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r.
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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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½ 169.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General der Kavallerie von Haenisch, komman⸗
dierendem General des IV. Armee⸗Korps, den Schwarzen Adler⸗Orden in Brillanten zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Hauptmann Eigenbrodt im Infanterie⸗Regiment Nr. 160, dem Professor Dr. Kopietz am Progymnasium zu Frankenstein i. Schl., dem Oberlehrer, Professor Dr. Pfudel und dem Rendanten, Rittmeister a. D. Westphal, beide an der Ritter⸗Akademie zu Liegnitz, dem früheren Registrator beim Herrenhause, Kanzlei⸗Rath Großmann zu Potsdam und dem katholischen Pfarrer Martin zu Pfalzburg im Kreise Saarburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Second⸗Lieutenant Woelki im Infanterie⸗Regiment Nr. 160 den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
den emeritierten Lehrern Otto zu Schnellewalde im Kreise Neustadt O.⸗S., Steuer zu Kranowitz im Kreise Ratibor, Treptow zu Konikow im Kreise Köslin, Vogelsang zu Afferde im Kreise Hameln und Wolter zu Starkow im Kreise Stolp i. P. den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie
dem Förster a. D. Boelte zu Rekownitza im Kreise Neidenburg und dem Kirchenältesten Rauch zu Großmonra nn. Heci Eckartsberga das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Divisions⸗Arzt der 20. Division Dr. Wilckens und dem Ober⸗Stabsarzt erster Klasse Dr. Scheibe, Regi⸗ 15 Arzt des Braunschweigischen Infanterie⸗Regiments 92; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Stabsarzt Dr. Lippelt, Bataillons⸗Arzt in dem⸗ selben Regiment;
ferner:
des Komthurkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens:
„dem Stabsarzt Dr. Ilberg, Bataillons⸗Arzt im Garde⸗
üsilier⸗Regiment;
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des Großkreuzes des Ordens der Königlich
rumänischen Krone: .“
dem General⸗Major von Natzmer, Kommandanten von Berlin; des Kommandeurkreuzes desselben Ordens:
dem Major von Loos vom Generalstabe des Gouverne⸗ ments von Berlin;
des Offizierkreuzes desselben Ordens:
dem Hauptmann von Budritzki, à la suite des
2. Garde⸗Regiments z. F., beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Platzmajors von Berlin, und
ddem Rittmeister von Keudell, à la suite des Regi⸗
von Berlin; des Ritterkreuzes des Ordens „Stern von Rumänien“: dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Graß vom
3. Garde⸗Regiment z. F., kommandiert als Adjutant bei der Kommandantur von Berlin; sowie
der Königlich rumänischen Medaille „Für treue Dienste“ erster Klasse: dem Feldwebel Boye in der Schloß⸗Garde⸗Kompagnie.
ments der Gardes du Corps, Adjutanten beim Gouvernement
Deutsches Reich. “
Auf Grund des § 75 a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist der „Kranken⸗ und Sterbekasse des Instituts für hei. e ch. Handlungsdiener in Breslau“ (E. H.) zu Breslau von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes
genü erlin, den 20. Juli 1897. 8 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.
88⅔ 8
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Alm heutigen Tage ist bei den Königlich sächsischen Staats⸗ eisenbahnen die 17,4 km lange schmalspurige Nebeneisenbahn Kranzahl — Oberwiesenthal mit den Stationen Unter⸗ Neudorf, Neudorf im Erzgebirge, Vierentrasse, Kretscham⸗ Rothensehma, Niederschlag, Hammer⸗Unterwiesenthal, Unter⸗ wiesenthal und Oberwiesenthal dem Betriebe übergeben worden.
Ferner werden eröffnet werden:
am 21. d. M. bei den Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen die 12,046 km lange vollspurige Nebenbahn Wingen —Münzthal mit den Stationen Rosteig, Sucht, Meisenthal und Münzthal⸗St. Louis,
am 15. August im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Altona die 30,51 km lange Reststrecke Zarrentin — Klein⸗Berkenthin der Neubaustrecke Hagenow——Oldesloe mit den Stationen Hollenbek, Schmilau und Ratzeburg und die bisher nur für den Güterverkehr in Wagenladungen freigegebene Theilstrecke Klein⸗Berkenthin —Oldesloe für den Gesammtverkehr.
Berlin, den 20. Juli 1897. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. “X“ Kraefft.
8
X“X“ “ . 1.“ In Elsfleth wird am 27. Juli d. J. mit einer See⸗ steuermanns⸗Prüfung begonnen werden.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Nauf den Vorschlag des Magistrats zu Gützkow den bis⸗
herigen Bureau⸗Verwalter Robert Bierhals in Plön zum
Bürgermeister der Stadt Gützkow zu ernennen.
18 6
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der Kerkerbachbahn für das Jahr 1896/97 ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist.
Frankfurt a. M., den 17. Juli 1897. 1 Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. ͤA“ Knoche. 1
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben ein⸗ schätzbare Reinertrag der auf Königlich preußischem Staats⸗ gebiet belegenen Strecke der Pfälzischen Ludwigs⸗ Eisenbahn aus dem Betriebsjahre 1896, wie folgt, festgestellt worden ist:
St. Ingbert (Landesgrenze) bis Scheidt (Betriebs⸗ grenze) = 20 696,04 ℳ St. Johann⸗Saarbrücken, den 16. Juli 1897. Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. In Vertretung: Firnhaber.
1 8 Königlich Preußische Armee. Beamte der Tö“ 11.“
Durch Allerhöchsten Abschied. 26. Juni. Wimmel, Wirklicher Geheimer Kriegsrath mit dem Range eines Raths 1. Klasse und vortragender Rath im Kriegs⸗Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 30. Juni. Ullrich, Intend. Sekretariats⸗Assist. von der Intend. des IX. Armee⸗ Korps, zum Intend. Sekretär, Höroldt, Intend. Bureau⸗Diätar von der Intend. des IV. Armee⸗Korps, zum Intend. Sekretariats⸗
sist., — ernannt. Juli. Thieme, charakteris. Topograph, Tohefregh bei der Landesaufnahme angestellt. .Juli. v. Surminski, Geheimer Kanzlei⸗Sekretär mit dem Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Insp. vom Kriegs⸗Ministerium, auf seinen Antrag zum 1. Oktober d. J. mit Pension in den Ruhestand
versetzt.
8 Juli. Zeidler, Baurath, Garn. Baubeamter in Berlin II, behufs Uebertritts in den Dienst der Reichs⸗Marine⸗Verwalt. die Entlassung aus dem Dienst der Militär⸗Verwalt. mit Ende Juli d. J. genehmigt. Feuerstein, Garn. Bau⸗Insp. in Bromberg, in
als etatsmäß.
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die Lokal⸗Baubeamtenstelle Berlin II, Stuckhardt, Garn. Bau⸗ Insp., technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. XV. Armee⸗Korps, in die Lokal⸗Baubeamtenstelle Bromberg, — zum 1. August d. J. versetzt. Schwedhelm, Stellenanwärter, als Geheimer Sekretär bei der General⸗Militärkasse angestellt. b
Durch Verfügung der General⸗Kommandos. Zahl⸗ meister: Versetzt: Schütze vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 155 zur 3. Abtheil. Posen. Feld⸗Art. Regts. Nr. 20, Werner vom Füs. Bat. Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11. zum 1. Bat. Inf. Regts. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, Buchali von der 3. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. von Peucker (Schles.) Nr. 6 zum 1. Bat. 3. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 62, ammer vom 1. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90 zum 1. Bat. Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Arieß von der 4. Abtheil. 2. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 80 zum Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8, Eicher vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114 zum Hann. Jäger⸗Bat. Nr. 10.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Juli
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnten am Sonntag mit den Prinzen dem von dem General⸗Super⸗ intendenten D. Dryander in der Privatkapelle des Herzoglichen Schlosses zu Tegernsee abgehaltenen Gottesdienst bei.
Gestern empfingen Ihre Majestät den Besuch Seiner
Königlichen Hoheit des Herzogs Ludwig in Bayern und heute Friedrich
Ihre Durchlauchten den Prinzen und die Prinzessin von Hohenzollern, welche zur Mittagstafel verblieben.
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 24. Juni d. J. den Vorschriften, nach denen die Kontingentierung der Brennereien für die Kontingentsperiode 1898/1903 zu erfolgen hat, seine Zustimmung ertheilt.
Nach .““ ist eine Neuveranlagung zum Kontingent zulässig:
a. für die vor dem 1. Oktober 1897 entstandenen land⸗ wirthschaftlichen und Materialbrennereien, welche bisher ein end⸗ v besonderes Kontingent nicht besaßen, sofern sie am 30. September 1897 in betriebsfähigem Zustande sich befun⸗ den haben,
b. für diejenigen landwirthschaftlichen Brennereien, deren wirthschaftliche Lage durch Verringerung oder Vergrößerung der regelmäßig beackerten oder sonst landwirthschaftlich genutzten Flaͤche während der abgelaufenen 4 Betriebsjahre eine wesent⸗
iche Veränderung erfahren hat,
c. für diejenigen landwirthschaftlichen Brennereien, welche als dickmaischende Getreide⸗ oder als Hefebrennereien am Kontingent betheiligt waren und im Laufe der vorhergehenden 4 Jahre dauernd und vollständig entweder zur Verarbeitung von Kartoffeln übergegangen sind oder die Hefenerzeugung aufgegeben haben,
d. für diejenigen landwirthschaftlichen Brennereien, be⸗ füglich deren bei einer früheren Kontingentierung wesentliche
eränderungen des Areals unberücksichtigt geblieben sind.
Zur Herbeiführung der Neuveranlagung ist — abgesehen von besonderen Ausnahmefällen — ein Antrag seitens des Eigen⸗ thümers oder Besitzers der Brennerei 8 welcher nur dann berücksichtigt werden darf, wenn er bei der Steuerbehörde, in deren Bezirke die Brennerei liegt, vor dem 1. Oktober 1897 schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt worden ist.
Besitzer von Abfindungsbrennereien können die Anträge außer bei der Steuerbehörde auch bei einem Steueraufsichts⸗ beamten n Protokoll erklären.
Die Anträge auf Neuveranlagung können bis zur Er⸗ stattung des schriftlichen Gutachtens über die Neuveranlagung zurückgenommen werden.
Ein Abdruck der Vorschriften wird zur Einsichtnahme der .. e. ka Gewerbtreibenden bei jedem Steueramte bereit gehalten 1“
Der zum Kaiserlichen Minister⸗Residenten in Luxemburg
.“
ernannte Legations⸗Rath Graf Henckel von Donners⸗
marck ist auf seinem neuen Posten eingetroffen und hat die Geschäfte der Minister⸗Residentur übernommen.
Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime Rath von Eisendecher ist von dem ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat di Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Direktor des Köni licen Statistischen Bureaus Geheime Ober⸗Regierun 8 Raßh lenck ist mit sechswöchigem Urlaub nach der Insel Rügen abgereist. 1“