1897 / 36 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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222

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Berlins in den Jahren 1895 und 1896 ergiebt sich, daß durch die

enannten Verkehrsmittel im Jahre 1896 zusammen 311 216 955 Per⸗ een befördert wurden gegen 270 049 451 im Verjahre, sodaß die im verflossenen Jahre 41 167 474 betrug. Der Haupt⸗ antheil entfällt auf die Berliner Pferdebahn, die im Jahre 1896 insgesammt 154 200 000 Personen gegen 138 900 000 im Jahre 1895 zu befördern hatte, im Jahre also mehr 15 300 000. Ihr folgt die Stadt⸗ und Ringbahn, einschließlich Bahnhof Grune⸗ wald, mit 76 899 568 im Jahre 1896 und 65 008 158 Personen im TVabre 1895, was für 1896 ein Mehr von 11 891 410 ergiebt. Die

eerlin⸗Charlottenburger Straßenbahn beförderte 1895: 6 998 555, 1896: 7 476 573 (+ 478 018). Die Neue Berliner Pferdeeisenbahn 1895: 18 370 000; 1896: 21 825 000 (+ 3 455 000). Die Dampf⸗ straßenbahn Bachstein u. Co. beförderte 1895: 3 358 263, im Jahre 1896: 3 527 274 Personen, in dem letzten Jahre also mehr 169 011. Die Omnibus⸗Gesellschaften hatten 1895 die Beförderung von 35 979 630, im Jahre 1896 von 43 452 626 Personen zu be⸗ wältigen, im Jahre 1896 also mehr 7 472 996. Die elektrische Bahn von Siemens u. Halske, die erst während der Ausstellungszeit eröffnet

wurde, beförderte noch bis zum Schluß des Jahres 3 835 894 Per⸗

sonen. Im Durchschnitt wurden von den Straßenbahnen, der Stadt⸗ und Ringbahn und den Omnibussen täglich befördert im Jahre 1895: 739 862, im Jahre 1896: 850 323 Personen, im verflossenen Jahre also pro Tag mehr 110 461 Personen.

Auch für die kurze Strecke der elektrischen Straßenbahn an der Lutherkirche ist jetzt die polizeiliche Genehmigung der Abschaffung der unterirdischen Stromzuführung und der Einrichtung einer voberirdischen Leitung ertheilt worden. Die Aenderung soll bei Eintritt besserer Witterung erfolgen.

Nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung am 3. De⸗ zember v. J. zehn Mitglieder in die städtische Verkehrs⸗ Deputation gewählt hatte, hat jetzt der Ober⸗Bürgermeister Zelle den Bürgermeister Kirschner zum Vorsitzenden, den Stadtsyndikus Meubrink und die Stadträthe Kochhann und Weigert sowie den Geheimen Baurath Dr. Hobrecht aus der Mitte des Magistrats⸗ Kollegiums zu Mitgliedern dieser Deputation ernannt.

Im städtischen Obdach befanden sich am 1. Januar 34 Familien mit 100 Personen, darunter 21 Säuglinge, und 158 Einzelpersonen. Am 1. Februar war der Bestand 23 Familien mit 74 Personen, darunter 16 Säuglinge, und 161 Einzelpersonen. Das Asyl für nächtlich Obdachlose daselbst benutzten im Laufe des Monats Januar 51 574 Personen, und zwar 50 452 Männer und 1122 Frauen. Von diesen Personen wurden 25 dem Krankenhause am Friedrichsbain, 110 dem Krankenhause Moabit, 14 der Charité überwiesen, 372 (359 Männer, 13 Frauen) der Polizei vorgeführt. Von den nächtlich Obdachlosen wurden der Krankenstation der Anstalt überwiesen 49 Personen, der Anstalt Wuhlgarten 4 Personen und der Anstalt Herzberge 2 Personen.

In der jüngsten Monatsversammlung des „Berliner Bezirks⸗ Vereins deutscher Ingenieure“ hielt der Königliche Ma⸗ schinen⸗Inspektor Truhlsen einen Vortrag „über die Leuchtfeuer an den deutschen Seeküsten“. Die Nothwendigkeit nächtlicher Seefeuer ist, wie der Vortragende ausführte, zwar sehr früh erkannt worden und hat auch zu angemessenen Lösungen der Aufgabe geführt, soll doch der Koloß von Rhodus diesem Zwecke gedient und das

euer des Thurmes auf der Insel Pharos vor der Nilmündung bereits im dritten vorchristlichen Jahrhundert 170 Seemeilen weit geleuchtet haben —, die große Mehrzahl aller Leuchtfeuer hat ihre Anlage erst dem 18. und 19. Jahrhundert zu verdanken.

as älteste deutsche Leuchtfeuer soll nach Angabe einer Stralsunder Chronik im Jahre 1306, östlich von Rügen, angezündet worden sein; aus Malmö wird schon 1120 von einem Leuchtfeuer berichtet. Gegen⸗ wärtig hat die deutsche Nord⸗ und Ostseeküste deren im Ganzen 427,

längs der Küste so vertheilt, daß bei mittlerem Wetter der Schiffer

in der Nähe der Küste zu seiner Orientierung immer wenigstens eines sieht. Die Lichtquelle war ursprünglich offenes Feuer, später Kohlen⸗ feuer. Seit 1824 hat der mit Pflanzenöl, später mit Mineralöl gespeiste Argand⸗Brenner von 180 Kerzenstärke sich allmählich ein⸗ geführt. Er ist noch heute bei den meisten Leuchtfeuern in An⸗ wendung; denn von den überaus hellen, über 20 000 Lichtstärken ent⸗ wickelnden elektrischen Seefeuern sind im Ganzen erst 36 vorhanden. wovon 6 auf England, 13 auf Frankreich, 1 auf Italien und 2 auf Deutschland entfallen. Gas ist nirgends in Anwendung. Der Mittel, die Lichtstrahlen zu sammeln und ihre Zerstreuung nach andern Richtungen als gegen den Horizont zu verhindern, hat es von jeber verschiedene gegeben. 1763 wurde zuerst in England der parabolische Spiegel angewandt, der alle von der Lichtquelle in seinem Brenn⸗ punkt auf ihn fallenden Lichtstrablen parallelisiert. Die Erwägung jedoch, daß alle nicht reflektierten Lichtstrahlen durch ihre Zerstreuung nach allen Seiten für den Leuchtzweck verloren gehen, hat neuerdings dahin geführt, daß man von Spiegeln gänzlich absieht und sich dafür des nach seinem Erfinder benannten Fresnel'schen hohlen Glaskörpers von 1,8 m Weite und 2,7 m. 255 bedient, dessen obere und untere, prismatisch ausgeschliffene andung alle von innen auf sie fallenden Strahlen vollständig reflektiert, während der mittlere linsenförmig gestaltete Theil der Wandung sowohl jene reflektierten, als die direkt auffallenden Strahlen sammelt und im anzen Umfange dem Leuchtzweck in der bestimmten Richtung zur Ver⸗ stellt. Wie durch diesen Leuchtapparat die verschiedenen Arten der Leuchtfeuer entstehen, deren verschiedene, allgemein genau bekannte Merkmale dem Fischer in dunkelster Nacht die Orientierung gestatten, die festen Feuer, die festen Feuer mit periodischem Blink, die Dreh⸗ feuer und Funkelfeuer, welche 16 22 Seemeilen weit leuchten, das er⸗ läuterte der Vortragende an vorzüglich anschaulichen Zeichnungen aufs eingehendste. Die größte Schwierigkeit für Beleuchtung der Kusten bietet nebliges Wetter, zumal die stärkere Lichtquelle keines⸗ wegs im Verhältniß ihrer Lichtstärke den Nebel durchdringt. So ist ein Licht von 20 Kerzenstärken bei klarem Wetter 5, bei nebligem 3 Seemeilen weit, ein Licht von 10 000 Kerzenstärken bei klarem Wetter 22, bei nebligem aber nur 10 Seemeilen weit sichtbar. Die Sichtigkeit bei Nebelwetter zu steigern, versprechen die elektrischen Leuchtfeuer, welche neuerdings vom Lande aus mit Elektrizität gespeist werden; nur sind sie in der ersten Anlage und in der Unterhaltung äußerst kostspielig.é Das große Leuchtfeuer von La Hôbe bei Le Havre von 50 Seemeilen Sichtbarkeit braucht z. B. zur Erzeugung eines Lichtes von 23 000 Kerzen 100 Ampdres.

Das im Verlage von Carl Meyer (Gustav Prior) in Hannover erschienene Melanchthon⸗Büchlein, zur 400 jährigen Gedächtniß⸗ feier des 5 ; Philipp Melanchthon's am 16. Februar heraus⸗ gegeben von D. Bernhard Rogge, Königlichem Hofprediger in Potsdam (mit Abbildungen), eignet sich wegen der anschaulichen, leicht verständlichen Darstellung, der von Herzen kommenden und darum zu Herzen gehenden Sprache ganz vorzüglich zur Vertheilung in Gemeinden und Schulen am 16. Februar. Das Schriftchen kann durch alle Buchhandlungen bezogen werden (Preis 25 ₰, in Partien erheblich billiger).

Der Verein für die Geschichte Berlins veranstaltet am nächsten Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr, im Bürgersaale des Rathhauses den ersten diesjährigen öffentlichen Vortrag. Herr Dr. Hans Brendicke wird „Züge aus dem Leben und Wirken der Königin Luise“, unter Vorlegung bildlicher Darstellungen aus den umfangreichen, bisher wenig bekannten Sammlungen des Herrn Rittergutsbesitzers Dorgerloh, schildern. Der Zutritt ist jedermann, Herren und Damen, auch Nicht⸗ mitgliedern, gestattet.

„Reisebilder aus Hinter⸗Indien“ ist der Titel des neuen Pro⸗ jektionsvortrages, welchen Herr Dr. med. Kronecker morgen, Freitag, Abends 8 Uhr, in der alten „Urania“ (Invalidenstraße) zum ersten Male halten wird 8

Das Waisenamt der Klein⸗Glienicker Waisen⸗Ver⸗ sorgungsanstalt für die Provinz Brandenburg hat die diesjährige statutarische Hauptversammlung auf Sonnabend den 27. März 1897, Nachmittags 3 Uhr, im Saale der Anstalt zu Klein⸗ Glienicke, anberaumt und ladet zu derselben alle Mitglieder des Stiftungs⸗Vereins ein. Die Tagesordnung lautet: 1) Geschäfts⸗ und Erziehungsbericht für das Jahr vom 1. April 1895 bis Ende März 1896; 2) Rechnungslegung für dieselbe Periode und event. Ertheilung der Decharge; 3) Feststellung des Etats für das Jahr vom 1. April 1897 bis Ende März 1898; 4) Ergänzungz. wahlen für ausscheidende Mitglieder bezw. stellvertretende Mitglieder des Waisenamts.

Königsberg i. Pr., 10. Februar. In dem Kühlraum 1 Schlachthauses entstand heute früh ein 5e Brand, durch welchen Fleischvorräthe im Werthe von etwa 60 000 vernichtet wurden.

Harrow (Middlesex), 11. Februar. Der Staatssekretär für

Indien Lord Hamilton sprach in einer gestern hier gehaltenen Rede

über die indische Hungersnoth. Er führte dabei, dem „W. T. B.⸗ zufolge, aus, daß in Indien selbst jetzt der Weizenpreis niedriger sei als in England. Er habe gehört, daß wahrscheinlich eine sehr große Menge der kalifornischen Weizeneinfuhr von Indien mit wirklichem Verlust nach England weiter gebracht werde. Der Vize⸗König und er, Redner, seien nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schlusse ge⸗ kommen, daß in Indien genug Nahrung vorhanden sei, um die Be⸗ völkerung zu erhalten.

Paris, 11. Februar. Nach einer Meldung des „W. T. B. ist ein Damm der Loire bei Angers durchbrochen, was großen Schaden verursacht hat. Verluste an Menschenleben sind jedoch nicht gemeldet worden.

Algier, 10. Februar. Der Hamburger Doppelschrauben⸗ Schnelldampfer „Fürst Bismarck“ traf, auf seiner Orient⸗ reise begriffen, heute Abend, von Malaga kommend, hier ein. Die Fahrt sowohl als auch der Aufenthalt auf Madeira, Malaga und Gibraltar waren vom Wetter sehr begünstigt. Auch hier in Algier treffen der „Fürst Bismarck“ und seine 220 Gäüste schönstes Frühlingswetter.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Athen, 11. Februar. (W. T. B.) (Meldung der „Agence Havas“.) Etwa 1500 Christen halten die Ost⸗ Provinzen Kretas abgesperrt. In der Umgebung von Herakleion stehen zahlreiche Haufen von Christen und Mohamedanern einander beobachtend gegenüber, bereit, hand⸗ gemein zu werden, wenn ein Ueberfall auf ihre Religions⸗ verübt werden sollte. Der griechische Kreuzer „Admiral Miaulis“ ist in Herakleion anse Die Lage daselbst ist Besorgniß erregend. Bei Kasteli, Provinz Kissamo, hat gestern ein heftiger Kampf stattgefunden, wobei etwa 30 Christen und etwa 100 Mohamedaner getödtet worden sein sollen. Ein anderer Kampf soll sich beim Kloster Chrysopyghi ereignet haben. Die Führer der Christen in den ver⸗ schiedenen Distrikten sind ve ehe . und es wird die baldige Einsetzung einer provisorischen Regierung er⸗ wartet. Die Meldung von einem Brande in Rethymon ist amtlich nicht bestätigt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 11. Februar, 8 Uhr Morgens.

Anfang 7 ½ Uhr.

.

4 ° R.

Wind. Wetter. Kasse zu haben.

Stationen.

Bruckner. 4) Symphonie pastorale von Beethoven. griffen. Stehplätze zu 1 sind in der Hof⸗ Musikalienhandlung von Ed. Bote und G. Bock, Leipzigerstraße 37, sowie Freitag Abend an der

Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe.

autenburg. Anfang 7 ½ Uhr

matischen Gesellschaft. Agnete.

Sardou. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Sämmtliche Sitzplätze sind ver⸗ Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund

Sonnabend und folgende Tage: Marcelle. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Matinée der Dra⸗ Feier.

Koponzerte. 8 Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert Freitag, Abends 7 Uhr: Richard Wagner⸗

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 11. Februar

Berichte von dentschen Fruchtmärkten.

Qualität

Außerdem wurden am

Am vorigen Markttage

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

schläglicher Schätzung

(100 kg)

Cnie⸗ höch⸗ nie. höch⸗ nie. drigster ster drigster ster drigster

verkauft höch⸗ Doppel⸗ ster zentner (Preis 4 unbekannt)

Insterburg.. 16,47 Sehe a. O.. [12,50 12,50

E11“ V 16,10 16,10 16,30 Bromberg . . . 16,40 Limburg a. L. .17,89 17,89 18,16 18,16 18,30

11“”“ 15,50 15,50 16,00 16,50 16,50

Schweinfurt.. 14,90 14,90 15,75 15,75 16,25 Braunschweig. 14,50 14,50 14,80 14,80 15,20 Brumath . .. 15,75 16,00 16,25 16,50 16,75 Breslau . . 14,70 15,20 15,70 16,00 16,40 ö“] 14,50 14,80 14,80 15,20 15,20

Insterburg .. 3 11,25 Frankfurt a. O.. 4 12,00 12,10 12,10 12,30 Stargard .. 8 11,80 J 144“ 11,65 11,75 11,80 Bromberg.. . 11,40 . 8 12,00 12,20 12,40 imburg a. L.. 13,19 13,32 13,32 13,61 11“ 10,80 11,30 11,30 Schweinfurt.. 12,90 13,50 13,50 14,00 Braunschweig.. 11,80 11,80 12,10 Brumath .. 12,80 13,00 13,20 Breslau . 11,70 11,80 12,00 Ratibor 12,00

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Insterburg 8 V 12,75 Paderborn.. 12,00 Limburg a. L.. 11,23 11,54 Schweinfurt ... 15,50 15,75 Brumath . . . 13,60 13,80 Breslau .. 13,30 14,50 Ratibor . .. 12,50

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Temperatur in ° Celsius 5 °C.

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763 765 750 756 747 746 755 767

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bedeckt wolkig Schnee halb bed. heiter Schnee bedeckt Schnee

763 764 765 761 762 760

Regen Nebel bedeckt wolkig bedeckt bedeckt

Eintritts Karten zu 2 und 1 sind in der Hof⸗ Musikalienhandlung von Ed. Bote und G. Bock, Leipzigerstraße 37, sowie von 11 Uhr Vormittags ab zu haben. VIII. Symphonie⸗Abend am 9. März. Schauspielhaus. 43. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 7. Vorstellung. Die Jour⸗ nalisten. Lustspiel in 4 Aufzügen von Gustav Frevtag. Regie: Herr Keßler. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 39. Vorstellung. Tann⸗ hänser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 44. Vorstellung. Abn Seid. Lustspiel in 1 Aufzug von Oscar Blumenthal. Das zweite Gesicht. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oscar Blumenthal. Anfang 7 ½ Uhr.

Schiller⸗Theater. Freitag, Abends 8 Uhr: Eine Palastrevolution.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Eine Palast⸗ revolution.

8 8

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Freitag: Wilhelm Tell. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Der Militärstaat.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Frauen. Abends 7 ½ Uhr: Wilhelm

ell.

Die ꝛc. Abonnenten werden höflichst ersucht, die Billets zur zweiten Hälfte des Abonnements im

Birhus Renz. Karlstraße. (Iubiläums. Saison 1896/97.) Freitag, Aberds 7 ½ Uhr. Humoristische Vorstellung. Aufführ. der Novität⸗ Durchschlagender Erfolg! Aus der Mappe eines Riesengebirgs⸗Phantasten. Eine romantisch⸗ phantastische Handlung von Direktor Fr. Renz und dem Greßherzeglich hessischen Hof⸗Balletmeister August Siems. Außerdem die hervorragendsten Nummern des Repertoirs. Die drolligen Babys in der Kinderstube, dargestellt von 6 Ponnys und 1 Deppelponny, dress. und vorgef. von Herrn Rob. Renz. Eine Schul⸗Quadrille, geritten ven 8 Herren. Auftreten der Schulreiterin Mlle. Willma mit dem Schulpferd Pretty⸗Boy.

Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Aus der Mappe eines Riesengebirgs⸗Phantasten.

Sonntag: Zwei große Vorstellungen. Nach⸗ mittags 4 Uhr (ermäßigte Preise und 1 Kind unter

10. Febrr

Paderbor

16,47

16,50 16,40 18,42 17,00 16,25 15,20 17,00 16,70 15,65

e n.

11,25 12,30 12,00 11,90 11,40 12,80 13,61 11,80 14,00 12,10 13,40 12,20 12,15

12,85

11,54 15,75 14,00 15,40

e r.

13,20 12,80 14,00 13,30 12,50 12,80 12,13 12,60 13,50 15,00 13,20

Bemerkungen. . n Schneefalls keine Zufuhr aus dem Weizengebiet.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch⸗ schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Deutscher Reichstag. 172 Sitzung vom 10. Februar 1897, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen

Nummer d. Bl. berichtet.

Die erste Berathun gesetzbuchs wird forigesetz. „Abg. Bassermann (nl.): Auch meine politischen Freunde be⸗ grüßen den Entwurf, dessen Bearbeiter ein

des Entwurfs eines Handels⸗

verdienstvolles Werk

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Dunst heiter

Regen bedeckt Regen bedeckt bedeckt¹) bedeckt bedeckt bedeckt bedeckk. bedeckt halb bed. 1 halb bed.

Neufahrwasser 757 Memel 753 1766 ünster.. 764 Karlsruhe.. 765 Wiesbaden. 765 München.. 765 Chemnitz 765 Berlin 762 Wien 765 Breslau. 753 768 766 766 O

1¹) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung. Das gestern erwähnte Minimum liegt über Nord“

e½*=SSneeeöeeesönn

V V

92 89282S

Anfang 7 ½ Uhr.

zur Alpengegend beeinflussend, während über Schott⸗ gebildet hat. Ein anderes Maximum lagert über

Deutsches Theater. Freitag: Morituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig⸗Männliche.) Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Die versunkene Glocke.

Berliner Theater. Freitag (22. Abonne⸗ ments⸗Vorstellung): Neu einstudiert: Uriel Acosta.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. Abends 7 ½ Uhr: Mutterrechte. 1. Abend: Indigo und die vierzig Ränber. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Jungfraun Große Ausstattungsoperette. von Orleans. Abends 7 ½ Uhr: Renaissance.

Europa, auf seiner Südseite Wind und Wetter bis Se. g Eö“ 6

Süd⸗Europa. Bei schwacher westlicher Luftströmung Preise): Ber Probepfeil. Abends 7 ½ Uhr: Roger. Anfang 7 ½ Uhr.

ist das Wetter in Deutschland trübe und mild; im Binnenlande ist Niederschlag gefallen. Im nord⸗ Meerleuchten. westlichen und östlichen Deutschland herrscht am Morgen meistens leichter Frost.

Deutsche Seewarte. burg. Freitag:

Theater. Preisen: Der

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ 4 Akten von Georges Ohnet.

haus. VII. Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle. Dirigent: Herr Felix Weingartner. rogramm: 1) Vorspiel „Tristan und Isolde“ von Wagner. 2) Siegfried⸗Idyll von R. Wagner. Direktion:

1

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗

vvpon Leon Gandillot. Deutsch von Max Schönau.

Sonnabend und folgende Tage: Associés. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5. Sigmund 3) Symphonie Es-dur (romantische) von Anton! Marceelle. Komödie in 4 Akten von Victorien

Bentral-Theater. Alte

Associés. Lustspiel in 3 Akten

Hüttenbesitzer Schauspiel J. Freund und W. Mannstädt.

hofer. Anfang 7 ½ Uhr.

Lautenburg. Freitag: Abend

Bureau des Theaters des Westens abholen zu wollen.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Weber. Direktion: Julius Fritzsche. Freitag: Der kleiue Abends 7 ½ Uhr: Die versunkene Glocke. erzog. Operette in 3 Akten von Meilhac und —— léövv. Musik von Charles Lecocq. Dirigent: Herr w Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Der kleine Herzog. 8 8 8 Sonntag, Nachmittags Fnbr 5S bis zur Hälfte Verlobt: Frl. Elsa von Schönfeldt mit Hrn. ermäßigten Preisen: Der Obersteiger. Mittwoch, den 17. Februar: Strauß⸗Cyelus.

Thalia⸗Theater (vorm. Adolph Ernst⸗Theater). 8 bessenhs enr. . ng., 28 Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. land sich ein barometrisches Maximum aus⸗ Schauspiel i * LC“ Lüswig vSe Freitag: Fran Lientenaunt.

ch 1— 3 Akten von P. Ferrier und A. Mars. Deutsch Gestorben: Hr. Rittergutsvächter Max Sonntag, Nachmnmtags 3 Uhr (volksthümliche von H. Hirschel. Musik von G. Serpette und V.

vonnabend und folgende Tage: Frau Lieutenant. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Trilby.

Jakobstraße 30. Direktion: Richard Schultz. Freitag: Emil Thomas halben 9. G. Novität! Ein fideler Abend. Burleske

zn dramatische Revue in 1 Vorspiel und 3 Bildern von 1 1 Musik von ver⸗ schiedenen Meistern, arrangiert von Julius Einöds⸗ Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗

Sonnabend und die folgenden Tage: Ein sideler

10 Jahren frei): Lustige Blätter! Großes elek⸗ trisches Ballet. Abends 7 ½ Uhr: „Ans der Mappe eines Niesengebirgs⸗Phantasten“.

Familien⸗Nachrichten.

Otto Krogmann (Cassel). Frl. Marie⸗Dorothee Baurschmidt mit Hrn. Regierungs⸗Rath Alfred von Doemming (Breslau). Frl. Clara Gossel⸗ mann mit Hrn. Regierungs⸗Baumeister und Lieut. d. L. Adolf Zweiling (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieut. Oscar ven Harder (Berlin). Hrn. Pfarrer Goetze (Wronke). Eine Tochter: Hrn. Superintendenten Hoppe (Hans hagen). Hrn. Oberlehrer Dr. Dör⸗ wald (Ohlau). E

(Stolpe). Verw. Fr. Pastor Julie Schmitt, geb. Gründler (Wittenberg). Freifr. Rosa von Liliencron, geb. Gräfin von Baudissin (Altenburg). Hr. Regierungs⸗Präsident Hermann Schwarzen⸗ berg (Münster i. W.). Verw. Fr. Rathsber Dorothea Weber, geb. Frömel (Strehlen i. Schl.).

Vaudeville in

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

geleistet haben. Die Vorlage zeichnet sich durch eine leicht verständ⸗ liche Sprache aus, das haben der Handelsstand, die Richter und die Anwalte anerkannt. Mit Bedauern sieht man das alte Gesetz ver⸗ schwinden; gemindert wird dieses Bedauern durch das im Enistehen begriffene einheitliche bürgerliche Recht. Durch die Begriffsbestim⸗ mung des Kaufmanns ist der Handwerker dem Kaufmannsstande in⸗ korporiert; für die eigentlichen Handwerker sind die schwerwiegendsten Verpflichtungen, namentlich die Buchführung, ausgeschlossen; aber er genießt die Vortheile als Kaufmann für seine Geschäfte. Ein Nach⸗ theil liegt nur darin, daß er dem Handelsgericht untersteht, dessen Beisitzer seinen Verhältnissen fern stehen. Es sind drei Kategorien von Kaufleuten geschaffen: die Muß⸗Kaufleute, die Soll⸗Kaufleute und die Kann⸗Kaufleute. Daß die Bauunternehmer sich eintragen lassen sollen, ist ein Fortschritt, aber für den Bauhandwerker liegt die

ettung doch nur in der Einräumung von Vorrechten. Bei der Ein⸗ tragung von Soll⸗Kaufleuten sollten die Handelskammern mitwirken, damit auch alle E zur Eintragung kommen. Seßß ein Landwirth, der ein Nebengewerbe treibt, si 8 n läßt, Bilanzen aufftellt ꝛc., ist wünschenswerth für den Landwirth. Man sollte da nicht scheiden zwischen solchen Betrieben, die nur eigene Rohprodukte verwenden, und solchen, die Rohstoffe zukaufen. Höchstens könnte man die kleinen Betriebe ausscheiden. Die Beschränkungen, welche das alte Handelsgesetzbuch bezüglich der Frauen enthielt, sind gefallen. Die ebertragung der Firmen im Wege des Erbganges und in sonstiger Weise ist gestattet; die offenen Geschäfte müssen dem kaufenden Publikum den

amen des Firmeninhabers kenntlich machen; ob dies auch auf die Korre⸗ spondenz auszudehnen, ist zu prüfen. Bezüglich der Handlungsgehilfen ist ein Wunsch nicht erfüllt, nämlich, daß ihnen nach erfolgter Kündigung Zeit gelassen werden muß, sich eine neue Stellung zu suchen. Die

rage der militärischen Dienstleistung hat in der Vorlage keine segelung gefunden; die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts reichen nicht aus. Man sollte den Begriff der Handraugeg gälfen ausdehnen auf die, welche kaufmännische Dienste leisten, obne im Handels⸗ gewerbe thätig zu sein, z. B. die Angestellten der Geßen serdigkeigs esellschaften aller Art. Ob den Reisenden auch sonstige kaufmännische

eistungen zugemuthet werden können, ob sie an den Musterkoffern

und sonstigen Geräthen ein Pfandrecht haben, müßte ebenfalls geregelt erden. Die Konku n,aaf sollte nur da zugelassen werden, wo

8 111“ wirkliche Geheimnisse zu bewahren 6— nicht aber da, wo es sich lediglich um die Fernhaltung der Konkurrenz handelt. Man wird den Gedanken erwägen müssen, ob nicht die Gehaltszahlung während der Dauer der Konkurrenzklausel in irgend welcher Weise gesichert wird, und ob man nicht eine Frist von drei bis fünf Jahren einführen kann. Die Lehrlingsfrage ist im allgemeinen zweckmäßig geregelt, man sollte den Lehrvertrag unbedingt schriftlich machen. Die Opposition gegen die Strafe für den Lehrherrn bei Pflichtverletzung kann ich nicht verstehen, da sie in der Gewerbeordnung unangefochten besteht. Die Agenten sollte man sämmtlich dem Handelsrecht unterstellen, nicht nur diejenigen, welche in Handelsgeschäften thätig sind. Das Aktienrecht ist im Ganzen befriedigend geordnet; das Bedenken, daß den Aktionären persönliche Leistungen zugemuthet werden, ist be⸗ rechtigt. Für Gesellschaften, die damit rechnen müssen, könnte man andere Gesellschaftsformen finden. Eine Einmischung der Behörden in Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaften ist zu vermeiden; es ist zu begrüßen, daß man von einer solchen Bestimmung im ersten Entwurfe abgesehen hat. Zum Schutz der Minderheiten von Aktionären könnte vielleicht noch manches geschehen Bezüglich der Handelsgeschäfte sollte man die Sonderrechte der Kaufleute nicht zu weit über das gewöhnliche bürgerliche Recht hinaus ausdehnen; jedenfalls sollte man sie nicht ohne Noth auf Nichtkaufleute ausdehnen. Neu ist die Regelung des Lagerhauswesens, das an sich nicht konzes⸗ sionspflichtig ist. Die Konzession bedarf nur der Ausgabe von Warrants. Man sollte lieber Normativbestimmungen dafür erlassen und nicht eine Konzession ertheilen. Beim Binnenschiffahrtsgesetz habe ich mich auf den Standpunkt der Vertragsfreiheit gestellt; allein je mehr die großen Schiffsgesellschaften ihre Haftpflicht während die Haftpflicht der kleinen Schiffer ausgedehnt wird, desto mehr komme ich zur Ueberzeugung, daß man unabänderliche Normativ⸗ bestimmungen aufstellen muß, um den Mißbrauch der Kapitalskraft zu verhüten. Wir begrüßen die Vorlage als ein gutes Werk, das wie selten eines das Lob der Juristen und der Betheiligten gefunden hat; wir hoffen, daß es in der Kommission zum guten Abschluß kommen wird. 8 8

Abg. Stadthagen (Soz.): Die Bestimmung des Begriffs des Kaufmanns ist insofern zu ergänzen, als man die landwirthschaftlichen Nebengewerbe unbedingt einschließen muß; denn die Landwirthe handeln wie jeder andere Kaufmann. In demselben Augenblick, wo die Landwirthe sich zutrauen, die Ober⸗Aufseher über die Kaufleute zu spielen, da wollen sie nicht die Pflichten der Kaufleute über⸗ nehmen? Fürchten sie, daß die Buchführung größere Klarheit der Verhältnisse bringen würde? Daß vielleicht die schärferen Be⸗ stimmungen über den Bankerott auf sie angewendet werden? Redner berbreitet sich dann über die Vorschriften für die Minderkaufleute und bemängelt, daß die Vorlage sich nicht mit den Kartellen und Trusts und ihren Vertragsbestimmungen be⸗ fasse. Er fordert ferner eine Ausgestaltung des Seerechts und

des Binnenschiffahrtsrechts auch bezüglich der Arbeiter, die daran betheiligt seien, ferner eine bessere Ausbildung des Rechts der Rei⸗ senden, der Agenten, der Handlungsgehilfen ꝛc., namentlich dure entsprechende Anwendung der Schutzbestimmungen für Arbeiter au die Gehilfen und Lehrlinge. Besonders bedenklich sei’ die Kon kurrenzklausel, welche die Richter, wenn sie die Verhältnisse kennen würden, als Freiheitsbeschränkung für ungültig erklären müßten. Zu Entscheidung von Streitigkeiten müßten Gerichte nach Art der Gewerbe gerichte gebildet werden.

Abg. von Werdeck⸗Schorbus (d. kons.): Der Vorredner ga uns den Rath, Bücher zu führen. Gerade die Buchführung beweist daß bei der Landwirthschaft keine Rente mehr herauskommt. Wi Sie uns hier sehen, bestreiten wir den Aufenthalt in Berlin aus anderen Einkünften, als aus denen der Landwirthschaft. Wenn die Landwirthe gemeinsam eine Ladung Kainit einkaufen, sind sie nicht Kaufleute; se sollen es aber werden, wenn sie eine Genossenschaft bilden. Es fehlt also an jedem Grunde, die landwirthschaftlichen Ge⸗ nossenschaften unter das Gesetz zu stellen; man sollte ihnen Erleichte rungen gewähren. Die Bedenken wegen der Ausnahmestellung de Landwirthe mit gewerblichen Nebenbetrieben sind nicht durchschlagend ähnliche Verhältnisse liegen auch beim Handwerk vor. Die Fest setzung eines Zinsfußes von 5 % für Kaufleute ist ungerechtfertigt, das Bürgerliche Gesetzbuch nur 4 % feststellt. Ein solches Ueberbleibs⸗ aus einer verkehrsarmen älteren Zeit, in welcher es auch noch kein Versicherungen gab, sollte man nicht aufrechterhalten. Redner wend sich dagegen, daß alle mit Kaufleuten abgeschlossenen Geschäfte der Eu“ unterstehen sollen. Es gebe im Reiche mehr Nich aufleute als Kaufleute, deshalb sollte man bei Geschäften zwische beiden die allgemeinen Vorschriften anwenden. Ferner erklärt si Redner gegen die Ausdehnung des Lagerscheinwesens und für d Durchführung der Firmenwahrheit; gerade die Stammesgenossen de Vorredners machten von der Verschleierung der Firmen ausgedehnte Gebrauch. Redner schließt mit dem Ausdruck der Hoffnung au einen gedeihlichen Ausgang der Kommissionsverhandlungen.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Seine Vorzüglichkeit verdank der Entwurf dem Umstande, daß er auf einem guten Gesetze auf gebaut ist und daß bei rechtzeitiger Veröffentlichung das betheiligt Publikum mitarbeiten konnte. Parteidifferenzen kommen hier nicht i Betracht. Daß die Landwirthe, die ein Gewerbe betreiben, de Handelsrecht unterstehen, ist nothwendig; es liegt auch kein Grund vo die landwirthschaftlichen Genossenschaften davon auszunehmen. Di Handelsgebräuche sollte man nicht abschaffen, sondern als Rechtsquelle die dem praktischen Leben entfließt, auch in Zukunft benutzen. Redne wendet sich sodann gegen eine Verschärfung der Vorschriften bezüglich de Aktiengesellschaften und spricht sich dafür aus, daß die Kenkurrenz klausel Minderjährigen gegenüber ungültig sein solle. Im übrige müsse die Konkurrenzklausel so gefaßt werden, daß die Erwerbsfreihei der Gehilfen nicht beeinträchtigt werde. 8

Abg. Beckh (fr. Volksp.) hält die Vorlage für ein vortreffliches Werk, an dem nur einige Einzelheiten einer Verbesserung bedürften

Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitglieder überwiesen.

Es folgt der mündliche Bericht der Kommission zu Vorberathung eines Gesetzes, betreffend die änderung der Unfallversicherungsgesetze, über fo gende Resolution:

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage noch vor Beginn der weiteren Plenarberathung über den vo liegenden —— einen Gesetzentwurf zum Zweck der Au dehnung der Unfallversicherung auf die Strafgefangenen vorzulegen.

„Berrichterstatter Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) führt aus, daß ein Gefangener, der einen Betriebsunfall erleide, nach seiner En lassung aus der Strafhaft schlechter dastehe, als ein anderer Arbeite Ohne Weiteres könne man aber die Gefangenen nicht versicherungs pflichtig machen, da sie die Rechte der Versicherten nicht ausübe könnten, ohne daß die Disziplin verletzt werde. Deshalb verlange di Kommission die Vorlegung eines besonderen Gesetzentwurfs, der scho im Reichsamt des Innern vorbereitet gewesen sei, aber beim Bundes rathe keine Annahme gefunden habe.

Abg. Dr. Wielhaben (Reformp.): Mein ganzes sittli Empfinden bäumt sich gegen den mir unverständlichen Antrag au Das fehlte gerade noch, daß die Gefangenen gegen Unfall versicher werden! Ich stehe vollständig auf dem Boden der Kaiserlichen Bot schaft, die den Arbeiter der Wohlthat der Versicherung theilhaftig machen will. Die Arbeiter sollen sich dieser Wohlthat würdig machen; wie kann das ein Gefangener? Soll ein Zuchthäusler ein höhere Rente erhalten, als ein Krieger von 1870/712 Der Antra nimmt auch keine Rücksicht auf die staatliche Autorität. Wie kann man einem Zuchthäusler einen Rechtsanspruch geben? Dadurch würde ja eine vollständige Revolte in den Gefängnissen entstehen Deshalb lehnen Sie den Antrag möglichst einstimmig ab!

Abg. Freiherr von Hertling (Zentr.): Der Vorredner hat augen scheinlich den Antrag garnicht verstanden; es handelt sich nicht um eine Wohlthat, sondern um den Ausfluß der alten Haftpflicht. Es sollen die Gefängnißarbeiter nur unter die Unfallversicherung fallen wie die freien Arbeiter. Der Gefangene wird bestraft, die Strafe soll aber nicht verschärft werden durch eine körperliche Schädigung. Die Unternehmer der Gefängnißarbeit zahlen keine ner sind also den übrigen Unternehmern gegenüber im Vortheil, worübe lebhaft geklagt wird. 8 8

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Die Unfallfürsorge fuͤr die Strafgefangenen steh auf dem sozialpolitischen Programm der Reichsverwaltung, und ent⸗ sprechend diesem sozialpolitischen Programm ist bereits im Jahre 1894, als die Novellen zum Unfallversicherungsgesetz entstanden, ei Gesetzentwurf ausgearbeitet, der die Regelung der Unfallfürsorge die Strafgefangenen in Aussicht nimmt. Nun hat dieser Gesetzent⸗ wurf aber das Schicksal gehabt, daß er in dem Stadium der Be⸗ rathung durch das Königlich preußische Staats⸗Ministerium auf leb- hafte Bedenken stieß. Und, meine Herren, so ganz unbegründet sind die Bedenken, die damals auftauchten, denn doch nicht. Einmal ist darauf hat schon einer der Herren Vorredner aufmerksam gemacht der Strafgefangene kein freier Arbeiter, er steht in Bezug auf die Wah seiner Arbeit, in Bezug auf den Ort seiner Arbeit, in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls nicht auf gleicher Linie mit dem gewerblichen Arbeiter. Außerdem und das ist ein Bedenken, das die Kommission auch, glaube ich, übereinstimmend anerkannt hat eignet sich der Strafgefangene wegen dieser seiner Eigenschaft als Strafgefangener nicht dazu, in eine berufsgenossenschaftliche Unfall versicherung aufgenommen zu werden.

Auch der Gesetzentwurf, von dem ich gesprochen habe, nahm nich eine berufsgenossenschaftliche Organisation in Aussicht, sondern sah für die Unfallfürsorge der Strafgefangenen eine besondere Organisation

vor in der Weise, daß in der Hauptsache der Bundesstaat, in dessen Gebiet