1896 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Oct 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Heinrich Memel, 4. Oktob b 5 Herrn 3 14. eer. Gestern, an dem Tage, an welchem vor theilignug vor egangen wurde mit einenm gösß. Lea cga. seiel⸗ Fe at gnagh Uecerkans denr gräge Lhtjis 1 E elr 9 Meger ue 8 8 Lne Agegze te Faßer und E. he enasitevefterz gechec Rutland Fräulein Lindner. 3 eEö““ enwart der erzog eröffnet; dann folgte eine Festrede. An Ihre Majestäten d Vr; 8 s Seiner Majestät des K. d d ü Hoheit die Racssge Hrerae cen bactanze n Eenct e onner tag Fanlers, Fin.ber Präsipenten Geagen ban und anderer Feisgg unde den e.“ nsFeae ““ den Frei 2 8 1 ie eierli ü n 8 Freitag geht die Operette „Der kleine Herzog“ von Charles Lecog, Wilhelm⸗Denkm 8118 stutt. Dieses u e kmaf 88 u“ Ceäesäns. 1 8 Sigl und der Bariton Herr Tarno Stadt von dem Kommerzien⸗Rath Pietsch zum Geschenk ge⸗ Budapest, 4. Oktober. 140 Mitglied 8 1 2 werden, 8 tmalig in Scene. Den Schluß macht worden. Die Feie vollzog sich, dem „W. T. B.“ zufolge, Berliner Kaufleute und Industrielle⸗ 8 88 Veyeins eeee ildet ein von Poggiolesi entworfenes Ballet „Die .e b . ö Stadt und 802 esn Kreises. zum Besuch der Millenniums⸗Au zstelkung bfir 8 5s 1 Das I. Philharmonische Konzert unter Leitung von Schiste 98 Fafen Fucen Flag b geschmückt, auch die —— 8 . . 1 ing ggenschmuck; alle Geschäfte wa . 1 ea 8 Mitwirkung des russischen Viosinisten schlossen. In Gegenwart einer vieltausendköpfigen Möhan begann 88 sch Okügeganus 8 eee nüreh Ueber⸗ R 1111“ Für den nächsten Orgelvortrag, welchen Hetr Musttsirektor Ratbs Pielsch, fiel die Hülle des Denkmals velches en Plührdet amene Linien der Tramways sind unterbrochen, an mehrere ; 7 1 8, ; 8 b 2 n 686 am Mittwoch, Mittags 12 Uhr, Kaiser in Generals⸗ nihtoc darstellt. Die 11 8 Salsgübahnen. he. W erscheint fortgesegt hehrerenr Heranstagtft. Fahen 1“ vissälcheru⸗ 8 85, I 6“ hellte sich hgegen mit Gewitter 11 1“ Fäster Körner, Rose und Schulze, ferner Frau Dr. Paula Gierke, schein erglan odaß im Augenblick der Enthüllung herrlicher Sonnen⸗ schlagen, ein Blitzschlag traf die Annunciaten⸗Kirche. A 8 zula⸗ - . 8 zte. Ein 120 Mann stark. 3 rche. Auch auf dem rbalsn Lte Dienel,, Hirr Paul, Heuer, Heer, L. Nogel rnt Wechert wersßte, und vom ahefite ngenhg stgte dih don Lande richteten Regen und Gewütter große Verwüfiungen an. Donnerskag Abend um 7 uhr findet Fernetzash st ugesa .— Am usik gesetzte Festhymne an. Hierauf brachte der Bürgermeister Alten⸗

ts⸗Anzeiger. 8 1896.

Königreich Preußen. migten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 30 000 ℳ, oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Ent⸗ so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten Konzessions⸗Urkunde, schädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine

3 dden Bau und Betrieb d das preußi Konzessionar vorbehalten. volle Jahresrücklage wieder vermindert ist. itend he 8 2) Der Konzessionar hat allen Anforderungen, welche wegen polizei⸗ Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver

atsgebiet entfallenden Streckeeiner Nebeneisenba 3 8 Sta ghaggelpen fen Thüringen nach Ebeleben liena öes licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu

Eisenbahn⸗Gesellschaft Mühlhausen⸗Ebeleben. troffen werden mögen, nachzukommen. beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. 1

B 1 8 3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. innerhalb eines Jahres, seit dem Tage, an welchem die Eisenbahn- Erneu rungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht vollständig Nachdem von dem Comité, welches sich zur 1“ einer Gesellschaft in den Besitz aller ihr nach dem Staatsvertrage zu er⸗ zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Aktiengesellschaft unter der Firma: „Eisenbahn⸗Gesellschaft Mühlhausen⸗ theilenden Konzessionen gelangt sein wird, bewirkt werden. Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge⸗

Berlin, Montag, den 5. Oktober

83

Saluzzo, 3. Oktober. Der Po ist aus seinen Ufern ge⸗

————, 4 0

Minimum ist nordostwärts verschwunden, waͤhrend ein neues bei den Farören erschienen ist, welches auf Fenhpton. (Georg Engels als Gast.) Anfang r.

Mittwoch: Comtesse Guckerl. (Jenny Groß.) Donnerstag: Das Einmaleins. (Georg Engels Direktion: Richard Schultz.

keits⸗Konzert statt, welches durch die Mitwirkung der Kammer⸗ 8 erin Frau Schumann⸗Heink, der Konzertsängerin Frau Elise ehr, des Kammersängers Herrn Emil Götze, der Kammermusiker Herren Felix Meyer, Fr. Maneke und Fr. Poenitz und des Musik⸗ direktors Otto Dienel eine besondere Anziehungskraft erhält.

Mannigfaltiges.

Der Polizei⸗Präsident von Windheim ist vom 4. bis 19. d. M. beurlaubt und wird während dieser Zeit von dem Ober⸗ und Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Friedheim, vertreten.

Die zehn Berliner Unfallstationen wurden im Monat September d. J. in 1491 Fällen gegen 1330 im vorigen Jahre für erste Hilfe in Anspruch und zwar 1307mal bei Unfällen und 184mal bei plötzlichen Erkrankungen. In den e wurde diese Hilfe 1409, außerhalb derselben 82 Personen gewährt.

Die Eröffnung der Endstrecke der elektrischen Straßenbahn Bebhrenstraße-Treptow hat am Sonnabend Nachmittag nach vorausgegangener landespolizeilicher Abnahme stattgefunden. Während die Linie bisher nur bis zur Mauerstraße, Ecke der Leipzigerstraße, ge⸗ führt wurde, durchquert sie nunmehr diese Hauptverkehrsader Berlins und setzt sich bis zur Wilhelmstraße, nahe der Straße Unter den Linden, fort. Der Verkehr wickelte sich ohne Stockung in

wischenräumen von fünf Minuten ab; die unterirdische Leitung ungierte tadellos, die gefährliche Kreuzung an der Leipzigerstraße wurde glatt passiert. Von der Behrenstraße bis zum Görlitzer Bahnhof werden die Wagen fortan in Abständen von je fünf Minuten, von dort nach Treptow bis zum Schlusse der Gesammtausstellung in den gleichen Zeiträumen verkehren; später tritt für die Strecke Hörl her Bahnhof Treptow der 15⸗Minuten⸗Verkehr in Kraft. Der Fahrpreis beträgt für die ganze Strecke bis auf weiteres 25 ₰.

„Im Verein junger Kaufleute von Berlin, dessen Thätigkeit außer sonstigen gemeinnützigen Zwecken vornehmlich der Abhaltung wissenschaftlicher Vorträge gewidmet ist, eröffnet die Reihe der Vorlesungen dieses Winters am 15. Oktober Herr Professor Dr. W. Oucken aus Gießen über das Thema „Die Entstehung des Drei⸗ bundes“. Hieran reihen sich Vorträge der Herren Professor Dr. von Miaskowski aus Leipzig, Professor Dr. A. Trendelenburg, Rechtsanwalt Dr. Hermann Staub, Privatdozent Dr. Max b1“ Sanitäts⸗Rath Dr. med. A. Leppmann, Dr. P. Spieß,

rofessor Dr. von Bezold, Lic. Professor Dr. Friedrich Kirchner, Dr. Alexander Meyer, Professor Dr. Adolf Harnack, Professor Dr. Max Schmid aus Aachen, Professor Dr. Erich Schmidt, Dr. phil. Adalbert von Professor Dr. Eugen Wolff aus Kiel, Privat⸗ Dozent Dr. Richard Sternfeld, Landgerichts⸗Rath Dr. P. Felisch, Dr. Franz Stern, Privat⸗Dozent Dr. med. Th. Weyl, Karl b Penggs. eüffcher 85 PaingAdoff Fesson. Der Verein, der unmehr auf ein siebenundfünfzigjähriges Bestehen zurückblickt, gegenwärtig ca. 3400 Mitglieder.

Wetterbericht vom 5. Oktober, 8 Uhr Morgens.

eeressp.

Stationen.

ar. auf 0 Gr. red. in Millim

B u. d. M.

Ober⸗Inspektor

.

Belmullet .. Aberdeen 736 Nebel Christiansund V Kopenhagen.

Stockholm Regen Königin Elisa

222ö2 AℛAS 8 S2850

8

753 halb bed. 753 Regen EETP1ö“ halb bed.

1121121283 wolkig mburg. 7749 wolkig ¹) winemünde 751 S halb bed. 754 bedeckt 754 SS bedeckt LEE wolkig 750 wolkig 755 Regen 753³ Regen) 758 wolkenlos 754 halb bed. 762 wolkig 759 still Nebel Breslau.. 757 bedeckt

le d'Aix.. 761 wolkig

E11“” 762 2762 wolkig

¹) Nachts Regen. ²) Seit früh Regen. Uebersicht der Witterung. Das gestern nordwestlich von Schottland lagernde

Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag;

Brandenburg.

den Shetlands Sürsturm, an der südnorwegischen Küste steife südwestliche Winde verursacht. Am höchsten ist der Luftdruck über Südwest⸗ und Ost⸗ Europa. In Deutschland ist das Wetter bei als Gast.) schwacher bis frischer, meist südlicher und südwest⸗ licher Luftströmung mild, vorwiegend trübe und zu Regenfällen geneigt. In Breslau liegt die Morgen⸗ temperatur

Mittelwerthe.

William Busna

zweier Militärkapellen sangen alle Festtheilnehmer die Nationalhymne. Zum Schluß fand vor dem Denkmal ein Vorbeimarsch der Plhvmne. der Kriegervereine, aller anderen Vereine, der Innungen und Schulen statt. Auf dem Platze herrschte allgemeiner Jubel. Um 1 Uhr Nachmittags folgte ein offizielles Frühstück, bei welchem der Ober⸗Präsident Graf von Bismarck ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser ausbrachte. An Allerhöchstdenselben wurde ein Huldigungs⸗ telegramm gesandt. Am Nachmittag fand ein Volksfest im Schützen⸗ garten und Abends ein Radfahrer⸗Lampionkorso statt.

Flensburg, 3. Oktober. In der heutigen Verhandlung üb den Einsturz der Anlegebrücke bei 8c EEEö1 in Kiel am 19. August 1895, bei welchem 13 Personen das Leben bnhüaßten, gab das 6“ 8 ber einh 82 daß der Unfall dem zu 1 rängen der Arbeiter au e Brück 3 8 die Brücke habe den Anforderungen genügt. 11“

Holtenau, 4. Oktober. Die feierliche Grundsteinlegun

zu der Kaiser Wilherm⸗Konree Tocha feericü hat 1u“ Vormittag nach 10 Uhr hierselbst stattgefunden. In Vertretung Seiner Majestät des Kaisers nahm, wie „W. T. B.“ berichtet, Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen an der Feier theil. Ferner waren anwesend: der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten D. Dr. Bosse, der Geheime Regierungs⸗Rath Steinhausen⸗Berlin, Vertreter der Provinzialbehörden, des Konsistoriums, des Kanalamts, der Universität u. A. Die eier wurde eingeleitet durch einen von der Matrosen⸗Kapelle gespielten horal. Nach der Festpredigt des Ortsgeistlichen wurde die Grund⸗ steinlegungs⸗Urkunde verlesen und in den Grundstein vermauert. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich that die ersten Hammer⸗ schläge mit den Worten: „Gott zu Lob, Preis und Ehr, unter dem Schutz und Schirm unseres geliebten Kaisers und Königs.“ Dann folgten die Hammerschläge der übrigen Vertreter. Der General⸗Super⸗ D. Kaftan sprach das Schlußgebet. Mit einem Choral schloß

Saarbrücken, 3. Oktober. Die Eisenbahn⸗Betriebs⸗Inspektion giebt bekannt: Gestern Abend gegen 8 ½ Uhr fuhr der 1 von Saarbrücken auf den vor dem Bahnhofsabschlußsignal des Bahn⸗ hofs Neunkirchen haltenden Güterzug 847. Es wurden hierbei 5 Güterwagen stark beschädigt. Personen wurden nicht ver⸗ letzt. Die Herbptgereise waren unfahrbar geworden, und der Personen⸗ verkehr mußte durch Umsteigen an der Unfallstelle aufrecht erhalten werden. Der Schnellzug 330 erlitt infolgedessen 1 ½ Stunde Ver⸗ spätung. Das dritte Gleis war heute Morgen 2 ½ Uhr wieder fahrbar, sodaß der Personenzug 332 in diesem Gleise gegen 5 Uhr, ohne daß die Reisenden umzusteigen brauchten, von Neunkirchen nach Reden befördert werden konnte. Um 12 Uhr Mittags wurden auch die beiden anderen Gleise wieder fahrbar. Die Ursache des Unfalls muß in der irrigen Auffassung einer Zugmeldung gefunden werden.

„Freiburg i. B., 5. Oktober. Gestern ist hierselbst die Ent⸗ hüllung des auf dem egeg; errichteten Denkmals für den

Ober⸗Regisseur To

Schauspielhaus.

Deutsches Theater. Dienstag: Morituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig⸗Männliche.)

Mittwoch: Julius Cäsar. Vorher: Ohne Liebe.

Berliner Theater. Dienstag: Die offizielle wolkenlos Frau. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: König Heinrich.

Donnerstag: Zum ersten Male: Joachim von

Lessing Theater.

Residenz⸗Theater.

Fürsten von Bismarck bei schönem Wetter und unter großer Be⸗

ein Wohlthätig⸗ berg ein auf Seine Majestät den Kaiser aus; unter Begleitung treten und hat zwischen Stafforda und Saluzzo großen Schaden

angerichtet.

Reggio di Calabria, 3. Oktober. In dem g. Ueberschwem mung heimgesuchten Gebiete (s. Feesem don e wurden noch zwei weitere Leichen aufgefunden, auch follen zahlreiche Personen verletzt worden sein. Hier herrscht ein heftiger Sturm.

flog hier ein Pulvermagazin in die Luft twa 25 sonen wurden getödtet, darunter fünf Wete., Sh8. Wer. wurden schwer verwundet. Von den nahen Felsen wurden gewaltige Blöcke losgerissen. Die Häuser der Stadt wurden stark erschüttert 8 ö“ Sne Die ganze Bevölkerung er Verwundeten an. Das Stadtgefängni Rath⸗ haus wurden zu Krankenhäusern eingerichtet.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Portsmouth, 5. Oktober. (W. T. B.) Die Ab⸗

fahrt des „Polarstern“ mit dem Kaiser und der Kaiserin

von Rußland an Bord erfolgte bei schönem Wetter Als die YNacht den Hafen verließ, spielten die Ka⸗ pellen der britischen Admiralschiffe die russische Hymne. Die Panzerschiffe „Inflexible“, „Victory“ und gaben den Kaisersalut ab, welcher von den

trandbatterien fortgesetzt wurde. Der Herzog von Connaught begleitete die Kaiserliche Nacht an Bord einer Dampfschaluppe bis außerhalb des Hafens. Der Erste Lord der Admiralität Goschen schiffte sich an Bord eines der Keezaffisse ein, welche den „Polarstern“ bis zur Mitte des Aermelkanals begleiten. Dieses Geschwader besteht aus 20 Kriegsfahrzeugen und 12 Torpedobooten.

Cherbourg, 5. Oktober. (W. T. B.) Das Wetter i

sehr schlecht; es herrscht heftiger Nordwestwind, die See deht sehr hoch. Auf dem Semaphor wurde das Sturmsignal gehißt. Trotz des heftigen Windes hat sich eine große Menge auf den Quais angesammelt. Um 7 Uhr Vormittags lichtete das Nord⸗Geschwader die Anker, ging durch die Westdurchfahrt in See und formierte sich darauf unter dem Befehl der Admirale Premesnil und Courthille in doppelter Kiellinie um dem Kaiser von Rußland entgegenzufahren. Au

einige Vergnügungs⸗YNachten sind trotz des schlechten Wetters in See gegangen, andere sind auf der Rhede geblieben. So⸗ bald das Geschwader in der Mitte des Aermelkanals an⸗

voraus.

Theater.

216. Vorstellung. Graf Essex.

eine Nacht.

Ober⸗Re⸗ Kapellmen Mittwoch Die Lachtaube.

98 3

Dienstag: Gebildete Meuschen.

Dienstag: College Mittwoch: Gebildete Menschen.

Thomas a. G. Eduard Steinberger

8 792 Se. bbö 8 m esang und Tanz in ern von Julius Druck der Nordd Buchdruck⸗ 2 Freund und W. Mannstädt. Musik von Julius er Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags a Chemnitz 7 Grad über dem Lautenburg. Dienstag: Der Stellvertreter. (Le] Einödshofer. Anfang 7 ½ Uhr. Remplaçant. 1““

Direktion: Sigmund Schwank in 3 Akten von

Mittwoch: Eine wilde Sache. und Georges Duval. Deu

von Max Schönau. Vorher: Ninette im Schnee.

3 Schwank in 1 Akt von Dr. G. Klitscher. Anfang

Seg v- 1gn Ksnigliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ 7 Ubr. b. 5,88 haus. 188. Vorstellung. Das Heimchen am

u1“ Herd. Oper in 3 Abtheilungen (frei nach Dickens’ Vorher: Ninette im Schnee.

Wetter. gleichnamiger Erzählung) von A. M. Willner. Musik 111u8

z von Carl Goldmark. In Scene gesetzt vom

Plaff Dekorative Einrichtung vom

Mittwoch und folgende Tage: Der Stellvertreter.

Neues Theater. Schiffbauerdamm dt. irigent: F 1 irektion: Sigmund Lautenburg. 8 Nebel vP11A“ 8 1eneg. eestag. Fasbs. ind He

Mittwoch: Die Familie Pontbiquet.

Holger Drachmann. Deutsch v inri . 217. Vorstellung. Goldsische. Musik von Frederik derutsch von Hegerich Zschallg Mittwoch, Donnerstag, Freitag: Tausend und

Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben. In Vorbereitung: Jung Gefreit.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57.

Pesfiatmang JIate Hrtlee. Hutngs, ne gne 22 1 ng: Die Lachtaube. erette in Hannele’'s Himmelfahrt. von 1-SFeen. - n .. üe- 8 Stein. Mustt von Eugen von Taund. n Scene 1.h 5 ; isseur Herrn Glesinger. ver geseh 88. Verebelicht: Hr. Oberst und Süacge gasatengt ster Federmann. Anfang 7 ½ 3

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernst⸗Theater). 8 Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann.

3 Akten von Viktor Léon. Anfang 7 ½

Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße 30. Dienstag: Emil

Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert. Dienstag: Ouv. „Marco Spada“ v. Auber. „Semi⸗ framis“ von Rossini. „Die weiße Dame“ von Boieldieu. „Carmen“ von Bizet. Walzer „Der rauen Liebe und Leben“ von Blon. Potpourri „Fürs Per und Gemüth“ von Komzak. Ballade onaise für Violine von Vieuxtemps (Herr

Schauspiel in 3 Akten und einem Epilog von idt⸗Rei För T pielh Alessandro Lanza. Hierauf: System Ribadier. Fehfein ReineJh. in der Weser“ für Piston von Regen Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Laube. Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau und 1 Regen In Scene hseßt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Maurice Hennequin. Anfang 7 ½ Uhr. eth: Fräulein Anna Haverland, als e 1 wolkenlos ast.) Anfang 7 ½ Uhr.

oskau. 770 heiter „Mittwoch: Opernhaus. 189. Vorstellung. Neu einstudiert: Die Hochzeit des Figaro. Komische Oper in 4 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. hof Zoologischer Garten.) Dienstag: Tausend und

Text nach Beaumarchais, von Lorenzo Daponte. : 11““ Uebersetzung von Knigge⸗Vulpius. Anfang 7.Unr. eine Nacht. Märchendichtung in 5 Bilderr von —NN

Schauspielhaus. Lustspiel in 4 Aufzügen von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg. Anfang 7 ½ Uhr.

8 88 Saal Bechstein. Dienstag, Anfang 7 ½ Uhr 8 Konzert des Baritonisten Ludw. Strakosch, unter gütiger Mitwirkung der Pianistin Frau Bertha

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ Noth.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Christel⸗Rose von Langen mit rn. Rittergutsbesitzer und Rittmeister d. R. ermann Pohl (Deutsch⸗Evern b. Lüneburg roß⸗Mohnau). Frl. Hildegard von Lindeiner⸗

Wildau mit Hrn. Hauptmann Friedrich von Viebahn (Schweidnitz Bückeburg). Frl. Elisa⸗ beth Sattler mit Hrn. Pastor Carl Rupnow Febr⸗ 1 Feßnit, i. 2 p 9 ö von izycki⸗Sänger mi rn. Prem.⸗Lieut. Lebrecht von Blücher (Berlin). 4 8

A. von Palézieux gen. Falconnet mit Elisabeth 8 Fe von Werthern (Beichlingen). Hr. Lieut. krich Kunhardt von Schmidt mit Frl. Else von Bergmann (Wiesbaden). Hr. Hauptmann Leopold von Türk mit Frl. Agnes von Kropff (Berlin). Hr. Prem.Lieut. Avolf Frhr. von man Eynatten mit Frl. Anna Bötticher (Magdeburg). Volksstück in- Gestorben: Fr. Hauptmann Katharina von Harbou, Uhr. geb. Hegeler (Verden). Hr. Sanitäts⸗Rath Dr. S. Freund (Gleiwitz, Berlin).

r.

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

a. G. Eine Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Böoͤrsen⸗Beilage). (1670 ⅛)

Buluwayo, 2. Oktober. „Reuter's Bureau“ meldet: Heute w

gekommen sein wird, schickt es einige Rekognoscierungsschiffe

Ebeleben“gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Eisenbahn von Mühlhausen in Thüringen nach Ebeleben für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Kon⸗ zession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grund⸗ eigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen Sieseee ertheilen.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Eisenbahn⸗Gesell⸗

schaft Mühlhausen⸗Ebeleben“ und nimmt ihr Domizil und den Sitz

ihrer Verwaltung in Mühlhausen in Thüringen oder unter Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen,

an der Bahn gelegenen Orte.

Die Bestimmungen des zwischen Preußen, Sachsen⸗Coburg⸗

8 Gotha, Schwarzburg⸗Sondershausen und Schwarzburg⸗Rudolstadt wegen Baues und Betriebes der Bahn abgeschlossenen Staatsvertrags

vom 6. November 1895 sollen für die Gesellschaft dieselbe Ver⸗

bindlichkeit haben, als wenn sie aussdrücklich in diese Konzessions⸗ unrkunde aufgenommen wären.

Die Gesellschaft ist ferner den bestehenden wie den künftig er⸗

gehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen. 8 II-

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Aus⸗ rüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird 2 den Betrag

von 1 550 000 festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen.

Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn

zu verwenden. Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus⸗

gegeben werden. Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags

der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem

der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nicht über das⸗

8 semig⸗ Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VII Nr. 3

estgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zu⸗ lassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 4 % des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden.

III. Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist

einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den ge⸗ seflichen Befugnissen und Verpftichtunßen des Vorstandes einer Aktien⸗

gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der 8 ftaatl. een Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant⸗

wortlich ist.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗

gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

1 Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung.

IV. Die Mitglieder des ö“ und des Vorstandes, sowie 9 eee:. Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen eichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, Ie ihren Wohnsitz haben.

8 Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des b tsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Fenernltdersessnleg e verlangen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Ssteaatsregierung Gültigkeit. 8 Die Gesellschaft bat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent⸗ 4 Fehung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht beizufügen. 6 Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Mebernahme des Betriebs 2 anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Gesell⸗ schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus⸗ sprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. 8 iese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staat genehmigt waren.

2 Für den Bau insbesondere gelten sorgenbe Bestimmungen: 1) Der Ftertteerteng bleibt vorbehalten: 8 die Feststellung der ahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie 1. Feftstenema der Entwürfe für die Betriebsmittel und rer Anza Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der geneh⸗

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. 4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 % des auf 1 550 000 festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, mif Ausschluß des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht. Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 77 500 ℳ, in Worten: „sieben und siebenzigtausend fünfhundert Mark“, baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsen⸗ kurs die veee Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfall⸗ terminen, kann 8 von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein maßgebenden Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor pölliger des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen, 8 * festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte⸗ lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, solange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl drei hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen.

2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über⸗ lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände⸗ rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünf⸗ jährigen Zeitraums, solange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landesgesetzlichen Vor⸗ schriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen 88 55 Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde vorzunehmen. d

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsistem anzunehmen, und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die Prfufischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Ar⸗ tikeln 239 b und 185 b des Handelsgesetzbuchs in der Fefsung des Gesesg⸗ betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktien⸗ gesell 28 vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 123 ff.) vorgeschriebenen Reservesonde (Bilanz⸗Reservefonds) einen Spezial⸗ Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt

u halten.

b - Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

Ighn den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien; eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗ lage, deren Höße durch das Regulativ festgesetzt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Fehl-Ferreess dient zur Bestreitung von Gebw- durch außergewöhnliche Elementar⸗Ereignisse und größere Unfälle hervorge⸗ rufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial⸗Reservefonds fließen:

a. der 3 der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich einnahmen zu entnehmende Rücklage; G

Zinsen des Spezial⸗Re⸗

nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Fnrageruns dem Spezial⸗Reservefonds vor.

Der Konzessionar ist verpflichtet: S. 3 a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗ rechnungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; . 1

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest⸗ gesetzten Fristen einzureichen.

8

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn⸗Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

ür seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des

Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872 für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatseisenbahnen bestehenden Grundsätze Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ selben die erforderlichen Zuschüsse 1. eisten.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor⸗ ehalten.

XII.

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung

und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrsinteresse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im esef⸗ der Landes⸗ vertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die des⸗ fallf en Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im —⸗ der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergleiche Artikel I) getroffen werden. Im übrigen

fallen die betreffenden Kosten 8Z zur Last.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten oder der obersten Reichs,Aufsichtsbehorde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch⸗ lands für statthaft erklärt ist, so ist der Konzessionar ver⸗ Uüiste⸗ auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen

inrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für die Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anord⸗ nungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Kon⸗ zessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten

rist nicht nach, so hat er auf vI der Staatsregierung das

ligenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 bezeichneten Ent Füdtgang. mindestens aber gegen Zah. lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten

abzutreten. XIV.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das eingangs bezeichnete Gründungs⸗Comité, sowie ihre Ver öffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diesellebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VII, 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.

In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be⸗ fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Staatsregierung be⸗ füalich. jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗Comité vorzu⸗ egen sind.

8 Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurück⸗ gegeben werden soll. ““

Urkundlich unter Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1

Gegeben Berlin im Schloß, den 18. März 1896.

1. 7 Wilhelm. R. ürst zu Hohenlohe. von Boetticher. Freiherr von Berlepsch. iquel. Thielen. Ferle Bronsart von Schellendorff.

reiherr von Marschall. Freiherr von LS

Schönstedt. Freiherr von der Recke.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Nachweisung über den Stand von 8’. im Deutschen Reich am 30. September 1896.

(Nach den Berichten der beamteten 8u zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.) äö sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und g. oder Lungen⸗

seuche am 30. September herrschten. Die Zahlen der nh e⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem

Kreise vermerkt.