1897 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Weiterbeförderung vom überseeischen Ausschiffungsafen aus verpflichtet. v

8 1 menege⸗esf ist verpflichtet, den Auswanderern an dem zu ihrer Einschiffung oder Weiterbeförderung bestimmten Orte bei jeder nicht von ihnen selbst verschuldeten Verzögerung der Beförderung von dem vertragsmäßig bestimmten Ab⸗ fahrtstag an ohne besondere Vergütung Unterkunft und Ver⸗ pflegung zu gewähren. 1“

alls die Verzögerung länger als eine Woche dauert, hat der Auswanderer, unbeschadet der ihm nach dem bürgerlichen Recht etwa zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz, das Recht, von dem Vertrage zurückzutreten und die Rückerstattung des gezahlten Ueberfahrtsgeldes 154 verlangen.

Die Rückerstattung des Ueberfahrtsgeldes kann auch dann verlangt werden, wenn der Auswanderer oder einer der ihn begleitenden Familienangehörigen vor Antritt der Seereise stirbt oder nachweislich durch Krankheit oder durch sonstige außer seiner Macht liegende Zwischenfälle am Antritt der See⸗ reise verhindert wird.

Das Gleiche gilt, wenn in Fällen des § 26 Absatz 2 die Verhinderung im überseeischen Ausschiffungshafen eintritt, rücksichtlich des den Weiterbeförderungskosten entsprechenden Theiles des Ueberfahrtsgeldes.

Die Hälfte des Ueberfahrtsgeldes kann zurückverlangt werden, wenn der Auswanderer vor Antritt der Reise vom Vertrag aus anderen Gründen

S 8 MWird das Schiff durch einen Seeunfall oder einen anderen Umstand an der Fortsetzung der Reise verhindert oder zu einer längeren Unterbrechung derselben genöthigt, so ist der Unter⸗ nehmer 1) verpflichtet, ohne besondere Vergütung den Auswanderern angemessene Unterkunft und Verpflegung zu gewähren und die Beförderung derselben und ihres Gepäcks nach dem Bestimmungsorte sobald als möglich herbeizuführen.

Diese Vorschrift findet sinngemäße Anwendung auf die Weiterbeförderung vom überseeischen Ausschiffungshafen aus 26 Absatz 2). 8 31

Vereinbarungen, welche den S8e. der 88 27 bis 30 zuwiderlaufen, haben v rechtliche Wirkung.

Der Unternehmer kann verpflichtet werden, zur Sicher⸗ stellung der ihm aus den §§ 27 bis 30 entstehenden Ver⸗ pflichtungen eine das Ueberfahrtsgeld um den halben Betrag übersteigende Summe zu versichern oder einen der Versicherungs⸗ summe entsprechenden Betrag

Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß das Schiff, mit welchem die Auswanderer befördert werden sollen, für die beabsichtigte Reise völlig seetüchtig, vorschriftsmäßig eingerichtet, ausgerüstet und verproviantiert ist.

Die gleiche Verpflichtung trifft den Führer des Schiffes.

34

Jedes Auswandererschiff unterliegt vor dem Antritt der Reise einer Untersuchung über seine Seetüchtigkeit, Einrich⸗ tung, Ausrüstung und Verproviantierung.

Die Untersuchung erfolgt durch amtliche, von den Land regierungen bestellte

Vor Abgang des Schiffes ist der Gesundheitszustand der Auswanderer und der Schiffsbesatzung durch einen von der Auswanderungsbehörde 40) zu bestimmenden Arzt zu unter⸗

suchen. 36.

Der Bundesrath erläßt Vorschriften über die Beschaffenheit, Einrichtung, Ausrüstung und Verproviantierung der Aus⸗ wandererschiffe, über die amtliche Besichtigung und Kontrole dieser Schiffe, ferner über die ärztliche Untersuchung der Reisenden und der Schiffsbesatzung vor der Einschiffung, über die Ausschließung kranker Personen, über das Verfahren bei der Einschiffung und über den Schutz der Auswanderer in gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht.

Die vom Bundesrath erlassenen Vorschriften sind durch das Reichs⸗Gesetzblatt zu veröffentlichen und dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritte zur Kenntnißnahme vor⸗

zulegen. § 37

Als Auswandererschiffe im Sinne dieses Gesetzes gelten alle nach außereuropäischen Häfen bestimmten Seeschiffe, mit denen, abgesehen von den Kajütspassagieren, mindestens fünf⸗ undzwanzig Reisende befördert werden sollen.

VI. Auswanderungsbehörden. 18GöIu

Zur Mitwirkung bei Ausübung der dem Reichskanzler auf dem Gebiete des Auswanderungswesens zustehenden Be⸗ fugnisse wird ein sachverständiger Beirath gebildet, welcher aus einem Vorsitzenden und mindestens vierzehn Mitgliedern be⸗ steht. Den Vorsitzenden ernennt der Kasser Die Mitglieder werden vom Bundesrath gewählt. Alle zwei Jahre findet eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder statt. Im übrigen wird die Organisation des Beiraths durch ein vom Bundesrath zu erlassendes Regulativ und seine Thätigkeit durch eine selbst⸗ gegebene Geschäftsordnung geregelt.

§ 39.

Die Anhörung des Beiraths muß erfolgen vor Ertheilung der Erlaubniß für solche Unternehmungen, welche die Be⸗ siedelung eines bestimmten Gebiets in überseeischen Ländern zum Gegenstande haben, sowie im Falle der Beschränkung oder des Widerrufs der einem Unternehmer ertheilten Erlaubniß.

Außerdem können auf dem Gebiete des Auswanderungs⸗ wesens von dem Reichskanzler geeignete wichtigere Fragen dem Beirathe zur Begutachtung vorgelegt und von letzterem Anträge an den Reichskanzler gestellt werden. 6

ur Ueberwachung des Auswanderungswesens und der Ausführung der darauf bezüglichen Bestimmungen sind an denjenigen Hafenplätzen, für welche Unternehmer zugelassen nee von den Landesregierungen Ruswandberungabe ulden zu estellen. G 8

In den Hafenorten übt der Reichskanzler die Aufsicht über das Auswanderungswesen durch von ihm bestellte Kom⸗ missare aus.

Diese Kommissare sind befugt, den im § 34 vorgesehenen Untersuchungen beizuwohnen, auch selbständig Untersuchungen der Auswandererschiffe vorzunehmen. Sie haben die Landes⸗

behörden auf die von ihnen wahrgenommenen Mängel und x aufmerksam zu machen und auf deren Abstellung zu ringen.

Die Führer von Auswandererschiffen sind verpflichtet, den Kommissaren auf Erfordern wahrheitsgetreue Auskunft über alle Verhältnisse des Schiffes und über dessen Reise zu er⸗ theilen, sowie jederzeit das Betreten der Schiffsräume und die Einsicht in die Schiffspapiere zu gestatten.

Im Auslande werden die Obliegenheiten der Kommissare behufs Wahrnehmung der Interessen deutscher Auswanderer von den Behörden des Reichs wahrgenommen, denen erfor⸗ derlichenfalls besondere Kommissare als Hilfsbeamte bei⸗ zugeben sind.

VII. Beförderung von außerdeutschen Häfen aus. 42.

Durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths können zur Regelung der Beförderung von Aus⸗ wanderern und Passagieren auf deutschen Schiffen, welche von außerdeutschen Häfen ausgehen, Vorschriften der im § 36 be⸗ zeichneten Art erlassen werden. 8

ö““ 21ʒ

Unternehmer 1), welche den Bestimmungen der §88 8, 22, 23, 25, 32 und 33 Abs. 1 oder den für die Ausübung ihres Geschäftsbetriebs von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe von ein⸗ zu sechstausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Sind die Zuwiderhandlungen von einem Stellvertreter 9) begangen worden, so trifft die Strafe diesen; der Unter⸗ nehmer 6 neben demselben strafbar, wenn die Zuwiderhand⸗ lung mit seinem Vorwissen begangen ist, oder wenn er bei der nach den Verhältnissen möglichen eigenen Benfsicht gung des es an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen.

Die gleiche Strafe trifft Schiffsführer, welche den ihnen im § 33 Absatz 2 und im § 41 Absatz 3 auferlegten Ver⸗ pflichtungen oder den auf Grund des § 36 erlassenen Vor⸗ schriften zuwiderhandeln, ohne Unterschied, ob die Zuwider⸗ handlung im Inland oder im Ausland begangen ist.

§ 44. Agenten 11), welche den Bestimmungen der §8 15, 16, 17, 22 Absatz 2, 23 und 25 oder den für die Ausübung ihres Geschäftsbetriebs von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe von dreißig bis zu dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. 88 0.

Wer ohne die nach §§ 1 und 11 erforderliche Erlaubniß die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gewerbsmäßig mitwirkt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8

Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher sich zum Ge⸗ schäfte macht, zur Auswanderung anzuwerben.

§ 46.

Wer der Vorschrift des § 26 Absatz 1 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft. 8*

§ 47.

Wer den auf Grund des § 42 erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe von ö“ bis zu sechstausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Mo⸗ naten bestraft.

Wer eine Frauensperson zu dem Zwecke, sie der gewerbs⸗ mäßigen Unzucht zuzuführen, mittels arglistiger Verschweigung dieses Zwecks zur Auswanderung verleitet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Neben der Zuchthauesstrafe ist der Verlush der bürgerlichen Ehrenrechte auszusprechen; auch kann zugleich auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu sechstausend Mark, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen An⸗ wendung, welcher mit Kenntniß des vom Thäter in solcher Weise verfolgten Zweckes die Auswanderung der Frauens⸗ person vorsätzlich befördert; sind mildernde Umstände vor⸗ handen, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten ein, neben welcher auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu sechstausend Mark erkannt werden kann.

Schlußbestimmungen. § 49.

Welche Behörden in jedem Bundesstaat unter der Be⸗ eichnung: Aufsichtsbehörde, höhere Verwaltungsbehörde, Polizeibehörde zu verstehen sind, wird von der Zentralbehörde des Bundesstaats bekannt gemacht.

§ 50.

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1898 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt erlöschen die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften ertheilten Genehmigungen zur Beförderung oder zur Mitwirkung bei der Beförderung von Auswanderern.

Urkundlich unter Unserer vWB“ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 1

Gegeben Neues Palais, den 9. Juni 1897.

(L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 1 den Regierungs⸗Rath Dr. Pollack in Hannover zum Feenege des ersten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu annover, den Krenzlin in Arnsberg zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirksausschuß zu Arnsberg, den Regierungs⸗Assessor Dr. Francke in Aurich zum des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Aurich, den Regierungs⸗Assessor Grafen von Galen in Sig⸗ maringen zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirksausschusse zu Sigmaringen sowie gleichzeitig zum Stell⸗ vertreter des ersten und des zweiten Mitgliedes dieser Behörde,

den Regierungs⸗Assessor Köhler in Münster zum Stell⸗ vertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses 1. Münster und. 1

den Regierungs⸗Assessor Walter in Danzig zum Stel⸗ vertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Danzig, unter Enthebung des Regierungs⸗Assessors von Hey⸗ king von diesem Amt,

auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitz des Bezirke⸗ ausschusses zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht. den Landgerichts⸗Rath Boehncke in Insterburg zum Landgerichts⸗Direktor in Konitz, b den Gerichts⸗Assessor Westphal in Elberfeld zum Land⸗ richter daselbst, und 1 1 den Gerichts⸗Assessor Ziegler in Ehrenbreitstein zum Amtsrichter in Hachenburg zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Kreisphysikus Dr. Niemeyer zu Hünfeld ist aus dem Kreise Hünfeld in den Kreis Neuß versetzt

Justiz⸗Ministerium.

Die Rechtsanwalte Plehn in Rawitsch, Köpp und Dr. Toelle in Schneidemühl sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Posen, mit Anweisung ihres Wohn⸗ sitzes in Rawitsch bezw. Schneidemühl, ernannt worden.

1“

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuer⸗ jahre kommunalabgabenpflichtige Reineinkommen aus dem Betriebsjahre 1896 bei der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn auf 128 160 festgesetzt worden ist.

Breslau, den 15. Juni 1897.

Der Königliche ““

Guthzeit.

v

der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Lohmann, und

der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Ober⸗Berghauptmann Freund, aus dem Oberharz;

der Präsident des Ober⸗Landeskulturgerichts Rintelen, aus Bad Nauheim. 1“

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Juni.

hre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind gestern Abend 11 ¼ Uhr mittels Sonderzuges von der Station Wildpark nach Bielefeld und Köln abgereist.

In der am 16. d. M. unter dem Vorsitz des Vize⸗ 1 des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Registrierungsabgaben für die Uebertragung von Apotheken und Kuxen u. s. die Zustimmung ertheilt. Ferner wurden die würfe von Gesetzen für Elsaß⸗Lothringen über das Stempel⸗ wesen u. s. w, über die Rechtsverhältnisse der Gerichts⸗ vollzieher u. s. w. und über das Vermögen der Ortschaften u. s. w. gemäß den Beschlüssen des Landesausschusses an⸗ genommen. Der Ausschußantrag, betreffend den Salzsteuer⸗ verwaltungskosten⸗Etat für Sachsen⸗Meiningen, und die Vor⸗ lage, betreffend die Erweiterung des Bezirkes der Nord⸗ deutschen Knappschafts⸗Pensionskasse, wurden genehmigt. Den uständigen Ausschüssen wurden überwiesen: der Antrag e betreffend die Behandlung von Naturalisations⸗ gesuchen, der Freundschafts⸗ und Handelsvertrag zwischen dem Reich und dem Oranje⸗Freistaat, die Vorlage, be⸗ treffend die Desinfektion von Eisenbahnwagen bei der Beförde⸗ rung thierischer Abfälle und Fäkalien; dem Reichskanzler wurden überwiesen die Beschlüsse des Reichstages zu Petitionen wegen gesetzlicher Regelung des und zu einer Petition wegen Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte. Außerdem wurde über die Resolution des Reichstages, betreffend die Ein⸗ berufung einer Kommission zur Berathung der Impffrage, sowie über die Vorlage wegen der nichtständiger Mitglieder des Reichs⸗Versicherungsamts u. s. w. und über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt, und die Wahl der Mitglieder der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds vor⸗ genommen.

Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für das Landheer und die Festungen und für Handel und Verkehr eine Sitzung. 1

Die amtliche Ausgabe der „Jahresberichte der Königlich preußischen Regierungs⸗ und Gewerbe⸗ Räthe und Bergbehörden für 1896“ wird in diesen Tagen im Verlage von W. T. Bruer in Berlin erscheinen. Diese Berichte enthalten auch diesmal eingehende Mittheilungen über die weitere Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung und beachtenswerthe, vielfach durch Beschreibungen und Skishe⸗ näher erläuterte Vorschläge über Unfallverhütung oder de kämpfung gewerblicher Krankheiten sowie endlich auch 22 weitere Kreise interessante Mittheilungen aus dem Gebiete Arbeiter⸗Wohlfahrtseinrichtungen. Abdruck Der Preis des Werks beträgt für den gehefteten. 2b 10,65 und für den in Ganzleinen gebundenen 11,35⸗

Der hiesige Königlich 1⸗ Gesandte Vicomte Pindella hat Berlin mit Urlaub verlassen. Für die Dauer seiner Abwesenheit fungiert der Erste Sekretär der Gesandt⸗

1““

schaft Baron von Sendal als Geschäftsträger.

1 8 ¹ 25 Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Habicht“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Gercke (Eduard), gestern in Mossamedes angekommen und beabsichtigt, am 19. d. M. nach Kamerun in See zu gehen.

ECronberg, 18 Juni. Ihre Majestät die Kaiserin

riedrich hat mit Seiner Hoheit dem Prinzen und Ihrer Fsniglichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Hessen heute Mittag von Schloß Friedrichshof die Reise nach London angetreten.

Kiel, 18. Juni. Die Kaiserliche Nacht „Hohenzollern“ ist heute von hier durch den Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal nach Brunsbüttel abgegangen.

Köln, 18. Juni. Die Stadt Köln hat zum Empfange Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin anläßlich der Enthüllung des Denkmals Kaiser Wil⸗ helm's I. reichen Festschmuck angelegt. Einen besonders festlichen Eindruck machen die Straßen, durch welche hre. Majestäten fahren werden. An fast allen traßenkreuzungen sind prächtige Ehrenpforten er⸗ richtet. Trotz des kühlen und bedeckten Wetters wogt schon seit den fruͤhen Morgenstunden eine festlich gestimmte Volksmenge in den Straßen, welche durch Tausende, die aus der Provinz und von weiterher noch fortwährend ein⸗ treffen, stetig anschwillt. Die Ankunft Ihrer Majestäten er⸗ folgt heute Nachmittag 5 Uhr 40 Minuten. 8 Sachsen. 1““ Ihre Majestäten der König und die Königin sind am Mittwoch Abend von Leipzig in der Villa Strehlen ein⸗ getroffen. Mecklenburg⸗Schwerin. 8 Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich gestern von Gelbensande nach Dresden begeben.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der König von Siam ist gestern in Ischl eingetroffen.

Der Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗ Este ist heute Vormittag zu den Jubiläums⸗Feierlichkeiten von Wien nach London abgereist.

Großbritannien und Irland.

Die Königin ist gestern von Balmoral wieder in Windsor eingetroffen.

Das Unterhaus nahm gestern einen Antrag des Ersten Lords des Schatzamts Balfour an, daß das Haus am nächsten Sonntag dem aus Anlaß des Jubiläums der Königin in der St. Margaret's Kirche zu veranstaltenden Dankgottesdienst in corpore beiwohnen möge. William Redmond protestierte egen den Antrag und bemerkte, die Iren könnten sich an der

eier nicht betheiligen.

Die deutsche Kolonie in London hat eine Glückwunsch⸗ Adresse herstellen lassen, welche der Königin überreicht werden soll.

Frrrankreich.

Der Präsident der Republik Fa hat das Schieds⸗ richteramt in den Grenzstreitigkeiten zwischen Co sta⸗ Rica und Columbia angenommen.

Der Prinz und die Prinzessin von Neapel sind heute früh 6 Uhr in Paris eingetroffen.

Italien.

Die „Opinione“ und die „Italie“ veröffentlichen folgende Mittheilung: Der Prinz und die Prinzessin von Neapel werden auf der Reise zu der Jubiläumsfeier in London sich incognito unter den Namen eines Grafen und einer Gräfin Pollenzo in Paris aufhalten. Dieser mit Zustimmung des Königs gefaßte Entschluß wird in offiziellen Kreisen als den freundschaftlichen Cetxmeher entsprechend angesehen, welche zwischen Italien und Frankreich bestehen.

Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Budgets des Ministeriums des Innern fort. Der Zivilkommissar für Sizilien Graf Codronchi vertheidigte den Angriffen des Deputirten Finocchiaro⸗Aprile gegenüber seine Thätigkeit und hob im einzelnen hervor, daß durch das gesez, betreffend die Schwefellager, für 40 000 Familien Arbeit geschaffen worden sei. Der Zustand der öffentlichen Sicherheit auf Sizilien habe sich bedeutend gebessert. Es sei für eine gleichmäßige Vertheilung der lokalen Steuern unter Ferabsetzung der Abgaben auf Mehl, Maccaroni und Gebäck

orsorge getrofften worden. Der Einheitsgedanke habe auf Sizilien an Boden gewonnen durch die Erkenntniß, daß die Regierung den Bedürfnissen der Bevölkerung eine eifrige

Sorgfalt angedeihen lasse.

Schweiz.

Die EE““ des Ständeraths für die Vor⸗ berathung der Vorlage, betreffend den Rückkauf der Eisen⸗ bahnen, hat die Aufnahme des folgenden Artikels in das Rückkaufs⸗Gesetz beantragt: „Der Bund als Rechtsnachfolger der Jura⸗Simplonbahn verpflichtet sich zur Ausführung der durch den Bundesbeschluß vom Jahre 1873 ertheilten Kon⸗ zession für den Bau einer Simplonbahn und der italienischen Konzession vom Jahre 1896 für den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn durch den Simplon von der schweizerisch⸗ italienischen Grenze bis Iselle, sofern die in dem schweizerisch⸗ talienischen Staatsvertrag vom 25. November 1895 ausbedun⸗ genen Subventi nen geleistet werden.

Türkei.

e Die für gestern in Konstantinopel anberaumt gewesene 8; zur Fortsetzung der Friedensverhandlungen ist, ie „W. T. B.“ meldet, auf morgen verschoben worden.

Wi Nach Konsularmeldungen aus Janina hat, wie das iener „Telegr. Korresp.⸗Bureau“ berichtet, eine aus obe Mann bestehende sre F gn. Bande bei Vovusa 8899G Metzovo die Grenze überschritten und ist von zwei 1 aillonen mit einem Verlust 100 Mann zurückgeschlagen

88

worden. Ein drittes Bataillon wurde zu ihrer Verfolgung abgeschickt.

Einer Depesche des in Konstantinopel erscheinenden Journals „Sabah“ von gestern zufolge, hätten griechische Briganten die Dörfer in der Umgebung von Kalabaka angegriffen. seien jedoch nach mehrstündigem Kampf zerstreut worden.

Aus Kanea wird gemeldet, daß die Admirale, um Zusammenstöße zwischen der mohamedanischen und der christ⸗ lichen Bevölkerung zu vermeiden und um die Verproviantierung der eingeschlossenen mohamedanischen Bevölkerung zu fördern, die Zurückziehung der türkischen Truppen aus

ierapetra bsepe lasn hätten; Tewfik Pascha habe ich aber in Gemäßheit der ihm aus Konstantinopel zu⸗ gegangenen Befehle geweigert, diesem Verlangen nachzu⸗ kommen.

Schweden und Norwegen.

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin ist mit den Prinzen Adolf, Wilhelm und Erik am 15. d. M. in Schloß Tullgarn eingetroffen, wo Höchstdieselbe von Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen begrüßt wurde.

82 Amerika.

MNuach dem Wortlaut des gestern in Washington veröffent⸗ lichten Vertrages über die Annexion von Hawaii bleiben, dem „W. T. B.“ zufolge, die zwischen Hawaii und anderen Nationen bestehenden Zoll⸗ und fonstigen Verhältnisse in Kraft, bis der Kongreß die Geltung der in den Vereinigten Staaten bestehenden Gesetze auf Hawaii ausdehnt. Im Senat glaubt man, daß es in der gegenwärtigen Parlamentssession nicht zur Ratifizierung des Vertrages kommen werde, da die meisten Senatoren nach Erledigung der Tarifbill nicht länger in Washington bleiben dürften.

Aus Buenos Aires wird der „Times“ gemeldet: alle dort aus Montevideo eingelaufenen Nachrichten stimmten darin überein, daß die Unzufriedenheit unter den hervorragenden Mitgliedern der Partei der Colorados im Wachsen sei.

Afrika.

Die „Agence Havas“ berichtet aus Prätoria vom gestrigen Tage, daß der Volksraad des Oranje⸗Frei⸗ staates mit 40 gegen 15 Stimmen einen zweiten Vertra mit Transvaal genehmigt habe, worin erklärt werde, da die beiden Staaten eine Bundesvereinigung zu bilden wünschten. Bis zur Ausführung derselben wurden folgende vorläufige Bestimmungen getroffen: 1) Abschluß eines engeren Friedens⸗ und Freundschaftsvertrags zwischen den beiden Staaten; 2) Uebernahme der Verpflichtung der beiden Staaten, sich gegenseitig zu unterstützen, wenn der eine Staat bedroht werden sollte, ausgenommen in dem Fall, daß der bedrohte Staat im Unrecht sei; 3) jeder der beiden Staaten solle dem anderen Mittheilung von allen Vorgängen machen, durch welche der Frieden und die Unabhängigkeit des einen Staates berührt werde. Weitere Schriftstücke ergänzten diese Ab⸗ machungen und beträfen die Naturalisierung der Ange⸗

hörigen des einen Staates in dem anderen, die Bildung eines

Bundesraths ꝛc.

Die Dachdecker in Erfurt (vgl. Nr. 138 d. Bl.) haben dem „Vorwärts“ zufolge von den Meistern 12 % Lohnerhöhung und 75 Aufschlag auf den Tagelohn bei Thurmarbeit bewilligt be⸗ kommen. Von dem geforderten Aufschlag für Theerarbeit nahmen sie Abstand. Nur bei einem Meister kam es zum Ausstand, der jedoch nur fünf Tage dauerte.

Aus Weißenfels (vgl. Nr. 138 d. Bl.) meldet „W. T. B.“: Eine Erklärung sämmtlicher Grubenbesitzer des Kohlenreviers Weißenfels⸗Zeitz lehnt die Beseitigung der Accord⸗Arbeit ab, ebenso den Achtstunden⸗Tag, eine allgemeine Lohnerhöhung sowie die Mai⸗ feier. Dagegen sagt die Erklärung eine Prüfung und Abstellung ver⸗ schiedener Mißstände und die Einführung von Arbeiterausschüssen zu.

Im Maurerausstand in Wiesbaden (vgl. Nr. 137 d. Bl.) ist es, dem „Vorwärts“ zufolge, zu einem Vergleich gekommen. Die vereinigten Meister boten den Zehnstundentag und einen Normal⸗Stundenlohn von 38 für tüchtige Maurer und von 28 und 29 für tüchtige Tagelöhner. Wer tüchtig ist, das soll der Meister bestimmen; den Mindertüchtigen soll jedoch der Lohn garantiert sein, den sie vor dem Ausstand erhielten; sie würden also denselben Lohn für zehnstündige Arbeitszeit bekommen, den sie früher für ein elfstündiges Tagewerk empfingen. Die Ausständigen acceptierten diese Bedingungen und beschlossen, überall da die Arbeit wieder aufzunehmen, wo der Vergleich anerkannt wird und Maß⸗ regelungen unterbleiben.

Der Ausstand der Berliner Maurer (vgal. Nr. 140 d. Bl.) ist, wie die „Voss. Ztg.“ schreibt, auch von großem Einfluß auf die Zimmerer, Putzer und Bauhilfsarbeiter. Von diesen Arbeitern sind etwa 3000 gezwungen, infolge des Maurerausstandes mitzufeiern. Sie sind übel daran, weil sie nicht unterstützt werden und keine Auzsicht vorhanden ist, daß sie durch den Ausstand ihre Lage verbessern. Die Maurer, die erklären, mit 55 Stundenlohn und 33 Wochenlohn nicht aus⸗ kommen zu können, nehmen auf die Hilfsarbeiter, die mit 30 und 35 Stundenlohn auskommen müssen, keine Rücksicht. In einer Versammlung wurde von den Hilfsarbeitern beschlossen, sich an dem Ausstand der Maurer nicht zu betheiligen.

In Schweinfurt sind, wie ebenfalls dem „Vorw.“ berichtet wird, die Arbeiter der Kugelfabrik von Jänichen u. Komp., an Zahl ca. 120 Personen, ausständig.

In Leipzig lehnte der Bau⸗Unternehmerverband, wie das „Leipziger Tageblatt“ mittheilt, in seiner gestrigen Sitzung das Aner⸗ bieten des Leipziger Gewerbegerichts, als Einigungsamt bei dem Aus⸗ stande der Maurer (vgl. Nr. 140 d. Bl.) thätig zu werden, ab. Zugleich wurde der frühere Beschluß, den Mindestlohn von 45 auf 48 zu er⸗ höhen, zurückgezogen, da er keine Anerkennung seitens der Arbeit⸗ nehmer fand. Das Ausstands⸗Comité der Maurer hat bis jetzt über 2700 Karten ausgegeben. Im Ganzen dürfte man mit etwas über 3000 Ausständigen zu rechnen haben. 21 Meister mit 383 Ge⸗ hilfen haben die Forderungen L 350 Maurer arbeiten zu den alten Lohnsätzen weiter. 200 sind abgereist.

Die Maler in Weimar stellten, wie dem „Vorw.“ mitgetheilt wird, einen Lohntarif auf, laut welchem folgende Forderungen erhoben werden sollen: Zehnstundentag, halbstündige Frühstücks⸗ und 1 ½stündige Mittagspause, 15 % Lohnerhöhung, Aufschlag für Ueberstunden, Nacht⸗ und Sonntagsarbeit, sowie für Arbeiten über Land, Abschaf⸗ fung der Accordarbeit, Freigabe des 1. Mai. Eine Arbeitseinstellung ist nicht geplant, sondern man hofft, eine gütliche Abmachung mit den Unternehmern zu erlangen.

In Dessau befinden sich, wie das „Volksblatt“ mittheilt, die Former der Maschinenfabrik von Becker im Ausstande.

Aus Budapest wird der „Frkf. Ztg.“ berichtet, daß in Tisza⸗ földvar unter den Feldarbeitern Unruhen ausgebrochen sind. Es wurde Militär entsendet. t

In Brest sind, der „Köln. Ztg.“ zufolge, die Kohlenträger wegen Einziehens einer rothen Fahne durch die Polizei in den Aus⸗ stand getreten. Drei Verhaftungen wurden vorgenommen. Zwei mit Kohlen beladene Dampfer können nicht ausgeladen werden.

Aus Marseille, wird „W. T. B.“ vom gestrigen Tage tele⸗ à p Die Arbeit in den Salzwerken in Giraud (vgl. Nr. 140 d. Bl. unter „Mannigfaltiges“) ist heute Vormittag wieder auf⸗ genommen worden, ohne daß es zu einem neuen Zwischenfall kam. Gendarmerie⸗Abtheilungen befinden sich noch immer mit dem Unterpräfekten von Arles an Ort und Stelle. Die Erregung scheint nachzulassen; es berrscht überall Ruhe. Das Bataillon Zuaven, welches zum Abmarsch bereit war, hat Arles nicht verlassen und wird es wahrscheinlich auch nicht verlassen. Die Meldung, daß bei dem gestrigen Zusammenstoß zwei Arbeiter getödtet worden seien, bestätigt sich nicht. 8 9 2

In Utrecht in Holland sind, wie der „Vorwärts“ erfährt, die Arbeiter der Königlich niederländischen Zigarrenfabrik G. Ribbins Peletier in den Ausstand getreten.

Kunst und Wissenschaft.

In der Gesammtsitzung der Königlichen Akademie der Wissenschaften vom 3. Juni (Vorsitzender Sekretar: Herr Auwers) las zunächst Herr Vahlen „Hermeneutische Be⸗ merkungen zu Aristoteles; Poetik“. Dieselben betrafen eine Anzahl von Stellen dieses Aristotelischen Buches mit spezieller Berücksichtigung der neuerlichen Ausführungen von Th. Gom⸗ perz. Sodann überreichte Herr E. Schmidt einen Nachtrag zu seiner am 1. April d. J. vorgelegten Mittheilung „Quellen der „Komischen Einfälle und Züge“ Lessing's“. Herr Waldeyer legte eine Mittheilung des Assistenten am ersten Anatomischen Institut der hiesigen Universität, Herrn Dr. Fr. Kopsch vor „über eine Doppel⸗Gastrula bei Lacerta agilis“. Diese Mittheilung enthält die Beschreibung einer jungen Doppel⸗Gastrula von L. a., an welche der Verfasser eine kurze Darstellung der wichtigsten neueren Theorien über die Entstehung der Mehrfachbildungen anknüpft. Der Verfasser stimmt der von O. Hertwig vorgetragenen Ansicht insofern bei, als nach der Theorie dieses Autors zur Entstehung von Mehrfachbildungen stets mehrfache Gastrula⸗Einstülpungen vor⸗ handen sein müssen, während er in Bezug auf den Ort der Ent⸗ stehung der Embryonal⸗Anlage bei den Sauropsiden anderer Meinung ist und zur Erklärung des bei vielen Mehrfachbildungen zu beobach⸗ tenden konjunktiven Wachsthums die bei jeder Invaginations⸗ Gastrula zu beobachtenden Zellenverschiebungen heranzieht.

err von Bezold übergab ein Exemplar der neuesten Veröffent⸗ ichung des Königlichen Meteorologischen Instituts: „Ergebnisse der Niederschlags⸗Beobachtungen im Jahre 1894“. Herr Ferdinand Josef Obenrauch, Professor der Mathematik an der Landes⸗Oberrealschule in Brünn, übersandte ein Exemplar seines Werks „Geschichte der darstellenden und projektiven Geometrie mit besonderer Berücksichtigung ihrer Begründung in und Deutschland und ihrer wissen⸗ schaftlichen Pflege in Oesterreich. (Brünn 1897.)“

Die Akademie der Wissenschaften hat ihrer zur Veranstaltung einer neuen Herausgabe der Werke Kant's eingesetzten Kommission behufs vollständiger Durchführung dieses im Vorjahr begonnenen und mit einer ersten Rate unterstützten Unternehmens weiter 25 000 überwiesen. Ferner hat dieselbe ihrem Mitgliede Herrn Schulze zur Bearbeitung und Herausgabe eines Werks „Das Thier⸗ reich“, welches eine uͤbersichtliche Darstellung und Kennzeichnung aller bisher erkennbar beschriebenen lebenden oder in historischer Zeit ausgestorbenen Thierformen enthalten soll, 35 000 bewilligt. Die philosophisch⸗historische Klasse hat zur Fortführung ihrer großen Unternehmungen bewilligt: 6000 an die Herren Schmoller und Koser zur Herausgabe der Politischen Korrespondenz König E II.; 3000 an Herrn Kirchhoff zur Fortführung der

ammlung der griechischen Inschriften; 7200 an Herrn Diels zur Herausgabe der Commentaria in Aristotelem Graeca. Dieselbe Klasse bewilligte zu neuen wissenschaftlichen Arbeiten Herrn Professor Dr. H. Finke in Münster i. W. zur Vollendung seiner Au gabe der Acta concilii Constantiensis 800 ℳ; dem Archivar der Stadt Köln Herrn Professor Dr. Jos. Hansen zu Vorarbeiten für eine Geschichte der Inquisition in Deutschland 1000 ℳ; Herrn Dr. Joseph

aczkowski in Göttingen zur Fortsetzung seiner agrarhistorischen Unter⸗ uchungen 1800 ℳ; Herrn Professor Dr. Schiemann in Berlin zu Vorarbeiten für eine Geschichte Kaiser Nikolaus' I. von Rußland 1000 ℳ; Herrn Dr. Hans Graeven, z. Zt. in Rom, zu einer Gesammtausgabe der antiken Elfenbein⸗ diptychen 750 ℳ; Herrn Dr. Richard Schmiet in Eis⸗ leben zur Herausgabe einer Uebersetzung des Käàmasüitram 500 ℳ; Herrn Professor Dr. Fausböll in Kopenhagen zur Herausgabe des VII. (Register⸗) Bandes seines Jataka⸗Buchs 1000 Di physikalisch⸗mathematische Klasse hat zu wissenschaftlichen Unternehmungen bewilligt: Herrn Engler zur Herausgabe von Monographien afrikanischer Pflanzenfamilien 2000 ℳ; dem Priva dozenten für Botanik an der hiesigen Universität Herrn Dr. G. Lindau zu lichenologischen Studien 900 ℳ; Herrn Professor Dr. Fr. Für⸗ in Breslau zur Vollendung seiner geologischen Untersuchung der Rad⸗ städter Tauern 1500 ℳ; Herrn Professor Dr. K. Hürthle in Breslau zur Beschaffung von Instrumenten für Momentaufnahmen von kontrahierten Muskeln 850 ℳ; dem Professor der Anatomie an der Universität Greifswald Herrn Rob. Bonnet zur Bearbeitung eines Werks über die elastischen Gewebe der Blutgefäße 800 ℳ; dem Privatdozenten für Zoologie an der Königsberg Herrn Dr. Lühe zur Unter⸗ suchung der Fauna der Salzseen in Französisch⸗Nordafrika 2000 ℳ; dem Privatdozenten für Zoologie an der Universität Halle Herrn Dr. G. Brandes, z. Z. in Neapel, zu Studien über Nemertinen in Messina 300 ℳ; dem Privatdozenten für Zoologie an der Universität Tübingen Herrn Dr. Richard Hesse zu Untersuchungen über die Augen niederer Seethiere, insbesondere von Mollusken, auf der Zoologischen Station in Neapel 500 ℳ; dem Professor der Mineralogie an der Universität Greifswald Herrn E. Cohen zu Untersuchungen von Meteor⸗ eisen 1500 ℳ; Herrn Dr. Ludwig Wulff in Schwerin i. M. zur Fortsetung seiner Versuche zur Herstellung künstlicher Krystall

500

Das korrespondierende Mitglied der physikalisch⸗mathematischen Klasse Herr A. L. O. des Cloizeaux in Paris ist verstorb

Land⸗ und Forstwirthschaftt.

Bei der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule

zu Berlin hat die Vertheilung der Preise für die im

Studienjahre 1896/97 ausgeschrieben gewesenen Preisaufgaben

nunmehr stattgefunden. Es erhielt einen Preis von 150 der

Studierende der Landwirthschaft Peter Roeper aus Germete in

Westfalen und einen solchen von 100 der Studierende der Landwirth⸗

schaft Felix Hilpert aus Magdeburg für die Bearbeitung der

Hepigehefpabe aus dem Gebiete der landwirthschaftlichen Thier⸗ zuchtlehre.

Für das Studienjahr 1897/98 sind wiederum vier Preis 8

aufgaben für die Studierenden der genannten Heochschule aus⸗ geschrieben worden, und zwar je eine aus dem Gebiete der landwirth⸗ schaftlichen Pflanzenbaulehre, der Botanik, Mineralogie und Kulturtechnik.

Zur Bewerbung um die ausgesetzten Preise von je 150 sin nur die als ordentliche Hörer immatrikulierten Studierenden der Landwirthschaftlichen Hochschule berechtigt. 1. April 1898 dem Rektorat einzusenden.

In einer dem Landwirthschaftsrath für Elsaß⸗ Lothringen zugegangenen Vorlage werden auf Grund des von dem Direktor der ie talt bei Hüningen erstatteten Berichts nähere Mittheilungen über die Geschäftsthätigkeit dieser Anstalt im Betriebsjahre 1896/97 gemacht. Das Betriebsjahr zeichnete sich danach im Gegensatz zu dem vorausgegangenen durch einen Wasserreich⸗ thum aus, wie er seit Gründung der Anstalt nicht dagewesen ist. Das Abfischen der Teiche im Spätsahre wurde dadurch sehr erschwert, bei einigen ließ es sich überhaupt nicht regelrecht durchführen. Die andauernd kühle und regnerische Witterung des Sommers bewirkte einen erheblich geringeren Zuwachs der Karpfen und sonstigen im

2 1 gs 2

ie Arbeiten sind bis zum