Deutsch
Reichs⸗
Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 %ℳ 50 ₰. Alle Post-Austalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
die Königliche Expedition des Beutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzreigerz
8 V Inserate nimmt an: 8
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der Konig haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen
zu verleihen, und zwar:
die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:
dem Obersten Freiherrn von Langermann und Erlencamp, Kommandeur des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und der Königlichen Krone:
Allerhöchstihrem dienstthuenden Flügel⸗Adjutanten, Obersten n8e a⸗ von Klinckowstroem, bisher Kommandeur des Garde⸗Kürassier⸗Regiments;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klass mit der Schleife:
dem Obersten Grafen von der Asseburg, à la suite des Kürassier⸗Regiments Kaiser Nikolaus I. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6, beauftragt mit der Führung der 1. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, und
dem Obersten von Natzmer, Kommandeur des 3. Ulanen⸗Regiments; 8
8
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
dem Rittmeister von Dycke vom 2. Garde⸗Dragoner⸗ Regiment Kaiserin Alexandra von Rußland; sowie
den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse:
dem Premier⸗Lieutenant Prinzen zu Solms⸗Hohen⸗ solms⸗Lich vom Regiment der Gardes du Corps, 1
dem Premier⸗Lieutenant von Lepel vom Garde⸗Kürassier⸗ Regiment,
dem Premier⸗Lieutenant von Wedel vom 2. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment,
dem Premier⸗Lieutenant von Reden vom 3. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment und 3
dem Premier⸗Lieutenant von Kleist vom 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regiment.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Kanzlei⸗Inspektor a. D., Kanzlei⸗Rath Kulpa zu Charlottenburg, bisher beim Ministerium des Königlichen Hauses, und dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse Stumpe zu Stettin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem städtischen Sparkassen⸗Rendanten Stendel zu See⸗ hausen im Kreise Osterburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, 1
dem evangelischen Lehrer Beyer zu Liebersee im Kreise Torgau und dem emeritierten Lehrer Petri zu Theley im Kreise Ottweiler den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern,
dem Polizei⸗Wachtmeister Irgang zu Berlin das Allge⸗
meine Ehrenzeichen in Gold,
dem Steuer⸗Aufseher a. D. Marten zu Straßburg i. E, den Schutzmännern Deubel, Korf, Seidler und von Zacharewicz, sämmtlich zu Berlin, dem Kreisboten Krenzin zu Arnswalde, dem Eisenbahn⸗Weichensteller a. D. Meister zu Fedengendehn im Kreise Heiligenstadt, früher zu Arens⸗ hausen desselben Kreises, dem Eisenbahn⸗Bahnwärter üa. D. Semmler zu Heinebach im Kreise Melsungen, früher zu Altmorschen desselben Kreises, dem Eisenbahn⸗ Weichensteller a. D. Vielhaber zu Wennemen im Kreise Meschede, dem Polizei⸗Sergeanten a. D. Bergemann zu Sonnenburg im Kreise Ost⸗Sternberg, dem städtischen Akten⸗ wart Kratz zu Quedlinburg im Kreise Aschersleben, dem früheren Vogt Krawczak zu Güldenau im Kreise Obornik, früher zu Polajewo desselben Kreises, dem Hirten Wilhelm Tobias zu Piathen im Kreise Insterburg und dem Gartenwächter zu Zwion desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie ddem Eisenbahn⸗Weichensteller Luthringer zu Riedisheim im Kreise Mülhausen i. E. die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Second⸗Lieutenant Prinzen von Thurn und Taxis vom die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn, ihm verliehenen Tiroler⸗Adels⸗Matrikelzeichens zu ertheilen. “
Berlin, Mittwoch, den 14. Juli, Abends.
Deutsches Reich.
Dem mit der Leitung der Geschäfte des Kaiserlichen Konsulats in Canton beauftragten Kaiserlichen Konsul von Loeper in auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Canton und für die Dauer seiner dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe⸗ schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutz lebenden Schweizer, vor⸗ zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. v“
Die Postkassierer Delfs und Flögel in Berlin sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Reichs⸗Postamt ernannt worden.
Erzeugung, Verbrauch und Bestand inländischen Branntweins.
Nach den Angaben der Direktivbehörden.
Monat Juni 1897.
Menge
des zu
des am Schluß
Crirahic — ntrichtun des her⸗ V der — Verbrauchs⸗ “ abgabe Brannt⸗ in den freien ggesetzten Branntweins
gewerb⸗ des Rechnungs⸗ lichen monats u. s. w. in den Lagern Zwecken und Reinigungs⸗ steuerfrei Anstalten ver⸗ unter steuerlicher abfolgten Kontrole Brannt⸗ verbliebenen weins Bestandes
8 8 11“
Verwaltungs⸗
Hektoliter reinen Alkohols
Preußen. Ostpreußen. Brandenburg. 12 631
12 852
ommern.. I1 Bülan 19 336 chlesien 1). 15 476 Sachsen.. 5 Schleswig⸗Holst. mover.. tfalen F en⸗Nassau heinland .. Hohenzollern.
1 070
955 8 405 2 299 2 090 ¹) 20 039 3 446 1 063 1 058
480 2 914 6 500
21 620 78 099 134 959 132 979 104 040 115 401 102 527 8 409
9 682 8248 17 997 13 488 12148 22 351 21 190 3 821 8387 12 239 3 058 9192 55
139 854
5 495 10 588 714
1 975 1 861 2 424
3 191 6 094
2552288
OSOO0 P. Sor Sn 2195-1—=—2
726 962
27 043 46 965 4 747 14 306 1 711 12 919
50 319
7 385 12 244 2 834 3 502 1 383
102 201
9 752 2 316 3 867 4 231
883 1 098
Sa. Preußen
Bayern.. Sachsen.. Württemberg.. “ Heülen b
ecklenburg.. Thüringen einschl. Allstedt und Ost⸗ 1116“* Oldenburg... Braunschweig. TEZ““
2 607 131
1 109 226 255 225 37 861 1 018
20 480 562
1 163
93 160 977 222
Lübeck. Bremen.. mburg. lsaß⸗Lothringen
Deutsches 8 Steuergebiet 128 025 171 919 2) 878 085
Nach den halbmonatlichen Verkehrs⸗Nachweisungen der
Zollbehörden wurden ausgeführt im Monat Juni: Inländischer Spiritus, roh und raffiniert. 3 278 hl r. A. In Trinkbranntweinen und anderen alkohol⸗
haltigen Fabrikaten, die unter Steuerkontrole
mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus⸗
geführt worden sind, waren enthalten
Berlin, den 14. Juli 1897. 8 Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.
¹) Nachträgliche Berichtigung der Direktivbehörde: aus den Monaten I und Mai cr. etwa je 5000, 10 000 hl r. A., die bisher nicht nachgewiesen worden find.
²) Bestandszahl nicht ganz zweifelfrei; Berichtigung vorbehalten.
8 8 “ 8 — 8
Hierunter zusammen
Bekanntmachung. .““
Mit Bezug auf die landespo Anordnung vom 11. Februar 1893 (Extrablatt zu Nr. 6 des Reg⸗Amtsbl. für 1893) bringe ich nachstehend ein anderweites, nach dem Stande der Lungenseuche aufgestelltes Verzeichniß derjenigen Sperrgebiete in Oesterreich⸗Ungarn zur öffentlichen Kenntniß, aus welchen eine Einfuhr von Rindvieh in 8e nicht stattfinden darf. Brreslau, den 28. Juni 189v7. Der Regierungs⸗Präsident. Dr. von Heydebrand und der Las
8 Verzeichniß der von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebiete in Oesterreich⸗ Ungarn, aus welchen die Einfuhr von Rindvieh auf Grund Art. 5 des Viehseuchen⸗Uebereinkommens vom 6. Dezember 1891 sowie Ziffer 5 des Schlußprotokolls zu untersagen ist.
im Kaiserlichen Gesundheitsamt zu Berlin am
S—
Ausgegeben 22. Juni 1897. 8 — A. Oesterreich. 4 frei. 1 B. Ungarn.
: Arva und Pozsony (Preßburg).
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers’ wird eine Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deut⸗ schen Reich für die Zeit vom 1. April 1897 bis zum Schluß des Monats Juni 1897 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht den bisherigen Polizei⸗Assessor Graefe in Aachen zum Polizei⸗Rath in Potsdam zu ernennen, sowie dem Ober⸗Hofgärtner Wendland in Herrenhausen den Titel „Hofgarten⸗Direktor“ zu verleihen.
betreffend Abänderung der Gesetze vom 9. Juli 1886 und vom 6. Juni 1888, betreffend den Bau neuer Schiffahrtskanäle und die Verbesserung vo “ handener Wasserstraßen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ec. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtage
Unserer Monarchie, was folgt 8
Die Staatsregierung wird unter Abänderung des § 1 des Gesetzes vom 6. Juni 1888, betreffend die Verbesserun der Oder und der Spree, sowie die Abänderung des Gesetzes vom 9. Juli 1886, betreffend den Bau neuer Schiffahrtskanäl und die Verbesserung vorhandener Schiffahrtsstraßen (Gesetz⸗ Samml. S. 238), ermächtigt, zur Ausführung des unter Nr. 1 in § 1 des Gesetzes vom 9. Juli 1886 (Gesetz⸗Samml. S. 207) bezeichneten Kanals von Dortmund bezw. Herne nach der unteren Ems einschließlich der Anlage eines Seitenkanals aus der Ems von Oldersum nach dem Emdener Binnenhafen nebst entsprechender Erweiterung des letzteren statt 59 825 033 ℳ die Summe von 74 575 033 ℳ zu verwenden.
Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, zur Deckung der 1 aufzuwendenden Mehrkosten bis zum Betrage von 14 750 000 ℳ im Wege der Anleihe eine entsprechende Anzahl von Staatsschuldverschreibungen auszugeben. Derselbe be⸗ stimmt, wann, durch welche Stelle, in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß und Kurse und unter welchen Kündigungs⸗ e die Schuldverschreibungen verausgabt werden ollen. Wegen Verjährun vom 19. t⸗Sc des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetz⸗Samml Anwendung. 8 3 “
Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche nach den Bestimmungen des § 2 nicht durch den Finanz⸗Minister erfolgt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten übertragen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Kaiser Wilhelm⸗ Kanal, den 26. Juni 1897.
Wilhelm R.
(L. S.) er95 von Boetticher. von Miquel. osse. Frei v eee. Schönstedt.
ecke. Brefeld. von Goßler. *
nach
Verwaltung und Tilgung der Anleihe sowie wegen der Zinsen kommen die Vorschriften des Gesetzes ezember 1869 (Gesetz⸗Samml. 1869 S. 8199) und
Fürst zu Thielen. Frreiherr von der