1897 / 17 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

dampfer „Imperator“ keinen Pestfa Suez erhaltenen libera pratica

——der „Juperaror in däs Seelazareth dirigiert verden. Nach.-Be—

Bureau“ aus

internationale Konferenz in

B D. „Norman“ auf Ausreise heute in Kapstadt angekommen.

Pola seit langem nicht verlassen. Insofern in den Blättern weiter die Vermutbung ausgesprochen wird, daß es sich nicht um das Kriegsschiff „Kaiser Franz Josef“, sondern um den Lloyddampfer „Imperator“ handele, muß dem entgengehalten werden, daß der Lloyd⸗ an Bord hatte, wie aus der in hervorgeht. Der „Imperator“ ist beute Morgen hier eingetroffen; soweit bisher festgestellt wurde, ist der Gesundheitszustand der Passagiere und der Mannschaft ein be⸗ friedigender. Infolge Weisung des Ministeriums des Innern wird

endigung der Sanitätsrevision erfolgt die Löschung der Schiffsladung im neuen Hafen. London, 19. Januar. (W. T. B.) Wie dem Reuter'schen

Indien kommenden Schiffen verboten wird, Passagiere, Mann⸗ schaften oder Güter zu landen. Dagegen ist es den Schiffen gestattet, unter strenger Beobachtung der Quarantäne Kohlen einzunehmen.

Rom, 20. Januar. (W. T. B.) Die „Agenzia Stefani“ meldet, Die österreichisch⸗ungarische Regierung beantragte offiziell eine Venedig, um Schutzmaß⸗ regeln gegen die Pestverschleppung zu treffen. IVerdingungen im Auslande.

1 Oesterreich⸗Ungarn.

1. Februar, 12 Uhr. K. K. Staatsbahn⸗Direktion in Krakau: Verkauf von alten, im Materialienmagazin von Neu⸗Sandec lagernden Eisenbahn⸗Materialien. Näheres bei der genannten Direltion.

Rumänien. 9. März, 3 Uhr. General⸗Direktion der Staatsmonopole in Bukarest: Lieferung von für die Salinen. erbien. 28. Januar, 11 Uhr Vormittags. Direktion der Staatsmonopole in Belgrad: Lieferung verschiedener Spezereiwaaren für den Ge⸗

brauch der Tabackfabrik im Jahre 1897.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 20. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. SD. „Kaiser Wilhelm II.“ 18. Jan. Nachm. Reise v. Gibraltar n. Neapel fortges. PD. „Mark“ 17. Jan. Mttgzs. Reise v. Villa Garcia n. La Plata fortges. PD. „Wittekind“, von La Plata kommend, 19. Jan. Mrgs. Vlissingen passiert. PD. „Aachen“, v. Baltimore kommend, 19. Jan. Mittags Lizard passiert. RPD. „Barbarossa“ 19. Jan. Nm. Reise v. South⸗ ampton n. Genua fortgesetzt.

Hamburg, 19. Januar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ Linie. PD. „Valdivia“ ist, v. Hamburg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen. 1

London, 19. Januar. (W. T. B.) Union ⸗Linie.

Castle⸗Linie. D. „Dunvegan Castle“ hat auf der Heim⸗ reise gestern Madeira passiert.

Rotterdam, 19. Januar. (W. T B.) Holland⸗Amerika⸗ Linie. D. „Werkendam“, von Rotterdam nach New⸗York, gestern früh Lizard passiert. D. „Spaarndam“, von Rotterdam nach New⸗York, ist heute Vormittag in New⸗York angekommen.

Theater und Musik.

Königlichen Opernhause findet morgen eine Auf⸗ Meyerbeer's Oper „Die Hugenotten“ unter Kapellmeister

g und in folgender Besetzung statt: Margaretha von Valois: Frau Herzog; Graf von St. Bris: Herr Betz; Graf Nevers: Herr Bulß; Valentine: Fräulein Reinl; Urbain: Fräulein Dietrich; Herr Sommer; Marcel: Herr Mödlinger; Bois Rosé: ir Philipp. Im Zigennertanz des dritten Aktes tritt Fräulein

Dell’'Era auf.

8 Malta von heute gemeldet wird, ist wegen der i—† Indien herrschenden Seuche Befehl ergangen, durch welchen den aus

Im Königlichen Schauspielhause gehtlmorgen zur Erinne⸗ rung an den 25fährigen Todestag Franz Grillparzer's dessen „Sappho“ mit Fräulein Poppe in der Titelrolle in Scene. Den Phaon spielt Herr Matkowsky, die Eucharis Frau Stollberg, die Melitta

räulein von Mayburg, den Rhamnes Herr Kahle.

Das Schiller⸗Theater feiert das Andenken Grillparzer's, dessen fünfundzwanzigjähriger Todestag in diese Woche fällt (21. Ja⸗ nuar 1872), mit einer Aufführung des Schauspiels „Des Meeres und der Liebe Wellen“ am Sonntag Nachmittag und einem Dichterabend im.· Bu 11“ am. Songlag Abend. der. Grillparzer.

ewidmet ist.

8 Die Mitglieder des Schiller⸗Theaters veranstalten am 3. Februar im Neuen Königlichen Opern⸗Theater einen Ball, ver⸗ bunden mit dramatischen Anfführungen. Ein etwaiger Ueberschuß soll der Unterstützungskasse des Schiller⸗Theaters zufließen. Die Theil⸗ nehmerkarte kostet 1,50 für Abonnenten und 3 für Nicht⸗ abonnenten.

Morgen und am Freitag sfinden im Central⸗Theater nun⸗ mehr die beiden letzten Vorftellungen der Posse „Eine wilde Sache“ statt. Am Sonnabend gebt alsdann neu einstudiert und insceniert „Eine tolle Nacht“ in Scene.

Mannigfaltiges

Das Königliche Polizei⸗Präsidium theilt nachfolgende Bekanntmachungen mit:

Auf Grund des Gesetzes vom 6. August 1896, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung (R.⸗G.⸗Bl. S. 685), ordne ich hiermit an, was folgt:

1) Die Bestimmungen der Gewerbeordnung § 33 Absatz 1, 2, 3 unter a und 4 finden auf alle nicht bereits unter Absatz 5 fallenden Vereine, einschließlich der schon bestehenden, selbst dann Anwendung, wenn der Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist.

2) Ausgenommen hiervon sind die militärischen Kasinos und Kantinen, deren Betrieb auf den Kreis der Mitaglieder beschränkt ist.

3) Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1897

Berlin, den 27. Dezember 1896.

Der Minister des Innern. Freiherr von der Recke.

Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hierdurch mit dem H weis darauf zur öffentlichen Kenntniß, daß die bestehenden Vereine, welche Gastwirthschaft, Schankwirthschaft oder Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus betreiben, wenn auch nur in Beschränkung auf den Kreis ihrer Mitglieder, die Erlaubniß zum Weiterbetriebe rechtzeitig nachzusuchen haben.

Zur Erläuterung bemerke ich hierzu Folgendes:

Unter Vereinen sind Personenmehrheiten jeder Art, auch geschlossene Gesellschaften, zu verstehen, nur nicht Versammlungen und Gesell⸗ schaften zu einmaligen Zwecken.

Eine Erlaubniß gemäß § 33 der Gewerbeordnung kann nur an physische Personen ertheilt werden; es ist daher Sache der Vereine, die zu bezeichnen, für welche die Erlaubniß ausgefertigt werden soll.

Beschränkungen der Erlaubniß auf den Kreis der Mitglieder auf die Dienstzeit des Vorsitzenden, Oekonomen, Lagerhalters ꝛc. können in die Ausfertigung aufgenommen werden, insofern es im öffentlichen Interesse liegt und der Verein damit einverstanden ist.

Die Erlaubniß wird versagt, wenn gegen die Ertheilung derselben gesetzlich begründete Bedenken vorliegen und diese nicht durch Auf⸗ nahme von Beschränkungen beseitigt werden können.

Uebrigens bleibt es den Vereinen unbenommen, sich gegen eine ihren Absichten nicht entsprechende Ausnutzung der Erlaubnis durch den Inhaber privatrechtlich sicher zu stellen.

Berlin, den 14. Januar 1897.

Der Polizei⸗Präsident. von Windheim.

Unter dem Namen „Honigsyrup“ gelangt ein aus geri er Mengen von Rohrzuckermelasse und Stärkesyrup bestehendes 1 in den Handel. Der Polizei⸗Präsident macht die bandel. treibenden Kreise darauf aufmerksam, daß derartige Produkte nur unter Bezeichnungen feilgehalten und verkauft werden dürfen, welche jeden Irrthum über die Herstellungsweise und Zesen ensezans ausschließen Die Hinmfügung des Wortes „Honig“ bei Bezeichnung derartiger Sprupe ist deshalb unzulässig. 8

—-Die Akademie der Künste und. eereis er Geschichte Berlins bereiten mit Allerhöchster Genehmigun gemeinsam eine Ausstellung von Erinnerungen an den Eeee Kaiser und König Wilhelm I. vor, die gelegent⸗

F. tenarfeier in den Ausstellungsräumen der Akademie stan⸗

nden soll.

Der Magistrat hat, wie schon mitgetheilt, anläßlich der am 16. Februar stattfindenden vierhundertjährigea Geburtstagsfeier Philipp Melanchthon's beschlossen, die im Jahre 1817 von Schadow modellierte Büste desselben allen höheren Schulen der Stadt als Geschenk zu überweisen. Mit der Ausführung und Auf. stellung der Büsten ist die bekannte Kunstanstalt von G. Eichler, Alt⸗Moabit 133, beauftragt worden.

Heute Vormittag fanden Rekruten⸗Besichtigungen beim 2. Bataillon des 2. Garde⸗Regiments z. F. im Exerzierhaus in der Karlstraße, ferner beim 2. Bataillon des Garde⸗Füstlier⸗ Regiments im Exerzierhaus am Grützmacher, beim Füsilier⸗ Bataillon des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regimentz Nr. 1 im Exerzierhaus vor dem Prenzlauer Thor, sowie beim 1. Bataillon des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2 im Exerzierhaus in der Blücherstraße statt. Am 21., 22. und 23. d. M. werden bei den genannten Regimentern die Rekruten der übrigen Bataillone besichtigt werden. Beim 3. Garde⸗Regiment z. F. werden die Rekrutenbesichtigungen am 22., 23. und 26. d. M. im Exerzier⸗ haus in der Wrangelstraße abgehalten werden.

Am 1. Januar d. J. befanden sich in städtischer Waisen⸗ pflege 4886 Kinder (2590 Knaben, 2296 Mädchen). In Zwangs⸗ erziehung besanden sich zu derselben Zeit 453 Kinder (370 Knaben, 83 Mädchen); von diesen waren entlaufen 35 (32 Knaben, 3 Mädchen), im Gefängniß 12 Knaben.

Die für morgen im Circus Renz angesetzte Erstaufführung der neuen Pantomime „Aus der Mappe eines Riesengebirgs Phantasten“ kann wegen plötzlicher Erkrankung der Hauptdatstelenn erst am Sonnabend, den 23. Januar, stattfinden. Morgen, Donners⸗ tag, und Freitag bleiben die „Lustigen Blätter“ auf dem Rexpertoite.

Hamburg, 19. Januar. Im Hafen kollidierte heute, wie „W. T. B.“ meldet, der englische Dampfer „Nigel“ mit den englischen Vollschiff „Poseidon“. Beide Schiffe sind nicht sehr erheblich beschädigt. Ferner kollidierte der schwedische Dampfer „Frans“ mit dem englischen Viermaster „Pirrie“. Ersterer lief dann gegen einen Zollponton und beschädigte diesen erheblich. Auch „Frans“ litt bedeutend.

London, 20. Januar. Nach einer Meldung der „Times“ aus Teberan ist daselbst ein Telegramm aus Abuschehr eingegangen mit der Nachricht, daß ein heftiges Erdbeben am 11. d. M. auf der Insel Kischm (Tawilah) im Persischen Meerbusen einen sehr bedeutenden Perlust an Menschenleb erursacht habe.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 20. Januar,

Trauerspiel in 5 Aufzügen von Franz Grillparzer.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗

Philharmonie. Donnerstag, Anfang 7 ½ Ubr

die

Karlsruhe .. 763

8 Uhr Morgens.

Wetter.

in 0 Celsius 0 C. = 40 R.

Bar. auf 0Gr zu. d. Meeressp. red. in Millim

Temperatur

770 bedeckt 774 wolkig 771 Schnee 770 bedeckt 766 Schnee 760 still wolkenlos 763 WNW 1 Schneeil)

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bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt Schnee bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt 2 wolkenlos —2 Schnee 4 halb bed. 3 wolkenlos

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Wiesbaden 765 763 768 769 767 768

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¹) Nachts Schnee. Uebersicht der Witterung.

Der höchste Luftdruck liegt heute Morgen auf dem Ozean nördlich von Schottland, der niedrigste über der Biscayasee. Ueber Zentral⸗Europa dauert die schwache östliche Luftströmung fort, wobei allenthalben, außer in den südlichen Gebietstheilen, weitere Ab⸗ kühlung stattgefunden hat. In Denutschland ist das Wetter trübe und kalt ohne nennenswerthe Nieder⸗ schläge. Nur im Südwesten berrscht Thauwetter. Feortdauer der kalten Witterung wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

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Theater

Königliche Schanspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 20. Vorstellung. Die Hngenotten. Große Oper in 5 Akten von Giacomo Meverbeer. Text nach dem Französischen des Eugoͤne Scribe, über⸗ setzt von 2 Castelli. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Diri⸗

gent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 21. Vorstellung. Zur Erinnerung

8 an den 25 jährigen Todestag Grillparzer's: Sappho.

In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Ühr. Freitag: Opernhaus. 21. Vorstellung. Das Heimchen am Herd. Oper in 3 Abtheilungen frei nach Dickens' gleichnamiger Erzählung) von

M. Willner. Musik von Carl Goldmark. Anfang 7 ½ Uhr. 8

Schauspielhaus. 22. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 3. Vorstellung. Lessing's Ge⸗ burtstag: Nathaun der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen von Gotthold Ephraim Lessing. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theunter. Donnerstag: Di sunkene Glocke. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag: Lumpacivagabundus.

Sonnabend: Romeo und Inlia.

Berliner Theater. Donnerstag: Kaiser Hein⸗ rich. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag (19. Abonnements⸗Vorstellung): Zum ersten Male: Die Weisheit der Aspasia. Hierauf: Zum ersten Male: Spitzbubenstreiche.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Ascheubrödel. Abends 7 ½ Uhr: Kaiser Heinrich.

ver⸗

Lessing Theater. Donnerstag: Die Wieder⸗ kehr. (Louise Dumont.) Hierauf: Niobe. (Jenny Groß.) Anfang 7 ½ Uhr. 8.

Freitag: Das Glück im Winkel. (Louise Dumont.)

Sonnabend: Die Wiederkehr. (Louise Dumont.) Hierauf: Niobe. (Jenny Groß.)

Französisches Ensemble⸗Gastspiel. Marcelle Josset, Antoine, Jean Coquelin Dumeény. Vorverkauf täglich. b

Tournée Camille

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: Die Frauenjäger. (Le Dindon.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag und folgende Tage: Die Franenjäger.

85

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag Marcelle. Komödie in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne bearbeitet von

ul Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund

tenburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag und folgende Tage: Marcelle.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu balben Preisen: Die Grille. Ländliches Charakterbild in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeifer.

Schiller⸗Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Mit Vergnügen. Freitag, Abends 8 Uhr:

Ein Wintern

hof Pe cctces Garten.) Donnerstag: Zur Vorfeier von Lessing's Geburtstag: Minna von Barnhelm. Anfang 7 ½ Uhr. 8 Freitag: Der Militärstaat. Sonnabend: Der Militärstaat.

Theater Anter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direrttion: Julius Fritzsche. Donnerstag: Der Schmetterling. Operette in 3 Akten (mit theil⸗ weiser Benutzung einer fremden Grundidee) von A. M. Willner und [Bernhard Buchbinder. Musik von Carl Weinberger. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag: Gillette von Narbonne.

Sonnabend, den 23. Januar: Zweiter großer Maskenball. 3 Musikkorps, 2 große Ballets, 100 Tänzerinnen. Die Büffets hat der Hof⸗Traiteur Seiner Majestät des Kaisers Herr A. Hufter (Eng⸗ lisches Haus) übernommen. Herrenkarten S ℳ, im Vorverkauf 7 ℳ, Damenkarten 5 ⸗ℳ, im Vorverkauf 4 ℳ, sind an der Kasse des Theaters Unter den Linden und bei den bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich.

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernst⸗Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Donnerstag: Frau Lientenaut. Vaudeville in 3 Akten von Paul Ferrier und Antony Mars. Deutsch von Hermann Hirschel. Musik von Gustav Serpette und Victor Roger. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag und folgende Tage: Franu Lieutenaut.⸗

Bentral-Theater. Alte Iakobstraße 30. Direktion: Richard Schultz. Donnerstag: Vorletzte Aufführung. Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von W. Mannstädt und Julius 5 Mufik von Julius Einödshofer. Anfang 7 r.

Freitag: Zum letzten Male: Eine wilde Sache.

Sonnabend, den 23. Januar: Eine tolle Nacht.

8 Konzerte.

Sing-Akademie. Donnerstag, Anfang 7 ½ Uhr: II. populärer Beethoven⸗Abend der Hof⸗ Pianistin Martha Remmert und des Professor Waldemar Meyer.

Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert.

Donnerstag: Ouverturen „Giralda“ von Adam, „Mignon“ von Thomas, „Banditenstreiche“ von Suppé. Phantasie aus „Lohengrin“ von Wagner. Walzer „Mein Ideal“ von Blon. „Fantaisie militaire“ für Violine von Leonard (Herr Schmidt⸗ Reinecke). Potpourri „Allotria“ von Linke. „Der Liebestraum? für Cornet⸗à⸗Piston von Hoch (Herr

Konzert des Sängerbundes des Berliner Lehrervereins mit dem Philharmonischen Orchester. 8

Saal Bechstein. Donnerstag, Anfang 8 Uhr⸗ Klavier⸗Abend von Marie Roger⸗Mielos.

Birkus Renz. Karlstraße. (Inbiläums⸗ Saison 1896/9 7.) Wegen plötzlicher Erkrankung der Haupt⸗Darstellerin der neuen Pantomime findet die Première „Aus der Mappe eines Riesen⸗ gebirgsphantasten“ erst Sonnabend, den 28. Ja⸗ nuar 1897, statt und bleiben am Donnerstag, den 21. und Freitag, den 22. Januar die „Lustigen Blätter“ auf dem Repertoire.

ün

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Helene Hayn mit Hrn. L-n Lieut. Wladislaw Semeraàk (Trachenberg i. Schl. Rawitsch). Frl. Hedwig Adam mit Hrn. Amts⸗ richter Dr. jur. Oscar Wittig (Friedeberg a. Queis).

Verehelicht: Hr. Pastor Michael mit Frl. Hedwis Thalbeim (Bismarck, Westf.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Fritz doe Rogister (Santiago, Chile). Hrn. Prem.⸗Lieut von Kettler (Schwerin i. M.). Prn. Ritt⸗ meister Gips (Gipsthal). Her. Pevfesse Küstner (Breslau). Hrn. Pastor Ottomar Dächsel

(Festenberg). Eine Tochter: Hrn. Pastor Hermann Liesegang (Glienick b. Zossen). Hrr. Richard Koblauck (Charlotten⸗

urg). .

Gestorben: Hr. Pastor emer. Julius Duchftein (Friesack i. M.). Hr. Oberst⸗Lieut. a. D. Werner von Voigts⸗Rhetz (Heilbronn). Fr. Gehetmt Kommerzien⸗Rath Louise Ebart, geb. Gaertrer (Bexlin). Hr. Oberst Conrad Meyer (Stettin, Hr. K. K. Rittmeister v. d. A. Karl Josert von Pöllnitz (Oberlödla). Hr. Major a. D. Conrad Triypel (Potsdam). Hr. Major 1. T. Paul Wundsch (Neustettin). Hr. Friedrich dor Fritsche (Hirschberg, Schles.). Fr. Amtsgerichts⸗ Rath Rosalie Mila, geb. von Schirmann (Berlin

Hr. Prem.⸗Lieut. Karl Klipstein (Ehrer⸗ breitstein).

,

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.⸗

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlass⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Keͤßere Schnelligkeit der Entscheidung herbeiführen.

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 20. Januar

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Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

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schen

Staats⸗Anzeiger. 1892.

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Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

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Durch⸗ Am vorigen Markttage kaufte

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Gerste.

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1 379

*) Bemerkung der Marktkommission: Alter Hafer wird von heute ab nicht mehr gehandelt.

Deutscher Reichstag. 156. Sitzung vom 19. Januar 1897, 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des geichshaushalks⸗Ctats für 1897/98, und zwar bei dem Gehalt des Staatssekretärs des Reichs⸗Schatzamts.

Ueber den dazu gestellten Antrag des Abg. Dr. Ham⸗ macher (nl.) sowie über den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Nach dem Abg. Lenz⸗ mann (fr. Volksp.) nimmt das Wort der

Abg. Dr. Hammacher: Ich wäre bereit, meinen Antrag in dem vorgeschlagenen Sinne zu ändern, wenn ich nicht befürchten müßte, daß der Bundesrath von einem solchen Inhalt des Antrags nichts wissen will. Durch die Verhandlung vom 4. Dezember v. J. aus Anlaß der Petitionen ist mein Antrag wohl hinreichend begründet. Besonders wichtig ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Auslegung des Waaren⸗ registers, welches vom Bundesrath mit gesetzlicher Kraft aufgestellt wird. Der ordentliche Richter ist zu solchen Entscheidungen nicht ge⸗ eignet, höchstens kann man ein Schiedsgerichtsurtheil zulassen. Jeden⸗ falls muß die Entscheidung im Verwaltungswege, welche nur Er⸗ bitterung erzeugt hat, beseitigt werden.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) hält den Antrag Lenzmann auf reichsgesetzliche Regelung für aussichtslos. Er stelle sich auf die Seite des Vorredners nur bezüglich des ersten Theils seines Antrages, während er den zweiten als bedenklich erachte, weil dadurch diejenigen, welche sich bei der Entscheidung der Auskunftsstellen beruhigten, schlechter gestellt werden könnten als diejenigen, welche die verwaltungs⸗ gerichtliche Entscheidung herbeiführten.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.): Man könnte den Antrag Lenzmann annehmen, wenn kein Widerspruch seitens der ver⸗ bündeten Regierungen erfolgt. Erfolgt dieser Widerspruch, dann kann man sich immer noch auf den Antrag Hammacher zurückziehen. Die weutsche Geschäftswelt und besonders die Handelskammern verlangen dringend eine Regelung im Sinne des Antrages Lenzmann, denn jetzt muß die Hensshe Geschäftswelt die jungen Zollbeamten auf ihre Kosten erziehen.

Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich gestatte mir zunächst, historisch zu bemerken, daß im Jahre 1888 bereits ein Antrag in diesem hohen Hause ver⸗ handelt ift, welcher dahin ging, Zollstreitigkeiten entweder auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen oder der Entscheidung eines Verwaltungsgerichtshofs zu überlassen. Auf Grund dieser Anträge haben eingehende Erwägungen im Reichs⸗Schatzamt stattgefunden, in welcher Richtung etwa die Wünsche, welche in dieser Resolution niedergelegt waren, sich staatsrechtlich verwirklichen ließen, und es sind auch dementsprechend den verbündeten Regierungen seitens der Reichs⸗Finanzverwaltung entsprechende Vorschläge gemacht worden. Die verbündeten Regierungen haben hierauf die Frage auch ihrerseits eingehend geprüft, aber demnächst die Resolution einstimmig, vorzugs⸗ weise aus staatsrechtlichen Bedenken, abgelehnt. Diese Entscheidung ist von meinem Amtsvorgänger in der Sitzung vom 21. Februar 1888 zur Kenntniß des hohen Hauses gebracht worden.

Meine Herren, ich glaube nun, daß die Debatte hier im Einzelnen nicht klarlegen kann, in welcher Weise gesetzlich die Wünsche des hohen Hauses zu erfüllen sein würden. Es ist eine Frage, die sehr verwickelter und tiefgreifender staatsrechtlicher Natur ist mit Rücksicht auf die Berechtigung der Bundesstaaten, in letzter Instanz unmittelbar vertreten durch ihre einzelnen Bevollmächtigten, über Mängel in der Zollverwaltung zu entscheiden. Es ist eine rechtliche Frage und namentlich auch eine sehr schwerwiegende, olltechnische Frage.

1 Was will der Pandelsstand und diejenigen Herren, die hier seine Wünsche in beredter Weise zum Ausdruck gebracht haben, erreichen? Er will zunächst und das ist ein berechtigter Wunsch eine Seitens des

Bundesraths sind in gleicher Absicht bereits verschiedene Maßregeln ergriffen. Ich glaube indeß, daß ein oberster Reichsgerichtshof kaum zu einer schnelleren Entscheidung führen würde, wie jetzt der Bundes⸗ rath. In dieser Beziehung darf man sich keiner Täuschung hingeben.

Der Handelsstand wünscht ferner eine einheitliche Entscheidung in Zollfragen, weil das deutsche Wirthschaftsgebiet ebenfalls ein einheit⸗ liches Ganzes ist. Es wird sich aber nie vermeiden lassen, daß eine Verschiedenheit in den Entscheidungen hervortritt, erstens, bei den ver⸗ schiedenen Zollstellen innerhalb desselben Staats. Diese Ver⸗ schiedenheit der Entscheidung kann geheilt werden durch eine Ent⸗ scheidung der obersten Finanzbehörde des einzelnen Staats. Es wird sich auch nicht vermeiden lassen, daß, wenn eine untergeordnete Zoll⸗ behörde eine falsche Entscheidung getroffen hat, auf Grund der Re⸗ vision der Register nachträglich der angemessene Zoll eingezogen wird. Sollte ein Handeltreibender in einen Irrthum versetzt sein durch eine private Auskunft eines untergeordneten Zollbeamten, so kann man dem Uebelstand einfach dadurch vorbeugen und das ist bereits in einer früheren Debatte angeregt —, daß man überhaupt den unteren Zollbehörden eine derartige Privat⸗Auskunftsertheilung unter⸗ sagt. Es kann aber auch, meine Herren und das sind die unangenehmsten Verschiedenheiten —, eine Verschiedenheit der Zollbehandlung desselben zollpflichtigen Gegenstandes da⸗ durch eintreten, daß die oberste Finanzbehörde des einen Bundes⸗ staats anders entscheidet, wie diejenige eines anderen Bundesstaats. Dieser Uebelstand kann nun in zweierlei Richtung gemildert werden: entweder, insoweit es sich um die Vergangenheit handelt, dadurch, daß der Bundesrath den höheren irrthümlich erhobenen Zollsatz aus Billigkeitsrücksichten erläßt das geschieht, wie ich versichern kann, in einem außerordentlich großen Umfange —, und ich möchte hier, ohne die hier berührte Angelegenheit noch einmal zu behandeln, besonders darauf hinweisen, daß jenem Be⸗ schwerdeführer ein sehr bedeutender Zollnachlaß, meines Erinnerns über 26 000 ℳ, gewährt worden ist. Oder aber die zwischen den einzelnen Staaten verschiedene Zollbehandlung derselben Waare kann auch dadurch beseitigt werden, daß für die Zukunft der Bundesrath einen allgemeinen, dann von allen Zollstaaten zu beobachtenden Grund⸗ satz bezüglich der Verzollung der Waare feststellt. Nun, meine Herren, muß ich zugestehen, daß gewisse Uebelstände in der jetzigen Ausübung der Zollverwaltung sich garnicht leugnen lassen. Es ist für einen Handeltreibenden außerordentlich empfindlich, wenn ihm eine Auskunft über die Verzollung einer Waare, wenn auch noch nicht bei der amtlichen Abfertigung, seitens einer Zoll⸗ stelle ertheilt ist, wenn er darauf hin eine Waare zu einem niedrigeren Zollsatz einführt, und sich später überzeugen muß, daß er die Waare zu gering kalkuliert hat, weil er nachträglich auf Grund der Register⸗ revision oder auf Grund einer anderen Entscheidung bei der definitiven amtlichen Abfertigung einen höheren Zoll entrichten muß. Ich kann mir allerdings einen Ausweg in der Richtung denken, daß der Bundesrath sich darüber schlüssig macht, daß die oberste Landes⸗ behörde oder die Direktivbehörden in den einzelnen Staaten verpflichtet werden, Auskunft mit autoritativer Kraft für die Zukunft zu ertheilen, und daß demnächst für eine Waare, die identisch ist mit derjenigen, die der autoritativen Auskunft zu Grunde gelegen hat, und die thatsächlich eingeführt ist, unter keinen Umständen eine Nachforderung an Zoll stattfinden darf, wenn man auch später zu der Ueberzeugung kommt, daß man sich bei dieser Entscheidung zoll⸗ rechtlich geirrt hat. Das würde möglich sein ohne Veränderung der Verfassung, und insoweit würde Nr. 1 des Antrages des Herrn Abg. Hammacher gewiß einer ernsten Erwägung werth sein.

Ich gehe nun zu dem zweiten Absatz dieses Antrages über. Da

wünscht der Herr Abg. Hammacher, um⸗die Verfassungswidrigkeit zu umgehen, nicht eine oberste Reichs instanz der Rechtsprechung

in Zollsachen, sondern vielmehr eine oberste Landesinstanz, die diese Funktionen wahrnehmen soll. Darin liegt aber eine unzweifel⸗ hafte Ausschaltung des Bundesraths; denn das ist doch nicht denkbar daß, wenn im schiedsrichterlichen Verfahren oder im Wege der Ver⸗ waltungsrechtsprechung ein oberster Zollgerichtshof in einem Staat entschieden hat, dann der Bundesrath eine derartige Entscheidun durch sein Votum. wieder aufhöbe. Es würde dem Bundesrath als die Möglichkeit, die er jetzt besitzt, Mängel in der Zollverwaltung dur seine dem Bundesrath angehörenden Bevollmächtigten endgültig z entscheiden, verloren gehen, und darin sehe ich eine unzweifelhaft Aenderung der bestehenden Reichsverfassung. Und, meine Herren das kann ich von meinem persönlichen Standpunkt aus ganz offe sagen, daß, wenn man einmal Zollstreitigkeiten einer verwaltungs rechtlichen Rechtsprechung überweist, es selbstverständlich im Interess der Einheit der Entscheidungen unendlich viel besser wäre, ein oberfte Reichsinstanz zu schaffen als eine Anzahl von Landes⸗ instanzen. (Sehr richtig!)

Nun hat der Herr Abg. Dr. Bachem bei der vorigen Behandlung de Gegenstandes gesagt: wenn hier vom Bundesrathstische alle die ver⸗ fassungsrechtlichen Bedenken, deren innere Berechtigung er nicht ver kenne, geltend gemacht würden, so wäre der Reichs⸗Schatzsekretär do verpflichtet, zu sagen, wie es besser gemacht werden solle. Dem gegenüber muß ich bemerken, daß meine Gedanken gegenüber dem Bundesrath leider keinen Zwangskurs haben (SHeiterkeit), und daß wenn ich selbst der Ansicht wäre, es könnte eine gewisse Aenderung innerhalb der angedeuteten Grenzen eintreten, das für das hoh Haus vollkommen gleichgültig wäre, solange der Bundesrath a seiner unzweifelhaften staatsrechtlichen Berechtigung des jetzigen Zustandes festhält. Dem sei aber, wie ihm wolle, das kann ich beute schon dem hohen Hause versichern, daß, nachdem jetzt und be G reits am Ende des vorigen Jahres diese Frage zum Gegenstand eingehender Verhandlungen geworden ist, der Bundesrath sich mi ihr noch einmal ernstlich beschäftigen und in die Prüfung der Frag eintreten wird, wie weit es msglich sein möchte, berechtigten Be schwerden auf diesem Gebiete abzuhelfen.

Abg. Beckh (fr. Volksp.) tritt für eine reichsgesetzliche Regelun der Zollstreitigkeiten ein, im Sinne des Antrages Lenzmann. Abg. Ulrich (Soz.) beantragt, über den Antrag Hammache hinaus, daß ein internationales Schiedsgericht für Zollstreitigkeite eingerichtet werden möge; ferner solle in allen Zollverträgen ei Zusatz aufgenommen werden, wonach es unmöglich sei, eine Waar ohne Zustimmung der kontrahierenden Regierungen anders zu rubri⸗ zieren, als es bei der Ratifikation des Vertrages der Fall gewesen. Redner weist auf die Behandlung der Waaren in Rußland hin. Di Beantwortung der von ihm gestellten Interpellation sei von de Regierung abgelehnt worden, trotzdem dadurch nicht die schwebende Verhandlungen gestört, sondern gefördert worden wären, weil de Unterhändlern Deutschlands dadurch das Rückgrat gestärkt worden wäre. Die Offenbacher Fabrikanten hätten für 400 000 fertige Waare, die sie liefern mußten, mit einem dreifach höheren Zollsatz verzollen müssen; dadurch würden zuletzt die Arbeiter benachtheiligt, weil die nicht mehr abzusetzende Waare den Preis und schließlich die Löhn drücke. Auch im Wege des Frachtverkehrs, bei der Behandlung de gebrochenen Fracht, werde die deutsche Ausfuhr geschädigt. Au diese Weise werde Deutschland schließlich auch bei den Handelsver trägen benachtheiligt sein.

Abg. Frese (fr. Vgg.): Mit dieser Verurtheilung der Handels verträge hat sich der Vorredner in die Gefolgschaft der Konservativen begeben. Der Antrag Lenzmann, welcher endgültige Entscheidungen bezüglich der ertheilten Auskünfte schafft, ist dem Antrage Hammacher entschieden vorzuziehen. Redner weist auf die verschiedenartige Behandlung von geschältem Reis hin.

Abg. Dr. Hammacher hält den Antrag Lenzmann, weil er vom Bundesrath nicht angenommen werde, für einen Schlag ins Wasser nahrend sein Antrag sich dem gegenwärtigen Rechtsverhältnisse an

Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: 8

Ich kann die staatsrechtlichen Auffassungen des Herrn Vorredners nicht unbeantwortet lassen. Ich gestatte mir zunächst, den Herrn Vor⸗ redner auf Art. 36 der Verfassung aufmerksam zu machen. Dort heißt es: „Der Kaiser überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Ver⸗

fahrens durch Reichsbeamte, welche er den Zoll⸗ oder Steuerämtern und den Direktivbehörden der einzelnen Staaten, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, bei⸗ ordnet.

Die von diesen Beamten über Mängel bei der Ausführung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung (Art. 35) gemachten Anzeigen werden dem Bundesrath zur Beschlußnahme vorgelegt.“ 8

Meine Herren, es ist das diejenige gesetzliche Bestimmung, durch welche die sogenannten Reichsbevollmächtigten geschaffen sind. Der Herr Abg. Hammacher will in jedem der Einzelstaaten an Stelle der Entscheidung der obersten Finanzbehörde eine schiedsrichterliche Behörde oder einen Verwaltungsgerichtshof einsetzen. Ich nehme an, dieser Verwaltungsgerichtshof entscheidet im konkreten Falle, und der Reichsbevollmächtigte ist der Ansicht, daß diese Entscheidung in dem konkreten Falle eine unrichtige ist, dann wird der Reichsbevollmächtigte seine Bedenken in Form eines Berichts dem Bundesrath vorlegen und der Bundesrath muß in der Lage sein, auch in diesem einzelnen Falle, wenn auch nicht pro praeterito, was er jetzt auch nicht thut, aber pro futuro dahin zu entscheiden, daß die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs falsch ist und in Zukunft die streitige Waare nicht unter diese Position zu bringen, sondern unter eine andere. Wenn der Herr Abg. Dr. Hammacher das mit seinem Antrage ver⸗ einbar hält, daß der Bundesrath auch für einen einzelnen Artikel pro futuro eine andere Entscheidung gegenüber einem einzelnen Landes⸗ verwaltungs⸗Gerichtshof fällt, so würde der Antrag mit den Rechten des Bundesraths sich allerdings unter Umständen vereinigen lassen. Wenn aber der Herr Abg. l)r. Hammacher der Ansicht ist, daß eine Entscheidung auch im konkreten Falle nicht anders abgeändert werden kann, wie für die Zukunft durch eine Deklaration des amtlichen Waarenverzeich⸗