Königliche Hoheit den Erbgroßherzog von Sachsen und
Seine Durchlaucht den Fürsten zu Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt, Höchstwelchen die beiden Durchlauchtigsten Ritter bis
zur Beendigung der Zeremonie als Parrains bleiben, und geleiten Höchstdieselben bis an die
Majestät dem Kaiser und König. 1
ur Seite tufen des Throns. Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Seiner
Der Ordens⸗Schatzmejster tritt unterdessen zu den die
Insignien tragenden Hofpagen. Der Ordens⸗Zeremonienmeister nimmt seine Stellun Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers gegenüber an den zur Rechten Phe ein.
ei
dem tufen
. em Erscheinen der neu zu investierenden Ritter im Rittersaal ertönt von den daselbst auf⸗ bee Trompetern eine kurze Fanfare, welche von
em silbernen Chor aus nachgeblasen wird und ver⸗
klungen ist, sobald die neuen Ritter vor dem Thron
angelangt sind. 8 Seine Majestät der
Sekretär einen Wink ertheilen, gelöbni vom 18. Januar 1701 zu verlesen.
Nachdem dies geschehen, reicht der Ordens⸗Sekretär,
welcher sich zur Linken des Stellvertreters des ee vesgehemt hat, dem letzteren das Statutenbuch offen, welches dieser ebenfalls geöffnet in die Hände Seiner Majestät des Kaisers und Königs niederlegt. Allerhöchstdieselben e sodann an die neu aufzunehmenden Ritter nacheinander, und zwar zunächst an den dem Patent nach ältesten die Frage: „ob derselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten Ritterpflichten zu erfüllen“, worauf der jedesmal Befragte, an den Thron hinantretend, indem er seine Rechte (die bloße Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides Statt erwidert:
„Ja, ich gelobe es!“ den Händen Seiner Majestät des Kaisers und Königs das Statutenbuch zurück, um dasselbe dem Ordens⸗Sekretär wieder zu übergeben.
„Die neu aufzunehmenden Ritter begeben Sich in Ihre früheren Stellungen zurück und werden nunmehr, nachdem Höchstdieselben das Band des Ordens abgelegt haben, von den
beiden assistierenden Parrains mit dem Ordensmantel bekleidet.
“
Während dieser Einkleidung ertönt von dem silbernen Chor herab eine altdeutsche längere Fanfare.
Der Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers überreicht sodann auf einem rothsammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Ordenskette für den dem Patent nach ältesten der neu auf⸗ zunehmenden Ritter.
Hierauf tritt dieser zum zweiten Mal an die Stufen des Throns, läßt Sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Ullerdurchlauch⸗ tigste G roßmeister geruht Höchstdemselben die Ordenskette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen.
Die Trompeter im Saale lassen einen neuen Ruf ertönen, welcher vom silbernen Chor aus mit eeiner dreimaligen Fanfare erwidert wird.
Der neu aufgenommene Ritter tritt auf Seinen Platz uruͤck.
1 Dieselbe Zeremonic wiederholt sich bei dem zweiten der
neu aufzunehmenden Ritter.
Die somit investierten beiden Ordensritter werden nun gleichzeitig von den assistierenden Parrains, unter Geleitung des Ordens⸗Zeremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dem Platz geführt, welchen Höchstdieselben unter den Kapitelfähigen Ordensrittern einnehmen.
Während der Handreichung ertönt ein Ordens⸗Marsch.
Hlctesnf kehren die Durchlauchtigsten Parrains auf Höchst⸗
ihre Plätze zurück. .“ W Seine Majestät der Kaiser und Khaig ertheilen nunmehr dem Ordens⸗Zeremonienmeister den Befehl zur Ein⸗ führung g Staats⸗Ministers von Delbrück und des Fürsten zu Wied.
Hierauf begeben sich die als Parrains assistierenden Kapitelsmitglieder, der General der Kavallerie und General⸗ Adjutant, Landhofmeister Graf von Lehndorff und der General der Infanterie und General⸗Adjutant von Hahnke, nachdem sie sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens⸗Zeremonienmeister, in die Brandenburgische (Rothe Adler⸗) Kammer, empfangen dort die vorgenannten beiden Neuaufzunehmenden, welchen sie bis zur Beendigung der — als Parrains zur Seite bleiben, und geleiten dieselben bis an die Stufen des Thrones. Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige.
Bei dem Erscheinen der neu zu investierenden
Ritter im Rittersale ertönt von den daselbst aufge⸗
stellten Trompetern wiederum eine kurze Fanfare,
welche von dem silbernen Chor aus nachgeblasen
wird und verklungen ist, sobald die neuen Ritter vor dem Thron angelangt sind.
Seine Majestät der Kaiser und König lassen jetzt wiederum die das Aufnahme⸗Gelöbniß betreffenden Artikel 10 und 11 der Ordens⸗Statuten durch den Ordens⸗Sekretär ver⸗ lesen, empfangen das Statutenbuch von dem Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers und richten sodann an die neu aufzunehmenden Ritter nach einander, und zwar zunächst an den dem Patent nach ältesten, die Frage: „ob derselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten Ritterpflichten zu erfüllen“, worauf der jedesmal Befragte, an den Thron hinantretend, indem er seine Rechte (die bloße Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides
Statt erwidert: „Ja, ich gelobe es!“
Der Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers empfängt aus den änden Seiner Majestät des Kalsers und Königs das Statutenbuch zurück, um dasselbe dem Ordens⸗Sekretär wieder
einzuhändigen.
Die neu aufzunehmenden Ritter begeben sich in ihre
Stellungen zurück und werden nunmehr, nachdem sie das and des Ordens abgelegt haben, von den beiden assistierenden Parrains mit dem Ordensmantel bekleidet.
, Während dieser Einkleidung ertönt von dem
silbernen Chor herab eine altdeutsche längere Fanfare
aiser und König lassen jetzt durch den Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers dem Ordens⸗ um die das Aufnahme⸗ betreffenden Artikel 10 und 11 der Ordens⸗Statuten
Der Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers empfängt aus
Der Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers überreicht nun⸗
mehr auf einem rothsammetnen Kissen, das er vom Schatz⸗ meister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Ordenskette für den dem Patent nach ältesten der neu aufzunehmenden Ritter.
Hierauf tritt dieser zum zweiten Mal an die Stufen des
Throns, läßt sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und
Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Allerdurchlauchtigste Großmeister geruht —8 die Ordenskette umzuhängen und die Accolade 8 ertheilen. “ Die Trompeter im Saale lassen einen neuen MRif ertönen, welcher vom silbernen Chor aus mit einer dreimaligen Fanfare erwidert wird. 8 neu aufgenommene Ritter tritt auf seinen Platz zurück. Dieselbe Zeremonie wiederholt sich bei dem zweiten der neu aufzunehmenden Ritter.
„Die somit investierten beiden Ordensritter werden nun leichzeitig von den assistierenden Parrains, unter Geleitung es Ordens⸗ Zeremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dem Platze geführt, welchen sie unter den Kapitel⸗ fähigen Ordensrittern einnehmen.
Während der Handreichung ertönt ein Ordens⸗Marsch. FHeierauf kehren die urkln auf ihre Plätze zurück.
DSeine Majestät der Kaiser und König ertheilen demnächst dem Ordens⸗Zeremonienmeister den Befehl zur Ein⸗ führung des Generals der Kavallerie von Hänisch und des Generals der Infanterie von Seeckt.
Hierauf erfolgt mit dem in den §§ 10 und 11 beschriebenen Zeremoniel die Investitur 88 Ritter.
Seine Majestät der Kaiser und König erheben Sich, um das Ordens⸗Kapitel abzuhalten. Dies geschieht im Kapitelsaale, wohin sich vom Rittersaale aus in der unter §6 beschriebenen Weise der Zug, in welchen an den entsprechenden Stellen die investierten neuen Ritter eingetreten sind, in Be⸗ wegung setzt.
„Die im Rittersaale ö Trompeter betonen die Beendigung der Investitur⸗Feier durch einen Ruf, welcher auf dem silbernen Chor aufgenommen wird. Eine kräftige Fanfare begleitet den Zug der Ritter
aus dem Saale.
Ddie Herolde, welche dem Zuge wieder vorgetreten sind, bleiben in der Rothen Sammetkammer am Eingange zum Kapitelsaale stehen. Nach Eintritt der Ritter, und nachdem die Pagen den Kapitelsaal verlassen haben, wird die Thür desselben geschlossen.
8 chterxmt endigt der Akt der Investitur und das Kapitel eginnt. 3
Von den im Rittersaale zurückgebliebenen Zuschauern der Invpestitur⸗Feier erwarten nur die dienstthuenden die Rückkunft Seiner Majestät des Kaisers und Königs Ihrer König⸗ lichen Hoheiten der 1 6 11XAX“
8 Sobald der Allerdurchlauchtigste Großmeister das Kapitel geschlossen hat, formiert der vorbeschriebene Zug sich in um⸗ Ferhiter Ordnung. Hierauf erheben Seine Majestät der Kaiser und König Allerhöchstsich an der Spitze sämmt⸗ licher Ritter nach der Schwarzen Adler⸗Kammer, woselbst die Mäntel abgelegt werden. Berlin, den 14. Januar 1897.
Auf Seiner Kaiserlichen und Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezial⸗Befehl. Graf A. Eulenburg,
Zeremonienmeister des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler.
inanz⸗Ministerium.
Versetzt sind in gleicher Diensteigenschaft die Kataster⸗ Kontroleure Eteuer⸗Inspelter Herz von M⸗Gladbach nach Düsseldorf, Joens von Fraulautern nach Rheydt und Büchel von Homberg nach Fraulautern; desgleichen die Kataster⸗ Kontroleure Georg in Neuerburg und Wick in Merzig nach Homberg bezw. Neuerburg.
Der Kataster⸗Landmesser Krietemeyer in Wiesbaden ist zum Kataster⸗Kontroleur in Merzig bestellt worden.
8 “
8 Justiz⸗Ministerium.
Dem Amtsrichter Detering in Bremervörde ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Zum Handelsrichter ist ernannt: der Kaufmann Emil Bing in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, wieder⸗ ernannt: der Fabrikant Gustav Wilke in Iserlohn bei dem Landgericht in Hagen.
Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Bankdirektor Karl Siebert in Berlin bei dem Landgericht I. in Berlin und der vese en Oskar Bahlau in Posen bei dem Landgericht in Posen, wiederernannt: der Kaufmann Max Richter in Leg bei dem Landgericht in Danzig.
Der Staatsanwalt Wendelstadt in Bonn ist 8 seiner Ernennung zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vor⸗ tragendem Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe aus dem Justizdienst geschieden. 1
Der Staatsanwalt Zitzlaff in Hirschberg ist an das Ober⸗Landesgericht in Breslau versetzt.
In der Liste der Rechtsanwalte ist gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Lewek bei dem Amtsgericht in Alt⸗Landsberg.
In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Gerichts⸗Assessor Kurlbaum bei dem “ II in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Boegershausen bei dem Land⸗ e. in Hildesheim, der Gerichts⸗Assessor Dr. Liertz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Düsseldorf und der Fer getss fessor Wunsch bei dem Amtsgericht in Char⸗ ottenburg.
Der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Klippert in Cassel, sowie die Rechtsanwalte und Notare, Justiz⸗Räthe Mangels⸗ 2 b in Graudenz und Lindemann in Swinemünde sind gestorben.
Hauptverwaltung der Staatsschulde
Bekanntmachung.
Bei der Se. öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der 4 prozentigen Pots dam⸗ Magdeburger Eisenbahn⸗Obligationen Litt. A. sind folgende Nummern gezogen worden:
329, 331, 333, 334, 341, 342, 345, 349, 355, 350, 358 359, 362, 364, 365, 369, 372, 374 bis 377, 382, 385 bis 387, 389, 394 bis 397, 399, 401, 402, 404, 407, 408, 410 412 bis 414, 417, 419, 422, 423, 429, 430, 432, 436 big 438, 1048, 1052, 1060, 1064, 1065, 1070, 1079, 1081, 1090 1093, 1094, 1100, 1102, 1105, 1108, 1109, 1111, 1113 1117, 1119, 1120, 1122, 1124, 1125, 1127, 1129 bis 1131“ 1134, 1135, 1137, 1138, 1141, 1142, 1144, 1150, 1152. 1153, 1156, 1157, 1160, 1162, 1166, 1167, 1169, 1171, 1172, 1176, 1177, 1179, 3866 bis 3869, 3871 bie 3873, 3876, 3878, 3880, 3881, 3887, 3889, 3890, 3892 3895, 3898 bis 3900, 3905, 3908, 3912, 3915, 3919, 3920, 3923 bis 3926, 3929, 3933 bis 3935, 3942, 3947, 3950 bis 3952, 3954, 3956, 3957, 3959 bis 3961, 3963, 3967 bis 3969, 3973, 4908, 4912 bis 4914, 4917, 4919, 4925, 4926, 4927 für diese Nummer gilt die an Stelle der für kraft⸗ los erklärten Obligation ertheilte Neuausfertigung, 4928 bis 4930, 4933, 4934, 4937, 4938, 4940, 4944, 4949, 4950, 4953 4955, 4956, 4958 bis 4961, 4963 bis 4965, 4967, 49689 bis 4971, 4975 bis 4977, 4979, 4983, 4987, 4989, 4990, 4992 bis 4996, 4998, 5233, 5234, 5239, 5240, 5245, 5246, 5248 bis 5250, 5252 bis 5255, 5257, 5262, 5263, 5265, 5266, 5270, 5275 bis 5277, 5283 bis 5285, 5288, 5291, 5293, 5298, 5302, 5304 bis 5307, 5309, 5311, 5322, 5324, 5325, 5328, 5330, 5333, 5335, 5337, 5342, 5343, 5345, 5346, 5348, 5350, 6365, 6368, 6369, 6372 bis 6374, 6382, 6385, 6386, 6388, 6395 bis 6399, 6401, 6404 bis 6406, 6411, 6415, 6418, 6420, 6423, 6424, 6427, 6428, 6430, 6431, 6436 bis 6438, 6441, 6445, 6448, 6449, 6451, 6453, 6454, 6456, 6458 bis 6460, 6462, 6463, 6466 bis 6469, 6471, 6686, 6688, 6691, 6692, 6694, 6699, 6702 bis 6704, 7051 bis 7053, 7061, 7063, 7072 bis 7074, 7081, 7084, 7090, 7093 bis 7096, 7099, 7103, 7106, 7107, 7105, 7111, zusammen 328 Stück über je 200 Thaler = 65 600 Thaler oder 196 800 ℳ
Dieselben werden den Besitzern zum 1. Juli 1897 mit der Aufforderung gekündigt, die in den aus eloosten Nummern verschriebenen apitalbeträge vom 1. Juli 1897 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der nach diesem Termine zah bar werdenden Zinsscheine Reihe IX Nr. 8 bis 12 nebst Anweisungen zur Abhebung der nächsten Reihe bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit magschlu⸗ der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage
jedes Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren Filiale in Frankfurt a. M., bei sämmtlichen Regierungs⸗Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diefem Zweck können die Effekten einer dieser Stellen schon vom 1. Juni 1897 ab eingereicht werden, welche sie der Staatss ulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nas erfolgter Fest⸗ stellung die Auszahlung vom 1. Juli 1897 a bewirgt
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.
Vom 1. Juli 1897 ab hört die Verzinsung der verloosten Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch rück⸗ ständigen Obligationen: Aus der Kündigung zum 1. Juli 1885.
Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe VII Nr. 8 bis 12 und
Anweisung zur Abhebung der Reihe VIII.
Nr. 3603.
Aus der Kündigung zum 1. Juli 1895. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 4 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.
Nr. 619 708 795 1807 1809 1810 2206 2439 2 22448 4261 4302 4303 4315. 8 Auus der Kündigung zum 1. Juli 1893.
Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 6 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.
Nr. 106 2108 2151 4443 4468 4469 4538 4789 4796
4803 4820 6162 6164 6177 6959 6994 6996 720909 7324 7330 7331 7342
wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren
Verzinsung aufgehört hat, und daß dieselben werthlos werden,
wenn sie, während dreier Jahre nach dem Zahlungstermine
jährlich einmal zur Empfangnahme der Zahlung öffentlich auf⸗
gerufen, nicht innerhalb 10 Jahren nach dem letzten bezüglichen
öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt worden sind.
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare .
oben gedachten Einlösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 2. Januar 1897.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.
Bekanntmachung.
Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar his einschließlich 31. Dezember 1877 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich aufhalten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des § 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. No⸗ vember 1888 angewiesen: 11 sich behufs ihrer Aufnahme indie Rekrutierungs⸗ Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizei⸗ Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburts⸗ oder Loosungsscheine und die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Ent⸗ scheidungen über ihr Millitärverhältniß enthalten, . mit zur Stelle zu bringen. 8 Die Geburtszeugnisse der nach dem 30. September 1874 eborenen Personen werden nicht von den Pfarrämtern ꝛc, ondern von den Standesämtern ausgestellt.
zu den Qutttungen werden von sämmtlichen
Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit — sind (auf der Reise khepffiche Sönbfachsszudiigent auf See befindliche Seeleute ꝛc.), haben die Eltern, Vor⸗ münder, Lehr⸗, Brot⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken. 1 .
Wer die —8—*8 Anmeldung versäumt, wird nach § 33 des Reichs⸗Militär⸗Gesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldstrafe bis zu 30 ℳ oder mit Haft bis zu drei Tagen
raft. 4 3 1 kücnen (Anträge auf Zurückstellung bezw. Be⸗ freiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse — § 32 2 a—g der Deutschen Wehrordnung —) sind bezüglich aller Militärpflichtigen, auch der Einjährig⸗
reiwilligen, vor dem Musterungsgeschäft, spätestens aber im Fenernagstermens anzubringen; nach der Musterung ange⸗ brachte Reklamationen werden nur daͤnn berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.
Berlin, den 10. Januar 1897. Die Königlichen öFö“ der Aushebungs⸗Bezirke
8 erlin. Dr. von Lepell.
Personal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee. “
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. Januar. Strahl, Hauptm. à 1a2 suite der 1. Ing. Insp., mit dem 15. Januar d. J. von der Stellung als Lehrer bei der Kriegsschule in Anklam entbunden und in die 1. Ingen. Insp. ein⸗ rangiert. Franke, Hauptm. und Komp. Chef vom Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, unter Stellung à la suite des Bats., mit dem 15. Januar d. J. als Lehrer zur Kriegsschule in Anklam, v. Stoeklern zu Grünholzek, Pr. Lt. vom 1. Bad. Leib⸗Gren. Regt. Nr. 109, mit dem 15. Januar d. J. von dem Kommando als Insp. Offizier bei der Kriegsschule in Neisse entbunden und gleichzeitig in das Inf. Regt. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, v. Tresckow I., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Keith (I. Oberschles.) Nr. 22, vom 15. Januar d. J. ab als Insp. Offizier zur Kriegsschule in Neisse kommandiert und gleichzeitig in das 1. Bad. Leib⸗Gren. Regt. Nr. 109, — versetzt. v. Schoeler, Sec. Lt. und persönlicher Adjutant des Erbprinzen von Anhalt Hoheit, von dem Verhältniß à la suite des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93 ausgeschieden. Graf v. Maldeghem, Königl. württemberg. Sec. Lt. a. D., bisher vom Ulan. Regt. König Karl 1. Württemberg.) Nr. 19, in der preuß. Armee, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 31. Januar 1889 bei dem 2. Garde⸗
Ulan. Regt. angestellt. .
In der Gendarmerie. Berlin, 12. Januar. Luden⸗ dorff, Rittm. a. D., zuletzt Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, als Hauptm. mit Patent vom 12. Januar d. J. in der 8. Gend. Brig. angestellt. .
Abschiedsbewilligungen. In der Gendarmerie. Berlin, 12. Januar. v. Cordier, Major von der 8. Gend. Brig., mit Penston und der Uniform des Nass. Feld⸗Art. Regts. 7 der Abschied bewilligt. 1 8
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Neues Palais, 11. Januar. Coerver, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando S. M. Kreuzers 4. Klasse „Seeadler“, zur Dienstleistung im Reichs⸗Marineamt kom⸗ mandiert. Franz, Korv. Kapitän, von der Stellung als Torpedo⸗ Direktor der Werft zu Wilhelmshaven, Wallmann, Korv. Kapitän, von der Stellung als Mitglied der Schiffs⸗Prüfungskommission, Mandt, Korv. Kapitän, von dem Kommando zur Dienstleistung im Reichs⸗Marineamt, — entbunden. Paschen, Kapitän⸗ Lieut, zum Torpedo⸗Direktor der Werft zu Wilbelmsbhaven, Van elow, Kapitän⸗Lt., zum Mitglied der Schiffs⸗Prüfungs⸗ kommission, — ernannt. Rieve, Kapitän⸗Lt., von der Stellung als Referent beim Torpedo⸗Versuchskommando entbunden. Wurmbach, Kapitän⸗Lt., zum Referenten beim Torpedo⸗Versuchskommando ernannt. Aders, Lt. zur See, von der Stellung als Assist. beim Torpedo⸗Versuchskommando, Kutscher, Lt. zur See, von der Stellung als Assist. beim Torpedo⸗Versuchskommando, — entbunden. Dyes, v. Klitzing, Lts. zur See, zu Assistenten beim Torpedo⸗ Versuchskommando ernannt. palg. grön, Korv. Kapitän, von dem Kommando S. M. Schulschiffs „Carola“ entbunden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Januar.
Seine Maäajestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag um 10 Uhr den Präses der General⸗Ordens⸗ Kommission, General⸗Lieutenant Prinzen zu Salm⸗Horstmar, und nahmen hierauf die Vorträge des Chefs des General⸗ stabes, Generals Grafen von Schlieffen und des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke ent⸗ gegen. Heute Abend gedenken Seine Majestät der Kaiser vor dem Diner den österreichisch⸗ungarischen Minister des Auswärtigen Grafen von Goluchowski, zu empfangen, welcher mit dem österreichisch⸗ungarischen Botschafter von Fögonde⸗ Marich an dem um 8 Uhr bei Ihren Majestäten stattfindenden Diner theilnehmen wird.
Ihre Mäajestät die Kaiserin und Königin besuchten tern gelegentlich einer Ausfahrt das Atelier des Bildhauers fnascm und nahmen dort die Büste des verstorbenen Hof⸗Predigers Frommel in Augenschein. In das Schloß zurück⸗ gekehrt, ertheilten Ihre Majestät mehrere Nunengen und empfingen unter Anderen die Gemahlin des serbischen Ge⸗ sandten Boghitchevitch.
——
Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs findet morgen, Sonntag, den 17. d. M., im Königlichen Schlosse hierselbst die Feier des Krönungs⸗ und Ordensfestes statt, wozu die Einladungen an die Herren Ritter und Inhaber Koniglicher Orden und Ehren⸗ zeichen, nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Raumes, ergangen sind. “ “ .“ “
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Die vereinigten Fueschüge des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Aus⸗ schüsse füͤr Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, owie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Gemäß der bezüglichen Bekanntmachung des Ober⸗ Präsidenten der Provinz Brandenburg, Staats⸗Ministers Dr. von Achenbach, trat am 15. Januar 1897 der 69. Kom⸗ munal⸗Landtag der Kurmark unter Vorsitz des Geheimen Regierungs⸗ und Landraths von Winter⸗ ““ im Landeshaue, Matthäikirchstraße 20/21, zu⸗ ammen. Der Vorsitzende eröffnete den Landtag mit einem Hoch auf des Kaisers und Königs Majestät, in welches der Landtag dreimal lebhaft einstimmte. Durch Krankheit werden für die Dauer der Session vom Landtage ferngehalten die Ab⸗ geordneten: IECEE Schultze⸗Götz, Ziegelei⸗ besitzer Beyer⸗Friesack und Seine Durchlaucht der Fürst zu Solms⸗Baruth. Gschäftlich behindert ist der Vertreter der Ritterschaft des Lebuser Kreises, Graf Finck von Finckenstein auf Reitwein; an Stelle des letzteren ist der Stellvertreter, Ritter⸗ gutsbesitzer Schulz⸗Rosengarten, an Stelle des Lehn⸗ schul engutsbesitzers Schultze⸗Götz der Lehnschulzen⸗ gutsbesitzer Gensch zu Tremsdorf, und an Stelle des Ziegeleibesitzers Beyer der Zimmermeister Klagemann zu
riesack einberufen und in den Landtag eingetreten.
m übrigen haben folgende Mandate ihren Inhaber ge⸗ wechselt: Das Domkapitel zu Brandenburg wird nicht mehr durch seinen Hechänten, Wirklichen Geheimen Rath von Klützow, sondern durch seinen Senior, den Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg vertreten. Die Ritterschaft des Teltowschen Kreises hat den Rittergutsbesitzer und General⸗Lieutenant z. D. von dem Knesebeck auf Löwenbruch an Stelle des Ritter⸗ utsbesitzers von Hake, die Stadt Potsdam an Stelle des Stadtraths Krüger den Stadtrath Eckert, die kollektiv wählenden Städte der Kreise Teltow, 811 Beeskow⸗ Storkow und Lebus haben den Stadtrath Ginnow zu Lucken⸗ walde an Stelle des Gerichts⸗Assessors emnscänce zu Palm⸗ nicken und der dritte Stand der Prignitz den Gutsbesitzer Wendt zu Breetz an Stelle des Gutsbesitzers Jäger zu Wilmersdorf entsandt. Die Niederlausitz wird in Angelegenheiten der Land⸗Feuer⸗ Sozietät durch den Landes⸗Direktor Freiherrn von Manteuffel⸗ Berlin und den Landsyndikus Sack⸗Kremmen vertreten. Nach Mittheilung dieser Personalien konstituierte der Vorsitzende den Landtag, indem er den Abgeordneten für Brandenburg, Bürgermeister Hammer, zum Schriftführer und den Bürger⸗ meister Mertens zu Prenzlau zum Stellvertreter desselben berief und drei Ausschüsse bildete, den I. für die Angelegen⸗ 8 der Land⸗Feuer⸗Sozietät der Kurmark und der Nieder⸗ ausitz, den II. für diejenigen der Kurmärkischen Hilfskasse und die innere Verwaltung und einen besonderen Ausschuß für die Angelegenheiten Kurmärkischer Kriegsschuldensteuer. Zum Vor⸗ sitzenden des I. Ausschusses wurde der Major von Bredow⸗Buchow⸗Carpzow und zu dessen Stellvertreter der Landes⸗Direktor von Manteuffel auf Krossen, zum Vorsitzenden des II. Ausschusses der Regierungs⸗ und Landrath von Gersdorff zu Beeskow und zu dessen Stellvertreter der I“ Graf von der Schulenburg auf Trampe und zum Vorsitzenden des besonderen Ausschusses der Bürger⸗ meister Mertens zu Prenzlau und zu dessen Stellvertreter der Stadtrath Ginnow zu Luckenwalde ernannt. Dem I. Ausschuß wurden sofort 17, dem II. 52, dem besonderen 3 und dem Ritterschaftlichen Konvent 3 Sachen überwiesen. 12 eingegangene Dankschreiben für Bewilligungen des 68. Kommunal⸗Landtages an milde Stiftungen wurden durch Kenntnißnahme erledigt. Der Ausschlußtermin für den Ein⸗ gang der in der gegenwärtigen Session noch zu verhandelnden Sachen wurde auf den 21. d. M. einschließlich und die nächste Sitzung des Landtages mit Rücksicht auf die Arbeiten der Ausschuͤsse auf Dienstag, den 19. d. M., Mittags 12 Uhr, festgesetzt.
MNach einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗Kom⸗ mando der Marine ist S. M. S. „Prinzeß Wilhelm“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Thiele, am 14. Januar in Hongkong angekommen.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden die endgültigen Ergeb⸗ nisse der Volkszählung im Deutschen Reich vom 2. Dezem ber 1895, zusammengestelltim Kaiserlichen Statistischen Amt, veröffentlicht.
Oesterreich⸗Ungarn.
Im österreichischen Abgeordnetenhause sprachen sich gestern bei der weiteren “ des Budgets des Ackerbau⸗Ministeriums die Abgg. Seichert und Jedrzejowicz gegen den Terminhandel in Getreide aus; letzterer verlangte außerdem Abhilfe gegen die Erschwerung des Viehexports aus Galizien nach Deutschland. Der Abg. Tausche interpellierte die Regierung wegen des im preußischen Abgeordnetenhause eingebrachten Antrags auf eine vollständige Absperrung der Grenze gegen die Vieheinfuhr. Die dürg⸗ führung dieser Maßregel würde sich besonders gegen die Gebiete an der österreichisch⸗deutschen . richten. Daher stelle er die Frage, was die Regierung zu thun gedenke, um einer solchen Kalamität zu begegnen. 1
Das ungarische Unte Fens setzte gestern die Berathung des Budgets fort. Im Verlauf der Debatte erklärte der Finanz⸗Minister Dr. Lukacs: Die Quotenfrage sei sehr wichtig, hänge jedoch nicht mit dem Budget zusammen. Der Abg. Kossuth habe gesagt, der Ausgleich sei nicht einmal im 85 gewesen, ein freundschaftliches Verhältniß zwischen Oesterreich und Er (der Minister) glaube, für die Be⸗ urtheilung dieser Frage könnten die extremen Parteien nicht maßgebend 5 Er könne versichern, daß man auch in Oesterreich die Wichtigkeit der Erhaltung eines Fütan Ein⸗ vernehmens zwischen beiden Staaten anerkenne. Man müsse auf beiden Seiten bestrebt sein, nicht das Trennende, sondern das Vereinigende zu sichern, wenn eine ö Entwickelung beider Staaten Seae sein solle. Der Vorwurf, die Regierung vernachlässige die landwirthschaftlichen Interessen, sei unbegründet. Man gebe den Rath, ein Radikalmittel anzuwenden; aber er kenne kein Radikalmittel, durch welches das Uebel mit einem Schlage behoben werden könne. Was die Börsensteuer betreffe, so sei die Regierung entschlossen, dieselbe einzuführen; die betreffende Vorlage sei bereits — Bezüglich der Verzehrungssteuer gehe Ungarn Hand in Hand mit Oesterreich im eigenen Interesse, um die österreichische Industrie zu binden, welche stärker sei, als die ungarische. Der Vorwurf, daß die österreichisch⸗
veheh zu sichern.
ungarische Bank
e Kreditbedürfnisse in Ungarn nicht befriedige,
sei unbegründet. Im Vorjahre sei der Ungarn ge Kredit größer gewesen, als der von Oesterreich in Anspruch ge⸗ nommene. Was die Zölle anlange, so sei das Selbstbestimmungs⸗
recht gesichert.
Frankreich.
vn der gestrigen Sitzung des Senats übernahm Loubet das Präsidium mit Worten des Dankes für seine Wiederwahl und führte sodann aus: die Neuwahlen zum Senat hätten bewiesen, daß Frankreich bei seiner fortschrittlichen und fried⸗ lichen Politik verharren wolle; das Land könne versichert sein, daß der Senat seine Pflichten zu erfüllen wissen werde.
Der Papst hat an den Katdinal⸗Erzbischof von Paris Richard ein Schreiben gerichtet, worin er anläßlich der 25 jährigen Gedenkfeier der Sacré⸗Coeur⸗Kirche dem französischen Volke und Klerus den Segen ertheilt.
Außer den in neuester Zeit in Benutzung genommenen oder in der Herstellung begriffenen Truppen⸗Uebungs⸗ plätzen beschäftigt sich, dem „Progrès militaire“ zufolge, die Regierung mit den Vorarbeiten für den Erwerb von Grund und Boden für die Errichtung von zwei weiteren und die Einrichtung derselben; der eine soll in der 8ee werden und für das V. (Orléans) und VIII. Armee⸗Korps (Bourges) bestimmt sein, der andere zu Reiterübungen dienen, da das Lager von Chalons durch die Artillerie so sehr in An⸗ spruch genommen werde, daß für die Kavallerie ein anderes Manbverfeld geschaffen werden müsse.
Rußland. u“
Gestern ist, wie „W. T. B.“ meldet, ein Gesetz, be⸗ treffend die Errichtung eines russischen Konsulats in Ispahan, veröffentlicht worden.
Spanien.
Aus Madrid erfährt „W. T. B.“: der Minister⸗Präsident Canovas del Castillo habe aufs neue in aller Form er⸗ klärt, daß keinerlei Verhandlung betreffs Cubas mit den Vereinigten Staaten stattgefunden habe oder stattfinde. Es werde versichert, ein Dekret über die Einführung von Reformen auf Cuba werde Anfan Feberha veröffentlicht werden; das⸗ selbe werde eine so ausgedehnte Autonomie gewähren, als mit der Aufrechterhaltung der Souveränetät Spaniens verträglich sei.
Italien. Der Senat genehmigte gestern, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, in geheimer Abstimmung mit 148 gegen 36 Stimmen die Vorlage, betreffend die provisorische Anwendung von Reformmaßnahmen bei den Emissionsbanken.
Niederlande.
Wie aus dem Haa S wird, gehören die Per⸗ sonen, welche vor dem Fause des spanischen Gesandten Kundgebungen veranstalteten (siehe die gestrige Nr. d. Bl.) der sozialistischen Partei an. Das Haus des Gesandten wird polizeilich überwacht. Der Gesandte setzte d inister Auswärtigen von dem Vorfall in Kenntniß. 8
Türkei.
Gestern fand in Konstantinopel, wie „W. T. B.“ meldet, eine Konferenz der Botschafter statt. Es verlaute, die Pforte habe den Entwurf, betreffend die Organisation der Gendarmerie auf Kreta, angenommen. Eine amtliche Mit⸗ theilung hierüber an die Botschafter werde erwartet.
Der „Times“ wird aus Konstantinopel vom 14. d. M. berichtet ber Sultan habe infolge der ernsten Vorstellungen des russischen und des französischen Botschafters bezüglich der Verbannung Fuad Pascha's befohlen, daß Fuad Nasche ein anderes Amt in der Provinz und zwar eines, zu dessen Ueber⸗ nahme er sich selbst bereit erkläre, übertragen werden solle.
Die Wahlen für die kretische Nationalversamm⸗ lung sind nach einer Meldung des „W. T. B.“ Athen auf * 3. März festgesetzt worden.
Amerika.
Nach einem Telegramm aus Lima ist der General Medardo Alfaro zum Präsidenten von Ecuador ge⸗ wählt worden.
Afrika.
Der Plan für eine Straf⸗Expedition gegen den König von Benin wegen der Niedermetzelung britischer Offiziere und Beamten gfiehe Nr. 10 d. Bl.) ist, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern in London festgestellt worden. Die Expedition wird in Stärke von 500 Mann in einer Ent⸗ fernung von 20 Meilen von der Stadt Benin landen. Die Operationen sollen in der zweiten Woche des Februar beginnen. Nach Einnahme der Stadt Benin soll dieser Ort vorläufig als Basis für das militärische Vorgehen in nördlicher Richtung, gegen gewisse Häuptlinge, dienen. — Wie aus Braß gemeldet wird, wurden von der überfallenen Expedition zwei Theil⸗ nehmer gerettet, der Kapitän Boisrayon und der Kommissar Locke, die nach einer sechstägigen Wanderung wieder an der Küste eingetroffen sind.
Parlamentarische Nachrichten. 8
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (154.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher beiwohnte, stand zunächst der folgende, am 7. Dezember 1895 eingebrachte Antrag der Abgg. Lenz⸗ mann (fr. Volksp.) und Genossen zur Berathung: 1
„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, wodurch die Aufnahme und Unterbringung von Patienten in Heilanstalten für Geisteskranke reichs⸗ gesetzlich geregelt wird.“ 8
Zur Begründung des Antrages nahm zuerst der Adg. Lenzmann das Wort. Bei Schluß des Blattes war seine Rede noch nicht beendet.
— Im Hause der Abgeordneten gelangte in der heutigen (19.) Sitzung, in welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel und der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten D. Dr. Bosse sigegen waren, der Gesetzentwurf, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, zur dritten Berathung.
Abg. Dr. Opfergelt (Zentr.): Ein Theil meiner politischen Freunde hat verfassungsmäßige Bedenken gegen das Gesetz, wie schen in der vorigen Session unser Fraktionsgenosse Rintelen ausgeführt hat. Denn der Staat soll nach Art. 25 nur aushilfsweise eintreten, während
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