Deutscher
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für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne NNummern kosten 25 ₰.
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die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
No. 263.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: “ den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse:
Seiner Hoheit dem Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg⸗Schwerin; 1 1b .
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse
mit der Schleife:
es hem Stadtverordneten⸗Vorsteher, Justiz⸗Rath Bethe zu örlitz, dem Geheimen Regierungs⸗Rath von Frankenberg und Proschlitz zu Breslau und dem Landeshauptmann und Landesältesten des Markgraf⸗ Ober⸗Lausitz, Kammerherrn Dr. von Seydewitz zu öͤrlitz;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Stadtrath Doniges zu Görlitz, 3 deem Landrath Hengstenberg zu Lauban und dem Landrath von Lucke zu Rothenburg O.L.; den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Theater Direktor Dr. Theodor Löwe zu Breslau und dem Garten⸗Inspektor Richter zu Breslau; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold: dem Regierungs⸗Botenmeister Mecke zu Breslau.
111“ “ 1“ 1“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten D. Dr. Bosse die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von Seiner Königlichen Hoheit dem von Bulgarien ihm verliehenen Großkreuzes des
rdens für Zivilverdienst zu ertheilen. v“
Deutsches Reich.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Puerto Cabello (Venezuela) Richard V. Beselin ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.
Den nachbenannten Krankenkassen: 1 Kranken⸗ und Sterbekasse zu Eisenbach (E. H.), .“ Schiffer⸗Kranken⸗Unterstützungskassen⸗Verein zu Schönebeck (E. H.),
Schönebecker Baugewerks⸗Unterstützungskasse (E. H.) zu Schönebeck und Umgegend, „Concordia“ (E. H.) in Krofdorf, Allgemeine Arbeiter⸗Krankenkasse zu Goslar (E. H.), 8 „Germania“ (E. H.) in Peine ist die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des ankenversicherungsgesetzes genügen. “ Berlin, den 31. Oktober 1895. Der Minister für Handel und Gewerbe. b In Vertretung: 1 Lohmann.
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe der „Amtlichen ittheilungen aus den Jahres⸗ berichten der Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten“ für das
ahr 1895 ist in W. T. Bruer's Verlag — Berlin SW., afenplatz Nr. 4 — erschienen. Der Ladenpreis des brochierten emplars beträgt 12,00 ℳ, derjenige des gebundenen
Exemplars 12,70 ℳ
Königreich Preußen.
“ Verordnung 88 über die Ausübung der Rechte des Staats gegen⸗ über der Berliner Stadtsynode und den Parochial⸗ verbänden in größeren Orten.
Vom 20. Oktober 1896.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen in Ausführung des § 7 des Gesetzes, betreffend die Berliner Stadtsynode und die Parochialverbände in größeren Orten, vom 18. Mai 1895 (Gesetz⸗Samml. S. 175) auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt: Artikel I. Die Rechte des Staats werden durch das Staats⸗ Ministerium ausgeübt: bei Genchm ung der Anleihebeschlüsse der Berliner Stadtsyno 8 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 18. Mai
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sident des Reichsbank⸗Direktoriums Dr. Ko⸗
Berlin, Mittwoch, den 4. November, Abends.
———
1895 — Gesetz⸗Samml. S. 175 —; Art. 24 Nr. 3 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 — Gesetz⸗Samml.
S. 125). Artikel II.
„Die Rechte des Staats werden von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten ausgeübt: .1) bei Genehmigung der Anordnung, durch welche die im Art. I des Kirchengesetzes vom 17. Mai 1895 (Gesetz⸗ Samml. S. 177) dem Berliner Stadtsynodalverbande über⸗ tragenen Rechte und Pflichten ganz oder theilweise dem nach Art. II desselben Kirchengesetzes gebildeten Gesammtverbande einer anderen Ortschaft übertragen werden (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 18. Mai 1895);
2) bei Feststellung der nach Art. I § 11 und Art. II. Abs. 3 des Kirchengesetzes vom 17. Mai 1895 zu erlassenden Regulative (§ 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Mai 1895);
3) in den Fällen des § 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 18. Mai 1895, soweit ihm die Ausübung der Rechte des Staats durch Art. I der Allerhöchsten Verordnung vom 9. Sep⸗ tember 1876 (Ges.⸗Samml. S. 395) und Art. I Nr. 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 30. Januar 1893 (Gesetz⸗ Samml. S. 10) übertragen ist. 1 —
Artikel III.
Die Rechte des Staats werden genüber den nach Artikel II des Kirchengesetzes vom 17. Mai 1895 gebildeten Gesammtverbänden von dem Ober⸗Präsidenten ausgeübt:
1) bei Genehmigung der Umlagebeschlüsse im Falle des § 5 Absatz 2 des Gesetes vom 18. Mai 1895;
2) bei Genehmigung der Anleihebeschlüsse (§ 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 18. Mai 1895; Artikel 24 Nr. 3 des Gesetzes vom 3. Juni 1876).
Gegen die Verfügung des Ober⸗Präsidenten findet die Beschwerde an den Minister der geistlichen Angelegenheiten statt. Artikel IV.
In den übrigen Fällen des § 5 und im Falle des § 6 des Gesetzes vom 18. Mai 1895 werden die Rechte des Staats
ausgeübt: düehe dem Berliner Stadtsynodalverbande (Art. I
1 Abs. 1 und 2 des Kirchengesetzes vom 17. Mai 895) durch den Fonhsee zu Berlin, gegen⸗ über den Gesammtverbänden in anderen größeren Ort⸗ schaften durch den Regierungs⸗Präsidenten.
Gegen die Verfügung des Polizei⸗Präsidenten oder des Regierungs⸗Präsidenten geht, sofern nicht die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht (§ 6 des Gesetzes vom 18. Mai 1895, 27 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. Juni 1876) stattfindet, die Beschwerde an den Ober⸗Präsidenten. “
Derselbe beschließt auf die Beschwerde endgültig.
Urkundlich unter Unserer A Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1u6“
Gegeben Wiesbaden, den 20. Oktober 1896.
(L. S.) Wilhelm. 8 Fürst zu Hohenohe von Boetticher. Miquel. Thielen. Bosse. Freiherr von Marschall. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler.
1
11“ “ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter Nr. 9857 die , die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber der Berliner Stadtsynode und den Parochialverbänden in größeren Orten, vom 20. Oktober 1896. Berlin W., den 4. November 1896. 8 3 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Weberstedt.
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Abgereist:
Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Prä⸗ ch, in Dienst⸗ angelegenheiten nach Hannover.
— 8— 8 1 8 8—
Personal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee. 1“
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Essen, 29. Oktober. v. Plüskow, Oberft Lt. und Kommandeur des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, unter Stellung à la suite des Regts., zum Direktor der Offizter⸗Reitschule im Militär⸗Reitinstitut, v. Buch, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des 2. Hannov. Drag. Regts. Nr. 16, zum Kommandeur des Magdeb. Drag. Regts. Nr. 6, — ernannt. Erdmann, Major augreg dem 3. Bad. Drag. Regiment Prinz Karl Nr. 22, als etatsmäß. Stabsoffizier in das 2. Hannov. Drag. Regt. Nr. 16 einrangiert. v. Koblinski, Major, beauftragt mit der Führung des Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, v. Hagen, Major, beauftragt mit der Führung des
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1896.
Drag. Regts. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, — zu Kommandeuren der betreff. Regtr., Höhne, Major und Bats. Kommandeur vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Woldenberg, — ernannt. Pfennigwerth, Major aggreg. dem 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, als Bats. Kommandeur in das 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49 einrangiert. Hinz, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, in das 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, Hahn II., Hauptm. vom Generalstab des XI. Armee⸗Korps, als Komp. Chef in das 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Sauber⸗ zweig, Hauptm. vom Großen Generalstab, zum Generalstab des XI. Armee⸗Korps, — versetzt. v. Bülow, Hauptm. aggreg. dem Generalstab, unter Belassung in dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Generalstab des X. Armee⸗Korps, in den Generalstab der Armee einrangiert. v. Maltzan Frhr. zu Wartenber u. Penzlin, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. z. F., na Württemberg behufs Verwendung im Infant.⸗Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen (2. Württemberg.) Nr. 120 kommandiert. Laporte, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16 und kommandiert zur Dienstleitung bei dem Schleswig⸗Holstein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 9, in dieses Regt. versetzt. v. Jachmann, Sec. Lt. vom Leib⸗Garde⸗Hus. Regt., unter Stellung à la suite des Regts., vom 1. November d. J. ab auf weitere sechs Monate zur Gestütverwaltung kommandiert. yon Prillwitz, Port. Fähnr. vom Kür. Regt. von Seydlitz (Magde⸗ burglsche) Nr. 7, in das Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4 versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Essen, 29. Oktober. Weiß, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Graf v. Schwerin II., Sec. Lt. vom Oldenburg. Inf. Regt. Nr. 91, Darjes, Sec. Lt. à la suite des Nassau. Feld⸗Art. Regts. Nr. 27, — mit Pension der Ab⸗ schied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. Schießplatz Meppen, 27. Ok⸗ tober. Bergmann, Hauptm. z. D., zuletzt von der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lingen, früher Pr. Lt. vom Fuß⸗ Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regts. ertheilt.
Essen, 29. Oktober. Krieg, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗ Art. Regts. von Peucker (Schles.) Nr. 6, Philipps, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, — aus ihrem bisherigen Militärverhältniß ausgeschieden, gleichzeitig im Sanitäts⸗Korps und zwar als Assist. Aerzte 2 Kl. der Res. mit einem Patent bezw. vom 18. Juli d. J. und vom 18. April 1891 wiederangestellt. 16“
Beamte der Militär⸗Verwaltung. 8
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 24. Ok⸗ tober. Spiegel, Preßer, Zahlmstr. Aspiranten, zu Zahlmstrn., ersterer beim X., die beiden leötzren beim XVI. Armee⸗ Korps ernannt. Tacke, Roßarzt vom Westfäl. Ulan. Regt. Nr. 5, auf seinen Antrag zum 1. November 1896 mit Pension in den Ruhe⸗
stand versetzt. Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere.
24. Oktober. Frhr. v. Feilitzsch, Oberst und Kommandeur des 8 Inf. Regts. von der Tann, zum Chef des Gend. Korps ernannt.
25. Oktober. Hofmann, Sec. Lt. vom 8. Inf. Regt. Pranckh, zum Pr. Lt. ohne Patent in diesem Regt. befördert.
Durch Verfügung der * der Fuß⸗Artillerie. Horn, Zeug⸗Lt., beim Art. Depot Ingolstadt eingetheilt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 22. Ok⸗ tober. Frhr. v. Hertling, Oberst und Kommandeur des 16. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana, unter “ des Charakters als Gen. Major, mit der leeen Pension zur Disp. gestellt. Gruber, Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, zu den Res Offizieren dieses Regts. versetzt.
25. Oktober. Boehe, Pr. Lt. vom 8. Inf. Regt. Pranckh, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bis⸗ herigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. 21. Oktober. Dr. Rußwurm, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Verleihung des Charakters als Gen. Arzt 2. Kl., Dr. Zeitler, Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt vom 2. Train⸗Bataillon, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unifom mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Dr. Port, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, zur Res. des Sanitäts⸗Korps versetzt. .
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
24. Oktober. Werry, Geheimer Kanzlei⸗Sekretär des Kriegs⸗
Ministeriums, mit Pension in den Rubestand getreten. 11“
Nichtamtliches.
Dent 8 Reich. Preußen. Berlin, 4. November.
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten begaben Sich gestern Nachmittag 2 Uhr 20 Minuten mittel Sonderzuges von der Wildparkstation nach Berlin, nahmen ier in der Akademie der Künste die Entwürfe für ein “ in Augenschein und besuchten dann 8 useum, um daselbst die neuen Erwerbungen es
chen Schlosse statt.
Museums⸗Vereins su besichtigen. Die fanh im hiesigen Königl elben besuchten Ihre Majestäten das Berliner Theater.
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