1897 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

—,”’—

—.—.,— —-—

1

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Bürgermeisters

und der Stadtverordneten können mit Lettern oder Faksimilestempeln

eedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Kamensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

.. ter Zinsschein. .. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Gymnasium in Plön Dr. Gustav Graeber ist das Prädikat „Professor“, und

der ordentlichen Lehrerin an der städtischen höheren Mädchen⸗ schule zu Bromberg Elisabeth von Chappuis das Prädikat „Oberlehrerin“ verliehen worden.

Am Seminar für Stadtschullehrer zu Berlin ist der bis⸗ herige Präparandenlehrer Gustav Porger aus Berlin als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Thierarzt Otto van Straaten ist zum König⸗ lichen Kreis⸗Thierarzt ernannt und demselben die Kreis⸗Thier⸗ arztstelle für den Kreis Ruhrort übertragen worden.

Der Thierarzt Otto Herrmann aus Stallupönen ist zum Königlichen Kreis⸗Thierarzt ernannt und demselben die Kreis⸗Thierarztstelle für den Kreis Ottweiler übertragen worden.

Dem Thierarzt Hermann Graul ist die interimistische Verwaltung der zweiten Kreis⸗Thierarztstelle für den Kreis Oppeln, mit dem Amtswohnsitz in Oppeln, übertragen worden.

Der bisherige Landmesser Madert zu Marburg ist zum Königlichen Ober⸗Landmesser ernannt worden.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein⸗Lorten, nach der Provinz Hannover.

8 Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 12. Ju li. Seine Majestät der Kaiser und König trafen an

Bord der Yacht „Hohenzollern“ am Sonnabend Vormittag

in der Bucht von Odde ein.

Ueber einen Unfall, von dem Seine Majestät betroffen worden sind, ist folgende Meldung von dort eingegangen:

Gestern, nach dem Gottesdienst, wurden Seine Majestät der Kaiser bei einem Spaziergang an Deck von niederfallendem Mastbezug getroffen; ein an diesem befindlicher Strick schlug mit solcher Heftigkeit gegen das linke Auge Seiner Majestät, daß ein mäßiger Bluterguß in die vordere Augenkammer ein⸗ getreten ist. Seiner Majestät wurde sofort ein Schutzverband angelegt. Schmerzen sind nicht vorhanden.

Nach einer heute aus Odde vorliegenden Meldung ist das Beüinden Seiner Majestät des Kaisers ganz befriedigend. Der mäßige Bluterguß in die linke Augenkammer hält sich in den Grenzen, die unmittelbar nach eingetretener Verletzung festgestellt worden sind. 8

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnten gestern mit den fünf älteren Prinzen dem Gottesdienst in der evangelischen Gemeinde⸗Kapelle in Tegernsee bei und ertheilten sodann dem Dekan Kahl eine Audienz. Um 1 Uhr empfingen Ihre Majestät den Besuch Seiner Königlichen Hoheit des Prinz⸗Regenten von Bayern, Höchstwelcher hierauf ebenso wie Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin Carl Theodor mit Familie an der Mittagstafel bei Ihrer Majestät theilnahm.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen aus⸗ schließlich Bayerns im Monat Mai d. J. vorgekommenen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:

Entgleisungen auf freier Bahn 12 in Stationen . . 22

Zusammenstöße auf freier Bahn 2

in Stationen .12

sonstige Betriebsunfälle 132

zusammen 180

Die Betriebslänge betrug 39 572 km, an Zugkilometern wurden geleistet 28 571 310, sodaß je ein Unfall auf 220 km Betriebslänge oder auf 158 730 Zugkilometer entfällt.

6 g e⸗ ver⸗ Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst 19 78 Post⸗, Steuer⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc.

vee4*“] 4 fremde Personen, einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder..

Zur v5 des gestern auf dem Bahnhof Cassel vor⸗ gekommenen schweren Eisenbahnunfalls hat der vor⸗ tragende Rath im Reichs⸗Eisenbahnamt, Geheime ierungs⸗ Rath von Misani sofort an Ort und Stelle begeben.

Die Nr. 7 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. Juli enthält an erster Stelle ein Schreiben des bisherigen Präsidenten Dr. Bödiker vom 28. Juni 1897, in dem derselbe unter Mittheilung, daß Seine Majestät der Kaiser huldreichst geruht haben, seinem Antrage auf Enthebung vom Amte in Gnaden stattzugeben, den Vorständen der Berufsgenossenschaften und der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten, den Schiedsgerichten und allen anderen Organen der Arbeiterversicherung, mit denen das Reichs⸗Versicherungsamt in Verbindung steht, seinen herz⸗ lichen Dank für ihr Vertrauen und die ihm gewährte Unter⸗ stützung ausspricht.

Aus dem Gebiete der Unfallversicherung sind folgende Rekurs⸗Entscheidungen) mitgetheilt:

Der Unfall eines Bahnhofsarbeiters auf dem Heimwege von der Arbeit innerhalb des Bereichs der auf dem Bahn⸗ gelände befindlichen Beamtenwohnhäuser ist als Betriebs⸗ unfall anerkannt worden, da diese Gebäude wesentliche Be⸗ standtheile der gesammten Betriebsanlage, so gut wie ein Lokomotiv⸗ oder Güterschuppen, sind, und sich somit die Ar⸗ beiter in ihrer unmittelbaren Nähe im Gefahrenbereiche, im Banne des Betriebes befinden (1615).

Der Unfall eines Gestütwärters, den er bei der Rückkehr von einer Urlaubsreise innerhalb des Betriebsgrundstücks erlitten hatte, ist nicht als Betriebsunfall angesehen worden, da der Verletzte die Urlaubsreise nicht im Interesse des Betriebes, sondern in seinem eigenwirthschaftlichen In⸗ teresse unternommen hatte, und deshalb auch die Rückkehr von der Reise, das Wiederaufsuchen der Wohnung, an sich keine Betriebshandlung war (1616).

Der Unfall eines zur unentgeltlichen Benutzung der Straßenbahn berechtigten Straßenbahnkutschers auf dem Heim⸗ wege von der Arbeit, als er im Begriff stand, einen Straßen⸗ bahnwagen zu besteigen, ist nicht als Unfall im Straßen⸗ bahnbetriebe angesehen worden, da der Kläger vdn einem Rechte nur im eigenen Interesse, nicht aber im Interesse des Betriebes Gebrauch gemacht hatte (1617).

Der Unfall, den ein Arbeiter nach Feierabend während der Ueberstunden dadurch erlitten hatte, daß er, um sich seinen in einem verschlossenen Lattenverschlage im Werkstattraum befind⸗ lichen Rock zu holen, den Verschlag übersteigen wollte und hierbei herabgestürzt war, ist nach der besonderen Lage des Einzelfalles als Betriebsunfall angesehen worden, weil so⸗ wohl das Ablegen wie das Herausholen der Kleider durch das Betriebsinteresse bedingt war, auch nicht angenommen werden konnte, daß er sich durch das Uebersteigen der Latten außer⸗ halb des Betriebes gesetzt habe.

Dagegen sind die Entschädigungsansprüche der Hinterbliebenen eines auf dem Eisenbahngelände beschäftigt gewesenen Rottenarbeiters zurück⸗

ewiesen worden, der sich nach Feierabend um 5 ½ Uhr nach Hause begeben und dort Kaffee getrunken hatte, dann aber gegen 7 Uhr nach der Arbeitsstätte lediglich in der Absicht, um einen dort vergessenen Rock zu holen, zurückgekehrt und dabei von einem Eisenbahnzuge überfahren worden war, weil er die Arbeits⸗ stätte nicht im Interesse des Betriebes, sondern lediglich in seinem persönlichen Interesse, ohne irgendwie durch eine Be⸗ triebseinrichtung dazu genöthigt zu sein, wieder aufgesucht hatte (1618).

Der Unfall eines Forstwächters, den dieser in seiner Wohnung beim Laden seines Dienstgewehrs erlitten hatte, das er zur Vertreibung eines Hundes auf dem Glacis benutzen wollte, ist als Betriebsunfall angesehen worden, ins⸗ besondere, weil der Verletzte nach den Bemerkungen der Posten⸗ offiziere sehr wohl der Ansicht sein konnte, daß es ihm nicht verwehrt sei, ausnahmsweise sein Dienstgewehr im dienstlichen Interesse auch zum Vertreiben von Hunden zu benutzen (1619).

Der Unfall eines Töpfergesellen infolge epileptischen Krampfanfalls während der freiwilligen Vertretung eines in demselben Betriebe beschäftigten Nebengesellen in dessen Ab⸗ wesenheit ist als Betriebsunfall angesehen worden, weil anzunehmen war, daß er bei einer im Interesse des Betriebes nützlichen oder nach der Angabe seines Arbeitgebers sogar nothwendigen Betriebsthätigkeit verunglückt sei (1620).

Der Unfall eines in einem größeren Handlungshause be⸗ schäftigten Hausdieners, welchem unter anderem auch die Be⸗ dienung der hydraulischen Fahrstuhlanlage oblag, bei einer mit dieser Bedienung nicht zusammenhängenden Thätigkeit ist nicht als Betriebsunfall angesehen, vielmehr lediglich dem nicht versicherten Handelsgeschäfte seiner Arbeitgeber zugerechnet worden (1621).

Die von einer Schießplatzverwaltung als Kugelsucher zugelassenen Personen sind als im Betriebe des Reichs⸗ Militärfiskus beschäftigte Arbeiter angesehen worden (1622).

Die Entschädigungspflicht gegenüber den Hinter⸗

bliebenen zweier Arbeiter, die regelmäßig von einer Spinnerei mit dem Ausschachten eines Kondensationswasserteiches nebst Zuleitungsgraben, theils auch mit sonstigen Handlanger⸗ verrichtungen beschäftigt worden sind, und die bei dem Einsturz eines im Bau befindlichen Fabrikgebäudes, als sie zu Ab⸗ stützungsarbeiten herangezogen worden waren, ums Leben ge⸗ kommen waren, ist der zuständigen Baugewerks⸗Be⸗ rufsgenossenschaft auferlegt worden, da die unfallbringende Thätigkeit mit den in eigener Regie ausgeführten Tiesbau⸗ arbeiten nicht in Zusammenhang gestanden hatte (1623). 1 Die bloße Meldung des Unfalls oder der Wiedererkran⸗ Lung des Unfallverletzten bei dem Vertrauensmann der Be⸗ rufsgenossenschaft oder bei der zuständigen Krankenkasse genügt nicht zur Wahrung der Frist aus § 59 Absatz 1 des Unfsfiversicherungsgesehes Die nach § 8 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes ersatzberechtigte Kasse muß die infolge des unthätigen Verhaltens des Verletzten gemäß § 59 a. a. O. eingetretene Verjährung des Entschädigungsanspruchs gegen sich gelten lassen (1624).

Aus dem Gebiet der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung sind folgende Revisions⸗Entscheidungen veröffentlicht:

Der Schiedsgerichtsvorsitzende kann im Beweis⸗ verfahren rechtswirksam dem Kläger für den Fall seiner Nichtgestellung zur ärztlichen Untersuchung Nachtheile an⸗ drohen. Eine derartige Androhung des Vorsitzenden kann die endgültige Entscheidung des Schiedsgerichts nicht unbedingt binden, insbesondere wird die Androhung dann nicht aus⸗ zuführen sein, wenn die Partei aus entschuldbaren Gründen

“) Die neben den einzelnen Rekurz⸗ und Revisions⸗Entscheidungen stehenden eingeklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

sich zu der ihr auferlegten ärztlichen Untersuchung nicht gestellt hat; deshalb muß der in der gedachten Weise zur Peweisaufnahme eladenen Partei gegebenenfalls Gelegenheit geboten werden, gech nach dieser Richtung zu vertheidigen, bevor die Drohung des Gerichts zur Ausführung kommt (580). 8

Ein durch Entscheidung geschlossenes Ver⸗ fahren kann auf Grund der im § 543 Nr. 1 bis 5 der Zivil⸗Prozeßordnung aufgeführten strafbaren Handlungen nur dann wieder aufgenommen werden, wenn die Voraus⸗ setzung des § 544 a. a. O. vorliegt, d. h. wenn wegen jener strafbaren Handlungen eine rechtskräftige Verurtheilung ergangen ist, oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann (581).

Der Kolorist einer Kattunfabrik ist als Betriebs⸗ beamter angesehen worden, da 8 eine Betheiligung an der Betriebsleitung und eine gewisse Aufsichtsstellung gegen⸗ über den Arbeitern zustand, sodaß er nicht wie ein Vorarbeiter sich an der Spitze der Arbeiter oder einer Arbeitergruppe des Betriebes befand, sondern als Vertreter der Betriebsleitung den Arbeitern gegenübertrat (582).

des Invaliditͤts⸗ und Altersversicherungsgesetzes zuerkannten Invalidenrente ist grundsätzlich unzulässig; eine aus⸗ nahmsweise Festsetzung des Endtermins der bewilligten Invalidenrente würde nur dann ohne Bedenken erfolgen können, wenn zur Zeit der Bewilligung die wesentliche Voraussetzung für die Rente die Erwerbsunfähigkeit schon wieder be⸗ seitigt oder aus einem sonstigen gesetzlichen Grunde die Rente bis dahin wieder in Wegfall gekommen war (583).

Nach Ablauf eines Jahres ununterbrochener Erwerbs⸗ unfähigkeit im Sinne des § 10 des Invaliditäts⸗ und Alters⸗

Versicherungsverhältnisses behufs Erlangung der Invalidenrente unzulässig (584). 1 Die reichsgesetzliche Invalidenrente hat nach § 34 Ziffer 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes beim Zu⸗ sammentreffen mit einer militärischen Invalidenpension

ichtbenutzung des Zivilversorgungsscheins und Anstellungs⸗ entschädigungen im Sinne des Artikels 7 des Gesetzes vom 22. Mai 1893 gleich (585). Der Pensionsanspruch gegenüber einer Pen⸗

wehr und des Nachtwachtkorps einer Stadt ist der von einem Kommunalverbande gewährten Pension nach Lage des Einzelfalles nicht als gleichwerthig erachtet worden (586). In dem nichtamtlichen Theile sind neben einer Entschei⸗ dung des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts Gutachten des Her⸗ lichen Ober⸗Sanitäts⸗Kollegiums in Braunschweig, des rchessors Dr. Rinne in Berlin und des Professors Dr. König

brüchen mitgetheilt.

1u6““ 8

ge

hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Botschafts⸗Sekretär Mattioli⸗Pasqualini als Geschäftsträger.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergischer General⸗Major Freiherr von Watter und Königlich württembergischer Ministerial⸗Direktor von Schicker sind mit Urlaub von hier abgereist. 8

Laut tele raphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See von Ahlefeld, am 9. Juli in Bergen angekommen und beabsichtigt, am 14. Juli nach Stornoway (Hebriden) in See zu gehen; S. M. S. S. „Kaiser“ (Flaggschiff), Kom⸗ mandant Kapitän zur See Zeye, „Prinzeß Wilhelm“, Kommandant Kapitän zur See Thiele, „Arcona“, Kom⸗ mandant Kapitän zur See Becker, und „Cormoran“, Kom⸗ mandant Korvetten⸗Kapitän Brussatis, verließen am 10. d. M. Chefoo und sind gestern in Chemulpo angekommen; S. M. S. „Irene“, Kommandant Kapitän zur See du Bois, ist eben⸗ falls am 10. d. M. von Chefoo in See gegangen, gestern in Taku angekommen und beabsichtigt, am 13. Juli von dort nach Chemulpo zu gehen.

Oldenburg.

(H) In den Blättern wird folgender Erlaß Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs an den Staats⸗Minister Jansen veröffentlicht:

Mein lieber Staats⸗Minister Jansen! Schon am Vorabend Meines gestrigen Geburtstages sind Mir so große Kundgebungen von Liebe und Anhänglichkeit gebracht worden, daß Ich aufs tiefste gerührt und ergriffen war. Sodann wurden Mir aus allen Landestheilen von Gemeinden, Vereinen, Festversammlungen und einzelnen Personen so zahlreiche Glückwünsche und Beweise treuer Gesinnungen dargebracht, daß Ich unmöglich allen Einzelnen danken kann.

Es ist Mir ein Herzensbedürfniß, dem Gefühl Meiner freudigen Dankbarkeit für alle diese Mich hochbeglückenden Erweisungen treuer Zuneigung Meiner lieben Oldenburger Ausdruck zu geben, und beauf⸗ frage Ich Sie, diesen Meinen wärmsten Dank öffentlich bekannt

zu mochen. Rastedt, den 9. Juli 1897.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 8

Ihre Kaiserliche und Königliche Hobei die Herzogin ist mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Beatrice gestern von London wieder in Coburg eingetroffen.

Lippe.

Wie die „Lippische Landeszeitung“ meldet, hat Seine Durchlaucht der Prinz Adolf zu Schaumburg⸗Lippe am Sonnabend die Regentschaft des Fürstenthums Lippe niedergelegt und sich in Begleitung Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Prinzessin nach Bückeburg begeben. Die „Lippische Landeszeitung“ veröffentlicht den Abschiedezerlaß Seiner Durchlaucht des Prinzen sowie eine Prokloanation Seiner Erlaucht des rafen Ernst ur Lippe⸗ Biesterfeld, worin dieser die Uebernahme der / Regent⸗ schaft bekannt giebt. Der Graf wird am Sonniabend, den 17. Juli, in Detmold eintreffen. 1

16“

Die zeitliche Begrenzung einer auf Grund des § 10

versicherungsgesetzes ist freiwillige Fortsetzung des

bn ruhen. Der letzteren stehen Kriegszulagen, Zulagen für

sionskasse für die Mannschaften der Berufsfeuer⸗

in Berlin über die traumatische Entstehung von Bauch⸗

Der hiesige Königlich italienische Botschafter Graf Lanza

Oesterreich⸗Ungarn.

Gestern früh 9 Uhr versammelten sich in Eger, wie „W. T. B.“ berichtet, 52 daselbst weilende Reichsraths⸗ und Landtags⸗Abgeordnete aller deutschen Parteien Böhmens vor dem Stadthause und begaben sich, begleitet von etwa 200 Landbürg ermeistern und Bezirksobmännern sowie von einem zahlreichen Publikum, in geschlossenem Zuge durch die Stadt nach dem Schießhause, wohin der von der Regierung verbotene Volkstag einberufen war. Der Zug wurde auf dem ganzen Wege von der Bevölkerung stürmisch begrüßt und aus den Fenstern mit Blumen beworfen. Am Schießhaufe, welches von der Gendarmerie, der Finanz⸗ wache und der Prager Polizei besetzt war, erklärte der Polizei⸗Kommissar den Ankommenden, daß er die Abhaltung einer Versammlung nicht zulassen könne. Dr. Funke protestierte im Namen von 73 Abgeordneten als Einberufern der Versammlung gegen die Ungesetzmäßigkeit des Vor⸗ gehens der Behörde, und es wurde eine Deputation an den Bezirks⸗Hauptmann entsandt, welcher auf dem Verbot beharrte und erklärte, nöthigenfalls Gewalt anwenden zu wollen. Hierauf begab sich der ganze Zug in der Ordnung, wie er ge⸗ kommen war und unter dem Gesang der „Wacht am Rhein“ nach dem Stadthause zurück, in dessen sehr geräumigem Hofe eine Versammlung unter freiem Himmel abgehalten wurde. Nach einer kurzen Ansprache des Abgeordneten Dr. Funke gelobten alle Anwesenden entblößten Hauptes in Einig⸗ keit und unbeugsamer Opposition zu verharren. In⸗ zwischen hatte ein lebhafter Zuzug der Landbevölkerung in die Stadt begonnen; die Gendarmerie und die Finanzwache sperrten mit gefälltem Bajonett den Marktplatz ab, während die berittene Prager Polizei unablässig hin und her durch die Straßen sprengte. Am Nachmittag zog eine große Menge Menschen aus Eger, Asch, Falkenau und Graslitz nach Wald⸗ sassen. Als am Abend etwa 4000 Personen von dort nach Eger zurückkehrten, kam ihnen ein großer Theil der Bevölkerung entgegen. Die nach dem Bahnhofe beorderte Gendarmerie wurde verhöhnt und mußte sich zurückziehen. Die Menge zog hierauf zum Kaiser Joseph⸗Denkmal, um unter dem Gesange der „Wacht am Rhein“ Kundgebungen zu veranstalten. Die gesammte zusammengezogene Gendarmerie sowie die Finanzwache wurden dorthin beordert; da die Menge jedoch nicht wich, sondern die Schutzmannschaften verhöhnte und mit Stöcken bedrohte, wurde Militär requiriert, welches mit Kolben und Bajonett den Marktplatz räumte, während die berittene Sicherheits wache in den Straßen die Ordnung her⸗ stellte. Zahlreiche Verhaftungen wurden vorgenommen. Um 11 Uhr Nachts herrschte überall Ruhe.

Der gestern in Klagenfurt abgehaltene deutsche Parteitag, an welchem über 600 Personen theilnahmen, verlief ruhig. Es wurde einstimmig eine Resolution gegen die Sprachenverordnungen angenommen und die Zurücknahme der⸗ säshen als Vorbedingung für jede weitere Verhandlung auf⸗ gestellt.

Die Wiener Blätter veröffentlichen eine von den in Eger versammelten deutsch⸗böhmischen Landtags⸗ und Reichsraths⸗Abgeordneten beschlossene Kundgebung, in welcher gegen das Verbot der Versammlung in Eger Ein⸗ spruch erhoben wird.

In der vorgestrigen Sitzung des sicega tsche Unter⸗ hauses erklärte der L“ aniel in Beant⸗ wortung einer Interpellation des Abg. Meltzl in der An⸗ gelegenheit des Ausbaues der siebenbürgisch⸗rumänischen An⸗ schlußbahnen via Ghymes⸗Rothenthurm⸗Paß: er habe Kenntniß davon, daß die auf rumänischem Gebiet liegende Anschluß⸗ linie bis zu dem vertragsmäßig festgestellten Termin, dem 17. November, nicht werde ausgebaut werden. Die Vollendung der Ghymeser Linie sei im Jahre 1898, die der Rothenthurm⸗Paß⸗Linie im Jahre 1899 zu erwarten. Der Abg. Kossuth richtete eine Interpellation an die Regierung darüber, ob sie geneigt sei, anzugeben, in welcher Richtung die europäische diplomatische Aktion in Konstantinopel und Athen thätig sei, welche bveeöö“ die Großmächte für annehmbar hielten, ferner ob das Konzert der Großmächte ent⸗ schlossen sei, die Fortsetzung des Krieges in keinem Fall zu gestatten; weiter wünschte der Abg. Kossuth zu wissen, ob bezüglich der Person des Gouverneurs von Kreta unter den Großmächten eine Einigung erzielt sei, ob es wahr sei, daß der Schweizer Bürger Numa Droz für diesen Posten in Vorschlag gebracht worden sei, und ob die Regierung geneigt sei, dahin zu wirken, daß der Friede zwischen der Türkei und Griechenland möglichstbald abgeschlossen und die Autonomie Kretas möglichst bald gesichert werde. Im weiteren Verlauf der Sitzung beantwortete der Handels⸗Minister eine Interpellation des Abg. Asboth in der Angelegenheit der Explosion auf der Oroviczaer Domäne der österreichisch⸗ungarischen Staatsbahn und erklärte, es sei sofort eine Untersuchung eingeleitet und durchgeführt, jedoch keine Fahrlässigkeit und kein Verschulden festgestellt worden. Die Gesellschaft sorge, wie es ihre Pflicht sei, für die Verwundeten. Die Antwort wurde zur Kenntniß ge⸗ nommen.

Der serbische Kirchenkongreß ist heute in Karlowitz eröffnet worden. .

Großbritannien und Irland. Sir Harry Hamilton Johnston, Kommissar für Britisch⸗Zentral⸗Afrika, ist zum General⸗Konsul in Tunis ernannt worden. F Bei einem vorgestern im St. Georges⸗Klub zu London veranstalteten Bankett zu Ehren der Premier⸗Minister der Kolonien machte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Erste Lord der Admiralität Goschen die Mittheilung: der Premier⸗ Minister der Kap⸗Kolonie Sprigg habe zu S egeben, die Kap⸗Kolonie sei bereit, einen erstklassi phener zur Disposition des Reichs zu stellen, ohne edingungen bezüglich der lokalen Vertheidigung zu machen. Des weiteren erklärte Goschen: England fehle es nicht an Sym⸗ pathie mit den Kolonial⸗Parteien der anderen Länder; aber England habe auch eine Kolonial⸗Partei, und sie werde bis zuletzt kämpfen, um die Bande festzuhalten, welche alle Theile des Reichs vereinigten. 8

Frankreich. In der am Sonnabend abgehaltenen Sitzung des

Ministerraths theilte der Minister des Aeußern Hanotaux

den Wortlaut einer Depesche mit, welche der Sultan an

den Präsidenten Faure ebenso wie an die übrigen

Staatsoberhäupter gerichtet habe, um deren Zustimmung zu einer neuen, vom Peneios ausgehenden Grenzlinie in Thessalien zu erlangen. Die stafiugg der Antwort des Präsi⸗ denten wurde von dem Ministerrath berathen. Die Minister

beschlossen ferner, die Berathung der Vorlage über die direkten Steuern zu vertagen; daher werden die Generalräthe die Vertheilung der direkten Steuern erst in einer außerordentlichen Sitzung vornehmen, welche im vierten Quartal des Rechnungs⸗ jahres stattfinden wird. Der Minister des Innern Barthou wird eine entsprechende Vorlage in der Kammer einbringen.

Das Abkommen über die Regelung der strittigen Fragen, betreffend das Hinterland von Togo und Dahomey, zwischen den deutschen und französischen Spezial⸗Delegirten 82 wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern zum vorläufigen Abschluß gebracht worden und liegt gegenwärtig den beider⸗ seitigen Regierungen zur Prüfung vor. Die deutschen Delegirten haben Paris verlassen. Ueber den Inhalt des Abkommens ist bis auf weiteres Stillschweigen vereinbart worden. Der „Temps“ schreibt: Diese Verständigung, welche in glücklicher Weise jedem territorialen Konflikt zwischen Deutschland und Frankreich ein Ende machen wird, ist das Ergebniß gegenseitiger Zuge⸗ ständnisse in Betreff der Landstriche, für welche beide Regie⸗ rungen Schutzverträge geltend machen konnten.

In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer antwortete der Deputirte Deschanel auf die Auslassungen des Deputirten Jaurès über die Krise in der Landwirthschaft und legte die Zwecklosigkeit der von den Sozialisten befürworteten Mittel dar. ie Kammer beschloß den öffentlichen Anschlag dieser Rede in allen Gemeinden Frankreichs.

In der Sitzung der Panama⸗Kommission verlas vor⸗ gestern der Vorsitzende Vall é ein Schreiben von Cornelius Herz, worin dieser erklärt: wenn die Kommission eine Ab⸗ ordnung zu ihm sende, sei er bereit, alles zu sagen, was er wisse. Quesnay de Beaurepaire erklärte vor der Kommission, daß er die Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen verweigere. Der Vorsitzende der Panama⸗Kommission

allé äußerte einem Berichterstatter gegenüber: er glaube, daß das von Cornelius Herz an die Kommission gerichtete Schreiben authentisch sei. Wenn sich die Authentizität bestätige, werde die Kommission eine Abordnung nach Bournemouth entsenden.

Rußland.

Der König von Siam ist, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend von Moskau nach Peterhof zurückgekehrt. Mit dem König traf der Thronfolger von Siam ein, welchen der König dem Kaiser und der Kaiserin vorstellte.

Gestern Abend hat der König von Siam Peterhof ver⸗ lassen und sich an Bord der YNacht „Poljarnaja Swiesda“ begeben, welche nach Stockholm abging. Der Kaiser be⸗ gleitete den König bis Kronstadt.

Italien.

Der Fürst von Bulgarien empfing am Sonnabend im Quirinal den Minister⸗Präsidenten di Rudini und den Minister des Aeußern Visconti⸗Venosta. Der letztere hatte im Ministerium des Aeußern auch eine Unterredung mit dem bulgarischen Minister⸗Präsidenten Stoilow. Abends fand im Quirinal zu Ehren des Fürsten ein Galadiner von 42 Ge⸗ decken statt. Gestern ist der Fürst Ferdinand von Rom nach Bukarest abgereist. Der König begleitete den Fürsten nach dem Bahnhofe.

Die Kommission der Kammer für die Wahl⸗ prüfungen hat auf S ihres Vorsitzenden, der an der Sitzung, in welcher die Wahl Cipriani's für ungültig erklärt wurde, nicht theilgenommen hatte, ihren Beschluß umgestoßen und den Berichterstatter beauftragt, die Frage einer aber⸗ Feenäge Prüfung vom juristischen Gesichtspunkte aus zu unter⸗ ziehen.

Wie die römischen Blätter melden, hat der Kriegs⸗ Minister, General Pelloux das Ersuchen des Generals Albertone um Enthebung vom aktiven Dienst abgelehnt. Dem General werde dagegen ein Urlaub aus Gesundheits⸗ rücksichten bewilligt werden. 8

Bei der gestrigen eidgenössischen Volksabstimmung wurde die Revision der behufs Aus⸗ dehnung der Oberaufsicht des undes auf die Forstpolizei des ganzen Landes, sowie ferner die Revision, welche die Uebertragung des Rechtes der Gesetzgebung über die Lebensmittel⸗Polizei an den Bund bezweckt, mit beträchtlicher Mehrheit angenommen. Bei der Volksabstimmung des Kantons Bern wurde die Ein⸗ führung des Proportional⸗Wahlsystems für die gesetz⸗

82

gebende Behörde abgelehnt. 8

ur

Wie der „Agenzia Stefani“ aus Konstantinopel ge⸗ meldet wird, stimmen die Antworten der Staatsober⸗ häupter, an welche sich der Sultan telegraphisch gewendet hat, im wesentlichen darin überein, daß sie den Abschluß des Friedens unter den von den Botschaftern aufgestellten Be⸗ dingungen empfehlen. 8

Aus Kanea berichtet die „Agence Havas“, daß in der Nacht zum Sonnabend mit Petroleum getränkte brennende Lunten auf die Dächer der von Christen bewohnten Häuser ge⸗ worfen worden seien; die Brände seien jedoch gleich nach ihrem Entstehen gelöscht und die Patrouillen vermehrt worden. Der Gouverneur habe einen provisorischen Gerichtshof eingesetzt, welcher aus sechs Mohamedanern und zwei Christen bestehe; in Kandia und Rethymon werde in gleicher Weise ver⸗ fahren werden.

Schweden und Norwegen.

Die aus acht Mitgliedern bestehende Mehrheit des Zollausschusses des Storthing beantragt, wie „W. T. B.“ aus Christiania meldet, im wesentlichen nur jene Zollsätze, welche sich als Folge des Erlöschens des Handelsvertrages mit Schweden ergeben, somit keine bedeutende Erhöhung des Zolles auf Metalle und Textilwaaren. Von der sieben Mitglieder zählenden Minderheit des Ausschusses wird eine beträcht⸗ lichere Erhöhung mehrerer Sätze beantragt.

Amerika.

Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Washington, daß der japanische Gesandte nach einem eingehenden Meinungsaustausch mit seiner Regierung das Schreiben des Staatssekretärs Sherman bezüglich Hawaiis ausführlich be⸗ antwortet habe und nunmehr damit befchanage sei, eine Klar⸗ legung der Stellungnahme Japans zu entwerfen.

Nach einer in Madrid eingetroffenen heech an Sac haben die Regierungstruppen die bess tigten

tellungen des Feindes in der Sierra Madurg (Provinz

Santa Clara) eingenommen

sollen sehr beträchtlich sein. Die spanischen Truppen ver⸗ loren 2 Todte und 23 Verwundete, darunter 6 Offiziere. Bei anderen Zusammenstößen haben die Aufständischen 10 Todte und zahlreiche Verwundete verloren. Außerdem wurde der Insurgentenführer Federico Alfonso mit 2792 Familie gefangen genommen. 2 einer dem „Heraldo de Madrid“ paten zugegangenen Depesche ist es indessen den Aufstän⸗ dischen gelungen, den Fluß Hanabana zu überschreiten und in die Provinz Havanna einzudringen. In Santa Cruz, am Kap San Antonio und an anderen Orten sollen Flibustier mit Waffen und Munition gelandet sein. Maximo Gomez ha angeordnet, die Aufständischen sollten, um die Parteigänger in den Vereinigten Staaten zu ermuthigen, verwegene Hand⸗ streiche unternehmen.

Aus Montevideo berichtet das „Reuter'sche Bureau“ daß bei Acegna, in der Provinz Cerro Largo, ein heftige Kampf stattgefunden habe. Seitens der Regierung werde gemeldet, daß die Aufständischen auf dem Rückzuge seien.

Asien.

Der französische General Badens ist, wie „W. T. B.“ meldet, in dem Flusse Claire in Tongking ertrunken.

8 Afrika.

„öW. T. B.“ meldet: Dem Vernehmen nach werde die Einnahme von Omdurman sowie die Wiederbesetzung der Pro⸗ vinzen Darfur, Kordofan, Sennar und Bahr el⸗Ghazel von seiten der egyptischen Regierung die Aufgabe der nächsten Expedition sein. Die zur Zeit in Dongola stationierte Truppen⸗ macht werde verstärkt werden, da dort ein Korps von 10 000 Mann formiert werden solle. Bezüglich einer Kooperation der britischen Truppen sei keine Entscheidung getroffen, jedoch sei vereinbart worden, ein solches Zusammengehen, wenn es sich als nöthig erweise, zu gestatten.

Nr. 27 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 9. Juli, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulat⸗Wesen: Ernennungen; Exequatur⸗Ertheilung. 2) Zoll⸗ und Steuer⸗Wesen: 2 nweisung zur Ausführung der Revision der Alkoholmesser; Verlegung der Zohgrenze in Bremerhaven; Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. 3) Bank⸗Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1897. 4) Polizei⸗ Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Arbeiterbewegung.

Aus Weißenfels wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 9. d. M. geschrieben: Nachdem der Ausstand der Bergleute beendet ist (vgl. Nr. 155 d. Bl.), wird nun allgemein von den Grubenverwal⸗ tungen eine Lohnerhöhung freiwillig gewährt werden. Fast sämmtliche Arbeiter haben wieder Beschäftigung gefunden. Soweit sie noch nicht in die frühere Stelle eintreten konnten, haben einige Werke ihnen vorläu fig eine andere Beschäftigung zugewiesen.

In München haben, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, die Töpfermeister die von den ausständigen Gehilfen geforderte neun⸗ stündige Arbeitszeit in der Innungsversammlung abgelehnt. Da die Gehilfen auf ihrer Forderung bestehen, so wollten die Innungsmeister die Frage heute noch einmal besprechen und Beschluß über sie fassen.

Aus Leipzig berichtet die „Lpz. Ztg.”: In der Fabrik für Luftgasapparate von E. A. Eisenach haben 12 Klempner wegen angeblicher „Maßregelung“ von Arbeitern, die entlassen worden sind, und deren Wiedereinstellung der Inhaber der Firma abgelehnt hat, die Arbeit niedergelegt.

In Mannheim hat einer Mittheilung der „Frkf. Ztg.“ zufolge der größte Theil der Arbeiter des städtischen Gas⸗ und Wasserwerks, über hundert Mann, die Kündigung eingereicht, weil eine von ihnen verlangte allgemeine Lohnaufbesserung nicht gewährt wurde. Es wurde nur einzelnen Kategorien, wie den Feuerleuten und den Hofarbeitern, der Lohn aufgebessert. Der Stadtrath hat be⸗ schlossen, keine weiteren Verhandlungen mit den Arbeitern zu führen.

Hier in Berlin wurde in einer Versammlung der ausstän⸗ digen Zimmerleute am Freitag berichtet, daß 159 Arbeitgeber, die etwa 1600 Arbeiter beschäftigen, den 60 Pfennig⸗Stundenlohn bewilligt haben. Die Innung verhalte sich immer noch ablehnend; bis jetzt hätten 13 Innungs⸗Mitglieder die Forderungen anerkannt. Von den Rednern wurde der Berliner v zufolge hervorge⸗ hoben, daß der Appell der Lohnkommission, die Arbeit niederzulegen, auf manchen Plätzen gar nicht beachtet worden sei; vornehmlich seien es jüngere Arbeiter, die sich am Ausstande und an den Geldsammlungen nicht betheiligen.

Aus Alt⸗Ofen bei Budapest meldet „W. T. B.“: Nach langen Verhandlungen haben gestern gegen 2000 Ziegelarbeiter einen allgemeinen Ausstand angekündigt, dem heute sämmtliche Budapester Ziegelarbeiter beigetreten sind, sodaß von heute ab die Arbeit auf allen Ziegelwerken ruht. 1

Aus Rom wird dem „Wolff'schen Tel.⸗Bureau“ gemeldet: Der Ausstand der Landarbeiter in den Provinzen Ferrara und Bo⸗ logna nimmt an Ausdehnung zu. Es wurden Truppen nach den Oertlichkeiten, wo die Arbeiter ausständig sind, gesandt; auch wurden zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Besonders ausgedehnt ist der Ausstand in der adsn Ferrara. In Tresigallo wurde bei einem Streite zwischen Feldhütern und Ausständigen einer der letzteren getödtet. Die Drescharbeiten ruhen überall. Am Sonnabend wurden in der Provinz Bologna sechs sozialistische Vereinigungen aufgelöst.

Kunst und Wissenschaft.

Aus Kronstadt meldet der russische „Regierungsbote“, daß Admiral Makarow eine Reise nach dem äußersten Norden an⸗ getreten hat mit dem Auftrag, den Wasserweg nach den Mündungen der Flüsse Ob und Jenissei zu untersuchen, sowie das Karische Meer zu erforschen. Admiral Makarow begiebt sich an Bord eines Handels⸗ dampfers zunächst nach Matotschkin Scharr auf Nowaja Semlia.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die von dem Verein „Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei in Berlin“ in Verbindung mit der Deutschen Landwirthschafts⸗Gesell⸗ schaft und dem Deutschen 11““ sen 1894 regelmäßig im Herbst veranstaltete Gersten⸗ und Hopfen⸗Ausstellung in Berlin wird in diesem Jahre vom 15. bis 17. Oktober statt⸗ finden. In Anbetracht 8e daß auf dieser Ausstellung die Gersten und Hopfen bauende ndwirthschaft von ganz Deutschland mit ihren Erzeugnissen zum Wettbewerb zugelassen ist und damit die Auͤsstellung gegenüber den besonders in den letzten Jahren mehrfach abgehaltenen Landes⸗ bezw. Bezirks⸗Aus⸗ stellungen gleicher Art einen allgemeinen Charakter trägt. wird sie fortab die Bezeichnung „Deutsche Gersten⸗ und Hopfen⸗Ausstellung“ führen. Der Versand der Ausstellungssatzungen und Anmeldekarten an die Interessenten hat dieser Tage begonnen. Anfragen und Mit⸗ theilungen, betreffend der Ausstellung, sind zu richten an die Ver⸗ suchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei in Berlin N., Inrvalidenstr. 42, Vereinshaus. 1 1