1896 / 301 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

gütiges Interesse zuzuwenden und dasselbe durch Leistung von Bei⸗ trägen*²) zu fördern. November 1896. Das Comit

für Errichtung eines General Ludwig von der Tann⸗Denkmals in Tann im Rhöngebirge: 1.- von Asch, General⸗Lieutenant und Kriegs⸗Minister München. Ober Präsident Cassel. Graß Clairon d'Haussonville, Regierungs⸗Präsident Cassel. von Marcard, Königlicher Land⸗ rath Gersfeld. Graf von Reventlow⸗Altenhof auf Altenhof bei Eckernförde. K. Tanera, Hauptmann a. D. Berlin. C. Büll, Vorsitzender des Vororts der Schleswig⸗ ö Landeskampf⸗ genossenschaft von 1848/51 Kiel. Dr. Schneider, Sanitäts⸗Rath Fulda. Dr. Wesener, Professor Fulda. 1 Der geschäftsführende Ausschuß in Tann: Wagner, Stadtvorsteher, Vorsitzender. Baumann, Oberpfarrer, stell⸗ vertretender Vorsitzender. Adelung, Apotheker, Schriftführer. Simon, Stadtkämmerer, Schatzmeister. Wi 8 Deputirter, stellvertretender atzmeister.“ *) Geldsendungen wolle man an den Schatzmeister, Herrn Ed. Simon in Tann a. d. Rhön adressieren.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten erstattete der Stadtverordnete Mommsen namens des Ausschusses Bericht über die Vorlage, betreffend Normativbestimmungen für die Besoldung der Angestellten der städtischen Werke. Er empfahl der Versammlung folgende Beschlußfassung: „1) Die Versammlung ist damit einver⸗ standen, daß die Besoldung der bei den städtischen Werken, den Riesel⸗ feldern und der Hauptkasse der städtischen Werke mit Pensionsberechtigung Angestellten nach Maßgabe der Normal⸗Besoldungspläne geregelt wird und die hiernach erforderlichen Beträge in die einzelnen Werks⸗Etats für 1. April 1897/98 eingestellt werden. 2) Die Versammlung er⸗ sucht den Magistrat um seine Zustimmung zu nachfolgenden Be⸗ schlüssen: a. Die pensionsberechtigten Stellen der Bureau,⸗, Kassen⸗ und Unterbeamten bei den städlischen Werken und deren Hauptkasse werden künftig bei eintretenden Vakanzen durch Gemeindebeamte be⸗ setzt, deren Besoldung sich nach den für dieselben festgesetzten Grund⸗

sätzen regelt. b. Den zur Zeit bei den städtischen Werken und deren Hauptkasse mit Pensionsberechtigung angestellten Bureau⸗, Kassen⸗ und nterbeamten wird die Eigenschaft als Gemeindebeamte im Sinne des § 56 Nr. 6 der Städteordnung beigelegt. c. In Betreff der jetzt Angestellten dieser Kategorien sind bezüglich der Besoldung die vom Magistrat vorgelegten, von der Versammlung genehmigten Normal⸗Besoldungspläne maßgebend. 3) Die Versammlung ersucht ferner den Magistrat, ihr eine vchaße zugehen zu lassen, durch welche diejenigen Stellen im Normal Besoldungsplane für die bei den städtischen Werken ꝛc. Angestellten festgesetzt werden, für welche eine höhere, durch staatliche Prüfung abgeschlossene technische Vorbildung bei Neuein⸗ stellungen gefordert werden soll.“ Der Stadtverordnete Meyer beantragte die Streichung des Ausschußantrages ad 2 unter b, während der Steadtverordnete Dinse zum Ausschußantrage unter 3 die Streichung der Worte „durch staatliche Prüfung abgeschlossene“ (technische Vor⸗ bildung) vorschlug. Die Versammlung genehmigte mit den 888 genannten⸗beiden Modifikationen den Antrag des Ausschusses. Es folgte der Bericht des Stadtverordneten Wilh. Gericke über die Magistratsvorlage, betreffend die Errichtung zweier Armenämter. Der Berichterstatter empfahl der Versammlung folgende Beschlußfassung:

„Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß nach Maßgabe des Gemeindebeschlusses, betreffend die Errichtung von Armenämtern, spätestens am 1. April 1897 in den Grenzen der Standesamtsbezirke XIIa, b nd XIII zwei Armenämter errichtet werden. Gleichzeitig ersucht ie Versammlung den Magistrat: 1) um eine Vorlage zur Kerbei⸗ führung eines Gemeindebeschlussee, wonach für jede Armenkommission eine Anzahl in den betreffenden Armenkommissionsbezirken wohnender Frauen zur Mitwirkung zuzuziehen ist; 2) mit ihr in gemischter Depu⸗ ation darüber zu berathen, ob und wie weit es nothwendig erscheint, eine anderweite Regelung, betreffend das Maß der von der Armenverwaltung zu gewährenden Baarunterstützungen, vorzunehmen; 3) eine Reform des Auszahlungswesens der Almosen und Pflegegelder anzustreben.“ Hierzu lag eine große An⸗ ahl von Anträgen vsr, welche die Mitwirkung der Frauen in den rmenkommissionen nur „nach Möglichkeit“ oder „falls diesbezügliche Wünsche der betreffenden Armenkommissionen vorliegen“, verlangten. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Stadtverordneten Singer,

Sachs II., Dr. Gerstenberg, Dr. Friedemann, Cassel und Bergemann, sowie der Stadtrath Tourbié betheiligten, gelangte in namentlicher Abstimmung, unter Ablehnung sämmtlicher Abänderungsvorschläge, der Antrag des Ausschusses mit 59 gegen 39 Stimmen zur An⸗ nahme. Nach einem Bericht des Stadtverordneten Heil⸗ mann ermächtigte die Versammlung ferner den Magistrat zum Verkauf des Grundstücks Friedrichstraße 104 a (Ecke Weidendamm) zu einem Preise von 710 000 Zugleich ertheilte die Versammlung dem Magistrat die 8b die zur Verbreiterung der Friedrich⸗ straße von dem Grundstücke Nr. 104 erforderliche Fläche nöthigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben. Mit der Abänderung der Usstea der Schönhauser und der Pappel⸗Allee längs der Grund⸗ tücke Schönhauser Allee Nr. 45 a, 46 und 462 erklärte sich die Ver⸗ sammlung einverstanden. Zum Schluß beschloß die Versammlung, die Berathung der Vorlage, betreffend die Neueintheilung der Ge⸗ meinde⸗Wahlbezirke, bis nach Neujahr zu vertagen.

Die Schlußstrecee der elektrischen Stadtbahn Nollendorf⸗ Platz Zoologischer Garten ist nunmehr, nachdem Allerhöchsterseits dem abgeänderten Projekt der Ueberführung der Stadtbahn über den Kurfürstendamm die Zustimmung ertheilt worden ist, vom Königlichen Polizei⸗Präsidium genehmigt worden. Auf der bereits in Angriff ge⸗ nommenen Strecke Hallesches Thor —Kottbuser Thor hofft man in der nächsten Woche die letzten Regulierungsarbeiten beenden zu können.

Auf Beschluß des geschäftsführenden Ausschusses der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung 1896 sollen alle diejenigen Lotterie⸗ gewinne, welche im Besitz der Ausstellungsleitung verblieben und nicht abgeholt worden sind, mit 33 ½ % Ermäßigung verkauft werden. Die Gegenstände, welche einen Gesammtwerth von ca. 50 000 haben, sind im Hause Zimmerstraße 34 part., im Quergebäude, zum Verkauf ausgestellt und mit angehefteten festen Preisen versehen. Der Verkauf findet von früh 9 Uhr bis zum Dunkelwerden statt.

Das Adreß buch für Berlin und Vororte, Jahrgang 1897 (Verlag von August Scherl), ist soeben zur Ausgabe gelangt. Der neue Jahrgang zeichnet sich durch eine größere Reichhaltigteit des Inhalts sowie durch eine Reihe wesentlicher Neueinrichtungen aus. Die Einwohner der sämmtlichen 25 Vororte, die das Adreßbuch auf⸗ enommen hat, sind zum ersten Male dem Einwohnernachweis von Perlin einverleibt, sodaß in diesem Theile nicht nur die Einwohner der Reichshauptstadt selbst, sondern auch die Einwohner der sämmtlichen Vororte aufgefunden werden. Den Adressen der Vorortsbewohner, deren Wohnung politisch und postalisch zu verschiedenen Gemeinden zählt, ist die Angabe der postalischen Bestellbezirke hinzugefügt. Neu eingerichtet ist bei jedem einzelnen der Vororte ein vollständiger Handels⸗ und Gewerbetheil, der die Handel⸗ und Gewerbetreibenden der Vororte in derselben übersichtlichen An⸗ ordnung und Vollständigkeit aufführt, wie dies für die Berliner Hne und Gewerbetreibenden in dem entsprechenden Theil von

erlin der Fall ist. Das Sachregister ist wesentlich vervollständigt Abschnitt ein besonderes beigefügt. Im Inter⸗ größeren Deutlichkeit des Drucks sind in Jahrgan die Namen des Einwohnertheils in fetter Schrift gedruckt und die handelsgerichtlich eingetragenen Firmen durch fetten lateinischen Druck kenntlich gemacht. Als Beilage dient der praktische Maraun'sche Verkehrsplan von Berlin und seinen Vororten. Die einbändige Ausgabe wird Vorbestellern zum Preise von 6 ℳ, die elegant gebundene zweibändige zum Preise von 8 abgegeben; für nicht vorbestellte Exemplare erhöht sich der Preis um 2 In der Haupt⸗Expedition des „Berliner Lokal⸗Anzeigers“, Zimmerstraße 40/41, kann das Adreßbuch heute und morgen von 9 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags in Empfang genommen werden; von Montag, den 21. d. M., ab erfolgt die Zustellung des⸗ selben durch die Packetfahrt⸗Gesellschaft, Ritterstraße 98/99.

Das dieswinterliche Ballfest des „Vereins Berliner Kauf⸗ leute und Industrieller“ findet am Sonnabend, den 9. Januar 1897, in e des vormals Kroll'schen Etablissements statt. Der Vorstand macht dies mit dem Bemerken bekannt, daß Anmeidungen nur bis zum 28. Dezember d. J. berücksichtigt werden

können.

Vereine behandelnden

und dem die Namenregister derselben

alphabetisches esse einer dem neuen

Wetterbericht vom 18. Dezember, 8 Uhr Morgens.

haus.

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50 C. = 40 R.

Wetter. Wagner.

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sang 7 ½ Uhr.

188. der Teufel.

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754 heiter 749 halb bed. 751 wolkig 751 bedeckt 753 0 3 bedeckt 754 Dunst 755 Dunst 751 bedeckt ) 750 Nebel 75² halb bed. 752 3 bedeckt 753 ill bedeckt 753 halb bed. 756 wolkenlos 755 heiter ²) 758 Nebel 757 Dunst

2 Regen

Hamburg. Swinemünde Neufahrwasser Nemel EF1 Künster . .. rarlsruhe .. Wiesbaden. München Chemnitz .. Berlin . . Wien .. Breslau . . Si dAlr.. EE 1I“ Regen Triest. 2758 OSO L bbedeckt

¹) Nachts viel Schnee. ²) Reif. Uebersicht der Witterung.

Depressionen liegen über der Biscayasee, der Nordsee und dem Bottnischen Busen, während der Luftdruck über Nordwest⸗ und Südost⸗Europa am höchsten ist. Dabei ist das Barometer über Frank⸗ reich stark gefallen, sodaß die erstgenannte Depression wahrscheinlich nach dem Mittelmeere ffortschreiten wird. In Deutschland ist das Wetter ruhig, trübe und kalt; nur Memel ist am Morgen noch frost⸗ frei, dagegen meldet München 10, Chemnitz 1 rad unter Null. Fortdauer wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

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Guckerl. als Gast.)

burg.

Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗ Mit aufgehobenem Abonnement. Der Ring

des Nibelungen. r. 3. Abend: Siegfried in 3 Akten. Diri⸗ gent: Kapellmeister Weingartner. Wilhelm Grüning, vom Stadt⸗CTheater in Hamburg, Brünnhilde: Frau Ellen Gulbranson, aus Christiania, Erda: Frau Ernestine Heink, vom Stadt⸗Theater in eburg, Alberich: Herr Fritz Friedrichs, als Gäste.) AUnfang 6 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 288. Vorstellung. Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Adolf L'Arronge. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. An⸗

onntag: Opernhaus. 250. Vorstellung. Robert Große Oper in 5 Akten von Meyer⸗ dem Französischen von Scribe Delavigne, übertragen von von Paul Taglioni. Schauspielhaus. Male: Der lange Preuße. zügen von Rudolph Stratz. Anfang 7 ½ Uhr. Reues Königliches Wohlthätige Frauen. dieser Vorstellung findet heute und morgen von 9 10 Uhr und von 10⅛ 1 Uhr im Königlichen Schauspielbause 1,50 und 75 ₰. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Die ver⸗

sunkene Glocke. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Julius Cäsar.

Abends 7 ½ Uhr: Die versunkene Glocke Montag: Freiwild. 8

Berliner Theater. Sonnabend, Aschenbrödel. Renaissance. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Aschenbrödel. Abends 7 ½ Uhr: Kaiser Heinrich. 1 T 24 2518 Nachmittags 3 Uhr: Bei bis zur Hälfte 11“ ermäßigten Preisen: Die Fiedermaus.

Lessing⸗Theater. Sonnabend: (Jenny Groß.) Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: College Crampton.

Montag: Das Glück im Winkel. Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗

Sonnabend: (Un fil à la patte.)

Georges Feydeau, Anfang 7 ½ Uhr.

Theater.

à la patte.)

(Siegfried: Herr B. Jacobson.

sprünge.

1 Att von Paul Linsemann.

n Der Hüttenbesitzer.

eodor Hell. Ballet Anfang 7 Uhr.

289. Vorstellung. Zum ersten Schauspiel in 4 Auf⸗

Freitag, den Male: Marreelle.

arbeitet von Paul Lindau.

Opern⸗Theater (Kroll). Der Billet⸗Verkauf zu Ein Wintermärchen.

Preise der Plätze: 3, 2,

statt. Aufgeld wird nicht erhoben.

Anfang 7 ½ Uhr. Himmel und Erde. amlet, ½ Uhr: Gräfin Lea.

Nachmittags

Abends 7 ½ Uhr: Direktion: J. Fritzsche.

Anfang 7 ½ Uhr.

Comtesse 7 ½ Uhr: Die schöne Helena. Der Schmetterlin

(Georg Engels Willner und Buchbinber.

Sonnabend:

Fernand’'s Ehekontrakt. Karlweis.

Schwank in 3 Akten von von C.

deutsch von Benno Jacobson. Sonntag: Fernand’s Ehekontrakt. (Un fll.

Mittwoch, den 23. Dezember: Zum ersten Male:

(Le Dindon.)

3 Akten von Georges Feydeau 3

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Bock⸗ Schwank in 3 Akten von Paul Hirsch⸗ berger und C. Kraatz, mit Benutzung einer fran⸗ zösischen Idee. Vorher: I. Plauderei in Anfan Sonntag: Bocksprünge. Vorher: Opus I. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:

Montag: Bocksprünge. Vorher: Opus I. 25. Dezember 1896: Zum ersten Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne be⸗

Schiller⸗Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr:

Sonntag, Nachminags 3 Uhr: Ein Ehrenwort. Abends 8 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Sonnabend: Zwischen Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Prinz von Dänemark.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Sonnabend: Die schöne elena. Operette in 3 Akten von Meilhac und Fülcn Deutsch von J. Hopp. Musik von Jacques ffenbach. Dirigent: Herr Kapellmeister Korolanyt.

Freitag, den 25. Dezember: Zum ersten Male: Operette in 3 Akten von Musik von Weinberger.

1 Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernst⸗Theater).

Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. oldene Her v manc in 4 Akten erauf:

8

Im Monat November sind in Berlin 249 Proben von Nahrungs⸗ und Genußmitteln amtlich untersucht und 68 davon beanstandet worden. Bedingungslos war die Beanstandung von 39 Proben, und zwar von 2 von Milch, 14 von Butter, 8 von Thüringer Wurst, je einer von amerikanischen Ringäpfeln, Pfeffer⸗ gurken, und Chokoladenpulver, 2 von Eee Kaffee, 3 von Medizinaltokayer und 6 von denaturiertem Spiritus. Die be⸗ dingt beanstandeten 29 Proben betrafen Wein most. Die Milchkentale erstreckte sich auf Revisionen in 1322 Geschäften, woven 81 zu Beanstandungen führten. 1

London, 18. Dezember. Das gestrige Erdbeben (s. Nr. 300 d. Bl.) wurde, wie „W. T. B.“ meldet, auch in verschiedenen Vor⸗ städten Londons wahrgenommen, ebenso in Windsor und besonders im dortigen Schlosse, in dem die Königin jetzt weilt. In Hereford wurden durch das Erdbeben die Kathedrale, der Bahnhof und andere Gebäude beschädigt; eine Frau starb vor Schreck.

St. Petersburg, 17. Dezember. Der veröffentlicht folgenden Bericht über neuerliche unruhen in Moskau: Die Studenten hatten Landsmann⸗ schaften gebildet, und diese waren zu einem Verbande zu⸗ sammengetreten. Letzterer richtete an andere Universitäten Aufrufe revolutionär⸗politischer Natur und unterstützte ausständige Arbeiter in Koßtroma mit Geld. Bei der Panichide für die auf dem Cho⸗ dinskyfelde Verunglückten veranstaltete der Verband Kundgebungen. Schließlich brachen die Mitglieder des Verbandes in die Wohnung des Rektors ein, um die während der Unruhen Verhafteten zu befreien. Im Ganzen wurden 1114 Studenten verhaftet, von denen 711 als schuldig befunden wurden. Einige der Verhafteten hatten die besondere Aufmerksamkeit der Verwaltung und der Lehrobrigkeit auf sich als die Veranstalter und Leiter der Unruhen gezogen. Diese wurden ebenso wie die am 17. November verhafteten Mitglieder der Vereinigung „Bundesrath“ nach der Verordnung, betreffend die Maßnahmen zur Bewahrung der staatlichen Ordnung und der öffentlichen Sicher⸗ heit, behandelt. Die Schuld der übrigen 662 Studenten wurde vom Universitäts⸗Gerichte geprüft, welches die Eintheilung derselben in drei Kategorien verfügte. Die Studenten der ersten Kategorie (26), welche sich unter Umständen an den Versammlungen betheiligt, die ihre Schuld ver⸗ größerten, oder welche an der Universität schon früher Verstöße gegen das Reglement begangen haben, werden von der Universität entlassen mit dem Rechte, im kommenden Semester in eine andere Universität einzutreten. Die Studenten der zweiten Kategorie (175), welche zweimal an Versammlungen theilgenommen haben, erhalten dieselbe Strafe. Die Studenten der dritten Kategorie (461), welche sich nur einmal an Versammlungen betheiligt haben, werden aus der Universität entlassen mit dem Recht, beim Beginn des kommenden Lehrjahres wieder in dieselbe einzutreten. Bezüglich der Studenten zweiter und dritter Kategorie beschloß die Verwaltung, bei dem Minister für Volksaufksfärung um Milderung der erwähnten Urtheile zu petitionieren mit dem Hinzufügen, daß die er⸗ wähnten Studenten im Falle neuer Betheiligung an Versammlungen und, unerlaubten Vereinigungen ausgeschlossen werden sollen ohne Milderung ihres Schicksals. Diese Petition wurde von dem Minister für Volksaufklärung genehmigt, und die Studenten zweiter und dritter Kategorie (636) sind aus der Haft entlassen worden. Im Ministerium für Wege und Kommunikationen schoß heute Nach⸗ mittag der frühere Beamte der transkaspischen Eisenbahn Avet Zacharow, ein Armenier, mit einem Revolver auf den Präsidenten der Staatseisenbahn⸗Verwaltung Wassiljewsky und ver⸗ wundete denselben schwer. Hierauf richtete der Thäter die Waffe gegen sich selbst und schoß sich eine Kugel in den Kopf; er war sofort todt. 2 Präsident Wassiljewsky wurde in ein Krankenhaus gebracht.

„Regierungsbote⸗ Studenten⸗

Bombay, 17. Dezember. Eine Versammlung von Bürgern, welche heute hier unter dem Vorsitz des Gouverneurs stattfand, hat gegen 5000 Pfd. Sterling als Unterstützung für die im Bezirk von Bombay unter der Hungersnoth Leidenden gezeichnet. 1—

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

hänschen. (Weather or no.) Mustkalisches

Genrebild von Adrian Roß. Deutsch von Herwann

Firscel Musik von Bertram Luard Selby. Anfang r

Sonntag und folgende Tage: Goldene Herzen.

in Hierauf: Das Wetterhäuschen.

Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: Richard Schultz. Sonnabend: Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Großy Ausstattungs⸗ posse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag und die folgenden Tage: Eine wilde

Sache.

Konzerte.

Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert.

Sonnabend: Operetten⸗ und Walzer⸗Abend. (Johann, Joseph und Eduard Strauß.)

Alle Abonnements haben Sonntag, den 20. De⸗ zember, Gültigkeit. 2121ö1ö15

8 Familien⸗Nachrichten. 1 Verlobt: Frl. Margarethe Passauer mit Hrn. Dr.

med. Paul Lindtner (Stettin).

Verehelicht: Hr. Rittmeister Walter von Stutter⸗ heim mit Frl. Elisabeth Blanck (Lancken).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann von Bvchelberg (Potsdam). Hrn. Regierungs⸗ Assessor Dr. Schott (Oldenburg i. Gr.). Eine Tochter: Hrn. W. von Wiedebach⸗Nostitz weübmabof 5, Sxrlüß) Hrn. Regierungs⸗

at aelis (Cassel).

Gestorben: Hr. Hauptmann Eberhard Heitmann (Brandenburg a. H.). Fr Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Anna Marie von Potieruchin, geb. Wackerow Ganilc). Fr. Justiz⸗Rath Marie Fleck, geb.

schlitte (Berlin).

Abends

bends

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen 1 (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Das Wetter⸗

Er st e Beilage

schen Neichs⸗Anzeiger und Küniglich Pren

Herrenhaus.

4. Sitzung vom 17. Dezember 1896. Ueber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet worden. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildet di Interpellation des Grafen Udo z0 Stolbeeg: 1.“ „Beabsichtigt die Staatsregierung, an den größeren Börsen⸗

wirthschaft und der Müllerei zusammengesetzt wird?“ Nach der Begründung der Interpellation

Grafen Ugo zu Stolberg nimmt das Wort der Minister für Handel und Gewerbe

Meine Herren! Die Fragen, welche in der vorliegenden Inter⸗ vellation an die Staatsregierung gerichtet sind, werden durch die Börsenordnungen geregelt. Die Börsenordnungen werden aufgestellt von den Handelsorganen, also von den Handelskammern und den kaufmännischen Korporationen, und der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. In diesen Börsenordnungen wird also Bestimmung darüber getroffen, wie die Börsenvorstände gebildet werden sollen, und ins⸗ besondere auch darüber, in welcher Weise und in welchem Maße die Landwirthschaft und die landwirthschaftlichen Nebengewerbe in diesen Börsenvorständen vertreten sein sollen.

Es sind nun die sämmtlichen Handelskammern gleich nach Erlaß des Börsengesetzes aufgefordert worden, neue Börsenordnungen vor⸗ zulegen, die den Bestimmungen des Börsengesetzes entsprechen. Solche Entwürfe sind denn auch eingereicht und sind dann seitens des Handels⸗Ministers in Verbindung mit dem Landwirthschafts⸗Minister im einzelnen geprüft und die nöthigen Aenderungen daran bestimmt worden. Diese so abgeänderten Börsenordnungen sind nun wiederum den kaufmännischen Korporationen und den Handelskammern mitgetheilt mit der Aufforderung, sie zur Einführung zu bringen. Thatsächlich ist das letztere noch nicht überall geschehen, weil von mehreren Seiten gegen einzelne Bestimmungen, die unsererseits getroffen sind, remonstriert worden ist. So liegt die Sache.

Ich werde mir nun gestatten, mitzutheilen, wie bezüglich der Trennung der Produkten⸗ und der Fondsbörse, bezüglich der Zuziehung von Vertretern der Landwirthschaft und der landwirth⸗ schaftlichen Nebengewerbe in diesen Börsenordnungen Bestimmung ge⸗ troffen ist.

Was zunächst die Trennung der Produkten⸗ und Fondsbörsen be⸗ trifft, so ist dieselbe, wie das von dem Herrn Interpellanten ja bereits hervorgehoben ist, nicht strictissime durchführbar. Es giebt eine ganze Reihe von Einrichtungen und Anordnungen, die für beide Börsen gleichmäßig angeordnet und geregelt werden müssen. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Regel nach dasselbe Lokal für die Produkten⸗ sowie für die Fondsbörsen be⸗ nutzt wird und über die Benutzung dieses Lokals durch die Börsen⸗ ordnung Bestimmung getroffen werden muß. Es handelt sich ferner um die Zulassung zur Börse, die doch auch prinzipiell geregelt werden muß, um die Erhebung des Eintrittsgeldes, Errichtung eines Ehrengerichts, die Konstituierung der Aufsichtsbehörde „uMW. Alle diese Punkte vollständig gesondert zu ordnen für die Produkten⸗ und Fondebörse, ist thatsächlich nicht wohl möglich; in Wirklichkeit hat aber doch an mehreren Orten eine Trennung zwar nicht der Börsen, wohl aber der Börsenvorstände stattgefunden. In Breslau ist eine vollständige Trennung der Vor⸗ stände der beiden Börsen von der Handelskammer selbst vorgeschlagen und genehmigt worden. Für Berlin ist eine Trennung der Produkten⸗ und Fondsbörse in der Weise vorgenommen, daß zwei Abthei⸗ lungen gebildet sind, von denen die eine, speziell die Auf⸗ gabe hat, die Regelung des Produktenverkehrs zu besorgen. An den übrigen Börsen, namentlich an den kleineren, hat dagegen von einer Trennung der Produkten⸗ und Fondsbörse wie ihrer Vor⸗ stände abgesehen werden müssen. Es ist aber auch eine solche Trennung nicht unbedingt nothwendig, um die Zwecke des Gesetzes zu realisieren; es kommt ja vor allen Dingen darauf an, daß die Aufsichtsbehörde in der Lage ist, auch durch die im Börsenvorstand vorhandenen Vertreter der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe diejenigen öffentlichen Interessen wahren zu können, die speziell im Interesse der Produktion und Konsumtion iu wahren sind. Das kann aber recht wohl dadurch geschehen, daß man die Geschäfte ausscheidet, um die es sich hauptsäch⸗ lich handelt, bei welchen thatsächlich dieses Interesse in Frage tritt. Das sind nun namentlich die folgenden drei: die Preisfestsetzung, die Bildung der Sachverständigen⸗Kommissionen und die Bildung der Schiedsgerichte. Für diese ist daher auch überall, bei allen Börsen, die Mitwirkung der Vertreter der Landwirthschaft und landwirth⸗ schaftlichen Nebengewerbe ins Auge gefaßt. Dabei ist angenommen worden, daß es sowohl den Bestimmungen des Börsengesetzes als auch den Bestimmungen des Gesetzes über die Landwirthschaftskammern entspricht, wenn die Vertreter der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe in dem Börsenvorstand sich nicht auf die Anwesenheit und das Zuhören beschränken, sondern daß sie zu gleicher Zeit berechrigt sind, bei der Entscheidung der einzelnen Fragen mitzuwirken. An dieser Forderung ist seitens der Regierung festgehalten worden, ungeachtet des dagegen lebhaft erhobenen Wider⸗ spruchs seitens des Handelsstandes.

Nun handelt es sich um die Frage der Zahl: In welcher Zahl, in welchem ziffernmäßigen Verhältniß sind die Vertreter der Land⸗ wirthschaft und landwirthschaftlichen Nebengewerbe an diesen Ge⸗ schäften des Vorstandes der Börse zu betheiligen? Ich will mir zu⸗ nächst mitzutheilen gestatten, wie diese Ziffern für die einzelnen Böͤrsen festgestellt sind. Für Berlin sind fünf landwirthschaftliche Mit⸗ glieder und zwei Vertreter der Müllerei vorgesehen; die ersteren werden von dem landwirthschaftlichen, die letzteren von dem Handels⸗Minister

immt. Für Stettin sind drei Vertreter der Landwirthschaft und zwei

n

den

Berlin, Freitag, den 18. Dezember

Vertreter der Müllerei vorgesehen. Für Breslau ist ein la schaftliches Mitglied vorgesehen, so lange nur 8 wird; sofern dort auch Getreide gehandelt werden sollte, sind drei Vertreter vorgesehen. Für Köln drei landwirthschaftliche Mitglieder und zwei Vertreter der Müllerei; für Königsberg drei landwirthschaft⸗ liche und ein Vertreter der Müllerei; für Danzig ebenso; für Elbing ein landwirthschaftliches Mitglied und ein Vertreter der Müllerei; für E leiwitz drei Vertreter der Landwirthschaft und zwei Vertreter der Müllerei. In Grimmen hat man, weil die ganze Börse lediglich aus Grundbesitzern besteht, von der Be⸗ stellung besonderer landwirthschaftlicher Vertreter gänzlich abgesehen. In Halle sind drei Vertreter der Landwirthschaft und zwei Vertreter der Müllerei vorgesehen; in Magdeburg ein Vertreter der Land⸗ wirthschaft und zwei Rohzuckerfabrikanten; in Posen drei Ver⸗ treter der Landwirthschaft und zwei Vertreter der Mülleret. Sie sehen also, meine Herren, daß die Ziffern, die hier die Regierung in die Börsenordnungen aufgenommen hat, that⸗ sächlich nicht die Höhe erreichen, bezw. den Gesichtspunkten entsprechen, die von dem Herrn Interpellanten für wünschenswerth erachtet worden sind. Ich glaube aber auch, daß die Wünsche des Herrn Interpellanten über die Bestimmungen des Gesetzes hinausgehen.

In dem Gesetz ist eine entsprechende Vertretung der Land⸗ wirthschaft, der landwirthschaftlichen Nebengewerbe und der Müllerei vorgesehen. Nun muß man bei der Auslegung der Frage, was unter einer entsprechenden Vertretung zu verstehen ist, doch von dem ersten und nothwendigen Gesichtspunkte ausgehen, daß die Börsen nicht etwa von der Regierung und auf Kosten des Staats errichtet werden, sondern errichtet werden von den Kaufleuten auf ihre eigenen Kosten und zur Wahrung ihrer eigenen Interessen. Die Börsenvorstände sind thatsächlich diejenigen Organe, denen die Berwaltung der Börsen obliegt; sie haben also zweifellos in erster Linie ihre eigenen Interessen zu vertreten. Aber bel der Verwaltung dieser ihrer eigenen Interessen konkurriert ganz wesentlich das öffentliche Interesse, und deshalb unterliegen die Börsen sowohl wie auch die Börsenordnungen der Genehmigung, und deshalb unterstehen die Boͤrsen und Börseneinrichtungen der Aufsicht der Staatsbehörde. Die Regierung hat dabei die öffentlichen Interessen zu wahren und hat ganz besonders zu wahren bei den Produktenbörsen die Interessen der landwirthschaftlichen Produktion und Konsumtion. Nun liegt es aber doch in der Natur der Sache und muß aus diesem Gesichtspunkt beurtheilt werden, daß das freie Verfügungsrecht derer, die die Börse mit ihren Einrichtungen zur Wahrung ihrer eigenen Interessen und auf ihre eigenen Kosten gegründet haben, nur insofern und nicht weiter beschränkt werden darf, als es diese öffentlichen Interessen erfordern, die die Staatsbehörde zu wahren befugt ist. Ist es nun aus diesem Gesichtspunkte heraus nothwendig, daß den Vertretern der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe das Uebergewicht der Stimmen gewährt werde? Ich sage: nein! Bei den Verhandlungen über das Börsengesetz ist an keiner Stelle diese Auffassung hervorgetreten. Sowohl in den Motiven zum Börsengesetz wie bei der Berathung dieses Gesetzes hat man un⸗ bedingt daran festgehalten: es ist durchaus nöthig, daß die Land⸗ wirthschaft und die landwirthschaftlichen Nebengewerbe ihre Vertretung in dem Börsenvorstand finden, um ihre Interessen selbst wahren und zur Geltung bringen zu können; es ist aber nirgendwo gesagt worden, daß ein bestimmtes ziffermäßiges Verhältniß vorzusehen und beabsichtigt sei. Daß das aber nicht beabsichtigt sein kann, ergiebt sich von selbst, wenn Sie den § 4 des Gesetzes mit dem § 3 vergleichen. § 3 spricht ebenfalls von der Bildung einer Körper⸗ schaft, in der zugleich Landwirthschaft und landwirthschaftliche Neben⸗ gewerbe vertreten sein sollen, dem Börsenausschuß. Hier wird ein ziffernmäßiges Verhältniß erfordert und festgesetzt. Es ist sogar Gegenstand der Diskussionen gewesen, welche im Reichstage darüber stattgefunden haben; es haben abweichende Anträge vorgelegen, und schließlich ist § 3 in seiner jetzigen Fassung festgestellt worden. Im § 4 ist dagegen von einem solchen ziffermäßigen Verhältniß nicht die Rede, sondern es heißt dort lediglich: es soll eine ent sprechende Ver⸗ tretung der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe nach dem Ermessen der Aussichtsbehörden stattfinden. Daraus geht doch zwelfellos hervor, daß hier nicht, wie im § 3, ein ziffemmäßiges Verhältniß, sondern nichts Anderes beabsichtigt ist, als daß durch die Bestimmung der Aufsichtsbehörde für eine entsprechende Vertretung der Landwirthschaft und der landwirth⸗ schaftlichen Nebengewerbe in dem Börsenvorstand gesorgt werden soll. Das ist thatsächlich geschehen. Darüber hinauszugehen und dieser Vertretung die Stimmen mehrheit in dem Börsenvorstand zu geben, dafür liegt kein Bedürfniß vor, und das würde dem Sinne der gesetz⸗ lichen Vorschrift, wie auch der den Börseneinrichtungen zu Grunde liegenden allgemeinen Rechtsauffassung nicht entsprechen.

Ich möchte noch eins erwähnen, nämlich bezüglich des § 6 des Börsengesetzes, auf den auch der Herr Interpellant Bezug genommen hat. Der §6 des Börsengesetzes bestimmt in seinem letzten Absatz: Der Bundes⸗ rath ist befugt, für bestimmte Geschäftszweige die Benutzung der Börsen⸗ einrichtungen zu untersagen oder von Bedingungen abhängig zu machen. Der Herr Vorredner hat bereits hervorgehoben, daß die Auslegung dieser Bestimmung zweifelhaft ist. Diese Bestimmung ist nachträglich dem Gesetze eingefügt, in dem Bericht der Kommission heißt es wörtlich. „von anderer Seite wurde darauf hingewiesen, daß der gestellte Antrag sich nicht bloß auf Werthpapiere, sondern auch auf Waaren bezieht, und daß auch bei letzteren dem Bundesrath die Befugniß gewahrt sein müsse, die Benutzung der Börseneinrichtungen zu untersagen, wenn Waaren in den Kreis des Börsenhandels gezogen würden, die dazu nicht geeignet seien.“ Daraus entnimmt man nun, daß es nicht angängig wäre, den Waarenverkehr überhaupt durch einen solchen Bundesrathsbeschluß von Bedingungen abhängig zu machen, sondern daß das sich nur auf den Kreis solcher Waaren bezieht, die zum Börsenhandel nicht geeignet seien. Mag man aber auch über die Frage denken, wie man will, so möchte ich doch glauben, daß es jetzt noch nicht an der Zeit sei, mit einem solchen Beschlusse des Bundes⸗ raths vorzugehen. Man muß nämlich diese Bestimmung vergleichen

mit der Bestimmung im § 35, Abs. 2 und 3, worin dem Bundesrath auch besondere Bestimmungen und Feststellungen vorbehalten werden

Dort ist ausdrücklich bestimmt: in erster Linie hat der Bundesrath festzusetzen nur soweit der Bundesrath nicht festsetzt, die Landes⸗ regierung. Hier ist es umgekehrt; hier hat in erster Linie die Landesregierung durch die Börsenordnung auf Grund des 8 5 Nummer 2 Bestimmung zu treffen: „über die Geschäftszweige, für welche die Börseneinrichtungen bestimmt sind“, wie 8 in dem betreffendea Paragraphen wörtlich heißt. Der Bundes⸗ rath ist nur in eventum zuständig, wenn solche Be⸗ stimmung nicht oder nicht in genügender Weise getroffen wird

oder nicht genügend übereinstimmende Bestimmungen von den Landes⸗ regierungen getroffen würden. Dann würde der Bundesrath einsetzen und würde seinerseits Bestimmungen erlassen. Das müssen wir also zunächst einmal abwarten. Wenn der Fall eingetroffen ist —, darin gebe ich dem Herrn Interpellanten vollständig Recht vännke die Frage entstehen: Wie ist die Bestimmung des § 6 auszulegen: in dem eingeschränkten Sinne, den ich angedeutet habe, oder in dem weiter⸗ gehenden Sinne, den der Herr Interpellant der Bestimmung zu Grunde legt? Nun möchte ich noch eins erwähnen: die Bestimmungen, die die Regierung in den Börsenordnungen trifft, sind Bestimmungen, die sie jeden Augenblick ändern kann. Wenn ich also jetzt die Zahl der Vertreter der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe in den Börsenvorständen festgestellt habe, und ich komme nachher zu der Ueberzeugung, daß das Verhältniß nicht richtig ist, daß die Zahl zu hoch oder zu niedrig be⸗ meffen ist, so kann ich sie ändern. Es liegt aber auf der anderen

Seite in der Natur der Dinge, daß jetzt, wo das Börsengesetz noch nicht in Kraft getreten ist, man in den Einschränkungen der geschäft⸗

lichen Thätigkeit der Börsen nicht weiter geht, als das Bedürfniß es erfordert, und man muß wohl berücksichtigen, daß, indem das Börsen⸗ gesetz der Regierung in der Aufsichtsgewalt eine weitgehende Befugniß zur Beschränkung des Börsenhandels gegeben hat, es auch zu gleicher

Zeit Fürsorge getroffen hat, daß die Regierung mit solchen Organen umgeben wird, die ihr die Möglichkeit verschaffen, sich über die Ein⸗ richtungen und Zustände der Börse so eingehend und vollständig zu informieren, als es erforderlich ist, um die nöthigen Unterlagen zu

gewinnen für die weittragenden, tief einschneidenden Verfügungen, zu welchen das Gesetz der Aufsichtsbehörde die Befugniß giebt. Das sind speziell für die Landesregierungen: 1) der

Staatskommissar, der für jede Börse vorgesehen ist, und

2) die anderweitige Bildung der Börsenvorstände. Beide Organe sind noch nicht vorhanden. Der Staatskommissar tritt erst am 1. Februar in Funktion, und die Neubildung der Börsenvorstände ebenfalls. Dann erst wird die Regierung in der Lage sein, sich dieser beiden wichtigen Organe zu bedienen, um sich völlig erschöpfende und zuverlässige Auskunft über die Verhältnisse, Einrichtungen und die Lage der einzelnen Börsen zu verschaffen, und dann würde sie in der Lage sein, dem Bedürfniß entsprechend weitergehende Bestimmungen zu treffen. Für jetzt aber wird es sich empfehlen, die Regierung nicht zu drängen, zu weitergehenden Maßregeln zu schreiten als diejenigen, die sie bei der vorläufigen Festsetzung der Börsenerdnungen für noth⸗ wendig gehalten hat.

Graf von Zieten⸗Schwerin beantragt die der Interpellation. Der —— wird 8I aeeheschung

Graf von Klinckowstroem bemängelt, daß der Minister wohl angegebe habe, wie viel Vertreter der Landwirthschaft und der Müllerei in den Börsenvorständen sitzen, aber nicht, wie viel Vertreter des Pandelg. Die Vertretung der Landwirthschaft müsse auch wirksam ein. Die Zustände auf den Börsen seien ganz unhaltbar, und mit 1. Januar müßten ganz andere Einrichtungen Platz greifen, wenn die Landwirthschaft zu ihrem Rechte kommen solle. Die Köni sberger Börse behandle die Landwirthschaft in der wegwerfendsten Weise sbr Verhalten grenze an Unverschämtheit. „Was der Interpellant ver⸗ langs. seien Mindestforderungen. Die Vertretung der Landwirthschaft müsse im Börsenvorstand irgendwie zahlenmäßig garantiert werden sonst würde der Ausgang der Aktiva für die Landwirthschaft ziemlich trübselig sein. Es müßten wenigstens die Preise notiert werden, die wirklich gezahlt werden und der Marktlage entsprechen. Die Regie⸗ rung müsse den Landwirthen auf diesem schweren, ihnen so gar nicht geläufigen Gebiete kräftig helfen, damit sie sich auf demselben auch mit Erfolg bewegen lernten.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Ich wollte nur ganz kurz, dem Wunsche des Herrn Vorredners entsprechend, meine vorher gemachten Mittheilungen ergänzen. Der Herr Vorredner hat darauf aufmerksam gemacht, daß es vor allen Dingen darauf ankäme, zu berücksichtigen, in welchem Verhältnisse Vertreter des Handels und der Landwirthschaft in den Börsenvorständen vorhanden sind, damit man genau übersehen könne, ob die Vertretung der Landwirthschaft eine genügende ist. Ich kann allerdings nur mittheilen, daß in dieser Beziehung für Berlin eine bestimmte Festsetzung bereits getroffen ist, indem dort zwölf kaufmännische Vertreter vorgesehen sind neben den fünf landwirthschaftlichen und den zwei Vertretern des Müllereigewerbes. (Lachen.) Bezüglich der übrigen Börsen ist eine solche bestimmte Festsetzung der Vertreter des Hauses nicht überall getroffen. Wie ich Ihnen bereits sagte, bleibt es vor⸗ behalten, in dieser Beziehung abzuwarten, wie weit man dem Bedürfnisse entsprechend das Verhältniß ziffernmäßig zu ordnen haben wird. Die Herren scheinen darüber sehr verwundert zu sein, daß man nicht ein bestimmtes ziffermäßiges Verhältniß hier von vornherein vorschreibt. Ich muß jedoch an der Ansicht festhalten, daß es der Intention des Gesetzes nicht entspricht, in dieser Beziehung ganz bestimmte Majoritäten für die Vertreter der Landwirthschaft und des Müllereigewerbes gegenüber den Vertretern des Handels zu schaffen, daß vielmehr nur, wie ich bereits auseinandergesetzt habe, für eine zweckentsprechende Vertretung zu sorgen ist. Daß man ursprünglich auch von seiten der Landwirthe von dieser Auffassung ausging, dafür kann ich Ihnen einen Beleg geben. Bei der Berathung des Gesetzentwurfs über die Konstitujerung der Landwirthschaftskammern ist im Abgeordnetenhause von einem hervorragenden Vertreter der Landwirthschaft, dem Abg. Herrn von Mendel⸗Steinfels, Folgendes gesagt worden: