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getreten.
SPDeffiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und
Goecke, Korv. Kapitän, zum Kommandanten S. M. Schulschiffes
Ferüis. nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der
burg), Dick (Ludwigshafen), Pr. Lts. von der Inf., Förster (Nürnberg), Sec. Lt. von der Inf., — der Abschied bewilligt. Im Sanitäts⸗Korps. 7. März. Wolff (Würzburg),
Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vor⸗ geschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.
8. März. Dr. Bräutigam (Nürnberg), Unterarzt der Res., zum Assist. Arzt 2. Kl. der Res. befördert.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
7. März. Welz (Bamberg), Ober⸗Apotheker der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt. 8
8. März. Popp (I München), Unter⸗Apotheker der Res., zum Ober⸗Apotheker der Res. befördert.
10. März. Schneider, Korps⸗Stabsveterinär vom General⸗ Kommando I. Armee⸗Korps, mit Pension in den erbetenen Ruhestand
Kaiserliche Marine.
Versetzungen. Berlin, 1. März. Grapow (Max), Kapitän⸗ Lieut., von dem Kommando als Admiralstabsoffizier der Marine⸗ station der Ostsee entbunden. 8 Berlin, 15. März. Paschen, Korv. Kapitän, unter Belassung in der Stellung als Kommandant S. M. nzer⸗Kanonenboots Mücke“, zum Chef einer Panzer⸗Kanonenboots⸗Div. ernannt. Prüssing, Maschinen⸗Ingen., zum Maschinen⸗Ober⸗Ingen., Mor⸗ genstern, Trümper, Maschinen⸗Unter. Ingenieure, zu Maschinen⸗ Ingenieuren, Mattern, Striepe, Ober⸗Maschinisten, zu über⸗ zähl. Maschinen⸗Unter⸗Ingenieuren, — befördert. Offenberg, über⸗ zähl. Maschinen⸗Unter⸗Ingen., rückt mit dem 1. April 1897 in eine offene Etatsstelle ein. Scheller, Bruhn, Unter⸗Lts. z. S. der Res. im Landw. Bezirk Kiel bezw. Lübeck, zu Lts. zur See der Reserve des See⸗Offizierkorps, Meißel, Vize⸗Steuermann der Seewehr 1. Auf⸗ gebots im Landw. Bezirk II Bremen, zum Unter⸗Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots des See Offizierkorps, Meininghaus, Vize⸗ Feuerwerker der Res. im Landw. Bezirk 11 Bremen, zum Unter⸗Lt. ur See der Res. der Matrosen⸗Art., Dr. Cvron, Dr. Berning, Unterärzte der Marine⸗Res. im Landw. Bezirk Leipzig bezw. Lingen, u Assist. Aerzten 2. Klasse der Marine⸗Res., — befördert. Stellen⸗ besetzungen für das Frühjahr 1897: Thiele (August), Kapitän See, tritt mit Außerdienststellung S. M. Schulschiffes Stosch“ als Kommandant auf S. M. Schulschiff „Charlotte⸗ über. Brinkmann, Korvetten⸗Kapitän mit Oberst⸗Lieutenantsrang, m Kommandanten eines Panzerschiffes 4. Klasse der Res. Div.,
„Nixe“, Walther (Heinrich), Korv. Kapitän, unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur der 2. Abtheil. 1. Matrosen⸗Div., zum Kommandanten S. M. Schulschiffes „Carola“, Franz, Korv. itän, zum Kommandanten S. M. Transportschiffes „Pelikan“, itän, unter Belassung in seiner Stellung als Natrosen⸗Div., zum Kommandanten eines Panzerschiffes 4. Klasse der Res. Div., Poschmann, Korv. Kapitän, unter Belassung in seiner Stellung als Kommandeur der 2. Torpedo⸗Abtheil., zum Chef der Torpedoboots⸗Flottille, — ernannt. v. Dassel, Korv. Kapitän, unter Belassung in seiner Stellung als Kommandeur der 1. Abtheil. 2 Matrosen⸗Div., zum Kommandanten eines Panzerschiffes 4. Klasse der Res. Div., Janke, Korv. Kapitän, zum Kommandeur der 2. Abtheil. 1. Matrosen⸗Div., — ernannt. Korv. Kapitän, von dem Kommando S. M. Transport⸗ chiffes „Pelikan“ entbunden. Wilde, Korv. Kapitän, zum Kom⸗ mandanten S. M. Vermessungsschiffes „Albatroß“, Heintzmann, Kapitän⸗Lt, zum Kommandanten S. Schulschiffes „Grille“, Neitzke, Kapitän⸗Lt., zum Kommandanten S. M. Avisos „Zieten“, Hecht, Musculus, Kapitän⸗Lts., zu Kommandanten eines Panzer⸗ kanonenbootes der Res. Div Danzig, Koch (Richard), Kapitän⸗Lt., zum Kommandanten eines Kanonenbootes der Res. Div. Danzig, Schäfer (Erwin), Berninghaus, Kapitän⸗Lts., zu Chefs einer Torpedoboots⸗Div., Wedding, Lt. zur See, zum Kommandanten S. M. Schulschiffes „Rhein“, — ernannt. Abschiedsbewilligungen. Berlin, 15. März. Hell⸗ hoff, Korv. Kapitän mit Oberst⸗Lieutenantsrang, mit der gesetzlichen
rlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, unter Verleihung des Cbharakters als Kapitän zur See, der Abschied bewilligt. Wasser⸗ fall, Marine⸗Stabsarzt, behufs Uebertritts zur Armee aus dem Marinedienst entlassen. Dr. Voigt. Marine⸗Assist. Arzt 2. Kl., scheidet aus dem aktiven Sanitäts⸗Korps aus und tritt zu den Sanitätsoffizieren der Marine⸗Res. über.
Deutscher Reichstag. 192. Sitzung vom 16. März 1897, 2 Uhr
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Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Reiche und den Niederlanden.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.) hält cs für angemessen, den Vertrag ohne besondere Kommissionsberathung anzunehmen; denn es handle sich darum, die Bestimmungen der Verträge, welche die deutschen Einzel⸗ staaten mit den Niederlanden abgeschlossen haben, unter Berüͤck⸗ sichtigung der gemachten Erfahrungen zu ergänzen.
Abg. Dr. von Marquardsen (nl.) schließt sich diesen Aus⸗ führungen an; der Vertrag enthalte einen erheblichen Fortschritt gegen⸗ über den bisherigen Zuständen.
Abg. Dr. von Buchka (d. kons.) empfiehlt ebenfalls die Annahme der Vorlage. 7 8
Damit schließt die erste Berathung. Der Vertrag wird in zweiter Berathung unverändert genehmigt.
Es folgt die erste Berathung des Gesetzes über das Auswanderungswesen.
Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Rath Reichardt: Meine Herren, diese Vorlage ist dazu bestimmt, einen seit langen Jahren hervorgetretenen und vollberechtigten Wunsch zu erfüllen und eine Zusage einzulösen, die von dieser Stelle seiner Zeit gegeben und mehrfach erneuert worden ist. Wenn darüber Jahre vergangen sind, so wollen Sie den Grund für diese Ver⸗ zögerung suchen einmal in der Schwierigkeit der Materie; es handelt sich um eine Aufgabe, die auch von früheren deutschen par⸗ lamentarischen Versammlungen, obwohl ihnen sehr detaillierte und den Strömungen der Zeit entsprechende Entwürfe vorlagen — ich erinnere nicht nur an den alten Bundestag, sondern auch an das Frankfurter Parlament, an das Erfurter Parlament — nicht gelöst worden ist. Es galt hierbei, ein sehr bedeutsames Material zu bewaltigen, und ich bitte auch in Betracht zu nehmen, daß dieser Entwurf sich durch manche Strömungen und Gegenströmungen hat durcharbeiten müssen, die keineswegs bloß an amtlichen Stellen, sondern auch in weitesten Kreisen hervorgetreten waren. Die Motive enthalten alles, was in einem für die Oeffentlichkeit bestimmten und
derer; und diese Materie sei durch die Hamburger und die Bremer Gesetzgebung in genügender Weise geregelt. Man vergißt dabei, daß es bei der Auswanderung, und namentlich dann, wenn die Aus⸗ wanderung in nationalem Sinne geregelt werden soll, sich nicht bloß um das Stadium der Ueberfahrt, sonde n um drei Stadien handelt: um das Stadium der Vorbereitung, um das Stadium der Ueber⸗ fahrt und ganz besonders um das Stadium des schließlichen Schicksals, dem der Auswanderer im Bestimmungslande ent engeht.
ndelte es sich nur um das Ueberfahrtsstadium, dann en jene — Recht, es wäre dann jedenfalls kein dringendes Bedürfniß vorhanden gewesen; denn die Hamburger und die Bremer Gesetzgebung sind in dieser Beziehung als maßgebend zu er⸗ achten. Es bandelt sich aber wesentlich um jene beiden anderen Stadien, auf die ich hindeutete. Was das Vorbereitungsstadium an⸗ langt, so war man bei der Aufstellung des Entwurfs vor die Wahl gestellt zwischen sehr divergierenden Meinungen. Die Einen wollten das Auswanderungswesen verstaatlichen, die Anderen wollten es rein der Privatinitiative überlassen; der Entwurf hat den Mittelweg, den in Preußen und anderen Staaten bewährten Mittelweg ein.⸗ geschlagen und das System gewählt der Vermittlung durch zwei Kategorien von Mittelspersonen, für welche er an der Konzessions⸗ pflicht festhält. Der Entwurf beruht in der Ueberzeugung, meine Herren — und das möchte ich ganz besonders betonen —, daß das nur durch Rücksichten der Wehrpflicht beschränkte Prinzip der Aus⸗ wanderungsfreiheit zu einem noli me tangere des öffentlichen Rechts in Deutschland geworden ist; er beruht auf der Ueberzeugung, daß die Regierung gegen die Auswanderung als solche, mag man sie, wie die Einen wollen, als ein nationales Unglück, oder, wie die Anderen wollen, als eine nationale Nothwendigkeit, oder, wie Dritte meinen, als ein nothwendiges Uebel ansehen, — daß, sage ich, die Regierung die Auswanderung als solche nicht bekämpfen soll und darf, sondern daß sie ihren Kampf nur richten darf, aber auch muß gegen die Gründe der Auswanderung, und dieser Kampf ist in Deutsch⸗ land mit sichtlichem Erfolg geführt worden. Ich erinnere an die sozialpolitische Gesetzgebung, ich erinnere an die Reform der Agrargesetzgebung in Preußen und in anderen deutschen Staaten und an anderes mehr. Aber, meine . trotz der voll zu gewährenden Auswanderungsfreiheit muß die Regierung auch Handhaben besitzen, um es zu verhindern, daß dieses Prinzip in miß⸗ bräuchlicher Weise zu einer Einwirkung auf die Entschließungen des
erste Stadium, das Stadium der Vorbereitung, auch schon dasjenige, wo die Bemühungen einsetzen müssen, die darauf gerichtet sind, die Auswanderung nach rationellen Zielen zu lenken. Aus diesen beiden Gründen mußte diese sogenannte, wenn auch mehr polizeiliche Seite der Materie reichsgesetzlich geregelt werden. Die zwei⸗ undzwanzig Partikulargesetzgebungen, so ähnlich sie auch unter einander sind, genügen hierfür nicht, namentlich dann nicht, wenn man das dritte Stadium, nämlich die Lenkung der Auswanderung ins Auge faßt. Meine Herren, das ist eine Forderung, die seit mehr als 50 Jahren in Deutsch⸗ land in steigendem Maße geltend gemacht wird. Auf die Frage, wie man die Auswanderung lenken soll, ist niemals eine schlüssige und plausible Antwort gegeben worden; denn die Meinung, die ge⸗ legentlich hervorgetreten ist, daß man die Lenkung durch ein so⸗ genanntes Auswanderungsbureau bewirken könne, meine ich, wird in ihrer Allgemeinbeit wohl schwerlich heute noch vertreten werden. Der Entwurf versucht in dieser Beziehung einen Weg zu gehen, den er aus den Gründen, die in den Motiven dargelegt sind, als den allein gangbaren erachtet. Da hat man uns nun vorgeworfen — Sie können das in verschiedenen deutschen Zeitungen lesen —, daß es an einem klaren Programm in dieser Beziehung fehlt. Meine Herren, soweit man solche Dinge überhaupt vorher übersehen kann, ist die Richtungs⸗ linie und der Weg in den Motiven kenntlich gemacht. Aber die Auswanderungspolitik läßt sich ebensowenig wie irgend eine andere Politik in Paragraphen festlegen; sie muß mit dem Wandel der Verhältnisse, sie muß mit unbekannten Faktoren, mit anderen Worten, sie muß mit den Verhältnissen des Einzelfalles rechnen. Es kam nur darauf an, Handhaben zu schaffen, um eine solche nationale Aus⸗ wanderungspolitik zu ermöglichen, und diese Handhabe beabsichtigt der Entwurf zu schaffen, indem er erstlich das Konzessionierungswesen in eine Reichsinstanz verlegt, indem er zweitens der konzessionierenden Stelle das volle freie Ermessen einräumt und dieses freie Ermessen höchstens balanziert durch die Mitwirkung eines sachverständigen Bei⸗ raths, und, indem er drittens — das ist das wichtigste Moment — die Spezialisierung der Konzessionierungsurkunde in dem Sinne vor⸗ sieht, daß die Konzessionierungsurkunde nicht mehr wie bisher ein ausgefülltes Formular, sondern, daß sie ein Wegweiser sein wird, der ohne Zwang für die Einzelnen der großen Masse den Weg zeigt, der zum Ziele führt, wo in abstracto die Voraussetzungen für eine gedeihliche Existenz gegeben sind. Und wenn ein bervorragendes deutsches Blatt behauptet, das seien Illusionen, das würde bittere Enttäuschungen geben, so übersieht es meines Erachtens einen vierten Faktor, der nicht in dem Entwurf steht und nicht darin stehen kann: das ist die attraktive Kraft, die eine im Sinne des Entwurfs geartete und geförderte deutsche Ansiedelung erfahrungs⸗ mäßig auf die in der Heimath befindlichen, aber zur Auswanderung entschlossenen Stammesgenossen ausübt. Meine Herren, in gewissen Kreisen hat der Entwurf, trotz aller Darlegungen in den Motiven, eine Enttäuschung insofern hervorgerufen, als sie das gewünschte Auskunftsbureau in den Paragraphen nicht vorfinden. Ich muß daher einige Worte in dieser Beziehung den Motiven hinzufügen, weil dieser Punkt, wenn ich so sagen darf, die allerpopulärste Seite der ganzen Materie berührt. Das Auskunftsbureau ist das Schlagwort, das wie ein rother Faden durch die fünfzigjährigen Bewegungen hin⸗ durchgeht, und was man sich auch erklären kann, wenn man zurück⸗ blickt auf die Verhältnisse in den 40er und 50er Jahren. Damals, meine Herren, gab es nur Konsuln einzelner deutscher Staaten in den fernen Ländern; damals wurde, wenn diese Konsuln überhaupt berichteten und wenn eine Verwerthung der Nachrichten überhaupt erfolgte, die Verwerthung höchstens in dem eigenen Lande vor⸗ genommen; eine einheitliche Verwerthung zum allgemeinen Besten Deutschlands erfolgte nicht, und da war es ganz naturgemäß, daß das erste Verlangen sich dahin richtete, das Auskunftswesen zu zentralisieren, und weil eben keine amtliche Zentralstelle war, es zu zentralisieren in der Form einer Stelle, die man als Auskunftsbureau bezeichnete. Heute, meine Herren, wo wir Reichs⸗Konsuln haben, wo wir eine Zentralstelle haben, an der sämmtliche Nachrichten, die in dieser Beziehung von Belang sind, zusammenfließen und nutzbar gemacht werden, da ist, wenn dies Verlangen nach einem Auskunftsbureau noch immer mit einem ge⸗ wissen Nachdruck geäußert wird, dieses Verlangen nur noch erklärlich, wenn man — und dies ist von mancher Seite auch ausdrücklich aus⸗ gesprochen worden — dieses gewünschte Auskunftsbureau gelrennt denkt von jeder amtlichen Stelle, getrennt sogar, wie es an einer Stelle einmal hieß, von jeder bureaukratischen Einwirkung. Hier aber tritt, soweit es sich um den Kardinalpunkt des Auskunftswesens handelt, von vornherein die Unausführbarkeit dieser Wünsche klar zu Tage. Es ist bei dem Auskunftswesen ein Unterschied zu machen — das Nähere besagen die Motive — einerseits zwischen derjenigen Auskunft, die für die Entschließungen des Auswanderers, für das Pb
nicht etwa der Kommissionsberathung vorbehaltenen Dokument gesagt werden kann; sie enthalten alles, was die großen Gesichtspunkte, und alles, was das Detail betrifft. Einer einleitenden näheren
Darlegung bedarf es daher nicht. Wenn ich gleichwohl um die Erlaubniß bitte, einige wenige einleitende Bemerkungen voraus⸗
zuschicken, so ist dafür nur die Absicht und die Hoffnung bestimmend, daß aus der Berathung auch schon im Plenum von
vornherein gewisse Bedenken fern gehalten werden möchten, die
nach dem Bekanntwerden des Entwurfs in der Presse bervorgetreten sind und denen, obwohl sie nicht von präjudizieller Natur für das
Zustandekommen der Sache sind, in den betreffenden Kreisen doch eine I Wichtigkeit beigelegt wird. Eine namhafte deutsche Zei⸗
tung hat mit anderen Worten gesagt, die Vorlage sei eigentlich über⸗ flüssig; sie enthalte garnichts Neues, sie enthalte im wesent⸗
und das Wohin, maßgebend ist, auf der anderen Seite diejenige Aus⸗ kunft, die das Detail der Ansiedelungsbedingungen und ⸗Verhältnisse betrifft. Bei der Auskunft der ersten Kategorie handelt es sich vor allem darum, eine Auskunftsformel zu finden, eine Formel, für die die Verantwortlichkeit übernommen werden kann und muß, — eine Verantwortung, die nur die Regierung übernehmen kann; und es folgt daraus, daß diese oberste Auskunftsformel auch nur von amtlicher Stelle gesucht und gefunden werden kann — eine Mühewaltung, der sich das Auswärtige Amt seit langen Jahren und fast täglich unterzieht. An die große Glocke kommt das freilich nicht, und ich glaube, es ist ein Vorzug des bisherigen Auskunftswesens unter den jetzigen Ver⸗ blltrafse daß eben diese ertheilten Auskünfte unter vier Augen, wenn ich so sagen darf, geblieben sind. Denn die Gefahr, eine Auskunfts⸗ ertheilung, die in anderer Weise sich vollzieht, nutzbar zu machen für
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lichen nur rr für die Ueberfahrt der Auswan⸗
Einzelnen benutzt wird. Abgesehen von diesem Punkte, ist aber das
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Agitationszwecke, liegt doch sehr nahe. Was die Detailauskunft so ist es ganz unzweifelhaft, daß es in Weise nt detrt und, wo möglich, noch ausgiebiger gehandhaht werden muß 1„ kann mir sehr wohl denken, daß für diese Seite des Austunftsresec die Vermittlung einer zuverlässigen, nicht amtlichen Stelle, es sei ens ein Kolonialverein, es sei das ein zuverlässiges und entsprechend das Unternehmen, ins Auge gefaßt werden könnte. Das wird die G fabrung an die Hand geben, das Weitere wird dann die Erekatie⸗ mit Leichtigkeit durchführen können; Gesetzesparagraphen sind vr. erforderlich. Eins jedoch möchte ich hier gleich betonen: das Ancheusct wesen ist nicht geeignet, den Gegenstand von Privatunternehmen bilden, dazu ist die Sache zu ernst und zu verantwortungsvoll. Einn andere Enttäuschung haben diejenigen erfahren durch den Entwur deren Wünsche darauf gerichtet waren, in demselben gleichzeitig die An. siedelung in den deutschen Schutzgebieten geregelt zu sehen. A. Herren, wir haben diese Frage nicht bloß vom grünen Tisch aug be bandelt, sondern wir haben sie in eingehenden Berathungen mit kundigen Männern und ganz besonders mit dem Kolonial 5 wogen und mit dem Resultat, daß schließlich der Kolonialrath b seiner Majorität sich nicht den Gründen verschlossen hat, die eine Vermischung dieser beider Materien sprechen. Es sind ae Gründe einmal der legislativen Logik und andererseits der Oppo
In ersterer Beziehung darf darauf aufmerksam gemacht werden, eine Auswanderung, selbst wenn sie mit Siedelung verbunden begreiflich etwas ganz anderes ist als eine Ansiedelung in den S gebieten. In den Schutzgebieten finden die deutschen Ansiedler de deutsche Landeshoheit, deutsche — deutsche Judikatm deutsche Verwaltung. Anders bei der Auswanderung, wo durchwe; mit fremden Faktoren zu rechnen ist. Dort hat das Bemühen seine Berechtigung, die Verbindung mit dem Vaterlande zu erhalten, während an deren Lockerung in den Schutzgebieten garnicht gedacht werden kang. Die Auswanderung, darüber werden Sie alle einig sein, darf zwar nicht verhindert, aber von den Behörden auch nicht beförden werden. Die Ansiedlung in den Schutzgebieten wird, sobald die Voraussetzungen dazu gegeben sein werden, in jeder thm⸗ lichen Weise zu befördern sein, sogar durch legale Werbemaßregeln Aber trotz aller Förderung wird, glaube ich, auch der entschiedenste Kolonialenthusiast nicht daran glauben, daß in einer nahen Zukanft unsere Schutzgebiete in dem Maße aufnahmefähig sein werden, un ernstlich als Konkurrenten der Auswanderung in Betracht zu kommen. Das führt zu dem zweiten, dem Opportunitätsgrunde, der gegen die Vermischung beider Materien spricht. Gemeinsam beiden Materim und, auch was die Schutzgebiete betrifft, auch der Reichsgesetzgebunz unterworfen ist allenfalls das Beförderungswesen, aber darüber hinaus hat nach den organischen Gesetzen der Schutzgebiete Seine Majestät
der Kaiser dort das freie Verordnungsrecht. Nun sind in den Schut⸗
gebieten erst die allerersten Anfänge der Besiedelung gemacht; es werden die Verhältnisse noch manchen Wandelungen unterliegen, es werden nothwendigerweise noch manche Versuche gemacht werden müssen, und es fragt sich, ob da überhaupt schon der Moment gekommen erscheint, um eine gesetzliche Regelung der Frage für die Schutzgebiete auch nur in Erwägung zu ziehen, und ob nicht vielmehr gerade da die Verkält⸗ nisse so liegen, daß zur Zeit das Allerhöchste Verordnungsrecht die allein richtige Form ist, in der man der Sache weiteren Fortgang geben kann. Sollte man aber zu der Entschließung kommen, auch dort die Materte gesetzlich zu regeln, dann wird jedenfalls ein besonderes Gesetz, und nicht eine Vermischung mit dem Auswanderungswesen am Platze sein. Allerdings — das möchte ich auch betonen — lassen sich Fälle denken. wo sich die Interessen der Schutzgebiete und die Auswanderungs⸗ politik sehr nabe berühren, nicht nur, wenn es sich um die Auswanderunz nach Ländern handelt, die den deutschen Gebieten benachbart sind, sondern auch, wenn man an einen Zeitpunkt denkt, wo in 9 Maßstabe die Besiedelung der Schutzgebiete möglich sein wird. wird sich allerdings unter Umständen die leitende Stelle überleger müssen, ob nicht eine Beschränkung der Auswanderung zu G einer Vermehrung der Besiedelung der Schutzgebiete am Platze ser würde. Die Fühlungnahme zwischen beiden Stellen ist schon heute durch unsere Dienstpragmatik sicher gestellt, und sie ist auch vorans sichtlich für künftige Zeiten durch die einfache Thatsache gewährleiste daß an der Spitze beider Verwaltungen ein und derselbe oberft Chef steht. Meine Herren, als ich vor weniger Zeit i dem Hause auf die Frage, ob der Entwurf nicht bald ver⸗ gelegt würde, zu antworten hatte, erlaubte ich mir zu bemerke — und ich möchte das heute noch mal wiederholen —, des nun wohl genug über die Materie theoretisiert, gedruckt und ge⸗ schrieben worden ist, und, daß es Zeit ist, etwas Positives zu schaffen. selbst wenn nicht die Wünsche Aller befriedigt werden können. Der gegenwärtige Moment ist besonders günstig dafür; die deutsche Aus⸗ wanderung ist auf ein Zahlenniveau gesunken, so niedrig, wie es bisber noch nicht gewesen ist, und das niedrige Niveau setzt sich schog seit mehreren Jahren fort, und es ist nicht anzunehmen, daß diese That⸗ sache lediglich auf der Depression der wirthschaftlichen Verhältnisse in den Einwanderungsländern beruht. Der Moment ist also günstig, die Materie zu regeln sine ira et studio oder vielmehr bloß sine in auch in den Augen derjenigen, die in der Auswanderung ein nationales Unglück sehen. Wir haben den Gesetzentwurf ausgearbeitet in langer und treuer Arbeit, und auch die Lücken, die manche in dem Entwur finden wollen, sind nicht Omissionen, sondern auch das Ergebniß mühe⸗ voller Arbeit. Er erhebt nicht den Anspruch, unabänderlich und un⸗ verbesserlich zu sein, und wenn in einer Kommission, in welche etwa das hohe Haus den Entwurf weisen wollte, Sie aus plausibler Gründen die ändernde und bessernde Hand anlegen wollen, so können Sie der vollen und treuen Mitwirkung der verbündeten Regierunger und ihrer Vertreter im voraus sicher sein.
Abg. Dr. Hasse (nl.): Ich beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. 1878 ist vom Abg. Kapp ein Gesetzentwurf vorgelegt worden und einer kommissarische Prüfung unterzogen, aber nicht zum Abschluß gekommen. Seitden ist mehrfach eine Vorlage verlangt worden, aber nicht gekommen Ietzt liegt sie endlich vor und beschränkt sich auf das nothwendigste Maß. Das Andere soll der weiteren Gesetzgebung überlassen werden. Es ist dankbar zu begrüßen, daß der Entwurf den alldeutschen kolo nialpolitischen Wünschen gerecht wird, die seit Jahrzehnten in der Literatur hervorgetreten sind. Die alldeutsche Bewezung will nicht alle germanischen Völker, einschließlich der Engländer und Skandi⸗ navier, zusammenschließen, sondern sie beschränkt sich auf das eigentliche deutsche Volk. Diese Bewegung wird nicht durch das Interesse fur das Reich absorbiert, sondern sie nimmt auch Rücksiche auf die deutschen Auswanderer im Auslande. Heute versteht man unter Kolonialpolitik nur dasjenige, was sich auf die Schutzgebiete beziebt. Seit 1878 aber besteht eine Bewegung, die sich mit der vorliegenden Frage, mit der Regelung des Auswand erungswesens beschäftigt. Es ist erfreulich, daß die F geren die Auswanderur⸗ an sich nicht mehr bekämpft; sie hat in ihrem Entwurf 1892 den enr⸗ gegengesetzten Standpunkt vertreten, indem sie ein Aufgebotsverfahres mit allen möglichen polizeilichen Chikanen vorschlag. Wenn die Au⸗ wanderungsfreiheit bestehen bleiben soll, dann müssen wir für de Auswanderer mehr sorgen als bisher, namentlich auch bezüglig der Auskunftertheilung für Auswanderer. Dazu würde allerding eine starke Vermehrung unserer Berufskonsulate nothwendi fein Angesichts der geographischen Verhältnisse Süd⸗ und Westdeutschlande wird man darauf Rücksicht nehmen müssen, daß nicht bloß unsers deutschen Häfen die Auswanderung befördern, sondern auch die bel⸗ gischen und niederländischen Häfen. Man wird dafür sorgen müfsen daß die deutschen Häfen nicht das Monopol erhalten. 81 Agenten muß auch eine reichsgesetzliche Regelung vorgenommen me nicht alles der Landesgesetzgebung überlassen werden. Bisher batr das Reich als seine Organe nur die Reichskommissarien, die be den Landespolizeibehörden als Kläger aufzutreten hatten. Ma wollte den Versuch machen, die Sache jetzt umgekehrt zu & stalten und die Reichskommissarien zur oberen Instanz zu mache Es sollten ferner besondere Reichskommissarien für die F derums der Auswanderung nach den Kolonien angestellt werden. Das Ses läßt die Züge einer deutschen nationalen Auswanderungspolitik nieh deutlich erkennen; wir wollen hoffen, daß sich das in der Kommiffis⸗
Schaden bewahrt werden. Damit würde das Reich eine viel zu große Verantwortung auf sich nehmen. Wie ist es denn mit der Besiedelung
der Landstrich. Wer soll denn die Auskunft ertheilen? Das kann doch urr geschehen auf Grund der Berichte der Konsuln oder auch einzelner Kolonialschwärmer. Es hängt aber die Möglichkeit einer Ansiedelung
immer mehr Schwierigkeiten zu bereiten. Was sind denn Auswanderer?
nener und seine Fraktionsgenossen haben erheblich übertrieben und
ztt. Es wird sich nicht ersparen lassen, ein Gesetz über machen I.e zu schaffen sowie über die Erwerbung und den die der Rei und Staatsangehörigkeit, nachdem wir die Aus⸗ Veꝛlust geregelt baben.
age b wandungsfenge Epahn (Zentr.): Ich schließe mich dem Antrage stommissionsberathung an. Verschiedene überseeische Staaten veweren die Emwanderung, sodaß sehr viele Leute zurückwandern vchen Es wird dafür gesorgt werden müssen, daß nicht Leute müftandern, deren Rückwanderung mit Sicherheit zu erwarten ist. Nit polizeilichen Maßregeln kann man der Auswanderung nicht ent⸗ vntreten; sie ist eine Massenerscheinung, die nicht verhindert nnnen kann. Wir sind mit einer Regelung des Auswanderungs⸗ wesens einverstanden; ob aber der vorgeschlagene Weg der Kon⸗ essionierung der — richtig ist, muß ich dahingestellt sein lassen. Fs ist befremdlich, daß in der Vorlage etwas fehlt, was in dem Kapp' schen Entwurf schon enthalten war, daß nämlich dejenige, welcher Personen bei sich aufnimmt, alle Vorkehrungen Schutze der Gesundheit und Sittlichkeit treffen muß. Was dem Feiswirth recht ist, sollte dem Rheder, der die Auswanderer auf smem Schiffe befördert, 1. “ Dr. von Buchka (d. kons.) Ich halte ebenfalls eine issionsberathung für nothwendig, um die wichtigen Einzelfragen, die von den Rednern angeregt sind, zu prüfen, namentlich auch die wie die Auswanderer dem Vaterlande auch in der Ferne er⸗ ten bleiben können bezüglich ihrer Sprache und ihrer Nationalität. Wänschenswerth wäre es, die Auswanderung in unsere Kolonien zu Damit beschäftigt sich der Entwurf noch nicht; es wird in absehbarer Zeit zu einer solchen Förderung der Auswanderung noch nicht kommen können; es ist jedoch schon vorgesehen, daß für Felonialgesellschaften von der Forderung des § 5 abgesehen werden kann, owie daß die Beförderer von Auswanderern vor ihrer Konzessionierung den Nachweis führen müssen, „ ihnen die dazu geeigneten eigenen Fchiffe zur Verfügung stehen. Auf die Einzelheiten dieses Gesetzes zugehen, wird Sache der Kommission sein.
zusägg. Frese (fr. Vgg.): Es sind schlimmere Dinge nicht vor⸗ Aommen, welche es berauern ließen, daß wir ein Auswanderungs⸗ gesetz noch nicht gehabt haben. Die Vorlage will die Handhabe schaffen iir eine wirthschaftliche und nationale, zielbewußte Auswanderungs⸗ volitik. Dieses Ziel soll erreicht werden durch Ablenkung der Aus⸗ wanderer von ungeeigneten und Hinlenkung zu geeigneten Gebieten, wo der deutsche Einwanderer auch der deutschen Landwirthschaft keine Konkurrenz mabt. Es soll wohl gar dafür gesorgt werden, daß die Auswanderer im Auslande zur Waaren deutscher Provenienz für ühre Bedürfnisse verbrauchen. Auch die Förderung der Auswande⸗ nng nach den deutschen Kolonien ist beabsichtigt. Die Reichs⸗ reeßgebung sollte sich nur auf Schutz und Fürsorge für die Aus⸗ wanderer beschränken. Die Uebernahme weiterer Aufgaben legt dem Reiche eine Verantwortung auf, die es nicht tragen kann. Die Ein⸗ schränkung der Auswanderungsfreiheit würde schließlich für das Reich ven mißlichem Erfolge begleitet sein. Wenn der Auswanderung Hemmnisse entgegengestellt werden, so wird dadurch nur die deutsche Rbederei geschädigt; denn die Auswanderer werden dann einfach die ausländischen Häfen aufsuchen. Der sachverständige Beirath ist eine problematische Einrichtung. Schließlich wird der Reichskanzler doch cine Anhörung des Beiraths seine Entscheidung fällen. Zum Theil itt de Beförderung von Auswanderern mit der Güterausfuhr ver⸗ bunden, und dieser Güterverkehr verfolgt seine bestimmten Bahnen, und es muß dafür gesorgt werden, daß diesen Rhedern die Beförderung der Auswanderer zugestanden werde und nur unter ganz bestimmten
Voraussetzungen wieder genommen werden kann. Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Es wird nicht möglich sein, der Auswanderung solche Direktiven zu geben, daß die Auswanderer vor
den Fürsten und Grafen im Jahre 1844 gegangen? 5246 Auswan⸗ derer wurden nach Texas gebracht: 3000 blieben an der Küste zurück, und nach Jahresfrist war die Hälfte davon gestorben, die anderen befanden sich im tiefsten Elend, und dabei ist Texas ein durchaus blühen⸗
auch ab von den Menschen, die sich ansiedeln. Die Fürsten und Grafen hatten 1844 Fiasko gemacht; aber bürgerliche Elemente, die nachher nach Texas kamen, haben Erfolge erzielt und fühlen sich dort glückich. Trotz seiner Kolonien schickt England seine meisten Aus⸗ wanderer nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, weil sie dort annähernd die alten Lebensbedingungen wiederfinden. Die Absicht, daß man die Auswanderung von einer Stelle weg und an eine andere ableiten will, erfüllt mich gegen die Vorlage mit großem Mißtrauen. Bedenklich ist deshalb auch die Kon⸗ essionierung, die jeden Augenblick aufgehoben oder beschränkt werden keun. Dadurch kann jedes Unternehmen schwer geschädigt werden. Luch die Agenten sind vollständig der Verwaltungswillkür ausgesetzt. Alle diese Dinge müssen in der Spezialdiskussion eingehend erörtert werden. Verwahrung muß aber dagegen eingelegt werden, daß ndirekt ein Monopol für die deutsche Schiffahrt durchgeführt werden pll der Entwurf von 1892 sprach das deutlich aus; in der jetzigen Vorlage hat man dies etwas mehr verklausuliert. Wir haben von den Repressalien der anderen Staaten viel mehr zu befürchten als von ührer Konkurrenz. Wenn England oder die Vereinigten Staaten ähnliche Vorschriften machen, dann wird der Schaden für Deutschlands Rhederei ein übergroßer sein. Das von Cleveland abgelehnte Einwanderungs⸗ gesetz dürfte wieder vorgelegt und schließlich angenommen werden, und das deutsche Vorgehen dürfte die Jingoes verleiten, unseren Schiffen
Als ich von New⸗York nach Neapel fuhr, befanden sich auf dem vüff 500 italienische Rückwanderer, die im nächsten Frühjahre der nach Amerika gehen wollten. Sind das Auswanderer oder gewöhnliche Passagiere? Der Grundbegriff der Auswanderer sollte Felich festgelegt werden. Man sollte sich an dem Börsengesetze ein eispiel nehmen. Ein Börsengesetz ist erlassen worden, und trotzdem weiß niemand, was eine Börse ist. 8 Abg. Dr. Förster⸗Neustettin (Reformp.): An der Klarstellung 8 Begriffes „Auswanderer“ wird das Gesetz wohl nicht scheitern. ie Vorlage kommt viel zu spät, aber nicht unzeitgemäß. Der Vor⸗
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aus den Vorschriften gezogen, die durchaus nicht nothwendig sind. Wenn die Konzessionierung dem Reichskanzler übertragen wird, so ist sie damit nicht der Willkür eines einzelnen annes preisgegeben, gegen die man auf Grund freiheitlicher rundsätze sich erklären müßte. Die Auswanderung nach Texas liegt ahrzehnte zurück, als von einer Ueberwachung der Auswanderung noch gar keine Rede war. Was soll immer wieder dieses klägliche Aufrufen sen Vorsicht gegenüber England aus Furcht vor englischen Nasen⸗ bütem? Es handelt sich nur darum, ob es richtig ist, für die utschen Auswanderer zu sorgen. Alle anderen Gesichtspunkte dü en in den Hintergrund treten. Die Auswanderer müssen dem eutschthum erhalten und daher die Auswanderung von in dieser dinsicht ungeeigneten Zielen abgelenkt werden. Nach Süd⸗Amerika, bach Ost⸗Afrika und nach Süd⸗Afrika muß die Auswanderung ge⸗ nit, von Nord⸗Amerika muß sie grundsätzlich abgelenkt werden. R Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Rath eichardt: Mit Rücksicht auf die bevorstehenden Kommissions⸗ 8 thungen versage ich mir, auf die Einzelheiten der Be⸗ schitungen der Vorredner einzugehen. Der Entwurf von 1892 n oß die ausländische Flagge aus, der gegenwärtige läßt sie e legt ihr nur gewisse Modalitäten auf. Ein Monopol nur die Hamburger und Bremer Linien wird nicht geschaffen, sondern Rösfür diejenigen, welche eigene Schiffe besitzen, also für die aug er; die binnenländischen Auswanderungs⸗Unternehmungen sollen 1 geschlossen werden. Der Reichskanzler wird nicht die großen Unter⸗ Aaungen, in denen Millionen von Kapital angelegt sind, mit einem erstrich vernichten. Das ist nur Theorie. Aber es wird Zeiten e . wo der Auswanderung entgegengetreten werden muß, wo
werden müssen. Eine efinition des Begriffes Auswanderer haben wir nicht für nöthig gebalten. In Italien liegen die Verhältnisse anders als bei uns; dort giebt es wirkliche und temporäre Aus⸗ wanderer, die letzteren fehlen bei uns. . Darauf wird die Vorlage einer Kommission von 21 Mit⸗ gliedern überwiesen. Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Anträge, darunter ein Antrag des Abg. von Kardorff wegen Aenderung der Bäckereiverordnung’). Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 3 51. Sitzung vom 16. März 1897. .“
8- den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet worden. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Etats des Ministeriums für Handel und Gewerbe. Bei den dauernden Ausgaben und zwar bei dem Titel „Gehalt des Ministers“ nimmt das Wort Abg. Graf von Schwerin⸗Löwitz (kons.): Ich muß einen Angriff des Abg. Broemel zurückweisen und das in einer so be⸗ scheidenen und zurückhaltenden Weise wie möglich. Der Abg. Broemel hat diesen Angriff hier wenige Tage vor meiner Wahl erhoben. Wenn er aber glaubte, damit noch Einfluß auf meine Wahl üben zu können (Oho! links. Ruf rechts: Alles möglich!), so hat er sich darin erheblich getäuscht. Die Einstimmigkeit, mit der ich gewählt wurde, hat mich selbst überrascht. Was mich aber als die beste Antwort auf den Angriff des Herrn Broemel gefreut hat, ist, daß bei dieser Wahl auch alle Wahlmänner, die Kaufleute sind, mir sämmtlich ihre Stimme gegeben haben, — ein Beweis, daß nicht alle Kaufleute mich so un⸗ freundlich beurtheilen, wie Herr Broemel behauptet. Die Herren sollten daraus erkennen, daß man für ihre persönliche Gehässigkeit im Lande keinen rechten Geschmack mehr hat, und daß sie damit ihre Partei schließlich um den letzten Rest von Ansehen bringen, den sie überhaupt noch hat. In dem betreffenden Fall ist die Vernehmung der Makler seitens der pommerschen Landwirthschaftskammer für die Sache selbst, d. h. für die Beurtheilung der Richtigkeit unserer Dar⸗ stellung der Börsengebräuche, von nebensächlicher Bedeutung, weil wir eine Beweiskraft aus den Mittheilungen der Makler nicht in Anspruch nehmen, sondern uns dieselben lediglich zu unserer In⸗ formation geben ließen, und weil ich in meiner Erklärung vom 16. Dezember den Beweis für die Richtigkeit der Behauptungen der Landwirthschaftskammer garnicht auf die Mittheilungen der Makler, sondern lediglich auf die Erhebungen der Kammer in der Sache selbst gegründet habe. Aber ich will auch diesen Punkt klarstellen. Die Landwirthschaftskammer in Pommern hatte im Auftrag des Landwirth⸗ schafts⸗Ministers einen Bericht über die Börsenverhältnisse in Stettin zu erstatten, und der Bericht gelangte in die Oeffentlichkeit. Im Reichstag provoziert, mußte ich auf die Entstehung des Berichts eingehen. Gleich darauf hat der Vorsteher der Stettiner Kaufmann⸗ schaft, obgleich meine Ausführungen nicht das geringste Verletzende enthielten, in der schärfsten persönlichsten Weise darauf reagiert. Ich setzte mich darauf mit dem Berichterstatter der Kammer, dem Herrn von Knebel⸗Döberitz, in Verbindung und konnte danach einen mir in der unvorbereiteten Erklärung im Reichstag passierten Irrthum in Bezug auf die Zahl der vernommenen Makler richtigstellen, indem ich wörtlich den Bericht des Referenten der Kammer in den Blättern zum Abdruck brachte. Darin ist auch gesagt, daß der Referent nicht wisse, ob einer der vernommenen Makler vereidet war oder nicht, und daß jedenfalls ihre Namen nicht genannt werden dürften. Die drei Gutachten der vernommenen Makler, die natürlich nicht unterschrieben waren, sind mit den übrigen Akten der Kammer und den Notizen, die Herr von Knebel⸗Döberitz bei der Vernehmung der Makler machte, schriftlich dem Landwirthschafts⸗Minister am 5. Februar eingereicht worden. Bei der Besprechung der Sache am 5. d. M. konnte der Landwirthschafts⸗Minister die Unterstellung, als ob die Kammer oder ich persönlich einen ehrenrührigen Vorwurf gegen die Stettiner Kaufmannschaft erhoben hätte, nicht entschieden zurückweisen, weil er dem Handels⸗Minister nicht vorgreifen wollte. Was hätte ich als Vorsitzender der Kammer denn noch Anderes thun 88 Der Vor⸗ steher der Kaufmannschaft wußte, daß Herr von nebel⸗Döberitz die drei Makler vernommen hatte. Warum hat er Herrn von Knebel selbst nicht um Aufklärung gebeten? Dann hätten die Herren besser erreicht, was sie erreichen wollten. Auf eine Anfrage an Herrn von Knebel⸗Döberitz, ob er nicht die Einwilligung der Makler zur Nennung ihrer Namen erhalten könnte, hat er mir gestern geantwortet, er habe sofort den Direktor der Hauptgenossenschaft, Herrn Vorberg — nebenbei bemerkt, ein angesehener Stettiner Kaufmann —, um die erforder⸗ lichen Schritte gebeten. Herr Vorberg ist gestern hier gewesen und theilte mir in Gegenwart anderer Herren mit: er habe den einen der in seiner Gegenwart von Herrn von Knebel⸗Döberitz vernommenen beiden Makler — in seiner Gegenwart seien nur zwei vernommen worden — gefragt, ob sein Name als Gewährsmann der Kammer öffentlich genannt werden könne, was dieser Makler unter der Bedingung genehmigt habe, daß auch der andere, der zugleich mit ihm vernommen sei, sich dazu bereit erklärte; der andere habe aber diese Zumuthun mit der größten Entschiedenheit zurückgewiesen, und zwar weil sonst seine Existenz in der Oderstraße ruiniert sei. Herr Vorberg ist bereit, Herrn Broemel das zu bestätigen. Ich persönlich bin bei den Er⸗ mittelungen der Kammer garnicht betheiligt gewesen. Herr von Knebel⸗Döberitz, der noch unter einer schweren Operation zu leiden hat, hofft in allernächster Zeit die Angelegenheit auch noch selbst ver⸗ treten zu können. Herr Broemel behauptete, die nicht vereideten Makler der Stettiner Börse hätten einstimmig dem Vorsteber der Stettiner Kaufmannschaft erklärt, daß kein einziger von ihnen ver⸗ nommen worden sei. Nur ein einziger habe einmal eine Unter⸗ redung mit Herrn von Knebel⸗Döberitz gehabt, und selbst dieser Makler habe sofort jedem Kaufmann, der es hören wollte, erklären wollen, daß eine solche ihm in den Mund gelegte Aeußerung von ihm nicht gemacht worden sei, und daß er sie nicht habe machen können, weil sie den Thtsache schnurstracks zuwider⸗ laufe. Wie ist es möglich, daß dieser Mann schon vorher eine solche Bemerkung hat machen können, ehe ich im Dezember meine Erklärung im Reichstage abgegeben habe? Wie können da die Vor⸗ steher der Kaufmannschaft dagegen protestieren und behaupten, es sei kein einziger vernommen worden? Ich beabsichtige nicht, den Vorstehern den Vorwurf wissentlicher Unwahrheit zu machen. Der Widerspruch bleibt jedenfalls unaufgeklärt. Der Abg. Broemel erhebt gegen uns den Vorwurf, wir hätten gegen die Börse den schweren Vorwurf erhoben, daß sie bei der Feststellung der Notierungen nicht ehrlich verfahren sei. Er spricht sogar von Verleumdung, allerdings nicht im eigenen Namen, sondern als Mundstück der Stettiner Kaufmannschaft. Es wäre aber seine Schuldigkeit, selbst zu prüfen, welche Grundlagen für solche Unterstellung vorhanden waren. Ich fordere ihn 88 mir irgend einen Satz oder auch nur eine Zeile aus den Kundgebungen der Gegner oder aus meinen per⸗ sönlichen Erklärungen vorzutragen, auf welche sich seine Unterstellung stützt. Kann er es nicht, so muß ic. her seinen Vorwurf in vollem Umfange zurückgeben. In meinem Schreiben an den Kriegs⸗Minister habe ich die Notierungen der Börse als objektiv falsch und unzutreffend gegenüber der Qualität hingestellt, und das ist auch thatsächlich der Fall gewesen. Dem Kommissar habe ich damit keine ehrenrührige Handlungs⸗ weise vorgeworfen. In dem Schreiben der Kammer vom Oktober heißt es zwar: hier liegt eine absichtliche Verschleierung der wirklichen Markt⸗ lage für die Landwirthschaft vor. Aber es wird hier gegen die Handlungen, nicht gegen den Kommissar ein Vorwurf erhoben. Auch der gewissenhafteste Kommissar könnte das nicht hindern. Glauben Sie, daß alle Getreidehändler so uneigennützige Männer
e Unternehmungen hinter die nationalen Interessen zurückgestellt
ausdrücklich erklärt, daß ich dem Kommissar und den Vorstehern der Stettiner Kaufmannschaft einen ehrenrührigen Vorwurf jnicht habe machen wollen. Gegen eine solche Unterstellung muß ich protestieren. Dies entspricht ganz der Kampfesweise der freisinnigen Partei und des freisinnigen Schutzverbandes. Herr Broemel drohte, daß, wenn der Landwirthschafts⸗Minister eine Untersuchung nicht einleiten würde, die Vorsteher der Kaufmannschaft sich in die Oeffentlichkeit flüchten und uns durch öffentliche Angriffe zu einer Klage zwingen würden. Die Oeffentlichkeit brauchen wir nicht zu scheuen, auch nicht die Unter⸗ suchung durch den Präsidenten oder Ober⸗Präsidenten. Diese Drohung erinnert mich an einen Pferdehändler, der einen meiner Regimentskameraden verklagen wollte, weil er von dem Pferde, das er ihm verkaufen wollte, sagte, es sei doch ein ganz gemeines Thier. Einen Grund zur Beleidigungsklage hat man nicht, denn sonst würde man nicht mit Gewalt ein Beleidigungs⸗ verfahren gegen uns provozieren. Wenn das der bürgerlichen Ehre entspricht, dann sind unsere Begriffe darüber verschieden. Absichtlich und bewußt grundlos zu beleidigen, ist nicht bürgerliche Ehre, und ich glaube nicht, daß die Stettiner Kaufmannschaft sich zu einem solchen Vorgehen bereit finden würde. Jedenfalls lassen wir uns durch solche Drohungen nicht abschrecken. Ich hoffe, daß nach der Zeit des Kampfes eine Zeit der friedlichen Verständigung kommen wird, und darum habe ich gegen eine friedliche und schiedliche Beilegung des Streites an der Produktenbörse nichts einzuwenden. Ich habe mich nur dagegen verwahrt, daß man auf eine nicht vorhandene ehren⸗ rührige Beleidigung eine Untersuchung stützen will. Die Regierung ist verpflichtet, das einmal bestehende - durchzuführen, und Pflicht der Landwirthschaftskammer ist es, die Regierung darin zu unter⸗ stützen. Man will aber den Kampf zwischen Kaufmannschaft und Landwirthschaft beständig schüren, anstatt ihn beizulegen. Darunter leidet der Handel mehr als die Landwirthschaft. Beide sind darauf angewiesen, sich zu unterstützen. Die pommersche Kammer bedauert diesen Kampf ebenso wie verständige Kaufleute.
Abg. von Eynern (nl.): Ich bin aufs innigste mit Handel und Industrie verbunden, aber es ist mir niemals in den Sinn ekommen, daß das Vorgehen der Regierung das Ansehen und die
ürde der Börse untergrabe. Dann müßten die Maßregeln gegen Verfälschung der Butter u. s. w. gegen den Stand der Rittergutsbesitzer gerichtet sein. Auswüchse an der Börse waren zweifellos vorhanden, wenn ich auch zugebe, daß Uebertreibungen vorgekommen sind. Aber die Ehre der Kaufleute kann durch die wilden Gesellen in Volks⸗ versammlungen nicht angetastet werden. Solche Uebertreibungen ver⸗ dienen höchstens Verachtung. Es gab aber unlautere Elemente an der Börse, gegen die die guten Elemente der Kaufleute geschützt werden mußten. Diese hatten selbst ein Interesse daran, daß die Spiel⸗ wuth eingedämmt würde. Man hat sich aber übereilt und vergefsen, daß der Handel sich selber helfen kann. Das Vorgehen gegen die Ber⸗ liner Börse erklärt sich aus dem Neide der Provinzialbörse. Die vielfach getroffenen Einrichtungen haben das ind mit dem Bade ausgeschüttet, sie beruhen auf Unkenntniß der Verhältnisse. Die Einwirkung der Landwirthschaft war theoretisch ganz plausibel. Die Landwirthe haben aber praktisch nicht die erforderliche Kenntniß der Dinge. Bei wohlwollenden Personen auf beiden Seiten ginge es noch, aber bei der feindseligen Haltung der Landwirthschaft gegen⸗ über der Produktenbzes⸗ mußten die von dem Minister in den Vorstand gewählten Landwirthe Konflikte zum Schaden der Landwirthschaft selbst herbeiführen. Der Handel kann Konflikte viel leichter ertragen. Die Ungebundenheit des Handels und der Mangel an festen Preisen muß der Landwirthschaft schaden, und aus allen diesen Bestrebungen geht der Wunsch hervor: Schafft uns die Börse, wir können ohne sie nicht existieren! Die Börsengesetz⸗ gebung beruhe auf Feindseligkeit gegen einzelne Personen, die gegen die Allgemeinheit nicht berechtigt ist. Der Minister wird dann nichts thun koͤnnen. Gesetzt, er erklärt die freie Vereinigung als Börse und das Ober⸗Verwaltungsgericht auch, so löst sich diese Börse einfach auf. Was dann? Dann stehen Sie vor einem Nichts und werden einsehen, daß Landwirthschaft und Kaufmannschaft sich wieder friedlich verständigen und ihre feindselige Haltung auf⸗ geben müssen. Hoffentlich gelingt es dem Minister, eine Verständi⸗ ung zwischen beiden Theilen zu erzielen. Die Organe des undes der Landwirthe sollten ihre dauernden und unaus⸗ gesetzten Hetzereien gegen den Handelsstand unterlassen, dann ist dazu auch Hoffnung vorhanden. Man veergesse nicht, daß die beiden Stände nicht ungestraft einander bekämpfen können. Ich möchte ferner den Minister bitten, unserem Ausfuhrhandel und dem Gewerbefleiß, der sich damit beschäftigt, seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Der Schutz dieses Gewerbe⸗ fleißes ist aber nur möglich, wenn unsere Marine dem andel den nöthigen Schutz verleihen kann. Wir nehmen im Welthandel den zweiten Platz nächst England ein, aber unsere Marine steht weiter hinter den Marinen anderer Staaten zurück. In allen gewerblichen Kreisen, die Verständniß für die Größe und Macht unseres Vater⸗ landes haben, hat deshalb die Ablehnung der Marineforderung im Reichstage die größten Bedenken und Entrüstung hervorgerufen. Wenn das Plenum des Reichstages die Ablehnung be⸗ stätigen sollte, so würde unser Handel und Gewerbefleiß fast der Gnade der anderen seetüchtigen Staaten Fsb.S Die Ablehnung in der Kommission ist erfolgt durch die Majorität aus Zentrum, Sozialdemokraten und Freisinnigen, und zwar nicht, weil man die Forderung nicht für nothwendig erachte, im Gegentheil, die Nothwendigkeit 1” anerkannt, — sondern mit Rücksicht auf die ungünstigen Finanzperhältnisse des Deutschen Reichs. Die Püehten des Reichs sind aber jetzt so glänzend, wie kaum jemals. Wir repräsentieren hier † der deutschen Nation, und die Entwicklung von Handel und Gewerbe liegt wesentlich im Interesse des preußischen Volks. Wir können uns daher dem Urtheil des Reichstags nicht unterwerfen, wenn der preußische Staat in Bezug auf seine Industrie und seinen Handel in Noth und Elend gestürzt wird. Deshalb müssen wir unsere Stimme gegen die Majorität der Reichstags⸗ kommission erheben. Unser preußischer Etat für 1896/97 wird voraussichtlich einen Ueberschuß von 60 bis 80 Millionen aufweisen, der des nächsten Jahres wahrscheinlich einen noch größeren. Der Ueberschuß stammt aus der Entwickelung des Verkehrs infolge der Hebung von Handel und Gewerbe. Was wäre also natür⸗ licher, als daß der preußische Staat der Finanznoth des Reiches zu Hilfe käme? Preußen — und hoffentlich würden sich die Parlamente der anderen Einzelstaaten uns anschließen — sollte die nothwendige Summe zur Vermehrung der Marine dem Reiche an⸗ bieten; dann wären die Gründe des im Reichstag jetzt herrschenden Mannes, des Herrn Lieber, hinfällig. Anders ist die Ablehnung nicht motiviert worden. Ein Antrag nach dieser Richtung würde hier sicherlich einstimmig angenommen werden. Das könnte aber erst ge⸗ schehen, wenn das Plenum des Reichstages entschieden hat. Ich bitte den Handels⸗Minister, seinen ganzen Einfluß im Staats⸗ Ministerium anzuwenden, daß die Reichsregierung nicht ein Jota von ihren auf Vermehrung der Marine abgeht.
Abg. Broemel. (fr. Vgg.): Ich widerstehe dem Versuche, auf diese Zensur des Reichstags einzugehen, die weder praktischen Erfolg haben, noch dem Ansehen des Hauses nützen kann. Dem Reichstage liegt das ganze Material vor. Worauf stützen sich aber die Aus⸗ führungen des Herrn von Eynern? Auf unkontrolierbare Zeitungs⸗ mittheilungen. Herr von Eynern hätte mindestens erst den Kom⸗ missionsbericht im Reichstage abwarten müssen. Der Hinweis auf die Parlamente der Einzelstaaten ist ganz verfehlt. Es fehlte noch, daß man von dem Reichstage an die Parlamente der Einzelstaaten appelliert! Ich weise diese Zumuthung entschieden zurück. Von dem Vorsteher der Stettiner Kaufmannschaft ist mir eine Mittheilung zu⸗
egangen, wonach der Handels⸗Minister aus den Akten der Landwirth⸗ schaftkammer von Pommern nicht habe entnehmen können, daß die ö an der Stettiner Börse nicht richtig seien. Die aufmannschaft wird diese Erklärung mit allgemeiner Genug⸗ thuung begrüßen. Die Makler, welche sich in ihrer Ehre verletzt ge⸗ fühlt haben, werden dem Minister für die schleunige und unparteiische Untersuchung der Sache dankbar sein. Die Ausführungen des Herrn
sind, daß sie Geschäfte auch dann anmelden, wenn e nicht dazu verpfl 2 Ich habe am 16. Dezember v. J.
von n enthalten eine unrichti
ge Darstellung der Angelegenheit.
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