Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
8 8
Einzelne Kummern kosten 25 ₰.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlanb und Schwertern am Ringe:
dem General⸗Major z. D. von Strantz, bisher Komman⸗ deur der 5. Kavallerie⸗Brigade;
den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:
dem General⸗Major z. D. von Bärensprung, bisher Kommandeur der 9. Kavallerie⸗Brigade;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klass mit der Schleife: dem Obersten a. D. Goes, bisher à la suite des Fuß⸗ F Nr. 10 und Direktor der Geschützgießerei in Spandau;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
dem Rittmeister a. D. Freiherrn von Massenbach, C116“ im Oldenburgischen Dragoner⸗Regiment
den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe:
dem General⸗Major z. D. von Holwede, bisher Kom⸗ roßherzoglich Hessische);
mandeur der 49. Infanterie⸗Brigade (1.
den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden
zweiter Klasse:
dem General⸗Major z. D. Lölhöffel von Löwen⸗ sprung, bisher Kommandeur der 36. Infanterie⸗Brigade,
dem General⸗Major z. D. von Rabe, bisher Komman⸗ deur der 28. Kavellerie⸗Brigade,
dem General⸗Major z. D. von Bredow, mandeur der 6. Kavallerie⸗Brigade,
dem General⸗Major z. D. Bock von Wülfingen, bis⸗ her Kommandeur der 58. Infanterie⸗Brigade, und
dem General⸗Masor z. D. Lichtenberg, bisher Kom⸗ mandeur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Brigade;
“
*
bisher Kom⸗
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:
dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Freiherrn von Stosch, bisher Kommandeur des Thüringischen Ulanen⸗Regiments Nr. 6; sowie as Ritterkreuzes des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern:
dem Major von Graffen, Kommandeur der reitenden
Abtheilung des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, bisher vom
Militärkabinet und à la suite des
General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburgisches 8 8
“
Nr. 3.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem chilenischen Obersten der Artillerie Alberto E. Gormaz den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse, dem Königlich bayerischen Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Arxter, à la suite des 1. Chevaulegers⸗Regiments und persönlichem Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Christoph in Bayern, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem früheren K. 1 mann, jetzigen Landwehr⸗Pensionisten Cajetan zu Wien den Königlichen Kronen⸗Orden dritter
und K. österreichisch⸗ungarischen Haupt⸗ izzighelli lasse zu ver⸗
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten in dem Ressort des Aus⸗ wärtigen Amis die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkomthurkreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Greifen⸗ Ordens: dem Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Legations⸗Rath von Müller; des Ehrenkreuzes desselben Ordens:
dem Kanzlei⸗Vorstand bei derselben Botschaft, Hofrath Hammerdörfer;
der vierten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael: dem Dragoman bei dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in Kairo Dr. phil. Neinhardt; der mit dem Kö niglich bayerischen Verdienst⸗Orden vom heiligen Nichael verbundenen silbernen Medaille: l⸗Konsulat Osman; ..“ 8
Insertionspreis für den Raum riner Bruckzeile 30 ₰. Inserate
nimmt an: die Königliche Expedition den Beutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzrigerz
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Königlich schwedischen Nordstern⸗Ordens: dem Geheimen Legations⸗Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt von Aichberger, und dem Geheimen Legations⸗Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, Kammerherrn Dr. jur. von Mohl;
des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Legations⸗Sekretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft 5 Buenos Aires Freiherrn von dem Bussche⸗Hadden⸗ hausen;
des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem zur Kaiserlichen Botschaft in Wien kommandierten Premier⸗Lieutenant Grafen zu E ltz vom 1. Garde⸗Ulanen⸗ Regiment, und 1 dem derselben Botschaft zugetheilten Baurath von Pelser⸗ Berensberg;
des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen rone dritter Klasse: dem Kanzler bei dem Konsulat in Wien, Vize⸗Konsul Dr. Edler von Vivenot, und dem Chiffreur im Auswär Amt, Hofrath Fran⸗ zelius; sowie
tigen gen
Feld⸗Artillerie⸗Regiments
des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem im Auswärtigen Amt beschäftigten Gerichts⸗Assessor mit dem Charakter als Vize⸗Konsul Schnitzler.
Deutsches Reich.
— Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen und denselben von der allgemeinen Stellvertretung des Reichs⸗ kanzlers zu entbinden, sowie den bisherigen Staatssekretär des Reichs⸗ Schatzamts Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner zum Staatssekretär des Innern, und den General‧Lieutenant z. D. von Podbielski zum Staatssekretär des Reichs⸗Postamts zu ernennen; ferner . den Staatssekretär des Innern, Dr. Grafen von Posa⸗ dowsky⸗Wehner mit der allgemeinen Stellvertretung des Reichskanzlers nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 § 2 zu beauftragen.
X“ Seine Majestät der Kaiser haben im Namen Reichs den Kaufmann Jul ius Weiß zum Vize⸗Konsul in Iquitos (Peru), für das Departement Loreto, zu ernennen
In Bremen wird am 21. Juli d. J. mit einer See⸗ steuermanns⸗Prüfung und am 26. Juli d. J. mit einer Seeschiffer⸗Prüfung für große Fahrt begonnen werden.
ssekienntmachnng
betreffend das Verbot des Handels mit im Umherziehen.
Behufs Abwehr und Unterdrückung der Schweineseuchen
wird auf Grund des § 56 b Absatz 3 der Gewerbeordnung (Reichs⸗Gesetzblatt 1896 S. 685) angeordnet, was folgt.
§ 1. Handel mit Schweinen im Umherziehen ist Grünberg, Freystadt, Glogau, Lüben, Liegnitz, Jauer, Bolkenhain, Landeshut, Schönau, Goldberg⸗Haynau bis zum 1. April 1898 untersagt. 1 Die Ausdehnung des Verbots auf weitere Kreise des Regierungsbezirks durch die hierzu ermächtigten Landräthe bleibt vorbehalten. 1 Der Handel mit Schweinen von festen Verkaufs⸗ stätten aus ist in diesen Kreisen gestattet. Der Orts⸗Polizei⸗ behörde ist von der Errichtung einer solchen Verkaufsstätte vor Beginn des Verkaufs Anzeige zu erstatten und bei jeder Neu⸗ tinfuhrun von Schweinen in die Verkaufsstätte das Kontrol⸗ buch zur Revision 8 2 ie in eine Verkaufsstätte eingeführten Schweine dürfen nicht in eine andere überführt oder vor dem Verkaufe aus
Schweinen
Der H. in den Kreisen
derselben entfernt werden. “ . 8 8
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S 3.
Zuwiderhandlungen werden gemäß § 148 Ziffer 72
Gewerbeordnung bestraft.
Liegnitz, den 23. Juni 1897. Der Regierungs⸗Präsiden .“ “
1 9 Königreich Preuße Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ — Minister Dr. von Boetticher die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung unter Belassung des Ranges und Titels eines Staats⸗Ministers zu ertheilen, sowie den Staats⸗ und inanz⸗Minister Dr. von Miquel zum Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, und den Staatssekretär des Innern Dr. Grafen von Posa⸗ dowsky⸗Wehner zum Staats⸗Minister und Mitgliede des Staats⸗Ministeriums zu ernennen.
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u.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Professor am Gymnasium in Paderborn Dr. Martin Wetzel zum Königlichen Gymnasial⸗Direktor, und
den Oberlehrer am Progymnasium in Malmedy Dr. Joseph Baar zum Direktor einer sechsklassigen höheren Lehranstalt zu ernennen, sowie ;
dem Kreis⸗Schulinspektor Goestrich zu Siegburg den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse, und 1 .“ Regierungs⸗Sekretär Lücke zu Stade aus Anlaß seines 50jährigen Dienstjubiläums den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen
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1 “ sterium.
Finanz⸗Mini Nach einem vom Bundesrath in einem Einzelfalle ge⸗ faßten Beschlusse sind alle landwirthschaftlichen und Material⸗Brennereien, denen ein besonderes, 10 hl reinen Alkohols übersteigendes Kontingent nicht zugewiesen ist, berechtigt, in einem Betriebsjahre 10 hl reinen Alkohols zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze herzustellen, gleichviel ob sie in diesem Zeitraume mehr als 10 hl reinen zeugen oder nicht. Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügung vom 16. Juni v. J. veranlasse ich Sie daher, für das laufende Betriebsjahr und die Zukunft diese erweiternde Bestimmung allgemein zur Anwendung zu bringen. Berlin, den 21. Juni 1897. “ Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: 8 Schomer.
An sämmtliche Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren die Königliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Posen, den Herrn General⸗Direktor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins zu Erfurt und die Königliche Regierung zu Sigmaringen. “
Die durch das ledigte Stelle des Königlichen Rentmeisters der Kreiskasse in Geldern ist dem Rentmeister Krauß, früher bei der Steuer⸗ kasse in Tönning, Regierungsbezirk Schleswig, und
die durch Versetzun ihres bisherigen Inhabers erledigte Stelle des Königlichen Rentmeisters der Kreiskasse in Dirschau dem Regierungs⸗Sekretär Wagner in Demsihe früher Rent⸗ meister bei der Steuerkasse in Hermeskeil, egierungsbezirk Trier, verliehen worden.
Ableben ihres bisherigen Inhabers er⸗
ei der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗ kasse sind der Kassen⸗Sekretär Purrucker zum Effekten⸗Kassierer, un 1 die Diätare Riugge zum Kassierer, zum Buchhalter, Arndt zum expedierenden Sekretär, Renner zum Buchhalter, Detbarn zum Buchhalter, Drucker zum Buchhalter worden.
“