1896 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Oct 1896 18:00:01 GMT) scan diff

vom 9.—12. October 1298.

1.““ 11. I. 8

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

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fuͤr Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

No. 241.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Amtsgerichts⸗Rath Heidrich zu Sagan und dem Professor und Lehrer a. D. Dr. Lustig zu Hannover, bisher an der Thierärztlichen Hochschule daselbst, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, ddem Hauptmann von Hopffgarten, la suite des 2. Garde⸗Regiments z. F., kommandiert zur Dienstleistung bei Seiner Durchlaucht dem Erbprinzen Reuß jüngerer Linie, dem katholischen Pfarrer, Erzpriester Otto zu Kamitz im Kreise Neisse, dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D., Professor Dr. phil. Althaus zu Spandau, dem Rentmeister, Rechnungs⸗ Rath Dagott zu Pr.⸗Eylau, dem Gerichtsschreiber a. D., Kanzlei⸗Rath Jetschin zu Gieboldehausen im Kreise Duder⸗ stadt, dem Eisenbahnstations⸗Vorsteher erster Klasse a. D. von Schütz zu Eberswalde und dem Steuer⸗Einnehmer erster Klasse a. D. Hentke zu Ratibor, bisher zu Zobten im Kreise Schweidnitz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Poppendick zu Potsdam und dem Strafanstalts⸗Direktor a. D. Schmidt zu Kunners⸗ dorf bei Hirschberg i. Schl., bisher zu Striegau, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten a. D. Lichtenfeld zu Düsseldorf, bisher zu Kleve, und dem Kapitän bei der Preußisch⸗Rheinischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft Köln Karl Schütz zu Sarmsheim bei Bingerbrück den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

den Gerichtsdienern a. D. Jacobsen zu Altona und Weller zu Braunfels im Kreise Wetzlar, bisher zu Neuwied, dem Königlichen Gespanndiener a. D. Ens zu Potsdam und dem Königlichen Parkwärter a. D. Heddicke ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Gerichtsvollzieher a. D. Grote zu Reinhausen im Kreise Göttingen, dem Strafanstalts⸗Aufseher Zimmer zu Wohlau, dem Gefangenen⸗Aufseher Hinrichsen zu Glückstadt, dem Schutzmann Gustav Berwing zu Aachen, dem Hof⸗ gänger (Futtermeister) Gottfried Große zu Thale a. H. und dem land wirthschaftlichen Arbeiter Karl Nagel zu Nein⸗ 1 üim Kreise Aschersleben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

der goldenen Verdienst⸗Medaille des Herzoglich

anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht's des Bären:

deem Ober⸗Piqueur Palm zu Jägerhof Klein⸗Glienicke; ferner:

des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Rentner Julius Hoppe zu Berlin.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Reichsbank⸗Direktor von Klitzing zum Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath zu ernennen.

8

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Max Henicke zum Konsul in RNiveralta 8 olivien) zu ernennen geruht. 8

8 8 1“

Der Reichskommissar bei dem Königlich preu amt zu Danzig, Kapitän zur See z. D. Rodenacker ist zu⸗ Leich zum Reichskommissar bei dem Königlich preußischen

eeamt zu Königsberg ernannt worden. 1

Bekanntmachung. Der Fernsprechverkehr mit Ilmenau ist eröffnet

11““ ischen See⸗

vNrivyilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe⸗ scheine der Stadt Frankfurt a. M. zum Betrage von 20 000 000 Mark Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Ein⸗ verständniß mit der Stadtverordneten⸗Versammlung daselbst darauf angetragen hat, für die Erweiterung des Schlacht⸗ und Viehhofs, für Ausdehnung der städtischen Wasserversorgung und des städtischen Elektrizitätswerks, für Fortführung des Sielsystems, Erweiterung der städtischen Amtsgebäude, des städtischen Krankenhauses und der Fried⸗ höfe, für Anlage von Pferdebahnlinien, sowie für sonstige Bauten und endlich für Zurückzahlung des Restes der 4 % igen städtischen Anleihe Litt. P. eine Anleihe von 20 Millionen Mark Reichswäbrung aufnehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt⸗Anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 20 000 000 Reichswährung Frankfurter Stadt⸗Anleihescheine nach beiliegendem Schema und nach Maßgabe der ebenfalls beigefügten Bedingungen mit Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche Genehmi⸗ gung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in An⸗ g. ihrer Befriedigung eine Gewährleistung seitens des Staats zu ewilligen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 14. September 1896.

(L. S.) 8 Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Recke.

Ankeihe sbhein der Stadt Frankfurt a. M. (Stadtwappen.) . über ... Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des Privilegiums vom 14. September 1896 (Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis Frankfurt a. M. vom .. ten .... .NINr.. Fete 8 und Gesetz⸗Sammlung für 1896 Seite . . . laufende

Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. beurkundet und be⸗ kennt hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihescheins den Betrag von ... Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde als ein Darlehen zu fordern hat.

„‚Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 20 000 000 Reichswährung aufgenommenen Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit drei (drei und ein halb) vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mindestens mit den in dem genehmigten Tilgungs⸗ plan angegebenen Jahresbeträgen innerhalb.. Jahren nach Maß⸗ gabe der Allerhöchst genehmigten nachstehend abgedruckten Bedingungen.

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt -e. a. M. mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Frankfurt a. M., den....

(L. S.) Der Magistrat.

(Faksimile des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗ Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) vW1“ Der Kontrolbeamte.

8 8 (Eigenhändige Unterschrift.)

Reihe ... Schein... insschein

3 zu dem Anleiheschein der Stadt Frankfurt a. M. EEEW3“

. Mark zu 3 (3 ½) Prozent verzinslich. „Inhaber empfaͤngt am.. . ten .. ährigen Zinsen aus der Stadt⸗Hauptkasse Mark Pfennig Reichswährung. Frankfurt a. M., den.. ten.. Der Magistrat. (Faksimile des Magistrats Vorsitzenden und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes.)

. 5 Der Kontrolbeamte. 31. Deser insschein verfährt am (Eigenhändige Unterschrift)

Ungültig, wenn eine Ecke ab⸗ geschnitten oder der Zinsschein durchlocht ist. 8

.“

w18 . an halb⸗ zu Frankfurt a. M.

Ungültig, wenn die Vorder⸗ seite durchkreuzt ist. 6

Anweisu

n g 1t zum Anleiheschein der Stadt Frankfurt a. M. Ettt. V NRr

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. aufzunehmenden Anleihe von 20 Millionen Mark Reichswährung.

Der Feafäftat und die Stadtverordneten⸗Versammlung von Frankfurt a. M. haben mit Genehmigung des Bezirksausschusses zu Wiesbaden beschlossen, für die Erweiterung des Schlacht⸗ und Viehhofs, für Ausdehnung der städtischen Eefs r. 8h und des städtischen Elektrizitätswerks, für Fortführung des Siel⸗ systems, Erweiterung der städtischen Amtsgebäude, des städti⸗ schen Krankenhauses und der Friedhöfe, für Anlage von Pferde⸗ bahnlinien, sowie für sonstige Bauten und endlich für Zu⸗ rückzahlung des Restes der 4 % städtischen Anleihe Litt. P. eine An⸗ leihe von 20 000 000 Reichswährung aufzunehmen, welche, mit 3 % (3 ½) jährlich verzinslich, von seiten des Gläubigers unkündbar ist und vom 1. Dezember 1898 ab mindestens mit den in dem genehmigten Tilgungsplan angegebenen Beträgen innerhalb. Jahren mittels der Anleihescheine oder durch Ankauf derselben getilgt werden.

Der Stadtgemeinde steht vom 1. Dezember 1900 ab jeder * das Recht zu, auch größere Beträge, und zwar durch Ankauf von An⸗ leihescheinen oder durch Verloosung, zu tilgen, sowie sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu.

Die Ausfertigung der Anleihescheine erfolgt in Abschnitten von 200, 500, 1000, 2000 und 5000 Reichswährung. 1

Die Zinsen werden mit jährlich 3 (3 ½) vom Hundert am 1. Juni und 1. Dezember gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinsscheine durch die Stadt⸗Hauptkasse in Frunkfart a. M. gezahlt. Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeit⸗ raum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beigegeben.

Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei der Stadt⸗Hauptkasse u Frankfurt a. M. gegen Ablieferung der den älteren Zinsscheinen

eigefügten Anweisung. 1 . .

Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des An⸗ Eibesceins. vooft sowi

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Numniern und —— sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, wiederholt öffentlich bekannt gemacht.

Alle Bekanntmachungen, welche die Anleihe betreffen, geschehen durch den „Deutschen Reichs⸗Auzeiger und Königlich Preußtzi⸗ schen Staats⸗Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das „Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis RSre a. M.“ sowie durch das Anzeigeblatt der städtischen

ehörden zu Frankfurt a. M.“ Mit dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen, unter Einhalt der gesetzlichen dreimonat⸗ lichen Kündigungsfrist, das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Ver⸗ zinsung desselben auf. Gegen Auszahlung des Kapitals sind mit den Stadt⸗Anleihescheinen auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der 2n vom Kapital abgezogen.

Der Kapitalbetrag der ausgeloosten Stadt⸗Anleihescheine verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Einlösung nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermin erfolgt.

Die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des 4. Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit. Dieselben können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, doch soll für den Fall, daß der Ver⸗ lust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 u. flg. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Juni 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 383) bezw. nach § 20 des Ausführungs⸗ Psetes zur deutschen vom 24. März 1879 (Gesetz⸗

mmlung Seite 281).

Für die Sicherheit der Anleihescheine, wie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem 328. ge enwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer ganzen

seuerkra

Frankfurt a. M., den... Der Magistrat.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bei der Kommission für die Vorprüfung der Nahrungs⸗ mittel⸗Chemiker an der Universität zu Bonn ist an Stelle des

5 N G 88 . 88 worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur S NNKKNKXSUA 18 b ——— Dauer von 3 Minuten beträgt 1 neh 8 1d v1“ ☛N 8 11 .“ Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postratmh

1 Griesbach.

verstorbenen Geheimen Regierungs⸗Raths Prefecors Dr. Kekule von Stradonitz der außerordentliche Professor der Chemie Dr. Anschütz für die Zeit bis Ende März 1897 als Exami⸗ nator berufen worden.

über . al verzinslich zu 3 (3 ½) Prozent.

1116“ Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die .. te Reihe Zins⸗ scheine für die zehn Jahre vom. .ten 189 Z bis ten u .. 190 . bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M., 198 von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist. Frankfnnt a. M., din.189 Der Magistrat. (Faksimile des Meste fte ehezsees und eines anderen agistrats⸗Mitgliedes.) Der Kontrolbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)

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Justiz⸗Ministerium.

Der Gerichts⸗Assessor Thiel in Ohligs ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in St. Wendel, ernannt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der 1 haben Allergnädigst ruht, der Landgemeinde Herne Landkreise Bochum tädteordnung zu verleihen.