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in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, — zu Oberst⸗Lis. und etatsmäß. Stabsoffizieren; die Majore: Frhr. Oppen v. Hulden⸗ berg, Kommandeur des Garde⸗Reiter⸗Regts., Haase, Abtheil. Kom⸗ mandeur vom 1. Feld⸗Art. Regt Nr. 12, unter Belafsung in seiner Dienststellung, Prasn. Bats. Kommandeur vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, unter Belassung in seiner Dienststellung, — zu Oberst⸗Lts., — befördert. v,. Kospoth, Major und Bats. Kommandeur vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, zum Kommandeur des 1. Jäger⸗ Bats. Nr. 12 ernannt. Schneider, Major und Bats. Kommandeur vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, Ehrig, Major und Bats. Koꝛnmandeur vom Schützen⸗(Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, — diesen Regtern. aggregiert. v. Zezschwitz, Major vom 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, als Abtheil. Kommandeur in das 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32 versetzt. Feller, Hauptm. und Komp. Chef vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Vorstand des Festungsgefängnisses ernannt. Wangemann, Hauptm. und Komp. Chef vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, unter Zurückversetzung in den Generalstab, zum Königl. preuß. Großen Generalstabe kommandiert. Grimm, Hauptm. und Komp. Chef vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter Stellung à la suite dieses Regts., vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr beurlaubt. Lucius, Hauptm. vom Generalstabe, unter Ent⸗ hebung von dem Kommando zum 3 preuß. Großen Generalstabe, als Komp. Chef in das 11. Inf. Regt. Nr. 139, Agricola, Hauptm. und Komp. Chef vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, in gleicher igenschaft in das 10. Inf. Regt. Nr. 134, Graul, Hauptm. à la suite des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, unter Ent⸗ hebung von dem Kommando als Komp. Chef bei der Unteroff. Schule, als Komp. Chef in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, Leuthold, Hauptm. vom Generalstabe, unter Enthebung von dem Kommando zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, als Komp. Chef in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, — versetzt. Wirth, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Komp. Chef zur Unteroff. Schule kommandiert. Acker⸗ mann, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, zum Bekleidungsamt versetzt. Den Haupt⸗ seuten und Komp. Chefs: Haeser vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Wittchow vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern, Schmidt vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, v. Rosenberg⸗Lipinsky, Hauptm. à la suite des 9. Inf. Regts. Nr. 133 und Intend. Rath bei der Korps⸗Intend., — Patente ihrer Charge verliehen. v. Koppenfels, Pr. Lt. vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, unter Beförderung zum Hauptm., als Komp. Chef in das 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, Löffler, Pr. Lt. vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, unter Beförderung zum Hauptm., in den Generalstab, unter Ueberweisung zum Generalstabe des General⸗Kommandos, — versetzt. Schuster, Pr. Lt. à la suite des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg und Komp. Führer bei der Unteroff. Vorschule, Spring, Pr. Lt. vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, unter Versetzung als Komp. Chef in das 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104,— zu Hauptleuten, vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. v. Oldershausen, Pr. Lt. vom 1. (Leib.) Gren. Regt. Nr. 100, vom 1. April d. J. ab auf ein weiteres Jahr, v. Zeschau, Pr. Lt. vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr, — zur Dienstleistung zum Königl. preuß. Großen Generalstabe kommandiert. v. Tümp⸗ ling, Pr. Lt. vom 1. Jäger⸗Bat. Nr. 12 von dem Kommando zur Unteroff. Schule enthoben. v. Raab, Pr. Lt. vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, zur Technischen Hochschule in Dresden von dem Ostern 1897 beginnenden Kursus ab kommandiert. Biehl, Pr. Lt. à la suite des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter Enthebung von dem Kommando als Erzieher beim Kadetten⸗ korps, beim 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg wieder einrangiert. v. Criegern, Pr. Lt. à la suite des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Versetzung in das 11. Inf. Regt. Nr. 139 mit der Erlaubniß zum Fort⸗ tragen der bisherigen Uniform, in dem Kommando von der Unteroff. Vorschule zur Unteroff. Schule übergetreten. Haßler, Pr. Lt. vom 3. Inf. R gt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, von dem Kommando zur Unteroff. Schule enthoben. Grave, Pr. Lt. vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, mit der Febn zum Fortragen der bisherigen Uniform, in das Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108 versetzt. Funke, Pr. Lt. vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, ein Patent seiner Charge verliehen. Die Sec. Lts.: v. Seydlitz, Teichgreeber vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, letzterer unter Stellung à la suite dieses Regts. und Belassung in dem Kommando zur Unteroff. Vorschule, Schmidt (Louis), vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Stellung à la suite dieses Regts. und Kommandierung als Erzieher zum Kadettenkorrs, — zu Pr. Lts., v. Loeben vom 4. Juf. Regt. Nr. 103, zum überzähl. Pr. Lt., — befördert. Riedel (Alfred), Sec. Lt. à la suite des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter Beförderung zum Pr. Lt., unter dem 1. April d. J. bei diesem Regt. wieder einrangiert. Lar⸗ raß, Sec. Lt. vom 2. Jäger⸗Bat. Nr. 13, von dem Kommando zur Unteroff. Schule, v. der Decken, Sec. Lt. vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, von dem Kommando als Erzieher beim Kadettenkorps, — enthoben. v. Beringe, See. Lt. vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, in dem Kommando von der Ünteroff. Vorschule zur Unteroff. Schule über⸗ getreten. Die Sec. Lts: Frhr. v. Welck vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, Frbr. v. Friesen vom 1. (Leib.) Gren. Regt. Nr. 100, — als Erzieher zum Kadettenkorps, Schmidt (Emil) vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, zur Unteroff. Schule, v. Mandelsloh vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, v. der Decken vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, — zur Unteroff. Vorschule, Frhr. v. Salza u. Lichtenau, Hauptm. vom Generalstabe des General⸗ kommandos, zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, — kommandiert. v. der Decken, Rittm. und Eskadr. Chef vom 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr. 19, ein Patent seiner Charge verliehen. Die Sec. Lts.: v. Pape vom 1. Königs⸗Hus. Regt. Nr. 18, v. der Wense vom Karab. Regt., Müller vom 2. Ulan. Regt. Nr. 18, v. Pflugk vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, — zu überzähligen Pr. Lts. b Hänichen, Hauptm. und Battr. Chef vom „Art. Regt. Nr. 32, in die älteste Havptm.
S des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28 versetzt. Kloß, Hauptm. à la suite des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, unter Enthebung von dem Kommando als Militärlehrer beim Kadetten⸗ korps, als Battr. Chef bei dem 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32 wieder einrangiert. Den Hauptleuten und Battr. Chefs: v. Einsiedel, Holtz, Schulz vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, Dreßler vom Feld⸗Art Regt. Nr. 28, — Patente ihrer Charge verliehen. Richter, Hauptm. und Battr. Chef vom 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Militärlehrer zum Kadettenkorps kommandiert. Friedrich, Pr. Lt. vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, von dem Kommando als Assist. zur Art. Prüfungs⸗ kommission in Berlin enthoben. v. Wolf, Pr. Lt. vom 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, vom 1. Aprit d. J. ab auf ein weiteres Jahr zur Dienstleistung zum Generalstabe, Blümner, Pr. Lt. von demselben Regt., als Assist. zur Art. Prüfungskommission in Berlin, Duhme, Pr. Lt. vom 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, Wolf, Sec. Lt. vom 1. Feld⸗Art. Regrt. Nr. 12, — zur Technischen Hochschule in Dresden von dem Ostern 1897 beginnenden Kursus ab, — kom⸗ mandiert. Noetzel, Grünweller, Hauptleute und Komp. Chefs vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, Patente ihrer Charge verliehen. Schönbrodt, Hauptm. à la suite des Pion. Bats. Nr. 12, unter Enthebung von dem Kommando zum Königl. preuß. Ingen. Comité, als Komp. Chef in das 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luit⸗ pold von Bayern versetzt. Brehme, Hauptm. à la suite des Pion. Bats. Nr. 12, unter Enthebung von dem Kommando zur Fortifikation Straßburg i. E., als. Komp. Chef bei diesem Bat. wieder einrangirt.
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Lamer, Hauptm. und Komp. Chef vom Pion. Bat. N 12, unter Stellung à la suite dieses Bats., zur Fortifikation Straßburg i. E. kommandiert. Müller, Hauptm. vom Pion. Bat. Nr. 12, kom⸗ mandiert zur grtiglatten Königsberg i. Pr., à la suite dieses Bats. gestellt. Hansch, Pr. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 12, vom 1. April d. J. ab auf ein weiteres Jahr zum topographischen Bureau kommandiert. v. Kobylecki, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 12, zum überzähl. Pr. Lt. befördert. Großmann, Weinhold, Pr. Lts. vom Train⸗ Bat. Nr. 12, Patente ihrer Charge, Fikentscher, Oberst⸗Lt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Plauen, der Charakter als Oberst; den Majoren z. D. und Bezirks⸗Offizieren: Schubarth⸗Engel⸗ schall des Landw. Bezirks Zittau, v. Haupt des Landw. Bezirks Glauchau, Richter des Landw. Bezirks Zwickau, Mehlig des Landw. Bezirks Plauen, — der Charakter als Oberst⸗Lt., — verliehen.
Im Beurlaubtenstande. 24. März. Die Sec. Lts. der Res.: Moritz des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, Hayn, S.B des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Schwede, Dr. Wünschmann des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Metzner, Riedel, Plath des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Stauß des 9. Inf. Regts. Nr. 133, Abry, Schroeter, Beneke des 10. Inf. Regts. Nr. 134, — zu den Offizieren der Res. des am 1. April zu errichtenden 12. Inf. Regts. Nr. 177, Dr. Umlauf des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern, Dommer des 4. Inf. Regts. Nr. 103, Richter, Dr. Haase (Willy) des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, Schmitz, Struve (Gustav), Jasper, Siegert, Baumfelder, Schickert, Lindner, Albert des Schützen⸗ (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, — zu den Offizieren der Res. des am 1. April zu errichtenden 13. Inf. Regts. Nr. 178, Hiersche des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Graubner, Hahn des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Zürn, Frank, Wegelin, Dittrich, Vollert, Geißler, Heucke des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Schirmer des 10. Inf. Regts. Nr. 134, Liebich des 11. Inf. Regts. Nr. 139, — zu den Offizieren der Res. des am 1. April zu errichtenden 14. Inf. Regts. Nr. 179, — versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 12. März. S Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, der Abschied ertheilt.
24. März. v. Zeschau, charakteris. Gen. Lt. und Kommandant von Dresden, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Generalsuniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, v. Schlieben, Gen. Major und Kom⸗ mandeur der Feld⸗Art. Brig. Nr. 12, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuches mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Generals⸗ uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen sowie unter Verleihung des Charakterz als Gen. Lt., unter dem 31. März d. Js., von Hinüber, Oberst Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Beförderung zum Obersten, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, Clausen, “.“ à la suite des Schützen⸗ (Füs.) Regts. Prinz Georg
r. 108, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen, unter dem 31. März d. Js., — zur Disp. . Andresen, Sec. Lt. vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, der
bschied bewilligt. Frhr. Marschalck, Sec. Lt. vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, der Abschied ertheilt. Engel, Port. Fähnr. vom 1. Königs⸗Hus. Regt. Nr. 18, Fischer, Port. Fähnr. vom Train⸗Bat. Nr. 12, — unter gleichzeitiger Ueberführung in die Reihe der Einjährig⸗Freiwilligen, unter dem 1. April d. Is. zur Res. be⸗ urlaubt. Schnell, charakteris. Oberst z. D., zuletzt Kommandeur des Landw. Bezirks Annaberg, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 2. Feldart. Regts. Nr. 28 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 24. März. Dürr, Hauptm. von der Res. des 11. Inf. Regts. Nr. 139, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offtziere dieses Regts. mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen, Gontard, Sec. Lt. von der Res. des 2. Königin⸗Hus. Regts. Nr. 19, Rößler, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Chemnitz, Klemm, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst., mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen, Focke, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Glauchau, Kurlbaum, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Annaberg, Jaeger, Mirus, Sec. Lts. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, 8 55 Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, — der Abschied ewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. 24. März. Dr. Credé, Prof. Dr. Tillmanns, Ober⸗Stabsärzte 1. Kl. à la suite des Sanitäts⸗ Korps, zu Div. Aerzten, Dr. Evers, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt in Dresden, beauftragt mit Wahrnehmung des divisions⸗ ärztlichen Dienstes bei der 1. Div. Nr. 23, zum Div. Arzt dieser Div., — befördert. Dr. Düms, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des 8. Inf. Regts. Fria Johann Georg Nr. 107, Dr. Appel, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, — zu Ober⸗Stabsärzten 1. Kl., Dr. Graefe, Stabs⸗ und Bats. Arzt des Pion. Bats. Nr. 12, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Dresden, Dr. Creuzinger, Stabsarzt in der etatsmäß. Stelle beim Bezirkskommando Leipzig, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des am 1. April zu errichtenden 13. Inf. Regts. Nr. 178, Dr. Naether, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. 11. Inf. Regts. Nr. 139, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des am 1. April zu er⸗ richtenden 14. Inf. Regts. Nr. 179, Dr. Langer, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des am 1. April zu errich⸗ tenden 12. Inf. Regts. Nr. 177, — befördert. Dr. Wilke, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum Pion. Bat. Nr. 12, Dr. Berckholtz, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 1906, in die etatsmäß. Stelle beim Bezirks⸗ kommando Leipzig, Dr. Goesmann, Stabsarzt à la suite des Sanitäts⸗Korps, unter dem 1. April d. J. von dem Kommando zur Kaiser Wilhelms⸗Akademie in Berlin enthoben und als Abtheil. Arzt zur 2. Abtheil. 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, Dr. Schmitt, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt der 2. Abtheil. 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, als Bats. Arzt zum 2. Bat. 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, — versetzt. Dr. Kießling, Stabs⸗ und Garn. Arzt auf der Festung Königstein, unter Stellung à la suite des Sanitäts⸗Korps, vom 1. April d. J. ab zur Kaiser Wilhelms⸗Akademie in Berlin kommandiert. Dr. Damm, Assist. Arzt 1. Klasse vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, unter Enthebung von dem Kommando zum Stadtkrankenhause in Dresden, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. des am 1. April zu errichtenden 12. Inf. Regts. Nr. 177, Dr. Pfitzmann, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, unter Enthebung von dem Kommando zum Stadt⸗Krankenhause in Dresden, zum Stabs, und Bats. Arzt des 2. Bats. des am 1. April zu errichtenden 14. Inf. Regts. Nr. 179, Dr. Deeleman, Assist. Arzt 1. Kl. vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando zum Reichs⸗Gesundheitsamt in Berlin, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, Dr. Stock, Assist. Arzt 1. Kl. vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando zur Universität Leipzig, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Dr. Leuner, Assist. Arzt 1. Kl. vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, zum Stabs⸗ und Garn. Arzt der Festung Königstein, Dr. Assist. Arzt 1. Kl. vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando zur Universität Leipzig, zum Stabs⸗ u. Bats. Arzt
des 3. Bats. 11. Inf. Regts. Nr. 139, Dr. Oehmichen, Assist. Arzt
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1. Kl. des Festungsgefängnisses, zum Stabz⸗ und Bats. Arzt
2. Bats. des am 1. April zu errichtenden 13. Inf. Regts. Nr. b. — befördert. Dr. v. Ammon, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Königz. Hus. Regt. Nr. 18, in das 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100 Dr. Kaiser, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Ulan. Regt. Nr. 18, unter Kommandierung zum Stadt⸗Krankenhause in Dresden, in das 4. Inf Regt. Nr. 103, Dr. Wittich, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsma 1 Stelle beim Korps⸗Gen. Arzt, unter Kommandierung zum Stadt⸗Kranken. hause in Dresden, in das 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, Dr. Thal⸗ mann, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, zum Festungk⸗ gefängniß, unter gleichzeitiger Beauftragung mit Wahrnehmung des ärztlichen Dienstes bei der Arbeiter⸗Abtheil, Dr. Eberwein, Assist Arzt 1. Kl. vom Karab. Regt., in das 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12 (Garnison Dresden), Dr. Manitz, Assist. Arzt 1. Kl. vom 5. Inf. Regt Prinz Friedrich August Nr. 104, in das Karab. Regt., Dr. Fritsche Afsist. Arzt 1. Kl. vom 11. Infant. Regt. Nr. 139, in das 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, — versetzt. Hoffmann, Assist. Arzt 2. Kl. vom Pion. Bat. Nr. 12, unter Versetzung in die etatsmäß. Stelle beim Korps⸗ Gen. Arzt, Dr. Stroscher, Assist. Arzt 2. Kl. vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, Kyaw, AÄssist. Arzt. 2. Kl. vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, Fischer, Assist. Arzt 2. Kl. vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Dr. Salfeld, Assist. Arzt 2. Kl. vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, — zu Assist. Aerzten 1. Kl. befördert. Dr. Stölzner, Assist. Arzt 2. Kl. vom 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, in das am 1. April zu errichtende 13. Inf. Regt. Nr. 178 (Garnison Kamenz), Wegener, Assist. Arzt 2. Kl. vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, in das 1. Königs⸗Hus. Regt. Nr. 18, Dr. Feine, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, in das am 1. April zu errichtende 14. Inf. Regt. Nr. 179 (Garnison Leipzig), Ebeling, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, in das 11. Inf. Regt. Nr. 139, — versetzt. Dr. Vetter, Unterarzt des 3. Feld⸗Art. Regts. Nr. 32, unter Versetzung in das Pion. Bat. Nr. 12, Maue, Unterarzt des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, unter Versetzung in das am 1. April zu errichtende 12. Inf. Regt. Nr. 177 (Garnison Dresden), — zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Dr. Lehmann, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. des Landw. Beiirks Pirna, Dr. Nerlich, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. des Landw. Bezirks Schneeberg, — zu Staͤbsärzten; die Asfsist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Dietel, Dr. Otto, Geipel, Dr. Pernitzsch, Oehl⸗ schlegel, Dr. Pistor, Schwartz, Dr. Braun, Dr. v. Korff, Dr. Doebbelin des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst., Dr. Otto, Dr. Nagel, Püschmann, Dr. Schulze, Dr. van Cronemeyer, Dr. Richter, Boltze des Landw. Bezirks Dresden⸗ Neust., Dr. Hester, Dr. Baumann des Landw. Bezirks Freiberg, Mann des Landw. Bezirts Zittau, Dr. Repenthin, Dr. Reischauer, Dr. Hoffmeister, Dr. Baerwinkel, Dr. Nennewitz, Dr. Günzel, Rohde, Dr. Firnhaber, Dr. Stumme des Landw. Bezirks Leipzig, Runge des Landw. Bezirks Zwickau, Dr. Hen des Landw. Bezirks I Chemnitz, Dr. Brandt des Landw. Bezirks Annaberg, Dr. Meltzer des Landw. Bezirks Schneeberg; die Assist. Aerzte 2. Klasse der Landw. 1. Aufgebots: Noack des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst., Dr. Mey des Landw. Bezirks Pirna, Dr. Fiedler des Landw. Bezirks Leipzig, — zu Assist. Aerzten 1. Kl.; die Unterärzte der Res.: Dr. Brix des Landw. Bezirks Borna, Dr. Hentschel des Landw. Bezirks Zwickau, Schneider⸗Zeutzius des Landw. Bezirks Plauen, — zu Assist. Aerzten 2. Kl., — befördert. Dr. Schmidt 8 Stabsarzt der Res. des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Fiedler, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meißen, — behufs Ueber⸗ führung zum Landsturm 2. Aufgebots, Dr. Hilgemeier, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. des Landw. Bezirks Leipzig, — der Abschied
bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 12. März. Beckert, Ober⸗Roßarzt vom 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, auf seinen Antrag unterm 1. Juli 1897 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
19. März. Lippmann, Proviantamts⸗Kontroleur in Geithain, nach Leipzig, Eichler, Proviantamts⸗Kontroleur in Rochlitz, nach Festung Königstein, Metzler, Lange, Proviantamts⸗Assistenten in Dresden, ersterer nach Oschatz, letzterer nach Pirna, Schlack, Weber, Proviantamts⸗Assistenten, ersterer in Oschatz, letzterer in Pirna, nach Dresden, — unter dem 1. April 1897 versetzt.
20. März. Haustein, Lazareth⸗Insp. auf Probe in Bautzen, zum Lazareth⸗Insp. ernannt.
24. März. Eichhorn, Roßarzt vom Karab. Regt., zum 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28 behufs Wahrnehmung des oberroßärztlichen Dienstes kommandiert. — Das Kommando ist einer Versetzung gleich zu achten. Thomas, Roßarzt vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, unter Ernennung zum Depol⸗Roßarzt, zum Remonte⸗Depot Skassa versetzt. Schmidtchen, Unter⸗Roßarzt vom 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr. 19, unter Versetzung zum 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zum Roßarzt be⸗ fördert und dleichzzitig zur Dienstleistung zum Karab. Regt. kom⸗ mandiert. — Das Kommando ist einer Versetzung gleich zu achten. Vorstehende Veränderungen treten unter dem 1. April 1897 ein.
25. März. Die Zahlmeister: Fauth vom 4. zum 2. Bat. Schützen⸗ (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, Fischer vom 4. zum 1. Bat. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Gräbner vom 4. zum 1. Bat. 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, Jünger, Rositzka vom 4. bezw. 2. Bat. 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum 2. Bat. dieses Regts. bezw. Rositzka zum 2. Bat. 12. Inf. Regts. Nr. 177, Glöckner, Terne vom 4. bezw. 2. Bat. 1. (Leib⸗) Gren. Regiments Nr. 100, zum 2. Bataillon dieses Regiments bezw. Terne zum 1. Bat. 13. Inf. Regts. Nr. 178, Reichel vom 4. Bat. 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württem⸗ berg, zum 1. Bat. 12. Inf. Regts. Nr. 177, Reißig vom 4. zum 2. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 103, Mehlhorn vom 4. Bat. 9. Inf. Regts. Nr. 133, Hädrich vom 4. Bat. 10. Inf. Regts. Nr. 134, — zum 2. bezw. Hädrich zum 1. Bat. 14. Inf. Regts Nr. 179, Weigelt vom 4. Bat. 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum 2. Bat. 13. Inf. Regts. Nr. 178, — versetzt. Sommer vom 4. Bat. 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Funke vom 1. Bat. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Müller vom 2. Bat. Schützen⸗ (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, — unter Kommandierung als Hilfsarbeiter zur Intend. der 2. Div. Nr. 24 bezw. Müller der 1. Div. Nr. 23, Horn vom 2. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 103, Lasse vom 1. Bat. 5. Inf. Regts⸗ Prinz Friedrich August Nr. 104, Sättler vom 4. Bat. 11. Inf. Regts. Nr. 139, dieser unter Kommandierung zur Dienstleistung beim Kriegszahlamt, — den genannten Regimentern über den Etat zugetheilt. Ziegenbalg, Böhlke, Kasernen⸗Inspektoren und Amtsvorstände der Garn. Verwalt. zu Festung Königstein bezw. Grimma, zu Verwalt. Inspektoren ernannt. Pietzsch, Militäranwärter, a Kasernen⸗Insp. bei der Garn. Verwalt. Leipzig angestellt. Lebmann, Verwalt. Insp. und Amtsvorstand der Garn. Verwalt. Pirna, in gleicher Eigenschaft zur Garn. Verwalt. Chemnitz, Hillig, Kasernen⸗ Insp. bei der Garn. Verwalt. Chemnitz, als Amtsvorstand zur Garn⸗ Verwalt. Kamenz, Krähn, Kasernen⸗Insp. bei der Garn. Verwalt. Truppenübungsplatz Zeithain, als Amtsverstand auf Probe zur Garn. Verwalt. Pirna, Petzold, Neßler, Kasernen⸗Inspektoren bei der Garn. Verwalt. Dresden, als Kontrolführer auf Probe und zwar Petzold zur Garn. Verwalt. Trupvenübungsplatz Zeithain, Neßler zur Garn. Verwalt. Döbeln, — versetzt. Nettermann, Lazareth⸗Insp. des Garn. Lazareths Zittau, zum Lazareth⸗Verwalt. Insp. ernannt. 8.
Vorstehende Veränderungen treten unter dem 1. bezw. die Kom⸗ mandierungen der Zahlmeister unter dem 11. April 1897 ein.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ec. Ernennungen’ Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere⸗
26. März. v. Greiff, Gen. Major z. D., zuletzt Kommandeur
*
vier Rekrunerungsraths ernannt.
v. Bullinger, Gen. Geschäfte des Vorstandes des Ober⸗Rekrutierungsraths, auf sein An⸗
suchen von dieser Stellung enthoben.
Stabs⸗ und Bats. Arzt im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, die Entlassun 1 Stellung à la suite des Sanitäts⸗Korps, gewährt.
König Karl Nr. 19, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. 8. Inf. Regts. Nr.
Herter, Assist. Arzt 1. Kl. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, in das ÜUlan. Regt. König Karl Nr. 19 versetzt.
der Interpellation der polnis
gesagt: „Bitte, wollen Sie nicht so freundlich sein, deutsch sprechen
Verfügung des Ministers, daß keine Versammlungen mehr aufgelöst
Bürck, Dr.
53. Inf. Brig. (3. Königl. Württemberg.), zum Vorstand des Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 26. März. Major z. D., beauftragt mit Besorgung der
Sanitäts⸗Korps. 15. März. Dr. Scheurlen,
Im
aus dem aktiven Dienst, unter
26. März. Dr. Distel, Assist. Arzt 1. Kl. im Ulan. Regt.
126 Großherzog Friedrich von Baden befördert. Dr.
Deutscher Reichstag.
“
201. Sitzung vom 30. März 1897, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Besprech 8 . chen Abgeordneten wegen der Auflösung von Wahlversammlungen.
Abg. Roeren (Zentr.): Der Staatssekretär von Boetticher sagte gestern, der Gendarm habe zum Vorsitzenden der einen Versammlung
Es wird wohl die freundliche Bitte in der Form sein, wie sie von Gendarmen immer ergeht. Vorsitzende nur noch ein Wort polnisch gesprochen, so Versammlung mit Sicherheit aufgelöst worden. Die
zu wollen?“
wäte die
erden sollen, lediglich wegen des Polnischsprechens, wird keine Wirkung ausüben, ebensowenig wie die betreffende Er⸗ lärung des Ministers im Abgeordnetenhause von Erfolg war. Daß die Sache zur Zuständigkeit des Reichstages gehört, kann kaum bezweifelt werden, da es sich um Wahlversammlungen handelt, die den Reichsgesetzen unterstehen. Die landesgesetzlichen Bestimmungen über die Ueberwachung von Versammlungen bleiben allerdings bestehen, aber nur soweit die Wahlversammlungen dadurch nicht be⸗ einträchtigt werden. Das Vorgehen der preußischen Behörden verletzt aber nicht bloß das Reichs⸗Wahlrecht, sondern nach unserer Meinung auch das preußische Vereinsgesetz; denn es ist ein Naturrecht jedes Reichsangehörigen, in seiner Mutter⸗ sprache zu sprechen. Die Versammlungen werden nicht aufgelöst, weil polnisch gesprochen wird, sondern weil der Polizei⸗ beamte nicht folgen kann, wenn polnisch gesprochen wird. Dadurch würde das Versammlungsrecht der Polen illusorisch gemacht. Die Sache würde keine Bedeutung haben, wenn es sich um einzelne Fälle handelte; aber das Vorgehen beruht auf einer all⸗ gemeinen Weisung des Ministers, die in Widerspruch steht mit dem Urtheil des höchsten Verwaltungsgerichts. Um eine etwa vorhandene andere Rechtsansicht des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichs zu provpozieren, hätte ein einziger Fall genügt. Aber betrachten Sie die Häufung der Fälle, denken Sie an den Fall Manski, an die Affaire von Carnap. Kann man dadurch die Polen versöhnen? Dadurch macht man sie nur gereizter und verbitterter und erweckt ihnen Sympathien, wo sie sonst nicht erstehen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Sie werden aus dem Schluß meiner gestrigen Ausführungen entnehmen, daß es mir — und ich kann versichern, auch allen übrigen Mitgliedern der preußischen Regierung — durchaus fern liegt, die Erbitterung und Unzufriedenheit im Lande zu schüren, und diese Auffassung besteht selbstverständlich auch gegenüber den preußischen Staatsangehörigen polnischer Zunge, von denen wir nichts sehnlicher wünschen, als daß sie sich möglichst bald in unser Staatswesen so ein⸗ fügen, daß auch rücksichtlich ihrer staatlichen und nationalen Empfin⸗ dungen kein Unterschied zwischen ihnen und den Staatsangehörigen deutscher Zunge wahrnehmbar ist.
Ich bin dem Herrn Vorredner dankbar dafür, daß er zwei von den Fällen, die der Interpellation zu Grunde liegen, aus seiner Be⸗ trachtung ausgeschieden und mir zugegeben hat: ich habe Recht in der Auffassung, daß in diesen Fällen eine Auflösung der Wählerversamm⸗ lungen nicht erfolgt ist, also auch eine Beschwerde über eine solche Auflösung nicht füglich erhoben werden kann.
Ich will hier einschalten, daß mir heute Morgen der Bericht des Landraths und des Gendarmen, der die Versammlung in Osche zu überwachen gehabt hat, zugegangen ist, und daß sich auch aus diesem Bericht ergiebt, daß es eine freundliche Bitte war (Heiterkeit), die der Gendarm an den Leiter der Versammlung dahin gerichtet hat, doch die Verhandlungen in deutscher Sprache zu führen. Ja, meine Herren, ich kenne eine ganze Reihe von Gendarmen — und ich glaube, ich bin als langjähriger Verwaltungsbeamter auf diesem Gebiet einiger⸗ maßen vertraut —, die sich einer freundlichen Ausdrucksweise gegen⸗ über dem Publikum befleißigen. Wenn es auch hier und da eine rauhe Sprache sein mag, die die Wächter des Gesetzes zu führen pflegen, so folgt daraus noch nicht, daß in diesem Fall die Angaben der beiden Beamten, um deren Ueberwachungsthätigkeit es sich handelt, sie hätten höflich gebeten, unrichtig sind. Es ergiebt sich das auch aus der Dar⸗ stellung, die die Beiden gaben. Es hat eine ganz freundschaftliche Verhandlung darüber stattgefunden; der Gendarm hat auch in diesem Fall darauf hingewiesen, daß die Anwesenden alle deutsch sprechen und deutsch verstehen, und es hat sich das auch daraus ergeben, daß nach Aufhebung der Versammlung durch den Vorsitzenden ein deutsches Schriftstück, nämlich der Erlaß des Regierungs⸗Präsidenten an den Landrath, wodurch er angewiesen wird, dafür zu sorgen, daß nicht bloß wegen des Gebrauchs der polnischen Sprache aufgelöst werden möge, verlesen und von allen Anwesenden verstanden ist.
Also, meine Herren, darüber ist gar kein Zweifel: wenn die Ver⸗ sammlung beliebt hätte, deutsch zu sprechen, so würde der Zweck der Versammlung nicht unerfüllt geblieben sein; die Anwesenden würden darüber aufgeklärt sein, welchen Abgeordneten und aus welchen Gründen der Veranstalter der Versammlung bezw. die Parteileiter zur Wahl am 31. März d. J. empfehlen.
Nun hat der Herr Vorredner sich auf den Standpunkt gestellt, daß das Vorgehen der Behörden, in diesem Falle der Wähler⸗ versammlung in Lippinken, um deswillen zur Kompetenz des Reichs⸗ tages gehöre, weil durch dieses Vorgehen die Vorschrift des Absatzes 1 des § 17 des Reichswahlgesetzes illusorisch gemacht werde. Meine Herren, ich habe mich gestern dahin ausgesprochen, daß ich nicht die Absicht habe, diese Frage zu vertiefen, weil an sich jeder Grund der Beschwerde, wenigstens hier im Reichstage, dadurch weggefallen ist, daß der Herr Minister des Innern bereits eine Anordnung getroffen
hat, die, soweit das in seiner Macht steht, die Wiederkehr solcher
Vorgänge ausschließt. Wenn aber der Herr Vorredner diese Frage
als ganz zweifelfrei hinstellt, so möchte ich, auch ohne tiefer darauf
des weiteren unterhalten. Herrn Minister des Innern dahin geordnet, daß im Kreise Schwetz und in anderen Distrikten, in denen in polnischer Zunge geredet wird, eine Auflösung der Versammlungen um deswillen, weil in diesen Versammlungen polnisch gesprochen wird, nicht erfolgen soll. Wenn in dieser Beziehung irgendwo in der Provinz dem Befehl des Ministers des Innern zuwidergehandelt wird, dann ist es Sache der vorgesetzten Instanzen, die nöthige Remedur eintreten zu lassen. Ich glaube, der Reichstag hat auch aus dem Gesichtspunkte der Wahrung der Rechte der Reichstagswähler keinen Grund, im vorliegenden Falle noch etwas Weiteres zu verlangen.
eimugehen, Ihnen doch anführen, daß die Vorschrift des Absatzes 2
des § 17, indem sie ausdrücklich vorsieht, daß die
das Vereins⸗ und Versammlungswesen unberührt bleiben sollen, hin⸗ sichtlich der Anzeigepflicht und der Ueberwachung der Versammlungen es lediglich bei den Landesgesetzen beläßt. Landesgesetze über das Vereins⸗ und Versammlungsrecht in Deutsch⸗ land außerordentlich verschieden, Vorredner darin beistimmen kann, daß die Ausübung der Ueber⸗ wachungsthätigkeit nicht soweit gehen darf, daß das durch § 17 Abs. 1 gewährleistete Versammlungsrecht vollständig illusorisch wird, so kann ich ihm doch nicht zugeben, daß dieser § 17 Abs. 1 ein so weitgehendes Recht giebt, daß unter allen Umständen von den Be⸗ schränkungen, die die Landesgesetze rücksichtlich der Ueberwachung von Versammlungen vorsehen, vollständig Abstand genommen werden darf.
Bekanntlich lauten die
und wenn ich auch dem Herrn
Ich will Ihnen gleich einen Fall nennen: In unserem preußischen
Vereins⸗ und Versammlungsgesetz steht auch die Vorschrift, daß an politischen Vereinsversammlungen keine Frauen und jugendliche Per⸗ sonen theilnehmen dürfen. (Zuruf links.) Ich bitte um Verzeihung! § 17 Abs. 1 lautet:
Die Wahlberechtigten haben das Recht, zum Betrieb der den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten Vereine zu bilden und in geschlossenen Räumen unbewaffnet öffentliche Versammlungen zu veranstalten.
— Da steht nicht darin, daß diese Versammlungen bloß besucht werden dürfen von Wahlberechtigten, sondern es steht allgemein darin „öffent⸗ liche Versammlungen“; und doch wird der Herr Vorredner, als erleuchteter Jurist, mir zugeben, daß diese Vorschrift dahin verstanden werden kann, preußischen Vereinsgesetzes nicht befreie, wonach Frauen und jugend⸗ liche Personen an politischen Vereinen und deren Versammlungen nicht theilnehmen dürfen. nicht ausgesprochen.
daß sie von der Befolgung der Vorschrift des
Eine solche Exemption ist in dem § 17
Aber ich weiß nicht, weshalb wir uns über diese Dinge noch Die Sache ist, wie gesagt, durch den
Nun hat der Herr Vorredner aber dem Herrn Minister des
Innern den Vorwurf gemacht, daß er durch seinen, ja auch in der Oeffentlichkeit bekannt gewordenen Erlaß vom 28. Oktober v. J. die Veranlassung zu diesem, wie er behauptet, systematischen Vorgehen gegen polnische Wählerversammlungen gegeben hat. Der Standpunkt, den der Herr Minister des Innern in seinem Erlaß vom 28. Ok⸗ tober 1896 die die Dinge auf diesem Gebiete genommen haben, sehr wohl rechtfertigen. Als 1876 — im Gegensatz zu der Auffassung der Verwaltungsbeamten — das
läßt sich gegenüber der Entwickelung,
einnimmt,
preußische Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht den Ausspruch gethan hatte, daß Versamm lungen um deswillen allein nicht aufgelöst werden dürfen, weil darin polnisch gesprochen wird, hat sich die Verwaltung diesem Standpunkt durchaus anbequemt und nach 1876 sind solche Versammlungen, in denen polnisch ge⸗ sprochen wird, durchaus unbehelligt geblieben. Wie haben sich die Dinge aber nun gestaltet? Die Ueberwachungsthätigkeit ist seitdem und namentlich in den letzten Jahren in verschiedenen Landestheilen thatsächlich absolut zur Unmöglichkeit geworden. Was 1876 noch nicht der Fall war, ist jetzt eingetreten, daß wir nämlich beispielsweise in der Provinz Westfalen und am Niederrhein große polnische An⸗ siedelungen haben. Ja, wenn es schon nicht möglich war, so viel polnisch redende Beamte aufzutreiben, um in den eigentlich polnischen Distrikten, in den Distrikten polnischer Zunge — Mundart darf ich ja nicht sagen — aber polnischer Sprache, die nöthige Ueberwachung zu leisten, so werden Sie doch einsehen, daß es zu den absoluten Unmöglichkeiten gehört, in Distrikten, die an sich durchaus deutsch sind, in denen plötzlich aber eine große Anzahl polnischer Ansiedler auftritt, die Ueberwachungsthätigkeit auszuüben. Da kann man ja sagen: das ist Sache der Verwaltung, wo sie ihre polnischen Beamten herbekommt. (Sehr richtig!) — Richtig! Wenn aber durch den Mangel solcher zur Ueberwachung qualifizierter Organe das ganze Ueberwachungsrecht und, ich sage, die Ueberwachungspflicht der Staatsbehörden illusorisch wird, muß sich der Verwaltungs Chef überlegen, ob nicht in diesem Zustand, der zur Rechtsübung geworden ist, Wandel herbeizuführen ist, und weiter hat der Herr Minister des Innern nichts gethan. Er hat in dem Erlaß vom Oktober 1896 ausgesprochen: bis dahin haben wir uns beruhigt bei der Auf⸗ fassung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, jetzt aber haben die Dinge eine Entwicklung genommen, daß wir uns dabei nicht mehr be⸗ ruhigen können; ich will nicht gleich die Klinke der Gesetzgebung in die Hand nehmen, ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß das Ober⸗Verwaltungsgericht bei erneuter Prüfung des Falles zu einer anderen Rechtsauffassung kommt, ergo muß ich wünschen, daß dem Ober⸗Verwaltungsgericht Gelegenheit gegeben werde, diese Frage noch einmal anderweit seiner Beurtheilung zu unterziehen. Der Herr Vorredner ist dazu übergegangen, mit gewisser Emphase zu sagen, so etwas sei auf anderen Gebieten unerhört. Nein, Herr Abg. Roeren, das ist nicht unerhört, sondern das kommt sehr häufig vor, daß, wenn die Verwaltung mit einer richterlichen Ent⸗ scheidung von prinzipieller Bedeutung nicht auskommen zu können glaubt, daß sie dann erneut den Versuch macht, die Frage, um die es sich dabei handelt, anderweit zur richterlichen Entscheidung zu bringen. Meine Herren, auch Richter sind fehlsam — das wird hier der Herr Abgeordnete, der ja selber Richter ist, auch bereitwillig zugeben —, und deshalb ist es der Ver⸗ waltung nicht zu verdenken, daß auch sie mit einer Korrektur der richterlichen Anschauungen im gegebenen Falle rechnet.
Also, meine Herren, dieser Vorwurf, der dem Herrn Minister des Innern gemacht ist, trifft nicht zu.
Ob das Ober⸗Verwaltungsgericht, wenn es erneut vor die Frage gestellt wird, bei seiner früheren Auffassung beharren, ob es die Auffassung vertreten wird, die bis zum Jahr 1876 die Verwal⸗ tung eingenommen hat, das weiß ich nicht, das müssen wir abwarten. Wenn es sich aber auf diesem Gebiete um einen Mißstand handelt,
eingeschritten wäre. demokraten schlimmsten Gegner der Sozialdemokraten. von der Königlich preußischen Regierung ebenso bekämpft, wie von den Sozialdemokraten.
redners sprochen, daß in Oberschlesien das Bestreben besteht, die Katholiken zu protestantisieren, und hat mit diesen Bestrebungen, die mir voll⸗ ständig unbekannt sind, auch die Regierung Seiner Majestät des Königs von Preußen in Verbindung gebracht. strebungen weiß ich absolut nichts. Wir leben in einem paritätischen Staate, und die Regierung würde die letzte sein, die irgend welche Bestrebungen unterstützte, die darauf abzielten, unseren Mitbürgern ihren Glauben zu nehmen.
inne, und 3 kommen seien, die man nicht vertragen könne, so hatte die Re⸗
der im Interesse der Ordnung und Sicherheit gehoben werden muß,
dann hoffe ich auch, daß die gesetzgebenden Faktoren,
sich dann handeln wird, bereit sein werden, der Regierung die Hilfe zu gewähren, die sie zu einer ordnungsmäßigen Ausführung des Ver⸗ eins⸗ und Versammlungrechts bedarf.
Abg. Frhr. von Hodenberg (b. k. F.): Die Welfen haben
ebenfalls eine ganze Reihe von Beschwerden vorzubringen über die Handhabung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts. den verschiedenen Behörden sehr verschieden verfahren. die Ueberwachung garnicht ähnliche schlechte Erfahrungen machen, wenn bei uns die
auern preußischen Beamten nicht verstehen. geloft weil ein Hoch auf den Herzog von Cumberland ausgebracht wurde. von vornherein darauf aufmerksam gemacht, daß bei einem solchen Hoch die Auflösung erfolgen würde. Die F hannoverschen Partei, daß die Wiederherstellung der Selbständigkeit Feefees auf friedlichem Wege angegriffen werden müsse, wurde als P
Es wird von Manche üben aus, andere sind sehr strenge. Wir in den Versammlungen plattdeutsch sprächen, was die Eine Versammlung wurde auf⸗
In allen späteren Versammlungen wurden die Redner gleich
orderung der deutsch⸗
ufreizung zu strafbaren Handlungen betrachtet, trotzdem das rogramm seit 1866 besteht, ohne daß der Staatsanwalt dagegen Auf dem hannoverschen Parteitag der Sozial⸗ der Abg. Meister, die Welfen seien die Trotzdem werden wir
erklärte
Abg. Strzoda (Zentr): Ich bedauere, daß die Oberschlesier,
die immer loyal gewesen sind, als Reichsfeinde behandelt werden, daß ihre Versammlungen denselben Willkürlichkeiten unterliegen wie die Versammlungen der Polen. Reiches fing der Kulturkampf an, und man begann mit der Pro⸗ testantisierung und Germanisierung. fechtungen werden wir Oberschlesier nicht aufhören, treue Katholiken und treue Anhänger des Reichs zu bleiben.
Gleich nach Begründung des Deutschen Aber trotz aller solcher An⸗
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von
Boetticher:
Meine Herren! Mir ist ein Theil der Rede des Herrn Vor⸗ vollständig unverständlich geblieben. Er hat davon ge⸗
Von solchen Be⸗
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): In einem Fall hatte der
Gendarm erklärt, er würde auf Anweisung des Amtsvorstehers die Versammlung auflösen, wenn polnisch gesprochen würde. Aber der Amtsvorsteher hatte diese Weisung nicht ertheilt. nachträglich die Billigung des Amtsvorstehers für seine Maßregel nachsuchte, hat der Amtsvorsteher den Gendarmen wegen der Auflösung getadelt. In vom Gendarmen die Versammlung aufgelöst worden. Das Er⸗ kenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts von 1876 läßt das Ueber⸗ wachungsrecht nicht so in den Vordergrund treten, Regiernns es gern möchte, sondern hat das Versammlungsrecht vor⸗ angestellt. Recht der Polen, in polnischer Sprache zu verhandeln, das durch
Als der Gendarm
Osche ist nicht vom Veorsitzenden, sondern
wie die preußische Wir haben die Sache hier zur Sprache gebracht, um das
Verfassung und Gesetz nicht beschränkt ist, zu wahren. Dieses
Recht hat der Staatssekretär von Boetticher in der Theorie anerkannt; aber in der Praxis wird es nicht geachtet.
Die preußische Regierung spricht von einer polnischen Agitation, die sich bemerkbar mache. In einem Verfassungsstaate muß eine in gewissen Grenzen sich bewegende Agitation stets vorhanden sein. Diese Grenzen halten die Polen wenn Herr von Boetticher meinte, daß Dinge vorge⸗
gierung dazu den Anlaß gegeben dadurch, daß sie die Polen nicht als gleichberechtigt behandelte. Das ist ein Ausfluß des H-K-T.Vereins, der ir diese Handhabung des Versammlungsrechts auf dem Ge⸗ wissen hat.
1 Abg. Stadthagen (Soz.): Der Reichstag ist berechtigt, über solche Beschraͤnkungen des Wahlversammlungsrechts zu verhandeln. Das Wahlgesetz sichert die Veranstaltung von Wahlversammlungen, und § 4 der Verfassung unterstellt das Vereinsrecht der Kompetenz des Reichs. Ein Recht zur Auflösung von Wahlversammlungen steht keiner Regierung zu. Das Verbot der Verwendung der polnischen Sprache würde nach dem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts eine Vernichtung des Versammlungsrechts bedeuten. Können etwa deshalb Versammlungen verboten werden, weil nicht eine genügende Zahl von Beamten vorhanden ist? (Zuruf des Abg. Pauli (Rp.): Geneh⸗ migungsrecht!) Ein Genehmigungsrecht besteht nicht. Der preußische Minister des Innern verstößt durch sein Vorgehen gegen das Gesetz und es ist ein Beweis dafür, wie wenig Preußen ein Rechtestaat ist daß man noch niemals daran gedacht hat, den preußischen Minister des Innern in Anklagezustand zu versetzen. Die Sozialdemokraten wundern sich über nichts mehr; sie haben seitens der Beamten die seltsamsten Dinge erlebt. Diese Vorkommnisse zeigen die geistige und sittliche Verwahrlosung der preußischen Beaamten.
Vize⸗Präsident Schmidt⸗Elberfeld: Ich bezweifle, büne des Reichstages und die Immunität des Abgeordneten daz da ist, solche Angriffe auf Beamte zu machen. Ich muß Sie bitten, das zu unterlassen.
Abg. Stadthagen: Die Thatsachen, welche vorgekommen sind, sollten dazu führen, daß man die Wähler, insonderheit auch die Ar⸗ beiter, schützt gegenüber solchen Bedrängungen. 1
Abg. Roeren bleibt dabei, daß die Behörden dafür zu sorgen hätten, daß sie polnisch sprechende Versammlungen überwachen könnten.
Aba. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) hält dafür, daß die Verhandlungen zur Besserung der Verhältnisse führen würden. Auch seine Freunde im Lande hätten zu klagen über die Erschwerung des Versamm⸗ lungsrechts, z. B. in Pommern, bezüglich der Bauernversammlungen. Wenn diese Mißstände nicht beseitigt würden, dann würde der Reichstag dazu übergehen müssen, alle Wahlen zu kassieren, bei denen solche Versammlungsverbote vorgekommen seien.
Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Wir wünschen den rieden in den ehemals polnischen Landestheilen auch, und dieser Friede würde herbeigeführt werden, wenn es dem Reichstag gelänge, das gegenwärtige System aus den preußischen Behörden herauszutreiben. Denn dg solche Mößesgeha können weder Polen, noch Dänen, noch Elsässer zufriedengestellt werden. Jedenfalls aber sollte bei diesen Polizeimaßregeln das Gesetz beachtet werden. Die Erfahrungen drängen dazu, von Reichswegen das Vereins⸗ und Versammlungs⸗ recht zu ordnen. Die verbündeten Regierungen haben immer noch nicht ihr Versprechen erfüllt, das Verbot des Inverbindungtretens zu beseitigen. Die Judikatur des Ober⸗Verwaltungsgerichts verbietet die Auflösung von Versammlungen der Sprache wegen. Da halte ich es für unmoralisch, daß man gegen das üe verstößt, um eine Aenderung der Judikatur herbeizuführen. Die Anzahl der Polizisten ist doch stärker gewachsen als die Zahl der abgehaltenen Versamm⸗ lungen. In Westfalen hat man die Zahl der polnisch sprechenden Polizisten so vermehrt, daß man wohl im stande ist, die polnischen
lemente, namentlich unter den Bergarbeitern, zu überwachen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Ich würde nicht zum dritten Mal um das Wort gebeten haben, wenn ich nicht das Bedürfniß hätte, einen Angriff, den in meiner Abwesenheit der Herr Vorredner gegen die verbündeten Regierungen gerichtet hat, zurückzuweisen. Er soll davon gesprochen haben, die verbündeten Regierungen hätten ihr Versprechen nicht erfüllt, wahr⸗