1896 / 251 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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, Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. 8. L“ Inserate für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition 9 F. 88 1

nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzien⸗Rath Fritz Kühnemann zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Baumeister Bernhard Felisch, Mitglied des Reichs⸗Versicherungsamts und des Hauses der Abgeordneten, und dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Max Goldberger ebenhierselbst den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen. 1““ 11.“ 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Mitgliedern der Kaiserlich russischen Botschaft an Allerhöchstihrem Hofe folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens:

dem Botschafter, Wirklichen Geheimen Rath und Kammer⸗ herrn Grafen von der Osten⸗Sacken;

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse:

dem Botschafts⸗Rath, Staatsrath und Kammerherrn

Baron von Budberg, und dem Ersten Botschafts⸗Sekretär, Staatsrath und Kammer⸗

herrn von Chrapowitzky; den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse: dem Zweiten Botschafts⸗Sekretär, Kollegien⸗Assessor und Kammerjunker von Knorring; den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Zweiten Botschafts⸗Sekretär, Hofrath von Schelking;

. dem Dritten Botschafts⸗Sekretär, Titular⸗Rath van der iet.

Seine Majestät Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kommenthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens und des zweiter Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom

weißen Falken:

dem Ersten Sekretär bei der Botschaft in St. Petersburg, Legations⸗Rath und Königlich sächsischen Kammerherrn von Tschirschky und Bögendorff; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich säch⸗ sischen Albrechts⸗Ordens und des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens

vom Zähringer Löwen:

dem Legations⸗Sekretär bei der Gesandtschaft in Teheran

Freiherrn von und zu Bodman;

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem General⸗Konsul in Warschau, Legations⸗Rath Frei⸗ herrn von Wangenheim;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Zweiten Sekretär bei der Botschaft in St. Petersburg Grafen von Bernstorff;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Vorsteher der Botschafts⸗Kanzlei in St. Petersburg, Hofrath Hoehne; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Attaché im Auswärtigen Amt Grafen von Hacke;

des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens:

dem Diätar Kunte bei der Botschafts⸗Kanzlei in St. Petersburg;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Groß⸗ müthigen und des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken:

dem Zweiten Legations⸗Kanzlisten bei der Botschaft in St. Petersburg, Geheimen expedierenden Sekretär Wohlen⸗ rg; 9.

der dritten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael: dem Kanzler beim Konsulat in Wien, Vize⸗Konsul Dr. Edlen von Vivenot;

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ttwoch, den 21. Oktober,

des Komthurkreuzes mit dem Stern des Venezolanischen Ordens der Büste Bolivar's:

dem Unter⸗Staatssekretär im Auswärtigen Amt Freiherrn von Rotenhan; der Brillanten zum Großherrlich türkischen Osmanié⸗Orden erster Klasse: dem Botschafter in Konstantinopel, Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn von Saurma⸗Jeltsch; des Großherrlich türkischen Osmanié⸗Ordens dritter Klasse: deem Legations⸗Sekretär beim General⸗Konsulat in Kairo Grafen von Quadt⸗Wykradt⸗Isny; des Großoffizierkreuzes des Fürstlich bulgarischen St. Alexander⸗Ordens: dem General⸗Konsul in Sofia Dr. von Voigts⸗Rhetz; des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Vize⸗Konsul beim Konsulat in Kopenhagen von Prollius; des Ritterkreuzes des Päpstlichen Pius⸗Ordens: dem Legations⸗Kanzlisten bei der Gesandtschaft am Päpst⸗

lichen Stuhle, Geheimen Hofrath Schulz;

des Ritterkreuzes des Königlich belgischen 1 Leopold⸗Ordens: dem Attaché im Auswärtigen Amt, Königlichen Kammer⸗ junker von Behr; sowie des Persischen Sonnen⸗ und Löwen⸗Ordens zweiter Klasse: dem Stabsarzt von der Kaiser⸗Wilhelm⸗Akademie für das militärärztliche Bildungswesen, Gesandtschafts⸗Arzt in Teheran Dr. Oskar Müäller. vAX“

Deutsches Reich.

Dem Zweiten Sekretär der Archäologischen Zweiganstalt in Rom Dr. Christian Hülsen und dem Zweiten Sekretär der Archäologischen Zweiganstalt in Athen Dr. Paul Wolters ist das Prädikat als „Professor“ verliehen worden.

Landespolizeiliche Anordnung.

In Abänderung der Deklaration vom 9. April 1896 (Außerordentliche Beilage zu Nr. 16 des Amtsblatts für 1896) ur landespolizeilichen Anordnung vom 6. Dezember 1895, etreffend die Abwehr gegen die Einschleppung der Maul⸗ und Klauenseuche in den diesseitigen Regierungsbezirk durch das aus südlichen Reichstheilen stammende Vieh (Außer⸗ ordentliche Beilage zu Nr. 49 des Amtsblatts für 1895), be⸗ stimme ich, daß -

1) die preußischen Regierungsbezirke Magdeburg, Merse⸗ burg, Erfurt,

2) die bayerischen Fehteru Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben,

3) die Feflse. Kreishauptmannschaften Bautzen, Leip⸗ zig, Zwickau,

4) 8 württembergischen Kreise Neckarkreis, Schwarz⸗ waldkreis, Jagstkreis, Donaukreis,

5) die badischen Landeskommissariate Freiburg, Karls⸗ ruhe, Mannheim, die hessischen Provinzen Starkenburg, Oberhessen, Rheinhessen, das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, das Großherzogthum Oldenburg, das Herzogthum Braunschweig, das Herzogthum Sachsen⸗Meiningen, das Herzogthum Sachsen⸗Altenburg, das Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, das Herzogthum Anhalt,

) das * Schwarzburg⸗Sondershausen, das Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt, das Fürstenthum Waldeck, die Reichslande Elsaß⸗Lothringen

weiteres unter die r im § 1 der landes⸗ polizeilichen Anordnung „Aus Süddeutschland“ fallen.

Bromberg, den 6. Oktober 1896.

Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: ö

3 Königreich Preußen. 168 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der

Universität Breslau Dr. Fen⸗ London und Dr. Karl Mez ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden

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Bekanntmachung.

Die Geschäftsräume der Königlichen Ministe⸗ rial⸗, Militär⸗ und Baukommission, einschließlich der vereinigten Konsistorial⸗, Militär⸗ und Baukasse des Königlichen Domänen⸗Rentamts Berlin nebst der Thiergartenkasse werden in der Woche vom 19. bis 24. Oktober cr. von der Niederwallstraße 39 in das Dienstgebäude

Invalidenstraße 52, Ecke Haidestraße, negeg werden. ie Kasse wird am 23. und 24. Oktober cr. ge⸗ lossen bleiben, jedoch wird an diesen beiden Tagen für leunige Einnahmen eine besondere Kassenstelle Invalidenstraße 52, Erdgeschoß, offen gehalten werden.

Alle Sendungen an uns, die Kaße oder das Domänen⸗ Rentamt sind vom 23. Oktober cr. ab nach der Invaliden⸗ straße 52 zu richten. 8

Berlin, den 3. Oktober 1896.

Königliche ö und Baukommission.

ayser.

hre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten verließen heute Vormittag um 10 Uhr mittels Sonderzuges Wiesbaden und trafen um 11 Uhr 20 Minuten in Cronberg ein. Allerhöchstdieselben wurden dort von Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich zuf dem Bahnhof empfangen und darauf nach Schloß Friedrichshof geleitet. 1““ 1

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Das Zusammentreffen des Besuches Seiner Majestät des Kaisers von Rußland in Darmstadt und des Auf⸗ enthalts Seiner Majestät des Deutschen Kaisers in Wiesbaden hat naturgemäß zu einer gegenseitigen Begrüßung der beiden Monarchen geführt, welche, frei von allem vseteen Zeremoniell, lediglich den Charakter der Intimität bewahrte, wie sie der traditionellen Freundschaft und den nahen ver⸗ wandtschaftlichen Beziehungen der beiden 1.S.e entspricht.

Der offizielle Gegenbesuch unserer ajestäten bei den Kaiserlichen Herrss in Rußland ist, wie wir hören, für den Beginn des nächsten Sommers verabredet.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Se und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Die gestrigen Berathungen des Kolonialraths wurden mit einem Antrage Seiner Loheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg eröffnet, welcher die fernere Unterstützung des Brüsseler Institut colonial bezweckte. Die Versammlung trat dem Antrage einstimmig bei und ging alsdann zur Be⸗ rathung des Entwurfs einer Verordnung, betreffen die Erfüllung der Wehrpflicht in dem deutsch⸗südwest⸗ afrikanischen Schutzgebiet, über, an welcher ein Ver⸗ treter des Reichs⸗Marineamts theilnahm. Nach der Ver⸗ abschiedung des Entwurfs wurden Vorschläge zur Hebung des Handels in Deutsch⸗Ostafrika erörtert. Es zeigte sich dabei allseitiges Einverständniß darüber, daß von dem Bau von Bahnen und Straßen am meisten Förderung des Handels und der Volkswirthschaft des Schutzgebiets zu erwartet sei.

Nach einer Pause ging der Kolonialrath zur Erörterung des vom Reichstag seiner Zeit abgelehnten Vertrages mit der Neu⸗Guinea⸗Kompagnie über. Die allgemeine Debatte ergab die einstimmige Ansicht, daß der Uebergang der Landeshoheit auf das Reich im dringenden Interesse des Schutzgebiets und des Reichs liege. Behufs genauerer Erörterung wurde die Vorlage einem Ausschuß überwiesen, der aus Seiner dem Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg und den Herren von Jacobi, Schering, Kraetke, Hernsheim und Hespers besteht.