Aus der Restkündigung zum 1. März 1896. Albzuliefern mit Zinsscheinen Reihe VI Nr. 5 bis 20 und 1 Anweisungen zur Abhebung der Reihe VII: Nr. 1374, 3329, 3330, 3380, 3384, 3820, 3836, 4125, 5515, 5675, 6061, 6157. Diese Obligationen werden wiederholt und mit dem Be⸗ merken aufgerufen, daß deren Verzinsung aufgehört hat, und daß sie werthlos werden, wenn sie während zehn Jahren *n. öffentlich aufgerufen und dessenungeachtet nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgezeigt werden. Die Zahlung der Kapitalbeträge erfolgt gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen nebst Zinsscheinen und Anwei⸗ sung bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, Tauben⸗ straße 29, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Neben dem Kapitalbetrage der aus der Restkündigung rückständigen Obligationen werden gleichzeitig noch die Stückzinsen für die beiden Monate Januar und Febrhar 1896 gezahlt. 8 ie Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom
Kapital zurückbehalten. 2 Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt. Beerlin, den 10. Juli 1897. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29. er „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter Nr. 9923 das Gesetz, betreffend Abänderung der Gesetze om 9. Juli 1886 und vom 6. Juni 1888, betreffend den Bau neuer Schiffahrtskanäle und die Verbesserung vorhandener Wasserstraßen, vom 26. Juni 1897; und unter b Nr. 9924 die Verordnung, betreffend die Kaution des Hafenmeisters in Saßnitz, vom 16. Juni 1897. Berlin W., den 17. Juli 1897. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt Weberstedt.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) das am 24. Februar 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft zu Rüthen im Kreise Lipp⸗ stadt durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 22 S. 338, ausgegeben am 29. Mai 1897;
2) das am 15. März 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für
ie Wiesengenossenschaft an der unteren Emmer zu Steinheim im Kreise Höxter durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 23 S. 183, ausgegeben am 5. Juni 1897;
3) der am 29. April 1897 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut für die Genossenschaft zur Entwässerung des Spiergster
Sees und der umliegenden Niederungen im Kreise Lötzen vom 14. Ja⸗ nuar 1874 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gum⸗ binnen Nr. 21 S. 202, ausgegeben am 26. Mai 1897;
8 4) der Allerhöchste Erlaß vom 3. Mai 1897, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Hochheim um Erwerbe des zur Freilegung der Wassergewinnungsanlagen für ie städtische Wasserleitung noch erforderlichen Geländes, durch das
mtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 24 S. 175,
usgegeben am 18. Juni 1897; 5) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 10. Mai 1897, be⸗ treffend den Bau und Betrieb der vollspurigen Nebeneisenbahnstrecke von Kaltenkirchen nach Bramstedt durch die Altong⸗Kaltenkirchener Eisenbahngesellschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 28 S. 269, ausgegeben am 19. Juni 1897; 1 6) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Mai 1897, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Aktiengesellschaft Barmer Bergbahn zu Barmen zum Erwerbe des zur Vergrößerung ihrer
lektrischen Kraftstation daselbst erforderlichen Grundeigenthums, durch
as Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 24 S. 217, ausgegeben am 19. Juni 1897;
. das am 17. Mai 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für die Fitwifierenee zu Fleringen im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 23 S. 237, aus⸗
egeben am 11. Juni 1897;
8) das am 17. Mai 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für die
Entwässerunzsgenossenschaft II zu Dudeldorf im Kreise Bitburg durch
as Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 24 S. 249,
usgegeben am 18. Juni 1897;
9) der Allerhöchste Erlaß vom 20. Mai 1897, durch welchen der Gemeinde Altstadt im Oberwesterwaldkreise das Recht verliehen worden ist, zur Erhaltung der von ihr im Jahre 1893 hergestellten Wasserleitung das für das Unternehmen benutzte Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist,
it einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 25 S. 181, ausgegeben am 24. Juni 1897;
10) das am 20. Mai 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wassergenossenschaft zum Ausbau des Lubcza⸗Flußlaufes im Kreise Wirsitz durch das Amtsblatt per Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 24 S. 273, ausgegeben am 17. Juni 1897;
11) der Allerhöchste Erlaß vom 31. Mai 1897, betreffend die
erabsetzung des Henssahcs der von der Stadt Duisburg auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Februar 1881 aufgenommenen Anleihe auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 26 S. 235, ausgegeben am 3. Juli 1897; 12) das Allerhöchste Privilegium vom 5. Juni 1897 wegen Aus⸗ 8 fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Lauban im Betrage von 1 500 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 27 S. 182, ausgegeben am 3. Juli 1897; — das am 5. Juni 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für die Genossenschaft zur Landesverbesserung des Schale⸗Halverder Aathales zu Schale im Kreise Tecklenburg durch das Amtsblatt der Sehecerenc⸗ zu Münster Nr. 26 S. 183, ausgegeben am
.Juli —
Angekommen:
Seeiine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, von Elberfeld 1I1 1 1A114“ Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der . Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten D. Dr. osse, nach der Schweiz.
Personal⸗Veränderunge
Königlich Preußische Armee. 2 ffiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Gothenburg, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 7. Juli. v. Kettler, Gen. Lt. und Inspekteur der 1. Fuß⸗Art. Insp., von der Stellung als Mitglied der Studienkommission der Kriegs⸗Akademie entbunden. v. Alten, Gen. Major und Ober⸗Quartiermeister, v. Krosigk, Gen. Major und Kommandeur der 3. Garde⸗Inf. Brig., Beß, Gen. Major und Kommandeur der 1. Fuß⸗Art. Brig., — zu Mitgliedern der Studienkommission der Kriegs⸗Akademie ernannt. v. Kügelgen, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Prinz August von Wüͤrttemberg (Posen.) Nr. 10, in das 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11 versetzt. Sgrn Chlodwig von Hessen⸗Philipps⸗ thal⸗Barchfeld Hoheit, in der Armee und zwar als Sec. Lt. à la suite des Regts. der Gardes du Corps, unter Vorbehalt der Paten⸗ tierung, mit dem 1. August d. J. angestellt. Schwabe, Pr. Lt, bisher in der Schutztruppe für Südwest⸗Afrika, in der Armee und zwar mit seinem Patent à la suite des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12 wiederangestellt. 1 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Gothen⸗ burg, an Bord S. M. YP. „Hohenzollern“, 7. Juli. Frhr. v. Seckendorff, Gen. Major a. D. zuletzt Oberst von der Armee, mit seiner ension zur Disp. gestellt. Schmidt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Kr. 98, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, Oesterreich, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Pension, — der AFschte⸗ bewilligt. Cogho, Major a. D., zuletzt Hauptm. und Komp. Chef im 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts., mit seiner Pension zur Disp. gestellt. Odde, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 10. Juli. v. Hänisch, Gen. Lt. uand Kommandeur der 36. Div., in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt. Neumann, Pr. Lt. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, mit Pension, Mareus, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. b. Nr. 60, Bieß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 136, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, — der Abschied bewilligt. Im Beurlaubtenstande. Gothenburg, an Bord S. M. Y. „Ho henzollern“, 7. Juli. Schmidt, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, mit Pension der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 15. Juni. Ahrens, Proviantamts⸗Kontroleur auf Probe in Saarbrücken, zum Proviantamts⸗Kontroleur ernannt. Beckers, Korps⸗Stabsapotheker XVII. Armee⸗Korps, auf seinen Antrag vom 30. Juni d. J. ab aus dem Militär⸗Verwaltungsdienst verabschiedet. 1
20. Juni. Hentschel, Proviantamts⸗Kontroleur auf Probe in Saarburg, zum Proviantamts⸗Kontroleur ernannt.
23. Juni. Krüger, Proviantmeister in Allenstein, nach St. Avold, Hunger, Feevetenee. in Dieuze, nach Allenstein, Kühne, Proviantamts⸗Rendant in Pfalzburg, als Proviantmeister auf Probe nach Dieuze, Schmieta, Proviantamts⸗Rendant in nach Pfalzburg, Klauer, Proviantamts⸗Kontroleur in Hagenau, als etamg. nach Metz, Lange, 1u““ in
önigsberg, als Proviantamts⸗Kontroleur au Probe nach Hagenau, Orinsky, Lehn, Proviantamts⸗Assistenten in Gnesen bezw. Stettin, nach Königsberg bezw. Gnesen, Moritz, Rechnungs⸗Rath, Rendant der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militärärztliche Bildungswesen in Berlin, mit Pension in den Ruhestand, — versetzt.
25. Juni. von Gahlen, Eisenach, Proviantamts⸗Aspiranten, als Proviantamts⸗Assistenten in Stettin bezw. Berlin zum 1. Juli 1897 angestellt.
28. Juni. Haubold, Rechnungs⸗Rath, Proviantamts⸗Direktor in Königsberg i. Pr., auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe⸗ stand versetzt. Dr. Brücher, Roßarzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Hannover, der Abschied bewilligt.
.29. Juni. Schultze, Rechnungs⸗Rath, Proviantamts⸗Direktor in Cassel, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. 30. Juni. Schleicher, Proviantmeister in Wesel, als Pro⸗ viantamts⸗Direktor auf Probe nach Königsberg i. Pr., Schmidt, Proviantamts⸗Rendant in Demmin, als Proviantmeister auf Probe nach Wesel, Tempel, Proviantamts⸗Rendant in Metz, nach Demmin, Pfennig, Proviantamts⸗Kontroleur in Rastatt, als Proviantamts⸗ Rendant nach Metz, Ziemann, Proviantamts⸗Assist. in Bromberg, als Proviantamts⸗Kontroleur auf Probe nach Rastatt, König, Proviantamts⸗Assist. in Altona, nach Bromberg, — zum 1. August 1897, Dürwald, Roßarzt vom Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeug⸗ meister (1. Brandenburg.) Nr. 3, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand, — versetzt.
M2. Juli. Keller, Proviantmeister auf Probe in Paderborn, Tigoer, Proviantamts Rendant in Saarbrücken, — zu Proviant⸗ meistern ernannt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Im Sanitäts⸗Korps. 12. Juli. Dr. Brigel Unter⸗ arzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Baader, Unter⸗ arzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ehingen, — zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert.
Durch Verfügung des Korps⸗General⸗Arztes.
28. Juni. Hölscher, einjährig⸗freiwilliger Arzt im Drag. Regt. König Nr. 26, unter Versetzung in das Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zum Unterarzt des aktiven Diensistandes ernannt und mit Wahrnehmung einer bei letzterem offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
12. Juli. Nörr, Aichele, Guoth, Unter⸗Apotheker der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Ober⸗Apothekern ernannt. Hölzle, Ober⸗Apotheker der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Be⸗ zirk Eßlingen, Stenger, Ober⸗Apotheker der Landw. 1. Aufgebots 88 Landw Bezirk Mergentheim, — der Abschied bewilli t
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Kiel, 27. Juni. Des Königs der Belgier Majestät à la suite der Marine zu führen.
Gothenburg, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 8. Juli. Graf von Baudissin, Kapitän zur See, unter Entbin⸗ dung von dem Kommandeo S. M. Panzerschiffs 1. Klasse „Kurfürst Friedrich Wilhelm“, zum Vorstand der Nautischen Abtheil. im Reichs⸗Marineamt ernannt. Wahrendorff, Korv. Kapitän mit Oberst⸗Lieutenants⸗Rang, von dem Kommando zur Dienstleistung im Reichs⸗Marineamt, Etienne, Korv. Kapitän, von der Stellung als Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots zu Friedrichs⸗ ort, Obenheimer, Korv. Kapitän, von dem Kommando zur Dienstleistung im Reichs⸗Marineamt, — entbunden. Paschen (Adolf), Korv. Kapitän, unter Entbindung von der Stellung als Chef einer Panzer⸗Kanonenboots⸗Div. bezw. von dem Kommando S. M. Panzer⸗Kanonenboots „Mücke“, zur Dienstleistung im Reichs⸗Marine⸗ amt kommandiert. Rollmann, Korv. Kapitän, von dem Kommando zur Dienstleistung im Reichs⸗Marineamt entbunden. Derzewski, Korv. Kapitän, von dem Kommando des zweiten Stammschiffes der Res. Div. von Panzerschiffen 4. Klasse der Nordsee entbunden und zum Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots zu Friedrichsort ernannt. Ingenohl, Korv. Kapitän, Bachmann, Scheer, Kapitän⸗Lts., — zur Dienstleistung im Reichs⸗Marineamt kommandiert. Caesar, Kapitän⸗Lt., von der Stellung als Referent beim Torpedo⸗Versuchs⸗ kommando entbunden. Gaedeke, Kapitän⸗Lt., zum Referenten beim Torpedo⸗Versuchskommando ernannt. v. Born, Kapitän⸗Lt., von der Stellung als Adjutant der Schiffs⸗Prüfungskommission entbunden. Stechow, Kapitän⸗Lt, als Arjutant zur Schiffs⸗Prüfungskommifsion kommandiert. Brinkmann, Korv. Kapitän mit Oberst⸗Lieutenants⸗ rang, von dem Kommando eines Parzerschiffes 4. Klasse der Res. Div. der Nordsee entbunden. Janke, Korv. Kapitän, unter
Belassung in der Stellung als Kommandeur der 2. Abtheilung der 1. Matrosen⸗Div., zum Komman danten eines Panzerschiffes 4. Klasse der Res. Div. der Nordsee, Gerstung, Korv. Kapitän, zum Kom⸗ mandanten S. M. Avisos „Pfeil“, — ernannt.
Kaiserliche Schutztruppen.
Gothenburg, an Bord S. M. PY. „Hohenzollern⸗’,
7. Juli. Schwabe, Pr. Lt. von der Schutztruppe für Südwest. Afrika, ausgeschieden; gleichzeitig unter Bewilligung eines einjährigen Urlaubs, in der Armee und zwar als Pr. Lt. mit seinem Patent à la suite des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Branden⸗ burgisches) Nr. 12 wiederangestellt.
Preußen. Berlin, 17. Juli. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kommissar der Landesverwaltung für Elsaß⸗Lothringen, Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Halley ist mit Urlaub von Berlin abgereist.
Der Regierungs⸗Assessor Suche zu Königsberg i. N.⸗M. ist dem Königlichen Ober⸗Präsidium zu Hannover, der Regierungs⸗Assessor Schmidt zu Lissa der “ Re⸗ gierung zu Breslau und der Regierungs⸗Assessor Dr. Reiche zu Lünebur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Habicht“, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Gercke (Eduard), am 15. Juli in Gaboon angekommen und beabsichtigt, am 18. Juli nach Kamerun in See zu gehen; S. M. S. „Loreley“, Kommandant 1 Nikolaj
Kapitän⸗Lieutena
Krosigk, ist geste angekommen. 8
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Magdeburg, 16. Juli. Seine Majestät der Kaiser und König hat, der „Magd. Ztg.“ zufolge, dem Kommandeur des IV. Armee⸗Korps, General der Kavallerie von Hänisch, zu dessen 50 jährigem Dienstjubiläum ein Schreiben gesandt, worin Allerhöchstderselbe dem Jubilar Seinen herzlichen Glück⸗ wunsch ausspricht und ihm für die in einem so langen Zeitraum in Krieg und Frieden dem König und dem Vaterlande ge⸗ leisteten Dienste warmen Dank und volle Anerkennung aus⸗ drückt. Zugleich hat Seine Majestät dem General von Hänisch die Brillanten zum Schwarzen Adler⸗Orden verliehen.
Oesterreich⸗Ungarn. — 8
Der deutsche Botschafter am italienischen Hofe von Bülow traf vorgestern in Aussee ein, um dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe einen Besuch abzustatten, und kehrte gestern von dort nach dem Semmering zurück.
In der gestrigen Sitzung des Wiener Gemeinderaths
brachten Vogler und Genossen den Antrag ein, der Wiener Gemeinderath möge seine Sympathie für die deutsche Bevölkerung Böhmens aus Anlaß der Vorgänge in Eger zum Ausdruck bringen; ebenso beantragten Gruber und Mayseder eine Kundgebung des Gemeinderaths gegen die Maßnahmen der Regierung in Böhmen. Ueber beide Anträge wird der Stadtrath beschließen. Der Bürgermeister Dr. Lueger verlas hierauf einen Erlaß, wo⸗ nach der Minister⸗Präsident aus formellen wie aus materiellen Gründen nicht in der Lage gewesen sei, bei dem Kaiser für eine Deputation zur Unterbreitung einer Adresse wegen der Sprachenverordnungen eine Audienz zu erwirken, doch habe der Minister⸗Präsident die Beschlüsse des Gemeinde⸗ der Sprachenfrage zur Allerhöchsten Kenntniß gebracht. Wie das ,Fremdenblatt“ meldet, ist in der Frage des slovenisch⸗deutschen Untergymnasiums in Cilli eine Entscheidung getroffen worden. Das genannte Unter⸗ gymnasium, für welches die Reichsvertretung den Kredit abgelehnt hatte, wird mit Schluß des laufen⸗ den Schuljahres, d. i. mit Ende August, zu be⸗ stehen aufhören, nachdem aus pädagogisch⸗didaktischen Gründen im Interesse der Schüler eine Weiterführung schließlich unthunlich erschien. Fuüͤr die Schüler slovenischer Nationalität wurde provisorisch derart Vorsorge ge⸗ troffen, daß dieselben in eigenen Gymnasialklassen vereint werden und Unterricht in den Gegenständen des Untergymnasiums erhalten. Die definitive Regelung, in welcher Art künftig das Bedürfniß nach slovenisch⸗deutschem Gymnasialunterricht im südlichen Steiermark Befriedigung finden soll, wird während der Dauer des Provisoriums, wie u hoffen steht, sicher nicht ohne Einverständniß beider Nationalitäten des Landes, nach sachlichen und billigen Er⸗ wägungen erfolgen. — Wie das genannte Blatt weiter vernimmt, wird von der Unterrichtsverwaltung die Errichtung einer Veterinärschule in Cilli geplant, welche den eigenartigen land⸗ wirthschaftlichen Interessen des Alpengebietes zu dienen haben werde.
Die liberale Partei des ungarischen Unter⸗ hauses wird, wie dem „W. T. B.“ zufolge in Budapest verlautet, am Montag zu einer Konferenz zusammentreten, in welcher über Maßregeln gegen die Obstruktion verhandelt und zunächst eine Verlängerung der Sitzungsdauer des Unter⸗ hauses beschlossen werden soll. v“
Großbritannien und Irland. “
Die Königin hat, wie „W. T. B.“ meldet, einen Dankeserlaß an ihre sämmtlichen Unterthanen gerichtet, in welchem Ihre Majestät zum Ausdruck bringt, daß sie, obwohl sie bereits wiederholt amtlich ihr tiefes Dankgefühl für die ihr bewiesene unbegrenzte Loyalität ausgesprochen habe, es doch nicht dabei bewenden lassen könne, sondern dies auch noch persönlich thun müsse. Die Königin fügt hinzu: es sei schwierig, das wirklich tiefe Gefühl der Rührung und des Dankes auszu⸗ drücken, das sie bei den allgemeinen und freiwilligen Kund⸗ gebungen der großen Loyalität und Anhänglichkeit empfunden, welche ihr gelegentlich der Vollendung ihres sechzigsten Regie⸗ rungsjahres dargebracht worden seien. Es bereite ihr eine hohe Genugthuung, nach so vielen Jahren der Arbeit und der
der Königlichen Regierung zu Minden zur
Sorge zum Besten ihres geliebten Landes zu erkennen, daß ihr Streben in ihrem ganzen weiten Reiche anerkannt werde. Es habe ihr sehr große Freude bereitet, so viele ihrer Unterthanen aus allen Theilen der Welt vereinigt und ihrer Ergebenheit egen sie, die Königin, würdigen Ausdruck verleihen zu sehen.
ie danke ihnen allen aus der Tiefe ihres Herzens. Der Dankeserlaß schließt: „Ich werde immer zu Gott beten, daß er sie segnen und Mir die Fähigkeit geben möge, Meinen Pflichten für ihr Wohlergehen nachkommen zu können, so lange er Mir noch Leben gewährt.“
Im Unterhause erklärte gestern der Erste Lord des Schatz⸗ amts Balfour: die Regierung widme ihre Aufmerksamkeit der Frage der zukünftigen Verwaltung derjenigen Gebiete, welche unter der Kontrole der „Südafrikanischen Gesellschaft“ stehen, und werde zu diesem Zweck die Direktoren dieser Ge⸗ sellschaft sowie den Gouverneur der Kap⸗Kolonie Sir Alfred Milner und die Behörden der Kap⸗Kolonie um ihre An⸗ sichten befragen. Lawson bemerkte, der Erste Lord des Schatzamts habe nicht gesagt, welche Schritte die Regierung auf Grund des Berichtes des Untersuchungs⸗Ausschusses thun werde. Balfour erwiderte, seines Erachtens geschehe das, was er an⸗ gekündigt habe, infolge des Berichts. Auf eine Anfrage Dillo n’s8, ob als Ergebniß des Berichts ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden solle, antwortete Balfour: „Nicht, daß ich wüßte!“ Baylay fragte, ob die Antwort Balfour'’'s so zu verstehen sei, daß der Untersuchungs⸗ Ausschuß im nächsten Jahre nicht wieder zusammentreten werde, und daß hinsichtlich der Verwaltung der „Chartered Company“ und hinsichtlich der Behandlung der Eingeborenen keine Unter⸗ suchung stattfinden solle. Balfour entgegnete: dies sei nicht der Fall. Die vorher an ihn gerichtete Frage habe nichts mit dem Zusammentritt des Untersuchungs⸗Ausschusses im nächsten Jahre zu thun gehabt; man duürfe auch nicht annehmen, daß seine Antwort sich irgendwie darauf bezogen haben.
Frankreich.
Der Präsident Faure hat, wie verschiedene Pariser Blätter von heute Morgen melden, dem Bürgermeister von St. Petersburg mitgetheilt, daß sein Aufenthalt daselbst zwei Tage dauern werde.
Die Deputirtenkammer berieth gestern die Gesetzes⸗ vorlage der Regierung über die direkten Steuern, welche Steuerermäßigungen im Betrage von 25 Millionen Francs festsetzt. Der Deputirte Cavaignac vertheidigte seinen Fegen⸗ entwurf, welcher die Einführung einer Einkommensteuer erstrebt. Der Finanz⸗Minister Cochery wies auf die Schwierigkeiten bei der Durchführung des Ge Cavaignac's hin und erklärte das System für undurchführbar. Der Minister bat schließlich, die Regierungsvorlage anzunehmen. Der Minister⸗ Präsident Méline bekämpfte die progressive Einkommen⸗ steuer, erklärte, daß die Einführung derselben im Widerspruch mit der Politik des Kabinets stehe, und stellte die Vertrauens⸗ frage. Hierauf wurde der Gegenentwurf Cavaignac's mit 282 gegen 249 Stimmen abgelehnt.
Rußland.
Einer Depesche der „Wjedomosti“ aus Troizkosawsk zu⸗ jolge befindet sich Fürst Uchtomski auf der Rückreise von Peking durch Sibirien. Der Fürst führt Schreiben des Kaisers und der Kaiserin von China an den Kaiser und die Kaiserin von Rußland mit sich, sowie Ge⸗ schenke, von denen ein Theil auf dem Dampfer „Kiew“ der freiwilligen Flotte nach St. Petersburg befördert werden soll.
Der Kontre⸗Admiral Lawrow ist, wie „W. T. B.“ meldet, zum Befehlshaber des Uebungs⸗Geschwaders im Schwarzen Meere ernannt worden.
Wie die Kronstädter „Wjestnik“ erfährt, ist die Frage des
1“ Schiffswerft in Sebastopol i
durch den russischen Staat in bejahendem Sinne ent⸗ schieden worden. Infolge dieses Ankaufs erhält die russische Flotte im Schwarzen Meer die Verfügung über drei große und drei kleine Docks sowie über umfangreiche mechanische Werkstätten, sodaß sie auf ihrer neuen Werft selbst große Schiffe zu bauen vermag und alle Ausbesserungen und sonstigen Arbeiten ausführen kann. “ 8
Spanien.
4 In Socuellamos, Provinz Ciudad Real, sind, wie
„W. T. B.“ meldet, wegen der Verzehrungssteuer Unruhen ausgebrochen; die Ruhestörer machten einen Angriff auf das Rathhaus und suchten dasselbe in Brand zu stecken.
Türkei.
Der „Standard“ meldet aus Konstantinopel vom 15. d. M. Abends, daß an diesem Tage die Botschafter bei dem österreichisch⸗ungarischen Botschaßter von Calice eine Sitzung abgehalten hätten, in welcher der türkische Minister des Aeußern Tewfik Pascha erschienen sei und die Mit⸗ theilung gemacht habe, daß der Sultan den Friedens⸗ bedingungen der Mächte im Prinzip zustimme und
jetzt bereit sei, dieselben formell und offiziell anzunehmen.
Bulgarien.
““
1“ 11“ Aus Washington berichtet „W. T. B.“, daß, dort ein⸗ getroffenen Depeschen aus London zufolge, die Verhandlungen über den Robbenfang im Bering⸗Meere fortdauerten. Man erwarte, daß eine Konferenz von britischen und ameri⸗ kanischen Sachverständigen im Herbst nach London werde ein⸗ berufen werden, um über bestimmte Punkte dieser Frage zu berathen.
In Madrid eingetroffenen Nachrichten aus Havanna zufolge hat Maximo Gomez eine Proklamation er⸗ lassen, worin erklärt wird, daß die Aufständischen nicht eher Uhre Haltung ändern würden, als bis Cuba unabhängig sein werde.
Das „Reuter'sche Bureau“ erfährt aus Montevideo: wahrscheinlich werde zwischen den Aufständischen und den ——1— ein 15tägigiger Waffenstillstand ab⸗ geschlossen werden.
Asien.
„ Das ‚Reuter'sche Bureau“ meldet aus Pekin vom 15. d. M., daß dort, — im Gegensatz zu der offiziellen Erklärung 8 franzoͤsischen Ministers des 1en. Hanotaux in dem
Ministerrath vom 19. Juni (vergl. Nr. 143 d. Bl.), — behauptet
werde: es sei keinerlei Uebereinkommen unterzeichnet worden, welches Frankreich in der ““ ergünstigungen fuͤr den Eisenbahnbau und den Bergwerksbetrieb einräume. Der französische Gesandte habe einen angeblichen Vertrag vorgelegt, der in Paris von dem chinesischen Gesandten und dem Minister des Auswärtigen Hanotaux unterzeichnet worden sei. Das Tschung⸗li⸗Yamen bestreite jedoch die Gultig⸗ keit des Dokuments und habe gedroht, den chinesischen Ge⸗ sandten von Paris abzuberufen, falls er dasselbe unterzeichnet haben sollte. Das Tschung⸗li⸗-Yamen habe nur versprochen, Frankreichs Mitwirkung in Anspruch nehmen zu wollen, sobald die chinesische Regierung in der Provinz Nünnan Bauten vor⸗ nehmen laseksl. * 8
Nr. 29 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ jegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 17. Juli, hat 5 genden Inhalt: Amtliches: Dienst⸗Nachrichten. — Nichtamtliches: Das neue Amtsgerichtsgebäude in Charlottenburg. — Die Verwendung von Weichen mit gekrümmtem Mutterstrang. — Die Preisbewerbung für den Neubau des Rathhauses in Leipzig. IV. (Schluß.) — Das Honz und seine Verwendung zum Pflastern. — Der Entwurf eines esetzes über Zonen⸗Enteignung in Basel. — Vermischtes: Er⸗ weiterung der Deli⸗Eisenbahn an der Ostküste Sumatras. — Leipziger Stadtumbaupläne. — Schiffs⸗ und Floßverkehr auf dem kanalisierten Main. — Neue Patente. “
1“”“ .
Arbeiterbewegung.
Aus Oberhausen im Reg.⸗Bez. Düsseldorf wird der „Rhein.⸗ Westf. Ztg.“ geschrieben: In hiesiger Gegend fangen die Ziegel⸗ bäcker an, in eine Lohnbewegung einzutreten. An mehreren Stellen haben sie die Arbeit eingestellt und warten ab, was die Ziegeleibesitzer ihnen für Bedingungen stellen. Die Ziegeleiarbeiter selbst verlangen zum theil 25 ℳ Wochenlohn und freie Station, womit sich die Be⸗ sitzer nicht einverstanden erklären wollen.
Aus Delmenhorst wird der „Weser⸗Ztg.“ über den Aus⸗ stand in der Wollkämmerei unter dem 15. Juli weiter berichtet: Die Direktion der Norddeutschen Wollkämmerei und Kommgarnspinnerei macht durch Anschlag bekannt, daß durch das widerrechtliche Ver⸗ lassen der Arbeit seitens der Arbeiter der Wollkämmerei und der Vorbereitung das Arbeitsverhältniß gelöst sei, ferner daß sie infolge dieses Umstandes in die Zwangslage versetzt sei, sämmt⸗ lichen Arbeitern der Sortierung, Wäscherei, Spinnerei, Doublierung, Zwirnerei, Weiferei, Packerei u. s. w. am 17. d. M. die Arbeit zu kündigen. Sie bemerkt ferner, daß sie, sobald die Leute die Arbeit wieder aufnehmen wollten, gern bereit sei, alle, die sich inzwischen ordentlich geführt hätten und besonders in einem längeren Arbeits⸗ verhältniß zu der Fabrik gestanden haben, wieder anzunehmen.
Hier in Berlin haben einer Mittheilung des „Vorwärts“ zu⸗ folge die Zinkgießer und Stürzer der Firma E. Falkson wegen Lohnkürzung die Arbeit niedergelegt.
In Glasgow und in Clydeside haben, wie die Londoner „A. K.“ zum Ausstand der Maschinenbauer Englands be⸗ richtet, die Fabrikanten und die Arbeiter einen Waffenstillstand auf zehn Tage abgeschlossen. Die meisten Nichtgewerkvereinler schwanken in diesen Orten, ob sie sich dem Ausstand sollen. Der Grund ist, daß man ihnen nicht verbürgen will, daß sie Ausstandsgeld erhalten. — In Leeds haben 20 Firmen die Arbeits⸗ sperre gegen 25 Prozent ihrer Arbeiter, die dem Gewerkverein an⸗ gehören, verhängt. — Im Lager der Kesselmacher scheint die Mehrzahl die Arbeit nicht einstellen zu wollen.
Statistik und Volkswirthschatt.
Die Zwangsvollstreckungen in das unbewegliche Vermögen im Königreich Württemberg.
In Württemberg wurden bisher die Zwangsvollstreckungen statistisch nur insofern erfaßt, als die alljährlich vom Justiz⸗Ministerium herausgegebenen „Uebersichten über die Verwaltung der Rechtspflege im Koönigreich Württemberg“ die Zahl der gestellten Anträge auf Zwangsvollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie der Zwangsverwaltungen registrieren. Ueber ihre Häufigkeit in dem 15 jährigen Zeitraum 1881 bis 1895 geben die folgenden Ziffern Auf⸗ schluß, denen die Zahlen der beantragten bezw. eröffneten Konkurse beigesetzt sind, da erst die statistische Ermittelung beider Hauptformen des richterlichen Verfahrens gegen zahlungsunfähige Schuldner — der Konkurse und der Zwangsvollstreckungen — ein vollständiges Bild über den Umfang der durch diese in die Erscheinung tretenden wirth⸗ schaftlichen Zustände giebt: 9
Anträge auf wangsver⸗ a8⸗ teigerungen Zwangs Konkurse von unbewegl. waltungen von bewegl.
Vermögen gen Vermögen beantragte eröffnete 2752 111 1936 692 568 2324 . 2387 484 2117 2427 410 1957 2387 357 1616 2360 311 1484 2542 328 1616 Ig 362 1667 2893 338 1558 3004 304 1622 3169 317 1519 3386 351 1498 3691 388 1408 3536 293 1240 3662 357
1371 3772 8 343 15 jähriges
Mittel 1716,6 86,2 2928,3 8 367,4 Die Zahl der Zwangsvollstreckungen in bewegliches Vermögen ist in steter Zunahme, dagegen die der Swan be rre n in unbeweg⸗ liches Vermögen in steter Abnahme begriffen. Man kann hieraus schließen, daß die Nothwendigkeit, bei der Zwangsvollstreckung auf liegenschaftliches Vermögen zurückzugreifen, seltener wird, und es erhält diese günstige Deutung der Bewegung der Zwangsvollstreckungsziffern eine Unterstützung durch die Bewegung der Konkursziffern, aus welcher eher eine aufstrebende als eine rückläufige Entwickelung der Erwerbs⸗ verhältnisse in Württemberg abzuleiten ist.
Da die Verschuldung des Grundbesitzes zunächst durch Hypotheken⸗ aufnahme, die Insolvenz alsdann durch 113““ das unbe⸗ wegliche Vermögen zu Tage tritt, so ist die statistische Erfassung der
wangsvollstreckungen in unbewegliches Vermögen undspeziell in landwirth⸗
Haftlichen Grundbesitz von besonderem volkswirthschaftlichen Interesse.
ach dem Beispiele von Preußen, Bayern, Sachsen, Baden und Heber hat daher auch für Württemberg das Setaftfa e Landesamt
rhebungen über die Zwangsvollstreckungen in unbewegliches Vermögen zunächst vom Jahre 1895 veranstaltet, deren Ergebnisse vor kurzem in den „Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landes⸗ kunde“, Jahrgang 1896, worden sind. Danach betrug die Zahl der Zwangsvollstreckungen in unbewegliches Vermögen im Jahre 1895 1291. Davon sind 461 = 35,7 % vollständig durch⸗ rt worden die übrigen 830 Fälle = 64,3 %
““
Zwangsver⸗ steigerungen
Jahr
1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895
vor der Ertheilung des „Zuschlagsbescheides⸗ (d. h. von der Vollstreckungsbehörde ertheilten Genehmigung des Zwangs⸗ verkaufs, durch welche der Vertrag über den Zwangsverkauf zum Abschluß kommt) bezw. vor der „Verweisung“ (d. h. vor der Vertheilung der Erträgnisse der verkauften Liegenschaften) eingestellt worden sind und zwar 561 = 43,5 % wegen nachträglicher Befriedigung des oder der Gläubiger durch den Schuldner und 269 = 20,8 % aus anderen Gründen, insbesondere wegen Aussichtslosigkeit des Verfahrens. Die Vertheilung der 1291 Zwangsvollstreckungen auf die einzelnen Bezirke des Landes weist bemerkenswerthe Unterschiede und Abweichungen von der Durch⸗ schnittsziffer auf. Die höchsten Zahlen fanden sich in den zentralen Landesbezirken, während die peripherisch gelegenen Bezirke des Landes eine relativ geringere Häufigkeit der EEE“ zeigen. Der Grund dieser Erscheinung hängt, wie das Statistische Landesamt hervorhebt, mit den allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Landestheile zusammen. Jene zentralen Bezirke mit hoher Frequenz der Zwangsvpollstreckungen sind nämlich zugleich diejenigen Bezirke, in denen milderes Klima und fruchtbarer Boden eine inten⸗ sivere Bewirthschaftung und größere Parzellierung des Bodens gestatten und in welchen man am häufigsten die Verbindung der Land⸗ wirthschaft mit Gewerbe trifft, während die peripherischen Be⸗ zirke mit niedriger Frequenz der Zwangsvollstreckungen zugleich die rein agrarischen Bezirke des Landes sind, in denen der mittlere bäuerliche Besitz vorherrscht. Es liegt deshalb die Vermuthung nahe, daß nicht die eigentliche Landwirthschaft, nicht der Bauer im engeren Sinne, sondern die mit Gewerbe in größerem oder kleinerem Ver⸗ hältniß kombinierte Landwirthschaft das größere Kontingent zu den S stelle, und diese Vermuthung erhält durch die tatistik ihre volle Bestätigung. Die Unterscheidung der Schuldner nach Berufsgruppen ergiebt nämlich, daß von den 1291 im Jahre 1895 erledigten Zwangsvollstreckungen auf die selbständigen Landwirthe (Gärtner, Weingärtner) ohne Nebengewerbe nur 317 = 24,5 %, auf die land⸗ und forftwirthschaftlichen Tagelöhner und Dienst⸗ boten 155 = 12 % entfallen, während nach der Berufsstatistik die in der Land⸗ und Forstwirthschaft erwerbsthätige Bevölkerung in Württemberg nicht weniger als 44,4 % der Erwerbsthätigen über⸗ haupt ausmacht. Von den 461 vollständig durchgeführten Zwangs⸗ vollstreckungen, bei denen allein eine Unterscheidung der Schuldner nach sämmtlichen Berufsgruppen der Statistik möglich war, entfallen auf die selbständigen Landwirthe (Weingärtner) ohne Nebengewerbe 120 = 26 %, auf die land⸗ und forstwirthschaftlichen Tagelöhner und Dienstboten 66 = 14,3 %, auf die selbständigen Gewerbetreibenden mit Landwirthschaft 150 = 32,5 %, auf die selbständigen Gewerbe⸗ treibenden ohne Landwirthschaft 79 = 17,1 %, auf die unselbst⸗ ständigen Gewerbetreibenden mit Landwirthschaft 18 = 3,9 %, auf die unselbständigen Gewerbetreibenden ohne Landwirthschaft 6 = 1,3 % und auf die übrigen Schuldner 22 = 4,9. Der größte Antheil an den Zwangsvollstreckungen, fast ein volles Drittel, entfällt demnach auf diejenigen, welche die gewerbliche Beschäftigung mit dem Betriebe der Landwirthschaft vereinigen. Diejenigen, welche sich ausschließlich mit der Land⸗ wirthschaft beschäftigen, kommen erst an zweiter Stelle; auf sie ent⸗ fällt ¼ der Zwangsvollstreckungen. An dritter Stelle erscheinen die selbständigen Gewerbetreibenden ohne Landwirthschaft mit etwas mehr als , an vierter Stelle die land⸗ und forstwirthschaftlichen Tagelöhner, welche zugleich im Besitze eines Grundstücks oder Hauses sind, mit ⁄ der Zwangsversteigerungen. Die übrigen Berufsgruppen kommen neben den vorgenannten hinsichtlich der Zahl der Zwangsvollstreckungen kaum in Betracht. Der verschiedene Antheil der einzelnen Schuldner⸗ gruppen an den Zwangsvollstreckungen wird natürlich auch durch die verschiedene Stärke dieser Berufsgruppen beeinflußt sein. Aber selbst bei der Reduzierung auf die Gesammtzahl der in den einzelnen Berufs⸗ abtheilungen Erwerbsthätigen bleibt bei den Gewerbetreibenden mit Landwirthschaft eine besonders große Häufigkeit der Zwangsvoll⸗ streckungen bestehen; in zweiter Linie kommen dann die selbständigen Gewerbetreibenden ohne Landwirthschaft und erst in dritter Linie die selbständigen Landwirthe ohne Nebenberuf.
Die Forderungen der Gläubiger (Passiva) betrugen in den 1291 Zwangsvollstreckungen zusammen 4172 512 ℳ oder durch⸗ schnittlich in einem Zwangsvollstreckungsfall 3232 ℳ, erheblich weniger als der Durchschnittsbetrag der Passivmasse in den Konkursen, welcher sich in dem 10jährigen Zeitraum 1883/92 zu 18 770 ℳ berähnet; und zwar betragen die Passiva in den 461 vollständig durchgeführten Zwangsvollstreckungen 3 644 013 ℳ oder durchschnittlich 7904 ℳ, in den 561 Zwangsvollstreckungen, welche vor dem Zuschlagsbescheid wegen Befriedigung der Gläubiger eingestellt worden sind, 255 166 ℳ oder durchschnittlich 45 ℳ, in den 269 Zwangsvollstreckungen, die aus anderen Gründen, insbesondere wegen Aussichtslosigkeit, eingestellt wurden, 273 333 ℳ oder durchschnittlich 1016 ℳ Es handelt sich also bei den Zwangsvollstreckungen, welche vor Ertheilung des Zuschlagsbeschesden eingestellt worden sind, um verhältnißmäßig kleine
ummen, weshalb sie im Folgenden außer Betracht bleiben können. Von Interesse ist, wie sich die Passiva auf die einzelnen Schuldner⸗ ruppen vertheilen, da in der Passivmasse das Maß der Kredit⸗ fähigkeit, bezw. der Kreditwürdigkeit zum Ausdruck kommt. Von der Passivsumme in Höhe von 3 644 013 ℳ entfallen auf die selbständigen Landwirthe 830 013 ℳ = 22,8 %, durchschnittlich 6917 ℳ, auf die land⸗ und forstwirthschaftlichen Tagelöhner 132 870 ℳ = 3,7 %, durchschnittlich 2013 ℳ, auf die selbständigen Gewerbe⸗ treibenden mit landwirthschaftlichem Betrieb 992 571 ℳ = 27,1 %, durchschnittlich 6617 ℳ, auf die selbständigen Gewerbetreibenden ohne landwirthschaftlichen Betrieb 1 587 023 ℳ = 43,6 %, durch⸗ schnittlich 20 089 ℳ, auf die unselbständigen Gewerbetreibenden mit landwirthschaftlichem Betrieb 30 206 ℳ = 0,9 %, durchschnittlich 1678 ℳ, auf die unselbständigen Gewerbetreibenden ohne landwirth⸗ schaftlichen Betrieb 17 653 ℳ = 0,5 %, durchschnittlich 2942 ℳ, auf die übrigen Schuldner 53 677 ℳ = 1,4 %, durchschnittlich 2440 ℳ Bezüglich der Durchschnittsgröße der Passivmasse stehen demnach die selbständigen Gewerbetreibenden ohne Landwirthschaft bei weitem an erster Stelle; in zweiter und dritter Linie kommen die seeien Landwirthe und die selbständigen Gewerbetreibenden mit Landwirthschaft mit annähernd gleichen Sätzen. Hervorhebung verdient ferner die Thatsache, daß die Passivbeträge bei den beiden Gruppen der „reinen Gewerbetreibenden“ und der „reinen Landwirthe“ annähernd mit den Konkurspassivmassen sich decken, da nach der Konkursstatistik in dem zehnjährigen Zeitraum 1883/92 der durchschnittliche Betrag der Forde⸗ rungen bei den Landwirthen zu 7968 ℳ, bei den Gewerbetreibenden zu 21 414 ℳ berechnet wurde.
Der Passivmasse in Höhe von 3 644 013 ℳ steht gegenüber eine Aktivpmasse von 2 780 969 ℳ oder einer Passivmasse von 100 ℳ eine Aktivmasse von 76,3 ℳ, während bei den Konkursen (nach dem dehn äbrigen Durchschnitt 1883/92) auf 100 ℳ Passiva nur 28,7 ℳ
ktiva kommen. Aus dem Verhältniß der Aktiv⸗ zu der Passivmasse in den einzelnen Schuldnerkategorien geht hervor, daß bei den Land⸗ wirthen die Deckung günstiger, bezw. die Kreditgefahr geringer ist als bei den Gewerbetreibenden und daß die Kreditgefahr bei denjenigen am größten ist, welche ein Gewerbe und vandwirthschaft zu⸗ gleich betreiben. Zu einem ähnlichen Ergebniß ist schon die in den Jahren 1884— 85 vorgenommene amtliche Ermittelung der Lage der bäuerlichen Landwirthschaft in sechs Gemeinden Württembergs gelangt. Ebenso ist im Großherzogthum Baden durch die vorjährige amtliche Untersuchung über die Verschul⸗ dung der Landwirthschaft ermittelt worden, daß in Baden die rein landwirthschaftlichen Betriebe in allen Einkommensgruppen sehr viel niedriger verschuldet sind als die landwirthschaftlichen Betriebe mit gemischtem Berufseinkommen. Die Gründe dafür, daß die Deckung der Forderungen bei den Zwangsvollstreckungen gegen Gewerbetreibende mit landwirthschaftlichem Betrieb geringer ist als bei den Zwangsvollstreckungen gegen die übrigen Schuldnergruppen, sind nach Ansicht sowohl des württembergischen Statistischen Landes⸗ amts wie des badischen Statistischen Bureaus „theils in den Ver⸗ hältnissen der mit der Landwirthschaft verbundenen gewerblichen Be⸗ triebe zu suchen, indem fahrung gen diese gewerblichen Betriebe auf dem Lande häufig nur ein geringes Gedeihen zeigen, theils aber liegen .“ 11“ 81