1897 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

ständigen Kaiserlichen Konsulats ist von Santa Ana

Monaten zu erkennen. Diese Bestimmung findet keine An wendung, wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem die für die frühere Zuwiderhandlung erkannte Strafe verbüßt oder erlassen ist, drei Jahre verflossen sind. B

19.

8

In den Fällen der §8§ 8 und 18 kann neben der Strafe auf Einziehung der verbotswidrig hergestellten, verkauften, feilgehaltenen oder sonst in Verkehr gebrachten Gegenstände erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. .

Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden. 8

8 20. b Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145) bleiben un⸗ berührt. Die Vorschriften in den §§ 16, 17 desselben finden auch bei 1.“ gegen die Vorschriften des gegen⸗ wärtigen Gesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß in den Fällen des § 14 die öffentliche Bekanntmachung der Ver⸗ urtheilung angeordnet werden muß. 8 5 21. Die Bestimmungen des 8 4 treten mit dem 1. April 1898 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 1897 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkte tritt das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, vom 12. Juli 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 375) außer Kraft. 1 Urkundlich unter Unserer ““ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 1897. a“ 1 von Boetticher.

Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Nikolaistad (Fin⸗ land) Christian Friedrich Bruun ist die erbetene Ent⸗ lassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.

Der Amtssitz des für den Freistaat Salvador zu⸗ nach der Hauptstadt San Salvador verlegt worden.

Dem zum Königlich italienischen General⸗Konsul mit dem Amtssitz in Frankfurt a. M. ernannten bisherigen italienischen Vize⸗Konsul Alfred von Neufville, sowie

dem zum Kaiserlich russischen General⸗Konsul in Danzig ernannten Staatsrath von Bogoslowsky und den zu rus⸗ sischen Konsuln in Stettin bezw. in Memel ernannten Hofräthen von Vollborth und Damis ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden. S.

Bekanntmachung.

Bei dem Postamt 108 (Waldstraße 11) wird am 25. Juni der Telegraphenbetrieb eingerichtet. Die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum werden für die neue Betriebsstelle, welche nur an Werktagen geöffnet ist, auf die Zeit von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends festgesetzt. 1“ Berlin C., den 19. Juni 1897. ““ Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postratnh Griesbach.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen vom Festlande nach den Nordsee⸗ Inseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangeroog gestalten sich in der Zeit vom 1. bis 15. Juli, wie folgt:

I. Nach Borkum.

1) Von Leer nach Borkum mittels Dampfschiffs in etwa 4 Stunden:

vom 1. bis 15. Juli täglich 8,15, ferner am 1., 3., 7., 10., 14. und 15. Juli je 2,15. 1

2) Von Emden nach Borkum mittels Dampfschiffs in etwa 3 Stunden:

vom 1. bis 15. Juli täglich 9,0 und 3,0, ferner am 2. Juli 1,0, am 5. Juli 7,15, am 7. und 9. Juli 8,0, am 12. und 14. Juli

12,30. II. Nach Juist.

Von Norddeich nach Juist mittels Dampfschiffs in etwa 1 Stunde:

am 1. Juli 11,0, am 2. Juli 11,0, am 3. Juli 11,0, am 4. Juli 11,30, 3,30, am 5. Juli 12,15, 4,0, am 6. Juli 1,0, 4,30, am 7. Juli 1,45, 5,0, am 8. Juli 5,0, am 9. Juli 6,22, am 10. Juli 8,0, 6,42, am 11. Juli 8,30, 7,22, am 12. Juli 10,30, 8,22, am 13. Juli 10,45, am 14. Juli 11,0, am 15. Juli 11,0.

III. Nach Norderney.

1) Von Norddeich nach Norderney mittels Dampfschiffs in etwa 1 Stunde:

am 1. Juli 7,30, 9,0, 11,0, 2,0, 4,0, am 2. Juli 4, 2, 9,0, 11,0, 2,0, 4,0, am 3. Juli 5, 2, 9,0, 11,0, 2,30, 5,0, am 4. Juli 6,15, 10,30, 1,30, 5,0, am 5. Juli 6,30, 11,0, 4,0, am 6. Juli 6,45, 11,30, 3,0, 5,0, am 7. Juli 6,0, 12,0 3,0, 5,0, am 8. Juli 6,0, 8,15, 12,30, 3,30, am 9. Juli 7,0, 8,45, 1,30, 5,0, am 10. Juli 7,0, 9,0, 10,30, 5,0, am 11. Juli 7,0, 9,0, 11,0, 5,0, am 12. Juli 7,0, 9,0, 11,0, 5,0, am 13. Juli 7,0, 9,0, 11,0, 2,0, am 14. Juli 7,5, 9,0, 11,0, 2,0, am 15. Juli 7,0, 9,0, 11,0, 2,0.

Wegen der postseitig nicht benutzten Dampfschiffe wird auf den Fahrplan verwiesen.

2) Von Bremerhaven nach Norderney mittels Dampfschiffs in 4 bis 5 Stunden (Briespost) täglich etwa 8,0 fr.

IV. Nach Baltrum.

iel (Botenpostverbindung von Dornum ([Ostfries⸗ land]) nach Baltrum mittels Fährschiffs in etwa 1 Stunde:

am 1. Juli 12,15, am 2. Juli 1,0, am 3. Juli 1,30, am 5. Juli 3,0, am 6. Juli 3,30, am 7. Juli 4,15, am 8. Juli 5,15, am 9. Juli 6,2, am 10. Juli 7,20, am 12. Juli 10,0, am 13. Juli 11,0, am 14. Juli 12,0, am 15. Juli 12,15.

V. Nach Langeoog.

Von Esens (Ostfriesland) Bhf. nach Langevoog über Bensersiel mittels Privatpersonenpost bezw. Dampfschiffs in etwa 1 ½ Stunden:

am 1. Juli 10,30, am 2. Juli 11,15, am 3. Juli 11,30, am 4. Juli 12,20, am 5. Juli 12,50, am 6. Juli 1,30, am 7. Juli

2,40, am 8. Juli 3,0, am 9. Juli 4,10, am 10. Juli 5,20, am

Or,2818, 5 cf ma Svietgogg, gber N Von Esens (Ostfrieslan . na iekeroog über Neu⸗ harlingersiel mittels Privatpersonenpost bezw. Fährschiffs in etwa

2 ½ Stunden:

am 1. Juli 10,45, am 2. Juli 11,30, am 3. Juli 12,30, am 4. Juli 1,15, am 5. Juli 2,0, am 6. Juli 2,45, am 7. Juli 3,30, am 8. Juli 4,0, am 9. Juli 4,30, am 10. Juli 6,30, am 11. Juli 7,30, am 12. Juli 8,30, am 13. Juli 9,15, am 14. Juli 10,0, am 15. Juli 10,45.

VII. Nach Wangeroog und Spiekeroog.

Von Karolinensiel (Harle) nach Wangeroog und Spiekeroog

mittels Dampfschiffs in etwa 1 bezw. 2 Stunden:

am 1. Juli 12,30, am 2. Juli 1,15, am 3. Juli 2,15, am 4. Juli 2,45, am 5. Juli 3,30 am 6. Juli 4.15, am 7. Juli 4,45, am 8. Juli 5,30, am 9. Juli 6,22, am 10. Juli 6,22, am 11. Juli 9,0, am 12. Juli 9,30, am 13. Juli 10,30, am 14. Juli 11,30, am 15. Juli 12,15.

Wegen der Verbindungen vom 16. Juli ab bleibt weitere Be⸗

kanntmachung vorbehalten. Oldenburg (Grhzgth.), den 15. Juni 18997. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath Starklof. 8

Das im Jahre 1878 in Leith aus Eisen erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Schraubendampfschiff „Shamrock“ von 317 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Wm. Minlos in Lübeck unter dem Namen „Wm.

inlos“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Lübeck zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in London unter dem 31. Mai d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Amtsgerichts⸗Rath Dr. Karl Reinhold zu Wies⸗ baden ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin ernannt worden. Dem Assistenten des Königlichen Instituts für Infektions⸗ krankheiten in Berlin Dr. Paul Frosch ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. 8 An der Präparanden⸗Anstalt zu Czarnikau ist der bis⸗ herige kommissarische Vorsteher und Erste Lehrer Höhne de⸗ finitiv als solcher angestellt worden. 8 .“

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die von des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IY. Majestät gestiftete Medaille mit der Inschrift „Für gewerbliche Leistungen“ in Silber ist verliehen worden:

der Maschinen⸗ und Pflugfabrik A. Ventzki in Graudenz,

der Firma Herzfeld u. Victorius in Graudenz, Eisengießerei und Emaillierwerk, und 1“

der Seifenfabrik J. J. Berger in Danzig.

Dieselbe Medaille in Bronze ist verliehen worden:

der Metallwaarenfabrik H. Kelch Erben in Dirschau, 8

der optischen mechanischen Präzisionswerkstatt Victor Lietzau in Danzig, .

der Wagenfabrik W. Spaencke in Graudenz,

der Maschinenfabrik, Eisen⸗ und Metallgießerei Born u. Schütze in Mocker und

der Maschinenfabrik und Eisengießerei E. Drewitz in Thorn. 11““

Hauptverwaltung der Staats

Bekanntmachung.

Nachdem die Tilgungsfondsrechnungen der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse und der betreffenden Provinzialkassen für das Etatsjahr 1894/95 von beiden Häusern des Landtages dechar⸗ giert worden, sind die nach diesen Rechnungen eingelösten Staatsschuldendokumente, wie sie in der Bekannt⸗ machung vom 5. Oktober 1895 aufgeführt und in den An⸗ lagen derselben nach Littern, Nummern und Beträgen einzeln verzeichnet sich finden, heute im Beisein von Kommissarien der Staatsschuldenkommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden, nämlich: b

14 864 Stück 1.“ von

5 365 Staats⸗Prämien⸗An⸗ leihe von 1855 . . .

1 824 Staats⸗Anleihe von E1“* Staats⸗Anleihe von 111“ Kurmärkische Schuld⸗ verschreibungen .. Stamm⸗Aktien der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn. Aktien der Cöthen⸗ Bernburger Eisenbahn Aktien der Magdeburg⸗ Wittenbergeschen Eisen⸗ 8ZZ“ Obligationen der Pots⸗ dam Magdeburger Eisenbahn. 1779000. Prioritäts⸗Obligationen d. Rheinischen Eisenbahn 103 200. Prioritäts⸗Obligationen von 1860 d. Homburger Eisenbahn . . . . Partial⸗Obligationen von 1861 d. Homburger EII“ 85 Prioritäts⸗Obligationen III. Serie der Bergisch⸗

5 697 225. 1 609 500. 3 489 000.

301 650.

723 600.

11. Juli 6,0, 7,22, am 12. Juli 7,0, 8,12, am 13. Juli 9,10, am 14. Zuh 9,10, am 15. Juli 10,0. 8

senbahn

Stück Prioritäts⸗Obligationen IIII. Serie Litt. B. der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahmn. . . . .8287 000.— Prioritäts⸗Obligationen III. Serie Litt. C 1. und 2. Emission derselben lsenbahlr .. .. Prioritatge Aünarfitt, er erschlesischen Eisenbahn. . . .. Prioritäts⸗Obligationen Litt. E der Oberschle⸗ sischen Eisenbahn.. Niederschlesische Zweig⸗ bahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen der Oberschle⸗ sischen Eisenbahn. Schuldverschreibvungen der Angermünde⸗ Schwedter Eisenbahn. Vorzugs⸗Anleiheschein 2. Ausgabe der West⸗ holsteinischen Eisenbahn Vorzugs⸗Anleihescheine 2. Reihe der Schleswig⸗ Holsteinischen Marsch⸗ Lb“” Hannoversche Oblig. Kurhessische 1“ Nassauische u Obligationen der Stadt Frankfurt a. M. 692 915. 44. zusammen 37 112 Stück über . . . . .. 15 129 062. 63. Dies wird in Gemäßheit der Bestimmung im § 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Ges.⸗Samml. S. 57) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berllin, den 19. Juni 1897. Hauptverwaltung der Staatsschulden. 5 von Hoffmann.

10 000. —. 46 537. 77. 931 320. —. 6 857. 24.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25. der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter

Nr. 9914 den Staatsvertrag zwischen Preußen, Bayern und Sachsen⸗Meiningen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Köppelsdorf nach Stockheim, vom 30. Januar 1897; und unter

Nr. 9915 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Juni 1897, betreffend den Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 8. Juni d. J. (Gesetz⸗Samml. S. 171) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien. 8

Berlin W., den 21. Juni 18927.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung,

1.“ 1“ 8— 111““ betreffend die Verloosung der vormals Hannovers

4prozentigen Staatsschuldverschreibungen Litt. S. 1 für das Jahr vom 1. April 1897/98.

Bei der am 1. d. M. in Gegenwart eines Königlichen Notars süattgehabten Ausloosung der vormals Hannoverschen Staatsschuld⸗ verschreibungen Litt. S. zur Tilgung für das Jahr vom 1. April 1897/98 sind die nachfolgend verzeichneten Nummern gezogen worden:

Nr. 95 158 293 421 591 über je 1000 Thlr. Gold und Nr. 707 915 937 976 1162 1308 1363 1378 1410 1425 1437 1500 1546, 1604 1672 1693 1790 1967 über je 500 Thlr. Gold.

Dieselben werden den Besitzern hierdurch auf den 2. Januar 1898 zur baaren Rückzahlung gekündigt.

Die ausgeloesten Schuldverschreibungen lauten auf Gold, und wird deren Ruckzahlung in Reichswährung nach den Bestimmungen der Bekanntmachuag des Herrn Reichskanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend die Außerkurssetzung der Landes⸗Goldmünzen ꝛc. (⸗Reichs⸗ Anzeiger“ Nr. 292), sowie nach den Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz⸗Ministers vom 17. März 1874 („Reichs⸗Anzeiger Nr. 68, Position 3) erfolgen.

Die Kapitalbeträge werden schon vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zinsschein⸗Anweisungen und den nach dem 2. Januar 1898 fälligen Zinsscheinen Reihe VI Nr. 5 bis 10 an den Geschäftstagen bei der Regierungs⸗Hauptkasse hierselbst, von 9 bis 12 Uhr Vor⸗ mittags, ausgezahlt.

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei sämmt⸗ lichen übrigen Regierungs⸗Hauptkassen, bei der Staatsschulden⸗Til⸗

ungskasse in Berlin, sowie bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. ewirkt werden. 1

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst den zu⸗ gehörigen Zinsschein⸗Anweisungen und Zinsscheinen schon vom 1. De⸗ zember d. J. ab bei einer der letztgedachten Kassen einzureichen, welche dieselben der hiesigen Regierungs⸗Hauptkasse übersenden und, nach er⸗ folgter Feststellung, die Auszahlung besorgen wird.

Bemerkt wird:

1) die Einsendung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zinsschein⸗Anweisungen und Zinsscheinen mit oder ohne Werthangabe muß portofrei geschehen. 3

2) Sollte die Abforderung des gekündigten Kapitals bis zum

älligkeitstermine nicht erfolgen, so tritt dasselbe von dem gedachten ab zum Nachtheile der Gläubiger außer Verzinsung.

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle übrigen 3 ½, und 4prozentigen vormals Hannoverschen Landes⸗ und Eisenbahn⸗ Schuldverschreibungen bereits früher gekündigt sind, und werden des⸗ halb die Inhaber der unten verzeichneten, noch nicht eingelieferten, mit dem Kündigungstermine außer Verzinsung getretenen Staatsschuldverschreibungen an die Erhebung der

apitalien derselben bei der hiesigen Regierungs⸗Hauptkasse hierdurch nochmals erinnert. Hannover, den 8. Juni 1897. 1 Der Regierungs⸗Präsident.

von Brandenstein. X“

der bere lieferten, nicht mehr verzinslichen vormals Hannover Landes⸗ und Eisenbahn⸗Schuldverschreibungen.

Litt. H. 3 ½ %: auf 2. Januar 1874 gekündigt: Nr. 830 über 100 Thlr. Kurant. 1 89

Litt. N. 3 ½ %: auf 2. Januar 1873 gekündigt: Nr. 4163 -. 88 Töl⸗ Sen. auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4162

r. Gold. 1

Litt. EI. 4 %: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 2880 über 100 Thlr. Kurant. 1. 14110

Litt. FI. 4 %: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr.

ö5⁰⁰ Thlr. Gold

über

its früher gekündigten und bis jetzt nicht .

E1“ ö111“] 8— .4 %: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: über 100 Thlr. Kurant. Litt. HI. 4 %: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4580 200 Thlr. Kurant, Nr. 1320 über 100 Thlr. Kurant.

8 1

8 8 Angekommen:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, von Köln;

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammer⸗ stein, aus der Provinz Hannover;

Se. Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Schön⸗ stedt, aus der Rheinprovinz;

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Handel und Gewerbe Brefeld, aus dem Oberharz;

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums Dr. Koch, von der Dienstreise.

Abgereist:

Seeiine Excellenz der kommandierende General des Garde⸗ Korps, General⸗Adjutant, General der Infanterie von Winter⸗ feld, mit längerem Urlaub.

MNichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 21. Juni.

Ueber den Besuch Ihrer und König⸗

lichen Majestäten im Kloster Maria⸗Laach und bei den Herrschaften in Neuwied wird von dem „W. T. B.“ berichtet:

Ihre Majestäten trafen am Sonnabend Vormittag 11 Uhr 9 Minuten in Niedermendig ein, wurden von dem Landrath Linz am Bahnhofe begrüßt und setzten hierauf zu Wagen die Fahrt nach Maria⸗Laach fort. Die Vereine hatten in den Straßen Aufstellung genommen; am Triumphbogen sangen 600 Knaben die Nationalhymne. Trotz des regnerischen Wetters hatte sich eine überaus zahlreiche Volksmenge eingefunden, welche die Majestäten mit stürmischen Hochrufen begrüßte. Um 11 ½ Uhr erfolgte unter Glockengeläut die Ankunft in Maria⸗Laach, wo Ihre Majestäten vor der Kirche der Benediktiner⸗Abtei von dem Abt Benzler mit einer Ansprache feierlich empfangen wurden. Seine Majestät der Kaiser begrüßten den Abt und den Erzabt aus Beuron und wurden sodann unter dem Gesange der Mönche in die Kirche geleitet. Nach Beendigun des Gesanges wurde ein kurzes Gebet gesprochen, 1 si die Mönche in das Kloster zurückbegaben. Ihre Majestäten besichtigten sodann die Abteikirche sowie die Entwürfe für die innere Ausstattung und Ausmalung des Gotteshauses und nahmen hierauf die interessantesten Theile des Klosters, wie die Klosterbibliothek, die Sammlungen, das Refektorium, die Sakristei und einzelne Mönchszellen, in Augenschein. Das Klostergebäude war mit grünen Gewinden und Laubwerk aufs prächtigste geschmückt. Seine Majestät der Kaiser stifteten für die Abteikirche einen Hochaltar. Nach Einnahme einer dar⸗ gebotenen Erfrischung fuhren Ihre Majestäten um 1 ½ Uhr nach Niedermendig zurück und von dort nach Andernach weiter.

Nach der Ankunft daselbst, welche gegen 2 ¼ Uhr er⸗ folgte, begaben Sich Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, von der Bevölkerung freudig begrüßt, an Bord des bereit stehenden Salondampfers „Overstolz“ und fuhren kurz vor 2 ½ Uhr nach Neuwied weiter.

Die Stadt Neuwied hatte anläßlich des Besuches Ihrer Majestäten ein festliches Gewand angelegt. An der Landungsbrücke waren Nachbildungen eines mittelalterlichen Burgithors und der Bremer Roland⸗Statue errichtet. Leider beeinträchtigte der Regen den Empfang. Der Dampfer „Overstolz“ wurde bei der Vorbeifahrt am Fürstlichen Schlosse mit einem Salut von 21 Schüssen be⸗ grüßt; Ihre Majestäten standen trotz des Regens vorn auf dem Oberdeck. Das Schiff legte um 2 Uhr 55 Minuten an der Landungsbrücke an, worauf Seine Durchlaucht der Fürst und Ihre Königliche Hoheit die Fürstin sowie der Erbprinz und der Prinz Wilhelm zu Wied Ihre Majestäten be⸗ grüßten. Nach dem Durchschreiten des Burgthores nahmen Ihre Majestät die Kaiserin einen Blumenstrauß ent⸗ gegen, welcher Allerhöchstderselben aus der Reihe von

dort aufgestellten Jungfrauen überreicht wurde. Seine Majestät der Kaiser und Seine Durchlaucht der Fürst zu Wied fuhren in offenem Zweispänner, von den beiden rinzen zu Pferde begleitet, durch die Spaliere der Vereine und Schulkinder nach dem Schlosse; in geschlossenem Wagen folgten Ihre Majestät die Kaiserin und Ihre Königliche Hoheit die Fürstin. Im Schlosse fand hierauf ein Déjeuner zu 34 Gedecken statt. Um 5 ¼ Uhr verabschiedeten Sich Ihre Majestäten von den Fürstlichen Herrschaften und fuhren auf dem Dampfer „Overstolz“ nach Bonn weiter.

Kurz vor 7 Uhr Abends legte der Dampfer, welcher die Kaiserliche Standarte trug, an der reichgeschmückten Landungs⸗ brücke in Bonn an. Das zahlreich anwesende Publikum brachte Ihren Majestäten lebhafte Kundgebungen dar. Seine Majestät der Kaiser erwiderten die Grüße nach allen Seiten. Ihre Majestät die Kaiserin begaben Sich sofort nach der Landung in geschlossenem Wagen nach dem Bahnhof und setzten von dort die Fahrt nach Brühl fort, während Seine Majestät der Kaiser in offenem Wagen durch die festlich geschmückten Straßen zu dem Land⸗ rath von Sandt fuhren, bei welchem Allerhöchstdieselben eine Viertelstunde verweilten. Alsdann begaben Sich Seine Majestät nach dem Hause des Korps der Bonner Borussen“, wo Allerhöchstdieselben speisten. Um 10 ¼ Uhr fuhren Seine Majestät der Kaiser, wiederum unter lebhaften Kundgebungen, nach Brühl ab.

Von Brühl fuhren Ihre Kaiserlichen und Königlichen ajestäten um 10 ³ Uhr mittels Sonderzuges über Köln und amburg bis Langenfelde, von wo Seine Majestät Sich nach Grunsbuͤttel und Ihre Majestät Sich nach Ploen begaben.

Heine Majestät der ““ schifften Sich in Brunsbüttel an ord der Nacht „Hohenzollern“ nach Cuxhaven ein.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel unh Ver⸗ tehr hielt heute eine Sitzung. 14“

ö1A4““ Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag

2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen.

Am 15. Juni ist in Guatemala, laut einer Veröffent⸗ lichung des dortigen Amtsblattes, von den Bevollmächtigten der bisher aus Honduras, Nicaragua und San Salvador be⸗ stehenden „Größeren Republik von Zentral⸗Amerika“ mit den Vertretern von Costarica und Guatemala ein Vertrag unter⸗ zeichnet worden, wodurch nach Außen nunmehr seitens aller fünf Staaten eine einheitliche Republik von Zentral⸗ Amerika wird. Die Genehmigung durch die Parla⸗

mente soll bis zum 15. September d. J. erfolgen. 8

—5

In der Zeit vom 1. April 1897 bis zum Schlusse des Monats Mai 1897 sind im Deutschen Reich folgende Einnahmen (einschließlich der kreditierten Beträge) an Zöllen und Lreischeftmn Verbrauchssteuern sowie andere Einnahmen zur Anschreibung gelangt:

Zölle 71 720 637 (gegen denselben Zeitraum des Vor⸗ jahrs + 2 915 271 ℳ), Tabacksteuer 1455 106 (+ 171 712 ℳ),

uckersteuer und Zuschlag zu derselben 10 059 070 17 069 678 ℳ), Salzsteuer 6 487 683 (+ 196388 ℳ),

aischbottiche und Branntweinmaterialsteuer 2 929 265 (+ 73 888 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Fuschlag zu derselben 19 348 221 (+ 882 970 ℳ),

ennsteuer 613 177 (— 33 008 ℳ), Brausteuer 5 212 152 (+ 301 271 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 603 761 (+ 1917 ℳ), Summe 118 429 072 (s— 12 559 269 ℳ). Stempelsteuer für: a. Werthpapiere 2 446 474 (— 279 966 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige An⸗ schaffungsgeschäfte 2 115 576 (— 314 922 ℳ), c. Loose 2* Privatlotterien 589 994 (— 238 414 ℳ), Staats⸗ otterien 762 131 (— 235 583 ℳ), Spielkartenstempel 205 109 (+ 2 047 ℳ), Wechselstempelsteuer 1 595 621 (+ 122 105 ℳ), Post⸗ und Telegraphenverwaltung 51 939 048 (+ 3 905 585 ℳ), Reichs⸗Eisenbahnverwaltung 11 654 000 (+ 22 000 ℳ).

Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme, abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten, beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Mai 1897: Zölle 63 520 128 (+ 840 419 ℳ), Tabacksteuer 1 461 171 (+ 93 456 ℳ), Zuckersteuer und Zuschlag zu derselben 11 836 148 (— 6 598 695 ℳ), Salzsteuer 7 331 306 (— 305 205 ℳ), Maischbottich⸗ und Brannt⸗ weinmaterialsteuer 3 708 290 (+ 208 749 ℳ), Ver⸗ brauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 18 153 657 (+ 347 531 ℳ), Brennsteuer 488 162 (— 18 960 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 4 945 517 (+ 257 538 ℳ), Summe 111 444 379 (— 5 175 167 ℳ). Spielkartenstempel 283 237 (+ 9127 ℳ).

Die unter Leitung des Regierungs⸗Assessors Günther zu Frankenberg stehende Spezial⸗Kommission ist zum 1. Juli d. J. als Spezial⸗Kommission II nach Marburg verlegt. Demgemäß ist der Regierungs⸗Assessor Günther zu dem be⸗ zeichneten Zeitpunkt von Frankenberg nach Marburg versetzt.

Der kommandierende Admiral, Admiral von Knorr hat eine kurze Dienstreise nach Cuxhaven angetreten.

Der Ober⸗Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Freiherr von Mirbach ist vom 20. Juni bis Ende Juli nach der Eifel und Belgien beurlaurwbt.

Der Dampfer „OQldenburg“ des Norddeutschen Lloyd ist mit den abgelösten Besatzungen der Schiffe der Kreuzer⸗Division, Transportführer: Kapitän⸗Lieutenant Boerner, am 19. Juni in Suez angekommen und hat an demselben Tage die Heimreise fortgesetzt.

Roßla, 20. Juni. Die Prinzessin Marie zu Stolberg⸗Roßla, Tochter des am 8. November 1893 verstorbenen Fürsten Botho zu Stolberg⸗Roßla und seiner am 12. März 1880 verstorbenen Gemahlin, geborenen Gräfin Marie von Arnim⸗Zichow, hat sich heute mit dem Grafen Otto zu Castell⸗Rüdenhausen, Premier⸗Lieutenant im 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, verlobt.

Köln, 19. Juni. Der Ober⸗Bürgermeister Becker hat, Ss die „Köln. Ztg.“ meldet, folgende Bekanntmachung erlassen:

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten haben mich Allergnädigst zu beauftragen geruht, meinen Mitbürgern den Allerhöchsten Dank für den festlichen Empfang der alten treuen Colonia auszusprechen. Ihre Majestäten haben wieder⸗ holt Ihrer Befriedigung über den Verlauf der Festlich⸗ keiten, den schönen Schmuck der Straßen, insbesondere aber über die würdige, herzliche Begrüßung Ausdruck gegeben. Es gereicht mir zur ganz besonderen Freude, dies zur össentlichen Kenntniß bringen zu können, überzeugt, daß Kölns Bürgerschaft von der Allerhöchsten Anerkennung umsomehr beglückt sein wird, als die treue Gesinnung und das unerschütterliche Festhalten an Kaiser und Reich von jeher der Stolz und der Ruhm der rheinischen Metropole 11“ A“

Ihre Königliche Hoheit die Herzogin⸗Mutter von Genua ist am Sonnabend Vormittag in Dresden ein⸗ getroffen und hat in der Königlichen Villa Strehlen Wohnung genommen.

Seine Königliche Hoheit der General⸗Feldmarschall Prinz Georg hat sich gestern Vormittag nach Lamsdorf, Gleiwitz und Beuthen begeben, um in seiner Eigenschaft als General⸗ Inspekteur der II. Armee⸗Inspektion am 21., 22., 23. und 24. Juni verschiedenen Besichtigungen von Truppentheilen des VI. Armee⸗Korps beizuwohnen. CC16“

Anhalt. 1““ . 8— Der Herzogliche Hof ist am 18. d. M. von Ballenstedt nach Dessau übergesiedelt. Elsaß⸗Lothringen. Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg ist am Sonnabend von Berlin wieder in Straß⸗ burg eingetroffen.

Im ungarischen Unterhause interpellierte am Sonn⸗

abend der der Agrarfraktion angehörige Abgeordnete Sima

die Regierung über den drohenden Ausstand der Ernte⸗ arbeiter. Der Ackerbau⸗Minister Daranyi erklärte: es seien Verfügungen getroffen worden, daß die Feldarbeiter darüber aufgeklärt würden, wie sehr ein etwaiger Strike die Arbeiter selbst schädigen würde. Die Regierung appelliere in dieser Beziehung an alle Bewohner des Landes ohne Unterschied der Partei. Die Regierung habe aber auch Vorkehrungen zur Sicher⸗ stellung der Erntearbeiten getroffen, und zwar werde sie an Stelle der etwa strikenden Arbeiler Arbeitskräfte aus den noth⸗ leidenden Theilen des Landes heranziehen. Die Regierung sei ernstlich bemüht, eine Verbesserung der Lage der Arbeiter herbeizuführen. Zu diesem Zwecke würden schon in nächster Zeit Regulierungsarbeiten mit einem Aufwande von mehreren Millionen in Angriff genommen werden, auch werde die Re⸗ gierung wahrscheinlich noch in diesem Jahre einen eee betreffend die Regelung des Verhältnisses zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, einbringen. Die Regierung habe ein Herz für die Arbeiter; sie werde diejenigen schüen, die arbeiten wollen, und diejenigen, die Arbeit brauchen. Der Minister des Innern Perczel erklärte: es habe allerdings Jedermann ein Recht, nicht zu arbeiten, doch habe andererseits auch jeder ein Recht zu und darauf, daß er an der Arbeit nicht behindert werde. b 1

Großbritannien und Irland.

Als Einleitung der Feier des sechzigjährigen Regierungs⸗Jubiläums Ihrer Majestät der Königin Victoria fand vorgestern Abend, wie „W. T. B.“ meldet, im großen Hofe des Schlosses Windsor ein Zapfenstreich statt, welchem die Königin, der Großfürst Sergius von Rußland und die Mitglieder der Königlichen von den König⸗ lichen Gemächern aus beiwohnten. Gestern Vormittag nahmen die Königin sowie die Mitglieder des Königlichen Hauses und Hofes und die anwesenden Fürstlichkeiten an dem Gottesdienst in der St. Georgs⸗Kapelle des Schlosses theil. Dem Publikum war der Zutritt nicht gestattet. Die Königin, in Begleitung der Kaiserin Friedrich, Allerhöchstwelche kurz zuvor in Windsor ein⸗ getroffen war, und der Prinzessin Beatrice, traf um 11 Uhr in der Kapelle ein. Die Königin und die Kaiserin Friedrich waren schwarz gekleidet. In un⸗ mittelbarer Nähe der Königin befanden sich der Herzog von Connaught, der Prinz und die Prinzessin Heinrich von Preußen, die Prinzessin von Battenberg mit ihren Kindern, der Großfürst Sergius von Rußland und andere Fürstliche Personen. Der Dechant von Windsor hielt den Gottesdienst ab. Nach demselben ließ die Königin die Mitglieder der Königlichen Familie einzeln zu sich rufen und umarmte Höchstdieselben, zuerst die Kaiserm Friedrich. Am Nachmittag fand in derselben Kapelle ein öffentlicher Gottesdienst statt.

Dem gestrigen Dankgottesdienst in der St. Pauls⸗Kathe⸗ drale zu London wohnten bei: der Prinz und die Prin⸗ zessin von Wales, der Prinz Albrecht von Preußen, der Herzog und die Herzogin von York, der Großherzog und die Großherzogin von Hessen, der Großherzog und die Großherzogin von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz, der Herzo von Cambridge, der Prinz und die Prinzessin Aribert von Anhalt, der Prinz und die Prinzessin Adolf zu Schaumburg⸗ Lippe, der Herzog und die Herzogin sowie der Erb⸗ prinz und die Prinzessin Beatrice von Sachsen⸗ Coburg und Gotha, der Großfürst Cyrill von Rußland, der Prinz und die Prinzessin Karl und der Prinz Waldemar von Dänemark, der Prinz Eugen von Schweden und Norwegen, der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar sowie eine Reihe weiterer Fürstlichkeiten, ferner das diplomatische Korps und viele andere hervorragende Persönlichkeiten. Für die Vertreter der katholischen Staaten fand in dem Brompton⸗Oratorium ein feierlicher Festgottesdienst statt. Die Mitglieder des Ober⸗ hauses wohnten gestern Vormittag einem Gottesdienst in der Westminster⸗Abtei und die Mitglieder des Unterhauses einem Gottesdienst in der Pfarrkirche von Westminster, „St. Margaret“, bei.

Bei einem Bankett, welches am Sonnabend zu Ehren der Minister der südafrikanischen Kolonien veranstaltet wurde, führte der Herzog von Cambridge den Vorsitz und vertheidigte in seiner Rede eine Politik des Gebens und Nehmens zwischen Engländern und Holländern, da beide Nationalitäten ohne ein Zusammengehen viel weniger mächtig wären. Sie sollten aus diesem Grunde die innigsten Freunde sein. Der Premier⸗Minister der Kapkolonie Sir J. Sprigg hob in seiner Ansprache her⸗ vor, daß die Lage in Süd⸗Afrika viel hoffnungsvoller werde. Das Uebergewicht der britischen Macht müsse durch die Ver⸗ stärkung der Kriegsflotte und nicht durch Bedrohung der In⸗ lands⸗Staaten aufrecht erhalten werden. Der Premier⸗Minister von Natal Escombe führte aus: wenn es Noth thun sollte, werde niemand mehr als die Holländer bereit sein, dem Reich zu helfen. Die Konföderationsbewegung sei nur vorüber⸗ gehend ins Stocken gerathen.

Die mohamedanische Vereinigung „Anjuman i Islam“ hielt vorgestern zu London im „Ideal Club“ eine Versammlung ab und nahm eine Resolution an, worin die freudige Theilnahme des „Anjuman i Islam“, in welchem die Türkei, Egypten, Persien, Indien, Afghanistan und andere mohamedanische Länder ver⸗ treten sind, an dem Regierungs⸗Jubiläum der Königin Victoria zum Ausdruck gebracht wird.

b Frankreich.

In dem vorgestern abgehaltenen Ministerrath theilte der Minister des Auswärtigen Hanotaux mit, daß der fran⸗ zösische Gesandte Gérard in Peking ein Uebereinkommen mit China unterzeichnet habe, welches Frankreich neue Vor⸗ theile für seinen Handel und seine Politik in den an Tongking an⸗ grenzenden Landstrichen zugestehe. Dazu zählten vornehmlich eine Verlängerung der Eisenbahn von Kwangsi nach dem Innern von China, der Eintritt in die Provinz Jünnan gege Jünnanfu zu und die Ausbeutung der Minen in den chinesisch Grenzprovinzen durch französische Ingenieure. Der Minist des Aeußern theilte ferner ein Abkommen mit Venezuel mit, nach welchem die diplomatischen Beziehungen wieder auf⸗ genommen werden, sowie einen Handelsvertrag, der auf der Gegenseitigkeit des Minimaltarifs beruht, daneben aber Frank reich noch besondere Vortheile für seine hauptsächlichsten Aus fuhrartikel einräumt.

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