1897 / 34 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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Grund der Thatsache, daß er das Geschäft betreibt, auch bevor er sich in das Handelsregister hat eintragen lassen. Aber daneben kennt der Entwurf und das ist ein bedeutsamer Unterschied von dem geltenden Recht auch andere Betriebe, deren Unternehmer nicht vermöge des sachlichen Inhalts des Geschäftsbetriebes, sondern nur des⸗ halb Kaufleute sein sollen, weil ihr Geschäft eine Form und einen Um⸗ fang angenommen hat, die unvermeidlich dem Geschäft den kaufmännischen

Charakter aufdrücken. Weil aber dieser Umstand ohne weiteres nicht immer von jedermann erkannt werden kann, weil es nicht immer leicht ist, zu sagen, ob Voraussetzungen dieser Art vorliegen, weil die Art des Betriebes, in gewissem Umfang wenigstens, doch immer ein Internum des Geschäftes bleibt, so soll in solchen Fällen der Unter⸗ nehmer nicht Kaufmann werden vermöge der Thatsache, daß er das Geschäft betreibt, sondern auf Grund der Eintragung in das Handels⸗ register, zu der ihn der Geschäftsbetrieb verpflichtet. Damit schaffen wir eine Gruppe von Kaufleuten, die dem bisherigen Recht unbekannt war; eine beträchtliche Anzahl gewerblicher Betriebe, die das gewöhnliche Leben allerdings als Betriebe kaufmännischer Art be⸗ trachtet, das Recht zur Zeit aber als solche nicht gelten läßt, werden damit auch formell und legitim unter das Kaufmannsrecht gestellt.

1 Meine Herren, ich glaube, daß wir auf diese Weise einen großen wirthschaftlichen und rechtlichen Fortschritt machen: wir beseitigen die alte kasuistische Formulierung des Handelsgesetzbuchs, die es unmöglich machte, auch solche Betriebsformen, die sich im Leben neu entwickeln, ohne weiteres, ohne daß ein besonderer Gesetzesakt dazu kommt, unter die Kaufleute zu bringen. Wir beseitigen die Widersprüche und Un⸗ klarheiten des bestehenden Rechts, wir setzen das thatsächliche Leben in Einklang mit dem Buchstaben des Gesetzes.

Diese neue Begriffsbestimmung, meine Herren, legt uns allerdings eine Nothwendigkeit auf: die Nothwendigkeit, das Handelsgewerbe ab⸗ zusondern von dem landwirthschaftlichen Betrieb. Darüber wird, auch wenn das Gesetz nichts bestimmen sollte, kein Zweifel bestehen können, daß der reine landwirthschaftliche Betrieb nicht unter das Handelsgewerbe fällt. Auf der anderen Seite wird darüber ebenso⸗ wenig ein Zweifel sein können, daß große industrielle Unternehmungen, die auf dem Lande begründet werden neben einem land⸗ wirthschaftlichen Betriebe, deshalb nun, weil sie in unmittelbarer Nähe eines landwirthschaftlichen Betriebes außerhalb der Städte be⸗ gründet sind, nicht dem Kaufmannsrecht entzogen sein können; auch sie fallen, obwohl auf dem Lande belegen, unter das Kaufmanns⸗ b Aber, meine Herren, es giebt eine ganze Anzahl ge⸗ 1 werblicher Nebenthätigkeiten, und ihre Zahl steigt in der jetzigen Zeit mehr und mehr, sie nehmen neuerdings gerade auch

auf den kleinen landwirthschaftlichen Besitzungen mit der steigenden

Intensität des landwirthschaftlichen Betriebes mehr und mehr zu,

die man als selbständige Unternehmungen nicht bezeichnen kann.

Ich weise beispielsweise hin auf die Unternehmungen zur Mästung von Großvieh, von Kleinvieh, wie namentlich von Gänsen, die viel⸗ fach auch von kleineren Landwirthen in das Leben gerufen werden; ich

erinnere an Molkereien, an Obstdarren, an Torfstiche, an kleine

Sägemühlen, Brennereien von kleinerem Umfang.

Wenn wir keine besonderen Vorbehalte in dem neuen Handels⸗ gesetzbuch machen würden, dann müßten solche Betriebe ohne weiteres zu den Handelsgewerben gerechnet werden. Hier aber, meine Herren, ergiebt sich eine Kollision zwischen den Interessen der landwirth⸗ chaftlichen Betriebe und zwischen den Anforderungen des kauf⸗ Geschäfts. Die meisten dieser von mir ge⸗ dachten, an Beispielen erläuterten gewerblichen Nebenthätigkeiten sind so eng mit den landwirthschaftlichen Betrieben verflochten, daß man sie buchmäßig von ihnen eigentlich nicht trennen kann. Das Betriebskapital wandert von dem einen Theile des ganzen Besitzes in den andern über, die Arbeitskräfte sind vielfach gemeinsam, sie werden nach Bedürfniz hier und dort verwendet, die Betriebsräume, die Auf⸗ bewahrungsräume sind vielfach die gleichen, das zum Betriebe benutzte Zugvieh wird dort wie hier verwandt, Wege, Zu⸗ wässerungen, Abwässerungen kommen theils den gewerblichen Nebenbetrieben, theils dem landwirthschaftlichen Hauptbetriebe zu Gute. Nun, meine Herren, wenn wir hier den, oft kleinen, Landwirth der derartige Nebenbetriebe in sein Unternehmen hineingezogen hat, unter die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs stellen würden, wonach eine kaufmännische Buchführung mit jährlicher ventur und Bilanzaufnahme stattfinden muß, dann würden wir ihm Unmögliches zumuthen. Wir stehen hier vor einem Dilemma: entweder stellen wir, weil das Nebengewerbe und der landwirthschaftliche Hauptbetrieb untrennbar sind, die gesammten Betriebe, also auch den landwirthschaftlichen Theil, unter die Be⸗ stimmungen des Handelsrechts, und das ist unmöglich, oder aber wir scheiden derartige Wirthschaftsbetriebe in ihrem gesammten Umfang aus dem Begriff „Handelsgewerbe“ aus. Meine Herren, der Entwurf hat den Ausweg aus den obwaltenden Schwierigkeiten darin gesucht daß er sich bemüht, möglichst den thatsächlichen Zustand zu erhalten, wie er jetzt besteht. Gegenwärtig liegen die Dinge bekanntlich so daß diejenigen Betriebe, die der Landwirth nur mit seinen eigenen Erzeugnissen unterhält, nicht unter das kaufmännische Recht fallen. Die Bestimmungen des Entwurfs wollen dies einfach aufrecht erhalten. Daneben besteht aber thatsächlich auch der Zustand, wenigstens im großen Umfange, daß selbst solche nebengeschäftliche Gewerbebetriebe in der Landwirthschaft, die zum theil mit Hilfe fremden, erst an⸗ gekauften Materials fortbetrieben werden, beispielsweise eine Brennerei, die zum theil mit angekauften Kartoffeln betrieben wird, oder eine große Viehmästerei, in die zum theil angekauftes Vieh eingestellt wird, nicht als kaufmännische Betriebe angesehen werden freilich, meine Herren, im Widerspruch mit dem geltenden Recht. Nach dem Handelsgesetzbuch sind dies kaufmännische Betriebe, nach ihm sind derartige Landwirthe Kaufleute; die Praxis betrachtet sie meist aber als solche nicht. Der Regel nach weiß der Landwirth nicht, daß er vermöge dieser Betriebsweise unter das Handelsgesetzbuch fällt. Die gewerblichen Erwerbskreise, mit denen er in Ver⸗ bindung steht, wissen es ebenso wenig, machen aber dessen un⸗ geachtet mit ihm in guter Ordnung ihre Geschäfte. Der Handelsrichter endlich sieht darüber hinweg und verlangt die Eintragung in das Handelsregister nicht. Dieser Zustand hat glaube ich, Mißstände nicht erzeugt. Er hat die Landwirthschaft vor unnöthigen formalen Belästigungen geschützt. Ueber Schwierigkeiten und Unzuträglichkeiten ist von keiner Seite Klage erhoben. Land⸗ wirthschaft und Kaufmannschaft, die in solchen Betrieben miteinander in Beziehung treten, haben sich wohl dabei befunden, und ich meine,

einzugreifen. Auf diesem Standpunkt steht der Entwurf. Er läßt auch hier den Landwirth nicht Kaufmann werden. Nur der eine Unterschied ergiebt sich gegenüber dem bestehenden Recht, daß der Entwurf den that⸗ sächlichen Zustand auch rechtlich legttimiert und damit den Widerspruch, der gegenwärtig zwischen Recht und Praxis im Leben herrscht, beseitigt. Ich glaube, meine Herren, auf die Stellung, die hiermit in dem Rechtssystem des Handelsrechts dem Landwirth gegeben wird, hat die Landwirthschaft insofern einen wirthschaftlichen Anspruch, als man namentlich auch die kleineren landwirthschaftlichen Betriebe nicht mit allen den Formalitäten belasten darf, die mit der kaufmännischen Buchführung, Bilanzierung und Inventarisierung jährlich verbunden sein würden. Man kann aber wohl auch behaupten, daß, wenn ich so sagen soll, ein moralischer Anspruch auf eine solche Stellung der Landwirthschaft zur Seite steht, da der thatsächlich bestehende Zustand

nicht erzeugt hat.

Meine Herren, das ist die persönliche Seite der Regelung, welche der Entwurf in das Handelsgewerbe einführen will. Auf den Inhalt des Entwurss gehe ich in diesem Stadium der Berathung nicht ein. Ich möchte mir nur eine Bemerkung zu seinem Umfange gestatten.

Meine Herren, wer dieses große Werk mit den zahlreichen Para⸗ graphen sich ansieht, könnte von der Besorgniß beschlichen werden daß dem hohen Hause eine Aufgabe gestellt werde, ähnlich wie im vorigen Jahre mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch sie gestellt war. Das ist aber nicht der Fall. Wenn Sie sich den Entwurf näher ansehen, werden Sie erkennen, daß fast die Hälfte der neuen Vorlage von dem vierten Buche ausgefüllt wird, welches das Seerecht umfaßt. Nun haben wir das Seerecht im wesentlichen unverändert gelassen, wie es besteht, wir haben nur diejenigen Aenderungen vorgenommen, die sich von selbst als Konsequenzen der vorhandenen Reichsgesetzgebung ergeben 88 vigg. Feeeg des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im übrigen aber haben wir es nicht Seerecht Erhebliches zu

Auf dem Gebiete des Seerechts bestehen vielfach noch Uebergangs⸗ verhältnisse, Entwickelungszustände, die erst noch weiter gediehen sein müssen, bevor die Gesetzgebung an die Revision vieler, an sich wohl diskutabler Fragen geht, die das Seerecht betreffken. Es würde glaube ich, der Sache nicht zum Nutzen gereichen, wenn wir zu ehen verfrühten Zeitpunkt an eine grundsätzliche Revision des Seerechts heranträten. Es kommt hier auch in Betracht, daß sich auf dem Gebiete des Seerechts gegenwärtig vielfach internationale Anregungen ergeben haben, die darauf hinzielen, manche Partien dieses Rechts international zu regeln, wenigstens in gewissen Grundzügen eine internationale Verständigung herbeizuführen. Es würde ein Fehler sein, wenn wir diesen für das Interesse aller Schiffahrt treibenden Nationen hochwichtigen Bestrebungen dadurch den Weg erschweren wollten, daß wir durch neue Bestimmungen unser Seerecht von neuem festlegen.

Auf der anderen Seite, meine Herren, haben wir in der That auch nicht die Zeit gehabt, um in eine Revision des Seerechts unserer⸗ seits einzutreten. Die Arbeiten, die uns zunächst noch obliegen, sind zu groß, und ich sollte meinen, auch für den Reichstag, ja auch für das ganze deutsche Volk sind die Aufgaben, die in der nächsten Zeit auf dem Gebiet des Zivilrechts gestellt werden, derart, daß niemand verlangen sollte, noch weitere Rechtsgebiete zur Zeit in die legislatorische Diskussion hineingezogen zu sehen. Wenn wir aber das Seerecht ausscheiden, dann bleiben nur die drei Bücher übrig, in die wir das Handelsrecht zusammengefaßt haben: das erste Buch über die persönlichen Verhältnisse der Kaufleute das dritte Buch über die Handelsgeschäfte und das zweite Buch über die Handelsgesellschaften. Ich möchte nicht annehmen, daß die Aufgabe diese Kapitel zu erledigen, für den Reichstag eine allzu hhee werden wird, daß wir nicht hoffen dürften, sie in dieser Session 8 ledigt zu sehen. . Wichtig und bedeutungsvoll ist diese Aufgabe trotz alledem, und ich brauche kaum zu versichern, daß wir es nicht nur für unsere Pflicht gehalten, sondern es auch uns zur Ehre gerechnet haben, dem Handels⸗ gesetzbuch, einem der bedeutendsten Werke der deutschen Gesetzgebung⸗ bei dieser Revision mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung standen eine möglichst vollkommene Gestalt zu geben. Wir haben, was 88 uns lag, gethan, um die Ergebnisse der Judikatur in der prozessuali⸗ schen Handhabung des alten Handelsgesetzbuches und die Erfahrungen der Gesetzgebung im Auslande, die vielfach sich auf dem Boden unseres deutschen Handelsrechts entwickelt hat, zu verwerthen. Hervorragende Mitglieder des Reichsgerichts haben uns dabei zur Seite gestanden Wir baben die Vertreter des Handelsstandes aus allen Theilen Deutschlands zu eingehenden Konferenzen versammelt, um mit ihnen festzustellen, in welcher Gestalt die neuen Bestimmungen dem Verkehr am förderlichsten sein würden. Mit Vertrauensmännern der Land⸗ wirthschaft sind wir zusammengetreten, um die landwirthschaftlichen Interessen bei dieser Gelegenheit in gebührender Weise zu berück⸗ sichtigen. Und um auch dem nicht selbständigen Theil des deut⸗ schen Kaufmannsstandes Gelegenheit zu geben, seine Wünsche so früh wie möglich geltend zu machen, sind wir mit Vertretern hervorragender kaufmännischer Gehilfenverbände in persönliche Ver⸗ bindung getreten, um kennen zu lernen, welche Wünsche und Interessen diese Kreise bewegen. Darüber hinaus aber haben wir, um uns dem Vorwurf nicht auszusetzen, als ob wir gleichwohl von einseitigen An⸗ schauungen und Bemühungen bei unseren Arbeiten geleitet gewesen seien, den Entwurf veröffentlicht und ihn der allgemeinen Kritik preis⸗ gegeben. Ich kann dankbar anerkennen, daß gerade diese Veröffent⸗ lichung und die darauf erfolgte Beurtheilung des Entwurfs, dank dem Fleiß und dem Interesse, das der Kaufmannsstand an der Sache genommen hat, uns mannigfache Anregungen und ein außerordentlich schätzbares Material für die letzte Feststellung des Entwurfs ge⸗ liefert hat. Meine Herren, nach demjenigen, was uns bisher über den Ent⸗ wurf an Urtheilen zugänglich geworden ist, dürfen wir annehmen, daß unsere Arbeit nicht mißlungen ist. Wir würden uns glücklich schätzen wenn auch Ihr Urtheil dahin lauten wollte; denn wir könnten darauf 89 Hoffnung bauen, daß das eine große Gebiet, welches neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch noch innerhalb des Zivilrechts bisher ohne 8 Regelung geblieben ist, das Handelsrecht, bald zur abschließenden gesetzlichen Ordnung gebracht werden wird, und daß wir dann mit verstärkten Kräften an die letzten Arbeiten werden heran⸗ treten können, die noch erledigt werden müssen, bevor das neue bürger⸗ liche Recht in Geltung zu treten vermag. Meine Herren, ich gebe

es ist eine richtige Politik, in derartige Verhältnisse nicht unnöthig

irgend welche Unzuträglichkeiten oder Mißbräuche, oder Nachtheile

diese Vorlage, die doch nur eine Ergänzung des Bürgerlichen Ges buchs darstellt, mit jenem Wohlwollen, mit jener Energie e2 2 ich hinzufügen möchte, auch mit jenem Erfolge seiner Berathung zu unterziehen, die die Berathungen des⸗Bürgerlichen Gesetbuche begleitet haben, und die dem Reichstag, durch die Annahme des Bürger lichen Gesetzbuchs, auf dem Gebiet der deutschen Rechtsentwickelung für immer eine unantastbare Stellung ge aben.

gesichert h (Lebhafter

Gegen 5 ½ Uhr wird die weitere Berathung bis Di 1 Uhr vertagt; vorher Wahlprüfungen.

Statistik und Volkswirthschft.

Reichsaus länder im preußischen Staate.

Seit der Neuerrichtung des Deutschen Reiches hatte di der in Deutschland lebenden Reichsausländer 8 1890 68 be. af doppelt; ihre Zunahme war im Reichsgebiete noch etwas stärker als im preußischen Staate. Während bei der Gesammtbevölkerung be kanntlich sowohl im Deutschen Reich wie in Preußen das weibliche Geschlecht der Zahl nach überwiegt, befinden sich unter den Reichs⸗ F als weibliche Personen. Nac em Ergebnisse der Volkszählung betrug, der „Stat. * zuf die Zahl der Reichsausländer 3 vW11““ im preußischen Staate im Deutschen Reiche männl. weibl.

im Jahre über⸗ männl. weibl. Per⸗ Per.

aupt Per. Per. haup sonen sonen baupt sonen sonen

87 304 55 876 31 428 206 755 124 715 82 77 762 43 231 290 799 178 858 111 2 89 378 67 591 372 792 nicht festpestellt

97 292 67 513,433 254 244 086 1891 1895 205 818 118 420 87 398 nooch nicht festgestente das Herzogthum Lauenburg ist hierbei auch 1871 und 1875 dem preußischen Staate zugezählt worden. Bei der in der vorstehenden Zusammenstellung fortgelassenen Zählung von 1880 war die Zabl der Reichsausländer nur unvollständig ermittelt worden. Unter j⸗ 1000 Reichsausländern befanden sich durchschnittlich 8 im preußischen Staat im Deutschen Reiche männl. bl. männl. weibl. Personen Personen Personen Personen 640,0 603,2 396,8 642,7 357,3 615,1 384,9

569,4 430,/6 . 8634 436,6

590,3 409,7 ahl der weiblichen Reichsausländer hat sich in Pre wie im Deutschen Reich stärker als die der Tö—“ Im preußischen Staat waren unter je 1000 Personen der Ge⸗ sammrbevölkerung Reichsausländer: 1871 3,5, 1875 4,7, 1885 5,5 1890 5,5 und 1895 6,5, u. zw. 7,57 v. T. der männlichen und 5,39 v. T. der weiblichen Personen. Während des letzten Jahrfünftes hat namentlich die Zahl der Luxemburger, Oesterreicher, Ungarn Italisner, Schweizer, Belgier, Holländer, Russen und Nord⸗ Amerikaner stark zugenommen, außerdem, jedoch mit geringerem numerischen Betrage, verhältnißmäßig stark die der Bosnier, Rumänen Serben und Türken. Beträchtlich vermindert haben sich die Dänen und Schweden, verhältnißmäßig auch die allerdings nur in geringer Zahl in Preußen lebenden Portugiesen und Griechen. Die im preußischen Staat befindlichen dänischen Staatsangehörigen befinden sich, abgesehen von den in Berlin und dessen nächster Um gegend wohnenden, fast sämmtlich in Schleswig⸗Holstein; ihre Zahl batte bis 1890 beständig zugenommen und ist erst während des letzten Jahr⸗ fünfts, aber sogleich um 22,4 vom Hundert, zurückgegangen. Die Ab⸗ nahme der Dänen hat im preußischen Staat 7051, in Schleswig⸗ Hek ge ede E 7706 betragen, sodaß noch n 0 Dänen na erlin und e ußischen Provinzen zu 1“ anderen preußischen Provinzen zu⸗

An dänischen Staatsangehörigen sind gezählt worden im preußischen Staate in Schleswig⸗Holstein im Jahre über⸗ männl. weibl. über⸗ männl. weibl haupt Per⸗ Per⸗ haupt Per. Per⸗

8 8. sonen fonen sonen sonen 1871. 13 520 9 339 4181 12 857 8 773 4 084 1880.. 22 770 13 7723 8 997 18 127 9 288 8 839 1885. 30 326 16 564 13 762 29 016 15 602 13 414 1890.. 31 440 17 387 14 053 29 766 16 052 13 714 B1““ 24 389 13 313 11 076 22 060 11 729 10 331 1 IIECööu“ Zahl der dänischen Staatsangeörige n b ndig ermittelt, und im Jahre 1875 ist sie überh nch eggel gea Jahre 1875 ist sie überhaupt Die Gesammtzahl der im preußischen Staate 1895 (18 . wesenden Reichsausländer vertheilte süh folgendermaßen . 88 zelnen Staaten: Luxemburg 1661 (1134), Liechtenstein 11 (11) Oesterreich 59 433 (46 348), Ungarn 3849 (2846), Bosnien nebs Herzegowina 14 (3), Italien 6378 (4379), Schweiz 10 062 (6097) Frankreich 2127 (1708), Spanien 191 (171), Portugal 41 (44), Großbritannien und Irland 8120 (7414), Belgien 6564 (4932), Niederlande 47 715 (34 392), Dänemark 24 389 (31 440), Schweden 53035 (5596), Norwegen 938 (912), Rußland mit Finland 18 962 (10 348), Rumänien 589 (360), Serbien 77 (23), Türkei 405 (254), (ooseen and, 499 1609) L Staaten von Amerika 7327

8 22 (119), Brasili 3 aate sota sche ) silien 384 (313) und andere Staaten Nur von 123 Personen konnte die Staatsangehörigkeit bei der letzten Volkszählung nicht festgestellt werden, geg 1 älle dies 18r 8 beg⸗ lsaa cht festges rden, gegen 1137 Fälle dieser 8 kehr als cin Viertel aller in Preußen lebenden Reichsausländer sind Oesterreicher; es folgen der Zahl nach Holländer, Klchea Fländer Schweizer, Engländer, Nord⸗Amerikaner, Belgier, Italiener, Schweden mit noch mehr als 5000 Köpfen sowie Ungarn, Franzosen und Laxemburger mit noch über 1000 Köpfen, dann Norweger, Rumänen,

Türken, Brasilianer, Spanier, Mexikaner u. E“ Wohlfahrts⸗Einrichtungen. 1 In der Königlichen Artillerie⸗Werkstatt zu Deutz ist seit einiger Zeit die Maßregel getroffen, daß am Tage der Lohn⸗ zahlung Beamte der Sparkassenzweigstelle Deutz in einem Bureau der Meaffigtt ““ ““ Die Arbeiter erhalten 1 sch Prämienbücher und mithin bei Beachtun zügli Vorschriften 5 % Zinsen.

„Volksunterhaltungs⸗Abende. Aus Köln wird berichtet: „Im großen Gürzenich⸗Saal hierselbst werden seit dem vorigen Jahre von dem Köln⸗Nippeser Volks⸗ bild ungs⸗Verein Volksunterhaltungs⸗Abende abgehalten, die sich eines ungemein regen Zuspruchs und Anklangs erfreuen. Jedem Volksunterhaltungs⸗Abend liegt ein einheitlich gestaltetes Programm zu Grunde. Das Eintrittsgeld beträgt nicht mehr als 10 ₰. Politische und konfessionelle Tendenzen sind ausgeschlossen. Erfahrungs⸗ mäßig werden die Abende meist von dem kleinen Mann besucht; indeß schließen sich auch die anderen Gesellschaftskreise nicht aus. Das Pro⸗ gramm soll dem Volk das beste vorführen, was in Kunst und Wissenschaft geboten werden kann, eine veredelte Geselligkeit fördern und vaterländische Gesinnung wecken. Im Winter finden 6 bis 8 Abende statt. Um den Arbeitern Gelegenheit zur Erlangung von Eintrittsheftchen zu geben, wurden an Fabrikanten, welche sich für die Sache interessieren, regelmäßig eine Anzahl solcher Heftchen gesandt. Die Nachfrage danach ist außerordentlich stark; okgleich der Gürzenich e⸗ 3000 Personen faßt, mußten stets Tausernde mit ihren Wünschen,

mich der Zuversicht hin, daß der hohe Reichstag geneigt sein wird,

Eintritisbillets zu erhalten, unberück ichtigt bleiben.

8

eite Beilage

18927.

Berlin, Dienstag, den 9. Februar

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Uebersicht der Studierenden an den landwirthschaftlichen Akademien während des Winter⸗Semesters 1896/97.

stern spitanten

Bezeichnung der Akademien

Seme Neu eingetretene Studierende D0 zusammen

aus früheren H 8

Studierende

Landwirthschaftliche Hochschule zu Landwirthschaftliche Akademie zu Poppelsdo 1ö1“

370 119 113 602*)

340 39 4 ½) 383 zusammen 710 158 117 985*)

†) Darunter 1 Hospitantin.

—-») Außerdem nahmen an den Vorlesungen und Uebungen der Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin theil: 93 Studierende der Universität zu Berlin. Die Frequenz der Landwirthschaftlichen Hoch⸗ schule beträgt mithin überhaupt: (602 + 93 =) 695 Studierende und von beiden Instituten (985 + 93 =) 1078 Studierende.

Von den 985 Studierenden sind: ans der Provinz Ostpreußen . . . 51 Studierende, Westpreußen . . . 34 8 Brandenburg (inkl. Berlin) ommern penr. G 8 esien. ““ Schleswig⸗Holstein. nnover estfalen essen⸗Nassau heinland HSHohenzollern ““ aus Preußen zusammen Studierende, aus den übrigen deutschen Staaten zusammen w 8 aus Deutschland zusammen. Studierende, aus dem Auslande zusammen 40 8 zusammen wie oben 985 Studierende.

Die XXV. Plenarversammlung des Deutschen Land⸗ wirthschaftsraths wurde gestern Vormittag im Brandenburgischen hierselbst von dem Ersten Vorsitzenden, Landes⸗

auptmann von Röder (Ober⸗Ellguth), mit dem Hinweise darauf

eröffnet, daß der Deutsche Landwirthschaftsrath auf eine 25 b Thätigkeit zurückblicken könne. Eine gewaltige Umwälzung in wirth⸗ schaftlicher Beziehung habe in den letzten fünfundzwanzig Jahren

stattgefunden. Unverändert aber sei die Liebe und Treue der deutschen Landwirthe zu Kaiser und Reich geblieben. Was auch geschehen möge, die deutschen Landwirthe ständen unentwegt fest und treu zu Kaiser, König und zu jeder Obrigkeit. In as von dem Redner ausgebrachte Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König, sowie die deutschen Bundesfürsten und freien Städte timmten die Anwesenden dreimal begeistert ein. Nachdem der Vor⸗ tzende alsdann die erschienenen Vertreter der Regierungen begrüßt atte, theilte er mit, daß der Vorstand sowohl zu der Versammlung ie auch zu dem am Mittwoch stattfindenden Festmahl den Reichs⸗ anzler, die preußischen Staats⸗Minister und die Bevollmächtigten zum

Bundesrath eingeladen habe. Bei den hierauf vorgenommenen Wahlen wurde der Wirkliche

Geheime Rath Graf von Könneritz (Lossa in Sachsen) zum Zweiten

tellvertretenden Vorsitzenden und Dr. phil. Dade (Berlin) zum General⸗Sekretär des Deutschen Landwirthschaftsraths gewählt. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Stellung⸗ nahme zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung. Der Referent, Landgerichts⸗Rath Schneider (Cassel), befürwortete eine längere Petition, die alle Einzel⸗ heiten des Gesetzes berührt. Die Versammlung stimmte dieser

Petition ohne Debatte zu.

Rittergutsbesitzer von Puttkamer⸗Plauth sprach hierauf über

Seßhaftmachung der Landarbeiter und Bedeutung der Natural⸗

nd Geldlöhnung. Der Referent befürwortete folgenden, von

hm in Gemeinschaft mit dem Korreferenten, Gutsbesitzer Pauli 8 Eee. bei Köln), gestellten Antrag: „Der Abzug der ländlichen evölkerung sowohl in das Ausland als besonders in die Groß⸗ tädte und Industriebezirre bedroht das an und für ich nothleidende landwirthschaftliche Gewerbe mit schweren Gefahren. Außer mancherlei anderen Maßnahmen ist es der immer weiter um sich greifende Uebergang zur reinen Geldlöhnung, welcher diesen bedauernswerthen Vorgängen Vorschub leistet. Eine Besserung dieser Zustände kann am wirksamsten unterstützt werden: I. durch Seßhastmachung der ländlichen Arbeiter: a. dadurch, daß ihnen Ge⸗ egenbeit zum Erwerb eines kleinen Anwesens, b. oder zur Pachtung ines solchen geboten wird; c. oder dadurch, daß ihnen ein Theil des ohnes in Form von Ueberweisung kleiner Ackerparzellen gewährt, nd dadurch die Haltung eigenen Viehes ermöglicht wird. II. Durch ckkehr zu umfangreicher Naturallöhnung, wo die Vorbedingungen

ur Seßhaftmachung fehlen.“ Dieser Antrag gelangte nach längerer Debatte zur Annahme. ggweiter Gegenstand der Tagesordnung war: der Antheil der Land⸗ arbeiter am Roh⸗ oder Reinertrage. Der Referent, Freiherr von

Cetto (Reichertshausen), befürwortete gemeinschaftlich mit dem Kor⸗

eferenten, Landrath von Werder (Halle a. S.), nachstehenden Antrag: „Die Betheiligung der Landarbeiter am Rohertrage derjenigen Wirth⸗ schaftszweige, deren Erzeugnisse zum Verbrauch in der eigenen Wirth⸗ schaft des Arbeiters dienen können, ist aus wirthschaftlichen und wirt. schaftspolitischen Gründen ebenso für die Unternehmer wie für die

Arbeiter empfehlenswerth. Eine Betheiligung der Arbeiter am Rein⸗ ertrage einzelner Wirthschaftszweige oder der gesammten Wirthschaft, welche überhaupt nur in größeren Betrieben durchzuführen sein wird, ist weder bisher in der Praxis häufig angewendet worden, noch für die Zukunft erfolgversprechend.“ Auch dieser Antrag wurde genehmigt.

Geheimer Regierungs⸗Rath Reich (Meyken i. Ostpr.) sprach als⸗ dann über: Wohlfahrtseinrichtungen für die Landarbeiter. Der

Redner trat mit dem Korreferenten, Freiherrn von Hövel (Herbeck

in Westfalen), für folgende Resolution ein, welche ebenfalls angenom⸗ men wurde: „1) Die im Osten wie im Westen vorhandenen Wohl⸗

fahrtseinrichtungen für ländliche Arbeiter sind ein erfreuliches Zeichen der wachsenden Erkenntniß, daß diese als die wirthschaftlich Schwächeren in ihrer und ihrer Familie Existenz gestützt und gefördert werden müssen, damit in ihnen die Zufriedenheit mit ihrem Beruf und die

Sethaftigkeit an dem Orté ihrer Thätigkeit gestärkt und gefestigt

werde. 2) Der weitere Ausbau und die weitere Verbreitung von

der Verbreitung von Wohlfahrtseinrichtungen und namentlich der⸗ jenigen für ländliche Arbeiter ist vor allem das Augenmerk darauf zu richten: a. daß durch dieselben in den Arbeitern das Bewußtsein er⸗ weckt werde, daß sie nicht bloß Rechte auszuüben, sondern auch Pflichten zu erfüllen und sich durch treue Pflichterfüllung der Hilfe, die ihnen geboten wird, würdig zu machen haben; b. daß die Wohlfahrts⸗ einrichtungen sich den Bedürfnissen und den Gewohnheiten der Gegend anschließen müssen, für die sie bestimmt sind.“ 1

Alsdann wurde die Verhandlung auf heute Uhr

vertagt.

Getreideernte Rumäniens. 1 Nach der von dem rumänischen Ackerbau⸗Ministerium veröffent⸗ lichten vorläufigen Schätzung stellt sich das 888 der vorjährigen

Ernte im Verhältniß zu der des Jahres 1895, wie folgt: Weizen 1s Roggen Gerste Anbau⸗ nbau⸗ nbau⸗ ha ha hl ha hl

1895 1 438 000 24 139 900 217 560 3 261 100 552 650 7 889 600 1896 1 505 210 25 088 700 243 400 4 305 100 607 700 11 201 700 Hafer Raps Jahre Anbaufläche Ertrag Anbaufläche Ertrag ha hl ha hl 1895 270 520 3 656 000 3 90⁰0 1 180 700 1896 2381 870 5 187 300 1 810 384 650

Mais Hirs Jahre Sgö gG Anbaufläche 2

ha 1895 1 845 500 25 134 000 63 410 1896 1 939 080 23 056 700

e Ertrag hl

276 600

70 950 482 260.

Saatenstand in Rumänien. Die Witterung im Januar war mild mit Ausnahme der dritten Woche des Monats, die sich bei scharfem Frost bis zu 150 C. streng winterlich anließ. Schnee und Eis sind inzwischen vollständig verschwunden, und gegenwärtig ist das Wetter warm und regnerisch. Der bis dahin günstige Stand der Saaten könnte im Februar, der schon häufig beose Kälte und strenges Winterwetter brachte, noch ge⸗

fährdet werden.

In Nr. 3 der „Mittheilungen der Deutschen Land⸗ wirthschafts⸗Gesellschaft; vom 5. Februar veröffentlicht Oekonomie⸗Rath Boysen⸗Hamburg einen Aufsatz über Deutschlands Vieh⸗Ein⸗ und Ausfuhr im Jahre 1896 im Vergleich mit den Vor⸗ jahren, Dr. Künnemann⸗Jena Mittheilungen über Versuche mit schwefelsäurehaltiger Torfstreu zur Bekämpfung ansteckender Thier⸗ krankheiten, Dr. F. Aereboe den Schluß seiner bhandlung über den Geldwerth der Futtermittel und die Rentabilität der ieg vnng. und der Geheime Hofrath Dr. F. Nobbe⸗Tharandt das Ergebniß des Wettbewerbs im Anbau von Timotheegras (Phleum pratense) zu Samen. In der die Berichterstattung der land⸗ und forstwirthschaftlichen Sachverständigen bei den Kaiserlichen Vertre⸗ tungen im Ausland enthaltenden Beilage berichtet der Sachverstän⸗ dige in Washington über den gegenwärtigen Stand der 13 Industrie in den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sachverstän⸗ dige in Wien über den ungarischen Weinbau, über Wünsche und Be⸗ strebungen ungarischer Rübenbauer sowie über die Ernte⸗Ergebnisse des Jahres 1896 in Oesterreich, Ungarn und Rumänien, und der u“ in St. Petersburg über die Bahntarife für Hornvieh

im russischen Reiche.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Wien, 8. Februar. (W. T. B.) Der österreichische Delegirte wird auch Montenegro bei der internationalen Sanitäts⸗ Konferenz in Venedig vertreten.

Wien, 9. Februar. (W. T. B.) Der Oberste Sanitätsrath beschloß, im Ministerium des Innern die Ausdehnung des Verbots der Ein⸗ und Durchfuhr gewisser Waaren aus Süd⸗Asien auf thierische Rohstoffe jeder Art vorzuschlagen.

Handel und Gewerbe.

hat der gesammte Kassenbestand bei einem Betrage von 919 302 000 (1896 975 796 000) der Vorwoche gegenüber um 9 557 000 (1896 um 9 153 000) zugenommen; der Metallbestand von 885 686 000 (1896 943 759 000) allein zeigt einen Zuwachs von 7 602 000 (1896 von 10 078 000) Der Bestand an Wechseln von 555 750 000. (1896 511 367 000) hat sich um 57 010 000 (1896 um 32 331 000) ℳ%ℳ und der Bestand an Lombardforderungen von 91 972 000 (1896 83 059 000) um 8 301 000 (1896 um 13 846 000) vermindert; auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ist also ein Rückgang um 65 311 000 (1896 um 46 177 000) ein⸗ etreten. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Roten mit 1 009 959 000 (1896 1 042 732 000) um 39 619 000 (1896 um 35 536 000) niedriger als in der Vorwoche, und auch die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) von 444 051 000 (1896 410 353 000) haben um 13 018 000 (1896 um

1 926 000) abgenommen.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 13 126, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

In der gestrigen Aufsichtsrathssitzung der Aktiengesell⸗ schaft für Asphaltierung und Dachbedeckung, vormals Johannes Jeserich in Berlin wurde 2”eeele. der General⸗ versammlung eine Dividende von 9 ½ % für das letzte Geschäftsjahr vorzuschlagen; für 18955 wurde 9 % Gewinn vertheilt. 5

Die Einnahmen der Marienburg⸗Mlawkaer Eisen⸗ bahn betrugen im Monat Januar 1897 nach vorläufiger Fest⸗ stellung 152 000 gegen 191 000 nach vorläufiger Feststellung im Januar 1896, mithin weniger 39 000

Der Aufsichtsrath der Breslauer Straßenbahn hat be⸗ schlossen, eine Dividende von 9 ½ % für 1896 gegen 8 ½ % für das Vorjahr der Generalversammlung vorzuschlagen.

Nach dem in der gestrigen 11 des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats zu s1sen a. d. Ruhr erstatteten Bericht betrug der „Rhein. Westf. Ztg.“ zufolge im Januar die Betheilung 3 540 452 t, die Förderung 3 365 225 t, mithin die Einschränkung 175 227 t oder 4,95 % gegen 3,55 % im Dezember und 3,50 % im Januar 1896. Nach Abzug des Selbstverbrauchs in Höhe von 826 906 t belief sich die im Berichtsmonat zur Versendung gekommene Menge auf 2 519 880 t,

92,83 % auf die Rechnung des Spndikats ent⸗

wovon 3 fielen. Der tägliche Versand stellte sich auf 10 391 Doppelwaggons

11“ ““ u“ sach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 6. Februar 1897

12 004 im Januar 1896. Der Absatz ist nach wie vor sehr flott. Die Verhandlungen über neue Abschlüsse nehmen guten Fortgang. Der „Norddeutsche Lloyd“ hat für zwei Jahre seinen ganzen Bedarf gekauft. Vom 1. März ab fällt jegliche Förderungseinschränkung fort. In einer Sitzung des Aufsichtsraths der Mälzerei⸗ Aktien⸗Gesellschaft vormals Albert Wrede in Cöthen am 6. d. M. erstattete die Direktion über den Geschäftsgang Bericht und beantragte eine Erweiterung der Fabrik⸗Anlagen. Der Aufsichtsrath trat diesem Antrage bei und beschloß, zur Beschaffung der Mittel einer auf den 6. März d. J. einzuberufenden Generalversammlung die Erhöhung des Grundkapitals um 750 000 vorzuschlagen. Die „New⸗Yorker Hdls.⸗Ztg.“ schreibt in ihrer wirth⸗ schaftlichen Wochenschau der Nummer vom 30. Januar: Für die letzte Woche des Januar, welcher Monat sich in der Regel nur als Rüstungsmonat kennzeichnet, und in welchem man nach der Er⸗ schöpfung des kaufenden Publikums während der Feiertagsperiode eine nur geringe Bewegung des Geschäfts zu erwarten gewöhnt ist, hat sich eine überraschende Lebhaftigkeit in der Nachfrage na manchen Waaren kundgegeben. Die Reisenden, welche das Land durchziehen, berichten über einen mäßigen Absatz von Waaren und eine stärkere Nachfrage nach Frühjahrsartikeln, für welche sich ein unver⸗ kennbares Interesse zeigt. Auch in New⸗York selbst sind zahlreiche Vertreter auswärtiger Geschäftshäuser eingetroffen, welche nach genauer Erforschung des Inhalts der neuen Lager in erster Hand mit etwas mehr Muth als bisher Käufe machen. Eine solche Wendung der Dinge war vorauszusehen. Denn die Zurückhaltung in den letzten sechs Monaten hat eine starke Lichtung der Lager der Detailhändler zur Folge gehabt und das Bedürfniß der Auf⸗ frischung der Lager ist nun ein unmittelbares. Aufschub geht nicht an, wenn nicht ein Verzicht auf das Frühjahrsgeschäft beabsichtigt wird, und der Handel sehnt sich nach der Rückkehr eines normalen Verkehrs, und es liegen weder politische noch wirthschaftliche Fragen vor, welche den Konsum im Ernste beeinträchtigen können. Das einzige Element der Störung könnte allenfalls eine sich in die Länge ziehende Tarif⸗ debatte sein, welche kaum zu befürchten ist. Man ist der Politik und der Agitation überdrüssig geworden und wendet in Geschäfts⸗ und Arbeiterkreisen seine Aufmerksamkeit der nüchternen Frage zu, wie Handel und Wandel wieder in Schwung gebracht werden könnte. Zur Erreichung dieses Ergebnisses bedarf es keiner künstlichen Mittel. Es bedarf dazu nur der Fern⸗ haltung von störenden Elementen. Die Konsumkraft der Massen ist nicht unter das normale Niveau herabgesunken. Die Ernteergebnisse waren für die Baumwoll⸗ und Getreideinteressenten im letzten Jahre befriedigend. Die Landwirthe sind flott geworden, und die Wiederaufnahme der Industriethätigkeit auf allen Gebieten der Waarenherstellung hat einer großen Zahl von Arbeitern wieder Beschäftigung verschafft. Wenn die kolossalen Beträge, welche in der Periode der Unsicherheit den Sparbanken zugeführt worden sind, zum theil wieder für den Kleinverkehr und den Kleinverbrauch flüssig gemacht werden, wird das Räderwerk des Handels ganz von selbst wieder in Bewegung kommen. Für pessimistische Anschauungen, sofern es sich um die Zukunft handelt, liegt kein Grund vor. Stettin, 8. Februar. (W. T. B.) Nach Privatermittelungen wurde im freien Verkehr notiert: Weizen loko 165 167, Roggen loko 120 121,50, Hafer loko 128 134. Rüböl Februar 55,25,

Spiritus loko 36,70.

Breslau, 8. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Schl. 3 ½ % L.⸗Pföbr. Litt. A. 100,65, Breslauer Diskontobank 119,40, Bres⸗ lauer Wechslerbank 104,75, Kreditaktien 232,25, Schles. Bankverein 130,75, Bresl. Spritfbr. 135,50, Donnersmarck 154,40, Kattowitzer 166,40, Oberschl. Eis. 96,90, Caro Hegenscheidt Akt. 132,25, Oberschl. P. Z. 136,00, Opp. Zement 149,75, Giesel Zem. 134,25, L. Ind. Kramsta 144,00, Schles. Zement 191,00, Schl. Zinkh.⸗A. 207,00, Laurahütte 168,40, Bresl. Oelfbr. 108,15.

e Spiritus per 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. Februar 55,20 Br., do. do. 70 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Februar 35,70 bez.

Magdeburg, 8. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl 88 % Rendement 9,60 9,75. Nachprodukte exklusive 75 % Rendement 7,20 7,70. Ruhig. Brotraffinade I 23,25. Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mit Faß 23,00 23,75. Gem. Melis I mit Faß 22,25. Still. Rohzucker I. Produkt Transito fr. a. B. Hamburg pr.

ebruar 9,00 Gd., 9,02 ½ Br., pr. März 9,02 ½ bez. und Br., pr. April 9,05 bez. und Br., pr. Mai 9,10 Gd., 9,12 ½ Br., pr. Juli 9,22 ½ Gd., 9,27 ½ Br. Behauptet.

Frankfurt a. M., 8. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Lond. Wechs. 20,405, Pariser do. 81,00, Wiener do. 170,30, 3 % Reichs⸗A. 98,40, Unif. Egypter 105,60, Italiener 90,90, 3 % port. Anl. 24,50, 5 % amort. Rum. 101,20, 4 % rusfs. Kons. 103,80, 4 % Russ. 1894 66,50, 4 % Spanier 63,70, Mainzer 119,50, Mittel⸗ meerb. 95,00, Darmstädter 158,20, Diskonto⸗Kommandit 210,10, Dresdner Bank 159,20, Mitteld. Kredit 118,30, Oesterr. Kreditakt. 313 ¾, Oest.⸗Ung. Bank 827,00, Reichsbank 157,40, Laurahütte 168,60, Westeregeln 176,50, Höchster Farbwerke 436,00, Privatdiskont 2 ⅛.

Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditaktien 314 ⅜, Gotthardbahn 168,20, Diskonto⸗Komm. 210,20, Laurahütte —,—, Portugiesen —,—, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Nordost⸗ bahn 135,30, Italien. Méridionaux —,—, Mexikaner —,—, Italiener 90,80. Köln, 8. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. In Weizen, Roggen, Hafer kein Handel. Rüböl loko 60,00, per Mai 58,70.

Dresden, 8. Februar. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 97,95, 3 ½ % do. Staatsanl. 101,90, Dresdn. Stadtanl. v. 93 102,25, Allg. deutsche Kredit 213,00, Dresd. Kreditanstalt 137,25, Dresdner Bank 159,00, Leipziger Bank —,—, Sächs. Bank 123,50, Dresd. Straßen⸗ bahn 197,50, Sächs.⸗Böhm. Dampfschifffahrts⸗Ges. 232,00, Dresdn. Baugesellsch. 201,00, Bergmann Elektr.⸗A. 253,75, Gußstahlkugelfabr. 363,25, Elektrizitätswerk 183,50, Germania, Schwalbe 159,00, Glas⸗

industrie Siemens 200,00.

Leipzig, 8. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) 3 % Sächsische Rente 97,90, 3 ½ % do. Anleihe 101,85, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 106,00, Mansfelder Kuxe 990,00, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 214,25, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 117,50, Leipziger Bankaktien 182,00, Leipziger Hypothekenbank 148,25, Sächsische Bankaktien 124,00, Sächsische Boden⸗Kreditanstalt 120,00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 170,00, Leipziger Kammgarn⸗ spinnerei⸗Aktien —,—, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 185,00, Wernhausener Kammgarnspinnerei —,—, Altenburger Aktien⸗ brauerei 240,00, Zuckerraffinerie Halle⸗Aktien 106,50, Leipziger Straßenbahn 219,25, Leipziger Elektrische Straßenbahn 159,50 Thüringische Gasgesellschafts⸗Aktien 203,00, Deutsche Spitzenfabrik 224,50, Leipziger Elektrizitätswerke 136,00. Böhmische Nordbahn⸗

Aktien —,—. Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B.

8 Februar 3,07 ½ ℳ, pr. März 3,10 ℳ, pr. April 3,10 ℳ, pr. ai 3,10 ℳ, pr. Juni 3,12 ½ ℳ, pr. Juli 3,12 ½ ℳ, pr. August 3,12 ½ ℳ, pr. September 3,12 ½ ℳ, pr. Oktober 3,15 ℳ, pr. No⸗ vember 3,15 ℳ, pr. Dezember 3,15 ℳ, pr. Januar 3,15

Kohlen, 1956 Doppelwaggons Koks und 295 Doppelwaggons Briquets,

Wohlfahrtseinrichtungen liegt im dringenden Interesse der Gesund⸗ dt, insbesondere in dem der Landwirthe

3) Bei dem Ausbau und

zusammen 12 642 Doppelwaggons gegen 12 880 im Dezember und

Umsatz —. Ruhig.