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die auf den 15.— 18 des Betrages incl. Porto und Liste von M. 4,70 für ein ganzes und M. 2,50 für ein halbes Loos von Carl Heintze in Hamburg zu- lassen. e“ . b 8 b Ich bitte deshalb, mir keine Loose I. Klasse und keine Be-
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festgesetzt ist, unter Nachnahme
rniss wegen
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eingetroffen sein, Die Loose zweiter Klasse sind auf ihre Nummer und Littera zu prüfen, ob sie mit dem Loose erster Klasse übereinstimmen, — und wenn nicht,
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sofort zurückzusenden
Ganze à M. 11,—, 10 Ganze Halbe à M. 10 Halbe für 50 M. Viertel à M. 10 Viertel für 25 M.
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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. ₰ Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
8 2 2 8 5. für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition 1 2₰ 8
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
1
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Stants-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Dekan, Kreis⸗Schulinspektor und Pfarrer Wolff zu Weyer im Kreise St. Goarshausen und dem Pastor Bode zu Parchau im ersten Jerichowschen Kreise den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse,
dem Lehrer Grell zu Neu⸗Medewitz im Kreise Ober⸗Barnim und den emeritierten Lehrern Dencker zu Mollhagen im Kreise Stormarn, Düring zu Oranienburg, bisher zu Hennigkendorf im Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde, Eichberg zu Lindow im Kreise Ruppin, bisher zu Kerzendorf im Kreise Teltow, Ewest zu Blumberg (Mark) im Kreise Nieder⸗Barnim, Falk zu Velten im Kreise Osthavelland, bisher zu Fahlhorst im Kreise Teltow, Feltzin zu Prenzlau, bisher zu Berkholz im Kreise Templin, Grothe zu Templin, Heinig zu Berlin, bisher zu Schmolde im Kreise Ost⸗Prignitz, Howe zu Schönfeld im Kreise Arnswalde, bisher zu Wulkow im Kreise Ruppin, Kersten zu Kagar im Kreise Ruppin, bisher zu Schweinrich im Kreise Ost⸗Prignitz, Krieg zu Lichtenberg im Kreise Ruppin, Lüdecke zu Teltow, bisher zu Techow im Kreise Ost⸗Prignitz, Nickel zu Broichsdorf im Kreise Ober⸗Barnim, Rheinholz zu Wittstock im Kreise Ost⸗ Prignitz, bisher zu Berlinchen desselben Kreises, Riedel zu Alt⸗ Ruppin im Kreise Ruppin, Schilling zu Lüdersdorf im Kreise Ober⸗Barnim, Sprockhoff zu Prenzlau, bisher zu Woddow im Kreise Prenzlau, Weber zu Prenzlau, bisher zu Potzlow im Kreise Templin, Ziertmann zu Berlin, bisher zu Arendsee im Kreise Prenzlau, und Zuckert zu Havelberg, bisher zu Toppel im Kreise West⸗Prignitz, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,
dem berittenen Gendarmen a. D. F. Behrendt, bisher in der 4. Gendarmerie⸗Brigade, dem berittenen Gendarmen a. D. Zaeske, bisher in der 7. Gendarmerie⸗Brigade, dem Fuß⸗ gendarmen a. D. Brand, bisher in derselben Brigade, dem berittenen Gendarmen a. D. Graetz I., bisher in der 8. Gen⸗ darmerie Brigade, und dem Fußgendarmen a. D. Patz, bisher in der 10. Gendarmerie⸗Brigade, das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Ober⸗Wachtmeister Draeske und dem Fuß⸗ gendarmen Gumbold, beide in der 1. Gendarmerie⸗Brigade, dem berittenen Gendarmen Kunz in der 2. Gendarmerie⸗ Brigade, den Ober⸗Wachtmeistern Hentsch und Heisler in der 3. Gendarmerie⸗Brigade, dem Ober⸗Wachtmeister Schul und dem Fußgendarmen Rudnik, beide in der 6. Gendarmerie⸗ Brigade, dem Ober⸗Wachtmeister Nüske und dem berittenen Gendarmen Kranefoed, beide in der 7. Gendarmerie⸗Brigade, den Ober⸗Wachtmeistern Rautenbach, Blum, Ringleb und Hähn und den Fußgendarmen Rümenapf, Marohn, Thielemann und Schroeder III., sämmtlich in der 8. Gendarmerie⸗Brigade, dem berittenen Gendarmen Todten⸗ haupt und dem Fußgendarmen Fichte, beide in der 12. Gen⸗ darmerie⸗Brigade, den pensionierten Fußgendarmen Richnow, bisher in der 4. Gendarmerie⸗Brigade, Wilhelm Müller, bisher in der 7. Gendarmerie⸗Brigade, und Weidt, bisher in der 9. Gendarmerie⸗Brigade, ferner dem Silberdiener Kivus und dem Portier Schroeder, beide im Dienst Seiner König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, dem Gemeinde⸗Vorsteher Offermann zu Warstade im Kreise Neuhaus a. O., dem Hilfsboten beim Herrenhause Wagenitz zu Berlin, dem herrschaftlichen Kutscher Gottlieb Rieck zu Zohlen im Kreise Pr.⸗Eylau und dem Aufseher Friedrich Bode zu Hötensleben im Kreise Neuhaldensleben das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen. 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem preußischen Staatsangehörigen, Bankdirektor und Großherzoglich badischen Geheimen Hofrath Dr. Felix Hecht zu Mannheim; der Ritter⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht'’s des Bärbn:
dem Bauinspektor der Mansfelder Gewerkschaft Hellwig zu Eisleben;
des Oesterreichisch Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Kommerzien⸗Rath, persischen General⸗Konsul Her⸗ mann Gilka zu Berlin;
des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse:
dem Fabrikbesitzer Christoph Kraft zu Hildesheim;
des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: ,
dem Konsul der Republiken Peru und Uruguay Se⸗
bastian Cahn zu Frankfurt a. M.; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des
Königlich norwegischen Ordens des heiligen Olaf: dem Chef der Firma F. Schichau Karl Ziese zu Elbing; owie
des Fürstlich bulgarischen Zivil⸗Verdienst⸗Ordens
dritter Klasse: dem Kommerzien⸗Rath Fritz Kühnemann zu Berlin.
Deutsches Reich.
Dem an Stelle des Herrn Edward J. Prickett zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Kehl ernannten amerikanischen Bürger Wilbur S. Glass, sowie
dem an Stelle des Herrn George R. Burnett zum ameri⸗ kanischen Vize⸗Konsul daselbst ernannten Herrn Theodor Krüger ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.
Bekanntmachung.
Am 6. Dezember wird in dem reichseigenen Gebäude Mauerstraße 69—75 unter der Bezeichnung „Postamt W. 66 (Mauerstraße)“ eine neue Postanstalt mit der Befugniß zur Annahme sämmtlicher Postsendungen — ausgenommen Packete —, von Telegrammen und Rohrpostsendungen ein⸗ gerichtet. Diesem neuen Postamt wird ein Briefbestellbezirk zugetheilt, der aus folgenden Straßentheilen gebildet wird:
1) Leipzigerstraße vom Leipziger Platz bis einschließ⸗ lich Mauerstraße östliche Seite;
2) Wilhelmstraße von der Voßstraße bis zur Prinz Albrecht⸗ und Zimmerstraße ausschließlich;
3) Mauerstraße von der Kronen⸗ bis zur Friedrichstraße, einschließlich des Buchhändlerhofs und der Markthalle; und
4) Kaiserhofstraße, südlicher Theil.
Aus diesem Anlaß müssen die in den bezeichneten Straßen⸗ theilen wohnenden Abholer von Postsendungen, die bisher ihre Sendungen beim Postamt 8 (Taubenstraße) abgeholt haben, dies vom 6. Dezember ab beim Postamt 66 (Mauerstraße) bewirken lassen.
Die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum sind festgesetzt
a. an Wochentagen:
von 7 Uhr Vormittags im Sommer (von 8 Uhr Vormittags im Winter) bis 8 Uhr Abends; b. an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen und am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers: von 7 bezw. 8 Uhr Vormittags bis 9 Uhr Vormittags, von 5 bis 6 Uhr Nachmittags. Der Annahmedienst für Rohrpostsendungen und Telegramme findet an allen Tagen in der Zeit von 7 (8) Uhr Vormittags bis 10 Uhr Abends statt.
Berlin C., den 24. November 1897.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath Griesbach.
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In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Mehl in der ersten Hälfte des Monats November d. J. und in der Zeit vom Januar 1897 bis jetzt veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
zu genehmigen, daß der Erste Staatsanwalt Settegast zu Stolp in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Konitz, und
der Erste Staatsanwalt Pinoff in Konitz in gleicher “ an das Landgericht in Hanau versetzt werde, erner
den Landgerichts⸗Rath Gaede in Köslin zum Ober⸗ Landesgerichts⸗Rath in Hamm,
den Landgerichts⸗Rath Maur in Bonn zum Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Rath in Köln,
den Gerichts⸗Assessor Keßler in Wandsbek zum Amts⸗ richter in Willenberg,
den Gerichts⸗Assessor Vorwald in Rixdorf zum Amts⸗ richter in Beeskow,
den Gerichts⸗Assessor Dr. Wiggert in Liegnitz zum Amts⸗
richter in Nimptsch,
den Gerichts⸗Assessor Nitze in Suhl zum Amtsrichter in Oschersleben, 2
den Gerichts⸗Assessor Ewald in Quedlinburg zum Amts⸗ richter in Querfurt,
den Gerichts⸗Assessor Max Schulz in Insterburg zum Amtsrichter in Sandau, b
den Gerichts⸗Assessor Dr. Höltje in Lehe zum Amts⸗ richter in Osterholz, ‚den Gerichts⸗Assessor Sproßmann in Neumagen zum Amtsrichter in Tholey,
den Gerichts⸗Assessor Christiani in Greifswald zum Staatsanwalt in Insterburg, 8
den Gerichts⸗Assessor von Schramm in Neisse zum Staatsanwalt in Gleiwitz, und
den Gerichts⸗Assessor Jennrich in Magdeburg zum Staatsanwalt in Beuthen O.⸗S. zu ernennen, sowie
dem Gerichtsschreiber, Sekretär Nathan in Hultschin den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Ober⸗Regierungs⸗Rath Lucanus in Erfurt zum Vize⸗Präsidenten des Provinzial⸗Schulkollegiums und des Medizinal⸗Kollegiums der Provinz Brandenburg in Berlin zu ernennen, sowie
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Insterburg getroffenen Wahl den bisherigen Magistrats⸗ Sekretär Eugen Krüger in Berlin als besoldeten Bei⸗ geordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Insterburg für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren und
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Striegau getroffenen Wahl den unbesoldeten Beigeordneten Wilhelm Broßmann daselbst in gleicher Eigenschaft auf fernere sechs Jahre zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Banquier Georg Fromberg in Charlottenburg den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen
Auf Ihren Bericht vom 8. November d. J. will Ich der Gemeinde Haintgen im Kreise Usingen, Regierungs⸗ bezirk Wiesbaden, das Enteignungsrecht zur Entziehung und dauernden Beschränkung desjenigen Grundeigenthums, welches ur Herstellung des neuen Verbindungsweges zwischen Wolfen⸗ ausen und Haintgen in Anspruch genommen werden muß, verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Neues Palais, den 15. November 1897.
Wilhelm R. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
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7 Privilegium
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An-
leihescheine der Stadt Beuthen O.⸗S. im Betrage von 1 900 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die städtischen Behörden zu Beuthen O.⸗S. am 1. und 5. April 1897 beschlossen haben, die Mittel zum Bau eines achten Schulhauses, zur Ausführung der Wasserversorgung des Stadtbezirks Beuthener Schwarzwald, zum Neubau des Verwaltungsgebäudes in Friedenshütte, zur Freilegung und zum Ausbau der Schießhausstraße, zur Durchführung der Kanalisation und Wasserversorgung der Stadt, zur Anlegung einer Straße von Rosamundehütte nach Eintrachthütte und zu Straßenpflasterungen, zur Erweiterung des städtischen Kranken⸗ hauses und zur Tilgung älterer Schulden im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadtvertretung, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 900 000 ℳ ausstellen zu dürfen,
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der
Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihe⸗ scheinen zum Betrage von 1 900 000 ℳ, in Buchstaben: Einer Million Neunhunderttausend Mark, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Anleihescheine sind in drei Abtheilungen, und zwar:
zu 1 000 000 ℳ am 31. März 1898,
zu 320 000 ℳ am 31. März 1899 und
zu 580 000 ℳ am 31. März 1900 zu begeben, nach dem anliegenden Muster in Stücken von je 5000, 2000, 1000, 500 und 200 ℳ auszufertigen, je nach Wahl der städtischen Behörden mit drei oder drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach den für jede Art des zu wählenden Zins⸗ fußes festgestellten Tilgungsplänen bei der ersten Abtheilung vom 31. März 1899 ab, bei der zweiten Abtheilung vom 31. März 1900 ab und bei der dritten Abtheilung vom 31. März 1901 ab mit wenigstens einem und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, durch Verloosung oder freihändigen An⸗ kauf zu tilgen. Die Ertheilung Unserer n erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein e Inhaber dieser Anleihescheine die