1897 / 240 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Oct 1897 18:00:01 GMT) scan diff

u 1 9. September 1897 eröffneten letztwilligen Verfügungen seinen Sohn Mayx bedacht. Berlin, den 7. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

der Wilhelm Kühn'schen Aufgebotssache 5 F. 28/96. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Gerichts⸗Assessor Trogisch für Recht:

I. Die unbekannten Erben des am 12. Februar 1896 zu Gruntowitz verstorbenen Kuhhirten Ludwig Quade werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf dessen Nachlaß ausgeschlossen.

II. Die Kosten des Verfahrens Nachlasse zu entnehmen.

TrogisdG.

[43011] Die nachstehend verzeichneten Werthpapiere sind durch heute verkündete Ausschlußurtheile für kraftlos erklärt worden: Die K. S. Staatsschuldverschrei⸗ bungen über 3 % jährliche Renten vom Jahre 1876 Litt. C. Nr. 44 625, 44 626 und 128 066 über je 1000 ℳ, der ouf den K. S. Staat zur Vertretung übergegangene 4 % Schuldschein der Anleihe der vormalig. Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie vom 1. März 1866 Litt. A. Serie 121 Nr. 6027 über 100 Thaler, die K. S. Landrentenbriefe Litt. C. Nr. 5932 und 28 461 über je 300 ℳ, die 3 ½ % Kreditbriefe des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen Serie VII Iitt. D. Nr. 403, 1026 und 1061 über je 100 und die Aktien der Ersten Kulmbacher Actien⸗Exportbier⸗Brauerei Nr. 1832, 1833, 2049 und 2050 über je 300 Dresden, am 6. Oktober 1897. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ie. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: 8 Sekretär Schieblich. EE11 [42689] Bekauntmachug. Das K. Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. hat mit Ausschlußurtheil vom 2. Oktober 1897 auf An⸗ trag des Friedrich Lutz, Gastwirth und Metzger⸗ meister in Gunzenhausen, die 4 % Pfandbriefe der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. v. 1. Juli 1891 Ser. XIII Litt. C. Nr. 4821 und 4822 à 500 für kraftlos erklärt. Ludwigshafen a. Rh., 8. Oktober 1897. Der Sekretär des K. Amtsgerichts: Heist.

[42877 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der Kuxschein Nr. 1, aus⸗ gefertigt über die im Gewerkenbuche der Zeche Sprockhöbel zu Sbrockhöbel Blatt 147 für den Gruben⸗Direktor Hüttemann zu Sprockbövel ein⸗ getragenen zwei Kuxe, sowie der Kuxschein Nr. 340, ausgefertigt über die im Gewerkenbuche der Zeche ver. Charlotte zu Altendorf, Ruhr, Blatt 37 für den Schneidermeister H. Puhe zu Werden eingetra⸗ genen einen Kux, für kraftlos erklärt.

Hattingen, den 2. Okkober 1897.

Königliches Amtsgericht.

42678] Die Kapitalversicherungspolice Nr. 51 des Preußi⸗ schen Beamfenvereins zu Hannover vom 1. Juli 1876 über 2000 ℳ, zahlbar am 2. Januar 1897, ist durch Urtheil vom 1. Oktober 1897 für kraftlos Hannover, 1. Oktober 1897. Königliches Amtsgericht. 4 B.

[42626] 6 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 2. Oktober 1897 ist die von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck am 30. Oktober 1877 auf das Leben des Ludwig Eugen Siegfried Rüthling ausgestellte Police

Nr. 3470 für kraftlos erklärt. Lübeck, den 6. Oktober 1897. Das Amtsgericht. Abtheilung 4.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 2. Oktober 1897 ijst die von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck am 31. Januar 1868 auf das Leben des Müllers Heinrich Friedrich Wilhbelm Buch in Blankenburg ausgestellte, auf Inhaber lautende Police Nr. 43 970 für kraftlos erklärt.

Lübeck, den 6. Oktober 1897.

Das Amtsgericht. Abth. 41. 11“ [43037]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 6. Oktober 1897 ist die von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck am 10. September 1869 auf das Leben des Königl. Steuer⸗Assistenten Martin Gustav Adolph Glaeser in Bonn ausgestellte, auf Inhaber lautende Polce Nr. 49 673 für kraftlos erklärt.

Das Amtsgericht. Abth. E“ [42981]

Durch Ausschlußurtheil dom 7. Oktober 1897 ist die Police Nr. 32 349 der „Providentia“ Frankfurter Versicherungsgesellschaft zu Frankfurt a. Main vom 17. November 1875 über 3000 ℳ, zahlbar nach dem Tode des Antragstellers an dessen Erben, für kraft⸗ los erflärt.

Frankfurt a. M., den 7. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht. IYIIVW.

Der am 14. Oktober 1864 für den Lehrer Filla in Striegau ausgefertigte Versicherungsschein Nr. 61 271 der Lebens⸗Versicherungs⸗G. sellschaft „Iduna“ zu Halle ist für kraftlos erklärt. VIII F. 8/97.

Halle a. S., den 27. September 1890.

Königliches Amtsgericht. VIII.

. * L“

[420131 Bekaunntmachung. Durch Ausschlußurtel vom 5. d. Mts. ist der von derekensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Germania“ bier unterm 8. März 1880 für den Ernst Knekow Siettin ausgestelte Depostkalschein zur Police 1. 126 083 för kraftlos erklärt. Stettin, den 5. Oktober 1897. be FFrnigliches Amtsgericht. Abtheilung 15.

—OC——

8 16 2 * . 2 7 [4301221²½H Bekauntmachung. 1 12 8 Durch Ausschlußurtheil vom 5. d. Mts. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Germania“ hier unterm 27. Dezember 1895 für den Oekonom Ahrend Hinrich Morisse zu Rade ausgestellte —2* Nr. 501 883 über 3000 für kraftlos er⸗ ärt. Stettin, den 5. Oktober 1897. 1u Königliches Amtsgericht. Abtheilung 15.

[42989)

Der Depositalschein Nr. 7172 der Lebens⸗Ver⸗ sicherungsgesellschaft „Iduna“ zu Halle vom 16 Fe⸗ bruar 1878 ist für kraftios erklärt. VIII. F. 9/97.

Halle a. S., den 27. September 1897. Königl Amtsgericht. 8Z.

199eh 8 Bekanntmachung. 1—

Das K. Amtegericht Ludwigshafen a. Rh. hat mit Ausschlußurtheil vom 2. lfd. Mts. auf Antrag des Dr. Friedrich Müller, Chemiker in Ludwigs⸗ hafen a. Rh., den von der K. Filialbank daselbst am 7. April 1893 ausgestellten Depositionsschein K. Nr. 10 214 Nr. 164 über ein Depositum des ge⸗ nannten Dr. Friedrich Müller für kraftlos erklärt.

Ludwigshafen a. Rh., 8. Oktober 1897

Der Sekretär des K. Amtsgerichts: Heist.

[42986] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 25. September 1897 ist das an⸗ geblich durch Heevehet⸗ Sparkassenquittungs⸗ buch Nr. 698 der Sparkasse der Stadt Arnswalde, lautend auf den Namen des Bauernhofbesitzers Her⸗ mann Rachuth zu Rietzig und über einen Bestand 8 1350 zur Zeit des Verlustes, wird für kraftlos erklärt.

Arnswalde, den 28. September 182 e Königliches Amtsgericht5. 28 1— E .“““

[43004]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 8. Oktober 1897 ist das auf den Namen des Wilbelm Robert Schremmer in Bruch von der städtischen Sparkasse in Remscheid ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 18 736/25 976 über 1107,91 für kraftlos erklärt worden. .

Remscheid, den 8. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung JT.

[42991] Hvee.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 6. Oktober 1897 ist durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath von Wiese für Recht erkannt und ver⸗ kündet:

Das erste Heft des biesigen städtischen Sparkassen⸗ buchs Nr. 1319 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last. ühmhue

Waldenburg, den 6. Oktober 189ö7. Königliches Amtsgericht.

—— nzlIvein [42667]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Ratbenow vom 20. September 1897 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundbuch⸗ blatt des Grundstücks Wolsier Band I Blatt Nr. 13 in Abtheilung III unker Nr. 1 für die Wittwe Möüller, Louise, geborene Klunter, zu Wolsier, ein⸗

erklärt worden. Rathenow, den 25. September 1897. Königliches Amtsgericht.

[42680] Bekanntmachung. Die Schuldurkunde zu der für den Fabrikanten M. Stahl zu Blomberg im Hypothekenbuche von Helsen Bd. 11I Seite 173 auf den Immobilien des Handelsmannes Herz Reinhard und dessen Ehefrau Emilie, geb. Schiff, zu Helsen ist durch Ausschluß⸗ urtheil vom 5. Oktober 1897 für kraftlos erklärt. Arolsen, 6. Oktober 1897. Fürstliches Amtsgericht. Abth. II. 2928 (gez.) Dr. Köhler. 1 Ausgefertigt: Kleikamp, Gerichtsschreiber Fürstlichen Amtsgerichts. II. —ʒ e S Im Namen des Königs! 8 Verkündet am 2. Oktober 1897. Spribille, Gerichtsschreiber.

In der Aufgebotssache des Wirths Bernhard Schnüttgen zu Rhode hat das Königliche Amts⸗ gericht in Olpe durch den Amttrichter Koester für Recht erkannt;

Die Hypotbekenurkunde über die im Grundbuche von Rhode Band 6 Blart 38 Abth. III unter Nr. 15 für die Handlung C Wipvermann & Söhne zu Halver eingetragene Judikatforterung von 161,13 nebst 5 % Zinsen seit 20. Dezember 1878 sowie 101,45 Kosten wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

Olpe, den 2. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht.

[42687]

Durch Ausschlußurthbeil vom 20. September d. J. hat das Königliche Amtsgericht in Felsberg für Recht erkannt:

I. Es wird für kraftlos erklärt:

1) die Urkunde über die im Grundbuche von Nieder möllrich Artikel 88 Abtb. III. Nr. 25 ein⸗ getragene Post von 80 Thaler Darlehn aus Obli⸗ gation vom 15. Dezember 1848 an Adam Lenge⸗ mann in Niedervorschütz,

2) die Urkunde über die ebendafelbst unter Nr. 26 eingetragene Post von 80 Thalern an die Kinder des Friedrich Oswald Hartwig zu Niedermöllrich aus dessen Ehe mit Elise, geb. Rosenblath, aus Obli⸗ gation vom 15. Dezember 1848.

II Diejenigen zwei Viertel der Forderung zu 11, welche durch Erbschaft auf Konrad und Heinrich Lengemann, beide unbekannt wo? in Amerika ab⸗ wesend, übergegangen sind, werden für erloschen erklärt.

Felsberg, den 25. September 1897.

Königliches Amtsgericht.

[42690] b Der bypothekenbrief über die im Grundbuche bvon Groß⸗Grünow Nr. 15 Abtheilung III Nr. 2 ein⸗ getragene Darlebnsforderung von 600 ist heute für kraftlos erklärt worden. 1“ Falkenburg, den 4. Oktober 18ã. Königliches Amtsgericht.

getragene Forderung von 200 Thalern für kraftlos

4 *

(42676808 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 30. September 1897 sind die Hyvpotheken⸗ dokumente über die im Grundbuche von:

1) Tennstedt Artikel 973 für die Geschwister Rost in Tennstedt aus der Obligation vom 7. Februar 2b eingetragene Forderung von 21 Thaler 24 Sgr. 2 Pfg.⸗

2) Großvargula Artikel 242 für Johanne Magda⸗ lene Henriette Weiland zu Greßvargula aus der Auseinandersetzungsverhandlung vom 8. Februar 1847 72 Thaler 20 Sgr. mütterliche Erbe⸗ gelder,

3) Großvargula Artikel 244 für Charlotte Schäfer zu Illeben aus der Schultverschreibung vom 8. Ja⸗ nuar 1847 eingetragenen 130 Thaler Pr. K.

für kraftlos erklärt worden.

Teunstedt, den 5. Oktober 1897.

8* Königliches Amtsgericht. I“ eee m —2

(42670) Bekanntmachung. u. Durch das am 4. Dktober 1897 verkündete Aus⸗ schlußurtheil ist der Hypothekenbrief, nach welchem auf dem Grundstück Kunik Haulaud Nr. 22 in Ab⸗ theilung III unter Nr. 2 für den Brennereiverwalter August Schulz zu Schwiebus 1500 Darlehn, zu 5 % verzinslich, eingetragen stehen, für kraftlos er⸗ klärt worden. 8

8*

Beutschen, den 5. Oktober 1897, 18“

Königliches Amtsgericht. 8 [42668] Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts in Rathenow vom 20. September 1897 ist der Hypothekenbrief über die auf dem zu Rathenow belegenen, im Grundbuche von Rathenow Band XIV. Blatt Nr. 1958 in Abtheilung III unter Nr. 2 für die Wittwe Karoline Wilbelmine Schulze, ge⸗ borene Kühne, zu Neufri⸗drichsdorf eingetragene Restkaufgeldforderung von 300 für kraftlos er⸗ klärt worden. ““

Rathenow, den 25. September 1897.

Königliches Amtsgericht. [42675]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Oktober 1897 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Bramsche Band III Blatt 105 Abtheilung III Nr. 6 eingetragenen 360 Darlehn für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht Malgarten. 1 [42663] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichtes vom 30. September 1897 sind

1) alle diejenigen, welche Ansprüche auf die für die unverebelichte Ernestine Wilhelmine Weidemann bei dem im Grundbuche von Woldenberg Band XXXIV. Blatt Nr. 956 verzeichneten Grundstücke Abth. III Nr. 1 eingetragenen 25 Thaler nebst Zinsen,

2) alle diejenigen, welche Eigenthums.⸗ oder sonstige Ansprüche auf eine im Grundbuch nicht eingetragene, in der Gemarkungskarte von Woldenberg Karten⸗ blatt 8 Nr. 434/177 mit einer Größe von 1 a ver⸗ zeichnete Scheunenstelle, oder auf eine im Grund⸗ buche von Woldenberg Band XX Blatt Nr. 549 eingetragene und in der Gemarkungskarte Karten⸗ blatt 8 Nr. 433/177 mit einer Größe von 1 a ver⸗ feichnete Scheunenstelle zu haben vermeinen,

mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, und ist

3) das über die Forderung ad 1 gebildete Hypo⸗ thekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung der Schuldverschreibung vom 3. September 1850 nebst Hypothekenschein, für kraftlos erklärt.

Woldenberg, den 1. Oktober 1897. V

Königliches Amtsgerichtt.

[42673] 8

In der Aufgebotssache des Kolons Püfken genannt Herding zu Altenberge hat das Königliche Amts⸗ gericht in Burgsteinfurt am 28. September 1897 für Recht erkannt:

Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Altenberge Band 6 Blatt 66 Abth. III Nr. 3 eingetragenen Post:

Aus dem Vertrage d. d. 28. Mai 1839 sind an Brautschatz: 8

a. zweihundert Thaler Kurant für Gerhard Joseph Huesmann.

b. zweihundert Thaler Kurant für Anna Catharina Therese Herding,

c. zweihundert Thaler Kurant für Christine Elisa⸗ beth Herding,

eingetragen auf Nr. 1 bis 40 am 28. Mai 1839,

zu Nr. 3: von nebenstehendem Brautschatze sind zweihundert Thaler abgetragen und gelöscht ex decreto vom 28. Juni 1848,

zu Nr. 3: von nebenstehendem Brautschatze ist der Rest zu vierhundert Thalern laut notariellen Doku⸗ ments vom 15. Juni 1848 dem Hosius'schen Armen⸗ fonds zediert worden und hat der Bernhard Püfken versprochen, diese 400 Thlr. jährlich mit 4 % zu verzinsen, eingetragen ex decreto vom 28. Juni 1848,

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen.

[42672]

In der Aufgebotssache des Metzgers Hermann Wähning jr. zu Emsdetten hat das Königliche Amts⸗ gericht in Burgsteinfurt am 28. September 1897 für Recht erkannt:

Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf folgende im Grundbuche von Emsdetten Band 22 Blart 23 Abth. III Nr. 1 bis 3 eingetragenen Posten:

Nr. 1. Nach den zwischen dem Leinweber Gerh. Bertels und den Kindern ‚seiner ersten Ehe am 28. Oktober 1815 getroffenen Theilungsrezesse hat der Erstere es übernommen ohne Zuthun seiner Kinder: be

a. an seinen Bruder dessen Kindestheil ad 125 Thaler und die ihm gebührende Kistenfüllung,

b. das Kapital des Deutmaring zu Emsdetten zu fünfundzwanzig Thalern nebst Zinsen zu entrichten und nebst dem

c. jedem seiner beiden Vorkinder zur Zeit des polizeimäßigen Alters 58 Thlr. 8 Ggr. 8 Pfg. wegen Uebernahme der Mobilien auszuzahlen und zwar bei Verunterpfändung seines Antheils an das Haus in Emsdetten sub Nr. 88. Eingetragen für die beiden Minorennen Anna Maria Bernardine und Johann Gerhard Franz Bertels ex decr. vom 13. De⸗

ad Nr. 1.

zember 1816; Einhundert fünfundzwanzig Thaler nebst Kistenfüllung aus dem Theilungsrezesse vom

v““

28. Oktober 1815 gegenüberstehend hat der Mitbefitzer Leinweber Gerhard Bertels gach Ausweise der gerichtl Verhandlung vom 20. 1824 seinem Bruder Gerb. Hermann Bertels entxrichtet und dieser darüber quittiert, und es haben der Leinweber Gerh. Bertelz und die Mitbesitzerin Anna Maria Bernar Bertels in der gerichtl. Verhandlung bvom 21. tember 1837 und 20. Oktober 1837 verein⸗ bart und bestimmt, daß von gedachten Einhundert fünfundzwanzig Thalern Einhundert Thaler zur Sicherbeit derjenigen Einhundert Thaler nebst Zinsen und Kosten dienen sollen, welche der Leinweber Gerh. Bertels nach Ausweise gedachter Verhandlung vom 21. September 1837 von dem Branntmweinbrenner Josef Middelboff zu Westum gegen beiderseits freie halbjäbrige Aufkündigung und vier Thaler jährlich am besagten Tage fälligen Zinsen zum Darlehn empfangen hat und wobei die gedachte Anng Maria Bernardine Bertels in der gedachten gerichtlichen Ver⸗ handlung vom 20. Oktober 1837 erklärt hat, daß sie dieser Forderung des Middelhoff die Priorität vor den ihr aus dem Theilungsrezesse vom 28. Oktober 1815 annoch zustehenden und hypothekarisch ver⸗ sicherten Ansprüchen einräume, welches hierher ver⸗ merkt wird ex decr. pvom 23. Oktober 1837,

Nr. 2. Fanforbstege Thaler Berliner Cour, welche der Leinweber Gerh. Bertels nach der gericht⸗ lichen Obligation vom 5 curr. gegen 4 % Zinsen und halbjähriger Loskündigung von dem Schulzen Joseph

rm. Deitmar aufgenommen und für Kapital,

insen und Kosten das ihm zur Halbscheid zustehende Miteigenthum an das Haus und den Garten zur

ypotbek gestellt hat. Eingerragen auf diese Halb⸗ scheid ex decr. vom 8. Juli 1822,

Nr. 3. Nach der obervormundschaftlich bestätigten Theilungsverhandlung vom 12. April 1851 muß Mitbesitzer Herm. Wähning seinem Kinde zweiter Ehe, Namens Franziska Theresia, geb. den 2. Ja⸗ nuar 1849, neununddreißig Thaler vier Silbergroschen als dessen Antheil an dem dem Vater übertragenen Vermögen bei erreichtem polizeimäßigen Alter oder bei der Großjährigkeit auszahlen, wofür er, sowie

dafür, daß er die übernommenen Schulden ad zwei⸗

hundertzehn Thaler allein und ohne Zuthun seines

Kindes zweiter Ehe zahlt, die ihm zugehörige Hälfte

der Parzellen Nr. 1 und 2 des Titelblatts ver⸗

pfändet hat. Eingetragen auf den Antheil des

Wähning ex decr. vom 24. Juni 1851, ausgeschlossen.

Durch Ausschlußurtheil vom 30. September 1897 sind die Gläubiger der für die Elisabeth Joswig im Grundbuch don Dmussen Nr. 4 in Abtheilung III unter Nr. 5 auf Grund des Euphrosyne Joswig'schen Erbrezesses vom 5. November 1839 eingetragenen Muttererbtheilsforderung von 87 Thlr. 1 Sgr 6 Pf. mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

Bialla, den 1. Oktober 1897. 1

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 4.

[42691] Bekanntmachung.

Auf Antrag der Frau Wwe. Carl Robert Schütze, Helene Christine, geb. Richter, ohne Gewerbe zu Bonn, sind durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage der eingetragene Gläubiger Alfred Richter, Schiffskapitän, in Firma C. Woermann in Hamburg, zu Hamburg oder dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche Bonn I Band 56 Blatt 2213 in Abtheilung III unter Nr. 3 ein⸗ getragene Post von 3000 nebst Mlasen und Kosten ausgeschlossen worden.

Bonn, den 27. September 1897.

Königliches Amtsgericht. 1.

[42665] Ausschlußurtheil. Verkündet am 25. September 1897. Referendar Zippel, als Gerichtsschreiber.

In der Albert Stadie’schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tapiau durch den Amtsgerichts⸗Rath Merten für Recht:

1) der Gustav Johann Leopold Weinreich und seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post von 200 Thalern Erbgelder, Abthei⸗ lung III 6 a. des Grundbuchs von Moterau Bd. I Bl. 10, eingetragen auf Grund des Erbvergleichs

18. Mai 3 vom 2;. Fmnd 1854, demnächst umgeschrieben auf

Grund der Zession vom 14. März 1861 auf den Lehrer Johann Ernst Weinreich zu Tapiau, aus⸗ geschlossen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Albert Stadie zu Moterau auferlegt.

[430050) Bekauntmachung. .n.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts in Neidenburg vom 5. Oktober 1897 ist der Hypothekenbrief über die auf Rekownitza Blatt 10 Abth. III Nr. 13 für den Rathmann Sigismund Link in Ortelsburg eingetragenen Darlehnsforderung von 300 für kraftlos erklärt.

Neidenburg, den 5. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2. [42994] Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Oktober 1897.

Michelis, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wirths Wilhelm Pakusch aus Thomascheinen erkennt das Königliche Amts⸗ gericht, Abthl. 1, zu Hohenstein durch den Amtsrichter Arendt für Recht:

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Thomascheinen Nr. 6 Abtheilung III Nr. 1 ein⸗ getragene Erbtheilsforderung der Dorothea Striewski von 187,91 aus der Erbverhandlung vom

8. Novemher 1824 b F Mar 1828 wird für kraftlos erklärt R. W. 111“

[43002] Bekanntmachung. 1

Durch Ausschlußurtheil von heute ist der am 26. Februar 1894 gebildete Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Düsseldorf⸗Stadt Band 20 Artikel 962 Abth. III Nr. 10 für die Ehefrau des Apothekers Friedrich Lehmkühler, Anna, geb. Pape, hier aus der gerichtlichen Verhandlung vom 16. No⸗ vember 1892 eingetragenen, das Grundstück Flur 1 Nr. 2030/318, vUeee 8 hier, be⸗ lastenden 30 000 Darlehn, für kraftlos erklärt worden.

Düsseldorf, den 6. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht.

E11.“

I. sst die Hypotbekenurkunde ursprünglich über die ai Suchorowiec Nr. 15 in Abth. III Nr. 13 für entin Steinau eingetragenen 450 ℳ, dann nach Löschung von 150 in Höhe von nur 300 in Abth. III Nr. 1c. im Grundbuch von Suchorowiec Nr. 41 eingetragen, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 26. September 1878 nebst dem darauf gesetzten Löschungsvermerk über 150 und der notariellen Schuldurkunde vom 19. September 1878 für kraft⸗ los erklärt. -

II. die etwaigen Berechtigten der auf Suchorowiee Nr. 41 in Abtb. III Nr. 1 k. für Handelsmann J. Drzewko in Friedrichshof eingetragenen Forderung don 30 und 5,60 Kosten sind mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Willenberg, den 25. September 1897.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2.

42993] Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist der üher die Post Abth. III Nr. 5 bezw. Nr. 5 des Grundbuchs von Scharnese Nr. 85 bezw. 96 gebildete Hypothekenbrief, bestehend aus den beiden Hypotheken⸗ buchsauszügen vom 22. Mai 1889 und einer be⸗ glaubigten Abschrift des Vertrages vom 6. Dezember 1882, noch gültig über 1500 ℳ, der Wittwe Marianna Zielinska, geborene Jasinska, gehörig, für

kraftlos erklärt worden. Kulm, den 8. Oktober 1897. 11“ Königliches Amtsgericht.

42988] Das Hypothekendokument vom 15. Januar 1872 über die im Grundbuche von Schwerz Band I. Blatt 7 in Abth. III Nr. 13 für Wilhelmine Brückner in Schwerz eingetragenen 200 Thaler ist für kraftlos erklärt. VIII. F. 16/97. Halle a. S., den 4. Oktober 1897. Königliches Amtsgericht. 8.

1u.“ annmgseh EE1“““

42998] Durch Urtheil des Königl. Amtsgerichts, Abth. 2, in Allenstein ist die Hypothekenurkunde über die Post Abtb. III Nr. 1 von Penglitten Nr. 7 für kraftlos erklärt. Allenstein, den 2. Oktober 1897. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2.

12992] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil unterzeichneten Amtsgerichts vom 7. Oktober 1897 sind die beiden Hypotheken⸗ btiefe vom 10. Oktober 1880 über die im Grund⸗ buche von Dankerode Band VII Blatt 201 und Blatt 329 eingetragene Judikatforderung von 206,45 sowie 20,79 Kosten für kraftlos er⸗ klärt worden.

Wippra, den 7. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht. [43010]

Auf Antrag 1n

1) des Landwirths Cbristobh Dingethal von Großengottern als Altersvormundes von Frieda und August Seebach, sowie der Rosamunde Seebach von Schönstädt, 8

2) der Frau Irene Siefarth, geb. Georges, der Ella Siefarth und Genossen hier,

3) des Tünchers Heinrich Steuding hier, wurde für Recht erkannt:

zu 1) durch Urtheil vom 28. August 1897 der Immissionsschein vom 13. Januar 1876 über 330 50 Forderung der Friedericke Fuchs hier, sicher⸗ estellt auf dem im Grundbuch von Sundhausen

latt 789 beschriebenen Landplan Nr. 643 c.,

zu 2) durch Urtheil vom 31. August 1897 die Immissionsscheine vom 19. Dezember 1874 über 216 39 und 133 49 Forderung des Zimmermeisters Hugo Starkloff hier, sichergestellt auf dem im Grundbuch von Gotha Band D. Blatt 1019 beschriebenen Wohnhaus mit Zubehör,

zu 3) durch Ürtheil vom 15. September 1897 die Hypothekenurkunde (Obligation) über 1050 Dar⸗ seen des Johann Friedrich und der Marie Elisabeth

Blum hier, d d. 27. Juni 1866, sichergestellt auf dem im Grund⸗ und Hͤvpothekenbuch von Gotha Band G. Blatt 1735 beschriebenen, dem Tüncher Steuding in Gotha gehörigen Hausgrund⸗

cke

Bekauntmachung.

en süi kwoilleee—“ Gotha, am 6. Oktober 187. Herzoglich S. Amtsgericht. I. moörn 5

[43038] Bekanntmachung.

Duich Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ erichts zu Kattowitz vom 5. Oktober 1897 ist der ypothekenbrief über die auf dem Grundstück Blatt 313 Siemianowitz in Abtheilung III unter Nr. 7 ursprünglich für den Bergmann Josef Monsior, dann durch Umschreibung für den Bergmann Franz Kotzyga füngefsfiene Darlehnshypothek von 600 mit 6 % jährlich verzinslich, für kraftlos erklärt worden.

Kattowitz, den 5. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht.

[42995] Bekanntmachung. Die Hypothekendokumente über die 53 Thaler 11 Silbergroschen für Christoph Gunia, welche unter Nr. 1 a., und über die 65 Thaler für Johann Gunia, welche unter Nr. 1 b. in Abtheilung III. auf Blatt 31 Band I des Grundbuchs von Kurken eingetragen stehen, werden für kraftlos erklärt. Hohenstein, Ostpr., 5. Oktober 1897. önigliches Amtsgericht. Abtheilung 2.

n [42990]

Das Hypothekendokument vom 5. November 1894 resp. 10. Februar und 22. April 1896 über die im Grundbuche von Diemitz Band V. Blatt 168 in

th. III Nr. 6 für Frau Wilhelmine Sander, geb.

ntzsch, in Diemitz eingetragene Resthypothek von ist für kraftlos erklärt. VIII. F. 23/97. Halle a. S., den 27. September 187.. Königliches Amtsgericht. 8. 18

[42997] Bekaunntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten König⸗ lichen Amtsgerichts vom 25. September 1897 sind die unbekannten Berechtigten der auf dem Grund⸗ stück Blatt 125 Beuthen⸗Stadt in Abth. III sub r. 11 für das General⸗Depositorium der König⸗

4 600 und Zinsen,

lichen Gerichts⸗Deputation zu Myslowitz einge⸗!

—. * 2 * 8 8 11212556“

tragenen, zu 5 % verzinslichen Darlehnsforderun von 2000 Thlr. = 6000 mit ihren Anhprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen und ist der über jene Post gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt worden. Beuthen O.⸗S., den 25. September 1897. Königliches Amtsgericht.

[43007] Bekauntmachung.

In der heutigen Sitzung hat das unterzeichnete Gericht für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde über 270 Darlehn, eingetragen für den Wirth Wilhelm Rostek in Dannowen aus der Urkunde vom 8. Oktober 1874 zur Mithaft auf Dannowen Nr. 18 Abtheilung III Nr. 25 und auf Dannowen Nr. 17 Abtheilung III. Nr. 34 des Grundbuchs und zwar aus dem Grund⸗ buch des ursprünglich allein verhafteten Grundstücks Dannowen Nr. 12 bei Abzweigung des Grundstücks Dannowen Nr. 18 auf dieses bei gleichzeitiger Ent⸗ pfändung des Stammgrundstücks übertragen und auf Dannowen Nr. 17 zufolge Nachverpfändung einge⸗ tragen, bestehend aus dem Hypothekenbrief vom 23. Oktober 1874 über die Eintragung Abtb. III Nr. 31 des Grundbuchs von Dannowen Nr. 12 mit dem nachgetragenen Vermerk vom 3. Juni 1875 über die Uebertragung der Post auf das Zweig⸗ grundstück Dannowen Nr. 18, über die Löschung der⸗ selben auf Dannowen Nr. 12 und über die Mithaft von Dannowen Nr. 17, ferner aus dem Hypotheken⸗ brief vom 26. Juni 1875 über die Eintragung Ab⸗ theilung III Nr. 34 des Grundbuchs von Dannowen

Nr. 17 und aus der Schuldurkunde vom 8. Oktober

1874, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Die Hypothekenurkunde über 233 33 Dar⸗ lehn aus der Urkunde vom 16. Februar 1876 zur Mithaft eingetragen in Abtheilung III Nr. 17 bzw. 17 des Grundbuchs der Grundstücke Widminnen Nr. 6 und Nr. 25, wovon nunmehr das erstere zum

letzteren bei Uebertragung der Post zugeschrieben ist, Jfür die Geschwister Panstruga, Auguste, Karl und

August in Widminnen zu gleichen Antheilen am 25. März 1876, gebildet aus den beiden Hypotheken⸗ briefen vom 19. November 1881 über die En⸗ tragungen auf den vorgenannten Pfandgrundstücken und aus einer annektierten Ausfertigung der Schuld⸗ urkunde vom 16. Februar 1876, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Lötzen, den 30. September 1897. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 3.

[42999] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 2. Oktober 1897 sind:

I. die Hypothekenurkunden

a. über die auf dem Grundbuchblatte des Bauer⸗ gutes Nr. 53 Mittel⸗Thiemendorf Abth. III Nr. 5

und 6 für die Armenkassen zu Ober. und Mittel⸗

Thiemendorf eingetragene Darlehnsforderung von b. über die auf dem Grundbuchblatte der Häusler⸗ stelle Nr. 238 Geibsdorf Abth. III Nr. 4 für den Weber Karl Friedrich Diesner in Geibsdorf ein⸗ getraga Darlehnsforderung von 20 Thlrn. = 60 und Zinsen,

c. über die auf dem Grundbuchblatte der Gärtner⸗ stelle Nr. 31 Nieder⸗Thiemendorf Abth. III Nr. 11. für die katholische Kirchen⸗ und Fundationskasse zu Naumburg a. Qu. eingetragene Restdarlehnsforderung von 28 Thalern Münze nebst Zinfen,

d. über die Restkaufgelder von 450 Thlrn., welche in Höhe von 12 Thlrn. 15 Sgr. dem Gedingebauer Johann August Haftmann in Schönbrunn, und in Füe von 437 Thlrn. 15 Sgr. dessen Ehefrau Anna

osine, geb. Eichler, zugestanden haben und auf das Grundbuchblatt des Rittergutes Schönbrunn ein⸗ getragen worden,

behufs Löschung dieser Posten buche für kraftlos erklärt, und

II. die etwaigen Berechtigten zu der Hypotheken⸗ post der auf dem Grundbuchblatte der Häuslerstelle Nr. 168 Pfaffendorf Abth. III Nr. 2 für die separierte Veronika Riedel, geb. Schönfelder, zu Pfaffendorf, später verehelichte Bauergutsbesitzer Schmidt in Hennersdorf eingetragenen 75 Thaler = 225 anffecher

mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen worden.

Lauban, den 2. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht.

im Hypotheken⸗

[42985] Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Oktober 1897. Lepopold, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Käthners August Zielinski zu Chrosle, vertreten durch den Rechtsanwalt Michatek zu Neumark, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Neumark, Westpr., durch den Amts⸗ richter Fischer für Recht:

Die über nachstehende Eintragung im Grundbuche von Chrosle Blatt 54 Abth. III Nr. 3 gebildete Hypothekenurkunde: „Eine Kaution für alle Ver⸗ bindlichkeiten des Besitzers Mathias Janowski aus dem über das Grundstück Chrosle Nr. 11 abge⸗ schlossenen Pachtvertrage vom 20. November 1888 in Höhe von 300 Thalern, eingetragen für die Frau Louise Selma Kroll, geb. Mogilowska, zu Gr.⸗Ellernitz (Kreis Graudenz) auf Grund des gedachten Pacht⸗ vertrages und der Vollmacht vom 9. November zu⸗ folge 2 feen vom 9. Dezember 1868“, gebildet aus einem Auszuge aus dem Hypothekenbuche, dem Eintragungsvermerke und einer Ausfertigung des notariellen Pachtvertrags vom 20. November 1868, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf⸗ eeees fallen dem Antragsteller zur Last. F. 15,97.

[42983]

11

Im Namen des König Wrkündet am 2. Oktober 1827. Leopold, als Gerichtsschreiber. 1

Auf den Antrag des Besitzers Anton Zuranski zu Mrochzenko, vertreten durch den Rechtsanwalt Michalek ju Neumark, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neumark W.⸗Pr. durch den Amtsrichter Fischer für Recht: ;

Der über nachstehende Eintragung im Grundbuche von Mroczenko Blatt 1 Abthl. III Nr. 19 ge⸗ bildete Hypothekenbrief: .586,68 Vatererbtheil der Geschwister Szumski, nämlich:

a. Franz, geb. am 6. März 1858,

b. Catharina, verehelichte Leczkowska, geb. am 14. Februar 1860,

8 Amtsgerichts vom 5. Oktvber 1897 sind die un⸗

c. Johanna, geb. 5. Dezember 1868it0l350, d. Theophil, geb. 30. Dezember 1863, Iöön e. Anton, geb. 3. April 1870, ö1““ f. Veronika, geb. 12. Dezember 1874, mit je 97,78 nebst 5 % Zinsen seit dem 5. Fe⸗ bruar 1880, die der Minderjährigen zahlbar bei er⸗ reichter Großjährigkeit, der früheren Verheirathung oder auf dreimonatliche Kündigung des Vormundes. Eingetragen auf Grund des Erbvergleichs vom 23. Oktober 1880 am 18. Januar 1881˙, bestehend aus dem Preußischen Hypothekenbriefe vom 7. August 1883 und einer Ausfertigung des Erbvergleichs vom 23. Oktober 1880 und noch lautend über 382,23 ½⸗ wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. F. 12. 97.

[43009) Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache des Uferwärters Georg Meyfarth von Neumorschen, als Pfleger des ab⸗ wesenden Fuhrunternehmers Louis Adolf Lützelberger von da, hat das Königliche Amtsgericht in Mel⸗ sungen durch den Gerichts⸗Afsessor von Bardeleben am 5. Oktober 1897 für Recht erkannt:

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Beiseförth Band II Artikel 72 Fol. 219 in Abtbei⸗ lung III unter Nr. 11 eingetragene Hypothek: Auf Nr. 1 10 Abth. I 200 Kostenschuld mit 5 % vom 17. April 1879 nach dreimonatlicher Kündigung für den Hofzahnarzt Meister in Gotha als Kurator des Louis Adolf Lützelberger in Neumorschen auf Grund der Schuldurkunde vom 17. April 1879 ein⸗ getragen am 27. Mai 1879, wird für kraftlos erklärt.

ꝛc. (gez.) v. Bardeleben. Ausgefertigt: 1“ Melsungen, den 7. Oktober 1827. (L., S.) Diebel,

e

Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[43001] Bekanntmachung. 1t5 In der Aufgebo’'ssache Löwenstein hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Münster in der Sitzung vom 28. September 1897 für Recht erkannt:

I. Der eingetragene Gläubiger und dessen Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf folgende im Grundbuche von Münster Band 26 Blatt 48 in Abth. III eingetragenen Hypotheken ausgeschlossen:

Nr. 5. „Sechshundert Mark Kaution des Leopold Geiser Gunsten des Handelsmanns Michael Philipp Cohn zu Münster zur Sicherheit dessen gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen auf Grund der Urkunde vom 12. Mai 1877 eingetragen auf Nr. 1 und 2 am 15. Mai 1877.“

II. Die Hypothekenurkunden über folgende im Grundbuche von Münster Band 6 Blatt 48 in Abth. III eingetragenen Hypotheken werden für kraftlos erklärt:

Nr. 7. ‚Dreihundert Mark Vormerkung zu Gunsten des Holzhändlers Bernhard Wilbrand zu Münster wegen seiner zur Klage gestellten Wechsel⸗ forderungen in Höhe von 300 Eingetragen auf Nr. 1 und 2 am 16. Juni 1876“ und in Spalte Veränderungen: zu Nr. 7. Zweihundertachtundsechzig Mark Judikatforderung mit 6 % Zinsen seit dem 27. Juni 1877 von 134 ℳ, und von 134 seit dem 27. Juli 1877, an Kosten und Provision 12,80 und an Kosten der Eintragung 2,40 ℳ, an Stelle der Vormerkung auf Grund des Er⸗ kenntnisses des Kreisgerichts zu Münster vom 8. August 1877 eingetragen für den Holzhändler Bernard Wilbrand zu Münster am 1. Oktober 1877.“

Nr. 8. „Siebenundvierzig Mark Judikatforderung mit 6 % Zinsen vom 1. Juni 1877, Protestkosten und Porto 3,26 und 1,70 Kosten, ferner 50 aus dem Zahlungsmandat vom 9. Juni 1877 und an Kosten der Eintragung 1,90 ℳ, eingetragen zu Gunsten des Holzhändlers Bernard Wilbrand zu Münster auf Antrag des Prozeßrichters vom 18. Juni 1877 auf Nr. 1, 2 am 22. Juni 1877.“

Nr. 9. „Sechsundsechzig Mark Judikatforderung nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Februar 1877, 4,80 Gerichtskosten, ferner Kosten der Eintragung von 1,40 ℳ, 72,20 aus dem Zahlungsmandat vom 19. Mai 1877 zu Gunsten des Ziegelmeisters Friedrich Klöpping in Rorel auf Antrag des Prozeß⸗ richters vom 20. Juli 1877 auf Nr. 1 und 2 des Titels eingetragen am 25. Juli 1877.“ F. 12/97.

Münster, den 2. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht. Abth. VI.

g; Bekaunntmachung. hleanen Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen

bekannten der im Allgemeinen Grund⸗ buche von Kelbra Band 6 Blatt 4 und im Grund⸗ buche von Kelbra Band III Blatt 16 für den Frei⸗ sassen Ludwig Bernhard Schwiefert zu Berga aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 19. De⸗ zember 1787 eingetragenen Hypothek von 25 Reichs⸗ thalern in Laubthalern zu 1 Thaler 14 gute Groschen alt Geld gegen 5 % Zinsen mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen. 1“] Kelbra, den 6. Oktober 1897. Königliches Amtsgericht.

[43003] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute sind die unbekannten Berechtigten des auf Heilsberg Wohnbude Nr. 226 Abth. III unter

a. Nr. 1 für den abwesenden Thomas Froehlich *frene Vatererbtheils von 7 Thlr. 19 Gr. 5 Pf., b. Nr. 2 für die minderjäöhrige Anna Sahl⸗ mann eingetragenen Muttererbtheils von 14 Thlr. 78 Gr. 13 ½ Pf.

c. Nr. 3 für die minderjährige Magdalena Sahl⸗ mann eingetragenen Muttererbtheils von 14 Thlr.

(78 Gr. 13 ½ Pf.

mit ihren Flprüchen auf diese Forderungen aus⸗ geschlossen. Heilsberg, den 4. Oktober 1897. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2 b.

[42982] Bekanntmachung.

Die unbekannten Inhaber folgender Abthl. III. Zahl 2 und 4 auf Witkowo 77 eingetragenen Posten: a. von 3 Thlr. 15 Sgr. für den Handelsmann Leyser Ruben Schweriner aus dem rechtskräftigen Mandate vom 9. Oktober 1845 und dem gerichtlichen Vergleiche vom 18. November 1846,

b. je 15 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. Vatererbe nebst 5 % für Marianna Week, geb. Penske, und Karoline

vom 12. Mai 1849 und der Verhandlung vom 11. September 1849 sind mit ihren Ansprüchen dar —2 Okkober sind mit ihren Ansprüchen dar⸗

auf durch Urtheil vom heutigen Tage ausgeschlossen.

Gnesen, den 6. Oktober 1897.

11““ Königliches Amtsgericht. fbEl . mIrnmemnn 11““ [42706] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johanna Margaretha Lucia Bartsch, geb. Grell, zu Wandesbek, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Barlach hierselbit, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Friedrich Wilhelm Bartsch, früher in Wandsbek, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung und Mißhandlung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe unter Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil dem Bande nach zu trennen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Freitag, den 28. Januar 1898, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 4. Oktober 1897.

Thon,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. * 111 6. [42707] Oeffentliche Zustellung. 8 Die verehelichte Arbeiter Ernestine Studnik, ge⸗ borene Prause, zu Schweidnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Boas zu Beuthen O.⸗S., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Cölestin Studnik, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O.⸗S. auf den 18. Dezember 1897, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Sommerfeld,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[42709] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Fabrikarbeiterin Elisabeth Stiller, geb. Koall, aus Kottbus, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Rosenthal ebenda, klagt gegen den Müller Wilhelm Stiller, früber zu Kottbus, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Ver⸗ sagung des Unterhalts, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kottbus auf den 31. Januar 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .

Kottbus, den 7. Oktober 1897h‚.

Zoepke, Aktuar, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43084] SOeffentliche Zustellung. 8 Der Restaurateur Carl Reinicke in Reichs⸗ brauerei bei Dobrilugk, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗Rath Dedolph in Kottbus, klagt gegen seine Ehefrau Margarethe, geb. Zech, unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Betlagte für den schuldigen Theil zu er⸗ klären. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Ziwilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kottbus auf den 31. Januar 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aussesdgung. einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fenn . ““ Zsstelunñc wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. ““ Kotibus, den 9. Oktober 189ã. Zsepke; WMunar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43083] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Auktionator Hermann Peters, Auguste, geb. Gantke, zu Dortmund, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ellerbeck hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann Hermann Peters, früher zu Dortmund, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits eügerahsen. Die Klagerin ladet den Beklagten zur münd igen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf den 18. Januar 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 8

Dortmund, den 5. Oktober 1897.

Dannert, des

Gerichtsschreiber des Königlichen Landge [43080] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der verehelichten Johanna Clement, geb. Gutzeit, zu Massow in Pommern, vertreten durch Rechtsanwalt Sintenis zu Neu⸗Ruppin, gegen ihren Eheman, den Arbeiter Johann Clement aus Neuhof, z. Zt. unbekannten Aufenthalts R. 22.97 —, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung, ladet Klägerin von neuem den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf den 24. Januar 1898, Vormittags 9 Uhr, wo der Klageantrag, die Ehe zu trennen und den Beklagten kostenpflichtig für den allein schuldigen Theil zu erklären, wiederholt werden soll, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt

gemacht. 1“ Neu⸗Ruppin, den 8. Oktober 189 . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Graen

rüger, geb. Penske, auf Grund des Erbrezesses

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