1897 / 30 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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gebracht.

11. Februar, im „Algemeen Verkooplokaal“ zu Rotterdam: Versteigerung 1) zu einer noch festzusetzenden Stunde von 6915 Packen Zava⸗, 330 Packen Manila⸗ und 25 Körben geschnittenem Sumatra⸗ Taback; 2) um 2 Uhr von 300 Packen Sumatra⸗ und 50 Packen Zava⸗ und anderem Taback.

Serbien.

15. Februar. Direktion der serbischen Staatsbahnen in Bel⸗ grad: Lieferung von 8 Stück Gummispiral⸗Saugschläuchen à 3 m lang, 102 mm Durchmesser, 8 Stück messingenen Schlauchverschrau⸗ bungen, 102 mm Durchmesser, 2 Stück lackierten Saugkörben, 102 mm Durchmesser. Adresse: „Angebot behufs Lieferung von Kautschuk⸗ schläuchen u. dergl. An die Direktion der ferbischen Staatsbahnen in Belgrad.“ Jedes Angebot muß eine 10 Dinar⸗Stempelmarke tragen. Kaution 300 Din., Lieferungsfrist 1 Monat nach Bestellung; bei der Auszahlung werden 1 % und 1 %/ der Gesammtsumme in Abzug

Verkehrs⸗Anstalten.

Gjedser, 3. Februar. (W. T. B.) Der am 1. d. M. bei Gjedser⸗Leuchtthurm gestrandete Postdampfer „Edda“ ist wieder flottgebracht und hierher eingeschleppt worden.

Krefeld, 3. Februar. (W. T. B.) Die Trajektstörung Spyck⸗ Welle ist seit heute Nachmittag 2 Uhr beseitigt.

Bremen, 4. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. RPD. „Sachsen“, n. Ost⸗Asien best., 2. Febr. Nm. Ouessant passiert. PD. „Stuttgart“, n. New⸗York best., 2. Febr. Nm.

Lizard passiert. SD. „Trape“ 2. Febr. Mitt. v. New⸗York n. d. Weser abgeg. SD. „Havel“, n. New⸗York best., 3. Febr. Vm. Eastbourne passiert. SD. „Werra“ 3. Febr. Nm. Alexand rien angek. D. „Karlsruhe“, v. New⸗York komm,., 3. Febr. Vm. Eastbourne passiert. RP D. „Bayern“, v. Ost⸗ Asien komm., 3. Febr. Mrgs. Genua angek. PD. „Graf Bis⸗ marck“, v. Brasilien komm., 3. Febr. Nm. Antwerpen angekomm.

London, 3. Februar. (W. T. B.) Castle⸗Linie. D. „Doune Castle“ Dienstag auf Heimreise von Kapstadt abgeg⸗ angen. D. „Methven Castle“ heute auf der Heimreise in London angekommen.

Rotterdam, 3. Februar. (W. T. B.) Holland⸗Amerika⸗ Linie. D. „Obdam“, von New⸗York nach Rotterdam, heute Nachmittag Beach y Head passiert. D., Maasdam“, von Rotter⸗ dam nach New⸗York. heute Nachmittag von Rotterdam abgegangen. D. „Spaarndam“, von New⸗York nach Rotterdam, heute Nach⸗ mittag in Rotter dam angekommen.

Theater und Musik.

Im König llichen Opernhause wird morgen Flotow's Oper „Martha“ in folgender Besetzung gegeben: Lady Durham: Fräulein Dietrich; Nancy: Frau Götze; Lord Micklefort: Herr Schmidt; Lyonel: Herr Naval; Plumket: Herr Betz.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen zum 100. Mal Shakespeare’s „Komödie der Irrungen“ in Scene. Die Herren Matkowsky und Vollmer, die Damen von Hochenburger und von Mavburg spielen darin die Hauptrollen. Hierauf folgt „Der ein⸗ gebildete Kranke“ von Molière, in welchem Herr Vollmer und Frau Conrad in den Hauptrollen auftreten.

Im Central⸗Theater gelangt am Sonntag die angekündigte theatralische Revue unter dem Titel „Ein fideler Abend“ zur ersten Aufführung.

Mannigfaltiges. Dem Magistrat lag in seiner gestrigen außerordentlichen Sitzung der Plan des Geheimen Bauraths Dr. Hobrecht zur Kanali⸗ sierung des Radialsystems XI zur Genehmigung vor. Das Radial⸗

system XI wird begrenzt von den Ortschaften Pankow, Neu⸗Weißensee und Lichtenberg. Der Plan wurde vom Magistrat unverändert ge⸗ nehmigt. Die Stadtverordneten Versammlung wird demnächst durch eine Vorlage des Magistrats ersucht werden, ihre Zustimmung zur In⸗ angriffnahme dieser Anlage, durch deren Ausführung einem früheren An⸗ trage der Stadtverordneten⸗Versammlung entsprochen wird, zu ertheilen. Zunächst sollen dieienigen Straßen erworben werden, welche zur Anlage der Ausführungskanäle für die Abwässer erforderlich werden. Als erste Baurate, welche vorläufig aus der Kanalisationsanleihe gedeckt werden soll, wird die Summe von 3 300 000 gefordert. Demnächst ge⸗ langte der Spezial⸗Etat der Gemeindeschulen pro 1897/98 zur Berathung und Annahme. Derselbe schließt in Einnahme mit 103 172 ℳ, in Ausgabe mit 11 442 246 ab, erfordert also einen Zuschuß aus der Stadthauptkasse von 11 339 074 Die Ein⸗ nahmen: bestehen im wesentlichen aus Miethen und den Schul⸗ versäumnißstrafen. Letztere konnten von Jahr zu Jahr herabgesetzt werden; jetzt sind nur 4000 eingestellt gegen 5000 im Vor⸗ jahre, 6000 im Jahre 1895/96. Zur Zeit sind 3520 Klassen vor⸗ handen. Die Durchschnittsfrequenz beträgt für die oberen Klassen 50 Schüler, für die mittleren 60 und für die unteren 70 Schüler. Es soll dahin gestrebt werden, allmählich die Frequenz aller Klassen auf 50 Schüler herabzusetzen. Endlich wurde der Spezial⸗ Etat für das Armenwesen in Einnahme auf 692 200, in Ausgabe auf 8 216 600 festgestellt. Die Einnahmen bestehen im wesentlichen in von auswärtigen Armenverbänden erstatteten Unterstützungen. Unter den Ausgaben sind in diesem Jahre zum letzten Mal 20 000 zum Kartoffelbau durch Arme aufgeführt, wofür Ackerfelder gepachtet und an Arme in kleinen Parzellen vertheilt werden; da diese Ein⸗ richtung sich jedoch nicht bewährt hat, soll sie aufgegeben werden.

Gestern Abend hielt Herr Professor Dr. Kny⸗Berlin in dem wissenschaftlichen Theater der alien „Urania“ über die Bewegung im Pflanzenreich einen Vortrag, den er durch geeignete Demonstrationen mittels des Projektionsapparates sehr interessant gestaltete. Er ging zunächst auf das Leben in der Zelle ein und wies auf die Bewegungen des Protoplasmas hin unter Vorsührung geeigneter typischer Bilder, so u. a. von Elodea canadensis, Vaucheria sessilis u. a. Das Wandern des Prsotoplasma⸗Leibes bei den Schleimpilzen, namentlich von Physarum albipes, erregte die Aufmerksamkeit der Zuhörerschaft in besonders hohem Zum Schluß sprach der Vortragende über die Bewegungen der Nährstoffe bei den höheren Pflanzen. Der nicht nur sehr lehrreiche, sondern auch an Unterhaltungsstoff reiche Vortrag fand bei den Hörern lebhaften Beifall, aber bedauerlicher Weise war ihre Zahl nicht sehr groß.

In der letzten Sitzung der „Deutschen Gesellschaft von Freunden der Photographie“ wurde Herr Geheimer Sanitäts⸗ Rath Dr. Tobold zum Ersten Vorsitzenden, Herr Major von Western⸗ hagen zum Zweiten und Herr Major Beschnidt zum Dritten Vor⸗ sitzenden, 8 Direktor Schultz⸗Hencke zum Ersten und Herr Dr. Brehm zum Zweiten Schriftführer gewählt. Herr Direktor Schultz⸗Hencke referierte in einem Experimentalvortrag über die Frage, inwieweit das Acetylengas⸗Licht zu photographischen Zwecken verwendbar sei.

Die „Deutsche Gesellschaft für volksthümliche Natur⸗ kunde“ hat für den laufenden Monat folgendes Programm auf⸗ gestellt: Mittwoch, den 10. Februar, Abends 8 Uhr, im Bürgersaale des Rathhauses: Vortrag des Königlichen Landes⸗Geologen Herrn Dr. Keilhack: „Eine Wanderung durch die Vulkangebiete Italiens, Jslands und der Sandwichinseln“ mit Projektionsbildern. Sonntag, den 14. Februar, Mittags 12 Uhr: Führung durch das Königliche Museum für Naturkunde (Insekten) durch Herrn Kustos Kolbe. Montag, den 22. Februar, Abends 8 Uhr, in den Germania⸗Festsälen (Chaussee⸗ straße 103): Vortrag des Herrn Professor Dr. Müllenhoff: „Das Genossenschaftsleben der Thiere“. (Eintritt für Jedermann frei.) Anmeldungen zum Beitritt nimmt der Schatzmeister der Gesellschaft Herr Konsul R. Seifert, Berlin C., Neue Grünstraße 11, entgegen.

Breslau, 4. Februar. Der Expreßzu

Neumarkt liegen. Die Personen und die Postsachen wurden von dem nachfolgenden Personenzuge Nr. 7 übernommen, welcher mit dreiviertelstündiger Verspätung um 12 Uhr Nachts hier eintraf.

Köln, 3. Februar. Der Rhein steigt hier, dem „W. T. B. zufolge, stündlich um 9 cm. Infolge des starken Schmelzens des Schnees steigen alle Nebenflüsse des Rheins und führen diesem ge⸗ waltige Wassermassen zu. Bei Koblenz steigt der Rhein stündlich um 6 cm. Die Mosel hat die niedrigeren Stadttheile von Trier bereits unter Wasser gesetzt und schwillt immer mehr an.

Koblenz, 4. Februar. Wegen des Hochwassers haben die Bewohner der an der Mosel liegenden Häuser ihre Keller geräumt.

Lübeck, 3. Februar. Eine Anzahl von Fischerbooten aus Perzfmaade ist necfr Uftfe⸗ 88 Gisc eing üschrolsen worden. a die Lage sehr kritisch ist, haben die ver Rothsignale au 2 Ein Eisbrecher ist zur Hilfeleistung in See Sen

Straßburg, 4. Februar. Infolge des jüngst eingetretenen Thauwetters führen die meisten Flüsse im Elsaß Hochwasser. Der Rhein hat bei Hüningen, die Ill bei Colmar heute früh mit 4,91 bezw. 4,75 m den Höhepunkt erreicht. Beide Flüsse fallen langsam. 5 Sundhofen und Andolsheim ist gestern, wie das „Elhässer

geblatt“ meldet, der Damm der Ill gebrochen. Der Bahn⸗ verkehr zwischen Horburg und Munzenheim ist unterbrochen: in

Andolsheim stürzten zwei Häuser ein.

Paris, 3. Februar. Die Seine ist in der vergangenen Nacht plötzlich beträchtlich gestiegen; einige von den auf den Quais lagernden Waaren wurden fortgeschwemmt. Nach Meldungen aus den Provinzen sind auch dort zahlreiche Flüsse erheblich angewachsen. Man befürchtet Verheerungen.

Rom, 3. Februgr. Die Studenten von Rom verbielten sich beute, nachdem die Universität geschlossen worden ist, ruhig. Wie „W. T., B.“ meldet, hielten sie eine Versammlung ab, um ihre Solidarität mit den bestraften Genossen zu erklären, beschlossen aber, den gesetzlichen Boden nicht zu verlassen und öffentliche Kundgebungen hinfort zu meiden. Der akademische Rath der Universität Mace⸗ rata hat beschlossen, die Universität wegen der Solidaritätskund⸗ gebungen für die römischen Studenten zu schließen. In Palermo kam es seitens der Studenten zu lärmenden Auftritten; der Rektor befahl die Schließung der Universität. An den anderen italienischen Universitäten wurden die Vorträge gehalten und fanden Ordnungs⸗ störungen nicht statt.

Blearxcelona, 3. Februar. In einer Parfümeriefabrik in der Sepulvedastraße fand heute früh eine Kessel⸗Explosion statt. Der Maschinist und zwei Arbeiter wurden getödtet, ein Arbeiter verwundet. Der Unfall ereignete sich, ehe die Fabrikarbeiter ein⸗ getroffen waren.

Bern, 4 Februar. Heute hat sich, nachdem in der Nacht Frest eingetreten, überall in der schweizerischen Hochebene und in den Alpen

das Wetter aufgeklärt. Das Wasser der Flüsse gebt zurück; der Pegelstand des Rheins bei Basel (vgl. Nr. 29 d. Bl.) ist

seit gestern Abend unverändert.

8

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Nr. 5 blieb Abend infole Achsenbruchs an der Bchhe bei S.en

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Berlin, Donnerstag, den 4. Februar

zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger ind Königich Preubish

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

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vom 4. Februar, Morgens.

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Temperatur 5⁰° C.

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Triest 760 OSO 1 halb bed. ¹) Dunst. 2²) Nachts Schnee. ³) Schnee. ⁴) Nachts

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Uebersicht der Witterung.

Eine Zone mit hohem Luftdruck erstreckt sich von den Shetlandsinseln südostwärts über die Alpen hinaus, das Gebiet nördlicher bis westlicher Luft⸗ Sdee. im Osten von demjenigen südlicher und üdöstlicher Winde im Westen scheidend. In Deutschland, wo stellenweise Niederschlag gefallen ist, ist das Wetter kälter und heiter, in den südwestlichen Gebietstheilen herrscht noch Thauwetter, dagegen in Norddeutschland liegt die Temperatur bis zu 9 Grad

unter Null. Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: haus. 32. Vorstellung. Martha. Romantisch⸗ komische Oper in 4 Akten von Friedrich von Flotow.

Text (theilweise nach dem Plane des Saint Georges) von Wilhelm Friedrich. Dirigent: Musikdirektor Steinmann. Anfang 7 ½ Uhr.

fjäger. von Georges Feydeau, übersetzt und für die deutsche

Schauspielhaus. 36. Vorstellung. Sonder⸗Abonne⸗

ment B. 6. Vorstellung. Zum 100. Male: Die Komödie der Irrungen. Lustspiel in 3 Auf⸗ zügen von William Shakespeare. Für die Bühne eingerichtet von Karl von Holtei. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Der ein⸗ ebildete Kranke. Lustspiel in 3 Aufzügen von Jean Baptiste Molièére, mit Benutzung der Wolf Graf Baudissin'schen Uebersetzung. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 33. Vorstellung. Bajazzi. (Pagliacci.) Oper in 2 Akten und einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Phantasien im Bremer Rathskeller. Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 37. Vorstellung. Die Zeisige. Lustspiel in 4 Aufzügen von Heinrich Heinemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: Die verfunkene Glocke. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Morituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig⸗Männliche.)

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Jüdin von 512 Abends 7 ½ Uhr: Die versunkene

ocke. 8

Berliner Theuter. Freitag (21. Abonnements⸗ Vorstellung): Zum ersten Male: Mutterrechte. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. Abends 7 ½ Uhr: Renaissance.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: König Heinrich. Abends 7 ½ Uhr: Mutterrechte.

Lessing Theater. Freitag: Die Wieder⸗ mfoierauf: Niobe. (Louise Dumont.) r.

Sonnabend: Zum ersten Male: Das Ordens⸗ band. (Le Ruban.) Schwank in 3 Aufzügen von Georges Feydeau und M. Desvallières, deutsch von . Jacobson.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr (volksthümliche ]b Der Fall Clémenceau. Abends

4 Uhr: Das Ordensband.

Residenz-⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Freitag: Letzte Aufführung. Die Frauen⸗ (Le Dindon.) Schwank in 3 Alten

Fhühne bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang t. Sonnabend: Zum ersten Male: Associés.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Marcelle. Komödie in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne bearbeitet von 8 Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund autenburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend und folgende Tage: Marcelle.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Die Grille.

Schiller⸗Theater. Freitag, Abends 8 Uhr: Der Millionenbauer. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ein Volksfeind.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Freitag: Der Raub der Sabinerinnen. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Der Raub der Sabinerinnen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen⸗ Die wilde Jagd. Abends 7 ½ Uhr: Der Raub der Sabinerinnen.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Dirertion: Julius Fritzsche. Freitag: Die schöne Helena. Komische Operette in 3 Akten von Meilhac und Halévyv, deutsch von J. Hoppe. Musik von Jacques Offenbach. Dirigent: Herr Kapellmeister Lorolanyi. Hierauf: Pierrot als Nekrut. Pantomimische Balletscene von Greco Poggiolesi. Musik von M. Dahms. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend, den 6. Februar: Dritter großer Maskenball.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Bettelstudent.

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernst⸗Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Freitag: Frau Lientenant. Vaudeville in 3 Akten von Paul Ferrier und Antony Mars. Deutsch von Hermann Hirschel. Musik von Gaston Serpette und Victor Roger. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag, Nachmittags 3 Uhr: Trilby.

Sonnabend und folgende Tage: Frau Lieutenant.

Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: Richard Schultz. Freitag: Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Zum letzten Male: Benefiz für Robert Guthery. Eine wilde Sache.

Konzerte.

Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert Freitag: Virtuosen⸗Abend.

Schwank in 3 Akten von Leon Gandillot. Deut von Max Schönau.

Saal Bechstein. Freitag, Anfang 7 ½ Uhr:

II. Quartett-⸗Abend von Marie Soldat⸗Roeger,

Elly Finger⸗Baileti, Natalie Lechner⸗Baner, Luecy Herbert⸗Campbell.

Birkus Renz. Karlstraße. (Jubiläums⸗

Saison 1896/97.) Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Außerordentliche Vorstellung. Aufführung der Nooität: Durchschlagender Erfolg! Aus der Mappe eines Riesengebirgs⸗Phantasten. Eine romantisch⸗phantastische Handlung von Direktor Fr. Renz und dem Greßherzoglich hessischen Hof⸗Ballet⸗ meister August Siems. Komische Scenen! Gebirgs⸗ episoden! Hochinteressanter Schlitten⸗Korso auf die steilen Anhöhen! Stanneuerregende Auffahrt eines dahinjagenden Viererzuges, der mit Blitzesschnelle den über vierzig Fuß hohen Berg erreicht. (Erregt die größte Sensation!) Höchster Triumph der heutigen Zirkus⸗ kunst! Naturgetreue Hörnerschlittenfahrt im Riesen⸗ b-. Im Reiche des Geisterfürsten: Zauberisches Ballet.

„Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: „Aus der Mappe eines Riesengebirgs⸗Phantasten“.

Sonntag: Zwei große Vorstellungen. Nach⸗ mittags 4 Uhr Preise und 1 Kind unter 10 Jahren frei): Lustige Blätter! Finale: Großes elektrisches Ballet. Aberds 7 ½ Uhr: Aus der Mappe eines Riesengebirgs⸗Phantasten.

————.. Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Mimi von Stammer mit Hrn. Lieut. Otto von Pflugk⸗Cottewitz (Dresden).

Verehelicht: Hr. Dr. med. August von Eck mit Frl. Elise Auerbach (Nassau a. L. Godesberg

a. Rh.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberförster Kirchner (Oberf. Grünheide). Hrn. Regierungs⸗Assessor Haase (Elbing). Eine Tochter: Hrn. Gestüts⸗ Direktor Werner (Rastenburg). Verw. Fr. Sascha von Decker, geb. Glade (Schloß Bober⸗ stein b. Schildau a. B.).

Gestorben: Hr. Amtsrath August Eger (Franken⸗ felde b. Haselberg, Mark). Hr. Ober⸗Amtmann Herrmann Gravenhorst (Klosternaundorf b.Allstedt). Verw. Fr. Oberlehrer Lina Schulz, geb. Bychel⸗ berg (Berlin). Mathilde Gräfin von Westarp, geb. Gräfin Pückler (München). Hr. Oberst z. D. und Flügel⸗Adjutant Karl von Pentz (Neun⸗ strelitz). Hr. Landgerichts⸗Rath a. D. Rudolf Hirsch (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

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Bemerkungen.

3. Februar. Paderborn Zufuhr durch Schneefall beeinträchtigt. Stolp wegen zu geringer Zufuhr keine Notierungen. vis veser. Whern . auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch⸗

schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Deeutscher Reichstag. 166. Sitzung vom 3. Februar 1897, 1 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Entwurfs einer Grundbuchordnung. Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Die Grundbuchordnung, die heute im Entwurfe vor Ihnen liegt, ist bestimmt, eines der wichtigsten, aber auch eines der schwierigsten Kapitel aus unserem neuen bürgerlichen Recht zur Durchführung bringen zu helfen, nämlich das Immobiliar⸗

sachenrecht. Mehr wie auf anderen Gebieten werden wir auf diesem

Gebiete des gemeinsamen Liegenschaftsrechts genöthigt sein, in die bisherigen Formen des Rechtsverkehrs einzugreifen und in die sich anschließenden, auf die Regelung der Eigenthums⸗ und Belastungs⸗

verhältnisse des Grundbesitzes hinzielenden gerichtlichen und sonstigen

Verwaltungseinrichtungen. Mehr wie anderswo sind wir also hier zur besonderen Vorsicht genöthigt, und wir haben es uns angelegen sein lassen, den Entwurf, der vor Ihnen liegt, in reiflichster Weise zu prüfen: einerseits, um die für das bürgerliche Recht unentbehrliche Rechtseinheit wirksam zur Ausführung zu bringen, andererseits, um den Einrichtungen der einzelnen Bundesstaaten und den Gewohn⸗ heiten ihrer Bevölkerung nicht mehr Abbruch zu thun, als es durch den Zweck der Rechtseinheit unbedingt geboten ist. Dies ist der Grund, weshalb die gegenwärtige Vorlage erst jetzt, später, als wir es eigent⸗ lich gewünscht hätten, zu Ihrer Berathung gelangt.“

Das Liegenschaftsrecht unseres Bürgerlichen Gesetzbuchs beruht auf dem Grundsatze, daß das Eigenthum und die Belastung der Grundstücke eingetragen werden sollen in öffentliche Bücher. Wir müssen also Bestimmungen haben über die Art, wie diese Bücher an⸗ zulegen sind, und über die Art, wie sie geführt werden müssen. Darüber, wie die Bücher angelegt werden sollen, durch welche Behörden, in welchem Verfahren, auf Grund welcher Unterlagen und unter welchen Kontrolen, hat das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch dem Landesrecht die Entscheidung vorbehalten; und es konnte auch wohl nicht anders handeln, weil es sich hier vielfach um sehr ab⸗ weichende partikularrechtliche Einrichtungen und Zustände handelt, die von dem Standpunkt der Reichsgesetzgebung aus sich kaum maßgebend beurtheilen lassen. Aber auf der anderen Seite umfaßt das formale Grundbuchrecht auch eine Menge von Gesichtspunkten, die eine ein⸗ heitliche Regelung unbedingt erheischen, wenn nicht das materielle Recht, das wir i

m Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen, dem wir dort zur

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Einheit verholfen haben, in seiner Einheit sich wieder verflüchtigen soll unter der Einwirkung partikularrechtlicher Rechtsnormen formaler Art. Die Frage, wie die Eintragungen in das Grundbuch vor sich gehen sollen, Eintragungen, die ja, wenn sie ihre Bedeutung für ganz Deutsch⸗ land behaupten sollen, auch in ganz Deutschland nach ihrem rechtlichen Werthe müssen geprüft werden können; die Frage, wie die Urkunden über die Eintragungen, also vornehmlich die Hypothekenbriefe, ge⸗ staltet sein sollen, wenn diesen Urkunden, wie dies im Interesse der Rechtssicherheit und im Interesse des Bodenkredits liegt ihr Verkehr in ganz Deutschland gesichert sein soll; die Frage, welche Rechts⸗ wirkungen sich an die verschiedenen Verfügungen der mit der Be⸗ arbeitung des Grundbuchs betrauten Behörden knüpfen, in welchem Verfahren und von welchen Instanzen die Betheiligten ihre Anträge, ihre Ansprüche auf gewisse Eintragungen und ihre Verwahrungen und Proteste gegen gewisse Eintragungen geltend machen sollen: das sind Gesichtspunkte, in denen wir unbedingt einheitliche Grundsätze für das ganze Reich haben müssen, wenn wir nicht das Gegentheil von dem herbeiführen wollen, was beabsichtigt war, als wir ein ein⸗ heitliches Liegenschaftsrecht für Deutschland schufen. Deshalb hat das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch dahin Vorsorge ge⸗ troffen, daß von Reichswegen eine Grundbuchordnung geschaffen werden soll, die gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft zu treten hat.

Dieser Forderung des Reichsgesetzes soll die heutige Vorlage genügen. Ihrem Inhalte nach beruht sie auf den Grundsätzen des Preußischen Grundbuchrechts. Das Preußische Grundbuchrecht ist jetzt nahezu 25 Jahre in Geltung; es hat unbestreitbar und unbestritten im Großen und Ganzen einen sehr wohlthätigen Einfluß ausgeübt; seine Grundsätze haben sich in einem großen Theil der Nachbar⸗ staaten Preußens ebenfalls eingeführt. Wir dürfen gegenwärtig sagen, daß dasjenige, was die Grundlage des vorliegenden Entwurfs bildet, nicht nur preußisches, sondern norddeutsches Recht darstellt.

Wenn der Entwurf in manchen Punkten von dem geltenden Recht Preußens und den verwandten Rechten anderer Bundesstaaten abweicht, so hat das zum theil seinen Grund in den Konsequenzen, die die abweichenden Bestimmungen im Liegenschaftsrecht des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs auch nach der formalen Seite nothwendig nach sich ziehen müssen; zum theil beruht es in den Erfahrungen und Er⸗ gebnissen der Rechtsprechung, die bei der Anwendung des bestehenden Rechts gemacht worden sind, und die wir benutzen mußten, um Irrthümern, Zweifeln und Mißverständnissen den Weg zu verlegen.

Im übrigen unterscheidet sich der Entwurf von den Grundbuch⸗ ordnungen, die gegenwärtig in Deutschland auf verwandtem Rechts⸗ boden bestehen, vornehmlich dadurch, daß er den Gegenstand nicht erschöpfend regelt, sondern daß er in einer verhältnißmäßig nicht kleinen Anzahl von Punkten noch Ergänzungsgesetze für die Einzel⸗ staaten vorbehält oder doch nothwendig macht. Das ist vielleicht von dem technischen Standpunkt nicht ganz erwünscht; vom politischen Standpunkt können wir nicht anders handeln, wenn wir nicht in unnöthiger Weise in die Verhältnisse der einzelnen Staaten ein⸗ greifen wollen. Wir haben zu berücksichtigen, daß die bestehenden Einrichtungen, wie ich schon vorher bemerkt habe, gerade auf diesem Gebiet in den einzelnen Staaten beträchtlich von einander abweichen, daß eine zu sehr und unnöthig durchgreifende Hand auf diesem Gebiet von seiten der Verwaltung und bei der Bevölkerung ganz außer⸗ ordentlich schwer empfunden werden würde. Rücksichten der Politik legen uns die Verpflichtung auf, hier schonend und vorsichtig vorzu⸗ gehen, wenn wir nicht die Gefahr herbeiführen wollen, daß sich mit dem Zeitpunkt, wo das Bürgerliche Gesetzbuch in das Leben ein⸗ treten soll, Verstimmungen und Besorgnisse in der Bevölkerung ver⸗ breiten, die das Gegentheil von dem bewirken, was wir wünschen müssen: Vertrauen in das neue Recht.

Meine Herren, von diesem Gesichtspunkt aus bitte ich Sie, vor allem den Entwurf da zu prüfen, wo er nach Ihrer Meinung in ziemlich weitgehender Weise noch Vorbehalte zu Gunsten des Ein⸗ greifens des Landrechts macht. Auf das Sachliche des Entwurfs gehe ich hier nicht ein; der Inhalt ist wesentlich technischer Art, und infolgedessen, wie ich nicht leugnen will, mit einer gewissen Langweilig⸗ keit behaftet. Aber, meine Herren, ein gutes formales Grundbuchrecht das dürfen wir nicht verkennen ist von weittragender wirth⸗ schaftlicher Bedeutung; es erhöht die Rechtssicherheit des Verkehrs, es vermehrt den Kredit des Grundbesitzes, es kommt also dem Handel und Wandel und andererseits auch dem landwirthschaftlichen Betrieb zu gute. Wir haben uns bemüht, nach beiden Richtungen hin das Beste zu leisten, und ich kann Sie nur bitten, nach beiden Gesichtspunkten auch von Ihrer Seite den Entwurf wohlwollend prüfen zu wollen. (Bravo!)

Abg. Spahn (Zentr.):¶8 Meine Freunde theilen den Stand⸗ punkt Staatssekretärs vollkommen, daß nur das Nothwendigste reichsgesetzlich geordnet werden muß, während die Einzelheiten den Einzelstaaten überlassen bleiben. Trotz des Einverständnisses mit der Vorlage können wir aber dieselbe nicht im Plenum berathen, sondern beantragen, die Vorlage der Kommission zu überweisen, welche mit der Vorlage über die Zwanggsversteigerung beschäftigt ist. Die Ein⸗ heitlichkeit muß jedenfalls so gestaltet sein, daß die Auszüge aus den Grundbüchern überall verständlich sind, damit der Norddeutsche ver⸗ steht, was in den süddeutschen Grundbüchern eingetragen ist. Die Haftung des Staqats für den entstehenden Schaden ist nicht aus⸗ gedehnt genug, wenn sie sich auf Fahrlässigkeit und Absichtlichkeit beschränkt. Es muß die allgemeine Haftpflicht eintreten; der Staat muß auch eintreten für Versehen der unzurechnungsfähigen Beamten. Redner verbreitet sich dann über einige Einzelheiten des Verfahrens.

Abg. Himburg (d. kons.): Meine Freunde sind damit ein⸗ verstanden, daß die Vorlage sich an die preußische Gese gebung angeschlossen hat, sie wünschen nur ns Feebe nn bezüglich der Einsichtnahme der Grundbücher, die möglichst erleichtert werden soll. Wir beantragen ebenfalls die Ueberweisung der Vorlage an die Kom⸗ mission, welche sich mit der Zwangsversteigerung beschäftigt.

Abg. Kauffmann (fr. Volksp.) schließt sich diesem Antrage an. Die Vorlage sei nicht als eine vollständige Grundbuchordnung 5 betrachten, sondern se gebe nur allgemeine Regeln für den Verkehr mit den Grundbüchern, über Eintragung, Löschung ꝛc. Die Ein⸗ richtung des Grundbuchs selbst sei aber den Einzelstaaten überlassen. Das Ideal wäre ja eine vollständig einheitliche Regelung der Grund⸗ bücher, aber dadurch würden die Volksgewohnheiten allzu stark be⸗ einträchtigt; an lokalen Einrichtungen hänge das Volk mit großer Hartnäckigkeit, es bestehe zum Beispiel in Berlin noch ein besonderes Grundbuch für die Hasenhaide und für die Weinberge. Der Verkehr mit den Grundbüchern müsse einheitlich geregelt werden. Ein wich⸗ tiger Punkt sei die Einsichtnahme in die Grundbücher; jetzt werde sie nur dem gestattet, der ein Rechtsinteresse an dem Grundstück nach⸗ weise. Der § 10 müsse erweitert werden, damit die Einsichtnahme jedem Interessenten gestattet werde. Daß der Staat die Haftpflicht übernehme und dem Beamten gegenüber nur den Regreß behalte, während der Staat bisber nur subsidiär verpflichtet gewesen, sei ein Fortschritt. Redner legt es den Landes⸗Justizbehörden ans Herz, bei der Auswahl der Grundbuchrichter namentlich zum Zeitpunkt der Einführung dieses neuen Gesetzes sehr vorsichtig zu sein. S

Abg. Dr. Pieschel (nl.): Im Auftrage meiner politischen Seelnaen habe ich zu erklären, daß wir dem Gesetzentwurf durchaus sympathisch gegenüberstehen, daß wir zwar Bedenken in Einzelheiten haben, aber hoffen, daß diese in der Kommission werden erledigt werden können, und daß wir uns dem Antrage auf Ueberweisung der Vorlage an die erwähnte Zwangsvollstreckungskommission anschließen. Wir begrüßen die Vorlage, weil sie sich innerhalb der Grenzen hält, die auch bei der Preußischen Grundbuchordnung festgehalten worden sind, weil sie die Prinzipien der Publizität, Spezialität und Legalität beachtet. Das Prinzip der Publizität ist nicht nur überall voll auf⸗ recht erhalten, sondern auch in zwei Punkten wesentlich erweitert. Der Entwurf erleichtert die Einsicht in das Grundbuch insofern, als er nur verlangt, daß der Antragsteller sein rechtliches Interesse dem Grundbuchamt darlegt. Daß aber derjenige, der ein derartiges Interesse hat, auch eine Abschrift verlangen kann, scheint mir zu weit zu gehen; es kann damit auch ein Mißbrauch getrieben werden, indessen wird sich ein Weg finden lassen, um dieses Bedenken zu beseitigen. Es wäre mir am siebsten. wenn es in irgend einer Weise ermöglicht werden könnte, Grundbuchamt und Kataster zu verbinden. Allerdings verkenne ich die großen Schwierigkeiten einer solchen Vereinigung nicht. Ein neuer Grundsatz wird durch dieses Gesetz insofern ein⸗ geführt, als die Berechtigung an einem Grundstück nicht bloß ein⸗ getragen wird bei dem liegenden Grundstück, sondern auch bei dem⸗ jenigen Grundstück, zu welchem die Berechtigung gehört. Das trägt sehr zur Spezialität bei. Ein Vorzug ist es auch, daß der Gesetz⸗ entwurf wesentliche Erleichterungen der Eintragungen feststellt und damit eine Reihe von Prozessen vermeidet. Der Gesetzentwurf bewegt sich auf derselben Linie, wie das Bürgerliche Gesetzbuch. Er wird die Einheitlichkeit des Gerichtsverfahrens auch auf diesem Gebiete durchführen, und deshalb werden wir für die Vorlage stimmen.

Abg. Dr. von Buchka (d. kons.) spricht als Vertreter eines Einzelstaats, in dem die Verhältnisse anders lägen als in Preußen. Wenn die verbündeten F auch nach Möglichkeit die be⸗ sonderen Verhältnisse der Einzelstaaten geschont hätten, so würde doch die Aenderung manche e. iten hervorbringen. Redner geht dann im einzelnen auf die mecklenburgischen Verhältnisse ein.