Königreich Preußenä.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Unter⸗Staatssekretär im Ministerium des Innern Braunbehrens den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu verleihen.
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Seine Majestät der König ha en ergnädigst geruht: dem Fabrikanten und Gutsbesitzer Leopold Peill in “ den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen; owie
der Wahl des Oberlehrers Dr. “ Fries am
Realgymnasium zu Wiesbaden zum Direktor des Real⸗Pro⸗ zu Nauen die Allerhöchste Bestätigung zu er⸗
eilen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der “ und Medizinal⸗Raͤth Dr. Meyhöfer bei der Köni ichen Regierung in Köln ist in gleicher Eigen⸗ schaft an die Königliche Regierung zu Duüsseldorf versetzt
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Kdönigliche Bibliothek. Bekanntmachung. Die Königliche Bibliothek ist nach § 1 der Be⸗ nutzungs⸗Ordnung vom 21. bis einschließlich 26. Sep⸗ tember d. J. geschlossen. 8 Berlin, den 16. September 1896. V Die ö1“ der Königli “ 1 m Auftrage:
Jochens.
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ekanntmach
In Verfolg der Bekanntmachung vom 17. März d. J. wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß das Alte und Neue Museum, das Museum für Völkerkunde, das Kunstgewerbe⸗ Museum und die National⸗Galerie auch während des Monats Oktober d. J. an den Wochentagen, mit Ausnahme der Montage, von 10 bis 4 Uhr, an den Sonntagen g von 12 bis 5 Uhr, soweit das Tageslicht es gestattet, für das Publikum geöffnet sein werden.
Vom 1. November ab Frfolgt die Schließung der vor⸗ genannten Museen wochentäglich um 3 Uhr, an den Sonntagen, so lange es die Helligkeit gestattet, um 4 Uhr.
Mit Bezug auf den Eintritt in die National⸗Galerie an den Montagen zwischen 1 und 3 Uhr gegen Meldung beim Kastellan behält es bei den bisher geltenden Bestimmungen sein Bewenden. 8
Berlin, den 16. September 1895.
General⸗Verwaltung der Königlichen Museen. Schöne. 1 1t
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Königliche Kunstschule, Berlin C, Klosterstraße Nr. 75.
Vorbereitungsanstalt für Kunstgewerbetreibende, Künstler und Künstlerinnen, Seminar für Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen.
Das Schuljahr 1896/97 beginnt am 12. Oktober und schließt am 31. Juli.
Tagesschule (8 bis 4 Uhr) in zweijährigen Kursen: Ornamentzeichnen, Projektionslehre, Gipszeichnen, Architekto⸗ nisches und kunstgewerbliches Zeichnen, Rodellieren, Orna⸗ mentmalen, Malen nach der Natur, Kunstgeschichte, Methodik des Zeichenunterrichts.
Abendschule (5 ½ bis 9 ½ Uhr) in eer geh Kursen: Ornamentzeichnen — Projektionslehre — Gipszeichnen — Modellieren — Anatomie — Methodik des Zeichenunterrichts.
Schüler⸗Anmeldungen vom 1. bis 7. Oktober (9 bis 2 Uhr). Das Schulgeld für die Vollschüler beträgt 80 ℳ für das ganze Schuljahr.
Die an findet am Freitag, den 9. Ok⸗ tober, statt. Wer daran theilnehmen will, hat sich 7 pätestens ees den 7., Mittags, in der Kunstschule persönlich zu melden. Beerlin, den 17. September 1896. 8
Der kommissarische Direktor.
Ernst Ewald. 8
Unterrichts⸗Anstalt des Königlichen Kunstgewerbe⸗Museums, Berlin SW., Prinz Albrechtstr. 7.
1 Das Schuljahr 1896/97 beginnt am 5. Oktober 1896 und schließt am 30. Juni 1897. Tagesunterricht (8—4 Uhr) in dreijährigen Kursen: Architektonisches Zeichnen und Entwerfen jaesige Fersen. Schmiedewerk u. s. w.) — Modellieren — Ziselieren und Metall⸗ treiben — Holzschnitzerei — dekorative Malerei — Schmelz⸗ malerei — Figurenzeichnen und Malen — Musterzeichnen — Kupferstich und Radierung — Kunststickerei — Kunstgewerbliche Aufnahmen — Skizzierübungen — Pflanzenzeichnen. qh kg e 36 Abendunterricht (5 ¼ —9 ½ Uhr) in einjährigen Kursen: Ornamentzeichnen — Schriftzeichnen — Projektionslehre — Architektonisches Zeichnen — Gipszeichnen — Modellieren — 85 2 — Anatomie — Stilgeschichte — Kunstgewerbliches achzeichnen. Schüleraufnahme vom 24. bis 30. September c. big as) fn die V as ulge r die Vollschüler beträgt im ersten Jahre 108 ℳ — im zweiten Jahre 60 ℳ im beisten ahre 30 ℳ Berlin, den 17. September 1896. 8
Der Direktor. Ernst Ewald.
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Seine Excellenz der kommandierende General des III. Armee⸗ Korps, General der Infanterie von Lignitz.
sDwHeutsche ssichh— Preußen. Berlin, 17. September.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen im Neuen Palais heute Morgen um 9 ½ Uhr den Minister des Innern, Freiherrn von der Recke von der Horst und um 10 Uhr den Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Goßler zum Vortrag und arbeiteten sodann längere Zeit mit dem Chef des M litärkabinets, General von Hahnke. 8
Der Vize⸗Präsident der Ober⸗Rechnungskammer Graf von der Goltz ist von seiner Urlaubsreise nach Potsdam zurückgekehret. “
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Cormoran“, Kommandant Kor⸗
vetten⸗Kapitän Brinkmann, am 16. d. M. in Newchwang und beabsichtigt, am 18. d. M. wieder in See zu gehen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser begab sich gestern früh von Przemysl nach dem Manövergelände, von welchem er gegen Mittag zurück⸗ kehrte. Nachdem während der ganzen Nacht das Geschütz⸗ feuer und die Sprengübungen angedauert hatten, begann gestern früh um 6 Uhr die “ des Werkes Nr. 10, welche unter heftiger Kanonade und lebhaftem Gewehrfeuer bis 9 Uhr währte. Kurz vor 10 Uhr wurde abgeblasen, worauf die Besichtigung des Manöverfeldes und die Be⸗ sprechung der Uebungen erfolgte. — Nachmittags ist der Kaiser von Przemysl wieder abgereist. Auf dem Bahnhofe hatten sich die Spitzen der Militär⸗ und Zivilbehörden, sowie ein äußerst zahlreiches Publikum eingefunden, welches dem Monarchen lebhafte Ovationen darbrachte. Auf eine Ansprache des Landmarschalls erwiderte der Kaiser mit Worten des Dankes für den herzlichen Empfang und äußerte, er habe in Przemysl sehr angenehme Tage verlebt, hoffe, bald einmal wiederzukommen, und wünsche den besten Erfolg in der Arbeit für die Wohlfahrt des Landes. Abends nach 9 Uhr traf der Kaiser auf dem Bahnhofe von Krakau ein, wo ihm die Bevölkerung eine großartige Huldigung darbrachte; und heute früh erfolgte die Rückkehr nach Wien.
Großbritannien und Irland.
Der Premier⸗Minister Lord Salisbury traf gestern von Walmer in London ein und hatte daselbst später, wie „W. T. B.“ berichtet, Unterredungen mit dem russischen Bot⸗ schafter von Staal, den Vertretern Frankreichs und der Türkei sowie mit Lord Cromer.
„Niach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ sind die Kreuzer „Blenheim“ und „Charybdis“ sowie drei Torpedojäger und vier Torpedoboote, von Gibraltar kommend, in Malta eingetroffen.
Rußland.
Nach dem gestern in Warschau ausgegebenen Bulletin über das Befinden des Generab⸗Goltperneurs rafen Schuwalow hat die Krankheit ihren akuten Charakter verloren, und die Besserung schreitet stetig fort. Der Kranke konnte an den letzten Tagen einige Zeit außerhalb des Bettes zubringen.
Bulletins werden fortan nicht ißi werden. f ch regelmäßig ausgegeben
Italien. Die „Italie“ veröffentlicht eine längere Unterredung, welche ihr Direktor mit dem Minister⸗Präsidenten di Rudini in Betreff der Nachrichten gehabt hat, die bezüglich Erythäeas in Umlauf gesetzt waren. Die Unterredung ergab, daß Alles, was über die Aufgabe von Okule Kusai und Saraë, sowie die Forderungen Menelik's veröffentlicht worden, reine Phantasie ist. Di Rudini erinnerte, sich auf sein im Par⸗ lament erläutertes Programm beziehend, daran, daß das Pro⸗ Fereen darin bestanden habe, zu versuchen, einen ehrenvollen rieden mit Menelik abzuschliehen. Nerazzini sei zu Menelik gesandt, sowohl um die Friedensunterhandlungen wieder auf⸗ Füeeiee als auch um die Entsendung eines Generals als evollmächtigten des Königs anzukündigen. Dieses Programm sei in der Ausführung begriffen, aber man müsse die An⸗ kunft Nerazzini's in Schog, das Ergebniß seiner einleitenden Unterhandlungen mit dem Negus und demnächst die Ankunft des Generals Valles, sowie die desinitiven Unterhandlungen des⸗ selben abwarten. Es sei sicher als ein gutes Vorzeichen auf⸗ zufassen, daß Nerazzini wie ein Gesandter empfangen werde, woran di Rudini allerdings nie gezweifelt habe. di Rudini drückte am Schluß der Unterredung sein Bedauern aus, daß das Parlament geschlofsen sei und er diesem daher nicht dar⸗ shun könne, da das Ministerium gemäß dem vorgelegten rogramm direkt sein Ziel verfolge.
8 Schweiz.
us Bern berichtet „W. T. B.“, daß hinsichtlich des Vorgehens beim konzessionsgemäßen Rückk b 1 Eisen⸗ bahnen im Bundesrath volle Uebereinstimmung mit dem Programm des eihcbeicen X.asrdroi Zemp herrsche; danach würde selbst die Ankündigung des Rückkaufs nur auf Grund eines förmlichen Bundesgesetzes er⸗ folgen. Unter Vorbehalt des Referendums seien die nöthigen Vorarbeiten für dieses Gesetz derart gefördert worden, daß in einer der Sessionen des nächsten Jahres in den Bundes⸗ versammlungen die Berathung werde zu Ende geführt werden können. Wenn das Rechnungsgesetz vom Volk am 4. Oktober angenommen werde, dann liege die Möglichkeit vor, vor dem Sommer des nächsten Jahres wenigstens den Maximalpreis der Bahnen beim konzessionsgemäßen Rückkauf genau zu kennen. Bis dahin werde ferner der Gesetentwurs über die
bahnen vorgelegt werden, da man von der Ansicht 1 daß auch darüber vor der Rückkaufserklärung volle Klarheit b u.““
geschaffen werden müsse. 1
Türkei.
Wie die „Politische Korrespondenz“ aus Konstanti meldet, ist durch ein Kaiserliches Irade die An Feantinahet 20 christlichen Zöglingen in die Militärschule verfügt worden. Es ist dies der erste derartige Fall.
Eine amtliche Kundmachung des Ministerraths wendet sich gegen alle diejenigen Personen, welche falsche Gerüchte kolportieren, Beunruhigung hervorrufen oder Ge⸗ schäfte zur Schließung veranlassen, und zählt die Maßnahmen auf, welche bezüglich der Thätigkeit des Militärs, der Gen⸗ darmerie und der Polizei getroffen sind. Sie erklärt ferner die bewaffneten Verschwörer würden streng bestraft, und fremde⸗Unterthanen, die sich an Verschwörungen betheiligten würden durch die Intervention der Botschaften ausgewiesen werden. Militär und Polizei erfüllten ihre Pflicht, und es sei kein Grund zur Beunruhigung oder dafür vorhanden, daß 1,ae,Ka. d,gag einzeln oder in corpore sich einmischten.
ersammlungen Einheimischer oder fremder Unterthanen seien streng verboten.
Un Beantwortung der Note der Pforte vom 8. Sep⸗ tember ist der Pforte gestern eine Kollektivnote der Botschafter zugegangen.
Ddie von der Pforte den Botschaftern vorgestern angebotene direkte Bewachung ihrer Residenzen durch die türkischen Truppen ist von den Botschaftern abgelehnt worden. — Auf das schrift⸗ liche Ansuchen der Pforte wegen Intervenierung der Konsular⸗ beamten bei Haussuchungen erfolgte seitens der Botschaften die Erklärung, daß die Konsularbeamten stets bereit seien, aus diesem Anlaß der Pforte zur Verfügung zu stehen.
Dem Drohbrief des armenischen Comités an die Botschaften, von dem kürzlich berichtet wurde, wird Wiener Meldungen zufolge in den diplomatischen Kreisen Konstanti⸗ nopels keine Bedeutung beigelegt; dieselben bezweifelten, daß das Comité befähigt wäre, seine Drohungen auszuführen. — In Pera, Galata und Stambul entstand 8.The eine Panik aus unbedeutenden Ursachen; durch die besonnene Hal⸗ tung des Militärs und der Polizei gelang es indessen bald, die Ruhe wiederherzustellen.
Der Offizier, welcher mit dem General Tschichatschem die Befestigungen der Dardanellen besichtigte (s. Nr. 221. d. Bl.), war, wie das Wiener „K. K. Telegraphen⸗Korrespon⸗ denz⸗Bureau“ mittheilt, der russische Militär⸗Attaché in Athen, Oberst Kalnin; General Tschichatschew erstattete dem Sultan 5 885 Zustand sowie über die Mängel der Befestigungen
ericht.
Die von den Türken gefangen genommenen mace⸗ donischen Aufständischen werden als Briganten vor die gewöhnlichen Gerichte gestellt werden. Diese Nachricht hat unter der macedonischen Bevölkerung lebhafte Erregung her⸗ vorgerufen.
Nach einer in Madrid eingegangenen Meldung aus Cuba vom gestrigen Tage haben die Aufständischen die spanischen Linien bei Ma riel angegriffen, sind aber zurückgeschlagen worden. Die Aufständischen äscherten ferner in der Nähe von Santiago de las Vegas 14 Häuser ein. Der amerikanische Konsul in Havanna Hernandez richtete an den General Weyler eine Reklamation wegen der Ermordung des amerika⸗ nischen Journalisten Charles Roven, dessen Körper mit Wunden bedeckt aufgefunden worden war.
Der Kongreß der mexikanischen Republik ist gestern mit der Verlesung einer Botschaft des Präsidenten eröffnet worden. Ueber die Finanzlage des Landes äußert sich die Botschaft nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Mexiko, wie folgt:
„Die Ende 1894 begonnene Besserung der Federaleinnahmen hat während des Fiskaljahrs 1895/96 angehalten. Die Eingangszölle be⸗ trugen 3 ½ Millionen Dollars mehr als im Vorjahr und erreichten damit, ungeachtet des hohen Wechselkurses, die bisher erzielte höchste Ziffer. Die Stempelabgaben betrugen über 18 Millionen Dollars. Die gesammten Einnahmen des letzten Fiskaljahres erreichten 50 Millio⸗ nen Dollars und ließen einen Ueberschuß von 4 ½ Millionen Dollars, wodurch sich das Guthaben der Regierung bei der Nationalbank auf 6 Millionen Dollars erhöht. Wenn diese günstige Lage des Staats⸗ schatzes nicht erheblich affiziert werden sollte, sei es durch schlechte Ernten oder durch höhere Wechselkurse, so wird die Regierung demnächst in die Lage kommen, verschiedene Zweige der Verwaltung zu erweitern und einige Steuern, insbesondere diejenigen auf die Beamten⸗ gehälter, abzuschaffen. Die Beseitigung der haneann Zölle (Alcabales) ist durchgeführt, und die an deren Stelle getretenen neuen Steuern sind den gefürchteten Schwierigkeiten nicht begegnet. Trotz dieser Reformen haben die Faesse eesen in den Monaten Juli und August eine steigende “ verfolgt. Die Liquidation und Kon⸗ version der inneren Schulden hat durch Aufnahme einer konsolidierten 3 % inneren Anleihe bis zum 30. Juni d. J. zu Ende geführt werden können. Die Regierung hat mit der Nationalbank ein Ueberein⸗ kommen getroffen, wonach deren Konzession dem durch den Kongreß genehmigten allgemeinen Bankgesetze, welches demnächst in Kraft tritt, mhgepaßf I“ Geg zFernet Uü 9. Regierung mit der *
tt, of Mexiko ein Abkommen getroffen, wonach deren Kapital eine Erhöhung von 10 Millionen Dollars erfährt. 8 4
Nr. 38 der „Veröffentlichungendes Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts“ vom 16. September hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen Cholera ꝛc. — Desgl. gegen Pest. — Desgl. gegen Gelbfieber. — Infektionskrankheiten in Italien, 1595. — Gesebge ung u. f. w. (Deutsches Reich.) Stark wirkende Arzneimittel. — (Preußen. Reg.⸗Bez. Danzig.) Thierkadaver ꝛc. — (Sachsen.) Aerztliche Be⸗ zirksvereinx. — (Hessen.) Heilquellenschutz. — (Oesterreich.) Chirurgische Verbandstoffe. — (Schweiz. Kanton Zürich.) Diphtherie⸗ untersuchungen. — Brot. — (Kapland.) Rinderpest. — Gang der Thierseuchen in der Schweiz, 2. Vierteljahr. — Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bez. Magdeburg, Kapland.) — Vermischtes. (Preußen, Breslau.) Chemisches Unterfüchungsami, 1894/95. — (Hamburg.) Wasserkästen. — (Belgien.) Landes⸗ Zentral⸗Impfan talt, 1895. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beilage: Gerichtliche Ent⸗ scheidungen zum Nahrungsmittelgesetz (Butter).
Heft 5 des „Archivs für Eisenbahnwesen“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten neehs von Julius Springer, Berlin), hat folgenden Inhalt: Die Wasserwege nach un in Sibirien. Mit einer Karte. Von Mertens. — Studien zur
Organisation der Verwaltung und den Betrieb der Bundes⸗
Geschichte des preußischen Eisenbahnwesens. Von Fleck. — Die ba bhh St tsbahnen in 1894. — SHens artsengerdschen Staats⸗
lAches
eisenbahnen in 1894 95. — Die Eisenbahnen im Großherzogthum Baden in
1894. — Die Eisenbahnen Skandinaviens in 1893/94. — Die Eisenbahnen in Frankreich 1894. — Die Eisenbahnen in Australien. — Wohlfahrtseinrichtungen der Königlich württembergischen Verkehrsanstalten. — Die Eisenbahnen in Algier, Tunis und den übrigen französischen Kolonien und Schutzgebieten am 31. Dezember 1894. — Die Eisenbahnen in Nicaragua. — Die Eisenbahnen in der asiatischen Türkei. — Rechtsprechung (Frachtrecht, Enteignungsrecht, Fesheh und Gesetzgebung (Deutsches Reich, Preußen, Oesterreich⸗ Ungarn und Italien). — Bücherschauku. “
5 Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Befugniß des Verletzten, im Strafverfahren gegen den Thäter als Nebenkläger sich anzuschließen und die Zuerkennung einer an ihn zu erlegenden Buße aus § 231 des Strafgesetzbuchs zu beantragen, geht, nach einem Beschluß des Reichsgerichts, I. Straf⸗ senats, vom 30. März 1896, nicht auf die Krankenkasse über, welche dem Verletzten in der durch die Verletzung verursachten Krank⸗ heit Unterstützung geleistet hat. „Die dem Verletzten eingeräumte Befugniß, eine Buße zu verlangen, trägt den Charakter einer höchst persönlichen und behufs der ö Wege des Strasprozesses an einen Anderen nicht abtretbaren Berechtigung an sich. Durch eine Ausdehnung der Nebenklage aus § 231 Strafgesetzbuchs auf die in § 57 Abs. 4 des Krankkenversicherungsgesetzes durch gesetz⸗ liche Succession erlangten Entschädigungsansprüche würde der Ange⸗ klagte seiner im Strafprozesse aus der Person des Verletzten ent⸗ peiccenden Berechtigungen ebenso verlustig gehen, wie der Verletzte seine Rechte verlieren würde; es ist daher eine Abtrennung der straf⸗ prozeßrechtlichen Befugniß von der Person des Verletzten und eine Ueberweisung derselben auf eine andere, insbesondere die zivilrechtliche Persönlichkeit einer Gemeindekrankenversicherung oder Ortskrankenkasse, gesetzlich nicht zugelassen. (731/96.)
— Ein vom Gerichtsvollzieher gepfändetes Gewehr, welches nicht mit dem durch das Reichsgesetz vom 19. Mai 1891 vor⸗ eschriebenen Prüfungszeichen versehen ist, darf, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 21. April 1896, dieser nicht versteigern. „Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 19. Mai 1891 ergiebt sich, daß § 9 dieses Gesetzes ohne Unterschied der Personen der Verkäufer und ohne Unterscheidung zwischen neuen und alten Waffen jedweden Akt des Verkehrs hat verbieten und bei obwaltender Verschuldung hat unter Strafe stellen wollen. Der § 716 Zivilprozeßordnung (⸗die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern“*) steht der Anwendung des § 9 des Ges. v. 19. Mai 1891 auf den Angeklagten nicht entgegen. Der § 716 kann auf Sachen, deren Veräußerung gesetzlich verboten ist, nicht bezogen werden. Der Angeklagte war vielmehr verpflichtet, das Gewehr von der Ver⸗ steigerung auszuschließen und gemäß § 35 der preußischen Gerichts⸗ vollzieherordnung vom 23. Februar 1885 dem Auftraggeber von der obwaltenden Behinderung Kenntniß zu geben.“ (789/96.)
— Das Reiten in scharfem Trabe am Abend auf einem belebten Fußgängerweg kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 30. April 1896, als grober Unfug bestraft werden. — Auf einem Richtwege, der zur Verbindung zwischen dem Schützenhause zu A. und der Chaussee dient und vom Schützenwirth für die Anfuhr von Bier und anderen Gegenständen benutzt wird, im übrigen aber zum Fahren und Reiten nicht bestimmt ist, ritten eines Abends zwei Personen, A. und B., in scharfem Trabe, als dieser Weg nicht unbelebt war. Einer derselben überritt die auf dem Wege befindliche Frau C., ehe es ihrer die Gefahr er⸗ kennenden Begleiterin gelang, sie zur Seite zu ziehen. Durch den Vorgang wurde auch die mpörung eines Dritten, des später als Zeugen vernommenen D., erregt. A. und B. wurde infolge dessen wegen groben Unfugs verurtheilt und die von ihnen eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend ausführte: „In diesem Verhalten der Angeklagten konnte das Gericht den objektiven Thatbestand der Unfugsverübung erblicken, auch wenn man davon auszugehen hat, daß begrifflich die Belästigung oder Ge⸗ fährdung einzelner FFleer oder individuell begrenzter Personenkreise die hier fragliche Uebertretung nicht zu begründen vermag. Diesen Gesichtspunkt hat auch das Urtheil nicht außer Acht gelassen, insofern es ausdrücklich eine grobe Störung der Ruhe der Allgemeinheit feststellt. Eine Verletzung der öffentlichen Ordnung aber konnte das Reiten in rascherer Gangart auf einem Wege, welcher zur Zeit nicht unbelebt war, sehr wohl enthalten, zumal nach dem Zusammenhang der Urtheilsgründe anzunehmen ist, daß der Weg vermöge seiner all⸗ gemeinen Bestimmung als Zugang zum Schützenhause von den er⸗ wähnten Personen benutzt ist. ..“ (1154/96.)
Statistik und Volkswirthschaft.
. 8 III. Deutscher Seefischereitag. 3 Der unter dem Protektorat Seiner Majestät des Kaisers und Königs stehende Deutsche Seefischerei⸗Verein trat
estern Vormittag im Hörsaale des Chemiegebäudes der Gewerbe⸗Aus⸗ stelang zum dritten Seefischereitag zusammen. Die Betheiligung war eine sehr große. Als Vertreter der Reichs⸗ und der Staats⸗ regierung waren erschienen der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein mit dem Geheimen Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Semper, der Unter⸗Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe mit dem Geheimen Regierungs⸗Rath Donner, der Ministerial⸗Direktor Fleck und der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Schweckendieck als Vertreter des Ministers der öffentlichen Arbeiten, der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts Schulz, ferner der Großherzoglich mecklenburgische Ministerial⸗Rath von Hammer⸗ stein und der Kapitän⸗Lieutenant Neitzke, Kommandant des See⸗ fischerei⸗Kreuzers „Meteor“. Der orsitzende des Deutschen Seefischerei⸗Vereins Dr. Herw ig eröffnete die Tagung mit einer längeren Begrüßungs⸗Ansprache. Zunächst gab er der Freude über die zahlreiche Theilnahme usdruck und Fract dann insonderheit der gnädigen Huld und Freigebigkeit des
llerhöchsten Protektors des Vereins, Seiner Majestät des Kaisers und Königs, der es zu verdanken sei, daß ein halbes Hundert von Seefischern über die angemeldete Zahl 29 Tagung habe kommen können. Allerhöchstderselbe habe dem Verein 2000 ℳ zu Reise⸗ stipendien zum Besuch der Gewerbe⸗Ausstellung seitens ein⸗ zelner Fischer überwiesen. Ferner habe Seine Majestät 1000 ℳ als Preis in einem Wettbewerb auf dem Gebiet des Seefischereiwesens gespendet. Für diese Gnadenbeweise, wie für die stete Förderung des Vereins sei dem Erhabenen Protektor bereits der Dank vom Vorstand unterbreitet. Der Vorsitzende schloß mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, in welches die Versammlung begeistert einstimmte. Der Seefischereitag beschloß sodann, folgendes Telegramm an Seine Majestät abzusenden:
„Eure Kaiserliche, Königliche Majestät bittet der Dritte See⸗ fischereitag des Deutschen Seefischerei⸗Vereins, der heute mit mehreren Hundert Theilnehmern, darunter etwa 200 Seefischern von der ganzen deutschen Küste, süene Verhandlungen begonnen hat, den allerunter⸗ thänigsten Dank für die huldreiche Förderung seiner Unternehmung Fessprechen zu dürfen. Der Deutsche Seefischerei⸗Verein wird in dem Bestreben nicht erlahmen, unter Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät hohem Protektorate der nationalen Sache der deutschen Seefischerei weiter zu dienen.“
Hierauf erfolgte die Verlesung des Geschäftsberichts des Deutschen Seefischerei⸗Vereins für die Jahre 1894 und 1895 durch den General⸗ Sekretär, Professor Dr. Henking. Dieser Bericht gab ein ausführ⸗
ild von d Wirken und den Zielen des V d
Stande der Seefischerei, von den Mühen und Lasten des schweren Gewerbes sowie von den einzelnen Arbeiten, die auf praktischem und wissenschaftlichem Gebiet zur Hebung der deutschen Seefischerei ge⸗ leistet sind, auch durch korrespondierende Mitglieder des Vereins. Das Gesammtbild des Geschäftsberichts war ein recht befriedigendes, dem Verein Ehre machendes.
ür den am v behinderten Staatssekretär des Innern begrüßte sodann der Unter⸗Staatssekretär Rothe den Dritten See⸗ fischereitag und 5 namens der Reichsverwaltung die Theilnehmer in der Reichshauptstadt willkommen. Die Beziehungen zwischen der Reichsverwaltung und dem Deutschen Seefischerei⸗Vereine seien innige und, wie er wohl hinzufügen dürfe, für die gemeinsamen Ziele fruchtbringende. Die Reichsregierung sei sich ihrer Auf⸗ gabe stets bewußt, die Seefischerei als einen bedeutenden wirthschaftlichen Faktor zu unterstützen und ihr mit kräftigen Mitteln aufzuhelfen. Für die rechte Verwendung dieser Mittel sei die Reichsverwaltung auf den Beirath des Deutschen Seefischerei⸗ Vereins 82 auf seine reichen praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Nutzen eines nationalen Wirthschafts⸗ lebens. Niemals sei der Beirath versagt worden, und deshalb stehe auch die ö“ dem Verein für die geleisteten werth⸗ vollen Dienste als dankbare Schuldnerin gegenüber. Dann ge⸗ bühre dem Verein noch besonderer Dank für sein immer uneigen⸗ nütziges, thatkräftiges Wirken im Dienste einer wichtigen nationalen Sache. Mit berfchtigter Genugthuung könne deshalb der Verein auf seine zwölfjährige Thätigkeit zurückblicken, durch die er sich im höchsten Maße Ansehen und Vertrauen erworben habe. Und wenn die Erträge der deutschen Seefischerei gegen früher sich um mindestens das Fünffache erhöht haben, so gebühre der rastlosen Thätigkeit des Vereins dabei ein Hauptverdienst. Mit dem Wunsche einer weiteren gedeihlichen Entwickelung des Vereins schloß der Unter⸗Staatssekretär seine Ansprache.
Auch der Staats⸗Minister Freiherr von Hammerstein dankte für die Einladung und gab das Versprechen, daß die preußische land⸗ wirthschaftliche Verwaltung dem Deutschen Seefischerei⸗Verein nach wie vor das lebhafteste Interesse entgegenbringe und dieses auch, soweit eine Mitwirkung möglich sei und die Ressortverhältnisse es gestatteten, bethätigen werde.
Nunmehr trat der Verein in die Tagesordnung ein. Der erste Gegenstand der Berathungen betraf die Frage des „Fischtransport⸗ wesens“. Als erster Berichterstatter sprach Dr. Ehrenberg, Sekretär des Königlichen Kommerz⸗Kollegiums in Altona. Der Vortragende unterbreitete der Versammlung folgende Thesen: 1) Der Absatz der Seefische hängt zum großen Theil von der Schnelligkeit ihrer Beförderung durch die Eisenbahn ab. 2) Es ist erforderlich, daß die Fische durch die Eisenbahnen mit möglichst geringem Aufenthalt und ohne Zuhilfenahme von Fuhrwerken direkt an den Fischquais der Küste nach den binnenländischen Absatzmärkten geschafft werden. 3) Die Eisenbahnverwaltungen sind um versuchsweise Einstellung einiger ventilierten Fischwagen und Tanks nach englischer Art zu .Fe. sodann follte für die ver⸗ schiedenen Hauptverkehrslinien eine ausreichende Zahl von Wagen der für sie am besten geeigneten Art durch die Eisenbahnen dem Verkehr dauernd zur Verfügung gestellt werden. Für die Ausnutzung dieser Fischwagen dürften die Eisenbahnen anfangs nur mäßige Ansprüche stellen, d. h. thunlichst schon für 10. bis 15 Ztr. einen Fischwagen liefern. 4) Für die Haupt⸗ verkehrslinien ist die Beförderung der Fische mit Spezialfischzügen und, insoweit nöthig, mit Schnellzugsgeschwindigkeit anzustreben. 5) So lange und insoweit sich Fischzüge noch nicht ermöglichen lassen, ist für den Verkehr mit allen größeren Verkehrsmittelpunkten die Einstellung direkter Kurswagen in solche Eilgüter⸗ oder Personen⸗ züge erforderlich, die eine möglichst schnelle und eine mit Rücksicht auf die Tageszeiten des Hauptfischverkehrs möglichst günstige Beförderung ermöglichen. 6) Es ist ferner dringend zu wünschen, daß die Weiter⸗ beförderung der Fische von den Vertheilungsmittelpunkten nach den kleineren Plätzen mit den ersten nach Ankunft der Kurswagen ab⸗ gehenden Personen⸗ oder Eilgüterzügen vorgenommen wird. 7) Die Frage, inwieweit eine Abkürzung der Lieferfristen für Fische sich er⸗ möglichen läßt, ist der wohlwollenden Aufmerksamkeit der Eisenbahn⸗ verwaltungen zu empfehlen. 8) Für gedörrte und geräucherte See⸗ fische sind dieselben Erleichterungen zu erbitten wie für frische See⸗ fische. — Nach Schluß der Verhandlungen unternahmen die Theil⸗ nehmer des Seefischereitags eine Besichtigung der Fischerei⸗Ausstellung.
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Zur Arbeiterbewegung.
Aus Bremerhaven meldet „W. T. B.“: Der englische Arbeiterführer Tom Mann und der Engländer Wilson, welche am heutigen Donnerstag und am Sonntag hier öffentlich reden wollten, sind vom bremischen Senat ausgewiesen worden. (Vgl. die gestrige Nr. 221 d. Bl.)
Aus Crimmitschau wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß die Weber der dortigen Firma C. A. Fischer wegen Lohnstreitigkeiten die Arbeit eingestellt haben.
d Aschaffenb Die Gerstenkulturstation des Vereins Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei in Berlin“ wird wie m Vorjahre eine größere Kollektion von Gerste vorführen, die auf den von ihr unterhaltenen Versuchsfeldern gezogen ist. Auch die Beschickung der Ausstellung mit Brauweizen wird in diesem kahre eine der “ derselben für die auf ihn angewiesenen rauereien entsprechende sein. Die vereinigten Berliner Weißbier⸗ brauereien haben ein künstlerisch ausgestattetes Ehrenzeugniß und außerdem einen größeren Geldpreis für den Brauweizen⸗Preisbewerb gestiftet. Die Hopfen⸗Abtheilung der Ausstellung wird von den nord⸗ und westdeutschen Produktionsgebieten Heutomischel⸗ Ost⸗ und West⸗ preußen, Altmark, Reichslande) gut beschickt werden. Aus Bayern dagegen steht in Anbetracht der Anfang Oktober in Nürnberg statt⸗ findenden Bayerischen Hopfen⸗ und Gersten⸗Ausstellung anscheinend nur eine beschränkte Betheiligung zu erwarten; auch sind daselbst infolge ungünstiger Witterung die Ernteausfälle zum theil erheblich beeinträchtigt worden. Es wird übrigens geplant, von den bestprämtierten Hopfen der bayerischen heer usftesüng Muster auf der Berliner Ausstellung auch den norddeutschen Interessenten zur E.e zu bringen. Gut beschickt zu werden verspricht die Ab⸗ theilung für Geräthschaften für den Anbau von Gerste und Hopfen und deren Verarbeitung im Brauereibetriebe. Außer einer aus Böhmen angemeldeten Hopfendarre für Produzenten sind bereits ver⸗ schiedene Gerstenputzmaschinen und andere Geräthschaften dieser und ähnlicher Art angekündigt. Der Anmeldetermin läuft am 20. Sep⸗ tember ab; später werden Anmeldungen nur soweit noch der Raum reicht und nur bis zum 1. Oktober gegen einen Gebührenaufschlag von 50 % angenommen.
franke
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
eröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundhe⸗ 98 gg Nr. 38 vom 16. September. — 8
Cholera. 8 Egypten. In Alexandrien wurden vom 23. bis 29. August 32 Erkrankungen (und 29 Todesfälle) festgestellt, in den Städten Damiette, Port Said und Suez vom 22. bis 28. August 1 (3) bezw. 5 (7) bezw. 3 (1), ferner vom 18. bis 24. August in Kairo 3 (6), in den Bezirken Abou Kerkas 34 (35), ohag 14 (68), Guergueh 37 (52), Tahta 5 (45), Keneh 19 (38), Tama 97 (91), außerdem in 44 verschiedenen Bezirken und Städten 156 (306). Die Gesammtzahl der bis zum 27. August angezeigten Cholerafälle betrug in Egypten 19 225 (15 979), in Alexandrien 1034 (876]
4 Gelbfieber. Auf Cuba wurden festgestellt vom 7. bis 13. August in Havang 52 Todesfälle (bei ungefähr 160 Erkrankungen), vom 2. bis 8. August in Cardenas 4 (15), vom 3. bis 9. August in Cienfuegos 8, vom 6. bis 12. August in Matanzas 28, vom 28. Juli bis 8. August in Sagua la Grande 18 (191). In den Millitär⸗Lazarethen der spanischen Truppen kamen vom 10. bis 20. Juli 924 Reu⸗ erkrankungen und 250 Todesfälle vor. (Public health reports Nr. 34.) — Einer weiteren Mittheilung zufolge wurde in San Domingo am 31. Juli 1 Todesfall festgestellt. — In Rio de Janeiro starben im Juni d. J. 36 Personen an Gelbfieber,
8 an Typhus, 107 an Malaria, 198 an Tuberkulose, 25 an Beriberi und 18 an Pocken. Die Gesammtzahl der Todesfälle betrug 1178 oder etwa 39 für den Tag. Unter den Verstorbenen befanden sich
7 Deutsche. Verschiedene Krankheiten. Pocken: Warschau 4 Todesfälle; London 2 (Krankenhänuser), F 10, St. Petersburg 2 g Flecktyphus: Reg.⸗ ez. Düsseldorf 4 Erkrankungen; ückfallfieber: Moskau 2 Todesfälle; St. Petersburg 10 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗York 3 Todesfälle; Milzbrand: St. Petersburg 1 Todesfall; Keuchhusten: London 31 Todesfälle; Influenza: Berlin, London je 2 Todesfälle. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starben an Diphtherie und Croup (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 4,49 %): in Dessau — Erkrankungen kamen vor in Berlin 88, in Kopenhagen 27, in London 131 (Krankenhäuser), Paris 47, St. Peters⸗ burg 69, Wien 33 — 7 an Masern in den Regierungsbezirken Arnsberg 188, Düsseldorf 235, Königsberg 164, Posen 99, Stettin 121, Wiesbaden 108, in vge 23, St. Petersburg 27, Wien 26 — desgl. an Scharlach in Berlin 53, Breslau 28, im Regierungs⸗ bezirk Königsberg 118, in Christiania 31, Edinburg 34, Kopen⸗ hagen 25, London 484 (Krankenhäuser), Paris 44, St. Petersburg 33, Wien 34 — desgl. an Unterleibstyphus in Budapest 47, Paris St. Petersburg 156. 8
Verdingungen im Auslande.
Mexiko⸗ 8
14. November. Junta Directiva del Saneamiento de la ciudad de Mexico: Einrichtung eines Pumpwerks in der Stadt Mexico. Näheres in spanischer, englischer und französischer Sprache
— 8 9n
In Heilbronn sollen die Gehilfen von sechs Buchdruckereien ausständig sein. B“
Hier in Berlin haben, wie die Berliner „Volks⸗Ztg.“ mittheilt, die Schmiedegesellen beschlossen, von einer Lohnbewegung vor⸗ läufig Abstand zu nehmen. — Die Glaser Berlins und der Vor⸗ orte 1 der „Voss. Ztg.“ zufolge, eine allgemeine Lohnbewegung beschlossen. Wo bis Sonnabend die gestern den Meistern vorgelegten Forderungen nicht bewilligt werden, soll am nächsten Montag die Arbeit nicht wieder aufgenommen werden. Die Forderungen lauten im wesentlichen: Mindestlohn für Bleiglaser 27, für Bauglaser 24 ℳ, Arbeitszeit von neun Stunden u. s. w.
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8 Kunst und Wissenschaft. ““ Zu dem in den nächsten Tagen in Bamberg stattfindenden Astronomen⸗Kongreß sind bereits über 30 auswärtige Vertreter eingetroffen. Außer sämmtlichen deutschen Staaten sind Oesterreich⸗ Ungarn, die Schweiz, die Niederlande und Belgien sowie Rußland verkreten. Von Amerika sind Professor Hagen aus Washington und Professor Leuschner aus Kalifornien eingetroffen. Auf der Stern⸗ warte zu eeeg fand gestern Abend ein Empfangsabend statt, der dem „W. T. B.“ zufolge einen prächtigen Verlauß nahm. Die umliegenden Höhen waren festlich beleuchtet. 8
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Land⸗ und Forstwirthschaft.
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Die Vorarbeiten zu der am 8. und 9. Oktober d. J. statt⸗ findenden III. Berliner Gersten⸗ und Hopfen⸗Ausstellung des Vereins „Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei in Berlin“ nehmen einen guten Fortgang. Als Ausstellungslokal sind wiederum die großen Saalräume der Aktienbrauerei Friedrichshain, Berlin NO., vor dem Königsthor, gewonnen worden. Die von Staatsregierungen, landwirthschaftlichen Behörden, landwirthschaft⸗ lichen und Brauerei⸗Korporationen gestifteten Beiträge zum Prämien⸗ fonds des mit der Ausstellung verbundenen Preisbewerbes haben wie im Vorjahre die stattliche Höhe von 10 000 ℳ erreicht. Die Ausstellungsleitung ist zur Zeit mit der Bildung des Preisgerichts für den Preisbewerb beschäftigt, zu dem wieder eine roße Zahl namhafter Sachkenner und Vertreter der Wissen⸗ chaß der Brauerei, des Henden und der Landwirth⸗ schaft berufen werden. Die Namen der gewählten Preis⸗ richter werden seiner Ftt bekannt gegeben. Die Betheiligung ver⸗ spricht besonders für Braugerste eine sa erhebliche zu werden. Von verschiedenen Provinzial⸗Landwirthschaftskammern, landwirthschaftlichen Fernich. und Lokalvereinen sind zum theil umfangreiche Kollektiv⸗ Ausstellungen in Ausficht getell so von den Provinzen vö
88 auch für Hapfen, 888 Ostpreußen (Littauen und e
uren), Pommern, er, Rheinpreußen, Hessen,
beim „Reichs⸗Anzeiger“. Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 17. September. (W. T. B.) Norddeutscher Lloy Der Schnelldampfer „Trave“ ist am 15. September von New⸗Yor via Southampton nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer „Dresden“ ist am 15. September in Balti more vemeee Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz Heinrich“ ist am 16. September in Singapore angekommen. Der Postdampfer „München“ ist am 16. September in New⸗York angekommen. Der Schnelldampfer „Werra“ ist am 16. September in New⸗York angekommen.
London, 16. September. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Doune Castle“ ist auf der Ausreise in Durban (Natal) an⸗ gekommen.
— 17. September. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Moor' ist auf der Ausreise gestern von Madeira abgegangen.
Rotterdam, 16. September. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft. Der Dampfer „Spaarndam“ ist heute Vormittag von Rotterdam und der Dampfer „Zaandam“ von Amsterdam abgegangen. Der Dampfer „Amsterdam“ hat gestern Abend Lizard passiert.
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Theater und Musik.
Königliches Opernhaus.
Nachdem die Spielzeit im Neuen Königlichen Opern⸗ Theater am Dienstag zum Abschluß Plangt ist, eröffnete das König⸗ liche Opernhaus für die regelmäßige Reihe der Winter⸗Aufführungen
estern seine Pforten. Zur Darstellung kamen „Die Meister⸗ AanuFe von Richard Wagner mit Herrn Ernst Kraus vom Hof⸗ und Nationaltheater in Mannheim als Gast in der Rolle des Walther von Stolzing. Der junge Künstler, der, wie schon früher mitgetheilt wurde, bald als ständiges Mitglied dem Königlichen Kunst⸗ institut angehören wird, bewies auch in dieser bisher in Berlin von ihm noch nicht gesungenen Partie, daß er für die hier seiner harrenden Auf⸗ aben die erforderliche Reife besitzt, um dereinst eine Zierde der König⸗ lichen Bühne zu werden. Das weiche und doch kräftige und aus⸗ drucksfähige Sg wird durch die nicht allzu günstige Akustik des Hauses nicht beeinträchtigt, es behauptet sich siegreich auch bei rößter Tonfülle des Orchesters. Außerdem kommt dem Sänger seine ansehnliche Erscheinung und eine — jetzt erfreuliche Spielgewandtheit zu statten. Rauschender Applaus von allen Seiten des dichtgefüllten Zuschauerraums rief den Gast mehrmals vor den Vorhang. Einen starken Antheil an dem Beifall durften aber auch unsere v Künstler für sich in Anspruch nehmen, vor allem Herr 2 8— dessen Meisterleistung als
ans Sachs bekannt und über Lob und Tadel erhaben ist. Fräulein den Eva, Frau Goetze als Magdal eer Lieban als