kennen, zu beurtheilen vermögen, ob die Vollstreckung des Urtheils in
jenige Beamte bestraft wird, der in einer Untersuchung durch An⸗
die Stadt Alt⸗Damm in hohem Maße beunruhigt worden durch eine
der auf einem Gut, in nächster Nähe von Alt⸗Damm, glaube ich, ge⸗ lassen. Es
dort später im Gefängniß, und derjenige Polizeibeamte, der ihn eingebracht hatte, hatte sich schon einiger Mißhandlungen gegen ihn schuldig ge⸗ macht. dem Rufe eines sehr thätigen und pflichttreuen Polizeibeamten steht / der sich der größten Achtung und Anerkennung in seiner polizeilichen
Dem stieg auf einmal der Verdacht auf, dieser Bettler könne der Brandstifter sein, oder er könne doch in der Lage sein, über den Bleandstifter Auskunft zu geben. ganz korrektem Wege, durch die Vermittelung der Frau des Gefängniß⸗ wärters — den Eintritt in die Polizeizelle, in der der Mann ver⸗
sei der Brandstifter. entsteht daraus ein lebhaftes Zwiegespräch, absolut nichts von der Sache zu wissen; da
wodurch er und Schulter zu versetzen, die an sich nicht erhebliche Verletzungen zur Folge hatten. Gericht dahin aufgefaßt worden, daß die Absicht des Lorenz dahin
Verhafteten zu erzwingen. Er wurde zu einem Jahre Zuchthaus verurtheilt.
Neauigkeit, es sei ein Schutzmann oder ein Polizeimann aus Alt⸗ Damm, der zu einem Jahre Zuchthaus verurtheilt sei, nach 8 Tagen als begnadigt aus dem Zuchthaus entlassen worden. wunderte mich, da ich etwas davon hätte wissen müssen, weil die Sachen alle durch meine Hände gehen; ich nahm aber zunächst keine Noctiz davon, weil ich annahm, solche Erfindung werde sich von selbst berichtigen. Das geschah aber nicht, vielleicht, weil die erste Nachricht durch das Kreisblatt von Alt⸗Damm besonderen Glauben fand. der Sache mir die Akten vorlegen und fand da, daß allerdings ein Gnadengesuch von diesem Mann eingereicht war, daß aus dem Kabinet Bericht über das Gnadengesuch eingefordert und dementsprechend das Gesuch an die
aus streckung ausgesetzt werden soll.
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* .
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wenige Tage vorher eingegangene Gnadengesech datiert aus Stettin,
Sache bearbeitete, nahm daher an und war zu dieser Annahme voll⸗
die Schwere der Verletzungen, die einer der Duellanten erlitten hat und die oft allein dazu angethan sind, ihm als eine schwere Buße für das ganze Leben zu erscheinen. Manchmal handelt es sich auch darum, einen der Billigkeit entsprechenden Ausgleich herbeizuführen, wenn ein Zivilgericht und ein Militärgericht bezüglich desselben Falles zu wesentlich verschiedenen Urtheilen gelangt sind. Es kommen weiter in Betracht die Vergangenheit der Duellanten, ihre wirthschaftlichen Verhältnisse, die Nachtheile, die manchmal die Verbüßung der vollen Strafe für den Verurtheilten weit über das Maß seines Verschuldens hinaus zur Folge haben kann. Alle Umstände des Einzelfalls, meine Herren — ich gebe Ihnen die Versicherung —, werden sorgfältig erwogen, und es wird nicht etwa nach der Schablone ange⸗ nommen, jeder, der wegen Duells verurtheilt worden ist, habe einen Anspruch auf Begnadigung; sondern lediglich nach den Umständen des Falls richten sich Art und Maß der Beurtheilung, die ihm zu theil wird.
Dann, meine Herren, die Begnadigungen bei Ausschreitungen polizeilicher Exekutivbeamten! Auch solche sind in großer Zahl im Laufe des vorigen Jahres vorgekommen, aber auch da möchte ich die Bitte vorausschicken, daß Sie die Frage nach der Berechtigung solcher Begnadigungen nicht einfach beurtheilen nach Zeitungsnachrichten, denen nur eine unvollkommene Kenntniß des Thatbestandes zu Grunde liegt. Die Dinge liegen vielfach ganz anders, als sie die Zei⸗ tungen ansehen, und auch da, wo die Gerichte auf hohe Strafen erkannt haben und haben erkennen müssen, ergiebt vielfach eine spätere ruhige und objektive Prüfung, daß auch diesen Verurtheilten erhebliche Begnadigungsgründe zur Seite stehen. Ich darf in dieser Beziehung hervorheben, daß in einer großen Zahl solcher Fälle — zum theil auch in denjenigen, die der Herr Abg. Munckel vorhin erwähnt hat —, die Begnadigung nicht erfolgt ist lediglich auf die Bitten des Verurtheilten, sondern auf die Bitten der städtischen Behörden, des Magistrats, der Stadtverordneten und zahlreicher, manchmal Hunderter von an⸗ gesehenen Bürgern aus allen Kreisen der Bevölkerung, also von Männern, die den Verhältnissen unmittelbar nahe stehen, und die deshalb besser als diejenigen, die den Fall nur aus den Zeitungen
seiner ganzen Strenge eine Forderung der Gerechtigkeit sei oder nicht.
Ich will hierbei einen Fall kurz skizzieren, den der Herr Abg. Munckel am Schlusse seines Vortrags erwähnt hat. Dieser Fall be⸗ trifft den Schutzmann Lorenz aus Alt⸗Damm. An diesem Fall wird erkennbar, wie sich gewisse Mythen bilden können durch unverbürgte, aber überall geglaubte Zeitungsnachrichten. Dieser Schutzmann Lorenz war verurtheilt worden vom Landgericht in Stettin zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr auf Grund des § 343 des Strafgesetzbuches, wonach mit mindestens einem Jahre Zuchthaus der⸗
wendung von Zwangsmitteln ein Geständniß zu erpressen sucht. Dieser Fall hat nach der Auffassung des Gerichts vorgelegen. Es war nämlich
Reihe von Brandstiftungen, die in kurzer Zeit aufeinander folgten, ohne daß es möglich gewesen wäre, den Thäter zu ermitteln. Die ganze Bevölkerung befand sich deshalb in großer Angst und Erregung. Nun wurde eines Tages dort ein übelbeleumdeter Mann verhaftet,
bettelt hatte und nicht zu bewegen
war, das Haus zu ver⸗ wurde die Hilfe der Polizei in Anspruch ge⸗ nommen, um den Bettler wegzubringen; er wurde also
weggeholt, widersetzte sich unterwegs, widersetzte sich Nun kam der Polizeisergeant Lorenz hinzu, ein Mann, der in
Wirksamkeit in einer langen Reihe von Jahren erfreut hat.
Er verschaffte sich also — auf nicht
haftet war, stellte ihn zur Rede und sagte ihm auf den Kopf zu, er Der Mann leugnet, daß er der Thäter sei, es der Mann behauptet, läßt sich Lorenz gegen die Wand zu stoßen, am Kopfe davongetragen hat, einige Säbelhiebe über die
zunächst den Mann eine Verletzung auch einen oder
hinreißen, ihm Dieser Thatbestand ist also von dem erkennenden gegangen sei, durch Anwendung von Gewalt ein Geständniß von dem
Eines Tages las ich nun in der Zeitung als eine Aufsehen erregende
Die Sache
gebracht war und deshalb
Presse sich nun weiter der Frage näher, ließ
Als die
bemöchtigte, trat ich
Staatsanwaltschaft zu Stettin abgegangen war. Allerhöchste Ordre, vom Jahre 1878, glaube ich; sie ist publiziert im Justiz⸗Ministerialblatt; die geht dahin, daß, wenn auf ein erstes Gnadengesuch ein Bericht erfordert wird dem Kabinet, die noch nicht begonnene Strafvoll⸗ Im vorliegenden Fall war das erst
Nun besteht eine
also nicht aus dem Ort der Strafanstalt. Der Dezernent, der die
kommen berechtigt, der Mann habe die Strafe noch nicht angetreten, und setzte nun zu der Einforderung des Berichts hinzu — was an sich überflüssig,
render Hilfsarbeiter —: „zum Bericht unter Aussetzung des Straf⸗ vollzugs“. Die ganze Sache siel in die Ferien; ich glaube, bei der Staatsanwaltschaft war es auch ein Feriendezernent, der die Sache in die Hand bekommen hat, der vielleicht nicht vollkommen sicher in den Geschäften war und der glaubte, er müsse — obgleich die Staats⸗ anwaltschaft wußte, daß die Strafe angetreten war — nun sofort eine Unterbrechung der Strafhaft anordnen. Er telegraphierte an die Strafanstaltsverwaltung, der Mann sei sofort zu entlassen. So klärte sich die Sache auf, und da bin ich nicht grausam genug gewesen, nun anzuordnen, daß der Mann ins Zuchthaus zurückgebracht werde und im Zuchthause das Schicksal seines Gnadengesuchs abwarten müsse. Ich habe ihn vielmehr auf freiem Fuß gelassen, da ein Flucht⸗ verdacht nicht vorlag. Ich kann weiter hinzufügen: inzwischen ist die Allerhöchste Entscheidung gefallen, wonach die Zuchthausstrafe von einem Jahre in eine Gefängnißstrafe von gleicher Dauer umgewandelt ist. Ich glaube, jeder, der die Entstehung des Falles angehört hat, wird mir darin Recht geben, daß der Mann damit hinlänglich bestraft ist. (Zustimmung rechts.) Allerdings habe ich in den Zeitungen auch Aeußerungen gelesen, der Fall müsse doch furchtbar schwer liegen, sonst würde das Gericht nicht gleich auf ein Jahr Zuchthaus erkannt haben. Das war aber nur geschrieben von Leuten, die das Strafgesetzbuch nicht eingesehen hatten oder nicht kannten; denn wenn sie hineingesehen hätten, würden sie sich überzeugt haben, daß eine mildere Strafe nicht ausgesprochen werden konnte, weil das Gesetz für diese Strafthat mildernde Umstände nicht zuläßt, und gerade für solche Fälle ist die Begnadigung manchmal besonders am Platze. Daß aber nicht alle Exekutivbeamten, die sich einer Ueberschreitung ihrer Befugnisse schuldig machen, begnadigt werden, ergiebt sich daraus, daß im Laufe des vorigen Jahres neunzehn solcher Begnadigungsgesuche zurückgewiesen sind, während, wie ich gleich der Vollständigkeit wegen hinzufügen will, in dreiundzwanzig Fällen Begnadigung eingetreten ist. Die Zahl der Zurückweisungen reicht also an die Zahl der Begnadigungen ziemlich nahe heran. Die Begnadigungen haben sich fast in allen Fällen gestützt auf die Schwierigkeiten ihrer Stellung, auf ihre gute Führung in der Vergangenheit, auf die ihnen von ihren vorgesetzten Behörden ertheilten vorzüglichen Zeugnisse, auf ihre vorwurfsfreie Führung wäbrend der Militärzeit, auf besonders ungünstige Familien⸗ und Vermögensverhältnisse und sonstige Umstände, wie sie auch bei anderen Verurtheilten in Betracht kamen, und die man auch bei Polizeibeamten, welche sich Ausschreitungen haben zu Schulden kommen lassen, billiger Weise gelten lassen muß. Zu einer Beunruhigung der Bevölkerung bieten diese Begnadigungen keinen Anlaß.
Nun hat der Herr Abg. Manckel gemeint: es doch, daß gerade bei diesen Vergehen so häufig Be⸗ gnadigungen vorkämen, während man bei Majestätsbeleidi⸗ gungen, die doch vielfach nicht weniger Anspruch hätten auf eine milde Beurtheilung, von solchen Begnadigungen nichts höre. Ja, meine Herren, es giebt gewisse Blätter, die eine Sammelstelle bilden für alle Begnadigungen, die in ihren Augen tadelnswerth oder ungerecht sind; es giebt Blätter, die es sich nicht entgehen lassen, wenn irgend eine Begnadigung erfolgt wegen eines Duells oder zu Gunsten eines Polizeibeamten, der einmal über die Stränge geschlagen hat. Von anderen Begnadigungen aber, die sie nicht für ihre Zwecke ausbeuten können, nehmen sie keine Notiz.
Ich will Ihnen deshalb sagen, daß im Vorjahre in Majestäts⸗ Beleidigungssachen in 29 Fällen Begnadigung eingetreten ist, also in größerer Zahl, als bei Polizeiausschreitungen. Darum, meine Herren, können Sie sich überzeugt halten, daß in Be⸗ gnadigungssachen überall verfahren wird nach gewissenhafter Prüfung aller in Betracht kommenden Umstände.
Nun ist mir in der Presse wohl entgegengehalten worden, es kämen doch gewiß Fälle vor, in denen der Justiz⸗Minister mit der Allerhöchsten Entscheidung nicht einverstanden sei, und wenn er sie nicht billige, dann müsse er sich dagegen wehren, seine Gegenzeichnung ablehnen, Seiner Majestät gegenüber remonstrieren. — Ja, meine Herren, der Abg. Munckel nimmt mir ja das Wort aus dem Munde: nur dann, wenn er die Begnadigung nicht vertreten kann. Die Fälle sind ja denkbar. Mir ist in meiner Praxis kein solcher Fall vorgekommen, wo ich mich außer stande gefühlt hätte, die Verantwortung für einen Allerhöchsten Gnadenerlaß zu übernehmen. Daß in Fällen der vorausgesetzten Art für den Minister die größte Zurückhaltung geboten ist, werden Sie mir zugeben. Sonst könnte leicht der Schein entstehen, als wolle der verantwortliche Minister sich an die Stelle des Monarchen setzen, dem allein das Begnadigungsrecht zusteht. Es müössen ganz eklatante Fälle sein es müßte sich um eine ernstliche Gefährdung öffentlicher Interessen handeln, wenn der Minister sich veranlaßt sehen sollte, gegen einen von Allerhöchster Stelle befohlenen Gnadenakt vorstellig zu werden. Wie gesagt, mir ist ein derartiger Fall nicht vorgekommen und deshalb habe ich für alle Fälle, die hier zur Sprache gekommen sind, die Verantwortung übernommen und übernehme sie auch jetzt. Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Der Herr Justiz⸗Minister hat eben, ich glaube, in schlagender Weise, gewisse Mythen berichtigt und beseitigt, welche in der Presse und, wie sich gezeigt hat, auch hier zum Ausdruck kommen und vielfach geglaubt werden. Ich benutze die gute Gelegen⸗ heit, um eine andere Mythe, die sich nicht gegen den Juͤstiz⸗Minister, sondern gegen den Finanz⸗Minister richtet, in gleicher Weise etwas zu beleuchten.
In freisinnigen Blättern, zu deren Organe sich hier leider der Herr Abg. Munckel gemacht hat, wird seit längerer Zeit die Be⸗ hauptung aufgestellt, daß gerade die Justizverwaltung das Stief⸗ kind der Finanzverwaltung sei (sehr richtig! links), daß gewissermaßen eine Art Abneigung gegen die Justiz, jedenfalls eine Begünstigung der Verwaltung beim Finanz⸗Minister vorhanden sei. Ich behaupte: eine solche Behauptung kann überhaupt nur ver⸗ treten und aufstellen, wer die gesammten Finanzverhältnisse auf das genaueste kennt und im stande ist, wirklich zu vergleichen, wie die Staatsmittel unter die einzelnen Ressorts zur Vertheilung kommen müssen nach Maßgabe des größeren oder geringeren Bedürfnisses und des größeren oder geringeren Staatsinteresses. Aber ich möchte doch einige Thatsachen mittheilen, aus denen man ersehen wird, wie völlig unbegründet diese Behauptung ist.
Meine Herren, in den Jahren 1880 bis 1890 sind die richterlichen Beamtenstellen um 148 vermehrt und in den Jahren 1890 bis 1898 um 486. (Hört! hört!) Darin liegen die kargen Jahre, wo alle Ressorts sich Einschränkungen gefallen lassen mußten. Wie kann nun
auffallend sei
aber ganz harmlos war — es war ein als Feriendezernent fungie⸗
Weise die Vermehrung der Richterstellen abgelehnt habe! Gegentheil, in keinem Ressort sind die etatsmäßigen Stellen in einer so starken Weise selbst während der Desizitjahre vermehrt worden wie in dem Ressort der Justiz. Ich bitte Herrn Abg. Munckel, das demnächst zu widerlegen.
Aber auch auf anderen Gebieten! Ich habe immer anerkannt, daß namentlich ein dringendes Bedürfniß sei für die Verbesserung unserer Justizgebäude, und daß das Extraordinarium in dieser Be⸗ ziehung möglichst hoch gestellt werden müsse. Wir haben das Extraordinarium in den letzten Jahren sehr bedeutend vermehrt, und nur zufällige Umstände, namentlich nicht genügend vorbereitete Baupläne haben es verhindert, auch in diesem Etat es in der früher bereits stattgefundenen Weise geschehen ist. Wir haben auch, was die Justizbeamten betrifft, nament⸗ lich die Subalternbeamten, für dies Ressort mehr gethan, als für irgend ein anderes Ressort. Allein die Einführung des Dienstalterz⸗ Zulagensystems hat bei der Justiz eine Mehrausgabe über den Durch⸗ schnitt der übrigen Ressorts von 1 199 000 ℳ herbeigeführt. (Hört! hört!) Die Vereinigung der Assistenten mit den Sekretären, die wir vor zwei Jahren vorgenommen haben, hat in der Justiz allein 600 000 ℳ gekostet, obwohl die Schätzung für die ganze Monarchie und für alle Ressorts nur auf 500 000 gegangen war. Alse gerade die Justiz hat von dieser finanziellen Maßnahme den Haupt⸗ vortheil gehabt.
Meine Herren, es ist überhaupt nicht richtig, daß gerade unsere preußische Justizverwaltung so karg behandelt wurde, namentlich im Vergleich mit den übrigen deutschen Staaten. Der Mehrzuschuß über die Einnahmen, den die Justizverwaltung verursacht, alles ge⸗ rechnet einschließlich der Pensionen und Gehalte, beträgt im Jahr 1895/96 über 61 Millionen; wir sind in dieser Beziehung meistens über, in der Regel aber jedenfalls nicht niedriger als die Justiz⸗ verwaltungen in Deutschland. Es ist also gar kein Grund vor⸗ handen, in dieser Beziehung besondere Klage zu erheben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Justizverwaltung solche Klage erhebt. Das sind die Stimmen einzelner wenig unterrichteter Personen, die in der Presse zur Sprache kommten. (Sehr richtig!) Es ist sehr erfreulich, und ich danke dem Herm Abg. Munckel, daß er sie hier wiederholt hat, da ich so Gelegenhei habe, vor dem Lande ihre Haltlosigkeit darzuthun. (Bravo!)
Auf die Frage der Erhöhung der Richtergehalte im Vergleich mit denen der Verwaltungsbeamten gehe ich zur Zeit nicht ein; is hoffe, auch hier Herrn Munckel zu überzeugen, daß bei dieser Er⸗ höhung und ihrer Bemessung von einer Ungunst gegen den Richter⸗ stand nicht im allerentferntesten die Rede ist. (Bravol rechts.)
Abg. von Eynern (nl.) erinnert an seine vorjährige Be⸗ schwerde über die Bevorzugung der Katboliken in den höheren Be⸗ amten⸗ und Richterstellen; erfreulicher Weise scheine seine damalige Klage auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein.
Abg. Willebrand (Zentr.) erwidert, daß die Katholiken nichts Anderes als Parität verlangen, und dankt dem Minister für die Aufbesserung der Kanzleigehilfen, wünscht aber noch eine weitere Auf⸗ besserung derselben, da ihr Einkommen noch unter dem Durchschnitts⸗ gehalt der Gerichtsriener bleibe.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ueber die Verhältnisse der Kanzleigehilfen lieger dem Hause verschiedene Petitionen vor, die jedenfalls in nicht ferner Zeit hier zur Verhandlung kommen werden. Dabei werden alle die von dem Abg. Willebrand angeregten Fragen zur Erörterung gelangen. Ich glaube deshalb heute mich des Eingehens auf diese Angelegenheit enthalten zu dürfen und möchte nur einer Ausführung entgegentreten, damit sich nicht mißverständliche Auffassungen hier festsetzen.
Wenn ich den Herrn Abg. Willebrand richtig verstanden habe, hat er in einer Vergleichung zwischen dem Durchschnittseinkommen der Kanzleigehilfen und dem der Gerichtsdiener das Durchschnittseinkommen der Gerichtsdiener auf über 1600 oder 1700 ℳ angegeben (Zuruf: 1600 ℳ!) einschließlich des Wohnungsgeldzuschusses. Damit wird Herr Willebrand sich in einem Irrthum befunden haben, denn das Durchschnittsgehalt der Gerichtsdiener beträgt nur 1200 ℳ — fr steigen von 900 ℳ bis 1500 ℳ — und der Wohnungsgeldzuschet 131 ℳ (Zuruf: Höchstgehalt.) Also Höchstgehalt. Ich habe de Sache vom Durchschnittsgehalt verstanden und da würde ein Irrthen vorliegen.
Abg. Simon von Zastrow k(kons.) lehnt es namens sern Partei ab, sich auf eine Diskussion über das Begnadigungsrecht der Krone einzulassen, da dies ganz allein Sache der Krone sei. Aller⸗ dings habe der Minister in seiner großen Leutseligkeit sich auf die einzelnen Fälle eingelassen und sogar erklärt, daß er die Verantwortung dafür übernehme. Er habe über die Fälle gesprochen, um nicht eine Mißstimmung aufkommen zu lassen. Er sei in die Bresche gesprungen und babe sich preisgegeben, aber die konservative Partei halte an dem Prinzip fest, sich auf die einzelnen Begnadigungsfälle nicht einzulassen. Nach von Rönne habe der Minister keine Ver⸗ antwortung für die Ausübung des Begnadigungsrechts.
Abg. Reichardt (nl.) meint im Gegentheil, daß der Minister das Prinzip gewahrt habe und daß dessen Ausführungen gerade dankens⸗ werth gewesen seien, weil sie in weiten Kreisen eine falsche Auf⸗ fassung der Thatsachen beseitigten. Redner verwendet sich ferner gle falls für die Aufbesserung der Kanzleigehilfen und bittet darum, daß Magdeburg endlich ein neues Gerichtsgebäude erhalte.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Den Schluß der Frage glaube ich ohne weiteres bejahen in können. Magdeburg wird in absehbarer Zeit ein neues Justizgebäude bekommen (Heiterkeit); wann aber der Zeitpunkt eintreten wird, das zu sagen bin ich außer stande. Die Sache liegt bei den Bau⸗ behörden; die Pläne werden ausgearbeitet und, soviel ich unter⸗ richtet bin — genau kenne ich die gegenwärtige Sachlagt nicht —, ist eine Verzögerung dadurch eingetreten, daß Ver⸗ handlungen sowohl mit der Stadt, wie mit der Eisenbahn⸗ verwaltung wegen der Abgrenzung des Platzes und des Straßen⸗ alignements stattfinden, die noch nicht zum endgültigen Abschluß gelangt sind. Ich will zugeben, daß die Vorbereitung unserer staat⸗ lichen Bauten zeitraubend und vielleicht einer Vereinfachung bedürftis und fähig ist. Soweit ich in der Lage bin, auf eine solche Ver⸗ einfachung hinzuwirken, bin ich dazu sehr gern bereit, und ich würde mich freuen, wenn das dem Bau in der Stadt Magdeburg noch in gute käme.
Abg. Eckels (nl.) wünscht, daß die Revision der Zivilprozeß⸗ ordnung sich nicht allein auf die Punkte beschränke, welche mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Einklang zu bringen seien, son auch einige andere revisionsbedürftige Punkte umfassen möge.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Die im Reichs⸗Justizamt in der Vorbereitung
jemand behaupten, daß die Finanzverwaltung in einer übermäßigen
begriffene Novelle zur Zivilprozeßordnuns hat zunächst diekenigen
Aenderungen zum Gegenstande, die durch die Einführung des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs geboten sind. Wie weit die Vorlage im Augenblick gedieben ist, kann ich mit Bestimmtheit nicht sagen; nur das Eine weiß ich, daß sie unter keinen Umständen dem gegenwärtig versam⸗ melten Reichstage vorgelegt werden wird, sondern daß die Vorlage allerfrühestens in der nächsten Session erfolgt. An und für sich würde ich es für durchaus wünschenswerth halten, wenn diese Novelle sich nicht beschränkte auf die Punkte, die ich vorher als nothwendig bezeichnet habe; es liegt aber eine Schwierigkeit in der Sache, das ist die, daß die Novelle in dem eben von mir erwähnten Umfange bis zum 1. Januar 1900 verabschiedet sein muß, weil anderenfalls auch das Bürgerliche Gesetzbuch nicht in Kraft treten kann. Wenn man aun diese Novelle mit anderen streitigen Punkten belasten wollte, so könnte die Gefahr entstehen, daß der Abschluß nicht rechtzeitig erreicht würde. Es ist also eine taktische Frage, in welchem Umfange man noch andere Fragen aus der ganz gewiß reformbedürftigen Zivil⸗ prozeßordnung in diese Vorlage mit hineinziehen kann oder nicht. Wenn an die Erwägung der Frage im einzelnen herangetreten wird, so werden hierbei zweifellos auch die von dem Herrn Abg. Eckels hervorgehobenen Punkte eine gebührende Berücksichtigung finden.
Abg. Kirsch (Zentr.) bemerkt, daß es sich hier k ineswegs um eine Verdunkelung des Kronrechts der Begnadigung handle; der Minister habe wohl daran gethan, die Fälle zu besprechen, und habe so gerade im Falle Lorenz die falschen Auffassungen widerlegt. Daß Magistrate, Bürgerschaft ꝛc. Begnadigungsgesuche einreichen, sei ihm Redner) allerdings verwunderlich. Dem Finanzminister gegenüber müsse er sagen, daß die Vermehrung der Richterstellen lediglich auf die dira necessitas zurückzuführen sei, weil die Geschäfte sonst nicht hätten erledigt werden können.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Ich will nur die thatsächliche Frage des Herrn Abg. Kirsch be⸗ antworten. Selbstverständlich ist die Regel die, daß Gnadengesuche von den Verurtheilten unmittelbar eingehen. Der Fall ist aber gar⸗ nicht selten, daß sie von anderer Seite eingereicht werden, sei es von den Angehörigen, sei es von seiten der Geschworenen, die bei der Sache mitgewirkt haben, sei es von anderen Personen, die sich für die Be⸗ gnadigung interessieren. Und was die Unterstützung durch Gemeinde⸗ behörden, Stadtverordnete ꝛc. angeht, so ist die Regel die, daß solche Vorstellungen dem von dem Verurtheilten eingereichten Begnadigungs⸗ gesuch beigefügt werden; es kommt aber auch vor, daß sie ohne Mit⸗ wirkung des Verurtheilten an den Justiz⸗Minister gelangen.
Um 4 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag, 11 Uhr, vertagt.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die Deutsche Landwirthschafts⸗Gesellschaft eröffnete gestern ihre Wintertagung mit Ausschußsitzungen, deren Mehr⸗ zahl sich mit Angelegenheiten der Thierzucht beschäftigte. In allen diesen Sitzungen wurde eine erste Lesung des Programms der nächst⸗ jährigen Drerdener Ausstellung vorgenommen. Ferner wurde über Leistungsprüfungen für Pferde und Rinder verhandelt und in Bezug auf letztere der Beschluß gefaßt, einen Brems⸗Apparat zur Messung der Zugkraft herstellen zu lassen. Eine lebhafte Verhandlung der Pferdezucht⸗Sachperständigen beschäftigte sich mit der Anerkennung von Züchtervereinigungen seitens der Deutschen Landwirthschafts⸗Gesellschaft; desgleichen mit Be⸗ rathungen über das Preisrichten auf der diesjährigen Hamburger und der nächstjährigen Dresdener Ausstellung. Erwähnenswerth ist noch, daß auf Antrag der Deutschen Landwirthschafts⸗Gesellschaft im Inter⸗ esse der deutschen Pferdezucht demnächst die sämmtlichen preußischen Landbeschäler in Zahl von 2300 einer genauen Körpermessung und Wägung unterzogen werden sollen. — Ein anderer Ausschuß besprach die Ausführung des für den nächsten Sommer beabsichtigten Wett⸗ bewerbes von mit mechanischer Kraft betriebenen Pflügen. — Die auf Antrag der Deutschen Landwirthschafts⸗Gesellschaft kürzlich gewährte theilweise Ermäßigung der Eisenbahntarife für Torfstreu und Torfmull, sowie die näheren Bedingungen, unter denen die um⸗ fassenden, über ganz Deutschland sich erstreckenden Kalkdüngungs⸗ versuche in die Wege zu leiten sind, wurden im Ausschuß der Dünger⸗ (Kainit)⸗Abtheilung besprochen. — In der Sitzung des Sonder⸗ ausschusses für Buchführung wurden die im Verlauf der bisherigen Thätigkeit der Buchstelle weiter als nothwendig befundenen Formulare vorgelegt und durchberathen, sodann die Ausstellungsgegenstände für
mburg ausgewählt und verschiedene Fragen bezüglich des Ein⸗ ommensnachweises behandelt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregelll.
Belgien.
Die Commission sanitaire de l'Escaut hat für Herkünfte aus pestverseuchten Ländern eine an der Sanitätsstation in der Schelde (am Doel) vorzunehmende sanitätspoltzeiliche Behandlung angeordnet. Bezüglich der Ein⸗ und Durchfuhr von Waaren gelten folgende Bestimmungen. 1 8
A. Waaren, deren Ein⸗ und Durchfuhr verboten ist:
1) Leder, roh, gesalzen oder gelaugt, frische Häute, frische Thier⸗ abfälle, Klauen und Hufe. (Es werden jedoch zum Gebrauch zuge⸗ lassen die rohen Felle, wenn sie gesalzen und zugleich mit Arsenik be⸗ handelt sind.) “
2) Leibwäsche, alte und abgetragene Kleider (Bekleidungsgegen⸗ 18 für den täglichen Gebrauch) und gebrauchtes und ungebrauchtes
ettzeug. 1
3) Alte und neue Teppiche, alte und neue Wollsachen, Seiden⸗ waaren.
4) Pfauenfedern und alle kleinen Gegenstände, welche einzeln mit⸗ geführt werden und den Keim der Pest weitertragen können. .
5) Fläschchen mit Liqueur und Parfümerien, welche einzeln mit⸗ geführt werden. “ 1
6) Alle Sorten von Lumpen und Hadern, die nicht in mechanisch komprimierten und mit eisernen Reifen versehenen Ballen zur Ver⸗ sendung kommen. “
7) Muster von roher Wolle, Baumwolle und Jute, die nicht komprimiert und mit Reifen versehen sind.
Die unter Nr. 2, 3, 4, 6 und 7 aufzeführten Waaren können nach Desinfizierung auf der Sanitätsstation in Doel frei eingeführt worden.
B. Waaren, die nur zur Durchfuhr zugelassen werden:
1) Rohe Wolle, welche in mechanisch komprimierten und mit eisernen Reifen versehenen Ballen versandt wird.
2) Alle Sorten von Lumpen und Hadern, die in komprimierten und mit Reifen versehenen Ballen versandt werden.
Die Sanitätspolizei kann jedoch anordnen, daß die Ballen vor der Ausladung an der Oberfläche mit einer desinfizierenden Lösung gewaschen werden.
Türkei.
Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel ist die gegen indische und persische Provenienzen an⸗ Freen 10 tägige Quarantäne auch für Bassra auf 20 bezw. 4 Tage erhöht worden. (Vgl. „R.⸗Anz.“ Nr. 293 vom 10. und Nr. 307 vom 28. Dezember v. F, sowie Nr. 29 vom 3. d. M.)
Rumänien. b Die rumänische Regierung hat seit dem 4. d. M. die Einfuhr von schmutzigem Makulaturpapier, von alten (gelesenen) Zeitungen, sowie von jeder Art schmutzigen, als Makulatur eingeführten Druck⸗ sachen nach Rumänien verboten. Britisch⸗Ostafrika. 1 Die von Indien kommenden Dampfer unterliegen in den Häfen von Lamu und Mombassa einer ärztlichen Untersuchung und werden, falls ein Pestfall an Bord vorgekommen ist, an dem Verkehr mit dem Lande gehindert. 1 Siam. 8 Die siamesische Regierung hat für Herkünfte aus Bombay eine ärztliche Untersuchung angeordnet.
London, 15. Februar. Das „Reuter’sche Bureau“ verbreitet eine Meldung aus Kapstadt, derzufolge Professor Dr. Koch ein Verfahren entdeckt habe, nach welchem Rindvieh mittels einer Mischung, die aus Serum und dem Blut rinderpestkranker Thiere besteht, gegen die Rinderpest immun zu machen sei. Die Immunität trete innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ein. Professor Koch sei jetzt bemüht, diesen Zeitraum abzukürzen. Er soll die Ueberzeugung ausgesprochen haben, daß die Rinderpest mittels des von ihm gefundenen Verfahrens schnell und leicht aus der Welt geschafft werden könne.
Venedig, 15. Februar. (W. T. B.) Die Vertreter des Deutschen Reichs bei der internationalen Pest⸗Konferenz sind heute Nachmittag gegen 3 Uhr hier eingetroffen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 1 ALn der Ruhr sind am 15. d. M. gestellt 13 333, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 15. d. M. gestellt 4892, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
8 Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht Berlin standen am 13. und 15. Februar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Britzer⸗ straße 23 und Kottbuser Ufer 46, dem Lehrer Wilhelm Sielaff gehörig; Nutzungswerth 12 070 ℳ; Ersteherin wurde Frau Marie Tieseler zu Rummelsburg, Kantstr. 37, für das Meistgebot von 196 000 ℳ — Landsberger Allee, dem Maurermeister G. Koethe gehörig; Fläche 8,98 a; Meistbietende blieb die Terraingesell⸗ schaft Petersburgerstraße, G m. b, ltg. Potsdamerstr. 121, mit dem Gebot von 182 000 ℳ — Lübeckerstraße 28, dem Heil⸗ ehilfen und Bandagisten G. A. Voigt gehörig; Fläche 8,11 a; Nutzungswerth 11 900 ℳ; Meistbietende blieb Frau Luise Nürn⸗ berg, Wilhelmstraße 3 b, mit dem Gebot von 172 100 ℳ — Holzmarktstraße 37a., dem Gatsbesitzer W. Wobig gehörig; Nutzungswerth 15 430 ℳ; mit dem Gebot von 231 000 ℳ wurde die Deutsche Grundschuldbank, Dorotheenstraße 95, Ersteherin.
— Der Aufsichtsrath der Aktiengesellschaft Erste Deutsche Fein⸗Jute⸗Garn⸗Spinnerei hat beschlossen, der Generalversamm⸗ lung nach reichlichen Abschreibungen und Ueberweisung von 36 000 ℳ in den Svezial⸗Reservefonds die Vertheilung einer Dividende von 8 %, (gegen 7 % im Vorjahre) vorzuschlagen. 8
— In der am Sonnabend stattgehabten Sitzung des Aufsichts⸗ raths der Königsberger Vereinsbank wurde beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 5 ½ % (gegen 5 % im Vorjahre) vorzuschlagen. .
— Der Aufsichtsrath der Schlesischen Dampfer⸗Compagnie beschloß, bei reichlichen Abschreibungen 5 % Dividende für 1896 vor⸗ zuschlagen; im Vorjahre wurde keine Dividende vertheilt.
— Am 13. d. M. hat eine Sitzung des Aufsichtsraths der Saganer Woll⸗Spinnerei und Weberei stattgefunden, in welcher die Bilanz der Gesellschaft für 1896 vorgelegt wurde. Es wurde beschlossen, der im März d. J. einzuberufenden Generalver⸗ sammlung der Aktionäre die Vertheilung einer Dividende von 7 ½ %, gegen 8 % im Vorjahre vorzuschlagen.
— Der Aufsichtsratmh des Steinsalzbergwerks Inowraz⸗ law Akt.⸗Ges. hat beschlossen, der Generalversammlung die Ver⸗ theilung einer Dividende von 16 ℳ pro Aktie, gleich 4 % auf die abgestempelten, bezw. 3 1 % auf die nicht abgestempelten Aktien, neben den üblichen Abschreibungen vorzuschlagen. 3
— Der Aufsichtsrath der Ostfriesischen Bank zu Leer beschloß, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 7 ½ %, wie im Vorjahre, vorzuschlagen.
— Der Aufsichtsrath des Gersdorfer Steinkohlenbau⸗ Vereins hat beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 18 % auf die Prioritäts⸗Aktien Serie I, 16 ½ % auf die Pöeioritäts⸗Aktien Serie II und ,6 ½ % auf die Stamm⸗Aktien für das Jahr 1896 in Vorschlag zu bringen. . 1
— Die Direktion der Bergbau⸗Aktiengesellschaft Massen berichtet, daß das Gewinn⸗Resultat des Geschäftsjahres 1896 um 123 551 ℳ höher war als im Vorjahr. Der Rohgewinn einschließlich des Vortrages aus dem Vorjahre beträgt 308 293 ℳ (i. V. 191 576 ℳ), von welchen zunächst 125 000 ℳ zu Abschreibungen Verwendung finden, sodaß 183 293 ℳ zu vertheilen bleiben. on diesen werden 9099 ℳ dem Reservefonds zugeführt, 10 499 ℳ als Tantibèmen gezahlt und 3695 ℳ auf neue Rechnung vorgetragen. Als Dividende werden 4 % (i. V. 2 %) gezahlt. 1“]
— Der Aufsichtsrath der Hannoverschen Bank hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Vertheilung einer Dividende von 5,8 % für das Geschäftsjahr 1896 vorzuschlagen.
— In der gestrigen Aufsichtsrgthssisung der Leipziger Bank wurde beschlossen, der auf den 23. März d. J. einzuberufenden Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 9 % für das Betriebsjahr 1896 (gegen 7 ½ % im Vorjahre) in Vorschlag zu bringen.
Stettin, 15. Februar. (W. T. B.) Nach Privatermittelungen wurde im freien Verkehr notiert: Weizen loko 165,00, Roggen loko 121,50, Hafer loko 128 —132. Rüböl Februar 55,00, Spiritus loko 37,00. 1“ 8
Breslau, 15. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Schl. 3 ½ % L.⸗Pfebr. Litt. A. 100,40, Breslauer Diskontobank 117,75, Bres⸗ lauer Wechslerbank 104,00, Kreditaktien 224,25 ult., Schles. Bankverein 127,75, Bresl. Spritfbr. 133,00, Donnersmarck 149,25, Kattowitzer 159,10, Oberschl. Eis. 93,00, Caro Hegenscheidt Akt. 124,85, Oberschl. P. Z. 135 00, Opp. Zement 148,50, Giesel Zem. 131,00, L2. Ind. Kramsta 142,50, Schles. Zement 188,25, Schl. Zinkh.⸗A. 203,00, Laurahütte 158,40, Bresl. Oelfbr. 105,50.
— Produktenmarkt. Spiritus per 100 1 100 % .50 ℳ Verbrauchsabgaben pr. Februar 55,30 Gd., do. do. 70 ℳ Verbrauchs⸗ abgaben pr. Februar 35,80 bez. u. Gd.
Magdeburg, 15. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl 88 % Rendement 9,70 — 9,85. Nachprodukte exklusive 75 % Rendement 7,35 — 7,85. Ruhig. Brotraffinade 1 23,25. Brotraffinade II 23,00. Gem. Raffinade mit Faß 23,00 — 23,75. Gem. Melis I mit Faß 22,25. Ruhig. Robzucker I. Produkt Transito fr. a. B. Hamburg pr.
ebruar 9,10 Gd., 9,15 Br., pr. März 9,12 ½ Gd., 9,15 Br., pr. ril 9,17 ½ Gd., 9,20 Br., pr. Mai 9,25 Gd., 9,27 ⅛ Br., pr. Juli 9,40 Gd., 9,45 Br. Ruhig.
Frankfurt a. M., 15. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Lond. Wechs. 20,415, Pariser do. 80,016, Wiener do. 169,90, 3 0% Reichs⸗A. 97,70, Unif. Egypter 105,10, Italiener 88,00, 3 % port. Anl. 24,10, 5 % amort. Rum. 99,90, 4 % russ. Kons. 102,50, 4 % Russ. 1894 66,20, 4 % Spanier —,—, Mainzer 118,90, Mittel⸗ meerb. 93,10, Darmstädter 154,00, Diskonto⸗Kommandit 201,60, Dresdner Bank 154,70, Mitteld. Kredit 117,00, Oesterr. Kreditakt. 301 ½, Oest.⸗Ung. Bank 805,00, Reichsbank 157,10, Laurahütte 160,00,
Westeregeln 171,00, Höchster Farbwerke 430,00, Privatdisko t 3 ⅛
Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditaktien 307, Gotthardbahn 165,50, Diskonto⸗Komm. 205,50, Laurahütte 162,50, Portugiesen —,—, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Nordost⸗ bahn 131,30, Italienische Méridionaux 126,00, Mexikaner 93,90, Italiener 88,60. 1 Köln, 15. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. In Weizen, Roggen, Hafer kein Handel. Rüböl loko 60,00, per Mai 58,70. Dresden, 15. Februar. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 97,25, 3 ½ % do. Staatsanl. 101,60, Dresdn. Stadtanl. v. 93 102,25, Allg. deutsche Kredit —,—, Dresd. Kreditanstalt 134,50, Dresdner Bank 155,00, Leipziger Bank —,—, Sächs. Bank 122,75, Dresd. Straßen⸗ bahn 199,50, Sächs.⸗Böhm. Dampfschifffahrts⸗Ges. 232,50, Dresdn. Baugesellsch. 197,00, Bergmann Elektr.⸗A. 250,75, Gußstahlkugelfabr. 388,00, Elektrizitätswerk 178,00, Germania, Schwalbe 157,00. Leipzig, 14. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) 3 % Sächsische Rente 97,25, 3 ½ % do. Anleihe 103,70, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 106,00, Mansfelder Kuxe 990,00, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 210,00, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 117,75, Leipziger Bankaktien 180,00, Leipziger Hypothekenbank Sächsische Bankaktien 123,00, Sächsische Boden⸗Kreditanstalt 120,00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 168,50, Leipziger Kammgarn⸗ spinnerei⸗Aktien —,—, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 179,75, Wernhausener Kammgarnspinnerei —,—, Altenburger Aktien⸗ brauerei 240,00, Zuckerraffinerie Halle⸗Aktien 111,00, Große Leipziger Straßenbahn 212,50, Leipziger Elektrische Straßenbahn 159,00, Thüringische Gasgesellschafts⸗Aktien 201,00, Deutsche Spitzenfabrik Leipziger Elektrizitätswerke 134,50. Böhmische Nordbahn⸗ en —,—. Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 3,12 ½ ℳ, pr. März 3,12 ½ — 3,15 ℳ, pr. April 3,15 ℳ, pr. Mal 3,15 ℳ, pr. Juni 3,15 ℳ, pr. Juli 3,15 ℳ, pr. August 3,15 ℳ, pr. September 3,17 ½ ℳ, pr. Oktober 3,17 ½ ℳ, pr. No⸗ vember 3,20 ℳ, pr. Dezember 3,20 ℳ, pr. Januar 3,20 ℳ Umsatz 10 000. Ruhig.
Mannheim, 15. Februar. (W. T. B.) Der „N. Bad. Ldztg.“ zufolge hat die heutige außerordentliche Generalversammlung der Mannheimer Produktenbörse mit 41 gegen 38 Stimmen nach längerer Berathung die Auflösung der Produktenbörse beschlossen. Die Verbindlichkeit dieses Beschlusses wird von der Minderheit in Anbetracht der mangelnden Zweidrittel⸗Mehrheit bestritten. Die hiesige Handelskammer wird über diese Streitfrage entscheiden.
Bremen, 15. Februar. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petrolcum⸗ Börse.) Matt. Loko 5,80 Br. Am 13. Februar d. J. war Petroleum loko ruhig, 5,80 Br. Schmalz. Fester. Wilcox 21 ½ ₰, Armour shield 21 ½ ₰, Cudahy 22 ½ ₰, Choice Grocery 22 8 ₰, White label 22 ½ ₰. Speck. Ruhig. Short clear middl. loco 21 ½ ₰. Reis ruhig. Kaffee flau. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 36 ¾ ₰.
Kurse des Effekten⸗Makler⸗Vereins. 5 % Nord⸗ deutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Aktien 165 Br, LAoyd⸗Aktien 110 Br., Bremer Wollkämmerei
Hamburg, 15. Februar. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Hamb. Kommerzb. 129,50, Bras. Bk. f. D. 167,25, Lübeck⸗Büch. 157,50, A.⸗C. Guano W. 80,00, Privatdiskont 2 ⅛½, Hamb. Packetf. 128,00, Nordd. Lloyd —,—, Trust Dynam. 181,00, 3 % H. Staatsanl. 96,40, 3 ½ % do. Staatsr. 105,30, Vereinsbank 155,00, 3 ½ % Pfand⸗ briefe der finländischen Vereinsbank 99,00, Hamburger Wechsler⸗ bank 134,00. Gold in Barren pr Kilogr. 2789 Br., 2785 Gd. Silber in Barren pr. Kilogr. 87,85 Br., 87,35 Gd. ETe“ London lang 3 Monat 20,30 ½ Br., 20,26 ½ Gd., 20,29 ½¼ bez., London kurz 20,42 ½ Br., 20,38 ½ Gd., 20,41 bez., London Sicht 20,43 ½ Br., 20,39 ½ Gd., 20,42 ½ bez., Amsterdam 3 Monat 167,70 Br., 167,30 Gd., 167,60 bez., Wien Sicht 168,10 Br., 167,80 Gd., 168,10 bez., Paris Sicht 81,15 Br., 80,95 Gd., 81,08 bez., St. Petersburg 3 Monat 213,50 Br., 213,00 Gd., 213,25 bez., New⸗York Sicht 4,20 Br., 4,17 Gd., 4,19 bez., do. 60 Tage Sicht 4,17 ¼ Br., 4,14 ¼ Gd., 4,16 ¼ bez. 1
— Getreidemarkt. Weizen loko still, holsteinischer loko 166 — 170. Roggen loko still, mecklenburger loko 123—130, russischer loko matt, 86—88. Mais 83 8½. Hafer still, Gerste still. Rüböl ruhig, loko 57 Br. Sviritus (unverzollt) fest, pr. Februar⸗März 19 ¼ Br., pr. April⸗Mai 19 Br., pr. Mai⸗ Juni 19 ½ Br., pr. September Oktober —, Kaffee ruhig, Umsatz 1500 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loko 5,70 Br.
— Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. März 48 ½, pr. Mai 49 ¼, pr. September 50 ¼, pr. Dezember 50 ⁄. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Roh⸗ zucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Februar 9,07 ½, pr. März 9,10, pr. April 9,17 ½, pr. Mai 9,25, pr. August 9,47 ½, pr. Oktober 9,42 ½. Ruhig.
Wien, 15. Februar. (W. T. B.) (Schluß ⸗Kurse.) Oefterr. 4 ⅛6 % Papierrente 100,40, Oesterr. Silberrente 100,70, Oesterr. Goldrente 122,75, Oesterr. Kronenrente 100,10, Ungar. Goldrente 121,50, do. Kron.⸗A. 98,75, Oesterr. 60r. Loose 142,50, Länderbank 231,50, Oesterr. Kredit 357,75, Unionbank 280,00, Ungar. Kreditb. 390,00, Wiener Bankverein 249,00, Wiener Nordbahn —,—, Buschtiehrader 538,00, Elbethalbahn 262,90, Ferd. Nordb. 3390, Oest. Staatsbahn 339,00, Lemb. Czern. 286,00, Lombarden 84,50, Nord⸗ westbahn 260,00, Pardubitzer —,—, Alp.⸗Montan 79,50, Amsterdam 99,35, Deutsche Plätze 58,87 ½, Londoner Wechsel 120,25, Pariser Wechsel 47,75, Napoleons 9,55, Marknoten 58,87 ½, Russ. Banknoten 1,27, Brüxer 258. 1 5
— Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 8,01 Gd., 8,02 Br., pr. Mai⸗Juni 7,92 Gd., 7,93 Br., pr. Herbst — Gd., — Br. Roggen pr. Frühjahr 6,85 Gd., 6,87 Br., do. pr. Mai⸗Juni 6,82 Gd., 6,84 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 417 Gd., 4,18 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,44 Gd., 6,46 Br. .
— 16. Februar. (W. T. B.) Fest. Ungar. Kredit⸗Aktien 395,50, Oesterreichische Kredit⸗Aktien 363,25, Franzosen 346,00, Lombarden 86,00, Elbethalbahn 267,00, Oesterreichische Papierrente 101,35, 4 % Ungarische Goldrente 122, Oesterreichische Kronen⸗Anleihe 101,25, Ungar. Kronen⸗Anleihe 99,40, Marknoten 58,76, Bankverein 255,00, Länderbank 238,00, Buschtierader Litt. B.⸗Aktien 545,00, Türkische Loose 47,00, Brüxer —,—.
Pest, 15. Februar. (W. T. B.) Produktenmarkt. loko matt, pr. Frühjahr 7,72 Gd., 7,74 Br., pr.
7,70 Gd., 7,72 Br., pr. Herbst 7,34 Gd., 7,35 Br. Frühjahr 6,45 Gd., 6,47 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,06 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 3,81 Gd., 3,83 Br. pr. August⸗September 10,90 Gd., 11,00 Br.
London, 15. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) En Kons. 112 7⁄16, Preuß. 4 % Kons. —, Ital. 50 % Rente 8 89 er Russ. 2. S. 102 ½, Konvert. Türk. 18 ½, 4 % Spanier 61 ⅛, Egypt. 100 ½, 4 % unif do. 104 ½, 44 % Trib.⸗Anl. 94 ½, 6 % kons. Mex. 94 ½, Neue 93er Mex. 93 ¾, Ottomanbank 10 ½, De Beers neue 27 ⅞, Rio Tinto 26 ¼, 3 ½ % Rupees 62 ⅛, 6 % fund. Arg. A. 79, 5 % Arg. Goldanl. 79, 4 ½ % duß. do. 52, 3 % Reichs⸗Anl. 97½¼, Brasil. 89 er Anl. 66 ¼, Platzdiskont 2, Silber 2911/16, 5 % Chinesen 100 ½¼, Anatolier 86 ¼.
In die Bank flossen 8000 Pfd. Sterl.
— Getreidemarkt. (Schluß.) Markt gemischter amerikanischer Mais fest.
— An der Küste 1 Weizenladung angeboten.
— 96 % Javazucker 11 ½ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ⅛ ruhig. — Chile⸗Kupfer 50 ½, pr. 3 Monat 50 ¼.
Liverpool, 15. Februar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B.
ester. Egypter 1⁄16 niedriger. Middl. amerikan. Lieferun en: Fest. ebruar⸗März 34984 Verkäuferpreis, März⸗April 349/64 — 350 %4 do.,,
Roggen per 6,04 Gd., Kohlraps
Mehl flau
träge,
ril⸗Mai 3 %24 Käuferpreis, Mai⸗Juni 3³ ⁄64ꝙ Verkäuferpreis, Inni⸗ Juli 3⁵¹64᷑ — 3⁵2/⁄64 do Juli Auaust 3³²⁄84 do August⸗September
146,50,