1897 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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imn Aussicht genommen nden müssen, so würde Neustadt in erster Linie dabei in Betracht gezogen werden können. Der Titel wird bewilligt. Ferner werden gestrichen: 250 000 für eine Kavallerie⸗ Kaserne in Münster. Die Streichung der für eine Artillerie⸗Kaserne in Darmstadt geforderten ersten Rate von 150 000 beantragt

Abg. Ulrich (Soz.), weil er eine Verlegung der Garnison von Babenhausen nach Darmstadt für nicht zweckentsprechend und nur in den Wünschen der Offiziere liegend halte.

Abg. Gerstenberger (Zentr.) spricht sich ebenfalls für die Streichung aus, wenn man nicht wenigstens die Trainkaserne nach

Beabenhausen verlege.

Abg. Hirschel (Reformp.) äußert sich in ähnlichem Sinne.

Abg. Dr. Osann (nl.): Babenhausen will eine Garnison haben, das L. begreiflich; aber sachliche Gründe können nicht dafür angeführt werden. . Kriegs⸗Minister General⸗Lieutenant von Goßler:

Ich kann nur dringend befürworten, den Beschluß der Budget⸗ kommission aufrecht zu erhalten. Mir sind die Verhältnisse, da ich bis zum vorigen Herbst in Darmstadt Divisions⸗Kommandeur ge⸗ wesen bin, genau bekannt. Ich muß bekennen, daß ich kaum eine andere Garnison gefunden habe, die allen militärischen Anforde⸗ rungen so genügt wie gerade Darmstadt. Wir haben in der Nähe

den großen Uebungsplatz, und infolge dessen die beste Gelegenheit, die Truppen in vorzüglicher Weise auszubilden. Man würde es daher vom militärischen Standpunkt nicht begreifen, einem Truppentheil die

Vorzüge dieser Garnison lediglich aus dem Grunde zu nehmen, um

ihn nach Babenhausen zu verlegen. In Babenhausen, das, meines

Wissens, 1892 geräumt worden ist, lag früher eine Schwadron

Dragoner, deren Verlegung in erster Linie mit Rücksicht auf die an⸗

geführten großen Vorzüge, welche Darmstadt in militärischer Beziehung

Babenhausen gegenüber bietet, erfolgte.

Die Absicht, jetzt Babenhausen wieder zur Garnison zu machen, ist, meines Erachtens, vollständig aussichtslos. Das Dislokationsrecht steht Seiner Majestät dem Kaiser zu, und ich glaube nicht, daß sich

Seeine Majestät bewogen finden könnte, Babenhausen von neuem mit

einer Garnison zu belegen. Schon für Butzbach ist lediglich, weil sich dort ein Schloß befindet, Garnison vorgesehen; soll nun ein solcher

Grund auch noch für Babenhausen ausschlaggebend sein? Ich glaube,

nach derartigen Gesichtspunkten kann und darf man nicht dislozieren. Truppen da wegzunehmen, wo alle Verhältnisse für ihre Belassung

sprechen, um sie nach einem Orte zu verlegen, für den nur ein dort

befindliches Schloß spricht, den Grund kann ich nicht anerkennen.

Ich bitte dringend, es bei den Beschlüssen der Budgetkommission

zu belassen.

Abg. Dr. Lieber (Zentr.) beantragt die Zurückstellung der Position

und ihre nochmalige Prüfung seitens der Militärverwaltung.

Kriegs⸗Minister General⸗Lieutenant von Goßler 8

Meine Herren! Ich kann den Gründen, die der letzte Herr Redner soeben vorgetragen hat, nicht zustimmen. Die Budgetkommission hat das Prinzip, daß wir die großen Uebungsplätze möglichst ausnutzen müffen, in richtiger Erkenntniß der Sachlage durchaus anerkannt. Die

Abtheilung, um die es sich hier handelt, hat s. Z. in Darmstadt

keinen Platz mehr gefunden und ist aus diesem Grunde provisorisch auf dem großen Uebungsplatz bei Darmstadt untergebracht worden, essen Benutzungsfähigkeit für andere Truppen natürlich hierdurch ganz erheblich beschränkt und wodurch auch die angestrebte Entlastung des Landes, dem doch diese Einrichtungen auch zu gute kommen sollen, nicht in dem gewünschten Maße erreicht wird. Also ich meine, die Budgetkommission war sich darüber schlüssig, daß diese Position bewilligt werden sollte, und weil dieselbe der Budgetkommission so dringend erschien, ist von ihr die Trainkaserne für Darmstadt zu⸗ nächst zurückgestellt worden. Ich habe mich auch schließlich hiermit ein⸗ erstanden erklärt, weil ich nach den dargelegten Verhältnissen den Bau der Artilleriekaserne in Darmstadt doch für noch dringlicher halte, als den der Trainkaserne. Nun aber, nachdem diese Abmachung in er Budgetkommission getroffen worden ist, von derselben zurückzutreten nd auch die Artilleriekaserne einfach zu streichen, das halte ich kaum ür zulässig; denn wir können doch unmöglich durch eine derartige

Zurückstellung dieses Baues, ganz abgesehen davon, daß das Dislokations⸗

recht Seiner Majestät, wie ich schon erwähnte, hierbei in Frage kommt, veranlaßt werden sollen, die Abtheilung nach Babenhausen zu verlegen.

Ich habe im übrigen keine Veranlassung, Babenhausen ungünstig

zu beurtheilen, es ist eine ganz nette Landstadt und meines Wissens uch wohlhabend. Aber ich glaube, daß die Spekulation mit dem An⸗ auf des Schlosses, das die Stadt meines Wissens erst vor einiger eit gekauft hat, keine besonders glückliche war. Ich kann nur versichern, daß, so lange ich Divisions⸗Kommandeur in Darmstadt gewesen bin, die Verlegung irgend eines Truppentheils nach Baben⸗ usen niemals in Frage gekommen ist und auch nicht in Frage

Abg. von Podbielski (d. kons.): Es handelt sich nicht um ie Verlegung einer Garnison von Babenhausen nach Darmstadt, sondern um die bessere Unterbringung der auf dem Schießplatz unter⸗ gebrachten Artillerieabtheilung; deshalb wurde die Trainkaserne zurück⸗ gestellt, weil sie nicht dringend ist. Will man ändern, dann muß ie Sache in die Budgetkommission zurückverwiesen werden.

Abg. Dr. Lieber: Diesem Antrage könnte ich zustimmen, wenn der Kriegs⸗Minister nicht erklärt hätte, daß von Babenhausen keine Rede sein könne.

Kriegs⸗Minister General⸗Lieutenant von Goßler:

Ich kann nur noch einmal auf das bestimmteste darauf hin⸗ weisen, daß sich günstigere militärische Verhältnisse als in Darm⸗ stadt so leicht nicht finden lassen, und daß ich es somit nicht würde verantworten können, die Verlegung eines Artillerietruppentheils von dort zu befürworten. Für die Mobilmachung liegt Darm⸗ stadt ausgezeichnet, es befindet sich daselbst ein großes Artilleriedepot, alle Einrichtungen sind für ein volles Artillerie⸗Regiment

setroffen, und nur zwanzig Minuten entfernt liegt der große Exerzier⸗

Ruhegehaltskassen nachgebildet sind, welche sich bereits als eine unvor⸗

nicht auch 8 doch gerade so gut bedürfen müssen?

Rücksicht auf den ziemlich starken Marsch nach Darmstadt, den Uebungsplatz in keiner Weise, wie dieses erforderlich, ausnutzen können, und müßte während der Schießübungen und des Regiments⸗ Exerzierens in oder bei Darmstadt besonders untergebracht werden. Ich möchte also doch glauben, daß vom militärischen Standpunkte aus gar kein Grund vorliegt, um das Fortziehen dieser Abtheilung von Darmstadt irgendwie zu rechtfertigen, und daß, wenn angeführt worden ist, daß das Schloß in Babenhausen, welches übrigens s. Z. geräumt worden ist, weil es zu einer militärischen Benutzung nicht mehr geeignet war, zu diesem Zwecke wieder in Aussicht zu nehmen sei, um eine Artillerie⸗Abtheilung aufzunehmen, dieses für mich nicht ganz verständlich ist. Abg. von Kardorff (Rp.): Der Kriegs⸗Minister hat für dieses Jahr auf die Trainkaserne verzichtet, wenn ihm die Artillerie⸗Kaserne bewilligt wird. Die Verlegung der Artillerie nach Babenhausen ist unmöglich. 8 .

Die Zurückverweisung an die Kommission wird ab⸗ gehmt, der Titel selbst wird mit 119 gegen 92 Stimmen gest 8

Gestrichen werden ferner 400 000 erste Rate für eine Trainkaserne in Darmstadt.

Bei den Ausgaben für den Neubau einer katholischen Garnisonkirche in Straßburg i. E. bemängelt der

Abg. Dr. Schädler (Zentr.), daß in der Nähe der Kirche keine Wohnung und Küster vorhanden sei; man müsse ein Wohnhaus schaffen und zugleich einen Saal für den Religionsunterricht der Kinder der Militärpersonen.

General⸗Major Freiherr von Gemmingen: Meine Herren! Die Militärverwaltung ist stets bestrebt gewesen, wenn sie zwei Kirchen gleichzeitig für die beiden Konfessionen baut, soweit es irgend möglich ist, das Licht nach beiden Seiten hin ganz gleichmäßig zu vertheilen. Ich kann versichern, daß z. B. hier in Berlin, wo jetzt zwei Garnisonkirchen gebaut werden, mit der allergrößten Sorgfalt darüber gewacht wird, daß die Baukosten sich in gleicher Höhe für die beiden Kirchen halten, damit niemand sagen kann, die eine Konfession sei bevorzugt oder benachtheiligt. Infolge dessen kann ich auch nicht zugeben, daß in Straßburg eine Benachtheiligung in Bezug auf die Bereitstellung von Räumen für den Konfirmandenunterricht stattgefunden hat. Es ist in jeder der beiden Kirchen eine Sakristei vorhanden. Die Sakristei der katholischen Kirche ist größer als diejenige der evange⸗ lischen und infolge dessen zur Ertheilung des Konfirmandenunter⸗ richts bestimmt, während in der evangelischen Kirche die Taufkapelle hierzu in Aussicht genommen ist. Es waren die Pläne vor der Aus⸗ führung den betreffenden Geistlichen zur vor⸗ gelegt worden. Wenn sich nun herausstellen sollte, daß dieses Bedürfniß in der Sakristei nicht befriedigt werden kann, weil entweder die Zahl der Mitglieder eine zu große ist, oder aber weil der Saal von den Herren Geistlichen, die dort amtieren, gebraucht wird, und thatsäch⸗ lich in der Nähe der Kirche Wohnungen noch nicht vorhanden sind, so würde allerdings ein Mißstand vorliegen, für dessen Beseitigung Sorge getragen werden müßte. In Bezug auf die Frage der Unter⸗ bringung des Geistlichen hat der Herr Abg. Dr. Schaedler mit Recht hervorgehoben, daß hier besonders schwierige Verhältnisse vor⸗ liegen, weil die Kirche thatsächlich auf einem Gebiet liegt, auf welchem die Bebauung noch im Rückstande ist, und weil in der Zukunft erst, vielleicht veranlaßt durch den Kirchenbau, die Errichtung von Wohngebäuden weiteren Fortgang nehmen wird. Der Herr Abg. Dr. Schaedler hat aber auch gleichzeitig die Schwierigkeiten hervor⸗ gehoben, welche mit der Erbauung von Dienstwohnungen für die Kirchendiener verbunden sind. Ausnahmefälle sind nur gar zu leicht zu konstruieren, und es könnte sehr wohl möglich sein, daß aus einer Bewilligung, welche hier an dieser Stelle dem hohen Hause angetragen wird, in der Folge mehrfach Wünsche auf Herstellung von Dienst⸗ wohnungen für Geistliche abgeleitet werden. ch möchte infolge dessen zunächst nichts weiter in Aussicht stellen, als daß die Frage einer wohlwollenden Erwägung unterzogen werden soll.

Abg. Schall (d. kons.) bedauert, daß bezüglich der protestantischen Garnisonkirchen in Berlin nicht mit derselben Opulenz verfahren werde, wie gegenüber den katholischen Garnisonkirchen.

Gestrichen werden ferner 450 000 für eine Infanterie⸗ kaserne in Zabern und 15 000 Kosten des Entwurfs für einen Neubau eines dritten Garnisonlazareths in Metz. Außer⸗ dem werden einige Titel, dem Antrage der Budgetkommission entsprechend, gekürzt.

Damit ist die Berathung des Militär⸗Etats erledigt.

Schluß 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Zweite Lesung des Konvertierungsgesetzes, Interpellation Levetzow wegen der Handwerkervorlage und Etat des Reichs⸗ Invaliden⸗ und des allgemeinen Pensionsfonds.) 8

Preußischer Landtag.

8 Herrenhaus. 10. Sitzung vom 17. Februar 18 7. Ueber den Beginn der ist gestern berichtet worden. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Lehrerbesoldungsgesetzes. In der Generaldiskussion erklärt zunächst Ober⸗Bürgermeister Becker: Der Entwurf ist zu meinem Bedauern aus der Kommission wesentlich in der Fassung des anderen Hauses hervorgegangen. Insbesondere sind die Wünsche der städtischen Mitglieder dieses Hauses in der Kommission in keiner Weise berücksichtigt worden, obwohl die betreffenden Anträge zum theil im anderen Hause von der Regierung als zulässig erklärt worden sind. Auch § 8, der die Akterezulagekassen ohne Noth mit diesem Gesetz verbindet, ist auf⸗ recht erhalten worden. Darnach haben sich die Vertreter der großen Städte darauf beschränkt, die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, welche das Ausscheiden der großen Städte aus diesen Kassen auf ihren Antrag gestattete, zu beantragen; aber auch dafür ist keine Mehrheit zu er⸗ langen gewesen. Auch der Antrag Sattler, den Städten ihre Bezüge nach dem Gesetz von 1888 zu belassen, also den Abzug der 2 % des Einkommensteuersolls fallen zu lassen, fand vor der Kommissionsmehr⸗ heit keine Gnade. Unter diesen Umständen müssen die Vertreter der großen Städte nochmals eindringlich die Ungerechtigkeit kennzeichnen, die mit den Kommissionsbeschlüssen den Fee Kommunen zugefügt wird. Auch diese wollen den Lehrern helfen; aber warum muß es denn auf dem Wege der Vorlage geschehen? Wozu die Alterszulagekassen, nach denen gar kein Bedürfniß vorliegt, die den

thbeilhafte Einrichtung herausgestellt haben. Die Alterszulagekassen sind nicht nöthig, und sie sind schädlich. Warum werden sie denn gleichzeitig für die höheren Lehrer eingeführt, die ihrer Für die Mindestalterszulagen

Gebiet. Dem Lande kann, wenn auch die Städte die Lande nehmen, mit solcher Aenderung erst recht nicht Denn der Lehrer der ländlichen Gemeinde soll auf dem Lande bleiben er ist mit der Bevölkerung des Landes vertraut, er ist ihr Rath⸗ geber, er ist Gemeindeschreiber u. s. w. Die Lehrer in den Städten sind überdies im Durchschnitt älter als auf dem Lande. Der Zuech der ganzen Einrichtung wird nur erreicht werden, wenn der Staat wider den Willen der Gemeinde die Lehrer vom Lande in die große Städte versetzt, und das scheint auch die Absicht des Gesetzes zu sein; wenigstens werden manche Bestimmungen der Vorlage erst durch diese

Lehrers bei solchen Versetzungen vom Staat getragen werden. gleichen die Bestimmung, daß die gesammte Dienstzeit ange⸗ rechnet werden muß. Diese Bestimmung ist für die west⸗ lichen Gemeinden von ganz besonderer Härte; denn sie haben nicht das Vorschlagsrecht bei der Ernennung der Lehrer, welches in den östlichen Gemeinden besteht. Es besteht zwar in einigen Gemeinden die Fakultät, wenigstens einen bestimmten Lehrer vorzu⸗ schlagen, aber das ist nur eine Verwaltungsmaßnahme des Kultus. Ministers, die jeden Augenblick von ihm oder seinem Nachfolger wieder aufgehoben werden kann. Der Kultus⸗Minister will zwar die jetzigen Gepflogenheiten bei der Anstellung auch weiter respektieren, a wir wissen nicht, was seine Nachfolger tbun werden. Darnach bleiben von der nenen Einrichtung der Alterszulagekassen ledig⸗ lich nachtheilige Folgen übrig, in erster Linie der bureau⸗ kratische Schablonismus, der über das ganze Land verx⸗ breitet wird, und Gleichmäßigkeit wird doch nicht erreicht, weil Berlin allein wieder ausgenommen wird. Die Gleich⸗ mäßigkeit der Fristen bei den Zulagen paßt nicht im geringsten für die sämmtlichen Lehrer, Lehrerinnen und Hauptlehrer. Ein weiterer Mißstand ist der, daß bei Errichtung neuer Lehr⸗ stellen die Gemeinde sofort nach dem Durchschnittsgehalt zur Alterz. zulagekasse zu zahlen hat; das ist das größte Hinderniß für die Errichtung neuer Lehrerstellen in den Gemeinden selbst. Ein direktes Verhältniß der städtischen Verwaltung zu den Leszrern bleibt überhaupt nicht mehr bestehen, wenn die Städte bloße Agenturen der Alters⸗ zulagekassen werden. Damit wird das 82. Band zwischen Gemeinden und Lehrern zerrissen, und die Staatsschule ist fertig, vloß daß die Gemeinde nach wie vor bezahlen muß. Die Städte haben daher den dringenden Wunsch, daß § 8, der die Alterszulagekassen statuiert, gestrichen wird. Ich beantrage dies wieder, und zwar mit dem Zusatze, daß der Staat den armen Gemeinden, um Schwankungen in den Etats derselben zu vermeiden, das Durch⸗ schnittsgehalt direkt zahlt. Wollen Sie aber durchaus eine Selbst⸗ versicherung haben, so lassen Sie doch wenigstens die größeren Gemeinden heraus; warum wollen Sie sie gegen ihren Willen da hineinzwingen? Wir haben uns mit allen Kräften bemüht, den Wünschen der andern Seite entgegenzukommen, wir haben alles ver⸗ mieden, was den Gegensatz zwischen Stadt und Land verschärfen könnte; wir haben uns schließlich auf die ursprüngliche Vorlage zurückgezogen: auch das ist vergeblich gewesen. Nun, im vorigen Jahre waren wir Bundesgenossen; sollen wir jetzt sitzen gelassen werden? Daher die Bitterkeit, die wir empfinden und an der wir noch lange zehren werden und unsere Gemeindeeingesessenen erst recht, wenn unsere Vorstellungen nicht berücksichtigt werden. Angesichts der Erklärung sämmtlicher Parteien im Abgeordnetenbause ist nicht zu befürchten, daß dasselbe der Vorlage nicht zustimmen wird, wenn unsere Anträge darin Aufnahme finden; sonst hätte ja jenes Haus das ganze Odium der Ablehnung vor dem Lande zu tragen. Unterschätzen Sie die Frage⸗ nicht so sehr, ob Sie das Gesetz mit uns oder ohne uns zu stande bringen. Wir sind für ein Linsengericht zu haben; verschließen Sie sich unsern bescheidenen Wünschen in letzter Stunde nicht!

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat sich ausgelassen über die grundsätzlichen Bedenken, die nach seiner Ansicht und gewiß nach der Ansicht der größeren Zahl der Herren städtischen Vertreter in diesem hohen Hause der Vorlage, so wie sie aus dem Schoße Ibrer Kommission hervorgegangen ist, entgegenzustehen scheinen. Er hat mit großer Beredsamkeit Sie zu bewegen versucht, dem Geset⸗ entwurf in dieser Gestalt, wie ihn die Kommission vorgeschlagen hat, die Genehmigung nicht zu ertheilen. Meine Herren, ich hoffe, Sie werden sich von diesen Ausführungen nicht umgarnen lassen (höͤrt! hört!), wiewohl ich vollkommen anerkenne, daß die Vertreter der Städte durchaus pflichtmäßig handeln, wenn sie nach ihrer Ueberzeugung die Interessen der von ihnen vertretenen Städte nach Kräften vertheidigen. Nichts liegt uns und speziell auch mir ferner, als den Gegensatz zwischen den Städten auf der einen Seite und dem platten Lande auf der anderen Seite zu verschärfen. (Bewegung.) Ja, ich kann sagen, nichts ist mir weniger erfreulich an diesem Gesetzentwurf, als der Gegensatz, der sich in der Kommission und hier im hohen Hause zwischen den Vertretern der Städte und den anderen Mitgliedern des hohen Hauses herausgestellt hat. Ich meinestheils kann versichern, daß ich alles thun werde, um diesen Gegensatz nicht etwa iu verschärfen, sondern auszugleichen und Entgegenkommen zu beweiser, und ich glaube, daß mir auch die Herren das Zeugniß nicht versagen werden, daß ich mich nach dieser Richtung hin redlich bemüht haks, und das gilt auch von der ganzen Königlichen Staatsregierung. Dennoch haben mich die Ausführungen des Herrn Ober⸗Bürger⸗ meisters Becker nicht überzeugt, und ich kann mit gutem Gewissen dem hohen Hause empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Form zrir⸗ stimmen, wie ihn die Kommission an Sie herangebracht hat. Meine Herren, um in diese Generaldiskussion denn das Charakter einer solchen hat ja nun die Besprechung an⸗ genommen näber einzugehen, so hob der Herr Ver⸗ redner zunächst hervor, es kämen ja die Allterszulagt⸗ kassen, gegen die sich sein Hauptwiderspruch richtet, bisher in keincm Staat und noch für keine andere Beamtenkategorie vor. Das ik auch ganz richtig. Meine Herren, in kleinen Staaten, wo einheitliche und übersichtliche Verhältnisse sind, braucht man keine Alterszulagt⸗ kassen; da braucht man sie schon um deswillen nicht, weil dort der Staat die wesentlichen Leistungen für die Schule selbst übernommen hat. Das ist bei uns anders. Wir haben keine Staatsschule, wit wollen auch keine Staatsschule haben, sondern wir wollen unsere verfassungsmäßige Gemeindeschule haben und wollen sie aufrecht erhalter. Ich kann dies als den ernsten Willen der Königlichen Staatsregierung bier nur wiederholt auf das bestimmteste bezeugen. Und daß man bei

den andern Beamtenkategorien keine Alterszulagekassen hat, ergiett

sich sehr leicht; da ist der Staat der einzige Verpflichtete; hier aber

ent sein.

Absicht verständlich, so die Vorschrift, daß die Umzugskosten des

bei der gegenwärtigen Nothlage der Landwirthschaft, unsern ländlichen Gemeinden mit neuen Opfern zu kommen, die ihnen für die Schul⸗ lasten zu bringen zugemuthet werden sollen. Das geht nicht an, meine Herren, das ist der einzige Gegensatz zwischen Stadt und Land. Ich wünschte auch, unser Land wäre so leistungsfähig, wie die großen Städte. Ein anderer Gegensatz liegt nicht vor, und es liegt uns auch ganz fern, einen Gegensatz zwischen Stadt und Land hervorzurufen und eine Bitterkeit zu pflegen, die nach der einen oder andern Seite entstehen könnte. Nein, meine Herren, dies Gesetz soll ein Gesetz des Friedens sein. (Lachen.) Ja, meine Herren, das Gesetz war ein Gesetz des Friedens. Wir hätten lieber das Gesetz mit Ihnen gemacht; wir sind Ihnen entgegen⸗ gekommen bis an die Grenze des Möglichen, die vor uns lag. Nun, meine Herren, lassen Sie mich dies nur ausführen. Wenn man bei unseren Verfassungsbestimmungen ein Gesetz dieser Art zu stande bringen will, so ist es garnicht anders zu machen, als daß beide Häuser des Landtags auf einander Rücksicht nehmen. Nun, meine Herren, hat die Majorität des Abgeordnetenhauses mit Zurückstellung sehr schwerwiegender Bedenken und mit großer Selbstverleugnung die Nothwendigkeit dieses Gesetzes an⸗ erkannt, und das Abgeordnetenhaus hat, um endlich einmal den Lehrern zu helfen, um endlich den Uebelständen, die sich aus der jetzigen Lage des Lehrerbesoldungswesens ergeben, Abhilfe zu schaffen, sich entschlossen, die Sache so zu machen, wie sie an dieses Haus gelangt ist. Ja, meine Herren, glauben Sie denn, daß es den Mit⸗ gliedern der Kommission, die nicht für die städtischen Wünsche ge⸗ stimmt haben, leicht geworden ist? Bei ihnen sind auch schwere Gewissensbedenken zu überwinden gewesen, und es hat jedem ein Stück Selbstverlengnung gekostet, dem Gesetz, so wie es ist, zuzustimmen. Aber die Ueberzeugung, daß gegen die Nothwendigkeit des Gesetzes sich niemand heute mehr verschließen kann, diese Ueberzeugung, daß die Sache unentbehrlich ist, hat schließ · lich den Ausschlag gegeben und dahin geführt, das Gesetz in einer Form seitens Ihrer Kommission zu votieren, von der man annehmen kann, daß sie auch die Zustimmung des anderen Hauses finden werde. Gewiß, meine Herren, sind das formale und vielleicht auch taktische Rücksichten, aber man kann im parlamentarischen Leben und im Staatsleben, wo es sich um das Zusammenwirken mehrerer Parteien und dreier Faktoren beim Zustandekommen der Gesetze handelt, nicht anders handeln; da muß man auf einen Kompromiß, auf eine gegenseitige Verständigung hinarbeiten, und, meine Herren, Sie werden der Regierung das Zeugniß nicht ver⸗ sagen, daß sie nach dieser Richtung hin mindestens einen ernsten Ver⸗ such gemacht hat, den Städten bis an die Grenze der Möglichkeit entgegenzukommen. (Zuruf.)

Meine Herren, das ist in folgender Weise geschehen: Wir sind im vorigen Jahre hier nicht durchgekommen und zwar wesentlich wegen des Widerspruchs der Städte. Wir haben uns von jeder Verbitterung nach dieser Seite hin ferngehalten und haben uns gesagt: die Städte haben ihre Interessen zu vertreten. Haben sie die Ueberzeugung, daß ihnen das nicht nützlich ist, so müssen sie auch in der Lage sein, das geltend zu machen.

Nun haben wir uns gefragt: wie können wir den Widerspruch der Städte beseitigen, wie können wir ihnen entgegenkommen, wie weit können wir ihnen entgegenkommen, und zwar so, daß wir auf die Annahme des Gesetzentwurfs im Abgeordnetenhause rechnen können? Da sind wir denn auf Grund sehr sorgfältig eingezogener Informationen zu zwei großen Konzessionen gelangt: einmal zu der Konzession, daß wir sagten, wir wollen die kreisfreien Städte aus den Alterszulagekassen heraus⸗ lassen. Nun, meine Herren, diese Konzession von unserer Seite ist uns außerordentlich schwer geworden; denn das sieht jeder, daß darin eine Konzession liegt, die das Prinzip, auf dem das ganze Gesetz beruht, das Prinzip der Alterszulagen, das Dienstaltersprinzip und die Alterszulagekassen überhaupt, durchlöchert. Ich komme darauf wohl noch zurück. Also das ist uns sehr schwer geworden; aber wir haben geglaubt, dieses Opfer, dieses Loch in der Pauke, den städtischen Vertretern, den Städten, konzedieren zu dürfen, lediglich im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes.

Der andere Punkt, der ja hier auch erwähnt worden ist, ist der, daß wir in Bezug auf die finanzielle Belastung der Städte so weit entgegengekommen sind, daß nur ein Minimum der zwei Prozent des Einkommensteuersolls noch als Maßstab bestehen geblieben ist. Wir hatten geglaubt, dabei auf die Zustimmung der Städte rechnen zu dürfen oder doch wenigstens auf ein so freundliches Ent⸗ gegenkommen, daß damit das Gesetz zustande zu bringen sein würde. Darin haben wir uns getäuscht. Schon der Vorstand des Städte⸗ tages, der hier in Berlin zusammentrat, verhielt sich wesentlich ab⸗ lehnend gegen diese beiden Konzessionen und erklärte sie für nicht ausreichend. Nun kam die Sache in die Kommission des Abgeordnetenhauses. In der Kommission des Abgeordnetenhauses wurde von vornherein die Konzession, die kreis⸗ freien Städte aus den Alterszulagekassen herauszulassen, nicht mit Sympathie begrüßt und selbst diejenigen Mitglieder der dortigen Kommission, die für die Interessen der Städte sonst lebhaft ein⸗ getreten waren, konnten sich für diese Konzession nur mäßig er⸗ wärmen. Es ist daher auch die Streichung des § 8 nahezu ein⸗ stimmig in der Kommission und nachher im Plenum des Abgeordneten⸗ hauses angenommen worden.

Meine Herren, nun haben wir nichtsdestoweniger hier in der Kommission in der ersten Lesung erklärt ich selbst habe das erklärt —: wir haben in der Vorlage diese Konzession den Städten gemacht in der Absicht, friessam mit den Städten zu verhandeln, ihnen eine Brücke zu bauen, auf der sie kommen und uns die Hand entgegenstrecken und erklären konnten: gut, wenn das angenommen wird, dann werden wir das Gesetz mitmachen. (Rufe links: Wollen wir auch!) Diese Erklärung wurde erst abgegeben in allerletzter Stunde, in einer Stunde, wo nach meiner Ueberzeugung es, wie ich leider

Punkte eintreten kann, wie ich es im Abgeordnetenhause und auch bei der ersten Lesung in der Kommission gethan habe.

Es handelt sich um ein Kompromiß, es handelt sich um eine gegenseitige Verständigung mit dem anderen Hause, es handelt sich um Herstellung eines Gesetzes, das wir unter allen Umständen für noth⸗ wendig erachten, für höchst nothwendig erachten, und da kann ich nicht anders sagen, daß jetzt die taktische Lage der Sache anders ist, als sie zu der Zeit gewesen ist, als das Gesetz an das Herrenhaus kam. Nun sagt Herr Ober⸗Bürgermeister Becker: man braucht ja die Alterszulagekassen überhauvt nicht; bel den kleineren Gemeinden könnten eigentlich gar keine Schwankungen eintreten; er meinte, am allerbesten wäre es, wenn der Staat einfach die Minimalalterszulagen bezahlte. Meine Herren, das kann ein Kind einsehen, daß das ein direkter Schritt zur Staatsschule wäre, wie wir ihn bisher noch nicht gehabt haben. (Sehr richtig') Wenn Sie die Gemeinde⸗ schule haben wollen, dann machen Sie dieses Institut der Alterszulagekassen, zu denen die Gemeinden zusammengeschlossen werden, um die schwachen Schultern der Gemeinden und namentlich der weniger leistungsfähigen zu stärken. Dann leisten Sie der Ge⸗ meindeschule im Sinne der Verfassung einen wirklichen Dienst, (Sehr richtig!) und nicht damit, daß der Staat einfach hintritt und sagt: Ich bezahle Euch die Alterszulagen.

Nun meint Herr Becker, die Schwankungen bei den Alterszulage⸗ kassen könnten nicht so groß sein, wenn der Staat den Durchschnitt oder noch ein paar Mark darüber, wie vorgesehen bezahlt. Wer aber jemals mit einem Stellen⸗Etat zu thun gehabt hat, weiß ganz genau ich will mal sagen bei 10 oder 20 Stellen daß ein großer Unterschied ist, wie sich die Kosten der einzelnen Stellen infolge des verschiedenen Dienstalters der Stellen⸗ inhaber berechnen gegenüber dem Durchschnitt. Sind viele ältere Beamte oder Lehrer in den älteren Dienstaltersstufen, so wird der Durchschnitt nicht ausreichen; und sind sehr viele in den unteren Stufen, so wird der Durchschnitt nicht bloß ausreichen, sondern nicht einmal vollständig verbraucht werden. Und gerade für diesen Aus⸗ gleich sind diese Alterszulagekassen das einzig praktische Mittel; sie beruhen auf sorgsamer Ueberlegung, auf sorgfältiger Be⸗ rechnung, und es haben alle die Herren, mit denen ich die Sache besprochen habe, mit Ausnahme der städtischen Vertreter, bei denen wohl noch andere Rücksichten vorwalten, die übrigens ja auch Herr Becker nicht verschwiegen hat (Ruf: Welche denn ), sich über⸗ zeugt, daß die Alterszulagekassen so entbehrlich, wie Herr Becker es hinstellt, nicht sind.

Nun sagt Herr Becker ferner, man hätte hier den Ausdruck „Freizügigkeit“ erfunden. Richtig; und es ist zuzugeben, daß dieser Ausdruck „Lehrerfreizügigkeit“ nicht gerade sehr korrekt ist und sich mit dem Begriff, den man sonst damit ver⸗ bindet, nicht absolut und logisch deckt. Das Ganze, was wir erreichen wollen, ist, daß das jetzige Interesse, das die Städte haben, nur ganz junge Lehrer anzustellen und sich den Zuzug älterer Lehrer, die von außen kommen, fern zu halten, daß dies Interesse und zwar das finanzielle Interesse wegfällt. Wir denken gar nicht daran, die Städte zu zwingen, ältere Lehrer anzustellen oder ihnen Lehrer vom Lande zu oktroyieren, die, weil sie schon längere Zeit auf dem Lande gewesen sind, nicht mehr im stande sind, denjenigen An⸗ forderungen gerecht zu werden, die die Städte mit Recht an ihre Lehrer stellen. Wir können nur dankbar dafür sein, daß die Städte auf die Qualifikation der Lehrer einen solchen Werth legen. Wir müßten blind sein, wenn wir uns gegen die Verdienste, die die Städte auf diesem Gebiete haben, verschließen wollten. Im Gegentheil, wir er⸗ kennen an, daß die Städte das allergrößte Verdienst um unser Schul⸗ wesen haben, auch Verdienste mit großen Opfern und Leistungen, vor denen man allen Respekt haben muß. Aber, meine Herren, das bleibt immer, daß, wenn die Städte nicht in die Dienstalterszulagekassen eintreten, sie dann bestrebt sein werden, schon aus Etats⸗ und finanziellen Interessen, vorwiegend junge Lehrer anzustellen. Diese Erfahrung machen wir auch durchweg nicht in allen Städten, aber die Ausnahmen sind nur vereinzelt. Wir haben Städte, die eine ganz bestimmte Norm angenommen haben, daß ein Lehrer nur zwei oder drei Jahre vom Seminar weg sein darf, daß er nicht älter als 26 Jahre sein darf. Dadurch sind die Lehrer, auch die tüchtigen Lehrer, die in späteren Jahren gern in eine Stadt kommen möchten, wenn ihre Kinder heranwachsen, deren Erziehung sich nur in der Stadt vollziehen läßt oder dort jedenfalls sehr erleichtert wird, dadurch sind diese Lehrer jetzt von den Städten ganz ausgeschlossen. Wir wollen die Städte nicht zwingen, diese Lehrer zu nehmen; das liegt uns fern; im Gegen⸗ theil, ich gehe damit um, daß wir den Städten, wo die Regierung jetzt ganz allein das Recht hat, die Stellen zu besetzen, auch schon im Verwaltungs⸗ wege, so lange wir ein allgemeines Schulgesetz noch nicht haben, eine Mitwirkung bei der Anstellung einräumen. Es ist mein dringender Wunsch, daß alle Nörgelei und alles bureaukratische Wesen auf dem Schulgebiete eingeschränkt wird, und die Herren wissen sehr wohl, daß ich mich bemüht habe, solche Einschränkungen zu schaffen und daß mir das, wenn auch nicht in sehr weitem Umfange, doch hier und da ge⸗ lungen ist. Also daran denken wir nicht, sondern wir wollen nur freie Bahn machen für die Lehrer, und das liegt im Inter⸗ esse des Lehrerstandes. Die Befriedigung des Lehrerstandes über dieses Gesetz wird um so größer sein, je freier ihnen nach dieser Richtung die Bahn gemacht wird. Oktroyieren wollen wir den Städten die Lehrer nicht; wir wollen, daß die Städte tüchtige Lehrer aus⸗ wählen, nicht nach finanziellen, sondern nach pädagogischen und per⸗ sönlichen Rücksichten. Dagegen haben wir nicht das Geringste ein⸗ zuwenden, und wo wir es nicht müssen, werden wir ganz gewiß einer Präsentation einer Stadt, die uns einen Lehrer vorschlägt, die Genehmigung nicht versagen. Wenn dies ohne Grund geschieht, geschieht es gegen meinen Willen, und wenn es fälschlich geschieht, mag man sich beschweren, dann wird in der Zentralinstanz Remedur geschaffen werden.

esse dieses hohen Hauses nunmehr den Beschlüssen Ihrer Kommission zuzustimmen. (Bravol!)

Graf von Klinckowstroem: Nach den Ausführungen des Kultus⸗Ministers in der Kommission ist thatsächlich eine Mehrbelastung der ärmeren Gemeinden des Ostens durch dieses Gesetz in der Haupt⸗ sache ausgeschlossen. Dadurch verändert sich meine Stellung zu der Vorlage ganz wesentlich. Die Bundesgenossenschaft des vorigen Jahres kann für die heutige Situation nicht mehr geltend gemacht werden; wenn in diesem Jahre den Wünschen der Städtevertreter irgendwie entsprochen würde, entsteht die Gefahr, daß das Gesetz im anderen Hause gegen meine politischen Freunde, die Konservativpen, angenommen würde, und das können und dürfen wir nicht zulassen. Namens der konservativen Fraktion erkläre ich, daß wir den Kom⸗ missionsbeschlüssen zustimmen und alle Amendements ablehnen werden, auch das von Herrn von Wedel eingebrachte, welches die Verbindung des Lehreramts mit einem kirchlichen betrifft. Wir stimmen für die Vorlage in der Hoffnung, daß das Abgeordnetenhaus es in dieser annimmt und daß das Schuldotationsgesetz und das allge⸗ meine Volksschulgesetz baldigst nachkommen werden.

Ober Bürgermeister Westerburg⸗Cassel: Das Gesetz ist kein Gesetz des Friedens, sondern es hat eine starke Erbitterung in der Bevölke⸗ rung hervorgerufen. Der Kultus⸗Minister beruft sich auf seine per⸗ sönliche Haltung; aber vergißt er denn, daß der Ministerial⸗Direktor Krüger die Vorlage direkt bekämpft hat? Steht denn Herr Krüger über dem Kultus⸗Minister? Die Städte werden ja unterliegen; unsere Hoffnungen auf das Herrenhaus als Palladium gegen zufällige Majoritäten sind nicht in Erfüllung gegangen. Die Städte werden sich daran gewöhnen das nil admirari wird ja täglich aktueller. Aber wir haben Bundesgenossen im Leide; nicht die Regierung, nicht die Lehrer haben ungetrübte Freude an dem Gesetz. Freude darüber wird lediglich Herr Krüger empfinden; denn der Finanz⸗Minister hat ausdrücklich anerkannt, daß große Mißstimmung entstehen muß, wenn die großen Städte in die

wangsjacke der Alterszulagekassen gezwängt werden. Diese assen sind wirklich ganz überflüssig, das hat der Finanz⸗Minister selbst ausgeführt, für die Städte, wie für die Lehrer, soweit die großen Städte in Betracht kommen. Der Beschluß des Abgeordnetenhauses läßt sich nur aus einer Verstimmung gegen die großen Städte erklären. Ja, ist doch ausdrücklich erklärt worden, daß man den Städten ver⸗ übelte, daß sie sich auf dem Städtetage wegen der finanziellen Schä⸗ digung, die ihnen widerfahren sollte, ihrer Haut zu wehren suchten. Der Kultus⸗Minister von Goßler stand da doch auf einem höheren Standpunkt; er erklärte, er nehme eine solche Haltung den Städten nicht übel. Hier aber wird der Beschwerdeführer, weil er sich beschwert, noch mit einer Extrastrafe bedacht. Die Ansicht, daß das Gesetz ge⸗ fährdet sei, wenn es in dieser Richtung geändert wird, ist irrig. Das Abgeordnetenhaus nimmt das Gesetz auf jeden Fall an, da die Wahlen vor der Thür stehen. Diese Resignation ist also un⸗ berechtigt; berechtigt ist sie allerdings bei der Resolution wegen des allgemeinen Volksschulgesetzes, denn den Schlüssel dazu haben Sie mit der heutigen Vorlage ins Wasser geworfen.

Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Der Vorredner giebt mir die erwünschte Gelegen⸗ heit, auch einige Worte an meine früheren alten Kollegen von den Städten zu richten. Meine Herren, ich kann mich allerdings in die Stimmungen der städtischen Vertreter hineindenken, obwohl, wie ich gleich ausführen werde, ich sie immer und noch heute für vollkommen übertrieben gehalten habe. Aber ich kann das nicht begreifen, daß, wo es sich um ein großes, wichtiges Landesinteresse handelt, um eine neue Ordnung der Gehalte unserer Lehrer auf einer festen, gesetzlichen Grundlage, wo allseitig auch von den Vertretern der Städte die große Wohlthat und Nothwendigkeit dieses Gesetzes anerkannt wird, städtische Vertreter, bloß weil sie auch in die Alterszulagekassen ein⸗ treten sollen, sich entschließen könnten, gegen das ganze Gesetz ju stimmen. Das ist mir, aufrichtig gesagt, unverständlich. Ich brauche nicht daran zu erinnern, daß überhaupt ein Gesetz von irgend einer großen Bedeutung, namentlich dieses Geset, wo so viele ideale, religiöse und wirthschaftliche divergierende An⸗ schauungen und Interessen in Frage stehen, ohne Opfer, ohne gegen⸗ seitige Zugeständnisse und Kompromisse unmöglich ist. Das war von vornherein klar, das war auch für die Regierung klar, und der Herr Kultus⸗Minister hat vollständig Recht, wenn er sagt: dieser Geses⸗ entwurf, wie wir ihn ursprünglich vorgelegt haben, ist ein Friedens⸗ gesetz, wenigstens vom Standpunkt der Regierung aus. Dieser Ent⸗ wurf hat die Gegensätze, die das Gesetz zum ersten Male scheitern ließen, auszugleichen gesucht, und wir haben dabei Opfer gebracht, eigentlch gegen unsere eigene Ueberzeugung. Denn, meine Herren, wenn der Herr Vorredner das ist ja so ein Schlagwort, was sich allmählich eingebürgert hat . B. die nicht gleiche Behandlung der verschieden leistungsfähigen Kommunen in Betreff der Staatszuschüsse für die Auferlegung einer Präzipualstener für die Städte erklärtt; ja, meine Herren, so ist das zwar ein schöues Schlagwort, womit man in Volksversammlungen agitieren kann aber doch nicht etwas, was im Herrenhause sich Wirkung versprecher kann. (Sehr gut!)

Meine Herren, wie lag denn die Sache? Ich din auch de Ueberzeugung, daß die Gesetze von 1887/88 in Bezus auf diert wendung von Staatsmitteln für Schulzwecke verfedlt waren ich den der Meinung und weiß das aus den Akten, daß dieses Gesrs nacd den Intentionen der Regierung garkein Geset zur Erleichterang d Regelung grade der Schullasten sein sollte, sondern ein Geses zer Minderung der damaligen sogenannten kommunalen Notdlage. Ich sehe hier im Herrenhause ein Mitglied, welches mir das demmg könnte aus seinen eigenen amtlichen Kenntnissen. Da det me natürlich gleichmäßig vertheilt und die jetzt masgedenden Feschet punkte garnicht hervortreten lassen; jest ader daden mer in der Zwischenzeit die kommunale Notdlage . tief eingreifende Steuerreform gebeilt, wir daden lionen Realsteuern an die Kommunen üderwiesen, kann nicht dem geringsten Zweifel unterliegen, daß dadurch

bessert ist. (Sehr wahr!) Wenn der Herr Vorredner mich als Autorität anerkennt im Rechnen, so bitte ich, mich in Beziedung auf diesen Punkt nicht als Autorität anzuerkennen. (Heiterkeit.)

Meine Herren, wenn wir nun ein neues Gesetz machen, wo die Beiträge des Staats und sie detragen est nun fast 10 Millionen neu zu regeln sind, daß wir

verhältnißmäßig die Lage gerade der großen Städte am meisten der.

platz, der gleichzeitig im Sommer als Schießplatz dient. Es sind zahlt der Staat den Durchschnitt oder noch etwas mehr; bei der Schule liegt ein gemischtes System vor: der glauben muß, zu spät war. (Widerspruch links.) Denn diese Dinge

also alle Vorbedingungen gegeben, um für das mit vieler Mühe und Sorgfalt so glücklich dislozierte Artillerie⸗Regiment die denkbar günstigsten militärischen Verhältnisse zu schaffen und sichern. Es ist doch für mich, den Chef der Kriegs⸗ verwaltung, ein unglaublicher Gedanke, den ich überhaupt gar icht würde vertreten können, diese günstigen Verhältnisse aufzugeben, die Abtheilung ohne ersichtlichen Grund von diesem Regiment ab⸗ lösen und dieselbe nach Babenhausen, das einen starken Marsch von Darmstadt entfernt ist, zu verlegen; die Abtheilung, die in Baben⸗

da können doch die Schwankungen, vor denen gerade diese Kassen die kleinen Gemeinden angeblich bewahren sollen, nicht so groß sein. Die Sache würde sehr viel besser funktionieren, wenn der Staat die wirklich erwachsenden Alterszulagen den Gemeinden zuschießt, wie es ein von mir eingebrachter Abänderungsantrag will; dann ist jede Schwankung ausgeschlossen. Mit dieser Aenderung würde der eine Grund für die vorgeschlagene Einrichtung der Alterszulage⸗ kassen beseitigt. Der andere Grund ist, daß man den Lehrern die Frei⸗ zügigkeit aus den kleineren in die größeren Gemeinden gewährleisten will. Aber dieser Zweck wird mit Hilfe solcher Kassen nicht erreicht werden. Die Bedenken, die die größeren Gemeinden gegen die Aufnahme älterer Lehrer vom Lande haben, liegen garnicht

hausen auf lsich allein angewiesen sein würde, würde natürlich, m

so sehr auf finanziellem als auf technischem und dagogischem

kommen

Staat und die Gemeinde konkurrieren, der Staat bilft

mit seinen Mitteln den Gemeinden, die nicht im stande sind, nere

Anforderungen zu übernehmen, und es ist das ein Grundgedanke dieses Gesetzes von vornherein gewesen, aus dem sich allerdings naturg

ein gewisser Gegensatz zwischen Stadt und Land ergeben hat. Dems thatsächlich liegen die Verhältnisse bei uns so, daß die größte Lei⸗ stungsfähigkeit bei den Städten ist, während wir dagegen auf dem Lande mindestens an der Grenze unserer Leistungsfähigkeit ange⸗ sind (sehr richtig!), sodaß es keine erxung

würde verantworten können, unter den heutigen Verhältnißten

sind nicht geheim geblieben, sie sind in die Oeffentlichkeit hinausgegangen, man weiß sie drüben im Abgeordneten⸗ hause, und meine persönliche Ueberzeugung ist es, daß im Abgeordnetenhause das Gesetz gefährdet wird, wenn wir in dieser Be⸗ msehung Wesentliches ändern. (Widerspruch linksv.) Es ist meine Ueberzeugung; dafür kann ich nicht; ich stelle Ihnen anheim: wenn Sie anderer Ueberzeugung sind, mögen Sie danach handeln. Ich hbalte es für meine Pflicht, das hier offen auszusprechen und dadurch zu motivieren, weshalb ich hier nicht mit der⸗ selben Lebhaftigkeit für die ursprüngliche Regierungsvorlage in diesem

Nun, meine Herren, ich habe schon bemerkt, daß die Städte nach meiner Ueberzeugung sich etwas zu spät auf die Vorlage der Regierung zurückgezogen haben. Hätten wir von Anfang an so gestanden, hätten die städtischen Herren Vetreter uns die Hand gereicht, so hätte sich über die Sache reden lassen. Jetzt die Sache noch zu machen, scheint mir sehr schwer und scheint mir das Gesetz der äußersten Gefahr im andern Hause entgegenzuführen. (Zustimmung und Widerspruch.)

Ich moͤchte mich deshalb in diesem Stadium der Berathung darauf beschränken, die dringende Bitte an Sie zu richten, im Inter⸗

esse unserer Schulen, im Interesse unserer Lehrer und auch im Inter⸗

da diese veränderte Sachlage in Erwägung sogen und sagten: wir müssen uns, da es sich hier zweifellos um ein wirfiches Schulgesetz bandelt, an die verfassungsmäßige Sage, welche die Leistungsfähigkeit und die Bedürftigkeit der Kommunen ald die Frund⸗ lage für die Leistungen des Staats für die Schule dezeichnet, eintger⸗ maßen wieder annähern; daß wir diese dezeichneten Tdatsachen in Be· rücksichtigung ziehen mußten, wenn wir gerecht sein wollten und wenn wir, wie gesagt, einigermaßen die derfassungsmäßige Stehlung zur Schule wiedergewinnen wollten, das kann doch gar keinem Zwelfet

unterliegen. Ich din auch heute der Meinung und ich dabe doch