und die im allgemeinen 50 bis 80 ℳ beträgt. Der Finder wird ersucht, sofort eine telegraphische Benachrichtigung an den 8. Abfahrtgort des Ballons (Telegramm⸗Adresse bei den Vorschriften des 8 8
Ballons) gelangen zu lassen. Sämmtliche Kosten, die beim Auffinden zum Deutschen R
erbauten großen Doppelschrauben⸗Passagier⸗ und Fracht⸗ Mannigfaltiges. dampfers „Friedrich der Große’ einen in jeder Hinsicht vor⸗ 6 8 - lichen Verlauf. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 16 Knoten Die Trauerfeier für den verewigten Ober⸗Konsistorial⸗Rath, 7100 indizierten Pferdekräften. Der Dampfer wird am nächsten Heferebsger D. Frommel fand heute Vormittag 10 ½ Uhr in der Mittwoch seine erste Reise nach Australien antreten. a2 ensir hierfelbst statt. Der Feier wohnten bei: London, 11. November. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, Ihre „Warwick Castle“ ist auf der Ausreise gestern in Durban Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich (Natal) und der Union⸗Dampfer „Norman“ in Kapstadt an⸗ Leopold von Preußen, Seine Hoheit der prinz Max von Baden, 4 ömmen. “ 1“ h““ 8. ver erecer 8et MStacts e ncfteline ah eace 1“ 8 ovember. 8 8 8 er niondampfer r. von er, er nister der gei⸗ en ꝛc. ngelegenheiten „Tartar' ist auf der Ausreise gestern 8 Madeira ab “ D. Dr. Selg der Justiz⸗Minister Schönstedt, die gefomme Seemkitnr Der Uniondampfer „Pretoria“ ist auf der Heimreise gestern von und die Mi kär. Geistlichkeit, sowie Beputationen der hiesigen Truppen⸗ den Canarischen Inseln abgegangen. theile und Militärbehörden. Der Sarg mit dem Entschlafenen stand vor “ “ dem Altar; vor demselben hatten die nächsten Angehörigen Platz genommen. Die kirchliche Feier entsprach genau den Bestim⸗ mungen des letzten Willens des Verstorbenen: Zum Beginn der Feier sang der Chor des Musikdirektors Kraufe das „Selig sind die Todten“ (von Spohr aus dem Oratorium „Die letzten Dinge“), dann spielte das Müistchens 8. 8 Hegeess megs 1 F. mit e . 8 Liedes „Freu Dich sehr, o meine Seele“, wobei die Nevers: Herr Bulß; Valentine: Fräulein Reinl; Raoul: Herr 8 Se 88 9 Marcel: Herr Mödlinger; Bois Rosé: Herr Philipp. eneihe⸗ 111.“ 8n . Kontgin gastiert Fräͤulein Reinsch 111““ Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Lust⸗ auch) gelesen Ghrnifon⸗Pfarrer Goens s fe e Lei hm spiel „Wie die Alten sungen“ unter Mitwirkung der Damen Lindner, eine Rebe wurd icht gehalten. Es fol 10 Gef 8 ves G. eiche 9 Abich, Hausner, Schramm und der Herren Molenar, Purschian, 8b 8 orgte GJang de hors: „Ich Kahle, Heine, Hartmann und Oberländer gegeben. . aß mein Erlöser lebt“, und zum Schluß: Gesang der Ge⸗ Das Schauspiel „Ehefesseln“, das am Sonnabend im Residenz⸗ 55 1. vnn Sengicrch zo E die hbessaprung Theater erstmalig in Scene geht, ist von Frau Dora Laudé ins des Sarges aus der Kirche zum L scbe “ sn FEI Zum Tragen Deutsche übertragen. In Begleitung dieses Stücks gelangt das ein⸗ waren Uatero figtere des 2 Garde⸗Regiments Hlen,ieean e Pbah⸗ nttge. Lustspiel „Ein delikater Auftrag“ von A. Ascher zur Auf⸗ Leichenzug nach dem Kirchhof gingen dem Leichenwagen die Regiments⸗ g. musik des 2. Garde⸗Regiments z. F. sowie demnächst die Kirchen⸗ beamten und die Militär⸗Geistlichkeit voraus. Hinter dem Sarge und den Leidtragenden der Familie folgten zwei Königliche Galawagen, dann das Offizier⸗Korps mit den Abordnungen der Behörden, der Verein der Ritter des Eisernen Kreuzes sowie die Kriegervereine.
n Staats⸗Anzeiger.
sowie durch das Bergen des Ballons entstehen, insbesond 1 Telegrammgebühren, desgleichen die oben angegebene “ werden sofort durch den Abholer ausgezahlt.
Der hiesige Bezirksverein des deutschen Vereins ge den Mißbrauch geistiger Getränke veranstaltet, wie 1bn Lnh getheilt, im Laufe des Winters eine Reihe von Vorträgen, dere erster morgen, Freitag Abends 8 Uhr, im Bürgersaal des Rathhauses stattfindet. Der Geschäftsführer des Hauptvereins, Herr Dr. Bode aus Hildesheim, wird über das Thema „Wie bekämpfen wir de Trunk mit Erfolg?“ sprechen. Der Zutritt zu diesem Vortrage ist für Jedermann frei.
Wirksamkeit immerhin als ersprießlich erwiesen. Die Regierung bringt Ihnen ja auch freiwillig eine beträchtliche Erweiterung der Zu kändiß⸗ keit der Schöffengerichte entgegen. Die Hinzuzi hurg des Laienelements iit ein populärer Gedanke, aber im Volte wird doch über die stei⸗ gende Last geklagt, welche ihm damit auferlegt wird. Bei einer Umfrage auf dem Lande würde nur ein sehr geringer Bruchtheil mit dem Antrag Rembold einverstanden sein. Die schwerwiegenden Gründe der Regierung gegen den Antrag beruhen wesentlich auf dem un⸗ zweifelhaft vorhandenen Mangel an dem fersget Material für die Schöffen. Bei einer Umfrage unter allen Justizbehörden 1879 wurde es für unmöglich erklärt, alle Instanzen mit der erforder⸗ lichen Anzahl von Schöffen zu besetzen. Die Hoffnung, daß gerade die gebildeten Kreise dazu herangezogen werden könnten, hat sich nicht in dem Maße verwirklicht. Noch in den letzten Jahren ist von den Justizbehörden verschiedener Distrikte mit⸗ getheilt worden, daß es sehr schwer ist, neben den Geschworenen noch die erforderliche Anzahl von Schöffen zu bekommen. Zu jeder Sitzung einer Berufungskammer muüßten zwei Schöffen herangezogen werden, beim Ober⸗Landesgericht 8* vier. Die Kom⸗
die eine Frage kein Anlaß sein kann, nicht unparteiisch über die andere entscheiden zu können. Die württembergische Anwaltskammer hat auch die jetzige Bestimmung, daß der über den Antrag auf Eroffnung des Hauptverfahrens Bericht erstattende Richter an der Verhandlung der entscheidenden Kammer nicht theilnimmt, für einen Uebelstand erklärt. Der Antrag Rembold würde an dem Personal der rechtsgelehrten Richter garnichts ersparen. Wenn zu den Verhandlungen der Strafkammern jedesmal zwei Schöffen zugezogen werden, so werden diese Verhandlungen viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als jetzt, es werden mehr Sitzungstage erforderlich sein und dementsprechend mehr Richter. ie Zu⸗ ziehung des Laienelements auch zu den Strafgerichten mittlerer Ordnung hat sogar unter Juristen beredte Vertheidiger. Will man aber daneben die Schwurgerichte beibehalten, so würde es an dem hierzu nothwendigen Material fehlen, nicht nur in den östlichen Provinzen Preußens, sondern auch in Bayern nach der Ansicht der beiden Regierungen. Ob seit 1879 die allgemeine Bildung gestiegen ist und die Bevölkerung sich erheblich vermehrt hat, bleibe unerörtert; Thatsache ist, daß die Anforderungen an das Laienelement seitdem unglaublich gestiegen sind, — Grund genug, diese Lasten nicht unnütz petenz der Schöffengerichte ist bis jetzt im Großen und Ganzen eine zu vermehren. Auch gilt es hier nicht, einem Nothstande abzuhelfen, einfache. Nun sollen hinzutreten die Strafkammersachen, die der wofür man eine größere Belastung in den Kauf nehmen könnte. roßen Mehrzahl nach thatsächlich und rechtlich viel verwickelter und Ziehen Sie das Laienelement hinzu, so müssen Sie ihm in Bezug auf hee sind als die Schöffengerichtssachen. Die Thätigkeit der die Aburtheilung und Entscheidung der Sachen ganz dieselbe Stellung Berufungsrichter erfordert im allgemeinen einen weiteren Blick, eben wie den rechtsgelehrten Richtern, und mit dieser Gleichstellung ein gereifteres Urtheil und eine größere Erfahrung: haben Sie die falte man ein sehr wegwerfendes Urtheil über den Nutzen des Sicherheit, daß sich unter den Laien die genügende Zahl von Studiums der Rechtswissenschaft. Die Erfahrungen, die man früher Persönlichkeiten finden wird, denen diese Eigenschaften innewohnen? in Württemberg mit dieser Einrichtung gemacht hat, fordern nicht Dazu kommen die Kosten. Wir können keine Luxusaufwendungen zur Nachahmung auf. Die Anträge Schmidt sind mit 18 gegen 3] machen. Die Einführung der Berufung wird thatsächlich so be⸗ Stimmen abgelehnt worden, und wenn es in der Kommission deutende Anforderungen an die Kräfte der Einzelstaaten stellen, da wunderbar zugegangen ist, nach dem Ausdruck des Herrn Schmidt, eine gewisse Sparsamkeit im einzelnen wohl am Platze ist. J
so bezieht sich das nicht auf seine Anträge; man hatte sich über⸗ bitte Sie, die Anträge abzulehnen und die Regierungsvorlage bezw. zeugt, daß sie unpraktisch sind. Dies gilt besonders von seinem An⸗ den Kommissionsbeschluß anzunehmen.
trage bezüglich der vier Richter. Bei Richtern mit grader Zahl ist Abg. Dr. von Buchka (d.kons.): Von seiten zweier Vertreter
Deutscher Reichstag. 121. Sitzung vom 11. November 1896, 1 Uhr. Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung, wird fortgesetzt, und zwar bei der am Dienstag abgebrochenen Debatte über § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Nach dem bestehenden Gesetz sind die Kammern des Land⸗ gerichts mit drei Richtern besetzt; bei der Hauptverhandlung in Strafsachen aber mit fünf Richtern.
Die Regierungsvorlage will Zivil⸗ und Strafkammern mit drei Richtern besetzen, während die Kommission für das Berufungsverfahren die Besetzung mit fünf Richtern beantragt.
Die Abgg. Gröber, Rembold und Genossen (Zentr.) beantragen, zu dem Drei⸗Richter⸗Kollegium zwei Laien als Schöffen hinzuzuziehen.
ür den Fall der Ablehnung dieses Antrags will Abg.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause findet morgen eine Auf⸗ führung von Meyerbeer’s Oper „Die Hugenotten“ unter Kapellmeister
In der alten „Urania“ (Invalidenstra wird Sucher’s Leitung, in folgender Besetzung statt: St. Bris: Herr Betz; ihg. vonenangh.
Freitag, Herr Dr. Georg Wegener seine Eindrücke von einer Reise nach Spitzbergen sowie seine Zusammenkunft mit Andrée und Nansen
schildern und dabei eine Reihe interessanter Aufnahmen in Projektion zeigen. Dieser Vortrag ist der zweite des mehrfach angekü di Cyclus und kann nur einmal gehalten werden. 38
Münster (Westfalen), 10. November. Gestern and ier feierliche Enthüllung des der Dichterin “ Droste⸗Hülshoff errichteten Denkmals statt. Als Ehrengäste waren zu der Feier erschienen der Ober⸗Präsident der Provinz Westfalen Studt, der Ober⸗Präsidial⸗Rath von Viebahn, der Ober⸗Bürger⸗ meistet fast alle 68 lieder des Magistrats, der Landes⸗
0 Rercstasse⸗ ehebldnen Freiberr 35 Eäöö Schmidt⸗Warburg (Zentr.) die Strafkammern in erster Instanz Karl von Droste⸗Hülshoff, der Rektor der Akademie, Professor bei Fällen, in welchen ein Verbrechen den Gegenstand der Dr. Mausbach nebst mehreren anderen Vertretern der Akademie, der Verhandlung bildet, und in zweiter Instanz, wenn ein Ver⸗ Gerichts Rath Schücking, die Vorstände der Münsterischen Kunst⸗ gehen den Gegenstand der Verhandlung bildet, mit fünf genossenschaft, des Westfälischen Vereins für Wissenschaft und Kunst Richtern, oder — für den Fall der Ablehnung auch dieses und des Florentinus⸗Vereins. Nach einer Ansprache des Geheimen Antrags — die Strafkammern für die Hauptverhandlungen Bestens rhe Prgfe sers Ir a d.. . k au e e, ra der ersten Instanz mit vier Mitgliedern und in er Berufungs⸗ Emil Rittershaus ei fgedicht. Ober. Bü⸗ instanz bei Uebertretungen und in Fällen der Privatklage mit
en Efetpedfct Oher-Hargermeister Windteorst drei, in sonstigen Fällen mit fünf Richtern besetzt wissen.
übernahm das Denkmal in den Schutz der Stadt. — “ — Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.): Man hat in der Kommission
Rheydt, 11. November. Wie „W. T. B.“ meldet, ertheilten mehrfach von seiten der Regierungen gedroht, daß dieser oder
die Stadtverord Reschs⸗ jener Beschluß das Gesetz unannehmbar machen würde. Das hat erordneten dem Praͤsidenten des Reichs⸗Versicherungsamts seine Wirkung nicht verfehlt. Nach der Erledigung zweier Lesungen
Von den vortrefflichen, gemeinverständlich abgefaßten Erläute⸗ rungen hervorragender Werke aus dem Gebiete der Instrumental⸗ und Vokalmusik, welche, von A. Mor in redigiert, im Verlage von 5 Bechhold in 11“ a. M. unter dem Titel „Der Musik⸗ ührer“ erscheinen, liegen folgende 25 neue Heftchen vor: r. 51: Beethoven, 3. Symphonie, Eroica (erläutert von Radecke); Nr. 52/53: Bach, „Johannes⸗Passion“, mit Text (Wid⸗ mann); Nr. 54: Mozart, Jupiter⸗Symphonie (Pochhommer); Nr. 55/56: Verdi, Requiem, mit Text (Gernsheim); Nr. 57: Brahms, Sextett in G-dur (Knorr); Nr. 58: Mendelssohn, 3. Sym⸗ honie, schottische (Glück); Nr. 59: Haydn, Symphonie m. d. Pauken⸗ chlag (Widmann); Nr. 60: Fuchs, C-dur-Symphonie Ei U⸗
„Wie das Internationale Comité zur Veranstaltung wissenschaft⸗ licher Luftfahrten mittheilt, werden in der Nacht vom 13. zum 14. No⸗ vember, wenn die Witterung es irgend gestattet, gleichzeitig um 2 Uhr Morgens (Pariser Zeit) drei unbenannte Ballons von Paris, Straß burg und Berlin aufsteigen, die mit verschiedenen Registrier⸗ instrumenten versehen sind und die Aufgabe haben, die meteoro⸗ logischen Verhäͤltnisse der höheren Schichten der Atmosphäre zu erforschen. Da die Landungsstellen, wo diese
Nr. 61: Beethoven, 4. Symphonie msttge. Nr. 62/63: r. 64: Liszt, Orpheus Hichenr. 87 Herthaven, ichar rauß, an⸗ Schumann, 2. schen Symphonie , A-moll r. 71: Lisit, Ce qu'on entend sur la montagne (Hahn); Nr. 72: Beethoven, 7. Symphonie (Helm); Nr. 73: Brahms, 1. Symphonie
mann, Faust⸗Scenen, mit Text (Heuberger); (Hahn); Nr. 65: Liszt, Préludes (Hahn); . Symphonie (Erlanger); Nr. 67: derers Sturmlied (Mauke); Nr. 68: phonie (Niggli); Nr. 69: Mozart, 12 tr. 70: Grieg, Klavierkonzert
(Knorr); Nr. 74/75: Mendelssohn, Paulus, mit Als neue Mitarbeiter an dem Unternehmen der Liste folgende Namen:
auf eine Serie von 50 Nummern kostet 9 ℳ
Jagd.
. b Morgen, Freitag, findet Königliche P att.
am Saugarten.
. — Professor Gernsheim (Dirigent des Stern'schen Gesangvereins), Dr. Stransky (ein Kenner der böhmischen Musik), Musikdirektor Witting aus Dresden, Professor Kwast (bekannt als Klaviervirtuos) und Andere. Die Heftchen haben sich bereits den Beifall vieler Musikfreunde erworben, die sich in Konzerten gern ihrer Führung zum besseren Verstehen und Genießen großer Musikwerke anvertrauen. Die mit zahlreichen Notenbeispielen versehenen kleinen Bücher sind einzeln zum Preise von 20 ₰ käuflich;
Stelldichein: 12 ¾ Uhr Jagdschloß Grunewald, 1 ¼ Uhr
Ballons niedergehen werden, lassen, so sollen diese Zeilen und die
und ausländischen
Sym⸗ in Es-dur
(Kwast); inhalt von 200 bis 400 cbm
Text (Heuberger). 7 bis 9 m. Sie tragen an einer
bemerkt man in
Feeeste⸗ enthält.
ehandeln, er darf unter
das Abonnement
schiedenen Sprachen arforce⸗Jagd
Wetterber
cht vom 12. November,
Morgens.
8 —
1 sius 4°R.
Wind. Wetter.
Temperatur
00G02 in 0 Cel 5 ° C.
Belmullet.. Aberdeen.. Christianfund Kopenhagen. Stockholm. e 8 t. Petersbg. Moskau... Cork, Queens⸗ bö. Cherbourg Ide
r ylt 2„ 8 89 2³ 2 mburg 761 winemünde 757
Neufahrwasser 752.
Memel 7749
ve. 766
ünster.. 761 Karlsruhe. 765 Wiesbaden 764 München. 765 Chemnitz 761 Berlin 758 Wien.. 761 Breslau. 757
blr.. 765 C1111163“” W; 2760 Uwolkig ¹) Nachts Regen und böig. ²) Nachts stürmisch, bsig. ³) Gestern Nachm. und Nachts Regen 98⁸ Hagel. ⁴) Vorm. u. Nachts Regen. ⁵) Regen. Uebersicht der Witterung.
Am höchsten ist der Luftdruck über Frankreich und dem Alpengebiet, am niedrigsten über den russischen Ostseeprovinzen. Dementst 28 18. wehen über Zentral⸗ Europa nördliche bis westliche Winde, welche an der ostdeutschen Küste stark bis stürmisch auftreten. In Deutschland, wo seit gestern vielfach Regen gefallen ist, ist das Wetter mild und trübe, nur im nord⸗ westdeutschen Küstengebiete herrscht heitere Witte⸗ rung; in der Pfalz und in Südbayern und im Kußersten Nordosten fanden Nachtfröste statt. Deutsche Seewarte.
Theater. Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗
aus. 224. Vorstellung. Die Hngenotten. Große per in 5 Akten von Giacomo Mexyerbeer. 8*
WSW SSO O9SO NNO NNO
wolkig bedeckt wolkenlos wolkig heiter heiter heiter bedeckt
Regen wolki Dun wolkenlos
heiter wolkig ¹) bedeckl ²) wolkig) Dunst Regen bedeckt bedeckt ve. egen Regen ⁴) bedeckt bedeckts)
wolkig wolkenlos
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SrbeeceeoeoreeeeSgoohch — —beSen
1.]
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nach dem Französischen des Eugène Scribe, übersetzt von Ignaz Castelli. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 253. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 37. Vorstellung. Wie die Alten sungen. Lusftspiel in 4 Aufzügen von Karl Nie⸗ mann. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½¼ ÜUhr.
Sonnabend: Opernhaus. 225. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. — Cavallerin rusticana. (Bauern⸗Ehre.) Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von G. Verga. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 254. Vorstellung. Letzte Liebe. Lustspiel in 5 Aufzügen aus dem Ungarischen des Ludwig Döczi. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Freitag: Morituri. (Teia. Fritzchen. Das Ewig⸗Männliche.) “ Ta.nbr. 2 rituri
Sonnabend: orituri. (Teja. ri . Das Ewig⸗Männliche.) “
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:
immelfahrt. — Vorher: bends 7 ½ Uhr: Freiwild.
Haunele’s Ohne Liebe. —
Berliner Theater. Freitag (10. Abonnements⸗
Vorstellung): Die offizielle Fran. Anfang 7 ½ Uhr. Sapeen 5 vcen p
onntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Köni inrich.
— Abends 7 ½ Uhr: Renaissance. gi icg esa
„fessing Thenter. Freitag: Zum ersten Male: asken. rama in 1 Aufzuge von Robert Bracco. Deutsch von Otto Eisenschütz. 8— Hrüenanse Neu einstudiert: Untren. (Jenny Groß.) Anfang
7 ½ Uhr. a Snpehenb: Die goldne Eva. (Georg Engels Eva. (Georg Engels als Gast.)
Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Freitag: Letzte Aufführung.: Der Stell⸗ vertreter (LeRemplagçant). Loftspiel in 3 Akten von William Busnach und Georges Duval. Deutsch von Max Schönau. — Hierauf: Treptow/s Ab⸗ schied. Berliner Scherzbild mit Gesang in 1 Akt von Gottlieb Müller (Dr. L. Leipziger). Anfang
7 ½ Uhr. Sonnabend: Zum ersten Male: Ehefesseln.
(Les Tenailles.) Schauspiel in 3 Akten von Paul
Bergung der Ballons zu Zeitungen
diese Nachricht und die nachfolgenden allgemeinen Vorschriften für die Behandlung der Ballons nach deren Auffindung möglichst zu ver⸗ breiten. Die drei in Frage kommenden Ballons besitzen einen Körper⸗ dementsprechend einen Durchmesser von
unter dem Ballon hängt, einen zylinderförmigen Korb, dessen Außen⸗ ““ wichtigsten Bestandtheile der Unternehmung, die registrierenden In⸗
Dieser Korb ist in erser Linie sorgfältig zu
werden, sondern ist behutsam an einen sicheren Ort zu trans⸗ portieren und dort in Gewahrsam zu behalten, bis er abgeholt wird. An zweiter Stelle ist die Verpackung und der Ballons zu sichern. Sogleich nach Auffinden desselben müssen Pfeifen und Zigarren, überhaupt jedes offene Feuer entfernt werden, um eine Exvplosion des vielleicht noch theilweise gefüllten Ballons zu verhüten. Vorschriften für die weitere Behandlung sind jedem Ballon in ver⸗ 1 beigegeben und nach Angabe der ebenfalls in verschiedenen Sprachen abgefaßten, mit großer Schrift gedruckten Plakate leicht aufzufinden. Derjenige, der einen Ballon auffindet und vorschriftsmäßig behandelt, erhält eine Belohnung in Geld, deren Höhe sich ebenfalls auf dem Plakat eines jeden Ballons findet,
sich nicht vorher
dazu dienen, die
sichern.
werden
bestimmen Auffindung Alle inländi⸗ deshalb gebeten,
Aufhängevorrichtung, die 15 bis 20 m Rägen dauert
entstehe.
umgeben ist und der die
fuch elg 8 a 88 113 sc westlichen Serbien viele Ueberschwemmungen herbeigeführt. In Ljubovija richtete die Drina großen Schaden an; das dortige Bezirks⸗ gebäude steht zur Hälfte unter Wasser. Kragujevatz haben ebenfalls vom Hochwasser gelitten. Der Bahn⸗ verkehr zwischen Kragujevatz und Lapovo ist unterbrochen.
Dr. Boediker das Ehrenbürgerrecht der Stadt Rheydt.
Andauernde Regengüsse haben im
Die Städte Uzice und
Der an; es wird befürchtet, daß noch größerer Schaden
Cetinje, 11. November. Infolge großen Sturmes sind die
keinen Umständen geöffnet Se ausgetreten und haben weite Landstriche überschwemmt.
er Verkehr
Transport des
Ferse
ist gänzlich unterbrochen. Der Skutari⸗See ist
ebenfalls ausgetreten und hat die umliegenden Städte und Ortschaften unter Wasser gesetzt. Die Bevölkerung des Distrikts Zeta befindet sich in großer Gefahr. nicht bekannt; der Schaden ist bedeutend. dem „W. T. B.“ zufolge, sofort nach den gefährdeten Orten begeben.
Die Zahl der verunglückten Personen ist noch ürst Nikita hat sich,
y“ 8 8
des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Dora Landé. — Vorher: Ein delikater Auftrag. ustzhie in 1 Akt, nach dem Französischen von
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Bock⸗
sprünge. wank in 3 Akten von Paul Hirsch⸗ berger und C. Kraatz. — Vorher: Die sittliche Forheenng, Komödie in 1 Akt von Otto Erich Fe. Fesen 4, Uhr. 8 onnabend: ocksprünge. — Vorher: Die sittliche 8 8
Sonntag: Bocksprünge. — Vorher: Die sitt⸗ liche Forderung.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Hüttenbesitzer. Schauspiel in 4 Akten von Georges Ohnet.
Schiller⸗Theater. Freitag, Abends 8 Uhr: Demetriuns. 8
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Demetrins.
Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗
hof Zoologischer Garten.) Freitag: Maria Stuart. Anfang 7 ½ Uhr. 28 8
Sonnabend: Treue.
Sonntag, 15. November, Mittags 1 Uhr: Matinée zum Besten des unter dem Allerhöchsten Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin stehenden Wohlthätig⸗ keits⸗Vereins „Frauenhülfe“. Nachmittags 4 Uhr: Bei halben Preisen: Maria Stuart. — Abends 8 Uhr: Treue.
Theater Anter den Linden. Bebrenftr. 55/57. Direktion: Julius Fritzsche. Freitag: Die Fleder⸗ maus. Operette in 3 Akten, nach Meilhac und Halerv⸗ bearbeitrt von C. Haffner und Rich. Genée.
usik von Johann Strauß. Regie: Herr Hanno. Hirigent⸗ Herr Kapellmeister Korolanvi. Anfang
r
Sonnabend: Zum ersten Male: Mit neuer Aus⸗ stattung: Unter den Linden. Balletphantasie in 3 Akten von Benno Jacobson. Musik von Paul Lincke. Durchaus neue glänzende Ausstattung.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Die Fledermans.
Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernst⸗Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. sittag; Gebildete Menschen. Wiener Volks⸗ Nück in 3 Akten von Viktor Léon. Anfang 7 ½ Uhr:
Sonnabend: Gebildete Menschen.
Sonntag, den 15. November, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Prima Ballerina.
In Vorbereitung: Das Wetterhäuschen. (Weather or no.) Zwei Schwiegersöhne
Hervieu. Für die deutsche Bühne bearbeitet von
Bentral⸗-Theater. Alte Jakobstraße 30.
Direktion Richard Schultz. reitag: Emil Thomas a. G. Eine wilde che. Große burleske Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von Funins Freund und W. Mann⸗ glüde. Musik von Jultus Einödshofer r. 8 Sonnabend: Eine wilde Sache.
Konzerte.
Sing-Akademie. Freitag, Anfang 8 Uhr: I. Abonnements⸗Konzert von Flor. Zajiec und Heinr. Grünfeld, unter gütiger Mitwirkung der Konzertsängerin Fräulein Martha Gey aus Wien, sowie des Kammervirtuosen Herrn Max Paner (Kl.) aus Köln. b
Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert.
Freitag: I. Berliner Komponisten⸗Abend, unter freundlicher Mitwirkung der Komponisten Herren Max Wagner, Wilh. Fink, P. Ziegler, A. König und W. von Moellendorss.
Saal Bechstein. Freitag, Anfang 7 ½ Uhr: Lieder⸗Abenbd der Altistin Helene Bratanitsch.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Gertrud von Manteuffel mit Hrn. Regierungs⸗Referendar Friedrich von Hellermann (Collatz b. Pelzin —Köslin).
Verehelicht: Hr. Landes⸗Bauinspektor Waltber Oebee ahüt Frl. Tony von Treskow (Prüm . d. Eifel).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrath Dr. Seifert (Verden, Aller). — Eine Tochter: Hrn. Leo Frhrn. von Lauer⸗Münchhofen (Berlin). — Hrn. Rittmeister a. D. und Majoratsherrn Friedrich Grafen von Rothenburg (Polnisch⸗Nettkow). — Feen v „Assessor Günther von Witzleben
erlin).
Gestorben: Hrn. Pastor Fr. Klingemann Sohn Friß (Gevelsberg). — Hr. Oberst a. D. Frhr.
ilhelm von Steinaecker (Berlin). — Hr. Fabrik⸗ besitzer Curt Lommel (Jauer). — Hr. Architekt
Paul Schröder (Millitsch).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen
(Surnuméraire.)
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
wurden die Vertrefer des Bundesraths um ihre Meinung gefragt. Statt eine dritte Lesung vorzunehmen, wobei auch die Kommissions⸗ mitglieder noch einmal zum Worte gekommen wären, gestattete man dem Staatssekretär Nieberding das Wort, er machte sechs Bedenken eltend und siegte bei der Abstimmung in vier Fällen ob; dabei ind zwei einstimmige Beschlüsse verschwunden, und wenn man eine vierte Lesung abgehalten hätte, wären die beiden letzten Beschlüsse vielleicht auch noch geopfert werden. Die Besetzung der Strafkammern mit fünf Richtern wurde seiner Zeit vom Bundesrath damit begründet, daß darin eine Garantie für die Rechtsprechung liegen solle. Die Gründe, die damals geltend gemacht worden sind, liegen auch heute noch vor. Nur finanzielle Bedenken werden dagegen geltend gemacht; man will einige Richtergehälter sparen. Aber für solche Kulturaufgaben müssen die Gelder beschafft werden. Wenn der Justiz⸗Minister nur an das preußische Abgeordnetenhaus kommen wollte, seine Anträge würden bewilligt werden. In erster Linie empfehle ich den Antrag Gröber⸗ Rembold, weil derselbe Lei drei Berufs⸗ und zwei Laienrichtern für die Verurtheilung bei Zweidrittel⸗Mehrheit die Zustimmung von vier Rich⸗ tern zur Verurtheilung nothwendig macht. Wenn der Antrag Gröber abgelehnt werden sollte, sind meine Eventualanträge der Regierungsvorlage vorzuziehen, weil selbst bei einer Be⸗ setzung mit vier Richtern mindestens drei zur Verurtheilung noth⸗ wendig sind, während das Verhältniß von zwei zu zwei die Frei⸗ sprechung bedeutet Jedenfalls wäre daran nichts mehr abzuhandeln, daß bei der Berufungsinstanz fünf Richter in der Strafkammer sitzen müssen; also allzu sparsam mit der Anstellung von Richtern darf die Justizbehörde nicht verfahren. Die Besetzung der Kammern mit drei Richtern würde auch zur Verlangsamung der Justizpflege führen; denn drei Richter können nicht so viel Sachen erledigen wie fünf. Hoffent⸗ lich wird der Bundesrath seinen Anträgen nicht die Erklärung entgegensetzen, daß sie unannehmbar seien. Nöthigenfalls bin ich bereit, in Bezug auf die Zulassung von Stellvertretern der Regie⸗ rung entgegenzukommen; denn es ist weniger gefährlich, wenn neben vier festangestellten Richtern ein Assessor sitzt, als wenn nur drei Richter vorhanden sind.
Kaiserlicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Lenthe: Wenn die verbündeten Regierungen dem Vorschlage der Kommission in Bezug auf die Besetzung der Strafkammern beitreten sollten, so würden sie damit sich einem Wunsche des Reichstags fügen, der im Vergleich zu der von ihnen in Aussicht genommenen Einrichtung schon eine bedeutende Erschwerung der Organisation und eine höhere Auf⸗ wendung von Kosten mit sich bringen würde. Weiter zu gehen, werden die verbündeten Regierungen nach meiner Kenntniß der Verhältnisse sich schwerlich entschließen, und ich bitte Sie dringend, im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes, den jetzt zur Verhandlung stehenden Anträgen Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen. Der Grund⸗ satz, daß es auf den Kostenpunkt nicht ankomme, wenn es sich darum han⸗ delt, für eine gute Strafrechtspflege die nöthigen Einrichtungen zu schaffen, ist unzweifelhaft richtig, aber daraus folgt nicht, daß unnütze Ausgaben zu machen wären. Die verbündeten Regierungen sind mit Rücksicht auf die bis 1879 mit den mit drei Mitgliedern besetzten Richterkollegien gemachten Erfahrungen der Ansicht, daß eine solche Besetzung der Strafgerichte vollständig ausreicht, um eine Strafrechts⸗ pflege herzustellen, die allen Anforderungen genügt und auch von dem Vertrauen des Volkes getragen wird. Ein Kollegium von fünf Mit⸗ gliedern mag vielleicht im einzelnen Falle mehr imponieren und eine gültigere Entscheidung treffen, der Apparat ist aber in vielen Fällen vollständig unnütz, namentlich dann, wenn der Angeklagte in erster Instanz an der Richtigkeit der Entscheidung zweifelt und die Ent⸗ scheidung der zweiten Instanz anruft. Vor dem Gericht zweiter Instanz hat der Angeklagte dieselben Garantien wie jetzt. In der Kom⸗ mission ist für fünf Mitglieder das Argument geltend gemacht worden, daß bei dreien 5 der Stimmen schon über die Schuldfrage ent⸗ scheiden. Das ist gewiß richtig, aber in der Berufungsinstanz bleibt die Sache wie jetzt; die Garantien, die der Angeklagte hat, bleiben also dieselben. Wenn man vor 1879 mit drei Richtern ausgekommen ist, so lag das nicht daran, daß die Kompetenz dieser Gerichte be⸗ schränkbar gewesen ist. Der Hauptgrund, weshalb man 1879 die Kompetenz dieser Gerichte erweiterte, war der, daß schon damals das Bedürfniß nach einer Entlastung der Schwurgerichte sich als sehr dringend geltend gemacht hatte; und dabei hat man gleichzeitig die Strafkammern um zwei Mitglieder vermehrt und geglaubt, in dieser Vermehrung die Garantie zu finden, daß auch das Endurtheil ohne Berufung als acceptabel anzusehen sei. Mit Recht ist gestern hervorgehoben, daß eine gute Kriminalrechtspflege das Hauptgewicht auf die erste Instanz legen und die Berufung nur als Ausnahmefall ansehen müsse. Da das erforderliche Ver⸗ trauen einem Kollegium von drei Richtern nach Ansicht der Regierung zugewiesen werden muß, liegt kein Anlaß vor, das Kollegium zu vermehren. Es ist gestern hervorgehoben, daß man mit drei Richtern nicht mehr zufrieden sein könne wegen der neuen Vorschläge der Vorlage, namentlich wegen des Vorschlags, daß in Zukunft auch derjenige Richter, welcher bei der Beschlußfassung über den Antrag des Staatsanwalts auf Eröffnung des Hauptverfahrens Bericht erstattet hat, an der Verhandlung der entscheidenden Straf⸗ kammer mit theilnehmen soll. Darin sehen aber die verbündeten Re⸗ gierungen keine Verringerung der Garantie für die Sicherheit der Urtheilsfällung und der Rechtslage des Angeklagten. Im Gegentheil. Diese beiden Fragen sind so verschieden, daß die Entscheidung über
es immer schwierig, im Falle der Stimmengleichheit eine Entscheidung herbeizuführen. Ich bitte Sie, die Anträge abzulehnen.
Abg. Günther (nl.): Ich bin gegen die Anträge der Abgg. Gröber⸗Rembold, welche das Laienelement in den Strafkammern zum Worte kommen lassen wollen. Das ist nicht nöthig, denn die Herab⸗ setzung der Richterzahl von fünf auf drei wird ausgeglichen durch die Einführung der Berufung. Die Heranziehung der Laien ist undurch⸗ führbar, das mag man einem sehr lange Zeit im Richterdienst stehen⸗ den Manne glauben. Woher soll das Material für diesen Gerichts⸗ dienst genommen werden? Wie schwer die Schäden empfunden werden, welche den Geschworenen und Schöffen aus der Vernachlässigung ihres eigenen Geschäftes erwachsen, kann man aus den zahlreichen Urlaubsgesuchen derselben ersehen. Deshalb bitte ich, die Anträge Gröber⸗Rembold nicht anzunehmen. Die Anträge des Abg. Schmidt⸗ Warburg würden die Organisation der Strafkammern noch viel kompli⸗ zierter machen. Das Bedenken ist allerdings in Richterkreisen vor⸗ handen, daß die drei Richter nicht mehr im stande sein werden, die Urtheile abzusetzen; aber dem kann abgeholfen werden durch die Be⸗ setzung der Kammern mit fünf Richtern, sodaß der Vorsitzende mit je zweien abwechselnd sitzen kann.
Abg. Munckel (fr. Volksp.): Wenn wir die Kommissionsbeschlüsse und die Regierungsvorlage ablehnen, dann bleibt es bei dem Gesetz. Ich habe aber einen ausdrücklichen Antrag auf Aufrechterhaltung des Gesetzes gestellt, damit derselbe bei der Abstimmung zur Geltung kommt. Vch würde das Gesetz aufrechterhalten und würde, wenn das nicht möglich ist, für die Anträge Rembold und Schmidt stimmen. Als man die Berufung abschaffte und das Fünf⸗Männer⸗Kollegium einführte, glaubte man einen Schritt vorwärts zu thun. Man glaubte im Interesse der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit die Berufung entbehren zu können. Was ist das für eine Unmittelbarkeit, welche aus den Akten schöpft und mit Voreingenommenheit in die mündliche Verhandlung eintritt!,. Wir hatten die erste Instanz verbessert und wollten nun auch die zweite verbessern. Da bekommen wir von der Regierung die Nachricht, daß wir diese Verbesserung nicht ohne eine Verschlechterung der ersten Instanz erlangen können. Ich weiß nicht, ob, wenn ich diesen Preis dafür bezahlen soll, ich schließlich nicht sagen muß: Das ist mir zu theuer! Wir können warten! Denn diese Art von Berufung würde für den Angeklagten ein zweischneidiges Schwert sein. In der Kommission wurde das Lob des Drei⸗Richter⸗Kollegiums gesungen, es solle das Verfahren schneller und schneidiger vorwärts gehen. Dadurch mag sich bestechen lassen, wer für Schneidigkeit und Schnelligkeit schwärmt. Wie viel gründlicher und vielseitiger wird eine Sache aber beurtheilt von fünf Richtern als von dreien! Ich habe einmal das Wort gehört: Zwei Juristen haben drei verschiedene Meinungen. Das geht in den Kommissionen ebenso; bei 28 Mitgliedern dauern die Ver⸗ handlungen länger, sind aber gründlicher. Wenn man Eile hat, muß man die Zahl einschränken. Für die Einschränkung der Zahl wird geltend gemacht, daß die Organisation zu theuer ist. Bei den fünf Richtern haben wir das Bedürfniß der Berufung so dringend empfunden, daß es nicht nöthig ist, die Urtheile noch mehr zu verschlechtern. Uebrigens ist kein Zeit⸗ punkt günstiger, über diese Frage der Kosten hinweg zu kommen, als der jetzige. Die Vermehrung der Richter ist nothwendig, also müssen die Mittel dafür gefunden werden. Wir dürfen also keine Sprünge in das Dunkle wagen, wir müssen den bestehenden Rechtszustand aufrecht erhalten. Je besser die erste Instanz ist, desto besser ist die Rechtspflege. Die Hauptsache ist, daß die Möglichkeit der Berufung vorhanden ist; desso besser wird die erste Instanz sein. Ich finde mich eventuell mit dem Abg. Rembold für die Schöffen bei Strafkammern zusammen. Man hielt die Schöffenkräfte für wohlfeiler als die Richter. Ich bin der Meinung, daß die Erfahrungen mit den Schöffen⸗ gerichten erster Instanz noch nicht abgeschlossen sind. Ich würde meinen, daß wir noch etwas warten. Denn ein Kollegium, in dem sich zwei Richter bemerkbar machen können, ist besser als zwei stumme Schöffen. Also stimmen Sie meinem konservativen Antrage zu!
Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Lucas: Ich theile den lebhaften Wunsch der Redner, daß diese Vorlage nicht scheitern möchte. Der Herr Justiz⸗Minister ist durch unaufschiebbare andere Geschäfte ab⸗ gehalten, sonst hätte er Werth darauf gelegt, selbst dem Antrage Rembold gegenüber, zwar mit Bedauern, weil die wohlwollende Tendenz des Antrags von der Regierung keinen Augenblick verkannt wird, aber doch mit aller Entschiedenheit, die Erklärung abzugeben, daß die Regierung dringend auf der Ablehnung des Antrags Eve. muß. Die prinzipiellen Erwägungen über den Antrag Rembold sind im Bundesrath vor der Einbringung der Vorlage funditus erörtert worden, und der Bundesrath hat die Erweiterung der schöffengericht⸗ lichen Verfassung zur Zeit für ungangbar erachtet. Der Bundesrath würde auch jetzt nicht zu einer anderen Stellungnahme gelangen. Ich mache diese Bemerkung nicht, um eine Pression auf das hohe Haus auszuüben — das wäre ja vollständig ausgeschlossen —, aber ich will Klarheit darüber geben, wie sich die Dinge bei Annahme des Antrages gestalten müssen. Der Antrag würde unzweifelhaft das Scheitern der Vor⸗ lage herbeiführen. Die ablehnende Haltung der Regierung ist nicht auf eine prinzipielle Gegnerschaft gegen die Hinzuziehung der Laien⸗ elemente zurückzuführen, dazu wäre nach den Erfahrungen mit den Schöffengerichten kein ausreichender Anlaß, ich warne aber vor Ueberschwänglichkeit des Lobes über die Erfahrungen mit den Schöffengerichten. Die Schöffengerichte haben sich im Bereich ihrer
der verbündeten Regierungen ist uns erklärt worden, daß die Annahme der Anträge Rembold und Schmidt⸗Warburg die Vorlage unannehm⸗ bar mache. Durch diese Erklärung ist die Situation in erheblicher Weise geklärt worden, und die Herren werden sich darüber schlüssig machen müssen, ob sie die Vorlage, die doch manches Werthvolle enthält, rerten wollen, oder ob sie sie preisgeben. Für die Zuziehung der Laien bei den Strafkammern liegt kein Grund vor, denn die Laien ͤnd schon bei den Schöffengerichten genügend betheiligt. Die
iedereinführung der Berufung haben wir als eine Nothwendigkeit erkannt. Wenn sie eingeführt wird, so ist die Verminderung der Richterzahl von 5 auf 3 in der ersten Instanz keine Verschlechterung. Alle Garantien bleiben bei der ersten Instanz, und dazu tritt noch die Möglichkeit der Berufung, von der Jeder Gebrauch machen wird, der sich durch den Urtheilsspruch erster Instanz verletzt fühlt. Wenn die Schwurgerichte aufgehoben würden, dann könnte man über die Betheiligung von Laien an den Strafkammern allenfalls sprechen. Wer den Wunsch hat, daß etwas zu stande kommt, muß sich auf Grundlage des Kommissionsbeschlusses mit der Regierung verständigen.
Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp.): Meine Fraktion legt eben⸗ falls großen Werth auf die Einführung der Berufung. Gegen den Antrag Rembold habe ich als Württemberger und vom Standpunkt als Richter Bedenken geltend zu machen, die dem Antragsteller als Rechtsanwalt nicht aufgestoßen sind. Wenn eine Verbesserung der Justizorganisation vorgenommen werden soll, so dürfen wir nicht eine Verschlechterung der ersten Instanz eintreten lassen. Der Schwerpunkt der Rechtspflege liegt in der ersten Instanz: denn auf deren Ergebniß muß immer wieder zurückgegriffen werden. Ueber die Belastung der Richter wird schon seit Jahren geklagt; wie viel schlimmer wird diese Belastung erst werden, wenn statt fünf drei Richter vorhanden sind, wo jetzt schon von einer Kammer 12 — 15 Straffälle entschieden werden müssen; dann könnten drei Richter die Last gar nicht mehr bewältigen. Daß bei drei Richtern die Verantwortlichkeit perschärft wird, würde schließlich dahin führen, daß nur ein Richter entscheidet. Ich bin für die Annahme des An⸗ trages Munckel.
Abg. Rickert (fr. Bgg.): Ich empfehle ebenfalls die Annahme des Antrages Munckel, der meiner Meinung nach als am weitesten von dem Kommissionsbeschlusse abweichend zuerst zur Abstimmung kommen muß. Ich habe mich schon bei der Justizgesetzgebung gegen die Beseitigung der Berufung ausgesprochen: im Gegensatz zur Mehr⸗ zahl meiner damaligen politischen Freunde. Wenn die Berufung wieder eingeführt wird, dann kann sie aber nicht durch eine Ver⸗ schlechterung der ersten Instanz erkauft werden. Die finanziellen Fragen werden jetzt in den Vordergrund gedrängt; bei allen Kulturaufgaben fehlt es an Geld. Eine ordentliche Rechtspflege muß aber in erster Reihe auch vom Finanz⸗Minister für werthvoll erachtet werden; dafür muß Geld vorhanden sein. Es wird für Preußen noch nicht eine halbe Million nöthig sein, um die Besetzung der Strafkammern mit fünf Richtern zu ermöglichen. Ich verlange als Ergänzung des Berichts eine Auskunft darüber: Wie hoch ist der Mehrbedarf, welcher nothwendig ist für die Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes? Wenn 60 Millionen in Preußen Ueberschuß vorhanden sind, kann es auf einige Hunderttausend Mark nicht ankommen. Einen prinzipiellen Widerspruch gegen die Betheiligung der Laien hat die Regierung nicht
eltend gemacht. Es wird nur von dem Mangel an Feeenn ge⸗ ee. Es handelt sich hier nicht um Luxusausgaben, sondern um nothwendige Ausgaben. .
Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Vierhaus: Der Satz, daß kein Opfer zu theuer set, um eine gute Rechtspflege herzustellen, ist in gewissem Sinne und mit gewissen Schranken unbedingt anzuerkennen; aber es giebt, um ein Ziel zu erreichen, verschiedene Wege, und wenn bei der Auswahl zwischen diesen verschiedenen Wegen, die zu dem gleichen Ziele führen, wir den Weg wählen, der die Steuerzahler am wenigsten belastet, so kann man daraus einer Verwaltung keinen Vorwurf machen. Wenn man die Differenz der Ausgaben und Einnahmen der preußischen Justizverwaltung auf 31 oder gar auf 50 Millionen angiebt, so übersieht man, daß in diesem Etat auch bedeutende Einnahmeposten an Stempeln u. s. w. enthalten sind, und daß unter den Ausgaben diejenigen für Pensionierung u. s. w. garnicht enthalten sind. Der Zuschuß, der aus allgemeinen Staatsmitteln für die Justizverwaltung bezahlt wird, be⸗ trägt 60 Millionen; daraus folgt, daß der preußische Staat schon jetzt bedeutende Opfer für die Rechtspflege zu tragen hat. Diese Ausgaben sind im Laufe der letzten Jahre erheb⸗ lich gestiegen. Um ein paar tausend Mark handelt es sich dabei aber gar nicht, sondern um mehrere Millionen. Seit dem 1. April 1889 sind 438 neue Richterstellen in Preußen eingerichtet worden. „Daß die Interessen der Justiz hinter das Finanzinteresse zurückgestellt seien, ist also nicht zutreffend. Die Kosten bei 5 und 3 Richtern kann ich nicht so klipp und klar angeben. Bei der Aufstellung dieser Vorlage haben zwar Veranschlagungen für Preußen stattgefunden, aber die Vorlage ist inzwischen wesentlich abgeändert worden. Ich will mich indessen einmal auf den Boden des Abg. Rickert stellen und sagen: es handelt sich um eine halbe Million. Aber dazu treten noch andere Kosten, z. B. für neue Stellen bei den Ober⸗Landesgerichten für die Berufung, für die Einrichtung von Lokalitäten ꝛc. Es ist schon darüber geklagt worden, daß die Ober⸗Landesgerichte zu große Bezirke haben; dieselbe Klage ist bei den Landgerichten erhoben worden, und doch haben wir eine große Anzahl von Landgerichten, die kaum als
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