2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsiß des Vize⸗Präsidenten, SiaatsꝛMitriser Dr. von Boetticher zu einer Sitzung zusammen. 8
8 Der Regierungs⸗Assessor Kluge aus Osnabrück ist dem Landrath des Kreises Ragnit im Regierungsbezirk Gumbinnen and der Regierungs⸗Assessor Graf Schack von Wittenau aus Posen dem Landrath des Kreises Plön im Regierungs⸗
Mezirt Schleswig bis auf weiteres zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.
an das Ober⸗Kom⸗ Kommandant
Nach einer telegraphischen 2. , in Matupi
mando der Marine ist S. M. S. „Falke“, Korvetten⸗Kapitän Krieg, am 14. Dezember (Bismarck⸗Archipel) angekommen.
Der Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 4), enthaltend Entschei⸗ 18 jen des Reichsgerichts, nebst Sachregister für 1896,
Bayern. 1 8 8
Der General⸗Major Ritter von Lobenhoffer, Kom⸗
mandeur der 3. Infanterie⸗Brigade, ist zum Chef des General⸗ stabes ernannt worden.
Sachsen.
In dem Befinden Ihrer Majestät der Königin ist, wie dem „Dresdner Journal“ von amtlicher Seite mitgetheilt wird, eine fortdauernde Besserung zu konstatieren, und die ichtischen Schmerzen sind fast ganz verschwunden. Ihre Majestät bedarf in⸗ dessen noch großer Schonung und muß Allerhöchstsich daher versagen, den am bevorstehenden Neujahrstage stattfindenden Glückwünschungscouren sowie der Assemblée beizuwohnen.
11““ 898 g
8. 8 8 1
Oesterreich⸗Ungarn.
In der gestrigen Sitzung des böhmischen Landtages bei der Berathung des Budgetprovisoriums auch Frage der direkten Wahlen in den Landgemeinden zur Erörterung. Sämmtliche Redner sprachen sich für deren Ein⸗ führung aus, wobei sie allerdings versnten, do ein hierauf be⸗ zügliches Gesetz selbst bei einem beschleunigten Verfahren bis zum Beginn der Neuwahlen zum Reichsrath nicht mehr in Wirk⸗ samkeit treten könne. Schließlich wurde das Budgetprovisorium mit allen Stimmen gegen die der Deutsch⸗Nationalen ange⸗ nommen.
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag
Der schlesische Landtag nahm gestern mit 15 gegen 12 Stimmen den dringlichen Antrag des Abg. Haase auf Ein⸗
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führung von schriftlichen direkten Wahlen in den Landgemeinden, sowie auf Vorlegung eines 859 Gesetzentwurfs seitens des Landesausschusses beim Wiederzusammentritt des Landtages im neuen Jahre an. Hierauf vertagte sich das Haus.
Mehrere Pariser Blätter versichern, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, daß die neuen Schnellfeuer⸗Feldgeschütze, mi welchen im Jahre 1894 Versuche angestellt worden seien, allen Anforderungen entsprächen. Die einzelnen Bestandtheile dieser Kanonen, welche in verschiedenen Fabriken hergestellt würden, seien für die Zusammensetzung bereit. Die Ausrüstung von 600 Batterien werde im Jahre 1898 vollendet sein
Rußland. 8 er Großfürst und die Großfürstin Sergius Alexandrowitsch haben sich, wie dem „W. T. B.“ aus 88 3 etersburg gemeldet wird, gestern von dort nach Moskau egeben. 1
Nach weiteren Berichten aus Warschau ist das Befinden des Grafen Schuwalow trotz der neu aufgetretenen Symptome ohne augenblickliche Gefahr. “
Türkei.
gweitausend Marine⸗Reservisten veranstalteten gestern in Koönstantinopel lärmende Kundgebungen vor dem Marine⸗ Arsenal wegen rückständiger Soldzahlung und deshalb, weil die infolge Mangels an Transportschiffen sen Wochen nur in kleinen Abtheilungen erfolge. Die Reservisten konnten nur mit Mühe durch das Versprechen baldiger Be⸗ friedigung ihrer Wünsche beruhigt werden. 1“ Serbien.
Das neue Kabinet ist, dem „W. T. B.“ zusolge, nunmehr ebildet und in folgender Weise zusammenges etzt: Simitsch Prä⸗ sidium und Aeußeres, General Miskowitsch Krieg, Welimiro⸗ witsch öffentliche Arbeiten, Wuitsch Finanzen, Mika Georgiewitsch Inneres, Andra Nikolitsch Kultus, Milowanowitsch Justiz.
1 Bulgarien.
In dem Prozeß gegen die Mörder Stambulow’s begannen gestern die Plaidoyers der Vertheidiger. Dr. Danew, der Tüfektschiew vertheidigte, führte aus: die Art der Führung des Prozesses beweise, daß die Regierung alles Mögliche thun wolle, um die Schuldigen ausfindig zu machen und zu bestrafen. Der besprach sodann die Zeugenaussagen im Allge⸗ meinen und bezeichnete dieselben als stark beeinflußt von
olitischen Erwägungen sowie von der⸗Hoffnung, die ausgesetzte rämie von 10 000 8 zu gewinnen. Er bemühte sich ferner
8
8* 1
nachzuweisen, daß Tüfektschiew weder der Anstifter, noch Theil⸗ nehmer des Verbrechens gewesen sei, und verlangte dessen Freisprechung. Der Vertheidiger Bone Georgiew’s stellte den Brief Stambulow's als Ausfluß eines kranken Gemüths dar und wies darauf hin, daß Stambulow außer Tüfektschiew auch die Regierung und sogar den Fürsten des
Komplotts gegen sein Leben beschuldigt habe. Diese Anklage
ei nicht ernst zu nehmen; niemand werde glauben, daß die
egierung, welche jede Mögli keit gehabt, Stambulow in den An lageguftand sn versetzen und ihn machtlos zu machen, ihre Stellung durch die ihr zugemutheten Anschläge kompromittiert hätte. Es sei die Anklage eines Kranken, der in fort⸗ währender Furcht vor seinen politischen Gegnern gelebt habe. Der Vertheidiger suchte schließlich die Schuldlosigkeit Bone Georgiew's nachzuweisen und betonte hierbei, daß Georgiew seit 1885 an der Befreiung Macedoniens gearbeitet habe; derselbe sei ein offener, aufrichtiger Charakter und würde, wenn er das Verbrechen begangen hätte, es auch eingestanden haben. Redner bat um die Freisprechung Georgiew’s. Nach ihm sprach der Rechtsanwalt Makedonski zur Vertheidigung des mitangeklagten Kutschers Atzow.
Schweden und Norwegen. “
Der König und die Königin, Allerhöchstwelche vor ungefähr einer Woche in Christiania eingetroffen sind, werden, der „Pol. Korr.“ zufolge, bis gegen Mitte des nächsten Monats daselbst verweilen.
Amerika.
Aus Havanna wird berichtet, der Oberst⸗Lieutenant Cirujeda habe die Aufständischen unter Acosta, Villa⸗ nueva und Castillo geschlagen; in dem Treffen seien 12 Aufständische, darunter Villanueva, getödtet und viele ver⸗ wundet worden. Die Nachricht, daß ein Angriff auf das amerikanische Konsulat in Cardena stattgefunden habe, werde amtlich für unrichtig erklärt. 1“ v14A4A“
Asien.
Rizal, einer der Anstifter des Aufstandes auf den ist, einer in Madrid eingetroffenen Nachricht zu⸗ folge, von dem Gerichtshof in Manila zum Tode verurtheilt worden. Derselbe soll gestern erschossen worden sein.
Afrika.
Die Zeitung „Ons Land“ hat, wie aus Kapstadt emeldet wird, alle Afrikaner aufgerufen, ihre Meinung über die Cecil Rhodes dargebrachten Ehrungen zum Ausdruck zu bringen. Das Blatt spricht die Befürchtung aus, daß der Samen dieser Kund⸗ gebungen bittere Frucht bringen werde, und schlägt vor, Resolutionen gegen diese Kundgebungen anzunehmen und dieselben an den High⸗Commissioner zur Uebermittelung an die britische Regierung einzureichen mit dem Ersuchen, die Re⸗ solutionen in der britis dn Presse zu veröffentlichen.
Das „Reuter'sche Bureau“ erfährt aus Pokwani von gestern, daß die Eingeborenen, welche sich vorgestern zurück⸗ gezogen, von Edge (an der Grenze von Transvaal) aus von neuem gefeuert hätten; wegen der Nähe der Grenze sei das Feuer von der Polizei nicht erwidert worden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Wetterbericht vom 30. Dezember, 8 Uhr Morgens.
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red. in Millim ius
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= 40 R.
Stationen.
Bar. auf 0Gr.
u. d. Meere Temperatur in 0 Cel
50° C.
—
— X —έ½ —,O— 2S
wolkig
Regen Dunst bedeckt wolkig bedeckt bedeckt
berdeen .. 753 Christiansund 748. Kopenhagen . 767 Stockholm . 762 Haparanda . 749 St. Petersbg. 762 Moskau .. . 767 Cork, Queens⸗ .. Cherbourg.
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758 767 766 764 769 771 773 777 772 773 773
Regen Regen Regen Regen bedeckt bedeckt wolkenlos wolkig
bedeckt Nebel bedeckt bedeckt halb bed. seiter edeckt bedeckt
211 —6boOUS — 900do
Wiesbaden. München .. 774 Chemnitz .. 774 q7773 ö775 Breslau.. . 775 Jle d'Aix . 773 SSO Nizza 1768 O wolkenlos Triest 770 ONO L balb bed. Uebersicht der Witterung. Ein umfangreiches Depressionsgebiet liegt über tordwest⸗Europa gegenüber einem Hochdruckgebiete, essen Kern über dem nördlichen Oesterreich sich be⸗ indet. Dem entsprechend wehen im Nord⸗ und stseegebiete südliche und südwestliche Winde, die an er deutschen Küste frisch, über Süd⸗Skandinavien stürmisch auftreten. In Heutschland ist das Wetter trübe, nur das ostdeutsche Grenzgebiet, wo fast überall Niederschlag gefallen ist, ist frostfrei. Chemnitz und Königsberg melden minus 8 ½ Grad, Reif. Fmabrftzuno der milden Witterung ostwärts wahr⸗ einlich.
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— —. S
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SSO NNW
SO bedeckt
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Deutsche Seewarte.
Theater.
Ksönigliche Schanspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 259. Vorstellung. Zum 200. Male: Fra Diavolo. Komische Oper in 3 Akten von Auber. Text von Eugoͤne Scribe, bearbeitet von Carl Blum. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. — Slavische Brantwerbung. Tanzbild von Emil Graeb. Musik komponiert und arrangiert von
.Hertel. (Mit Einlagen von J.
irigent: Musikdirektor Steinmann. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 299. Vorstellung. 1 schwender. Original⸗Zaubermärchen in 3 Aufzügen on Ferdinand Raimund. Musik von Konradin Kreutzer. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur
8—
Dekorative Einrichtung vom Ober⸗ Musikalische Direktion: Musik⸗ Anfang 7 Uhr
Max Grube. Inspektor Brandt. direktor Steinmann. 1 reitag: Opernhaus. 1. Vorstellung. Auf Aller⸗ höchsten Befehl: Der he. Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleich⸗ namigen Erzählung August Apel’'s). Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 1. Vorstellung. Sonder⸗Abonne⸗ ment B. 1. Vorstellung. Faust von Wolfgang von Goethe. Der Tragödie erster Theil. Die zur Handlung gehörende Musik von Anton Fürsten Radziwill und von Peter Joseph von Lindpaintner. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag: Lumpaci⸗ vagabundus. Anfang 7 ½ Uhr. reitag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Der Talisman. — Abends 7 ½ Uhr: Die versunkene Glocke. Sonnabend: Morituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig⸗Männliche.)
Berliner Theater. Donnerstag, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. — Abends 7 ½ Uhr: Renaissance.
Freitag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Aschenbrödel. — Abends 7 ½ Uhr (außer Abonnement): Renaissance.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. — Abends 7 ʃ Uhr (16. Abonnements⸗Vorstellung): König Lear.
Lessing-Theater. Deonnerstag: Zum ersten Male: Jedem das Seine. Schwank in 3 Auf⸗ zügen von T. Kanzler und Hanns Fischer. — Hierauf: Das Oelkrüglein. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag, Nachmittags 3 Uhr (volksthümliche 800 Der Herr Senator. — Abends 7 ½ Uhr:
edem das Seine. — Hierauf: Das Oel⸗ krüglein.
Sonnabend: C (Letztes Auf⸗
ege Crampton. treten von Georg
ngels.)
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: Die Frauenjäger. (LesDindons.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, über⸗ setzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr.
Ferag und folgende Tage: Die Frauenjäger.
Freitag, den 1. Januar, und Sonntag, den 3. Ja⸗ nuar, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Stellvertreter. (Le Remplaçant.) Schwank in 3 Akten von W. Busnach und G. Duval.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Marcelle. Komödie in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Paul Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag, den 1. Januar 1897: Marcelle. — Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Hüttenbesitzer. .
Sonnabend und folgende Tage: Marcelle.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Bocksprünge. 3 1
Schiller⸗Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Millionenbauer.
Freitag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Winter⸗ 8, — Abends 7 Uhr: Der Millionen⸗ auer.
Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Donnerstag: Die wilde Jagd. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Schiedsmann Hempel. — Abends 7 ½ Uhr: Mit aufgehobenem Abonnement: Zum ersten Male: Laragüri. Schwank in 4 Akten von Max Kempner⸗ Ho 2
Wegen des Neujahrstages findet für die Freitags⸗ Abonnenten die nächste Vorstellung Mittwoch, den 6. Januar 1897, statt. “ EX“
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57.
Direktion: Julius Fritzsche. Donnerstag: Der Schmetterling. Operette in 3 Akten (mit theil⸗ weiser Benutzung einer fremden Grundidee) von A. M. Willner und Bernh. Buchbinder. Musik von Carl Weinberger. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Korolanyi. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Der Schmetterling.
Freitag, den 1. Januar 1897, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preifen: Der Zigennerbaron.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Mikado.
Sonnabend, den 9. Januar. 1897: Erster großer Maskenball. 11X“
Thalia-Theater (vorm. Adofph Ernst⸗Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Donnerstag: Goldene Herzen. Schwank in 4 Akten von C. Karlweis. — Hierauf: Das Wetterhänschen. (Weather or no.) Musika⸗ lisches Genrebild von Adrian Roß. Deutsch von Herwann Hirschel. Musik von Bertram Luard Selby. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und folgende Tage: Goldene Herzen. Hierauf: Das Wetterhäuschen. 1
Freitag, Nachmittags 2 Uhr: Drittes Opern⸗ Ensemble⸗Gastspiel unter Leitung des Herrn Kapell⸗ meisters Carl Meyder. Don Juan. Oper in 2 Akten von W. A. Mozart.
— —
Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: Richard Schultz. Donnerstag (am Syl⸗ vestertage): Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 7 ½ Uhr. 2 Seenenc und die folgenden Tage: Eine wilde
ache.
Es sei, um Irrthümern vorzubeugen, ganz be⸗ sonders darauf hingewiesen, daß Donnerstag (Sylvester) im Zentral⸗Theater die übliche Abend⸗ Vorstellung, wie vorstehend amgegeigt stattfindet und daß erst nach Schluß dieser Vorstellung im Zentral⸗ Theater die Mitglieder das Sylvester⸗Gastspiel im Wintergarten absolvieren.
Konzerte.
Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert.
Donnerstag, den 31. Dezember: Große Sylvester⸗ Feier und Ball. Arrangements: Vorsitzender des Vereins „Tyvll Eulenspiegel' Herr Oscar Klein. bb- 9 Uhr. Billets à 3 ℳ im Bureau des auses.
Freitag, den 1. Januar, Abends 6 Uhr: Fest⸗ Konzert.
Birkus Renz. Karlstraße. (Inbilänms⸗ Saison 1896/9 7.) Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Große Sylvester⸗Vorstellung. Kolossaler Erfolg! Lustige Blätter! Auftreten der ersten Künstler⸗ Spezialitäten des Kontinents. Vorführung der be⸗- rühmten Original⸗Dressuren des Direktors Fr. Renz. Komische Entrées und Intermezzi von sämmtlichen Clowns. 8
Freitag, 1. Januar 1897 (Neujahrsfest), Sonn⸗ abend, 2. Januar, und Sonntag, 3. Januar 1897, je 2 Fest⸗Vorstellungen, Nachmittags 4 Uhr und Abends 7 ½ Uhr. Freitag Nachmittag: Zum letzten Male: Weihnachten im Zirkus Renz. Sonn⸗ abend und Sonntag Nachmittags: Auf vielseitiges Verlangen: Aufführung des großen militärischen Ausstattungsstückes: 1870/71; Abends 7 ½ Uhr: „Lustige Blätter!“ Preise der Plätze an den Nachmittags⸗Vorstellungen: Logensitz 3 ℳ, Parquet⸗ und Tribünensitz 2 ℳ, Balkon 1 ℳ 50 ₰,
weiter Platz 1 ℳ, Galerie (Stehplatz) 50 B. Außerdem hat jeder Besucher das Recht, auf das von ihm gelöste Billet 1 Kind unter 10 Jahren frei miteinzuführen. Jedes weitere Kind zahlt auf Balkon, zweitem und drittem Platz die Hälfte. Abends gewöhnliche Preise.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elisabeth Giseke mit Hrn. Prün. Lieut. Bode (Berlin). — Frl. Clementine Friling mit Hrn. Ingenieur Thun (Charlottenburg).
Verehelicht: Hr. Hauptmann Constantin von Altrock mit Frl. Elisabeth Töche⸗Mittler Fee — Hr. Geh. Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Emil Behring mit Frl. Else Spinola (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prediger Job. Hennicke (Magdeburg). — Hrn. Kammerherrn F. von Kalitsch⸗Polenzko (Bärenthoren). — Hm. Lieut. von Götz (Wierzonka). — Hrn. Kreis⸗ Bauinspektor von Busse (Bromberg). — Eine Tochter: Hrn. Hans von Tresckow (Berlin).
Gestorben: Hr. General⸗Lieut. 3 D. Frhr. Adalbert von Schleinitz (Berlin). — Hr. General der Infanterie z. D. von Woyna (Bonn). — Frl. Eleonore von Braunschweig (Fraustadt). — Magdalene Freifr von Türckheim, geb. Hornung (Altdorf, Baden).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilageh), und die Besondere Beilage Nr. 4.
1 8 Gug nach welchen bei
sätzen vorzugsweise mit Militäranwärtern zu besetzen.
Marine
eeiinnunehmen, zu verwahren oder auszugeben habe
astehen deren dienstliche Obliegenheiten
Bekanntmachung,
end die einstweilige Regelung der Annahme on Militäranwärtern bei den Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten.
Vom 24. Dezember 1896.
— zum Militär⸗Pensionsgesetz
vom 22. Mai 1893 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 171) bestimmt im 8§ 77 Absatz 1 u. a., daß die Subaltern⸗ und Unterbeamten⸗ stellen bei den Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten nach Maßgabe der darüber von dem Bundesrath festzustellenden allgemeinen Grundsätze vorzugsweise mit Inhabern des Zivil⸗ versorgungsscheins zu besetzen sind. Vom Bundesrath sind hierzu Ausführungsvorschriften bisher nicht erlassen worden. Dagegen hat das Reichs⸗ ersicherungsamt mit den Vorständen der folgenden ihm aus⸗ schließlich unterstellten Invpaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ Ostpreußen, Westpreußen, Berlin, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen⸗Anhalt, Schleswig⸗ Petftaen Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz, hüringische Staaten, Oldenburg, Hansestädte und Elsap⸗ Lothringen, für deren Bezirke im Einvernehmen mit dem Königlich preußischen Herrn Kriegs⸗Minister die nachstehenden Grundsätze“ vereinbart, welche vom 1. Jan uar 1897 ab bis zum Erlaß der oben erwähnten endgültigen Bestim⸗ mungen des Bundesraths über die Annahme von Militär⸗ anwärtern zur Besetzung der in Betracht kommenden Beamten⸗
stellen zu gelten haben:
u“ 2
Neu⸗Einberufungen von Militär⸗ anwärtern für die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten bis zum Erlaß von Bestimmungen durch den Bundesrath gemäß Artikel 12 der Novelle zum Militär⸗Pensions⸗ gesetz vom 22. Mai 1893 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 171) zu
8 verfahren ist. 8
Die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten sind gemäß den nachstehenden Grund⸗ Die Kontrol⸗ beamten gelten hierbei nicht als Subalternbeamte.
MNiilitäranwärter im Sinne dieser Grundsätze ist jeder Inhaber
des Zivilversorgungsscheins, welcher aus dem Heere oder aus der arine hervorgegangen ist. Die Anstellungsberechtigung eines Miilitäranwärters beschränkt sich auf denjenigen Bundesstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ anstalten, deren Wirksamkeit sich auf mehrere Bundesstaaten erstreckt,
sind zur Anstellung nur solcher Militäranwärter verpflichtet, welche
5. einem dieser Staaten die Staatsangehörigkeit besitzen.
Ausschließlich mit Militäranwärtern sind zu besetztet: 8 1) die Stellen im Kanzleidienst, ghscrieglich derjenigen der Lohnschreiber, soweit deren Inhabern die Besorgung des Schreibwerks und der damit zusammenhängenden Dienstverrichtungen obliegt;
2) sämmtliche Stellen, deren Obliegenheiten im wesentlichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen und keine technischen Kenntnisse erfordern. § 3.
Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern sind zu besetzen die
Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst, jedoch mit Ausnahme 1) derjenigen Stellen, für welche eine besondere wissenschaftliche oder technische Vorbildung erfordert wird, 2) der Stellen derjenigen Kassen⸗Vorsteher, welche eigene Rechnung zu legen haben, sowie derjenigen Kassenbeamten, welche Kassengelder
2
3) der Stellen der Bureau⸗Vorsteher. §4.
In welchem Umfange die nicht unter die §§ 2 und 3 fallenden Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern zu besetzen sind, ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Dienstes und unter sinngemäßer Zugrundelegung der für die Reichs⸗ und Staats⸗ behörden jeweilig geltenden Verzeichnisse über die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen zu bestimmen.
§ 5.
Insoweit in Ausführung der §§ 3 und 4 einzelne Klassen von Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen den Militäranwärtern nicht mindestens zur Hälfte vorbehalten werden können, hat nach Möglich⸗ keit ein Ausgleich in der Weise stattzufinden, daß andere derartige Stellen innerhalb derselben Verwaltung in entsprechender Zahl und Besoldung vorbehalten werden.
Unter einer Klasse im Sinne dieser Bestimmungen ist die Ge⸗ sammtheit der bei der Versicherungsanstalt beschäftigten Beamten zu 1 ihrer Natur nach im
esentlichen dieselben sind.
Enthält eine Klasse nur eine Stelle, so bleibt dieselbe den Militäranwärtern vorbebalten oder versagt, je nachdem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des Vienstes zur Besetzung mit einem Militäranwärter geeignet oder nicht geeignet ist.
§ 6.
Ueber die gegenwärtig vorhandenen, den Militäranwärtern vor⸗ behaltenen Stellen werden nach Beamtenklassen (§ 5) geordnete Ver⸗ zeichnisse angelegt.
Gleichartige Stellen, welche in Zukunft errichtet werden, sind in die Verzeichnisse aufzunehmen. Die Verzeichnisse, sowie etwaige Nach⸗ träge werden veröffentlicht.
92
§ 7.
Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen können auch verliehen werden:
1) an Offiziere und Deckoffiziere, welchen beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienste die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst ver⸗ liehen worden ist;
„G ehemaligen Militäranwärtern, welche sich in einer auf Grund ihrer² E erworbenen etatsmäßigen Anstellung be⸗ finden oder infolge eingetretener Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind;
3) ehemaligen Militärpersonen, welchen der Zivilversorgungsschein lediglich um deswillen versagt worden ist, weil sie sich nicht fortgesetzt
ut geführt haben, und welchen gemäß einer von der zuständigen
ilitärbehörde ihnen später ertheilten Bescheinigung eine den Militär⸗
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 30. Dezember
anwärtern im Reichs⸗ oder Staatsdienst vorbehaltene Stelle über⸗ tragen werden darf;
4) solchen Beamten und Bediensteten der betreffenden Ver⸗ sicherungsanstalt, welche für ihren Dienst unbrauchbar der entbehrlich geworden sind und einstweilig oder dauernd in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden müßten, wenn ihnen nicht eine den Militär⸗ anwärtern vorbehaltene Stelle verliehen würde;
5) sonstigen Personen, denen die Berechtigung zu einer An⸗ stellung auf dem im § 10 Ziffer 7 der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 (Bekanntmachung vom 25. März 1882, Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 123) vor⸗ gesehenen Wege ausnahmsweise verliehen worden ist.
§ 8.
Stellen, welche den Militäranwärtern nur theilweise (zur Hälfte, zu einem Drittheil u. f. w.) vorbehalten sind, werden bei eintretender Erledigung in einer dem Antheilsverhältniß entsprechenden Reihen⸗ folge mit Militäranwärtern oder Zivilpersonen besetzt, und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der zur Zeit der Besetzung thatsächlich mit Militäranwärtern und Zivilpersonen besetzten Stellen.
„Wird die Reihenfolge auf Grund des § 7 unterbrochen, oder wird infolge des § 7 Nr. 4 eine ausschließlich mit Militäranwärtern zu besetzende Stelle mit einem Bediensteten der Versicherungsanstalt besetzt, so ist eine Ausgleichung herbeizuführen. Dabei sind Personen, deren Anstellung auf Grund des § 7 Nr. 4 und 5 erfolgt, als Zivil⸗ personen, Personen, deren Anstellung auf Grund des § 7 Ne. 1 bis 3 erfolgt, als Militäranwärter in Anrechnung zu bringen.
§ 9. Die Militäranwärter haben sich um die von ihnen begehrten Stellen bei dem Vorstande der Versicherungsanstalt zu bewerben. Die Bewerbungen haben zu erfolgen: a. seitens der noch im aktiven Militärdienst befindlichen Militär⸗ anwärter durch Vermittelung der vorgesetzten Militärbehörde;
b. seitens der Angehörigen einer militärisch organisierten Gen⸗ darmerie oder Schutzmannschaft, seitens der Angehörigen der in den deutschen Schutzgebieten durch das Reich oder die Landesverwaltung errichteten Schutz⸗ oder Polizeitruppen, sowie seitens der in den Schutz⸗ gebieten angestellten Grenz⸗ oder Zollaufsichtsbeamten durch Vermitte⸗ lung der vorgesetzten Dienstbehörde; .
c. seitens der übrigen Militäranwärter entweder unmittelbar oder durch Vermittelung des heimathlichen Bezirks⸗Kommandos, welches jede eingehende Bewerbung sofort der zuständigen Versicherungs⸗ anstalt mittheilt.
Militäranwärter sind zu Bewerbungen vor oder nach der Stellen⸗ erledigung so lange berechtigt, als sie noch nicht eine etatsmäßige Stelle erlangt und angetreten haben, mit welcher ein pensionsfähiges Diensteinkommen von mindestens 900 ℳ verbunden ist. Bewerbungen um Stellen, welche nur im Wege des Aufrückens zu erlangen sind, werden jedoch hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 10.
Ueber die Bewerbungen um noch nicht erledigte Stellen haben die Versicherungsanstalten Verzeichnisse*) anzulegen, in welche die Stellenanwärter nach dem Datum des Eingangs der ersten Meldung eingetragen werden. War die Befähigung noch durch eine Prüfung (Vorprüfung) nachzuweisen, so kann die Eintragung auch nach dem Tage des Bestehens der Prüfung erfolgen.
Bei der Besetzung erledigter Stellen sind unter sonst gleichen Verhältnissen Unteroffiziere, welche mindestens acht Jahre im Heere oder in der Marine aktiv gedient haben, in erster Linie zu berück⸗ sichtigen.
Bewerbungen um noch nicht 55 Stellen sind alljährlich zum 1. Dezember zu erneuern, widrigenfalls dieselben als erloschen
gelten. § 11.
Stellen, welche mit Militäranwärtern zu besetzen sind, müssen im Falle der Erledigung und wenn keine Bewerbungen von Militär⸗ anwärtern für dieselben vorliegen, seitens des Vorstandes der Ver⸗ sicherungsanstalt der zuständigen Aeb behufs der EE“ mittels Einreichung einer Nachweisung bezeichnet werden.
Ist innerhalb sechs Wochen nach der Bekanntmachung eine Be⸗ werbung bei dem Vorstande nicht eingegangen, so hat derselbe in der Stellenbesetzung freie Hand.
§ 12.
Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen dürfen, 8 in dem Falle des § 7, mit anderen Personen nicht besetzt werden, so⸗ 8r sich Militäranwärter finden, welche zur Uebernahme der Stellen
efähigt und bereit sind. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die
Stellen dauernd oder nur zeitweise bestehen, ob mit denselben ein etatsmäßiges Gehalt oder nur eine diätarische oder andere Remu⸗ neration verbunden ist, ob die Anstellung auf Lebenszeit, auf Kündi⸗ gung oder auf Widerruf geschieht.
Zu vorübergehender Beschäftigung als Hilfsarbeiter oder Ver⸗ x5 können jedoch auch Nichtversorgungsberechtigte angenommen werden.
In Ansehung derjenigen dienstlichen Verrichtungen, für welche wegen ihres geringen, die volle Zeit und Thätigkeit eines Beamten nicht in Anspruch nehmenden Umfanges und der Geringfügigkeit der damit verbundenen Remuneration besondere Beamte nicht angenom⸗ men, welche vielmehr an Privatpersonen, an andere Beamte als Nebenbeschäftigung oder an verabschiedete Beamte oder an weibliche Personen übertragen zu werden pflegen, behält es hierbei sein Be⸗ wenden. Wenn sich jedoch Militäranwärter ohne Aufforderung zu solchen dienstlichen Verrichtungen melden, so sind dieselben vorzugs⸗ weise zu berücksichtigen.
§ 13.
Die Versicherungsanstalten haben darin freie Hand, welche ihrer Subaltern⸗ und Unterbeamten sie in höhere oder besser besoldete Stellungen aufrücken lassen wollen. Ebenso sind sie in der Ver⸗ setzung eines besoldeten Subaltern⸗ oder Unterbeamten auf eine andere nicht ausschließlich mit Militäranwärtern zu besetzende besoldete Subaltern⸗ oder Unterbeamtenstelle ihrer Verwaltung nicht beschränkt. Wäre die auf solche Weise mit einer Zivilperson besetzte Stelle der bestehenden Reihenfolge nach mit einem Militäranwärter zu besetzen gewesen, so ist eine Ausgleichung herbeizuführen.
Die Ansprüche der Militäranwärter auf die nur im Wege des Aufrückens zu erlangenden, ihnen ausschließlich oder zum theil vor⸗ behaltenen Stellen werden durch diese Vorschrift nicht berührt. Den aus den Militäranwärtern hervorgegangenen Beamten ist Gelegenheit u geben, die für das Aufrücken in höhere Dienststellen erforderliche Befähigung zu erwerben.
*) Die Muster für die in den „Grundsätzen“ vorgesehenen Ver⸗ eichnisse und Nachweisungen werden hier nicht mitgetheilt, da sie nur für den inneren Dienstbetrieb der Versicherungsanstalten von Be⸗ deutung sind.
1896.
Die Versicherungsanstalten sind zur Berücksichtigung von Bewer⸗ bungen nur dann verpflichtet, wenn die Bewerber eine genügende Be⸗ fähigung für die fragliche Stelle beziehungsweise den fraglichen Dienst⸗ zweig nachweisen. Darüber, ob der Bewerber genügende Befähigung besitzt, entscheidet auf Beschwerde das Reichs⸗Versicherungsamt.
1 Sind für gewisse Dienststellen oder für gewisse Gattungen von Dienststellen besondere Prüfungen (Vorprüfungen) vorgeschrieben, so hat der Militäranwärter auch diese Prüfungen abzulegen. Auch kann, wenn die Eigenthümlichkeit des Dienstzweiges dies erheischt, die Zu⸗ lassung zu dieser Prüfung oder die Annahme der Bewerbung über⸗ haupt von einer vorgängigen informatorischen Beschäftigung in dem betreffenden Dienstzweige abhängig gemacht werden, welche in der Regel nicht über drei Monate auszudehnen ist. Ueber die Zulässig⸗ keit einer informatsrischen Beschäftigung entscheidet das Reichs⸗ Versicherungsamt.
Die Anstellung eines einberufenen Militäranwärters kann zunächst
auf Probe erfolgen oder von einer Probedienstleistung abhängig ge⸗
macht werden. Die Probezeit darf vorbehaltlich der Abkürzung bei früher nachgewiesener Befähigung in der Regel höchstens sechs Monate betragen. Handelt es sich um Anstellungen im Bureau⸗ oder Kassen⸗ dienst, so kann die Probezeit mit Genehmigung des Reichs⸗Versiche⸗ rungsamts bis auf die Dauer eines Jahres verlängert werden. Während der Anstellung auf Prohe ist dem Anwärter das volle Stelleneinkommen, während der Probedienstleistung eine fortlaufende Remuneration von nicht weniger als Dreiviertel des Stelleneinkommens zu gewähren.
„Einberufungen zur Probedienstleistung dürfen nur erfolgen, inso⸗ weit Stellen (§ 12 Abs. 1) offen sind; eine Entlassung Einberufener wegen mangelnder Vakanz kann daher nicht stattfinden.
„Spätestens bei Beendigung der Probezeit hat der Vorstand darüber “ zu fassen, ob der Stellenanwärter in seiner Stelle zu bestätigen beziehungsweise in den Dienst der Versicherungsanstalt zu übernehmen, oder wieder zu entlassen ist.
§ 15.
Welche Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen und, gegebenen Falls, in welcher Anzahl dieselben gemäß den vorstehenden Be⸗ stimmungen den Militäranwärtern vorzubehalten sind, hat das Reichs⸗ Versicherungsamt festzustellen. Stellen, wegen deren eine solche Fest⸗ stellung noch nicht stattgefunden hat, dürfen, insofern nicht Milltär⸗ anwärter zur Anstellung gelangen, oder das in diesen Bestimmungen bezüglich der Besetzung der Stellen mit Militäranwärtern vor⸗ geschriebene Verfahren erledigt ist, bis zu der erfolgten Feststellung nur widerruflich besetzt werden.
§ 16.
Von der Besetzung der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen hat der Vorstand am Schlusse des Quartals den Ver⸗ mittelungsbehörden seines Bezirks durch Zusendung einer Nachweisung Mittheilung zu machen.
Die Vermittelungsbehörden veranlassen eine entsprechende Be⸗ kanntmachung in der Vakanzenliste. 8
Das Rei ö hat darüber zu wachen, daß bei der Besetzung der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen nach den vorstehenden Grundsätzen verfahren wird.
Nach erfolgter etatsmäßiger Anstellung wird der Zivilversorgungs⸗ schein zu den Akten genommen. 1
8 19. 8 Die §§ 25 bis 29 der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 finden sinngemäße Anwendung.
§ 19.
Die vorstehenden Grundsätze treten am 1. Januar 1897 in K und behalten nur so lange Gültigkeit, bis vom Bundesrath auf Grund von Artikel 12 der Novelle zum Militär⸗Pensionsgesetze vom 22. Mai 1893 allgemeine Grundsätze über die Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ anstalten mit Militäranwärtern festgestellt sind.
Berlin, den 24. Dezember 1896. Das Reichs⸗Versicherungsamt. Abtheilung für Invaliditäts⸗ und Altersver
“ “
1 Berzeibns 8 8 der bei den dem Reichs⸗Versicherungsamt ausschließlich unterstellten Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗
anstalten“) vorhandenen, den Militäranwärtern vor⸗ behaltenen**) Stellen.
1“ A. Im Bureaudienst—
Sekretäre (Bevollmächtigte und Expedienten 1. Kl. bei der V.⸗A. Schleswig⸗Holstein), (Kanzlisten 1. K. bei der Hanseatischen V⸗A.), Buchhalter, Revisoren, Kontrol⸗Inspektoren;
Sekretariats⸗Assistenten, Bureau⸗Assistenten (Expedienten 2. Kl. bei der V.⸗A. Schleswig⸗Holstein), (Kanzlisten 2. Kl. bei der Han⸗ seatischen V.⸗A.); 3 8
Bureau⸗Diätare, Kassen⸗Diätare;
Bureau⸗Hilfsarbeiter, Sekretariats⸗Hilfsarbeiter, Expeditions⸗ Hilfsarbeiter, Bureau⸗Gehilfen, Bureau⸗Anwärter;
Registratur⸗Vorsteher, Registratoren, Registratur⸗Assistenten, Registratur⸗Diätare, Registratur⸗Hilfsarbeiter, Hilfsregistratoren, Registratur⸗Gehilfen, Expedienten und Hilfsarbeiter der Karten⸗ Abtheilung, Kartenverwalter.
B. Im Kanzleidienst:
Kanzlei⸗Vorsteher, Kanzlisten, Kanzlei⸗Diätare, Kanzlei⸗Hilfs⸗ arbeiter, Hilfs⸗Kanzlisten, Schreiber, Hilfsschreiber, Schreibgehilfen.
C. Im Unterbeamtendienst:
ped “ Haushälter, Hausmeister, Hauswarte, Kastellane, edelle; Boten. Diener, Amtsdiener, Bureaudiener, Kassenboten, diener, Hilfsboten, Hilfsdiener; 1“
Aktenhefter, Buchbinder;
Drucker, Tachographisten;
eizer, Hilfsheizer; Wächter. 8
ied. Kehabrahc 8 *) Es handelt sich bis auf weiteres um die Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten für 32 Westpreußen, Berlin, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen⸗Anhalt, Schleswig⸗ olstein, nnover, estfalen, Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz, ee Staaten, Oldenburg, die drei Hansestädte und Elsaß⸗ othringen. **) Die Stellen des Bureaudienstes sind den Militär⸗ anwärtern mindestens zur Hälfte Fr des Kanzlei⸗ nd Unterbeamtendienstes kießlich vorb