Nach Eingang des lassungsstelle die Veröffentlichung desselben, sofern er den fordernissen des § 38 Abs. 1 des Börsengesetzes entspricht.
Die Veröffentlichung 8
Zeitung, welche am Börsenplatze erscheint, um Aktien oder Schuldverschreibungen
eine Zeitung besinden muß, we vaeSg erscheint, dem die Gesellschaft angehört.
machen.
§ 11.
Nachdem die Veröffentlichung verfügt ist, tritt die Zu⸗ lassungsstelle alsbald in die Prüfung darüber ein, ob der Prospekt die in den §8§ 5 bis 7 vorgesehenen Angaben ent⸗ hält. Ergeben sich Anstände in Betreff der Bollständigkeit oder Deutlichkeit der Angaben, so fordert sie den Antragsteller zu deren Beseitigung auf.
Sie bestimmt ferner nach Maßgabe des § 36 Abs. 3a und b des Börsengesetzes, welche sonstigen Angaben in den Proshernt aufzunehmen oder welche sonstigen Urkunden ihr zur
rüfung vorzulegen sind, und richtet an den Antragsteller die entsprechende Aufsorderung
Kommt der Antragsteller den Aufforderungen nicht nach, so wird, vorbehaltlich des in der Börsenordnung etwa vor⸗ gesehenen Beschwerderechts, “ zurückgewiesen.
Zwischen der Veröffentlichung des Antrags durch die am Börsenplatze erscheinende geitung und dem Zulassungsbeschluß muß eine Frist von öGö Tagen liegen.
Bei der Beschlußfassung über die Zulassung sind die in⸗ folge der Veröffentlichung des Antrags etwa erhobenen Er⸗ innerungen zu prüfen und die im § 36 Abs. 3c des Börsen⸗ gesetzes bezeichneten Gesichtspunkte zu beachten.
8 dem Zulassungsbeschluß ist unter Berücksichtigung der Vorschrift im § 38 Absatz 1 Satz 2 des Börsengesetzes der
Tag zu bestimmen, Blörse erfolgen darf. 8 Der Zulassungsbeschluß ist durch dreitägigen Aushang in der Börse zu veröffentlichen. Die Beweisstücke (§ 1” sind von der Veröffentlichung des zulassungsbeschlusses ab bis zur Einführung an der Börse fentlich auszulegen.
von welchem ab die Einfuͤhrung an der
§ 14.
Die Veröffentlichung des Prospekts muß von dem Antrag⸗ steller in denselben Zeitungen, mit Ausnahme des „Reichs⸗ Anzeigers“, bewirkt werden, in denen der Antrag auf Zulassung veröffentlicht worden ist. 9 15 8 8
. 8 Zugelassene Werthpapiere dürfen frühestens am dritten Werktage nach dem Tage des Zulassun sbeschlusses und nach dem Tage, an welchem der Prospekt Wer veröffentlicht worden ist, an der Börse eingeführt werden. — Beerlin, den 11. Dezember 1896. 88 Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Bekanntmachung.
„Am 15. d. M. wird der an der Strecke Weipert -Anna⸗ berg der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen neu errichtete Haltepunkt Kühberg für den Personen⸗ und Gepäckverkehr röffnet werden. Berlin, den 13. Dezember 1896. Der Präsident des Reiche⸗Eisenbahnamts. 1.“ Schulz.
1
“
Der Fernsprechverkehr mit Hagen (Westfalen) ist röffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten 1 Berrlin C,., den 11. Dezember 1896. 8 5 Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath — Griesbach.
8 1
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden statistische Uebersichten über Rüben⸗Verarbeitung und Inlandsverkehr mit 8 e im November 1896 sowie über Ein⸗ und Aus⸗ fuhr von Zucker im November 1896,
in der Dritten Beilage wird eine Zusammenstellung der Betriebsergebnisse der Zuckerfabriken des deutschen gbeet im November 1896 und in der Zeit vom
August 1896 bis 30. November 1896 veröffentlicht.
Königreich Preustzen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Verwaltungsgerichts⸗Direktor Musculus von Meusel zu Potsdam zum Ober⸗Regierungs⸗Rath zu er⸗ nennen, sowie
dem Kassen⸗Rendanten der Gemeinschafts⸗Steinkohlen⸗ bergwerke bei Obernkirchen, Faktor Schwarze den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. 89 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Dozenten an der Technischen ochschule zu Berlin Dr. Salomon Kalischer ist das Lena chah⸗ „Professor“ bei⸗
gelegt worden. Ministerium des Innern. 8
FSer Ober⸗Regierungs⸗Raͤth Musculus von Meusel ist dem Regierungs⸗Präsidenten in Aachen zuget eilt worden.
§ 10. Zulassungsantrags verfügt die Le⸗
erfolgt auf Kosten des Antrag⸗ stellers im „Reichs⸗Anzeiger“ und in mindestens zwei anderen inländischen Zeitungen. Diese werden von der Zulassungs⸗ stelle mit der Maßgabe bestimmt, daß sich unter ihnen eine und wenn es sich einer inländischen Aktiengesellschaft oder Fenenanchecellschaf auf Aktien handelt, che in dem engeren Fenrth.
ußer⸗ em ist der Antrag durch Aushang in der Börse bekannt zu
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. Dezembe
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Mittag im Neuen Palais den Fürsten zu Stolberg⸗ Wernigerode, welcher die Ehre hatte, die Orden seines jüngst verstorbenen Vaters in die Hände Seiner Majestät zurück⸗ zulegen. Um 5 Uhr 40 Minuten Nachmittags begaben Sich
hre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten nach Berlin, wohnten der Vorstellung im Königlichen Opern⸗ hause bei und übernachteten im hiesigen Königlichen Schlosse.
Heute Vormittag nahmen Seine Majestät der Kaiser von 9 Uhr ab den Vortrag des Zivilkabinets und sodann die Marine⸗Vorträge entgegen.
„Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ sichtigten heute Vormittag das in diesem Jahre eröffnete zweite „Marienheim“ (Wasserthorstraße 35), eine Anstalt des unter Allerhöchstihrem Protektorat stehenden Vereins zur Fürsorge für die weibliche und besuchten danach die aiserin Augusta⸗Stiftung in harlottenburg. ““
Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten fand, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend Abend im Neuen Palais eine große musikalische Abendunter⸗ haltung statt, zu welcher gegen 340 Einladungen ergangen waren, und zwar an: die hier und in Potsdam anwesenden Fürstlichkeiten, die Botschafter, die Gesandten deutscher Staaten, sämmtliche Minister, die kommandierenden Generale und di Fe des Hauptquartiers Seiner Majestät nebst Gemahlinnen, owie an die Potsdamer Gesellschaft. Für die Geladenen, welche in Berlin wohnen, ging Abends um 6 Uhr 10 Min. ein Extrazug vom hiesigen Potsdamer Bahnhofe nach der Wildparkstation ab, wo für die Gäste Ihrer Majestäten Equipagen zur Fahrt nach dem Neuen Palais bereit gehalten wurden. Das Programm der musikalischen Abendunterhaltung wurde von dem Berliner Lehrer⸗Gesangverein, den Mitgliedern des Königlichen Domchors sowie etwa 55 Kammermusikern ausgeführt; im Ganzen wirkten gegen 260 Personen mit. Nach Beendigung des Konzerts wurde von den Majestäten, den Höchsten Herrschaften und den anderen Gästen im Muschelsaale das Souper an kleinen Tischen eingenommen. Die Rückfahrt der Berliner Gäste Ihrer Majestäten erfolgte uoga der Wild⸗ parkstation wiederum mittels Sonderzuges.
8 8 8 8
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ fitung Ve
Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Handel und für Justizwesen. *
Die vom Reichs⸗Versicherungsamt nach § 77 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und den entsprechenden Bestimmungen der weiteren Unfallversicherungsgesetze auf⸗ gestellte, soeben dem Reichstage vorgelegte Nachweisung der esammten Rechnungsergebnisse der Berufsgen 1 chaften 2c. für das Rechnungsjahr 1895 bezieht sich auf die elfte Rechnungsperiode seit dem Bestehen der gesetz⸗ lichen Unfallversicherung. Die Nachweisung erstreckt sich auf 112 Berufsgenossenschaften (64 gewerbliche und 48 landwirth⸗ schaftliche), auf 393 Ausführungsbehörden (144 staatliche und 249 Provinzial⸗ und Kommunal⸗Ausführungsbehörden) und auf 13 auf Grund des Ffenfdafabverficheungsge eze⸗ bei den 1u.“] ten errichtete Versicherungs⸗ anstalten.
Die 112 Berufsgenossenschaften mit 914 Sektionen, 1096 Mitgliedern der Genossenschaftsvorstände, 5259 Mitgliedern der Sektionsvorstände, 23 524 Vertrauensmännern, an⸗ is ee. Beauftragten (Revisions⸗Ingenieuren ꝛc.), 1002
chiedsgerichten und 3966 Arbeitervertretern haben 5 248 709 Betriebe mit 17 698 633 versicherten Personen umfaßt. Hierzu treten bei den 393. Ausführungsbehörden mit 395 Schieds erichten und 1857 Arbheitervertretern zusammen 690 835 Versicherte, sodaß im Jahre 1895 bei den Berufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden zusammen 18 389 468 Personen gegen die Folgen von Betriebsunfällen versichert gewesen sind. Pn der letzterwähnten Zahl dürften 1 bis 1 ½ Millionen Personen doppelt erscheinen, die gleichzeitig in gewerblichen und in landwirthschaftlichen Betrieben be⸗ schaftigt und versichert sind.
i Entschädigungsbeträgen sind seitens der Berufs⸗ enossenschaften gezahlt worden 44 923 019,88 ℳ (gegen
718 296,31 ℳ im Vorjahre); seitens der Aus ührungs⸗ behörden 4 450 995,44 ℳ (gegen 3 923 290,80 ℳ im orjahre); der 13 Versicherungsanstalten der Baugewerks⸗
erufsgenossenschaften 751 766,90 ℳ (gegen 640 148,60 ℳ Die Gesammtsumme der Enischädigungs⸗ beträge (Renten ec.) i sich auf 50 125 782,22 ℳ gegen 44 281 735,71 ℳ im Jahre 1894, 38 163 770,35 ℳ im Jahre 1893, 32 340 177,99 ℳ im Jahre 1892, 26 426 377 ℳ im Jahre 1891, 20 315 319,55 ℳ im Jahre 1890, 14 464 303,15 ℳ im Jahre 1889, 9 681 447,07 ℳ im Jahre 1888, 5 932 930,08 ℳ im Jahre 1887 und 1 915 366,24 ℳ im Jahre 1886.
Die Anzahl der neuen Unfälle, für welche im Jahre 1895 Entschädigungen festgestellt wurden, belief sich auf 75 527. Hiervon waren Unfälle mit tödtlichem Ausgange 6448, Unfälle mit muthmaßlich dauernder völliger Erwerbsunfähig⸗ keit 1706. Die Zahl der von den getödteten Personen hinter⸗ lassenen entschädigungsberechtigten Personen beträgt 12 800 (gegen 12 296 im Vorjahre). arunter befinden sich
185 Wittwen (4124), 8366 Kinder (7930) und 249 Ascen⸗ denten (242). Die Anzahl sämmtlicher zur Anmeldung ge⸗ langten Unfälle beträgt 310 139 (gegen 282 982 im Vorjahre).
Die Summe der anrechnungsfähigen Löhne, die flch be⸗ kanntlich mit den wirklich verdienten Löhnen nicht decken, stellt sich be den 64 gewerblichen Berufsgenossenschaften auf 3 577 395 160,04 ℳ (gegen 3 431 714 380,38 ℳ im orjahre), bei einer ahl von 5 409 218 versicherten Personen Fegen 5 243 965 im Vorjahre.) Für die landwirth⸗
aftlichen Berufsgenossenschaften haben sich wegen des ab⸗ weichenden Berechnungsverfahrens Lohnbeträge, welche für die
im Vorjahre).
weisung nicht aufnehmen lassen, die Zahl d
orstwirthschaftlichen Betrieben durchschnittlich versicherte. serfhvirth c wieder wie für das Jahr 1894 mit 1S chrnen angesetzt worden. 8
Diese 8 umfaßt außer den ständig in der Land⸗ und umfangreiche Klasse Beschäftigten und die mitversicherten “
ie Gesammtausgaben der Berufsgenossenschaften belau
sich auf 62 693 173,70 ℳ, hiervon 49 174 ferischaften fuͤr 1 ewerblichen, 13 519 057,73 ℳ für die landwirthschaftlichen
herufsgenossenschaften. Von der Gesammtausgabe entfallen wie schon bemerkt, 44 923 019,88 ℳ auf Entschädigungsbeträge, 3 160 522,00 ℳ auf die Kosten der Unfalluntersuchungen und der Feststellung der Entschädigungen, auf die Kosten der Schiedsgerichte, sowie auf die Ausgaben für die Unfall⸗ verhütung. In die Reservefonds sind für das Jahr 1895 7 873 939,84 ℳ eingelegt worden.
Die laufenden Verwaltungskosten betragen 6 735 320,80 ℳ gegen 6 344 856,56 ℳ im Vorjahre. f
Auf den Kopf der Versicherten berechnet, beleufen sich im Kechaungsjahr bei den 1. Berufsgenossenschaften die laufenden Verwaltungskosten auf 0,91 ℳ (wie im Jahre 1894), auf je 1000 ℳ der anre nungsfähigen Löhne 1,38 ℳ (gegen 1,39 ℳ), auf jeden Betrieb 11,34 ℳ (gegen 11,17 ℳ auf jeden im Rechnungsjahre zur Anmeldung gelangten vgfel 24,08 ℳ (gegen 24,97 ℳ im Vorjahre).
Die Höhe der laufenden Verwaltungskosten ist bei den einzelnen erufsgenossenschaften sehr verschieden; dieselbe hängt ab von der Zahl der versicherungspflichtigen Personen, der Zahl der Betriebe, der größeren oder Fr gere Unfall⸗ gefahr u. s. w. Zu Vergleichen über die Angemessenheit der
ufwendungen der Berufsgenossenschaften unter einander können die Rechnungsergebnisse der einzelnen Genossenschaften nicht ohne weiteres dienen.
Die Gesammtausgaben der 393 Ausführungsbehörden haben sich auf 4 541 741,41 ℳ, die der 13 Versicherungs⸗ anstalten der Baugewerks ⸗ Berufsgenossenschaften auf 1 189 364,23 ℳ belaufen.
Die Bestände der bis zum Schlusse des Rechnungsjahres angesammelten Reservefonds der Berufsgenossenschaften be⸗ trugen zusammen 124 994 606,91 ℳ, die der mehrerwähnten Versicherungsanstalten 543 566,63 ℳ
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen — aus⸗ Bayerns — im Monat Oktober d. J. vorgekom⸗ menen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:
Entgleisungen auf freier Bahn . 18. in Stationen . .22 Zusammenstöße auf freier Bahn in Stationen sonstige Betriebsunfälle. zusammen 273
Dabei wurden
ö 1XAX“; Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst .. Post⸗, Steuer⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc. h1111115452“* Fremde Personen, einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder .
zusammen
Die den Reisenden zugestoßenen Unfälle sind auf folgenden Bahnen vorgekommen: Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen ih EHII. „Köln a. Rh. „Danzig 1“ „Frankfurt a. M.. „Halle a. S. 3 „Hannover 6 EZböö1ö.““ „St. Johann⸗Saarbrücken 11A14““ Königlich sächsische Staatseisenbahnen ... Königlich württembergische Staatseisenbahnen Grophecgoglih badische Staatseisenbahnen ... Mecklenburgische Friedrich Franz⸗Eisenbahn Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn. “
EEEETnnpX“*“
wie vor. Bei den Betriebsunfällen wurden 87 Eisenbahnfahrzeuge erheblich, 186 8 unerheblich beschädigt.
auf den Staatsbahnen bei
auf den Privatbahnen bei einer Betriebslänge
1111A444“*“
Je ein Unfall kommt auf 8 “ Kilometer Tausend
8— Betriebslänge Zugkilometer
etriebslänge von 259 Fälle,
14
einer
— ᷓᷓ— —
bei den Staatsbahnen 143 108 bei den Privatbahnen 151 75
Wenn die Verwaltungen nach dem geometrischen Mittel aus den Betriebslängen und den geleisteten Zu ordnet werden, so treten an die ungünstigste Stelle: bei den Staatsbahnen:
die Verwaltungsbe irke der Königlichen Eisen Direktionen in Elberfeld und in Eslen a. Ruhr und ddie Großherzoglich oldenburgischen Staatseisenbahnen, bei den Privatbahnen: die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn, die Lübeck⸗Büchener Eisenbahn und die Ostpreußische Südbahn.
1
Beitragsberechnung zu Grunde gelegt werden, in die Nach⸗
“
und EE118“
Forstwirthschaft thätigen Arbeitern und Betriebsbeamten die er landwirthschaftlich im Nebenberufe . etriebsunternehmer und
Von den Betriebsunfällen ereigneten sich: 8
kilometern g⸗-
Kaiserin⸗Wittwe nach Zarskoje⸗
Der hiesige Gesandte der Republik Chile Francisco Antonio Pinto hat sich nach Rom begeben, wo er gleich⸗ falls — beim Königlich italienischen Hofe — 2.8 ist. Während seiner Abwesenheit fungiert der Erste Sekretär bei der hiesigen chilenischen Gesandtschaft Eliodoro Infante als Geschäftsträger.
Der Regierungs⸗Assessor von Duehren zu Labiau ist der Königlichen Regierung zu Marienwerder und der Re⸗ ierungs⸗Assessor Knop zu Karthaus de e der güniglichen Regierung zu Oppeln zur weiteren dienstlichen
Verwendung überwiesen worden.
Württemberg. “ Die Kammer der Abgeordneten hat vorgestern 77 gegen 1 Stimme die Konvertierung von 315 Millionen vierprozentiger Staats⸗Anleihe in dreieinhalbprozentige ge⸗ nehmigt. Baden. 8 hre Königliche Hoheit die Kronprinzessin S ee und Norwegen ist, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, am 10. d. M. von Stockholm abgereist und gedachte gestern bei Höchstihren Eltern auf Schloß Baden einzutreffen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog, Höchst essen Befinden seit dem Eintreffen in Cannes ein gutes war, ist, wie die „Meckl. Nachr.“ erfahren, seit einigen Tagen wegen einer Lymphgefäßentzündung an das Zimmer gefesselt. Höchst⸗ derselbe ist indessen durch die Erkrankung an der Erledigung
der Regierungsgeschäfte nicht gehindert.
Der Landtag genehmigte am Sonnabend den Normal⸗ besoldungs⸗Etat für die Eisenbahnbeamten und d. 1 Eisenbahn⸗ Etat.
Braunschweig.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, empfing am Sonnabend Nachmittag in besonderer Audienz den König⸗ lich großbritannischen Botschafter in Berlin, Sir Frank Lascelles, welcher seine Kreditive als außerordentlicher Gesandter überreichte. Später wurde der Botschafter auch von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin l[brecht empfangen. In der Begleitung des Botschaftere befanden sich der Militär⸗Attaché, Oberst Grierson und der Zweite Sekretär Spring Rice. Abends fand Galatafel zu 26 Ge⸗ decken statt, zu der auch der Botschafter und dessen Begleitung geladen waren. 1
Die Regierung hat der Landes⸗Synode eine Vor⸗ lage zugehen lassen, nach welcher den Volksschullehrern der sogenan te ied Ki chendienst abgenommen werden soll.
Reuß ä. L.
Der Regierungs⸗ und Konsistorial⸗Assessor Cammann ist von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zum Regierungs⸗ und Konsistorial⸗Rath ernannt worden. 8
Oesterreich⸗Ungarn.
8 Kaiser ist gestern Abend von den Jagden in Radmer⸗Eisenerz nach Wien zurückgekehrt.
Der König von Serbien wurde heute Mittag von dem Kaiser in besonderer Audienz empfangen. Vormittags duc der König dem Minister des Auswärtigen, Grafen
oluchowski einen halbstündigen Besuch abgestattet.
Der russische Botschafter in Konstantinopel von Nelidow ist aus St. Petersburg in Wien eingetroffen.
Das österreichische Abgeordnetenhaus hat vor⸗ gestern den Dispositionsfonds in namentlicher Abstim⸗ mung mit 163 gegen 82 Stimmen angenommen. In der sich anschließenden Spezialdebatte über das Budget griff bei der Position „Beitragsleistungen zu den gemeinsamen ngelegenheite“ der Abg. Vasaty den Dreibund an.
r Abg. Menger erklärte: ein Verhältniß Oesterreichs zu Rußland, welches kein feindseliges, sondern ein freundliches sei, liege sicher im Interesse Oesterreichs und vielleicht auch in dem⸗ ¹ nigen Rußlands. Die Grundlage der Politik Oesterreichs sei
er Dreibund und dürfte es wahrscheinlich noch viele Jahre bleiben. Er (Menger) und seine Freunde hegten sogar den Wunsch, den niemals verhehlt hätten, daß dieses Bündniß estere Formen annehme und daß die beiden Reiche in ein auerndes staatsrechtliches Bündniß zu einander treten möchten. Der Berichterstatter Abg. Stephanowski wies gleichfalls die Angriffe des Abg. Vasaty 89 den Dreibund zurück. Die Position wurde hierauf angenommen. 8
S8 Frankreich. 8 Der Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗ Este ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern in Ajaccio ein⸗ gecjoffen wo Fsfvensiche den Winter über zur Wiederher⸗ tellung seiner Gesundheit verweilen wird.
i der Deputirtenkammer richtete am Sonnabend der Deputirte Gerville⸗Réache eine Anfrage an die Re⸗ gierung über die unerwartete Rückberufung des Befehls⸗ habers der Truppen in Indochina, Generals Dodds und be⸗ hauptete, diese Maßregel habe in Indoching eine schlechte Wirkung gehabt. Der Redner warf dem Marine⸗Minister vor, er habe den General Dodds zurückgerufen, um ihn durch einen seiner Günst⸗ linge zu ersetzen. Der Marine⸗Minister, Admiral Besnard erhob lebhaften Widerspruch und erklärte, die Rückberufung des Generals Dodds sei gerechtfertigt, weil es nothwendig gewesen sei, einen Divisions⸗General an die Spitze der Truppen in Indochina zu stellen. Der Minister⸗Präsident Méline be⸗ antragte hierauf die einfache Tagesordnung, welche mit 300 gegen 228 Stimmen angenommen wurde. die Kammer die Berathung des Marinebudgets.
“ Rußland. Der Kaiser, die Kaiserin⸗Wittwe, die in St. Peters⸗ burg anwesenden Großfürsten, die Spitzen der Militär⸗ behörden und die Offiziere des 145. Regiments von Nowot⸗ scherkask wohnten gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, der Ein⸗ weihung der neuen Kirche bei, welche das Regiment Nowot⸗ cherkask zur Erinnerung an den verstorbenen Kaiser Alexander II. hat erbauen lassen. Ffüch der Feier kehrten der Kaiser und die selo zurückk. “
Sodann begann
Spanien.
Die Königin⸗Regentin wird, laut Meldung des „W. T. B.“, am 20. d. M. eine Verfügung unterzeichnen, nach welcher 4000 Marine⸗Mannschaften einberufen werden sollen als Besatzung für die neuen Panzerschiffe, deren Bau in kurzer Zeit vollendet sein werde.
„W. T. B.“ berichtet ferner: in unterrichteten Kreisen Madrids werde erklärt, es sei unmöglich, an die Ein⸗ führung von Reformen auf Cuba zu denken, so lange die Aufständischen sich nicht für besiegt erklärt hätten.
Der am erikanische Konsul in Valencia hat telegra⸗ phisch von dem amerikanischen Gesandten in Madrid Taylor den Befehl erhalten, dem Kapitän des Freibeuterschiffs „Laurada“, wenn das sich vor dem Hafen zeigen sollte, zu empfehlen, das offene Meer zu gewinnen.
88 Türkei.
Wie bereits in Nr. 301 d. Bl. gemeldet der Sultan am Freitag den österreichisch⸗ungarischen otschafter Freiherrn von Calice in Audienz. In derselben wies der ultan, dem „Wiener Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ ufolge, auf die bereits durchcs behn und noch in der Durch⸗ sübrung begriffenen Reformen in Kleinasien hin, mit denen dem Berliner Vertrage Genüge geleistet werde und welche die Armenier befriedigen müßten. Der Sultan meinte, dies sollte den Armeniern auch von anderer Seite bedeutet werden, und erklärte, die Reformen würden über das ganze Reich ausgedehnt werden. Sodann befragte der Sultan den Botschafter um seine Meinung über die geplante allgemeine Amnestie, hob seine Bedenken angesichts der fortdauernden Propaganda der nach Bulgarien aus⸗ gewanderten Armenier hervor und machte Rücksichtnahme auf die Mehrheit seiner Unterthanen geltend, welche die Urheber der armenischen revolutionären Umtriebe bestraft sehen wollten, indem sie darin eine Gewähr für die Eindämmung der Bewegung erblickten. Der Botschafter Freiherr von Calice sprach sich für den Erlaß einer Amnestie aus, welche das beste Mittel sei, um die bedauerlichen Ereignisse vom August d. J. theilweise wieder gut zu machen, die An⸗ gehörigen nur wenig schuldiger oder ganz unschuldiger Ge⸗ angener von dem Anschluß an die Bewegung zurückzuhalten, das allgemeine Vertrauen wiederherzustellen und die Aus⸗ gewanderten zur Rückkehr zu bewegen. Wenn dann die Be⸗ wegung trotzdem fortdauere, habe die Pforte die hen Meinung Europas für sich. Der Sultan würdigte die Aus⸗ See des Botschafters, versprach, einen Ministerrath einzu⸗ erufen und dem Botschafter Mittheilungen von dem Ergebnisse der Berathungen zu machen. Zum Schlusse versicherte der Sultan den Freiherrn von Calice seiner föeumuschaftlichen Gesinnungen und des Vertrauens zu der österreichisch⸗ungarischen Politik sowie zu den erprobten Rathschlägen des Botschafters und versprach die baldige Erledigung aller An⸗ elegenheiten, welche mit den Orientbahnen, dem Hafen⸗ au in Dedeagatsch und dem Bau eines zweiten Lokal⸗ gleises zusammenhingen. — Dem neuernannten bulgarischen diplomatischen Agenten Marcow gegenüber sprach der Sultan in der demselben am Freitag gewährten Audienz seine Freude über dessen Ernennung, über den Ausgang der Wahlen, über die Zustände in Bulgarien überhaupt und über das korrekte Verhalten Bulgariens gegen die ghere aus. Der Sultan versicherte den Agenten seines freundschaftlichen Wohlwollens für den Fürsten und das bulgarische Land.
Bulgarien.
Die Thronrede, mit welcher die Sobranje gestern eröffnet wurde, weist, wie „W. T. B.“ meldet, zunächst auf die Nothwendigkeit hin, die bestanden habe, die vorige Versammlung aufzulösen, und erklärt, die Wahlen für die heesg So⸗ branje seien besonders ruhig und zufriedenstellend ausgefallen. Die Anerkennung des Fürsten durch die Großmächte habe die internationale Lage des Landes befestigt. Um das Wohlwollen der Großmächte fortdauernd zu verdienen, müsse Bulgarien zeigen, daß es entschlossen sei, im Orient das Element und der Huüter von Ordnung und Fortschritt zu werden. Sowohl bei seinem Suzerän wie auch bei den anderen Staatsoberhäuptern habe das Land Wohlwollen und Vertrauen gefunden. Durch die Einladung des Fürsten zur Krönung des Kaisers von Rußland sei ein engeres Band mit Rußland geschlossen worden. Der Besuch bei dem König Alexander in Belgrad habe die engere Vereinigung der Bruder⸗ völker gezeigt. An Vorlagen wurden unter anderen das Budget und Gesetzesvorschläge, betreffend die Wahlen, den Strasprozeß die Goldwährung und den öffentlichen Unterricht, angekündigt. . 8
Die Sobranje wählte in der gestrigen Sitzung Dr. Jankulow zum Präsidenten und JIwanow Gubi⸗ denikow und Gorbanow zu Vize⸗Präsidenten. 1
Durch einen am Sonnabend erschienenen Erlaß des Fürsten ist der bisher mit der Leitung des Kriegs⸗Ministeriums be⸗ traute Oberst Iwanow zum Titular dieses Ministeriums ernannt worden. “
Der „Bulgarie“ zufolge hat der Fürst das Entlassungs⸗ gesuch des Ober⸗Hof⸗Marschalls Grafen Foras angenommen und den Zeremonienmeister Grafen von Bourboulon zum Ober⸗Hof⸗Marschall ernannt. 1 b
Die „Agence Balcanique“ berichtet: der ehemalige bul⸗ garische Major .“ welcher ausgewandert war und nach seiner jüngst erfolgten Rückkehr die Bezahlung der ihm nach seiner Dienstzeit in der bulgarischen Armee zu⸗ kommenden Pension gefordert hat, sei von dem obersten Militärrath dahin beschieden worden, 8 die von ihm ver⸗ übten Handlungen nicht unter die Amnestie fielen und er in⸗ folge dessen keinen Anspruch auf Pension habe.
8 8 88
14““
Eine 8ns uimlung von Mitgliedern der Rechten nahm, dem „W. T. B.“ zufolge, am Sonnabend mit großer Mehr⸗ heit eine Resolution an, worin als Grundsätze für die Partei aufgestellt werden: “ Zusammenarbeiten mit anderen Parteien für Reformen auf Grund der bestehenden sozialen Ordnung; Bekämpfung der Soözialdemokratie und derjenigen, welche die “ se. oder öfsentlich unterstützen; Widerstand gegen die von der linken Reformpartei vorgeschlagene Reform des Grund⸗ gesetzes. Dieser Resolution war auch der Führer der vergleichs⸗ freundlichen Rechten Lars Binesen beigetreten. Eine von dem
ührer der vergleichsfeindlichen Rechten, dem früheren Minister
der Versammlung verworfen
acob Scavenius, vorgeschlagene Resolution wurde von
811““ g. 8—
ein schwerer Schlag,
Amerika. Aus Washington erfährt „W. T. B.“, der dortige
türkische Gesandte sowie das Staatsdepartement bezeichneten die
von verschiedenen Blättern gebrachte Nachricht, daß die Pforte egen die auf die Türkei bezügliche Stelle in der jüngsten otschaft des Präsidenten Cleveland Einspruch erhoben habe, als jeder Begründung entbehrend.
Nach einer Meldung aus Jacksonville ist der Dampfer
„Dauntleß“ auf die Vorstellungen des spanischen Konfuls wegen des Verdachts, daß ein Freibeuterzug mittels desselben geplant sei, beschlagnahmt worden. Der General Weyler ist nach Havanna zurückgekehrt und begeistert empfangen worden. Derselbe erklärte, er werde demnächst nach Pinar del Rio zurückkehren, dessen völlige Beruhigung noch etwa drei Wochen in Anspruch nehmen werde. Der Tod Maceo's sei für die aufständische Bewegung denn es fehle ein Führer von gleichem Ansehen; erglaube, daß zahlreiche Insurgenten die Sache andere des Aufstandes verlassen würden.
Asien.
Aus Bombay wird berichtet, daß im Bezirk Bassein die Bewegung zu Gunsten niedrig erer Kornpreise im Fortschreiten begriffen sei. Gestern sei auf einen Steuer⸗Ein⸗ nehmer ein Angriff gemacht und derselbe mit Stöcken bedroht worden. Die Polizei habe auf die Menge eine Salve ab⸗ gegeben, durch welche zwei Personen getödtet und mehrere ver⸗ wundet worden seien. 3 8 1 8 Afrika.
Die „Agenzia Stefani“ theilt ein Telegramm des Majors Nerazzini mit, wonach derselbe am 5. d. M. mit 215 Ge⸗
fangenen, darunter 7 Offiziere, verlassen habe und am 17. oder 18. in Zeila einzutreffen hoffe.
Parlamentarische Nachrichte
Der Bericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages und der Schlußbericht über die vorgestrige Eiung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (146.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding und der Justiz⸗Minister Schönstedt bei⸗ wohnten, stand die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend Abänderung und Ergänzung des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung, auf der Tagesordnung.
In der Generaldiskussion erhielt st das Wort
Abg. Spahn (Zentr.): Meine politischen Freunde sehen in den Beschlüssen der zweiten Lesung drei Punkte für so wichtig an, daß sie bei günstiger Gestaltung derselben eine Verständigung über die Vor⸗ lage erwarten: 1) die Gestaltung der Berufung, 2) die Emschränkung des Wiederaufnahmeverfahrens und 3) die Entschädigung unschuldi Verurtheilter. Alle anderen Punkte erscheinen uns nicht so wichtig. Da ein Mißbrauch des Wiederaufnahmeverfahrens eintreten werde, hat sich durch die Erfahrung nicht bestätigt. Die Berufung kann auf die Dauer dem deutschen Volke nicht verwehrt werden. Alle Klagen gipfeln darin, daß genügende Garantien für den unschuldig Angeklagten nicht vor⸗ handen sind. Die Berufung gegen die Strafkammerurtheile haben wir für nöthig gehalten, damit der Angeklagte Beweiemittel geltend machen kann, die er zuerst für unerheblich erachtet hat. Nur ein zweites Verfahren, eine nochmalige Prüfung des ganzen Sachver⸗ haltes kann uns gegen Mißgriffe der Rechtsprechung schützen. Wenn der Staat seine Unterthanen zwingt, vor seinen Richtern Recht zu nehmen, so muß er auch die Möglichkeit der Verbesserung von Fehlern chaffen. Vor dem Gericht erster Instanz müssen alle Angeklagten Recht nehmen; ob sie die Berufung einlegen, ist ihre Sache. Des⸗ halb dürfen wir die Garantien erster Instanz nicht fallen lassen, und dazu rechnen wir in erster Linie die Besetzung der Strafkammern mit 5 Richtern. Der Grund liegt darin, daß die Prüfung der Thatsachen eine viel gründlichere sein wird als bei drei Richtern, die lescht sich zusammenfinden. Wir werden namentlich dann, wenn die Be⸗ rufung an die Ober⸗Landesgerichte geht, für die Strafkammern fünf Richter verlangen. Wenn die erste Instanz unversehrt vorhanden bleibt, ist die zweite Instanz als eine Wohlthat zu betrachten. Wenn die Berufung bei den Ober⸗Landesgerichten bleibt, ist sie ein Rechts⸗ mittel nur für die Staatsanwaltschaft, die die Kosten nicht zu tragen braucht. Der Angeklagte wird nur unter den schwersten Umständen die Berufung einlegen. Die detachierten Strafsenate würden nicht die nöthige Ruhe haben, die Strafsachen zu prüfen, wenn die Richter des Ober⸗Landesgerichts zu den Terminen jedes Mal hinreisen müßten auf weite Entfernungen. Wenn die erste Instanz aber richtig gestaltet wird, so würden wir in diesem Punkte nach⸗ giebig sein können. Es wird also vor allen Dingen nothwendig sein, daß wir erfahren, welche Stellung der Bundesrath zu dieser Hauptfrage einnimmt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Machtfrage, sondern um eine Frage der Ueberzeugung. So gut der Reichstag sich oft genug dem Bundesrath gefügt hat, so gut können auch einmal die ver bündeten Regierungen sich dem Votum des Reichstages fügen. Di Wiedereinführung der Berufung und die Entschädigung unschuldig Verurtheilter sind eine Forderung des Volkes, und das Schicksal eines Jeden, der zu schweren Strafen unschuldig verurtheilt worden ist, wird dem Bundesrath zur Last gelegt werden. d.
Sodann nahm der Abg. von Buchka (d. kons.) das Wort dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.
— Das Haus der Abgeordneten nahm in der heutige (11.) Sitzung, in welcher der Minister des Innern Freiherr von der Recke zugegen war, zunächst den Vertrag zwischen dem Deutschen Reich fuͤr das Königreich Preußen und dem Königreich der Niederlande über die Unterhaltung des Seefeuers auf Borkum sowie die Beleuchtung, Be⸗ tonnung und Bebakung der Unter⸗Ems in dritter Lesung ohne Debatte an und ging dann zur zweiten Berathung des Gesetzentwurfs wegen Aenderung des Gesetzes vom 3. Juli 1876, dentffend die Besteuerung des Gewerbebetriebes j erziehen, über. 3 1 86 im 12 Verlag. 1 die Bestimmungen über die Be⸗ freiung von der Hausiersteuer auf diejenigen keine Anwendun finden, welche 8 den reichsgesetzlichen Vorschriften zum A suchen von Bestellungen oder zum Ankauf von Waaren eines Wandergewerbescheines bedürfen. Die Kommission hat noch folgen den Zusatz beschlossen: Der Gewerbeschein für Reisende zu den vor stehend (im § 2 des Gesetzes vom 3. Juli 1876) zu a und b bezeichneten Zwecken sind, wenn im Laufe des Jahres ei Wechsel in der Person des Reisenden eintritt, für den Rese ihrer Gültigkeitsdauer steuerfrei auf die Person des Nach folgers durch Umschreibung oder anderweite Ausfertigung zu übertragen.
Abg. von Brockhausen (kons.) erklärt namens seiner Freunde daß sie für die Kommissionsbeschlüsse stimmen würden, obwohl sie der Feegeeag⸗ als einer Konsequenz der Reichsgesetzgebung den
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