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Staats⸗Anzeig
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
8 8 Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. 3 8989 V
sür Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem emeritierten katholischen Pfarrer Bernard zu Sauerwitz im Kreise Leobschütz und dem Mitgliede der echnischen Kommission für pharmazeutische Angelegenheiten, volpothekenbesitzer 1 zu Berlin den Rothen Adler⸗ Drden vierter Klasse, sowie 1 dem Küster Hunthe zu Alt⸗Damm im Kreise Randow bas Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Dem Kaufmann Georg Wöhnert in Altong ist namens des Reichs das Exequatur als Kaiserlich und Königlich öster⸗ eichisch⸗ungarischer Honorar⸗Vizekonsul daselbst ertheilt worden.
Auf Grund des § 75 a des Krankenversicherungsgesetzes inI der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen:
1) der Kranken⸗ und Begräbnißkasse der Grobbäcker⸗ Gesellen (E. H.) in Hamburg,
2) der Allgemeinen Kranken⸗ und Sterbekasse der deutschen Drechsler und deren Berufsgenossen (E. H.) in Hamburg,
3) der Krankenkasse der vereinigten Maurergesellen von Wandsbek und Umgegend (E. H.)
on neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ ehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen 8 § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen.
Berlin, den 26. Juli 1897. ““ ler. 8 Auftra
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Bekanntmachung.
1 Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Hannover werden am 1. August d. J. der an der Strecke Herford —Himmig⸗ hausen belegene Personen⸗Haltepunkt Schötmar und am 15. August d. J. der an der Strecke Osnabrück — Löhne belegene Personen⸗Haltepunkt Lüstringen ls Haltestellen auch für den Güterverkehr ercginet werden. Berlin, den 27. Juli 1897. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. 8 In Vertretung: EEE
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Bekanntmachung.
Am 31. Juli Abends, nach Dienstschluß, wird das Post⸗ amt 78 (Alexanderstraße) von dem Hause Alexander⸗ raße 33 nach dem Hause Kaiserstraße 25a verlegt und führt ortan die Bezeichnung „Postamt 78 (Kaiserstraße)“.
Berlin C., den 26. Juli 1897.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor,
Geheime Ober⸗Postrath Griesbach.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor in der philo⸗ Pphischen Fakultät der Akademie zu Münster i. W. Dr. chard Lehmann zum ordentlichen Professor in derselben kuͤltät zu ernennen, sowie dem praktischen Arzt Dr. med. Hartmann in Hanau, beeht Seiner Hoheit des Prinzen Friedrich Karl von Hessen, Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen*); ferner infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu rin getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der adt Beeskow Rudolf Klein als besoldeten Beigeordneten beiten Bürgermeister) der Stadt Küstrin für die gesetzliche tsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen. 1
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een Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗
eihescheine des Kreises Apenrade im Betrage von 540 000 ℳ
1 wirh elm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Vertretung der Kreises Apenrade auf den Kreis⸗ un. vom 30. Mai, 25. September und 12. November 1896 be⸗ allen hat, die zum Bau einer Kleinbahn von Apenrade nach stein und zum Bau der Eisenbahn Sonderburg — Pattburg —
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gestrigen Nummer d. B
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den 28. Juli, Abends.
Tingleff erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kreisvertretung, zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 540 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Samml. S. 75) beziehungsweise der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 17. September 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1518) zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 540 000 ℳ, in Buchstaben: „Fünfhundertundvierzig Tausend Mark“, welche in folgenden Abschnitten: 400 000 ℳ zu 1000 ℳ, 10000 9909 6969.
zusammen 540 000 ℳ
nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ % jährlich zu ver⸗ zinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittels Verloosung oder Ankaufs jährlich vom 1. April 1899 ab mit wenigstens 1 % des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherr⸗ liche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Gothenburg, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den
7. Juli 1897. L. 8.) Wilhelm R. von Miquel. Freiherr von der Recke.
ProvinzSchleswig⸗Holstein. RegierungsbezirkSchleswig.
Anleiheschein des Kreises Apenrade, ““ Buchstabe .. .„Nr. 1
“ . Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 7. Juli
1897 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig vom .. ten
w 189 „Nr. „ Seite ... und Gesetz⸗Sammlung für
189 „ Seite ..., laufende Nr..
Auf Grund der von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Schleswig genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 30. Mai, 25. Sep⸗ tember und 12. November 1896 wegen Aufnahme einer Schuld von 540 000 ℳ bekennt sich der Kreisausschuß des Kreises Apenrade namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ö Mark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit drei und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 540 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittels Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1. April 1899/1900 bis spätestens 1. April 1943/44 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens 1 % des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat September jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs⸗ stock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindlichen Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgangsstocke zu. 8
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatte der König⸗ lichen Regierung zu Schleswig und dem Apenradener Kreisblatte. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Anleihescheinen be⸗ wirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften An⸗ leihescheine alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des König⸗ v“ in Schleswig ein anderes Blatt be⸗
mmt.
Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. April, von heute an gerechnet, mit drei und einhalb Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals 8. gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Anleihe⸗ scheins bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Apenrade, oder auch bei der Vereinsbank in Hamburg sowie deren Altonaer Filiale in Altona und bei der Vereinsbank in Apenrade, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurück⸗ zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 8
Die gekündigten heuxmr ag welche innerhalb dreißig Jahren
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nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. „Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗ Gesetzblatt G. 83) bezw. nach § 20 deegchenageaets es zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 281). Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt
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1897.
werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen
vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorlegung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ab⸗ lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1. April 1907/8 ausgegeben; die ferneren Zins⸗ scheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden.
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zissscheinen erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Apenrade oder auch bei der Vereinsbank in Hamburg sowie deren Altonger Filiale in Altona und bei der Vereins⸗ bank in Apenrade gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihe⸗ scheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherung der hierdurch dhc gengenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Schloß Brunlund, den...
Der Kreisausschuß des Kreises Apenrade. „Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.
Provinz Schleswig⸗Holstein. Regierungsbezirk Schleswig. Zinsschein .. Reihe zu dem Anleihescheine des Kreises Apenrade, Ausgabe, Buch⸗ stabe. Nr. sbhbererx Finfen über 1 . . . . .Mark . Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit ocuce ..189 ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom .. ten . .. bis eüteinin 1155 Kreis⸗Kommunalkasse in Apenrade oder auch bei der Vereinsbank in Hamburg sowie deren Altonaer Filiale in Altona und bei der Vereinsbank in Apenrade.
Schloß Brunlund, en 189.
Der Kreisausschuß des Kreises Apenrade. (Unterschriften.)
25 Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensgunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
ProvinzSchleswig⸗Holstein. RegierungsbezirkSchleswig. Anweisung 8 8 zum Anleihescheine des Kreises Apenrade, . te Ausgabe, Buchstabe .. „ Nr.. . „ über Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die .. te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 19.. bis 19. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Apen⸗ rade oder auch bei der Vereinsbank in Hamburg sowie deren Altonaer Filiale in Altona und bei der Vereinsbank in Apenrade, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihe⸗ scheins dagegen Widerspruch erhoben wird. Schloß Brunlund, en.. . 189. Der Kreisausschuß des Kreises Apenrade. (Unterschriften.) 1
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Iö“ können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden L ttern in nachstehender Art abzudrucken: 8
IIeter Zinsschein. . . . ter Zinsschein.
Anweisung.
Finanz⸗Ministerium.
In der Sitzung des Herrenhauses vom 26. Mai d. J. (Stenographischer Bericht, Seite 350) ist zur Sprache gebracht, daß in einzelnen Bezirken die Mitglieder der Einkommen⸗ steuer⸗Veranlagungskommissionen uüber die maßgebenden svorschriften und die Rechtsprechung des König⸗ lichen Ober⸗Verwaltungsgerichts nicht immer in zuverlässiger Weise unterrichtet seien. Hieraus nehme ich Veranla darauf hinzuweisen, daß jedenfalls diejenigen wichtigeren fügungen und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, deren Kenntniß für eine sachgemäße Mitwirkung beim Ver⸗ anlagungsgeschäfte unentbehrlich ist, den Mitgliedern der Kommissionen und Schätzungsausschüsse in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden müssen.
„In der Regel wird dies durch Mittheilung des Vor⸗ sitzenden in den Sitzungen der Kommission oder auch im Wege schriftlichen Zirkulars geschehen können.
Sie wollen hiernach hinsichtlich der Mitglieder der Be⸗ rufungskommission das Erforderliche wahrnehmen und die
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