. an die Generaf Kommisebohe Düsseldorf versetzt worden.

8 8

Dem Landrath Dr. jur. von Günther ist das Landraths⸗

In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengesetzen vom 14. Juli 1893 Iöö S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der Kerkerb achbahn ein kommunalabgabepflichtiges Rein⸗ einkommen für das Jahr 1895/96 nicht erzielt worden ist.

Frankfurt a. M., den 4. August 1896.

Der Königliche Eisen ahn⸗Kommissar.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Lonzessions⸗rkunde betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische Staatz⸗ gebiet entfallenden Strecke einer schmalspurigen Neben⸗ eisenbahn von Nordhausen über Ilfeld nach Wer⸗ nigerode mit einer Abzweigung nach dem Brocken durch die Nordhausen⸗Wernigeroder Eisenbahn⸗ Gesellschaft, veröffentlicht. h

Angekommen:

Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath dent der Seehandlung von Burchard;

der Vorsitzende der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds, S Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Rösing, vom rlaub;

der Präsident des Kaiserlichen Patentamts, Wirkliche Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Huber, vom Urlaub;

der Direktor im Justiz⸗Ministerium, Wirkliche Geheime

und Präsi⸗

Ober⸗Justiz⸗Rath Vietsch, vom Urlaub.

MNichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. August.

Nach einem am Sonntag Abend bei dem kommandierenden Admiral eingetroffenen Telegramm des Admirals Tirpitz ist S. M. Kanonenboot „Iltis“ auf der Reise nach dem Süden bei aufkommendem stürmischen Ostwind und unsichtigem Wetter des Abends längs der Küste von Shantung gegangen und plötzlich festgekommen. Der Chef der Kreuzer⸗Division nimmt an, daß der Kommandant wahrscheinlich Strom⸗ versetzung und Abtrift unterschätzt habe, mit voller Sicherheit habe sich dies indeß nicht fesltelben lassen.

8

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf ö Eisenbahnen aus⸗ lges Bayerns im Monat Juni d. J. vorgekom⸗ menen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen: Entgleisungen auf freier Bahn in Stationen. Zusammenstöße auf freier Bahn in Stationen . . 14 sonstige Betriebsunfälle. 131 zusammen 171

Dabei wurden: vne 44*“; 2 Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst . 22 Post⸗, Steuer⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc.

114X4X“ 1 Fremde Perfonen, einschließlich der nicht im

Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter,

aber ausschließlich der Selbstmörder

zusammen

Die den Reisenden zugestoßenen Unfälle sind auf folgenden Bahnen vorgekommen:

Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn Direktionen

„Danzig. Elberfeld b 111“X“ Frankfurt a. M. . Hanover ... ve“] St. Johann bei Saarbrücken. 8 EEb116“*“ Großherzoglich badische Staatseisenbahnen Breslau⸗Warschauer Eisenbayn.

I wie vor. Bei den Betriebsunfällen wurden 1 18 Eisenbahnfahrzeuge erheblich,

4 unerheblich beschädigt. h 8

Von den Betriebsunfällen ereigneten sich: auf den Staatsbahnen bei einer Betriebslänge von 11111“ auf den Privatbahnen bei einer Betriebslänge ö11141411““ Je ein Unfall kommt auf

Kilometer Betriebslänge

9

Tausend Zugkilometer

bei den Staatsbahnen bei den Privatbahnen

amt im Kreise Löwenberg übertragen worden. .“

Wenn die Verwaltungen nach dem w Mittel aus den Betriebslängen und den geleisteten Zugkilometern ge⸗ ordnet werden, so treten an die ungünstigste Stelle: bei den Staatsbahnen: . die Eöe der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen in Elberfeld, in Essen und in Berlin, bei den Privatbahnen: die Breslau⸗Warschauer Eisenbahn, die mecklenburgische Friedrich Wilhelm⸗Eisenbahn und

8 .““

B1“ Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Ko mando der Marine beabsichtigt S. M. S. IPrinseßs Wilhelm“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Thiele (Adolf), am 12.August von Shanghai aus nach Hakodate in See zu gehen. 1

OesterreichUngarn.

Deer österreichisch⸗ungarische Gesandte in Athen Freiherr von Kosjek ist gestern, dem „W. T. B.“ zufolge, in Ischl von dem Kaiser in Audienz empfangen worden. Der Gesandte reist heute nach Athen ab. Großbritannien und Irland. Das Oberhaus nahm gestern in zweiter Lesung die Uganda⸗Eifenbahn⸗Bill sowie nach längerer Debatte die irische Bodengesetz⸗Novelle in dritter Lesung an.

Im Unterhause richtete gestern das Mitglied Oswald an die Regierung die Anfrage, ob sie dem Hause die in ihrem Besitz befindlichen Schriftstücke, Informationen und den Schriftwechsel, betreffend die Hinrichtung Stokes’, die Weg⸗ nahme seines Eigenthums und die Verhandlungen in Boma und Brüssel, vorlegen, ob sie ferner auf der Zurückgabe von Stokes Eigenthum bestehen werde, und ob die Regierung des Congostaats geneigt sei, den Wünschen der britischen Regie⸗ rung bezüglich des Prozesses gegen Lothaire nachzukommen. Parlaments⸗Untersekretär Curzon erwiderte, der „zweite Prozeß gegen Lothaire sei eben erst beendet. Es sei für ihn schwer, die Anfragen zu beantworten, ehe die Regierung selbst einen Bericht über die gesammten Verhandlungen erhalten habe oder völlig über die Vorgänge unterrichtet sei. Sobald die Regierung diese Kenntniß besitzen werde, stehe nichts im Wege, die betreffenden Schriftstücke dem Parla⸗ ment vorzulegen, obwohl deren bedeutender Umfang und ihre Uebersetzung einige Verzögerung verursachen dürften. Was Stokes Eigenthum betreffe, so sei der hierauf bezügliche Be⸗ richt des Vize⸗Konsuls aus Boma noch nicht eingetroffen. Sir A. K. Rollit stellte darauf an die Regierung die Frage, ob die beiden Tribunale, vor denen der Prozeß gegen Lo⸗ thaire zur Verhandlung gekommen sei, auch Gerichtshöfe von weifelloser Kompetenz gewesen seien. Parlaments⸗Unter⸗ serreläͤr des Aeußern Curzon beantwortete die Anfrage be⸗ jahend: beide Gerichtshöfe seien nach den Gesetzen des Congo⸗ staats für die Rechtsprechung zuständig gewesen. Curzon theilte ferner mit, die Regierung habe ein Telegramm erhalten, nach welchem Mohamedaner ein christliches Mönchskloster in Kreta angegriffen und die Insassen desselben getödtet hätten. Das Telegramm erwähne jedoch nicht, daß ein Priester bei lebendigem Leibe verbrannt worden sei. Bei Berathung des Ausgaben⸗Budgets und zwar des Postens ,Botschaften und Konsulate“ erklärte der Faachnenta ün ers see Curzon, es sei erwünscht, daß die Handels⸗Attachés im stande wären, die Handelsfragen richtig zu behandeln. Die Regierung könne aber die Handels⸗Attachés nicht zu Handelsreisenden machen. Des Weiteren führte Curzon aus, es sei möglich, daß England die Konsulargerichtsbarkeit im Congostaat zurück⸗ verlange, die Aufhebung derselben sei nicht für alle Zeiten erfolgt; allein die Frage sei nicht von der Art, daß er sie, ohne Andere konsultiert zu haben, beantworten könne. Be⸗ stimmend für die Entscheidung derselben müßten Englands Macht und Verantwortlichkeit, daneben aber auch das Vor⸗ gehen anderer Mächte sowie allgemeine politische Rücksichten ein. Zum Schluß erklärte Curzon, in Korea seien noch russische Matrosen, in Söul habe sich jedoch deren Zahl be⸗ deutend vermindert. Der König sei noch nicht in seinen Palast zurückgekehrt; man versuche, ihn zur Rückkehr zu veranlassen. Sobald der König mit einer Wache versehen sein würde, dürfte er zur Rückkehr überredet werden. Die britische Regierung sei in keine Unterhandlungen betreffs Koreas eingetreten; England habe Interessen in Korea, aber nur solche, die auch andere Mächte hätten. Die noch zu erledigenden 24 Posten des Ausgaben⸗Budgets wurden um 10 Uhr Abends gemäß der neuen Geschäfts⸗ ordnung ohne Debatte zur Abstimmung gebracht und größten⸗ theils ohne besondere Abstimmung genehmigt. Vom Ober⸗ hause ging dem Hause die irische Bodengesetz⸗Novelle zu. Die Berathung derselben wurde auf Mittwoch angesetzt. 8

Der Vize⸗König Li⸗Hung⸗Chang machte nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus London gestern dem deutschen Botschafter Grafen von Hatzfeldt einen dreiviertelstündigen Besuch und gab auch bei dem französischen Botschafter Baron de Courcel seine Karte ab.

Frankreich.

Der Präsident Faure ist gestern aus Lorient in Sain

Brieuc eingetroffen. 8 Ittalien. 6 Den Blättern zufolge weiß man bisher noch nicht, ob der an Bord des „Doelwyk“ befindliche Passagier Franzose ist oder einer anderen Nationalität angehört. Die Waffen⸗ sendung, welche der „Doelwyk“ mit sich führte, besteht aus 30 000 umgeänderten Gras⸗Gewehren und der dazu gehörigen Munition. Die italienischen Ses scf im Rothen Meere setzen ihre Kreuzung fort, weil man Verdacht hat, daß der „Doelwyk“ nicht das einzige für Abessynien bestimmte Schiff sei.

Spanien.

Die Deputirtenkammer nahm gestern ein Amendement zu der Vorlage, betreffend die Steuer auf Alkohol zu in⸗ dustriellen Zwecken, an. Nach demselben beträgt die Steuer einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid zufolge 37,50 Pesetas anstatt 60 Pesetas, welche die Regierung verlangt hatte.

wischen den Ministern und den Mitgliedern der liberalen

zartei soll in einer gestern abgehaltenen vc ein

invernehmen bezüglich der Amendements zu dem Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Erneuerung des Tabackmonopolvertrags, erzielt worden sein. 1

Am 9. d. M. traten die Botschafter in Konstantinopel, dem „W. T. B.“ zufolge, wiederum zu einer Berathung zu⸗ sammen, welche gaen fortgesetzt wurde. 8

Die Meldung, daß die Föhüre auf die Mehrforderungen der Kreter bereits eine Antwort ertheilt habe, ist verfrüht. Die Sanktionierung des betreffenden Beschlusses des Minister⸗ raths steht noch aus. 1 . Der General⸗Gouverneur von Brussa Zuhdi Pascha ist in einer außerordentlichen Mission nach Kreta abgereist. Daselbst hat das Reformcomité, wie die „Times“ aus Canea meldet, sich aufgelöst und eine neue revolutionäre Regie⸗ rung unter dem Vorsitz von Kostaros, einem alten kretensischen Anführer, sich gebildet. Die „Agence Havas“ theilt hierzu aus Athen mit: dort trete mit Bestimmtheit das Gerücht auf, eine revolutionäre Versammlung in der Provinz Apokorona habe die Vereinigung mit Griechenland proklamiert und eine provisorische I“ ernannt, in welcher Volondakis Kostaros den Vorsitz ü Fs solle.

Die Nachricht des in Sofia eesche nenden lattes „Glas Makedonski“ von einem Zusammenstoß türkischer Truppen mit einer bulgarischen Bande in Alibonosch bei Seres, bei welchem die ersteren mit einem Verlust von 200 Mann geschlagen sein sollten, wird durch eine amtliche Mittheilung der Pforte für unbegründet erklärt.

in der armenischen Bevölkerung ruft, wie das Wiener K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau aus Konstantinopel meldet, das Gerücht Beunruhigung hervor, die Pforte beab⸗ sichtige, durch den den Türken freundlich gesinnten Verweser des armenischen Patriarchats und den von der Pforte ernannten gemischten Rath den früheren Patriarchen Izmirlian und dessen Räthe für die bisherigen ver⸗ antwortlich zu machen, dieselben in Anklagezustand zu ver⸗ setzen und zu bestrafen. In den letzten Tagen seien zahlreiche Armenier verhaftet worden, darunter die Priester der Kirche in Galata. Die Gefängnisse seien überfüllt.

Der französische Subunternehmer für den Bau der Eisen⸗ bahn von Smyrna nach Kassaba, Valigorski, ist von einer Bande gefangen genommen worden, welche ein Lösegeld von 4000 Pfund verlangt. Die Baudirektion hat, dem „W. T. B.“ zufolge, diese Summe angewiesen, nachdem die französische Botschaft bei der Pforte Schritte in dieser An⸗ gelegenheit gethan hatte.

Griechenland.

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ aus Athen hat der Kriegs⸗Minister die Befehlshaber der dort garniso⸗ nierenden Truppentheile zu sich berufen und denselben aufs neue eingeschärft, die Abreise von Militärpersonen nach Kreta zu verhindern. Die Küsten werden streng bewacht.

Amtlich werden die Nachrichten von den in Anapolis be⸗ gangenen Grausamkeiten bestätigt; dieselben hätten eine unbe⸗ schreibliche Entrüstung hervorgerufen. 500 weitere Flücht⸗ linge sind im Piräus eingetroffen und werden nach ver⸗ schiedenen Städten des Königreichs gebracht werden.

Serbien.

Eine Deputation von 32 Mitgliedern der radikalen Partei mit Pasitsch an der Spitze hat sich, wie dem „W. T. B.“ aus Belgrad gemeldet wird, nach Semendria begeben, um dem König die (gestern mitgetheilte) Resolution des Meetings zu unterbreiten. 1

Bulgarien.

Der „Agence Balcanique“ zufolge ist am 8. d. M. der Vertrag, betreffend die bulgarische fünfprozentige Agrar⸗ Anleihe im Betrage von dreißig Millionen Francs, mit einer Bankengruppe definitiv abgeschlossen worden. Gestern ist der Vertrag unterzeichnet worden, worauf die Repräsentanten der Bankengruppe vom Fürsten Ferdinand in Audienz empfangen wurden. Die bekannten Abmachungen über die Modalitaͤten der Anleihe sollen durchwe unverändert bleiben.

An der bulgarisch⸗türkischen Grenze hat sich, wie die „Agence Balcanique“ weiter berichtet, nichts Neues er⸗ eignet. Die türkischen Truppen seien nicht wieder erschienen, und die Punkte, wo sie sich früher gezeigt hätten, seien fort⸗ dauernd von Bulgaren besetzt. Man glaube, die Regierung werde unverzüglich Maßnahmen anordnen, um sich auch der beiden Posten von Kizilklisse und Karakulos, die früher von den Türken besetzt gewesen, wieder zu bemächtigen. M

Dänemark. Die Kaiserin⸗Wittwe von Rußland

8 8

ist gestern Mittag, wie „W. T. B.“ aus Kopenhagen mittheilt, mgl dem Großfuüͤrsten Michael und der Großfürstin Olga in Schloß Bellevue eingetroffen, wo sich die Königin mit den Prin⸗

zessinnen zum Empfang eingefunden hatte. Der nig war der Kaiserin⸗Wittwe mit den Prinzen auf der Königlichen Nacht zur Begrüßung entgegengefahren. Nach dem Empfang begaben sich die Majestäten nach Schloß Bernstorff. Afrika. Der Khedive von Egypten ist gestern an Bord der NYacht „Mahroussa“ von Alexandrien nach Triest abgereist und wird sich, dem „W. T. B.“ zufolge, von dort nach der Schweiz begeben.

Aus Mombasa meldet das „Reuter'sche Bureau“: Die Eisenbahnbrücke zwischen Insel und Festland ist am Sonnabend eröffnet worden. Ein Eisenbahnzug mit allen dort ansässigen Europäern fuhr nach dem Festland hinüber, um den Eisenbahnbau zu besichtigen. Der Bau schreitet jetzt täglich eine halbe englische Meile vorwärts.

Nr. 34 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 7. August, hat folgen⸗ den Inhalt: 1) Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellung eines Stations⸗ Kontroleurs; Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. 2) Konsulatwesen: Ernennungen; Bestellung eines Konsular⸗Agenten; EGrmächtigungen zur Vornahme von Zivilstands⸗Akten; Entlassung. 3) Polizeiwesen: Aus⸗ weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel

betrugen im Juli d. J. in Preußen: für 1000 kg Weizen 148 (Juni: 151 ℳ), F 115 (118), Gerste 123 126), Hafer 126 (126), Kocherbsen 197 (197), Speisebohnen 271 219) insen 381 (384), Khhspesssin 50,5 (40,9), Richtstroh 40,5 (41), Heu 47,6 (49,3), Rindfleisch im Großhandel 1039 (1037); für

1 kg Rindfleisch im Kleinhandel von der Keule 133 (132 2), vom Bauch 113 (112), Schweinefleisch 120 (120), Kalbfleisch 125

(124), Hammelfleisch 123 (122), Kürwnerk inländischer Speck 145

145), Eßbutter 204 (199), inlän eizenmehl 27 (27), 287 (276).

Der Spezialhandel der Schweiz mit Deutschland und Frankreich.

(Stat. Korr.) Nachdem die Schweiz die Handelsverträge mit Deutschland und Frankreich zum 1. Februar 1892 gekündigt hatte, war es ersterem, wenn auch unter nicht unerheblichen Schwierig⸗ keiten, gelungen, von diesem Zeitpunkt an einen neuen Vertrag mit der Schweiz zu vereinbaren, der noch heute besteht. Frankreich da⸗

sches Schweineschmalz 141 (142), oggenmehl 22 (22); 18 1 Schock Eier

„gegen stellte so schroffe Bedingungen, daß zwischen ihm und der Eid⸗

Feeaeen ein Handelsvertrag nicht zu stande kam; es trat ekanntlich ein Zollkrieg an dessen Stelle, der erst am 19. August 1895 durch ein Handelsübereinkommen beendet wurde. Der Handels⸗ verkehr zwischen der Schweiz und Frankreich hat durch diesen Vor⸗ ang merkliche Schädigungen erlitten, während der in Deutschland 5 Fet so hart angefeindete deutsch⸗schweizerische Handelsvertrag eine erfreuliche Hebung der schweizerischen Einfuhr aus Deutschland seit 1892 im Gefolge hatte, wie die nachstehenden Angaben der amtlichen schweizerischen Handelsstatistik erhärten mögen. Es betrug im Spezialhandel der Schweiz (ohne gemünztes Edelmetall) die Einfuhr 3 im Jahre im Ganzen aus Deutschland aus Frankreich Millionen Francs 1892 227,99 179,26 AEI111A1“X“ 2 111,56 1894

110,25

1895 915,85 273,89 138,46. Während eines Rückganges der schweizerischen Gesammteinfuhr von 1892 bis 1894 ist die Einfuhr aus Deutschland also gestiegen; e hat eine weitere Steigerung mit der Zunahme der schweizerischen Gesammteinfuhr im Jahre 1895 erfahren. Die Einfuhr aus Frank⸗ reich ging unter Einwirkung der angedeuteten Ursachen bis zum Jahre 1894 beträchtlich zurück; 1895 dagegen zeigte auch sie, vornehmlich

wohl durch den neuen Handelsvertrag begünstigt, einen Aufschwung.

Die Ausfuhr der Schweiz (im Spezialhandel ohne Edelmetalle) nach den genannten beiden Ländern gestaltete sich in derselben Zeit

folgendermaßen: c. Dentschland nach Frankreic ; m Ganzen na eutschland na rankrei im Jahre Millionen Francs pX“*“ 1ö4b62,199 1S

1893 646,45 167,87 74,25

1894 621,199 157,11 73,04

1895 663,36 164,41 74,52

Die Gesammtausfuhr der Schweiz befolgte in dieser Zeit also eine ähnliche Bewegung wie die Gesammteinfuhr, d. h. sie nahm bis 1894 ab und stieg 1895 plötzlich bedeutend. Im Verkehr mit Deutschland vermehrte sich zunächst von 1892 bis 1893 die schweizerische Ausfuhr, um im folgenden Jahre desto stärker zu sinken; 1895 trat wieder eine wesentliche Zunahme ein. Die Ausfuhr nach Frankreich hatte 1894 infolge des Zollkriegs einen sehr tiefen Stand⸗ punkt erreicht und sich im nächsten Jahre auch nur mäßig gehoben, zumal wenn man dieselbe mit der Einfuhr der Schweiz aus diesem Lande in Vergleich stellt.

Wie der allgemeine Niedergang des Welthandels im Jahre 1894 in den großen Handels⸗ und Industrieländern Europas durchgehends eine Abschwächung des Außenhandels zur Folge hatte, so konnte dies in der Schweiz um so weniger ausbleiben, als dieselbe an dem Welt⸗ verkehr in einem verhältnißmäßig so starken Umfang betheiligt ist wie kein anderes Land. Die Schweiz bezieht nämlich alljährlich nicht weniger als die Hälfte sämmtlicher Lebens⸗ und Unterhaltsmittel aus dem Auslande, während sie etwa ein Drittel ihrer gesammten Erzeugnisse an das Ausland e Die Anbahnung günstigerer wirthschaftlicher Verhältnisse im Welthandel während des Jahres 1895 hat denn auch auf die Ein⸗ und Ausfuhrverhältnisse der Schweiz ihren Einfluß nicht verfehlt, wie die mitgetheilten Zahlen deutlich erkennen lassen. Man könnte so den schweizerischen Außenhandel W als ein Spiegelbild der allgemeinen wirthschaftlichen

age in Europa ansehen.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Halle a. S. wird der „Msadb. Ztg.“ berichtet: Die Steinsetzerinnung erklärt öffentlich zum Ausstand der Gesellen (pgl. Nr. 186 d. Bl.), daß die Meister den Gesellen vom 1. April n. J. ab 43 Stundenlohn (für auswärtige Arbeit ent⸗ sprechend mehr und Vergütung der Eisenbahnfahrt 4. Klasse) freiwillig zahlen wollen, was aber von diesen abgelehnt wurde. Die Gesellen verlangen jetzt schon 42 ½ ₰, von der nächsten Bauzeit ab 45 Stundenlohn bei zehnstündiger Arbeitszeit.

In Leipzig hat, wie die „Lpz. Ztg.“ mittheilt, eine Schlosser⸗ versammlung den Beschluß gefaßt, die Lokalorganisation bei⸗ zubehalten und vorläufig nicht in eine Lohnbewegunzg einzutreten.

Hier in Berlin tagte, einer Mittheilung der „Volks⸗Ztg.“ zu⸗ folge, am 8. und 9. August eine internationale Konferenzder Le derar beiter (Weißgerber, Lohgerber, Lederfärber, Lederzurichter ꝛc.), zu der aus Deutschland, Frankreich, Oesterreich, Dänemark, Schweden, Norwegen zusammen 14 Vertreter erschienen waren. Zum ersten der Tagesordnung: Schaffung internationaler Berufs⸗

rganisationen, wurde beschlossen, dahin zu wirken, daß in jedem Lande Zentralverbände Pschaffen werden, die sich die Bildung eines Ausstands⸗

onds in erster Linie angelegen sein lassen. Die Regelung der inter⸗ nationalen Reiseunterstützung soll auf Grund ese her Vereinbarung der Vorstände der Organisationen in den einzelnen Ländern erfolgen. In den Fällen, wo die Organisation eines Landes zu schwach ist, um einen größeren Ausstand durchzuführen, sollen die anderen Nationen materielle Unterstützung gewähren. Außerdem wurde die Errichtung eines internationalen Sekretariats beschlossen.

Aus Brüssel wird der „Köln. Ztg.“, entgegen der Meldung des „Vorwärts“ (vgl. Nr. 189 d. Bl.), vom gestrigen Tage tele⸗ graphiert: Der Ausstand der Tischler und Bautischler ist heute allgemein; nur bei den Feehts Meistern, die den Mindestlohn von 50 Cent. in der Stunde bewilligt haben, wird gearbeitet.

Aus Konstantinopel meldet „W. T. B.“: lichen Tuch⸗ und Fez⸗Fabrik am Goldenen reiche Arbeiter verhaftet, weil sie unter Lärm die Ausbezahlung ihrer Lohnrückstände verlangten. Die Sperrung der Fabrik steht wegen Mangels an Bestellungen und Arbeitskräften bevor.

Kunst und Wissenschaft.

Von dem am 7. d. M. in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich feierlich enthüllten Denkmal für Kaiser Wilhelm I. in Ruhrort bringt die „Duisburger Volksztg.“ folgende Beschreibung: Das Gesammt⸗ werk ist ein aus Sand enn gearbeiteter Obelisk; er ruht auf einem mächtigen Unterbau und hat eine Höhe von 20 m. Die Spitze desselben ist mit einer Kaiserkrone geschmückt, über der ein großer bronzener Adler schwebt. Auf einem Sockel des Unterbaues sitzt links eine weibliche Figurn⸗ welche die Geschichte darstellt; sie ver⸗ zeichnet mit einem Griffel in ein großes aufgeschlagenes Buch den Namen des Kaisers Wilhelm I. und dessen Thaten. Der „Geschichte“ gegenüber sitzt, ebenfalls auf einem Sockel, eine männliche Figur, welche den Sieg verkörpert; der rechte Fuß ruht auf einem am Boden liegenden Helm, die linke Hand hält einen Kranz aus Lorbeern und Eichen. Auf einer Plattform steht mit dem Rücken gegen die Stirnseite des Obelisken Kaiser Wilhelm I. ent⸗ blößten Hauptes, in der rechten Hand den abgenommenen Helm. Einige Stufen niedriger, dem Kaiser gegenüber, steht der Reichskanzler Fae Bismarck, der mit beiden Händen das Dokument der Kaiser⸗ proklamation hält. Ueber dieser Gruppe schwingt sich die Ruhmes⸗ und Siegesgöttin empor, einen Palmzweig in der Rechten, einen

In der staat⸗ orn wurden zahl⸗