Insertionnpreis für den Raum riner Druckzeile 30 ₰. Inserate uimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Ataats⸗Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Der Bezugaspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 8 Einzelne Nummern hosten 25 ₰.
No 305.
. Berlin, Mittwoch, den 23. Dezember, Abends.
Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr
nehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesan
und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 ℳ 50 ₰ 3 Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt Dr. med. Hermann Wiedemann 8 Praust im Kreise Danziger Höhe und dem Gymnasial⸗ berlehrer a. D., Fh sor Theodor Meyer zu Osnabrück den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Domänenpächter, Ober⸗Amtmann Wohlers zu albemond im Kreise Lehe und dem Maurermeister und iegeleibesitzer, Senator August Bartels zu Ratzeburg im Kreise Herzogthum Lauenburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, 1 — den fruͤheren Gemeinde⸗Vorstehern Andreas Hanusch zu Rauden im Kreise Hoyerswerda und Jochim Wörde⸗ mann zu Stellingen im Kreise Pinneberg, den Straf⸗ anstalts⸗Aufsehern Laute zu Halle a. S., Herbst zu Warten⸗ burg im Kreise Allenstein und Kaschmukat ebendaselbst, dem Fußgendarmen Brünig von der Gendarmerie⸗ Brigade in Elsaß⸗Lothringen und dem pensionierten be⸗ rittenen Gendarmen Drusch zu Merzweiler im Kreise Hagenau, bisher in derselben Gendarmerie⸗Brigade, dem früheren Grubensteiger Gottlieb Marth zu Unterpeißen im Saalkreise, dem Kunstgärtner bisn st Flunker zu Thure im Kreise Schubin und dem Chaussee⸗Stationsarbeiter Ludwig Busch zu Goslar das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Ingenieur und Fabritkbv sitzer, Kapitän⸗Lieutenant der Reserve Paul Merten zu Danzig die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. ““ 4
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Transport⸗Inspektor der Königlich sächsischen Staats⸗ eisenbahnen Bahmann zu Dresden, dem Kommissar der städtischen Wohlfahrtspolizei in Dresden, Major a. D. Bock von Wülfingen, dem Hofsekretär im Königlich sächsischen Haus⸗Marschallamt Bormann zu Dresden, dem Stadt⸗Bau⸗ rath Bräter zu Dresden, dem Legations⸗Sekretär bei der preußischen Gesandtschaft in Dresden von Flotow, dem Königlich sächsischen Polizei⸗Rath Dr. jur. Hübel zu Dresden, dem Königlich sächsischen Ober⸗Stallamts⸗Sekretär Kloß zu Dresden, dem Königlich sächsischen Hofwirthschafts⸗Sekretär Riedel zu Dresden und dem Königlich sächsischen Polizei⸗ Hauptmann de Rudder zu Dresden den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 3
dem Ober⸗Hof⸗Marschall Seiner Majestät des Königs von Sachsen Grafen Vitzthum von Eckstädt zu Dresden die Brillanten zum Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse,
dem Ober⸗Staltmeister Seiner Majestät des Königs von Sachsen von Ehrenstein zu Dresden den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse,
dem Hof⸗Marschall Seiner Majestät des Königs von Sachsen, Kammerherrn von Carlowitz⸗Hartitzsch zu Dresden den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Bürgermeister Dr. jur. Ay lich sächsischen Amtshauptmann von raushaar zu Löbau, dem Königlich sächsischen Amtshauptmann Dr. jur. Hempel zu Bautzen, dem Königlich sächsischen Gendarmerie⸗Ober⸗ Inspektor, Major a. D. von Heygendorff zu Dresden, dem Maschinendirektor der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen
ranz Hoffmann zu Dresden, dem Königlich sächsischen
Kammerjunker Freiherrn von Koenneritz zu Dresden, dem Königlich sächsischen Finanz⸗Rath Dr. jur. Otto, Mitgliede der General⸗Direktion der Saͤchsischen — zu Dresden, dem Königlich sächsischen Finanz⸗Rath Peters, Mitgliede derselben General⸗Direktion, und dem Königlich sächsischen Amtshauptmann von Wilucki zu Großenhain den S Kronen⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Eisenbahn⸗Sekretär der Königlich sächsischen Staats⸗ eisenbahnen Engel zu Dresden, dem Königlich sächsischen Bahnhofs⸗Inspekior auf dem Schlesischen Bahnhofe in Dresden Engemann, dem Königlich saͤchsischen Hofküchenmeister Fricke zu Dresden, dem Königlich sächsischen Bahnhofs⸗ Inspektor auf dem Leipziger Bahnhofe in Dresden Freytag, dem Betriebs⸗Sekretär bei den Königlich sächsischen Staats⸗ eisenbahnen Geiler üh Dresden, dem Hofsekretär im Königlich sächsischen Ober⸗Hof⸗Marschallamt Laurich zu Dresden, dem Königlich sächsischen Oberbereiter von Mejer zu Dresden und dem bisherigen Legations⸗Kanzlisten bei der preußischen Gesandtschaft zu Dresden, Geheimen expedierenden Sekretär Freiherrn von Schroetter den Königlichen vierter Klasse zu verleihen.
u Meißen, dem König⸗
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Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst geruht, den Königlich preußischen Land⸗ gerichts⸗Präsidenten Hesse in Liegnitz zum Reichsgerichts⸗Rath
zu ernennen., 8 1 6 88
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den ständigen Hilfsarbeitern im Auswärtigen Amt Flüge! 85 Dr. Goebel von Harrant den Charakter als Legations⸗ ath, den Geheimen Registratoren im Auswärtigen Amt Eö und Backhaus sowie dem zweiten 1 hegher der Legationskasse des Auswärtigen Amts Lilienthal den Charakter als Hofrath, und dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär im Auswärtigen Amt Gossow den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Rechtsanwalt bei dem Reichsgericht Hacke in Leipzig den Charakter als Justiz⸗Rath, sowie dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Carow bei der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
9 8 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn⸗Sekretär Fischer in Metz den Charakter als Rechnungs⸗Rath, und den Eisenbahn⸗Sekretären Koch in Möülhausen, Haase in Saargemünd und Pankow in Straßburg den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. AA“ “ 8
Auf Grund der Vorschriften im § 9 Ziff. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 52) ist der Betrag der für die Naturalverpflegung zu ge⸗ währenden Vergütung für das Jahr 1897 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung fur Mann und Tag zu ge⸗ währen ist: hne P
ohne Brot
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mit Brot a. für die volle Tageskost 80 ₰ b. „ „ Mittteggskost L“ cC. „ „ .8 d. „ „ M „29 Berlin, den 22. Dezember 1896.
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Von dem „Handbuch für das Deutsche Reich“ wird für das Jahr 1897 eine neue Ausgabe veranstaltet. Das Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymann’s Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 4 ℳ geliefert. Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 ℳ zu beziehen. b“
A.“ 11“
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Stackmann aus Wetzlar zum Regierungs⸗ Rath zu ernennen, sowie dem Ober⸗ und Korps⸗Auditeur des XIV. Armee⸗Korps Freihegmn von Richthofen den Charakter als Geheimer ustiz⸗Rath, und 1 den Divisions⸗Auditeuren Dames von der 5. Division, Hirschberg von der 14. Division und Dr. Hoebel von der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen. 7 8 8 8 vom 19. November d. J. genehmige von Einer Million Mark, reuznach dnrch das Privi⸗
Samml. S. * tigt Eeeth 8 S ermächtig
Auf den Berich Ich, daß der Zinsfuß der Anleihe
zu deren Aufnahme die Stadt legium vom 1. Mai 1888 (Ges.
*
soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.
vember 1896.
sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen.
mtblattes einschließlich des Postblattes
IERev
3 ½ oder 3 Proz. berabgeseßt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privilegium fest⸗ gesetzte Tilgungsfrist unter entsprechender Erhöhung der jähr⸗ lichen Tilgungsquote innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Inhabern rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürger⸗ meisteramt in Kreuznach nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine . Abstempelung auf den geringeren Zinsfuß eingereicht werden.
Kiel, an Bord M. S. „König Wilhelm“, den 26. No⸗
vember 1896. 88 8 Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Recke.
An die Minister der Finanzen und des Innern.
worden ist, von 4 auf
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender scheine der Stadt Kreuznach im Betrage von beziehungsweise 2 507 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. „Niachdem die Stadtverordneten, Versammlung zu Kreuznach in ihren vom 10. Oktober 1895, 28. Januar, 26. März und 10. Oktober 1896 beschlossen hat, die zur Rü zahlung älterer Schulden, zur Kanalisierung der Gesammtstadt und zur Ausführun
Anleihe⸗ 2 380 000
verschiedener anderer städtischer Unternehmungen erforderlichen Mitte
im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadtverordneten⸗Versammlung, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine je nach Wahl des Zinsfußes im Betrage von entweder 2 380 000 ℳ bei 3½ %iger Verzinsung oder 2 507 000 ℳ bei 3 %igee Verzinsung gusstellen zu dürfen, da sich hiergegen wedir im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von nleihescheinen zum Betrage von 380 000 beziehungsweise 2 507 000 ℳ, in Buchstaben: „Zwei Millionen dreihundert und achtzig Tausend Mark beziehungsweise Zwei Millionen fünfhundert und sieben Tausend Mark“, welche in folgenden Abschnitten: bei 2 507 000 ℳ:
bei 2 380 000 ℳ: 8 1 000 000 ℳ zu 5000 ℳ 1 000 000 ℳ zu 5000 ℳ 8 M500 000 „„ 2000 „ 500 000 „ „ 2000 „
599 990 „ 19990 500 000 „ „ 1000 „ 300 000 „ „ “ 500 000 „ „ 500 „ “ 20o0. 766655
nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 3p be iehungsweise
3 % jährlich zu verzinsen und mittels Verloosung jährlich vom Jahre
1897 ab mit wenigstens 1 ¾ % des Kapitals unter Zuwachs der
Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind, durch gegen⸗
wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung Eihesen.
Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß jeder
Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervor egangenen Rechte
geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Ueber⸗
tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, l Wir vorbehaltlich der
Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber
der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nich
A“; schrit und
rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1
Gegeben Kiel, an Bord M. S. „König Wilhelm“, den 26. No⸗
Wilhelm R.
. 8) 1 Miquel. Freiherr von der Recke.
Rheinprovinz. „Regierungsbezirk Koblenz. 8* Anleiheschein 1 der Stadt Kreuznach,. .. te Ausgabe, Buchstabe .. .Nr. . über ö Mark Rei währung).
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen rivilegiums vom 26. November 1896 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz vom .. ten ... 18. . Nr. .Seite . .. und Gesetz- Saäammlung für 18 .. Seite . .. laufende Nr )
Auf Grund der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Koblenz genehmigten Beschlüsse der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Kreuznach vom 10. Oktober 1895, 28. Janugr, 26. März und 10. Oktober 1896 wegen Aufnahme einer Schuld von. Mark bekennt sich die unterzeichnete Schuldentilgungskommission der Stadt Kreuznach namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns⸗ 3 schuld von Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit Prozent jährlich zu verzinsen ist. 8 Die Rückzahlung der ganzen Schuld von Mark erfolgt mittels Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1897 bis spätestens... einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens 1 ¾ % des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen. von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Oktober jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindlichen Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. 8