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Fortsetzung der Gewinne im Werthe von je 5 Mark
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Carl Beintze, Berlin W. 8 1 Berlin N. W., den 30. Oktober 1896
Schadow⸗Straße 8.
Ich kaufe
Die grossen goldenen Kaĩiser Friedrich-Münzen im Werthe von 600 M. für 90,— M. 8 Sctadt⸗ und Kreis⸗Schulinspektor Stier zu Berlin, dem Amts⸗
18,— 5) 4,50 22
Die golcddenen Drei-⸗Kaiser-Münzgen Die silbernnen Kaiser Friedrich-Münzen vHDie silbernen hippologischen Münzen 6
çarl Heintze, Haugt-Coll
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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; sr Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne RNummern hosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
den Deutschen Reichs⸗-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Seehandlungs⸗Nath a. D. Schöller zu Berlin, Geschäftsinhaber der Diskontogesellschaft hierselbst, dem
gerichts⸗Rath a. D. Cappell zu Sangerhausen, dem Steuer⸗ Einnehmer erster Klasse Ristow zu Bütow und dem Ersten
Hafenmeistex in Geestemünde von Bülow den Rothen Adler⸗
Orden vierter Klasse, dem Major a. D. Raßmann zu Blankenburg a. H., bisher Abtheilungs⸗Kom mandeur im Westpreußischen Feld⸗
Artillerie⸗Regiment Nr. 16, den Königlichen Kronen⸗Orden
dritter Klasse, sowie
dem Baumeister Bohm zu Berlin, dem Subdirektor der Versicherungsgesellschaft in Schwedt Albert Schönwald zu Posen und dem katholischen Mittelschullehrer a. D. Liborius Fischer zu Breslau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. öd“
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordensdekorationen zu ertheilen, und zwar:
der Kommandeur⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’s des Bären: dem Zeremonienmeister und Kammerherrn von Roeder;
dem Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Orden
hilipp's des Großmüthigen affiliierten silbernen . Kreuzes:
dem Kammerdiener Ihrer Majestät der Kaiserin und
Königin Friedrich Joseph Fuchs; sowie des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehrenzeichens:
dem Gefangenen⸗Oheraufseher Christian Schlüter zu Magdeburg.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Kassen⸗Kontroleur Hartmann in Schlettstadt den Charakter als Kaiserlicher Rechnungs⸗Rath zu verleihen. 8
Das in Jarrow aus Stahl neu erbaute Schrauben⸗ ampfschiff „Andalusia“ von 3555,14 Registertons Netto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Ei 18 82 der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗ eslllschaft in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen lagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Ei enthümerin amburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiser⸗
lichen Konsulat in Newcastle on Tyne unter dem 23. Oktober
d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden. 1“ Landespolizeiliche Anordnung. “
* ö Zur Verhütung der Verbreitung von Seuch krankheiten der Schweine ordne ich hiermit in Ge⸗ mäßheit der §§ 20 und 27 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/ 1. Mai 1894 (R.⸗G.⸗Bl. 1880 Seite 153 und 1894 S. 409) und zufolge Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten bis auf weiteres Folgendes an:
§ 1. Das Treiben der Schweine zum Zwecke des Hausier⸗ üs ist untersagt; der Transport derselben darf nur zu agen stattfinden. 82
Das gewerbsmäßig zur Beförderung von Schweinen be⸗ nutzte Fuhrwerk ist nach jedem Gebrauch gründlich zu reinigen, das auf demselben befindliche Streumaterial (Dünger, Stroh, Sand oder Erde) ist zu verbrennen bezw. anderweitig in un⸗ schädlicher Weise zu beseitigen. Insoweit ein Gebrauch des
uhrwerks stattgefunden hat, sind die mit den Schweinen in
erührung gekommenen Theile desselben am Ende jeder Woche mit heißer Soda⸗ oder Seifenlauge gründlich abzuwaschen und danach mit Kalkmilch anzustreichen.
Die zur Unterbringung von Handelsschweinen benutzten Stallungen sind nach er Entleerung gründlich zu reinigen und von Dünger ꝛc. zu befreien. Mindestens einmal in jedem Monat sind die Holziheile und Futtertröge mit heißer Seifen⸗ oder Sodalauge auszuwaschen und die Wände und Fußböden
mit Kalkmilch anzustreichen. 9 4.
Die im § 3 gedachten Ställe sind stets in einem des⸗ infe tionsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere müssen die⸗
en⸗
Abends.
selben einen undurchlässigen Fußboden besitzen. Ställe, welche nach dem Ermessen der Polizeibehörde bezw. des beamteten Thierarztes nicht ausreichend desinfiziert werden können, dürfen für die Unterbringung von Handelsschweinen nicht weiter benutzt werden.
2
Die Plätze, auf denen Schweinemärkte abgehalten werd 8 insbesondere die auf denselben befindlichen, zur Unterbringung von Schweinen benutzten Ställe und Buchten, sind nach jedem Markt gründlich zu reinigen und dungfrei zu machen. Die Krippen sind mit heißer Seifen⸗ oder Sodalauge auszuwaschen. Die Fußböden in den Ställen und Buchten müssen fest und stets in ordnungsmäßigem, unbeschädigtem Zustande gehalten sein; sie sind nach jedem Markt mit Wasser abzuspülen und mit Kalkmilch anzustreichen. Das Gleiche hat mit den auf den Märkten benutzten Entladebrettern und Rampen zu geschehen.
2 2
§ 6. Die Orts⸗Polizeibehörden und die beamteten Thierärzte haben die Befolgung der genannten Vorschriften zu kon⸗ trolieren, den betreffenden Beamten ist daher der Zutritt zu den in den §§ 3—5 bezeichneten Räumlichkeiten jederzeit zu gestatten. 11““ 2 18 8 “ Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen, insofern nicht nach den bestehenden Gesetzen, ins⸗ besondere nach § 328 des Strafgesetzbuchs eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift des § 66 Ziffer 4 des Reichs⸗ Viehseuchengesetzes vom 23. 8 1885/1. Mai 1894.
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1897 in Kraft. Königsberg, den 29. Oktober 1896. er Regierungs⸗Präsident.
In Vertretung: Bergmann.
Königreich Preußen. 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts⸗Präsidenten von Kunowski in Danzig den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse zu verleihen, ferner zu genehmigen, daß der Landgerichts⸗Präsident Richard in Stade in gleicher Amtscigenschaft an das Landgericht in Osnabrück versetzt werde, den Landgerichts⸗Direktor von Schmidt⸗Phiseldeck in Köln zum Präsidenten des Landgerichts in Stade, den Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Langer in Breslau zum Präsidenten des Landgerichts in Gleiwitz, . üen⸗ Gerichts⸗Assessor Sklower in Tilsit zum Amtsrichter in Lyck, den Gerichts⸗Assessor Kratzenberg in Neu⸗Ruppin zum Amtsrichter in Pinne, den Gerichts⸗Assessor Kreyenberg in Magdeburg zum Amtsrichter in Oels, den Gerichts⸗Assessor Rintelen in Ahlen zum Amts⸗ richter in Ahlen, den Gerichts⸗Assessor Wagener in Bocholt zum Amts⸗ richter in Bocholt, den Gerichts⸗Assessor Richarz in Düren zum Amtsrichter in Opladen, den Gerichte⸗Assessor Pauly in Düsseldorf zum Amts⸗ richter in Gummersbach, und den Gerichts⸗Assessor Dr. Brandts in Aldenhoven zum Amtsrichter in Tholey zu ernennen, sowie dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Rudeck in Kosel den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Kanzlei⸗Räthen Graetz und Weiße im Ministerium für Handel und Gewerbe den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath,
den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Huwe und Lauenroth in demselben Ministerium den Cha⸗ rakter als Rechnungs⸗Rath, sowie
den Landes⸗Bauinspektoren Ernst Boysen in Klausthal 2 Farl Uhthoff in Aurich den Charakter als Baurath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Banquier Rudolph Herz in Weilburg den Cha⸗ rakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen. 8 Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt Kloer in Meseritz ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Posen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Meseritz, und 3 1
8
der Gerichts⸗Assessor Englaender in Eitorf zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Warweiler, ernannt worden.
Bekanntmachung. 8
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 18. März 1896, betreffend den Bar und Betrieb der auf das preußische Staatsgebiet entfallenden Strecke einer Nebeneisenbahn von Mahlhausen i. Th. nach Ebeleben durch die Eisenbahngesellschaft Mühlhausen⸗Ebeleben, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt Nr. 41 S. 211, ausgegeben am 10. Oktober 1896;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 14. September 1896, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von dem Verbande zur Regulierung der Notte im Kreise Teltow auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 29. Dezember 1856 und 21. Januar 1880. ausgegebenen Anlelhe⸗ scheine von 4 auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 43 S. 473, ausgegeben am 23. Oktober 1896;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 14. September 1896, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Gardelegen für die von ihm zur Unterhaltung übernommene Chaussee von der Gardelegen⸗ Letzlingener Chaussee nach Uthmöden im Herzog⸗ thum Braunschweig zum Anschluß an die von Kalvörde nach Neu⸗ haldensleben führende Chaussee, soweit dieselbe preußisches Staats⸗ gebiet durchschneidet, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 41 S. 395, ausgegeben am 10. Oktober 1896;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 16. September 1896, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise Militsch neu erbauten Chausseen 1) von Station 33,3 der Militsch⸗Freyhaner Chaussee bis zur Steffitzer Feldmarksgrenze in der Richtung auf Gugelwitz, 2) von Freyhan nach Guhre, 3) von Station 41,9 der Militsch⸗Freyhaner Chaussee nach Bogislawitz, 4) von Station 7,3 der Militsch⸗Brustawer Chaussee bis zum Bahnhof Kraschnitz, Station der Eisenbahnlinie Gnesen — Oels, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 43 S. 399, aus⸗ gegeben am 24. Oktober 1896;
5) der Allerhöchste Erlaß vom 29 September 1896, betreffend die Verleihung des Rechts zur — an den Kreis Zauch⸗Belzig für die von ihm erbaute Chaussee vom Bahnhofe Groß⸗ Kreutz bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Ketzin mit Abzweigung nach Deetz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Feh und der Stadt Berlin Nr. 43 S. 473, ausgegeben am 23. Oktober 1896.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. November
Seine Majestät der Kaiser und König trafen gestern Abend um 6 ¾ Uhr in Pleß ein und wurden auf dem Bahnhof von dem Fürsten von Pleß empfangen. Auf dem Wege vom Bahnhofe bis zum Schlosse hatten die Krieger⸗ vereine von Pleß und Tichau, die Schützengilde und die Feuerwehrmannschaften Aufstellung genommen. Die Stadt
var festlich geschmückt. I“
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In der am 5. d. M. unter dem Vorsitz des Vize⸗ Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden die Entwürfe der Etats auf das Etatsjahr 1897,98 für den Reichs⸗Invalidenfonds, die Marine⸗ verwaltung, die Einnahmen an Zöllen ꝛc. und an Stempel⸗ abgaben, die Post⸗ und Telegraphenverwaltung, die Eisenbahn⸗ verwaltung, die Justizverwaltung, den Reichskanzler und die Reichskanzlei, das Reichsamt des Innern, das Reichs⸗Schatzamt, das Reichs⸗Eisenbahnamt, den Rechnungshof und die Reichs⸗ druckerei genehmigt Dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Gesetze über Postdampfschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern sowie dem Entwurf einer Verordnung über die Kautionen von Bramten beim Patentamt wurde die Zu⸗ stimmung ertheilt. Den zuständigen Ausschüssen wurden über⸗ wiesen: der Entwurf eines Gesetzes uͤber die Feststellung des Reichs⸗ haushalts⸗Etats für 1897,98, der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushalts⸗Etats für die Schutzgebiete fü 1897/98, der Entwurf eines Gesetzes wegen 8 einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie ein Antrag Ham⸗ burgs, betreffend die Ausführung des Börsengesetzes.
Heute hielt der Ausschuß des Bundesraths für Rechnung wesen eine Sitzung. 8 „„„Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen. 8 ““