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daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die S der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Groß⸗Strehlitz, den 10. November 1897. Wilhelm R.
Freiherr von der Recke.
Regierungsbezirk Oppel Anleiheschein der Stadt Beuthen in Oberschlesien. Ausgabe „Buchstabe „ Nr.
über 8 . Mark Reichswährung.
efertigt in Gemäßheit des landesberrlichen Privilegiums vom
ovember 1897 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln
.. ten 1897 Nr. Seite... und Gesetz⸗
Sammlung für 1897 Seite .. . laufende Nummer ..... ).
Auf Grund der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Oppeln am 28. Juni 1897 genehmigten Beschlüsse der städtischen Behörden zu Beuthen O.⸗S. vom 1. und 5. April 1897 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 900 000 ℳ in Theilbeträgen von 1 000 000, 320 000 und 580 000 ℳ bekennt sich der Magistrat zu Beuthen O.⸗S. namens der Stadt durch diesen für jeden Inhaber ültigen, seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Par ehnsschuld von Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 900 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe der genehmigten Tilgungspläne durch Verloosung oder reihändigen Ankauf der Anleihescheine in den Jahren 1899/1900 bis pätestens 1934/35 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens einem und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter
zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird.
ie Ausloosung geschieht im Monat September jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche An⸗ leihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung u Oppeln und in der Beuthener Zeitung. b b
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften n.5s alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. 8
Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Re⸗ gierungs⸗Präsidenten in Oppeln ein anderes Blatt bestimmt. 8
Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses An⸗ leihescheins bei der Stadt⸗Hauptkasse in Beuthen O.⸗S. und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ scheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits⸗ termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalender⸗ jahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen ver⸗ jähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftlos⸗ erklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 und folgende der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83) bezw. nach § 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Zivilprozeß⸗ ordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Sammlung S. 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Iüegare einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt⸗Hauptkasse in Beuthen O.⸗S. gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des An⸗ leihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
ur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Beuthen O.⸗S. mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Beuthen O.⸗S., den.
Der Magistrat. (Stadt⸗Siegel.) b6“ (Eigenhändige Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und zweier Magistratsmitglieder.)
von Miquel.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. ter Zinsschein te Reihe zu dem Anleihescheine
der Stadt Beuthen O.⸗S. Ausgabe Buchstabe
Nr.. .. b . 2 “ Prozent Zinsen
Pf.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (beziehungsweise 1. Oktober) .... ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom „ ten bis .. ten t6 ... Pf. bei der Stadt⸗Hauptkasse in Beuthen O.⸗S. 8
Beuthen O.⸗S., den .. ten
Der Magistrat. b (Unterschriften.) 8 „Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.
Anmerkung: Die Unterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, 8 muß eder Zinsschein mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrol⸗ eamten versehen sein.
Provinz Schlesien. 2.
Regierungsbezirk Oppeln. Anweisung E11“
zum Anleibescheine der Stadt O.⸗S.
Ausgabe Buchstabe.
über. ..
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die .. te Reihe von Zinsscheinen
. für die zehn Jahre vom. . ten
bei der Stadt⸗Hauptkasse in Beuthen O.⸗S., sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird. Beuthen O.⸗S., den .. ten (Unterschri ““
Der Magist Anmerkung: Die Unterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrol⸗ beamten versehen sein. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
.. .ter Zinsschein.
Anweisung.
.. ter Zinsschein.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Thierarzt Friedrich Schmidt zu Elbing ist die kommissarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarztstelle für die Kreise Elbing (Stadt und Land), mit dem Amtswohnsitz in Elbing, übertragen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Otto Hoffmann in Prökuls ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Königsberg i. 88. mit Anweisung seines Wohnsitzes in Prökuls, ernannt “ 116“
Bekanntmachung.
gr. die Provinz Sachsen wird die nächste Turnlehrer⸗ Prüfung zu Halle a. S. vom 10. März 1898 ab und die nächste Turnlehrerinnen⸗Prüfung zu Magdeburg vom 15. April 1898 ab stattfinden.
Das Nähere über diese Prüfungen enthalten unsere im Januar 1898 erscheinenden Bekanntmachungen in den Amts⸗ blättern der Königlichen Regierungen zu Magdeburg, Merse⸗ burg und Erfurt.
Magdeburg, den 21. November 1897. 8
Königliches Provinzial⸗Schulkollegium. Kramer. 1G
8 8
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. November.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen estern Nachmittag im Neuen Palais die Vorträge des Vize⸗ räsidenten des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Ministers
Dr. von Miquel und des Ministers der geistlichen 2ꝛc. An⸗ gelegenheiten D. Dr. Bosse sowie im Anschluß daran den Vortrag des Staatssekretärs des Innern, Staats⸗Ministers Dr. Grafen von Posadowsky entgegen.
Heute Morgen um 8 Uhr begaben Sich Seine Majestät der Kaiser mittels Sonderzuges von der Station Wildpark nach der Göhrde.
Ihre Majestät die Kaiserinund Königin besichtigten heute Vormittag die Kunst⸗Ausstellung von Keller und Reiner in der Potsdamerstraße hierselbst und begaben Sich sodann nach dem Hotel Bristol zum Besuch Seiner Hoheit des Herzogs Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein. Hierauf kehrten Ihre Majestät nach dem Neuen Palais zurück.
“ “ .“ 8
Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungswesen
Der Regierungs⸗Assessor Freiherr von Tettau in Lyck ist der Königlichen Regierung zu Königsberg und der Re⸗ gierungs⸗Assessor von Laer zu Neustadt a. Rbge. der König⸗ lichen Regierung zu Cassel zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung uͤüberwiesen worden.
Dem Regierungs⸗Assessor Dr. von Gröning zu Berlin ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Wehlau, Regierungsbezirk Königsberg, übertragen worden.
Der Regierungs⸗Assessor Freiherr von Tschammer und Quaritz zu Quaritz ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Tarnowitz und der Regierungs⸗Assessor von Trebra, z. Zt. in Halle a. S., dem Landrath des Kreises Aschersleben zur See in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.
Dem Regierungs⸗Assessor von Alvensleben zu Schles⸗ wig ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst er⸗ theilt wordben. †
Die Zweite Kammer hat gestern den Gesetzentwurf, beßß nd die provisorische F der Steuern und Abgaben im Jahre 1898, einstimmig angenommen.
11““
Oesterreich⸗Ungarn
Der Sr der ungarischen Delegation hat gestern das bosn ische Budget unter dem Ausdruck des Vertrauens und der Anerkennung der taktvollen und ersprieß⸗ lichen Verwaltung der occupierten Provinzen, durch welche die Monarchie die ihr auf dem Balkan übertragene Mission so ehrenvoll zu erfüllen in der Lage sei, unverändert angenommen. Der Reichs⸗Finanz⸗Minister von Kallay er⸗ klärte, das bosnische Budget präsentiere sich nunmehr als Real⸗Budget. Die Occupationskosten verminderten sich fort⸗ während. Bosnien steuere für Militär und Gendarmerie einen
verhältnißmäßig größeren Prozentsatz der Kosten bei als Oesterreich⸗Ungarn.
Ueber die gestrige Sitzung des österreichischen Abge⸗ ordnetenhauses berichtet „W. T. B.“, wie folgt: Der Präsident von Abrahamowicz erschien um 11 ½ Uhr im Saale. Sämmtliche Minister waren anwesend. Die Zugänge zum Präsidium waren auf beiden Seiten durch Thuͤren ab⸗ gesperrt. Der Präsident wurde beim Besteigen der Tribüne
von der Linken mit lauten ironischen „Heil“⸗Rufen und
sodann mit stürmischen „Pfui“⸗Rufen empfangen. Als der Präsident das Wort ergreifen wollte, rief der Abg. Wolf: „Ein Anderer soll das Präsidium führen, nicht dieser Gauner!“ Der Abg. Schönerer schrie: „Ich ver⸗ lange das Wort, das mir von Rechtswegen gebührt!“ Der Abg. Wolf rief: „In diesem Hause giebt es kein Recht mehr; es wurde mit Füßen getreten.“ (Anhaltender Lärm links.) Der Präsident erklärte, angesichts des Lärmens unter⸗ breche er die Sitzung bis 3 Uhr. (Hurrahrufe und Bravo! linksb) Um 3 Uhr 10 Minuten eröffnete der Prä⸗ sident unter stürmischem Lärm der Linken die Sitzun wieder. Der Abg. Graf Falkenhayn (Deutsches Zen⸗ trum) ergriff das Wort und sagte: Die Scenen am Tage zu⸗ vor hätten der Majorität die Pflicht auferlegt, dafür zu sorgen, daß diese Schmach sich nicht wiederhole. Eine Aenderung der Geschäftsoronung des Hauses, welche unter ganz anderen Ver⸗ hältnissen beschlossen worden, sei unbedingt nothwendig. Er beantrage: das Haus wolle ohne Debatte beschließen, daß bis zur Einführung einer neuen Geschäftsordnung provisorisch folgende Bestimmungen in Kraft treten:
Wenn ein Abgeordneter trotz zweier erhaltener Ordnungsrufe fortfährt, den parlamentarischen Anstand oder die parlamentarische Sitte gröblichst zu verletzen oder die Verhandlungen durch Tumult oder Gewaltthätigkeit zu behindern, so steht dem Präsidenten das Recht zu, den betreffenden Abgeordneten für höchstens drei Sitzungen auszuschließen. Dem Hause aber soll das Recht zustehen, einen Abgeordneten für höchstens 30 Tage aus dem Hause auszuschließen. Im ersteren Falle steht dem Abgeordneten das Recht zu, an das Haus zu appellieren. Die betreffenden Beschlüsse erfolgen ohne Debatte. Sollte ein Ab⸗ geordneter der Ausschließung nicht freiwillig Folge leisten, dann ist der Präsident berechtigt, ihn durch von der Regierung beizustellende Exekutiv⸗Organe aus dem Hause entfernen zu lassen. Der Ausgeschlossene darf während der Dauer der Ausschließung die Räume des Parlaments nicht betreten. Mit der Ausschließung ist der Verlust der Diäten während der Ausschließungsfrist verbunden. Die Regierung wird auf⸗ gefordert, dem Präsidiam des Hauses die nothwen igen Exekutiv⸗Organe zur Verfügung zu stellen.
Während der Rede des Abg. Grafen Falkenhayn und am Schluß derselben herrschte auf der Linken andauerndes Getöse und wurden erregte Zwischenruse laut. Nach dem Schluß der Rede rief der Abg. Wolf: „Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen!“ Fortwährend wurde auf die Bänke geschlagen. Der Präsident von Abrahamowicz versuchte wiederholt zu sprechen und sagte endlich: „Bitte, um Gottes willen!“ Rufe links: „Nicht reden lassen!“ Der Abg. Wolf stand vor der Ministerbank und pfiff. Der Abg. Pergelt (deutsche Fortschrittspartei) und der Abg. Hof⸗ mann von Wellenhof (deutsche Volkspartei) wollten die zum Sitze des Präsidenten führende Thür öffnen, wurden aber durch die czechischen Abgg. Lang und Sileny daran verhindert; es entstand ein erregter Streit. Während der Tumult, das Geschrei, das Schlagen auf die Bänke, das Pfeifen und die Zwischenrufe anhielten, sagte der Präsident von Abrahamowicz, er betrachte den Antrag des Grafen Falkenhayn als Nothwehr gegen die Ver⸗ nichtung des Parlaments, undbrachte denselben zur Abstimmung. Die ganze Rechte erhob sich. Der Präsident verkündete den Antrag als angenommen. (Lebhafter Beifall und Hände⸗ klatschen rechts, andauernder wachsender Lärm links.) Die Abgeordneten der deutschen Linken Lehmisch, Hochen⸗ burger, Vincenz Hofmann, Groß, Pergelt, Dobernig, und Peschka stürmten auf die Präsidententribüne. Der Präsident ergriff die Glocke und verließ seinen Platz, kehrte jedoch wieder zurück und versuchte zu sprechen. Rufe links: „Abzug! Schande!“ Der Präsident erklärte die Sitzung für unterbrochen. Nach einer Stunde erschien der Präsident wieder und erklärte, daß er, mehrfachen Wünschen Rechnung tragend, die Sitzung schließe. 8* —5
Großbritannien und Irland. Der „Standard“ meldet, daß das Parlament seine itzungen am 8. Februar n. J. eröffnen werde. Gestern Nachmittag fand, wie „W. T. B.“ berichtet, in Sheerneß der Stapellauf des neuen Kreuzers „Pomone“ statt. Der Kreuzer mißt 300 Fuß in der Länge und hat einen
Raumgehalt von 2135 Tonnen.
Frankreich.
Der Präsident Faure gab gestern zu Ehren der höheren Offiziere, welche behufs Klassefiziekung der Offiziere nach Paris gekommen waren, ein Diner, an welches sich ein Empfang anschloß. Dem „W. T. B.“ zufolge wurde dabei viel über die in der Angelegenheit des Dreyfus eingeleitete Untersuchung ge⸗ sprochen. Der General Mercier, welcher bei Beginn des Prozesses an der Spitze des Kriegs⸗Ministeriums stand, beobachtete große Zurückhaltung, versicherte indessen, er sei durchaus von der Schuld des Dreyfus überzeugt. Seiner Ansicht nach werde die Revision des Prozesses eine Bestätigung des ersten Urtheils ergeben. Die Minister, an welche ebenfalls viele Fragen gerichtet wurden, enthielten sich jeder Meinungs⸗ äußerung und erklärten nur, daß sie entschlos en seien, schnell zu handeln und die Angelegenheit vollständig aufzuklären.
Von dem Ministerium für die Kolonien wird die Mel⸗ dung von dem Eintreffen einer französischen Kolonne in Nikki bestätigt. Die Streitmacht solle die in diesen Landstrichen bereits befindlichen französischen Truppen bei der Sicherung von Recht und Ordnung unterstützen. Wie der „Temps“ bemerkt, wird die britische Regierung ebenfalls Truppen dorthin entsenden, welche von den französi⸗ schen Truppen empfangen und solange dort verbleiben würden, bis die gegenwärtigen Verhandlungen die rechtmäßigen An⸗ theile Frankreichs und Großbritanniens an jenen Gebieten fest⸗ gestellt hätten.
Rußland. .
Der Botschafter in Paris Baron von Mohrenheim ist, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, unter Be⸗ lassung in seiner bisherigen Stellung zum Mitglied des Reichsraths ernannt worden.
Der „Regierungsbote“ veröffentlicht einen Befehl des Kriegs⸗Ministers, betreffend die Bildung von zwei Torpedo⸗ Kompagnien zum Schutz der Amur⸗Mündung.
Spanien. 8
In der „Gaceta de Madrid“ sind gestern zwei Dekrete veröffentlicht worden, nach welch en die im Titel 1 der Ver⸗ fassung aufgeführten Rech te und das Gesetz vom Jahre 1890 über das allgemeine Stimmrecht auf die An⸗ tillen Anwendung finden. 8
Dem Minister⸗Präsidenten Sagasta sind, wie „W. T. B.“ meldet, mehr als hundert Depeschen zugegangen, in denen er aufgefordert wird, die Einführung der Zollautonomie auf Cuba zu suspendieren; der Ministerrath hat jedoch, wie bereits ge⸗ meldet, die auf die Einführung derselben bezüglichen Dekrete genehmigt. — Die Frage der cubanischen Schulden werde Gegenstand besonderer Verhandlungen sein, sobald die cubanische Kammer ins Leben gerufen sein werde. Es bestehe jedoch kein Zweifel darüber, daß man Ursprung und Garantie dieser Schulden respektieren werde.
Belgien.
Am 1. Dezember wird, wie „W. T. B.“ berichtet, in⸗
Brüssel unter dem Vorsitz des Ministers der öffentlichen Arbeiten Nyssens eine internationale diplomatisch⸗ technische Konferenz zusammentreten, um den im Jahre 1883 in Paris gegründeten Verein zum Schutze der Industrie weiter auszubauen und solche Abänderungen vorzunehmen, daß auch den Ländern, die dem Verein noch nicht angehören, der Beitritt zu demselben gestattet werde
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—8 8 11“
Der deutsche Botschafter Freiherr Marschall von Bieberstein ist gestern von Konstantinopel wieder abgereist.
Wie das Wiener „Telegr. Korresp.⸗Bureau“ meldet, hat gestern keine Sitzung der Bevollmächtigten für die Friedensunterhandlungen stattgefunden, da die griechi⸗ schen Delegirten noch Anweisungen betreffs der Annahme des Artikels 11 erwarten.
Das deutsche Mitglied der Kommission für die Regulie⸗ rung der Grenze, Hauptmann Morgen, und das österreichisch⸗ ungarische Mitglied derselben, Oberst⸗Lieutenant Freiherr von Giesl, sind gestern von Konstantinopel nach der Grenze zurückgereist. 1
Einem Telegramm des türkischen Blattes „Ikdam“ zufolge, sind die türkischen Panzerschiffe „Osmanie Orkhanie“ und „Nedim Schefket“ sowie der zweiten Schiffsdivision an⸗ gehörende Torpedoboote unter dem Kommando Hairi Pascha's gestern von Smyrna nach Saloniki in See gegangen.
Nach einer Meldung der „Politischen Correspondenz“ aus Belgrad befinden sich etwa 5000 Albanesen in den Bezirken von Ipek und Djakova in vollem Aufruhr gegen die Be⸗ hörden. Zwischen den aus Saloniki und Monastir nach Uesküb entsandten Truppen und den Albanesen hat angeblich bei Djakova ein für beide Theile verlustreicher Kampf stattgefunden.
In Mersina hat vorgestern Mittag der feierliche Salut der österreichisch⸗ungarischen Flagge nach dem verein⸗ barten Zeremoniell stattgefunden.
Griechenland.
Das von dem Kriegs⸗Minister, General Smolenski, aufgestellte Armeebudget für 1898 beziffert sich, dem „W. T. B.“ zufolge, auf 15 800 000 Drachmen, in welchem Betrage die Ausgaben für die öffentliche Sicherheit mit ein⸗ begriffen sind. Für die Manöver sind 1 200 000 Drachmen ausgesetz 3
Die „Times“ meldet aus Hongkong von gestrigen Tage, dort seien Meldungen aus Canton eingelaufen, wonach der Vize⸗König, ein Admiral und ein General auf Telegramme aus dem Norden die Forts längs des Cantonflusses in Vertheidigungszustand setzten. Die jährlichen vierzehntägigen Uebungen der Landtruppen hätten am 24. d. M. begonnen.
8 Afrika.
Der Finanzbeirath des Khedive Sir E. Palmer hat gelern, wie „W. T. B.“ berichtet, dem Ministerrath das
udget für 1898 vorgelegt. In demselben sind sowohl die Einnahmen wie die Ausgaben auf 10 440 000 Pfund ver⸗ anschlagt. Die Einnahmen weisen danach eine Erhöhung um 205 000 Pfund gegenüber dem Vorjahre auf. Das Armee⸗ budget zeigt eine Vermehrung von 145 000 Pfund. Im Budget ist eine Ueberweisung an den Konversionsersparniß⸗ fonds im Betrage von 440 000 Pfund und eine solche an den allgemeinen Reservefonds in Höhe von 344 000 Pfund vor⸗
“
Arbeiterbewegung. 1““
1
Aus Oberstein (Nahe) wird dem „Vorwärts“ berichtet, da der Ausstand der Putzer und Schleifer in einer dortigen Uhr⸗ kettenfabrik (vgl. Nr. 273 d. Bl.) beigelegt worden sei.
Hier in Berlin ist der Ausstand der Tischler in der Möbel⸗ fabrik von Eberhardt, nachdem diese sich mit dem Uebereinkommen, welches zwischen dem Arbeitgeber und den Ausständigen vor dem Ge⸗ werbegericht abgeschlossen worden ist, einverstanden erklärt haben, nunmehr endgültig beendet.
Aus London meldet „W. T. B.“ zum Ausstand der englischen Maschinenbauer: Die durch das Handelsamt ver⸗ mittelte Konferenz der Maschinenbauer und ihrer Arbeiter setzte gestern die Verhandlungen fort, welche nur zu einer schärferen Klar⸗ legung der Differenzpunkte dienten, ohne daß ein Fortschritt auf dem Wege zur Einigung gemacht wurde.
In Birmingham waren der Londoner „A. K.“ zufolge am Dienstag die Delegirten des Gewerkvereins der britischen Eisenbahn⸗Angestellten versammelt, um über die von den Eisen⸗ bahngesellschaften auf ihr sogenanntes „Nationales Programm“ ein⸗ gegangenen Antworten zu berathen. Dieses Programm stellt For⸗ derungen betreffs aller Arbeitsverhältnisse sämmtlicher Klassen von Bahnbediensteten. U. a. wird darin ein achtstündiger Arbeitstag für Signalisten ꝛc. und ein Mindestwochenlohn für alle Klassen von Angestellten gefordert. Die Berathungen waren geheim, aber alle Reden wurden stenographiert. 25 Erwiderungsschreiben sind von den Bahngesellschaften eingegangen. Meistens waren es reine Empfangsbestätigungen. Einige Gesellschaften, so die North Western und die Midland⸗Bahn, erklärten, daß sie mit ihren Angestellten direkt, ohne Einmischung des Gewerkvereins, verhandeln wollte 8
Kunst und Wissenschaft.
In der Sitzung der physikalisch⸗mathematischen Klasse der Königlichen Akademie der Wissenschaften vom 18. No⸗ vember (vorsitzender Sekretar: Herr Waldeyer) las Herr Frobenius „über die Darstellung der endlichen Gruppen durch lineare Substitu⸗ tionen“. Jedem Primfaktor der Gruppendeterminante entspricht, wie der Vortragende ausführte, eine und nur eine primitive Dar⸗ stellung der Gruppe durch eine lineare Substitution von so vielen Veränderlichen, wie der Grad des Faktors beträgt. Die Dar⸗ stellungen werden durch eine Transformation der Gruppenmatrize in eine zerlegbare Form gefunden. Jede Tbeilmatrize hat einen Primfaktor zur Determinante, und die Theilmatrizen, deren Determinanten gleich sind, stimmen in den Elementen überein. Die Elemente der verschiedenen Theilmatrizen zusammen, deren Anzahl der 9 der Gruxpe gleich ist, sind lauter von einander unabhängige Veränderliche. — Herr Boltzmann, Ehrenmit⸗ glied der Akademie, übersandte eine zweite Mittheilung „über irre⸗ versible Strahlungsvorgänge“. Es werden darin die Voraussetzungen besprochen, unter denen allein eine Möglichkeit vorhanden ist, aus den Strahlungsgesetzen ein Analogon des zweiten Hauptsatzes zu gewinnen.
In der Sitzung der philosophisch⸗historischen Klasse von demselben Tage (vorsitzender Sekretar: Herr Vahlen) las Herr J. Schmidt über „Kretische Pluralnominative auf -e““. Seine Aus⸗ führungen lauteten dahin: Als neben kretisch Ce.%ss aus der gemeingriechischen Schriftsprache G.οο eindrang, bewirkte dies zu⸗ nächst neben àgsg die Neubildung à26„.. Dadurch geriethen auch die übrigen Plurale dritter Deklination eine Zeit lang in ein Schwanken zwischen es und —es“v, welches die Schriftsprache wieder zu Gunsten des —ss beendigte. Zahlreiche Analoga anderer Sprachen stützen diese Erklärung. — Herr Conze überreichte das IX. Heft der im Auftrage der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu Wien und mit Unterstützung des Kaiserlich deutschen Archäols⸗ gischen Instituts herausgegebenen „Attischen Grabreliefs“.
8
Literatur.
Sã es Archiv für bürgerliches Recht Prozeß, herausgegeben von S. Hoffmann, Reichsgerichts⸗Rath, . von Sommerlatt, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath, und Dr. F. Wulfert, Landgerichts⸗Direktor in Dresden. VII. Band, 7. bis 10. Heft. Leipzig, Verlag der Roßberg'schen Hof⸗Buchhandlung. — Die vorliegenden vier Hefte enthalten neben einer großen Zahl von Entscheidungen des Reichsgerichts und der sächsischer Gerichte mit ausführlicher Wiedergabe der Bezgründungen folgende Abhandlungen: „Wird unter der Herrschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich die Prozeßvollmacht zur Vornahme und Entgegennahme der Aufrechnung und anderer einseitiger Willenserklärungen, die dem anderen Theile gegenüber abzu⸗ geben sind, ermächtigen? Bedarf diese Frage der Regelung in der Zivilprozeßordnung?“ von Reichsgerichts⸗Rath Förtsch in Leipzig; „Die Schuldübernahme nach dem Deutschen Bürger⸗ lichen Gesetzbuchk’ von Ober⸗Justiz⸗Rath Tränkner in Dresden; „Die Rechtsstellung des Zwangsverwalters und sein Ver⸗ hältniß zum Hypothekengläubiger, Schuldner und Vollstreckungs⸗ gericht“ von Landrichter Reinhard in Freiberg: „Das Nichterscheinen einer Partei oder beider Parteien im Termin zur Beweisaufnahme vor dem Prozeßgericht von Landrichter Just in Freiberg; „Ueber die im § 21 des sächsischen Gesetzes vom 12. Mai 1873 behandelten e und Bannrechte“ von Reichsgerichts⸗Rath Hoffmann in eipzig.
— Kleist’'s „Amphitryon“. Eine Studie von Dr. Wilhelm Ruland. Verlag von J. Harrwitz Nachfl. (C. Th. Kehrbach), Berlin SW., Lindenstraße 43. Preis 1 ℳ — Die romantisch⸗mystische Bearbeitung der leichtfertigen Molisre'schen Posse durch Heinrich von Kleist ist als das hbeste deutsche Lustspiel in Versen bezeichnet worden, hat aber trotzdem, im Gegensatz zu dem französischen Vorbilde, nie das Bühnenlicht gesehen. Um so gerechtfertigter erscheint ein Vergleich zwischen der Meisterschöpfung Molidsre's und der seltsamen Nachbildung des deutschen Dichters, den seine Verehrer, wenn nicht als unseren größten, so doch als unseren genialsten Dramatiker hinstellen. Ruland's Studie unter⸗ sucht nun, wie sich Kleist als Uebersetzer und Dramatiker zu Molière verhält. Der erste Theil liefert zu dem interessanten Kapitel über Kleist's Stil und Sprache eine Reihe neuer Beiträge; in dem zweiten Theil wird die eigenartige Kleist'sche Bühnentechnik einer verständniß⸗ vollen Würdigung unterzogen. Die interessante Studie Ruland’'s über das bedeutendste Jugendwerk des Dichters bildet somit eine schätzenswerthe Ergänzung der Kleist⸗Literatur.
— Katechismus der Botanik. Zweite Auflage, vollständig neu bearbeitet von Dr. E. Dennert. Mit 260 Abbildungen. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In Originalleinenband, Preis 4 ℳ — Dieses kleine Buch hat den Zweck, den Laien in gedrängter Darstellung über die Kunde von der Pflanzenwelt nach dem neuesten Stande der Wissenschaft zu unterrichten. Der Verrfasser beschränkt sich jedoch keineswegs darauf, eine trockene Systematik zu geben, er lehrt vielmehr vor allem den inneren Ausbau der Pflanze in Zelle, Gewebe und Organen, also die Anatomie verstehen, wendet sich dann der äußern Gestalt der Pflanze zu und bietet schließlich alles Wesentliche über Ernährung, Wachsthum, Bewegungserscheinungen und Fortpflanzung, wobei jahlreiche Abbildungen das Verständniß des Textes erleichtern. “
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Getreidemarkt in San Francisco.
Aus San Francisco liegt folgende Nachricht von Mitte vorigen Monats vor:
Der Weizenvorrath, welcher aus dem vorigen Erntejahr in Kalifornien verblieb, war zu Anfang Juli des laufenden Jahres nahezu erschöpft, und der exportfähige Ertrag der neuen Ernte des Staats wurde auf ungefähr 17 Millionen Centals (= 45,359 kg) veranschlagt.
Seitdem ist die Getreideausfuhr der Hauptsache nach angeblich folgende gewesen: 8
Werth:
. Dollars I —. 496 570 Centals 665 314 “ . 66 819 Fässer 182 440
Gerste . 108 272 Centals . . . 112 692 August 727 353 8 . 1 094 619 73 742 Fässer 3390 842 — 727 417 Centals 820 115 September. Weizen 1 849 662 1““ Mehl 105 057 Fässer 504 422 Gerste 877 720 Centals .. 1 071 612 bis 18. Oktober 5 b . 7984 558 8 . 1 111 450 11“” — “ — 8 qq41411794 „Es wären danach, einschließlich Mehl auf Weizen berechnet, seit Ansang Juli bis Mitte Oktober d. J. 4 544 997 Centals Weizen im Gesammtwerthe von 6 743 323 Dollars ausgeführt worden.
Von Orejon sind der Angabe nach von Anfang Juli bis Mitte
Oktober d. J., Mehl eingeschlossen, 1 278 802 Centals Weizen im Werthe von 1 923 553 Dollars und von Washington 521 316 Centals Weizen im Werthe von 753 398 Dollars ausgeführt worden. Die Gesammtausfuhr der Küste hätte also 6 345 115 Centals betragen; die Schätzung des am 1. Juli d. J. vorhandenen exportfähigen Vorraths auf 24 Millionen Centals als richtig angenommen, würden somit noch etwa 17 bis 18 Millionen Centals für die Ausfuhr an der Küste verwendbar sein. Obgleich infolge reger Spekulation gelegentliche Rückschläge eintreten, ist der Preis doch durchweg ein für die Getreide⸗Produzenten lohnender. Der hier jetzt gezahlte Preis für Export⸗Weizen beträgt 1 Dollar 47 Cents bis 1 Dollar 50 Cents per Cental.
Man nimmt an, daß der Ertrag in den meisten östlicheren Staaten infolge der dort vorhanden gewesenen ungewöhnlich langen Dürre merklich verringert worden ist, und bofft deshalb während des gegenwärtigen Erntejahrs auf dauernd günstige Preise.
Die höberen Getreidepreise haben ein Steigen der Schiffsfrachten zur Folge gehabt. Die gegenwärtig im Hafen von San 1 liegenden bereits engagierten Schiffe haben einen esammt⸗ Tonnengehalt von 76 424 t, dieselben erhalten 26 bis 30 sh (United Kingdom, Antwerp or Dunkirk); die noch nicht engagierten, gegenwärtig hier befindlichen fremden Schiffe haben einen Tonnengehalt von 21 565 t. Der Tonnengehalt der in anderen kalifornischen Häfen, in Orejon und Washington liegenden, engagierten und nichtengagierten Fahrzeuge wird im Ganzen auf 32 870 t, der⸗ jenige der jetzt auf dem Wege nach San Francisco befindlichen frem⸗ den Schiffe auf 199 404 t angegeben.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ — Maßregeln.
Egypten.
Der internationale Gesundheitsrath in Alexandrien hat sich für die Zulassung der Durchfuhr von für Italien und die Insel Cypern bestimmten, aus Bombay kommenden Postpacketen durch Egypten unter der Bedingung ausgesprochen, daß die Kolli keine giftfangenden Waaren (marchandises susceptibles) enthalten und jedem Packet eine Erklärung über seinen Inhalt beigegeben ist. Postpackete, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind zurückzuweisen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 25. November. (W. T. B.)
Lloyd. Dampfer „Gera“, n. New. York best., 25. Nov. Mrgs Lizard passiert. „Habsburg“, v. Brasilien kommend. 25. Nov Nm. Dungeneß passiert. „Spree“ 25. Nopv. Vm. in New⸗York angek. „Roland⸗ 25. Nov. v. Buenos Aires n. d. Weser abgeg. „Wittekind⸗ gestern v. Buenos Aires n. d. Weser abgeg. „Mark', v. La Plata kommend, 25. Nov. Vm. a. d. Weser angek. „Kaiser Wilhelm II.“, v. New⸗York kommend, 25. Nov. Mrgs in Neapel angekommen.
— 26. November. (W. T. B.) Dampfer „Pfalz“, n. d. La Plata best., 25. Nov. Las Palmas passiert „Darmstadt“, v Australien kommend, 25. Nov. Antwerpen angek. „Kaiser Wilbelm II.“ 25. Nov. Nm. Reise v. Neapel n. Genua fortgesetzt
London, 25. November. (W. T. B.) Castle⸗Linie. Dampfer „Garth Castle“ ist Dienstag auf der Ausreise in Durban angekommen. D. „Hawarden Castle“ ist heute auf der Ausreise von Durban eingetroffen. D. „Roslin Castle“ ist gestern auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen.
FTFTheater und Musik.
Schiller⸗Theater.
Im Schiller⸗Theater war gestern das literarische Berlin fast voll⸗ zählig versammelt, um der Erstaufführung von Paul Heyse’s neuem vieraktigen Trauerspiel „Vanina Vanini“ beizuwohnen. Es ist im Grunde nur ein novellistischer Stoff, den der Dichter in diesem Werk behandelt, welches mehr durch die edle Verssprache und den Zauber lyrischer Stimmungen wirkt, als durch dramatische Be wegung. Das Stück spielt am Anfang des Jahrhunderts in Italien, wo der gefürchtete Geheimbund der Carbonari sein Wesen trieb „ dessen Kampf um die Freibeit des Vaterlandes den historischen Hintergrund zu der Liebestragödie bildet, welche uns der Dichter vorführt. Vanina, des Fürsten Asdrubale Vanin Tochter, hat dem verwundet aus der Engelsburg entsprungenen An führer der Carbonari, Marco Vadoni, im Gartenpavillon der väter lichen Besitzung mitleidig Unterschlupf gewährt. Aus dem Mitleid aber ist glühende Liebe geworden. Zu spät erkennt sie, daß sie in das ungewisse Schicksal dieses Mannes mit verstrickt worden ist; aber umsonst versucht sie, ihn seinen Idealen und den Genossen zu ent fremden, um sich seinen dauernden Besitz zu sichern. Da kein Mittel verfangen will, ihn von seinem unheilvollen Vorhaben abzubringen, wagt sie das Aeußerste, indem sie zur Verrätberin an seiner Sache wird. Sie übergiebt die Liste der Geheimbündler dem um ihr Hand werbenden Neffen des Polizei⸗Präfekten Livio Savelli, nachdem letzterer zuvor hat schwören müssen, daß Vadoni frei ausgehen solle. Mit Schrecken aber muß sie erkennen, daß Vadoni von der Guns⸗ des ihm unbekannten Verräthers nicht leben will, daß er sich selbs⸗ nach Verhaftung seiner Genossen den Behörden stellt, um deren Schicksal zu theilen. Noch einmal gelingt es Vanina durch ein gewagtes Mittel beim Polizei⸗Präfekten di Befreiung des Geliebten durchzusetzen, Vadoni aber stößt da Vanina ihm nun ihre Thaten bekennt, der Verrätherin den Dolch ins Herz und entzieht sich selbst durch den Tod den Händen der Häscher. Diese Vorgänge scheinen, wenn man sie summiert, genug dramatisches Leben in sich zu tragen, um recht bewegte Bühnen⸗ bilder abzugeben. Allein der Dichter hat es vorgezogen, die Handlung nur auf die engste Umgebung Vanina's zu beschränken. Von den Umtrieben der Carbonari erfährt der Zuschauer nur in erzählender Form, während vor seinen Augen nur das lyrische Liebesleben des sonderba zusammengeführten Paares sich breit entwickelt. Auch die Neben⸗ figuren sind nur mit wenigen Strichen gezeichnet. In Worten und Thun erinnern sie an Personen aus Scribe's bekannten Intriguen⸗ stücken, wie überhaupt das Werk seiner ganzen Anlage nach einen so blutigen Ausgang nicht vermuthen läßt. Das mag auch der Grund sein, weswegen die Tragik am Schlusse keinen tiefen Eindruck binterläßt. — Die Aufführung war in hohem Maße befriedigend, ins⸗ besondere fand das Liebespaar in Fräulein Pauly und Herrn Bach poetische und temperamentvolle Vertreter. In der sehr heiklen Rolle des um die Hand Vanina's werbenden Livio Savell that sich Herr Froböse hervor. Mit dem undankbaren Part des Polizei⸗Präsidenten fand sich Herr Laurence befriedigend ab. Unter den übrigen Mitwirkenden sind die Damen Levermann und Lobe, die Herren Eyben, Neuert, Paeschke und Schreiner mit An⸗- erkennung zu nennen. Nach dem dritten Akt dankte der Regisseur, Herr Patry, im Namen des im Hause nicht anwesenden Dichters für die beifällige Aufnahme des Werkes.
Im Königlichen Opernhause geht morgen Mexyerbeer’s Oper „Die Afrikanerin“ unter Kapellmeister Sucher’s 8 Scene. Die Besetzung lautet: Selica: Fräulein Reinl; Vasco de Gama: Herr Sylva; Ines: Frau Herzog. Als Nelusco gastiert der Groß⸗ herzoglich sächsische Kammersänger Herr Schwarz. (Anfang 7 Uhr.)
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Ludwig Anzengruber's Bauernkomödie „Der G'wissenswurm“ wiederholt. Die Herren Pohl, Grube, Vollmer, Winter, Nesper, Hartmann, von Hochenburger, die Damen Stollberg, Schramm und Hausner sind darin beschäftigt.
Die Direktion des Thalia⸗Theaters theilt mit, daß es ihr gelungen ist, den beliebten Charakterkomiker Herrn Emil Thomas vom Herbst nächsten Jahres ab für ihre Bühne zu gewinnen.
Der vierte Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle findet am 17. Dezember statt. Zur Feier von Beethoven’'s Geburtstag werden an diesem Abend nur Werke dieses Meisters zu Saeeg- esenüch 8 8
e am 30. November in der Sing⸗Akademie stattfindende I. Abonnements⸗Soirée des E.“ Ereich üen beginnt ausnahmsweise bereits um 7 ½ Uhr.
Zum Besten des Vereins „Wöchnerinnenheim“ findet am 4. Dezember in dem früheren Fürstlich Stolberg'schen Palais “ 65) ein Konzert fintt. für welches eine Reihe eervorragender Künstler ihre Mitwirkung zugesagt hat, darunter die Damen Fran Professor Schultzen von Asten, Fräulein Julie von Asten, Fräulein Felicia Kirchdorffer, sowie die Herren Professor Julius Klengel, Raimund von