1897 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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des

Ihrer Kenntni hiernach zu verfahren und auch die Vorsitzenden der Ver⸗

Vorsitzenden der Veranlagungskommission Ihres Bezirks mit entsprechender Weisung versehen. 8 1 Berlin, den 4. Juli 1897. Der Finanz⸗Minister. von Miquel. An die sämmtlichen Herren Vorsitzenden der Einkommen steuer⸗Berufungskommissionen.

g. 8

Das Königliche Ober⸗Verwaltungsgericht hat in einem Er⸗ enntnisse vom 24. Mai d. J. dahin Entscheidung getroffen, daß ein Steuerpflichtiger, welcher Gehalt aus der preußischen Staats⸗ kasse und von diesem Bezuge nach § 2 a des Ein⸗

kommensteuergesetzes zur preußischen Einkommensteuer zu ver⸗

ist, von seinem Einkommen die in dem § 9 Nr. 6 . inkommensteuergesetzes genannten Kassenbeiträge in Abzug bringen darf, sofern die Verpflichtung zu der Entrichtung der

Beiträge durch eine gesetzliche oder anderweite rechtliche Vor⸗

chrift mit seinem Amte verbunden ist, der Beitritt zu der

Kasse also nicht von seinem freien Willen abgehangen hat. Indem i auszugsweise Abschrift des Ekrennnisen zu nahme beifüge, ersuche ich Sie, in Zukunft

ö“ mit Weisung zu versehen. Der Artikel Nr. 3 der Anweisung vom 5. August 1891 wird

em Vorstehenden entsprechend abgeändert.

Berlin, den 22. Juli 1897. Der Finanz⸗Minister. von Miquel. An die sämmtlichen Herren Vorsitzenden der Einkommen⸗ steuer⸗Berufungskommissionen.

Auszugsweise Abschrift aus dem Erkenntnisse des Königlichen

Ober⸗Verwaltungegerichg Sechsten Senats, vom 24. Mai 1897

O.⸗V.⸗G. Nr. VI 2).

Im Namen des Königs ꝛc. Das Einkommensteuergesetz enthält eine ausdrückliche erschöpfende

Bezeichnung derjenigen Abzüge nicht, welche bei der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens der lediglich nach § 2 desselben zu ver⸗

anlagenden Personen zuzulassen sind. Nur der 2. Absatz der Ziffer 2

des § 91 bestimmt, nachdem im 1. Absatz die Abzugsfähigkeit der 8 Schuldenzinsen und Renten ausgesprochen worden, daß, wenn sich die

lich auf das im § 2 bezeichnete Einkommen erstreckt, nur die Zinsen solcher Schulden abzugsfähig sind, welche auf den inländischen Einkommensquellen haften oder für deren Erwerb auf⸗ genommen sind. Diese Bestimmung ist dann in Art. 24 Ziffer 5 der Aus⸗ führungsanweisung ohne weiteres auch in Betreff der auf den inländischen Quellen haftenden Lasten (Ziffer 3 des § 9 1) für anwendbar erklärt; und die gleiche Ansicht ist in den Entscheidungen des Ober⸗Verwal⸗

tungsgerichts V. Senat vom 2. Oktober 1893 und VI. Senat vom 16. November 1895 (Entscheidungen in Staatssteuersachen Band II Seiten 107/116 und Band IV Seiten 188/196) zum Ausdruck

gebracht. Hiermit ist aber bei der beschränkten Besteuerung die Zulassung

anderer Abzüge keineswegs völlig ausgeschlossen.

Die Abzugsfähigkeit der einzelnen im § 91 aufgeführten sach⸗ lichen Ausgaben ist davon abhängig, ob die Aufwendungen mit einer bestimmten Einkommensquelle in einem solchen sachlichen oder recht⸗

lichen Zusammenhange stehen, daß der Bezug des Einkommens daraus

ohne die betreffenden Aufwendungen oder die Entstehung der Ver⸗ pflichtung zu den fraglichen Ausgaben nicht möglich ist; von Rein⸗ einkommen aus der betreffenden Quelle kann erst die

Riede sein, nachdem die fraglichen Aboüge berücksichtigt sind.

Dahin gehören zunächst die in § 9 1 angeführten Aus⸗ gaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Ein⸗ kommens verwendet werden, weiter die daselbst zu Nr. 4 erwähnten direkten Staatssteuern u. s. w. Aus den gleichen inneren Gründen aber, wie insbesondere die zu Nr. 4 erwähnten Abgaben, gehören hierher auch die zu Nr. 6 angeführten, von dem Steuerpflichtigen zu entrichtenden Beiträge zu Kranken⸗, Unfall⸗, Alters⸗ und Invaliden⸗ versicherungs⸗, Wittwen⸗, Waisen⸗ und Pensioneskassen, wenn eine Verpflichtung zur Entrichtung der fraglichen Beiträge durch eine gesetzliche oder anderweite rechtliche Vorschrift mit einer bestimmten Erwerbsthätigkeit, einem Amt oder dergleichen verbunden ist, der Bei⸗ tritt zu der fraglichen Kasse also nicht lediglich von dem freien Willen abhängt. Wenn eine solche, insbesondere also auch eine von der zu⸗ ständigen Dienstbehörde erlassene zwingende Vorschrift in Betreff der Zahlung der Kassenbeiträge besteht, so gelangt das Einkommen aus der fraglichen Quelle überhaupt nicht in den Genuß des Bezugs⸗ berechtigten ohne die gleichzeitige Entstehung der entsprechenden Bei⸗ tragspflicht; durch diese wird also auch jenes gemindert ꝛc.

(gez.) Fuisting.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. Bekanntmachung.

Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter, König Friedrich Wilhelm III., am 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Ge⸗ dächtnißfeier begehen.

Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Einlaßkarten am Eingang vorzuzeigen.

Berlin, den 27. Juli 1897.

D ektor der Universität. Brunner

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die zum Gesetz über den Waffengebrauch der Forst⸗ und

Jagdbeamten vom 31. März 1837 (Gesetz⸗Samml. ) für die Königlichen Forst⸗ und Jagdbeamten erlassene Instruktion vom 17. April 1837 (von Kamptz, Annalen XXI S. 339) bestimmt in Art. 4, daß die Waffen gegen keinen schon auf der Flucht befindlichen Frevler zu gebrauchen sind. ehrfach vorgekommene Fäͤlle, in denen fliehende Frevler

während der Flucht Deckung gesucht und, sich plötzlich gegen die sie verfolgenden Forst⸗ und Jagdbeamten wendend, von ihren Schußwaffen Gebrauch gemacht und diese getödtet oder schwer verletzt haben, sowie die fortgeschrittene Technik in der Konstruktion der Schußwaffen, welche es den Frevlern ermöglicht, auch während eiliger Flucht ein bereits abgeschossenes Gewehr mit Leichtigkeit wieder schußfertig zu machen, lassen es mir nicht angängig erscheinen, das unbedingte Verbot des Gebrauchs der Waffen gegen fliehende Frevler noch weiter aufrecht zu erhalten. 3

Ferner erscheint es mir zweckmäßig, die im Art. 3 der Instruktion gegebene Einschränkung hinsichtlich der Art der zu⸗ gelassenen Waffen zu beseitigen, insbesondere um dadurch den Forst⸗ und Jagdbeamten die Möglichkeit zu gewähren, auch von dem Revolver Gebrauch zu machen. 1

nach erfolgter Fest d. J. ab bewirkt.

Mit Rücksicht hierauf wird der Art. 3 der genannten In⸗

struktion aufgehoben und der Art. 4 derselben durch folgende Bestimmungen ersetzt:

„Beim Gebrauch der Waffen müssen die Forst⸗ und Jagd⸗

beamten sich stets vergegenwärtigen, daß solcher nur soweit stattfinden darf, als die Erfüllung des bestimmten Zwecks, die Holz⸗ oder Wilddiebe, oder die Forst⸗ und Jagd⸗ kontravenienten bei thätlichem Widerstande oder gefähr⸗ lichen Drohungen unschädlich zu machen, es unerläßlich erfordert. In der Regel sind daher die Waffen nicht gegen fliehende Frevler zu gebrauchen. Legt indessen ein auf der Flucht befindlicher Frevler auf erfolgte Aufforderung die Schußwaffe nicht sofort ab, oder nimmt er dieselbe wieder auf, und ist außerdem nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls in dem Nichtablegen oder Wiederaufnehmen der Schußwaffe eine gegenwärtige, drohende Gefahr für Leib oder Leben des Forst⸗ oder Jagdbeamten zu erblicken, so ist letzterer auch gegen den Fliehenden zum Gebrauch seiner

affen berechtigt. In jedem Falle sind die Waffen nur so

zu gebrauchen, daß lebensgefährliche Verwundungen soviel als möglich vermieden werden. Deshalb ist beim Schußwaffe der Schuß möglichst nach den Beinen zu richten und beim Gebrauch des Hirschfängers der Hieb nach den Armen des Gegners zu führen. Uebrigens muß beim Gebrauch der Schußwaffe die größte Vorsicht angewendet werden, damit durch das Schießen nicht dritte Personen verletzt werden, welche ohne Theilnahme an einer Kontravention sich zufällig in der Schußlinie oder in deren Nähe befinden. In dieser Hinsicht ist besonders dann Aufmerksamkeit nöthig, wenn nach einer Richtung geschossen wird, in der sich oder ein bewohntes Gebäude befindet. Auch ist der Gebrauch der Schußwaffe überhaupt in der Nähe von Gebäuden zur Verhütung von Feuersgefahr möglichst zu vermeiden.“

ebrauch der

eine Landstraße,

Die Königliche Regierung wolle die Königlichen Forst⸗

beamten des dortigen Bezirks hiervon in Kenntniß setzen und mit entsprechender Anweisung versehen, auch dafür Sorge tragen, daß die Abänderung der Vorschriften der Instruktion in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht wird.

Berlin, den 14. Juli 1897. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein.

An sämmtliche Königlichen Regierungen (ausschließlich Aurich).

Die Oberförsterstelle Friedersdorf im Regierungs⸗

bezirk Potsdam ist zum 1. Oktober d. J. anderweit zu besetzen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten

Verloos n der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗Aktien

Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 2698 Stück gezogen worden.

en der Nied erschlesisch⸗Märkischen

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗

kündigt,

den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Halbjahr 1897 vom 15. Dezember d. J. ab

gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der dazu ge⸗

örigen Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe XI.

bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Tauben⸗ straße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vor⸗ mittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den öö. Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreis Lasse. Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der 111“ zur Pruf

ung vorzulegen hat und tellung die Auszahlung vom 15. Dezember

Vom 1. Januar 1898 ab hört die Verzinsung der

gekündigten Dokumente auf. 1 Fugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf er

nlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente

wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Ver⸗ zinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Ver⸗ loosung aufgehört hat.

Formulare zu den Quittungen werden n den ben 88

zeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 1. Juli 1897. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Königliche Technische Hochschule zu Aachen. Im Winter⸗Semester 1897/98 beginnen die Imma⸗

trikuͤlationen am 1. Oktober, die Vorlesungen am 11. Oktober. Programme werden auf Ersuchen vom Sekretariat übersandt

Aachen, den 22. Juli 1897. Der Rektor. Intze.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General⸗ Lieutenant von Goßler. .

Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Handel und Gewerbe Brefeld, nach der Schweiz; der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Lohmann, auf Urlaub.

Preußen. Berlin, 28. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König sind, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, nach guter Fahrt heute Vor⸗ mittag an Bord der Yacht „Hohenzollern“ in Bergen ein⸗

Der hiesige Großherzoglich hessische Gesandte von Neidhardt hat Berlin mit längerem Urlaub verlassen.

Kiel, 27. Juli. Der König von Siam traf heute Nach⸗ mittag hier ein und hat durch den Nord⸗Ostsee⸗Kanal die Reise nach London fortgesetzt.

Mecklenburg⸗Strelitz. 188 1

Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist am Montag nach längerem Aufenthalt in London wieder in Neustrelitz eingetroffen.

Der Landtag des Herzogthums Gotha hat in seiner vorgestrigen Sitzung die Vorlage, betreffend die Zuschüsse der Staatskasse zu den Besoldungen der Geistlichen, angenommen. Danach beträgt das den Pfarrern aus der Staatskasse ge⸗ währleistete Einkommen vom 1. Oktober ab mindestens 1800 und steigt von fünf zu fünf Jahren um je 300 bis 3600 ℳ; auch die Pensionsverhältnisse werden durch das Gesetz geregelt. 11u“

Lippe. 8

Der Landtag ist, wie der „Hann. Courier“ meldet, am Montag von Seiner Erlaucht dem Grafen Ernst zur Lippe⸗Biesterfeld, Regenten des ürstenthums, im Fürst⸗ lichen Schlosse zu Detmold mit olgender Thronrede eröffnet worden:

Hochgeehrte ö

Ein für Mich und Mein Haus und, wie Ich hoffe, auch für Mein geliebtes Stammland hocherfreuliches Ereigniß, die Beendigung des Thronstreites, führt Sie heute hier zusammen. Das unter dem Vorsitze Seiner Majestät des Königs von Sachsen gebildete Schieds⸗ gericht hat in seinem am 22. Juni d. J. gefällten Schiedsspruche, welcher inzwischen seinem ganzen Wortlaute nach durch die Gesetz⸗ Sammlung veröffentlicht worden ist, Mein Recht auf die dereinstige Thronfolge und damit zugleich Mein Recht auf die Regentschaft im Fürstenthum Lippe in unanfechtbarer Weise anerkannt. Alsbald nach Zustellung dieses Schiedsspruches habe Ich durch Meinen Erlaß vom 9. d. M., welcher am 10. d. M. durch Ab⸗ druck in Nr. 16 des Gesetzblattes zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden ist, auf Grund des Regentschaftsgesetzes vom 24. April 1895 die Regierung dieses Landes als Regent im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten Karl Alexander angetreten. Das im § 8 desselben Gesetzes vorgesehene eidliche Gelöbniß habe Ich am 21. d. M. mittels Unterschreibens der die Eidesnorm ent⸗ Haltenden Eidesformel in Gegenwart des mit der Führung der Ministerialgeschäfte betrauten Beamten, des Vize⸗Präsidenten des Landtags, des Landgerichts⸗Präsidenten und des Direktors der Fidei⸗ kommißverwaltung neelege Die hierüber sprechende Urkunde wird Ihnen noch heute durch Mein Kabinets⸗Ministerium zugehen.

Hochgeehrte Herren! Der mehrjährige Streit um die Thron⸗ folge und Regentschaft hat nunmehr endgültig seinen Abschluß ge⸗ funden. Es drängt Mich, dem Allmächtigen dafür auch an bieser Stelle aus tiefstem Herzensgrunde Meinen demüthigen Dank dar⸗ zubringen, zugleich aber Ihnen, meine Herren, es anerkennend auszusprechen, daß Ihrer sachlichen und festen Haltung in der

Thronfolgefrage es nicht zum Geringsten mit zu verdanken ist, daß Recht Recht geblieben ist, und daß wir wieder einer ruhigen Ent⸗ wickelung der Verhältnisse entgegensehen dürfen. Ich knüpfe hieran den Ausdruck der Hoffnung, daß fortan alle Zerwürfnisse, aller Zwie⸗ spalt der Gemüther, aller Hader, welche der Thronfolgestreit erregt hat, aufhören und vergessen sein möge, und die infolge derselben ent⸗ standenen Parteien sich zum gemeinsamen friedlichen Wirken für des Landes Wohl versöhnt die Hände Füchen werden.

Im Hinblick auf die augenblicklich im Gange befindlichen Ernte⸗ arbeiten, welche, wie Ich annehme, die meisten von Ihnen nach Hence zurückrufen, verzichte Ich für jetzt darauf, Ihre Zeit durch

esetzes- oder andere Vorlagen länger als unbedingt nothwendig in Anspruch zu nehmen. Ich will daher nur noch das dringende Er⸗ suchen an Sie richten: Seien Sie Mir behilflich, das eben angegebene Ziel zu erreichen. .

Oesterreich⸗Ungarn.

Wie die Wiener Blätter melden, haben in Kärnten die Gemeinden Spittal a. d. Drau und Seeboden und in Deutsch⸗Böhmen die Gemeinden Halbstadt, Kalsching, Weigensdorf, Dörnsdorf, Kupferberg, Galtenhof, Ostrau, Alt⸗ und Neuzedlich beschlossen, die Geschäfte in dem ihnen von der Regierung übertragenen Wirkungskreise einzustellen.

Zum 30. Juli Abends ist, einer Meldung des „W. T. B.“ aus Budapest zufolge, eine Konferenz der liberalen Partei einberufen worden, in welcher der Minister⸗Präsident Baron Banffy weitere Vorschläge zur Bekämpfung der Obstruktion machen und, wie verlautet, weitergehende Maß⸗ regeln beantragen werde. G

Der in Karlowitz tagende serbische Kirchenkongreß ist durch den Königlichen Kommissar Baron Nikolics sus⸗ pendiert worden, weil der Kongreß die in dem Königlichen Reskript vorgezeichnete Tagesordnung nicht annehmen, sondern eine andere Tagesordnung feststellen wollte.

8 Großbritannien und Irland.

Das Oberhaus erledigte am Montag die Spezial⸗ debatte über die Arbeiterunfalls⸗ und Entschädigungsbill, nahm jedoch nur die von der Regierung genehmigten Abänderungen an. In der gestrigen Sitzung erwiderte auf eine Anfrage Lord Loch's, ob die Regierung Aenderungen in der Ver⸗ waltung der Gebiete, welche unter der Südafrika⸗Gesell⸗ schaft ständen, beabsichtige, der Premier⸗Minister Marquis von Salisbury: Lord Loch habe aus der Rede des Staats⸗ sekretärs für die Kolonien im Unterhause ersehen können, daß es nicht beabsichtigt werde, der Gesellschaft den Freibrief zu entziehen, daß aber gewisse Aenderungen in demselben nöthig seien. Er könne nicht im voraus sagen, welche Maß⸗ regeln ergriffen werden würden. Das Haus nahm sodann die dritte Lesung der Bill an, durch welche die Londoner Universität in ein Lehrinstitut umgewandelt wird.

Im Unterhause bemerkte gestern der Parlaments⸗ Sekretär des Aeußern Curzon, die Regierung habe in Madrid gegen die Verschiffung ausgewiesener Anarchisten nach Liverpool Einspruch erhoben; die spanische Regierung habe ihr Bedauern über die erfolgte Verschiffung von Anarchisten nach England ausgedrückt und versprochen, daß keine aus⸗ gewiesenen Anarchisten mehr nach England gesandt werden würden. Bei der Erörterung des Marinebudgets erklärte der Erste Lord der Admiralität Goschen: Es be⸗ die Absicht, den Bau der für dieses Jahr vorgesehenen Kriegs⸗ schiffe zu beschleunigen; außerdem werde in einem Nachtrags⸗Eia⸗ eine halbe Million Egs. Sterling für weitere Schiffsbauter beantragt werden. Er habe seiner Zeit gesagt, daß, wenn andere Mächte ihre Marinevoranschläge steigerten, Großbritannien

sicher ihrem Beispiele folgen werde. Die Richtung anderer Länder ehe dahin, sehr starke, große Kreuzer zu bauen, die im

Ule eines Krieges die Verbindungen Großbritanniens bedrohen würden; Großbritannien müsse daher ebenso mächtige Kreuzer haben, um ihnen zu begegnen. Die fremden Nationen hätten auch die außerordentliche Geschwindigkeit der britischen Torpedo⸗ zerstörer bemerkt und vermehrten deshalb ihre Flotten wesentlich durch derartige Schiffe. Der Nachtragskredit bezwecke, dem weiteren Schiffsbau anderer Nationen durch den Bau neuer Schiffe und durch die Beschleunigung des Baues der bereits begonnenen Schiffe zu begegnen; es werde beabsichtigt, ehr schnelle Kreuzer zu bauen, die geeignet seien, sich an Ge⸗ senen zu betheiligen und die Verbindungslinien Großbritanniens zu S ußerdem sollten von dem Nachtragskredit 60 000 Pfund für vier neue Torpedozerstörer verwendet werden.

Frankreich.

Der Minister des Aeußern Hanotaux gab gestern ein Diner zu Ehren des Grafen Goluchowski, an welchem der Minister⸗Präsident Méline, der Finanz⸗Minister Cochery sowie die Botschafter Courcel, Cambon und Barrdre theilnahmen. Gestern Vormittag hatte der Minister des Aeußern eine Unterredung mit dem Botschafter in Konstantinopel Cambon, welcher sich demnächst wieder auf seinen Posten begeben wird.

Rußland.

Zum Ehrendienst bei Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin während des . der Deutschen Majestäten in Peterhof sind, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, der Ober⸗Stallmeister Graf Orlow⸗Dawydow und der Fürst Gortschakow, zum Ehrendienst bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen der General⸗Major à la suite Fürst Bjeloselski⸗Bjeloserski befohlen worden.

Niederlande.

Das Ministerium Pierson hat sich in der in Nr. 172 d. Bl. gemeldeten Zusammensetzung konstituiert. Die neuen Minister haben gestern Vormittag der Königin⸗Regentin im Schlosse Het Loo den Eid geleistet.

Belgien.

In Brüssel wurde am 26. d. M. der internationale Arbeiterversicherungs⸗Kongreß von dem Staats⸗ Minister, Präsidenten der Repräsentanten⸗Kammer Beernaert An dem Kongreß nehmen Vertreter aller Länder theil.

Türkei.

Aus Kanea meldet die „Agence Favar, daß der Kom⸗ mandant der türkischen Truppen auf Kreta Dschewad Pascha den Admiralen längere Besuche abgestattet habe, die am Montag von den Admiralen erwidert worden seien. Letztere hätten Dschewad Pascha erklärt, sie würden keinerlei Intriguen dulden. Dschewad Pascha habe mit den Auf⸗ ständischen in Verhandlungen treten wollen, doch habe der Bischof Nikephoros erwidert, daß die Aufständischen nur durch die Admirale mit ihm in Beziehung treten könnten.

9.

Amerika 8 1“

Die gestern nach dem „New⸗York⸗Herald“ im Auszuge mitgetheilte Antwortnote Japans vom 10. Juli auf die Erwiderung, welche der Staatssekretär Sherman auf die Protestnote Japans gegen die Einverleibung Hawaiis an die japanische Regierung gerichtet hatte, lautet, dem „W. T. B. ufolge, in der von dem genannten Blatt veröffentlichten aus⸗ ührlichen, den Auszug theilweise berichtigenden Fassung, wie

gt:

Der japanische Minister gesteht den vorherrschenden Einfluß der Vereinigten Staaten in Hawati zu. Mit Bezug auf die Behauptung Sherman'’s, daß keine der betheiligten Mächte im Jahre 1893, als die Annexion der Inseln geplant war, die Aufrechterhaltung des status quo verlangt habe, bemerkt die Antwortnote: Japan glaube nicht, daß seine damalige Haltung als zustimmend be⸗ trachtet werden könne. Jedenfalls sei eine Zustimmung infolge der inzwischen veränderten Verhältnisse und der Steigerung der japanischen Interessen für Japan jetzt unmöglich. Die Politik der kolonialen Erwerbungen im Stillen Ozean sei in dem mit dem Jahre 1892 schließenden Jahrzehnt besonders lebhaft betrieben worden. In gemeinschaftlicher Uebereinstimmung hätten sich die Mächte in der letzten Zeit geneigt gezeigt, sich der⸗ selben zu enthalten, und die internationale Rivalität so⸗ wie die einander entgegenstehenden Interessen böten heute die allerbesten Garantien für die Fortdauer der Selbständigkeit der übrig gebliebenen Gruppen. Die Einverleibung Hawaiis durch die Vereinigten Staaten würde jedoch zweifellos das 1. für das Wiedererwachen des schlummernden Strebens nach Gebiets⸗ erweiterungen sein und dadurch die japanischen Interessen im Stillen Ozean schädigen. Japan könne nicht mit Gleichgültigkeit auf Ver⸗ änderungen blicken, durch welche Rechte Japans zerstört würden. Es sei nicht die Absicht, die heute bestehende Situation im Stillen Ozean in Frage zu stellen; allein Japans Lage mache es ihm unmöglich, ohne Befürchtungen oder mit Gleichmuth den Folgen ent⸗ gegenzusehen, welche das Erlöschen der hawaiischen Selbständigkeit wahrscheinlich haben müsse. Die Anwendung der Zoll⸗ sowie anderer Gesetze der Bereinigten Staaten müsse die japanischen Interessen schädigen. Keine Aenderung in den Verhältnissen Hawatis könne dieses im geringsten von seinen Verbindlichkei üb Japan

befreien.

Aus Simla wird dem „Reuter'schen Bureau“ gemeldet, daß in der Nacht zum Dienstag das britische Lager bei Malakand in Chitral von etwa 1000 Eingeborenen ange⸗ griffen worden sei. Auf britischer Seite seien ein Lieutenant getödtet, drei Stabsoffiziere und ein Lieutenant verwundet worden. Die Kavallerie 271 den Feind, welcher sich gestern früh zurückgezogen habe. Die Garnison von Malakand werde schleunigst verstärkt werden.

Das egyptische „Journal officiel“ veröffentlicht das Dekret des Khedive vom 12. Juli d. 8, durch welches an Stelle des Uhehüren von Richthofen der Geheime Legations⸗Rath von

ohl zum “] bei der Kommission für die Ver⸗

waltung der egyptischen Staatsschuld ernannt wird.

Arbeiterbewegung.

Aus Breslau wird der „Köln. tg. telegraphiert: Auf der Paulushütte bei Rosdzin im Regierungsbezirk Oppeln legten hundert Zinkhüttenarbeiter nach Ablehnung einer Forderung au Lohnerhöhung die Arbeit nieder. Auf der Cäciliengrube be Scharley traten die russisch⸗polnischen Arbeiter in den Ausstand. Sie wurden über die Grenze nach Rußland gesracst.

In Stettin sollen, einer Mittheilung d wärts“ zufolge

die Arbeiter zweier Oelfabriken wegen Lohnstreites die Arbeit ein⸗ gestellt haben.

Aus Bielefeld wird der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ geschrieben, der Ausstand der Maurer (vgl. Nr. 172 d. Bl. beginne von neuem, da die Meister 10 ½8 stündige Arbeitszeit und den Austritt aus der Organisation verlangen.

Im Meuselwitzer Kohlenrevier dauert, wie der „Köln. Zi⸗ berichtet wird, der Ausstand fort; eine Versammlung, in welcher der Landrath Stöhr die Wiederaufnahme der Arbeit empfahl, führte zu keiner Verständigung. Da neuerdings versucht wurde, Arbeitswillige durch Drohungen und Ehrverletzung von der Arbeit zurückzuhalten, verweist der Landrath in einer Bekanntmachung auf die einschlägigen Strafbestimmungen und verbietet Zusammenrottungen und Aufläufe.

In Berghofen im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben haben, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, 116 Arbeiter der mecha⸗ nischen Weberei von Buxbaum wegen Lohnstreits die Arbeit nieder⸗ gelegt. Die Versuche des Augsburger Fabrikinspektors, eine Einigung herbeizuführen, scheiterten.

Aus Triest wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet: Die Ausstands⸗ bewegung unter der Arbeiterschaft greift immer mehr um sich Arbeiter verschiedener Berufszweige, darunter die zahlreichen Last⸗ träger, stehen schon seit längerer im Ausstand. Nun sind diesen auch die Schlosser gefolgt. Der Grund des Ausstandes ist die Forderung einer Lohnerhöhung. (Vergl. Nr. 168 d. Bl.)

Aus Lens (Pas de Calais) meldet „W. T. B.“: Infolge der Streitigkeiten, welche gestern in einer Mine in Drocourt zwischen belgischen und französischen Arbeitern entstanden waren (vgl. Nr. 174 d. Bl.), sind die Arbeiter dieser Mine, deren Zahl 1200 beträgt, heute früh nicht zur Arbeit erschienen. In Drocourt herrscht voll⸗ ständige Ruhe.

Statistik und Volkswirthschaft.

Das Wirthschaftsjahr 1896.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin stellen in der einleitenden Uebersicht ihres soeben erschienenen „Berichts über Handel und Indu trie von Berlin“ die Grundzüge der wirthschaftlichen Lage im Jahre 1896 folgendermaßen dar: Die günstige Entwickelung, welche die Mehrzahl der Handels⸗ und In⸗ dustriezweige Berlins im Jahre 1895 zu verzeichnen hatte, hat er⸗ freulicherweise auch im Jahre 1896 im großen Ganzen an⸗ gehalten. Namentlich der Handel mit Erzeugnissen der Berg⸗ werks⸗ und Hüͤttenindustrien, der Maschinenbau, die elektrotech⸗ nische Branche, die Papierfabrikation, die chemische Industrie, ein Theil der Textilindustrie, das Bank⸗ und Börsenge chäft haben das Jahr 1896 mit günstigen, zum theil sehr günstigen Resultaten ab⸗ geschlossen. Die für die fertigen Fabrikate erzielten Freils ließen in vielen Fällen zu wünschen übrig, da es nicht immer möglich war, der steigenden Preisbewegung der Rohmaterialien (besonders der Berg⸗ werksprodukte) zu folgen; indessen konnte dies durch den großen Um⸗ fang des Absatzes ausgeglichen werden. Weitaus der größte Theil der Produktion fand auf dem Inlandsmarkt Unterkunft, während der Export mannigfacher Industriezweige hinter dem Umfang früherer Jahre zurückblieb. Besonders lag die Ausfuhr nach den ereinigten Staaten von Amerika darnieder, da die Beunruhigungen, welche die Wahl des neuen Präsidenten mit sich brachte, die geschäftliche Unter⸗ nehmungslust der betheiligten Kreise dort wie in Deutschland lähmte. Unter den Geschäftszweigen, welche ein ungenügendes Jahresresultat zu verzeichnen haben, sind hervorzuheben: einige Zweige der Textil⸗ industrie, der Handel mit Baumaterialien, Drogen, Spiritus, Schmalz, Zucker. Einen großen Einfluß übte die naßkühle Witterung der Frühjahrs⸗ und Sommermonate auf viele Geschäfts⸗ zweige aus. Die Ernten der meisten landwirthschaftlichen Produkte, auch der Gemüse und des Obstes, fielen ungenügend aus. Auf der anderen Seite beeinträchtigte jene Witterung den Konsum einzelner Lebens⸗ und Genußmittel, welche sonst in warmen Sommer⸗ monaten guten Absatz finden, auch den Verbrauch von Textil⸗ erzeugnissen, welche als Kleidung oder Schmuck im Sommer dienen. An diesem Resultat hat im allgemeinen der große Fremdenverkehr, welcher in den Sommermonaten infolge der Gewerbe⸗Ausstellung in Berlin herrschte, nichts geändert; nur für den Konsum von Nahrungs⸗ mitteln war er naturgemäß von merkbarem Einfluß.

Achtunddreißigste Plenarversammlu g

der historischen Kommission bei der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Bericht des Sekretariats.

München, im Juli 1897. Die 38. öö der historischen Kommission hat gemäß Allerhöchstem Befehl in der am 11. und 12. Juni, stattgefunden. Der nach dem

ode des Wirklichen Geheimen Raths von Sybel von der Kommission in der vorigen Plenarversammlung gewählte und von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten ernannte Vorstand der Kommission, der Wirkliche Geheime Rath von Arneth Excellenz aus Wien, leitete die Verhandlungen, an welchen außer ihm folgende ordentliche Mitglieder die Geheimen Regierungs⸗Räthe Dümmler und Wattenbach und Professor Lenz aus Berlin, der Wirkliche Geheime Rath Klosterpropst Freiherr von Liliencron Excellenz aus Schleswig, Geheimer Rath von Hegel aus Erlangen, Professor von Bezold aus Bonn, Hofrath von Sickel aus Rom, Professor Meyer von Knonau aus Zürich, Geheimer Rath von Maurer, Ober⸗Bibliothekar Riezler, die Professoren Heigel, Stieve, Lossen und der Sekretär der Kommission, Geheimer Rath Cornelius von hier; ferner die außerordentlichen Mitglieder Professor Quidde von hier und Dr. Wrede aus Göttingen.

Seit der letzten Plenarversammlung im Mai 1896 sind folgende Publikationen durch die Kommission erfolgt:

1) Allgemeine deutsche Biographie. and XLI, Lieferung 2—5.

Band XILII, Lieferung 1—3. 1

2) Chroniken der deutschen Städte. Band XXV, Band V der

schwäbischen Städte: Augsburg.

3) Die Rezesse und andere Akten der Hansetage 1256 1430.

Band VIII (Schlußband).

Die Hanserezesse, welche einst von der Kommission auf Lappen⸗

berg's Vorschlag in erster Reihe unter ihre Unternehmungen auf⸗ enommen worden waren, sind damit von Dr. Koppmann, den nach unghans' frühem Tod noch Lappenberg im Jahre 1865 zum Heraus⸗ geber bestimmt hatte, zum glücklichen Ende gebracht worden.

Auch die Chroniken der deutschen Städte, unter der Leitung des Geheimen Raths von gel, nähern sich dem Abschluß. Als 26. Band soll ein zweiter Band der Magdeburger Chroniken erscheinen, für welchen der Bearbeiter, Stadtarchivar Dr. Dittmar in Magdeburg, das Manuskript bereits im Laufe der nächsten Wochen einzuliefern versprochen hat. Der erste Band, Band 7 der ganzen Reihe, hatte die Magdeburger Schöffenchronik, bearbeitet von Janicke, gebracht. Für den zweiten Band ist die hochdeutsche Fortsetzung dieser Chronik bis 1566 und die Chronik des Georg Butz 1467 bis 1551 bestimmt. Als vorläufiger Schluß des ganzen Unternehmens, nämlich als Band 27, ist ein zweiter Band der Lübecker Chroniken in Aussicht genommen, welchen Dr. Koppmann, sobald er die nöthige Muße ge⸗ winnt, beacbeiten will.

Von den Jahrbüchern des Deutschen Reichs unter Friedrich II. wird in der allernächsten Zeit der zweite Band veröffentlicht werden, der die Jahre 1228 bis 1233, im Manuskript vom Geheimen Hof⸗ rath Winkelmann hinterlassen, umfaßt. Auf eine Fortsetzung und Pee.tns dieser Arbeit ist eine bestimmte Aussicht noch nicht vor⸗ anden.

Für die Jahrbücher des Reichs unter Otto II. und Otto III. ist Dr. Uhlirz mit der Bearbeitung des gesammelten Stoffs, für die

.“

eit Friedrich's I. Dr. Simonsfeld noch mit der Sammlung des

toffes beschäftigt, Professor Meyer von Knonau arbeitet unausgesetzt

8* Band der Jahrbücher des Reichs unter Heinrich IV. und nri 8

Betreffend die Geschichte der Wissenschaften in Deutschland, ist das für dieses Jahr erhoffte Erscheinen der Geschichte der Geologie und Paläontologie von dem Geheimen Rath von Zittel auf das nächste Jahr verschoben worden, weil die Schwierigkeit der Bewälti⸗

ung der für die Geschichte des 19. Jahrhunderts vorliegenden Literatur sich als allzu groß erwies. 8

Die Allgemeine deutsche Biographie, unter der Leitung des Frei⸗ herrn von Liliencron und des Geheimen Raths Wegele, ist in diesem Jahr in außerordentlicher Weise in ihrem Fortgang aufgehalten worden, zuerst durch den Tod von Sybel’s, der den Artikel „Kaiser Wilhelm I.“ übernommen hatte, dann durch den Eintritt des neuen Autors, Professors Erich Marcks in Leipzig, zuletzt durch das Zu⸗ sammentreffen der Ausarbeitung dieses Artikels mit der Centenarfeier und der durch dieselbe hervorgerufenen zahlreichen Literatur.

Die Reichstagsakten der älteren Serie stehen am 10. und 11. Band. Es hat sich die Zweckmäßigkeit einer Theilung der Kaiserzeit Sigmund's (Mitte 1433 bis Ende 1437) in zwei Hände herausgestellt. Der 11. Band soll bis zur Mitte des Jahres 1435 reichen. Die Drucklegung ist von Dr. Beckmann bis zum 43. Bogen geführt worden. Das Erscheinen des Bandes kann für den Herbst dieses Jahres in Aussicht 122 werden. Der Druck des 12. Bandes soll dann sofort sich anschließen.

Während des Jahres hat Dr. Beckmann kleine Lücken des Ma⸗ terials sowohl aus Münchener, wie aus den von Paris, Basel, Nörd⸗ lingen, Köln eingesandten Archivalien, sodann durch eine kurze Reise nach Nürnberg ausgefüllt.

Der Stand der Arbeiten für den 10. Band ist weniger befriedi⸗ gend. Doch darf erwartet werden, daß mit dem Druck desselben be⸗ gonnen werden kann, sobald der Druck des 11. Bandes beendigt sein wird. Dr. Herre hat sich entschließen .8 seine eingehenden und außerordentlich lange Zeit in Anspruch nehmenden Forschungen über die Vorgeschichte des Romzuges Sigmund’s nicht, wie beab⸗ sichtigt war, in die Einleitung des Bandes aufzunehmen, sondern in einer besonderen Abhandlung zu veröffentlichen und in der Einleitung nur kurz deren Ergebniß mitzutheilen. Die Akten zur Vorgeschichte des Romzuges können nicht nach Reichs⸗ tagen geordnet werden; sie erscheinen vielmehr in zwei Ab⸗ theilungen: 1) Romzugsverhandlungen vom Herbst 1427 bis zum Sommer 1428. 2) Verhandlungen von 1431 bis zum Aufbruch des Kaisers von Feldkirch nach Mailand. Für reichlich 400 selbständige Nummern ist die Textrezension fast abgeschlossen; kleine Nachträge werden theils brieflich, theils auf einer Reise nach Wien zu erledigen sein. Auch das Material zu den Anmerkungen ist zum größeren Theil bereits gesichtet. Eine nicht Schwierigkeit für die Schlußredaktion des Bandes, die große Zahl undatierter Stücke, die sich auf die Konzilsfrage beziehen, konnte durch Benutzung eines in⸗ zwischen publizierten Pariser Kodex (Protokoll Brunet's) in der Hauptsache gehoben werden. Benutzt wurden im ablaufenden Jahre besonders das Münchener Reichs⸗Archiv, Handschriften aus den Bibliotheken von Paris, München, Kues an der Mosel, Heidelberg und Dresden, und Akten aus dem Nürnberger Kceisarchiv. Anfragen in den römischen Archiven und Bibliotheken wurden in dankenswerther Weise durch Dr. Schellhaß in Rom erledigt.

Für die Reichstagsakten der Reformationszeit sind die Arbeiten wie bisher von Dr. Wrede mit Unterstützung von Dr. Bernays fort⸗ geführt worden. Das Material für den dritten Band ist vervoll⸗ ständigt worden aus Akten von Köln, Nürnberg, Frankfurt, Karls⸗ ruhe und Würzburg; einige bisher noch zurückgestellte Stücke, wie die große Beschwerdeschrift der Grafen und Herren vom Ende 1522, wurden abgeschrieben; aus dem Mainzer Erzkanzlerarchiv in Wien wurden Abschriften erbeten und geliefert. Hiermit ist dieser Theil der Arbeit für den dritten Band vollendet.

Daneben ist bereits ein großer Theil des Manuscripts fertig⸗ gestellt: Die Akten des Regiments⸗Reichstags zu Nürnberg vom Früh⸗ ling 1522 und von dem zweiten Nürnberger Reichstag die Verhand⸗ lungen über die Religionssache, die Gravamina, die Verhandlungen der Stände mit den Städten, die Zollordnung und zum größten Theil die Verhandlungen mit der Ritterschaft: zusammen etwa die kleinere Hälfte des Bandes. Im nächsten Jahr soll das Manuscript ganz oder bis auf einen geringen Rest vollendet sein und dann mit dem Druck des dritten Bandes begonnen werden.

Von der im vorigen Jahre beabsichtigten Kollationierung der vorliegenden Abschriften der Berichte des Chursächsischen Reichstags⸗ Gesandten Hans von der Planitz mit den Originalen im Weimarer Archiv konnte abgesehen werden, da diese Planitz⸗Berichte von der Königlich sächsischen Femehchen für Geschichte selbständig und voll⸗ ständig verö werden sollen. Die Reichstagsakten werden sich deshalb auf kurze Auszüge beschränken können, und diese Entlastung wird es möglich machen, mit dem dritten Band bis zum Beginn des dritten Nürnberger Reichstags zu gelangen.

Die ältere bayeris che Abtheilung der Wittelsbacher Korrespondenzen unter Leitung des Professors Lossen wird demnächst zum Abschluß kommen. Von den durch Dr. Goetz bearbeiteten „Beiträgen zur Ge⸗ schichte Herzog Albrecht's V. und des Landsberger Bundes“ sind 48 Bogen gedruckt, die bis zum Ende des Jahres 1570 reichen. Nur noch 10 bis 12 Bogen sind zu drucken.

Die ältere Pfälzische Abtheilung der Wittelsbacher Korrespondenzen konnte auch in diesem Jahre keinen Fortgang gewinnen, da der Herausgeber, Professor von Bezold, von der Vollendung der Briefe des Pfalzgrafen Johann Casimir neuerdings durch seine Berufung an die Universität Bonn abgehalten wurde. Derselbe hofft nun, in den nächsten Ferien die bisher aufgeschobene Forschungsreise nach Kopenhagen ausführen zu können.

Die Arbeiten der jüngeren Bayerischen und Pfälzischen Abtheilung der Wittelsbacher Korrespondenzen unter Leitung des Professors Stieve waren in gleicher Weise wie früher in erfreulicher Entwick⸗ lung begriffen. Nur war Professor Stieve selber, durch die nämlichen Gründe wie im vorhergehenden Jahre, an der gewohnten Mit⸗ arbeit gehindert; er wird voraussichtlich erst im Frühling 1898 5 die Herausgabe des 7. Bandes der Briefe und Akten gehen können.

Dr. Chroust war zunächst mit einer Nachlese in den Münchener Archiven beschäftigt. Im Staatsarchiv fand er, dank den hilfreichen Bemühungen des Geheim⸗Sekretärs Herrn Dr. Werner, Pfalz⸗Neu⸗ burger Akten, die über den Streit um die Churpfälzer Administration (1610 1614) sowie über den Jülicher Streit werthvolle Aufschlüsse gewährten, und bayerische Akten von großer Bedeutung für die Ge⸗ schichte des Passauer Kriegsvolks und den Streit Herzog Maximilian's mit Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg. In der Absicht, für die Lücken in den Münchener Churpfälzischen Unionsakten eine Er⸗ gänzung zu finden, reiste Dr. Chroust im Oktober 1896 nach Stutt⸗ gart, wo die Württembergischen Unionsakten sich fanden, die, soweit sie den Jahren 1611 bis 1613 angehören, nach München gesandt und dort aufgearbeitet wurden. In Karlsruhe fanden sich Pfalz⸗Neu⸗ burgische Akten über den Administrationsstreit mit Churpfalz und über das Reichsvikariat von 1612, die ebenfalls nach München geschickt wurden. In Innsbruck gewährten die Akten über Erzherzog Maximilian's bekannte lebhafte Thätigkeit im Hausstreit und in der Successionsfrage so reiche Ausbeute, daß der Forscher sich zunä st auf das Jahr 1611 beschränken mußte. Leider ist der auf die Kaiserwahl bezügliche „Successions⸗ fascikel“ spurlos verschwunden. Die Osterferien widmete Dr. Chroust in Wien hauptsächlich dem Finanzarchiv, dessen überaus umfangreiche Akten neben einer Menge werthvoller Nachrichten über Persönlichkeiten ein Bild von der Finanzgebarung des Hofes, der Zerrüttung des Geldwesens und von dem Verhältniß der beiden Reichspfennig⸗ ämter zur 11 gewährten. Der Güte des Direktord des Kriegsarchivs, des Feldmarschall⸗Lieutenants von Weßer, wurden Abschriften von wichtigen Akten über die Schulden des Kaisers und die Leistungen der Reichsstände zum Türkenkrieg verdankt. Die Kommission hat nicht versäumt, Seiner Excellenz den schuldigen ehr⸗ erbietigen Dank auszusprechen. Die Hofzahlamtsrechnungen fanden