1897 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

bilanzieren, nicht bedenkend, daß man die Anleihe schon im Vorjahre kontrahiert hatte.

Meine Herren, Sie haben nun die Güte gehabt, den Betriebs⸗ fonds der Staatsverwaltung um 100 Millionen zu verstärken, ein Antrag, der damals auch vielseitig bekämpft und garnicht für nöthig gehalten wurde. Dieser Betriebsfonds von 100 Millionen zusammen mit dem damals schon vorhandenen Betriebsfonds von 33 Millionen bewirkt nun, daß diese Art geschilderter Finanzgebahrung nicht mehr möglich ist. Wenn wir auch einmal in einem einzelnen Jahre ein Desizit vor uns haben, so sagen wir uns: es ist doch nur noch etatsmäßig, es kann sehr wohl sein, daß es in der Rechnung nicht figurieren wird. Wir werden also zur Zeit überhaupt noch gar keine Anleihe aufnehmen, und, wenn im Laufe des Jahres Vorschüsse zu machen sind beim Mangel an den nöthigen Einnahmen gegenüber den zu leistenden Aus⸗ gaben, so reicht der Betriebsfonds von 100 Millionen vorläufig aus, man kann warten, bis man am Schlusse des Jahres sehe, ob man überhaupt eine Anleihe braucht. Wenn das Jahr 1894/95 noch mit Defizit endet, aber im Jahre 1895/96 schon große Ueberschüsse ent⸗ stehen, so kann ich aus diesen Ueberschüssen auch das Defizit des Vor⸗ jahres begleichen, ohne eine wirkliche Anleihe zu machen. Ich komme sogar vielfach in die Lage, diese Ueberschüsse dann zeitweilig zweckmäßig rentabel zu machen, wie das in diesem Jahre geschehen ist worüber sich die „Freisinnige Zeitung“ mit Unrecht wundert. (Heiterkeit rechts.) Meine Herren, Sie sehen also, daß dies auch eine sehr nützliche Maßregel gewesen ist, unser ganzes Finanzwesen zu konso⸗ lidieren. Daß der Staat eine Eisenbahn betrieb mit einer Schuldenlast von 6 Milliarden und dafür gar keinen Betriebsfonds hatte so wird man sich wundern, wie das möglich gewesen ist, wenn man sich nicht vergegenwärtigt, daß es dadurch möglich geworden ist, daß die An⸗ leihen, die auf Kredite für bestimmte Zwecke bewilligt wurden, immer vorzeitig realisiert wurden, was nach meiner Meinung, streng ge⸗ nommen, vielleicht nicht zulässig war; aber man konnte nicht anders, man hatte Mittel nöthig, ein Betriebsfonds war nicht da, man mußte diese Anleihen realisieren; sie dienten so als Betriebsfonds.

Meine Herren, ich habe Ihnen kurz die Geschichte unserer Rechnungsergebnisse seit dem Jahre 1880/81 vorgetragen. Ich möchte aber noch hinzufügen, daß neben diesen zur Deckung von Fehlbeträgen in der Rechnung nöthigen Anleihen noch immer berliefen Anleihen, nicht bloß für neue Eisenbahnlinien, sondern für Deckung von Ausgaben, die aus den Betriebseinnahmen der Eisenbahnen hätten geleistet werden sollen. Ich brauche das nicht näher auszuführen. Anleihen für solche Zwecke sind jetzt auch weggefallen. Wir leisten jetzt das, was wir leisten müssen in Bezug auf die Eisenbahnen; was irgend zu den laufenden Ausgaben des Betriebes gerechnet werden kann, wird auch aus den laufenden Einnahmen des Betriebes gedeckt. Auch in dieser Be⸗ ziehung ist unser Finanzwesen jetzt allerdings mehr konsoslidiert als früher. Wenn ich daneben annehme, daß wir wirklich dauernde auch in schlechten Zeiten zu erwartende Ersparungen in den Betriebs⸗ verwaltungen gemacht haben, so kann ich nur meine Ansicht wiederholen, daß wir solche gewaltigen Rückschläge, wie wir sie erlebt haben, in Zukunft wohl kaum noch zu befürchten haben. Aber sehr bedeutende

Räückschläge werden immer noch möglich bleiben. 3 Meine Herren, man hat mir vorgeworfen, ich hätte namentlich den laufenden Etat zu niedrig etatifiert. Ich habe schon hervor⸗ gehoben, daß dieser Vorwurf durchaus unbegründet ist, daß er jeden⸗ falls nicht meine Adresse, sondern höchstens die der Ressort⸗Minister treffen würde. Aber ich will ein Beispiel herausgreifen, wie das in früheren Zeiten gewesen ist, wo man sich darüber garnicht gewundert hat. Im Jahre 1887/88, wo doch Herr Abg. Richter auch schon mitwirkte, wurde ein Defizit von 40 Millionen etatisitert, unsd der Ueberschuß betrug 79 Millionen. (Zuruf des Abg. Richter: Die Branntweinsteuer!) Die Branntweinsteuer war im Jahre 1887/88 noch nicht eingeführt. (Zuruf des Abg. Richter: Jawohl!) Nein, aus dem Reich kamen wenigstens noch keine wesent⸗ lichen Einnahmen.

Meine Herren, ich sage so: In unseren Finanzen sind mit Rück⸗ sicht auf den Besitz der Betriebsverwaltungen, die ja eine ganz über⸗ wiegende Bedeutung im preußischen Staat haben, starke Rückschläge

von einem Jahre zum andern nicht bloß, sondern von einer Periode von Jahren zu einer anderen Periode fast unvermeidlich. Diese Rückschläge rängen naturgemäß zu einer Stockung in allen neuen Unternehmungen, u einer Verzögerung und Hinausschiebung bereits unternommener Unternehmungen, somit zu einer stark veränderten Lage bei der In⸗ dustrie, machen Störungen im ganzen wirthschaftlichen Leben, und iese Umstände vergrößern den Uebelstand unserer sozialen Verhält⸗ isse überhaupt, nämlich den Uebelstand der periodischen Ueberproduk⸗ tion, der Baissezeiten und der darauf folgenden Ueberarbeitung, der Haussezeiten. Der Staat muß wie jeder vernünftige Mann mitwirken, diesen Uebelstand, soweit möglich, zu bekämpfen, und wir, namentlich der Herr Minister Thielen, haben das, soweit wir das hei en heutigen etatsmäßigen Zuständen konnten, bereits in ausgiebigster Weise gethan; es ist uns das auch gut angerechnet worden gerade von den gewerblichen Kreisen. Dieser Ausgleichsfonds würde nun in einem sehr bedeutenden Maße zu dem bezeichneten Zwecke mitwirken und er kann andererseits keine Uebelstände herbeiführen. Die Art und Weise, wie er verwaltet wird, sichert gegen jede andere Verwendung als zur Deckung von Mindererträgen. Wenn nun die Herren Abgg. Sattler und Freiherr von Zedlitz fagen: der Fonds steht nicht an der richtigen Stelle —, so verstehe ich das eigentlich nicht, denn der Ausgleichsfonds, den die Herren selbst in ihren weitergehenden Anträgen aufgenommen haben, steht ganz an derselben Stelle. Wenn derselbe bloß zur Deckung von Ausfällen in der Eisenbahnverwaltung bestimmt wäre, dann hätten Sie ja Recht; aber Sie wollen jal auch einen allgemeinen Ausgleichsfonds, und ich muß auch sagen: es hat gar keinen Zweck, einen besonderen Ausgleichsfonds: für eine bestimmte Verwaltung zu schaffen; denn Geld ist Geld, und wenn es der Staatskasse gehört, so ist es Staatsgeld. Ob das nun herstammt aus Ueberschüssen vom Reich oder von den Eisenbahnen, das macht materiell keinen Unterschied. Ich glaube also, der Fonds steht genau da, wo er stehen muß. Es wäre sogar eine Wohlthat, wenn der Fonds nicht bloß die Wirkungen der Schwankungen der Betriebsverwaltungen vermindern würde und die nachtheiligen Einflüsse desselben, sondern auch diejenigen, die aus der Reichsfinanzgebahrung hervorgehen. Nun aber fürchten die Herren vielleicht, daß ihre Anträge, welche eine Ver⸗ wendung der Eisenbahnüberschüsse für die allgemeinen Staatszwecke auf eine bestimmte Summe beschränken wollen, darunterzleiden würden,

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wenn jetzt der Ausgleichsfonds angenommen würde. Ich glaube aber, das ist nicht der Fall. Wenn wir uns wirklich entschließen in der Tendenz, die die Herren verfolgen, das Drängen auf Vermehrung der Ausgaben zu verhindern dadurch, daß die Eisenbahnen nur verpflichtet werden sollen, eine bestimmte Summe jeweilig an die Staatskasse abzuführen, wenn wir uns dazu entschließen, dann können wir doch gleich den jetzigen Ausgleichsfonds für diese Zwecke gebrauchen, da die Herren ja selber glauben, es sei auch in diesem Falle ein Ausgleichs⸗ fonds nothwendig, und der Herr Abg. Richter mit Recht sagt: die Frage der Schuldentilgung, die Begrenzung der jeweiligen freien Dis⸗ position hängt mit diesem Ausgleichsfonds einigermaßen zusammen. Das ist vollkommen zutreffend!

Ich kann also noch immer nicht recht sehen, warum die Herren Bedenken haben, gerade gegenwärtig diesen Ausgleichsfonds zu be⸗ willigen. Sie halten ihn selbst für nothwendig. Sie billigen den Zweck. Ich kann es mir nur so erklären, daß Sie glauben: wenn der Ausgleichsfonds jetzt gestrichen wird, so ist das ein starker Druck auf die Regierung, auf diese feste Eisenbahnrente einzugehen; aber selbst das kann man nicht annehmen, denn dies ist ja wirklich eine Frage nicht politischer Natur, sondern eine reine Frage der zweckmäßigen Finanzgebahrung; da braucht man doch solche Kraftmittel nicht, und die würden auch nicht wirken.

Meine Herren, ich habe diesen Ausgleichsfonds bezeichnet nicht als eine nothwendige, sondern nur als eine zweckmäßige Einrichtung; ich habe von vornherein erklärt: man kann auch so vernünftig ver⸗ walten und auch manches zur Ausgleichung des einen Jahres aufs andere thun, wenn man die Erfahrungen hinter sich hat, die wir hinter uns haben.

Meine Herren, dieses Wort erinnert mich daran, was ich mir vorgenommen hatte: ausdrücklich zu betonen, daß, wenn ich hier die Finanzpolitik der Vergangenheit etwas kritisiert habe in manchen Punkten, ich damit keineswegs einen Tadel gegen die Männer aus⸗ sprechen will, die damals diese Finanzpolitik geführt haben. Sie hatten unsere Erfahrungen nicht. Seit den achtziger Jahren, wo die großen Verstaatlichungsperioden anfangen, waren wir gewissermaßen in einer sinanziellen Revolution, in einer totalen Umwälzung. Diese Männer konnten die Erfahrungen noch nicht haben, auf die wir jetzt zurückblicken können, und wahrscheinlich wären wir auch nicht klüger gewesen, wenn wir damals die Sache hätten machen sollen.

Also ein Tadel gegen die damalige Finanzführung hat nicht erhoben werden sollen; ein solcher Tadel würde nur berechtigt sein gegen uns, wenn wir uns diese Erfahrungen in keiner Weise zu Nutze machten.

Meine Herren, eich lasse also den Ausgleichsfonds nicht fallen. Gelingt es jetzt nicht, eine Mehrheit dafür zu finden, so kann ich das ja sehr bedauern, aber ich würde doch nicht allzu bittere Thränen darüber weinen. Ich bin überzeugt: man wird doch bei gelegener Zeit auf eine ähnliche Maßregel wieder zurückkommen. Das Zentrum hat das auch ganz richtig gefühlt; es hat zwar nicht eine dauernde Institution schaffen wollen, sondern nur vorläufig einen einmaligen Ausgleichs⸗ fonds von 60 Millionen wahrscheinlich in der Erwartung, daß, wenn derselbe einmal aufgezehrt wäre, man in Erwägung treten könnte, den Ausgleichsfonds wieder neu zu begründen. Also insofern habe ich dort eine kleine Stütze; sie nützt mir aber nur nicht, denn zwar die Motive sind einigermaßen auf meiner Seite, aber nicht die Abstimmung.

Meine Herren, was nun die obligatorische Schuldentilgung betrifft vielleicht das einzig Praktische, was diesmal zum Vorschein kommt —, so ist über die Sache bei der ersten Lesung soviel schon gesprochen und bei der früheren Berathung des Antrags der Budgetkommission, daß ich mich sehr kurz fassen kann. Ich will nur noch ein Wort an⸗ knüpfen, um das Haus nicht zu sehr zu ermüden.

Der Herr Abg. Bachem sagt: wozu ist diese obligatorische Schul⸗ dentilgung nothwendig? sind Ueberschüsse vorhanden, dann tilgen wir ja von selbst; sind aber keine vorhanden, sondern Fehlbeträge, dann muß man tilgen mit neuen Schulden. Hierin liegt vollständig die ganze Frage. Wenn keine obligatorische Schuldentilgung vorhanden ist, wenn man darüber jedes Jahr ad libitum beschließen kann, so ent⸗ steht eben die Gefahr, daß keine Ueberschüsse vorhanden sind; denn, meine Herren, man wird die Lücken, die wir ausfüllen wollen durch Schuldentilgung, durch andere Ausgaben ausfüllen und wird nicht in die Lage kommen, Schulden zu tilgen, weil man die betreffenden Mittel schen zu anderen Zwecken verwendet hat. Nun aber der Fall des Fehlbetrags. Es sieht ja allerdings sonderbar aus, daß, wenn man mit einem Fehlbetrag abschließt, man doch Schulden tilgt; aber, meine Herren, der Fehlbetrag kommt erst in der Rechnung zur Erscheinung, während die Frage der Schulden⸗ tilgung bei der Etatsaufstellung entscheidend ist. Meine Herren, es können Jahre kommen und solche sind ja genug vorhanden gewesen —, wo man den (Ftat mit einem Fehlbetrag aufstellen muß. Hinterher ergiebt sich aber in der Rechnung kein Fehlbetrag. Hat man keine obliga⸗ torische Schuldentilgung wird man leicht versucht sein, den Fehlbetrag dadurch wegzuschaffen, daß man die Schuldentilgung fallen läßt, und hat man nachher doch keinen Fehlbetrag, so hat man dennoch keine Schuldentilgung. Meine Herren, der regelmäͤßige Zwang zur Schulden⸗ tilgung bei der Etatsaufstellung zur Abwehr gegen eine angemessene Steigerung der Ausgaben ist so auch in Fehljahren von der aller⸗ größten Bedeutung. Ich kann mich in dieser Beziehung nicht nur auf meine eigenen Erfahrungen berufen, namentlich auch in Bezug auf die Kommunen, sondern auch auf die Stellung, die das hohe Haus selbst eingenommen hat. Ein sehr nett geschriebener Artikel in der „Kölnischen Volkszeitung“ kann garnicht begreifen, wie man überhaupt verfahren soll bei der obligatorischen Schuldentilgung, wenn man Anleihen machen müßte; er kalkuliert, daß das eigentlich unmöglich wäre. Ich habe den Artikel nicht ganz verstanden, obwohl er, wie gesagt, sehr knapp und hübsch geschrieben ist, aber ich verstehe nicht, wie der Schriftsteller sich so unnützes Kopf⸗ zerbrechen darüber macht. Wenn er nur etwas unseren hiesigen Be⸗ rathungen gefolgt wäre, so würde er gefunden haben, daß das, was er so sonderbar findet, schon vier Jahre so gegangen ist. Wir haben in den letzten vier Jahren Desizite gehabt, auch im Etat, und doch haben wir die Schulden weiter getilgt. Die Sache ist also gegangen, glücklicherweise so gegangen, daß mit Rücksicht auf das starke An⸗ wachsen der Ueberschüsse in den letzten Jahren wir garnicht genöthigt gewesen sind, diese bewilligten Anleihen zur Deckung des Defizits immer zu realisieren. Geht es aber wirklich nicht

realisieren, so können wir sie immer einfach verrechnen auf Anl ihen 1.“ 6. * 86

anders, als die zur Deckung des Fehlbetrages ausgeworfenen Anleihen zu

Wir brauchen nicht wirklich neue Anleihen hierzu aufzunehmen, der Vorwurf, daß es unnöthige Kosten verursache, Anleihen n ian und neue Schulden zu machen, kann bei uns nicht platzgreifen; den die Eisenbahninteressenten im Lande sorgen schon dafür,

Jahr neue Kredite bewilligt werden, und es laufen zu diesem Ines im Augenblick noch über 500 Millionen Bewilligungen. In 8 Kommission wollte man ich glaube, es war der Herr Abg. 8. Strombeck nicht zugeben, daß die Verrechnung der Anleihen auch der Schuldentilgung gleich sei. Meine Herren, stellen Sie sich dcz einfach vor, wie die Sache geht. Wenn man einen bestimmten

im Etat zur Disposition hat zur Schuldentilgung, aber eine Anleih⸗ machen muß, macht man nicht den Umweg, erst die Schulden n tilgen und dann neue Anleihen zu realisieren man nimmt das das aus dem Etat zur Disposition steht, und baut damit die betreffe den Eisenbahnen. Also diese Bedenken, die man früher, namentli 1869, wo die Verhältnisse ganz anders waren, hatte, greifen bei un nicht platz. Sie sind übrigens auch sonst nicht durchgängig richtig.

Meine Herren, sehr lange kann ich wohl nach meinem Alte. schwerlich mehr die preußischen Finanzen verwalten. Es würde ahe doch eine Beruhigung sein, glaube ich, für uns alle, wenn wir n hier einmal entschließen wollten, als einen festen bestimmten Grun⸗. satz durchzuführen: zu allen Zeiten sollen bei einer so kolossalg und wachsenden Schuldenbelastung des preußischen Staats 8 Schulden regelmäßig vermindert werden; wer Schulden tilg. der verbessert sein Vermögen. (Sehr wahr! rechts.) Ich glaube, fh uns alle wird das eine Beruhigung für die Zukunft sein. b

Einige Herren sagen: es hat ja keine Gefahr, es werden ja doch immer Schulden getilgt werden, auch ohne Gesetz. Wenn aber dh Herren Richter und dessen Freunde mit den Herren vom Zentrun mal die Mehrheit hätten, so würden sie doch sehr schnel mit dem Schuldentilgen in ungünstigeren Jahren aufhören Und dann, wie gesagt, könnten die Ueberschüsse immer länger aut. bleiben, weil sie immer rascher verzehrt werden durch neue anderweite Ausgaben. Ich glaube, das hohe Abgeordnetenhaus, welches sich das kann man wohl sagen zur Aufgabe gestellt hat, mitzuwirken, unser Finanzwesen in Preußen auf feste solide Grundlagen wiede zu stellen, wo es nicht der Fall war wo es der Fal war, sie zu erhalten, wird sich um das Land ein Verdienst erwerben, wenn es das Prinzip, das in allen Kulturstaaten besteht, auch in Frankreich, auch in England ich will darauf nicht weiter eingehenr einer festen gesicherten Schuldentilgung wieder zum Gesetz macht Wir sind dazu umsomehr verpflichtet, als wir für die Reichsschulder mindestens zu dreéi Fünfteln mithaften, und als zwar ar⸗ gefangen ist, im Reiche Schulden zu tilgen, aber eine regel mäßige Schuldentilgung auf festen Prinzipien im Reiche nicht bestekt. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, man hat mir in der Presse vorgeworfen, als wem ich grundsätzlich gegen eine Tilgung der Reichsschulden sei. Nichts js falscher als das; den damaligen Antrag, der, glaube ich, von Herrn Lieber ausgegangen war, habe ich nur soweitt bekämpft, als man dieses neue Prinzip in das Ettc⸗ gesetz aufnahm und der Bundesrath dadurch allen konstitutionellen Traditionen zuwider in eine Zwangslage gebracht wurde, entweder der ganzen Etat zu verwerfen, oder unbedingt diesem Antrag zuzustimmer Ferner wollte ich nicht einen Rückgriff auf in den einzelnen Staate bereits abgerechnete Jahre, und in der Beziehung hat ja eine Ver⸗ ständigung im Reichstage stattgefunden. Davon, daß ein Theil der Mehrüberschüsse über die Ueberweisungen zur Schuldentilgung ver⸗ wandt werde, bin ich nie ein Gegner gewesen und werde es auch nicht sein. (Abg. Richter: Da können wir es jetzt wieder machen!) Gewiß! Ich nehme aber dabei an, daß die Herren dasselbe dann auch in Betreff der Matrikularumlage thun werden. Wir werden Sie einladen, Herr Abg. Richter, bezüglich der Matrikularumlazer dann ebenso zu verfahren. (Sehr gut! rechts.) Ich bi ganz damit einverstanden, wenn das Reich die Mehrüberschäüfe an sich zieht, wenn es dann auch aufhört, Matrikula⸗ umlagen im gleichen Betrage in Fehljahren von den Einzelstaaten i verlangen. (Sehr richtig! rechts.) Auf dieser Basis werden wir un wahrscheinlich leicht verständigen. Dann nähern wir uns allmäbl der reinlichen Scheidung zwischen Reich und Einzelstaaten, wenigsten zum theil (sehr gut! rechts), und ich muß allerdings sagen daß nach den sehr einsichtigen Ausführungen des Herrn Abg. Liebe im Reichstage über die Versuche einer Scheidung der Reichsfinange von denen der Einzelstaaten ich mir wohl denken könnte, daß ma beabsichtigt, auf diese Weise, Schritt vor Schritt, zu dem erhoffter Ziele zu kommen; und da könnten wir dann ja sagen: Und in de Armen lagen sich beide. (Heiterkeit.)

Meine Herren, eine Differenz besteht noch über die Höhe der Tilgung. Ich meine doch, meine Herren, eine regelmäßige, gesichere unbedingt in allen Jahren eintretende Tilgung von ½ % st für unsere Verhältnisse genügend, wenn ich dabei i Betracht ziehe, daß ja hoffentlich auch in Zukunft noch die Land⸗ tage die sogenannte extraordinäre Schuldentilgung aus den ersparte Amortisationsbeträgen der Eisenbahn⸗Prioritäten bestehen lafsen werden, also dadurch doch eine allmähliche Steigerung für noch längen Jahre eintreten wird, und wenn worauf ich großes Gewicht lege ausdrücklich in diesem Gesetzentwurf ausgesprochen bleibt, daß die Ueberschüsse unbedingt zur Schuldentilgung verwandt werden, dam würde nach meiner Meinung ein Betrag von ½ % durchaus ge⸗ nügen, und ich habe sogar einige Bedenken, weiter l gehen, weil man eben immer die schwache Seite der Reiche⸗ finanzen als preußischer Finanz⸗Minister vor sich haben muf, und wenn diese Politik, die Herr Dr. Bachem uns geschildert hat. dauernd im Reich Boden faßt, ja die Gefahren für die Einzelstaaten noch ganz eminent wachsen. Wollen die Herren aber 1+ % Tilgung in det Gesetz schreiben, so weiß ich nicht, wie die Staatsregierung sich dan stellen wird. Was mich betrifft, so glaube ich, daß wir für die nächsten Jahre wohl unbedenklich 6 Millionen mehr aufwenden können; ob das aber dauernd möglich ist, vermag ich nicht zu über⸗ sehen, werden auch die Herren selbst nicht übersehen können.

Ich bitte daher, bei der Regierungsvorlage auch bezüglich der Höhe zu bleiben und daneben den Ausgleichsfonds it ven sich zu weisen. (Bravo!)

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zum Deut No. 11.

chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Pre

Zweite Beilage ußischen Staat

Berlin, Donnerstag, den 14. Januar

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Broemel (frs. Vag.): Dem Gesetzentwurf legt man eine. zu große Bedeutung bei. Wird dadurch die Finanzgebahrung wirklich solider werden? In Defizitjahren wird die Schuldentilgung doch nur auf dem Papier stehen. Auch wenn Ueberschüsse da sind, wird man dem Drängen auf Vermebrung der Ausgaben im Landtage besser widerstehen können, wenn man darauf hinweisen kann: Wir haben in schlechten Jahren Schulden gemacht und müssen jetzt eine stärkere Tilgung vornehmen. Der Landtag muß darauf halten, daß sein Etatsrecht nicht geschmälert wird. Die Absicht des Finanz⸗ Ministers ist ja eine richtige, aber ist diese Maßregel wirklich ein überall durchzuführendes Abhilfemittel für den preußischen Staat? Die Eisenbahnen sorgen nur für Ueberschüsse, leisten aber für die Allgemeinheit nicht, was sie leisten sollen. Und diese Praxis hat gerade unter dem jetzigen Finanz Minister ihren Höhepunkt erreicht, wenn auch der Finanz⸗Minister in der Kommission versicherte, daß er den Tarifreformen keinen Widerstand entgegensetze. Auf den Landes⸗Eisenbahnrath soll man uns nicht verweisen, er hat niemals die Initiative zu großen Tarifreformen ergriffen. Wenn einmal ein Vorschlag dazu ge⸗ macht wird, so finden sich im Landes⸗Eisenbahnrath immer Interessenten dagegen. Da muß die Regierung selbst ihre Stimme für Tarif⸗ reformen erheben, denn der Landes⸗Eisenbahnrath zeigt sich als Interessenvertretung und erfüllt seine Aufgabe nicht. Die Landes⸗ vertretung hat auch die Aufgabe, sich gegenüber dieser Interessenten⸗ vertretung mit den Tariffragen zu beschäftigen. Besonders in guten Jahren muß die Landesvertretung mit aller Energie Tarifreformen verlangen. Vielleicht wäre es auch angebracht, den Landeseisenbahn⸗ rath zu reformieren, da er den an ihn gestellten Erwartungen nicht entsprochen hat. Der Finanz⸗Minister soll die Finanzpolitik des Reichstages nicht so berabsetzen, die Reichstagsmehrbeit hat sich mit ihren Etatsansätzen nicht geirrt, wie der Finanz⸗Minister in Preußen. Wir halten an unserer Finanzpolitik fest.

Abg. von Arnim (kons.): Wir stehen auf dem Boden der Kommissionsbeschlüsse und halten die obligatorische Schuldentilgung für einen Fortschritt, für den Staat wie für die Gemeinden. Ein Theil meiner Freunde ist der Ansicht, daß es am besten wäre, den Prozentsatz für die Schuldentilgung zu nehmen, der im Eisenbahn⸗ Garantiegesetz steht, nämlich ¾ %. Wir begnügen uns aber mit der Kommifssionsfassung von ½ %. Nach meiner perfönlichen Auffassung wäre es am besten, den Eisenbahnen einen hohen Reservefonds zu geben, da sie doch eigentlich ein industrielles Unternehmen sind. Zu der Resolution nehme ich zur Zeit noch nicht Stellung.

Abg. Schmieding (nl.): Ein Staats⸗Etat balanciert nicht richtig, wenn nicht ein Posten für Schuldentilgung darin steht, aber es war nicht nöthig, über das ½ % der Regierungsvorlage hinaus⸗ zugehen. Nicht die Neigung der Gemeinden, auf den Beutel des Staats überzugreifen, wächst, sondern die Neigung des Finanz⸗ Ministers, die Verpflichtungen des Staats auf die schwächeren Schultern der Gemeinden abzuwälzen. Das Lehrerbesoldungsgesetz mit der Entziehung der Zuschüsse an die Städte ist eine treffende Illustration dazu. Ich bitte, die Regierungsvorlage anzu⸗ nehmen. Auf die Reichsfinanzen gehe ich nicht ein; auch ich bin für eine Beseitigung der Schwankungen im Reich und in den Einzel⸗ staaten. Hier wollen wir eine reinliche Scheidung zwischen all⸗ gemeinen Staatsfinanzen und Betriebsverwaltungen durchführen. In der Eisenbahnpolitik sollte man nach dem Ausspruch des Fürsten Bismarck davon ausgehen, daß die Eisenbahnen kein Finanzobjekt sein dürfen, sondern dem Verkehr zu gute kommen müssen. Die gegebenen Versprechungen sind nicht gehalten worden. In schlechten Jahren muß der Staat mit Bestellungen bei der Industrie vor⸗ gehen, und erst im vorigen Herbst ist man aus der bisherigen Reserve herausgetreten. Man bemüht sich hinsichtlich der Bahnhofskalamität u. s. w., die Lasten auf die Gemeinden abzuwälzen. Nach dieser Richtung muß Wandel geschaffen und vermieden werden, daß aus den Eisenbahnen der letzte Groschen herausgepreßt wird. Ein brauchbares Eisenbahn⸗Garantiegesetz ist deshalb eine unabweisbare Nothwendigkeit. 3

Abg. von Tiedemann⸗Bomst (fr. kons.): 64 Millionen sind für Neubeschaffung von Betriebsmitteln ausgegeben worden; die Eisenbahnverwaltung verdient also nicht die heftigen Vorwürfe. Sollen etwa die Eisenbahnen gar keine Ueberschüsse abwerfen? Das wäre eine Thorheit. Die Schwierigkeiten liegen nicht auf finanziellem, sondera auf wirthschaftlichem Gebiet; sie verhindern zum theil die Einführung neuer Tarife. Gewiß besteht der Landes⸗Eisenbahnrath aus Interessenten, aber nur diese können ihre Interessen gegen einander ausgleichen. Herr Broemel ärgert sich vielleicht darüber, daß er nicht im Landes⸗Eisenbahnrath sitzt; seine Freunde sind darin. Das Abgeordnetenhaus ist nicht der Ort, diese Interessen mit einander streiten zu lassen. Bei den Düngertarifen handelt es sich nicht um persönliche Interessen. Was die Sache selbst betrifft, so steht die Mehrheit mweiner Freunde auf dem Boden der Kommissionsbeschlüsse; je mehr Schuldentilgung, um so besser; Schuldentilgen ist nicht Ausgabenmachen. Bei den Eisenbahnüberschüssen kommt es zunächst auf ihre richtige Ermittelung an. Ich habe in der Kommission einen entsprechenden Antrag gestellt, ihn aber nicht wiederbolt, da ich glaube, daß die Ordnung dieser Sache die Aufgabe der Regierung ist.

Abg. Bueck (nl.): Wir können uns dem Beispiel von Frank⸗ reich und England nicht länger verschließen. Auf exceptionelle Ver⸗ hältnisse können wir nicht Rücksicht nehmen. Neue Steuern zur Deckung von Schulden können wir doch nicht erheben; die großen Massen haben dafür kein Verständniß. Bis jetzt ermöglicht nur die verwerfliche Verkehrssteuer eine Verzinsung unserer Schulden. Wollen wir diese Verkehrssteuer ermäßigen, so müssen wir diese Vorlage an⸗ nehmen. Eine Einwirkung des Hauses auf die Tariffrage möchte ich aber nicht von der Hand meisen, wenn ich auch nicht will, daß das Abgeordnetenhaus über die einzelnen Positionen sich herum⸗ streitet. Der Landes⸗Eisenbahnrath ist lediglich ein Beirath, er hat keine beschließende Stimme, das verkennt die Eisenbahnverwaltung. Ob der Ausgleichsfonds so gedacht wird, wie es die Regierungsvorlage will, oder als Reserve⸗ oder Erneuerungsfonds, kommt auf dasselbe binaus; es ist ein guter Gedanke der Regierung und kann dazu dienen, etwaige Ausfälle infolge von Tarifermäßigungen auszugleichen. Der Finanz⸗Minister würde sich aber ein weiteres Verdienst erwerben, wenn er uns ein neues Eisenbahn⸗Garantiegesetz vorlegte.

Abg. Dr. Irmer (kons.): Ich schließe mich diesen Ausführungen an. Nur formell ist unsere Staatsschuld eine Rentenschuld, materiell aber eine Darlehnsschuld, an deren Rückzahlung wir denken müssen, ohne Rücksicht auf die günstige Lage der Finanzen. Bei einem ungünstigen Kriege und zurückgehenden Eisenbahneinnahmen könnte unsere Schuld sonst ins Ungemessene steigen. Am liebsten wäre mir ¾ % Tilgung, an den ½ % bitte ich wenigstens festzuhalten. Dem Ausgleichsfonds stehe ich kühl gegenüber; wir können ihn fallen lassen, um das Gesetz glatt durchbringen zu können. Die reinliche Scheidung, die die Resolu⸗ tion will, hätte eigentlich bei der Verstaatlichung vorgenommen werden sollen; ich will ihr aber nicht widersprechen. Dem von frei⸗ sinnigen Blättern so scharf angegriffenen Finanz⸗Minister möchte ich namens meiner Freunde sagen, daß, wenn es ihm gelingen sollte, die obligatorische Schuldentilgung durchzuführen, er sich ein Denkmal gesetzt hätte aere perennius.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel: 1 1 Meine Herren! Man hat aus meinen Worten abgeleitet, daß es

in meiner Absicht liege, in einer kurzen gegebenen Zeit zurückzutreten. So habe ich mich nicht ausgedrückt; das würde auch von mir allein nicht abhängen. Ich habe nur gemeint, daß ein Mann, der an die 70 Jahre kommt, naturgemäß denkt: es wird nicht mehr sehr lange dauern können, daß du dem schweren Amt des Finanz⸗Ministers vor⸗ stehst, und daß es eine Beruhigung für ihn wäre, auch durch eine obligatorische Schuldentilgung das finanzielle Staatsschiff in den sicheren Hafen gebracht zu haben. Das ist doch wohl ganz natürlich; weiter habe ich nichts sagen wollen.

Wenn der letzte Herr Redner auf die Angriffe der freisinnigen Presse, die sich systematisch und täglich wiederholen Bezug genommen hat und glaubt, sie könnten auf mich irgend einen Eiadruck machen, so kennt er meine Lebensgeschichte schlecht; denn seit länger als 30 Jahren dauern diese Angriffe fort so lange ich politisch öffentlich thätig bin, habe ich mich nie der Zustimmung der freisinnigen Partei und deren Blätter erfreut, und ich wär⸗ sicher, altersschwach zu V werden, wenn ich mich derselben in Zukunft würde erfreuen können. (Heiterkeit.)

Nach 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerstag 11 Uhr vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist eine vergleichende Uebersicht der Ergebnisse der Einkommensteuer und Ergänzungssteuer⸗Veranlagung für 1895/96 und 1896,97 zugegangen.

In den der heißt es:*)

Uebersicht beigefügten Erläuterungen

A. Die Einkommensteuer. 1) Nicht physische und physische Personen zusammen.

An Einkommensteuer ist in Preußen für das Steuerjahr 1896/97 (1895/96) bei 2 654 444 (2 605 183) Zensiten der Betrag von 127 080 740 (123 433 466) veranlagt worden, gegen das Vorjahr also ein Mehr an Zensiten von 49 261 (84 253) und an Steuern 3 647 274 (1 403 701) . .

Dies Mehr entfällt ganz allein auf die physischen Personen, welche bei 2 652 515 (2 603 292) Zensiten mit 120 305 978 (116 516 284) ℳ, also mit einem Mehr von 3 789 694 (2 243 967) veranlagt sind, wogegen die Veranlagung der juristischen Personen 1929 (1891) Zensiten, also ein Mehr von 38 (ein Weniger von 31) Zensiten auch in diesem Jahre wieder ein Weniger an Steuern, und zwar in Höhe von 142 420 (840 266) bei 6 774 762 (6 917 182) Steuern ergeben hat. b

2) Nicht physische Personen. .

Die nicht physischen Personen (Aktiengesellschaften u. s. w.) sind (waren) nach ihren einzelnen Arten, wie folgt, veranlagt: 1 353 (1 324) Aktien⸗ und Aktien⸗Kommanditgesellschaften mit

6 301 481 6 387 109) Steuer, 77

308 191

(93) Berggewerkschaften mit

(305) eingetragene Ge⸗

nossenschaften mit

(169) Konsumvereine (§1

Nr. 5 des Gesetzes) ö1“ 75 3439 (60 308)

Das dieser Veranlagung zu Grunde gelegte, nach dem Durchschnitt

der letzten drei Geschäftsjahre und nach Vorschrift des § 16 des Ge⸗

setzes berechnete steuerpflichtiige Einkommen hat betragen:

341 941 55 991

(399 747) 8 (70 018)

davon

in Preußen

steuerpflichtig:

bei den Aktien⸗ und Aktien⸗Kommandit⸗ I1““ b gesellschaften.. 6 559 640 162 386 950

I 438 89 (163 861 69

bei den Berggewerkschaften 777 584 8 777 584

1““ 7 356 483) .0392 729)

bei den eingetragenen Genossenschaften . 2 113 151 2 006 165

v (2463 231) (2 319 126)

2 316 743 (1 877 001)

2 316 743 260 767 718

(1 877 001¹)

175 487 442

(256 105 011) (178 350 582)

Das eingezahlte Aktienkapital, bezw. bei den Ber gewerkschaften

das Grundkapital und bei den eingetragenen Geno senschaften die

Summe der eingezahlten Geschäftsantheile der Mitglieder hat sich belaufen:

bei den Aktien⸗ und Aktien⸗

Kommanditgesellschaften auf

bei den Berggewerkschaften auf

bei den Konsumvereinen 1 Nr. 5 des Gesetzes) 11““

zusammen..

3 931 682 869 (3 625 810 264) 297 083 788 (296 780 666)

ei den eingetragenen Genossen⸗ öH“ (27 233 703) bei den Konsumvereinen 8 1 Nr. 5 des Gesetzes) auf 5 363 129 (5 129 958) zusammen 4 257 722 118 (3 954 954 591) Der von der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens als steuerfrei in Abzug zu bringende Betrag von 3 ½ % erreichte 148 795 028

(138 503 779) 1 1 3) Physische Personen. 1 8. a. Zahl der Zensiten, sowie Kopfzahl der einkommensteuerpflichtigen 8 Bevölkerung. . Zweane der B

Die Zahl der Bevölkerung hat sich bei der zum Zwecke der Ver⸗ anlagung Personenstandsaufnahme 1896/97 auf 31 349 283 (30 812 583) Köpfe gestellt. Einkommensteuerfrei sind hiervon verblieben als Exterritoriale und dergl. 8303 (7459), als solche, deren Einkommen 900 nicht überstieg, 21 058 150 (21.156 404), zusammen 21 066 453 (21 163 863), und zwar in den Städten 7 462 675 (7 500 957) und auf dem Lande 13 603 778 (13 662 906). Hiervon sind Einzelsteuernde und Haushaltungsvorstände in den Städten 3 746 204 (3 663 602), auf dem Lande 4 867 790 (4 832 188), zusammen also 8 613 994 (8 495 790), d. i. in den Städten 50,20 (48,84), auf dem Lande 35,78 (35,37) und übechaupt 40,89 (40,14) Prozent der Einkommensteuerfreien. 1

Die veranlagten 5. (8,45) % der Gesammt⸗

ölkerung; von denselben entfallen auf henölteran 6. 1572 501 (1 541 453)

(1 061 839) 2503 292);

das Land. 1 080 014 zusammen 2 652 515 (

die einkommensteuerpflichtige Bevölkerung (einschl. der Freigestellten

und ihrer Angehörigen) betrug

2 Die in Klammern beigefügten Zahlen geben die Ergebnisse des Vorjahres an. 8 8

in den Städten 5 287 466 (4 949 556) Köpfe, auf dem Lande 4 995 364 (4 699 164) 2 zusammen 10 282 830 (9 648 720) Köpfe oder auf einen Zensiten in den Städten 3,36 (3,21), Lande 4,63 (4,43) und überhaupt 3,88 (3,71) Köpfe.

Mit einem Einkommen von mehr als 3000 sind veranlagt 331 091 (324 294) Zensiten (physische Personen), und zwar in den Städten 251 958 (246 317) in den Staͤdtkreisen insbesondere 165 464 (159 734) und auf dem Lande 79 133 (77 977), mithin

Prozent und Prozent der Bevölkerung aller Zensiten

1,98 (1,98) 16,02 (15,98) 2,50 (2,53) 16,93 (16,98)

auf dem

in den Städten XX“ in den Stadtkreisen insbesondere auf dem Lande 0,43 (0,42) 7,33 (7,34) 11311A4“A“] 12,48 112748) Gruppenweise nach dem Einkommen geordnet, beträgt 1im . Veranlagungslabre 1896/97 die Anzahl der Zensiten Einkommensstufen von

über 900 bis 3000

1 320 543 (1 295 136) auf dem Lande 1 000 881 (983 862) überhaupt 2 321 424 (2 278 998) oder 87,52 (87,54) % der Gesammtzahl, über ( d . 1 88 C55 909 28 auf dem Lande 8 606 7 75 3000 bis 6000 überhaupt 214 960 (211 761) oder 8,10 (8,13) % der Gesammtzahl, in den Städten 46 825 (45 541) (g dem Lande 11 034 (10 846) überhaupt... 57 859 (56 387) oder 2,18 (2,17) % der Gesammtzahl. 1 (46 768) (9 378) (56 146

sa den Städten

über 6000 bis 9500

in den Städten 48 779

auf dem Lande 9 493 [überhaupt, 1e“ 58 272 oder 2,19 (2,16) % der Gesammtzahl.

b. Veranlagtes Einkommen der Zensiten.

Das veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 6 086 052 63

(5 936 867 635) ℳ; hiervon entfallen auf die Städte 4 183 279 309 (4 060 179 427) und auf das Land . . 1 902 773 326 (1 876 688 208); das Durchschnittseinkommen stellt sich daher in den Städten auf 2 660,26 (2 633,99) auf dem Lande auf 1 761,80 (1 767,39) Fberbat auf 2 294,45 (2 280,52)

Betrachtet man hierbei die Regierungsbezirke im einzelnen, so weist wie bisher das höchste Durchschnittseinkommen Wiesbaden mit 3494,51 (3404,15) auf; die niedrigsten Beträge haben wiederum Arnsberg mit 1671,11 (1662,43) ℳ, Trier mit 1713,34 (1728,03) und Stade mit 1815,60 (1799,49) Für Berlin stellt sich das Durchschnittseinkommen auf 2754,58 (2726,13) b

Scheidet man das Durchschnittseinkommen der Zensiten innerhalb der Regierungsbezirke nach Stadt und Land, so finden sich die höchsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Wiesbaden 4252,32 (4126,43), Aachen 3520,52 (3448,71) und Köln 2973,63 (2842,12) und auf dem Lande bei den Regierungsbezirken Breslau 2512,18 [2443,37), Magdeburg 2111,42 (2213,35), Aurich 2073,38 (2073,86), sowie Stralsund 2018,45 (2128,11), die niedrigsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Stade 1984,80 (1928,65), Arnsberg 2006,67 (1994,32) und Schleswig 2202,32 (2149,43), auf dem Lande bei Arnsberg 1409,54 (1409,41), Trier 1459,62 (1480,87), Düsseldorf 1600,26 (1594,28) und Aachen 1606,52 (1598,49).

In den Stadtkreisen stellt sich das Durchschnittseinkommen eines Zensiten auf 2915,64 (2896,86) Am niedrigsten stehen hierbei, wie früher Linden mit 1606,08 (1630,81), Spandau mit 1645,79 (1607,41) und Bochum mit 1672,89 (1641,59) ℳ; die höchsten Stellen haben behauptet Frankfurt am Main 4991,77 (5165,19), Bonn 4580,75 (4503,84) und Wiesbaden 4274,59 (4073,80)

c. Einkommen und Einkommensquellen der Zensiten mit mehr

als 3000 Einkommen.

Das veranlagte Einkommen dieser Zensiten beträgt 2 889 314 435 (2 800 990 639) und sondert sich nach den einzelnen Einkommens⸗ quellen, wie folgt:

I. aus Kapitalvermögen 912 455 668 (904 491 936) ℳ;

II. aus Grundvermögen 755 285 319 (739 470 900) ℳ;

III. aus Handel, Gewerbe und Bergbau 1 019 219 175

(963 428 961) ℳ; 8 Beschäftigung 684 853 040

IV. aus Gewinn (660 045 921) In Abzug sind an Schuldenzinsen, dauernden Lasten ꝛc. und sonstigen gesetzlichen Abzügen 482 498 767 (466 447 079) gebracht. d. Sollaufkommen der Einkommensteuer. Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 120 305 97. (116 516 284) bertheilt sich auf die Städte mit 89 769 873 (86 449 154) und auf das Land 30 536 105 (30 067 130)

über 9500

ringender

Dasfelbe ist mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 103,25

(101,96), in den Städten auf 103,84 (102,39) und auf dem Land 101,56 (100,76).

Der Steuerbetrag des einzelnen Zensiten stellt sich im Durch nitt 89 den Städten. . .. . auf 2,15 (2,13) u“

in den Stadtkreisen insbesondere 2,27 (2,25) des -2ns 2* auf dem Lande . . . . . . 1,60 (1,60)⁄ i ““ çccnn¹”]; ““ 8 Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 7,04 (6,94) in den Stadtkreisen 9,77 (9,74) —, auf dem Lande 1,6 (1,64) und überhaupt 3,84 (3,78) An Steuern bringen die einzelnen Einkommensgruppen der Zensiten auf: Zensiten mit einem Einkommen von 8 in den Städten . . 21 977 407 (21 420 944) auf dem Lande 14 192 251 (13 987 972) überhaupt .36 169 658 (35 408 916) oder 30,06 (30,39) % des Gesammtsolls, in den Städten . 14 492 134 (14 249 334) auf dem Lande .5 123 128 (5 049 201) überhaupt .. 19 615 262 (19 298 535) oder 16,30 (16,56) % des Gesammtsolls, über in den 86 es. 8 It 889 4 auf dem Lande 2 192 57 6000 bis 9500 Fhgebeapt e . .11 518 188 (11 368 601) oder 9,68 (9,76) % des Gesammtsolls, in den Städten. 43 846 630 (41 570 432) auf dem Lande 9 028 270 (8 869 800) überhaut .52 874 900 (50 440 232) oder 43,96 (43,29) % des Gesammtsolls. e. Ermäßigungen und Befreiungen nach §§ 18 und 19 des Gesetzes. Die §§ 18 und 19 des Gesetzes haben wiederum eine erhöhte Anwendung gefunden.

über 900 bis 3000

über

3000 bis 6000 ℳ“

über 500

8

Auf Grund des § 18, nach welchem bei den

bis zu 3000 Einkommen veranlagten Zensiten für jedes Kind unter