Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
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Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne NUummern kosten 25 ₰.
203.
des Dentschen Reichs⸗Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
8 dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Pleßner zu Liegnitz, dem Rentier Otto Haacke zu Berlin und dem Domänenpächter, Ober⸗Amtmann Julius Rohde zu Kloster L“ im Kreise Rinteln den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Kirchenältesten, Rentier Karl Goldmann zu Beuthen a. O. und dem Kirchenältesten, Emil “ ebendaselbst den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
1 dem Polizei⸗Sergeanten a. D. Hirschberger zu Frd⸗ land im Kreise Falkenberg O.⸗Schl. und dem Gutsaufseher Karl Kuhnke zu Mandelkow im Kreise Soldin das All⸗ gemeine Ehrenzeichen, sowie
1 dem Gutsbesitzer, Second⸗Lieutenant der Landwehr⸗Infan⸗ terie Felix Mojean zu Palentienen im Kreise Ragnit die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im 8. Ostpreußischen
nfanterie⸗Regiment Nr. 45 Hoimar von Ditfurth,
Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment
von (Schleswigsches) Nr. 84 Tassilo von
ouler,
1.ee nn und Kompagnie⸗Chef im Füsilier⸗Regiment
raf Roon (Ostpreußisches) Nr. 33 Bruno von Ze⸗ lewski⸗Hackebeck,
Gestüt⸗Direktor Werner Freiherrn von Senden zu
irke, Nrtezeister a. D. und Kammerjunker Muellern auf Sossnow in Westpreußen, Premier⸗Lieutenant der Reserve des 1. Garde⸗Dragoner⸗ Regiments Königin von Großbritannien und Irland Freiherrn von Zedlitz und Neukirch zu erlin, Major und Kompagnie⸗Chef im Brandenburgischen Train⸗ Bataillon Nr. 3 Bernhard von Branconi, Rittmeister und Eskadron⸗Chef im Husaren⸗Regiment von Zieten (Brandenburgisches) Nr. 3 Carl von achelbl⸗Gehag, auptmann im Garde⸗Pionier⸗Bataillon, kommandiert zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe Ludwig von Boehn, Rittmeister und Eskadron⸗Chef im 1. Garde⸗Ulanen⸗ Regiment Vollrath Grafen zu Stolberg⸗Roßla, Hauptmann und Kompagnle⸗Chef im Kaiser Franz Garde⸗ “ Nr. 2 Georg Freiherrn von Bock, Major und Bataillons⸗Kommandeur im Leib⸗Grenadier⸗ Regiment König Friedrich Wilhelm III. (1. Branden⸗ burgisches) Nr. 8 von Paczensky und Teneczin, Rittergutsbesitzer Bernhard von Wolden zu Rauden bei Damen in Pommern, Landrath Werner von Weiher zu Rummelsburg in ommern, Oberst⸗Lieutenant und Kommandeur des 2. Leib⸗Husaren⸗ Regiments Kaiserin Nr. 2 Carl Grafen von Sponeck, Kammerjunker Heinrich von Heydebrand und der Lasa auf Schloß Storchnest, Kreis Lissa, Major und Bataillons⸗Kommandeur im Infanterie⸗Regi⸗ Ment. von Winterfeld (2. Oberschlesisches) Nr. 23 von usse, Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Ernst Grafen von 8 BS.t auf Steinseiffersdorf bei Reichen⸗
Hans von
bach in lesien, Major im Infanterie⸗Regiment von Wittich (3. Hessi⸗ sches) Nr. 83 und Adjutanten beim General⸗Kommando XI. Armee⸗Korps Hinko Freiherrn von Lüttwitz, Meospratsbefizer Adolf von Seidlitz auf Habendorf in esien Regierungs⸗Assessor August Grafen von Pückler zu Breslau, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Grenadier⸗Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesisches) 11 Victor von Kuczkowski, Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Walther von Carnap auf Klein⸗Muritsch bei Obernigk in Schlesien, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath und Rittmeister der Landwehr⸗ Kavallerie Dr. juris Adolf von Staff zu Breslau, Grafen Hermann zan Waldeck und auf Kriegstedt bei Lauchstädt, Kreis Merseburg, Premier⸗Lieutenant a. D. Albrecht von Alvensleben zu Erxleben, Kreis Neuhaldensleben, EE1““ a. D. Conrad von Levetzow zu eimar, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment eng Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgisches) r. 27 Wilkin Grafen von Bredow, etsegsst er und Flügel⸗Adjutanten Seiner Königlichen oheit des Großperzoge von Sachsen Wilhelm Carl Grafen von Bylandt Baron zu Rheydt,
den
den Hauptmann und Batterie⸗Chef im Magdeburgischen Feld⸗ rtillerie⸗Regiment Nr. 4 Georg von Geldern⸗ Crispendorf, den Harbimann und Kompagnie⸗Chef im Magdeburgischen üsilier⸗Regiment Nr. 36 Magnus von Reinhard, den Major und Eskadron⸗Chef im Magdeburgischen Husaren⸗ Regiment Nr. 10 Friedrich von Hertell, den igat und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment Graf Bose (1. Thüring ches) Nr. 31 von Minckwitz, den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment Perhog von Holstein (Holsteinsches) Nr. 85 von Dirings⸗ ofen, “ ⸗Lieutenant der Reserve des Husaren⸗Regiments Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Frisches Nr. 14 und Rittergutsbesitzer Wilhelm Freiherrn Grote auf Wedesbüttel bei Meine in Hannover, Rittergutsbesitzer A. von Pape auf Hevensen, Kreis Northeim in Hannover, Rittmeister der Reserve des Regiments der Gardes du Corps Alexander Grafen zu Münster zu Derneburg in Hannover, Major à la suite der Armee Gustav Fürsten zu Bent⸗ heim⸗Tecklenburg zu Rheda in Westfalen, Landrath Wilhelm Freiherrn von Ledebur zu Lübbecke, r à la suite des Kaiser Alexander Garde⸗ renadier⸗Regiments Nr. 1, Gouverneur des Erbprinzen und des Prinzen Moritz zu Schaumburg⸗Lippe, Durch⸗ lauchten, Friedrich von Viebahn, Major und Bataillons⸗Kommandeur im] Infanterie⸗ Regiment Nr. 131 Nowina von Axt, den Oberst⸗Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehr⸗ bezirks Karlsruhe Egenolf Freiherrn Roeder von Diersburg, 8 den “ und Kompagnie⸗Chef im 1. Badischen Leib⸗ renadier⸗Regiment Nr. 109 Friedrich von Woyna, den Freiherrn Victor von Maydell zu Stuttgart, den Königlich württembergischen Geheimen Legations⸗Sekretär Dr. juris Franz Freiherrn von Koenig⸗Fachsenfeld zu Stuttgart, den Max von Stutterheim zu Lichtenthal bei aden⸗Baden den Rittergutspächter Max von Blücher zu Groß⸗Varchow in Mecklenburg, den General⸗Lieutenant z. D. von Haeseler zu Schwerin in Mecklenburg, den Lieutenant a. D. von Rüts zu Schwerin in Mecklenburg, den Hauptmann im 1. Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 81. und Adjutanten der 42. Infanterie⸗Brigade Burkhard von Linsingen, G den Lieutenant der Reserve des Infanterie⸗Regiments von Wittich (3. Hessisches) Nr. 83 Ernst Gag e von Buttlar⸗Ziegenberg zu Witzenhausen, Regierungs⸗ Bezirk Cassel, Hauptmann a. D. von Buttlar zu Hanau am Main, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Königlich sächsischen .Grenadier⸗Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 101 Traugott Grafen von Pfeil und Klein⸗Ellguth, b den Königlich sächsischen Geheimen Regierungs⸗Rath Richard von Schlieben zu Dresden, 1 den Königlich bayerischen Bezirksamts⸗Assessor Ernst Freiherrn von und zu Aufseß zu Forchheim in Bayern, den Stabs⸗Kapitän im Kaiserlich russischen Leib⸗Garde⸗ Semenow'schen Regiment Freiherrn Roman von Maydell zu St. Petersburg, den Oberförster Hans Friedrich Grafen von Mülinen zu Bern nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag des vach grüfung dareh Herrenmeisters Prinzen Albrecht von Preußen, Königlicher Hoheit, zu Ehrenrittern des Johanniter⸗Ordens zu ernennen.
den
den den
Deutsches Reich.
““ Bekanntmachung. Postdampfschiffverbindung Stettin — Kopenhagen.
Die Postdampfschiffe der Linie Stettin — Kopen⸗ ha 9. 8.43 von Anfang September ab in folgender se verkehren:
aus Stettin Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 1 ½ Uhr und 1 Uhr nachnbittoge, rrüh n Kopenhagen am folgenden Tage früh; aus 8 0 8e Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 3 Uhr Nachmittags, 1 8
in Stettin am nächsten Morgen. 8
Berlin W., den 22. August 189b.ͤ
Reichs⸗Postamt. I. Abtheilung.
In Vertretung:
Das in Sunderland aus Stahl neu erbaute Schrauben⸗ Dampfschiff „Ludwig“ von 1757,09 britischen Register⸗Tons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das aus⸗ schließliche Eigenthum des deutschen e igen Carl Hirschberg in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen
lagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer amburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Sunderland unter dem 15 d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.
Landespolizeiliche Anordnung,
betreffend die veterinärpolizeiliche Ueberwachung des kleinen Grenzverkehrs mit Pferden.
Auf Grund des § 7 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 und des § 3 des zur Ausführung des ergangenen preußischen Gesetzes vom 12. März 1881/18. Juni 1894 verordne ich mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten im Anschluß an meine landes⸗ polizeiliche Anordnung vom 6. April 1893 (Amtsblatt S. 123) für den Umfang des Regierungsbezirks Osnabrück⸗
§ 1. Mit Pferden, welche im Königreich der Niederlande ihren Standort haben, wird das Ueberschreiten der Grenze Zwecke des Weidens, der Ackerbestellung und der
zum 3 “ von Personen und Frucht auch ohne die bisher
vorgeschriebene thierärziliche Untersuchung bis auf weiteres ge⸗ stattet, wenn auf dem genauen, alle besonderen ent⸗ haltenden Signalement eine Bescheinigung der niederländischen Heimathsbehörde beigebracht ist, daß
1) die Pferde dauernd zu Acker⸗ oder Fuhrgeschäftszwecken gehalten werden, und daß
2) in dem Standorte der Pferde, sowie in einem Umkreise von 15 km von demselben Krankheiten von Pferden weder herrschen, noch innerhalb der letzten sechs Monate geherrscht haben.
§ 2.
Die Bescheinigun nur sechs Wochen öö — den Per menkaeh — ver außer ohne weiteres in holländischen Bezirken, in denen der 2 esme⸗ 222 Falle des Mißbrauchs von der zuständigen diesseitigen Orts⸗ polizeibehörde entzogen werden. . “
Die Er iß, mit Pferden, G isen ihren
verkehr ohne vorherige thierä schreiten, wird wie bisher die ertheilt. Dem Antrage auf Ertheilung ist ein genaues lement beizufügen. Die Erlaubniß kann bis zur Dauer eines es ertheilt wer,agg ge ist zu 8. wenn in den holländischen Be⸗ zirken, in denen der Verkehr stattfindet, eine übertragbare Viehseuche ausbricht oder wenn sie mißbraucht wird.
8 4
Der Führer der Pferde hat die Bescheinigung dezm Er⸗ laubniß stets mitzuführen und jedem Polizei⸗ und C : Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzuzeigen. § 5. 8 Vorstehende Anordnung tritt sofort in Kraft, doch behalten nach den bisherigen Vors⸗ n ausgestellten ine für die darin bezeichnete Osnabrück, 68 22. August er Regierungs⸗Präfident.
1 1.X“
Keöhnigreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungs⸗ und Baurath Germer zu Münster i. W.
Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter
aus als Geheimer Baurath zu verleihen. . Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kaufmann Wilhelm Volckens in Altona den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.