1897 / 44 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Prinz

8

Berzenberger, Sec. Lt. von der Ref. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, früber in diesem Regt., kommandiert zur Dienst⸗ leistung bei dem Hess. Train⸗Bat. Nr. 11, im aktiven Heere und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 21. November 1894 bei dem ge⸗ nannten Bat. wiederangestellt.

Befördert werden: a. zu Sec. Lts.: Die Portepee⸗Fäburiche: Graf v. Brühl vom 1. Garde⸗Drag. Regt. Königin von Großbritannien und Irland, v. Bethmann⸗Hollweg, Frhr. v. Maltzahn vom Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, Schröder vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Dunst vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, Frhr. v. Buddenbrock vom Leib⸗Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, Graf v. Korff gen. Schmising vom Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, dieser unter Vorbehalt der Patentierung, Hagemann vom Inf. Regt. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83, Brandt vom Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3; b. zu Portepee⸗Fähnrichen: v. Hen⸗ nigs, Unteroff. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., v. Bardeleben, Unteroff. vom 3. Garde⸗Ulan. Regt, v. Kropff, charakteris. Port. Fähnr. vom Gren. Regt. König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1; die Unteroffiziere: Erasmi vom Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Henschke vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, Sze⸗ linski vom Infanterie⸗Regiment Freiherr Hiller von Gaer⸗ tringen (4. Posen.) Nr. 59, Schweigger vom Drag. Regt. G Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, Briesen vom Drag. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10, Evers vom Inf. Regt. Nr. 140, v. Thümen vom Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, Stute vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, Graf v. Wacht⸗ meister vom 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17,

1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, Ohnesorg vom

.Regt. Nr. 94 (Großberzog von Sachsen), Martin

.Inf. Regt. Nr. 95, Frhr. Riedesel zu Eisen⸗

ba Frhr. v. Gall vom 1. Großberzogl. Heff. Inf. (Leibgarde⸗)

Regt. Nr. 115, Frhr. Huber v. Gleichenstein vom 1. Bad.

Leid⸗Gren. Regt. Nr. 109, Vogt, Walz vom 2. Bad. Gren. Regt.

Kaiser Wilbelm I. Nr. 110, Berndt, Kürner vom Inf. Regt.

Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Fischer, charakteris.

Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 132; die Unteroffiziere: Heuser,

Jaeger vom Inf. Regt. Nr. 132, v. Hünerbein vom Içnf.

Regt. Nr. 137, Cramer vom Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.)

.17, Böhme vom Inf. Regt. Nr. 144, Beesel vom Gren. egt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5.

Prinz Friedrich von Sachsen⸗Meiningen Herzog zu Sachsen Durchl., Hptm. à la suite des 6. Thür. Inf. Regts. Nr. 95, vom Generalstabe des X. Armee⸗Korps zum Großen General⸗ stabe, v. Bülow, Hauptm. vom Großen Generalstabe und kom⸗ mandiert zur Dienstleistung beim Generalstabe des X. Armee⸗Korps, zum Generalstabe dieses Armee⸗Korps, versetzt. v. Hindersin, Hauptm. und Komp. Chef vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, MeierII., Hauptm. und Komp. Chef vom 4. Thüring. Foaf. Regt. Nr. 72, Klein, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, v. Wilamowitz⸗Moellendorff, Sek. Lt. vom Kür. Regt. von Driesen (Westfal.) Nr. 4, à 1la suite der betreff. Regrr. gestellt. v. Hochwaechter, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, in das Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57 versetzt, Wolff, Hauptm. z. D. und Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk I Trier, der Charakter als Major verliehen. Reimer, Sec. Lt. vom Inf. Fest Nr. 128, à la suite des Regts. gef Kauffmann, Sec. à la suite des Jäger⸗Bats. Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, mit dem 1. März d. Jé.

Hess. Jäger⸗Bat. Nr. 11 einrangiert. Grotefend, Pr. Lt. von der Haupt⸗Kadettenanstalt, als aggregiert zum Inf. Regt. Graf Werder (4, Rhein.) Nr. 30 zurückversetzt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 16. Februar. Frhr.

v. Rotberg, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Heidelberg, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde⸗Regts. z. F., Müller, Vize⸗Feldw. vpem Landw. Bezirk Mannheim, zum Sec. Lt. der Res. des Königin Elisabeth Garde⸗Gren. Regts. Nr. 3, Dolle, Vize⸗Wachtm.

vom Landw. Bezirk Gumbinnen, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, beföoördert. p. H ippel II., Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Prinz Auguft von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1 (Königsberg), als Res. Offizier zum I. Garde⸗Feld⸗Art. Regt. versetzt. Dreetz, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Anklam, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, Zenker, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stargard, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52; die Vize⸗Wachtmeister: Runge vom Landw. Bezirk Stargard, zum T Nr. 2, Coppel, Werner

N (Ernst), Werner (Hermann) vom Landw. Bezirk IV Berlin, zu Sec. 5

st N

Sec. Lt. der Res. des Pomm. Train⸗Bats. Lts. der Res. 2. Brandenburg. Ulan. Regts. Nr. 11, Kemna Bezirk, zum Sec. Lt. Res. des Feld⸗Art. (Schles.) Nr. 6. Cetto von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, Lestmann von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Resf. des Brandenburg. Train⸗Bats. Nr. 3, be⸗ fördert. Biermann, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. König Wilhelm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7 (I Berlin), als Res. Offizier zum Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12 versetzt. Goedicke, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk) Nr. 16, Schreiber, Pr. Lt. ven der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuhaldensleben, zum §H Witte, Vize⸗Wachtm. von Landw. Bezirk Bernburg, zum Sec. Lt. Res. des 3. Schles. Drag. Regts. Nr. 15, Flehinghaus, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Leib⸗Hus. Regts. Kaiserin Nr. 2. Werner, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bitterfeld, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, Riesebeck, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 140, Zobel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Posen, zum Sec. 2

9

von demselben Regts. von Peu

n

c. Lt. der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47, Pieper, Vize⸗Wa vom Landw. Bezirk Kosten, zum Sec. Lt. der Res. des Niederschles. Train⸗Bats. Nr. 5, Keller, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I Breslau, zum Sec. Lt. der Landw. f 8, Schau, Vize⸗Feldw. vom, Landw. Bezirk Pader⸗ zum Lt. der Res. des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, r, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Detmold, zum Sec. Lt. . des 1. Hannoverschen Drag. Regts. Nr. 9, Suck, Vize⸗ Landw. Bezirk Barmen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Courbiere (2. Posen.) Nr. 19, Best, Vize⸗Feldw. vom zitk Lennep, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Westfäl .53, Geiersbach, Vize⸗Feldw. vom Landw. f Sec. Lt. der Res. des Inf 8 0

2 81

B 2 1.

4

8 2.981 .

.

9 ½

Sec. nf. Regts. 8, Vize⸗Feldw. vom Landw. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschwei 8. estfäl) Nr. 57, befördert. v. Zitzewitz, S s. des Ulan. Regts. Graf zu Dohna (Ostpreuß. .Offizier zum 2. Westfäͤl. us. Regt. Nr. 11 1 Zize⸗Feldw. vom Landw. Lt. der Res. „Hanseat. Inf. Regts.

.75, Bauer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hamburg, zum cc. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm I. 2. Ostpreuß.) Nr. 3, Stübe, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. um Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Oetling, Vize⸗ vpon demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des

egts. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8, Stahl, Vize⸗Wachtm. emselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Holstein. Regts. Nr. 24; die Vize⸗Feldwebel: Thieme vom Landw. bleswig. zum Sec. Lt. der Res. des 4. Thüring. Inf. Regts.

1 Wangnick vom Landw. Bezirk Kiel, zum Sec. Lt. der Res. Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Kock vom Landw. ezirk I Altona, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Wallichs von demselben Landw. irk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Courbiste (2. Posen)

F8

Nr. 19, zum Sec. Lt. der Res. des Holstein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 24, Boden, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Schleswig, zum Sec. Lt. der Res. des Train⸗Bats. Nr. 15, Scherff, Schaubach, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Meiningen, zu Haupt⸗ leuten. Julauf, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Worms, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regt.) Nr. 117, Kellermann, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, Fresenius, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 88 zu Sec. Lts. der Res. des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, Anthes, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk II Darmstadt, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), Zeitz, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Meiningen, Simonis, Vtze⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Frank⸗ surt a. M., zu Sec. Lts. der Res. des Hess. Train⸗Bats. Nr. 11, Gramsch, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Mannheim, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Branden⸗ burg.) Nr. 12, Meßmer, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142, Wölfel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Heidelberg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Lützow (1. Rheinisch.) Nr. 25, Gunzert, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lf. der Res. des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Liehl, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Karlsruhe, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Rein, Vize⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 14, Costenoble, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Lörrach, zum Sec. Lt. der Reserve des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, Berger, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stockach, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Bad. Leib⸗ Gren. Regts. Nr. 109, Hohenemser, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Mannbeim, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Hess. Train⸗Bats. Nr. 25, Hönig, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Stockach, zum Sec. Lt. der Res. des Bad. Train⸗Bats. Nr. 14, befördert. Roedler, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 98 (Colmar), als Res. Offizier zum Hannov. Jäger⸗Bat. Nr. 10 versetzt. Die Vize⸗Feldwebel: Schmidt vom Landw. Bezirk Straßburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 132, Ehrenspeck von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 138, Hempel vom Landw. Bezirk Schlawe, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Weidner von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83x,: Miske Landw. Bezirk Thorn, zum Sec. Lt. der Res. des Pomm. Regts. Nr. 34, Stirnus, Eichler, Sec. Lts. von der

des Magdeburg. Pion. Bats. Nr. 4 (Magdeburg), Moll,

Lt. von der Res. des Schles. Pion. Bats. Nr. 6 (Kattowitz), Trippe, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Pion. Bats. Nr. 7 (Dortmund), Schwarz, Sec. Lt. von der Res. des Schleswig⸗ Holstein. Pion. Bats. Nr. 9 (Hannover), Reutlinger, Sec. Lt. von der Res. des Hess. Pion. Bats. Nr. 11 (Frankfurt a. M.), zu Pr. Lts., Francke, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Pion. Bats. Nr. 4, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. Februar. Tischler, Gen. Major von der Armee, in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt. .Holleben, Pr. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16, als halbinvalide mit Pension aus⸗ geschieden und zu den Offizieren der Landw. Kav. 1. Aufgebots über⸗ getreten. Blum, Sec. Lt. vom Magdeburg. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4 der Abschied bewilligt. Forsbeck, Oberst⸗Lt. z. D., unter Ent⸗ bindung von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Naumburg a. S. und unter Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, sowie der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere zurückoersetzt. v. Schwarzkopff, Major .D., unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt. und unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 7. Thüring. Fnf. Regts. Nr. 96, von der Stellung als Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Altenburg entbunden. Kirchner, Oberst⸗Lt. z. D zuletzt etatsmäß. Stabsoffizier des damaligen 5. Ostpreuß. f Nr. 41, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen Uniform des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltk (Schles.) Nr. 38, in die Kategorie der mit Pension verabschi Offiziere zurückversetzt. Schwerbrock, Hauptm. . D., Entbindung von der Stellung als Bezirks⸗Offizi dem Landw. Bezirk Hagen, Verleihung des Charakters als Major und Ertbeilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, mit seiner Pension und der Uniform des 1. Westfäl. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 7, Schnell, Hauptm. à la suite des Groß⸗ herzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Schacht, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, zur Res. entlassen. Strahler, Sec. Lt. vom Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Luja, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. von Wittich (3. Hess) Nr. 83, Michels, Port. Fähnr. vom 5. Thüriag. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), zur Res. entlassen. Mey, Hauptm. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Be⸗ irks⸗Offt bei dem Landw. Bezirk Friedberg, Verleihung des

ls Major und Ertheilung der Aussicht auf Anstellung

mit seiner Pension und der Untform des Naussau.

. Nr. 27 der Abschied bewilligt. Thelen, Port.

hur. .Bad. Inf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, zur Res. ntlassen. Graf Strachwitz v. Groß⸗Zauche u. Camminetz, r. Lt. à la suite des Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) r. 60, Wernitz, Sec. Lt. vom 3. Schles. Drag. Regt. . 15, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betreff. gtr., v. Borcke, Sec. Lt. à la suite des 2. Brandenburg. lan. Regts. Nr. 11, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren

2. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9, übergetreten. v. Bode⸗

r, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 132, mit Pension und der Uniform des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall

f Moltke (Schles.) Nr. 38, Graf v. der Schulenburg⸗ fsburg, Pr. Lt. à la suite des Magdeburg. Drag. Regts.

5, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Steffens,

uptm. und Komp. Chef vom Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreus.) Nr. 5, mit Pension und der Regts. Uniform, Gui⸗ jetti, Major und Bats. Kommandeur vom Eisenbahn⸗Regt. Nr. 1, mit Pension und der Regts. Uniform, Leo, Pr. Lt. à la suite des 2. Hannov. Feld⸗Art. Regts. Nr. 26 und Direktions⸗Assist. bei den technischen Instituten, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zioildienst und der Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. Die nachbenannten à la suite der Armee angestellten Kaiserlich tür⸗ kischen Offiziere scheiden Ende Februar d. J. aus der Armee wieder aus und zwar die Pr. Lts.: Halil Nadji Bey, kommandiert zur Dienstleistung bei dem 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Ali Fazil Bey, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Gren. Regt. Prinz Karl von Preußen (2. Brandenburg.) Nc. 12.

In der Gendarmerie. Berlin, 16. Februar. Den pen⸗ sionierten Ober⸗Wachtmeistern: Borgmann, bisher in der 7. Gend. Brig., Krüger, Müller, bisher in der 8. Gend. Brig., der Charakter als Sec. Lt. verliehen.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 16. Februar. Broustin Hauptm. von der Res. des 4. Garde⸗Regts. z. F., Buddeberg, Sec. Lt. von der Res. des Königin Elisabeth Garde⸗Gren. Regts. Nr. 3, Hartog, Pr. Lt. vom 1. Aufgebot des 1. Garde⸗Landw. Regts., diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Reuter, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., v. Grabow, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot der Garde⸗Landw. Kav., Beermann, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot der Garde⸗Landw. Feld⸗Art., Myska, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Tilsit, Schubert, Premier⸗Lieutenant von der Infanterie 2. Aufgebots

8

82 Rn

. ——

Wedekind, Vie⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk,

des Landwehr⸗Bezirks Bartenstein, er Abschied bewilligt Dreyer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lötzen, Grommelt, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landa Bezirks Königsberg, v. Köller, Pr. Lt. von der Kav. 1. Arf. gebots des w. Bezirks Naugard, Leonhard, Sec. Lt. von der Res. des Nassau. Feld⸗Art. Regts. Nr. 27, Schulz, Hauptm. don der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Krossen, mit der Landw Armee⸗Uniform, Zeitschel, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Guben, Hausendorf, Pr. Lt. von der Inf. 2 Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks I Berlin, Manegold, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Berlin, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Renvers, Pr. Lt., Milentz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, v. Ferber Rittm. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IV Berlin. diesem mit seiner bisherigen Uniform, Riemann, Hauptm. ven der Feld⸗Art. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Wendt, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Perleberg, Weigelt, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Mag⸗ deburgisches) Nr. 27, Bussenius, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Wagner, Pr. Lt. von der Iäaf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuhaldensleben, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Brockhaus, Rittm. von der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bitterfeld, Sachse, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weißenfels, Nickisch p. Rosenegk, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Liegnitz, Walter, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, Guenther, Rittm. von der Kav. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks II Breslau, diesem mit der Landw. Armee⸗Unisorm, Urban, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oels, mit dem Charakter als Hauptm., Schmula, Serc. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rybnik, Bahl⸗ mann, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. General⸗ 2 Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Branden⸗ urgischee) Nr. 64, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Brandstaeter, Hauptmann von der Infanterie 1. Aufgebots, Müllensiefen, Hauptm. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots, des Landw. Bezirks I Bochum, letzteren Beiden mit ihrer bisherigen Uniform, Boelling, Fleischer, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgeborz des Landw. Bezirks I Münster, Barkhoff, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Essen, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Hulverscheidt, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Aachen, Floeter, Hauptm. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Köln, diesem mit dem Charakter als Major und seiner bisherigen Uniform, Thelen, Hauptm. von der Inf. 1 Aufgebots des Landw. Bezirks Bonn, mit seiner bisherigen Uniform. Grimm, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landm Bezirks I Trier, Baur, Pr. Lt. von der Res. des Hannsd. Huas. Regts. Nr. 15, Gobert, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots, Hertz, Pr. Lt., Loeck, Sec. Lt., von der Inf. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Hamburg, Brodmann, Pr. 2t. Hasse, Sec. Lt., von der Inf. 2. Aufgebots des

Bezirks

1

Lübeck, Reinicke, Sec. Lt. von der Jaf . Aufgebots des Landw. Bezirks Schwerin, Wendt, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kiel, diesem mit der Armee⸗Uniform, Gabler, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I Oldenburg, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Hecht, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, Manger, Pr. Lt. von der Kavallerie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Göttingen, Waldau. Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Celle, Pockels, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Braun⸗ schweig, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Fintelman Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Casfel, nit der Uniform der Res. Offiziere des Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Kümmell, Hauptm. von der Inf. . Aufgebots des Landw. irks Hersfeld, Schaede, f Aufgebots, Muther, Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bezirks iningen, Denig, Pr. f. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mainz, Lu cius, Sec. Lt. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Worms, von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bruchsal mit der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. Szuhany, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastatt, Demuth, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Jack, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg des Landw. Bezirks Stockach, Heitz, Fritsch, Lehnebacch, 21s von der Inf. 2. ots des Landw. Bezirks Straßburg, Lt. von 2. Aufgebots des Landw. Bezirks iemund, Pr. Lt. von der Jaf. 2. Aufgebots des Landw. T MNarienburg, Kühn, Hauptm. vom 2. Aufgebot der Garde⸗Lan ützen, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Schmitt, Sec. Lt. Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Bochum, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw Münster, Dollmann, Hauptm. von den Pionieten des Landw. Bezirks Hamburg, v. Waldow, Seec. dt. s. des Inf. Regts. Nr. 137, mit Pension, der Ab⸗

& 58

8

l 9 2

3 SGG. 28 3

O

8 2

b0 8☛

beamte. 6. Februar. Grauert,

neral⸗Auditeurs Auditeur, die

lich Bayerische Armee. epee⸗Fähnriche ꝛc. Erne Versetzungen. Im aktive . v. Gebsattel, Major und Eskadr. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, Stabsoffizier im 2. Schweren Reiter⸗Regt. vakant Kronprinz z Rudolf von Oesterreich. Bauer, Rittm. à la suite des Regts. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, und kommandiert zur Dienstleistung dortselbst, zum Eskadr. Chef in diesem Regt, ernannt.

11. Februar. Hueber, Major, unter Enthebung vom Kom⸗ mando zum Königl. preuß. Ingen. Comité, von der Insp. des Ingen Comités und der Festungen in den Stab des 1. Pion. Bats, Peter Hauptm., vom Stabe des 1. Pion. Bats. zur Fortifikation Ingol⸗ stadt, Gyhling, Hauptm., von der Fortifikation Germersbeim junr Insp. des Ingen. Korps und der Festungen, unter Kommandierung zum Königl. preuß. Ingen. Comité, zum 1. April d. J. versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 6. Fe⸗ bruar. Kolb, Major und etatsmäßig. Stabsoffizier vom 2. Schwere Reiter⸗Regt. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen zur Disr gestellt. Rager, Sec. Lt. vom 11. Inf. Regt. von der Tann, int Landw. Inf. 1. Aufgebots versetzt.

10. Februar. Hauer, Ibeist und Kommandeur des 5. Irf Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, mit der gesetzliche; Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen zur Disp. gestellt. 8.

11. Februar. Bscherer, Major a. D., zu den mit Peusior⸗ zur Disp. stehenden Offizieren versetzt.

Im Sanitäts⸗Korps. 11. Februar. 1ge (Rosenheim), Dr. Adolph, Rüdinger, Dr. Kleinschmidi⸗ Dr. Hoopmann (I1 München), Dr. Reh (Kempten), Dr. Gari (Nürnberg), Dr. Hetzel (Erlangen), Unterärzte in der Res., Häusler (Rosenheim), Dr. Ott (I München), Unterärzte in der Lande⸗ 1. Aufgebots, zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. 8

Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee. Fuhrmann, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 19. Ienr Regt., zum Unterarzt im 7. Juf. Regt. Prinz Leopold ernarn

Dr. Prosinger

und mit Wahrnehmunz einer offenen Assist. Arztstelle beauftragt.

L

8*

Beamte der Militär⸗Verwaltung. 7. Februar. Kleyla, Ingen. 2. Kl. der Art. Werkstätten, zum Ingen. 1. Kl. dortselbst befördert. II. Februar. Hümmer (Rosenbeim), Winkler, Albrecht (1 München), Wiedemann (II München), Winter (Augsturg), Unter⸗A der Ref., zu Ober⸗Apothekern der Res. befördert.

II. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 8. Fe⸗ bruar. Kühne, Intend. Sekretariats⸗Assist. von der Korps⸗Intend., zum Intend. Sekretär, Schlegel, Bureaudiätar von der Korps⸗ Intend., zum Intend. Sekretariats⸗Assist, ernannt. Richter, Zahlmstr. Aspir. vom 5. Inf.⸗Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, als Intend. Bureaudiätar bei der Korps⸗Intend. angestellt.

9. Februar. Brückner, Krause, Unter⸗Avpotheker der Res. vom Landw. Bezirk Dresden⸗Altstadt bezw. I Chemnitz, zu Ober⸗Apothekern befördert.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 16. Februar. Lerch, Oberst⸗Lt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Horb, in gleicher Eigenschaft zum Landw. Bezirk Biberach versetzt. Wagner, Major und Bats. Kommandeur im 4. Juf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirks Horb ernannt. Hagemeister, Königl. preuß. Major und Bats. Kommandeur im Gren. Regt. König Kark Nr. 123, in das 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn versetzt. Groß, Hauptm. und Komp. Chef im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, unter Stellung à la suite des Regts., nach Preußen behufs Verwendung als Lehrer bei der Kriegs⸗ schule in Anklam kommandiert, von Maur, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luispold von Bayern, unter Enthebung von der Dienstleistung beim Großen General⸗ stabe und Stellung à la suite des Regts., in dem Kommando nach Preußen behufs Versetzung in den Nebenetat des Großen Generalstabs belassen. Hoffmann, Koönigl. Preuß. Hauptm., bisher im Feld⸗Art. Regt. von Scharnborst (1. Hannov.) Nr. 10, kommandiert nach Würt⸗ temberg, zum Battr. Chef im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern ernannt. v. Alberti II., Pr. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, vom 1. April d. J. ab nach Preußen behufs Verwendung als Komp.⸗Offizier bei der Unteroff. Schule in Ettlingen, Heinrichsen, Sec. Lt. im Pion. Bat. Nr. 13, nach Preußen behufs Verwendung bei der 3. Ingen. Insp. kommandiert. Langguth, Königl. preuß. Sec. Lt., bisher im Pion. Bat. Nr. 20, kommandiert nach Württemberg, Hefter, Königl. Preuß. Sec. Lt., bisber im Hess. Pion. Bat. Nr. 11, kommandiert nach Württemberg, in das Pion. Bat. Nr. 13 eingetbeilt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. Fe⸗ bruar. Bickart, Oberst⸗Lt. z. D., von der Steuung als Kom⸗ mandeur des Landw. Bezirks Biberach mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Gren. Regts. König Karl Nr. 123 ent⸗ boben. Stein, Major und Bats. Kommandeur im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Petermann, Hauptm. und Mitglied des Bekleidungsamts des Armee⸗Korps, mit Pension, der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform und Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienft, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. Durch Verfügung des Korps⸗ General⸗Arztes. 11. Februar. Die nachstehenden Studierenden der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militärärztliche Bildungs⸗ wesen zu Unterärzten des aktiven Dienststandes ernannt: Dr. Flammer beim Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Dr. Buhl beim Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Dr. Helber beim Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, sämmtlich mit Wirkung vom 15. Februar d. J., Dr. Ehner beim Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124 mit Wirkung vom 15 ärz d 1j

1 A 10. 3 8 1 b

Deutscher Reichstag.

180. Sitzung vom 19. Februar 1897, 1 Uhr. Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Bei Fortsetzung der Debatte über den Antrag der Abgg. Auer (Soz.) und Gen. wegen des Achtstundentages nimmt zunächst das Wort der

Abg. Freiherr von Stumm (Nr.): Herr von Kardorff hat den Nach⸗ weis geführt, daß die Antragsteller sich für ihren Antrag nicht auf die Allerhöchsten Erlasse vom Februar 1890 berufen können. Der Acht⸗ stundeatag ist, das hat die Debatte ergeben, todt; der Antrag des Zentrums wegen der 63 stündigen Arbeitswoche ist durchlöchert durch den Nachweis, daß ein noch kürzerer Arbeitstag ziemlich allgemein, daß nur in kleineren Betrieben eine längere Arbeitszeit noch besteht. Es bleibt nur übrig die Ausführung des § 120 2 bezüglich der Abkürzung der Arbeitszeit für gesundheitsschädliche Betriebe. Aber ich möchte davor warnen, den Wnterantrag anzunehmen, welcher die Regelung im Wege der Gesetzgebung statt der Verordnung des Bundesraths vornehmen will; denn der Bundesrath kann in jedem Augenblicke seine Verordnung modifizieren, wenn sie sich in ihrer Wirkung als schädlich erweist. Man sollte, wenn man überhaupt in dieser Frage etwas thun will, sich auf den zweiten Zentrumsantrag zurückziehen, der eine Untersuchung der Verhältnisse verlangt. Ich unterschreibe alles, was die englischen Unternehmer über den Vortheil der kürzeren Arbeitszeit gesagt haben. Aber es hat sich bei der Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit herausgestellt, daß die Arbeit eine so intensive geworden ist, daß die Arbeiter darüber verzweifelt sind trotz des gestiegenen Lohns. Herr Legien versteht von den Verhältnissen der Kohlengruben nichts, sonst würde er am vergangenen Donzerstag nicht gesagt haben, daß das Syndikat die Löhne der Arbeiter gedrückt babe. Nicht die Länge der Arbeitszeit ist das Entscheidende, sondern die Art der Arbeit; die landwirthschaftliche aber ist gesunder als jede andere Arbeit. Herr Legien wundert sich, daß ich von der Freiheit der Arbeiter spreche. Ich habe sft genug für die Freiheit der Arbeiter eintreten müssen, namentlich bei der Bestrafung des Verrufs arbeitswilliger Arbeiter, um diese vor der Belästigung ihrer Ge⸗ nossen zu schützen. Ich foll auch die Hamburger Arbeitgeber auf⸗ gehetzt haben. Ich kenne die Herren garnicht; ich habe nur einmal vor Jahren mit Herrn Sloman gesprochen. Ich habe es allerdings durchaus gebilligt, daß die Arbeitgeber ihre arbeitswilligen Arbeiter geschützt haben. In einem sozialdemokratischen Flugblatt werden diese Arbeiter und die Arbeitgeber auf das schmäblichste beschimpft, ein Beweis, wie die Arbeiter von den Scozialdemokraten fanatisiert werden. Die amerikanischen Arbeitervereine bestrafen ibre Mitglieder sehr scharf, z. B. auch schon, wenn ein Arbeiter eine offiziell angesetzte Versammlung vor 11 Uhr Abends verläßt. Die Union der Bau⸗ handwerker verbietet den Arbeitern einen Stein zu setzen, der im

efängniß behauen ist, und was dergleichen mehr ist, und jede Ueber⸗ tretung wird mit 100 Dollars bestraft. Wer von der Union ausge⸗ stoßen wird, wird dadurch dem Hungertode preisgegeben. Wenn die Sozialdemokraten bei uns diese Dinge einführen und zu politischen Zwecken ausnutzen, so werden die Strafen vielleicht in Gefängniß⸗ strafen oder direkt in die Todesstrafe umgewandelt werden. Vor solchen Dingen wollen wir die freien Arbeiter bewahren. 8 An bg. Freiherr Heyl zu Hernsheim (nl.): Wir werden für den

ntrag des Zentrums stimmen, welcher Erhebungen über die über⸗ mäßige Dauer der Arbeitszeit verlangt, aber gegen die übrigen An⸗ alsge, Herr Legien hat die Gegner des sozialdemokratischen Antrages

Vertreter der Unternehmerinteressen bezeichnet, während es ihm wicnnt sein mußte, daß die Unternehmer der großen Betriebe frei⸗

Ulig eine Vertürzung der Arbeitszeit eingeführt haben. Der „Vor⸗

8 82 8 1“

im Prinzip keine

hat selbst den Antrag auf Einführung des Achtstundentages als aussichtslos erklärt und nur die agitatorische Wirkung hervor⸗ gehoben. Im Seine⸗Departement haben von 24 000 Arbeitern nur 5400 sich für den Achtstundentag ausgesprochen. In Australien hat man, wie überhaupt in den englischen Kolonien, Experimente gemacht, die man im Mutterlande nicht anstellt. Solche Experimente sind bei dem jungfräulichen Boden Australiens und bei der Abwesenheit alles dessen, was man als „Racker von Staat“ bezeichnet, möglich. Die französischen Arbeiter sind national gesinnt; sie stimmen für den Schutz der französischen 2— industrie, die mit der deutschen konkurriert. Die deutschen Sozial⸗ demokraten thun aber für den Schutz der deutschen Industrie nichts. Die Sozialdemokraten thun immer so, als wenn man ans den jetzigen unbefriedigenden Verhältnissen plötzlich in den Zukunftsstaat eintreten wird. So lassen sich die Arbeiterverhältnisse nicht ändern! Die Arbeit der landwirthschaftlichen Industrie wird sich immer der Natur an⸗ schließen. Weder der Staat, noch die Gewerkschaften können Sonne und Regen beeinflussen. Wird der Normalarbeitstag für die gewerb⸗ lichen Arbeiter eingeführt, so wird das Land entvölkert und die städtischen Arbeiter würden nicht immer mit Nahrung versorgt werden können. Unsere Landwirthschaft muß geschützt werden. Graf Posadowsky befindet sich auf dem richtigen Wege, wenn er einen Maximalzolltarif einführen will. Einem solchen Maximaltarif entspricht aber auch ein Minimaltarif, und mit diesem hat Frankreich den meist⸗ begünstigten Nationen gegenüber große Erfolge gehabt. Die land⸗ wirthschaftlichen Arbeiter leiden unter der Agrarkrise, und es bestedt die Gefahr, daß die gewerblichen Arbeiter hineingezogen werden und wegen mangelnden Absatzes ihre Arbeitszeit verkürzen müssen. Davor wollen wir unsere Arbeiter bewahren.

Abg. Dr. Förster⸗Neustettin (Reformp.): Ich empfehle zu dem Antrage des Zentrums wegen der 63 stündigen Wochenarbeit in den Fabriken die Hinzufügung des Verkehrswesens. Eine einheitliche Regelung der Arbeitszeit ist unmöglich; denn es kommt auf die Art der Arbeit, ob sie eine rein mechanische oder eine geistig anregende ist, es kommt auf die Luft in den Arbeitsräumen an, ja auf die Naturverhältnisse; denn der Windmüller wird trotz aller Gesetze immer nach den Verbältnissen des Windes seine Arbeitszeit ein⸗ richten. Daß in acht Stunden mehr geleistet werden kann als in längerer Arbeitszeit, ist vielfach nachgewiesen, namentlich auch von dem hochverdienten Herrn Freese. Es giebt aber auch Arbeitsarten, bei denen in 8 Stunden selbstverständlich nicht soviel geleistet werden kann als in längerer Zeit. Wenn die Reservearmee der Vagabunden vermindert werden könnte, so würde das erfreulich sein. Für die Herabseßung der Arbeits⸗ zeit sind wir auch, aber sie müßte durch die Arbeitgeber und die ihnen zur Seite stehenden Arbeiterausschüsse selbst erfolgen, und nur im Nothfall müßte der Staat eintreten, namentlich beim Verkehrsgewerbe. Das ist im Interesse der Arbeiter selbst und im Interesse der öffent⸗ lichen Sichecheit nöthig. Viele Eisenbahnunfälle sind zurück⸗ zuführen auf die Uebermüdung der Weichensteller nu. s. w. Auch bei der Pferdebahn hat sich eine Ueberanstrengung nicht nur der Menschen, sondern auch der Thiere bemerkbar gemacht.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Daß im Verkehrsgewerbe Mißstände bestehen, ist zuzugeben, aber die Abftellung derselben ist sehr schwierig. Auf die Rede des Abg. Legien, die vor Tagen gehalten wurde, zu reagieren, ist nicht angenehm und wohl auch nicht zweckmäßig. Bemerken möchte ich aber, daß ein Mißbrauch der 63stündigen Arbeitswoche kaum zu befürchten ist.

Abg. Galler (d. Voltsp.): Meine politischen den Normalarbeitstag, in fernerer Zukunft auch schon in ihrem Programm stehen. Wir wollen die Arbeitszeit auf ein vernünftiges Maß reduziert wird. ir werden daher für den Antrag des Zentrums stimmen, da wir für den Antrag Auer nicht eintreten können.

Darauf schließt die Bemerkungen. b 1

In seinem Schlußwort als Antragsteller führt der

) an

Abg. Fischer (Soz.) aus: Im Zentrum sind Agrarier, Zünftler und gewerbliche Unternehmer vertr

auf die Arbeitermassen muß auch Rücksicht genommen werden; entstand aus dem Zentrum heraus selbst Widerstand gegen ntrag Hitze. Das bedeutet einen voll⸗ ständigen Frontwechsel des Unser Antrag wird wieder⸗ ommen. Vor einigen ren hätten Sie denselben einfach nieder⸗ gestimmt; jetzt mußten Si 1 debattieren. Das ist schon ein Fortschritt, und wir wer Fortschritte machen.

Abg. Freiherr von H (Zentr.) erklärt demgegenüber, daß keine Spaltung im Zentrum vorhanden sei.

Der Antrag des Abg. Dr. Förster⸗Neustettin wegen der Hineinbeziehung des Verkehrswesens wird abgelehnt. Der ur⸗ sprüngliche Antrag des Zentrums wird gegen die Stimmen des Zentrums und einiger Sozialdemokraten abgelehnt; der zweite Antrag des Zentrums aber in folgender Fassung an⸗ genommen:

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: 1) Erhebungen nsbejondere unter Befragung der Gewerbeaufsichtsbeamten, der Krankenkassenvorstände und ⸗Aerzte, sowie durch Vergleichung der

Statistik der Krankenkassen und Invaliditätsanstalten darüber anzustellen, in welchen gewerblichen Betrieben durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge⸗ fährdet wird; 2) auf Grund dieser Erhebungen überall dort, wo eine solche Gesundheitszefährdung vorliegt, in Ausführung des § 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung, durch entsprechende Ver⸗ ordnungen die Arbeitszeit zu regeln.

Damit ist der Antrag Auer erledigt.

Es folgt die erste Berathung der von den Abgg. Graf Hompesch und Genossen (Zentr.) und von den Abgg. von Kardorff und Genossen (d. kons.) eingebrachten, vollständig übereinstimmenden Gesetzentwürfe, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln.

Abg. Rettich (d. kons.): Seit dem 2. Juli 1896 ist die Be⸗ wegung für den Erlaß des von der Regierung damals abgelehnten Margarinegesetzes in landwirthschaftlichen Kreisen eine ganz allgemeine geworden. Von allen Seiten wird darauf gedrängt, die Sache wieder aufzunehmen. Das Hauptbedenken der Regierung gegen die Tren⸗ nung der Verkaufsstellen war, daß diese Maßregeln sich in kleinen Orten nicht würden durchführen lassen. In dieser Beziehung ist ein Ausweg dahin gefunden worden, daß die Trennung nur in Orten von über 5000 Einwohnern vorgeschrieben werden soll. Das Färbeverbot lehnt die Regierung allerdings nach wie vor ab; aber auch die Landwirthschaft will darauf verzichten, wenn es gelingt, ein brauch⸗ bares Mittel zur latenten Färbung zu entdecken. Daß ein solches in dem Dimethylamidoazobenzol durch das Reichs⸗Gesundheitsamt entdeckt ist, ist noch in den letzten Tagen im deutschen Landwirth⸗ schaftsrathe mitgetheilt worden. Wir hoffen, daß auf dieser Basis der von uns wieder eingebrachte Gesetzentwurf diesmal zu stande komme und dieser Beschluß der Landwirthschaft zum Segen gereichen wird. Wir erwarten vor allem eine Verbesserung der Qualität der Margarine und nützen dadurch auch der Margarine konsumierenden ärmeren Bevölkerung. Das Gesetz wird den Betrug verhindern und damit die Margarine nicht nur vperbessern, sondern auch verbilligen. Damit sorgen wir in Wahrheit für die Gesundheit und die Finanzen des kleinen Mannes.

Staatssekretär des Innern, Boetticher:

Meine Herren! Es trägt vielleicht zur Abkürzung der Diskussion bei, wenn ich gleich jetzt, nachdem der erste Herr Redner die vor⸗ liegenden Anträge begründet hat, das Wort nehme; ich kann das um so mehr thun, als ich dankenswerther Weise aus den Ausführungen des Perrn Vorredners die Ueberzeugung geschöpft habe, daß zwischen seinen Anschauungen und zwischen denen der verbündeten Regierungen Verschiedenheit besteht.

Debatte mit einigen persönlichen

Staats⸗Minister Dr. von

Schon bei den früheren Berathungen der Novelle zum Margarine⸗ gesetz haben mein Königlich preußischer Herr Kollege und ich wierer⸗ holt erklärt, daß die Gesetzgebungspolitik auf diesem Gebiet natur⸗ gemäß darauf gerichtet sein müsse, sich aber auch darauf zu beschränken habe, den unlauteren Wettbewerb auszuschließen und die betrügerische Verwendung der Margarine hintanzuhalten. Wenn wir im ver⸗ gangenen Jahre über die Mittel, die zu diesem Ziele führen, gestritten haben, und wenn es nicht gelungen ist, zwischen der Majorität des Reichstages und den verbündeten Regierungen eine Verständigung herbeizuführen, so entnehme ich nunmehr aus den Aeußerungen des Herrn Vorredners, daß wir vielleicht jetzt zu einer Verständigung kommen werden, nachdem wenigstens eine derjenigen Forderungen, die im vorigen Jahre den Stein des Anstoßes bildeten, als diskutierbar von ihm bezeichnet worden ist. 2

Meine Herren, bald nachdem das Schicksal der vorjährigen Vor⸗ lage besiegelt war, habe ich Veranlassung genommen, die Bundes⸗ regierungen darauf aufmerksam zu machen, daß es durchaus noth⸗ wendig sei, schon um die Beunrubigung, welche die Margarinefrage im Lande hervorgerusen hat, zu beseitigen, an der Hand der be⸗ 8 stehenden Gesetzgebung den Versech zu machen, ob nicht die betrügerische Verwendung der Margarine hintangehalten werden könne. Damit die Herren sehen, daß auch die Reichsverwaltung, die ja so häufig in Gegensatz gebracht wird zu den landwirthschaftlichen Verwaltungen der Einzelstaaten, für die Landwirthschaft ein warmes Herz besitzt, werden Sie mir gestatten, daß ich Ihnen das Rundschreiben, welches ich an die Bundesregierungen gerichtet habe, vorlese. Ich habe darin gesagt:

Nachdem der Bundesrath dem Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln, in der von dem Reichstage beschlossenen Faffung die Zustimmung versagt hat, erscheint es zum Schutze der in stehenden wichtigen Interessen der Landwirthschaft und der konsumierenden Bevölkerung geboten, durch eine verschärfte Handhabung der geltenden Gesetze, insbesondere des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 und des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, vom 12. Juli

den herrschenden Uebelständen, soweit möglich, entgegenzu⸗ Wenngleich durch das Scheitern der bezeichneten Gesetzes⸗

manche wirksame und wünschenswerthe Maßnahmen, zu

denen die neuen Vorschriften die gesetzliche Grundlage bilden sollten, zunächst nicht zur Durchführung gebracht werden können, so bieten doch auch die gegenwärtig geltenden Vorschriften brauchbare Hand⸗ haben, um die unlautere Konkurrenz der Margarine, des Margarinekäses und der Kunstspeisefette mit Aussicht auf Erfolg

52 —ö— Frage

zu bekämpfen. Dies setzt jedoch voraus, das diese Vorschriften mit Strenge zur Ausführung gebracht werden und daß die Behörden nicht nur dann einschreiten, wenn Zuwiderhandlungen gegen die ge⸗ setzlichen Bestimmungen von den Betroffenen zu ihrer Kenntniß gebracht werden, sondern daß eine regelmäßige, umfassende Ueber⸗ wachung des Verkehrs stattfindet, daß die Polizeiorgane überall ein wachsames Auge auf die betheiligten Gewerbetreibenden haben und von Amtswegen gegen alle Gesetzesübertretungen un⸗ nachsichtig vorgehen. Denn der vorbeugende Schutz, welchen die bezeichneten Gesetze bieten sollen, wird nur dann erreicht werden, wenn die Gewerbetreibenden, namentlich die Butter⸗ und Margarine⸗ händler, die Ueberzeugung gewinnen, daß sie einer ständigen Kontrole unterliegen und daß die in ihren Geschäften etwa vor⸗ kommenden Unregelmäßigkeiten der Kenntniß der Behörde und der Bestrafung nicht entgehen können. Es wird daher darau ankommen, alle Geschäftsstellen, an denen Butter, Käse, Schmalz, Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefette feilgehalten werden, einschließlich der Marktstände, von Zeit zu Zeit durch die Organe und 3 des Nahrungsmittelgesetzes besuchen dieren zu lassen. Aber auch auf Großhand⸗ izeibehörden ihre Aufmerksamkeit zu richten und gegen dieselben in geeigneter Weise vorzugehen haben, wenn sich der Verdacht von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen ergiebt.

Das größte Gewicht ist darauf zu legen, daß an den Verkaufs⸗ stellen thunlichst häufig Proben entnommen und daß diese Proben durch Sachverständige, am besten durch öffentliche Anstalten zur Untersuchung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln, daraufhin chemisch untersucht werden, ob Verfälschungen vorliegen, oder ob die be⸗ treffende Waare in gesundheitlicher Hinsicht zu Bedenken Anlaß bietet. Die Entnahme der Proben würde zweckmäßig nicht aus schließlich auf dem in § 2 des Nahrungsmittelgesetzes ror⸗ gesehenen Wege, sondern wenigstens zum theil unter der Hand und in einer Weise zu bewirken sein, welche dem betreffenden Gewerbetreibenden ihren Zweck nicht zum Bewußtsein kommen läßt. Nur wenn solche Probeentnahmen und Untersuchungen regelmäßig stattfinden, kann man erwarten, daß es gelingen wird, der Ver⸗ fälschung der Butter und der Unterschiebung der Margarine an Stelle von Butter, sowie den ähnlichen unlauteren Gebahrungen im Käse⸗ und Fetthandel mit Erfolg vorzubeugen.

Dieses Rundschreiben, auf welches die Regierungen in dankenswerther Weise bereitwillig eingegangen sind, hat zur Folge gehabt, daß einer⸗ seits eine sehr verschärfte Kontrole des Verkehrs mit Butter und Margarine zur Durchführung gebracht worden ist, und andrerseits die Klagen über betrügerische Verwendung der Margarine in erheblichem Maße abgenommen haben.

Wenn man sich hiernach der Hoffnung hingeben könnte, daß bei fortgesetzter scharfer Anwendung der bestehenden gesetzlichen Vor⸗ schriften das Ziel, das wir gemeinsam anstreben, auch jetzt schon vollständig zu erreichen sein möchte, so ist doch, wie sich dies bereits aus dem soeben von mir verlesenen Rundschreiben ergiebt, die Regierung keineswegs darüber in Zweifel, daß auch auf diesem Gebiete gewisse Verbesserungen geschaffen werden können, die noch eher und sicherer zu dem angestrebten Ziele führen. Nun bin ich außerdem dazu übergegangen, das Gesundheitsamt zu einer fort⸗ gesetzten Untersuchung nach der Richtung hin aufzufordern, daß ein Mittel gefunden werden möge, durch welches die Erkennbarkeit des Vorhandenseins von Margarine in einer als Butter verkauften Waare ermöglicht bezw. erleichtert werde. Diese Unter⸗ suchungen sind aber sehr schwieriger Natur und ich glaube kaum, daß sie in diesem Moment schon zu einem Abschluß gediehen sein werden, der ein endgültiges Urtheil darüber zuläßt, welches Erkennungsmittel sich am meisten empfiehlt. Die Herren erinnern sich, daß im vorigen Jahre eine große Schwärmerei für das

1“”