6
-— ie
In den Jahren 1886 bis 1890 sind aus nebenbezeichneten Geburtsjahrsklassen
anstalten. Wählt man diesen als Maßstab für die Aufbringung der zu vertheilenden Versicherungslast, so kommt die günstigere Ver⸗ mögenslage, welcher einzelne Versicherungsanstalten ohne eigenes Zu⸗ thun infolge des überwiegenden Zuzugs jüngerer Versicherten und eines verhältnißmäßig geringen Bestandes von Versicherten der höheren Altersstufen sich erfreuen, zu einer der Billigkeit entsprechenden Bertg htigang., “ 8 ieser Zweck würde vollständig erreicht werden, wenn alle An-. stalten mit den jährlichen Gesammtausgaben lediglich nach Verhältniß ihres jeweiligen Vermögensbestandes antheilig belastet würden. Da⸗ durch würde aber zugleich jeder Anlaß zur sorgfältigen Prüfung der Rentenanträge und zur sparsamen Verwaltun wegfallen und auch die Selbständigkeit der Versicherungsanstalten im wesentlichen beseitigt werden. chon aus diesen Gründen wird man sich damit begnügen müssen, nur einen Theil der Lasten gemeinsam von allen Versicherungs⸗ anstalten aufbringen zu lassen. Die Frage, wie hoch der gemeinsam zu tragende Theil der Lasten zu greifen ist, um zu einem möglichst befriedigenden Ergebniß zu glangen, wird sich am besten an der Hand
großen Abweichungen in den Rentenziffern der einzelnen Versicherungsanstalten mögen zwar zum theil aus einer verschieden⸗ gradigen Invaliditätsgefahr herrühren; in der Hauptsache sind fie aber auf das Ueberwiegen älterer Personen in den vorwiegend landwirtb⸗ mehr Personen schaftliche Gebiete umfassenden Versicherungsanstalten gegenüber dem zu⸗ als weggezogen “ Durchschnitt zurückzuführen. Es läßt sich dies leicht nach⸗ weisen, wenn man unter Annahme derselben Invaliditätsgefahr die
mättler⸗ ““ ausrechnet, wie es in der untenstehenden Tabelle
geschehen ist.
Spalte 2 bis 4 der betreffenden Tabelle geben für die Alters⸗ klassen bis 69 die eingegangenen Quittungskarten Nr. 1 an, soweit eine Auszählung der letzteren nach dem Alter der Inhaber erfolgt ist. Für Ost 5* und Pommern sind die den Geschäftsberichten dieser Versicherungsanstalten für das Jahr 1894 entnommen; die Zahlen für Berlin gelten für den Stand am 1. Oktober 1894 und wurden besonders mitgetheilt. Für die Altersjahre „70 und darüber“ 0,70 ist die Zahl der bis Ende 1894 überhaupt bewilligten Altersrenten 1,00 eingesetzt, wie sie in Theil I Verwendung gefunden hat. Man wird diese 8 0,46 badie im allgemeinen als maßgebend für die “ Ver⸗ .O0,28 icherten diefer drei Versicherungsanstaltenansehen dürfen, weshalb sie auch 0,80 für den hier anzustellenden Vergleich völlig ausreichend sind. Während die 0,84 Verhältnißzahlen in den Spalten 5 bis 7 bei den Versicherungsanstalten 0,07 Osiprenses und Pommern im wesentlichen denselben Verlauf zeigen, 5 d. h. also ungefähr dieselbe relative Altersgruppierung. müece en, 24 weichen die Zahlen bei Berlin (Spalte 7) in sehr erheblichem Maße Schleswig⸗ ab. Bei Berlin gehören der Altersklasse von 20 bis 34 Jahren, in Holstein welcher die Invaliditätsgefahr noch sehr gering ist, 66,3 Prozent aller 1,38] 9,87 Versicherten an, während diese Zahl bei Pommern auf 56,3 Prozent 20,/81 w0,1 und bei Ostpreußen auf 54,8 Prozent herabsinkt. Umgekehrt gehören 301 4,88 der Altersklasse von 50 bis 69 Jahren mit sehr großer Invaliditäts⸗ 2,29 0,1
5,21 4,57
18 vchhe
365 bei Berlin... 3,5 + 25 + 15 + 08 = 8, Prozent 1,an 3,4
138 5. „ Pommern 6, ,0 + 48 + 3,8 +† 2,/7 = 17,32 „ 4,64 0,86 „ Ostpreußen 5,9 + 4,8 + 4% + 3,1 = 17„ „ 1,8 0,91
0 0,76 “ aller Versicherten an. Für die Altersjahre 70 und darüber stellen sich U2 it⸗ c die Zahl der die entsprechenden Zahlen 38 8. für das Alter Pageogenen weggezogenen haf 0, Prozent bei Berlin — 35 bis ter 40 Jah 8“ IS“ 8 „ 2,9 8 „ ommern und 70 ,46 8 8 un gg ahren 2 8 — „ 5 * 8 „ Ostpreußen. ’ Dberpfal,
2 323 2 993 50 810 1 136 Die natürliche Folge dieser Verschiedenheiten ist eine niedrigere 11,82] 30 01 6“ ö““ 11 Rentenziffer bei Berlin gegenüber bedeutend höheren Rentenziffern bei 1“ 70 und mehr 1“ “ 46 Pommern und Ostpreußen. Sk — Nach der obigen Tabelle kommen bei Annahme derselben Fs zusammen auf 54 775 35 919 Invaliditätsgefahr bei allen drei Anstalten auf je 1000 Versicherte IE“ der Altersklassen von 20 bis zu 69 Jahren durchschnittlich jährlich 5e
bei Berlin .. .. 6,24 3 61
5,43 2,00 3,02 3,24 2,20 2,60
In den Jahren 1886 bis 1890 sind aus
nebenbezeichneten Geburtsjahrsklassen Prozenten des Kapitalwerths der für den Bezirk der nachbenannten Versicherungsanstalten 1 1
festgesetzten und vertheilten Renten, welche in den Jahren 1892/93 beginnen,
dies die die die die die die die die Ent. Be⸗ Ent⸗ Be⸗- Ent⸗ Be⸗-⸗ Ent⸗ Be⸗-⸗ Ent⸗ Be⸗- Ent⸗ lastungzlastung lastung lastung lastunglastung lastung lastung lastung lastung lastung lastung lastung lastung lastung
Sachsen⸗ Berlin Posen Schlesien 1
24,27 4,90 17,57 4,321]¹½ 3,19 9,05 8,,13 32,59 4,10 12,25 2,88 6,92 6,60 9,88 13,88 5,560 6,92 0,7 2,10 8,10 6,48 10,55 2,s8 3,04 1,22 2,„1 . 6,50 4,33 9,50 3,211 2,13 0,8s 1,½2 2,5 1,,91 4,91 2,13 2,76 3,84 1,04 2,58 2,33 5 01 Ie. 5 188 588 P 18 6 58 ,25 V,24 2,11 „41 148 78 einer re 1 783 1IZIZTTqöööö Durchführung des neuen Vertheilungsverfahrens 4,11 1,4 1398 Om, dn O
5,51 1,24 0,25 1,0 — “ IV. Das neue Vertheilungsverfahren.
1,48 S 2,1I 0,6h1 0, 7 2,2 Nach § 90 des Gesetzentwurfs soll der gemäß § 65 fortab gemeinsam tragende Theil der Versicherungslast nach 1n. des Vermögens⸗ Westfalen Niederbayern Pfalz bestandes vertheilt werden. Als solcher soll gelten der Bestand bei Beginn des Jahres unter Hinzurechnung der Einnahmen aus Beiträgen und 14,20 14,75 6,52 insen im Laufe des Jahres und unter Absetzung der Ausgaben für 7,7 3,88 5,78 kerwaltungskosten desselben Jahres. Den Begriff Verwaltungskosten 15,54 9,20 wird man hier im weitesten Sinne anzuwenden haben und alle Kosten 16,05 8,0 0,94 darunter verstehen müssen, welche ohne Vermittelung des Rechnungs⸗ 11,80 5,10 2,41 y4,08 bureaus von den Anstalten selbst festgesetzt und bereits im Laufe des 10,711 3,87 4 2 4,51 Jahres definitiv verausgabt werden. Hierin gehören die Verwaltungs⸗ 10,28 2,00 2,u 2,26 kosten im engeren Sinne, die Kosten der Schiedsgerichte und der 8,48 O,7 4,50 1,00 Kontrole, die Kosten der Einziehung der Beiträge, die Kosten des 6,11 2,12 Heilverfahrens und ähnliche unvorhergesehene, von den Anstalten 3,95 1,15 direkt ohne Vermittelung der Post verausgabten Beträge. Man 0,69 4,85 1 2,92
Es beträgt in
Männliche Bevölkerung am 1. Januar
Männliche Bevölkerung am 1. Januar
mehr Personen
mehr Personen weg⸗ als zugezogen
mehr Personen zu⸗ als weggezogen
Geburtsjahrs⸗ weg⸗ als zugezogen
klassen
Prozent der Spalte 7
11.
V Prozent Anzahl V
Prozent der der der Spalte 2 Spalte 2 Spalte 7
4. b GI1“ 8 ZEZö 10.
Prozent
Anzahl hhntabl zah Brandenburg 11,622 10,13 13,52 10,14
9,0s8 7,66 6,40 4,10 5,62 5,̃18 4,88 2,45 7,87 3,61 2,17 2,67 2,11 2,50 4,70 2,38 1,64 0,90 3,12 2,29 1,19 0,968 1,25 6,61 0,98 0,84 0,17 —
5,50 3,67 25.09 1,30 2,06 Rheinprovinz 4,51 3,96
Pommern
6,37 1,47 2,16 1,14
2, 69
Ostpreußen
10,00 6 92² 4,12 0,88 1,62 1,04 0,72 0,37 1,13 0,43
1,10
Westpreußen
10,4] 10,35 0,81 16,43 3,64 2 121 1,18 4 06 2,07 2,7 1,38 2,86 1,54 2,74 1.05 1.90 0,85 1,27 0,83 2,29 0,96 1.40
1,35 2,59
Hannover
9,41 7,99 6,08 2,45 7,37 3,84 1,90 3,27 4,52 2,88 3,14 2,15 3 97 1,97 1,99 0,84 1,90 1,49 1,78 0,96 1,21 2,49
7,26 9,08 3,96 10,66 4,76 8,88
2,68 2,21 1,09 2,34
Bezirk der Versicherungsanstalt Posen. 24 898 16,8 — 7 041 7,0 2 768 3,8 1 825 2,9 — — 34 158 0,7 — — — 178 207
Bezirk der Versicherungsanstalt Ostpreuften. 167 953 26 694 15,9 — 147 973 129 283 9 560 7,4 — 100 060
98 968 4 181 4,2 — 85 127 77 935 1 559 2,0 — 63 527 60 705 — — 236 41 746 31 000 — 119 23 586
5 211 — 181 5 129
571 055 41 994 536 467 148 I1
1869 bis 1860 . . 1859 „ 1850 .. 1849 1840 1839 1830 1829 1820 1810 1800
Summe 8 8 8
SI1
982*
1,16 2,66
36 690 —
Oberbayern
10,90 6,10 5,02 6,00 11,36 7,93 2,33 4,11 7,79 9,33 2,8o 3,78 9,380 7,7 1,24 5,18 1,24 4,95 1,3 4,/73 3,55 3,28 0,68 4,27 3,09 4,75 0,78 2,81 2,39 2,61 0,88 2,18 1,41 2,90 0,45 0,88 2,00 2,83 3,51 0,28 2,84 2,48
3,38 3,22 3,70 3,58
Kgr. Sachsen Württemberg
4,71 1 9,93 3 92 3,08 2,62 2,94 2,46 0,81 0,17 1,11 1,25 1,¹2 0,57 3 79
Nassau
5,28 3,20 5,28 8,26
7,06 3,31 8,72 5,89 3,09 4,11 4,61 2,63 3,37 2 58 2,64
Bezirk der Versicherungsanstalt Berlin.
135 287 48 035
125 010 5 847
88 910 1 946
49 571 765
25 444 652
9 977 338 1800 2 052 20 . —
Summe .. 436 251 22 — 57 583
Die jüngeren S entrichten in der Mehrzahl nur Beiträge, belasten aber die Anstalt nur mit verhältnißmäßig wenig Renten; von den Invalidenrenten der Jahre 1892 und 1893 entfallen auf die Altersjahre 45 und darunter 19 Prozent, auf die Altersjahre 46 und darüber dagegen 81 Prozent der festgesetzten Renten. Ziehen diese jüngeren Personen forkgesetzt überwiegend weg, so verbleibt der Ver⸗
cherungsanstalt ein verhäͤltnißmäßig zu hoher Bestand an älteren
ersicherten; der jetzt erhobene urchschnittebeitrag, welcher im Durch⸗ schnitt des Reichs zur Deckung der Mehrbelastung durch ältere Ver⸗ sicherte hinreicht, genügt dann bei weitem nicht mehr, um die Lasten dieser EvEö zu decken. Umgekehrt erhalten die vor⸗ wiegend industrielle Gebiete umfassenden Versicherungsanstalten einen unverhältnißmäßig starken Zuzug jüngerer Personen. Für die Ver⸗ sicherungsanstalt Berlin liegt neben den oben mitgetheilten Zahlen eine besondere Quittungskartenstatistik über Zu⸗ und Wegzüge von versicherten egen. während des Jahres 1894 vor, welche zu ganz ähnlichen Erge 89 führt (zu vergleichen Verwaltungsbericht der
Versicherungsanstalt Berlin für 1895). “
Es stellte sich 8 8 ugezogenen weggezogenen für das Alter Värsicherten Versicherten
16 bis unter 8 Jahren auf .. . 8 “ u1““ .““ 35 2
Bezirk der Versicherungsanstalt Rheinprovinz.
384 078 — 9 727 309 118 4 364
1869 bis V 245 965 5894 V
1859 „ 1849 „ 1839 1829 1819 1809
1840 1830 1820 1810
181 847 182 121 397 62 879 16 506
1 321 790
2,02 1,08 0,98 0,64
1,50]
3,04 2,18
Oberfranken
4,42 13,78 3,88 6,99
9,1 7,81 1,57 5,36 5,00 4,36 1,20 2,38 4,76 3,34 1 1,61
3,84 2,18 2,88 1,44
könnte zweifelhaft sein, ob nicht auch die für Beitragserstattungen aufzuwendenden Beträge, die jeder Anstalt selbst zur Last fallen sollen, abzusetzen sein möchten. Diese Absetzung empfiehlt sich aber einst⸗ weilen schon um deswillen nicht, weil diese Beträge ebenso wie die Rentenzahlungen nicht zu den laufend direkt zu leistenden Zahlungen der Versicherungsanstalten gehören, sondern mit ihren genauen Be⸗ 491 trägen erst durch das Rechnungsbureau festgestellt und alsdann von 49 52 den Versicherungsanstalten erstattet werden. Ob für spätere Zeiten 4,81 1 abweichend hiervon zu verfahren sein wird, mag dahingestellt bleiben; 1,8 jedenfalls ist das Reichs⸗Versicherungsamt befugt, in späteren Jahren 0722 andere Grundsätze für die Vermögensbestimmung aufzustellen. Im 1,86 übrigen mag noch darauf hingewiesen werden, daß es bei den in Frage kommenden verhältnißmäßig ⸗ Beträgen für das Renten⸗ 1,19 vertheilungsergebniß von kaum merkbarem Einfluß sein wird, ob der⸗ 18 1,14 ven Aufwendungen abgesetzt oder dem Vermögensbestande zugerechnet 916 DZ11“ 2,20 0 2 9 4,33 0.,02 3.96 1.32 0 99 9020 0,08 werden. 8
71 ff V ’ — V Der Gesetzentwurf bestimmt nun, daß zunächst der Kapitalwerth
Ostpreußen .... 1 6,2 G Durchschnitt 4 4,70 3 29 3237 4.33 4 24 3 50 5,1s 3,24 1.,49 1798 8 sarfenge. ven. 8 h. “ 12 een⸗ die Zahlungen wenigsten ausgesetzten Altersklassen stark überwiegen, b ö““ 8 8 - üri b V ädte 8 ind, rantielt wird vnt üeeser Ler e. wlll die glesten er. i,isster “ Habke. die mithin sind für die gleiche Anzahl von Versicherten 3 Großh. Hessen Mecklenburg Thüringen Olbde Braunschweig Hansestädte des auf das Reich für Rentenantheile gemäß § 26 Absatz 3 (che⸗
Gebiete, die Mehrzuzüge auf die industrielle Gebiete umfassenden 1t 8 9,60 36 153 7 12 118 — des § 65 im Verhältniß des Vermögensbestandes der einzelnen Ver⸗
Versicherungsanstalten entfallen. Die nachstehende Tabelle giebt 6,2 — 33 1 sicherungsanstalten vertheilt wird. Die hiernach jeder Anstalt zur Last hierüber Auskunft. g „ Ostpreußen.. 8 8* 88 9 152 8 19 9 92 gelegten Kapitalwerthantheile bilden dann die Verhältnißziffern zur 0
15 1 1 =— Invaliditätsfälle mehr zu erwarten als bei Berlin. 6,,68 1,80 2% “ der von der Post vorschußweise geleisteten Rentenzahlungen
Vertheilun 8,8 2 8 2 1 2 2 „ Mebrabgang Die ungünstige Finanzlage der vorwiegend land, und forstwirth⸗ 1,08 3,40 2,7 5⁄ .11u6 5 (§ 92), insoweit dieselben nicht dem Reich zur Last fallen. Würde schaftliche Gebiete umfassenden Versicherungsanstalten ist hiernach nicht, 1,22 2,33 2,01 3,7 . 3 2,6 5,6
24 37 der letztere Betrag ohne weiteres gegeben schn fo erübrigte es sich, wie vielfach angenommen wird, lediglich eine Folge un⸗ 2,9 2,47 1,23 1,3 1 z 4 1 den Kapitalwerth der laufenden Renten einzuführen.é Dessen Ein⸗ genügender Kontrole des Eingangs der Versicherungs⸗ 1,8o0 1,838 2,18 1,8 2 3,1
1,27
Schwaben
11,52 4,45 9,23 4,85
2,04 9,25
Mittelfranken
15,64 14. 38 12,68 8,61 13,48 8,81 4,41 7,c8 4,58 7,38 0,43 1,65 2,65 2,860 3,70 3,01 2,81 2,84 2,06 1. 88
Unterfranken
11,74 25,96 5,90 18,02 6,62 15,82 6,22 7,59 8,51 3,83 5,89 4,76 9,32 3,51 3,80 347 5,91 6,17 2,60 2,01 6,58 3,2 1,24 5 ²0 3,93 1,82 3.,34 2,61 1,12 2,07 2,60
9,35 ’
Man ersieht hieraus, daß auch bei den Zu⸗ und Wegzügen der thatsächlich versicherten Personen der Wanderungsüberschuß den jüngeren Altersjahren zufällt, während in höheren Altersjahren im wesentlichen ein Ausgleich stattfindet. Der Vorstand der Versiche⸗ rungsanstalt Berlin sagt auf S. 69 seines Berichts: „Diese Ver⸗ hältnisse führen dann übrigens dazu, daß in Berlin 98 dauernd die kräftigsten, der CeI“ am „
66 —70.
0,32
die Zahl der
6,60 26,3 2,89 2,70
11 65 — 8 46 8 1,20
. 18
9,82 24,88
1,18 11,11 10,57
2,48
Gesammt⸗ austausch an Onittungskarten
(Spalte 6 +
Spalte 10)
Ein⸗ gegangene Quit⸗ tungs⸗
Mehrzugang
Es sind bei den nebenbezeichneten Versicherungsanstalten
führung hat im wesentlichen den Zweck, die dem Reich zur Last fallenden Antheile an den Rentenzahlungen bestimmen zu können, ohne
an Quittungskarten 4,, 3,3 8,6
0,7 6 7,8 “
eigene Quittungskarten fremde Quittungskarten
0,72 3,822 1 55
1 Versicherungs⸗
anstal
karten Nr. 1 der nebenbe⸗ zeichn. An⸗ stalt bis Ende 1894
von fremden Versicherungs⸗ anstalten eingegangen in den
Jahren
an andere Versicherungsanstalten abgesandt in den Jahren
1891/92
zu⸗ 1893 1894 sammen
1891/92 1893 1894 ammen
2.
3.
4 5. 6.
A 9. 10.
Anzahl
8
in Prozent der Spalte 2.
11.
12.
Amꝛahr
Ostpreußen
Westpreußen
Schlesien Pommern . Berlin.. Rheinprovinz.
Hansestädte
.[1 020 185 Königreich Sachsen
419 389 308 882 1 120 542 334 591 464 681
11 702 12 509 20 183 10 151 23 554 14 275
896 710 237 865
14 920 8 790
21 714 60 900 23 395 43 556 17 715 38 011 29 844 25 977 16 489
27 484 26 178 62 082 49 364 113 103 20 923 48 789 42 850 104 445 32 435 76 554 30 126 71 023 22 368 47 647
15 343 26 398 50 671 42 045 158 039 98 992
5 374 9 538 17 794 12 985 54 521 27 802
6 514 10 825 20 097 19 582 64 691 49 540 26 957 44 303 89 969 26 552 30 794 75 259
3 455 6 035 12 780 9 478 38 827 21 650 18 709 17 913
76 243 88 480 163 774 90 834 262 484 175 546
160 992 122 906
18,2 28,6 14,6 27,1 56,5 17,2 18,0 51,7
1802 845 116 084 216 731 251 728/584 543
Welchen Einfluß die durch die vorstehend nachgewiesenen That⸗ sachen bewirkte verschiedenartige Altersgruppierung der Ver⸗ sicherten in den einzelnen Versicherungsanstalten auf die Belastungs⸗ verhältnisse ausübt, wird klarer, wenn man die relative Anzahl der jährlich von den einzelnen Versicherungsanstalten bewilligten Renten (Rentenziffer) ermittelt. Die nachstehenden 8 zeigen, wie sich die bei Aufstellung der Vermögenslage zu Grunde gelegte jährliche Rentenanzahl (Invaliden⸗ und Altersrenten zusammengenommen) zu der Zahl der Versicherten verhält, wobei zur Feststellung der letzteren für jede erht duneBenalt die nach der Berufsstatistik vom 5. Juni 1882 (Statistik des Deutschen Reichs, Neue Folge Band 2) versiche⸗ rungspflichtigen Personen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsver⸗ mehrung auf das Jahr 1894 fortgeschrieben und um die bei den zu⸗ gelassenen besonderen Kasseneinrichtungen versicherten Personen (ins⸗ gesammt etwa 510 000) vermindert sind. Die Zahl der hiernach bei den 31 Invaliditäts⸗ und EEE“ im Jahre 1894 versicherungspflichtig .“ . berechnet sich auf
sodaß mit Einschluß der bei den Kasseneinrichtungen versicherten Personen die Gesammtzahl aller im Jahre 1894 versicherungspflichtig gewesenen Personen auf
11 461 000
anzunehmen ist. Die Zahl der jährlich bewilligten Alters⸗ und In⸗
128 847
validenrenten ist auf
auf Kasseneinrichtungen entfallen, sod bei den 31 Versicherungsanstalten versi
A1“
7,23
1
1““
im Durchschnitt auf je 1000 erte Personen jährlich
3
Rentenfälle kommen. Nach der Höhe der Ziffer geordnet ergeben sich
für die einzelnen Anstalten die folgenden Zahlen:
Jährliche Rentenfälle auf 1000 Ver⸗ sicherte
1) Ostpreußen 2) Schlesien.
3) Brandenburg 4) Niederbayern
5) Pommern 6) Hannover
8 9) Posen.
10 ecklenburg
11) Oberbayern 12) Westfalen
*
9 estpreußen “ Schleswig⸗Holstein
8
12,50 9,68 8,96 8,71 8,33 8 30 8,08
7,06 7,58 7,41
181 523 246 346 556 716
Versicherungsanstalt
8
1 141 259 23,8
Rentenfälle auf 1000 Ver⸗ sicherte
14) Baden .. 15) Rheinprovinz. 16) Sachsen⸗Anhalt 17) Schwaben
18 Oberfranken.
18) Großherzogthum Hessen 8
19) Oberpfalz.. 20) Unterfranken
21) Thüringen
22) Württemberg 23) Hessen⸗Nassau 24) Braunschweig 25) Plalh 26) Elsaß⸗Lothringen 8 Königreich Sachsen 28) Oldenburg. 1 29) Mittelfranken 30) Berlin . . 31) Hansestädte.
Im Gesammtdurchschnitt
297 ( 26 (,16
6,90
.
beiträge, sondern sie ist in sehr erheblichem Maße auf v zurückzuführen, welche von dem Verhalten der ersicherungsanstalten unabhängig undin den natürlichen Verhältnissen begründet sind; insbesondere ist es der fortgesetzt starke Wegzug von Versicherten, dem ein gleichwerthiger Zußug 1 gegenübersteht, welcher die ungünstige Finanzlage herbeiführt. as in § 89 a. a. O. vorgesehene Verfahren, die durch Wande⸗ rungen herbeigeführte Verschiebung der Versicherungslasten durch Vertheilung der bewilligten Renten ꝛc. nach Maßgabe der den einzelnen Versicherungsanstalten für den Rentenempfänger ugeflossenen Beiträge auszugleichen, trägt den thatsächlichen Verhältnissen, wie die Erfahrung gezeigt hat, nicht genügend Rechnung. Die bisher ge⸗ machten Erfahrungen bestätigen zur Genüge, daß die bestehenden Vertheilungsbestimmungen zu einer gerechten und billigen Ausgleichung der Belastung nicht führen werden. Die relative Anzahl der Renten, an deren Aufbringung mehrere Versicherungsanstalten betheiligt sind, wird zwar fortgesetzt zunehmen, weil es sich in den ersten Jahren der Geltung des Gesetzes in der großen Mehrzahl der Fälle um Renten handelt, deren Empfänger am 1. Januar 1876, dem Tage, von welchem ab vorgesetzliche Arbeits⸗ oder Dienstleistungen in dem Bezirk einer Versicherungsanstalt bei der Fesbesen als Beitragszeiten zu berücksichtigen sind (§ 160 a. a. O.), bereits in höherem Lebensalter standen und zu den seßhaften Personen zu rechnen sind, während die an jüngere, mehr wandernde Personen bewilligten Renten infolge ihrer relativ geringen Anzahl einen wesentlichen Einfluß auf das ge⸗ sammte Vertheilungsergebniß nicht ausüben können. 4 Unter den im Jahre 1892 beginnenden und rechtskräftig ver⸗ theilten 31 895 Invalidenrenten waren insgesammt 2 108 Renten oder 6, Prozent, unter den im Jahre 1893 beginnenden 37. 129 Renten 2649 Renten oder 7,1 Prozent, an deren Aufbringung mehrere Ver⸗ sicherungsanstalten betheiligt sind. Betrachtet man dagehen die Rentenvertheilungen nach dem Alter der Rentenempfänger, so chwankt das Prozentverhältniß von 22 Prozent für die Altersklasse von 20 bis 30 Jahren bis herunter zu 4 Prozent für die Altersklasse von 70 und mehr Jahren, steigt aber mit fallendem Alter. Will man deshalb aus den jetzt vorliegenden Erfahrungen über die Rentenvertheilungen Schlüsse ziehen, so ist es erforderlich, die Vertheilungsergebnisse nach dem Alter der Rentenempfänger zu untersuchen. Zu diesem Zweck ist im Rechnungsbureau des Reichs⸗Versicherungsamts die auf S. 7 oben stehende Tabelle aufgestellt worden, welche die Vertheilungsergebnisse der in
anstalten festgesetzten Rente der zur Last gelegten Rentenan
n unter Berü
den Jahren 1892 und 1893 beginnenden, von den 31 Versicherungs⸗ cksichtigung des Kapitalwerths theile zum Ausdruck bringt.
—
ssen
Anzahl der eingelieferten Quittungskarten Nr. 1 nach dem Alter der Inhaber bei der Versicherungsanstalt
Von je 100 000 der Gesammtsumme in Spalte 2 bis 4 kommen auf die in Spalte 1 bezeichneten Altersklassen bei der Versicherungsanstalt
Ost⸗ Ost⸗
preußen Pommern Berlin preußen
Pommern
Berlin
Mittlere
In⸗ validitäts⸗ wahrschein⸗
lichkeit
im Durchschnitt des Reichs
Zahl der bei einem Versicherungs. bestande nach Spalte 2 bis 4 jä
r⸗
lich zu erwartenden Invaliditäts⸗ fälle bei Annahme der im Durch⸗
schnitt
des Reichs geltenden In⸗
validitätswabrscheinlichkeiten bei
der Versicherungsanstalt
Ost⸗
preußen Pommern
EEEE11 4. 5.
6.
7.
9. 10.
Berlin
—
Er.
20 bis 34. 35 „ 49. 59 „ 66. 55 „ 59. 690 „ 64. 65 „ 69.
204 987 166 293 274 904 53 755 87 730 69 705 100 984 23 006 22 571 17 601 15 979 5 919 17 498 14 145 10 307 4 588 15 237 11 218 6 143 3 995 11 920 7 954 3 382 3 126
56 289 23 594 5 958 4 788 3 797 2 692
66 308 24 358 3 854 2 486 1 482 816
195 158 316 251 223 174 317 256 506 372 681 454
261 364 158 187 204 19³
Summe 20 bis 69 70 und darüber
359 9a3 286 916 411 699 94 389 21 395 8 513 2 886 5 611
97 118 2 882
99 304 696
1 665
1 367
Zusammen
381 338 295 429 414 585
100 000
—
Durchschnitt! 2,22 2,10% m2,50 2,49
Wie die vorstehende Tabelle zeigt, sind auch hier die vornehmlich landwirthschaftliche Bezirke Versicherungsanstalten, ab⸗ esseehen von den Versicherungsanstalten Westfalen und Rbeinprovinz, bei denen die Abweichungen auf das Ausscheiden des Allgemeinen Knappschaftsvereins zu Bochum als besondere Kasseneinrichtung zurück⸗ zuführen sein mögen, schlechter gestellt. Es berechtigen diese Ergebnisse keineswegs zu der Erwartung, daß das bestehende Vertheilungsver⸗ fahren etwa im Beharrungszustande einen Ausgleich herbeiführen wird, wenn jeder Versicherte vom Zeitpunkt der beginnenden Berufsthätigkeit beziehungsweise vom jüngsten versicherungspflichtigen Alter ab auf Grund der Marken verfolgt werden kann und die gesammte Aktivitäts⸗ dauer somit berücksichtigt wird. Eine Ausgleichung ist jedenfalls dann nicht zu erwarten, wenn, wie es wahrscheinlich ist, der fortgesetzte
3,76
Wegzug von jüngeren Versicherten aus den landwirthschaftlichen in
industrielle Gebiete und Großstädte auch dann noch besteht.
Zweifellos
ausgeschlossen ist aber eine Ausgleichung während der langen Ueber⸗ gangszeit bis zum Eintritt des Beharrungszustandes, da auch den älteren Versicherten gegen Zahlung desselben Durchschnittsbeitrages 15 büichen Anrechte auf Entschädigung gegeben sind, wie den jüngeren
ersicherten.
Wohin dies aber schließlich führen muß, erhellt, wenn man die
im Beharrungszustande von den einzelnen Versicherungsanstalten vor⸗ aussichtlich zu gewährenden Durchschnittsbeträge der Renten mit dem Durchschnittswerthe einer Beitragsmarke vergleicht, welcher nach den eltenden Bestimmungen bei Aueschluß der Rentenvertheilung
bisher zur Deckun
forderlich sein würde.
der alljährlich neu entstehenden Lasten rechnerisch er⸗
Hierzu dient die folgende Tabelle:
Bezeichnung der Versicherungsanstalten
Für den Beharrungszustand berechnet sich die durch⸗ schnittliche Höhe des von nebenbezeichneten Versicherungsanstalten
zu be⸗ willigenden Invaliden⸗ rentenbetrages (ohne Reichszuschuß) in Mark
zur Deckung
der Belastung für jede Marke zu erhebenden
Werthbetrages
in Pfennig
2.
3.
—.
—n SSgSSA 9950g
— —— 88ö’
nenßen 1 stpreußen Berlin
Brandenburg. Pommern . . gfeh1
lesien...
Sachsen⸗Anhalt. Schleswig⸗Holstein
nnover estfalen
Fesen.Nassau 1
heinprovinz
Im Ducchschnitt 1 bis 13
155,64 173,52 270,94 180,22 193,03 180,22 162,34 196,31 213,,74 206,89 231, 7 223,57 253,90
48,91
17,08 27,10 32,0o0 31,00 29,30 22,88 28,37 31,74 35,87 27,19 33,48
196,17
30,00
— 3,54 6 09
”
Bezeichnung der Versicherungsanstalten
zu be⸗ willigenden Invaliden⸗ rentenbetrages (ohne Reichszuschuß) in Mark
Für den Beharrungszustand berechnet sich die durch⸗ schnittliche Höhe des von nebenbezeichneten Versicherungsanstalten
zur Deckung
der Belastung für jede Marke zu erhebenden
Werthbetrages
in Pfennig
es nöthig wäre, in der bisherigen, einen großen Aufwand von 8 und Kosten erfordernden Weise, zunächst für jede Einzelrente den
eichsantheil aus den von der Post gezahlten Rentenraten ermitteln zu nissen. um aus diesen Einzelbeträgen alsdann durch Summation den Gesammtantheil des Reichs festzusetzen.
Die Grundlagen für das neue Vertheilungsverfahren bilden hier⸗ nach die durch die Formeln 17 und 20 gegebenen Werthe. Aus Formel 17 folgt als Kapitalwerth der im Jahre y laufenden Renten der Versicherungsanstalt x
26. K · — 4 † 9 x . . e D † xv; 8 aus Formel 20 folgt als Vermögensbestand im Jahre y, nach welchem der Vertheilungsmaßstab für die Rentenzahlungen im Jahre y fest⸗
2
2₰.
3.
Oberbayern. Niederbayern
Oberfranken.. Mittelfranken. Unterfranken. Schwaben . . . .
175,75 162,79 215,0s 204,,35 178,88 196,31 174,80 222.28
35,71 41,79 28,06 32,48
Im Durchschnitt 14 bis 21.
Königreich Sachsen Württemberg .. Beveterogthum Heffen roßherzogthum en Mecklenburg “ Thüringen Oldenburg. Braunschweig.. ansestädte.. lsaß⸗Lothringen.
187,7
231 01 229,83 211,00 241,45 202,12 201,22 212,84 222 23 317,42 274,07
Im Durchschnitt 22 N I
232,15
31,87
98 Im Durchschnitt 1 bis 31 202,88 Die vorstehende Tabelle zeigt, daß auch, abgesehen von den hervor⸗ springenden Zahlen für Ostpreußen und Niederbayern, gerade in land⸗ wirthschaftlichen Gebieten das Verhältniß von Rente und Beitrag ein ungünstiges sein würde. Denn während im Durchschnitt aller 31 Ver⸗ sicherungsanstalten das Verhältniß von Rente zu Beitrag sich wie 100: 14 stellt, berechnet 8. dieses Verhältniß zum Beispiel bei den Versicherungsanstalten Westpreußen, Pommern, Posen und Schlesien auf 100: 19, bezw. 100:17, bezw. 100: 18, bezw. 100:18, dagegen bei den Versicherungsanstalten Berlin, Rheinprovinz. König⸗ reich Sachsen und Hansestädte auf nur 100: 6, bezw. 100: 13, bezw. 100: 8, bezw. 100: 5. „Eine Aenderung der jetzt in Geltung stehenden Bestimmungen über die Pe gung der Gesammtlast durch die einzelnen Versicherungs⸗ anstalten ist deshalb dringendes Bedürfniß. Der Gesetzentwurf sieht die gemeinsame Uebernahme eines erheblichen Theils der S. entstehenden Gesammtbelastung auf die Gesammt⸗ eit aller Träger der Versicherung nach einem Vertheilungs⸗ verfahren vor, bei welchem die Vertheilung der Renten nicht mehr nach den Beitragsleistungen der Rentenempfänger zu den einzelnen Trägern der Versicherung, sondern nach demjenigen Faktor er olgen soll, bei welchem die durch die Gunst oder Ungunst der Verhältnisse hervorgerufene finanzielle Lage jedes Tra 81 zum entscheidenden g kommt. Das t der
zusetzen ist, 1 8 8 27. V.V. Bezeichnet man nun mit „kz den für das Reich aus Antheilen an den laufenden Renten der Versicherungsanstalt x gemäß § 26 Absatz 3 und § 28 Absatz 2 a. a. O. sich ergebenden Kapitalwerth und mit vzr den auf das Reich entfallenden Antheil an den Renten⸗ zahlungen im Jahre y, und wird durch vKx + ekr der gesammte Kapitalwerth der laufenden Renten der Versicherungsanstalt x und durch ö der Gesammtbetrag der auf Anweisung der *8 Versicherungsanstalt x im Laufe des Jahres y ge⸗ zahlten Renten ausgedrückt, so bestimmt sich der Antheil des Reichs an diesen Rentenzahlungen aus der Proportion
G* rk.) :zkz = (La + vzr): .
(72. r2.) „Kz 85 xkr
Der Werth (z2 + „2.*) wird von der Post als Summe der auf Anweisung einer jeden Anstalt gezahlten Renten mitgetheilt; die Werthe „K. und k. lassen sich durch Fortschreibung (siehe Theil 1) ermitteln, sobald die aus militärischen Dienstleistungen der Renten⸗ empfänger herrührenden Rentenantheile des Reichs feststehen, welche, wie weiter unten gezeigt wird, unschwer berechnet werden können.
Formel 28 bietet somit die Möglichkeit, durch einfache Rechnung die von der Post für jede Versicherungsanstalt nachgewiesenen Renten⸗
zahlungen in Reichsantheil „2., und Antheil der Versicherungsanstalt „2. zu zerlegen.
Ist nun der gemeinsam zu tragende Theil der Belastung (§ 65) ä, so berechnet sich der Maßstab „M. sür die Versicherungs⸗
anstalt x zur antheiligen Belastung an den der Post für das Jahr y
zu erstattenden Rentenzahlungen aus der Formel
„ 2 vKr
1=
1=1 8
an den Rentenzahlungen ergiebt sich sodann der