1897 / 17 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 10. —— 1897, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotse

termin, im Juftizgebäude, Dammthorstraße 10,

Parterre links, Finme Nr. 7, anzumelden

1 und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlußses. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr., Oberamtsrichter.

eishealicht: Ure, Gerichtsschreibergehüfe.

[64693] Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Förster Anton Schallwig zu Spremberg, werden die Gläubiger des Nachlasses des am 11. Mai 1896 zu Spremberg ver⸗ storbenen Kaufmanns Hermann Ende, sowie etwaige Vermächtnißnehmer desselben aufgefordert, spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, stattfindenden Aufgebotstermine am 9. April 1897, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte

gen den Nachlaß unter Angabe des Grundes mit . etwarger urkundlicher Beweiestücke oder deren Abschrift anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial⸗Erben ihre Ansprüche nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem 11. Mai 1896 aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird. Die Einsicht des Nachlaßverzeichnisses in unserer Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 2, ist Jedermann gestattet.

Spremberg, den 11. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht. [64777] 8 1

Nach hierher gewordener Mittheilung ist der See⸗ mann Frank Stone am 12. März 1895 an Bord des britischen Schiffes Overdale an einer Herzkrank⸗ heit verstorben. Bei seiner am 6. April 1894 er⸗ folgten Anmusterung hat derselbe angegeben, 50 Jahre alt und aus Rostock gebürtig zu sein. Alle diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß des Verstorbenen erheben, wollen solche Ansprüche unter Darlegung ihrer Erbenqualität bis spätestens 31. März dieses Jahres bei dem unterzeichneten Waisen⸗ gerichte anmelden. Ebenso werden alle diejenigen, welche, ohne selbst Erbansprüche zu erheben, An⸗ gaben über etwaige Erben des Verßorbenen zu machen vermögen, hiermit aufgefordert, solches bis spätestens 31. März dieses Jahres hierher mitzutheilen. b

Gegeben im Waisengerichte. Rostock, den 16. Ja⸗ uar 1897.

H. Kammann, W.⸗G.⸗Rgstr. [64686] Aufgebot.

Die unbekannten Erben des am 25. April 1896 verstorbenen, hier wohnhaft gewesenen Arbeiters Julius Gottlob Vogt, geb. am 16. September 1829 als Sohn des Müllermeisters Johann Gottlob Vogt und seiner Ehefrau Johanne Friederike, geb. Fabiunke, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts⸗ anwalts Rausnitz in Berlin, aufgefordert, spätestens n dem auf den 5. November 1897, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part.,

32, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich legiti⸗ mierenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird und der nach erfolgter Präklusion sich twa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Diepositionen jenes Erben an⸗ zuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vor⸗ handen sein wird, zu begnügen verbunden sein soll.

Berlin, den 14. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[64684] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 6. Dezember 1896 zu Berlin verstorbene Wittwe Charlotte Louise Henriette Maessig, geb. Becker, hat in ihrem am 16. Oktober 1889 errichteten und am 23. Dezember 1896 eröffneten Testamente ihren Neffen, den früheren Lehrer Richard Becker, bedacht.

Berlin, den 9. Januar 1897.

Abtheilung 95.

Königliches Amtsgericht I. 64683] Oeffentliche Bekanutmachung.

Die am 22. Ottober 1896 zu Berlin verstorbene Wittwe Susanne Doroth⸗a Neumann, geb. Berger, hat in ihrem am 26. Februar 1892 errichteten und m 1. Dezember 1896 eröffneten Testamente ihre Geschwister Heinrich und Johanna Berger bedacht.

Berlin, den 12. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[64483] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 31. Oktober 1896 zu Berlin verstorbene Frau Elisabeth Franke hat in dem mit ihrem Ehe⸗ mann, dem pensionierten Schutzmann Wilhelm Franke, am 11. Februar 1893 errichteten und am 12. Januar 1897 eröffneten Testamente ihre Tochter Elisabeth geschiedene Wetzel bedacht.

Berlin, den 12. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

64682]

In dem am 21. September 1896 publizierten Testamente des Kaufmanns Richard Schmidt hier und seiner am 29. April 1896 gestorbenen Ehefrau Clara, geb. Landmann, ist dem Bruder der letzteren, dem in unbekannter Abwesenheit lebenden Louis

andmann ein Legat ausgesetzt, falls beim Tode des Letztlebenden der Testatoren keine Nachkommen von ihnen vorhanden sind. Näheres bei uns zu erfragen.

Halle a. S., den 15. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 4.

64537] Bekanntmachung.

Der am 12. Juni 1839 zu Pördinghausen ge⸗ borene Kolon Johann Heinrich Oestermeyer ist durch Ausschlußurtheil vom 15. Januar 1897 för odt erklärt.

Königliches Amtsgericht, II., Wittlage.

[64731] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Amtsgerichts hierselbst

vom 15. Januar 1897 ist erkannt: 1) Der am 13. April 1843 in Kasseburg, Amt Schwarzenbeck, geborene Tischler Franz Jochim

ichneten Amtsgerichts, pofttꝛaße 19,1 Heinrich Schmidt wird biermit für todt erklärt,

und im Falle er verheirathet ist, die Ebe für auf⸗ gehoben erklärt.

2) Alle, welche dem Aufgebot vom 30. März 1896 zuwider ihre Ansprüche an den verschollenen Tischler Franz Jochim Heinrich Schmidt aus Kasseburg nicht angemeldet haben, werden mit denselben ausges lossen zu ewigem Stüülllschweigen.

Bergedorf, den 16. Januar 1897.

Versffentucht: W. Mäller. Gccichtsschreiber.

64727 5 Bekauutmachung. Durch v . vom 14. Januar 1897 ist der Wechsel ü⸗

ausgestellt, von dem Schuhleger A. Gurski in Brom⸗ berg acceptiert, von Max Meyer eine an die Ordre des Herrn August Günther in Niedersteina i. Sachsen und von Günther an die Ordre des Fabrikanten Fritz Hasenclever in Bromberg giriert ist, und welcher am 31. Januar 1896 fällig war, dessen Ausstellungstag nicht feststeht, für kraftlos erklärt. 8 1— Bromberg, den 14. Januar 1897. 8 Königliches Amtsgericht.

[64773. Ausschlußurtheill. I. Die Schuld⸗ und Pfanrverschreibung, lautend über 20 Thbaler hessischer Währung bezw. 6 Thaler 8 Albus 88 Schock) Darlehn für den Kirchenkasten in Herleshausen, 3

II. die justizamtlich bestätigten Schuld⸗ und Pfandverschreibungen, lautend über 220 Thaler bezw. restlich 190 Thaler bessischer Währung, zu 5 % verzinslich, für den Kirchenkasten in Herleshausen,

III. die justizamtlich bestätigte Schuld⸗ und Pfandverschreibung über 100 Thaler, zu 5 % ver⸗ zinslich, für Wolf Weinstein, Handelsmann in Wichmannshausen,

sind nach ordnungsmäßigem Aufgebote am 7. d. Mts. für kraftlos erklärt worden. F. 1 3/96.

Netra, 10. Januar 1897. P

Königliches Amtsgericht.

[64475] Verkündet am 14. Januar 1897. Hinz, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefs über die auf dem den Eigenthümer Auguft Janke'schen Eheleuten gehörigen Grundstücke Nr. 43 in Streitzig Abtheilung III Nr. 5 eingetragenen 680 ℳ, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neustettin durch den Amtsrichter Gercke für Recht:

Der über die in Abtheilung III Nr. 5 des den Eigenthümer August Janke'schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Streitzig Blatt Nr. 43 eingetragene Post von 226 Thlr. 20 Sgr. gebildete Hypotheken⸗ brief wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens treffen die Anteagsteller Janke'schen Eheleute.

[64481] Verkündet am 4. Januar 1897. Heinemann, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache der Erben des weil. Peter Levin auf der Höhe zu Wilhelmsburg hat das Königliche Amtsgericht, Abth. VI, in Harburg durch den Amtsrichter Grünberg für Recht erkannt:

Die Schulduarkunde vom 6. Mai 1865 und die Zessionsurkunde vom 1. Januar 1870 über die im Grundbuch von Wilhelmsburg Blatt 444, 445 und 284 in Abtheilung III unter Nr. 9 für den ge⸗ nannten Peter Levin eingetragene Darlehnshypothek von 200 Thalern Kurant wird für kraftlos ertlärt.

Grünberg. 8 [64725] Im Namen des Königs! 8

In der Aufgebotslache des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Exin, Blatt 69, Abtheilung III, Nr. 3, eingetragene Post von 470 Thalern, noch giltig, über 100 Thaler, und 5 % Zinsen seit Michaelis 1866, eingeleitet auf Antrag der Frau Kaufmann Dore Radziejewska, geb. Wreschner, zu Wreschen, vertreten durch den Justiz⸗Rath Thiel zu Wreschen, hat das Königliche Amtsgericht zu Exin durch den Amtsrichter Handtmann, für Recht erkannt.

Der bezeichnete Hypothekenbrief wird zum Zwecke der Erlangung einer neuen Ausfertigung für kraft⸗ los erklärt. 1

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat die An⸗ tragstellerin zu tragen.

Von Rechts Wegen.

Verkündet am 5. Januar 1897.

Janke, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 15. Januar 1897. Heidenreich, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Kutscherwittwe Franziska Schultz, geborene Wendt, zu Zeisgendorf, vertreten durch Rechtsanwalt Liste zu Dirschau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Dirschau durch den Amtsrichter Kuke für Recht:

Die angeblich verloren gegangenen Hypotheken⸗ dokumente über die auf den dem Kutscher Johann und Franziska, geb. Wendt, Schultz'schen Eheleuten gehörigen Grundstück Zeisgendorf Nr 52 AbtheilungIII. Nr. 1 für den Hofbesitzer Ephraim Fankiderski zu Mühlbanz noch eingetragenen 650 Thaler = 1950 und Abtheilung III Nr. 5 für ebendenselben ein⸗ getragenen 100 Thaler = 300 ℳ, von denen das erstere besteht aus dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 26. Juli 1864 und dem Hypothekenauszug vom 1. April 1865 und der letztere aus der notariellen Schuldurkunde vom 15. April 1869 und dem öe vom 1. Juli 1870, werden für raftlos erklärt.

Kuke.

[64728]

Durch Ausschlußurtheil vom 14. Januar 1897 ift der Hypothekenbrief (Zweigdokument) über die in Artikel 77 des Grundbuchs von Steina Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragene Hypothek von 274 35 ₰, eingetragen zu Gunsten des Heinrich Knauff in Verna für kraftlos erklärt worden.

Ziegenhain, den 15. Januar 1897.

Köͤnigliches Amtsgericht.

[64482] Bekanntmachung 1 8 24

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Düben vom 11. Januar 1897 sind die Hypothetendotumente über

1) die im Grundbuche von Schnaditz Band I

Blatt 45 Abtheilung III Nr. 2 für Christtan Harder

8

Düben, den 14. Januar 1897.

[64478] er 200 ℳ, welcher in Bernau bei Berlin von ⸗Mox Mrever jün. an eigene Ordre

und Ebefrau Wilhelmine, geborene Lindenbayn oder

Lindenhahn) eingetragene Kaufgelderforderung von 100 Thalern,

2) die im Grundbuche von Söllichau Band III Blatt 91 Abtheilung III Nr. 1 für Johann Christoph Kittler und Ehefrau Christiane, geborene Lippert, eingetragene Kaufgelderforderung von 144 Thalern

für krastlos erklärt worden.

Kontgriches“-Amtbgericht“ Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Dezember 1896.

Weiß, Gerichtsschreiber:⸗ ssschlußurtheil erlassen:

Auf den Antrag des Parzellisten Jürgen Detlef Asmussen und des Schiffers Andreas Peter Asmussen, beide in Alnor, vertreten durch den Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Dr. Müller I. in Flensburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Flensburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Brinkmann für Recht:

Die Theilungsakte vom 26. März 1855, aus welcher für die Rinkenisser Kirchspiels⸗Armenkasse pro resto 135 im Grundbuch von Rinkenis Band IV. Blatt 97 Abtheilung III unter Nr. 2 und Band VI Blatt 155 Abtheilung III Nr. 1 eingetragen stehen, welche Schuld berichtigt und quittiert worden ist, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten haben die Antragsteller bezw. der Armenverband Rinkenis zu tragen. Brinkmann.

[64476] 8s Auf Antrag des Stationsarbeiters Jakob Maak in Bevern ist durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 13. Januar 1897 diejenige Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 14. November 1884 nebst Hypothekenurkunde vom gleichen Tage für kraftlos erklärt, wonach der Anbauer Johann Tietien in Sandborstel von der Erblasserin des Antragstellers, der Wittwe Ilse Metta Schröder, geb. Maak, daselbst, ein mit 4 % seit 1. Oktober 1884 in jährlichen Raten verzinsliches und auf halb⸗ jährige Kündigung rückzahlbares Darlehn von 510 empfangen hat. Diese Darlehnsforderung war früher eingetragen im Hypothekenbuche des VIII. Bezirks Abtheilung I Band II pag. 318. Fol. 21 laufende Nr. 5 und ist jetzt eingetragen Blatt 18 Abtheilung III Nr. 4 im Grundbuche von Sandborstel. Bremervörde, den 16. Januar 1897. Königliches Amtsgericht.

[64477]

Heufe ist die Hypothekenurkunde vom 17. Sep⸗ tember 1861, betreffend ein von der Kirche zu Hohensolms den Eheleuten Johannes Jung daselbst gewährtes Darlehen von 48 Thalern, durch Ausschluß⸗ urtbeil für kraftlos erklärt wo den.

Wetzlar, den 9. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht.

[64539] Urtheil in Sachen, betreffend das Aufgebot eines Hypotheken⸗ briefs für C. F. Schwarz Söhne in Eckzell.

Da im heutigen Termine niemand erschienen ist, welcher etwaige Ansprüche an dem für die Firma C. F. Schwarz Söhne in Eckzell als Gläubigerin ausgestellt gewesenen Hypothekenbrief über 15 000 Darlehen vom 25. Februar 1893 geltend gemacht hat, wurde auf Antrag der Firma C. F. Schwarz allen, welchen Ansprüche an dem gedachten Hypothekenbrief noch zustehen, mit demselben hiermit ausgeschlossen und die Urkunde für kraftlos erklärt.

Hanau, am 12 Januar 1897.

Königliches Amtsgericht. I. [64091] Bekanntmachung.

Durch heute verlündetes Auesschlußurtheil ist das Dokument über die Abth. III Nr. 3 auf Herreden Nr. 37 Vol. II Nr. 337 des Grundbuchs von Her⸗ reden eingetragenen 20 Thaler Kurant, Darlehen des Ackermanns Friedrich Franz zu Herreden, zu 3 % verzinslich und gegen dreimonatliche Kündigung rück⸗ zahlbar, laut gerichtlicher Obligation vom 20. März 1847, bestehend aus einer Ausfertigung dieser Obli⸗ gation, datiert vom 23. März 1847, und dem Hypo⸗ thekenschein von demselben Tage für kraftlos erklärt und sind dem Antragsteller, dem Ackermann Johann Heinrich Lorenz in Herreden, die Kosten des Ver⸗ fahrens zur Last gelegt.

Nordhausen, den 12. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 4.

[64081] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil von heute haben wir das über die im Grundbuch von Karmin Nr. 21 in Ab⸗ theilung III Nr. 1 eingetragenen 312 Thalrr 27 Sgr. nebst 5 % Zusen väterliche Erbegelder der Marianna, Cäcilie, Antonina, Ludwig und Lorenz Geschwister Szezerbal gebildete Hypothekendokument für kraftlos ertlärt.

Schmiegel, den 9. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht.

[64089] Bekauntmachung. 1“

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 21. November 1896 ist:

1) das Hypothekendokument über die auf Zeloni⸗ grund Nr. 3 Abtheilung III Nr. 6 eingetragenen 35 Thaler,

2) das Hypothekendokument über die auf Friedrichs⸗ hof Nr. 19 Abtheilung III Nr. 5 eingetragenen 770 Thaler 10 Sgr. 6 Pf.

zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt worden.

Ferner sind alle diejenigen, welche auf die nach⸗ stehenden Hypothekenposten:

1) von Beutnerdorf Nr. 126 Abtheilung III Nr. 1 von 120 der unverebhelichten Regine Kiy,

2) von Parlösenwolka Nr. 3 Abtheilung III Nr. 3 von 30 Thalern 18 Sgr. 11 Pf. des Altsitzers Jacob Krzossa,

3) von Wysokigrund Nr. 2 Abtheilung III Nr. 3 von 45 Thalern 17 Sgr. des Instmanns Marzin Borzin,

4) von Wysokigrund Nr. 2 Abtheilung III Nr. 4 von 24 Thalern 10 Sgr. 6 Pf. des Wilhelm Maletz,

5) von Mensguth Nr. 10 A. Abtheilung III Nr. 8 zu b. von 444 ℳ, zu c. von 90 der Johann und Amalie, geborene Peter, Pientka'schen Eheleute,

6) von Ortelsburg Nr. 127 Abt veilung III Nr. 10

8 b 8 1“

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von noch 51 3 der Kaufmannsfrau Amg Fischer, geborene Schmidt, . ada 7) von Schwentainen Nr. 24 Abtheilung III Nr. 1 von 10 Thalern 30 Gr. 13 ½ Pf. der Anna Dorotheg Pett. enr 2 von 10 Thalern 30 Gr. 13 ½ Pf. der va Peik, ihre Ansprüche und Rechte nicht geltend gemacht haben, mit denselben ausgeschlossen worden. Ortelsburg, den 15. Dezember 1896. „Königliches Amtsgericht.

[64084] Bekauntmachung. Auf den Antrag des Eigeners Heinrich Schmitz Kreuzjans in Lorup

geb. K rup

Die Ausfertigungen folgender Urkunden:

1) der notariellen Urkunde vom 13. Januar 1846 inhalts deren Eigener Hermann Funke aus Ester⸗ wegen dem Rechtsvorgänger des Eigeners Heinrich Schmitz in Lorup, nämlich dem Kaufmann Joh. Bloem in Papenburg, ein seit 13. Januar 1846 mit jährlich 5 % verzinsliches Darlehn von 300 Thlr. (in Worten: dreihundert Thalern) zu schulden an⸗ erkannt hat, welche Schuld als Hypothek ein⸗ getragen steht:

a. im Hypotbekenbuche des vorm. Amtsgerichts Hümmling Band V Nr. 268.

b. im Grundbuche von Esterwegen Band III Blatt 116 Abth. III Nr. 1;

2) der Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Amts⸗ gerichts Sögel de dato Lorup, 3 Januar 1882, wonach Eigener Lukas Otten in Esterwegen ancr⸗ kannt hat, dem Eigener Heinrich Schmitz in Lorup ein seit 3. Januar 1882 mit jährlich 3 ½ % verzins⸗ liches Darlehn von 600 ein Worten: sechshundert Mark) zu schulden, welche Schuld als Hypothek ein⸗ getragen ist:

a. in das Hypothekenbuch für Esterwegen Bez. 1 Abth. 1 Band 5 Pag. 137 Fol. 147 Nr. 6,

b. in das Grundbuch von Esterwegen Band IV Blatt 133 Abth. III Nr. 7;

3) der Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Amts⸗ gerichts Sögel vom 30. April 1883, inhalts deren der Achtelbeerbte Heinrich Abeln aus Waldhöfe Haus Nr. 5, anerkannt hat, dem Eigener Heinri Schmitz zu Lorup ein seit 1. November 1882 mit jährlich 3 ½8 % verzinsliches Darlehn von 1200 zu schulden, welche Schuld als Hypothek eingetragen ist:

a. in das Hypothekenbuch des Amtsgerichts Sögel⸗ Bezirk 5 Abth. 1 Band 2 Pag. 267 Fol. 5 Nr. 4 Bez. 4 Abth. 2 Band 1 Fol. 99 Pag. 197

k. 1,

b. in das Grundbuch von Waldhöfe Band Blatt 4 Abth. 3 Nr. 3;

4) der Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Amts⸗ gerichts Sögel vom 2. November 1886, inhalts deren der Eigener Heinrich Ficker in Beckhorst anerkannt hat, dem Eigener Heinrich Schmitz zu Lorup ein seit 2. November 1886 mit jährlich 3 ½ % verzinsliches Darlehn von 750 zu schulden, welche Schuld als Hypothek eingetragen steht:

a. im Hypothekenbuche des Amtsgerichts Söͤgel 2 1 Abth. 1 Band 5 Pag. 309 Fol. (27) 21

r. 4,

b. im Grundbuche von Bockhorst Band II Blatt 54 Abth. III Nr. 4 bezw. Band II Blatt 55 Abth. III Nr. 4,

werden für kraftlos erklärt.

Sögel, den 18. Dezember 1896.

Königliches Amtsgericht. II.

[64082] Bekanntmachung. 1

Durch unser Ausschlußurtheil von heute sind die⸗ jenigen, welche auf

1) den Antheil des Thomas Zielinski an den im Grundbuche von Zegréwfo Nr. 13 Abtheilung III Nr. 1 haftenden 68 Thlr. 26 Sgr. 71 Pf. zu 5 % verzinsliches väterliches Erbe des Thomas, der Marianna, Michalina und Konstanze Geschwister Zielinski von je 17 Thlr. 6 Sgr. 7 Pf., von dem der Zinsgenuß dem Matthäus Zielinski so lange zusteht, als die Gläubiger von ihm ernährt und be⸗ kleidet werden, sowts das über diese Post gebildete Hypothekendokument,

2) das über die im Grundbuche von Brönsk⸗ Nr. 6 in Abtheilung III Nr. 1 haftenden 107 Thlr 4 Sgr. 10 ½ Pf. zu 5 % verzinsliches Vatererbe der Marie Elisabeth Rauhut, geb. Kretschmer, gebildete Hypothekendokument

Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, werden mit denselben ausgeschlossen. Die bezeichneten Ur⸗ kunden werden für kraftlos erklärt.

Schmiegel, 31. Dezember 1895.

Königliches Amtsgericht.

[64085] Bekanutmachung.

Auf den Antrag

a. des Kolonisten Heinrich Langen zu Neu

b. des Eigeners Liborius Klaas zu Börger ist heute folgendes Ausschlußurtheil erlassen:

Die Ausfertigungen 88

a. der Urkunde des Notars Niemann, Register⸗ Nr. 214, vom 3. Dezember 1854 über die im Erund⸗ buche von Neubörger Band II Blatt 60 Abth. I. Nr. 5 und im Hypothekenbuche des vorm Amts gerichts Hümmling Band VII Nr. 289 zu Gunsten der Herzogl. Arenberg'schen Domänen⸗Inspektion zu Meppen eingetragene Schuld von 50 (fünfzig) Gulden, 8

b. der Urkunde des Notars Niemann Band III Nr. 778 vom 24. Januar 1864 und der Urkunde des Notars Niemann Bd. III Nr. 335 vom 15. Ja⸗ nuar 1865 über die zu Gunsten des Liborius Klaas zu Börger und zu Lasten des Kolonisten Franz Grote in Breddenberg im Grundbuche von Breddenberg Band I Blatt 21 Abth. III unter Nr. 1 und Nr. 2 eingetragenen Forderungen von je 100 lein hundert) Thalern,

werden für kraftlos erklärt. 8

Sögel, den 18. Dezember 1896. 8

Königliches Amtsgericht. II.

[64095] Bekanntmachugg.

Durch schlußurtheil des hiesigen aI. Aats. gerichts vom 5. Januar 1897 sind die Inhaber nach⸗ stehender Hypothekenposten: 4

1) Der im Gruadbuch von Kirchborchen Bd. 18 Bl. 210 Abth. I11 Nr. 2 und 3 eingetragenen Posten

a. 16 Thlr. Abfindungsgelder, welche die Wittm Christine Düchting, geb. Tingelhoff, nachber verehe⸗ lichte Wiegelmann, und deren zweiter Ehemann 4e Nordborchen der Maria Franziska, dem [ dem Johann Friedrich und dem Johann Herman Düchting laut gerichtliche rhandlung vom 4. Män

8 * 8.

1842 zugeschichtet haben, sodaß jedes Kind 4 Thlr.

———————

ist heute folgendes Aue⸗

erhält, eingetragen ex decr. de 24. August 1842, b. 48 Tblr. 9 Sgr., auf welche Summe die Ehe⸗ leute Josef Wieg lmann zu Nordborchen und dessen Ebefran Christine, früher verwittwete Heinrich Düchting, geb. Tingelhoff, für die beim Tode des r. Düchting noch vorhandenen Schulden den Mi⸗ norennen Düchting durch die gerichtliche Verhandlung vom 4. März 1842 Kaution bestellt haben, ein⸗

getragen ex decr.- de 24. August. 1842..—

ber im Grundbuch von Kirchborchen Bd. 5

Bl. 5 Abth. III Nr. 1 und 2 eingetragenen Posten: a. Für Gustav Heinrich Lengeling 25 Thlr., ein Schrank und die Verbindlichkeit des Besitzers, dem⸗

—.—elben —bet- erreichtem 20. Lebensjahre 1 Morgen

Land 4 Jahre hindurch freizustellen, sowie für dessen 4 Schwestern für jede 20 Thlr., 1 zweijähriges Rind, 1 Bett oder 7 Thlr. und 1 Haspel und Spinnrad, auf Grund der Urkunde vom 26. November 1805 rv Sesgcäes eingetragen ex decr. vom 20. August 1842,

b. 78 Thlr. 29 Sgr. 8 ½ Pf. Abdikat für Anna Maria Josefine Lengeling laut Urkunde. vom 12. August 1830 eingetragen ex decr. vom 28. Mai 1840;

3) der im Grundbuch von Wewer Bd. 66 Bl. 266 Abtheil. III unter Nr. 5, Bd. 2 Bl. 31 Abtheil. III unter Nr. 5 und Bd. 3 Bl. 1 Abtheil. III unter Nr. 21 eingetragenen Post: 100 Thlr. Kur. an Dar⸗ lehn mit 5 % Zinsen und Kosten aus der Obliga⸗ tion vom 17. Januar 1813 für den Bierbrauer Heinrich Ludolph zu Paderborn mit dem Bemerken ex decr. vom 3. März 1830 eingetragen, daß diese

orderung den Geschwistern Therese und Franziska Ludolph zur Sicherheit ihrer durch die Urkunde vom 3. Oktober 1813 begründeten Abdikate von 100) Thlr. verpfändet ist; 1

4) der im Grundbuch von Dahl Bd. 106 Bl. 176 Abtheil. III Nr. 11 und Bd. 1 Bl. 41 Abth. III Nr. 26 eingetragenen Post: 1189 Thlr. 20 Sgr. 11 und Zinsen à 5 % von 972 Thlr. 5 Sar. 3 seit 5. Dezember 1855 und von 170 Thlr. seit 12 Dezember 1855 an Judikat und Kosten für die Erben Wittwe Pankraz Maas dahier zufolge Er⸗ kenntniß vom 19. März 1857 und Requisition vom 18. ee cr. eingetragen ex decr. vom 11. Juli 1 ;

5) der im Grundbuch von Eggeringhausen Bd. 77 Bl. 123 Abth III Nr. 6 und im Grundbuch von Wewer Bd. 2 Bl. 31 Abth. III Nr. 12 eingetragenen Post: 65 Thlr. Kurant an Darlehn mit 5 % Zinsen und Kosten lant Obligation vom 16. Februar 1842 für den Rendanten Brandis zu Paderborn einge⸗ tragen ex decr. vom 31. Mai 1845

mit ihien Ausprüchen auf die Posten aus⸗ schlossen. Sodann sind die Urkunden über nach⸗ folgende Hypotbekenposten:

1) Der im Grundbuch von Eggeringhausen Bd. 103 Abtheil. III Nr. 3 und 4 eingetragenen

often: 1

a. Sechzig Thaler Darlehn mit 5 % Zinsen und Kosten für den Kleidermacher Anton Schrörver zu Busch aus der Obligation vom 10. Dezember 1848 eingetragen zuf. Verfügung vom 11. Januar 1849. Durch Urkunde vom 22. Dezember 1852 dem Apo⸗ theker Benedikt van Nuys zu Lichtenau zediert. Ein⸗ getragen zufolge Verfügung vom 13. Februar 1853,

b. 20 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen und Kosten aus der Obligation vom 22. Dezember 1852 für den Apotheker Benedikt van Nuys zu Lichtenau ein⸗ getragen zuf. Verfügung vom 13. Februar 1853;

2) der im Grundbuch von Neuhaus Bd. 58 Bl. 29 Abth. III Nr. 7 eingetragenen Post: 85 Thlr. bestehend aus 11 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. Darlehn und 73 Thlr. 17 Sgr. 11 Pf. Kaufgeld nebst 5 % Zinsen urd Kosten für den Kaufmann J. W. Daniels zu Paderborn aus der Ukunde vom 30. Januar 1859 eingetragen zufolage 7. Februar 1859;

3) der im Grundbuch von Eggeringhausen Bd. 103 Bl. 143 Abth. III unter Nr. 2, 4 und 6 einge⸗ tragenen Posten:

a. 13 Thlr. 19 Sgr. 5 Pf. an Untersuchungs⸗ kosten laut Urkunde vom 10. Februar 1838 für die Galarienkasse des Land⸗ und Stadtgerichts zu Büren eingetragen ex decr. de 19. August 1846,

b. 20 Thlr. Kur. an Abfindung laut Urkunde vom 26. November 1844 für Dorothea Gertrud und Johann Andreas Nigpemeier, und zwar für dasjenige dieser Kinder eingetragen ex decr. vom 19. August 18 welches nicht künftig zum Besitz des Gutes gelangt,

c. 13 Thlr. 3 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Februar 1856 und 1 Thlr. 1 Sgr. nebst ferneren Kosten aus dem Mandat vom 1. März 1856 zufolge Requisition des Prezeßrichters vom 14. Dezember 1857 für den Freiherrn von Brenken zu Erpernburg eingetragen ex decr. vom 22. Dezember 1857;

4) der im Grundbuche von Wewer Bd. 66 Bl. 266 Abth. III Nr. 1 und 2 eingetragenen Posten:

a. 100 Thlr. Konv. Münze an Darlehn mit 5 % zuf. Urkunde vom 27. Februar 1724 und

erhandlung vom 23. Februar 1806 für den Guts⸗ besitzer von Brenken mit dem Bemerken ex decr. 3. März 1830 eingetragen, daß für 80 Thlr. eine Wiese von 2 Morgen im Kampe in antichretischen Pfandbesitz gegeben ist, 8

b. 50 Thlr. Konv⸗Münze an Darlehn mit 5 % Fensen laut Obligation vom 6. April 1807 für den utsbesitz r von Brenken zu Erpernburg ex decr. de 3. März 1830 eingetragen,

5) der im Grundbuch von Paderborn Bd. 9 Bl. 19 Abtb. 1II Nr. 6 und Bd. 35 Bl. 33 Abth III Nr. 12 eingetragenen Post: 1650 Thlr. an geliefertem Baumaterial und Arbeitslohn mit 5 % Zinsen vom 1. Oktober cr. zufolge Obligation vom 7. September 1869 für den rmeister Johann Contzen zu Feerbon eingetragen ex decr. vom 13. Oktober

ür kraftlos erklärt. Paderborn, den 5. Januar 1897. Königliches Amtsgericht.

[64086) Im Namen des Königs! Verkündet am 23. Dezember 1896. Referendar Loewenheim, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Gottlieb Steuer zu Sieglitz und des Kossathen Friedrich Naie zu Kösseln erkennt das Königliche Amtsgericht zu Löbejün durch den Amterichter Schulenburg

ꝛc. ꝛc. ꝛc.

für Recht: 1) die Hypothekenurkunde über 30 Thaler, ein⸗ getragen aus der Schuldurkunde vom 21. November

1807 für die Peterskirche zu Wettin im Grundbuche

Kimmer.Raiß Schettler I. zu Cöthen im Grund⸗

von Sieglitz Nr. 14 in Abtheilung III Nr. 2 des dem Häusler Gottlieb Steuer in Sieglitz gehöärigen Grundstücks, gebilret aus dem Hvpothekenscheine vom 6 Februar 1829 und der Schuldurkunde vom 21. November 1807, und

2) die Hyvpothekenurkunde über noch 77 Thaler 6 Sar. 3 ¾ Pf. und das Zweigdokument davon über 38 Thlr. 18 Sgr., auf Grund der

5 Mai

88 ö 28 Schuldverschreibung vom 2.½ Jum. .1846 für den

buche von Kösseln Nr. 46 in Abtheilung III Nr. 7 der dem Kossath Friedrich Naie gehöri en Grund⸗ stücke und abzetreten sodann an die

Friedrich Karl Naie, wovon der Antheil des letzteren der Salarienkasse des früheren Kreisgerichts zu Halle a. S. überwiesen und darüber das Zweigdokument gebildet ist, bestebend:

a. das aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom —* 1846 und dem! Hypothekenscheine vom 25. Juni 1846 mit Zession vom 9. Oktober 1849 und dem Ueberweisungsvermerke vom 20. Juni 1854, und

b. das Zweigdokument aus einer beglaubigten Abschrift des Hauptdokuments vom 20. Juni 1854,

werden für kraftlos erkrärt.

3) Die Kosten fallen den Antragstellern antheilig

zur Last. Schulenburg.

[64538] Bekaunntmachung. 1) Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 14. Januar 1897 sind:

a. das Hypotheken⸗Dokument vom 5. Dezember 1844 über die auf Altvorwerk Nr. 1 Abtheilung III Nr. 2 für das Generalpupillen⸗Depositorium des Land⸗ und Stadtgerichts Meseritz eingetragene Dar⸗ lehnsforderung von 350 Thalern;

b. das Hypotheken⸗Dokument vom 14. Mai 1844 über das auf Amtskaßner Nr. 5 Abtheilung III Nr. 2 für Johanne Beate Louise Kraft, verehelichte Geisler, und Johanne Beate Kraft eingetragene Muttererbtheil von je 99 Thaler 29 Silbergroschen 3 Pfennig

für kraftlos erklärt.

2) Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 14. Januar 1897 sind die unbekannten Berechtigten:

a. der auf Schierzig Hauland Nr. 18 Abtheilung III Nr. 5 für die geschiedene Frau Anna Marie Fitzke, geb. Seeger, wiederverehelichten Frau Reschke zu Lewitz Hauland, eingetragenen Illatenforderung von 205 Thalern und 5 % Zinsen;

b. der auf Alt⸗Tirschtiegel Nr. 402 und Neu⸗ Tirschtiegel Nr. 125 Abtheilung II Nr. 1 für Martin Kintzel zu Tirschtiegel eingetragenen Zehr⸗ geldforderung von 50 Thalern

mit ihren Ansprüchen auf die gedachten Forderungen ausgeschlossen.

Tirschtiegel, den 14. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht.

[64479) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Erwitte vom 30. Dezember 1896 sind

1) der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Clieve Band III Nr. 9 für die Wittwe M. Ratheim zu Soest aus der Schuldverschreibung vom 6. Februar 1882 eingetragene Darlehnsforderung von 2800 ℳ,

2) die Hypothekenbriefe über die im Grundbuche von Erwitte Band XV Art. 14 in Abthl. III Nr. 1 und 2 für den Rentner Wienold Sengeling zu Er⸗ witte aus der Schuldverschreibung vom 20. No⸗ vember 1889 bezw. 13. Januar 1891 eingetragenen Darlehnsforderungen von 1800 und 5150 ℳ,

3) der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Erwitte Band IV Blatt 177 in Abthl. III Nr. 13 für den Rentner Wienold Sengeling zu Erwitte aus der Urkunde vom 21. Oktober 1889 eingetragene Kaution zur Höhe von 400

für kraftlos ertlärt worden, und

4) die Inhaber der im Grundbuche von Mellrich Band IV Blatt 37 in Abthl. III Nr. 1 und 2 ein⸗ getragenen Posten:

ad 1 24 Thaler Abfindung für die beiden Kinder erster Ehe der verstorbenen Ehefrau Engelhard Koch, Namens Anna Gertrud und Franz Theodor Marx zu Mellrich, aus dem Auseinandersetzungsvertrage vom 13. Juni 1831 nebst sonstigen Rechten,

ad 2. Standesgemäßer Lebensunterhalt in kurzen Dienstlosigkeiten und in Krankheiten aus dem Rezesse vom 30. August 1859 für Franz Josef und Maria Gertrud, Geschwister Koch zu Mellrich, ferner für dieselben eine Schuldenkaution, sowie

5) die Inhaber der im Grundbuche von Erwitte Band IV Blatt 175 in Abthl. III Nr. 7 ein⸗ getragenen Post: „Abfindung von Zwanzig Thalern für Therese Bergkemper zu Erwitte und das Recht für dieselbe auf Lebensunterhalt und dazu gehörige Leistungen nach näberer Bestimmung des Vertrages vom 23. August 1854“

mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post aus⸗ geschlossen. 11““

Erwitte, 30. Dezember 1896. 8

Kdönigliches Amtsgericht.

[64480) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königsichen Amts⸗ gerichts zu Rügenwalde vom 7. Januar 1897 sind die Inhaber der auf dem Grundstücke Alt⸗Steinorth Blatt Nr. 50, und zwar auf dem früheren Antheile des Schneidermeisters Hermann Dubberke., Ab⸗ theilung III. Nr. 5 für den Schulzen a. D. Johann Friedrich Komoll eingetragenen, mit 5 % verzinslichen Post von 50 Thlr. mit ihren Ansprüchen auf diese Post au geschlossen. 1

Rügenwalde, den 13. Januar 1897. G

Königliches Amtsgericht. 63815 m Namen des Königs! In 15 betreffend das Aufgebot im Grund⸗ buch eingetragener Forderungen, hat das Königliche Amtsgericht zu Schweidnitz durch den Amtsgerichts⸗ Rath Guttmann, da der Antrag auf Aufgebot der nachstehend aufgeführten Hypothekenposten:

a. 25 Thaler rückständiger Erbzins für den Justiz⸗ Rath von Lieres in Abtheilung III Nr. 6 des dem Stellenbesitzer August Kraft in Wilkau gehörigen Grundstücks Nr. 30 Wilkau zufolge Verfügung vom 15. Juli 1848 eingetragen,

an, die Geschwister Frarr Arolf. —Christkäne Priederike Oktilie und

b. 50 Thaler zu 5 % verzinsliches Kaufgeld für

88

des dem Stellenbesitzer Wilhelm Knorn in Nieder⸗ Giersdorf gehörigen Grundstücks Nr. 15 Nieder⸗ Gersdorf aus dem Kaufpertrage vom 23. November und 6. Dezember 1858, eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 21. Juni 1859,

c. 50 Thaler Kaufgelderforderung, zu 5 % ver⸗ zinslich, für die Johanne Schiller, verwittwet ge⸗ wesene Moser, geb. Opitz, in Abtheilung III Nr. 11 des dem-Gerbermeister Caxl K gehörigen Grundstücks Nr. 529 Stadt Schweidnitz, zufolge Verfügung vom 3. Februar 1850 eingetragen,

d. 14 Thaler 5 Sgr. 2 Pfennige Abfindung wegen

ihres großmütterlichen Mobiliarnachlasses für Elise.

und Florentine, Kinder des Barons bon Dyberrn, in Abtheilung III Nr. 8 des der verehelichten Bürsten⸗ macher Selma Böhm in Schweidnitz gehörigen Grundstücks Nr. 311 Stadt Schweidnitz aus der Urkunde vom 11. Oktober 1839, eingetragen zufolge Verfügung vom 25. dess. Mts,

e. 923,23 zu 4 ½ % verzinsliches Kaufgeld für Gottfried Kluge in Pänkendorf in Abtbeilung III Nr. 5 bezw. 1 der dem Kaufmann Ernst Schwenk in Breslau gehörigen Grundstuͤcke Nr. 22 Pänken⸗ dorf und 19 Nitschendorf aus dem Vertrage vom 11. Dezember 1876 am 5. Januar 1877 ein⸗ getragen,

f. 80 Thaler, mit 5 % verzinsliches mütterliches Erbtheil, füc die 7 Kinder des Besitzers Franz Josef Pohl und seiner Ehefrau Marie Elisabelh, geb. Hampel, nämlich 1) Caroline, 2) Marie Johanne, 3) Maria Theresia, 4) Josepha, 5) Johann Franz Carl, 6) Marie Clara, 7) Johann August, Ge⸗ schwister Pohl, in Abtheilung III Nr. 4 des dem Maurer August Heichelt in Kaltenbrunn gehörigen Grundstücks Nr. 15 Kaltenbrunn, eingetragen aus der Urkunde vom 14. März 1836 zufolge Verfügung vom 28. April 1836, und

g. 24 Thaler, zu 5 % verzinsliches Erbtheil aus dem Nachlasse der Marie Johanne unverebelichten

mpel in Striegelmühle, für die 6 Kinder der

lisabeth, verwittwet gewesenen Demnig, später ver⸗ ehelichten Dreschgärtner Pohl, geb. Hanpel, nämlich: 1) Caroline Demnig, 2) Marie Johanna Demnig, 3) Maria Theresia Pohl, 4) Josepha Pobl, 5) Jo⸗ hann Franz Carl Pohl, 6) Marie Clara Pohl, auf dem vorher zu f. genannten Grundstück in Abthei⸗ lung III Nr. 5 aus der Urkunde vom 15. Juli 1839 eingetragen zufolge Verfügung vom 18. dess. Mts.,

h. 426 Thaler, zu 5 % verzinsliche Kaufgelderrest⸗ post, zu gleichen Antheilen für die 3 Geschwister Friedrich Wilhelm Gustav, Carl Gottfried und Caroline Bertha Biedermann auf dem früher dem Mühlenbesitzer Emil Richter in Schweidnitz, jetzt dem Scholtiseibesitzer Hermann Herder in Gräditz gehörigen Grundstück Nr. 19 Gräditz großen Antheils in Abtheilung III Nr. 7, eingetragen aus den Ur⸗ kunden vom 14. Januar und 7. August 1874, von den Eigenthümern der verpfändeten Grund⸗ stücke bei dem unterzeichneten Gericht behufs Löschung der Posten angebracht worden ist, für Recht erkannt:

I. Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger bezüglich der oben zu a. bis h. aufge⸗ führten Hypothekenforderungen werden mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.

II. Insbesondere werden noch die bekannten Rechts⸗ nachfolger als Berechtigte, und zwar: 1

1) der Rittergutsbesitzer Benno von Lieres auf Wilkau,

2) Fräulein Anna von Lieres in Wilkau, bezüglich der Post zu a. mit ihren Ansprüchen darauf ausgeschlossen.

III Die Kosten eines jeden Aufgebots werden unter antheilsweiser Vertheilung der Insertions kosten den Antragstellern auferlegt.

Schweidnitz, den 8. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 3.

[64540] Im Namen des Königs! 8

In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hrpotheken⸗ posten F. 13/96, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder am 8. Januar 1897 für Recht:

Die eingetragene Gläubigerin und deren Rechts⸗ nachfolger nachstehender Hypothekenpost: 375 unverzinsliches Kaufgeld, der Emilie Groening als künftiges Muttererbtheil überwiesen und nach dem Tode der Altsitzerin Wittwe Caroline Groening, geb. Schütz, Kleinfelde, jedoch nicht vor dem 24. Juli 1878, an die dann noch minderjährige Gläubigerin aber nach erreichter Großjährigkeit zahl⸗ bar, auf Grund des Vertrages vom 24 Juli 1873 und der Verhandlung vom 15. Juli 1876 eingetragen am 15. Juli 1876 ohne Hypothekenbrief im Grund⸗ buche von Kleinfelde Blatt 4 in Abtheilung III unter Nr. 5, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

[64424] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Maurers August Schardt, Emilie, geb. Heinze, zu Mühlendorf bei Hohen⸗ limburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Schmidt zu Hagen, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer August Schardt, früher zu Mühlendorf, jetzt unbe⸗ konnten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien be⸗ stehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Hagen auf den 27. April 1897, Vormittags 5 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hagen, den 13. Januar 1897.

Schlechter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin. Katharina Laskowiak, geborene Garczynska, zu Alt⸗Pusczvkowo, Prozeßbepoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Ullmann zu Posen, klagt gegen den Arbeiter Franz Laskowiak, früher zu Alt⸗Puszezykowo, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf den 12. April 1897, Vormittags

[64710]

Igatz. in. Schweidnig.

eventuell

des handlung des Rechtsstreites ist vor der II. Zivil⸗

11 Uhr, mit der Aufforderung, einen gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Posen, den 14. Januar 1897. Naumann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [63027]

—Die Ehefrau Minna Christine Margaretha

geb. Henk, in Schwartäck, verkreten durch die Rechts⸗

anwalte Dr. Stooß und Kulenkamp in Lübeck, klagt gegen ihren Ehemann, den Sattlermeister Heinrich

Mriedrich Wilbelm Fricke, früher in Schwartau,⸗ jetzt unbekannten Aufenthalts, auf— Ehescheidung,—

mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Theil zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist Termin vor der Zweiten Zivilkammer des Landgericsts zu Lübeck auf Freitag, den 26. März 1897, Vormittags 10 ½¼ Uhr, an- gesetzt. Klägerin ladet den Beklagten zu diesem Termine mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen beim Landgericht Lübeck zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lübeck, den 30. Dezember 18965.

Der Gerichtsschreiber der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts.

[64709] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Barbier Schwarzer, Anna, geb. Müller, in Lauenburg, Klägerin und Berufungsklägerin, in der Berufungsinstanz vertreten durch den Rechtsanwalt Friedeberg in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Barbier Rudolf Schwarzer, früher in Lauenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungsbeklagten, in erster Instanz nicht vertreten, wegen Ehescheidung U. 669 von 1896 hat der Rechtsanwalt Friedeberg in Stettin namens der Klägerin durch den Schriftsatz vom 28. Dezember v. J. gegen das am 20. Oktober v. J. verkündete Urtheil der Ersten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stolp i. Pomm., durch welches die Klägerin mit der auf Trennung der Ehe gerichteten Klage kostenlästig abgewiesen ist, Berufung eingelegt mit dem Antrage, unter Auf⸗ hebung jenes Urtheils die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zulegen. Rechtsanwalt Friedeberg ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung über die Be⸗ rufung vor den Dritten Zivilsfenat des Königlichen Ober Landesgerichts hierselbst auf den 30. April d. J., Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dies hierdurch mit dem Be⸗ merken bekannt gemacht, daß der Klägerin das Armenrecht bewilligt ist. 88

Stettin, den 14. Januar 1897.

Weitlich,

Gerichtsschreiber des Königl. Ober⸗Landesgerichts. [64766] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Unterm 12. Oktober 1896 pr. 14. Januar 1897 hat der Rechtsanwalt Bretzel in Augsburg namens des Wagners Wolfgang Marxer in Augsburg gegen Seraphine Marxer, Wagnersehefrau, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, Klage zum K. Augsburg erhoben mit dem Antrage zu erkennen: „Die zwischen den Streitstheilen am 7./8. April 1889 geschlossene Ehe wird dem Bande nach aufgelöst getrennt und die Ehefrau als der allein schuldige Theil erklärt und hat letztere die Kosten Streites zu tragen.“ Zur mündlichen Ver⸗

kammer des K. Landgerichts Augsburg Termin auf Samstag den 10. April 1897, Vormittags 8 ½ Uhr, bestimmt, und ladet der Kläger die Be⸗ klagte zu diesem Termine mit der Aufforderung, einen bei dem K. Landgerichte Augsburg zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu beeher Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, welche durch Gerichtsbeschluß vom Heutigen bewilligt wurde, wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Augsburg, den 16. Januar 1897. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Beck, K. Sekretär.

[64774] Oeffentliche Zustellung.

Der Banquier Johann Peter Krier zu Dieden-.— hofen klagt gegen den Tagelöhner Franz Kirbach, früher zu Gauwies, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen baaren Darlehens, mit dem Antrage anrf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung des Betrages von 53,90 (dreiundfünfzig Mark 90 Pfennige) nebst 5 % Zinsen aus diesem Betrage seit dem 11. November 1896, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Diedenhofen auf den 24. März 1897, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. Schmitt, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[64678] Oeffentliche Zustellung. 8

Der Spezereihändler Heinrich Usemann zu Straß⸗ burg, vertreten durch die Rechtsanwalte Gunzert und

leischer in Straßburg, klagt gegen den Karl Ludwig

homae, Meßger, früher zu Straßburg, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Rück⸗- erstattung des von dem Sohne des Beklagten, Karl Thomae, dem ꝛc. Usemarn, bei welchem ersterer in Diensten stand, entwendeten Betrages von 400 ℳ, auf welchen bereits 300 eingeklagt sind, sowie die Kosten des landgerichtlichen Verfahrens, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von insgesammt 228,25 ℳ, nebst 5 % Zinsen aus 100 vom 11. Juni 1894 und aus 128 25 vom Klagetage ab, sowie vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Straßburg i. Els. auf Mittwoch, den 14. April 1897, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

bekannt gemacht. Schönbrod, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichte