Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. September.
Seine Majestät der Kaiser und König wohnten, wie aus Totis gemeldet wird, heute Morgen den Manövern bei und kehrten um 1 ½ Uhr Nachmittags dorthin zurück.
Die Nr. 9 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. September 1897 enthält an erster Stelle ein Rundschreiben an die Vorstände der dem Reichs⸗Versicherungsamt unterstellten Berufsgenossenschaften und Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten vom
30. August 1897, in welchem diesen die von dem Herrn Reichskanzler erlassenen „Anordnungen über den Ge⸗ schäftsverkehr der Reichsbehörden“ mit der Einladung mitgetheilt werden, auch ihrerseits die darin enthaltenen Regeln des schriftlichen Geschäftsverkehrs, soweit dies noch nicht geschieht, fortan beobachten zu wollen.
Aus dem Gebiete der Unfallversicherung sind Neue Unfallverhütungsvorschriften für die Nord⸗ deutsche Textil⸗Berufsgenossenschaft, denen die er⸗ betene Genehmigung ertheilt worden ist, sowie folgende Rekurs⸗Entscheidungen*) mitgetheilt:
Die bloße Einsendung des berufsgenossenschaftlichen Be⸗ feheibes an den Schiedsgerichtsvorsitzenden stellt, sofern damit
er Unzufriedenheit des Einsenders mit dem vorgelegten
Bescheide hat Ausdruck gegeben werden sollen, regelmäßig eine wirksame Berufungseinlegung dar; unter Umständen ist das Gleiche auch bei der bloßen Einsendung eines ärztlichen Gutachtens anzunehmen. (1633.)
Dem Antrage auf Beiladung eines Dritten, gegen den die Berufsgenossenschaft im Fall ihrer Verurtheilung gemäß § 98 des Unfallversicherungsgesetzes Regreß nehmen will, kann in dem Streitverfahren vor den Unfallversicherungs⸗ instanzen keine Folge gegeben werden. (1634.)
Ein schiedsgerchtliches Urtheil, in dessen Formel unter Zurückweisung des Anspruchs auf Rente die Feststellung des angefochtenen Bescheides, daß ein Betriebsunfall nicht vorliege, aufgehoben wird, hat insoweit einen unzulässigen Inhalt.
Leistenbrüche entwickeln sich in der Regel allmählich, sodaß für die Annahme der Entstehung eines solchen Bruchs durch einen Unfall ein fast zwingender Nachweis erbracht werden muß. (1635.)
Der Erlaß von Theilurtheilen ist, soweit sie nicht auf Grund von Anerkenntnissen ergehen können, im allgemeinen auf dem Gebiete der Unfallversicherungs⸗Streitigkeiten t. unlichst u vermeiden. Der Rechtskraft sind Theilurtheile nur insoweit ähig, als über den erhobenen Anspruch in ihnen eine Ent⸗ cheidung ergangen ist. (1636.)
Für die Ergänzung eines Urtheils — § 292 der Zivilprozeßordnung — ist in dem Verfahren in Unfall⸗ versicherungssachen die Stellung eines Antrags nicht er⸗ forderlich. (1637.) 8
Ein von einer Berufsgenossenschaft erlassener förmlicher Bescheid erlangt sogleich — ohne Rücksicht auf seine Anfechtung 8 den Verletzten — die sogenannte „relative Rechts⸗ kraft“, sodaß weder die Berufsgenossenschaft selbst noch eine der im Streitverfahren weiter entscheidenden Instanzen den Bescheid zu Ungunsten des Verletzten ändern und die Berufs⸗ genossenschaft von den darin übernommenen Verpflichtungen befreien kann. b “
Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist in sinn⸗ gemäßer Anwendung des § 543 Ziffer 7 a der Zivilprozeß⸗ ordnung gegeben, wenn eine Partei ein in derselben Sache er⸗ lassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urtheil (einem solchen steht ein Bescheid einer anderen Berufsgenossenschaft gleich) auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, welches dss ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde.
1638.)
Aus dem Gebiete der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung sind folgende Revisions⸗Entscheidungen veröffentlicht:
Blinde Personen werden, wenngleich sie unter wesent⸗ licher Unterstützung ihrer Familienangehörigen thatsächlich noch geringfügige Dienste leisten mögen, regelmäßig als erwerbs⸗ unfähig gelten müssen; doch ist immerhin sehr wohl denkbar, daß ein Blinder durch angeborene besondere Fähigkeiten oder durch Unterricht in einer Blindenschule oder auf sonstige Weise in den Stand gesetzt ist, sich durch geeignete Arbeit seinen Lebensunterhalt zu erwerben, und zwar nicht nur mittels Gewöhnung an die Beschäftigungsverhälmmässe bei einem be⸗ stimmten Arbeitgeber, sondern auf dem allgemeinen Arbeits⸗ markte. — Er wird dann als erwerbsfähig und demgemäß als — “ des Gesetzes unterworfen anzusehen ein. (594.
Den Versicherungsanstalten steht auf Grund des § 12 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes das Recht zu, eine Krankenhausbehandlung des Versicherten zu verlangen, gleichviel, ob dieser einer Krankenkasse angehört be⸗ ziehungsweise angehört hat, oder nicht. (595.)
Eine Versicherungsanstalt, welche die Befugniß aus § 12 Absatz 1 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes aus⸗ üben will, muß ihren Entschluß, das Heilverfahren zu
, ausdrücklich, unbedingt und unter Hinweis auf die Folgen einer Ablehnung dem Ver⸗ icherten eröffnen. Auch kann nur ein unberechtigtes Han⸗ eln oder des Versicherten die Annahme begründen, daß er sich dem Heilverfahren „entzogen“ habe. (596.)
Einem Versicherten, der ausschließlich durch einen Betriebs⸗ unfall invalide geworden ist, steht eene die Invaliden⸗ rente insoweit zu, als sie die gewährte Unfall⸗ rente übersteigt. Dieser Grundsatz findet auch dann An⸗ wendung, wenn der Versicherte ursprünglich eine die Invaliden⸗ rente übersteigende Unfallrente zugebilligt erhalten hatte und derselben nur deshalb zum größeren Theile verlustig gegangen ist, weil er ein Heilverfahren vereitelt hat, dem er sich nach den Grundsätzen der Unfallversicherung zu unterziehen ver⸗ pflichtet war. (597.)
Die Anrechnung einer Krankheit, die theils in die Zeit vor, theils in die Zeit nach dem 1. Januar 1891. fällt,
*) Die neben den einzelnen Rekurs⸗ und Revisions⸗Entscheidungen sowie den Bescheiden stehenden eingeklammerten Zahlen geben die mifer . unter der diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffent⸗
ist auch bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Altersrente nur bis zur Dauer eines Jahres zulässig. (598.)
Bei Ansprüchen auf Beitragserstattung nach § 30 des Invaliditäts⸗ und FinrivIrE4 kann die Nach⸗ dringung von Pflichtmarken für versicherungspflichtige Arbeit aus der Zeit vor der Eheschließung insbesondere auch noch nach Ablauf der für die Anmeldung des Erstattungs⸗ anspruchs gesetzten dreimonatigen Frist erfolgen, die nur für die der Versicherten obliegende Willenserklärung darüber gilt, ob sie die Auflösung des Versicherungsverhältnisses anstatt der Fortsetzung desselben wählen will. (599.)
Der Empfang vererbter Rentenrückstände seitens der Wittwe des Versicherten schließt deren Anspruch auf Bei⸗ tragserstattung nach § 31 des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes aus. (600.) b
Der Anspruch auf Beitragserstattung ist nicht ausgeschlossen, wenn der verstorbene Versicherte noch bei Leb⸗ zeiten seinen Anspruch auf Invalidenrente erhoben hat, eine Entscheidung über den Rentenanspruch aber bis zum Tode nicht ergangen ist. (601.) G
Für die Frage, ob ein verstorbener Rentenanwärter noch in den Genuß einer Rente getreten war, und ob somit der Anspruch seiner Wittwe auf Beitragserstattung ge⸗ mäß § 31 Absatz 1 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ esetzes wegfällt, ist lediglich maßgebend, ob dem Genannten elbst noch der eine Rente festsetzende Bescheid der zuständigen Feststellungsbehörde zugestellt worden ist. Nur wenn dies nicht zutrifft, der Versicherte also noch vor der Behändigung des Rentenbewilligungsbescheides verstorben ist, hat die Peitragserstattung nach § 31 a. a. O. zu erfolgen, und es kommt in dieser Beziehung auch nicht weiter auf den zufälligen Umstand an, ob der Zeitpunkt des Eingangs der Anweisun zur Auszahlung der Rente bei der zuständigen Postanstalt mit dem der Zustellung des Bescheides an den Be⸗ rechtigten zusammenfällt oder nicht. (602.)
Ferner ist folgender Bescheid mitgetheilt:
Die im 133a der Gewerbeordnung aufzgeführten Betriebsbeamten, Werkmeister und Techniker werden regelmäßig ohne Rücksicht auf ihre Vorbildung dann und so lange als versicherungspflichtig anzusehen sein, als für ihre Arbeitsthätigkeit ein Gehalt oder Lohn von weniger als 2000 ℳ jährlich gezahlt wird. (603.)
In dem nichtamtlichen Theile ist außer einer die Strafvorschrift des § 151 des Invaliditäts⸗ und Altersver⸗ sicherungsgesetzes behandelnden Entscheidung des Ersten Straf⸗ senats des Reichsgerichts vom 24. Juni 1897 ein Obergutachten des Geheimen Medizinal⸗Raths Dr. Wiebe in Danzig vom 10. November 1896 über eine durch einen Hufschlag herbeigeführte Geschwürsbildung und damit ver⸗ u chronische Zellgewebs⸗ und Hautentzündung mit⸗ getheilt.
Der hiesige Königlich belgische Gesandte Baron Greindl ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
Der hiesige Königlich rumänische Gesandte A. Beldiman hat Berlin verlassen, um seinen Souverän bei den Jubiläums⸗ feierlichkeiten in Stockholm zu vertreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Rath Cuciurano als Geschäftsträger.
Für die fernere Dauer der Abwesenheit des hiesigen mexikanischen Gesandten Manuel Iturbe fungiert an Stelle des erkrankten Legations⸗Sekretärs Federico Larrainzar der zu diesem Zweck hierher entsandte Erste Legations⸗Sekretär bei der mexikanischen Gesandtschaft in Brüssel Miguel Covarrubias als interimistischer Geschäftsträger.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergische General⸗Major Freiherr von Watter ist hier an⸗ gekommen.
Kiel, 14. September. Das Schulschiff „Stein“, Kom⸗ mandant Kapitän z. S. von Ahlefeld, hat, wie „W. T. B.“ meldet, heute Vormittag die Reise nach Stockholm zur Feier des Regierungs⸗Jubiläums des Königs angetreten. An Bord befindet sich der Stations⸗Chef, Vize⸗Admiral Köster.
Wilhelmshaven, 123. September. Die Herbst⸗ übungsflotte ist, dem „W. T. B.“ zufolge, ⸗cheute Nachmittag von der Ostsee kommend, auf der hiesigen Rhede eingetroffen.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht, Regent des Großherzogthums, ist den „Mecklenb. Nachr.“ zufolge am 11. d. M. von Oldenburg nach Schwerin zurückgekehrt und hat sich vorgestern nach Stavenhagen bezw. Ivenack begeben.
“ u“ Oesterreich⸗Ungarn.
An dem gestrigen Manöver bei Totis, welchem Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm und der Kaiser Franz Joß eph beiwohnten, waren, wie dem „W. T. B.“ berichter wird, das 4. Korps unter dem Feldzeugmeister Prinzen Lobkowitz und das 5. Korps unter dem Feldzeugmeister Erzherzog Friedrich betheiligt. Gegen 12 Uhr Mittags wurdeu seitens der Manöver⸗Oberleitung die Demarkationslinien bekannt gegeben, auf welchen nach vorausgegangenem, hartnäckigen Infanteriegefecht das kriegsmäßige Abbrechen des Gefechts erfolgte, das bis nach 1 Uhr dauerte. Auch eine große Kavallerie⸗Attacke fand statt. Die Majestäten, begleitet von großem Gefolge, beobachteten den Anmarsch des 5. Korps. Der Kaiser Frang Joseph begab sich zu⸗ nächst in die Gegend von Szend, um dem dort erfolgenden Kavalleriezusammenstoß beizuwohnen. Der Kaiser Wilhelm ritt mit Seinem Gefolge in die Nähe des Szendihatar Hegy und beobachtete späterhin alle Wandlungen des Kampfes auf den westlichen Flügeln. Gegen 12 ⁴ Uhr, als das 5. Korps das Gefecht abbrach, begaben die Majestäten Sich nach dem Halom Hegy und verblieben daselbst, bis das Feuer allmählich verstummte. Die Truppen, namentlich einzelne Theile des 4. Korps, hatten ganz bedeutende Marschleistungen aufzu⸗ weisen, zeigten jedoch am Schluß des Manövers ein frisches Aussehen und gute Haltung.
Nach der Rückkehr der Majestäten vom Mansöverfelde fand gegen 2 Uhr Nachmittags das Diner im Kaiserzelt statt, während das Gefolge im Wintergarten speiste. Abends 8 Uhr wurde das Souper serviert, bei dessen Schluß die Manöver⸗ Dispositionen für den heutigen Tag verlesen wurden.
Frankreich. Der König von Siam empfing, wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, am Sonntag den Minister⸗Präsidenten Méline. Seine Majestät gab im Laufe der Unterredung den freund⸗ schaftlichen Gefühlen für Frankreich Ausdruck. Gestern Vor⸗ mittag besuchte der König das Fort Vincennes, wo der Kom⸗ mandant ihm zu Ehren ein Frühstüc gab, zu welchem 30 Ein⸗ ladungen ergangen waren. Bei der Ankunft wurden dem König militärische Ehren erwiesen. Am Abend fand im Elysée ein Diner statt, an welchem alle Minister theilnahmen. Der Präsident Faure brachte einen Trinkspruch auf den König aus, in welchem er seine Freude über den Besuch des Königs aussprach und den Wünschen für das Glück Seiner Majestät und für das Wohlergehen Siams Ausdruck gab. Der König dankte in seiner Erwiderung für den ihm bereiteten Empfang: er sei hoch erfreut, diese Gelegenheit Klarnes zu haben, um Frankreich einen Beweis seiner freundscha lichen Gefühle zu geben, von deren Aufrichtigkeit man sich während seiner An⸗ wesenheit in Frankreich überzeugen werde. Heute früh be⸗ gaben sich der König und der Präsident Faure nach Saint⸗ Quentin und wohnten der großen Parade bei, welche den Ab⸗ schluß der Manöver des I. und des II. Armee⸗Korps bildete — Der König verlieh dem Präsidenten Faure den Orden der Krone von Siam am gelben Bande. Der Präsident Faure hat 1219as Rußland ein Dekret unterzeichnet, dur gnadigungen ausgesprochen werden
seiner Reise nach welches 463 Be⸗
Italien.
Aus Villa Franca bei Verona wird dem „W. T. B“ gemeldet, daß infolge eines heftigen Unwetters die Manöver des dritten und fünften Armee⸗Korps, welche heute in Gegen⸗ wart des Königs beginnen sollten, verschoben een sind.
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Der bisherige amerikanische Gesandte Taylor hat gestern,
dem „W. T. B.“ zufolge, in San Sebastian der
Königin⸗Regentin sein Abberufungsschreiben überreicht.
Unmittelbar darauf wurde sein Nachfolger Woodford
empfangen, welcher sein in sehr freundlichen Ausdrücken ge⸗ haltenes Beglaubigungsschreiben übergab. 1
Türkei.
Gestern fand, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel a⸗ fährt, wiederum eine Versammlung der Botschafter statt.
Dem Antrage der vor Kreta kommandierenden Adni⸗ rale, die Blockade von Kreta vor der Durchführung der Autonomie aufzuheben, haben die Mächte nach einer Meldung der „Politischen Korrespondenz“ aus St. Petersburg nicht zugestimmt, weil die Aufhebung den Ausbruch neuer Unruhen auf Kreta nach sich ziehen würde und dann griechische Abenteurer einen Handstreich gegen die Insel unternehmen könnten. Die Mächte beschlossen 98 die Blockade bis zur Durchführung der Autonomie aufrecht zu erhalten.
Amerika.
Aus Montevideo wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß die Friedensbedingungen der Insurgenten in Uruguay gestern von den Kammern angenommen worden sind.
Asien.
Nach einem amtlichen Telegramm an das Indische Amt in London ist in der Nacht vom 11. zum 12. d. M. die Nach⸗ hut der britischen Truppen in den Samana⸗Bergen von den Aufständischen angegriffen worden. Die Engländer verloren dabei 20 Mann, während der Verlust des Feindes als beträchtlicher bezeichnet wird. Ferner meldet das „Reuter'sche Bureau“ aus Simla, daß gestern früh der Polizeiposten Sarhargarti vom Feinde ge⸗ nommen worden ist. Eine geschlossene Streitmacht der Afridis steht jetzt im Begriff, die Forts in den Samana⸗ Bergen anzugreifen. — Die Generale Elles und Blood beabsichtigten, d. M. nach dem Lande der Moh mands vorzuruͤcken. 8 1“ 1““
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In Tanger eingegangenen Nachrichten zufolge haben, wie das „Reuter'sche Bureau“ erfährt, die Riffpiraten ein weiteres Fahrzeug gekapert. Man glaubt, daß das Schiff, dessen Namen man nicht kennt, ein spanisches sei.
Aus Kairo meldet die „Times“ vom gestrigen Tage, daß die egyptischen Truppen unter dem Befehl des
Generals Hunter Berber besetzt haben.
Arbeiterbewegung.
Aus Scharley in Schlesien wird der „Köln. Ztg.“ vom 12. d. M. telegraphiert: Der Ausstand auf der Jenny⸗ und Ottogrube nimmt größeren Umfang an. Die Ausständigen griffen die über Tage arbeitenden Bergleute mit Steinen an. Die Polizei stellte die Ruhe wieder her. 300 Mann der Cäciliengrube verweigerten die Einfahrt, nahmen die Arbeit später jedoch bedingungslos auf.
In Krossen befinden sich, einer Mittheilung des „Vorwärts zufolge, die Brauer der Friedrich'schen Brauerei im Ausstande.
Aas Leipzig berichtet die „Lpz. Ztg.“ zum Maurer⸗ ausstande: Obgreich sich in den letzten Versammlungen der Aus⸗ ständigen wiederholt Stimmen erhoben hatten, die zur Aufzabe des Ausstandes mahnten, beschloß dennoch eine Versammlung am Sonn⸗ abend mit allen gegen eine Stimme die Fortsetzung des usstandes.
In Mainz haben, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Maschinen“⸗ arbeiterinnen der Bandagenfabrik von J. Schwarz wege Lohnstreites die Arbeit eingestellt.
Zum Ausstand der englischen Maschinenbauer berichte⸗ die Londoner „A. K.“: Der Ausstand hat jetzt neun Wochen gedauer und das Ende ist noch nicht abzusehen. Es feiern gegenwärtig in! Maschinenbranche und in den verwandten Industrien 48 000 Man. Der Gewerkverein der Maschinenbauer macht darauf aufmerksam,
50 000 seiner Mitglieder noch immer in Arbeit sind, daß die 8
also nicht so groß ist, wie es scheinen möchte. Sie hätten 25 00h Mitgliedern durchzuhelfen. Im Ganzen hat der Gewerkverein 26 200 Pfd. Sterl. wöchentlich zu zahlen.
Aus New⸗York meldet „W. T. B.“: Dreiundzwanzig von den ausständigen Arbeitern, auf die bei Hazleton in Penn vogse ge⸗ schossen wurde (vgl. Nr. 215 d. Bl.), sind nunmehr ihren Wanden erlegen. Von den Arbeiterorganisationen werden im ganzen Lande Versammlungen abgehalten, um gegen das Vorgehen dc Beamten des Sheriffs Verwahrung einzulegen. In Sbenandon (Virginia) hielten 4000 Ungarn, Littauer, Polen und andere Slaber unter dem Vorsitz ihrer Geistlichen eine Versammlung ab ung beschlossen, die Geldmittel für eine gerichtliche Verfolgueg jener Beamten zu gewähren. Ausständige Arbeiter su die mit 50 Frauen und kleinen Kindern an der Spitze heute
Ackerbau und Staatsdomänen“ vom 19./7. August d. J. veröffent⸗
inenarbeiter in Pittsburg am Arbeiten zu verhindern, wurden aber von Beamten des Sheriffs angehalten. Es entstand ein heftiges
ndgemenge, in dessen Verlauf die Beamten von den Frauen, die ch sehr leidenschaftlich geberdeten, mit Knütteln geschlagen wurden. Vier Personen wurden verhaftet.
—
Kunst und Wissenschaft.
Ausschuß für deutsche Nationalfeste schreibt einen Wettbewerb aus um ein Plakat, das thunlichst in verkleinerter Form zugleich als Sinnbild auf den Schrift⸗ und Drucksachen, als Siegel, Stempel, Festzeichen u. dergl. des Ausschusses Verwendung finden soll. Das Plakat soll farbig sein und in künstlerischer Voll⸗ endung den Gedanken der deutschen Nationalfeste unmittelbar ver⸗ ständlich zum Ausdruck bringen. Dies ist mehr durch Bildwirkung als durch Schrift anzustreben. Da eine Herstellung in großen Mengen beabsichtigt ist, so gilt möglichst einfache Vervielfältigungsweise bei geringster Kostspieligkeit als Vorzug. Die wesentlichen Be⸗ dingungen sind daher: künstlerische Vollendung, klare, durch Bild⸗ wirkung erzielte Sprache, gleichzeitige Verwendung des Plakats oder eines Theils des Plakats als Sinnbild. Zur Theilnahme an diesem Wettbewerb sind alle deutschen Künstler des In⸗ und Auslandes zu⸗ gelassen, die deutsche Reichsbürger sind. Zur Vertheilung kommt ein einziger Preis von 1000 ℳ für den besten, zur Ausführung an⸗ genommenen Entwurf. Ist eine gleichzeitige Verwendung als Plakat und Sinnbild nicht möglich, so erhält der beste Entwurf zu einem lakat 500 ℳ, der beste Entwurf zu einem Sinnbild ebenfalls 500 ℳ Von einer Preisvertheilung wird abgesehen, wenn kein Entwurf sich zur Ausführung eignen sollte. Die Entwürfe des Plakats wie des Sinnbilds sind, vollständig ausgeführt, in Naturgröße bis zum 15. De⸗ zember 1897 dem General⸗Sekretariat für deutsche Nationalfeste, München, Galleriestraße 15, einzureichen. Sie sind mit einem Stich⸗ wort zu versehen. Das gleiche Stichwort trägt der gesiegelte Brief⸗ umschlag, der den Namen und Wohnort des Künstlers enthält. Das Preisgericht haben übernommen die Künstler Professor von Lenbach⸗München, Professor Dill⸗München, Professor Kühl⸗ Dresden, ferner der Abgeordnete von Schenckendorff⸗Görlitz, der Abg. Dr. Henry Böttinger⸗Elberfeld und Hofrath Dr. Rolfs⸗ München. Die mit Preisen ausgezeichneten Entwürfe werden Eigen⸗ thum des Ausschusses, die nicht ausgezeichneten gehen an die Bewerber zurück. Alle auf die „deutschen Nationalfeste“, auf deren Ziele und auf die ihnen zu Grunde liegenden Gedanken bezüglichen Schriften sind durch den Buchhandel zu beziehen. Es sind: E. von Schencken⸗ vorff, Denkschrift über die Einrichtung deutscher Nationalfeste (Leipzig, Voigtländer; Pr. 80 ₰) und „Deutsche Nationalfeste“, Mittheilungen und Schriften des Ausschusses, Heft 1, 2, 3 u. ff. (München und Leipzig, Oldenbourg; Pr. pro Heft 70 ₰). 8
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Anbauflächen Großbritanniens.
Nach einer von dem Board of Agriculture in London unter dem 27. v. M. veröffentlichten Uebersicht betrugen die Anbauflächen in Großbritannien in Acker:
1897 1896
Weizen .1 889 161 1 693 957 Gerste.. 8Eq1q16q11ö161 CC artoffeln 504 914 563 741 Hopfen 50 863 54 217
Ernteaussichten in Rußland. Einem in den „Nachrichten des russischen Ministeriums für
lichten Artikel über die muthmaßlichen Kornernteergebnisse entnehmen wir Folgendes:
„Diie diesjährige Ernte bietet besonders im Schwarzerderayon ein aͤußerst buntes Bild: neben Landparzellen mit guter Ernte giebt es solche, wo die Ernte unbefriedigend oder sogar so schlecht ist, daß das Getreide abgemäht und zu Viehfutter verwandt werden mußte. Der ungleichmäßige Ernteausfall war hauptsächlich von der Zeit der Aus⸗ saat sowie auch von der Qualität und der Bearbeitung des Bodens abhängig. Im allgemeinen war die Ernte des Winterkorns im euro⸗ päischen Rußland unbefriedigend und im Schwarzerderayon, der sonst durch seine Ueberschüsse den Export nährt, bedeutend schlechter als in den Gouvernements des Nicht⸗Schwarzeerdestriches.
Ungeachtet dessen, daß Probeerdrüsche nur in einzelnen Wirth⸗ schaften bewirkt worden sind, haben die Berichterstatter des Organs des Ackerbau⸗Ministeriums nach dem Beispiel der früheren Jahre die Ziffern der muthmaßlichen Winterkornernte mitgetheilt, die sie auf Grund des Saatenzustandes zur Zeit der Ernte und nach der Anzahl der pro Desjatine zusammengetragenen Haufen unter Mitberück⸗ sichtigung der Kornqualität aufgestellt haben. Allerdings sind die auf diese Weise gewonnenen Ziffern nur approximativer Art. Dieselben sind weiter unten tabellarisch zusammengestellt und liefern das Bild des annähernden durchschnittlichen Ernteertrags pro Desjatine, sowie dessen Prozentvertheilung zu dem Durchschnittsmittel (=— 100).
Die schlechte Ernte umfaßt einen bedeutenden Theil des Schwarz⸗ erderavons, und zwar die Zentral⸗Schwarzerde⸗Gouvernements, die mittleren und die unteren Wolga⸗Gouvernements mit Ausnahme der Gcuvernements Kasan und Ufa, sowie das Gouvernement Tschernigow und das Dongebiet. Eine mittelmäßige Roggen⸗ und Winterweizen⸗ ernte wurde in den Gouvernements des Südwestgebiets, Poltawa, Taurien, Grodno, Minsk, Mohilew, Kaluga, Moskau, Kasan und in den Ural⸗Gouvernements erwartet. Eine mittlere oder eine der mittleren nahe kommende Ernte ließ sich in den Gouvernements Charkow, Jekaterinoslaw, herson und Bessarabien (im letzteren über mittel) und in den Weichsel⸗Gouvernements erwarten, wäbrend im Schwarzerdegebiet mit den obengenannten Ausnahmen eine durchaus befriedigende oder sogar gute Ernte erwartet werden konnte. Die Ernte des Winterweizens, der unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen und durch die Hessenfliege gelitten hat, erwies sich als schlecht. In den Rayons, wo diese Korngattung am meisten gebaut wird, ist sie so stark beschädigt worden, daß ein beträchtlicher Theil der Saatfläche durch nachbestelltes Sommerkorn ersetzt werden mußte.
Noch bunter hat sich die Sommerkornernte gestaltet. Eine mehr oder weniger genaue vilistecng der Beschaffenheit derselben um die Mitte Juli war nur für die früher bestellten Saaten möglich, während die Ernte auf den später bestellten Gründen vollständig von der weiteren Gestaltung der Witterungsverhältnisse abhängig war. Eine unbefriedigende und schlechte Ernte des Sommerkorns wurde in den Zentral⸗Ackerbau- und in den unteren Wolga⸗
ouvernements, in Tschernigow und Kaluga, im südlichen Theil des Gouvernements Moskau, in den Gouvernements Ssaratow, Ssamara, im Dongebiet (ausgenommen die Kreise Rostow und Taganrog), im Gouvernement Stawropol und in den nördlichen Bezirken des Kubanschen Gebiets erwartet. Auf eine mittelmäßige Ernte der Sommersaaten rechnete man in den westlichen Kreisen des Gouvernements Tambow, in den Gouvernements Ssimbirsk, Kasan, fa, Orenburg, Perm, Charkow, Ssmolensk, im nördlichen Theil des Gouvernements samara, in den westlichen Theilen Tauriens und in en westlichen Bezirken des Dongebiets sowie auch im Terekgebiet. In diesem großen Rayon wurde das Wachsthum und die Entwickelung dies Sommerkorns durch anhaltende Dürre behindert. Regen waren Rier im Juni nur strichweise niedergegangen, während allgemeine segenniederschläge 5 erst am Ende dieses Monats und Anfang Juli S- atten und den früh bestellten Sommerkorn⸗ aaten nicht mehr konnten, da dieselben um
di 1 nützen ese Zeit schon Aehren hatten; sie sind dem Wachsthum
ließ Befürchtungen in Betreff des guten iuns der Körner auf⸗
stand die Sommerung, dank den rechtzeitig niedergegangenen Regen,
befriedigend beziehungsweise 7 und stellte eine mittlere, theil
eine übermittlere Ernte in Aussicht. 1X“ 88E““
der muthmaßlichen Winterkorn⸗Ernteerträge.
In Prozenten zum durchschnitt⸗ lichen Mittel⸗ ertrag = 100
Winter⸗
In Tschetwert pro Desjatine
Gounverne⸗
8 V Winterweizen
Roggen
Schwan⸗ Mittel Schwan⸗ Roggen
Zentral⸗Land⸗ 1I1—*
Rjäsan Tambow... Woronesh ... Mittel⸗ Wolga⸗Gouv. Kasan Ssimbirsk Ssamara.. . Pensa Nishͤhny⸗Now⸗ gorod bEö“ Nieder⸗ Wolga⸗Gouv. Ssamara... Orenburg .. .. Astrachan .. .. Neurussische. Bessarabien... Chersson.. Taurien Jekaterinoslaw. Dongebiet .... Südwestliche. Podolien .. Kiew Wolhynien ... Kleinrussische Charkow.. Tschernigow... Poltawa .. Vorder⸗ Kaukasus. Kuban⸗Gebiet .. Terek⸗Gebiet .. Stawropol ... Industrie⸗ Gouverne⸗ ments. Moskau... Wladimir.... Twer Kaluga Jaroslaw.. Kostroma.. Weißrussische. Mohilew... Minsk Witebsk Smolensk.... Litthauische. Wilna Kowno Grodno Seen⸗Gouver⸗ nements. Olonez Nowgorod. . . . St. Petersburg. Pskow Baltische. Livland FKuZ Estland Uralische. Perm
ordische. Wologda... Archangelsk ... Gouvernements d. Weichselgebiets 7.
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Ernteaussichten und Getreidehandel in Rumänien.
Ueber die diesjährige Ernte und die Lage des Getreidemarktes geht uns aus Galatz folgende Nachricht zu:
Der Monat August war überall in Rumänien heiß und trocken. Diese Witterung hat die Qualität des Getreides stellenweise verbessert, freilich ohne die Schäden der überreichlichen Niederschläge in den Vor⸗ monaten zu einem namhaften Theile auszugleichen. Für die Drusch⸗ arbeiten war das Wetter ausgezeichnet. Andererseits ist der Boden bereits wieder so ausgedorrt, daß er nicht bestellt werden kann. Die noch ausstehende Maisernte hat stellenweise unter dieser Dürre gelitten. Heu ist im Ueberfluß vorhanden; da die Preise für dasselbe äußerst gering sind, so wird voraussichtlich mehr Vieh als gewöhnlich überwintert werden, und die Preise für Schlachtvieh werden sich besser als sonst im Herbst und Winter halten.
Die gewaltige Haussebewegung, welche im August auf dem Welt⸗ markte und namentlich in New⸗York zum Durchbruch gekommen ist, hat das Ausfuhrgeschäft an der unteren Donau nicht sehr belebt. In der ersten Hälfte des Monats waren die Zufuhren aus dem Innern des Landes noch zu schwach, und nachdem dieselben in der zweiten Hälfte des Augustz außerordentlich stark geworden, war bereits ein empfindlicher Rückschlag eingetreten, den man hier in der Hauptsache auf Gewinnrealisationen zurück⸗ führt. Man ist hier sowohl im Lager der Käufer als in dem der Eigner geneigt, die diversen Schätzungen und Veröffentlichungen über das Defizit der Welternte mehr oder weniger für richtig hinzunehmen. Fenics behauptet man zum Beispiel, daß die in Budapest gemachten Aufstellungen die rumänische Ernte unterschätzen. Die Zusammen⸗ stellung des ungarischen Ackerbau⸗Ministeriums gab z. B. die mit Weizen angebaute Fläche Rumäniens auf 1 421 000 ha mit einem Durchschnitts⸗ ertrage von 11 hl per Hektar an. Man macht jetzt hier darauf auf⸗ merksam, daß das Ackerbau⸗Ministerium in Bukarest neuerdings diese Fläche auf 1 578 549 ha angegeben hat; man glaubt auch, daß ein Ertrag von 12 hl Weizen per Hektar in Aussicht genommen werden dürfe, nachdem in den beiden Vorjahren etwa 16 ¼¾ hl per Hektar geerntet worden sind.
später bestellten Saaten zu gute gekommen, haben aber auch gleichzeitig ein Ueberwuchern derselben mit Unkraut im Gefolge
Während daher die Nachfrage nach sofort “ Waare sich schon rege zu machen beginnt, sind die Getreideinhaber zurückhaltend geworden. Trotz des Preisrückschlags und obwohl eine Ermäßigung
gehabt. Die Hitze, welche auf die gefolgt war, kommen. In den übrigen Gebietstheilen des europäischen Rußlands
weise
des französischen Getreideeinfuhrzolls wieder außerhalb des Kreises der Spekulation getreten, hält man doch an der optimistischen Hoffnung auf Fortgang der Hausse im Herbst und Winter fest. Bei der an⸗ erkannt geringen Qualität des neuen rumänischen Weizens finden aber die Besitzer schon jetzt Schwierigkeiten beim Absatz desselben, und letztere werden sich auch fernerhin geltend machen. Gleichwohl können sich die Eigner nicht entschließen, ihre Forderungen zu er⸗ mäßigen, und müssen deshalb mit ihrer Waare zu Lager gehen. Bei der großen Zunahme der Zufuhren dürften alle Magazine in kürzerer Frift gefüllt sein, und man wird dann die Leichter⸗Schiffe zur Ein⸗ agerung zu Hilfe nehmen müssen. Die Vorräthe zu Ende des Mo⸗ nats werden, wie folgt, angegeben:
In Galatz
Weizen
5000 t Roggen Ee1““ 8 ö1““ “ I““
Hierzu ist zu bemerken, daß die Vorräthe, namentlich an Weizen, in Wirklichkeit erbeblich größer sein müssen, da große Mengen noch garnicht zum Verkauf gestellt worden sind, obwohl sie eingelagert wurden. 3
Während Getreide sonst aus den Donaumündungen (Sulina) nur exportiert wird, ist dieses Jahr ein Import zu verzeichnen und zwar aus Südrußland mit der Bestimmung nach Pest; ebenso geht aus Bessarabien viel Getreide donauaufwärts auf die ungarischen Mühlen; auch sind einige Schleppladungen guten, alten rumänischen Weizens dorthin verkauft worden. Für die Transporte von Süd⸗ Rußland nach der Donau wurden bereits 2 große Seedampfer auf Zeit, also auf fortgesetzte Reisen, gechartert.
Uebrigens werden gute, alte rumänische Weizen auch zur Saat sehr gesucht und theuer bezahlt.
Wie bei dem Weizen, so ist auch die Qualität des Roggens und der Gerste dieses Jahr leicht und gering. Auf Mais werden dagegen große Hoffnungen gesetzt, sowohl in Bezug auf die Quantität als die Qualität der bevorstehenden Ernte. 8
Die Frachtsätze sind bei dem schleppenden Export flau und gedrückt. Prompte Dampfer notieren 11— bis 11/3 für Rotterdam und Antwerpen, 11/6 bis 12/— für
Die Preise sind um die Monatswende die folgenden gewesen:
Cif per 1000 kg. Weizen nominell . .. Roggen nach Qualittt. „ ““ hbe“ v1662“
In Braila — 24 000 t
ℳ 150— 185 105 — 115 85 — 110 100 — 105
Paris, 13. September. Im heutigen Ministerrath theilte der Minister⸗Präsident Méline, dem „W. T. B.“ zufolge, mit, daß nach amtlicher Feststellung die diesjährige Getreideernte Frank⸗ reichs auf 88 556 890 hl bei einer Anbaufläche von 6 544 860 ha. geschätzt wird, gegen 119 742 416 hl auf 6 870 352 ha im Jahre 1896.
Rom, 13. September. Den im Ackerbau⸗Ministerium ein⸗ gelaufenen amtlichen Berichten zufolge beträgt die Getreide⸗ Produktion des Königreichs Italien, wie „W. T. B.“ meldet, im Jahre 1897 ungefähr 30 Millionen Hektoliter, gegen 51 Millionen Hektoliter im Vorjahre.
Verdingungen im Auslande.
Belgien.
„Beiss 15. September. Schlachthaus Anderlecht bei Brüssel: Lieferung von 800 000 — 1 000 000 kg Futterrüben für die Zeit vom 1. Oktober 1897 bis 30. September 1898.
6. Oktober. Börse zu Brüssel: Einrichtung der elektrischen Beleuchtung auf dem Südbahnhofe. Lastenheft Nr. 268. 1
Nächstens. Börse zu Brüssel: Lieferung von 6 Brückenwaagen, Tragfähigkeit 30 t, Kaution 2400 Fr. —
Desgl.: Lieferung von Segeltuch. 8 Loose, jedes zu 50 000 m, Breite 0,80 m. 1 Desgl.: Lieferung von Tendern und Gangspielen. Loos 1 und 2 je 6 Tender, Rauminhalt 9000 1; Loos 3 fünf Tender, Loos 4 zwei Gangspiele. System: Gesellschaft Elsaß.
Desgl.: Lieferung von Waggons, Güterwagen und Rädersätzen. Loose 1 bis 40 je 23 bis 28 Kohlenwagen, Tragfähigkeit 15 t, Loos 41 25 Waggons mit 4 Thüren, Loose 42 und 43 je 28 Waggons mit Handbremsen, Loose 44 bis 48 je 26 desgl., Loose 49 bis 56 je 20 desgl., Loose 57 bis 58 je 25, Tragfähigkeit 20 t, Loos 59 26 Güterwagen für Handelsgüter mit Abtheilungen für kleine Kolli, Loose 60 und 61 je 100 Paar Rädersätze.
Desgl.: Lieferung von Beleuchtungsgegenständen. Loos 1 2000 Petroleumlampen großen Modells. Loos 2 900 Petroleumlampen kleinen Modells, Loos 3 630 große Hängelampen, Loos 4 und 5 je 1000 Laternenpfähle großen Modells, Loos 6 1320 Arme für Laternenpfähle, Loos 7 360 Stützen für Laternenpfähle, Loos 8 630 Schirme für Hängelampen, 2000 Reflektors, 200 Rauchverzehrer ü emailliertem Blech, Loos 9 1800 eiserne Lampenständer,
0 215 gewöhnliche Kandelaber ohne Arme.
Verkehrs⸗Anstalten.
Der Fahrplan der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Elberfeld vom 1. Oktober 1897 enthält folgende wichtigeren Aenderungen gegenüber dem Sommer⸗Fahrplan: Neu eingelegte Züge: Personenzug Nr. 820. Hagen ab 7,42, Herdecke⸗Vorhalle an 7,21. Anschluß an den Zug nach Steele. — Ausgefallene Züge: Schnellzug Nr. 8 (Badezug). Elberfeld — Münster Norddeich). Schnellzug Nr. 88 (Badezug). Norddeich) Münster— Elberfeld. — Sonstige Aenderungen: Personenzug Nr. 89. Elberfeld Dbg. ab 12,44 wird auf der Strecke Elberfeld —Hagen als Schnellzug und entspr. früher gefahren und der bisherige Aufenthalt in Milspe, Gevelsberg und Haspe fällt fort. Der Zug fährt ab Elberfeld⸗Dbg. 12,24, trifft 2,24 in Hamm ein und hat in Münster Anschluß an D 91 Köln⸗Hamburg. Personenzug Nr. 57. vveTöee“““ erhält die Nr. 55, wird 78 Min. früher gelegt und erhält Aufenthalt in Gruiten. Personenzug Nr. 121 wird zwischen Köln⸗Barmen⸗Rittershausen 43 Min. früher Flageen und erhält in Barmen Anschluß an Schnell⸗ zug 31 D nach Berlin. Schnellzug Nr. 11 (Nordexpreßzug) wird 32 Min. früher ab Köln sahren. Schnellzug Nr. 91 D. Köl⸗ Hamburg wird 28 Min. früher von Köln fahren.
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Bremen, 14. September. (W. T. B.) Norddeutscher Lloypd. PD. „Aller“, v. New⸗York kommend, 13. Sept. Mrgs. a. d. Weser angek. „Havel“ 12. Sept. Nm. Reise v. Cherbourg n. New⸗York fortges. „Prinz Heinrich“, v. Ost⸗Asien kommend, 12. Sept. Nm. in Hongkong angek. „Darmstadt“, n. Australien best., 12. Sept. Nm. in Adelaide angek. „Halle“ 12. Sept. Nm. Reise v. Vigo n. d. La Plata fortges. „Spree“ 13. Sept. Mrgs. in New⸗York angek. „Barbarossa“, v. New⸗York kommend, 13. Sept. Mrgs. Dover passiert. „Weimar“, v. Australien kommend, 13. Sept. Vm. in Aden angek. „Preußen“, n. Ost⸗ Asien bestimmt, 12. Sept. in Colombo angekommen. „Kaiser Wilhelm II.“ 13. Sept. Nm. Reise v. Gibraltar n. Genua fortges. „Prinz⸗Regent Luitpold“ 13. Sept. Nm. Reise v. Port Said n. Suez fortges. „Sachsen“ 13. Sept. Nm. Reise v. Southampton n. Genua fortges. „Bremen“ 13. Sept. Nm. Reise v. Southampton n. New⸗ York fortgesetzt. Hamburg, 13. September. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ Linie. PD. „Rhenania“, von Hamburg kommend, ist heute in Sankt Thomas eingetroffen. b London, 13. September. 1 B.) Tes Dacpse⸗ 1 d ad
„Goth“ ist auf er Heimreise am Son von Kapst 1 abgegangen. 18“ “ 1I1” 8. 8 8