1896 / 297 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Lustspiel in

Offizieller Strecken⸗Rapport.

Bei der am 11. Dezember im Grunewald unweit des Pech⸗ sees en Hoftags wurden von 49 Schützen in einem auf Damwild mit hohen Tüchern eingestellten Jagen 72 Schaufler, 38 Spießer und 205 Stück Kahlwild erlegt.

Die Strecke Seiner Majestät des Kaisers und Königs betrug 26 meist kapitale Schaufter.

Der Vorstand der Deutschen Geweih⸗Ausstellung 1897 in Berlin (Vorsitzender: Oberst⸗Jägermeister Fürst von Pleß; Schriftführer: Ober⸗Jägermeister vom Dienst Freiherr von Heintze; Obmann: General⸗Major z. D. von Benkendor „Hindenburg) hat nunmehr folgendes Programm für dieselbe aufgestellt:

§, 1. Der Vorstand für die Veranstaltung jährlicher deutscher Geweih⸗Ausstellungen wird in der Zeit vom 27. Januar bis 10. Februar 1897 in Berlin W. Voßstr. 1 die dritte desfallsige Ausstellung

veranstalten.

§ 2. Zur Ausstellung gelangen Hirschgeweihe, Elch⸗ und Dam⸗ schaufeln, Rehkronen und Gemskrickel, welche im Laufe des Jahres 1896 von deutschen Jägern im In⸗ und Auslande oder von Aus⸗ ländern auf deutschen Jagdrevieren erbeutet send. Von in häuslicher Pflege aufgezogenem Wilde dürfen sie nicht herrühren.

§ 3. Nur die betreffenden Jagdbesitzer oder die Erleger des Wildes selbst sind berechtigt, solche Trophäen auszustellen. sch 54 8 8 ausgestellten Geweihe, Gehörne und Krickel müssen

ädelecht sein.

§ 5. In jeder Kategorie erhalten die nach Maßgabe der Ver⸗ hältnisse besten Einzelstücke oder Gruppen deutschen Ehren⸗ preise, deren ö durch ein Preisgericht erfolgt, welches vom verwaltenden Ausschuß gewählt wird, und gegen dessen Aussprüche eine Berufung nicht stattfindet. -

§ 6. Jeder Aussteller hat die einzusendenden Ausstellungsgegen⸗ stände bis zum 10. Januar bei dem Schriftführer Berlin W, Potsdamer Straße 134 anzumelden.

§ 7. Die Anmeldung*) muß enthalten: a. die genaue Be⸗ zeichnung der Ausstellungsgegenstände nach Art und Anzahl; b. den Schußort**) und den Tag, an welchem das betreffende Wild erlegt ist; c. den Namen des Jagdbesitzers; d. den Namen des Erlegers.

§ 8. Bis zum 15. Januar müssen die Ausstellungs⸗Gegenstände unter der Adresse: 1897 er Deutsche Geweih⸗Ausstellung p. A. Spe⸗ diteur Walter Taeschner⸗Berlin NW., Luisenstraße 15, eingesandt sein. Die Kosten des Hin⸗ und Rücktransports trägt der Aussteller. Platzmiethe wird nicht erhoben.

§ 9. Um Verwechselungen und Vertauschungen vorzubeugen, ist jeder Ausstellungsgegenstand mit einer sicher befestigten Holz⸗ oder edertafel zu versehen, welche ebenso wie Kiste und Deckel den Namen und Wohnort des Fasstellers recht deutlich tragen sollen.

§ 10. Jeder Aussteller erklärt durch Unterzeichnung und Ein⸗ sendung des Anmeldeformulars*) sein Einverständniß mit vorstehendem

Programm. § 11. Besondere Wünsche, auch insofern sich dieselben auf eine gruppenweise Ausstellung eingesandter Gegenstände beziehen, werden

gern entgegengenommen und möglichste Berücksichtigung finden. 111“

2 Anmeldeformulare cfr. §§ 7 und 10 sind unentgeltlich vom Schriftführer zu beziehen.

**) mit dem Zusatz „freie Wildbahn“ oder vier“ circa .... ha groß.

„eingefriedigtes Re⸗

1AX“ vom 15. Dezember 8 Uhr Morgens.

Stationen. Wind. Wetter. lungen.

in ° Celsius

Bar. auf 0Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim. Temperatur

5 ° C. = 40 R.

Gulprenf on,

6 ½ U

755 755 757 749

Belmullet .. Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Haparanda. Hepnrand 15 Cork, Queens⸗ Awn .. Cherbourg E“ 11“ Hamburg . . winemünde Neufahrwasser Memel . . . W” Münster . . . Karlsruhe . . Wiesbaden München .. Chemnitz .. Berlin EE11“ Breslau . . . Nizza ... 746 Wt 745 ¹) Nachts Schnee. Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, das gestern über dem Kanal lag, ist ostsüdostwärts nach Böhmen ö die Witterung von fast ganz Europa eeinflussend. An der westdeutschen Küste wehen frische nordöstliche, überm Kanal starke nordnord⸗ westliche Winde. In Deutschland ist das Wetter trübe und etwas kälter. Fast überall ist Regen oder Schnee gefallen, in erheblicher Menge in den süd⸗

lichen Gebietstheil 5 c 1111“ Deutsche Seewarte.

WNW 1 wolkig SW 1 wolkig OSO L2 wolkenlos NNO L2wolkig 742 ONO 4 Schnee 769 NO 2 Schnee 767 OSO 2Schnee

NW heiter NW wolkig NO bedeckt NO bedeckt 747 NO bedeckt 747 ONO bedeckt 747 S 746 SO

750 WNW 745 744 744 744 744 745 744 744

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11 ——

Teja.

758 nfang 7 ½ Uhr.

752 750

750 Ohne Liebe.

Nebel bedeckt

Nebel bedeckt Regen bedeckt Schnee Nebel Schnee¹)) bedeckt 1 bedeckt wolkig bedeckt

0=-—S=WVOVBVOSe8SESCS=SXSeNSSDr

3 Uhr:

b

SbesmsSbolbe catoSen dSe

S08— 5 558

7 ½ Uhr.

als Gast.)

sittliche F Erich Hartleben.

à la patte.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. Mit aufgehobenem Abonnement. Der Ring ibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. 1. Abend: Das Rheingold. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. (Erda: Frau Ernestine ink, vom Stadt⸗Theater in Hamburg, Donner: err Hermann Bachmann, vom Sadt⸗Theater in Nürnberg, Loge: Herr Heinrich Vogl, Königlich Bayerischer Kammersänger, aus München, Alberich: Herr Fritz Friedrichs, als Gäste.) Anfang 8 Uhr. Schauspielhaus. 285. Vorstellung. Abn Seid. 1 Aufzug von Oscar Blumenthal.

Donnerstag:

reitag:

In Scene gesetzt vom Das zweite Gesicht. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oscar Blumenthal. Regisseur Max Grube. 8

Donnerstag: Opernhaus. Der Ring des Nibe⸗ ,2. Abend: Die Walküre in 3 Akten. Von Richard Wagner. (Brünnhilde: aus Christiania, als Gast.

r. Schauspielhaus. Lustspiel in 5 Aufzügen aus dem Ludwig Döczi. Anfang 7 ½ Uhr. 88 8

Deutsches Theater. Mittwoch: Morituri. Fritzchen.

Donnerstag: Die versunkene Glocke. Freitag: Hannele’s Himmelfahrt. Vorher:

Berliner Theater. Mittwoch, Nachmittags Zum ersten Male: Abends 7 ½ Uhr: Renaissance. Donnerstag: Kaiser Heinrich.

Freitag (14 Abonnements⸗Vorstellung): Aschen⸗ rödel. 16 sgellung): h

Lessing- Theater. Mittwoch: Untren. (Jenny Groß.) Hierauf: Das

Donnerstag: College Crampton.

Freitag: Zum ersten Male: Getheilte Liebe. (Amants.) Komödie in 5 Aufzügen von Donnay. e“

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Seh. Mittwoch: Bocksprünge. Schwank in 3 Akten von Paul Benutzung einer fr ordernng.

Donnerstag: Fernand’'s Ehekontrakt. (Un fll Schwank in 3 Feydeau, deutsch von Benno Jacobson.

Neues Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. b Zum Besten des Unterstützungs⸗Fonds der Geno deutscher Bühnenangehöriger. Schauspiel in 4 Akten von von Ernst Brausewetter. Sigmund Lautenburg. ausnahmsweise um 7 Uhr. Gastspiel von Agathe Ullranda. Hierauf: Bocksprünge. Gastspiel Ullranda. Hierauf: Bocksprünge.

Mannigfaltiges.

Am Sonntag Mittag fand die feierliche Eröffnung des neuen Männer⸗Asyls für Obdachlose, welches der „Asyl⸗ verein für Obdachlose“ in der Wiesenstraße errichtet hat, statt. 87 der Feier waren der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. von Boetticher und der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse erschienen. Der Magistrat war durch den Etaclrat— Mugdan, das Stadtverordneten⸗Kollegium durch die beiden Vorsteher Dr. Langerhans und Michelet und zahlreiche Stadtverordnete vertreten. Die Feier fand in der Sammelhalle des neuen Asyls statt. Eingeleitet wurde sie vom Erk'schen Männer⸗ Gesangverein mit Beethoven's Hymne „Die Himmel rühmen“. In der Weihrede gab der Vorsitzende des Asylvereins, Gustav Thölde, einen kurzen Rückblick auf die Entwickelung des Vereins, der, obgleich er mit leeren Händen begonnen, nun schon drei Millkonen Hilflosen Obdach gewährt habe. Zum Schluß der Ansprache übergab Herr Thölde die Anstalt dem Haus⸗ Kurator, Stadtverordneten Singer. Das von dem Baumeister Töbel⸗ mann in Backsteinen erbaute Asyl präsentiert sich, der Beschreibung in der „Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge, von der Ecke der Pank. und Wiesenstraße als eine langgestreckte Baugruppe, die durch den Wasserthurm, den Giebel des 11 und die imposante Haupthalle wirkungsvoll ge⸗ liedert wird und die schlichten Formen holländischer Renaissance eißt. Eine Privatstraße leitet zu dem Portal der geräumigen Sammelhalle. Diese faßt über 400 Personen; in ihr harren die Aufnahmebegehrenden, bis sich um 6 Uhr die Innenräume öffnen. Keiner, der da eine Stätte der Ruhe sucht, wird gefragt, wer er sei, welche Noth ihn hierher ge⸗ trieben; nur sein Alter hat er anzugeben. Der Weg zur Speisehalle führt entweder durch den Waschraum oder die Badehalle. In ersterem stehen Waschvorrichtungen für 60 Personen zur ö „Waschtische aus Eisen mit Schieferplatten, in welche Porzellanbecken eingesenkt sind; Kalt⸗ und Warmwasserspülung ist vorhanden. Der, welcher ein Bad nehmen will gezwungen wird niemand dazu —, giebt seine Kleidung im Auskleidesaal ab. Wäh⸗ rend er im Badesaal weilt, wo 60 Brausebäder mit be⸗ sonderer Vorrichtung zum Waschen der Füße und 20 Wannen bereit stehen, werden die Kleider einer Desinfektion durch heiße Luft unter⸗ zogen und dem Eigenthümer ausgehändigt, sobald er sein Bad ge⸗ nommen. Nun kann er die Speisehalle betreten, die, etwa 50 m lan die Breite eines großen Zimmers besitzt. In zwei Reihen stehen die Eichentische mit bequemen Bänken. Hier wird die Abendsuppe und das Brod (200 g) gereicht; dann können die Leute bis 9 Uhr in der Halle weilen, worauf das elektrische Licht erlischt und jeder sein Lager aufsuchen muß. Dieses findet er in einem der vierzehn Schlafsäle, deren jeder bei einer Grundfläche von 150 qm 50 eiserne mit federndem Drahtnetz und zwei Decken ent⸗ ält. ür entsprechende Lufterneuerung, . ist umsichtig Sorge getragen. Außer einer Maschinenanlage zur Erzeugung des elektrischen Lichts sind Aeccumulatoren vorhanden zur Nacht⸗ und eventuellen Ugthreleustags. falls die Maschine versagen sollte. Selbstverständlich sind die Nebenanlagen nach den neuesten Erfahrungen eingerichtet. Am Morgen entläßt das Asyl seine Gäste, gestärkt durch eine Schale Kaffee und eine Schrippe. Viermal im Monat gewährt es dem Einzelnen seine Gastfreundschaft.

Amtlich wird bekannt Fenach: Gestern Nachmittag 6 Uhr 20 Mi⸗ nuten entgleisten auf Bahnhof Bernau bei der Ausfahrt eines Güterzuges 10 im Zuge laufende Wagen. Beide Hauptgeleise wurden dadurch hespeser Ferfanln sind nicht verletzt, die Betriebs⸗ mittel dagegen t eilweise erheblich beschädigt worden. Der Personen⸗ verkehr wurde zunächst durch Umsteigen aufrecht erhalten; die Sperrung der Geleise wird nur kurze Zeit dauern.

——ÿ—ÿ—ά—ᷣ—ͦ—ÿ——̈—ÿ—ÿ—ÿ—ÿ—ͦ—ͦ—ÿ—ÿÿÿ——

Ober⸗Regisseur Max Grube. Sonnabend: In Scene gesetzt vom Ober⸗ Anfang 7 ½ Uhr Hüttenbesitzer.

reitag, Male: Marrcelle. Viectorien Sardou.

Frau Ellen arbeitet von Paul Lindau.

Anfang

286. Vorstellung. Letzte Liebe. Ungarischen des

Ein Ehrenwort.

8—

Das Ewig⸗Männliche.) hof Zoologischer Anfang 7 ½ Uhr.

1“

oder: Ein Ta 2 Akten von W. S. ritzsche. Musik von A. Sullivan.

Ascheubrödel. itipu.

Linden. Musik von Paul Linke. meister Dahms. Der arrangiert und einstudiert Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Der Mikado. den Linden.

Sonnabend, den Helena. Operette in bach.

1u1“ 1““

von

Oelkrüglein. Anfang

(Georg Engels

Freitag, den 25. Dezember: Der Schmetterling. Willner und Buchbinder.

Maurice

Hirschberger und C. Kraatz, mit anzösischen Idee. Vorher: Die Komödie in 1 Akt von Otto nfang 7 ½ Uhr.

ttwoch: Das no.) Deutsch von

Luard Selby. Darauf:

Akten von Georges 7 ½ Uhr.

häuschen. Goldene Herzen.

Schiffbauerdamm 4 a./5.

Zentral⸗Theater. Alte

enschaft Die Wildente. Henrik Ibsen, deutsch In Scene gesetzt von Die Vorstellung beginnt

a. G. Eine wilde Sache. posse mit Gesang und Tanz W. Mannstädt und Julius Julius Einödshofer.

Barsescu. Donnerstag

von Barsescu.

Agathe

und Wasser

als Legat verma

8

Gastspiel von Agathe Barsescu. UHlranda. Hierauf: Bocksprünge. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:

den 25. Dezember 1896: Zum ersten Schauspiel in 4 Akten von Für die deutsch

Schiller⸗Theater. Mittwoch, Abends Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein Wintermärchen.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ Garten.) Mittwoch: Gräfin Lea.

AZTheater Unter den Linden. Behrenstr. 5/57. Direktion: Julius *r 6 Mittwoch: Der Mikado,

in Burleske Operette in Gilbert, deutsch von Julius

apellmeister Korolanvi. Hierauf Balletphantasie von Benno Jacobson. Dirigent: choreograp reco Poggiolesi.

Hierauf: Unter

19. Dezember: 3 Akten von Jacques Offen⸗

Zum ersten Male: Operette in 3 Akten von Musik von Weinberger.

Thalia-Thenter (vorm. Adolph Ernst⸗Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Mi Wetterhäuschen. Musikalisches Genrebild von Hermann Hirschel. Musik von Bertram schütz) 8 - Goldene Herzen. Schwank in 4 Akten von C. Karlweis. Anfang ess

Donnerstag und folgende Tage: Das Wetter⸗

Jakobstraße 30.

Direktion: Richard Schultz. Mittwoch: Emil Thomas Große Ausstattungs⸗ in 6 Bildern von reund. Musik von Anfang 7 ¼ Uhr.

die folgenden Tage: Eine wilde

Große Beunruhigung hat im Stadttheil Moabit eine a

abend Nachmittag erfolgte Explosion im Kaboratorin nsonr⸗ Chemikers Georg Isaak (Spenerstraße 13 hervorgerufen, welch der Genannte und drei seiner zur Zeit im Laboratorium befindlichen Gehilfen, der Monteur Krüger aus Wurzen und die Arbeiter Muhft und Werner, zum Opfer fielen. Der Unglücksfall geschah, wit Felige Blätter melden, durch die Explosion eines unter hohem Druck mit Acetylengas gefüllten Behälters, 8 sich der Inhaber des Laboratoriums zur Fhha eines neuen Lichtes bediente; doch ist die eigentliche Ursache, welche die Katastrophe berbeiführte, nicht bekannt. Die Gewalt des Schlages hat im Innern des La große Verwüstungen angerichtet. Die Leichen der vier Verunglückten waren zerstückelt und bis zur Unkenntlichkeit entstellt.

Zum Weihnachtsfest läßt der Verlag von Otto Maier in Ravensburg einen reich illustrierten Katalog über Gesell— schafts⸗ und Beschäftigungsspiele erscheinen, auf welchen Eltern und Jugendfreunde, denen ein Mentor bei der Auswahl ge⸗ eigneter Festgeschenke für Knaben und Maͤdchen erwünscht ist, hiermit aufmerksam gemacht seien. Die Maier'schen (sog. Ravensburger) Spiele sind nach pädagogischen Grundsätzen ersonnen, geschmackvoll ausgestattet (namentlich der bildliche Theil der Spiele verräth sichtlich die Künstlerhand) und dem jugendlichen Verständniß und Gemüth ge⸗ schickt angepaßt. Der mit zahlreichen Illustrationen und Urtheilen ausgestattete Katalog wird von dem genannten Verlage auf Wunsch gratis und franko verschickt.

„Armee⸗Abreiß⸗Kalender des für das Jahr 1897.“ X. Jahrgang. Lieutenant z. D. H. von Below. Verlag von Karl Siegismund in Berlin W. Dieser gefällig ausgestattete Kalender enthält auf jedem Blatt Angaben über Geburtstage europäischer Regenten ꝛc., Erinnerungen an Kriegsthaten der Armee mit Bezeichnung der dabei betheiligten Truppen ꝛc.. Der Kalender eignet 8 vorzüglich für militärische Dienst⸗ räume, wird aber auch dem Schreibtisch des Offiziers als schneller und zuverlässiger Rathgeber sich nützlich erweisen.

Leipzig, 14. Dezember. Wie das „Leipz. Tageblatt“ erfährt, hat der am 5. d. M. verstorbene Rentier S. Hugo Rolffs in Mülheim a. Rh. dem Zentralvorstand des Gustavp⸗Adolf⸗ Vereins sein . Vermögen im Betrage von 300 000

Deutschen Soldatenhortes Herausgegeben von General⸗

„Paris, 15. Dezember. „W. T. B.“ meldet: Prinz Arenberg, räsident der Suez⸗Kompagnie, ist nach Egypten abgereist behufs örderung des Projekts, in Port Said ein Kolossal⸗Statue ür Lesseps zu errichten. 8 Stockholm, 14. Dezember. In Laurvik (Norwegen) wurde heute früh um etwa 9 Uhr ein Erdbeben in der Richtung von Osten nach Westen verspürt. In Karlstadt (Schweden) wurden gestern früh etwa um 8 ½ Uhr zwei auf einanderfolgende, außer⸗ starke Erderschütterungen in der Richtung von Süd⸗ west nach Nordost wahrgenommen, welche etwa 20 Sekunden dauerten. Häuser und Hausgeräthe schwankten. Das Erdbeben wurde auch an anderen Stellen der Provinz verspürt; ein starkes Gepolter ging hier den Stößen voraus. 14““

111“

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.) 8

Konzerte.

Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert.

Mittwoch: Beethoven⸗Feier. Ouverture „Leonore III“. Violin⸗Konzert (Herr Schmidt⸗ Reineke). „Septett“ (mit mehrfacher Besetzung der Streichinstrumente). Symphonie Nr. 5, Cmoll.

Bühne be⸗

v1“

8 Uhr:

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marianne Pütter mit Hrn. Amts⸗

1 richter Dr. jur. Arthur Schroeder (Neisse O.⸗S. Ober⸗Glogau). Frl. Nina Netter mit Hrn. Fabrikbesitzer William Leibholz (Berlin Fürsten⸗ walde b. Berlin). Vally Freiin von Reitzen⸗ stein mit Hrn. Regierungs⸗Referendar und Lieut. d. R. Grafen Kurt Strachwitz von Groß⸗Zauche und Camminetz (Pawlowitz —Gleiwitz). Frl. Eva Mittelhaus mit Hrn. Referendar Dr. jur. Johannes Giesel (Breslau).

Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Assessor Friedrich Rogge mit Frl. Hildegard Anders (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrath Carl von Davier (Gardelegen). Hrn. Ingenieur Fäörster (Brandenburg a. H.). Hrn. Pastor G. Rey⸗ mann (Neustettin) Eine Tochter: 22. Privatdozent Dr. Heffter (Leipzig). Hrn. Pre⸗ diger Paulus Schmidt (Berlin). Hrn. Horst von Platen (Tengen).

Gestorben: Fr. Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsident Auguste Becher, geb. Deinhard, verw. gew. Hammer (Frankfurt a. M.). Hr. Rittergutsbesitzer Robert Boltz (Kroexen b. Marienwerder i. Pr.). Hr. Hauptmann Alexander von Groͤling 8e Hr. Rittergutsbesitzer Edmund

ulius Wilhelm Frhr. von Massenbach ens schen). Hr. Gutsbesitzer Eduard Schidlowski⸗ Güldenboden (Ponarien). Hr. Regierungs⸗ Baumeister ga. D. Ottomar Kaplick (Berlin). Hr. Erster Staatsanwalt a. D. Ewald Martins (Breslau). Verw. Fr. Ober⸗Amtmann Leo⸗ poldine Arnoldt, geb. Haßford, vereh. gew. Stabenow (Wiesbaden). Hr. Senator Horne⸗ mann (Hannover). Hr. Hans von Euer b⸗

Dirigent: Herr : Unter den

5 Kapell⸗ ische Theil

Die schöne

(Weather or Adrian Roß.

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen 3 (einschließlich Börsen⸗Beilage), 8

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des vfern.

lichen g. Ir (Kommanditgesellschaften 2

Aktien und Aktiengesellschaften) für die W vom 7. bis 12. Dezember 1896.

boratoriumg

1“ Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe⸗ scheine der Stadt Oschersleben im Betrage von 500 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem der Magistrat der Stadt Oschersleben in Ueberein⸗ stimmung mit den Beschlüssen der dortigen Stadtverordneten Ver⸗ sammlung vom 26. April/30. Juni 1893, 5./7. September 1894, 15. März 1895 und 31. Juli 1896 beschlossen hat, die zur Aus führung von Straßen⸗ und Schulbauten, zur Errichtung eines Kranken⸗ hauses und zur Straßenkanalisation erforderlichen Mittel im Wege zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der städtischen Behörden,

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen

versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im

Betrage von 500 000 gusstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 500 000 ℳ, in Buchstaben: „Fünfhundert tausend Mark“, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung ertheilen.

Die Anleihescheine sind in folgenden Abschnitten:

8 100 000 zu 1000

100 000 zu 500

150 000 zu 300

1 50 000 zu 200

zusammen 500 000

nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach den festgestellten Tilgungsplänen mittels Verloosung jährlich vom 1. April 1898 ab zu einem Betrage von 317 500 mit wenigstens drei Prozent und zu einem Betrage von 182 500 mit wenigstens zwei Prozent des genannten Betrags, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen.

Die Ertheilung der Genehmigung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, 82 jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervor⸗ gegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nach⸗ weise der Uebertragung des Eigenthums veip tichte zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen. b .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Plön, den 23. November 1896. (L. S.) Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Recke.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. der Stadt Oschersleben

Anleiheschein . Fe. über

te Ausgabe, Buchstabe . .. Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 23. November 1896 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magde⸗ burg vom .. ten 189.. Nr. Seite ... . und Gesetz⸗Sammlung für 189 . . Seite .. . laufende Nr. . . .. ).

Auf Grund der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks

Magdeburg genehmigten Beschlüsse des Magistrats und der Stadt⸗

verordneten⸗Versammlung zu Oschersleben vom 26. April/30. Juni 1893, 5./7. September 1894, 15. März 1895 und 31. Juli 1896 wegen Aufnahme einer Schuld von 500 000 bekennt sich der Magistrat der Stadt Oschersleben namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschrei⸗ bung zu einer Darlehnsschuld von

Stadt baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent

jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 500 000 erfolgt

nach Maßgabe der genehmigten Tilgungspläne mittels Verloosung

der Anleihescheine in den Jahren 1898 bis spätestens 1935 einschließlich

aus einem Tilgungsstocke, welcher für den Kapitalsbetrag von 317 500 mit wenigstens drei Prozent und für den Restbetrag von 182 500 mit wenigstens zwei Prozent des genannten Betrags jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Juli jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs⸗ stock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu. 8 b

Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihe cheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und 2 eträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Magdeburg, dem Kreisblatte für den Kreis Oschersleben und der „Bodezeitung“ für die Kreise Oschersleben, Wanzleben, Aschersleben, Neuhaldensleben und Ballenstedt. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in Magde⸗ burg ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von hante an gerechnet, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Anleihe⸗ scheins bei der Stabtkaße zu Oschersleben, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurück⸗ zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 1

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie Elig. geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der

adt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung perlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 ff. der ivilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83) bezw. nach § 20 des Ausführungsgesetzes Er kutschen Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verlährungsfrist der Betrag der angemeldeten und

Mark, welche an die

Berlin, Dienstag, den 15. Dezember

8

8

12 nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt n.

Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum Ffcblusse des Jahres ... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine ; für ze njährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Oschers⸗ leben gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändi⸗ ung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des nleihescheins, so⸗ ern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherung der hierdurch 16 Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Oschersleben, den . . ten

Der Magistrat. 3 Arühferscetsten,

Anmerkung: Die nleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistrats⸗ mitgliedes mit dem Siegel des Magistrats zu versehen.

Provinz Sachsen. Riegierungsbezirk Magdeburg. Zinsschein

Reihe zu dem Anleihescheine der Stadt Oschersleben . . . . . te Aus abe, Buchstabe .. . . N. . üb zu 3 ½ % Zinsen

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (bezw. 1. Oktober) 18 . ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom . . ten bis.. ten . mit.. Mark. HPf. bei der Stadtkasse zu Oschersleben.

Oschersleben, den .. ten

Der Magistrat.

Dieser Zinsschein ist üngü tig, wenn dessen Geldbetrag 83 innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung: Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Anweisun 8 zum Anleihescheine der Stadt Oschersleben

..te Ausgabe, Buchstabe Nr.. über. . Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die .. te Reihe von Binsscheinen für die zehn Jahre 18.. bis 19 . bei der Stadtkasse zu Oschersleben, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird.

Oschersleben, den. . ten 3

Der Magistrat. (Unterschriften.) 8 1

Anmerkung: Die Namenzunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: .

... ter Zinsschein. ter Zinsschein.

Anweisung.

Deutscher Reichstag. 8

146. Sitzung vom 14. Dezember 1896, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, Seeees Abänderung und Er⸗ gänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der trafprozeßordnung.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet. nder sion erhält nach dem Abg. Spahn (Zentr.) ort der

Abg. Dr. von Buchka (d. kons.): In der Kommission hatte die Vorlage große Aussicht, zu stande zu kommen. Aber es scheint jetzt, daß wir die Vorlage zu Grabe tragen werden. Das Plenum ist weit über die Beschlüsse der Kommission hinausgegangen, und dadurch ist eine Mißgeburt entstanden, deren Beseitigung dringend nothwendig ist. Zwei Fragen werden immer wiederkehren: Die Wiedereinführung der Berufung und die Entschädigung Verurtheilter. Die Berufung ist eine nothwendige Forderung der erechtigkeit, weil der Angeklagte zum ersten Male vor der Strafkammer eine autoritative Aufklärung über die Auffassung seiner That von dem Gerichte erhält. Erst von diesem Augenblick an kann er sich gegen das Urtheil wehren. Die Berufung vermag allerdings eine fehlerhafte erste Instanz nicht zu ersetzen; ich bestreite aber, daß die erste Instanz in der 88 schlagenen Ausgestaltung eine fehlerhafte ist. Die Frage der Be⸗ setzung der Strafkammern wird ja wohl das Entscheidende sein für das Schicksal der Vorlage. Der größte Theil meiner Freunde wird für die Besetzung der Strafkammern mit drei Richtern stimmen. Die ZZIö“ ist nicht bloß dazu da, sahen den Staatsanwalt Schutz zu schaffen, sondern um die Wahrheit zu ermitteln. Die Garantie ist auch bei einem Drei⸗Richter⸗Kollegium vorhanden, trotz alledem, was von der linken Seite behauptet ist. Wer will behaup⸗ ten, daß ein von drei Richtern gefundenes Urtheil ein falsches ist? Der Vorschlag des Herrn Schmidt⸗Warburg, die Straf⸗ kammern mit vier Richtern zu besetzen, ist auch nicht annehmbar. Gegen ihn sprechen dieselben rechtspolitischen und finanzpolitischen Gründe, welche die Regierung gegen die Besetzung mit fünf Richtern vorgebracht hat. Die Zulassung der Assessoren zu den Strafkammern zur Aushilfe, nicht als regelmäßige Vertretung festangestellter Richter, muß im Interesse der Justizpflege 15 gestattet sein so⸗ wohl zur Ausbildung der Assessoren als auch zur Verhütung von Verschleppungen. Es ist möglich, daß jemand, der freigesprochen ist, weil seine Schuld nicht zu erweisen ist, vollständig unschuldig ist; aber deswegen kann man noch nicht allen denen, welche freige⸗ sprochen sind, eine Entschädigung gewähren, weil doch unter ihnen auch Schuldige sein könnten, deren Schuld nur nicht erwiesen werden kann. Redner schließt mit dem Ausdruck des Bedauerns darüber, daß die Vorlage, welche so viele Arbeit in Anspruch ge⸗ nommen habe, nicht zu stande kommen werde, weil der Reichstag sich

das

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und

297.

niglich Preußisch

den festen und bestimmten Erklärungen der verbündeten Regierungen nicht fügen wolle.

Abg. Bassermann (nl.): Wir würden es sehr bedauern, wenn eine Einigung über dieses Gesetz nicht zu stande käme. Was unsere Stellungnahme zu den einzelnen anbelangt, so sind wir verschiedener Meinung, namentli darüber, ob das Richter⸗ kollegium erster Instanz aus drei oder fünf Richtern bestehen soll, ob und in welchem Umfange Assessoren als Berufsrichter zugelassen werden sollen, und ob die Berufungen besser den Landgerichten oder den Seeene g übertragen werden sollen. Wenn in der zweiten Instanz darauf hingewiesen worden ist, daß die Berufung sich mit dem Grundsatz der Oeffentlichkeit und Unmittelbarkeit nicht vertrage, so kann ich dies nicht anerkennen, da die Beweisaufnahme ja wieder⸗ holt wird; es wird eine Wiederholung der Zeugenaussagen möglich sein. Das Verfahren ist auch billiger, wenn die Berufung den Land⸗ erichten überwiesen würde. Wenn wir den Antrag Schmidt⸗

arburg aäufrecht erhalten, ist der Angeklagte in der La e, die Wiederholung der Beweisaufnahme zu beantragen und Ein⸗ sprache zu erheben, daß nur das Protokoll der ersten Instanz verlesen werde. Er kann auch die Vorladung neuer Zeugen beantragen. Außerdem ist anzunehmen, daß auch in der zweiten Instanz ein Ver⸗ theidiger vorhanden sein wird, der prüfen kann, inwieweit eine Wiederholung des Beweisverfahrens nothwendig ist. Bei den Schöffengerichten haben wir die Erfahrung gemacht, daß unnöthige Beweisaufnahmen nicht stattfinden und daß der Vertheidiger mit der Verlesung des Protokolls sich begnügt, wenn er glaubt, daß die Zeugenaussagen genau aufgenommen sind. Auch der Einwand, daß die Zeugenausfagen in zweiter Instanz an Frische und Zuverlässigkeit verlieren würden, ist nicht stichhaltig. Fassen wir ins Auge, wie das Verfahren in der ersten Instanz sich abspielt. Es ist klar, daß die deutsche Justiz viel langsamer arbeitet als die anderer Staaten. Die Sachen bleiben vielfach monatelang beim Staats⸗ anwalt, ehe sich der Untersuchungsrichter damit beschäftigt. Die Untersuchungsrichter sind ebenfalls überlastet. Bei uns im Süden haben sie auch noch die Geschäfte der Zivilkammern zu besorgen. Ebenso sind die Strafkammern selbst überlastet. Diese Uebelstände sind von juristischen Autoritäten längst gefühlt und gerügt worden; ie haben ein Ueberwuchern des Hilfsrichterthums und der ssessorenwirthschaft zur Folge. Die Strafkammersachen würden viel schneller erledigt werden, wenn die Richter nicht überlastet wären. In der ersten Instanz ist in vielen Fällen eine vollständig er⸗ schöpfende Klarstellung garnicht möglich. Manche Zeugen, die in erster Instanz ganz positive Angaben gemacht haben, werden stußig, und nachdem sie sich genauer orientiert haben, sind sie unter Um⸗ ständen in der Lage, in der zweiten Instanz Aussagen zu machen, die ihre Aussagen in der ersten Instanz bedeutend abschmwächen und trotzdem der objektiven Wahrheit viel mehr entsprechen. Das Volk wird nie verstehen, daß derjenige, der heute in eine Bagatelle ver⸗ wickelt ist, wenn er z. B. eine Ohrfeige gegeben hat, in zweiter Instanz Recht suchen kann, und daß sogar durch drei Instanzen prozessieren kann, während da, wo es si

um die Freiheit und andere hohe Güter handelt, nur eine Instanz

entscheiden soll. Bei der Ueberlastung der Strafkammern ist eine zu⸗ verlässige Rechtsprechung absolut nicht gewährleistet. Das liegt in der menschlichen Natur. Die Spannkraft des 1. muß sich infolge der Nervenerregung erschöpfen, und die Beisitzer können längeren Verhandlungen nicht mit voller Aufmerksamkeit folgen. Das ist eine Erfahrung aller alten Richter. Die erste Instanz darf aber nicht so eingerichtet werden, daß wesentliche Garantien zum Schutz des Angeklagten beseitigt werden. Infolge dessen nehme ich z

den betreffenden Bestimmungen der Regierungsvorlage einen ab lehnenden Standpunkt ein. Dem Antrag Rembold aus de zweiten Lesung, das Laienelement zu den Strafkammern heranzuziehen, um Kosten zu sparen, stehe ich freundlich gegenüber, weil er die Möglichkeit bietet, das Fünfrichterkollegium beizubehalten. Ich für meine Person spreche mich unbedingt für das Fünfrichterkolleguum aus. Es ist mir von älteren Richtern, von Vorsitzenden, die 20 bis 30 Jahre eine Straf⸗ kammer geleitet haben, versichert worden, daß bei einem Dreirichter⸗ kollegium in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle der Vorsitzende den Ausschlag giebt. Das liegt auch in der menschlichen Natur. Er wird zwei oder wenigstens einen der Richter zu seiner Ansicht herüberziehen. Nun hat der preußische Justiz⸗Minister in der zweiten Lesung zwei Bedenken gegen die Fünfrichterzahl hervorgehoben: einerseits die finanzielle Frage, daß für Preußen ½ Million mehr auszugeben sei. Das ist aber kein Bedenken, das uns veranlassen könnte, davon Abstand zu nehmen; denn für 2. Million ist eine gute Rechtsprechung wohl nicht zu theuer erkauft. Man hat ja seitens der Justizverwaltung gesagt, die Landgerichte könnten nicht vollauf beschäftigt werden, man müßte ihr Gebiet vergrößern, wie man es schon gethan hat. Zur Frage der Hilfsrichter nehme ich im wesentlichen auch einen ab⸗ ehnenden Standpunkt ein. Nur ständig angestellte Richter, nicht Assessoren sollten zu Strafkammerrichtern verwendet werden. J

halte das zweifellos für das allein Richtige. Denn man sucht do

von Anfang an eine Garantie für eine gute Rechtsprechung darin,

daß man nur unabsetzbare und unversetzbare Richter in den Land⸗

Das werden

als

Mindeste, regelmäßige

was verlangt

erichten beschäftigt. 2 Vertreter

muß, wäre, daß r. 3 Umständen Assessoren zugelassen werden können. Daß man im Süden, z. B. in Baden, ohne Hilfsrichter aus⸗ kommen kann, liegt daran, daß bei uns die einzelnen Kräfte nicht so

überlastet sind, daß nicht Vertretung der Richter durch Richter möglich die Vertretung der Richter nicht durch Hilfsrichter, sondern durch Mitglieder desselben

wäre. Bei Erkrankungen erfolgt im Süden Kollegiums, weil die Richter nicht so belastet sind, wie es in 293 theilweise der Fall ist. Aus der Statistik ergiebt sich, daß auch für Preußen eine Aenderung möglich ist. Was die Kompetenz der Schwurgerichte betrifft, so bin ich für meine Person ein warmer Anhänger derselben; ich gkaube, daß sie im Volksbewußtsein als eine durchaus nothwendige und nützliche Institution betrachtet werden. Aber andererseits müssen ge von solchen Verbrechen entlastet werden, die ihrer ganzen Natur nach nicht zur Zuständigkeit der Schwurgerichte gehören. Wenn der Meineid den Strafkammern zugewiesen würde, hätte ich nichts dagegen; aber nicht deshalb, weil jetzt ein zu hoher Prozentsatz von Freisprüchen erfolgt. Der Stoff ist schwieri es müssen so viele Vorlesungen aus Akten erfolgen, d die Geschworenen häufig nicht folgen können. Beim Meineid sin 40 % Freisprechungen erfolgt, sodaß also zu befürchten ist, daß häufig Schuldige freigesprochen werden. r1893 sind 847 Angeklagte ver⸗ urtheilt, 535 freigesprochen; das ist etwas weniger als 40 %. Vor den Strafkammern ergiebt sich folgendes interessante Bild: Wegen fahrlässigen falschen Eides 486 Verurtheilungen und 335 herore henen; also vor gelehrten Richtern mehr als 40 % Freisprechungen; bei Verleitung zum Meineid wurden 309 verurtheilt, 294 frei⸗ lesprochen, also ca. 50 % Freisprechungen bei gelehrten Richtern; hei an Eidesstatt 29 verurtheilt, 30 freigesprochen, also mehr als 50 % bei gelehrten Richtern freigesprochen. Das spricht auch gegen die Auffassung des Abg. Lenzmann, daß sich hier ein Unter⸗ schied in der Anschauung der Laien⸗ und gelehrten Richter ergiebt. Die hohe Zahl der Freisprechungen ergiebt sich aus der Schwierigkeit der Materie und daraus, daß hierbei vielfach falsche Anschuldigungen vorliegen. Wenn aber nachgewiesen 89 daß der Prozentsatz

anderen Eidesdelikten bei gelehrten Richtern höher ist, dann

in der zweiten Instanz

jemand im Zivilprozeßwege

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