1896 / 261 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Nov 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugspreis beträgt vierteljüährlich 4 %ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

Xℳ

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Rummern hkosten 25 ₰.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major z. D. Erfling zu Erfurt, bisher spekteur der 2. Ingenieur⸗Inspektion, den Rothen Adler⸗ den zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Forstmeister a. D. Witte zu Potsdam, bisher zu Groß⸗Schönebeck im Kreise Niederbarnim, den Rothen Adler⸗ S dritter Klasse mit der Schleife und der Königlichen rone, dem Forstmeister a. D. Wagner bisher zu Zicher im Kreise Königsberg N.⸗M., Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Kapitän⸗Lieutenant Meier, kommandiert zur Dienst⸗ leistung beim Reichs⸗Marineamt, die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse mit Schwertern, dem Korvetten⸗Kapitän Paschen, Kommandanten S. M. S. „Mücke“, dem Kapitän⸗Lieutenant Gerdes, Erstem Offizier S. M. S. „Kaiserin Augusta“, den emeritierten Pfarrern Hilliger zu Massow im Kreise Naugard, Anger⸗ mann zu Klaushagen im Kreise Regenwalde, Wandel zu Stettin, bisher im Kreise Belgard, Wähdel zu Kurow im Kreise ublitz, Müller zu Kolberg, bisher zu Zernin im Kreise Kolberg⸗Körlin, Brenske zu Frankfurt a. O., bisher zu Saulin im Kreise Lauenburg, und Billig zu Koprieben im Kreise Neustettin, dem Regierungs⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Rühe zu Bromberg und dem Garnison⸗Ver⸗ waltungs⸗Inspektor a. D. Engel zu Kottbus den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem General⸗Kommissions⸗Präsidenten Beutner zu Bromberg den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Obersten a. D. von Mueller zu Blankenburg a. H., bisher Brigadier der 9. Gendarmerie Brigade, und dem Rechtsanwalt bei dem Reichsgericht, Geheimen Justiz⸗Rath Dr. jur. Bussenius zu Leipzig den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse,

dem Korvetten⸗Kapitän Plachte, Kommandanten S. M. S. „Gefion“, und dem Bürgermeister Schmidt zu Kastellaun den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Lieutenant zur See Ritter von Mann Edlen von Tiechler, dem bisherigen Zeichenlehrer am Realgymnasium zu Halberstadt Jordan daselbst und dem Kirchmeister und Fabrikbesitzer Eduard Ko 8 zu M.⸗Gladbach den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

den emeritierten Lehrern Eickschlag zu Honnef a. R., bisher zu Solingen⸗Klauberg im Stadtkreise Solingen, Noeske zu Neu⸗Labbuhn im Kreise Regenwalde, Renn zu Brünnow im Kreise Rummelsburg, Spier zu Bocholt im Kreise Borken, Utermöhlen zu Ohrum im Kreise Goslar und Walter zu Meldorf im Kreise Süderdithmarschen den Phlr der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ zollern,

den Reichsbank⸗Kassendienern a. D. Berwald zu Berlin und Schünemann zu Karlswerk bei Hohenfinow, zuletzt in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,

dem Gemeinde⸗Vorsteher Reeka zu Lacoma im Landkreise Kottbus, dem Förster Gabbe zu Altenhof im Kreise Anger⸗ münde, dem Forstsekretär a. D. Stephan zu Oschersleben, bisher zu Zicher im Kreise Königsberg N.⸗M., dem Holzhauer⸗ meister Wilhelm Lorenz zu Biegen im Kreise Lebus, dem Depot⸗Vize⸗Feldwebel Plötz vom Artillerie⸗Depot in Thorn, dem pensionierten Fußgendarmen Casparick zu Pritzwalk im Kreise Ostprignitz, dem pensionierten berittenen Gendarmen Greiser zu Könnern im Saalkreise, dem Schutzmann Thal zu Hannover, dem Maurerpolier Karl Ruppin zu Friesack, dem Maschinisten a. D. Küsel zu Pillau, dem Gutsvoigt Johann Rahn zu Holzendorf im Kreise Prenzlau, dem Schafmeister Johann Held zu Stein⸗ agen im Kreise Franzburg und dem Gutsschäfer Franz ossowski zu Lagscheu im Kreise Danziger Höhe das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Proviantamts⸗Assistenten Strauch zu Hanau, den Unteroffizieren Richard Gerlitz, Paul Theidel und Karl Christoph im Dragoner⸗Regiment König Friedrich III. (2. Schlesisches) Nr. 8 und dem Brauer Georg Schneider zu Potsdam die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 1 8 1“ 8 1“ 8

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zu Freienwalde a. O., den Rothen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Geheimen Kabinets⸗Rath, Wirklichen Ge⸗

88 Rath Dr. von Lucanus die Erlaubniß zur An⸗

egung der ihm verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu

ertheilen, und zwar:

des Kaiserlich russischen Weißen Adler⸗Ordens und

des Großkreuzes des Fürstlich bulgarischen Ordens Zivil⸗Verdienst“.

„Fur

ö11öu8*““ Insertionspreis für den Ranm einer Druckzrile 30 ₰. 8 1 * Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzrigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem im Ober⸗Zeremonien⸗Amt angestellten Hofrach Griebenow den Charakter als Geheimer Hofrath, sowie

dem Rentmeister Görte in Einbeck bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Honigkuchenfabrikanten Gustav Weese zu Thorn das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten, und den Juwelieren L“ und Louis Range, In⸗ habern der Firma „W. Range“ zu Cassel, das Prädikat als Königliche Hof⸗Juweliere zu verleihen. 8. . 1“ 8

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G 8 b 8 Auf den Bericht vom 29. September d. J. will Ich genehmigen, daß der Zinsfuß der Anleihen im Betrage von 300 000, 400 000, 350 000 und 1 600 000 ℳ, zu deren Auf⸗ nahme die Stadt Düren im Regierungsbezirk Aachen durch die Privilegien vom 21. November 1870 (Ges.⸗Samml. S. 656), 3. März 1879 (Ges.⸗Samml. S. 272), 9. April 1884 (Ges⸗ Samml. S. 120) und 11. Oktober 1891 (Ges.⸗Samml. S. 355) ermächtigt worden ist, von 4 auf 3 ½ Proz. herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in den Privilegien festgesetzten Tilgungsfristen innegehalten werden, sowie daß die bereits ausgegebenen und noch nicht getilgten Anleihescheine den In⸗ habern rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürgermeisteramt in Duüͤren nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termin zur Abstempelung auf 3 ½ Proz. eingereicht werden, wogegen die noch zu be⸗ gebenden Anleihescheine gleich zu dem Zinsfuß von 3 ½ Proz. auszugeben sind. Neues Palais, den 12. Oktober 1896. EEE II1InI11“ Miquel. Freiherr von der Recke.

An die Minister der Finanzen und des Innern.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin, Professor Dr. Johannes Jahn ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Dem Zweiten FS am Königlichen Haus⸗ Archiv, Archiv⸗Rat -. Berner und dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität zu Berlin Dr. Hermann Traube ist das Prä⸗ dikat „Professor“ beigelegt worden.

Im dritten Vierteljahr 1896 haben nach abgelegter nachbenannte Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur waltung einer E erhalten:

Dr. I eber aus Charlottenburg,

Dr. Ernst Friedrich Wolff aus Tilsit,

Dr. e Heinrich Petermoeller aus Oelde, Dr. Bernhard Tobold aus Berlin,

Dr. Otto Sonnenburg aus Bremen,

Dr. Reinh. Aug. Emil von Recklinghau

Tee Dr. Adolf Schultz aus Schenefeld, Dr. Hermann Bitter aus Osnabrück, Dr. Alfred von Decker aus Biallg, Dr. Adolf Kehler aus Gumbinnen, Dr. Karl Emil Haack aus Berlin, Dr. Robert Mueller aus Neu⸗Ruppin, Dr. Ernst Schroeder aus Altona⸗Ottensen, Ernst Mommsen aus Berlin, Max Neuburger aus Berlin, 8 erm. Bernh. Glatschke aus Zawadzki, 1 ermann Pollack aus Reichenbach i. Schl, arl Frdr. Ernst Strangmeier aus Quaken brück, Richard Schultz aus Berlin. Berlin, den 31. Oktober 1896. 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten: Im Auftrage: von Bartsch.

rüfung Ver⸗

n aus

Königliche Akademie der Künste.

Wettbewerb 1.“ um den großen Staatspreis auf dem Gebiete der Architektur für das Jahr 1897.

8.

Der Wettbewerb ist hinsichtlich der Wahl

des Gegenstand es ein freier. Konkurrenzfähig sind: 111“

a. alle Arten selbständig LEI Entwürfe von Monumentalbauten, die ausgeführt oder für die Ausführung entworfen sind, aus denen ein sicherer Schluß auf die künst⸗ lerische und praktische Befähigung des Bewerbers gezogen werden kann. Perspektiven sind obligatorisch.

b. Photogramme des Innern und des Aeußern der⸗ artiger Gebäude, die durch Grundrisse und Schaitte er⸗ läutert sind.

Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuche sind nach Wahl der Be⸗ werber bei dem unterzeichneten akademischen Senat, den Kunst⸗ Akademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel oder dem Staedel'schen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bis zum 13 März 1897, Nachmittags 3 Uhr, einzuliefern.

Der Einsendung sind beizufügen:

1) eine Lebensbeschreibung des Bewerbers, aus welcher der Gang seiner künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist, nebst den Zeugnissen über die letztere,

2) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber ein Preuße ist und daß er zur Zeit der Bewerbung das zweiunddreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat,

3) die schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die ein⸗ gereichten Arbeiten von dem Bewerher selbständig ent⸗ worfen sind.

Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 3 aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt.

Die Kosten der Ein⸗ und Rücksendung nach und von dem Einlieferungsorte hat der Bewerber zu tragen. 4

Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 zu einer einjährigen Studienreise nebst 300 Reisekosten⸗ Entschädigung und ist zahlbar in zwei halbjährigen Raten. Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1 April 1897.

Der Stipendiat ist hinsichtlich seiner Reiseziele nicht be⸗ schränkt; er hat aber Italien zu besuchen, falls er es noch nicht kennen sollte. Vor von sechs Monaten hat der Stipendiat über den Fortgang seiner Studien dem Senat der Königlichen Akademie der Künste schriftlichen Bericht zu er⸗ süten Der Studiennachweis ist durch Skizzenbücher zu ühren.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat März 1897. Nach getroffener Entscheidung findet eine öffentliche Ausstellung der eingegangenen Konkurrenzarbeiten statt. 8

Berlin, den 15. Oktober 1896.

Der Senat der Königlichen Akademie der Sektion für die bildenden Künste.

Wettbewerb

um den großen Staatspreis auf dem Gebiete der Bildhauerei für das Jahr 1897. 1

Der Wettbewerb ist hinsichtlich der Wahl des Gegen⸗ standes ein freier; indessen soll in den Werken das bewußte Streben erkennbar sein, größere und höhere Vorstellungen entsprechend zu gestalten. Insbesondere wird Werth auf den nothwendig engen Zusammenhang der drei Schwesterkünste gelegt und demgemäß auf die vom Bewerber bewiesene Fähigkeit, in diesem Sinne zu arbeiten. b

Einzureichen sind runde Figuren und Reliefs, erwünscht außerdem zeichnerische Eäatwürfe und gegebenen Falles Photo⸗ gramme nach ausgeführten Werken.

Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuch sind nach der Wahl der Bewerber hei dem unterzeichneten Senat der Akademie, den Kunst⸗Akademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel oder bei dem Staedel schen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bis zum 12. März 1897, Nachmittags 3 Uhr, einzuliefern.

Der Einsendung sind beizufügen:

1) eine Lebensbeschreibung,. des Bewerbers, aus welcher der Gang seiner künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist, nebst den Zeugnissen über die letztere,

2) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber ein Preuße ist und daß er zur Zeit der Bewerbung das zweiunddreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat,

3) die schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die ein⸗ gereichten Arbeiten von dem Bewerber selbständig erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind.

Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 3 aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt.

Die Kosten der Ein⸗ und Rücksendung nach und von dem Einlieferungsorte hat der Bewerber zu tragen.

Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 zu einer einjährigen Studienreise nebst 300 Reisekosten⸗Ent⸗ schädigung und ist zahlbar in zwei halbjährigen Raten. Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. April 1897.

Der Stipendiat hat den größten Theil seiner Studienzeit den Kunstwerken Italiens zu widmen; eine Unterbrechung dieser Thätigkeit zum Besuch anderer Länder ist gestattet. Vos